ملخص يف الفقه باللغة األملانية املستوى األول Kurze Zusammenfassung in der islamischen Regel- und Rechtswissenschaft (Fiqh) Stufe 1 حممد سعيد األملاين Muhammad S. Al-Almany www.islam-study.de 1435 n.H. © Muhammad S. Abu Abdurrahman Al-Almany, 1435 n.H./ 2014 Das hier vorliegende Material ist ausschließlich für den Privatgebrauch der Schüler des Fiqh-Unterrichts im Rahmen des Onlinestudiums auf www.islamstudy.de bestimmt. Es darf ohne schriftliche Erlaubniss des Autors weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden. 2 Im Namen Allahs des Barmherzigen des Erbarmers ّ والصالة والسالم على خاتم النبيين نبينا،الحمد هلل ر ّب العاملين محمد وعلى آله وصحبه أجمعين Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Ehre und Heil auf dem letzten der Propheten, unserem Propheten Muhammad, sowie auf all seinen Angehörigen und seinen Gefährten. Vorwort Dies ist eine kurze Zusammenfassung der Unterrichtsinhalte des Faches Fiqh (islamische Regel- und Rechtswissenschaft) der ersten Stufe des auf der Seite www.islam-study.de angebotenen Online-Studiums. Das Unterrichtsfach Fiqh soll im Rahmen dieses Studiums grundlegende Kenntnisse der islamischen Regelungen und Gesetze vermitteln. Hierbei werden die Sichtweisen der vier sog. Rechtsschulen (hanafitische, malikitische, shafi’itische und hanbalitische Rechtsschule) beachtet, wobei sich nicht auf eine bestimmte Rechtsschule festgelegt wird. Bei unterschiedlichen Sichtweisen der Rechtsschulen auf ein Thema wird versucht, über die Betrachtung der jeweiligen islamisch gültigen Beweise und Beweisführungen die stärkste (d.h. die dem Qur’an und der Sunnah des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- nahestehendsten) Sichtweise zu ermitteln. Der Unterrichtsinhalt des Faches Fiqh beschränkt sich während des hier angebotenen Studiums zumeist auf die Nennung der als stärkste erkannte Sichtweise auf das jeweilige Thema sowie die Nennung grundlegender, islamisch gültiger Beweise und Beweisführungen. Dies, da es sich hier um ein Basisstudium des Fiqh handelt und eine Vertiefung in die verschiedenen Sichtweisen und ihrer Argumentationen während dieser Phase nicht ratsam und auch aufgrund der zeitlichen Beschränkung nicht möglich ist. Jedoch werden einzelne, besonders kontroverse Themen –in shah Allah- während der Vorträge näher betrachtet und die Aussagen und Beweisführungen der Rechtsschulen zu diesen besprochen, um dem Studenten eine Einsicht in den Umgang mit Meinungsunterschieden unter den Gelehrten der Rechtsschulen zu geben. Außerdem soll ihm so der islamisch korrekte Weg zur Ermittlung der stärkeren (d.h. die dem Qur’an und der Sunnah des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- näher stehenden) Aussage aufgezeigt und 3 ein Grundverständnis für die richtige Handhabung der islamisch gültigen Beweise vermittelt werden. Die in dieser Zusammenfassung erwähnten Unterrichtsinhalte werden –in shah Allah- in den Vorträgen im Rahmen des Online-Studiums bei www.islamstudy.de erklärt, weiter vertieft und ergänzt. Möge Allah uns eine reine Absicht schenken, so dass wir mit unseren Aussagen und unserem Handeln einzig Seine Zufriedenheit anstreben. وصلى هللا على نبينا محمد وعلى آله وصحبه وسلم Und mögen Ehre und Heil auf unserem Propheten Muhammad sowie auf seinen Angehörigen und all seinen Gefährten ruhen. Muhammad S. Al-Almany 06. Shawwaal 1435 / 02.08.2014 4 Die Reinigung ()الطهارة Allah der Erhabene hat als eine der tragenden Säulen des Islam das Verrichten der Pflichtgebete befohlen. Um das Pflichtgebet ausführen zu können und damit dieses gültig ist, muss der Muslim sich in einem Zustand der Reinheit ُ )الbefinden. (ط ْهر أو الطهارة )" (صحيح مسلم.ص اَلةٌ بِغا ِْْي طُ ُهور "اَل تُ ْقبا ُل ا:_قال رسول هللا _صلى هللا عليه وسلم Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Ein Gebet ohne Reinheit (ohne Reinheitszustand) wird nicht angenommen.“ (Überliefert in Sahiih Muslim) Auch für andere gottesdienstliche Handlungen kann der Zustand der Reinheit erforderlich sein. Dieser Reinheitszustand umfasst: 1. Die Reinheit der Absicht ()اإلخالص: Dies bedeutet, die jeweilige gottesdienstliche Handlung ( )عبااا ةeinzig und allein für die Erlangung der Zufriedenheit Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung auszuführen. Hinweis: Diese Reinheit der Absicht ( )اإلخالصist eine der Voraussetzungen dafür, dass eine gottesdienstliche Handlung als solche von Allah angenommen und belohnt wird. Sie ist somit bei allen gottesdienstlichen Handlungen erforderlich. 2. Die rituelle Reinheit ()الطهارة من الحدث: Dies bedeutet, eine der Formen der islamischen rituellen Reinigung ( )طهاااارة ال اااdurchgeführt zu haben und dass nichts eingetroffen ist, was diese rituelle Reinheit aufhebt und ungültig macht. 3. Die Reinheit des Körpers, der Kleidung und des Ortes von Verunreinigungen ()الطهارة من الخبث: Dies bedeutet, dass der Körper, die Kleidung und der Ort (im Falle des Gebets) von allen, in den islamischen Regelungen definierten Verunreinigungen ( )نجاسةentsprechend islamischer Definition befreit sind. Es ist empfohlen ()مست ب, dass sich der Muslim für jede Art der gottesdienstlichen Handlungen ( )عبا اتim Zustand der Reinheit befindet. 5 Das Wasser Wasser ( )الماءist das Element, das die Basis für die Reinigung darstellt. ١١ : ﭽ ﭷ ﭸ ﭹ ﭺ ﭻ ﭼ ﭽ ﭼ األنفال:قال تعاىل Allah der Erhabene sagt (entsprechend der ungefähren Übersetzung der Bedeutung Seiner Worte, des Qur’an): „Und Er lässt Wasser vom Himmel auf euch herabkommen, um euch damit zu reinigen.“ (Qur’an 8:11) Als Wasser gilt, was die Menschen allgemein (noch) als Wasser bezeichnen, selbst wenn sich seine Farbe, sein Geruch oder sein Geschmack verändert hat, wie z.B. Meerwasser und Wasser in Flüssen und Seen, selbst wenn es sich z.B. durch Sedimente, Erde, Pflanzenrückstände o.ä. in Farbe, Geruch oder Geschmack verändert hat. ٦ : املائدة،34 : ﭽ ﭷ ﭸ ﭹ ﭺ ﭼ النساء:قال تعاىل Allah der Erhabene sagt (entsprechend der ungefähren Übersetzung der Bedeutung Seiner Worte, des Qur’an): „…Und (wenn) ihr dann kein Wasser findet, so macht Tayammum.“ (Qur’an 4:43 und 5:6)1 Eine Voraussetzung dafür, dass Wasser für die islamisch definierte Reinigung benutzt werden kann, ist dessen Reinheit im islamischen Sinne. - Als reines (und reinigendes) Wasser ( )الماء الطهورgilt jede Form von Wasser, dessen Farbe, Geruch oder Geschmack nicht durch eine Verunreinigung im islamischen Sinne ( )نجاسةverändert wurde. النسائي، الرتمذي، أبو داود،" (أمحد.ٌور اَل يُنا ِج ُسهُ اش ْيء ٌ "إِ َّن الْ اماءا طا ُه:_قال رسول هللا _صلى هللا عليه وسلم )وغْيهم Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wahrlich, das Wasser ist rein. Nichts verunreinigt es.“ (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, At-Tirmidhy, AnNasaay und anderen) Dieser Vers des Qur’an, der über die Reinigung spricht, wird hier deshalb als Beweis angeführt, da Allah der Erhabene in arabischer Sprache die unbestimmte Form des Wortes „Wasser“ verwendet, was darauf hinweist, dass alle Formen von Wasser gemeint sind und nicht nur eine bestimmte, „ursprüngliche Form“. 1 6 - Als unreines (und nicht für die Reinigung geeignetes) Wasser ( )الماء النجسgilt jede Form von Wasser, dessen Farbe, Geruch oder Geschmack durch eine in den islamischen Regelungen definierte Verunreinigung ( )نجاسااااااةverändert wurde. Hinweis: Wasser, das aufgrund von Keimen, chemischen Stoffen o.ä. als Gesundheitsgefährdend gilt, darf entsprechend der islamischen Beurteilung nicht auf eine Art und Weise verwendet werden, die zu einem gesundheitlichen Schaden führt, selbst wenn Farbe, Geruch oder Geschmack des Wassers unverändert sind. Eine Regel des Fiqh ( )قاع ة فقهيةbesagt: „Die Basis der Dinge ist ihre Reinheit und ihre Zulässigkeit.“ ". الطهارة واإلباحة: "األصل يف األشياء:قاعدة فقهية Von dieser Basis wird nicht abgewichen, solange man nicht mit Sicherheit weiß, dass das Gegenteil der Fall ist. Als unrein oder unzulässig kann etwas also erst gelten, wenn der Beweis für dessen Unreinheit bzw. dessen Unzulässigkeit erbracht wird. Hat man beispielsweise Zweifel, ob das in einem konkreten Fall zur Verfügung stehende Wasser rein ( )طااااا اااارoder unrein ( )نااااجااااسist, so ist diese Regel eine Gewissheit, von der nicht abgewichen wird, bis das Gegenteil (in diesem Fall die Verunreinigung des Wassers) zweifelsfrei (durch die Veränderung von Farbe, Geruch oder Geschmack) bewiesen ist. Eine Regel des Fiqh ( )قاع ة فقهيةbesagt: „Eine Gewissheit wird nicht durch einen Zweifel aufgehoben.“ ". "اليقني َل يزول بالشك:قاعدة فقهية Dies bedeutet, dass eine Gewissheit nur durch eine weitere Gewissheit aufgehoben werden kann. Nur ein entsprechender Beweis kann diese Gewissheit bringen. Weitere Regeln des Fiqh ()قااواعااا فااقااهااياااة, die in diesem Zusammenhang genannt werden: Eine Regel des Fiqh ( )قااااعااا ة فاااقاااهاااياااةbesagt: „Die Basis ist der Fortbestand eines Zustandes.“ 7 ". "األصل بقاء ما كان على ما كان:قاعدة فقهية Dies bedeutet, dass vom Fortbestand eines Zustandes solange auszugehen ist, bis eine Änderung dieses Zustandes bewiesen werden kann. Eine Regel des Fiqh ( )قااااعااا ة فاااقاااهاااياااةbesagt: „Die Basis von Neuerscheinungen/ Veränderungen ist deren Nichtexistenz.“ ". "األصل يف األمور العارضة العدم:قاعدة فقهية Dies bedeutet, dass solange von der Nichtexistenz einer Neuerscheinung/ Veränderung ausgegangen wird, bis ihre Existenz bewiesen ist. 8 Die Gefäße Da Wasser die Basis für die islamische Reinigung ( )الااااطااااهااااارةdarstellt, ist es angebracht, an dieser Stelle über die islamische Beurteilung ( )ال كمvon Gefäßen ( جمع آنية:)أواني, in denen u.a. Wasser aufbewahrt wird, zu sprechen. Die Basis ist, dass alle Gefäße, die entsprechend islamischer Definition rein sind, verwendet werden dürfen. Eine Ausnahme stellen hier Gefäße aus Gold oder Silber dar. Sie dürfen nicht benutzt werden. َّ "اَل تا ْش ببُوا ِيف ِنِيا ِة:_قال رس ول هللا _ص لى هللا عليه وس لم ة ِة اواَل تالْ ُكلُوا ِيف ِص احافِ اها فاِإن اَّها اَلُ ْم ِيف َّ الذ اه ِ اوالْ ِف ا )" (متفق عليه.ِالدُّنْياا اولاناا ِيف ْاْل ِخابة Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Trinkt nicht aus goldenen und silbernen Gefäßen und esst nicht von Tellern/ Platten aus Gold und Silber, denn wahrlich, sie sind für sie (die Nicht-Muslime) im diesseitigen Leben und für uns im Jenseits.“ (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Gefäße, die entsprechend islamischer Definition verunreinigt ( )نجسsind, dürfen ebenfalls nicht für Flüssigkeiten, die zum Trinken oder für die Reinigung ()طهارة bestimmt sind, verwendet werden. Zu diesen unreinen Gefäßen gehören lederne Trinkbeutel/ Wasserschläuche, die aus nach islamischer Definition unreinem Leder gefertigt sind. Folgende Formen von Leder sind entsprechend der islamischen Definition rein und dürfen auch zur Aufbewahrung der zuvor genannten Flüssigkeiten verwendet werden: - Gegerbtes- oder ungegerbtes Leder, das von einem auf islamische Weise korrekt geschlachteten Tier stammt, dessen Fleisch zu essen für Muslime erlaubt ist. - Leder, das von einem Tier stammt, das nicht durch islamisch korrekte Schlachtung gestorben ist ()ميتة, dessen Fleisch zu essen aber für Muslime nach islamisch korrekter Schlachtung erlaubt wäre, nachdem dieses Leder gegerbt wurde. 9 َِّ ول َّ أ،_اَّللُ اعْن ُه اما " اه ََّل: فا اق اال،اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ امَّب بِ اش اة اميتاة َّ ص لَّى ان ار ُس ا َّ اَّللِ بْ ِن اعبَّاس _ ار ِض اي َّ عن اعْب ِد اَّلل _ ا ) (صحيح البخاري." "إََِّّناا اح ُبام أا ْكلُ اها:" قا اال.ٌ "إِن اَّها اميتاة:استا ْمتا ْعتُ ْم بِِإ اه ِاِباا؟" قاالُوا ْ Von ‘Abdullah Ibn ‘Abbaas (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater) wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) an einem toten (nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorbenen) Schaf vorbeiging und sagte: „Hättet ihr nicht seine Haut nutzen können?“ Da sagten sie: „Es ist (doch) Aas (( )ماااياااتاااةnicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorben).“ Er sagte: „Es ist lediglich sein Verzehr verboten.“ (Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary) ِ ِ ِِ ِ َِّ ول ِ َّ أ،اع ْن اس لا امةا بْ ِن الْ ُم احبِ ِق :يل ان ار ُس ا ْ ص لَّى هللاُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ امَّب بِبا ْيت بِفناائه ق ْبباةٌ ُم اعلَّ اقةٌ فا اَّلل _ ا فاق ا،اس تا ْس اقى ) أبو داود وغْيمها،" (أمحد.ُ "ذا اكاةُ ْاأل ِاد ِمي ِدبااغُه: قا اال،"ٌ"إِن اَّها امْيتاة Von Salamah Ibn Al-Muhabbiq wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) an einem Haus vorüberkam, in dessen Hof ein (lederner) Wasserbeutel hing, aus dem er (dann) trank. Da wurde ihm gesagt: „Es ist doch von einem toten (nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorben) Tier (“)ميتة. Er sagte: „Die ‚korrekte islamische Schlachtung (=( ‘)ذكاةdie Reinigung) der Haut ist ihre Gerbung“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud und anderen) ِ ُ "س لِل النَِّ _ص لَّى هللا علاي ِه وس لَّم_ عن جل:عن عائِش ةا _رض ي هللا عنها_ قاالات ِدبااغُ اها: فا اق اال،ود الْ امْيتا ِة اْ ا ا ْ ُ ا ُّ ا ُ ُْ اْ ا ا ا ا ) النسائي وغْيمها، (أمحد."وراها ُ طا ُه Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie sagte: „Der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) wurde über die Häute toter (nicht durch korrekte isl. Schlachtung gestorbener) Tiere ( )ميتةbefragt. Da sagte er: ‚Ihre Gerbung ist ihre Reinigung“. (Überliefert bei Ahmad, An-Nasaay und anderen) Jede Form der Nutzung von Leder/ Fellen von Raubtieren ( )جلو السباعist islamisch verboten ()م رم. ِ ُقد جاء يف الس نة أن الن _ص لى هللا عليه وس لم_ "ناهى عن لل ِ ود ، النس ائي، الرتمذي، (أبو داود." ِ الس باا ُ ْا ا ) وغْيهم،أمحد 10 In der Sunnah ist überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das Leder/ die Felle von Raubtieren verbot. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, AtTirmidhy, An-Nasaay und anderen) Hinweis: Wer das Gebet verrichtet und dabei Kleidung aus unreinem Leder trägt, dessen Gebet ist ungültig. 11 Die Verhaltensweisen zum Verrichten der Notdurft und die Reinigung nach diesem Wenn man seine Notdurft im Freien verrichten muss, sollte man sich weit von anderen Menschen entfernen. َّ أ،اع ِن الْ ُمغِ اْيةِ بْ ِن ُش ْعباةا ، أبو داود، (أمحد.ان النَِّ َّ _ص لى هللا عليه وس لم_ اكا ان إِ اذا اذ اه ا الْ ام ْذ اه ا أابْ اع اد ) ابن ماجه وغْيهم،النسائي Von Al-Mughaira Ibn Shu’bah wurde überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sich (weit) entfernte, wenn er (zum Verrichten seiner Notdurft) ging. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, An-Nasaay, Ibn Maajah und anderen) Es ist islamisch verboten ()م رم, seine Notdurft ohne Notwendigkeit dazu an oder auf von Menschen benutzten Wegen oder Plätzen oder an Wasserquellen oder unter Bäumen, die Früchte tragen u.ä. zu verrichten. ِ "وما اللَّ َّعانا: قاالُوا." "اتَّ ُقوا اللَّ َّعاناني:اَّلل علاي ِه وس لَّم_ قا اال َّ اَّللِ _ ا َّ أ،اع ْن أِاِب ُهابيْ اباة "اَّللِ؟ َّ ول ان ياا ار ُس ا َّ ول ان ار ُس ا ْ اا ص لى َُّ ا ْ ا ا ا ِ "الَّ ِذي ياتا اخلَّى ِيف طا ِب ِيق الن:قا اال ) (صحيح مسلم."َّاس أ ْاو ِيف ِظلِ ِه ْم Von Abi Hurairah wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Hütet euch vor den zwei verfluchenden Dingen“. Sie (die Gefährten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen-) sagten: „Und was sind die zwei verfluchenden Dinge?“ Er sagte: „(Das, was) derjenige (tut), der seine Notdurft auf dem Weg der Leute oder in ihrem Schatten (den sie z.B. zum Ausruhen nutzen) verrichtet“. (Überliefert in Sahiih Muslim) َِّ ول ، الْ ابا ا ِيف الْ ام اوا ِرِد: اتَّ ُقوا الْ ام اَل ِع ان الث اََّلثاةا:_ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام ُ "قا اال ار ُس: قا اال،اع ْن ُم اع ِاذ بْ ِن اجبال اَّلل _ ا ِ و،وقاا ِرع ِة الطَِّب ِيق ) (أبو داود."الظ ِل ا ا ا Von Mu’aadh Ibn Jabal wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: ‚Hütet euch vor den drei verfluchenden Dingen: Das Verrichten des Stuhlgangs in/ an den Wasserquellen, auf dem (offenen) Weg und im Schatten (der von den Menschen genutzt wird)‘.“ (Überliefert bei Abi Dawuud) 12 ِ َّ عن النَِّ ِ _ صلَّى،عن أِاِب هبي باة (متفق."ُاح ُد ُك ْم ِيف الْ ام ِاء الدَّائِ ِم َُُّ يا ْغتا ِس ُل ِمْنه ا "اَل يابُولا َّن أ ا:اَّللُ اعلاْيه او اسلَّ ام_ قا اال ْ ا ْ ُ اْ ا ا )عليه Von Abi Hurairah wurde berichtet, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Es soll wahrlich keiner von euch in stehendes Gewässer urinieren und sich danach aus/ in diesem Wasser waschen“. (Überliefert in den beiden SahiihBüchern von Al-Bukhaary und Muslim) Es ist islamisch unerwünscht () م كروه, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit etwas zu betreten, auf dem/ in dem Allah schriftlich erwähnt ist, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht, wie z.B. die begründete Furcht vor Diebstahl o.ä. oder wenn eine überdurchschnittliche Belastung ( )مشقةdaraus erstehen würde. Es ist islamisch verboten ()م رم, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit dem Mushaf (dem Qur’an in niedergeschriebener Form) zu betreten, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht, wie z.B. die begründete Furcht vor Diebstahl o.ä. Sollte es notwendig sein, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit etwas von dem zuvor genannten zu betreten, sollte man es auf respektvollste Art behandeln, indem man es beispielsweise in einer Tasche verstaut, mit einem Tuch umwickelt o.ä. Es ist erwünscht/ empfohlen ()مسااات ب, den Ort zum Verrichten der Notdurft mit dem linken Fuß zuerst zu betreten und ihn mit dem rechten Fuß zuerst zu verlassen. An-Nawawy überlieferte einen Konsens ( )إجماعder Gelehrten darüber. Auch entspricht dies der Regel, dass die „linke Seite“ für unreine Dinge und die „rechte Seite“ für reine Dinge benutzt wird, wie es in der Sunnah des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) oft vorkommt. Es ist Sunnah/ erwünscht ()مساااات ب, beim Betreten des Ortes zum Verrichten der Notdurft zu sagen: „Bismillah. Allahumma inni a’uudhu bika min al-khubthi wa-l khabaaith.“ ".اخلبث واخلبائث ْ اللهم إين أعوذ بك من،"بسم هللا 13 Übersetzung der ungefähren Bedeutung: „Im Namen Allahs. Oh Allah, ich nehme meine Zuflucht zu Dir vor allem schlechten und vor denen, die schlecht sind.“ َِّ ول ِ ُ ني أ ْاع َّ أ:_ُاَّللُ اعْنه الِ ِن ْ ني ان ار ُس ا َّ اع ْن اعلِ ِى بْ ِن أِاِب طاالِ _ ار ِض اي " اس ْت ُب اما با ْ ا:اَّلل _ص لى هللا عليه وس لم_ قا اال ِ ِ ات ب ِِن ا ) أبن ماجه، (الرتمذي."ِاَّلل ْ اح ُد ُه ُم َّ ول بِ ْس ِم اخلاَلاءا أا ْن يا ُق ا ِد ام إذاا اد اخ ال أ ا او اع ْوار ا Von ‘Ali Ibn Abi Taalib (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Es stellt eine Barriere zwischen den Augen der Jinn und den zu bedeckenden Körperpartien ( )عوراتder Menschen dar –wenn einer von ihnen den Ort zur Verrichtung der Notdurft betritt-, dass er sagt: Bismillah (im Namen Allahs)“. (Überliefert bei At-Tirmidhy und Ibn Maajah) ِ اع ْن أانا اللَّ ُه َّم إِِين:اخلااَلءا قا اال ْ اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ إِذاا اد اخ ال َّ ص لَّى َّ س بْ ِن امالِك _ ار ِض اي " اكا ان النَِّ ُّ _ ا:اَّللُ اعْنهُ_ قا اال ِ ِاخلابائ ِ ْ ك ِمن ِ ) (متفق عليه."ث اخلُبُث او ْ ا ْ أاعُوذُ ب ا Von Anas Ibn Maalik (Allahs Wohlgefallen auf ihm) ist überliefert, dass er sagte: „Wenn der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) den Ort zur Verrichtung der Notdurft betrat, sagte er: ‚Oh Allah, ich nehme meine Zuflucht zu Dir vor allem schlechten und vor denen, die schlecht sind‘“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Es ist Sunnah/ erwünscht ()مساات ب, beim Verlassen des Ortes zum Verrichten der Notdurft zu sagen: „Ghufraanak“. "."غفبانك Übersetzung der ungefähren Bedeutung: „(Oh Allah) ich erbitte Deine Vergebung.“ َّ أ،_اَّللُ اعْن اها ويف."ك َّ عن اعائِ اش ةا _ ار ِض اي "غُ ْفابانا ا:ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ اكا ان إِذاا اخاب اج ِم ان الغاائِ ِِ قا اال ان النَِّ َّ _ ا ِ اخل ِ ) وغْيهم، النسائي، الرتمذي، أبو داود، (أمحد."َلء "إِ اذا اخاب اج م ان ْا:رواية Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm), wenn er den Ort zum Verrichten der Notdurft verließ, sagte: „Ghufraanak (Ich erbitte Deine Vergebung)“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, At-Tirmidhy, An-Nasaay und anderen) 14 Im Freien ist es nicht erlaubt ()م رم, seine Notdurft zu verrichten, indem man der Gebetsrichtung ( )قبلةzugewandt ist oder mit dem Rücken zu ihr. َّ أ،ص ا ِر ِي ِ فا اَل تا ْس تا ْقبِلُوا الْ ِقْب لاةا اواَل َّ ص لَّى "إِ اذا أاتا ْيتُم الْغاائِ ا:اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ قا اال ان النَِّ َّ _ ا وب ْاألانْ ا اع ْن أِاِب أايُّ ا ) (متفق عليه."وها تا ْستا ْدبُِب ا Von Abi Ayyuub Al-Ansaary wurde überliefert, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wenn ihr eure Notdurft verrichtet, so wendet euch nicht der Gebetsrichtung ( )قبلةzu und kehrt ihr nicht den Rücken“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Befindet man sich aber in einem Gebäude, so ist es zwar erwünscht ()مساات ب, dass man zum Verrichten der Notdurft nicht der Gebetsrichtung zugewandt ist oder ihr den Rücken kehrt, jedoch ist dies in diesem Fall erlaubt; vor allem dann, wenn ein entsprechender Richtungswechsel z.B. durch die Richtung des Einbaus der Sanitäreinrichtung schwerfallen würde. ِ اَّللُ اعلاْي ِه َّ ص لَّى َّ اَّللِ بْ ِن عُ اماب _ ار ِض اي َّ اع ْن اعْب ِد ُ ْ فا ابأاي،ص ةا ُ " ْارتا اقْي:اَّللُ اعْن ُه اما_ قا اال ت النَِّ َّ _ ا ت فا ْو اق باْيت اح ْف ا ِ ) (متفق عليه."الشلِْم َّ اجتاهُ ُم ْستا ْدبِاب الْ ِقْب لا ِة ُم ْستا ْقبِ ال او اسلَّ ام_ يا ْقةي اح ا Von ‘Abdillah Ibn ‘Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater) ist überliefert, dass er sagte: „Ich erklomm (eines Tages) das Haus von Hafsah und sah dann den Propheten (Ehre und Heil auf ihm), wie er seine Notdurft verrichtete, während er seinen Rücken der Gebetsrichtung ( )قبلةkehrte und sich (der Gegend) der Levante ( )الشااااامzugewandt befand“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Es ist Pflicht ()واجب, sich während dem Verrichten der Notdurft vor den Blicken anderer so gut wie möglich zu schützen. ِ َِّ عن عب ِد ِ ِ َّ اَّللِ _ص لَّى ش ُ اس تاتا اب بِِه ار ُس ٌ اجتِ ِه اه اد ْا ْ ا ْ اح َّ اما ُ ف أ ْاو احائ ول َّ ا اَّللُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ ِلا ا " اكا ان أ ا:اَّلل بْ ِن اج ْع افب ) (صحيح مسلم."اَنْل Von ‘Abdillah Ibn Ja’far wurde berichtet, dass das, womit sich der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) zum Verrichten seiner Notdurft am liebsten (vor 15 den Blicken anderer) schützte, eine Umzäunung oder eine Ansammlung von Palmen war. (Überliefert in Sahiih Muslim) Es ist Pflicht ()واجاااااااب, sich während dem Verrichten der Notdurft vor Verunreinigung ( )نجااااسااااااااةso gut wie möglich zu schützen. So muss z.B. darauf geachtet werden, dass kein Urin „zurückspritzt“. ِ َّ اَّللِ _ص لَّى ِ وما ي ع َّذب،ان ِ ان ُ " امَّب ار ُس:اع ْن ابْ ِن اعبَّاس قا اال ُ أ ااما إِن:اَّللُ اعلاْيه او اس لَّ ام_ اعلاى قا ْب ابيْ ِن فا اقا ال ول َّ ا َّه اما لايُ اع َّذبا ا ا ُ ا ا ِ ِ ِ )" (متفق عليه. اوأ َّاما ْاْل اخ ُب فا اكا ان اَل يا ْستاِرتُ ِم ْن با ْولِِه،يم ِة ِيف اكبِْي؛ أ َّاما أ ا اح ُد ُمهاا فا اكا ان َياْشي بالنَّم ا ِ " وما ي ع َّذب:ويف لفظ البخاري ".ٌ اوإِنَّهُ لا اكبِْي،ان ِيف اكبِْي اا ُا ا Von Ibn ‘Abbaas wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) kam an zwei Gräbern vorbei und sagte dann: ‚Wahrlich diese beiden werden (in ihren Gräbern) bestraft. Und sie werden (vermeintlich) nicht wegen einer großen Sache bestraft: Einer der beiden ging mit schlechtmachender Rede (( )النميمةzwischen den Menschen) umher, und der andere schützte sich nicht vor seinem Urin‘.“ (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Und in einem Wortlaut der Überlieferung bei Al-Bukhaary heißt es: „Und sie werden (vermeintlich) nicht wegen einer großen Sache bestraft; und wahrlich, es ist (doch) eine große Sache.“ Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) verbat, während dem Verrichten der Notdurft und der Reinigung nach dieser das Geschlechtsteil mit der rechten Hand zu berühren. ِ َّ اَّللِ _صلَّى ِ ) (متفق عليه."س ذا اكابهُ بِيا ِمينِ ِه ْ اح ُد ُكم ُ قا اال ار ُس َّ اخلااَلءا فا اَل َياا ول َّ ا "إذاا اد اخ ال أ ا:_اَّللُ اعلاْيه او اسلَّ ام ِ ".اخلااَل ِء بِيا ِمينِ ِه ْ اواَل ياتا ام َّس ْح ِم ْن،ول ُ ُاح ُد ُك ْم ذا اكابهُ بِيا ِمينِ ِه اوُه او ياب "اَل َيُْس اك َّن أ ا:ويف لفظ Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch den Ort zum Verrichten der Notdurft betreten hat, so soll er sein Glied nicht mit der rechten Hand berühren“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von AlBukhaary und Muslim) In einem anderen Wortlaut dieser Überlieferung heißt es: „Keiner von euch soll/ darf sein Glied mit der rechten Hand halten, während er uriniert. Und er soll/ darf 16 sich nicht nach Verrichten der Notdurft mit der rechten Hand abwischen/ reinigen.“ Dies entspricht auch der Regel, dass die „linke Seite“ für unreine Dinge und die „rechte Seite“ für reine Dinge benutzt wird, wie es in der Sunnah des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) oft vorkommt. َِّ ول ِ ِ ت ي ُد رس ،ص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ الْيُ ْم اِن لِطُ ُهوِرهِ اوطا اع ِام ِه ْ قاالا،_اع ْن اعائ اش ةا _رض ي هللا عنها اَّلل _ ا ُ " اكانا ْ ا ا:ت ) (أبو داود." اواما اكا ان ِم ْن أا ًذى،ت يا ُدهُ الْيُ ْسابى ِخلااَلئِِه ْ اواكانا Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie sagte: „Die rechte Hand des Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) war für seine Sauberkeit und sein Essen bestimmt und seine linke Hand für die Reinigung nach dem Verrichten der Notdurft und was Unreinlichkeiten angeht“. (Überliefert bei Abi Dawuud) Die Praxis des Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) weist darauf hin, dass das sprechen ohne Notwendigkeit während dem Verrichten der Notdurft zu unterlassen ist. َِّ ول َّ أ:_اع ْن ابْ ِن عُ اماب _رضي هللا عنهما . فالا ْم يا ُبَّد اعلاْي ِه، فا اسلَّ ام،ول ُ ُاَّللُ اعلاْي ِه او اسلَّ ام_ ياب َّ صلَّى ُ ان ار ُج ًَل امَّب اوار ُس اَّلل _ ا )(صحيح مسلم Von Ibn ‘Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm und seinem Vater) wurde überliefert, dass ein Mann am Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) vorüberging, während dieser urinierte. Er (der Mann) grüßte ihn, worauf er (der Gesandte) nicht erwiderte. (Überliefert in Sahiih Muslim) ِ ،ض لا َّ فالا ْم يا ُبَّد اعلاْي ِه اح َّ تا او، فا اس لَّ ام اعلاْي ِه،ول ُ ُص لَّى هللاُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام_ اوُه او ياب أانَّهُ أاتاى النَِّ َّ _ ا،اع ِن الْ ُم اهاج ِب بْ ِن قُْن ُفذ ِ ، أبو داود، (أمحد." اعلاى طا اه اارة: أ ْاو اق اال،اَّللا اعَّز او اج َّل إََِّل اعلاى طُ ْهب َّ ت أا ْن أاذْ ُكاب ُ "إِِين اك ِبْه:َُُّ ْاعات اذ ار إِلاْيه فا اق اال )النسائي وغْيهم Von Al-Muhaajir Ibn Qunfudh ist überliefert, dass er (eines Tages) zum Propheten (Ehre und Heil auf ihm) kam, während dieser urinierte. Er (Al-Muhaajir) grüßte ihn, worauf er (der Prophet) ihm nicht eher erwiderte, bis er die (islamische, rituelle) Reinigung ( )الوضوءausgeführt hatte. Dann entschuldigte er (der Prophet) 17 sich bei ihm und sagte: „Ich hasste es, Allah den Mächtigen und Majestätischen zu erwähnen, ohne mich im Reinheitszustand zu befinden“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, An-Nasaay und anderen) Viele Gelehrte haben darauf hingewiesen, dass es vermieden werden soll, sich länger als notwendig mit dem Verrichten der Notdurft aufzuhalten oder am Ort zum Verrichten der Notdurft zu verbleiben. Dies, da unnötiges Entblößen der vor den Blicken anderer zu bedeckender Körperteile ( )عااااورةselbst dann vermieden werden soll, wenn man allein ist. Auch ist der Ort selbst ein Ort der Unreinheit, an dem man sich nur solange wie nötig aufhalten sollte. ِ اح ُّق أا ْن يُ ْس تا ْحياا ِمْنهُ ِم ان الن الرتمذي، أبو داود، (أمحد."َّاس َّ " :_قال رس ول هللا _ص لى هللا عليه وس لم اَّللُ أ ا )وغْيهم Der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm sagte): „Allah hat ein größeres Anrecht darauf, dass man sich vor Ihm schämt, als die Menschen“. (Überliefert bei Ahmad, Abi Dawuud, At-Tirmidhy und anderen) Viele Gelehrte erwähnen, dass die beste Art der Reinigung nach der Notdurft darstellt, wenn man sich zunächst „trocken“ reinigt, z.B. mit Papier, Steinen, Holz o.ä. und danach mit Wasser. Die „trockene“ Reinigung nach der Notdurft ( )االساااتجمارgenügt, um die islamisch definierte Reinheit ( )طهارة حكميةder beiden natürlichen Austrittsstellen zu erlangen, selbst wenn Wasser zur Verfügung steht. Die beiden Stellen gelten dann als „rein“ ()طاااا اار حااكااماااا, wenn nach mindestens dreimaligem Wischen (mit neuer, sauberer Oberfläche) eine eventuell verbleibende Unreinheit ( )نجاسااةnur noch durch Wasser entfernt werden kann. Es ist isl. empfohlen ()مست ب, die Anzahl des Wischens ungerade ( )وترsein zu lassen. Befindet sich eine Verunreinigung ( )نجاسااةaußerhalb des „normalen“ Bereichs der beiden natürlichen Austrittsstellen, so muss sie mit Wasser entfernt werden. Eine „trockene“ Reinigung ( )استجمارgenügt hier nicht. Für das Material, mit dem eine „trockene“ Reinigung ( )اسااااااااتااجااماااارdurchgeführt werden darf, gelten folgende Voraussetzungen: - Es muss sich um entsprechend islamischer Definition reines Material handeln. 18 - Es muss für eine Reinigung geeignet sein, darf also z.B. keine sehr glatte Oberfläche haben, wie beispielsweise Glas o.ä. - Es darf sich nicht um Dung (getrocknete Tierexkremente), Knochen, Nahrung für Menschen, Futter für Tiere, Wertmaterial oder Teile eines lebendigen Tieres u.ä. handeln. ِ .اخلِاباءاةا ْ َّ اَّللُ اعلاْي ِه او اس لَّ ام _ ُك َّل اش ْيء اح َّ ص لَّى قا ْد اعلَّ ام ُك ْم نابِيُّ ُك ْم _ ا:ُيل لاه ق ا:اع ْن اس ْل اما ان _رض ي هللا عنه_ قا اال ِ أ ْاو أا ْن ناستا ْن ِجي بِالْيا ِم، لااق ْد نا اهاناا أا ْن ناستا ْقبِل الْ ِقْب لاةا لِغاائِِ أ ْاو با ْول.اجل أ ْاو أا ْن نا ْستا ْن ِج اي بِلاقا َّل ِم ْن،ني ْ أ ا: فا اق اال:قا اال ْ ا ْ ا ِ ) (صحيح مسلم. أ ْاو أا ْن نا ْستا ْن ِج اي بِابِجيع أ ْاو بِ اعظْم،اح اجار ْ ثااَلثاة أ Von Salmaan (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wurde überliefert, dass zu ihm gesagt wurde: „Euer Prophet –Ehre und Heil auf ihm- hat euch tatsächlich alles gelehrt; sogar den Toilettengang!“ Er (Salmaan) sagte darauf: „Aber ja! Er hat uns tatsächlich verboten, uns für den Stuhlgang oder zum Urinieren in Gebetsrichtung ( )قبلةzu wenden; oder dass wir uns mit der rechten (Hand) säubern; oder dass wir uns mit weniger als drei Steinen säubern; oder dass wir uns mit Dung oder einem Knochen säubern.“ (Überliefert in Sahiih Muslim) ) (متفق عليه."استا ْج اماب فا ْليُوتِْب ْ " ام ْن:_قال الن _صلى هللا عليه وسلم_ يف حديث أِب هبيبة _رضي هللا عنه Der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte in einer Überlieferung von Abi Hurairah: „Wer sich ‚trocken‘ reinigt, der soll eine ungerade Zahl wählen“. (Überliefert in den beiden Sahiih-Büchern von Al-Bukhaary und Muslim) Die Reinigung mit Wasser nach der Notdurft ( )االستنجاءist besser als die „trockene“ Reinigung ( )االستجمارund dieser vorzuziehen. ِ ِ ِ ول هللا إِ َّن ار ُس ا،ُييهم مْنه ْ أن اَّها قاالا،_اع ْن اعائ اشةا _رضي هللا عنها ْ فاِإ اين،اج ُك َّن أ ْن يستطيبُوا بِاملاء " ُم ْب ان أ ْ او ا:ت ْ أستا ْح ) النسائي، الرتمذي، (أمحد."ُ_صلى هللا عليه وسلم_ اكا ان يا ْف اعلُه Von ‘Aaishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) ist überliefert, dass sie (zu einigen Frauen) sagte: „Befehlt euren Ehemännern, sich (nach dem Toilettengang) mit Wasser zu säubern, denn wahrlich ich schäme mich bei diesem (Thema) vor ihnen. Wahrlich, der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) pflegte dies zu tun“. (Überliefert bei Ahmad, At-Tirmidhy und An-Nasaay) 19 Die Stellen gelten bei der Reinigung mit Wasser ( )االسااااااتنجاءdann als rein ()طا ر, wenn keine Verunreinigung ( )نجاسةmehr vorhanden ist. Hinweis: Die Frau reinigt sich von Urin o.ä., indem sie den äußeren Teil ihres Geschlechtsorgans säubert. Sie reinigt sich nicht „innen“. 20