الفقه يف ملخص

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‫ملخص يف الفقه‬
‫باللغة األملانية‬
‫املستوى األول‬
Kurze Zusammenfassung in der islamischen
Regel- und Rechtswissenschaft (Fiqh)
Stufe 1
‫حممد سعيد األملاين‬
Muhammad S. Al-Almany
www.islam-study.de
1435 n.H.
© Muhammad S. Abu Abdurrahman Al-Almany, 1435 n.H./ 2014
Das hier vorliegende Material ist ausschließlich für den Privatgebrauch der
Schüler des Fiqh-Unterrichts im Rahmen des Onlinestudiums auf www.islamstudy.de bestimmt. Es darf ohne schriftliche Erlaubniss des Autors weder
veröffentlicht noch vervielfältigt werden.
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Im Namen Allahs des Barmherzigen des Erbarmers
ّ ‫ والصالة والسالم على خاتم النبيين نبينا‬،‫الحمد هلل ر ّب العاملين‬
‫محمد وعلى آله وصحبه أجمعين‬
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Ehre und Heil auf dem letzten der Propheten,
unserem Propheten Muhammad, sowie auf all seinen Angehörigen und seinen Gefährten.
Vorwort
Dies ist eine kurze Zusammenfassung der Unterrichtsinhalte des Faches Fiqh
(islamische Regel- und Rechtswissenschaft) der ersten Stufe des auf der Seite
www.islam-study.de angebotenen Online-Studiums.
Das Unterrichtsfach Fiqh soll im Rahmen dieses Studiums grundlegende
Kenntnisse der islamischen Regelungen und Gesetze vermitteln. Hierbei werden
die Sichtweisen der vier sog. Rechtsschulen (hanafitische, malikitische,
shafi’itische und hanbalitische Rechtsschule) beachtet, wobei sich nicht auf eine
bestimmte Rechtsschule festgelegt wird. Bei unterschiedlichen Sichtweisen der
Rechtsschulen auf ein Thema wird versucht, über die Betrachtung der jeweiligen
islamisch gültigen Beweise und Beweisführungen die stärkste (d.h. die dem
Qur’an und der Sunnah des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- nahestehendsten)
Sichtweise zu ermitteln.
Der Unterrichtsinhalt des Faches Fiqh beschränkt sich während des hier
angebotenen Studiums zumeist auf die Nennung der als stärkste erkannte
Sichtweise auf das jeweilige Thema sowie die Nennung grundlegender, islamisch
gültiger Beweise und Beweisführungen. Dies, da es sich hier um ein Basisstudium
des Fiqh handelt und eine Vertiefung in die verschiedenen Sichtweisen und ihrer
Argumentationen während dieser Phase nicht ratsam und auch aufgrund der
zeitlichen Beschränkung nicht möglich ist. Jedoch werden einzelne, besonders
kontroverse Themen –in shah Allah- während der Vorträge näher betrachtet und
die Aussagen und Beweisführungen der Rechtsschulen zu diesen besprochen, um
dem Studenten eine Einsicht in den Umgang mit Meinungsunterschieden unter
den Gelehrten der Rechtsschulen zu geben. Außerdem soll ihm so der islamisch
korrekte Weg zur Ermittlung der stärkeren (d.h. die dem Qur’an und der Sunnah
des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- näher stehenden) Aussage aufgezeigt und
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ein Grundverständnis für die richtige Handhabung der islamisch gültigen
Beweise vermittelt werden.
Die in dieser Zusammenfassung erwähnten Unterrichtsinhalte werden –in shah
Allah- in den Vorträgen im Rahmen des Online-Studiums bei www.islamstudy.de erklärt, weiter vertieft und ergänzt.
Möge Allah uns eine reine Absicht schenken, so dass wir mit unseren Aussagen und unserem Handeln
einzig Seine Zufriedenheit anstreben.
‫وصلى هللا على نبينا محمد وعلى آله وصحبه وسلم‬
Und mögen Ehre und Heil auf unserem Propheten Muhammad sowie auf seinen Angehörigen und all
seinen Gefährten ruhen.
Muhammad S. Al-Almany
06. Shawwaal 1435 / 02.08.2014
4
Die Reinigung (‫)الطهارة‬
Allah der Erhabene hat als eine der tragenden Säulen des Islam das Verrichten der
Pflichtgebete befohlen. Um das Pflichtgebet ausführen zu können und damit
dieses gültig ist, muss der Muslim sich in einem Zustand der Reinheit
ُ ‫ )ال‬befinden.
(‫ط ْهر أو الطهارة‬
)‫" (صحيح مسلم‬.‫ص اَلةٌ بِغا ِْْي طُ ُهور‬
‫ "اَل تُ ْقبا ُل ا‬:_‫قال رسول هللا _صلى هللا عليه وسلم‬
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Ein Gebet ohne Reinheit
(ohne Reinheitszustand) wird nicht angenommen.“ (Überliefert in Sahiih Muslim)
Auch für andere gottesdienstliche Handlungen kann der Zustand der Reinheit
erforderlich sein.
Dieser Reinheitszustand umfasst:
1. Die Reinheit der Absicht (‫)اإلخالص‬:
Dies bedeutet, die jeweilige gottesdienstliche Handlung (‫ )عبااا ة‬einzig und
allein für die Erlangung der Zufriedenheit Allahs und in Hoffnung auf Seine
Belohnung auszuführen.
Hinweis: Diese Reinheit der Absicht (‫ )اإلخالص‬ist eine der Voraussetzungen
dafür, dass eine gottesdienstliche Handlung als solche von Allah
angenommen und belohnt wird. Sie ist somit bei allen gottesdienstlichen
Handlungen erforderlich.
2. Die rituelle Reinheit (‫)الطهارة من الحدث‬:
Dies bedeutet, eine der Formen der islamischen rituellen Reinigung
( ‫ )طهاااارة ال ااا‬durchgeführt zu haben und dass nichts eingetroffen ist, was
diese rituelle Reinheit aufhebt und ungültig macht.
3. Die Reinheit des Körpers, der Kleidung und des Ortes von
Verunreinigungen (‫)الطهارة من الخبث‬:
Dies bedeutet, dass der Körper, die Kleidung und der Ort (im Falle des
Gebets) von allen, in den islamischen Regelungen definierten
Verunreinigungen (‫ )نجاسة‬entsprechend islamischer Definition befreit sind.
Es ist empfohlen (‫)مست ب‬, dass sich der Muslim für jede Art der gottesdienstlichen
Handlungen (‫ )عبا ات‬im Zustand der Reinheit befindet.
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Das Wasser
Wasser (‫ )الماء‬ist das Element, das die Basis für die Reinigung darstellt.
١١ :‫ ﭽ ﭷ ﭸ ﭹ ﭺ ﭻ ﭼ ﭽ ﭼ األنفال‬:‫قال تعاىل‬
Allah der Erhabene sagt (entsprechend der ungefähren Übersetzung der
Bedeutung Seiner Worte, des Qur’an): „Und Er lässt Wasser vom Himmel auf
euch herabkommen, um euch damit zu reinigen.“ (Qur’an 8:11)
Als Wasser gilt, was die Menschen allgemein (noch) als Wasser bezeichnen, selbst
wenn sich seine Farbe, sein Geruch oder sein Geschmack verändert hat, wie z.B.
Meerwasser und Wasser in Flüssen und Seen, selbst wenn es sich z.B. durch
Sedimente, Erde, Pflanzenrückstände o.ä. in Farbe, Geruch oder Geschmack
verändert hat.
٦ :‫ املائدة‬،34 :‫ ﭽ ﭷ ﭸ ﭹ ﭺ ﭼ النساء‬:‫قال تعاىل‬
Allah der Erhabene sagt (entsprechend der ungefähren Übersetzung der
Bedeutung Seiner Worte, des Qur’an): „…Und (wenn) ihr dann kein Wasser
findet, so macht Tayammum.“ (Qur’an 4:43 und 5:6)1
Eine Voraussetzung dafür, dass Wasser für die islamisch definierte Reinigung
benutzt werden kann, ist dessen Reinheit im islamischen Sinne.
- Als reines (und reinigendes) Wasser (‫ )الماء الطهور‬gilt jede Form von Wasser,
dessen Farbe, Geruch oder Geschmack nicht durch eine Verunreinigung im
islamischen Sinne (‫ )نجاسة‬verändert wurde.
‫ النسائي‬،‫ الرتمذي‬،‫ أبو داود‬،‫" (أمحد‬.ٌ‫ور اَل يُنا ِج ُسهُ اش ْيء‬
ٌ ‫ "إِ َّن الْ اماءا طا ُه‬:_‫قال رسول هللا _صلى هللا عليه وسلم‬
)‫وغْيهم‬
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wahrlich, das Wasser ist rein.
Nichts verunreinigt es.“ (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, At-Tirmidhy, AnNasaay und anderen)
Dieser Vers des Qur’an, der über die Reinigung spricht, wird hier deshalb als Beweis angeführt, da Allah der
Erhabene in arabischer Sprache die unbestimmte Form des Wortes „Wasser“ verwendet, was darauf hinweist, dass
alle Formen von Wasser gemeint sind und nicht nur eine bestimmte, „ursprüngliche Form“.
1
6
- Als unreines (und nicht für die Reinigung geeignetes) Wasser (‫ )الماء النجس‬gilt
jede Form von Wasser, dessen Farbe, Geruch oder Geschmack durch eine in
den islamischen Regelungen definierte Verunreinigung (‫ )نجاسااااااة‬verändert
wurde.
Hinweis: Wasser, das aufgrund von Keimen, chemischen Stoffen o.ä. als
Gesundheitsgefährdend gilt, darf entsprechend der islamischen Beurteilung nicht
auf eine Art und Weise verwendet werden, die zu einem gesundheitlichen
Schaden führt, selbst wenn Farbe, Geruch oder Geschmack des Wassers
unverändert sind.
Eine Regel des Fiqh (‫ )قاع ة فقهية‬besagt: „Die Basis der Dinge ist ihre Reinheit und
ihre Zulässigkeit.“
".‫ الطهارة واإلباحة‬:‫ "األصل يف األشياء‬:‫قاعدة فقهية‬
Von dieser Basis wird nicht abgewichen, solange man nicht mit Sicherheit weiß,
dass das Gegenteil der Fall ist. Als unrein oder unzulässig kann etwas also erst
gelten, wenn der Beweis für dessen Unreinheit bzw. dessen Unzulässigkeit
erbracht wird.
Hat man beispielsweise Zweifel, ob das in einem konkreten Fall zur Verfügung
stehende Wasser rein (‫ )طااااا اااار‬oder unrein (‫ )نااااجااااس‬ist, so ist diese Regel eine
Gewissheit, von der nicht abgewichen wird, bis das Gegenteil (in diesem Fall die
Verunreinigung des Wassers) zweifelsfrei (durch die Veränderung von Farbe,
Geruch oder Geschmack) bewiesen ist.
Eine Regel des Fiqh (‫ )قاع ة فقهية‬besagt: „Eine Gewissheit wird nicht durch einen
Zweifel aufgehoben.“
".‫ "اليقني َل يزول بالشك‬:‫قاعدة فقهية‬
Dies bedeutet, dass eine Gewissheit nur durch eine weitere Gewissheit
aufgehoben werden kann. Nur ein entsprechender Beweis kann diese Gewissheit
bringen.
Weitere Regeln des Fiqh (‫)قااواعااا فااقااهااياااة‬, die in diesem Zusammenhang genannt
werden:
Eine Regel des Fiqh (‫ )قااااعااا ة فاااقاااهاااياااة‬besagt: „Die Basis ist der Fortbestand eines
Zustandes.“
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".‫ "األصل بقاء ما كان على ما كان‬:‫قاعدة فقهية‬
Dies bedeutet, dass vom Fortbestand eines Zustandes solange auszugehen ist, bis
eine Änderung dieses Zustandes bewiesen werden kann.
Eine Regel des Fiqh (‫ )قااااعااا ة فاااقاااهاااياااة‬besagt: „Die Basis von Neuerscheinungen/
Veränderungen ist deren Nichtexistenz.“
".‫ "األصل يف األمور العارضة العدم‬:‫قاعدة فقهية‬
Dies bedeutet, dass solange von der Nichtexistenz einer Neuerscheinung/
Veränderung ausgegangen wird, bis ihre Existenz bewiesen ist.
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Die Gefäße
Da Wasser die Basis für die islamische Reinigung (‫ )الااااطااااهااااارة‬darstellt, ist es
angebracht, an dieser Stelle über die islamische Beurteilung (‫ )ال كم‬von Gefäßen
(‫ جمع آنية‬:‫)أواني‬, in denen u.a. Wasser aufbewahrt wird, zu sprechen.
Die Basis ist, dass alle Gefäße, die entsprechend islamischer Definition rein sind,
verwendet werden dürfen.
Eine Ausnahme stellen hier Gefäße aus Gold oder Silber dar. Sie dürfen nicht
benutzt werden.
َّ ‫ "اَل تا ْش ببُوا ِيف ِنِيا ِة‬:_‫قال رس ول هللا _ص لى هللا عليه وس لم‬
‫ة ِة اواَل تالْ ُكلُوا ِيف ِص احافِ اها فاِإن اَّها اَلُ ْم ِيف‬
َّ ‫الذ اه ِ اوالْ ِف‬
‫ا‬
)‫" (متفق عليه‬.ِ‫الدُّنْياا اولاناا ِيف ْاْل ِخابة‬
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Trinkt nicht aus goldenen
und silbernen Gefäßen und esst nicht von Tellern/ Platten aus Gold und Silber,
denn wahrlich, sie sind für sie (die Nicht-Muslime) im diesseitigen Leben und für
uns im Jenseits.“ (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und
Muslim)
Gefäße, die entsprechend islamischer Definition verunreinigt (‫ )نجس‬sind, dürfen
ebenfalls nicht für Flüssigkeiten, die zum Trinken oder für die Reinigung (‫)طهارة‬
bestimmt sind, verwendet werden.
Zu diesen unreinen Gefäßen gehören lederne Trinkbeutel/ Wasserschläuche, die
aus nach islamischer Definition unreinem Leder gefertigt sind.
Folgende Formen von Leder sind entsprechend der islamischen Definition rein
und dürfen auch zur Aufbewahrung der zuvor genannten Flüssigkeiten
verwendet werden:
- Gegerbtes- oder ungegerbtes Leder, das von einem auf islamische Weise
korrekt geschlachteten Tier stammt, dessen Fleisch zu essen für Muslime
erlaubt ist.
- Leder, das von einem Tier stammt, das nicht durch islamisch korrekte
Schlachtung gestorben ist (‫)ميتة‬, dessen Fleisch zu essen aber für Muslime
nach islamisch korrekter Schlachtung erlaubt wäre, nachdem dieses Leder
gegerbt wurde.
9
َِّ ‫ول‬
َّ ‫ أ‬،_‫اَّللُ اعْن ُه اما‬
‫ " اه ََّل‬:‫ فا اق اال‬،‫اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ امَّب بِ اش اة اميتاة‬
َّ ‫ص لَّى‬
‫ان ار ُس ا‬
َّ ‫اَّللِ بْ ِن اعبَّاس _ ار ِض اي‬
َّ ‫عن اعْب ِد‬
‫اَّلل _ ا‬
)‫ (صحيح البخاري‬."‫ "إََِّّناا اح ُبام أا ْكلُ اها‬:‫" قا اال‬.ٌ‫ "إِن اَّها اميتاة‬:‫استا ْمتا ْعتُ ْم بِِإ اه ِاِباا؟" قاالُوا‬
ْ
Von ‘Abdullah Ibn ‘Abbaas (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater)
wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) an einem
toten (nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorbenen) Schaf vorbeiging und
sagte: „Hättet ihr nicht seine Haut nutzen können?“ Da sagten sie: „Es ist (doch)
Aas (‫( )ماااياااتاااة‬nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorben).“ Er sagte: „Es ist
lediglich sein Verzehr verboten.“ (Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary)
ِ
ِ ِِ ِ
َِّ ‫ول‬
ِ
َّ ‫ أ‬،‫اع ْن اس لا امةا بْ ِن الْ ُم احبِ ِق‬
:‫يل‬
‫ان ار ُس ا‬
ْ ‫ص لَّى هللاُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ امَّب بِبا ْيت بِفناائه ق ْبباةٌ ُم اعلَّ اقةٌ فا‬
‫اَّلل _ ا‬
‫ فاق ا‬،‫اس تا ْس اقى‬
)‫ أبو داود وغْيمها‬،‫" (أمحد‬.ُ‫ "ذا اكاةُ ْاأل ِاد ِمي ِدبااغُه‬:‫ قا اال‬،"ٌ‫"إِن اَّها امْيتاة‬
Von Salamah Ibn Al-Muhabbiq wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Ehre
und Heil auf ihm) an einem Haus vorüberkam, in dessen Hof ein (lederner)
Wasserbeutel hing, aus dem er (dann) trank. Da wurde ihm gesagt: „Es ist doch
von einem toten (nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorben) Tier (‫“)ميتة‬. Er
sagte: „Die ‚korrekte islamische Schlachtung (‫=( ‘)ذكاة‬die Reinigung) der Haut ist
ihre Gerbung“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud und anderen)
ِ ُ‫ "س لِل النَِّ _ص لَّى هللا علاي ِه وس لَّم_ عن جل‬:‫عن عائِش ةا _رض ي هللا عنها_ قاالات‬
‫ ِدبااغُ اها‬:‫ فا اق اال‬،‫ود الْ امْيتا ِة‬
‫اْ ا ا‬
‫ْ ُ ا ُّ ا‬
ُ ْ‫ُ اْ ا ا ا ا‬
)‫ النسائي وغْيمها‬،‫ (أمحد‬."‫وراها‬
ُ ‫طا ُه‬
Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie sagte: „Der
Prophet (Ehre und Heil auf ihm) wurde über die Häute toter (nicht durch korrekte
isl. Schlachtung gestorbener) Tiere (‫ )ميتة‬befragt. Da sagte er: ‚Ihre Gerbung ist ihre
Reinigung“. (Überliefert bei Ahmad, An-Nasaay und anderen)
Jede Form der Nutzung von Leder/ Fellen von Raubtieren (‫ )جلو السباع‬ist islamisch
verboten (‫)م رم‬.
ِ ُ‫قد جاء يف الس نة أن الن _ص لى هللا عليه وس لم_ "ناهى عن لل‬
ِ ‫ود‬
،‫ النس ائي‬،‫ الرتمذي‬،‫ (أبو داود‬." ِ ‫الس باا‬
ُ ْ‫ا ا‬
)‫ وغْيهم‬،‫أمحد‬
10
In der Sunnah ist überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das Leder/
die Felle von Raubtieren verbot. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, AtTirmidhy, An-Nasaay und anderen)
Hinweis: Wer das Gebet verrichtet und dabei Kleidung aus unreinem Leder trägt,
dessen Gebet ist ungültig.
11
Die Verhaltensweisen zum Verrichten der Notdurft und die
Reinigung nach diesem
Wenn man seine Notdurft im Freien verrichten muss, sollte man sich weit von
anderen Menschen entfernen.
َّ ‫ أ‬،‫اع ِن الْ ُمغِ اْيةِ بْ ِن ُش ْعباةا‬
،‫ أبو داود‬،‫ (أمحد‬.‫ان النَِّ َّ _ص لى هللا عليه وس لم_ اكا ان إِ اذا اذ اه ا الْ ام ْذ اه ا أابْ اع اد‬
)‫ ابن ماجه وغْيهم‬،‫النسائي‬
Von Al-Mughaira Ibn Shu’bah wurde überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil
auf ihm) sich (weit) entfernte, wenn er (zum Verrichten seiner Notdurft) ging.
(Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, An-Nasaay, Ibn Maajah und anderen)
Es ist islamisch verboten (‫)م رم‬, seine Notdurft ohne Notwendigkeit dazu an oder
auf von Menschen benutzten Wegen oder Plätzen oder an Wasserquellen oder
unter Bäumen, die Früchte tragen u.ä. zu verrichten.
ِ ‫ "وما اللَّ َّعانا‬:‫ قاالُوا‬."‫ "اتَّ ُقوا اللَّ َّعاناني‬:‫اَّلل علاي ِه وس لَّم_ قا اال‬
َّ ‫اَّللِ _ ا‬
َّ ‫ أ‬،‫اع ْن أِاِب ُهابيْ اباة‬
"‫اَّللِ؟‬
َّ ‫ول‬
‫ان ياا ار ُس ا‬
َّ ‫ول‬
‫ان ار ُس ا‬
ْ
‫اا‬
‫ص لى َُّ ا ْ ا ا ا‬
ِ ‫ "الَّ ِذي ياتا اخلَّى ِيف طا ِب ِيق الن‬:‫قا اال‬
)‫ (صحيح مسلم‬."‫َّاس أ ْاو ِيف ِظلِ ِه ْم‬
Von Abi Hurairah wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf
ihm) sagte: „Hütet euch vor den zwei verfluchenden Dingen“. Sie (die Gefährten
–Allahs Wohlgefallen auf ihnen-) sagten: „Und was sind die zwei verfluchenden
Dinge?“ Er sagte: „(Das, was) derjenige (tut), der seine Notdurft auf dem Weg der
Leute oder in ihrem Schatten (den sie z.B. zum Ausruhen nutzen) verrichtet“.
(Überliefert in Sahiih Muslim)
َِّ ‫ول‬
،‫ الْ ابا ا ِيف الْ ام اوا ِرِد‬:‫ اتَّ ُقوا الْ ام اَل ِع ان الث اََّلثاةا‬:_‫ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام‬
ُ ‫ "قا اال ار ُس‬:‫ قا اال‬،‫اع ْن ُم اع ِاذ بْ ِن اجبال‬
‫اَّلل _ ا‬
ِ ‫ و‬،‫وقاا ِرع ِة الطَِّب ِيق‬
)‫ (أبو داود‬."‫الظ ِل‬
‫ا ا‬
‫ا‬
Von Mu’aadh Ibn Jabal wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Ehre
und Heil auf ihm) sagte: ‚Hütet euch vor den drei verfluchenden Dingen: Das
Verrichten des Stuhlgangs in/ an den Wasserquellen, auf dem (offenen) Weg und
im Schatten (der von den Menschen genutzt wird)‘.“ (Überliefert bei Abi Dawuud)
12
ِ َّ ‫ عن النَِّ ِ _ صلَّى‬،‫عن أِاِب هبي باة‬
‫ (متفق‬."ُ‫اح ُد ُك ْم ِيف الْ ام ِاء الدَّائِ ِم َُُّ يا ْغتا ِس ُل ِمْنه‬
‫ا‬
‫ "اَل يابُولا َّن أ ا‬:‫اَّللُ اعلاْيه او اسلَّ ام_ قا اال‬
ْ ‫ا ْ ُ اْ ا ا‬
)‫عليه‬
Von Abi Hurairah wurde berichtet, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm)
sagte: „Es soll wahrlich keiner von euch in stehendes Gewässer urinieren und sich
danach aus/ in diesem Wasser waschen“. (Überliefert in den beiden SahiihBüchern von Al-Bukhaary und Muslim)
Es ist islamisch unerwünscht (‫) م كروه‬, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit
etwas zu betreten, auf dem/ in dem Allah schriftlich erwähnt ist, es sei denn, dass
dazu eine Notwendigkeit besteht, wie z.B. die begründete Furcht vor Diebstahl
o.ä. oder wenn eine überdurchschnittliche Belastung (‫ )مشقة‬daraus erstehen würde.
Es ist islamisch verboten (‫)م رم‬, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit dem
Mushaf (dem Qur’an in niedergeschriebener Form) zu betreten, es sei denn, dass
dazu eine Notwendigkeit besteht, wie z.B. die begründete Furcht vor Diebstahl
o.ä.
Sollte es notwendig sein, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit etwas von dem
zuvor genannten zu betreten, sollte man es auf respektvollste Art behandeln,
indem man es beispielsweise in einer Tasche verstaut, mit einem Tuch umwickelt
o.ä.
Es ist erwünscht/ empfohlen (‫)مسااات ب‬, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit
dem linken Fuß zuerst zu betreten und ihn mit dem rechten Fuß zuerst zu
verlassen.
An-Nawawy überlieferte einen Konsens (‫ )إجماع‬der Gelehrten darüber.
Auch entspricht dies der Regel, dass die „linke Seite“ für unreine Dinge und die
„rechte Seite“ für reine Dinge benutzt wird, wie es in der Sunnah des Propheten
(Ehre und Heil auf ihm) oft vorkommt.
Es ist Sunnah/ erwünscht (‫)مساااات ب‬, beim Betreten des Ortes zum Verrichten der
Notdurft zu sagen: „Bismillah. Allahumma inni a’uudhu bika min al-khubthi wa-l
khabaaith.“
".‫اخلبث واخلبائث‬
ْ ‫ اللهم إين أعوذ بك من‬،‫"بسم هللا‬
13
Übersetzung der ungefähren Bedeutung: „Im Namen Allahs. Oh Allah, ich nehme
meine Zuflucht zu Dir vor allem schlechten und vor denen, die schlecht sind.“
َِّ ‫ول‬
ِ ُ ‫ني أ ْاع‬
َّ ‫ أ‬:_ُ‫اَّللُ اعْنه‬
‫الِ ِن‬
ْ ‫ني‬
‫ان ار ُس ا‬
َّ ‫اع ْن اعلِ ِى بْ ِن أِاِب طاالِ _ ار ِض اي‬
‫ " اس ْت ُب اما با ْ ا‬:‫اَّلل _ص لى هللا عليه وس لم_ قا اال‬
ِ
ِ ‫ات ب ِِن ا‬
)‫ أبن ماجه‬،‫ (الرتمذي‬."ِ‫اَّلل‬
ْ ‫اح ُد ُه ُم‬
َّ ‫ول بِ ْس ِم‬
‫اخلاَلاءا أا ْن يا ُق ا‬
‫ِد ام إذاا اد اخ ال أ ا‬
‫او اع ْوار ا‬
Von ‘Ali Ibn Abi Taalib (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wurde überliefert, dass der
Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Es stellt eine Barriere zwischen
den Augen der Jinn und den zu bedeckenden Körperpartien (‫ )عورات‬der Menschen
dar –wenn einer von ihnen den Ort zur Verrichtung der Notdurft betritt-, dass er
sagt: Bismillah (im Namen Allahs)“. (Überliefert bei At-Tirmidhy und Ibn Maajah)
ِ ‫اع ْن أانا‬
‫ اللَّ ُه َّم إِِين‬:‫اخلااَلءا قا اال‬
ْ ‫اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ إِذاا اد اخ ال‬
َّ ‫ص لَّى‬
َّ ‫س بْ ِن امالِك _ ار ِض اي‬
‫ " اكا ان النَِّ ُّ _ ا‬:‫اَّللُ اعْنهُ_ قا اال‬
ِ ِ‫اخلابائ‬
ِ ْ ‫ك ِمن‬
ِ
)‫ (متفق عليه‬."‫ث‬
‫اخلُبُث او ْ ا‬
ْ ‫أاعُوذُ ب ا‬
Von Anas Ibn Maalik (Allahs Wohlgefallen auf ihm) ist überliefert, dass er sagte:
„Wenn der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) den Ort zur Verrichtung der Notdurft
betrat, sagte er: ‚Oh Allah, ich nehme meine Zuflucht zu Dir vor allem schlechten
und vor denen, die schlecht sind‘“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von
Al-Bukhaary und Muslim)
Es ist Sunnah/ erwünscht (‫)مساات ب‬, beim Verlassen des Ortes zum Verrichten der
Notdurft zu sagen: „Ghufraanak“.
".‫"غفبانك‬
Übersetzung der ungefähren Bedeutung: „(Oh Allah) ich erbitte Deine
Vergebung.“
َّ ‫ أ‬،_‫اَّللُ اعْن اها‬
‫ ويف‬."‫ك‬
َّ ‫عن اعائِ اش ةا _ ار ِض اي‬
‫ "غُ ْفابانا ا‬:‫ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ اكا ان إِذاا اخاب اج ِم ان الغاائِ ِِ قا اال‬
‫ان النَِّ َّ _ ا‬
ِ ‫اخل‬
ِ
)‫ وغْيهم‬،‫ النسائي‬،‫ الرتمذي‬،‫ أبو داود‬،‫ (أمحد‬."‫َلء‬
‫ "إِ اذا اخاب اج م ان ْا‬:‫رواية‬
Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass der Prophet (Ehre
und Heil auf ihm), wenn er den Ort zum Verrichten der Notdurft verließ, sagte:
„Ghufraanak (Ich erbitte Deine Vergebung)“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud,
At-Tirmidhy, An-Nasaay und anderen)
14
Im Freien ist es nicht erlaubt (‫)م رم‬, seine Notdurft zu verrichten, indem man der
Gebetsrichtung (‫ )قبلة‬zugewandt ist oder mit dem Rücken zu ihr.
َّ ‫ أ‬،‫ص ا ِر ِي‬
‫ِ فا اَل تا ْس تا ْقبِلُوا الْ ِقْب لاةا اواَل‬
َّ ‫ص لَّى‬
‫ "إِ اذا أاتا ْيتُم الْغاائِ ا‬:‫اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ قا اال‬
‫ان النَِّ َّ _ ا‬
‫وب ْاألانْ ا‬
‫اع ْن أِاِب أايُّ ا‬
)‫ (متفق عليه‬."‫وها‬
‫تا ْستا ْدبُِب ا‬
Von Abi Ayyuub Al-Ansaary wurde überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil
auf ihm) sagte: „Wenn ihr eure Notdurft verrichtet, so wendet euch nicht der
Gebetsrichtung (‫ )قبلة‬zu und kehrt ihr nicht den Rücken“. (Überliefert in den beiden
Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim)
Befindet man sich aber in einem Gebäude, so ist es zwar erwünscht (‫)مساات ب‬, dass
man zum Verrichten der Notdurft nicht der Gebetsrichtung zugewandt ist oder
ihr den Rücken kehrt, jedoch ist dies in diesem Fall erlaubt; vor allem dann, wenn
ein entsprechender Richtungswechsel z.B. durch die Richtung des Einbaus der
Sanitäreinrichtung schwerfallen würde.
ِ
‫اَّللُ اعلاْي ِه‬
َّ ‫ص لَّى‬
َّ ‫اَّللِ بْ ِن عُ اماب _ ار ِض اي‬
َّ ‫اع ْن اعْب ِد‬
ُ ْ‫ فا ابأاي‬،‫ص ةا‬
ُ ‫ " ْارتا اقْي‬:‫اَّللُ اعْن ُه اما_ قا اال‬
‫ت النَِّ َّ _ ا‬
‫ت فا ْو اق باْيت اح ْف ا‬
ِ
)‫ (متفق عليه‬."‫الشلِْم‬
َّ ‫اجتاهُ ُم ْستا ْدبِاب الْ ِقْب لا ِة ُم ْستا ْقبِ ال‬
‫او اسلَّ ام_ يا ْقةي اح ا‬
Von ‘Abdillah Ibn ‘Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater) ist
überliefert, dass er sagte: „Ich erklomm (eines Tages) das Haus von Hafsah und
sah dann den Propheten (Ehre und Heil auf ihm), wie er seine Notdurft
verrichtete, während er seinen Rücken der Gebetsrichtung (‫ )قبلة‬kehrte und sich
(der Gegend) der Levante (‫ )الشااااام‬zugewandt befand“. (Überliefert in den beiden
Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim)
Es ist Pflicht (‫)واجب‬, sich während dem Verrichten der Notdurft vor den Blicken
anderer so gut wie möglich zu schützen.
ِ
َِّ ‫عن عب ِد‬
ِ
ِ َّ ‫اَّللِ _ص لَّى‬
‫ش‬
ُ ‫اس تاتا اب بِِه ار ُس‬
ٌ ‫اجتِ ِه اه اد‬
ْ‫ا ْ ا‬
ْ ‫اح َّ اما‬
ُ ‫ف أ ْاو احائ‬
‫ول َّ ا‬
‫اَّللُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ ِلا ا‬
‫ " اكا ان أ ا‬:‫اَّلل بْ ِن اج ْع افب‬
)‫ (صحيح مسلم‬."‫اَنْل‬
Von ‘Abdillah Ibn Ja’far wurde berichtet, dass das, womit sich der Gesandte
Allahs (Ehre und Heil auf ihm) zum Verrichten seiner Notdurft am liebsten (vor
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den Blicken anderer) schützte, eine Umzäunung oder eine Ansammlung von
Palmen war. (Überliefert in Sahiih Muslim)
Es ist Pflicht (‫)واجاااااااب‬, sich während dem Verrichten der Notdurft vor
Verunreinigung (‫ )نجااااسااااااااة‬so gut wie möglich zu schützen. So muss z.B. darauf
geachtet werden, dass kein Urin „zurückspritzt“.
ِ َّ ‫اَّللِ _ص لَّى‬
ِ ‫ وما ي ع َّذب‬،‫ان‬
ِ
‫ان‬
ُ ‫ " امَّب ار ُس‬:‫اع ْن ابْ ِن اعبَّاس قا اال‬
ُ ‫ أ ااما إِن‬:‫اَّللُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ اعلاى قا ْب ابيْ ِن فا اقا ال‬
‫ول َّ ا‬
‫َّه اما لايُ اع َّذبا ا ا ُ ا ا‬
ِ ِ ِ
)‫" (متفق عليه‬.‫ اوأ َّاما ْاْل اخ ُب فا اكا ان اَل يا ْستاِرتُ ِم ْن با ْولِِه‬،‫يم ِة‬
‫ِيف اكبِْي؛ أ َّاما أ ا‬
‫اح ُد ُمهاا فا اكا ان َياْشي بالنَّم ا‬
ِ ‫ " وما ي ع َّذب‬:‫ويف لفظ البخاري‬
".ٌ‫ اوإِنَّهُ لا اكبِْي‬،‫ان ِيف اكبِْي‬
‫اا ُا ا‬
Von Ibn ‘Abbaas wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Ehre und
Heil auf ihm) kam an zwei Gräbern vorbei und sagte dann: ‚Wahrlich diese beiden
werden (in ihren Gräbern) bestraft. Und sie werden (vermeintlich) nicht wegen
einer großen Sache bestraft: Einer der beiden ging mit schlechtmachender Rede
(‫( )النميمة‬zwischen den Menschen) umher, und der andere schützte sich nicht vor
seinem Urin‘.“ (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und
Muslim)
Und in einem Wortlaut der Überlieferung bei Al-Bukhaary heißt es: „Und sie
werden (vermeintlich) nicht wegen einer großen Sache bestraft; und wahrlich, es
ist (doch) eine große Sache.“
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) verbat, während dem Verrichten der
Notdurft und der Reinigung nach dieser das Geschlechtsteil mit der rechten Hand
zu berühren.
ِ َّ ‫اَّللِ _صلَّى‬
ِ
)‫ (متفق عليه‬."‫س ذا اكابهُ بِيا ِمينِ ِه‬
ْ ‫اح ُد ُكم‬
ُ ‫قا اال ار ُس‬
َّ ‫اخلااَلءا فا اَل َياا‬
‫ول َّ ا‬
‫ "إذاا اد اخ ال أ ا‬:_‫اَّللُ اعلاْيه او اسلَّ ام‬
ِ
".‫اخلااَل ِء بِيا ِمينِ ِه‬
ْ ‫ اواَل ياتا ام َّس ْح ِم ْن‬،‫ول‬
ُ ُ‫اح ُد ُك ْم ذا اكابهُ بِيا ِمينِ ِه اوُه او ياب‬
‫ "اَل َيُْس اك َّن أ ا‬:‫ويف لفظ‬
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch den
Ort zum Verrichten der Notdurft betreten hat, so soll er sein Glied nicht mit der
rechten Hand berühren“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von AlBukhaary und Muslim)
In einem anderen Wortlaut dieser Überlieferung heißt es: „Keiner von euch soll/
darf sein Glied mit der rechten Hand halten, während er uriniert. Und er soll/ darf
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sich nicht nach Verrichten der Notdurft mit der rechten Hand abwischen/
reinigen.“
Dies entspricht auch der Regel, dass die „linke Seite“ für unreine Dinge und die
„rechte Seite“ für reine Dinge benutzt wird, wie es in der Sunnah des Propheten
(Ehre und Heil auf ihm) oft vorkommt.
َِّ ‫ول‬
ِ
ِ ‫ت ي ُد رس‬
،‫ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ الْيُ ْم اِن لِطُ ُهوِرهِ اوطا اع ِام ِه‬
ْ ‫ قاالا‬،_‫اع ْن اعائ اش ةا _رض ي هللا عنها‬
‫اَّلل _ ا‬
ُ ‫ " اكانا ْ ا ا‬:‫ت‬
)‫ (أبو داود‬."‫ اواما اكا ان ِم ْن أا ًذى‬،‫ت يا ُدهُ الْيُ ْسابى ِخلااَلئِِه‬
ْ ‫اواكانا‬
Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie sagte: „Die
rechte Hand des Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) war für seine
Sauberkeit und sein Essen bestimmt und seine linke Hand für die Reinigung nach
dem Verrichten der Notdurft und was Unreinlichkeiten angeht“. (Überliefert bei
Abi Dawuud)
Die Praxis des Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) weist darauf hin, dass
das sprechen ohne Notwendigkeit während dem Verrichten der Notdurft zu
unterlassen ist.
َِّ ‫ول‬
َّ ‫ أ‬:_‫اع ْن ابْ ِن عُ اماب _رضي هللا عنهما‬
.‫ فالا ْم يا ُبَّد اعلاْي ِه‬،‫ فا اسلَّ ام‬،‫ول‬
ُ ُ‫اَّللُ اعلاْي ِه او اسلَّ ام_ ياب‬
َّ ‫صلَّى‬
ُ ‫ان ار ُج ًَل امَّب اوار ُس‬
‫اَّلل _ ا‬
)‫(صحيح مسلم‬
Von Ibn ‘Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater) wurde
überliefert, dass ein Mann am Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm)
vorüberging, während dieser urinierte. Er (der Mann) grüßte ihn, worauf er (der
Gesandte) nicht erwiderte. (Überliefert in Sahiih Muslim)
ِ
،‫ض لا‬
َّ ‫ فالا ْم يا ُبَّد اعلاْي ِه اح َّ تا او‬،‫ فا اس لَّ ام اعلاْي ِه‬،‫ول‬
ُ ُ‫ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ اوُه او ياب‬
‫ أانَّهُ أاتاى النَِّ َّ _ ا‬،‫اع ِن الْ ُم اهاج ِب بْ ِن قُْن ُفذ‬
ِ
،‫ أبو داود‬،‫ (أمحد‬."‫ اعلاى طا اه اارة‬:‫ أ ْاو اق اال‬،‫اَّللا اعَّز او اج َّل إََِّل اعلاى طُ ْهب‬
َّ ‫ت أا ْن أاذْ ُكاب‬
ُ ‫ "إِِين اك ِبْه‬:‫َُُّ ْاعات اذ ار إِلاْيه فا اق اال‬
)‫النسائي وغْيهم‬
Von Al-Muhaajir Ibn Qunfudh ist überliefert, dass er (eines Tages) zum Propheten
(Ehre und Heil auf ihm) kam, während dieser urinierte. Er (Al-Muhaajir) grüßte
ihn, worauf er (der Prophet) ihm nicht eher erwiderte, bis er die (islamische,
rituelle) Reinigung (‫ )الوضوء‬ausgeführt hatte. Dann entschuldigte er (der Prophet)
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sich bei ihm und sagte: „Ich hasste es, Allah den Mächtigen und Majestätischen zu
erwähnen, ohne mich im Reinheitszustand zu befinden“. (Überliefert bei Ahmad,
Abi Dawuud, An-Nasaay und anderen)
Viele Gelehrte haben darauf hingewiesen, dass es vermieden werden soll, sich
länger als notwendig mit dem Verrichten der Notdurft aufzuhalten oder am Ort
zum Verrichten der Notdurft zu verbleiben. Dies, da unnötiges Entblößen der vor
den Blicken anderer zu bedeckender Körperteile (‫ )عااااورة‬selbst dann vermieden
werden soll, wenn man allein ist. Auch ist der Ort selbst ein Ort der Unreinheit,
an dem man sich nur solange wie nötig aufhalten sollte.
ِ ‫اح ُّق أا ْن يُ ْس تا ْحياا ِمْنهُ ِم ان الن‬
‫ الرتمذي‬،‫ أبو داود‬،‫ (أمحد‬."‫َّاس‬
َّ " :_‫قال رس ول هللا _ص لى هللا عليه وس لم‬
‫اَّللُ أ ا‬
)‫وغْيهم‬
Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm sagte): „Allah hat ein größeres
Anrecht darauf, dass man sich vor Ihm schämt, als die Menschen“. (Überliefert bei
Ahmad, Abi Dawuud, At-Tirmidhy und anderen)
Viele Gelehrte erwähnen, dass die beste Art der Reinigung nach der Notdurft
darstellt, wenn man sich zunächst „trocken“ reinigt, z.B. mit Papier, Steinen, Holz
o.ä. und danach mit Wasser.
Die „trockene“ Reinigung nach der Notdurft (‫ )االساااتجمار‬genügt, um die islamisch
definierte Reinheit (‫ )طهارة حكمية‬der beiden natürlichen Austrittsstellen zu erlangen,
selbst wenn Wasser zur Verfügung steht.
Die beiden Stellen gelten dann als „rein“ (‫)طاااا اار حااكااماااا‬, wenn nach mindestens
dreimaligem Wischen (mit neuer, sauberer Oberfläche) eine eventuell
verbleibende Unreinheit (‫ )نجاسااة‬nur noch durch Wasser entfernt werden kann. Es
ist isl. empfohlen (‫)مست ب‬, die Anzahl des Wischens ungerade (‫ )وتر‬sein zu lassen.
Befindet sich eine Verunreinigung (‫ )نجاسااة‬außerhalb des „normalen“ Bereichs der
beiden natürlichen Austrittsstellen, so muss sie mit Wasser entfernt werden. Eine
„trockene“ Reinigung (‫ )استجمار‬genügt hier nicht.
Für das Material, mit dem eine „trockene“ Reinigung (‫ )اسااااااااتااجااماااار‬durchgeführt
werden darf, gelten folgende Voraussetzungen:
- Es muss sich um entsprechend islamischer Definition reines Material
handeln.
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- Es muss für eine Reinigung geeignet sein, darf also z.B. keine sehr glatte
Oberfläche haben, wie beispielsweise Glas o.ä.
- Es darf sich nicht um Dung (getrocknete Tierexkremente), Knochen,
Nahrung für Menschen, Futter für Tiere, Wertmaterial oder Teile eines
lebendigen Tieres u.ä. handeln.
ِ
.‫اخلِاباءاةا‬
ْ َّ ‫اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام _ ُك َّل اش ْيء اح‬
َّ ‫ص لَّى‬
‫ قا ْد اعلَّ ام ُك ْم نابِيُّ ُك ْم _ ا‬:ُ‫يل لاه‬
‫ ق ا‬:‫اع ْن اس ْل اما ان _رض ي هللا عنه_ قا اال‬
ِ ‫ أ ْاو أا ْن ناستا ْن ِجي بِالْيا ِم‬،‫ لااق ْد نا اهاناا أا ْن ناستا ْقبِل الْ ِقْب لاةا لِغاائِِ أ ْاو با ْول‬.‫اجل‬
‫ أ ْاو أا ْن نا ْستا ْن ِج اي بِلاقا َّل ِم ْن‬،‫ني‬
ْ ‫ أ ا‬:‫ فا اق اال‬:‫قا اال‬
‫ْ ا‬
‫ْ ا‬
ِ
)‫ (صحيح مسلم‬.‫ أ ْاو أا ْن نا ْستا ْن ِج اي بِابِجيع أ ْاو بِ اعظْم‬،‫اح اجار‬
ْ ‫ثااَلثاة أ‬
Von Salmaan (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wurde überliefert, dass zu ihm gesagt
wurde: „Euer Prophet –Ehre und Heil auf ihm- hat euch tatsächlich alles gelehrt;
sogar den Toilettengang!“ Er (Salmaan) sagte darauf: „Aber ja! Er hat uns
tatsächlich verboten, uns für den Stuhlgang oder zum Urinieren in Gebetsrichtung
(‫ )قبلة‬zu wenden; oder dass wir uns mit der rechten (Hand) säubern; oder dass wir
uns mit weniger als drei Steinen säubern; oder dass wir uns mit Dung oder einem
Knochen säubern.“ (Überliefert in Sahiih Muslim)
)‫ (متفق عليه‬."‫استا ْج اماب فا ْليُوتِْب‬
ْ ‫ " ام ْن‬:_‫قال الن _صلى هللا عليه وسلم_ يف حديث أِب هبيبة _رضي هللا عنه‬
Der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte in einer Überlieferung von Abi
Hurairah: „Wer sich ‚trocken‘ reinigt, der soll eine ungerade Zahl wählen“.
(Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim)
Die Reinigung mit Wasser nach der Notdurft (‫ )االستنجاء‬ist besser als die „trockene“
Reinigung (‫ )االستجمار‬und dieser vorzuziehen.
ِ
ِ
ِ
‫ول هللا‬
‫ إِ َّن ار ُس ا‬،ُ‫ييهم مْنه‬
ْ ‫ أن اَّها قاالا‬،_‫اع ْن اعائ اشةا _رضي هللا عنها‬
ْ ‫ فاِإ اين‬،‫اج ُك َّن أ ْن يستطيبُوا بِاملاء‬
‫ " ُم ْب ان أ ْ او ا‬:‫ت‬
ْ ‫أستا ْح‬
)‫ النسائي‬،‫ الرتمذي‬،‫ (أمحد‬."ُ‫_صلى هللا عليه وسلم_ اكا ان يا ْف اعلُه‬
Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie (zu einigen
Frauen) sagte: „Befehlt euren Ehemännern, sich (nach dem Toilettengang) mit
Wasser zu säubern, denn wahrlich ich schäme mich bei diesem (Thema) vor ihnen.
Wahrlich, der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) pflegte dies zu tun“.
(Überliefert bei Ahmad, At-Tirmidhy und An-Nasaay)
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Die Stellen gelten bei der Reinigung mit Wasser (‫ )االسااااااتنجاء‬dann als rein (‫)طا ر‬,
wenn keine Verunreinigung (‫ )نجاسة‬mehr vorhanden ist.
Hinweis: Die Frau reinigt sich von Urin o.ä., indem sie den äußeren Teil ihres
Geschlechtsorgans säubert. Sie reinigt sich nicht „innen“.
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