Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Eine Aufgabe für Architekten von Diplom-Ingenieurin Regina Zeitner von der Fakultät VI der Technischen Universität Berlin zur Erlangung des akademischen Grades Doktorin der Ingenieurwissenschaften - Dr.-Ing. genehmigte Dissertation Gutachter: Prof. Dipl.-Ing. Rainer Mertes Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Clemens Schramm Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 14. Juli 2005 Berlin 2006 D 83 Vorwort des Erstberichters Das Thema greift einen Problemkreis auf, dessen Fokus bisher, kommend vom Neubau, vor allem auf die Zielgruppe des Bauherrn oder Investors ausgerichtet war. Den Architekten als qualifizierten 'Mitentscheider' zu betrachten, ist eine Blickweise, deren sich die Angesprochenen selbst, historisch beharrlich zu entziehen versuchen. Um so mehr ist es ein mutiger Schritt, sich dieser Berufsgruppe mit diesem Themenkreis zuzuwenden. Das Bauen im Bestand hat den Neubau als Aufgabe für Bauherren und Architekten mittlerweile überholt. Es mangelt jedoch für Annäherung an die hier zur Debatte stehende Aufgabenstellung an einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlage. Der Architekt, der in gewohnter Weise vorrangig gestalterisch und technisch an eine bereits vorformulierte Aufgabe herangeht, ist meist nicht in die vorlaufende Diskussion über die ökonomische Sinnfälligkeit des Planungsansatzes sowie die daraus folgenden Projektzieldefinitionen eingebunden. Mit dieser Arbeit ermöglicht Frau Zeitner den Kollegen einen qualifizierten Zugang zu dieser Entscheidungsebene und empfiehlt sie somit dem Bauherrn als Projektentwicklungspartner. Des Weiteren zeigt die Arbeit dem Planer einen Weg auf, die klassischen Architektenleistungen unter ökonomischen Fragestellungen auf ihre Zielführung zu bewerten. Der Mangel an für den Architekten anwendbaren Bewertungsmodellen zum Thema, lässt auch nachvollziehen, warum sich Kollegen bisher in diesem Bereich sehr zurückgehalten haben. Gerade deshalb ist es wichtig und lobenswert, dass sich die Verfasserin dieses Themas angenommen hat. Die Praxis ist durch ein hohes Maß an individuell ausgeprägter Leistungsqualität der Planenden und Leistungserwartung der Auftraggebenden geprägt. Es darf wohl festgestellt werden, dass häufig, aus welchen Gründen auch immer, ein Mangel an Befähigung oder ökonomisch begründetes Nichtwollen bei den Kollegen vorliegt. Außerdem muss festgehalten werden, dass es keine klare Definition erforderlicher Leistungen aus dem hier zur Diskussion stehenden Themenkreis im Rahmen des klassischen Architektenleistungsbildes gibt. Das Planer hier Unwillen, respektive Ungeübtheit zeigen, ist zwar nachzuvollziehen, bedarf aber der entscheidenden Veränderung. Die Entwicklung einer ökonomisch bestimmten Grundlage für die Zieldefinition von Planen und Bauen im Bestand, also die qualifizierte Verwendung von Investitionsmitteln, ist Inhalt dieser Arbeit. Mit dem Handwerkszeug des vollständigen Finanzplanes wird die Basis gelegt für ein weitgehend quantifizierbares Rechenmodell, das dynamisch, anders als bisher bei Neubau und Erstinvestition, den Zeithorizont mit einbezieht. Das über Beispielrechnungen beeindruckend nachgewiesene Bewertungsschema behält immer den Blick für die zum jeweiligen Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren und erreichbaren Daten. Somit ist eine Anwendung des Bewertungsmodells aufgrund der sinnfälligen Praktikabilität sichergestellt und auch für den nicht aus dem ökonomischen Hintergrund stammenden Architekten problemlos anwendbar. Gerade das Fehlen solch klar formulierter, praxisorientierter Handlungsmodelle stellt die Bedeutung dieser Arbeit für zukünftige Entwicklungen dar. Auf dieser Basis wird dem Architekten ermöglicht einen für seine Arbeit wesentlichen Schritt zur Qualifizierung seiner Projektentscheidungen zu gehen. Es bedarf jedoch in besonderem Maße bei den Betroffenen (Architekten) ein neues Denken. Der Versuch, mit diesem Modell Hilfestellung zu geben, scheint mir sehr gelungen. Ich würde mir wünschen, dass aufgrund der praktischen Eingängigkeit des Handlungsangebotes, viele der Kollegen den persönlichen Schritt zur Anwendung finden könnten. Trotz der schwierigen Materie hat es durchaus Vergnügen bereitet, die Arbeit bei der Entstehung zu begleiten. In ganz besonderer Weise möchte ich Frau Zeitner zum erzielten Ergebnis gratulieren. Prof. Dipl.-Ing. Rainer Mertes Danksagung Für die Betreuung und Begleitung der vorliegenden Arbeit möchte ich mich bei folgenden Personen ganz herzlich bedanken. Allen voran bei meinen 'Doktorvätern' Prof. Dipl.-Ing. Rainer Mertes und Prof. Dr.-Ing. Clemens Schramm für die anregenden Diskussionen und die kritische, aber stets konstruktive und intensive Begleitung dieser Arbeit. Bei Herrn Prof. Dr. rer. pol. Rudolf Schäfer, der sich bereit erklärt hat, den Vorsitz des Promotionsausschusses zu übernehmen. Bedanken möchte ich mich weiterhin bei meinem Mann Jens Scharnhorst, meinen Eltern, meiner Familie und meinen Freunden für ihre Unterstützung und Präsenz. Vorwort Über fünfzig Prozent des jährlichen Bauvolumens in Deutschland fließen aktuell in Investitionen in bestehende Gebäude. Die Entwicklung dieses Bestands wird bisher primär von Immobilienwirten und Ökonomen übernommen. Hier gilt es, als Architekt neue Aufgabenfelder wahrzunehmen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand. Diese Aufgabe erfordert die Fähigkeit, Potentiale eines Gebäudes zu erkennen und ihre mögliche Realisierung an Hand der vorhandenen und prognostizierten Einnahmen und Ausgaben zu beurteilen. Mit dieser Untersuchung möchte ich dazu beitragen, dass Architekten grundlegende Informationen und Verfahrensschritte zu einem ganzheitlichen Ansatz im Umgang mit bestehenden Gebäuden zur Verfügung stehen. So können Architekten nicht nur durch Gestaltung, sondern auch durch einen umfassenden wirtschaftlichen Ansatz überzeugen. Nürnberg, im Juli 2005 Regina Zeitner Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .....................................................................................................................................1 1.1 Problemstellung und Zielsetzung.........................................................................................1 1.2 Aufbau der Arbeit und Eingrenzung des Themas................................................................3 1.3 Stand der Forschung ...........................................................................................................6 2 1.3.1 Datenlage zum Gebäudebestand ...........................................................................7 1.3.2 Ansätze aus der Architektur..................................................................................19 1.3.3 Ansätze aus dem Bauingenieurwesen .................................................................23 1.3.4 Ansätze aus der Immobilienwirtschaft ..................................................................26 1.3.5 Ansätze aus der Projektentwicklung .....................................................................27 1.3.6 Zusammenfassung ...............................................................................................28 Definition der Grundbegriffe ......................................................................................................29 2.1 Die Immobilie .....................................................................................................................29 2.1.1 Grundstück............................................................................................................30 2.1.2 Gebäude, Gebäudebestand..................................................................................31 2.1.3 Zusammenfassung ...............................................................................................34 2.2 Der Wert eines Gebäudes .................................................................................................36 2.2.1 Der allgemeine Wertbegriff ...................................................................................36 2.2.2 Der Wertbegriff in der Entscheidungstheorie........................................................38 2.2.3 Bewerten des bestehenden Gebäudes ................................................................39 2.2.4 Bewerten von Alternativen ....................................................................................44 2.2.5 Zusammenfassung ...............................................................................................47 2.3 Investitionsplanung ............................................................................................................49 2.3.1 Investitionsplanung in der Betriebswirtschaftslehre..............................................49 2.3.2 Investitionsplanung in der Planungs- und Bauökonomie......................................51 2.3.3 Investitionsplanung in der Projektentwicklung ......................................................54 2.3.4 Investitionsplanung für Bestandsgebäude............................................................57 2.3.5 Zusammenfassung ...............................................................................................60 2.4 Investitionsrechnung ..........................................................................................................63 2.4.1 Rechnungselemente in der Investitionsrechnung.................................................66 2.4.2 Investitionsrechnungsverfahren ............................................................................68 2.4.3 Zusammenfassung ...............................................................................................73 Inhaltsverzeichnis 3 Seite II Lebensdauer eines Gebäudes ..................................................................................................74 3.1 Der 'Lebenszyklus einer Immobilie' ...................................................................................75 3.2 Betrachtung der wirtschaftlichen Nutzungs- und der technischen Lebensdauer eines Gebäudes...........................................................................................81 3.3 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben während der wirtschaftlichen Lebensdauer eines Gebäudes...........................................................................................85 3.4 Arten der Einnahmen/Ausgaben........................................................................................99 3.4.1 Kapitalkosten...................................................................................................... 101 3.4.2 Bewirtschaftungskosten ..................................................................................... 104 3.4.3 3.4.2.1 Abschreibung...................................................................................... 104 3.4.2.2 Verwaltungskosten ............................................................................. 112 3.4.2.3 Betriebskosten .................................................................................... 112 3.4.2.4 Instandhaltungskosten........................................................................ 116 3.4.2.5 Mietausfallwagnis ............................................................................... 120 3.4.2.6 Einmalige Ausgaben........................................................................... 120 Einnahmen ......................................................................................................... 123 3.5 'Lebenszykluskosten' und 'Life-Cycle-Costs' .................................................................. 127 3.6 Zusammenfassung ......................................................................................................... 131 4 Definition und Typisierung von Planungsalternativen im Bestand ......................................... 133 4.1 Kategorie 1: Abbruch ...................................................................................................... 134 4.2 Kategorie 2: Bauliche Veränderung................................................................................ 135 4.3 Kategorie 3: Instandhaltung............................................................................................ 138 4.4 Kategorie 4: Modernisierung........................................................................................... 149 4.5 Sonstige Begriffe............................................................................................................. 152 4.5.1 Sanierung........................................................................................................... 152 4.5.2 Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz ............................................... 155 4.5.3 Erneuerung ........................................................................................................ 157 4.5.4 Adaptierung........................................................................................................ 158 4.6 Zusammenfassung ......................................................................................................... 159 5 Modellkonzeption.................................................................................................................... 162 5.1 Phase 1: Projektinitiierung .............................................................................................. 163 5.2 Phase 2: Situationsanalyse ............................................................................................ 166 5.2.1 Projektbeteiligte.................................................................................................. 166 5.2.2 Gebäude ............................................................................................................ 168 5.2.3 Standort.............................................................................................................. 175 5.2.4 Wirtschaftliche Grundlagen................................................................................ 178 5.2.5 Zusammenfassung ............................................................................................ 180 Inhaltsverzeichnis Seite III 5.3 Phase 3: Alternativenermittlung...................................................................................... 181 5.3.1 5.3.2 5.3.3 Folgerungen aus den Gebäudedaten ................................................................ 181 5.3.1.1 Gebäude und rechtliche Grundlagen ................................................. 181 5.3.1.2 Gebäudenutzung ................................................................................ 184 5.3.1.3 Standort .............................................................................................. 187 5.3.1.4 Harte und weiche Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit ............. 189 Folgerungen aus den wirtschaftlichen Daten..................................................... 192 5.3.2.1 Miethöhe ............................................................................................. 192 5.3.2.2 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben.............................................. 196 Zusammenfassung ............................................................................................ 207 5.4 Phase 4: Investitionsrechnung........................................................................................ 208 5.5 Phase 5: Sensitivitätsanalyse ......................................................................................... 212 5.6 Phase 6: Diskussion der nichtmonetären Aspekte ......................................................... 213 5.7 Phase 7: Entscheidung................................................................................................... 214 5.8 Architektenhonorar.......................................................................................................... 215 6 Anwendung des Modells an einem Praxisbeispiel ................................................................. 232 6.1 Praxisbeispiel: Projektinitiierung ..................................................................................... 233 6.2 Praxisbeispiel: Situationsanalyse ................................................................................... 234 6.2.1 Situationsanalyse – Aktuelle Projektbeteiligte ................................................... 234 6.2.2 Situationsanalyse – Aktuelle Bestandsaufnahme.............................................. 234 6.2.3 Situationsanalyse – Rechtliche Aspekte............................................................ 238 6.2.4 Situationsanalyse – Gebäude (harte/weiche Faktoren)..................................... 240 6.2.5 Situationsanalyse – Nutzeinheit......................................................................... 241 6.2.6 Situationsanalyse – Makrostandort.................................................................... 244 6.2.7 Situationsanalyse – Mikrostandort ..................................................................... 247 6.2.8 Situationsanalyse – Wirtschaftliche Grundlagen ............................................... 249 6.3 Praxisbeispiel: Alternativenermittlung............................................................................. 257 6.3.1 Alternativenermittlung – Gebäudedaten, Baurecht, Gebäudenutzung .............. 257 6.3.2 Alternativenermittlung – Gebäudenutzung ........................................................ 259 6.3.3 Alternativenermittlung – Standort....................................................................... 260 6.3.4 Alternativenermittlung – Gebäude/Nutzeinheit (harte, weiche Faktoren) 6.3.5 Alternativenermittlung – wirtschaftliche Daten................................................... 267 ... 262 Inhaltsverzeichnis Seite IV 6.4 Praxisbeispiel: Investitionsrechnung............................................................................... 272 6.4.1 Investitionsrechnung – Einnahmen.................................................................... 272 6.4.2 Investitionsrechnung – Ausgaben...................................................................... 278 6.5 Praxisbeispiel: Sensitivitätsanalyse ................................................................................ 287 6.6 Praxisbeispiel: Diskussion der nichtmonetären Aspekte ................................................ 287 6.7 Praxisbeispiel: Entscheidung.......................................................................................... 288 7 Zusammenfassung und Ausblick ........................................................................................... 289 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Normen und Richtlinien ........................................ 293 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................ 295 Abbildungsverzeichnis Seite V Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Aufbau und Gang der Untersuchung ...................................................................................5 Abb. 2 Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen in Bill. € vom 24.08.2004 .............9 Abb. 3 Bruttoanlagevermögen: Wohnbauten und Nichtwohnbauten in Bill. € vom 24.08.2004 .....9 Abb. 4 Wohneinheiten nach Baujahr (in 1.000) bis 2002..............................................................10 Abb. 5 Alte Bundesländer: Wohneinheiten (in Mio. €) und deren Instandsetzungsbedarf (in Mrd. €, Stand 2000 in Preisen von 1999) ..........................................................................12 Abb. 6 Alte Bundesländer: Instandsetzungsbedarf pro Wohneinheit (in €, Stand 2000 in Preisen von 1999) .............................................................................................................14 Abb. 7 Hochbauvolumen im Wohnungsbau in Mrd. € in Deutschland (Preisstand 1999) ...........15 Abb. 8 Geschätzter Investitionsbedarf für kommunale Verwaltungsgebäude von 2000 bis 2009 in Mrd. € (Preisstand 1999) .....................................................................................16 Abb. 9 Geschätzter Investitionsbedarf für kommunale Wohnungsbauten von 2000 bis 2009 in Mrd. € (Preisstand 1999) ..................................................................................................18 Abb. 10 Eingrenzung möglicher Planungsalternativen ..................................................................21 Abb. 11 Aufbau und Hauptbewertungskriterien nach Streck ..........................................................24 Abb. 12 Unterschiede im Planungsablauf bei Neubau und Erneuerung ........................................25 Abb. 13 Abgrenzung Gebäudebestand...........................................................................................35 Abb. 14 Die Fiktionen des Wertübergangs und der Wertabgabe ...................................................36 Abb. 15 Aufbau der WertV (1997)...................................................................................................42 Abb. 16 Aufbau der WertR (2001)...................................................................................................43 Abb. 17 Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens ...............................................................46 Abb. 18 Totalerfolg eines Betriebs ..................................................................................................47 Abb. 19 Bewertung Gebäudebestand/Investitionsalternativen .......................................................48 Abb. 20 Investitionsplanungsprozess nach Wöhe ..........................................................................51 Abb. 21 Verfahrensstufen der Investitionsplanung nach Diederichs ..............................................53 Abb. 22 Phasenmodell des Projektentwicklungsprozesses............................................................56 Abb. 23 Verfahrensstufen der Investitionsplanung im Bestand ......................................................59 Abb. 24 Vergleich der Investitionsplanungsmodelle .......................................................................60 Abb. 25 Modelle Projektentwicklung im Neubau und im Bestand...................................................62 Abb. 26 Investitionsrechnung nach Pfarr ........................................................................................64 Abb. 27 Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Diederichs ................................................................65 Abb. 28 Definitionen Rechnungselemente......................................................................................66 Abb. 29 Investitionsrechnungsverfahren.........................................................................................68 Abb. 30 Beispiel einer VOFI- Tabelle bei Konditionenvielfalt..........................................................71 Abb. 31 'Der Immobilienlebenszyklus' nach Homann .....................................................................75 Abb. 32 'Phasen im Lebenszyklus einer Immobilie' nach Kochendörfer/Viering/Liebchen.............76 Abb. 33 'Der Immobilien-Lebenszyklus' nach Isenhöfer/Väth.........................................................77 Abb. 34 'Immobilienlebenszyklus' nach Bruhnke/Kübler.................................................................78 Abbildungsverzeichnis Seite VI Abb. 35 'Lebenszyklusphasen im FM (zyklische Darstellung)' nach GEFMA.................................79 Abb. 36 'Lebenszyklusphasen im FM (lineare Darstellung)' nach GEFMA ....................................79 Abb. 37 Einflussfaktoren auf die technische Lebensdauer und wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes.................................................................................................................81 Abb. 38 'Input-Output-Profil im Immobilienlebenszyklus' ...............................................................83 Abb. 39 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben nach Pfarr ...........................................................85 Abb. 40 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben eines Gebäudes..................................................87 Abb. 41 Mögliche aktuelle Betrachtungszeitpunkte t0n ....................................................................89 Abb. 42 Fallkonstellation Einnahmen - Ausgaben ..........................................................................89 Abb. 43 Keine Einnahmen – Sinkende Ausgaben ..........................................................................90 Abb. 44 Keine Einnahmen – Konstante Ausgaben.........................................................................91 Abb. 45 Keine Einnahmen – Steigende Ausgaben .........................................................................91 Abb. 46 Sinkende Einnahmen – Sinkende Ausgaben ....................................................................92 Abb. 47 Sinkende Einnahmen – Konstante Ausgaben ...................................................................92 Abb. 48 Sinkende Einnahmen – Steigende Ausgaben ...................................................................93 Abb. 49 Konstante Einnahmen – Sinkende Ausgaben ...................................................................93 Abb. 50 Konstante Einnahmen – Konstante Ausgaben..................................................................94 Abb. 51 Konstante Einnahmen – Steigende Ausgaben..................................................................94 Abb. 52 Steigende Einnahmen – Sinkende Ausgaben ...................................................................95 Abb. 53 Steigende Einnahmen – Konstante Ausgaben..................................................................95 Abb. 54 Steigende Einnahmen – Steigende Ausgaben..................................................................96 Abb. 55 Entwicklungstendenzen .....................................................................................................97 Abb. 56 Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland ...........................................................98 Abb. 57 Entwicklung der Habenzinsen von Hypothekenpfandbriefen ..........................................102 Abb. 58 Entwicklung der Sollzinsen für Hypothekarkredite ..........................................................103 Abb. 59 Lineare Abschreibung eines Bauteils ..............................................................................104 Abb. 60 Kalkulatorische Abschreibung .........................................................................................106 Abb. 61 Baupreisindizes................................................................................................................107 Abb. 62 Baupreisindizes: Prozentuale Veränderung zum Vorjahr................................................109 Abb. 63 Werterhaltung durch 'Erneuerungsarbeiten' ....................................................................111 Abb. 64 Lebensdauer mit / ohne bauliche Instandhaltung............................................................117 Abb. 65 Bauelementkatalog für die geplante Instandhaltung .......................................................118 Abb. 66 Summe der Rückstellungen.............................................................................................119 Abb. 67 Zusammensetzung der Bruttowarmmiete........................................................................124 Abb. 68 Einfacher und qualifizierter Mietspiegel ...........................................................................125 Abb. 69 'Lebenszykluskosten am Beispiel eines Bürogebäudes' nach SIREO ............................127 Abb. 70 'Gebäudelebenszykluskosten' nach Kriegesmann .........................................................128 Abb. 71 'Lebenskosten im Wohnungsbau' nach IFB ....................................................................129 Abb. 72 'Qualitative Darstellung der Nutzungskosten versus Baukosten für verschiedene Gebäudenutzungen' nach HVB .......................................................................................130 Abb. 73 Zeitabschnitte im Leben eines Gebäudes .......................................................................131 Abbildungsverzeichnis Seite VII Abb. 74 Unterteilung der Instandhaltung.......................................................................................139 Abb. 75 Abbau des Abnutzungsvorrates.......................................................................................144 Abb. 76 Fehleranalyse nach DIN 31051 .......................................................................................147 Abb. 77 Kategorien der Planungsalternativen...............................................................................161 Abb. 78 Verfahrensstufen der Investitionsplanung im Bestand ....................................................162 Abb. 79 Investorentypologie .........................................................................................................163 Abb. 80 Mieterumfrage: Beispiel Wohnungsqualität .....................................................................170 Abb. 81 Mieterumfrage: Beispiel Wohnungszufriedenheit ...........................................................171 Abb. 82 Betriebskostenspiegel für Deutschland ...........................................................................193 Abb. 83 Beispiel: Übersicht über die wirtschaftlichen Daten.........................................................197 Abb. 84 Beispiel: Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben in € von 1994 - 2004198 Abb. 85 Beispiel: Einnahmen und Ausgaben in €/Jahr von 1994 - 2004......................................198 Abb. 86 Prozentuale Steigerung der Mieten in Bezug auf das Vorjahr (1996 - 2001)..................200 Abb. 87 Prozentuale Steigerung der Mieten und Wohnnebenkosten von 1996 auf 2001............200 Abb. 88 'Wohn-Nebenkosten' nach Initiativkreis Erdgas und Umwelt ..........................................201 Abb. 89 Beispiel: Prozentuale Steigerung der Mieten und bestimmter Betriebskosten von 1994 auf 2004 ...........................................................................................................................202 Abb. 90 Beispiel: Prozentuale Aufteilung der Betriebskosten.......................................................203 Abb. 91 Beispiel: Übersicht über die wirtschaftlichen Daten.........................................................205 Abb. 92 Beispiel: Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben in € von 1994 - 2014206 Abb. 93 Beispiel: Einnahmen und Ausgaben in €/Jahr von 1994 - 2014......................................207 Abb. 94 Formblatt Investitionsrechnung........................................................................................211 Abb. 95 Leistungsbild: Investitionsplanung im Bestand................................................................215 Abb. 96 Leistungsbild § 15 (2) HOAI: Leistungsphase 1 bis 3......................................................217 Abb. 97 Einordnung der Grundleistungen HOAI Teil 1 .................................................................219 Abb. 98 Einordnung der Grundleistungen HOAI Teil 2 .................................................................220 Abb. 99 Einordnung der Besonderen Leistungen HOAI Teil 1 .....................................................221 Abb. 100 Einordnung der Besonderen Leistungen HOAI Teil 2 .....................................................222 Abb. 101 § 205 Leistungsbild Projektsteuerung: Projektstufe 1 .....................................................225 Abb. 102 § 205 Leistungsbild Projektsteuerung: Projektstufe 2 .....................................................226 Abb. 103 Einordnung der Leistungen Projektsteuerung Teil 1 .......................................................227 Abb. 104 Einordnung der Leistungen Projektsteuerung Teil 2 .......................................................228 Abb. 105 Nordfassade (Straßenfassade)........................................................................................232 Abb. 106 Südfassade (Gartenfassade)...........................................................................................232 Abb. 107 Bestandsplan Schnitt (ohne Maßstab).............................................................................234 Abb. 108 Bestandsplan Obergeschoss (ohne Maßstab) ................................................................235 Abb. 109 Modernisierungen des Gebäudes bis 2004.....................................................................236 Abb. 110 Notwendige bauliche Maßnahmen ..................................................................................237 Abb. 111 Flächen des bestehenden Gebäudes..............................................................................237 Abb. 112 Rechtliche Aspekte ..........................................................................................................239 Abb. 113 Grundriss einer Nutzeinheit (ohne Maßstab)...................................................................241 Abbildungsverzeichnis Seite VIII Abb. 114 Mietdauer, Stand 12/2004 ...............................................................................................243 Abb. 115 Entwicklungen des Wohnungsmarktes in Erlangen ........................................................245 Abb. 116 Nettomieten (€/m²) für Wohnungen in Erlangen .............................................................246 Abb. 117 Lageplan (ohne Maßstab)................................................................................................247 Abb. 118 Monatliche Miete, Stand 12/2004 in € .............................................................................249 Abb. 119 Einnahmen/Ausgaben 1990 bis 2004..............................................................................251 Abb. 120 Diagramm Einnahmen/Ausgaben 1990 bis 2004 in € .....................................................252 Abb. 121 Durchschnitt der Einnahmen/Ausgaben für 1990 bis 2004 .............................................252 Abb. 122 Durchschnittliche 'notwendige' Miete für 2004 ................................................................253 Abb. 123 Erlanger Mietenspiegel 2002, Punktesystem ..................................................................255 Abb. 124 Erlanger Mietenspiegel 2002, Nettokaltmiete..................................................................256 Abb. 125 Flächenkennzahlen des Gebäudes .................................................................................262 Abb. 126 Aufstockung Schnitt (ohne Maßstab)...............................................................................265 Abb. 127 Aufstockung Perspektive (ohne Maßstab).......................................................................265 Abb. 128 Mieterhöhung bis 2006 ....................................................................................................268 Abb. 129 Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse pro Jahr in € ........................................................269 Abb. 130 Umlage der Betriebskosten .............................................................................................270 Abb. 131 Umlagefähige Modernisierungskosten ............................................................................274 Abb. 132 Handlungsalternative 1: Einnahmen 2005-2015 .............................................................275 Abb. 133 Handlungsalternative 2: Einnahmen 2005-2015 .............................................................276 Abb. 134 Handlungsalternative 3: Einnahmen 2005-2015 .............................................................277 Abb. 135 Handlungsalternative 2: Annuitätendarlehen in €............................................................278 Abb. 136 Handlungsalternative 3: Annuitätendarlehen in €............................................................279 Abb. 137 Entwicklung Instandhaltung, Mietausfall 1990-2004 in €.................................................280 Abb. 138 Handlungsalternative 1: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 ............................................282 Abb. 139 Handlungsalternative 2: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 ............................................283 Abb. 140 Handlungsalternative 3: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 ............................................284 Abb. 141 Unterlassensalternative: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 ...........................................285 Abb. 142 Ergebnis der Alternativen ................................................................................................286 Abb. 143 Ertragswert der Alternativen ............................................................................................286 Abb. 144 Endwert der Alternativen .................................................................................................287 Abkürzungen Seite IX Abkürzungen a Jahr (anno) a.a.O. am angegebenen Ort Abb. Abbildung abzgl. abzüglich AG Amtsgericht AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AIBau Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik BauGB Baugesetzbuch BauO Bln Bauordnung Berlin BayDSchG Bayerisches Denkmalschutzgesetz BauNVO Baunutzungsverordnung BetrKV Betriebskostenverordnung BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGF Brutto-Grundfläche BGH Bundesgerichtshof BL Besondere Leistungen BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern BMBau Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BStBl Bundessteuerblatt BVerwG Bundesverwaltungsgericht II. BV Zweite Berechnungsverordnung BWV Bruttowarmmiete Difu Deutsches Institut für Urbanistik EG Erdgeschoss EStG Einkommenssteuergesetz FM Facility Management GBO Grundbuchordnung GEFMA German Facility Management Association GFZ Geschossflächenzahl gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. GRZ Grundflächenzahl GL Grundleistungen h Stunde HeizkostenV Heizkostenverordnung Abkürzungen Seite X HGB Handelsgesetzbuch HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure idF v. in der Fassung vom ieu Initiativkreis Erdgas und Umwelt ifs Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen i.S.d. im Sinne des i.e.S. im engeren Sinn i.w.S. im weiteren Sinn k.A. keine Angaben KG Kellergeschoss KGF Konstruktions-Grundfläche LPH Leistungsphase MArchG Musterarchitektengesetz MBO Musterbauordnung MF-G Mietfläche für gewerblichen Raum m.W.v. mit Wirkung vom NGF Netto-Grundfläche NF Nutzfläche NM Nettomiete OG Obergeschoss PST Projektstufe RdErl. Runderlass RDM Ring Deutscher Makler SARS Severe Acute Respiratory Syndrom (Schweres akutes Atemnotsyndrom) SIA Schweizer Ingenieur- und Architektenverein sog. so genannte TF Technische Funktionsfläche u.a. unter anderem VF Verkehrsfläche vgl. vergleiche WE Wohneinheit WEG Wohnungseigentumsgesetz WertR Wertermittlungsrichtlinien WertV Wertermittlungsverordnung WFL Wohnfläche II. WoBauG Zweites Wohnungsbaugesetz WoFlV Wohnflächenverordnung zzgl. zuzüglich Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 1 Seite 1 Einleitung 1.1 Problemstellung und Zielsetzung Deutschland ist gebaut! Der zunehmende Wohnungs- und Büroleerstand in Kombination mit der demografischen Entwicklung und die Tatsache, dass seit Ende der neunziger Jahre im Wohnungsbau die Kosten für Hochbauleistungen im Bestand die des Neubaus überschreiten, sprechen eine deutliche Sprache. Die Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch ein ökologisches Erfordernis und ein gestalterisches Bedürfnis. Eigentümer von Bestandsimmobilien werden mit vielfältigen Problemen – Bauschäden, veraltete Haustechnik, Leerstand, Modernisierungs- und Instandhaltungsbedarf etc. – konfrontiert. Eine Veränderung dieser Situation erfordert meist hohe Investitionen. Neben der vorwiegend auf Energieeinsparung ausgerichteten Modernisierung gibt es zur Erhaltung und Optimierung des Gebäudes Handlungsalternativen, deren sich der Eigentümer selten bewusst ist oder deren Auswirkungen er nicht abschätzen kann. Auch die Architekten stehen in der heutigen Zeit vor einer schwierigen Situation. Gründe hierfür sind – neben dem insgesamt sinkenden Bauvolumen und der zweithöchsten Architektendichte pro Einwohner in Europa – eine Ausbildung, die meist auf den Neubau fixiert ist und die ökonomischen, rechtlichen und organisatorischen Komponenten des Planens und Bauens im Bestand vernachlässigt. Eine intensivere Hinwendung zum Gebäudebestand ist nicht nur für die Architekten selbst von Vorteil. Die Eigentümer profitieren von dem Potential eines Berufsstandes, dessen Kompetenz sich in seiner gesetzlich definierten Berufsaufgabe – die „ (…) gestalterische, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (…) “ 1 – interdisziplinär manifestiert. 1 MArchG, idF v. Februar 2002, § 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 2 Für Architekten öffnet sich ein bislang noch nicht ausgeschöpftes Tätigkeitsfeld: die Suche nach den Potentialen eines Gebäudes, die Erarbeitung von Handlungsalternativen, die Prüfung der ökonomischen Auswirkungen – über den Rahmen der Herstellungskosten hinaus – und die abschließende Bewertung und Empfehlung von Handlungsalternativen. Dabei ergeben sich folgende Fragen: • Welche Methoden der Investitionsplanung und -rechnung können für eine 'Investitionsplanung im Bestand' übernommen werden? • Welche Handlungsalternativen im Bestand existieren und wie werden sie definiert? • Wie wird aus den gewonnenen Informationen eine Bewertung der Alternativen vorgenommen und eine Handlungsempfehlung extrahiert? Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Klärung oben genannter Fragen und die Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten, praxistauglichen Methode, die alle notwendigen Verfahrensschritte aufzeigt, die für die Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Bestand notwendig sind. Die zentrale Rolle nimmt hierbei der Architekt ein, der dem potentiellen Bauherrn eine für ihn optimierte Gebäudeentwicklung aufzeigen kann. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 3 1.2 Aufbau der Arbeit und Eingrenzung des Themas Das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit besteht in der Entwicklung eines Verfahrens für eine wirtschaftliche2 Bewertung von Handlungsalternativen für den Gebäudebestand aus der Sicht eines Architekten. Zu Beginn stehen in Kapitel 1 die Formulierung der Problemstellung und die Erläuterung der Vorgehensweise. Es folgt die Analyse des aktuellen Forschungsstandes an Hand der verschiedenen in Frage kommenden Fachgebiete. In Kapitel 2 werden zunächst die in dieser Arbeit verwendeten Begriffe untersucht und bestimmt: Was ist eine Immobilie, wie definiert sich der Gebäudebestand? Es folgt eine allgemeine Darstellung des Wertbegriffs und seine spezifische Anwendung im Bestandsbereich. Die anschließende Analyse verschiedener Modelle von Investitionsplanungen mündet in die Entwicklung einer eigenständigen Investitionsplanung für den Bestand. Im Anschluss daran werden die Begriffe der Investitionsrechnung, ihre Rechnungselemente und die verschiedenen Investitionsrechnungsarten erläutert, und es wird die zweckdienlichste Investitionsrechnungsart bestimmt. Kapitel 3 untersucht die Lebensdauer eines Gebäudes zunächst allgemein, um sie dann unter den Aspekten Nutzung, Technik und Wirtschaft zu differenzieren. Es folgt die Entwicklung eines übergreifenden Modells zur Bestimmung des Verlaufs der Einnahmen und Ausgaben während der Lebensdauer eines Gebäudes. Kritisch diskutiert werden die Anwendung des Begriffs 'Lebenszyklus' und die Aussagekraft der so genannten 'Lebenszykluskosten'. 2 Im Rahmen dieser Arbeit werden die Begriffe ökonomisch und wirtschaftlich synonym verwendet. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 4 Im anschließenden Kapitel 4 wird die große Anzahl von Fachbegriffen rund um den Bereich des Planens und Bauens im Bestand erläutert, die zumeist nicht definiert sind und selten übereinstimmend angewendet werden. Die im Schrifttum gefundenen Termini werden nach ihrem Aussagegehalt geordnet. Es folgt die eingehende Untersuchung, Abwägung und abschließende Definition der einzelnen Kategorien. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in Kapitel 5. Auf Grundlage der in Kapitel 2.3 entwickelten Investitionsplanung im Bestand wird ein Modellkonzept beschrieben, das in sieben Phasen – von der Projektinitiierung bis zu Entscheidung – die Vorgehensweise der Bewertung von Handlungsalternativen im Gebäudebestand darstellt. Dieses Modell wird Schritt für Schritt analysiert, detailliert erläutert und in Checklisten und Regelabläufen zusammengefasst. In Kapitel 6 wird an Hand eines ausgewählten Beispiels die praxisorientierte Anwendbarkeit des Modellkonzepts aufgezeigt. Die Arbeit schließt in Kapitel 7 mit einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und einem Ausblick. Folgende Eingrenzungen des Themas sind zu beachten: Der Denkmalschutz wird auf Grund seiner Einzelfallproblematik nicht in die Untersuchung integriert. Ebenfalls von der Betrachtung ausgeschlossen werden Steuern und Förderungen. Diese können zwar einen – zum Teil entscheidenden – Einfluss auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen in den Bestand ausüben, ihre Ermittlung liegt aber außerhalb des Aufgabenbereichs von Architekten. Nachstehende Abbildung verdeutlicht den Aufbau der Untersuchung in grafischer Form. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 1. Einleitung • Problemstellung und Zielsetzung • Aufbau der Arbeit und Eingrenzung des Themas • Stand der Forschung 2. Grundlagen • • • • Die Immobilie Der Wert eines Gebäudes Investitionsplanung Investitionsrechnung 3. Lebensdauer eines Gebäudes • • • • • Der 'Lebenszyklus einer Immobilie' Betrachtung der wirtschaftlichen Nutzungs- und der technischen Lebensdauer Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben während der wirtschaftlichen Lebensdauer Bestimmung der Einnahmen/Ausgaben 'Lebenszykluskosten‘ und 'Life-Cycle-Costs' 4. Definition und Typisierung von Planungsalternativen im Bestand • • • • • Abbruch Bauliche Veränderungen Instandhaltung Modernisierung Sonstige Begriffe 5. Modellkonzeption • • • • • • • • Projektinitiierung Situationsanalyse Alternativenermittlung Investitionsrechnung Sensitivitätsanalyse Diskussion der nichtmonetären Aspekte Entscheidung Architektenhonorar 6. Anwendung des Modells an einem Praxisbeispiel 7. Zusammenfassung und Ausblick Abb. 1 Aufbau und Gang der Untersuchung Seite 5 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 6 1.3 Stand der Forschung Die Bewertung von Investitionen in den Gebäudebestand wird bereits seit längerer Zeit thematisiert. So schreibt Achterberg schon 1981 in seinem Buch 'Altbaumodernisierung - Ermittlung der Wirtschaftlichkeit': „Die Modernisierung des Althausbestandes in der Bundesrepublik Deutschland hat inzwischen einen erheblichen Umfang angenommen und zeigt derzeit noch steigende Tendenz. (...) Über die technische Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die häufig genug Probleme bringen, liegen mittlerweile zahlreiche nützliche Schriften und Anleitungen vor. Dagegen ist die Frage der Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen bisher noch nicht hinreichend behandelt.“ 3 Über zwanzig Jahre später hat sich daran kaum etwas geändert. Untersuchungen zu diesem Themenbereich finden sich in folgenden Bereichen: 1. Datenlage: Es gibt nur wenige statistische Erfassungen des Gebäudebestands in Deutschland. Die vorhandenen Daten beziehen sich überwiegend auf den Wohnungsbau. 2. Architektur: Die architektonische Beschäftigung mit Bestandsbauten ist in der Regel auf einzelne Sparten ausgerichtet, z.B. Entwurf, Bautechnik, Bauphysik oder Bauökonomie. 3. Bauingenieurwesen: Die vorliegende Fachliteratur fällt zahlenmäßig gering aus, bietet allenfalls Ansätze zur Bewertung von Investitionen in den Bestand. 4. Immobilienwirtschaft: Die vorhandene Literatur befasst sich vor allem mit Gewerbebauten und bleibt insbesondere im Rahmen des Facility Managements meist schematisch. 5. Projektentwicklung: Es existiert keine spezifische Literatur für bestehende Gebäude. Sämtliche Untersuchungen beziehen sich auf Neubauten. 3 Achterberg, Altbaumodernisierung - Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, 1981, Vorwort Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 7 Im Folgenden wird der Forschungsstand an Hand der wichtigsten Untersuchungen innerhalb der jeweiligen Fachgebiete wiedergegeben.4 Dazu folgende Anmerkungen: Für die Kapitel 1.3.2 bis 1.3.5 werden die Veröffentlichungen in der Reihenfolge ihres Erscheinens besprochen. Der größte Teil der untersuchten Fachliteratur verwendet eine Vielzahl vermeintlicher Fachbegriffe wie Sanierung, Adaptierung etc. zur Beschreibung von Baumaßnahmen im Bestand. Diese Termini sind im seltensten Fall eindeutig definiert. Die Erfassung, Definition und Ordnung der existierenden Begriffe erfolgen in Kapitel 4. Ähnliche Unklarheiten ergeben sich durch die unpräzisen Anwendungen der Begriffe Wirtschaftlichkeitsrechnung, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung, deren Definitionen in Kapitel 2.4 zu finden sind. 1.3.1 Datenlage zum Gebäudebestand Auch wenn insbesondere in den letzten drei bis vier Jahren die Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand angesichts massiver Leerstände zugenommen hat, gibt es keine umfassende Datenerhebung über die Anzahl und den Zustand der bestehenden Gebäude: „Weder für Deutschland noch für Europa liegen verlässliche Daten über die bautechnische Struktur des Bestandes vor (...).“ 5 Selbst die aktuelle Untersuchung des Wohnungsbestands durch das AIBau6 stützt sich für die alten Bundesländer auf die „ (…) Fortschreibung von Schätzungen, die im Zusammenhang mit dem Dritten Bauschadensbericht ermittelt wurden, und die Bestandsbeschreibung des Wohnungsbestandes der neuen Bundesländer auf die Untersuchung kleinerer Stichproben.“ 7 4 5 6 7 Zur besseren zeitlichen Orientierung werden in den Kapiteln 1.3.1 - 1.3.5 die Jahreszahlen der Veröffentlichung der besprochenen Untersuchungen aufgeführt. Oswald, Systematische Instandsetzung und Modernisierung im Wohnungsbestand, 2003, S. 7 Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Aachen Oswald, a.a.O., S. 7 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 8 Für Nichtwohngebäude – Gewerbe- und öffentliche Bauten – gibt es nach Aussagen des Statistischen Bundesamts keine deutschlandweiten Bestandsaufnahmen.8 Im Bereich der Büro- und Einzelhandelsimmobilien existiert eine große Anzahl von Einzeluntersuchungen. Diese beziehen sich jedoch im Allgemeinen auf die Betrachtung regionaler Märkte bzw. einzelner Städte und bieten keine generelle Übersicht.9 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Bauvermögens in Deutschland ist enorm. Vom gesamten Bruttoanlagevermögen10 (zu Wiederbeschaffungspreisen) sind rund 82 % in Bauten angelegt (siehe Abb. 2). Dies entspricht einer Summe von 8,78 Bill. Euro.11 Von dieser Summe fallen 4,95 Bill. Euro auf Wohnbauten – hierunter wird eine reine Wohnnutzung verstanden – und 3,83 Bill. Euro auf Nichtwohnbauten (siehe Abb. 3). 8 9 10 11 Statistisches Bundesamt, Telefonat mit Herrn Doktor, Sachbearbeiter Referat 4B6 Bautätigkeitsstatistik am 27.01.2005 Vgl. stellvertretend Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft des Rates der Immobilienweisen, 2004 Das Bruttoanlagevermögen umfasst „ (…) alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Einbezogen sind Wohnbauten und Nichtwohnbauten; Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Ausrüstungen, immaterielle Anlagen, wie z.B. Software, sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen.“ Statistisches Bundesamt, Kapitalstock Deutschlands im Jahr 2003 um 1,6% gestiegen, Pressemitteilung vom 30.03.2004, http://www.destatis.de, Abruf am 17.01.2005 Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de, Abruf am 05.08.2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 1,76 16,81% Seite 9 0,112 0,93% 0,009 0,08% Bauten 8,78 82,17% Nutztiere und Nutzpflanzungen Ausrüstungen Immaterielle Anlagegüter Abb. 2 Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen in Bill. € vom 24.08.200412 3,83 4,95 44% 56% Wohnbauten Nichtw ohnbauten Abb. 3 12 13 Bruttoanlagevermögen: Wohnbauten und Nichtwohnbauten in Bill. € vom 24.08.200413 Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de, Abruf am 26.01.2005 Der prozentuale Anteil des Bereiches 'Nutztiere und Nutzpflanzungen' ist so gering, dass die Zahl aufgeführt wird, der Anteil grafisch jedoch nicht wiedergegeben werden kann. Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de, Abruf am 26.01.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 10 Eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes zeigt die Anzahl der Wohneinheiten in Gebäuden nach Baujahr. Für die unterschiedlichen Längen der angegebenen Kohorten existiert nach Angabe des Statistischen Bundesamtes keine offizielle Begründung. Als möglichen Hintergrund für die Zäsuren wurden für 19011918 das Ende des ersten Weltkrieges, für 1919-1948 die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949, für den Zeitraum 1949-1978 eine im Jahr 1978 erfolgte Wohnungsstichprobe, für 1979-1986 die im Jahr 1987 durchgeführte Volkszählung und für 1987-1990 die Einbeziehung der neuen Bundesländer angegeben.14 Die Umlegung der Wohneinheiten auf die jeweilige Anzahl der Jahre der Kohorten zeigt, dass die Bautätigkeit nach dem Krieg besonders hoch war, sich aber bis Ende des 20. Jahrhunderts auf hohem Niveau hielt. 20.000 17.953 16.000 12.000 WE in 1000 Abb. 4 14 15 407,7 %- Anteil am Gesamtw ohnungsbestand 293 0,8% 10,9% 593,4 1979 - 1986 46,9% 619,1 1949 - 1978 169,6 1919 - 1948 152,5 1901 - 1918 bis 1900 0 3.958 439,8 seit 2001 12,9% 4.000 1.223 10,3% 6,8% 4.154 1991 - 2000 4.918 3,2% 2.593 1987 - 1990 3.168 8,3% 8.000 WE in 1000 pro Jahr Wohneinheiten nach Baujahr (in 1.000) bis 200215 Telefonat mit Herrn Kraski, Hauptsachbearbeiter im Bereich Wohnungsstatistik, Statistisches Bundesamt am 04.02.2005 Ohne Wohnheime, vgl. Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de, Abruf am 08.07.2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 11 Mit Hilfe einer Mikrozensus-Zusatzerhebung wurde im April 2002 durch eine einprozentige Haushaltsstichprobe folgende Anzahl von leer stehenden Wohneinheiten ermittelt: Von den 38,26 Mio. in Deutschland existierenden Wohneinheiten standen rund 8,2 Prozent, d.h. 3,13 Mio. Wohnungen leer.16 In dieser Zahl sind die Fluktuationsreserven – d.h. der Teil des Wohnungsbestandes, der wegen Umzügen, Umbauten, Modernisierungen etc. vorübergehend nicht zur Verfügung steht – enthalten. Geht man von einer zweiprozentigen Reserve aus – einheitliche Daten zur Fluktuationsreserve existieren nicht, je nach Region können dies zwei bis fünf Prozent17 des Wohnungsbestands sein – bedeutet dies einen tatsächlichen Leerstand von ca. 3,07 Mio. Wohnungen, d.h. rund 8,0 Prozent des Gebäudebestands. Zum aktuellen Zustand des Gebäudebestands existieren keine eindeutigen Daten. Nach Aussagen des dritten Bauschadensberichts gab es für das Jahr 1992 einen geschätzten Instandsetzungsbedarf18 an Wohngebäuden von 83,54 Mrd. Euro.19 Acht Jahre später ist diese Zahl um rund 25 Mrd. Euro auf 58,72 Mrd. Euro gesunken.20 Dieser Rückgang liegt nach Aussagen des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau) in den „ (…) umfangreichen Instandsetzungsarbeiten der vergangenen Jahre (…) “ 21 in den neuen Bun- desländern begründet. Im Forschungsbericht des AIBau22 wird der Instandsetzungsbedarf23 getrennt nach neuen und alten Bundesländern angegeben. Nachdem die Datenlage für die alten Bundesländer umfassender ist, werden im Folgenden diese Zahlen vorgestellt. 16 17 18 19 20 21 22 23 Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Heft 1, Bautätigkeit und Wohnen, S. 28-29 In der Regel ist die Fluktuation in Ballungszentren bzw. Großstädten auf Grund der vorherrschenden Lebensmodelle (Studierende, Singles) und Arbeitswechsel höher. Unter Instandsetzung werden im dritten Bauschadensbericht „Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Gebäude“ verstanden, BMBau, Dritter Bericht über Schäden an Gebäuden, 3/1996, S. 13 BMBau, Dritter Bericht über Schäden an Gebäuden, 3/1996, S. 21 Stand 2000, in Preisen von 1999, Oswald, Systematische Instandsetzung und Modernisierung im Wohnungsbestand, 2003, S. 38 Oswald, a.a.O., S. 38 Projektleiter des Forschungsberichts: Rainer Oswald Nach Definition des AIBau beschreibt der Instandsetzungsbedarf „ (…) bei einem kontinuierlich instandgehaltenen Gebäudebestand die Investitionssumme, die erforderlich ist, um die durch Alterungs- und Abnutzungsprozesse entstandenen, aber auch die durch Fehler bei der Errichtung und Nutzung kontinuierlich „nachgewachsenen“ baulichen Defizite so auszugleichen, dass die volle Gebrauchstauglichkeit wieder hergestellt wird.“, Oswald, a.a.O., S. 22 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 12 Nach einer „ (...) sehr groben Abschätzung (...) “ 24 liegt der Instandsetzungsbedarf in den alten Bundesländern bei insgesamt rund 23,9 Mrd. Euro. Davon entfallen auf Mehrfamilienhäuser rund 9,5 Mrd. Euro und auf Ein- und Zweifamilienhäuser rund 14,4 Mrd. Euro.25 Der hohe Instandsetzungsbedarf der Ein- und Zweifamilienhäuser erklärt sich aus dem größeren Anteil der Außenbauteile pro Wohneinheit. In folgender Grafik sind die Anzahl der Wohneinheiten der alten Bundesländer (in Millionen) dem Instandsetzungsbedarf (in Milliarden Euro) gegenübergestellt.26 12 10,91 9,88 10 7,71 8 6 5,12 4,53 4,64 3,09 3,72 4 2,07 2 1,38 0,24 0,33 Wohneinheiten in Mio. Abb. 5 24 25 26 27 1995 - 2000 1991 - 1994 1971 - 1990 1949 - 1970 1919 - 1948 bis 1918 0 Instandsetzungsbedarf in Mrd. € Alte Bundesländer: Wohneinheiten (in Mio. €) und deren Instandsetzungsbedarf (in Mrd. €, Stand 2000 in Preisen von 1999) 27 Oswald, Systematische Instandsetzung und Modernisierung im Wohnungsbestand, 2003, S. 22 Oswald, a.a.O., S. 22-23 Das AIBau verwendet dabei andere Jahres-Kohorten als das Statistische Bundesamt, die allerdings ebenso unregelmäßig sind (vgl. Abb. 4). Alle Angaben in DM-Preisen wurden im Rahmen dieser Arbeit mit dem seit dem 01.01.1999 feststehenden amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro umgerechnet. Daten vgl. Oswald, a.a.O., S. 16 und 23 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 13 Setzt man die Wohneinheiten mit dem Instandsetzungsbedarf in ein Verhältnis, ergeben sich folgende Resultate: Die Wohneinheiten aus der Zeit vor 1918 weisen einen niedrigeren Instandsetzungsbedarf auf als die aus den Jahren 1919-1948. Im Forschungsbericht der AIBau findet sich zu dieser Tatsache keine Begründung, die verstärkte Errichtung von Heimstätten in der Weimarer Republik und im so genannten 'Dritten Reich' deuten aber auf einen Qualitätsabfall aufgrund der erhöhten Produktionszahl hin. Der Instandsetzungsbedarf für die Wohneinheiten aus den Jahren 1949-1970 erklärt sich möglicherweise durch den niedrigen Qualitätsstandard der Nachkriegsbauten. Der für das Alter der Gebäude hohe Instandsetzungsbedarf der Wohneinheiten aus den Jahren 1971-1990 ist vermutlich in den baukonstruktiven und bauphysikalischen Schwächen des industriellen Wohnungsbaus Anfang der siebziger Jahre begründet. Darüber hinaus kommen diese Wohneinheiten in einen Altersbereich (ca. 30 Jahre), in dem die ersten größeren baulichen Instandhaltungen notwendig werden, wie z.B. im Sanitärbereich, bei der Heizung, an den Fassaden etc. (vgl. Kapitel 3.4.2.4). Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 14 1.400 1.204 1.200 1.024 1.000 906 800 € 664 600 174 159 1995 - 2000 200 1991 - 1994 400 Abb. 6 1971 - 1990 1949 - 1970 1919 - 1948 bis 1918 0 Alte Bundesländer: Instandsetzungsbedarf pro Wohneinheit (in €, Stand 2000 in Preisen von 1999) 28 Entsprechend dem Alter des Gebäudebestands – im Jahr 2002 waren in Deutschland von insgesamt rund 38 Millionen Wohneinheiten knapp 75 % der Wohnungen älter als 24 Jahre29 – entwickelte sich auch das Hochbauvolumen im Wohnungsbestand (vgl. Abb. 7). Seit Beginn der neunziger Jahre steigt der Anteil der Investitionen in den Bestand kontinuierlich an, ab 1995 sinken die Investitionen in den Neubau und seit 2000 wird in den Bestand mehr investiert als in den Neubau. 28 29 Vgl. Oswald, Systematische Instandsetzung und Modernisierung im Wohnungsbestand, 2003, S. 16 und 23 Ohne Wohnheime, vgl. Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de, Abruf am 08.04.2005 140,6 79,0 61,6 78,1 69,0 (Prognose) 2000 147,1 76,3 76,5 1999 152,8 153,9 75,8 78,1 1998 151,1 70,0 81,1 1997 153,1 72,5 80,6 71,6 84,4 153,4 66,0 87,4 134,3 62,5 71,7 Seite 15 1996 60,0 62,6 61,9 90,0 57,9 54,9 Mrd. € 120,0 112,7 150,0 124,6 180,0 156,0 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 30,0 Bestand Abb. 7 Neubau (Prognose) 2001 1995 1994 (geschätzt) 1993 (geschätzt) 1992 (geschätzt) 1991 0,0 Gesamt Hochbauvolumen im Wohnungsbau in Mrd. € in Deutschland (Preisstand 1999) 30 Über die zukünftige Entwicklung – hier beschränkt auf die Entwicklung des kommunalen Investitionsbedarfs in Deutschland für den Zeitraum 2000 bis 2009 – liefert eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) einen Ausblick. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Analyse für die Bereiche kommunale Verwaltungs- und Wohnungsbauten vorgestellt (vgl. Abb. 8 und Abb. 9). Die Analyse der kommunalen Verwaltungsbauten ergibt, dass die „ (…) vorhandene Ausstattung mit Büroflächen insgesamt ausreichend ist. Neubauinvestitionen werden daher in den kommenden zehn Jahren nur aufgrund örtlicher Besonderheiten oder für räumliche Zusammenlegungen in begrenztem Umfang notwendig sein.“ 31 Die grundlegende Tendenz zu steigenden Ersatzinvestitionen wird zudem dadurch verstärkt, dass viele Kommunen die Instandhaltung ihrer Immobilien ver- 30 31 Oswald, Systematische Instandsetzung und Modernisierung im Wohnungsbestand, 2003, S. 19 Reidenbach, Difu, Der kommunale Investitionsbedarf in Deutschland, 2002, S. 287. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 16 nachlässigt und dafür auch keine Rückstellungen gebildet haben. So wird vielerorts von einem Instandhaltungsstau gesprochen. Eine Umfrage des Difu durch den Städtetag Nordrhein-Westfalen im Jahre 1998 ergab, dass nur sechs Prozent der antwortenden Städte die jährlichen Rückstellungen für den Unterhalt der Immobilien im notwendigen Maße gebildet haben.32 Dies bedeutet, dass die Kommunen für ihre notwendigen Instandhaltungen nur im geringen Maße auf vorhandene Mittel zurückgreifen können. Der überwiegende Teil des Investitionsbedarfs wird jedoch nicht für die eigentliche Gebäudesubstanz benötigt, sondern für die kommunikationstechnische Ausstattung der Büroarbeitsplätze, hier insbesondere der Hard- und Software. 14,0 11,6 12,0 Mrd. € 10,0 9,1 8,0 6,0 5,3 4,1 4,0 2,5 1,8 1,4 2,0 0,4 1,2 0,0 Bauliche Neuinvestitionen Alte Bundesländer Abb. 8 32 33 Bauersatzinvestitionen einschließlich Modernisierungszuschlag Neue Bundesländer Kommunikationstechn. Ausstattung der Büroarbeitsplätze Deutschland Geschätzter Investitionsbedarf für kommunale Verwaltungsgebäude von 2000 bis 2009 in Mrd. € (Preisstand 1999) 33 Vgl. Reidenbach, Difu, Der kommunale Investitionsbedarf in Deutschland, 2002 S. 279-280. Bei der Berechnung wurde eine mittlere Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt. Vgl. Reidenbach, Difu, a.a.O., S. 288 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 17 Die Ergebnisse der Analyse der kommunalen Verwaltungsbauten können größtenteils nicht mit denen der kommunalen Wohnungsbauten verglichen werden, da von anderen Parametern ausgegangen wird. So werden nur Zahlen zur Modernisierung – definiert als „ (…) erforderlicher Ausstattungsstandard“ 34 – genannt und keine Daten zur Instandhaltung. Unter Ersatzbedarf versteht die Studie nicht Ersatzinvestitionen im Sinne von Instandhaltung, sondern das Investitionsvolumen für die Kompensierung von „ (…) abgehenden Wohnungen bis 2009.“ 35 Die Modernisierung nimmt mit rund achtzig Prozent den entscheidenden Teil der direkten baulichen Investitionskosten in Anspruch. Der in den neuen Bundesländern bestehende hohe Bedarf resultiert aus dem wesentlich höheren Anteil von kommunalen Wohnungsbauten am Wohnungsbestand und aus ihrem schlechten Zustand. Der relativ hohe Prozentsatz an Ersatzbauten in den neuen Bundesländern wird vor allem durch erforderliche Baulückenschließungen in den Altstädten begründet.36 Obwohl die Thematik Leerstand und Abbruch in den neuen Bundesländern angesprochen wird, werden in dieser Studie die dafür erforderlichen Mittel nicht berücksichtigt. Dabei ist nach dem Bericht zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern für den Zeitraum von 2000 bis 2010 eine jährliche Summe von 150 Mill. Euro notwendig, um ein Abrissziel von 300.000 bis 350.000 Wohnungen zu erreichen.37 34 35 36 37 Reidenbach, Difu, Der kommunale Investitionsbedarf in Deutschland., S. 310 Reidenbach, Difu, a.a.O., S. 312 Vgl. Reidenbach, Difu, a.a.O., S. 312 Pfeiffer, Simons, Porsch, Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern, 2000 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 18 40,0 35,8 35,0 30,0 26,6 Mrd. € 25,0 20,0 15,0 9,2 10,0 3,2 4,5 5,0 1,3 4,8 5,1 0,3 0,0 Modernisierung Alte Bundesländer Abb. 9 Ersatzbauten Neue Bundesländer Zusätzliche Wohnungen Deutschland Geschätzter Investitionsbedarf für kommunale Wohnungsbauten von 2000 bis 2009 in Mrd. € (Preisstand 1999) 38 Die Datenlage bezüglich des Gebäudebestands in Deutschland kann allgemein als unzureichend bezeichnet werden. Offizielle Daten gibt es vorwiegend zu Wohnbauten, bei öffentlichen Gebäuden und Gewerbebauten ist weder die Anzahl der Gebäude bekannt noch gibt es Aussagen zum Leerstand und zum Alter etc. Darüber hinaus basieren die vorhandenen Zahlen überwiegend auf Schätzungen. Im Sinne einer vorausschauenden Bedarfs- und Investitionsplanung herrscht dringender Forschungsbedarf. 38 Bei der Berechnung wurde eine mittlere Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt. Vgl. Reidenbach, Difu, Der kommunale Investitionsbedarf in Deutschland, 2002, S. 321 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 19 1.3.2 Ansätze aus der Architektur Achternberg stellt mit seiner stark praxisorientierten Veröffentlichung 'Altbaumodernisierung - Ermittlung der Wirtschaftlichkeit' (1981)39 Eigentümern und Planern eine Anleitung zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Modernisierung im Vorfeld eines Bauvorhabens zur Verfügung. Er stützt sich dabei in vielen Punkten auf seine – zusammen mit Richter – verfasste Publikation 'Prüflisten AltbauModernisierung' (1979)40. Dabei beschäftigt er sich hauptsächlich mit der generellen Modernisierungsfähigkeit des Gebäudes und deren Kosten. Die anschließende Kosten-Nutzen-Analyse erschließt den Sachverhalt nicht in der erforderlichen Tiefe. Seine Empfehlungen zu Finanzierungslasten und Ertragsschätzung beziehen sich insbesondere auf Förderungen und Subventionen, deren gesetzliche Grundlagen in der Regel heute überholt sind. Pfarr erläutert in 'Grundlagen der Bauwirtschaft' (1984)41 unter dem Oberbegriff der Objektlehre das Bauwerk als Investitionsobjekt. Seine diesbezüglichen Analysen sind als Grundlage für jede ökonomische Betrachtung eines Gebäudes unentbehrlich und dienen im weiteren Verlauf dieser Arbeit als Ausgangspunkt (vgl. insbesondere Kapitel 3). 39 40 41 Achterberg, Altbaumodernisierung - Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, 1981 Achterberg/Richter, Prüflisten Altbau-Modernisierung, 1979 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 151ff Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 20 In 'Planen und Bauen im Bestand' (1989)42 veröffentlicht Schmitz als Herausgeber und Mitautor eine Artikelreihe, die zuvor im Deutschen Architektenblatt erschienen war. In verschiedenen Beiträgen wird der planerische und ökonomische Umgang mit dem Gebäudebestand untersucht. Die Artikel bieten eine Vielzahl von Anregungen, wie beispielsweise den Vergleich zwischen Modernisierung, Rückbau und Abriss einer Großsiedlung oder Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zur Sanierung eines denkmalgeschützten Ensembles. 43 Die angebotenen Informationen und Lö- sungen bleiben aber – entsprechend ihres Umfangs als Artikel – insbesondere im wirtschaftlichen Bereich unbefriedigend. Gärtner entwickelt in seiner Dissertation zum Thema 'Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems' (1996)44 immobilienwirtschaftliche Kennzahlen. Diese können für die Beurteilung aller Arten von Investitionen in Gebäude (Neubau, Bestandsbau, Wohnbauten, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürobauten) angewendet werden. Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeit mit der Entwicklung von Planungsalternativen im Bestand und deren Bewertung durch Anwendung der Kennzahlen. Die Verwendung der Kennzahlen in Bezug auf praktische Beispiele zeigt, dass eine zügige Abschätzung an Hand der errechneten Entscheidungswerte möglich ist. Darüber hinaus entwickelt Gärtner eine Art übergreifendes Projektentwicklungsschema für unbebaute und bebaute Grundstücke.45 Dabei werden jedoch keine spezifischen Ansätze unterschieden, sondern für Neubau- und Bestandsprojektentwicklung eine gemeinsame Vorgehensweise angeboten (vgl. Abb. 10). Zuerst werden auf Grund von Marktbeobachtungen und -prognosen etc. mögliche Planungsalternativen erstellt. Die Auswahl der zweckdienlichsten Alternativen findet durch einen Prozess statt, dessen Aufbau durchaus mit einer Projektentwicklung zu vergleichen ist. Abb. 10 zeigt diesen Vorgang als Abfolge von drei Teilschritten. 42 43 44 45 Schmitz, Planen und Bauen im Bestand, 1989 Vgl. Schmitz, Sanierung - koste es, was es wolle? in Schmitz, Planen und Bauen im Bestand, 1989, S. 19ff und Krings, Metastadt - Das Ende eines Versuchs, in Schmitz, Planen und Bauen im Bestand, 1989, S. 223ff Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, 1996 Vgl. Gärtner, a.a.O., S. 45ff Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 21 Diese sind die Überprüfung der übergeordneten Faktoren (staatliche Förderungsmaßnahmen, Zinsentwicklung etc.), des Standorts (Verkehrserschließung, Passantenfrequenz etc.) und des Gebäudes (Flächenverhältnisse, baulicher Zustand etc.). Abb. 10 Eingrenzung möglicher Planungsalternativen 46 Die Gleichstellung von Neubau- und Bestandsentwicklung ist grundsätzlich in Frage zu stellen: Eine positive gesamtwirtschaftliche Situation und ein perfekter Standort kompensieren keine vorhandenen schlechten Grundrisse oder niedrigen Deckenhöhen. Die Herangehensweise im Bestand ist genau umgekehrt zu formulieren. Betrachtet werden sollten zuerst das Gebäude, dann der Standort und abschließend die übergeordneten Faktoren. 46 Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, 1996., S. 48 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 22 In 'Altbaumodernisierung' (2002)47 setzt sich Fechner das Ziel, eine Anleitung für architektonisch anspruchsvolle und ökologisch zweckmäßige Bestandsmodernisierung zu geben. Dabei werden ökologisch bewertete Beispiele für Modernisierung, Umbau etc. vorgestellt. Die ökonomischen Aspekte werden fast ausschließlich im Rahmen der Kostenermittlungen nach DIN 276 (6/1993) bearbeitet. Zur Problematik der Nutzungskosten, der Finanzierung und Refinanzierung des Objektes fehlt eine detaillierte Auseinandersetzung.48 In ihrer Dissertation 'Planung unter Berücksichtigung der Baunutzungskosten als Aufgabe des Architekten im Feld des Facility Managements' (2002)49 untersucht Naber die Einflussmöglichkeiten des Architekten auf den wirtschaftlichen Betrieb eines Gebäudes. Ihre Vorgehensweise stützt sich auf die Gliederung der DIN 276 und der alten DIN 18960 (4/1976), umfasst also die Herstellungs- und Baunutzungskosten. Die Thematik veränderter Nutzerbedürfnisse und daraus resultierender baulicher Maßnahmen während der Nutzungsdauer eines Gebäudes wird angesprochen, der Schwerpunkt der Arbeit betrifft jedoch die Neuplanung von Gebäuden.50 Generell zeigt die Untersuchung der architektonischen Fachliteratur, dass eine übergreifende Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand fehlt. Die Literatur beschränkt sich entweder auf rein gestalterische,51 konstruktive/bauphysikalische52 oder spezielle wirtschaftliche Aspekte.53 47 48 49 50 51 52 53 Fechner, Altbaumodernisierung, 2002 Weber, Altbaumodernisierung, 2002, S. 129-130 Naber, Planung unter Berücksichtigung der Baunutzungskosten als Aufgabe des Architekten im Feld des Facility Managements, 2002 Naber, a.a.O, S. 66-67 Vgl. darüber hinaus: Schittich, Im Detail: Bauen im Bestand: Umnutzung, Ergänzung, Neuschöpfung, 2003; Hoor/Reiners, Alte Bauten - Neues Wohnen, 1990 und Jester/Schneider, Weiterbauen - Erhaltung, Umnutzung, Erweiterung, Neubau, 2002 Vgl. darüber hinaus: Böhning, Altbaumodernisierung im Detail, 2002; Meyer-Bohe, Detaillösungen zur Sanierung der Gebäudekonstruktion, 1987 und Rau/Braune, Der Altbau, 2000 Vgl. darüber hinaus: Tomm (Projektleiter), Geplante Instandhaltung, 1995 und Christen/Meyer-Meierling, Optimierung von Instandsetzungszyklen und deren Finanzierung bei Wohnbauten, 1999 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 23 1.3.3 Ansätze aus dem Bauingenieurwesen In seinem Buch 'Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen' (1985)54 erläutert Diederichs allgemeine Grundlagen für Investitionsentscheidungen und ihre spezielle Anwendung im Bauwesen. Das ökonomische Basiswissen wird umfassend dargestellt und die Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Investitionsrechnungsarten an Beispielen konkretisiert. Die konkreten Handlungsempfehlungen für bauwirtschaftliche Investitionsentscheidungen im Hochbau betreffen Neubau und Modernisierung. Hierbei wird auch die Frage nach der „ (...) Modernisierungsfähigkeit und -würdigkeit (...) “, sowie den „ (...) wirtschaftlichen Auswirkungen der Modernisierung (...)“ 55 gestellt. In kurzen Einzel- beispielen wird der wirtschaftliche Vergleich zwischen Modernisierung und Sanierung demonstriert. Streck befasst sich in ihrer Dissertation mit der 'Entwicklung eines Bewertungssystems für die ökonomische und ökologische Erneuerung von Wohnungsbeständen' (2004). 56 Das System besteht aus zwei aufeinander folgenden Schritten, der Un- tersuchung der Randbedingungen und der anschließenden Entwicklung eines Planungskonzepts, das Ökonomie und Ökologie miteinander verbinden soll. Das Gerüst der Bewertung besteht aus 15 Hauptkriterien, die in der folgenden Grafik benannt werden. 54 55 56 Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985 Diederichs, a.a.O., S. 5 Streck, Entwicklung eines Bewertungssystems für die ökonomische und ökologische Erneuerung von Wohnungsbeständen, 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 11 Seite 24 Aufbau und Hauptbewertungskriterien nach Streck57 Die Darstellung des Aufbaus der Bewertung entspricht dabei nicht der beschriebenen Vorgehensweise: Als Basis der Untersuchung dient nicht das Planungskonzept, vielmehr bilden die Randbedingungen die Basis. Das entwickelte Bewertungssystem ermöglicht einen Überblick über Stärken und Schwächen eines Projektes. Die Bewertung konzentriert sich dabei „ (...) auf umfassende Erneuerungsmaßnahmen im Wohnungsbau, bei denen sowohl Instandsetzungsmaßnahmen als auch eine umfassende Modernisierung durchgeführt werden. Teilerneuerungsmaßnahmen werden nicht abgedeckt.“ 58. Eine monetäre Aussage über die Vorteilhaftigkeit der angestrebten Baumaßnahme wird nicht getroffen. Bei Streck findet sich die in der gesamten relevanten Fachliteratur einzige Darstellung einer spezifischen Unterscheidung der Herangehensweise an Neubau und Bestand (vgl. Abb. 12). Die Differenzen werden an Hand einer Aufteilung, die sich an den Leistungsphasen gemäß § 15 HOAI orientiert, dargestellt.59 Auffallend ist, dass in dieser Grafik wirtschaftliche Aspekte nur im Rahmen der Kostenermittlung nach DIN 276 – also der Herstellungskosten – thematisiert werden. Die Baunutzungskosten werden nicht in die Betrachtungen integriert. 57 58 59 Streck, Entwicklung eines Bewertungssystems für die ökonomische und ökologische Erneuerung von Wohnungsbeständen, 2004, S. 78 Streck, a.a.O., S. 181 Streck, a.a.O, S. 29-43 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 12 Seite 25 Unterschiede im Planungsablauf bei Neubau und Erneuerung60 Die vorgestellte Fachliteratur aus dem Bereich des Bauingenieurwesens bietet grundlegende Informationen und Ansätze zur Bewertung von Investitionen in den Bestand. Es fehlt jedoch – ähnlich wie bei der Architektur – eine generelle Untersuchung, welche die Aspekte der möglichen Handlungsalternativen und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen detailliert erfasst. 60 Streck, Entwicklung eines Bewertungssystems für die ökonomische und ökologische Erneuerung von Wohnungsbeständen, 2004, S. 30 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 26 1.3.4 Ansätze aus der Immobilienwirtschaft Die Dissertation von Ropeter 'Investitionsanalysen für Gewerbeimmobilien' (1998)61 bietet zum Thema Investitionsrechnung eine sehr fundierte, stark betriebswirtschaftlich geprägte Auseinandersetzung, die für die Immobilienwirtschaft als grundlegend gewertet werden kann.62 Diese Arbeit hat bislang in den Kompendien der Immobilienwirtschaft nicht den zu erwartenden Nachhall gefunden. So werden – trotz bekannter Schwächen – immer noch die statischen und traditionellen dynamischen Investitionsrechnungen erläutert, die Methode der Vollständigen Finanzierung wird nur kurz oder überhaupt nicht aufgeführt. 63 Die Immobilienwirtschaft beschäftigt sich mit bestehenden Gebäuden insbesondere im Rahmen des Facility Managements (FM). Die Richtlinien der GEFMA (Deutscher Verband für Facility Management) definieren FM als „ (…) eine Managementdisziplin, die durch ergebnisorientierte Handhabung von Facilities (…) und Services (…) im Rahmen geplanter, gesteuerter und beherrschter Facility Prozesse (…) eine Befriedigung der Grundbedürfnisse von Menschen am Arbeitsplatz, Unterstützung der Unternehmens-Kernprozesse (…) und Erhöhung der Kapitalrentabilität bewirkt. Hierzu dient die permanente Analyse und Optimierung der kostenrelevanten Vorgänge rund um bauliche und technische Anlagen, Einrichtungen und im Unternehmen erbrachte (Dienst-) Leistungen, die nicht zum Kerngeschäft gehören.“ 64 Warum in der Definition explizit nur Gebäude in Betracht gezogen werden, die als Arbeitsstätte dienen, ist nicht nachzuvollziehen. In den weiteren Ausführungen werden durchaus auch andere Anwendungsgebiete (z.B. gewerbliche Vermieter, Wohnungswirtschaft, Industrie) genannt. Die Richtlinien der GEFMA benennen zwar Prozesse und Leistungsspektren, konkrete Handlungsanweisungen fehlen jedoch. 61 62 63 64 Ropeter, Investitionsanalyse für Gewerbeimmobilien, 1998 Standardwerke der Betriebswirtschaft unterstützen die Thesen Ropeters. Stellvertretend seien hier genannt: Götze/Bloech, Investitionsrechnung, 2004 und Däumler, Grundlagen der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, 2003, vgl. Kapitel 2.4.2 Vgl. stellvertretend Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, 2004 GEFMA 100-1, Facility Management Grundlagen, Entwurf 7-2004, S. 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 27 In der Literatur werden darüber hinaus unter dem Oberbegriff des FM häufig die so genannten 'Lebenszykluskosten' thematisiert. Auffallend sind hier die unterschiedlichen Definitionen der Lebensdauer und die in Teilen stark abweichenden Angaben bezüglich der zu kalkulierenden Kosten während der einzelnen Lebensphasen. Hierbei zeigt sich, dass über monetäre Größen bezogen auf die Nutzungsdauer häufig spekuliert wird, wissenschaftlich relevante Daten jedoch kaum existieren. Konkrete praktische Verfahren zum Thema Gebäudebestand sind in der untersuchten Literatur nicht vorhanden, die Informationen bleiben in erster Linie theoretisch. So steht folgende Aussage zum Bestandsmarketing symptomatisch für den Umgang der Immobilienwirtschaft mit dem Bestand: „Beim Bestandsimmobilienmarketing handelt es sich um das Marketing bereits bestehender Immobilien, eine im Gegensatz zum Marketing bei Projektentwicklungen eher stiefmütterlich behandelte Disziplin.“ 65 1.3.5 Ansätze aus der Projektentwicklung Als Definition der Projektentwicklung hat sich folgende Erläuterung von Diederichs durchgesetzt: „Durch Projektentwicklungen sind die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähige, arbeitsplatzschaffende und -sichernde sowie gesamtwirtschaftlich sozialund umweltverträgliche Immobilienobjekte geschaffen und dauerhaft rentabel genutzt werden können.“ 66 Eine Übertragung dieser Definition auf die Anwendung im Bestand ist nur begrenzt möglich, da der Standort in der Regel nur als Grundstück ohne Gebäudebestand dargestellt wird. Generell ist festzustellen, dass sich die Projektentwicklung in der untersuchten Literatur als Prozess für Neubauten versteht. Die vorhandenen Modelle sind zur Planung von Investitionen in ein bestehendes Gebäude nicht geeignet, da die spezifischen Belange (Nutzer, Gebäudezustand etc.) nicht berücksichtigt werden. Es finden sich keine konkreten Ansätze zu einer spezifischen Projektentwicklung im Bestand. 67 65 66 67 Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, 2004, S. 148, vgl. Kapitel 3 Diederichs, Grundlagen der Projektentwicklung/Teil 1, in Bauwirtschaft 1994, Heft 11, S. 46 Vgl. Kapitel 2.3.3 für weitere Ansätze Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 28 1.3.6 Zusammenfassung Grundsätzlich fällt auf, dass nur wenige Untersuchungen zum Thema der Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in Neubauten im Allgemeinen und für den Bestand im Besonderen existieren. Die Sichtung der Fachliteratur offenbart Forschungsbedarf. Es fehlen • fundierte statistische Aussagen zu fast allen Aspekten des Gebäudebestands (Anzahl, Zustand, Flächen etc.), • eindeutige Definitionen für Baumaßnahmen im Bestand, die bisher mit einer Vielzahl von unbestimmten oder mehrdeutigen Begriffen belegt werden, • gesicherte Angaben zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben eines Gebäudes während seiner wirtschaftlichen Lebensdauer und • Modelle zur Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand. Mit der vorliegenden Arbeit wird deshalb versucht, bestehende Informations- und Wissensdefizite in und zwischen den Fachdisziplinen der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Immobilienwirtschaft und der Projektentwicklung zu ergänzen und zu schließen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 2 Seite 29 Definition der Grundbegriffe Für ein einheitliches Verständnis werden im Folgenden die entscheidenden Grundbegriffe dieser Arbeit • Immobilie • Wert • Investition und damit zusammenhängende Begriffe erläutert und für die weitere Verwendung definiert. 2.1 Die Immobilie Als Immobilie – aus dem lateinischen immobilis, d.h. unbeweglich – wird im Allgemeinen „ (…) unbeweglicher Besitz (z.B. Grundstück, Gebäude) (…) “ 68 bezeich- net. Prinzipiell ist die Eigenschaft der Unbeweglichkeit in Frage zu stellen. Ein Gebäude kann abgerissen oder versetzt, ein Grundstück beispielsweise durch Erosion zerstört werden. In Deutschland findet sich in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keine Definition der Immobilie.69 Dagegen gibt es zu den Begriffen 'Grundstück' und 'Gebäude' Erläuterungen in unterschiedlichen Regelwerken, die nachfolgend vorgestellt werden. 68 69 Dudenredaktion, Das Fremdwörterbuch, 2001, S. 424 Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, 2004, S. 436 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 30 2.1.1 Grundstück Ein Grundstück kann im liegenschaftsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen oder wirtschaftlichen Sinne definiert werden. Liegenschaftsrechtlich versteht man unter Grundstück jeden „ (...) gegen andere Teile räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke eingetragen ist. (...) Von diesem, dem BGB und der GBO generell zugrunde liegenden, vom BVerwG auch als bürgerlich-rechtlicher oder grundbuchrechtlicher bezeichneten Grundstücksbegriff ist im BauGB in der Regel auszugehen.“ 70 Im Liegenschaftskataster wird das Grundstück als Flurstück geführt. Dabei ist zu beachten, dass im rechtlichen Sinne ein Flurstück nicht aus Flächen unterschiedlicher Grundstücke bestehen darf, ein Grundstück sich aber aus mehreren Flurstücken zusammensetzen kann. Im Bauplanungsrecht existiert kein einheitlicher Grundstücksbegriff.71 Die Bezeichnung Baugrundstück findet sich in § 9 (1) des Baugesetzbuchs (BauGB) „Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden (…) für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke Mindestmaße und aus Gründen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden für Wohnbaugrundstücke auch Höchstmaße“ 72 und im § 19 (3) der Baunutzungsverordnung (BauNVO): „Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.“ 73 70 71 72 73 Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar Baugesetzbuch, 2002, § 200, Rn. 3, S. 1609 Vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 200, Rn. 2, S. 1609 BauGB, idF v. 24.06.2004 BauNVO, idF v. 22.04.1993 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 31 Eine genauere Definition des Begriffes findet sich in keinem der beiden Regelwerke. Nach dem Kommentar von Battis/Krautzberger/Löhr ist das Baugrundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne „ (...) eine Fläche, auf der nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften ein Hauptgebäude zulässig ist.“ 74 Der wirtschaftliche oder auch materielle Grundstücksbegriff bezeichnet Bodenflächen, „ (...) die nach der Verkehrsanschauung eine wirtschaftliche Einheit darstellen. (...) Der Begriff des Wirtschaftsgrundstücks ist überall da maßgeblich, wo, wie im Abgabenrecht, Rechtsfolgen an den Wert und die wirtschaftliche Bedeutung von Grundstücken anknüpfen, z.B. (...) im Wertermittlungsverfahren (...) .“ 75 2.1.2 Gebäude, Gebäudebestand In der Begründung zu einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) wird das Gebäude wie folgt definiert: „Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und Boden, das Menschen, Tieren oder Sachen durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt und fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Außerdem ist zu fordern, dass Menschen in das Bauwerk nicht nur eintreten, sondern sich darin auch aufhalten können, und die räumliche Umschließung eine ausreichende Standfestigkeit hat.“ 76 Im Bauordnungsrecht findet sich in § 2 (2) der Musterbauordnung (MBO)77 folgende Erläuterung: „Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ 78 Es ist zu beachten, dass das Gebäude unter den Begriff der baulichen Anlage fällt, dieser jedoch als Oberbegriff auch für andere Dinge steht, die im § 2 (1) MBO aufgezählt werden: 74 75 76 77 78 Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar Baugesetzbuch, 2002, § 200, Rn. 5, S. 1611 Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 200, Rn. 4, S. 1610 Bundessteuerblatt Teil III, 23.08.1963 zum Urteil III 140/60 U vom 24.05.19963, S. 376 MBO, idF v. November 2002, hier stellvertretend für die Landesbauordnungen zitiert MBO, idF v. November 2002, § 2 (2) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 32 „Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Zu den baulichen Anlagen zählen auch 1. Aufschüttungen und Aufgrabungen, 2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, 3. Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze, 4. Stellplätze für Kraftfahrzeuge, 5. Gerüste, 6. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen.“ 79 Im Rahmen dieser Arbeit ist der Fokus auf bereits existierende Gebäude gerichtet. Für die umgangssprachlichen Begriffe Gebäudebestand, Bestand und Altbau finden sich in den einschlägigen Gesetzen keine Definitionen. Für den Begriff Bestand gilt folgende Überlegung: Sobald der Entstehungsprozess eines Gebäudes mit der Fertigstellung beendet ist, existiert das Gebäude, ist nutzbar und somit Gebäudebestand geworden.80 Dies gilt auch für ein potentiell verwendbares, aber leer stehendes Gebäude. Ist ein Gebäude nicht mehr zu nutzen – wie beispielsweise eine Ruine – ist es nicht mehr als ein bestehendes Gebäude zu bezeichnen.81 Spätestens mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes beginnt der Verfall der Bausubstanz. 82 Der Gesetzgeber reagiert auf diese Tatsache mit § 7 'Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung' des Einkommenssteuergesetzes (EStG).83 79 80 81 82 83 MBO, idF v. November 2002, § 2 (1) vgl. Kapitel 3.2 Eine touristische Vermarktung der Ruine wird in dieser Arbeit nicht als Nutzung eines Gebäudes verstanden. vgl. Kapitel 3.2 EStG, idF v. 28.04.2006 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 33 „(1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. (...) “ 84 Für die Absetzung der Abnutzung von Gebäuden existieren in den Absätzen 4 und 5 eigene Regelungen. Gebäude werden bezüglich Nutzung, Alter und Standort differenziert und mit unterschiedlichen Abschreibungsdauern belegt. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Baudenkmäler (§ 7i EStG) und Gebäude in städtebaulichen Entwicklungsgebieten sowie für Sanierungsgebiete (§ 7h EStG).85 Eine Definition des Begriffes Altbau findet sich in keinem Gesetzestext. Das bayerische Denkmalschutzgesetz definiert eine Grenze zwischen Baudenkmal und Nicht-Baudenkmal: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ . Als Zeitgrenze dient demnach die 86 'vergangene Zeit', die im Kommentar als „ (…) abgeschlossene historisch gewordene Epoche (…) “ 87 definiert wird.88 84 85 86 87 88 EStG, idF v. 28.04.2006, § 7 (1) EStG, idF v. 28.04.2006, § 7h, § 7i BayDSchG, idF v. 24.7.2003, Artikel 1 (1) Schieder/Ludyga, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 1992, S. 95 Zur Problematik der Datenerfassung in der Denkmalpflege siehe auch: Zittlau, ’Die Geister, die wir riefen…’ - Überfordern uns die Denkmalmassen?, in 70. Tag für Denkmalpflege, Arbeitshefte des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Band 4, S. 67-73 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 34 Wie schwierig eine Zuordnung zum Denkmal ist, wird aus folgenden Ausführungen deutlich: „Dabei ist unbestritten, daß Alter zwar eine stets notwendige, aber nicht die einzige Voraussetzung für die Erfüllung des Denkmalbegriffs ist (…). Welche Zeitabschnitte „abgeschlossen“ sind, in der Gegenwart nicht mehr andauern, ist jeweils im Zeitpunkt der Anwendung des Gesetzes zu entscheiden.“ 89 In der Fachliteratur bedient man sich häufig des Begriffes Altbau, Definitionen finden sich jedoch auch hier selten. Gibbins beschreibt den Altbau als eine bauliche Anlage , „ (...) deren Errichtung in der Regel aufgrund baurechtlicher Prüfung und Genehmigung sowie Abnahme abgeschlossen ist und in der Regel einen mehr oder minder langen Zeitraum bereits genutzt wird bzw. bei Leerstand - genutzt wurde.“ 90 Den zeitlichen Begriff des Altbaus mit der Nutzung zu koppeln, ist nicht sinnvoll. Ein Bürogebäude, das nur einige Monate genutzt wurde, ist kein Altbau, aber ein bestehendes Gebäude. Eine andere Erläuterung definiert: „Altbauten: Im weitesten Sinne alle bestehenden Gebäude, im engeren Sinne, die bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts errichteten, die sich hinsichtlich Baustoffen und Baumethoden in vielem von den später entstandenen unterscheiden.“ 91 Hier differenziert der Autor nicht exakt zwi- schen den Adjektiven alt und bestehend. Auf die Verwendung des Begriffs Altbau wird nachfolgend verzichtet, da keine zeitlich definierten Vorgaben über eine Grenze zwischen Altbau und Neubau existieren. 2.1.3 Zusammenfassung Der Begriff der 'Immobilie' ist in Deutschland weder in Gesetzestexten noch in der untersuchten Fachliteratur eindeutig definiert: Es können sowohl das Gebäude, das Grundstück oder Gebäude und Grundstück darunter verstanden werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff der Immobilie nur verwendet, wenn von Gebäude und Grundstück die Rede ist. Aus Gründen der Eindeutigkeit wird auf die Bezeichnung 'bauliche Anlage' für ein Gebäude verzichtet, da das Gebäude nur 89 90 91 Schieder/Ludyga, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 1992, S. 95 Gibbins in IBK-Bau-Fachtagung 257, S. 1/1 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 142 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 35 eine Untergruppe innerhalb der baulichen Anlage darstellt. Eine Definition des 'Grundstücks' wird im Rahmen dieser Arbeit nicht vorgenommen, da der Schwerpunkt die mögliche Entwicklung des bestehenden Gebäudes und nicht des Grundstücks betrifft. Die Betrachtung des Gebäudes wird auf den Zeitraum seiner möglichen Nutzbarkeit beschränkt und dabei als Gebäudebestand, bestehendes Gebäude oder Bestandsbau bezeichnet. Die Zeitspanne der möglichen Nutzung wird in nachstehender Grafik – zeitlich nicht maßstabsgetreu – verdeutlicht. Von einer Verwendung des Begriffs Altbau wird aufgrund seines unspezifischen Aussagegehaltes Gebäudebestand, bestehendes Gebäude, Bestandsbau Abb. 13 Abgrenzung Gebäudebestand Verfall z. B. Ruine Abbruch (mögliche) Nutzung nicht mehr nutzbar Realisierung Fertigstellung abgesehen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 36 2.2 Der Wert eines Gebäudes 2.2.1 Der allgemeine Wertbegriff Um mögliche Handlungsalternativen im Umgang mit einem bestehenden Gebäude vergleichen zu können, ist es notwendig, ihren Wert und den Wert des Bestands zu quantifizieren. Über den Wert existieren in der Betriebswirtschaft zwei gegensätzliche Theorien. Die objektive Werttheorie besagt, dass der Wert eine Eigenschaft des zu verwertenden Objektes ist und unabhängig von einer wertenden Anerkennung durch ein Subjekt besteht. Pfarr setzt sich mit dem Wert als Eigenschaft eines Objektes auseinander, widerlegt diese aber am Beispiel der Bauwirtschaft (vgl. Abb. 14).92 Wertübergangsfiktion K A P I T A L Planungs- u. Bauleistungen, Boden, Nebenkosten, etc. Abb. 14 Wertabgabefiktion Vermietung, Verkauf, etc. K A P I T A L Die Fiktionen des Wertübergangs und der Wertabgabe Wenn der Wert tatsächlich eine Eigenschaft eines Gutes wäre, so müssten sich nach der Wertübergangsfiktion die einzelnen Werte der Güter, Planungs- und Bauleistungen, Boden und Nebenkosten zu dem Wert des Gebäudes summieren. 92 Vgl. Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 181 und Pfarr, Handbuch der kostenbewußten Bauplanung, S. 243 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 37 Dass diese Annahme in der Realität nicht funktioniert, zeigen folgende Bespiele: • Bei einem Gebäude stellt sich heraus, dass auf Grund eines fehlerhaften Bodengutachtens die Standfestigkeit nicht gegeben ist. Es muss abgerissen werden. Das Gebäude hat keinen Wert, denn es ist nicht gebrauchsfähig. • Ein Bauträger kalkuliert bei dem Verkauf eines Gebäudes einen Gewinn von fünf Prozent auf die eigentlichen Erstellungskosten ein. Der Verkaufswert des Gebäudes liegt somit fünf Prozent über seinem Herstellungswert. • Trotz Investition z.B. einer Modernisierung sind Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus nicht zu vermieten, so dass das Gebäude abgerissen wird. In der Wertabgabefiktion wird davon ausgegangen, dass die Investitionskosten für den Bau eines Gebäudes während dessen Lebensdauer als Ertrag wieder abgegeben werden. Auch hier folgende Gegenbeispiele: • Bei einem Überangebot von Büroflächen, werden diese auch unter Wert vermietet. • Ein Werteverzehr in Form von Abnutzung findet auch bei Leerstand des Gebäudes statt, da z.B. die Fassade immer Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. • Nutzbare Industriehallen werden auf Grund neuer Technologien nicht mehr benötigt und stehen daher leer. Als Schlussfolgerung seiner Untersuchungen formuliert Pfarr, dass sich „ (...) die Deutung des Gebäudewertes als Subjekt-Objekt-Beziehung und damit der subjektive Entscheidungswert durchsetzen wird.“ 93 Auch Jakob untersucht die objektive Werttheorie und kommt zu dem Schluss, „ (...) dass ein und dasselbe Objekt für zwei Personen unterschiedliche Werte aufweisen kann. Würde der Wert aber tatsächlich eine Eigenschaft eines Objektes Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 38 sein, wie zum Beispiel die Farbe eines Sachgegenstandes, so könnte diese Erscheinung nicht auftreten. Der Wert kann deshalb, so lautet die Schlussfolgerung, nicht objektiv sein.“ 94 Die Tatsache, dass der Wert eines Objektes von verschiedenen Individuen unterschiedlich beurteilt wird, ist Gegenstand der subjektiven Werttheorie. „Wert ist keine einem Ding anhaftende Eigenschaft, die objektiv und von vorneherein gegeben ist; jedes Ding ist zunächst wertneutral, es erlangt erst dadurch Wert, dass es von jemandem für begehrenswert gehalten wird.“ 95 Werte betreffen also ein Verhältnis zwischen Objekt und Subjekt. Das Objekt kann auch als Gut oder Wertträger bezeichnet werden. Güter dienen der Befriedigung oder dem Nutzen menschlicher Bedürfnisse. Sie teilen sich auf in freie Güter, die keinen ökonomischen Wert besitzen (z.B. Luft), und wirtschaftliche Güter. Der Wert dieser wirtschaftlichen Güter wird durch die drei Determinanten des wirtschaftlichen Wertbegriffs bestimmt: durch die tatsächliche oder vermeintliche Nützlichkeit, durch das Bedürfnis und durch die relative Seltenheit bzw. Knappheit.96 Im Rahmen dieser Arbeit wird der Wert gemäß der subjektiven Werttheorie durch das Verhältnis zwischen Objekt und Subjekt bestimmt. Unter dem Subjekt wird im Folgenden der Eigentümer mit seinen Zielen und Wünschen verstanden, das Gebäude entspricht dem Objekt. Der Architekt mit seinen Kenntnissen tritt als Vermittler zwischen Objekt und Subjekt auf. 2.2.2 Der Wertbegriff in der Entscheidungstheorie Einem Entscheidungsträger stehen zur Verwirklichung seines Zieles meist mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Menge der zu untersuchenden Entscheidungsalternativen im Allgemeinen nicht der Menge der möglichen Handlungsweisen entspricht. In Entscheidungssituationen sind nur die Alternativen relevant, die angesichts bestehender Einschränkungen realisiert werden können. 93 94 95 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 176 Jakob, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1969, S. 45 Pausenberger, Wert und Bewertung, 1962, S. 9 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 39 Der Entscheidungsträger (Eigentümer) wird diese Entscheidungsalternativen im Hinblick auf seine Ziele (Erhalt des Gebäudes, Maximierung seines Gewinns etc.) bewerten und sich für diejenige entscheiden, die seinen Zielen am ehesten entspricht. In der Entscheidungstheorie wird der Wert als Ergebnis der Realisierung einer Alternative betrachtet. Die Wertgröße in betriebswirtschaftlichen Entscheidungssituationen wird im Allgemeinen als Gewinn bezeichnet.97 Darüber hinaus gibt es aber auch Wertgrößen, die nicht gemessen werden, wie z.B. den Stolz, Familienbesitz erhalten zu können. 2.2.3 Bewerten des bestehenden Gebäudes Der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes benötigt für seine Investitionsentscheidung die Angabe von zwei Werten: Zum einen ist er auf den aktuellen Wert des Gebäudes angewiesen, der als Basis für weitere Untersuchungen erfasst werden muss, z.B. zur Analyse der möglichen Wertsteigerung des Gebäudes auf Grund einer Modernisierung. Zum anderen muss er den Wert der möglichen Investitionsalternative bestimmen, die den höchsten Zielerfüllungsgrad aufweist. Im Folgenden werden die notwendigen Regelwerke zur Bestimmung des gegenwärtigen Wertes des Grundstücks und des bestehenden Gebäudes kurz vorgestellt. Auf eine vertiefende Darstellung der unterschiedlichen Verfahren wird an dieser Stelle verzichtet und auf die diesbezüglich in großem Umfang vorhandene Literatur verwiesen.98 96 97 98 Vgl. Pausenberger, a.a.O., S. 13 Vgl. Jakob, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1969, S. 44 Zur Vertiefung und Diskussion siehe u. a. Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2002; Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, 1996; Pedrazzini/Micheli, Der Preis von Immobilien, 2002 und Petersen, Marktorientierte Bewertung, 2003 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 40 Der aktuelle Wert eines Gebäudes wird als Verkehrswert bezeichnet, auch Marktwert genannt. Er wird in § 194 des BauGB 99 definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ 100 Der Verkehrswert soll frei von persönlichen Verhältnissen nach seinen tatsächlichen Eigenschaften ermittelt werden. Die Problematik der objektiven Werttheorie ist dem Gesetzgeber bekannt. Er benötigt jedoch zum Vollzug hoheitlicher Maßnahmen bodenrechtlicher Art einen durch normative Vorgaben definierten Wert, der als Grundlage für Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen dient.101 Der Verkehrswert nach § 194 BauGB stellt somit nach Kleiber/Simon/Weyers einen „ (...) verobjektivierten Tauschwert dar, wie er sich im freien Spiel zwischen Angebot und Nachfrage für jedermann bildet (...) “ 102 Als Grundlagen zur Bewertung eines Grundstücks103 werden neben dem BauGB104 die Wertermittlungsverordnung (WertV)105 und die Wertermittlungsrichtlinien (WertR)106 angewendet. 99 100 101 102 103 104 105 106 BauGB, idF v. 24.06.2004 BauGB, idF v. 24.06.2004 Vgl. Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2002, § 194 BauGB, Rn. 3, S. 403 Kleiber/Simon/Weyers, a.a.O., § 194 BauGB, Rn. 18, S. 100 und § 194 BauGB, Rn. 7, S. 404 Auch wenn im BauGB und den im Folgenden vorgestellten Regelwerken im Rahmen der Verkehrswertermittlung nur von Grundstücken die Rede ist, so sind generell auch die sich auf dem Grundstück befindenden Gebäude Gegenstand der Bewertung. BauGB, idF v. 24.06.2004 WertV, idF v. 18.08.1997 WertR, idF v. 03.05.2001 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 41 In § 199 (1) des BauGB wird die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates dazu ermächtigt, „ (...) durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu erlassen.“ 107 Diese werden in der WertV geregelt. Die WertV ist in fünf Teile gegliedert: Im ersten Teil werden allgemeine Grundsätze wie der Anwendungsbereich, allgemeine Verfahrensgrundsätze und Begriffsbestimmungen geregelt, im zweiten Teil die Grundsätze für die Ableitung erforderlicher Daten. Der dritte Teil zeigt in drei Abschnitten unterschiedliche Wertermittlungsverfahren, im ersten Abschnitt das Vergleichswertverfahren, im zweiten Abschnitt das Ertragswertverfahren und im dritten Abschnitt das Sachwertverfahren. Im vierten Teil sind ergänzende Vorschriften insbesondere für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten und im fünften Teil die Schlussvorschriften. 107 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 199 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 42 Aufbau der Wertermittlungsverordnung (WertV) 1997 Erster Teil Anwendungsbereich, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Begriffsbestimmungen §§ 1-7 Zweiter Teil Ableitung erforderlicher Daten §§ 8-12 Dritter Teil Wertermittlungsverfahren §§ 13-25 Erster Abschnitt: Vergleichswertverfahren Zweiter Abschnitt: Ertragswertverfahren Dritter Abschnitt: Sachwertverfahren §§ 13-14 §§ 15-20 §§ 21-25 Vierter Teil Ergänzende Vorschriften §§ 26-29 Fünfter Teil Schlussvorschriften §§ 30 Abb. 15 Aufbau der WertV (1997)108 Anweisungen zur Ausführung der WertV enthalten die WertR.109 Hierbei handelt es sich um eine bundesministerielle Verhaltensanweisung, die nur verbindlich ist, wenn ihre Anwendung z.B. bei Bundesbehörden angeordnet ist. 108 109 WertV, idF v. 18.08.1997 WertR, idF v. 03.05.2001 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 43 Die WertR haben darüber hinaus in Gutachterkreisen weite Verbreitung gefunden.110 In ihrem ersten Teil werden unter dem Oberbegriff der allgemeinen Richtlinien in den Vorbemerkungen Grundlagen geklärt, danach wird auf die Wertermittlung unbebauter und bebauter Grundstücke näher eingegangen. Der zweite Teil besteht aus zusätzlichen Richtlinien für Teilbereiche, hier grundstücksbezogene Rechte und Belastungen zum Bodenwert in besonderen Fällen und Grundsätze der Enteignungsentschädigung. Den Abschluss bilden Anlagen für den ersten und zweiten Teil. Aufbau der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) Erster Teil Allgemeine Richtlinien 1. Vorbemerkungen 2. Wertermittlung unbebauter Grundstücke 3. Wertermittlung bebauter Grundstücke Zweiter Teil Zusätzliche Richtlinie für Teilbereiche 4. Grundstückbezogene Rechte und Belastungen 5. Zum Bodenwert in besonderen Fällen 6. Grundsätze der Enteignungsentschädigung Anlagen Abb. 16 Zu Teil I und Teil II Aufbau der WertR (2001)111 Die Ermittlung des Verkehrswertes ist im Rahmen dieser Arbeit für die Bestimmung der vorteilhaftesten Investitionsalternative notwendig. So sind möglicherweise der Abbruch des Gebäudes und der Verkauf des Grundstücks die wirtschaftlichste Alternative oder der Eigentümer möchte wissen, welche Wertsteigerung sein Gebäude durch die Investitionen erfahren hat. 110 111 Vgl. Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2002, § 192ff BauGB, Rn. 45, S. 566 WertR, idF v. 03.05.2001 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 44 2.2.4 Bewerten von Alternativen Als Ausgangspunkt für die Bewertung von Handlungsalternativen in Bestandsbauten dienen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).112 Diese Grundsätze werden im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens angewendet, können jedoch ebenso dem privaten Bauherrn zur Orientierung dienen. Das betriebliche Rechnungswesen mit den Aufgabenbereichen „Erfassung, Speicherung und Verarbeitung quantitativer Unternehmensdaten für vergangene oder künftige Abrechnungszeiträume“ 113 ist für den Investor von großer Bedeutung. Dabei wird je nach Adressat zwischen externem und internem Rechnungswesen unterschieden: Das Unternehmen stellt die Ergebnisse seines Jahresabschlusses (externes Rechnungswesen) Finanzbehörden, Anteilseignern und möglichen Gläubigern zur Verfügung. Die Resultate des internen Rechnungswesens werden durch das Unternehmen für das Unternehmen erarbeitet. Sie dienen zur Information der Unternehmensleitung und sind als Bestandteil des betrieblichen Controllings114 für Planungsentscheidungen und damit für die Realisierung der Unternehmensziele unentbehrlich. Für das interne Rechnungswesen bestehen im Gegensatz zum externen Rechnungswesen keine gesetzlichen Vorschriften. Dessen ungeachtet ist es für den Investor, aber auch den Planer vorteilhaft, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere die Bewertungsgrundsätze zu beachten und – soweit möglich – in seine Planungen zu integrieren. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze finden sich in § 252 des Handelsgesetzbuchs (HGB).115 Es sind Grundsätze der 112 113 114 HGB, idF v. 01.12.2003 Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 823 Unter Controlling wird die Summe aller Maßnahmen verstanden, „ (...) die dazu dienen, die Führungsbereiche Planung, Kontrolle, Organisation, Personalführung und Information so zu koordinieren, dass die Unternehmensziele optimal erreicht werden.“ Wöhe, a.a.O., S. 205 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand • Seite 45 Bilanzidentität: „Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.“ § 252 (1) Nr. 1 • Unternehmensfortführung: „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.“ § 252 (1) Nr. 2 • Einzelbewertung: „Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.“ § 252 (1) Nr. 3 • Vorsichtsprinzip: „Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.“ § 252 (1) Nr. 4 • Periodenabgrenzung: „Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.“ § 252 (1) Nr. 5 • Bewertungsstetigkeit: „Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden.“ § 252 (1) Nr. 6 Wöhe ergänzt diese Grundsätze noch durch die nicht kodifizierten Regeln der • Wesentlichkeit: „Auf schwer erreichbare Genauigkeit bei der Bewertung kann verzichtet werden, wenn es sich um Sachverhalte von untergeordneter Bedeutung handelt, die wegen ihrer Größenordnung nur geringen Einfluss auf das Jahresergebnis haben.“ 116 • Methodenbestimmtheit: „Vermögensgegenstände und Schulden sind nach einer bestimmten Bewertungsmethode zu ermitteln. Zwischenwerte zwischen unterschiedlichen Wertansätzen alternativ zulässiger Methoden sind nicht erlaubt.“ 117 115 116 117 HGB, idF v. 01.12.2003 Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 869 Wöhe, a.a.O., S. 870 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 46 Innerhalb des internen Rechnungswesens gibt es die Kosten- und Leistungsrechnung und die Planungsrechnung. Überschneidungen dieser beiden Rechnungsarten existieren im Bereich der eher kurzfristigen Produktions- und Absatzplanung, Unterschiede liegen insbesondere in den verwendeten Rechnungselementen (Kosten/Leistung gegenüber Einzahlung/Auszahlung) und Planungszeiträumen (kurzfristig gegenüber längerfristig).118 Zur Ermittlung der vorteilhaftesten Investition wird die Investitionsplanung eingesetzt. Betriebliches Rechnungswesen Externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung) Jahresabschluss - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung Abb. 17 Internes Rechnungswesen (Betriebsbuchhaltung) Kosten- und Leistungsrechnung Prognose der Selbstkosten zur Optimierung kurzfristiger Produktions- und Absatzentscheidungen Planungsrechnung - Produktionsplanung - Absatzplanung - Investitionsplanung - Finanzplanung Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens119 Abschließend sei noch ein Modell des betrieblichen Rechnungswesens aus der Bauwirtschaft vorgestellt. Pfarr weist dem betrieblichen Rechnungswesen ein großes Gewicht zu und tituliert es als „ (…) bedeutendstes Informationsinstrument (…), dem die Aufgabe zufällt, den betriebswirtschaftlichen Wertekreislauf in Geldeinheiten zu erfassen. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben über die gesamte Lebensdauer eines Betriebes betrachtet, stellt den Totalerfolg dar.“ 120 Er stellt den Totalerfolg eines Betriebes – definiert als die Summe aller Einzahlungen abzüglich der Summe aller Auszahlungen über die gesamte Lebensdauer121 – an Hand folgender Grafik dar: 118 119 120 121 Zur Erläuterung der Rechnungselemente siehe Kapitel 2.4.1 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 824 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 80 Pfarr, a.a.O., S. 81 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 18 Seite 47 Totalerfolg eines Betriebs122 Vergleicht man diese Darstellung mit der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben eines Gebäudes (siehe Abb. 39 und Abb. 40), stellt man eine grundsätzlich übereinstimmende Vorgehensweise fest. 2.2.5 Zusammenfassung Die Untersuchung der Werttheorien zeigt, dass der objektive Wert an sich nicht existieren kann. Der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes wird – im Vergleich zu einem externen Projektentwickler – mehr subjektive Gesichtspunkte (Elternhaus, langjähriger Firmensitz etc.) in seine Entscheidung einfließen lassen. Neben diesen Aspekten steht der Gewinn als betriebswirtschaftliche Wertgröße im Zentrum der Entscheidung für oder gegen eine Investition. Hier benötigt der Investor zwei Werte, den Verkehrswert (Marktwert) seines Gebäudes und den jeweiligen kumulierten Gewinn der Investitionsalternative. 122 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 81 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 48 Der Verkehrswert erfasst nach § 194 BauGB über normierte Vorgehensweisen (WertV, WertR) den aktuellen Wert des Bestandes. Die Ermittlung dieses Marktwertes ist notwendig, um alle Handlungsalternativen prüfen zu können, z.B. den Verkauf der Immobilie oder eine erfolgte Wertsteigerung z.B. durch den Aufbau eines Stockwerks. Als Grundlage für die Feststellung der Werte möglicher Investitionsalternativen dienen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB. Über die Anwendung des internen Rechnungswesens können Aussagen zu den monetären Folgen einer Investition getroffen werden. Bewertung Gebäudebestand Investitionsalternativen Regelwerke keine Regelwerke • BauGB, WertV, WertR • als Empfehlung: HGB Ziel: Verkehrswert Ziel: Gewinn • Wertermittlungsverfahren • Internes Rechnungswesen • Investitionsplanung Abb. 19 Bewertung Gebäudebestand/Investitionsalternativen Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 49 2.3 Investitionsplanung Eine finanzielle Investition wird in der Regel mit der Absicht getätigt, zukünftig die Geldrückflüsse zu erhöhen bzw. zu sichern. Pfarr definiert den Investitionsbegriff für Bauobjekte wie folgt: „Eine Investition ist die zielorientierte, langfristige Bindung finanzieller Mittel in ein Objekt, wobei der Investor zwecks Erwerb Zahlungen leistet, um mittels des Investitionsobjektes Zahlungen zu empfangen.“ 123 Investitionen in Gebäude zeichnen sich durch bestimmte Merkmale wie z.B. den großen Kapitalbedarf und die langfristige Kapitalbindung aus. Unter Planung wird ein systematischer, informationsverarbeitender Entscheidungsprozess verstanden. Es geht um „ (...) die gedankliche und insofern auch rechenhafte Vorwegnahme möglichen zukünftigen Geschehens, wie es unter dem Einfluß allgemeiner Entwicklungen (passives Moment der Erwartung) und deren Beeinflussung durch eigenes unternehmerisches Handeln (aktives Moment der Einwirkung) angestrebt wird und zu erwarten ist.“ 124 Der Inhalt und der Umfang einer Investitionsplanung sind nicht einheitlich definiert. Im Folgenden werden Investitionsplanungsmodelle aus der Betriebswirtschaft, der Bauwirtschaft und der Immobilienwirtschaft vorgestellt und auf ihre Anwendbarkeit auf den Bereich des Bauens im Bestand geprüft. 2.3.1 Investitionsplanung in der Betriebswirtschaftslehre Als Beispiel einer betriebswirtschaftlichen Investitionsplanung wird das Modell von Wöhe erläutert (vgl. Abb. 20). Am Beginn der Planung steht die Zielanalyse, die sich ausschließlich an den monetären und somit rechenbaren Zielen mit dem Oberziel der langfristigen Gewinnmaximierung orientiert. Neben diesem monetären Ziel gibt es auch nichtmonetäre Ziele wie z.B. das „ (…) Streben nach Macht, Sicherheit, sozialer Anerkennung, Traditionspflege (…)“, 125 die erst im Rahmen der Entscheidungsphase betrachtet werden. Die Aufgabe der Problemanalyse besteht in der Klärung der Unternehmens- und Umweltsituation, die den Investor 123 124 125 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 151 Jakob, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1969, S. 141-142. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 604 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand „ (…) zu einer Investitionsentscheidung drängt.“ 126 Seite 50 Dabei stehen Alternativen zur Auswahl, z.B. Ersatz-, Rationalisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen. Wöhe merkt zum Thema der Investitionsalternativen an: „Planung ist immer mit Kosten verbunden. Die Anzahl der im Planungsprozeß berücksichtigen Investitionsalternativen hat entscheidenden Einfluß auf die Höhe der Planungskosten. (…) Durch die Nichtberücksichtigung von Investitionsalternativen spart man einerseits Planungskosten, andererseits nimmt man suboptimale Lösungen in Kauf.“ 127 Im Rahmen der Wirkungsprognose und der anschließenden Bewertung werden der prognostizierte Gewinn aus der geplanten Investition und der Investitionsalternativen mit der Unterlassensalternative verglichen. Wöhe fasst die Planungsschritte der Wirkungsprognose und Bewertung zusammen und bezeichnet sie als Investitionsrechnung,128 die den Mittelpunkt der Investitionsplanung bildet. Mit Abschluss der Bewertung ist die Phase der Entscheidungsfindung abgeschlossen. Im letzten Schritt, der Entscheidung, werden die nichtmonetären Ziele des Investors den monetären Ergebnissen der Investitionsrechnung gegenübergestellt und die vorteilhafteste Alternative für die Ausführung bestimmt. Die der Planung folgende Realisation und die Kontrolle des Investitionsprojekts werden auf Grund ihrer Rückwirkungen auf den Planungsprozess in den Investitionsplanungsprozess integriert.129 Mögliche Fehlentwicklungen können dadurch korrigiert und aktuelle Vergleichsdaten für neue Projekte zur Verfügung gestellt werden. 126 127 128 129 Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 605 Wöhe, a.a.O., S. 606 Um die unterschiedlichen Investitionsplanungsmodelle im Rahmen dieser Arbeit gegenüberstellen zu können, werden in der folgenden Grafik die Wirkungsprognose und Bewertung unter dem Begriff Bewertungsprozess zusammengefasst. Vgl. Wöhe, a.a.O., S. 604 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 51 Investitionsplanungsprozess Bewertungsprozess Abb. 20 1. Planungsphase 1.1 Zielanalyse 1.2 Problemanalyse 1.3 Alternativensuche 1.4 Wirkungsprognose 1.5 Bewertung 1.6 Entscheidung 2. Realisationsphase 3. Kontrollphase Entscheidungsfindung Entscheidung Investitionsplanungsprozess nach Wöhe130 2.3.2 Investitionsplanung in der Planungs- und Bauökonomie Aus dem Bereich der Planungs- und Bauökonomie ist das Modell von Diederichs hervorzuheben (vgl. Abb. 21). Diederichs verwendet zwar den Begriff der 'NutzenKosten-Untersuchung', prinzipiell entspricht diese jedoch einer betriebswirtschaftlichen Investitionsplanung.131 Im Gegensatz zum betriebswirtschaftlichen Modell beginnt nach Diederichs die Investitionsplanung nicht mit der Zielanalyse, sondern mit der Problemdefinition. Diese Vorgehensweise ist zweckmäßig, da ohne eine genaue Definition der Probleme ein notwendiger Handlungsbedarf unter Umständen nicht erkannt wird. Das Prinzip der Gewinnmaximierung steht gewöhnlich als Ziel hinter jeder wirtschaftlichen Planung. Für die Planung eines Gebäudes ist die Nennung konkreter Ziele notwendig, die jedoch erst formuliert werden können, wenn die Probleme definiert sind und die Aufgabenstellung geklärt ist. Am Anfang steht daher nach Diederichs die Problemdefinition, die sich aus den 130 131 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 605 Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 52 Antworten auf folgende Fragen ergibt: „WAS? Anlaß und Gegenstand der Untersuchung? WOZU? Ziel und Zweck der Untersuchung? WER? Beteiligter Personenkreis? WANN? Zeitvorstellungen und Arbeitsplan? WIE? Mit welchem Personal- und Sachaufwand, welchen Hilfsmitteln, welcher internen und externen Unterstützung? WO? Ort der Erhebungen, Analysen und Bewertungen?“ 132 Erst jetzt folgt als zweiter Schritt die Konkretisierung der Zielvorstellung an Hand eines Zielsystems. Möglich sind Beschreibungen einer eindeutigen Zielvorstellung oder verschiedener Teilziele, die zu einem Oberziel führen. Mögliche Teilziele sollten nach ihrem monetären und nichtmonetären Nutzen aufgeteilt werden. Der Handlungsspielraum wird durch die Randbedingungen definiert. Die Grenzen werden durch Beschränkungen in finanzieller, technischer, terminlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher oder räumlicher Hinsicht festgelegt. Die nun vorhandenen Informationen erlauben eine Vorauswahl möglicher Alternativen. Grundvoraussetzung dieser Alternativen ist, dass sie „ (…) definierbar, zielverträglich und realisierbar (…)“ 133 sind. Nach der Vorauswahl der Alternativen werden die jeweiligen Kosten und der Nutzen während der gesamten Nutzungsdauer ermittelt bzw. prognostiziert. Anschließend werden die Zielerreichungsgrade der Teilziele an Hand spezifischer Messskalen ermittelt und bewertet. Aus der folgenden Gewichtung des jeweiligen Einflusses der Teilziele auf das Gesamtziel ergibt sich ein Auswahlvorschlag. Die Sensitivitätsanalyse ergänzt das Verfahren, indem die prognostizierten Daten auf mögliche Schwankungen und damit Auswirkungen auf die Investition untersucht werden. 132 133 Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985, S. 68 Diederichs, a.a.O., S. 75 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 53 Auch wenn sich die eigentliche Investitionsrechnung nur auf monetär bewertbare Kosten-Nutzenfaktoren beschränkt, ist es für eine abschließende Entscheidung notwendig, die nicht quantifizierbaren Nutzen sowie die Kosten zu benennen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Abschließend folgt eine kritische Gesamtbeurteilung der Untersuchungen und Ergebnisse. Investitionsplanung 1. Problemdefinition, Klären der Aufgabenstellung 2. Zielsystem 3. Klären der Randbedingungen 4. Vorauswahl der Alternativen 5. Erfassen von Nutzen und Kosten 6. Messen der Zielerreichungsgrade der Teilziele 7. Bewerten der Zielerreichungsgrade der Teilziele 8. Gewichten der Teilziele 9. Auswahl der besten Alternative 10. Sensitivitätsanalyse 11. Diskussion der nicht quantifizierbaren Aspekte 12. Kritische Gesamtbeurteilung Bewertungsprozess Abb. 21 134 Entscheidungsfindung Entscheidung Verfahrensstufen der Investitionsplanung nach Diederichs134 Vgl. Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985, S. 66-67 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 2.3.3 Seite 54 Investitionsplanung in der Projektentwicklung In den einschlägigen Kompendien der immobilienwirtschaftlichen Literatur ist der Begriff der Investitionsplanung nicht aufgeführt.135 An ihrer Stelle kann jedoch die Projektentwicklung im engeren Sinne betrachtet werden, die Diederichs wie folgt definiert: „Projektentwicklung (im engeren Sinne) umfaßt die Phase vom Projektanstoß bis zur Entscheidung entweder über die weitere Verfolgung der Projektidee durch Erteilung von Planungsaufträgen oder über die Einstellung aller weiteren Aktivitäten aufgrund zu hoher Projektrisiken.“ 136 An Hand der oft zitierten grafischen Darstellung des Projektentwicklungsprozesses nach Bone-Winkel137 wird die Investitionsplanung in der Projektentwicklung erläutert (vgl. Abb. 22). Sie erstreckt sich von der Phase der Projektinitiierung bis zur Realisierungsentscheidung im Rahmen der Projektkonkretisierung. Prinzipiell geht man von drei unterschiedlichen Ansätzen aus: • Standort sucht Kapital und Projektidee • Projekt sucht Standort und Kapital • Kapital sucht Standort und Projektidee. Im Verlauf der Projektentwicklung werden diese unterschiedlichen Ausgangspunkte nicht differenziert, sondern an Hand des gleichen Verfahrens bearbeitet. Der Ansatz 'Standort sucht Kapital und Projektidee' kommt im Regelfall der Thematik eines Bestandsgebäudes am nächsten. Es können jedoch auch die anderen Ausgangspunkte in Betracht gezogen werden, wenn beispielsweise der Investor sein 135 136 137 Vgl. Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, 2004; Schulte/Bone-Winkel, Handbuch Immobilien-Projektentwicklung, 2002 und Gondring, Immobilienwirtschaft, 2004 Diederichs definiert die Projektentwicklung im weiteren Sinne wie folgt: „Durch Projektentwicklung (i.w.S.) sind die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähige, arbeitsplatzschaffende und –sichernde sowie gesamtwirtschaftlich sozial- und umweltverträgliche Immobilienobjekte geschaffen und dauerhaft rentabel genutzt werden können.“ Diederichs, Führungswissen für Bau- und Immobilienfachleute, 1999, S. 269 Vgl. z.B. Homann, Immobilienmanagement – ein erfolgspotenzialorientierter Ansatz, 2001, S. 387 und Gondring, a.a.O., S. 275-276 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 55 Kapital in Bestandsbauten investieren möchte (z.B. Industrielofts) oder zur Realisierung eines Projektes (z.B. Gaststätte in einer alten Brauerei) ein bestehendes Gebäude benötigt wird. Der Aufbau der Planungsphase unterscheidet sich von der Gliederung der gängigen Investitionsplanungen. Das Ziel – in diesem Fall die Realisierung des Projekts – wird im Rahmen der Phase der Projektinitiierung nur „ (…) grob umrissen (…) “ 138 um dann während der Projektkonzeption an Hand „ (…) detaillierter Daten und Prognosen (…) “ 139 konkretisiert zu werden. Es wird also nicht in einem Vor- gang eindeutig bestimmt, sondern durchläuft einen Prozess. Die Machbarkeitsstudie (Feasibility Analysis) erfüllt die Aufgabe der Problemanalyse. Auffällig ist die Inte-gration der Risikoanalyse zu diesem Zeitpunkt, da insbesondere das finanzielle Risiko erst abgeschätzt werden kann, wenn die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits- und Renditeanalyse vorliegen. Handlungsalternativen werden weder in der Grafik noch im nachfolgenden Text explizit erwähnt, die Rede ist immer nur von 'dem Projekt'. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Alternativen betrachtet werden, wie beispielsweise Nutzungsalternativen für den Standort oder bauliche Alternativen im Rahmen der Machbarkeitsanalyse. Da eine explizite Aussage zu diesem Punkt fehlt, wird analog zu den anderen Modellen die Vorauswahl der Alternativen vor der Bewertung – die aus Teilen der Machbarkeitsstudie (hier insbesondere der Risikoanalyse, die in etwa der Sensitivitätsanalyse von Diederichs entspricht) und der Wirtschaftlichkeits- und Renditeanalyse besteht – in den Investitionsplanungsprozess integriert. Die Entscheidung ist schließlich in der Phase der Projektkonkretisierung aufgeführt: „Die Bestätigung des Erfolgspotentials eines Projektes durch die Machbarkeitsstudie hat die Einleitung einer Verhandlungs- und Entscheidungsphase zur Folge.“ 140 Es fehlt eine Differenzierung der notwendigen Entscheidungsschritte. 138 139 140 Vgl. Schulte/Bone-Winkel/Rottke, Grundlagen der Projektentwicklung aus immobilienwirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 44 Vgl. Schulte/Bone-Winkel/Rottke, a.a.O., S. 44 Vgl. Schulte/Bone-Winkel/Rottke, a.a.O., S. 55 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 56 Die Entscheidung für ein Projekt ist eindeutig vor der Projektkonkretisierung anzusiedeln. Die Zustimmung, z.B. für die Freigabe von Mitteln, ist eine Folge der bereits getroffenen Entscheidung, dort zu bauen. Nach der Entscheidung wird das Projekt in den Phasen Projektkonkretisierung und Projekt-Management realisiert. Dabei wird unter Controlling – anders als bei Wöhe – die Prüfung während der Realisierung des Projektes verstanden, nicht die Prüfung des realisierten Gebäudes zum Zweck einer späteren Rückwirkung auf ein neues Projekt. Zielbildung, Problemanalyse, Vorauswahl der Alternativen Entscheidungsfindung Investitionsplanung Projektinitiierung Bewertungsprozess Realisierung Entscheidung Abb. 22 141 Phasenmodell des Projektentwicklungsprozesses141 Vgl. Schulte/Bone-Winkel/Rottke, Grundlagen der Projektentwicklung aus immobilienwirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 40 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 57 2.3.4 Investitionsplanung für Bestandsgebäude Der entscheidende Unterschied zwischen einer Investitionsplanung für den Bestand und einer Investitionsplanung für den Neubau findet sich im Bereich der Projektinitiierung. Der Eigentümer hat bereits investiert und ist im Besitz des Gebäudes. In der Regel – abgesehen von möglichen nichtmonetären Zielen – kann davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer das im Gebäude gebundene Kapital analog zu anderen Investments angemessen verzinst haben möchte. Er muss sich daher mit dem Zustand und den Entwicklungsmöglichkeiten des Gebäudes auseinandersetzen, da eine Unterlassensalternative ökonomisch selten sinnvoll ist.142 Folgende wesentliche Handlungsalternativen kommen in Betracht: • Investitionen in den Gebäudebestand • der Verkauf der einzelnen Nutzereinheit (zzgl. Grundstücksanteil) oder des Gebäudes mit Grundstück • oder der Abriss des Gebäudes mit darauf folgendem Neubau oder Verkauf des Grundstücks. Neben dieser vorausschauenden Planung sind häufig akute Situationen – der Betrieb des Gebäudes wird durch einen Bauschaden beeinträchtigt oder auf Grund von Leerstand entstehen Verluste – Anlass für eine Projektinitiierung. 142 Darüber hinaus besteht auch die gesetzliche Pflicht, sich um das Gebäude zu kümmern: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“ BauO Bln, idF v. 29.09.2005, § 3 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 58 Auf eine nach dem betriebswirtschaftlichen Modell oder gemäß der Projektentwicklung folgende Zielanalyse bzw. Zielbildung wird in der Investitionsplanung im Bestand verzichtet. Grund hierfür ist, dass der Handlungsspielraum von vornherein begrenzt ist und die Formulierung von Zielen müßig ist, wenn die Fakten unbekannt sind. Wird beispielsweise zu diesem Zeitpunkt das Ziel gesetzt, das Gebäude aufzustocken, kann dies an statischen Gegebenheiten scheitern. Die Vorgehensweise einer Investitionsplanung im Bestand sollte sich daher zunächst ergebnisoffen entwickeln. So folgt als nächster Schritt die Situationsanalyse,143 um alle Grundlagen der weiteren Untersuchung zu erheben. Zu beachten sind bauliche, rechtliche, nutzungsbedingte und wirtschaftliche Gegebenheiten. Um die möglichen Alternativen zu ermitteln, werden in der nächsten Phase die Fakten kritisch hinterfragt und interpretiert. Aus einem Vergleich der bisherigen Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben lassen sich z.B. Schlüsse auf die Nachfrage des Standorts ziehen. Das Ergebnis dieser Folgerungen ist eine Anzahl von prinzipiell durchführbaren Alternativen, deren wirtschaftliche Auswirkungen im dann folgenden Schritt, der Investitionsrechnung, ermittelt werden. Die Resultate der Investitionsrechnung werden anschließend durch eine Sensitivitätsanalyse auf mögliche Schwächen geprüft. Abschließend werden die nichtmonetären Belange mit dem potentiellen Investor besprochen. Nichtmonetäre Aspekte können bei der Investitionsplanung im Bestand bereits bei der Projektinitiierung eine entscheidende Rolle spielen, wenn z.B. der Eigentümer das Gebäude unter keinen Umständen abbrechen möchte. In der Regel werden bei einer Investitionsplanung jedoch die nichtmonetären Aspekte auf Basis der Ergebnisse der Investitionsrechnung geführt, da die Aussicht auf Gewinn subjektive Gesichtspunkte durchaus beeinflussen kann. Erst danach entscheidet sich der Investor für eine Alternative. 143 Der übliche Begriff der Problemanalyse wird an dieser Stelle nicht verwendet, da zu diesem Zeitpunkt Daten erhoben und nicht Schwierigkeiten untersucht werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 59 Investitionsplanung im Bestand Bewertungsprozess Abb. 23 1. Projektinitiierung 2. Situationsanalyse 3. Alternativenermittlung 4. Investitionsrechnung 5. Sensitivitätsanalyse 6. Diskussion der nichtmonetären Aspekte 7. Entscheidung Entscheidungsfindung Entscheidung Verfahrensstufen der Investitionsplanung im Bestand Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 60 2.3.5 Zusammenfassung Die Aufgabe der Investitionsplanung besteht in der Optimierung der Investitionsentscheidung. Auf Grundlage der unterschiedlichen Investitionsplanungsmodelle aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre (BWL), der Planungs- und Bauökonomie (PBÖ) und der Immobilienwirtschaft wurde eine Vorgehensweise für die Investitionsplanung im Bestand entwickelt. In Abb. 24 wird ausschließlich der Bereich der Planung (ohne Realisation und Kontrolle) aller vier Modelle zur Übersicht nebeneinander gestellt. Die inhaltlich kongruenten Phasen sind farblich gekennzeichnet, um die Unterschiede im Ablauf des jeweiligen Modells zu verdeutlichen. Investitionsplanung BWL Investitionsplanung PBÖ Projektentwicklung Neubau Investitionsplanung Bestand Zielanalyse Problemdefinition Projektinitiierung Projektinitiierung Problemanalyse Zielsystem Zielbildung Situationsanalyse Alternativensuche Klären d. Randbedingungen Problemanalyse Alternativenermittlung • Wirkungsprognose • Bewertung Vorauswahl der Alternativen Vorauswahl d. Alternativen Erfassen d. Nutzen und Kosten der Alternativen Bewertung Entscheidung • Messen d. Zielerreichungsgrade d. Teilziele • Bewerten d. Zielerreichungsgrade d. Teilziele • Gewichten d. Teilziele • Auswahl d. besten Alternativen • Sensitivitätsanalyse • Diskussion d. nicht quantifizierbaren Aspekte Entscheidung • Investitionsrechnung • Sensitivitätsanalyse • Diskussion d. nicht monetären Aspekte Entscheidung Kritische Gesamtbeurteilung Abb. 24 Vergleich der Investitionsplanungsmodelle Der grundlegende Unterschied zwischen der Investitionsplanung eines Neubaus und eines bestehendes Gebäudes liegt in der Tatsache, dass der Neubau ohne größeren finanziellen Verlust auch unterbleiben kann, während im Bestand bereits Kapital gebunden ist, das im Allgemeinen angemessen verzinst werden soll. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 61 Schon vor der Projektinitiierung besteht ein entscheidender Gegensatz. Der Investor, der nicht im Besitz eines Gebäudes ist, kann sowohl die Investitionsart (Gebäude, Aktien etc.) als auch die Art und die Nutzung des Gebäudes (Gewerbe, Wohnen etc.) bestimmen. Ist seine Wahl getroffen, bezieht sich die Projektinitiierung in der Regel bereits auf eine bestimmte Handlungsalternative. Der Eigentümer eines Gebäudes besitzt diese Freiheit nur bedingt. Er hat bereits investiert und will auf Basis dieser Investition zumeist möglichst langfristig Gewinn erzielen. Hintergrund der Projektinitiierung ist im Allgemeinen unternehmerische Voraussicht oder die Behebung einer akuten Situation. Zur Verwirklichung seiner Ziele hat der Eigentümer Handlungsalternativen zur Auswahl, z.B. bauliche Veränderungen, Modernisierungen oder Abbruch.144 Während der Neubau von Anfang an optimal an die Randbedingungen angepasst werden kann, sind im Bestand bereits bauliche Gegebenheiten vorhanden, die beachtet werden müssen. Das Ergebnis kann daher nicht in allen Aspekten frei bestimmt werden. Beim Neubau können daher die Vorgaben durch den Investitionsplanungsprozess mehr oder weniger geradlinig verfolgt werden. Die Handlungsalternativen des Bestandsgebäudes werden trichterartig nach und nach reduziert. Wird die Entscheidungsfindung mit dem Ergebnis der Unterlassensalternative abgeschlossen, zeigt sich nochmals die Unterschiedlichkeit der beiden Modelle. Der Investor eines vorgesehenen Neubaus kann ohne bedeutende finanzielle Nachteile auf die Investition verzichten. Für den Eigentümer eines Bestandsgebäudes stellt sich weiterhin die Frage nach dem zukünftigen Umgang mit dem Gebäude. Abb. 25 stellt in abstrahierter Form den Unterschied zwischen der Investitionsplanung eines Neubaus und eines bestehenden Gebäudes dar. 144 Vgl. Kapitel 4 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Investitionsalternativen Neubau Seite 62 Bestand Handlungsalternativen Entscheidungsfindung Entscheidung Unterlassensalternative ? Abb. 25 Modelle Projektentwicklung im Neubau und im Bestand Der Inhalt und der Aufbau der einzelnen Schritte der Investitionsplanung im Bestand werden in Kapitel 5 detailliert erläutert. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 63 2.4 Investitionsrechnung Investitionen in Bauobjekte – auch Sachinvestitionen145 genannt – zeichnen sich insbesondere durch großen Kapitalbedarf und eine langfristige Kapitalbindung aus. Aufgrund dieser speziellen Charakteristik ist es notwendig, die Investition sorgfältig zu planen. Bei der Suche nach der geeigneten Vorgehensweise, eine Investition zu berechnen, finden sich in der Fachliteratur folgende Termini mit zum Teil übereinstimmenden, aber auch mehr oder weniger stark abweichenden Definitionen: • Wirtschaftlichkeitsrechnung • Investitionsrechnung • Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zur eindeutigen Verwendung werden diese Termini nachfolgend untersucht und bestimmt. Nach Kunz ist es die Aufgabe der Wirtschaftlichkeitsrechnung, die „ (…) voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer geplanten Maßnahme oder einer in Aussicht genommenen Verhaltensweise zum voraus annäherungsweise zu bestimmen. Wegen des ungleichen zeitlichen Anfallens der geldwerten Wirkungen bei den Investitionen, stellen die Investitionsentscheidungen besondere Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsrechnungen.“ 146 Er unterscheidet daher zwei Ar- ten von Wirtschaftlichkeitsrechnungen, die „Investitionsrechnungen welche diesen besonderen Anforderungen genügen (…)“ und die „ (…) sog. Verfahrensvergleiche, welche nur für investitionslose Maßnahmen und Verhaltensweisen ausreichend sind.“ 147 145 146 147 Neben den Sachinvestitionen gibt es Finanzinvestitionen (z.B. Schuldverschreibungen, Aktien) und immaterielle Investitionen (z.B. Patente, Ausbildung). Kunz, Grundriß der Investitionsrechnung, 1984, S. 14 Kunz, a.a.O., S. 14 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 64 Hoffmeister definiert sowohl den Begriff der Wirtschaftlichkeitsrechnung als auch den der Investitionsrechnung. Wird eine „ (...) Ausgabe vorgenommen, um direkt einen Gewinn zu erzielen (...) “ 148 spricht er von einer Investitionsrechnung. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung betrachtet er dagegen als „ (...) reine Ausgabenvergleichsrechnung (...) .“ 149 Dagegen setzt Wöhe die Investitionsrechnung mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung gleich: „Die Investitionsrechnung (Wirtschaftlichkeitsrechnung) hat die Aufgabe den künftigen Investitionserfolg zu prognostizieren und zu bewerten.“ 150 Für das Bauwerk als Investitionsobjekt wird die Investitionsrechnung von Pfarr wie folgt definiert: „Die Investitionsrechnung hat somit die Aufgabe, alle quantitativen Einflussgrößen einer Investition zu erfassen. Mit der Hilfe der Investitionsrechnung kann die Vorteilhaftigkeit alternativer Investitionen unter Berücksichtigung der ökonomischen Auswirkungen beurteilt werden.“ 151 Pfarr gliedert die Investitions- rechnung in unterschiedliche Methoden auf und stellt sie wie folgt dar: Abb. 26 148 149 150 151 152 Investitionsrechnung nach Pfarr152 Hoffmeister, Investitionsrechnung und Nutzwertanalyse, 2000, S. 21 Hoffmeister, a.a.O., S. 22 Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 608 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 151-153 Pfarr, a.a.O., S. 152 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 65 Eine nahezu identische Unterteilung nimmt auch Diederichs vor, jedoch verwendet er anstatt des Begriffes 'Investitionsrechnung' das Wort 'Wirtschaftlichkeitsberechnung', das als Methode der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung definiert wird (vgl. Abb. 27). Mit Hilfe der Wirtschaftlichkeitsberechnung soll „ (...) die Vorteilhaftigkeit einzelwirtschaftlicher Investitionsmaßnahmen geprüft und im Hinblick auf die betrieblichen Zielsetzungen des jeweiligen Investors bewertet werden (...). Die untersuchten Kosten- und Nutzenfaktoren sind als Ausgaben und Einnahmen stets monetär zu verwerten. Nicht in Geldeinheiten verwertbare Faktoren können ergänzend nur verbal diskutiert werden.“ 153 Abb. 27 Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Diederichs154 Im Folgenden wird die übereinstimmende Begriffsdefinition der Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsrechnung von Wöhe und die inhaltlich fast übereinstimmende Beschreibung von Pfarr und Diederichs verwendet: Die Investitionsrechnung erfasst alle monetären Einflussgrößen einer Investition. Über die Ergebnisse der Investitionsrechnung kann die ökonomische Vorteilhaftigkeit von Investitionsalternativen beurteilt werden. Zur besseren Verständigung wird im Rahmen dieser Arbeit der Begriff der Investitionsrechnung verwendet.155 153 154 155 Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985, S. 9 Diederichs, a.a.O., S. 10 Die Begriffe Wirtschaftlichkeitsrechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung finden sich im Folgenden nur bei Zitaten. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 66 2.4.1 Rechnungselemente in der Investitionsrechnung Um die Vorteilhaftigkeit einer Investition zu prüfen, ist die Wahl geeigneter Rechnungselemente erforderlich. Folgende Kurzdefinitionen gelten für die weiteren Ausführungen. 156 Begriff Kurzdefinition Kosten Durch die betriebliche Leistungserstellung verursachter bewerteter Verzehr von Gütern und Dienstleistungen Leistungen Wert aller erbrachten Leistungen im Rahmen der typischen betrieblichen Tätigkeit Ertrag Wert aller erbrachten Leistungen der Periode (Reinvermögensmehrung) Aufwand Wert aller verbrauchten Leistungen der Periode (Reinvermögensminderung) Zunahme des Geldvermögens pro Periode (= Zahlungsmittelzufluss + Erhöhung von Forderungen + Verminderung von Schulden) Abnahme des Geldvermögens pro Periode (= Zahlungsmittelabfluss + Verminderung von Forderungen + Erhöhung von Schulden) Einnahme Ausgabe Einzahlungen Zugang liquider Mittel pro Periode Auszahlungen Abgang liquider Mittel pro Periode Abb. 28 Definitionen Rechnungselemente157 Pfarr unterscheidet die verschiedenen Rechnungselemente, indem er sie in spezifische Betrachtungsebenen einteilt.158 Die beiden Begriffspaare Kosten/Leistung bzw. Aufwand/Ertrag entsprechen dabei der rechnerischen Betrachtungsebene als Abspiegelung der realen Güterebene (Input/Output). Für den Nachweis der Vorteilhaftigkeit einer Investition sind diese nicht geeignet, wie folgende Beispiele zei- 156 157 158 Im Umfeld der Investitionsrechnung findet sich auch der Begriff Nutzen. Hierunter versteht man im Allgemeinen nichtmonetäre, d.h. gesellschaftliche oder soziale Auswirkungen einer Investition, die rein rechnerisch kaum zu erfassen sind. Vgl. Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985, S. 92 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 828-830 und Däumler, Grundlagen der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, 2003, S. 20 ff Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 53-54 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 67 gen: Materialkosten in einem Produktionsprozess werden in der Kostenrechnung erst dann angerechnet, wenn in der Rechnungsperiode tatsächlich Material verbraucht worden ist. Dabei können Ausgaben für den Kauf des Materials bereits sehr viel früher angefallen sein. Bei Absatzschwierigkeiten oder einer Überproduktion werden betriebliche Leistungen erbracht, Einnahmen entstehen allerdings erst beim Verkauf. 159 Um die finanzielle Ebene zu betrachten, sind daher die Rech- nungselemente Einnahmen/Ausgaben bzw. Einzahlungen/Auszahlungen zu verwenden. Diese beiden Begriffspaare unterscheiden sich dadurch, dass die Einzahlungen/Auszahlungen im Sinne der reinen Kassenbewegung zu verstehen sind: „Eine Einzahlung (Auszahlung) liegt vor, wenn ein Geldbetrag in die Kasse eingeht (die Kasse verlässt).“ 160 Zur Prüfung der Vorteilhaftigkeit einer Investition sind je- doch neben dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand auch die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Daher werden im weiteren Verlauf für die Investitionsrechnung die Rechnungselemente Einnahmen/Ausgaben verwendet. 159 160 Vgl. Däumler, Grundlagen der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, 2003, S. 25 Däumler, a.a.O., S. 20 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 68 2.4.2 Investitionsrechnungsverfahren Unter 'Investitionsrechnungsverfahren' versteht man die Summe der Verfahren, die Aufschluss über die Vorteilhaftigkeit quantifizierbarer Auswirkungen von Investitionen (z.B. Einzelinvestitionen oder Investitionsalternativen) geben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den statischen und den dynamischen Investitionsrechnungsverfahren und ihren Untergruppen (vgl. auch Abb. 26 und Abb. 27). Investitionsrechnungsverfahren Statische Verfahren Dynamische Verfahren Einheitlicher Kalkulationszinssatz Unterschiedliche Zinssätze für Anlage und Aufnahme finanzieller Mittel • Kostenvergleichsrechnung • Kapitalwertmethode • Vermögensendwertmethode • Gewinnvergleichsrechnung • Dynamische Amortisationsrechnung • Sollzinssatzmethode • Statische Amortisationsrechnung • Interne Zinsfußmethode • Methode der vollständigen Finanzpläne (VOFI) • Rentabilitätsvergleichsrechnung • Annuitätenmethode Abb. 29 Investitionsrechnungsverfahren161 Allgemein gilt für die statischen Methoden, dass • nur eine einzelne Periode (z.B. ein Jahr) betrachtet wird, • eine Berechnung mit Zahlungsströmen deshalb nicht möglich ist, • die Rechnungselemente Kosten/Leistung bzw. Aufwand/Ertrag verwendet werden (Kritik hierzu siehe Kapitel 2.4.1) und • die unterschiedliche Wertigkeit von Zahlungen zu verschiedenen Zahlungszeitpunkten unberücksichtigt bleibt. 162 161 162 Vgl. Götze/Bloech, Investitionsrechnung, 2004, S. 70 Vgl. Hoffmeister, Investitionsrechnung und Nutzwertanalyse, 2000, S. 34 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 69 Für die dynamische Methode gilt generell, dass • Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten dadurch vergleichbar gemacht werden, dass alle auf einen gemeinsamen Zeitpunkt auf- bzw. abgezinst werden, • die Zahlungshöhe und der Zahlungszeitpunkt eine Einheit bilden, • als Rechnungselemente Einnahmen/Ausgaben oder Einzahlungen/Auszahlungen verwendet werden • und der Wert einer Zahlung vom Zahlungszeitpunkt abhängt. 163 In einem Großteil der untersuchten immobilienwirtschaftlichen Fachliteratur werden für Rentabilitätsberechnungen von Investitionen in Immobilien ausdrücklich die Kapitalwertmethode und die interne Zinsfußmethode genannt. 164 Beiden formelorientierten Verfahren ist gemein, dass sie von der Prämisse eines vollkommenen Kapitalmarkts ausgehen. Dies bedeutet, dass ein Investor zu jedem Zeitpunkt finanzielle Mittel in beliebiger Höhe zu einem einheitlichen Kalkulationszinssatz aufnehmen bzw. anlegen kann.165 Abseits betriebswirtschaftlicher Theorien muss in der Realität von einem unvollkommenen Kapitalmarkt ausgegangen werden. Die Zinssätze für die Aufnahme oder Anlage finanzieller Mittel unterscheiden sich. Die Methode des vollständigen Finanzplans (VOFI-Methode) berücksichtigt dies, indem sie „sämtliche einem Investitionsobjekt zurechenbaren Ein- und Auszahlungen periodenindividuell und explizit“ 166 darstellt. Sie zeigt den „einem Investitionsobjekt zugeordneten Anfangsbestand an liquiden Mitteln, sowie die zurechenbaren Zahlungen einschließlich der monetären Konsequenzen finanzieller sowie weiterer investiver Maßnahmen (z.B. Re- und Ergänzungsinvestitionen)“.167 163 164 165 166 167 Vgl. Hoffmeister, Investitionsrechnung und Nutzwertanalyse, 2000, S. 34 Vgl. u.a. Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen, 1985, S. 168 und Bullinger, Der geschlossene Immobilienfonds, 2004, S. 519 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 618 und Götze/Bloech, Investitionsrechnung, 2004, S. 57 Grob, Einführung in die Investitionsrechnung, 2001, S. 572 Grob, a.a.O., S. 96 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 70 Auch wenn die Kapitalwertmethode und die Methode des internen Zinsfußes gängige Verfahren zur Beurteilung von Investitionen sind, ist der tabellarisch- bzw. finanzplanorientierten168 VOFI-Methode aus folgenden Gründen der Vorzug zu geben:169 • Es werden spezifische Zinssätze anstatt eines einheitlichen Kalkulationszinsfußes angewendet. • Die Tabellen können problemlos erweitert werden und sind leicht zu prüfen. • Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Aufnahme und Anlage von Finanzmitteln werden transparent dargelegt. 170 • Die VOFI-Methode ist einfach zu handhaben. Die Methode der vollständigen Finanzierung kann durch die Erfassung der Steuern (hier Steuerzahlungen und Steuererstattungen) ergänzt werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird auf die Betrachtung der Steuern wegen der äußerst spezifischen Ausprägung verzichtet und auf die umfangreich vorhandene Literatur verwiesen.171 Abb. 30 zeigt eine durch Grob entwickelte standardisierte Tabelle zur Erstellung eines vollständigen Finanzplans, die im Anschluss kurz erläutert wird. 168 169 170 171 Bei Wöhe findet sich der Ausdruck ’Investitionsrechnung im Zahlungstableau’, vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 608ff Die Vorteile der finanzplanorientierten VOFI werden auch von Schulte gewürdigt. Vgl. Schulte in Schulte/Bone-Winkel, Handbuch Immobilien-Projektentwicklung, 2002, S. 240 Zur weiteren Diskussion sei auf folgende Veröffentlichungen hingewiesen: Ropeter, Investitionsanalyse für Gewerbeimmobilien, 1998; Götze/Bloech, Investitionsrechnung, 2004; Grob, Einführung in die Investitionsrechnung, 2001 und Grob, Investitionsrechnung auf der Grundlage vollständiger Finanzierungspläne, wisu, Band 13, 1984, S. 6-13 Zur Steuer in der VOFI vgl. Ropeter, a.a.O., S. 259ff; Grob, Einführung in die Investitionsrechnung, 2001, S. 343ff und Götze/Bloech, a.a.O., S. 137ff Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Zeitpunkt t t0 1. Zahlungsreihe 2. Eigenkapital t1 t2 Seite 71 t3 t4 t5 tn - Entnahme + Einlage 3. 3.1 Fremdkapital Kredit mit Ratentilgung + Aufnahme - Tilgung - Sollzinsen 3.2 Kredit mit Endtilgung + Aufnahme - Tilgung - Sollzinsen 3.3 Kredit mit Annuitätentilgung + Aufnahme - Tilgung - Sollzinsen 3.4 Kontokorrentkredit + Aufnahme - Tilgung - Sollzinsen 4. Geldanlage pauschal - Anlage + Auflösung + Habenzinsen 5. Finanzierungssaldo 6. Bestandsgrößen 6.1 Kreditstand Ratentilgung Endtilgung Annuitätentilgung Kontokorrent 6.2 Guthabenbestand 7. Bestandssaldo Abb. 30 172 Beispiel einer VOFI- Tabelle bei Konditionenvielfalt172 Vgl. Grob, Einführung in die Investitionsrechnung, 2001, S. 103 und Götze/Bloech, Investitionsrechnung, 2004, S. 121. Unter t0 versteht man den aktuellen Zeitpunkt, n steht für die Anzahl der Nutzungsdauerperioden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand • Seite 72 Unter der Zahlungsreihe (Zeile 1) der Investition versteht man das für eine Investition benötigte Anschaffungskapital oder die Einzahlungsüberschüsse. • Zeile 2 und Zeile 3 enthalten sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen, Tilgungen und Zinszahlungen aus dem Bereich der eigenen finanziellen Mittel (Eigenkapital oder Opportunität) und des aufzunehmenden Fremdkapitals. In diesem Beispiel werden vier typische Kreditformen berücksichtigt. • Die pauschale Geldanlage (Zeile 4) setzt sich aus dem Ergebnis der Subtraktion der Summe des Eigenkapital (Zeile 2) und des Fremdkapitals (Zeile 3) zusammen. • Das Finanzierungssaldo (Zeile 5), entspricht der Summe aller Zahlungen. • Unter den Bestandsgrößen (Zeile 6) werden der Stand sämtlicher in Anspruch genommener Kredite und der Guthabenbestand angegeben. • Der Bestandssaldo (Zeile 7) zeigt den aktuellen Stand der Schulden bzw. des Vermögens an. Das Modell der VOFI ist durch seine Struktur leicht nachzuvollziehen und zu kontrollieren und damit ideal, um die Vielschichtigkeit der Einnahmen und Ausgaben eines Gebäudes zu erfassen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 73 2.4.3 Zusammenfassung Die Untersuchung der Begriffe Investitionsrechnung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung erbrachte das Ergebnis, dass die drei Begriffe inhaltlich prinzipiell übereinstimmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird zum eindeutigen Verständnis ausschließlich der Begriff der Investitionsrechnung verwendet. Als Rechnungselemente dienen dabei Einnahmen und Ausgaben. Die statischen Investitionsrechnungen sind mangels Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertigkeit von Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Bewertung von meist langfristig geprägten Investitionen in Gebäude nicht zu verwenden. Von den dynamischen Investitionsrechnungen ist die VOFI-Methode durch ihren tabellarischen Aufbau und die damit verbundene Transparenz für die Komplexität von Bauvorhaben besonders geeignet. Kritisch anzumerken ist, dass – wie bei allen Investitionsrechnungsmethoden – auch durch die Anwendung des VOFI keine absolut sicheren Ergebnisse prognostiziert werden kann. Notwendige Daten können fehlen, keine akzeptable Aussage besitzen oder nur mit einem nicht zu vertretbaren Aufwand zu ermitteln sein. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 3 Seite 74 Lebensdauer eines Gebäudes Unter der Lebensdauer eines Gebäudes versteht man im Allgemeinen den Zeitraum zwischen Fertigstellung und Abbruch. Vor einer Investition in ein bestehendes Gebäude ist es notwendig, die Betrachtung der Lebensdauer zu spezifizieren, um technische und ökonomische Anforderungen und Bedingungen besser abschätzen zu können. Daher wird der Begriff der Lebensdauer eines Gebäudes aus verschiedenen Perspektiven untersucht. Man fragt zum einen nach der Gebäudesubstanz, d.h. der technischen Lebensdauer (Wie lange steht ein Gebäude?) und zum anderen nach der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes (Wann treten Einnahmen und Ausgaben während der Lebensdauer eines Gebäudes auf? und Wie lange wird durch den Betrieb eines Gebäudes Überschuss erwirtschaftet?). Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 75 3.1 Der 'Lebenszyklus einer Immobilie' In den meisten Veröffentlichungen ist nicht von der Lebensdauer eines Gebäudes die Rede, sondern vom 'Lebenszyklus der Immobilie' im Sinn von Gebäude und Grundstück. Homann bezieht sich bei der betriebswirtschaftlichen Auseinandersetzung mit 'Immobilien' auf Analogien zu anderen 'Lebenszyklusmodellen' aus den Wirtschaftswissenschaften und zeigt, wie in der folgenden Grafik dargestellt, eine „ (...) idealtypische Einteilung des Lebenszyklus (...) .“ 173 Dass nur das Ge- bäude einen 'Lebenszyklus' durchläuft, das Grundstück als Basis dagegen immer vorhanden ist, wird nicht thematisiert. Abb. 31 'Der Immobilienlebenszyklus' nach Homann174 Kochendörfer/Viering/Liebchen verdeutlichen die „ (...) Betrachtung der Lebensdauer von Bau- oder Immobilienprojekten, d.h., die Betrachtung des Zeitraumes von der ersten Projektidee bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen, (...) .“ 175 an Hand einer Grafik, die zwar 'Phasen im Lebenszyklus einer Immobilie' betitelt ist, 173 174 175 Homann, Immobilen-Management - ein erfolgspotenzialorientierter Ansatz, 2001, S. 374 Homann, a.a.O., S. 375 Kochendörfer/Viering/Liebchen, Bau-Projekt-Management, 2004, S. 5 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 76 sich aber durch die direkte Beschriftung der Grafik als „Lebenszyklus einer baulichen Anlage“ 176 ausweist (vgl. Abb. 32). Die Kreisform zeigt, dass nach Abbruch der 'baulichen Anlage' – gemeint ist dabei wohl ein Gebäude177 – stillschweigend von einer Projektentwicklung mit anschließendem Neubau ausgegangen wird. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Begriff der 'Immobilie' nur verwendet werden, wenn im Zusammenhang eindeutig ist, ob es sich um das Gebäude, das Grundstück oder um Gebäude und Grundstück handelt (vgl. Kapitel 2.1). Abb. 32 176 177 178 'Phasen im Lebenszyklus einer Immobilie' nach Kochendörfer/Viering/Liebchen178 Kochendörfer/Viering/Liebchen, Bau-Projekt-Management, 2004, S. 6 Eine bauliche Anlage entspricht gemäß § 2 (2) MBO nicht zwangsläufig einem Gebäude. Vgl. Kapitel 2.1.2 Kochendörfer/Viering/Liebchen, a.a.O., S. 6 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 77 Isenhöfer/Väth179 unterscheiden in ihrer Betrachtung des 'Lebenszyklus von Immobilien' das Grundstück („Aufgrund seiner Unzerstörbarkeit (...) ewig nutzbar“ ) 180 und das Gebäude mit seiner beschränkten Nutzungsdauer. Die Verfasser weisen darauf hin, dass ihre Grafik den idealtypischen Verlauf eines 'Immobilienzyklus' darstellt, in dem sich unter Umständen an „ (…) die Projektentwicklungsphase nicht die Nutzungsphase, sondern zunächst eine Leerstandphase anschließt. Im Extremfall kann dies zu einem Redevelopment schon vor der ersten Nutzung führen.“ 181 Die Möglichkeit, dass sich auf einem Grundstück keine weitere Nutzung anschließt – es also brach liegen kann – wird nicht in Erwägung gezogen. Abb. 33 'Der Immobilien-Lebenszyklus' nach Isenhöfer/Väth182 Eine differenzierte Betrachtung liefern Bruhnke/Kübler (vgl. Abb. 34).183 Bei der Darstellung des gesamten Prozesses folgern sie, „ (...) dass der Lebenszyklus einer Immobilie insgesamt einem Kreislauf entspricht (Immobilienzyklus i.w.S.), der Lebenszyklus eines Gebäudes hingegen einem Anfang-Ende-Prozess (Immobilienzyklus i.e.S.).“ 184 Der 'Immobilienzyklus im weiteren Sinne' bezieht sich hierbei auf Gebäude und Grundstück. 179 180 181 182 183 184 Isenhöfer/Väth, Lebenszyklus von Immobilien, 2000 Isenhöfer/Väth, a.a.O., S. 143 Isenhöfer/Väth, a.a.O., S. 146 Isenhöfer/Väth, a.a.O., S. 143 Bruhnke/Kübler, Der Lebenszyklus einer Immobilie, in Leipzig Annual Civil Engineering Report LACER, No. 7, 2002 Bruhnke/Kübler, a.a.O.,S. 497 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 78 Auch Bruhnke/Kübler gehen von einer stetigen Nutzung des Grundstücks aus, setzen sich aber mit der Möglichkeit eines ungenutzten Grundstücks nicht auseinander. Warum der lineare Prozess der bloßen Gebäudebetrachtung als Zyklus bezeichnet wird, ist nicht nachzuvollziehen. Abb. 34 'Immobilienlebenszyklus' nach Bruhnke/Kübler185 Im Entwurf der GEFMA 100-1 'Facility Management Grundlagen' wird vorstehende zyklische und lineare Darstellung des Lebenszyklus übernommen und erweitert (vgl. Abb. 35 und Abb. 36). Dabei wird der Lebenszyklus als „Sich wiederholende Abfolge zeitlicher Abschnitte (Lebenszyklusphasen) in der Entstehung, Nutzung und Verwertung von Facilities“ 186 definiert. Unter Facilities werden Objekte ver- standen, „(…) die neben Services (…) für die Durchführung von Facilitiy Prozessen (…) benötigt werden.“ 187 Beispiele für Facilities sind „ (…) bauliche und tech- nische Anlagen und Einrichtungen, Ausstattungen, Geräte, Infrastrukturen, Arbeitsmittel, Energie, Hard- und Software.“ 188 185 186 187 188 Bruhnke/Kübler, Der Lebenszyklus einer Immobilie, in Leipzig Annual Civil Engineering Report LACER, No. 7, 2002, S. 498 GEFMA 100-1, Facility Management Grundlagen, Entwurf 7-2004, S. 4 GEFMA 100-1, a.a.O., S. 3 GEFMA 100-1, a.a.O., S. 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 189 190 Abb. 35 'Lebenszyklusphasen im FM (zyklische Darstellung)' nach GEFMA189 Abb. 36 'Lebenszyklusphasen im FM (lineare Darstellung)' nach GEFMA190 GEFMA 100-1, Facility Management Grundlagen, Entwurf 7-2004, S. 6 GEFMA 100-1, a.a.O., S. 7 Seite 79 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 80 Die in der Literatur allgemein übliche Verwendung des Begriffes 'Lebenszyklus' für die Lebensdauer einer 'Immobilie' – hier meist Gebäude und Grundstück – ist kritisch zu werten. Zyklus vom griechischen kýklos wird als Kreis, Kreislauf oder ein periodisch wiederkehrendes Geschehen definiert. Der Vorgang der Entwicklung, Planung, Realisierung, Nutzung und abschließenden Verwertung/Entsorgung eines Gebäudes ist jedoch kein Kreislauf,191 sondern entspricht einem einmaligen Prozess. Auch die Verwendung des Terminus bezüglich des Grundstücks ist unkorrekt, da es als Teil der Erdoberfläche von dauerhaftem Bestand ist.192 Eine regelmäßige Wiederverwendung als Baugrundstück ist meist gewünscht, aber – insbesondere in Hinblick auf hohen Gebäudeleerstand in Deutschland – nicht selbstverständlich. Vermutlich liegen die Ursachen der Verwendung des Begriffes 'Zyklus' zum einen in der Übernahme des englischen Wortes 'Cycle' und zum anderen in der positiven Aussage des Wortes – ein immer wiederkehrendes Geschehen – hier eine erneute Nutzung des Grundstücks verbunden mit neuen Einnahmen. 191 192 Bei der Betrachtung des heutigen Gebäudebestandes ist eine hundertprozentige Wiederverwendung der Baustoffe nahezu ausgeschlossen. Ausnahmen, wie beispielsweise von der Erosion gefährdete Küstengrundstücke, sind auf Grund ihrer Seltenheit zu vernachlässigen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 81 3.2 Betrachtung der wirtschaftlichen Nutzungs- und der technischen Lebensdauer eines Gebäudes Im Rahmen der ökonomischen Betrachtung eines Gebäudes finden sich in vielen Veröffentlichungen die Begriffe 'wirtschaftliche Nutzungsdauer' und 'technische Lebensdauer', wie Pfarr sie in seiner Darstellung der kosten- und ausgabenwirksamen Aufwendungen während der Nutzungsdauer eines Gebäudes gebraucht. Dies wird an Hand folgender Grafik verdeutlicht, die jene Einflussfaktoren abbildet, die in den beiden Zeitspannen wirksam werden. Abb. 37 193 Einflussfaktoren auf die technische Lebensdauer und wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes193 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 165 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 82 Auf der Zeitachse beginnen sowohl die technische Lebensdauer, als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer mit dem Zeitpunkt des fertigen Neubaus. Dieses Modell ist zu hinterfragen, denn bereits ab dem Zeitpunkt der Fertigung, spätestens jedoch mit dem Einsatz eines Bauteils, beginnt dessen Verfall. Bezogen auf ein Gebäude bedeutet dies, dass bereits mit dem Einsatz von Material auf der Baustelle der technische und materielle Alterungsprozess einsetzt, nicht erst, wenn der Neubau vollendet ist. Die mögliche wirtschaftliche Nutzungsdauer beginnt mit der Fertigstellung des Neubaus und endet im Allgemeinen mit einem gewissen zeitlichen Abstand vor dem Abbruch, also vor dem Ende der technischen Lebensdauer. Die Erläuterungen zu den Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer weisen den Faktor 'Bedarfsverschiebung' als „ (…) Brauchbarkeit des Innenausbaues, Grundrissaufteilung usw.“ 194 aus. Die Möglichkeit, dass sich eine Bedarfsverschiebung auf das ganze Gebäude bezieht, beispielsweise auf Grund von Bevölkerungsschwund Wohnbauten nicht mehr benötigt werden und damit eine Bedarfsverschiebung nicht nur Umbau, sondern auch Abbruch bedeuten kann, wird nicht explizit erwähnt. Die Ursache hierfür ist möglicherweise der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Leerstandsproblematik, wie sie sich heute darstellt, nicht abzusehen war. Auch Homann untersucht die Lebensdauer und differenziert: „Während die technische Lebensdauer die grundsätzliche physische Haltbarkeit des betreffenden Gebäudeelementes bezeichnet, begreift die wirtschaftliche Nutzungsdauer den Zeitraum, in dem ein Objekt gemäß seiner Widmung unter Wahrung des wirtschaftlichen Prinzips genutzt werden kann.“ 195 Er veranschaulicht die Entwicklung an Hand eines „ (...) idealtypischen Input-Output-Profils (...) “ und markiert das Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer mit dem zweiten Schnittpunkt beider Funktionen (vgl. Abb. 37). 196 194 195 196 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 166 Homann, Immobilien-Management - ein erfolgspotenzialorientierter Ansatz, 2001, S. 377 Homann, a.a.O., S. 377-378 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 83 Der Inputstrom wird von Homann als „ (…) Bau und (…) Betrieb eines Gebäudes (…)“ und der Outputstrom als „ (…) Mieten oder gestifteten Nutzen (…)“ verstanden.197 Abb. 38 'Input-Output-Profil im Immobilienlebenszyklus' 198 Die Verwendung der Begriffe Input und Output ist an dieser Stelle nicht korrekt, denn Gegenstand der Betrachtung ist hier nicht um die reale Güterebene im Sinne der Produktivität, sondern die Wirtschaftlichkeit.199 Hohmanns idealtypisches InputOutput-Profil bezieht sich darüber hinaus nicht auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes, sondern explizit auf den 'Immobilienzyklus'. Hier fehlen im Sinne einer umfassenden wirtschaftlichen Betrachtung des Gebäudes zwei entscheidende Phasen: der Aufwand für die Planung und für den Abbruch des Gebäudes. Schneiden sich die beiden Funktionen wie dargestellt bereits am Ende der Nutzungsphase, entsteht dem Eigentümer beim Abbruch des Gebäudes ein Verlust. Auch ist der Verlauf der Funktionskurven kritisch zu betrachten, hier z.B. die Output-Funktion, die bereits am Anfang der Nutzungsphase einen hohen Wert inne hat. 197 198 199 Homann, Immobilien-Management - ein erfolgspotenzialorientierter Ansatz, 2001, S. 377 Homann, a.a.O., S. 378 Zur richtigen Verwendung der ökonomischen Begriffe vgl. Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 54 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 84 Falk definiert ebenfalls zwei Betrachtungszeiträume: Die technische Lebensdauer ist „ (...) die Zeitspanne, in der ein Anlagegut eine einwandfreie Nutzung erlaubt“ 200, die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem es „ (...) wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Anlagegut zu nutzen.“ 201 Seine Definition der techni- schen Lebensdauer beschränkt sich auf die Zeit der einwandfreien Nutzung. Die technische Lebensdauer eines Gebäudes ist jedoch deutlich länger. Sie beginnt mit der Erstellung eines Gebäudes und endet mit dessen Abbruch. In den Ausführungen von Pfarr, Homann und Falk finden sich terminologische und definitorische Ungenauigkeiten, die in den nachfolgenden Begriffsbestimmungen ausgeschlossen werden. Als wirtschaftliche Nutzungsdauer ist die Zeitspanne zu bezeichnen, in der sich aus der Nutzung des Gebäudes langfristig ein Einnahmeüberschuss ergibt. Dabei ist es notwendig, Rückstellungen für Leerstandsphasen bzw. Mietausfall soweit möglich in die Ausgaben einzukalkulieren. Die technische Lebensdauer beginnt mit der Realisierung des Gebäudes und endet mit dessen Abbruch. Um sämtliche Einnahmen und Ausgaben eines Gebäudes zu erfassen, wird die Zeitspanne nochmals erweitert und die wirtschaftliche Lebensdauer als neuer Begriff eingeführt. Sie berücksichtigt alle Einnahmen und Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Planung bis zum Abbruch des Gebäudes (vgl. Abb. 73). Eine mögliche Neugestaltung oder Rekultivierung des Grundstücks wird im Rahmen dieser Arbeit nicht in Betracht gezogen. 200 201 Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, 2004, S. 634 Falk, a.a.O., S. 634 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 85 3.3 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben während der wirtschaftlichen Lebensdauer eines Gebäudes Über die Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben während der wirtschaftlichen Lebensdauer eines Gebäudes existiert neben dem bereits im Kapitel 3.2 vorgestellten Modell von Homann das Lehrmodell von Pfarr. In seinem Buch 'Grundlagen der Bauwirtschaft'202 beschäftigt sich Pfarr mit den anfallenden Ausgaben und Einnahmen während der Lebensdauer eines Gebäudes unter dem Oberbegriff der 'dynamischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung'.203 Darunter versteht er, dass die Einnahmen/Ausgaben jeweils in von vorneherein gleichen Zeitabständen – z.B. auf das Jahresende – zusammengefasst und auf einen Berechnungszeitpunkt abgezinst werden. Seine Vorstellungen fasst er grafisch zusammen: Abb. 39 202 203 204 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben nach Pfarr204 Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 156ff Pfarr, a.a.O., S. 156 Pfarr, a.a.O., S. 157 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 86 Im Rahmen dieser Untersuchung wurde die Grafik überarbeitet und erweitert (vgl. Abb. 40): Offensichtlichste Neuerung ist die Darstellung der Kumulation der Einnahmen/Ausgaben durch Kurven statt Treppen. Die exakten Stufen täuschen eine Genauigkeit vor, die – wie Pfarr selbst hervorhebt – für einen solch langen Zeitraum nicht angesetzt werden kann. Da die Grafik von Pfarr eine idealtypische Entwicklung aufzeigt, ist die Verwendung von Kurven geeigneter. Die Begriffe 'Investitionsausgaben für das Bauprojekt' und 'Investitionsperiode' wurden nicht übernommen. Die Bezeichnung Investitionsperiode, die Pfarr auf den Bereich des Planungs- und Realisierungsprozesses einschränkt, ist nicht korrekt. Der Eigentümer investiert während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes immer wieder. Er beginnt mit der Erst- bzw. Errichtungsinvestition zur Erstellung des Gebäudes. Die Investitionen setzen sich unter anderem mit Ersatzinvestitionen,205 z.B. den Einbau neuer Fenster, und Rationalisierungsinvestitionen,206 beispielsweise die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage, fort. Zur Ermittlung und Gliederung der Kosten für „ (…) Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen (…)“ 207 dient die DIN 276 Kosten im Hochbau als Vor- lage, die darüber hinaus für die Baunutzungskosten auf die DIN 18960208 verweist. In Abb. 40 wird die DIN 18960 zur Bestimmung der Baunutzungskosten zu Grunde gelegt. Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes wird im Weiteren allerdings die Struktur der II. BV 209 angewendet. (Über die Anwendbarkeit der DIN 18960 zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes vgl. Kapitel 3.4.) 205 206 207 208 209 Ersatzinvestitionen (Reinvestitionen) werden in der Regel durch den Verschleiß von Bauteilen notwendig, der vorherige Standard wird nicht verbessert. (Instandhaltungsmaßnahmen vgl. Kapitel 4.3). Als Rationalisierungsinvestition wird die Erneuerung eines Bauteils durch ein technisch überlegenes bzw. effizienteres Bauteil verstanden. (Modernisierungsmaßnahmen vgl. Kapitel 4.4) DIN 276, 6-1993, S. 1 DIN 18960, 8-1999, S. 5 II. BV, idF v. 25.11.2003 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 40 Seite 87 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben eines Gebäudes Die Kurvenverläufe der oben stehenden Grafik erklären sich wie folgt: Die Ausgaben ergeben sich in der Planungsphase in erster Linie durch die Honorare der Planer. In der Realisierungsphase fallen weiterhin Ausgaben für die Planer an, der überwiegende Anteil ergibt sich allerdings aus den Ausgaben der Erstellung des Gebäudes.210 In den ersten Jahren nach der Fertigstellung ist in der Regel nur mit geringfügigen Ausgaben zu rechnen. Die Wellenbewegung für den folgenden Zeitraum ist der Versuch, den Rhythmus der Akkumulation der Ausgaben (vgl. Abb. 63) grafisch abzubilden. In der Liquidationsperiode ist mit einem kurzen, aber starken Anstieg der Ausgaben für den Abbruch zu rechnen. 210 Zur Entwicklung und dem idealtypischen Verlauf von Auftragssummen, Zahlungen und Abrechnungssummen vgl. Hasselmann, Praktische Baukostenplanung und -kontrolle, 1997, S. 154 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 88 Die Einnahmen beginnen gewöhnlich mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Nutzungsbeginns. Bei Vollvermietung ist davon auszugehen, dass die Einnahmen über einen längeren Zeitraum linear steigen. Sie nehmen erst zum Ende der Nutzungsperiode auf Grund von Leerstand oder Mietminderung (z.B. durch mangelnden Ausstattungsstandard) ab. Die Dauer der Nutzungsphase – zwischen fünfzig und achtzig Jahren – orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes.211 Im vorgestellten Idealfall (vgl. Abb. 40) erfolgt der Schnittpunkt beider Kurven – der Amortisationszeitpunkt – nach zehn (Gewerbebauten) bis maximal dreißig Jahren (Wohnungsbau). Die Summe der Einnahmen ist am Ende der Nutzungsphase so hoch, dass trotz Ausgaben für den Abbruch des Gebäudes ein positives Ergebnis erzielt wird. Die gezeigte Grafik bietet eine idealisierte Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Beseitigung eines Gebäudes. Mögliche Wertsteigerungen oder Förderungen auf der Einnahmenseite und Abschreibungsverluste auf der Ausgabenseite sind auf Grund ihrer Spezifität nicht in die Darstellung integriert. Der Vorteil einer Analyse der Entwicklung von Einnahmen/Ausgaben liegt darin, dass hierdurch Aussagen getroffen werden können, deren sich der Eigentümer eines Gebäudes möglicherweise nicht bewusst ist. Mit dem Wissen über die notwendigen Ausgaben und möglichen Einnahmen ist als Beispiel die Bilanz 'Jahrelang steigende Einnahmen und konstant bleibende Ausgaben' nicht unmittelbar als Erfolg anzusehen, sondern zu hinterfragen. Diese Entwicklung kann auch bedeuten, dass die Instandhaltung vernachlässigt bzw. Modernisierungen unterlassen wurden und demnächst mit hohen Ausgaben bzw. sinkenden Mieten oder Leerstand zu rechnen ist. 211 Vgl. EStG, idF v. 28.04.2006, § 7 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 89 Für die Untersuchung der kumulierten Einnahmen/Ausgaben muss der aktuelle Zeitpunkt t0 der Betrachtung und damit das Alter des Gebäudes in die Überlegungen einbezogen werden. Ist ein Gebäude erst seit kurzer Zeit in der Nutzungsphase, gibt es wenige Fakten über die Einnahmen/Ausgaben, es kann allgemein aber von einer besseren baulichen Substanz ausgegangen werden. Wird das Gebäude bereits länger genutzt, gibt es umfassende Daten, dafür sind in der Regel mehr In- t 01 Ausgaben Einnahmen vestitionen zur Instandhaltung notwendig. t 02 t 03 t Nutzungsbeginn Abb. 41 t 04 t 0n Zeit Mögliche aktuelle Betrachtungszeitpunkte t0n Prinzipiell lassen sich aus dem Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben zwölf übergeordnete Konstellationen ableiten. Dabei wird von folgender Grundlage ausgegangen: Einnahmen können komplett ausfallen, sinken, gleich bleiben oder steigen. Auch Ausgaben können sinken, konstant bleiben oder steigen, aber nie ausfallen, da selbst für leer stehende Gebäude beispielsweise die Grundsteuer und bestimmte Hausmeisterdienste anfallen. keine sinkend sinkend Einnahmen konstant konstant steigend steigend Abb. 42 Fallkonstellation Einnahmen - Ausgaben Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 90 Nachfolgend werden die denkbaren Fälle beispielhaft erläutert und in ergänzenden Grafiken in abstrahierter Form Entwicklungen der Einnahmen/Ausgaben vom Nutzungsbeginn (t Nutzungsbeginn) bis zum aktuellen Zeitpunkt (t 0) dargestellt. Dabei beziehen sich die Begriffe wie beispielsweise 'keine Einnahmen' nicht ausschließlich auf die vollständige Zeit seit Nutzungsbeginn, sondern auch auf die aktuelle Entwicklung, wie der nachstehende Fall zeigt. Fall 1: Keine Einnahmen – Sinkende Ausgaben Die Grafik zeigt ein Gebäude, dessen Ausgaben sich noch nicht amortisiert haben. Nachdem die Einnahmen ausfallen, werden kurz darauf auch die Ausgaben niedriger. Die Spanne zwischen Einnahme und Ausgabe vergrößert sich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Eigentümer dem Einnahmeverlust durch Leerstand mit Ausgaben Einnahmen der Reduzierung der Bewirtschaftung des Gebäudes begegnet. t Nutzungsbeginn Abb. 43 t0 Zeit Keine Einnahmen – Sinkende Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 91 Fall 2: Keine Einnahmen – Konstante Ausgaben Wird außerhalb des Bedarfs geplant, besteht die Gefahr, dass ein Gebäude direkt nach Fertigstellung leer steht. Der Eigentümer wird in den ersten Monaten durch Marketingmaßnahmen versuchen, die Flächen zu vermieten oder zu verkaufen. Während dieser Zeit wird das Gebäude weiter bewirtschaftet. Die dafür notwendi- Ausgaben Einnahmen gen Ausgaben fallen regelmäßig an. t Nutzungsbeginn Abb. 44 t0 Zeit Keine Einnahmen – Konstante Ausgaben Fall 3: Keine Einnahmen – Steigende Ausgaben Folgende Grafik zeigt das Beispiel eines Eigentümers, der auf fehlende Einnahmen reagiert. Er investiert in überfällige Modernisierungsmaßnahmen und passt die Grundrisse an aktuelle Bedürfnisse an. Eine Vermietung gelingt jedoch nicht, Ausgaben Einnahmen da die Lage nicht gefragt ist, die Einnahmen bleiben weiterhin aus. t Nutzungsbeginn Abb. 45 t0 Zeit Keine Einnahmen – Steigende Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 92 Fall 4: Sinkende Einnahmen – Sinkende Ausgaben Die sinkenden Ausgaben haben in nachstehender Grafik sinkende Einnahmen zur Folge. Durch Einsparungen kann die Pflege des Hauses vernachlässigt werden, die Mieter kündigen oder verlangen Mietminderung. Ausschlaggebend für die Verringerung der Ausgaben können auch niedrigere Einnahmen sein. Hier hat der Ei- Ausgaben Einnahmen gentümer möglicherweise keine Mittel oder will nicht mehr investieren. t Nutzungsbeginn Abb. 46 t0 Zeit Sinkende Einnahmen – Sinkende Ausgaben Fall 5: Sinkende Einnahmen – Konstante Ausgaben In dieser Grafik bleiben die Ausgaben unverändert, während die Einnahmen ab einem gewissen Zeitpunkt sinken. Der Eigentümer reagiert nicht gezielt mit Umbauten oder Modernisierung auf die veränderten Umstände wie partiellen Leer- Ausgaben Einnahmen stand oder sinkende Mieten. t Nutzungsbeginn Abb. 47 t0 Zeit Sinkende Einnahmen – Konstante Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 93 Fall 6: Sinkende Einnahmen – Steigende Ausgaben Ähnlich wie in Fall 3 antwortet der Eigentümer auf eine ungünstige Einnahmesituation mit der Steigerung seiner Ausgaben. Die Einnahmen bleiben dessen ungeachtet auf konstant niedrigerem Niveau als zu Beginn der Nutzungsphase. Die erfolgten Maßnahmen zeigen keinen Effekt, da sie den Anforderungen der Zielgrup- Ausgaben Einnahmen pe nicht gerecht werden oder der Standort nicht mehr trägt. t Nutzungsbeginn Abb. 48 t0 Zeit Sinkende Einnahmen – Steigende Ausgaben Fall 7: Konstante Einnahmen – Sinkende Ausgaben Bei konstanter Einnahmesituation sinken die Ausgaben. Diese Konstellation kann sowohl auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung des Gebäudes als auch auf Ausgaben Einnahmen eine Optimierung der Bewirtschaftung hindeuten. t Nutzungsbeginn Abb. 49 t0 Zeit Konstante Einnahmen – Sinkende Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 94 Fall 8: Konstante Einnahmen – Konstante Ausgaben Dieses Beispiel entspricht den Wünschen vieler Eigentümer – nach der Amortisation bleibt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben konstant auf unter- Ausgaben Einnahmen schiedlichem Niveau, die Spanne (Liquidität) wächst stetig. t Nutzungsbeginn Abb. 50 t0 Zeit Konstante Einnahmen – Konstante Ausgaben Fall 9: Konstante Einnahmen – Steigende Ausgaben Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben hat in folgender Grafik nicht zu einer Amortisation geführt. Die Begründung liegt möglicherweise in einer jahrelan- Ausgaben Einnahmen gen Vernachlässigung des Gebäudes, die hohe Ausgaben nach sich zieht. t Nutzungsbeginn Abb. 51 t0 Zeit Konstante Einnahmen – Steigende Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 95 Fall 10: Steigende Einnahmen – Sinkende Ausgaben Trotz sinkender Ausgaben steigen in diesem Fall die Einnahmen. Durch eine Optimierung der Bewirtschaftungskosten, z.B. den Einsatz von Energiesparmaßnahmen, können Ausgaben des Eigentümers verringert werden und höhere Nettomie- Ausgaben Einnahmen ten verlangt werden. t Nutzungsbeginn Abb. 52 t0 Zeit Steigende Einnahmen – Sinkende Ausgaben Fall 11: Steigende Einnahmen – Konstante Ausgaben Die Steigerung der Einnahmen kann in einer verstärkten Nachfrage der Lage oder der Wohnungen begründet sein. Möglicherweise waren die Mieten anfänglich Ausgaben Einnahmen auch zu günstig und sind durch Erhöhungen angepasst worden. t Nutzungsbeginn Abb. 53 t0 Zeit Steigende Einnahmen – Konstante Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 96 Fall 12: Steigende Einnahmen – Steigende Ausgaben Dieser Fall zeigt, dass zeitlich versetzt nach einer Erhöhung der Ausgaben die Einnahmen steigen. Durch eine Steigerung der Ausbauqualität kann zum ersten Mal eine vollständige Vermietung erzielt oder die bestehenden Mieten erhöht wer- Ausgaben Einnahmen den. t Nutzungsbeginn Abb. 54 t0 Zeit Steigende Einnahmen – Steigende Ausgaben Im Rahmen dieser Arbeit ist weniger das Verhältnis der Einnahmen/Ausgaben in der Vergangenheit zu betrachten, sondern vor allem die mögliche Entwicklung ab dem aktuellen Betrachtungszeitpunkt t0. Folgende Grafik zeigt an Hand eines Beispiels, wie sich die Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben ohne weitere Eingriffe voraussichtlich gestalten würde (gestrichelte Linien) und wie sich diese Entwicklung durch die Realisierung einer Handlungsalternative in einem bestimmten Zeitraum t0 bis t0+x verändern könnte. Im dargestellten Fall steigen die Ausgaben durch Baumaßnahmen, z.B. einer Modernisierung, kurzfristig stark an, die Einnahmen laufen währenddessen unverändert weiter. Nach dem Ende der Maßnahmen sinken die jährlichen Ausgaben, etwa durch niedrigere Instandhaltungskosten, die Einnahmen steigen jedoch beispielsweise durch Vollvermietung oder höhere Mieten. Eine Investition zahlt sich in diesem Fall gegenüber der Unterlassensalternative für den Bauherrn finanziell aus. t Nutzungsbeginn Abb. 55 Seite 97 Ausgaben Einnahmen Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand t 0 t 0+x t 10 Zeit Entwicklungstendenzen Der zu betrachtende Zeitraum ab t0 wird im Folgenden auf zehn Jahre begrenzt. Grund hierfür ist, dass eine Prognose über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen längeren Zeitraum zu unsicher und auch in der Praxis nicht üblich ist.212 So zeigt die Entwicklung der Zinsen (vgl. Abb. 57 und Abb. 58), dass die Veränderungen innerhalb von zehn Jahren erheblich sein können. Es besteht zwar die Möglichkeit, mit den langjährigen bzw. zu erwartenden Mittelwerten zu kalkulieren, dies ist jedoch gerade im Hinblick auf mögliche Anschlussfinanzierungen risikobehaftet. Ein weiteres Indiz, das für eine Beschränkung des Betrachtungszeitraums spricht, ist die Entwicklungsprognose der Bevölkerung, die auf Grund der Flächennachfrage (Mietentwicklung, Leerstand, etc.) für Investitionen im Bau von enormer Bedeutung ist. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Bundesamtes zeigt weit auseinander liegende Szenarien. In Abb. 56 wird die Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten angegeben, deren maximaler Unterschied bezogen auf den Zeitraum 2010 bis 2020 eine Differenz von vier Millionen Personen aufweist. 212 Gespräch mit Herrn Gräf, alpha-Immobilien, Nürnberg am 07.01.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 56 Seite 98 Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland213 Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung üben auch politische Veränderungen aus. Diese können in einem größeren Kontext stehen, wie dem Fall der Mauer oder die Erweiterung der EU oder nur Teilbereiche betreffen, z.B. die Streichung der Eigenheimzulage oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (wie ab 2007 geplant). Märkte können sich ebenso durch unvorhersehbare Geschehen verändern. Als Beispiel seien hier die Auswirkungen auf die Volkswirtschaften durch SARS214 (China 2003) oder den Anschlag auf das World Trade Center (USA 2001) genannt. Im Rahmen der zehnjährigen Betrachtung sind wissenschaftlich gesicherte Daten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken – wie beispielsweise der vorhersehbare Erneuerungsbedarf bei Bauteilen (vgl. Kapitel 3.4.2.1, hier Abb. 63) – zu integrieren. 213 214 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2050 - Ergebnisse der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, 2003, S. 28 Severe Acute Respiratory Syndrom (Schweres akutes Atemnotsyndrom) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 99 3.4 Arten der Einnahmen/Ausgaben Prinzipiell fallen bei der Bewirtschaftung von Gebäuden strukturell gleiche Einnahmen/Ausgaben an, die vollständig erfasst und dann regelgerecht zugeordnet werden müssen. Gliederungen und Definitionen dazu finden sich in der DIN 18960 und in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Die DIN 18960 dient der Ermittlung und Gliederung von Baunutzungskosten im Hochbau.215 Darin werden die Nutzungskosten definiert als: „Alle in baulichen Anlagen und deren Grundstücken entstehenden regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Kosten von Beginn ihrer Nutzbarkeit bis zu ihrer Beseitigung.“ 216 Die DIN 18960 versteht sich explizit nicht als Instrument zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und nimmt aus diesem Grund drei Positionen nicht in ihre Gliederung auf: „Die Abschreibung wurde nicht aufgenommen, da DIN 18960 kein Instrument zur Wirtschaftlichkeitsberechung darstellt. Aus diesem Grunde sind auch Mieteinnahmen und Tilgung nicht Bestandteil dieser Norm.“ 217 Da im Rahmen dieser Arbeit die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit Ausgangspunkt der Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme im Bestand ist, sind die Abschreibung, die Einnahmen, aber auch die Tilgung (vgl. Kapitel 3.4) in jedem Fall in die Untersuchung einzubeziehen. In der II. BV werden alle notwendigen Größen definiert und aufgeführt und darüber hinaus durch eine umfangreiche Rechtssprechung und Fachliteratur entsprechend unterlegt. 215 216 217 DIN 18960, 8-1999 DIN 18960, 8-1999, S. 2 DIN 18960, 8-1999, S. 1 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 100 Der eigentliche Anwendungsbereich der II. BV liegt in der Berechnung der Wirtschaftlichkeit für • den öffentlich geförderten Wohnraum bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes, • den steuerbegünstigten oder frei finanzierten Wohnraum bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und • bei Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.218 Diese Aufzählung erweckt den Eindruck, dass die II. BV hauptsächlich im geförderten und sozialen Wohnungsbau angewendet wird. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. In den Mieterhöhungsvorschriften, die zum 01.09.2001 in das BGB aufgenommen wurden, wird zur Ermittlung der Betriebskosten in § 556 'Vereinbarungen über Betriebskosten'219 explizit auf § 27 Betriebskosten, Anlage 3 Aufstellung der Betriebskosten der II. BV hingewiesen – diese wurde durch die am 01.01.2004 in Kraft getretene Betriebskostenverordnung (BetrKV)220 ersetzt – und gilt damit ebenso für den freifinanzierten Wohnungsbau. Die Fachliteratur befürwortet die Anwendung der BetrKV auch für die Ermittlung der Betriebskosten in der Gewerberaummiete.221 Neben den Betriebskosten werden in der II. BV in den §§ 18 bis 31 andere laufende Aufwendungen und Erträge genannt. Nachfolgend wird die II. BV mit ihren Erläuterungen und Definitionen als Grundlage zur Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben einer Handlungsalternative herangezogen. Spezifische Vorgaben bezüglich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus oder des Wohnungsbindungsgesetzes etc. werden dabei nicht berücksichtigt. 218 219 220 221 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 1 BGB, idF v. 24.8.2002, § 556 BetrKV, idF v. 25.11.2003, ehemals Anlage 3 zu § 27 der II. BV Vgl. Lindner-Figura, Geschäfts- und Wohnraummiete, Dauernutzungsrecht, 2004, S. 695 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 101 Die laufenden Aufwendungen resultieren aus den Kapital- und den Bewirtschaftungskosten: „Kapitalkosten sind die Kosten, die sich aus der Inanspruchnahme der im Finanzierungsplan ausgewiesenen Finanzierungsmittel ergeben, namentlich die Zinsen. Zu den Kapitalkosten gehören die Eigenkapitalkosten und die Fremdkapitalkosten.“ 222 „Bewirtschaftungskosten sind die Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit laufend erforderlich sind. Bewirtschaftungskosten sind im einzelnen 1. Abschreibung, 2. Verwaltungskosten, 3. Betriebskosten, 4. Instandhaltungskosten, 5. Mietausfallwagnis.“ 223 3.4.1 Kapitalkosten Die Kapitalkosten unterscheiden sich in Eigen- und Fremdkapitalkosten. Baumaßnahmen werden üblicherweise über eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital finanziert. Eine vollständige Finanzierung über Eigenkapital ist auf Grund der monetären Größenordnungen sehr selten, eine reine Finanzierung über Fremdkapital nur bei ausgezeichneter Bonität des Kreditnehmers denkbar. In der Regel stehen Eigenkapital und Fremdkapital in einem Verhältnis von einem Eigenkapitalanteil von ca. 15 - 30 % zu einem Fremdkapitalansatz von dementsprechend ca. 70 85 %.224 Der Investor kann sein Eigenkapital – anstatt es in ein Bauvorhaben zu investieren – auch anderweitig anlegen. Im Regelfall sind bei einer Geldanlage Zinserträge (Habenzinsen) zu erwarten. Durch den Einsatz des Eigenkapitals – beispielsweise zum Umbau eines Gebäudes – verliert der Eigentümer diesen Zinsertrag. Würde 222 223 224 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 19 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 24 (1) Vgl. stellvertretend Möller, Planungs- und Bauökonomie Band 1, S. 175 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 102 das investierte Eigenkapital auf der Bank angelegt, wären im Regelfall Zinsen zu erwarten. Der Verzicht auf diese Zinsen ist als so genannte Opportunitätskosten zu berücksichtigen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Höhe der anzunehmenden Zinsen nicht an risikoreichen Anlagen wie Aktien orientiert, sondern an sicheren Anlagen wie beispielsweise Pfandbriefen oder Bundesschatzbriefen. In Abb. 57 werden die Entwicklung und der durchschnittliche Zinssatz von Hypothekenpfandbriefen grafisch dargestellt. 10 9 Zinsen in Prozent 8 7 Hypothekenpfandbriefe 6 5 4 Ø Habenzins 6,25% 3 2 1 Jun 04 Jun 02 Jun 00 Jun 98 Jun 96 Jun 94 Jun 92 Jun 90 Jun 88 Jun 86 Jun 84 Jun 82 0 Jahr Abb. 57 Entwicklung der Habenzinsen von Hypothekenpfandbriefen225 Unter Fremdkapitalkosten werden die Kapitalkosten verstanden, die sich aus der Inanspruchnahme von Fremdmitteln ergeben.226 Dies sind im Regelfall Zinsen für Kredite. Der Sollzins für die weiteren Betrachtungen entspricht dem Durchschnitt der Entwicklung des Effektivzinses für Hypothekarkredite227 auf Wohngrundstücke zu Festzinsen auf zehn Jahre mit einem Prozent Tilgung. 225 226 227 http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php, Abruf am 20.01.2005 Vgl. II. BV, idF v. 25.11.2003, § 21 (1) Ein Hypothekarkredit ist ein gegen Bestellung von Grundpfandrechten gedeckter, normalerweise langfristiger Kredit. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 103 12 Zinsen in Prozent 10 Sollzinsen Banken/ Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke zu Festzinsen auf 10 Jahre, Effektivzins, Durchschnittssatz 8 6 Ø Sollzins 7,72% 4 2 Jun 02 Jun 00 Jun 98 Jun 96 Jun 94 Jun 92 Jun 90 Jun 88 Jun 86 Jun 84 Jun 82 0 Jahr Abb. 58 Entwicklung der Sollzinsen für Hypothekarkredite228 Bei der Betrachtung der Kapitalkosten stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung der Tilgung. Tilgungen sind keine Aufwendungen im Sinne der Reinvermögensminderung, sondern die Reduktion von Verbindlichkeiten durch die Rückzahlung einer aufgenommenen Geldschuld, d.h. eine Ausgabe, die einen Zuwachs an Eigenkapital zur Folge hat. Es ist jedoch notwendig, dass die Mittel zur Tilgung vorhanden sind, damit es nicht zu Finanzierungsengpässen kommt. Sie sind daher – wie bereits in der aufgeführten beispielhaften VOFI-Tabelle (vgl. Abb. 30) abgebildet – bei der Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben zu berücksichtigen. 228 http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php, Abruf am 20.01.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 104 3.4.2 Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungskosten sind alle Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit laufend erforderlich sind. Im Folgenden werden die verschiedenen Bewirtschaftungskosten erläutert und die gemäß der geltenden Rechtssprechung möglichen Umlegungen aufgezeigt. 3.4.2.1 Abschreibung Unter Abschreibung wird der auf jedes Jahr der Nutzung fallende Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen verstanden.229 In der Regel wird hierbei von der planmäßigen Abschreibung ausgegangen. Diese entspricht einem vorhersehbaren Werteverzehr, der beispielsweise durch technischen oder natürlichen Verschleiß (= Alterung) bedingt sein kann. Man unterscheidet die bilanzielle und die kalkulatorische Abschreibung. Für beide Abschreibungsarten wird üblicherweise das lineare Abschreibungsverfahren angewendet, die gleichmäßige Aufteilung des Anfangswertes (z.B. aktivierte Anschaffungskosten) auf die Jahre der Nutzungsdauer.230 Wird die Nutzungsdauer mit fünfzig Jahren angesetzt, beträgt die jährliche Abschreibung zwei Prozent der Erstellungskosten Erstellungskosten. t Nutzungsbeginn Abb. 59 229 230 t Nutzungsende Zeit Lineare Abschreibung eines Bauteils Vgl. II. BV, idF v. 25.11.2003, § 25 (1) Vgl. Kalusche, Planen mit Baunutzungskosten, 1999, S. 346 und Möller, Planungs- und Bauökonomie Band 1, S. 159-160 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 105 Die bilanzielle Abschreibung wird im externen Rechnungswesen angewendet (vgl. Kapitel 2.2.4). Sie erfasst die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Aufwand, der verteilt auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes in der Gewinnund Verlustrechnung abgeschrieben wird.231 Angaben zum Nutzungszeitraum finden sich in den Steuergesetzen. Diese stimmen allerdings nicht zwingend mit der oben genannten wirtschaftlichen Nutzungsdauer überein. Im EStG § 7 wird die prozentuale und zeitliche Verteilung der jeweils möglichen steuerlichen Abschreibung – auch Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt – vorgegeben. Diese sind unabhängig von der real stattfindenden Wertminderung. Ist ein Gebäude nach den Regelungen der AfA voll abgesetzt, findet aus steuerlicher Sicht kein weiterer Werteverzehr statt, auch wenn das Gebäude weiter genutzt wird. Vergleicht man unterschiedliche Investitionen in den Bestand, sind Steuervorteile durch die AfA zu berücksichtigen. Notwendige Informationen sind in diesem Zusammenhang durch den Eigentümer von einem fachkundigen Steuerberater einzuholen. Die kalkulatorische Abschreibung geht nicht vom Erstellungswert eines Gebäudes aus, sondern von den Kosten, die – nach Nutzung und Abbruch des Gebäudes – für eine erneute Herstellung anfallen würden, also 'Wiederbeschaffungskosten'. Im internen Rechnungswesen werden diese Abschreibungen in die Kostenrechnung integriert. Der Eigentümer eines Gebäudes muss diese Kosten als laufende Aufwendungen zur Ermittlung der Nettomiete aufnehmen. Bei Zahlung der Miete wird der Abschreibungsbetrag nicht als Gewinn verzeichnet, sondern für die Erstellung eines zukünftigen Neubaus theoretisch zurückgestellt. Die kalkulatorische Abschreibung – also die Berücksichtigung des Aufwands für eine zukünftige Herstellung – ist für den umsichtigen und wirtschaftlichen Betrieb eines Gebäudes erforderlich. Wie wird jedoch der abschreibungsrelevante Nutzungszeitraum bestimmt und wie wird die Teuerungsrate festgelegt? 231 Vgl. Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 166; Möller, Planungs- und Bauökonomie Band 1, S. 160 und Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2002, S.257-258 Kosten / Wert Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 106 Teuerungsrate Abschreibungen Werteverzehr t1 Nutzungsbeginn Abb. 60 t1 Nutzungsende t2 Nutzungsbeginn Zeit t2 Nutzungsende Kalkulatorische Abschreibung Da ein Gebäude aus Bauteilen mit unterschiedlich langer Lebensdauer besteht, ist es nicht möglich, einen fixen Zeitraum für das gesamte Bauwerk zu bestimmen. Es existieren jedoch zahlreiche Forschungen über die Lebensdauer der verschiedenen Bauteile. Stellvertretend sei hier die Untersuchung von Tomm232 genannt, die unter anderem die mittlere Lebenserwartung für eine große Bandbreite der Bauteile gegliedert nach DIN 276 aufzeigt. Mit Hilfe dieser Angaben ist es möglich, die notwendigen Abschreibungen nach den Lebensdauern der spezifischen Bauteile eines Gebäudes zu ermitteln. Prinzipiell kann also für jedes Bauteil eine eigene Abschreibung vorgenommen werden, die je nach mittlerer Lebenserwartung kalkuliert wird. So ist nach Tomm beispielsweise für Dacheindeckungen aus Zinkblech von einer Lebensdauer von 35 Jahren auszugehen, für Schieferplatten liegt sie bei 70 Jahren.233 Beim Erwerb eines älteren Gebäudes sollte daher nach Rechnungen oder zeitlichen Angaben von Baumaßnahmen, Instandhaltungen, Modernisierungen etc. gefragt werden. Existieren keine Angaben, sind die Bauteile von einem Gutachter auf ihre Restlebensdauer zu prüfen, damit ausreichend Rückstellungen gebildet werden können.234 232 233 234 Vgl. stellvertretend Tomm, Geplante Instandhaltung, 1995, S. 25ff Tomm, a.a.O., S. 40 Zur Ermittlung der Restlebenserwartung vgl. Tomm, a.a.O., S. 16-17 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 107 Prognosen über die Entwicklung von Kosten sind immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor belegt. So stiegen beispielsweise die Baupreise nach der Ölkrise Anfang der siebziger Jahre und nach dem Mauerfall überproportional. In folgender Grafik sind drei verschiedene Baupreisindizes einschließlich Umsatzsteuer von 1959 bis 2004 dargestellt. Als Basisjahr für den langfristigen Vergleich dient das Jahr 2000 = 100.235 Der Preisindex 'Neubau von Wohngebäuden' stellt eine Zusammenfassung von Ein-, Mehrfamilien- und gemischt genutzten Gebäuden dar. Aus den Nichtwohngebäuden wurde exemplarisch die Zahlenreihe für Bürogebäude ausgewählt, da der zahlenmäßige Unterschied zwischen Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden nur geringfügig ist. Der dritte Preisindex zeigt die Entwicklung der Instandhaltungskosten von Mehrfamiliengebäuden ohne Schönheitsreparaturen. 120,0 Baupreisindizes 100,0 80,0 Neubau Wohngebäude 60,0 Neubau Bürogebäude 40,0 Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden ohne Schönheitsreparaturen 20,0 2004 2001 1998 1995 1992 1989 1986 1983 1980 1977 1974 1971 1968 1965 1962 1959 0,0 Jahreszahl Abb. 61 235 236 Baupreisindizes236 Baupreisindizes, November 2004, Statistisches Bundesamt, Fachserie 17/ Reihe 4 Baupreisindizes, a.a.O. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 108 Während die Preisentwicklung für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden tendenziell ähnlich verläuft, bewegen sich die Preise für Instandhaltungsmaßnahmen (ohne Schönheitsreparaturen) bis 1998 deutlich unterhalb der Preisniveaus für Wohn- und Nichtwohngebäude. Erst ab 1998 gibt es eine deutliche Annäherung, seit 2001 übersteigt der Preisanstieg der Instandhaltungskosten den der Neubaukosten. Um die durchschnittliche Erhöhung der Preisindizes zu ermitteln, sind die relativen Veränderungen der Zahlen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresergebnis in Prozent zu analysieren. Es zeigt sich, dass die durchschnittliche prozentuale Erhöhung zum Vorjahr für Neubauten von Wohngebäuden mit 4,23 % am höchsten liegt, gefolgt von Neubauten von Bürogebäuden mit 4,19 % und der Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden ohne Schönheitsreparaturen mit 4,17 %. Zusammengefasst liegt der Mittelwert für alle drei Zahlenreihen bei 4,20 %.237 Diese durchschnittliche Preissteigerung wird im Rahmen dieser Arbeit als jährliche Teuerungsrate zu Grunde gelegt. 237 Baupreisindizes, November 2004, Statistisches Bundesamt, Fachserie 17/ Reihe 4 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 109 Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 20,0 Neubau Wohngebäude 15,0 Neubau Bürogebäude 10,0 5,0 Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden ohne Schönheitsreparaturen 0,0 Ø prozentuale Veränderung zum Vorjahr 4,2% 2004 2001 1998 1995 1992 1989 1986 1983 1980 1977 1974 1971 1968 1965 1962 1959 -5,0 Jahr Abb. 62 Baupreisindizes: Prozentuale Veränderung zum Vorjahr238 Bezogen auf das erwähnte Beispiel einer Dacheindeckung aus Zinkblech ist eine Rücklage im Sinne der kalkulierten Abschreibung nach der Kapitalwertmethode wie folgt zu errechnen: Der Barwert (K0) der Zinkeindeckung liegt zum aktuellen Zeitpunkt (t0) bei = 50.000 €, die Anzahl der Nutzungsdauerperioden (n) ist 35 und der durchschnittliche Kalkulationszinssatz i beträgt 4,2 % (vgl. Abb. 62). Kn = K0 (1 + i)n → K35 = 50.000 € (1 + 0,042)35 = 211.028,04 € Dies bedeutet bei einer linearen Abschreibung einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 6.029,37 €, um für die Herstellung im 36. Jahr die notwendige Summe von 211.028,04 € bereitstellen zu können. 238 Baupreisindizes, November 2004, Statistisches Bundesamt, Fachserie 17/ Reihe 4 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 110 Während der Rückstellungsbildung fallen wiederum Zinsen an. Auf Grund der Unsicherheit, die in der Natur einer Prognose liegt – hier der Voraussage der Baupreisentwicklung für einen Zeitraum von 35 Jahren –, werden die Zinsen, die sich auf den Rückstellungskonten bilden, im Rahmen dieser Arbeit als Puffer betrachtet und nicht extra ermittelt. Für welche Bauteile sollten nun Abschreibungskonten gebildet werden bzw. ist es sinnvoll, einen generellen Ansatz für die kalkulatorische Abschreibung anzunehmen? Die in der Literatur üblichen Abschreibungsmodelle für die Alterswertminderung nehmen in der Regel eine Gesamtnutzungsdauer zwischen achtzig und hundert Jahren an.239 Die Realität zeigt allerdings die Schwächen dieses Modells. Gebäude werden in Teilen wesentlich länger als hundert Jahre genutzt (z.B. Gründerzeitbauten) oder auf Grund fehlender Nachfrage, Leerstand, baulicher Mängel etc. weit vor dem Ende ihrer eigentlich möglichen Gesamtnutzungsdauer komplett umgebaut oder sogar abgerissen (z.B. Verwaltungsgebäude aus den siebziger Jahren, Plattenbauten). Sinnvoller als ein genereller Ansatz der kalkulatorischen Abschreibung ist zum einen die gesonderte Betrachtung der kostenintensiven Bauteile, zum anderen die Überlegung, welcher Betrachtungszeitraum im Voraus zweckmäßig ist. Nachdem – wie bereits ausgeführt – die Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes gewöhnlich unbekannt ist, wird kaum ein Eigentümer Rückstellungen für eventuell notwendige Rohbauarbeiten in hundert Jahren bilden (vgl. Abb. 63). Folgende Grafik zeigt, in welchen zeitlichen Abständen gewöhnlich mit 'Erneuerungsmaßnahmen' gerechnet werden muss.240 Der Eigentümer eines 25 Jahre alten Gebäudes kann also davon ausgehen, dass innerhalb der nächsten Jahre Ausgaben für neue Wasser-, Heizungs- und Elektroinstallationen etc. zu erwarten sind. 239 240 Vgl. Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2002, S. 1859 ff Vgl. Steiger, Recycling – ein falscher Trost, 1989, S. 160 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 63 Seite 111 Werterhaltung durch 'Erneuerungsarbeiten'241 Im Sinne der dargestellten prozentualen Zuordnung der Herstellungskosten zur Zeit ist es zweckmäßig, einen Betrachtungszeitraum von ca. dreißig Jahren kalkulatorisch zu berücksichtigen und die Ausgaben hierfür anteilsmäßig in den zehnjährigen Betrachtungszeitraum zu integrieren. Dies bedeutet nach der Neuanschaffung einer Heizanlage für 18.000,- €, einer angenommenen Lebensdauer von 30 Jahren und einem Kalkulationszinssatz von 4,2 %, eine jährliche Rücklage von 2.061,50 € zu erbringen. K30 = 18.000 € (1 + 0,042)30 = 61.844,93 € / 30 = 2.061,50 € 241 Richter, Die Nutzungskosten des Gebäudebestands, 1999, S. 106 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 3.4.2.2 Seite 112 Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten umfassen die Kosten „ (…) der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Zu den Verwaltungskosten gehören auch die Kosten für die gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung.“ 242 Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind im § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt. Verwaltungskosten können im freifinanzierten Wohnungsbau nicht auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten sind in die Nettomiete einzukalkulieren. In der Regel liegen die monatlichen Verwaltungskosten für den WEG- Eigentümer für eine Mietwohnung derzeit zwischen zwölf bis dreißig Euro im Monat je Wohneinheit.243 Zusätzlich können besondere Verwalterleistungen vereinbart werden, wie beispielsweise die Betreuung und Überwachung von baulichen Veränderungen oder Modernisierungen. Bei Gewerbemietern ist eine Umlegung der Verwaltungskosten – je nach Vertragsvereinbarung – prinzipiell möglich. Ihre Höhe beträgt circa drei bis sechs Prozent der Nettomiete.244 3.4.2.3 Betriebskosten Betriebskosten sind „ (…) die Kosten, die dem Eigentümer (…) durch das Eigentum am Grundstück (…) oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ (BetrKV) werden diese Kosten erläutert. 246 245 In der Betriebskostenverordnung Von besonderem Interesse ist dabei die Einteilung der entstehenden Kosten in umlegbare Kosten, die der Mieter trägt, und in nicht umlegbare Kosten, die der Vermieter übernimmt. 242 243 244 245 246 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 26 (1) Nach der II. BV dürfen für die Verwaltung pro Mietwohnung maximal zweihundertdreißig Euro, für Garagen- oder Einstellplätze höchstens dreißig Euro pro Jahr angesetzt werden. Gespräch mit Herrn Gräf, alpha-Immobilien, Nürnberg am 07.01.2005 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 27 (1) BetrKV, idF v. 25.11.2003 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 113 Der Mieter muss Betriebskosten nur übernehmen, wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind. Die Zahlungen erfolgen entweder als Pauschale oder als Voraus- oder Abschlagszahlung. Welche der unterschiedlichen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können und welche nicht, ist Thema einer Flut von Rechtssprechungen – die sich in Teilen auch widersprechen – wie folgendes Beispiel 'Umlegung der Kosten für die Reinigung von Öltanks' zeigt: • Nach Ansicht des AG Regensburg gehört die Reinigung des Öltanks zu den Betriebskosten – auch wenn sie in aperiodischen Abständen erfolgt – wenn es sich um eine bloße Wartung des Öltanks, z.B. durch Entfernung von Ölschlammrückständen geht (AG Regensburg v. 11.08.1993, 9 C 2418/93, WuM 1995, 319). • Die Kosten der Tankreinigung können umgelegt werden, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde (AG Friedberg v. 10.10.1984, C 1510/83, WuM 1985, 370). • Bei Tankreinigungskosten handelt es sich um nicht umlagefähige Instandhaltungskosten (AG Rendsburg v. 22.10.2001, 11 C 117/01, WuM 2002, 232).247 Im Rahmen dieser Arbeit wird sich bei der Zuordnung der Kosten auf die in der Fachliteratur entsprechend der herrschenden Rechtspraxis üblichen Vorgehensweise bezogen.248 Nachfolgend werden die siebzehn verschiedenen Betriebskosten entsprechend der Vorgaben der BetrKV249 aufgeführt, die – falls vertraglich vereinbart – auf den Mieter umgelegt werden können. Die Vorgaben werden durch Regelbeispiele ergänzt: 247 248 249 Vgl. Noak/Westner, Betriebskosten in der Praxis, 2003, S. 175 Vgl. Noak/Westner, a.a.O.; Rips, Das Mieterlexikon Ausgabe 2005, 2004 Vgl. BetrKV, idF v. 25.11.2003 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 114 1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks: Grundsteuer, Deichabgabe 2. Wasserversorgung: Wasserverbrauch, Grundgebühren, Gebrauch von Wasserzählern, Eichkosten, Kosten für die Berechnung und Aufteilung, Wartungskosten von Wassermengenreglern, Kosten des Betriebs einer eigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage 3. Entwässerung: Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung einer öffentlichen oder privaten Anlage, Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe 4. Heizung: Kosten für den Betrieb einer zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage oder des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten250 5. Zentrale Warmwasserbereitung: Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser oder der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten 6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen: siehe Punkt 4 und 5 7. Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs: Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage 8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung oder die Kosten einer entsprechenden nicht öffentlichen Maßnahme, Gebühren für die Müllabfuhr oder die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, Kosten für den Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen, Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung 250 Die überwiegende Zahl von Häusern wird über zentrale Heizungsanlagen versorgt. Um hier die Kostenanteile je Mieter zu berechnen, sind die Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), idF v. 20.01.1989, zwingend anzuwenden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 115 9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile 10. Gartenpflege: Kosten für die Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Pflege von Spielplätzen, Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen 11. Beleuchtung: Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile 12. Schornsteinreinigung: Kehrgebühren, soweit nicht bereits in Nummer 4 berücksichtigt 13. Sach- und Haftpflichtversicherung: Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug 14. Hauswart: Kosten der Vergütung, Sozialbeiträge und aller geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit zahlt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen 15. Betrieb der Gemeinschafts-Antennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage: Kosten des Betriebsstroms, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft, der Einstellung durch eine Fachkraft, das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörenden Antennenanlagen sowie die Gebühren für Kabelweitersendungen oder Breitbandkabelanschlüsse 16. Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege: Kosten des Betriebsstroms, der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit, sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit diese nicht bereits dort berücksichtigt sind 17. Sonstiges: Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen (Sauna, Schwimmbad), Prüfgebühren für Feuerlöscher251 251 Vgl. BetrKV, idF v. 25.11.2003 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 116 Die Zuordnung der Betriebskosten ist bei der Ermittlung der Vorteilhaftigkeit einer Investition in jedem Fall zu prüfen, unabhängig davon, ob der Eigentümer das Gebäude selbst verwaltet oder eine Hausverwaltung engagiert hat. So kann auf eine falsche oder fehlende Zuordnung künftig mit überarbeiteten Mietverträgen reagiert und unnötige Ausgaben vermieden werden. 3.4.2.4 Instandhaltungskosten Instandhaltungskosten werden in der II. BV als Kosten definiert, „ (…) die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.“ 252 Die inhaltliche Bestimmung der 'Instandhaltung' als eines baulichen Begriffs wird in Kapitel 4.3 detailliert ausgeführt. Instandhaltung steht in diesem Kontext für die Erhaltung des funktionsfähigen Soll-Zustandes des Bauwerks und beinhaltet die Maßnahmen Instandsetzung, Reparatur, Schönheitsreparatur, Verbesserung und Wartung. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der II. BV und der BetrKV Kosten für die Wartung (Inspektionen werden unter dem Oberbegriff der Wartung berücksichtigt. Vgl. Kapitel 4.3) in der Regel auf den Mieter umgelegt werden, während Instandsetzungen (auch Reparatur und Verbesserungen) der Eigentümer übernehmen muss.253 Um die gesamten Instandhaltungskosten abschätzen zu können, sollte der Eigentümer entsprechend dem Verfahren der kalkulatorischen Abschreibung Rückstellungen bilden. Ohne eine konsequente bauliche Instandhaltung ist die mittlere Lebenserwartung eines Bauteils gewöhnlich nicht zu erreichen. 252 253 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 28 (1) BetrKV, idF v. 25.11.2003, § 1 (2) Kosten / Wert Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Lebensdauer ohne Instandhaltung Seite 117 Lebensdauer mit Instandhaltung Verlust Zeit Mittlere Lebensdauer des Bauteils Abb. 64 Lebensdauer mit / ohne bauliche Instandhaltung254 Die Auswirkungen fehlender baulicher Instandhaltung unterscheiden sich je nach Bauteil. Die Untersuchungen von Christen/Meyer-Meierling zeigen beispielsweise, dass ein Verzicht auf jegliche Instandhaltung (vorschriftsmäßige Tätigkeiten wie z.B. Kaminreinigung ausgenommen) die Lebensdauer von Flachdächern um achtzig Prozent, bei Steildächern um siebzig Prozent verringern kann. Andere Bauteile wie z.B. eine konventionelle Putzfassade sind weniger anfällig, hier reduziert sich die Lebensdauer bei fehlender Instandhaltung nur um zehn Prozent 255 Trotz des unbestrittenen Nutzens der baulichen Instandhaltung muss darauf hingewiesen werden, dass die Lebensdauer eines Bauelements auch von anderen Einflussfaktoren bestimmt wird, auf die der Eigentümer während der Nutzungsphase kaum mehr bzw. gar nicht einwirken kann. Diese sind neben der Instandhaltungsintensität auch die Bauteilqualität (Materialqualität, Ausführung), die Nutzung (Beanspruchung des Gebäudes) und die Umwelteinflüsse (Luftverschmutzung, Klima).256 254 255 256 Vgl. Christen/Meyer-Meierling, Optimierung von Instandsetzungszyklen und deren Finanzierung bei Wohnbauten, 1999, S. 31 Vgl. Christen/Meyer-Meierling, a.a.O., S. 32 Vgl. Tomm (Projektl.), Geplante Instandhaltung, 1995, S.13-15 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 118 Zum Thema der baulichen Instandhaltungszyklen gibt es eine Vielzahl von Untersuchungen.257 Folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus dem von Tomm erstellten Bauelementkatalog des Pilotprojekts Geologisches Landesamt Krefeld. Zur Erstellung dieses Katalogs für eine geplante Instandhaltung wurden die Bauteile des Gebäudes aus den sechziger Jahren erfasst, untersucht, bewertet und die Intervalle der zukünftigen Maßnahmen festgelegt. Abb. 65 257 258 Bauelementkatalog für die geplante Instandhaltung258 Vgl. stellvertretend: Naber, Planung unter Berücksichtigung der Baunutzungskosten als Aufgabe des Architekten im Feld des Facility Management, 2002; Christen/Meyer-Meierling, Optimierung von Instandsetzungszyklen und deren Finanzierung bei Wohnbauten, 1999 und Tomm (Projektl.), Geplante Instandhaltung, 1995 Auszug aus Tomm, a.a.O., S.72 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 119 Grundsätzlich ist der Werteverzehr eines Gebäudes, das vermietet wird, über Rückstellungen für die Abschreibung und die Instandsetzung aufzufangen. Folgende Abbildung stellt dies am Beispiel eines Bauteils dar, das regelmäßig instand gesetzt wird und spätestens nach vierzig Jahren ersetzt werden muss. Die Abschreibung wird aus den Erstellungs- und den Abbruchkosten sowie der Teuerungsrate ermittelt. Nach zwanzig Jahren ist eine Instandsetzung des Bauteils notwendig. Mögliche Schwachstellenbeseitigungen in Form von Verbesserungen sind in den Rückstellungen für die Instandsetzung integriert. Eine Instandsetzung im vierzigsten Jahr ist nicht mehr erforderlich, da das Bauteil komplett ausge- Wert tauscht wird. Σ Rückstellungen Instandsetzung Σ Kontenstand Teuerungsrate + Abbruch Erstellungskosten Abschreibung Abschreibung Instandsetzung Erstellungskosten Lebensdauer mit Instandhaltung 10 20 30 40 Mittlere Lebensdauer des Bauteils Abb. 66 Summe der Rückstellungen Zeit Σ Rückstellungen Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 3.4.2.5 Seite 120 Mietausfallwagnis Mietausfallwagnis ist das „ (…) Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten, Vergütungen und Zuschlägen oder durch Leerstehen von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, entsteht. Es umfaßt auch die uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung oder Räumung.“ 259 Diese Kostenposition ist – begründet durch wachsende Leerstände, sin- kende Zahlungsmoral etc. – in die Kalkulation der Miete einzubeziehen. Folgende Zahlen zeigen die Brisanz dieses Themas: „Das Volumen an Wohnmietforderungen in Deutschland ist mit jährlich 200 Milliarden Euro zu veranschlagen. Der Anteil von Forderungen, die älter als drei Monate sind, wird auf 14 Milliarden Euro taxiert.“ 260 In der II. BV wird eine Zurückstellung für das Mietausfallwagnis von zwei Prozent der Jahresnettomiete angesetzt. An dieser Stelle ist zu prüfen, wie viel Verlust in den letzten Jahren durch Leerstand, unterbliebene Mietzahlungen und Rechtsverfolgung beim Betrieb des untersuchten Gebäudes tatsächlich angefallen ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass säumige Mieter bei ihrem Auszug die Wohnungen nicht in einem vertragsgerechten Zustand hinterlassen. Die Kaution deckt in einem solchen Fall die Kosten zur Behebung der Schäden nicht immer. Die Kosten, die für notwendige Schönheitsreparaturen oder Instandsetzungen anfallen, sind ebenfalls unter der Position Mietausfallwagnis einzuordnen. 3.4.2.6 Einmalige Ausgaben Neben den in der II. BV aufgeführten Aufwendungen gibt es noch Ausgaben, die über die laufende Bewirtschaftung des Gebäudes hinausgehen. Diese einmaligen Aufwendungen sind Ausgaben für Modernisierungen oder bauliche Veränderungen (vgl. Kapitel 4.2 und 4.4). Bauliche Veränderungen sind Maßnahmen, die das Gebäude in seiner Struktur verändern. Modernisierungen steigern den Gebrauchswert eines Gebäudes, während Instandhaltungen zur Erhaltung des funktionsfähi259 260 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 29 (1) Haus & Grund Deutschland, Immer mehr Vermieter geraten durch säumige Mieter in Bedrängnis, 14.08.2002, http://www.haus-und-grund.net, Abruf am 27.01.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 121 gen Soll-Zustandes dienen. Die exakte Unterscheidung dieser Begriffe ist aus folgenden Gründen notwendig: Bauliche Veränderungen und Instandhaltungen können in der Regel nicht auf den Mieter umgelegt werden. Nach einer Modernisierung kann jedoch gemäß § 559 BGB261 die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Wird jedoch eine Modernisierung anstatt einer Instandsetzung vorgenommen, können für eine Mieterhöhung nur die Kosten der Modernisierung abzüglich der Instandsetzungskosten angesetzt werden. Wenn beispielsweise der Eigentümer fünf energiesparende Isolierglasfenster (zu je 300,- €) neu einbauen lässt, anstatt bei den bestehenden Fenstern aus den sechziger Jahren die Beschläge reparieren zu lassen (zu je 85,- €), muss er die Reparaturkosten von den Modernisierungskosten abziehen. Die tatsächlichen Modernisierungskosten kann er mit einer monatlichen Mieterhöhung von 9,85 € auf den Mieter umlegen. 1.500,- € - 425,- € 1.075,- € x 11 % 118,25 € / = 1.075,00 € = 118,25 € 12 Monate = 9,85 € Zu welchem Prozentsatz sind für bauliche Veränderungen und Modernisierungen Rückstellungen einzuplanen? In der Regel fällt die Modernisierung eines Bauteils mit einer größeren Instandhaltungsmaßnahme oder einem ohnehin notwendig gewordenen Austausch zusammen. Dies bedeutet, dass bereits Rückstellungen für die Abschreibung oder die Instandsetzung vorhanden sind bzw. sein sollten. Beim Austausch eines Bauteils, dessen technische Lebensdauer abgelaufen ist, wird das neue Bauteil dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Beispielsweise baut man Fenster mit besseren Wärmeschutzeigenschaften oder einen effizienteren Heizungsbrenner ein. Da Teile der Modernisierungskosten auch auf die Mieter umgelegt werden können, sind für Modernisierungsmaßnahmen keine Extrarückstellungen zu bilden. 261 BGB, idF v. 24.8.2002, § 559 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 122 Bauliche Veränderungen sind üblicherweise nicht kalkulierbar. (Eine bereits beim Neubau eines Gebäudes geplante spätere bauliche Veränderung – meist eine Erweiterung – stellt die Ausnahme dar.) Die Notwendigkeit, ein Gebäude baulich zu verändern, ist vorwiegend auf die gesellschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Wohnungen aus der Gründerzeit werden heute auf Grund ihrer großen Zimmer und damit verbundenen Multifunktionalität geschätzt, während die Grundrisse der Nachkriegszeit eher als beengend empfunden werden. Die erst in den letzten Jahren aufgetretene Problematik des Teilabbruchs von Gebäuden hängt mit Wanderungsbewegungen auf Grund der Arbeitsmarktsituation, als auch mit der demografischen Entwicklung vor Ort zusammen. Der Ausbau eines Dachgeschosses ist abhängig von der Entwicklung des Standortes, den aktuellen Förderungen und den rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus muss das Gebäude durch seine Konstruktion (z.B. Statik) und seine Konzeption (z.B. Gebäudetiefe) die Voraussetzungen für einen gewünschten Umbau, Aufbau etc. bieten. Da bauliche Veränderungen aus gesellschaftlichen und konstruktiv/konzeptionellen Gründen kaum prognostiziert werden können, sind keine Rückstellungen zu bilden. Ihre Finanzierung läuft in der Regel wie ein Neubau über einen größeren Fremdkapitalanteil. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 123 3.4.3 Einnahmen Die Einnahmen sind gemäß II. BV wie folgt bestimmt: „Erträge sind die Einnahmen aus Miet- und Pachtverträgen, sowie Vergütungen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit nachhaltig erzielt werden können. Umlagen und Zuschläge, die zulässigerweise neben der Einzelmiete erhoben werden, bleiben als Ertrag unberücksichtigt.“ 262 Sonstige Einnahmen in Form von Förderungen werden – wie bereits in Kapitel 1.2 festgelegt – auf Grund ihrer individuellen Ausrichtung in dieser Arbeit nicht untersucht. Die Einnahmen errechnen sich durch Multiplikation der Summe der vermieteten Fläche mit dem Mietpreis pro Quadratmeter vermieteter Fläche. Zur Definition, Beschreibung und Art der Erfassung der Flächen gibt es spezifische Regelwerke, die entweder gesetzlich vorgeschrieben sind – bei Anwendung des Wohnungsraumförderungsgesetzes ist dies die Wohnflächenverordnung (WoFlV)263 – oder vertraglich vereinbart werden können; hier die MF-G264 bei Gewerbebauten, die WoFlV bei frei finanzierten Wohnungen oder übergreifend die DIN 277.265 In nachstehender Abbildung werden der Aufbau und die Zusammensetzung der Bruttowarmmiete als Übersicht dargestellt und im Anschluss erläutert. Die Miete, die der Mieter letztendlich zahlt, ist weit mehr als die Nettomiete. Auf die Nettomiete, die aus dem Rohertrag und der 'notwendigen' Miete besteht, werden die vertraglich vereinbarten Betriebskosten – ohne Heizkosten für Heizung und Warmwasser – aufgeschlagen. Dies ist die so genannte Bruttokaltmiete. Werden abschließend noch die Kosten für Heizung und Warmwasser addiert, erhält man die Bruttowarmmiete. 262 263 264 265 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 31 (1) Wohnflächenverordnung (WoFlV), idF v. 25.11.2003, § 1 (1) Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G), Wiesbaden, idF v. 01.11.2004 DIN 277, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, 2/2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 124 Bruttowarmmiete minus umlagefähig Heizkosten ist gleich Bruttokaltmiete minus umlagefähig Betriebskosten gemäß BetrKV, idF. v.25.11.2003 ist gleich Nettomiete minus nicht umlagefähig 'notwendige' Miete Eigen- und Fremdkapitalkosten, Tilgung, kalkulatorische Abschreibung, Instandsetzung, Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten, sonstiges ist gleich Rohertrag Abb. 67 Zusammensetzung der Bruttowarmmiete Als Basis der so genannten Nettomiete dienen zum einen die Gewinnvorstellungen des Eigentümers und zum anderen die durch den wirtschaftlichen Gebäudebetrieb entstehenden, nicht umlegbaren Ausgaben zzgl. der Tilgung. Die Einbeziehung der Tilgung in die Kalkulation ist erforderlich, da der Eigentümer die Mittel zur Tilgung des Fremdkapitals aufbringen muss und diese in der Regel aus den Mieterträgen abgedeckt werden sollen. Der gewünschte Rohertrag zuzüglich der 'notwendigen' Miete ergibt die Nettomiete. Die Nettomiete ist Ansatzpunkt zum Mietvergleich. Für den Wohnungsbau gilt als Grundlage die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach dem üblichen Mietpreis der letzten vier Jahre für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Raumes gebildet wird.266 266 Vgl. BGB, idF v. 24.8.2002, § 558 (2) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 125 Dabei versteht man unter • Art: die Struktur des Hauses oder der Wohnung (Bestandsbau, Neubau, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) • Größe: die Haus- oder Wohnungsgröße in m² (in der Regel sind kleine Wohnungen pro m² teurer als große Wohnungen) • Ausstattung: alles, was von Vermieterseite zur Verfügung gestellt wird, ohne vom Mieter dafür eine gesonderte Vergütung zu bekommen (Heizung, Bad, Wandschränke, Bodenbeläge, aber auch räumliche Ausstattungsmerkmale wie Keller) • Beschaffenheit: die Bauweise, der Zuschnitt und der bauliche und energetische Zustand und • Lage: die Verhältnisse im Wohngebiet, wie z.B. Lärmbeeinträchtigung. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist gewöhnlich den so genannten Mietspiegeln zu entnehmen, die inzwischen in den meisten Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Diese Mietspiegel werden von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt bzw. anerkannt. Das BGB unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel, deren spezifische Anforderungen in folgender Abbildung dargestellt werden: Einfacher Mietspiegel Qualifizierter Mietspiegel • BGB, § 558c • von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt • soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden • BGB, § 558d • nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt • von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt • ist im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen • nach 4 Jahren neu zu erstellen Abb. 68 Einfacher und qualifizierter Mietspiegel Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 126 Für Gewerbemieter gelten die Mieterschutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht, die Miete kann weitestgehend frei vereinbart werden. Angelehnt an die Mietspiegel für Wohnraum existieren aber – gerade für größere Städte wie Frankfurt, München, Berlin – Untersuchungen zu Mietpreisen in Verbindung mit Qualitätsmerkmalen des Gebäudes, des Standorts und der Infrastruktur, an denen sich der Mieter orientieren kann.267 267 Vgl. stellvertretend Kempers’s City News 1/2004, Düsseldorf und Müller International Immobilien Facility Management GmbH, Key-Report Office 2004, 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 127 3.5 'Lebenszykluskosten' und 'Life-Cycle-Costs' Als Ergänzung zur Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben während der wirtschaftlichen Lebensdauer eines Gebäudes folgt eine Untersuchung der so genannten 'Lebenszykluskosten' oder 'Life-Cycle-Costs'.268 In der Fachliteratur und Fachpresse finden sich über das Verhältnis der Planungs- und Baukosten zu den Nutzungs- und Abrisskosten eines Gebäudes die unterschiedlichsten Aussagen. Die Firma Sireo, Real Estate Asset Management, zeigt in ihrem Annual Report 2002 zur Verdeutlichung von Optimierungspotentialen in der Immobilienbewirtschaftung eine Grafik (vgl. Abb. 69) zu 'Lebenszykluskosten am Beispiel eines Bürogebäudes'.269 Leider fehlt die Angabe der Nutzungsdauer des Gebäudes. Dadurch ist die Aussage der Grafik nur bedingt brauchbar. Darüber hinaus gibt es keinen Hinweis, ob in den Herstellungskosten/Investitionskosten auch die Planungskosten enthalten sind und ob die Bewirtschaftungskosten im Sinne der II. BV § 24 zu verstehen sind oder die Kosten für Modernisierungen oder bauliche Veränderungen beinhalten. Abb. 69 268 269 270 'Lebenszykluskosten am Beispiel eines Bürogebäudes' nach SIREO270 Zur Kritik des Begriffes 'Lebenszyklus' vgl. Kapitel 3.1 Sireo, Annual Report 2002, S. 31 Vgl. Sireo, a.a.O., S. 31 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 128 Kriegesmann kritisiert in seinem Beitrag über 'Lifecycle-Management', dass bei der Planung von Gebäuden „ (…) die Aufgaben und Folgekosten in der Nutzung und Bewirtschaftung (…) “ 271 oft unberücksichtigt bleiben. „Bei einer Gebäudenut- zungsdauer von 40 bis 60 Jahren machen die Investitionskosten nur zwischen 25 und 10 % der Lebensdauerbetriebskosten aus. (...) Nach sechs bis acht Jahren sind in der Regel ebenso hohe Kosten für den Unterhalt einer Immobilie angefallen wie für deren Erstellung nötig waren.“ 272 In seiner Grafik 'Gebäudelebenszyk- luskosten' (vgl. Abb. 70) beschränkt sich Kriegesmann auf einen Zeitraum von sieben Jahren, ordnet diese Angabe jedoch keinem bestimmten Gebäudetyp zu. Dabei unterscheiden sich die Nutzungskosten je nach Gebäudetyp (Verwaltung, Handel, Schulen, Wohnungen etc.) enorm. Darüber hinaus fehlt eine Angabe zu den Abrisskosten. Abb. 70 271 272 273 'Gebäudelebenszykluskosten' nach Kriegesmann 273 Kriegesmann, Facility Management als Managementaufgabe im Lebenszyklus einer Immobilie - Lifecycle-Management, 2002, S. 3 Kriegesmann, a.a.O., S. 3-4 Kriegesmann, a.a.O., S. 4 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 129 Schrodt diskutiert die hohen Folgekosten beim Betrieb eines Gebäudes und kommt zu folgendem Schluss: „Nach circa sieben Jahren übersteigen die Bewirtschaftungskosten die Höhe der Einmalaufwendung für die Gebäudeerstellung.“ 274 Ob hier die Bewirtschaftungskosten im Sinne der II. BV gemeint sind, mit Erstellungskosten die reinen Baukosten oder die Summe von Planungs- und Baukosten angesetzt werden und diese sieben Jahre einen Durchschnittswert darstellen oder tatsächlich für alle Gebäudearten gelten, wird nicht weiter erörtert. Das IFB (Institut für Bauforschung e.V.) zeigt in einem Faltblatt zur Nutzungskostenplanung für den Wohnungsbau die Kostenentwicklung im Wohnungsbau an Hand der in Abb. 71 wiedergegebenen Grafik. Die Kosten während der Nutzung werden viermal so hoch eingeschätzt wie die Baukosten nach DIN 276. Auch bei dieser Betrachtung fehlen die Kosten des Abrisses. Abb. 71 274 275 'Lebenskosten im Wohnungsbau' nach IFB275 Schrodt, Fehlentwicklungen vermeiden, in: Immobilien Wirtschaft und Recht, 3/2004, S 42-43 IFB Informationen, Nutzungskostenplanung für die Wohnungswirtschaft, Stand 20.09.2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 130 Eine differenzierte Darstellung des Verhältnisses von Nutzungskosten zu Baukosten zeigt eine Untersuchung der HVB Immobilien unter der Überschrift 'Optimierung der Lebenszykluskosten' (vgl. Abb. 72).276 Die anfallenden Nutzungskosten werden je nach Gebäudenutzung unterschieden. Es fehlen jedoch Informationen, ob in den Baukosten die Planungskosten enthalten sind und welche Kosten in den Nutzungskosten berücksichtigt werden. Abb. 72 'Qualitative Darstellung der Nutzungskosten versus Baukosten für verschiedene Gebäudenutzungen' nach HVB277 Allen vorgestellten Modellen fehlt die eindeutige Definition der verwendeten Begriffe. Daher stellen sich unter anderem folgende Fragen: Welche Maßnahmen sind in den Nutzungskosten enthalten? Wird unter Bewirtschaftungskosten der Begriff nach II. BV verstanden? Von welchen Investitionen ist die Rede – Erstellungs-, Ersatz- oder Rationalisierungsinvestitionen? Darüber hinaus fehlen in der Regel Aussagen zu den Abrisskosten. Die vorgestellten Ausführungen zeigen an Hand ihrer heterogenen Inhalte, dass in diesem Bereich dringend weiterer Forschungsbedarf besteht, um eindeutige und aussagekräftige Zahlen zur Verfügung stellen zu können. 276 277 Detlefsen (Verf.), Gesundes Büro, HVB Immobilien, 2002, S. 31 Detlefsen (Verf.), a.a.O., S. 31 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 131 3.6 Zusammenfassung Der Begriff 'Lebenszyklus einer Immobilie' ist verallgemeinernd und trifft die Vielschichtigkeit des Sachverhaltes nur unzureichend. Der Zeitraum von der Projektidee bis zum Abriss eines Gebäudes ist kein Zyklus, sondern ein einmaliger Prozess. Das Grundstück unterliegt als Teil der Erdoberfläche keinem Zyklus, da es als Fläche vorhanden ist. Der Terminus Immobilie (vgl. Kapitel 2.1) wird in der Fachliteratur in drei Versionen verwendet – Gebäude, Grundstück, Gebäude und Grundstück – und ist daher bei seiner Anwendung oft nicht eindeutig zuzuordnen. Auch der Begriff der Lebensdauer eines Gebäudes ist ungenügend. Es muss differenziert werden, um welche Betrachtung es sich handelt, der technischen oder wirtschaftlichen Lebensdauer oder womöglich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die mit dem jeweiligen Begriff verbundenen Abbruch Nutzung Realisierung Planung unterschiedlichen Zeitspannen. Wirtschaftliche Nutzungsdauer Technische Lebensdauer Wirtschaftliche Lebensdauer Abb. 73 Zeitabschnitte im Leben eines Gebäudes Unter der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder auch optimalen Nutzungsdauer wird der Zeitraum verstanden, in dem durch den Betrieb eines Gebäudes Gewinn erzielt wird. Ist auf Dauer auch durch Umbau, Modernisierungen, Verkauf etc. kein monetärer Überschuss zu erzielen, wird das Gebäude in der Regel abgerissen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 132 Die technische Lebensdauer bezieht sich auf die Gebäudesubstanz, vom Zeitpunkt der Realisierung bis zum Abriss. Die wirtschaftliche Lebensdauer umfasst alle jemals getätigten Einnahmen und Ausgaben für die Planung, Realisation, Nutzung und den Abbruch eines Gebäudes. Die Gliederung der Einnahmen/Ausgaben ab dem Zeitpunkt des Nutzungsbeginns erfolgt nicht über die DIN 18960, sondern über die II. BV. Dies liegt darin begründet, dass in der DIN 18960 die Abschreibung, Tilgung und die Mieteinnahmen nicht enthalten sind. Darüber hinaus bezieht sich sowohl die Rechtssprechung als auch die Fachliteratur überwiegend auf die II. BV. Zum Thema der Lebensdauerkosten im Speziellen und Allgemeinen existieren in der Literatur keine aussagekräftigen, umfassenden Untersuchungen. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 4 Seite 133 Definition und Typisierung von Planungsalternativen im Bestand Es existiert eine Fülle von Begriffen (Abbruch, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung etc.), die sich auf bauliche Maßnahmen im Bestand beziehen. Sie sind jedoch im seltensten Fall exakt definiert. Ihre Inhalte überschneiden oder widersprechen sich in Teilen oder sie werden mit stark differierender Bedeutung verwendet. Um Planungsvarianten eindeutig voneinander abgrenzen zu können, sind die einzelnen Begriffe durch Ausführungen in Regelwerken, Fachliteratur etc. zu definieren. Die erfassten Termini – die Literaturrecherche erbrachte eine Anzahl von mehr als zwanzig – wurden bereits im Vorfeld thematisch nach Oberbegriffen geordnet. Dies hat den Vorteil, dass die jeweiligen Definitionen und Erläuterungen nachvollziehbar gegenüber gestellt und verglichen werden können. Die Oberbegriffe – im Folgenden auch Kategorien genannt – stellen jeweils eigenständige Maßnahmenpakete ohne Überschneidung mit einer anderen Kategorie dar. Termini, die auf Grund ihrer unspezifischen Prägung nicht in diese Struktur eingeordnet werden können, werden im Anschluss erläutert. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 134 4.1 Kategorie 1: Abbruch Die Kategorie 'Abbruch' steht für die Begriffe: • Abriss • Demontage • Rückbau. Für die Wahl des Terminus Abbruch als Oberbegriff spricht seine allgemeine Definition „ Abreißen, Niederreißen (…) (etwas Aufgebautes) abbauen (…) demontieren (...).“ 278 Der Rückbau wird im Baugesetzbuch im ersten Absatz des § 179 'Rückbau- und Entsiegelungsgebot' als ganze oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage bezeichnet: „Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten zu dulden, daß eine bauliche Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ganz oder teilweise beseitigt wird, wenn sie 1. den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entspricht und ihnen nicht angepasst werden kann oder 2. Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufweist, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können.“ 279 Gieselmann definiert den Rückbau als „Teilabriß im vertikalen oder horizontalen Bereich eines bestehenden Gebäudes oder Ensembles. (Es werden entweder Geschosse abgetragen oder ganze Bauteile abgebrochen.) Das abgetragene Material wird als Baustoff – entweder in Form von Recyclingmaterial oder als vollständiges Bauteil – „weiter“bzw. „zweit“-verwendet.“ 280 Die angeführten Definitionen des Begriffes Rückbau sind in beiden Quellen nicht eindeutig, da von Gebäuden und Gebäudeteilen die Rede ist. Diese Ungenauigkeit kann dadurch behoben werden, dass zukünftig in Rückbau (Gebäude) und Teilrückbau (Bauteil) unterschieden wird (vgl. Kapitel 4.2). 278 279 280 Dudenredaktion, Das Bedeutungswörterbuch, 2002, S. 48 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 179 (1) Gieselmann, Sanierungshandbuch Wohnungsbau, 1994, S. 17 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 135 Innerhalb dieser Kategorie steht der Oberbegriff Abbruch für die Begriffe Abriss, Demontage und Rückbau als Ausdruck für die komplette Beseitigung eines ganzen Gebäudes. Der Teilabbruch wird als bauliche Veränderung im Kapitel 4.2 erläutert. 4.2 Kategorie 2: Bauliche Veränderung Die Kategorie 'Bauliche Veränderung' beinhaltet die Begriffe: • Ausbau • Erweiterung • Anbau • Aufbau • Aufstockung • Teilabbruch • Umbau. Das Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) definiert den Ausbau im § 17 (1): „Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten.“ 281 Durch den Ausbau werden also bereits bestehende Flächen, die in der Regel bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder minderwertig genutzt wurden, so verändert, dass nun eine höherwertige Nutzung möglich ist, wie z.B. nach dem Ausbau eines Dachbodens oder nach der Umwandlung einer Dachfläche in eine Dachterrasse. Im II. WoBauG wird auf die Erweiterung282 eines bestehenden Gebäudes mit folgenden Worten Bezug genommen: „Wohnungsbau durch Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Aufstockung des 281 282 II. WoBauG, idF v. 16.12.1997, § 17 (1) Erweitern: „ (...) in seiner Ausdehnung, in seinem Umfang vergrößern (...) aufstocken ausbauen, ausdehnen, ausweiten, verbreitern, vergrößern (...)“, Dudenredaktion, Das Bedeutungswörterbuch, 2002, S. 342 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 136 Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude.“ 283 Nach der HOAI sind Erweiterungsbauten „ (…) Ergänzungen eines vorhandenen Objekts, zum Beispiel durch Aufstockung oder Anbau.“ 284 Als entscheidende Kriterien bezeichnen Lo- cher/Koeble/Locher/Frik in ihrem Kommentar zur HOAI die „ (...) unmittelbare körperliche Verbindung mit einem bereits vorhandenen Objekt“ und die „ (...) räumliche Ausdehnung (...)“. 285 Da der Begriff der Erweiterung als Synonym für Ausbau, Anbau und Aufbau, d.h. also überbegrifflich verwendet werden kann und somit unspezifisch ist, wird im weiteren Verlauf auf seine Anwendung verzichtet. Der Aufbau oder die Aufstockung bedeutet eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche durch ein oder mehrere neue Stockwerke. Ein Anbau definiert sich zum einen durch den direkten baulichen Anschluss an das bestehende Gebäude und zum anderen durch seine Größe im Vergleich zum Bestandsbau. Wird beispielsweise an ein vorhandenes zweistöckiges Verwaltungsgebäude ein neuer Bürokomplex mit vier Stockwerken und der doppelten Grundfläche gebaut, kann nicht mehr von einem Anbau die Rede sein, sondern von einem Neubau mit Anbindung an den Bestand. Ein Anbau hat in der Regel ein kleineres Bauvolumen als das bestehende Gebäude, ist diesem gegenüber untergeordnet. Für den Begriff Teilabbruch finden sich keine Definitionen. Es ist aber wichtig, diese bauliche Maßnahme als mögliche bauliche Veränderung einzukalkulieren und zu definieren. Im Gegensatz zum Abbruch bleibt hier zumindest ein Teil des Gebäudes bestehen und wird weiterhin genutzt. Der Teilabbruch ist durch die Verringerung der ehemals vorhandenen Fläche gekennzeichnet. Inzwischen sind Teilabbrüche der obersten Geschosse von Plattenbauten in den neuen Bundesländern im Zusammenhang mit der Reduzierung des Wohnungsleerstands und/oder der Erhöhung der Attraktivität der Gebäude durchaus üblich geworden. 283 284 285 II. WoBauG, idF v. 16.12.1997, § 17 (2) HOAI, in der ab 01.01.1996 gültigen Fassung mit Umstellung in €-Werte ab 01.01.2001, § 3 Nr. 4 Locher/Koeble/Locher/Frik, Kommentar zur HOAI, 8. Aufl., 2002, § 3, Rn. 8, S. 301 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 137 Unter Umbauten werden gemäß HOAI die „ (...) Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand“ 286 verstan- den. Der Umbau ist dadurch charakterisiert, dass der Eingriff in den Bestand „ (...) wesentlich (...)“ 287 ist: „Das Abschlagen von Putz ist zwar ein Eingriff in den Be- stand, jedoch kein wesentlicher (...). “ 288 Der Unterschied zwischen Umbau und Ausbau liegt darin, dass beim Umbau die bisherige Nutzung der Fläche bestehen bleibt (z.B. Grundrissänderung, Zusammenlegung zweier Wohnungen) bzw. sich die Änderungen im gleichen Standard (Qualität des Ausbaus, der Nutzung) bewegen (z.B. EG-Wohnung wird zum Geschäft umgebaut). Der Ausbau betrifft eine Fläche, die bisher nicht oder nur minderwertig genutzt wurde, wie der Ausbau eines Dachbodens zur Wohnung oder einer Lagerhalle zu einer Gewerbefläche. Die Kategorie 'bauliche Veränderungen' ist mit den Maßnahmen Anbau, Aufbau, Ausbau, Teilabbruch und Umbau breit gefächert. Übereinstimmendes Merkmal der baulichen Veränderung ist, dass es sich zwar um einen wesentlichen Eingriff in ein existierendes Gebäude handelt, – etwa in den Grundriss oder in die Kubatur – dieses aber in seiner Substanz erhalten bleibt. Dabei stehen die Begriffe Anbau, Aufbau für eine Vergrößerung, der Teilabbruch für eine Verkleinerung und der Aus- und Umbau für die Modifizierung eines Gebäudes. 286 287 288 HOAI, idF v.01.01.1996, § 3 Nr. 5 Locher/Koeble/Locher/Frik, Kommentar zur HOAI, 8. Aufl., 2002, § 3, Rn. 9, S. 302 Locher/Koeble/Locher/Frik, a.a.O., S. 302 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 138 4.3 Kategorie 3: Instandhaltung Die Kategorie 'Instandhaltung' beinhaltet die Begriffe: • Instandhaltung • Wartung • Inspektion • Instandsetzung • Reparatur • Schönheitsreparatur • Verbesserung. Instandhaltungen werden in der HOAI sehr unbestimmt als: „ (…) Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts“ 289 erläutert. In der II. BV findet sich im § 28 die Beschreibung der Instandhaltungskosten als „ (...) Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.“ 290 Der Oberbegriff Instandhaltung wird in zwei DIN-Normen definiert, der europäischen DIN EN 13306 'Begriffe der Instandhaltung'291 und der deutschen DIN 31051 'Grundlagen der Instandhaltung'292. Im nationalen deutschen Vorwort der DIN 13306 wird darauf verwiesen, dass sie kein vollständiger Ersatz für die DIN 31051 ist, da „ (...) zahlreiche für Deutschland wesentliche Begriffe entfallen, zum Teil deshalb, weil es für diese keine gleichwertigen englischen oder französischen Begriffe gibt.“ 289 290 291 292 293 293 Aus diesem Grund wurde entschieden, die DIN 31051 in überar- HOAI, idF v.01.01.1996, § 3 Nr. 11 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 28 (1) DIN EN 13306, 9-2001 DIN 31051, 6-2003 DIN EN 13306, 9-2001, S. 1 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 139 beiteter Form weiter bestehen zu lassen.294 Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die DIN 31051. Die Instandhaltung ist nach DIN 31051 die „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“ 295 Sie teilt sich in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instand- setzung und Verbesserung. Instandhaltung nach DIN 31051 (6/2003) Wartung Abb. 74 Inspektion Instandsetzung Verbesserung Unterteilung der Instandhaltung296 Dies bedeutet, dass die Instandhaltung nicht als eigenständige Maßnahme verstanden wird, sondern als Oberbegriff für mehrere Tätigkeiten steht, die dazu dienen, eine Einheit – in unserem Fall ein Gebäude – in brauchbarem Zustand zu halten. Aus dem Bereich der Fachliteratur sind zur Instandhaltung folgende Definitionen hervorzuheben: Peters erläutert sie als „ (...) laufende Pflege des Wohnungseigentums. Dazu gehören auch Wartungsarbeiten, Kleinreparaturen und Veränderungen, die auf der Grundlage baurechtlicher, sicherheitsrechtlicher und ordnungsrechtlicher Maßnahmen nachträglich erforderlich werden. Diese können sich aus der Fortentwicklung der anerkannten Regeln der Technik sowie der Einheitlichen Technischen Baubestimmungen (ETB) ergeben. Große Instandhaltungsarbeiten werden in etwa gleichbleibenden Zeitabständen anfallen (...). Diese Arbeiten sind vorhersehbar; Instandhaltungsarbeiten fallen jedoch auch im nicht vorhersehbaren 294 295 296 DIN EN 13306, 9-2001, S. 1 DIN 31051, 6-2003, S. 3 Vgl. DIN 31051, 6-2003, S. 2 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Bereich an.“ 297 Seite 140 Eine ähnliche Definition bietet auch Gieselmann: „Instandhaltung: Laufende bauliche Unterhaltung des Bauwerks zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, z.B. Erneuerung des Fensteranstrichs.“ 298 Die eindeutigen Vorgaben der DIN 31051 sollten in Gesetzestexten und Fachliteratur Eingang finden, um Überschneidungen von Begriffen – wie in folgenden Beispielen aufgeführt –künftig zu vermeiden: • „Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere (...) die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (...).“ 299 • „Instandhaltung: Laufende Behebung chronischer Schäden (Zeitschäden) infolge gewöhnlicher Beanspruchung (Benützung, Witterung). (...) Bei regelmäßig durchgeführter Instandhaltung können Instandsetzungsmaßnahmen weitgehend vermieden werden, sofern sie Folgeschäden betreffen und nicht akute Schäden durch außergewöhnliche Einflüsse auf den Baukörper.“ 300 • „Restaurierung: Instandhaltung oder Instandsetzung eines besonders wertvollen Baukörpers.“ 301 297 298 299 300 301 Peters, Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnungseigentum, 1984, S. 11 Gieselmann, Sanierungshandbuch Wohnungsbau, 1994, S. 17 WEG, idF v. 01.08.2002, § 21 (5) Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 152 Kastner, a.a.O., S. 157 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 141 Unter Wartung werden nach DIN 31051 Maßnahmen verstanden, die „ (…) zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats“ 302 beitragen. Da- bei ist der Abnutzungsvorrat der „Vorrat der möglichen Funktionserfüllungen unter festgelegten Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung, Instandsetzung oder Verbesserung innewohnt, (...) “ 303 (vgl. Abb. 75). Die Wartung ist also ein Teilaspekt der vorbeugenden Instandhaltung, die nach DIN EN 13306 wie folgt definiert wird: „Präventive Instandhaltung: Instandhaltung ausgeführt in festgelegten Abständen oder nach vorgeschriebenen Kriterien zur Verminderung der Ausfallwahrscheinlichkeit oder der Wahrscheinlichkeit einer eingeschränkten Funktionserfüllung einer Einheit.“ 304 Die DIN 18960 'Baunutzungskosten im Hochbau' erläutert die Wartung als eine „ (…) Maßnahme zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.“ 305 Die in der Fachliteratur zu findenden Definitionen schließen sich die- sen Erläuterungen sinngemäß an, wenn es etwa heißt: „Die Wartung dient zur Aufrechterhaltung der Funktion eines Bauteils (...).“ 306 Die Inspektion folgt nach DIN 31051 der Wartung und beinhaltet „Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.“ 307 Es stellt sich die Frage, inwiefern die Reihenfolge der Nennung der Begriffe Wartung und Instandhaltung sich auch auf den Ablauf der Maßnahmen innerhalb eines Instandhaltungskonzeptes bezieht und ob diese sinnvoll ist. Grund der Überlegung ist die explizite Nennung folgender Maßnahme im Rahmen der Inspektion: „Planung im Sinne des Aufzeigens und Bewertens alternativer Lösungen unter Berücksichtigung betrieblicher und außerbetrieblicher Forderungen.“ 308 Die Abwägung alternativer Lösun- gen sollte grundsätzlich vor jeder Tätigkeit – auch der Wartung – stehen. 302 303 304 305 306 307 308 DIN 31051, 6-2003, S. 3 DIN 31051, 6-2003, S. 5 DIN EN 13306, 9-2001, S. 21 DIN 18960, 8-1999, S. 5 Kohlbecker in IBK-Bau-Fachtagung 257, 2000, S. 9/1 DIN 31051, 6-2003, S. 3 DIN 31051, 6-2003, S. 4 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 142 Die DIN 18960 definiert die Inspektion im Rahmen der Betriebskosten als eine „ (…) Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.“ 309 Der Terminus Instandsetzung fordert eine differenzierte Betrachtung, da er in vielen Regelwerken erläutert wird, deren Begriffsbestimmungen allerdings nicht immer übereinstimmen. Nach § 177 des BauGB ist eine Instandsetzung die Behebung vorhandener baulicher Mängel mit dem Ziel, den zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wiederherzustellen: (1) Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Mißstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Mißstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Mißstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet. (...) (3) Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter 1. die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, 2. die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder 3. die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.“ 310 309 310 DIN 18960, 8-1999, S. 5 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 177 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 143 Im Kommentar von Battis/Krautzberger/Löhr wird dazu folgende wichtige Feststellung getroffen: „Das Instandsetzungsgebot bezieht sich also auf nachträgliche Verschlechterungen der baulichen Anlage. Dies bedeutet aber nicht, dass die Instandsetzung immer in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gebäudes bestehen muss, zumal namentlich ältere Gebäude im Laufe der Jahrzehnte oder Jahrhunderte mehrfach verändert werden.“ 311 Mit dieser Aussage wird der Unterschied zwischen Instandsetzung und denkmalpflegerischen Aspekten (vgl. Kapitel 4.5.2) eindeutig herausgestellt. Der Begriff der Instandsetzung wird auch im § 17a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) erwähnt: „ (...) Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung.“ 312 Im Geset- zestext existiert keine Abgrenzung der Termini Instandsetzung und Modernisierung. Folgt man dem Kommentar von Blömeke/Blümmel/Kinne/Lorenz zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, sind Instandsetzungen „ (...) die Behebung von baulichen Mängeln, insbesondere von Mängeln, die infolge von Abnutzung, Witterungseinflüssen oder Einwirkungen Dritter entstanden sind, damit die Wohnung wieder in einen zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand versetzt wird (...).“ 313 Eine ähnliche Erläuterung findet sich in der HOAI „Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts, soweit sie nicht unter Nummer 3 [A.d.V.: Wiederaufbauten] fallen oder durch Maßnahmen nach Nummer 6 [A.d.V.: Modernisierung] verursacht sind.“ 314 Für die HOAI liegt der Unterschied zwischen Instandhaltung und Instandsetzung in der Differenz zwischen 'Erhaltung' (Instandhaltung) und 'Wiederherstellung' (Instandsetzung) des Soll-Zustandes eines Objekts. Beide Maßnahmen stehen im Gegensatz zur DIN 31051, in der die Instand311 312 313 Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar Baugesetzbuch, 2002, § 177, Rn. 10, S. 1523 II. WoBauG, idF v. 16.12.1997 Blömeke/Blümmel/Kinne/Lorenz, Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum, 2000, S. 101 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 144 setzung unter den Oberbegriff der Instandhaltung gestellt ist, gleichberechtigt nebeneinander. Dass zur Erhaltung eines Gebäudes die Reparatur beschädigter Bauteile gehört, wird von der HOAI nicht thematisiert. Die DIN 31051 definiert die Instandsetzung als „Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.“ 315 Sie stellt den Einsatzpunkt der Instandsetzung auch grafisch an Hand des Abbaus des Abnutzungsvorrats dar. Eine Betrachtungseinheit weist einen bestimmten Abnutzungsvorrat und eine definierte Abnutzungsgrenze auf. Eine Abnutzung durch z.B. Korrosion, Reibung, Ermüdung etc. ist unvermeidlich. Wird die Abnutzungsgrenze überschritten, kommt es zum Ausfall der Betrachtungseinheit, wie in folgendem Diagramm verdeutlicht wird. Als Beispiel kann hier eine verkittete Fensterscheibe dienen. Wird durch chemische oder physikalische Beanspruchung (= Abnutzung) der Kitt so spröde oder abgebaut (= Abnutzungsvorrat), dass die Haltewirkung nicht mehr gegeben ist (= Abnutzungsgrenze), so entfernt man den alten Kitt (= Ausfall) und verkittet die Glasscheibe neu (= Ausgangszustand). Abb. 75 314 315 316 Abbau des Abnutzungsvorrates316 HOAI, idF v.01.01.1996, § 3 Nr. 10 DIN 31051, 6-2003, S.4 Folgende Anmerkung ist zu beachten: „Die Abbaukurve des Abnutzungsvorrates ist nur ein Beispiel der möglichen Verläufe.“ DIN 31051, 6-2003, S. 6 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 145 Auch die DIN 18960 führt den Begriff der Instandsetzung auf. Instandsetzungskosten werden als „Bauunterhaltungskosten, Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes“ 317 erklärt. Eine große Anzahl von Arbeiten der Fachliteratur setzt sich mit der Instandsetzung auseinander. Nachfolgend einige Beispiele, die als konform mit den Bestimmungen der DIN 31051 gelten können. Für Peters ist die Instandsetzung „ (…) die Behebung von baulichen Mängeln. Hierunter fallen insbesondere Mängel, die durch Abnutzung, Alterung, Witterung, Umwelteinflüsse oder Einwirkung Dritter entstanden sind. (...) Instandsetzungsarbeiten sind somit Reparaturen grundlegender Art bis zum Ersatz einzelner Teile in wirtschaftlich vertretbarer Form.“ 318 Diese Inter- pretation findet sich auch bei Gieselmann, der Instandsetzung als „Herstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes von Gebäuden durch Behebung baulicher Mängel, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse und Einwirkungen Dritter entstanden sind (...) “ 319 sieht. Dass sich die Fachliteratur nicht immer an die Definitionen der Regelwerke hält, zeigt die Erläuterung zur Instandsetzung im Begriffslexikon von Kastner. Instandsetzung bedeutet hier die „Wiederherstellung des früheren Zustandes eines Baukörpers durch Behebung chronischer Schäden (Zeitschäden) samt den infolge mangelnder Instandhaltung aufgetretenen Folgeschäden (...) Die Instandsetzung verlangt eine möglichst getreue Wiederherstellung des früheren Zustandes.“ 320 Dem ist entgegenzuhalten, dass sich der Terminus der Instandsetzung nicht nur auf chronische Schäden, sondern auch auf akute Beschädigungen wie z.B. Glasbruch durch einen Sturm bezieht. Darüber hinaus ist eine möglichst getreue Wiederherstellung des früheren Zustandes im Rahmen einer Instandsetzung nicht notwendig, sondern allenfalls bei der Restaurierung oder Rekonstruktion eines Bauteils. 317 318 319 320 DIN 18960, 8-1999, S. 5 Peters, Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnungseigentum, 1984, S. 11 Gieselmann, Sanierungshandbuch Wohnungsbau, 1994, S. 17 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 152 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 146 Laut Duden bedeutet Instandsetzen u.a. „reparieren“, 321 Reparatur „Wiederherstellung, Ausbesserung, Instandsetzung“.322 Auch die Fachliteratur beschreibt diese beiden Termini als übereinstimmend, hier z.B. „Mit Reparatur/Instandsetzung wird der Austausch defekter Bauteile bezeichnet.“ 323 Eine weitere Differenzierung erlaubt der Begriff der Schönheitsreparatur. Nach der II. BV umfassen Schönheitsreparaturen „ (…) das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“ 324 Peters versteht darunter „ (…) die Erneuerung sichtbarer Flächen, die nur im Ansehen Schaden erlitten haben.“ 325 Nach Kohlbecker wird unter Schönheits- reparatur auch der normale Unterhalt verstanden. Es sind Arbeiten, die „ (...) zeitlich relativ ungebunden sind, vom technischen Verständnis her zwar gefordert werden, aber mehr der Schönheit als dem Nutzen dienen.“ 326 Die DIN 31051 nennt neben der Wartung, der Inspektion und der Instandsetzung als vierte Grundmaßnahme die Verbesserung. Diese ist die „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern.“ 327 Als geforderte Funktion ist dabei „ (…) die Summe der bei der Herstellung festgelegten Anforderungen“ 328 zu verstehen. Verbesserung, wie sie die DIN 31051 versteht, hat also die Schwachstellenbeseitigung einer Funktion als Ziel, nicht ihre Modifikation. 321 322 323 324 325 326 327 328 Dudenredaktion, Das Bedeutungswörterbuch, 2002, S. 501 Dudenredaktion, Das Fremdwörterbuch, 2001, S. 860 Kohlbecker in IBK-Bau-Fachtagung 257, 2000, S. 9/1 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 28 (4) Peters, Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnungseigentum, 1984, S. 11-12 Kohlbecker, a.a.O., S. 9/1 DIN 31051, 6-2003, S.4 DIN 31051, 6-2003, S. 11 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 147 Der Unterschied der Begriffe Instandsetzung und Verbesserung wird durch das in der DIN 31051 dargestellte Flussdiagramm verdeutlicht. Abb. 76 329 Fehleranalyse nach DIN 31051329 DIN 31051, 6-2003, S. 10 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 148 Zusammenfassend können folgende Festlegungen getroffen werden: Die Instandhaltung steht als Oberbegriff für die Maßnahmen Inspektion, Wartung, Instandsetzung (Reparatur) und Verbesserung. Dabei wird unter der Inspektion eine Begehung des Gebäudes zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes verstanden mit dem Ergebnis einer Bewertung des vorgefundenen Bestands und einer Handlungsempfehlung. Die Wartung ist die regelmäßige Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit – hier insbesondere der technischen Bestandteile – eines Gebäudes und deren Reinigung, Pflege und die Ausführung dafür notwendiger kleinerer Arbeiten. Als Instandsetzung (oder auch Reparatur) werden Maßnahmen verstanden, die Mängel der Bausubstanz beheben und diese somit wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen. Die Verbesserung dient insbesondere der Steigerung der Funktionssicherheit der bereits bei der Herstellung festgelegten Anforderungen eines Gebäudes. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 149 4.4 Kategorie 4: Modernisierung Im bereits besprochenen § 177 des BauGB (siehe Kapitel 4.3) wird neben der Instandsetzung auch die Modernisierung erwähnt: „(1) Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. (...) (2) Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.“ 330 Der Begriff der Modernisierung beschränkt sich nach dem BauGB folglich auf die Beseitigung von Missständen, die insbesondere vorliegen, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Die meisten Erläuterungen bei der Verwendung des Begriffes Modernisierung beziehen sich nicht auf Forderungen nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen. Ihnen ist vielmehr gemein, dass eine Modernisierung den Gebrauchswert eines Gebäudes nachhaltig erhöhen und damit Mieterhöhungen ermöglichen soll: „Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken (Modernisierung), (…) so kann er die jährliche Miete um elf vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.“ 331 330 331 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 177 BGB, idF v. 24.8.2002, § 559 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 150 In diesem Kontext stehen auch Aussagen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes: „ (...) Modernisierung sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken; Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung“ 332 und der II. BV § 11 (6): „Modernisierung sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf die Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Heizenergie oder Wasser bewirken.“ 333 Die HOAI definiert Modernisierungen als „ (...) bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit sie nicht unter die Nummern 4 [A.d.V.: Erweiterungsbauten], 5 [A.d.V.: Umbauten] oder 10 [A.d.V.: Instandsetzungen] fallen, jedoch einschließlich der durch diese Maßnahmen verursachten Instandsetzungen.“ 334 Im Kommentar von Locher/Koeble/Locher/Frik wird erläutert, was unter dem Begriff der nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes zu verstehen ist „ (...) etwa die Verbesserung der Wohnqualität durch bessere Raumausnutzung, Belichtung, Belüftung, bauliche Maßnahmen zu Verbesserung der Verkehrswege, wie Aufzüge, insbesondere verbessernde Maßnahmen für Behinderte oder ältere Menschen.“ 335 Dabei ist zu beachten, dass sich die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes nicht nur auf Wohnobjekte bezieht, „ (…) sondern auch auf alle übrigen Objekte, wie zum Beispiel Grünanlagen oder raumbildende Ausbauten, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Anlagen der Technischen Ausrüstung oder der Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes.“ 336 Unter der Steigerung des Gebrauchswertes ist dabei keine Erhöhung des Verkehrswertes zu verstehen, sondern der Wert, „ (…) der ein Objekt nach Nutzung, funktionellen Eigenschaften, Wirtschaftlichkeit und Anforderungen an den Stand der Erkenntnis und Technik qualifiziert.“ 337 332 333 334 335 336 337 II. WoBauG, idF v. 16.12.1997, § 17a II. BV, idF v. 25.11.2003, § 11 (6) HOAI, idF v. 01.01.1996, § 3 Locher/Koeble/Locher/Frik, Kommentar zur HOAI, 2002, § 3, Rn. 10, S. 302 Locher/Koeble/Locher/Frik, a.a.O., § 3, Rn. 10, S. 302 Locher/Koeble/Locher/Frik, a.a.O., § 3, Rn. 10, S. 302 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 151 In der DIN 32736 'Gebäudemanagement' wird neben anderen Leistungen das Modernisieren unter dem Oberbegriff des Technischen Gebäudemanagements aufgeführt als: „Leistungen zur Verbesserung des Istzustandes von baulichen und technischen Anlagen mit dem Ziel, diese an den Stand der Technik anzupassen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.“ 338 Der Terminus Modernisieren bedeutet bei seiner Verwendung im Baubereich nicht die Umgestaltung oder Veränderung eines Gebäudes entsprechend der gegenwärtigen Mode. Im Kommentar zur HOAI werden gestalterisch-ästhetische Verbesserungen zwar als Teilmaßnahmen betrachtet, die den Gebrauchswert erhöhen, als alleinige Maßnahmen seien sie jedoch keine Modernisierung.339 Die Modernisierung eines Gebäudes erhöht dessen Gebrauchswert, indem entweder die Nutzungsqualität auf Dauer verbessert oder die Energie- (Heizung, Strom) oder Wasserkosten nachhaltig reduziert werden. 338 339 DIN 32736, 8/2000, S. 3 Vgl. Locher/Koeble/Locher/Frik, Kommentar zur HOAI, 2002, § 3, Rn. 10, S. 302 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 152 4.5 Sonstige Begriffe Einige der im Tätigkeitsfeld des Umgangs mit Gebäuden häufig verwendeten Begriffe können weder in die vier gebildeten Kategorien integriert werden, noch bilden sie eigenständige Kategorien. Zur Vervollständigung werden sie nachstehend gesondert aufgeführt und erläutert. 4.5.1 Sanierung Das BauGB setzt sich im Besonderen Städtebaurecht mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen auseinander. Im Gegensatz zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, das sich auf einzelne bauliche Anlagen beziehen kann, kennzeichnet die Sanierung nach § 136 (2) alle Maßnahmen, „ (…) durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.“ 340 Die Sanierung ist nach BauGB auf städtebauliche Missstände begrenzt341 und somit für eine Definition in diesem Rahmen nicht geeignet. Die DIN 32736 ordnet die Sanierung in die Leistungen des technischen Gebäudemanagements ein und beschreibt sie als „Leistungen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von baulichen und technischen Anlagen, die nicht mehr den technischen, wirtschaftlichen und/oder ökologischen sowie gesetzlichen Anforderungen entsprechen.“ 342 Diese Darstellung ist insbesondere im Hinblick auf die Definitio- nen der Instandhaltung und der Modernisierung widersprüchlich (vgl. Kapitel 4.3 und Kapitel 4.4). Betrachtet man den Sollzustand als funktionsfähigen Zustand, dann bedeuten Leistungen zur Wiederherstellung dieses Zustandes nichts anderes als deren Instandhaltung. Eine Einhaltung der rechtlichen Standards, die sich insbesondere mit ökologisch/technischen Aspekten (siehe Wärmeschutzverordnung etc.) beschäftigen, ist im Allgemeinen Voraussetzung zum Betrieb eines Gebäudes und damit dem Sollzustand gleichzusetzen. Mit der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften ist zumeist eine Steigerung des Gebrauchswertes (siehe Kapitel 4.4) verbunden und damit eine Modernisierung erreicht. Die Erläuterung 340 341 342 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 136 (2) Vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar Baugesetzbuch, 2002, S. 1269 DIN 32736, 8-2000, Berlin, S. 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 153 der Sanierung nach DIN 32736 beinhaltet keine spezifischen Tätigkeiten. Sie beschreibt eine Vermischung der Leistungen von Instandhaltung und Modernisierung. Die HOAI kennt den Begriff der Sanierung nicht. In einem Kommentar zur HOAI werden jedoch Sanierungsarbeiten als Arbeiten, „ (...) die in der Regel eine Mischung aus Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen einschließlich Instandsetzungsarbeiten umfassen, (...)“ 343 definiert. Einen Einblick in die äußerst vielfältigen Definitionen des Terminus Sanierung geben im Folgenden Zitate aus der Fachliteratur: • „Sanierung bedeutet Abbruch und vollständigen Neubau von Bauwerken oder Bauteilen.“ 344 • „Mit Sanierung bezeichnet man die Reparatur eines größeren Bauteils, bei der mehrere Gewerke einbezogen sind.“ 345 • „Die Sanierung ist eine Verbindung von Abbruch und Neubau. Sie führt zur grundlegenden Veränderung alter und nicht mehr gebrauchsfähiger Teile am Bau, die durch einfache Instandhaltung und Instandsetzung nicht mehr in einen nutzungsfähigen Zustand versetzt werden können.“ 346 • „Überbegriff für Verbesserungen an der Bausubstanz, kann auch Teilabbrüche mit einschließen.“ 347 343 344 345 346 347 Locher/Koeble/Locher/Frik, Kommentar zur HOAI, 2002, § 3, Rn. 11, S. 303 Diederichs, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen,1985, S. 169 Kohlbecker in IBK-Bau-Fachtagung 257, 2000, S. 9/2 Peters, Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnungseigentum, 1984, S. 12 Gieselmann, Sanierungshandbuch Wohnungsbau, 1994, S. 18 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand • Seite 154 „Durchführung von Maßnahmen, die der Sicherung des Bestandes eines Baukörpers in funktioneller, konstruktiver und formaler Hinsicht dienen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines schadensfreien Zustandes, also Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung (Rekonstruktion) sind in der Bewertungsanalyse objektiv feststellbar. (...). Für den Erfolg einer Sanierung ist nicht nur die Übereinstimmung des Neuen mit dem Bestehenden in Funktion, Konstruktion und Form maßgebend, sondern auch die Übereinstimmung der Substanzwerte. Vor jedem Eingriff in die Substanz eines Baukörpers ist durch die Bewertungsanalyse der Einfluß auf den Substanzwert und den ideellen Wert zu prüfen. Nur wenn diese vermehrt werden oder zumindest erhalten bleiben, kann von einer echten Sanierung gesprochen werden.“ 348 Diese Auswahl zeigt, dass sich die Erläuterungen (bis auf die Definition von Diederichs, der Sanierung mit Abbruch und anschließendem Neubau gleichsetzt) rund um die ursprüngliche Bedeutung des Wortes aus dem lateinischen sanus – gesund – ansiedeln. Als Zusammenfassung für den Baubereich eignet sich daher folgende Beschreibung: „Unter Sanierung wird allgemein jede Form von Bautätigkeit zur Verbesserung eines bestehenden Gebäudes verstanden. Der Begriff ist nicht über eine Definition oder Verordnung geschützt. [A.d.V.: Mit Ausnahme der DIN 32736] Er schließt andere Begriffe ein, deren Bedeutung in der HOAI exakt und verbindlich definiert sind.“ 349 Sanierung ist ein Oberbegriff für die unterschiedlichsten baulichen Maßnahmen im Bestand, bildet aber inhaltlich keine eigenständige Kategorie. Aus diesem Grund wird im Weiteren von einer Verwendung des Begriffs 'Sanierung' abgesehen. 348 349 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 159-160 Böhning, Altbaumodernisierung im Detail, 2002, S. 9 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 155 4.5.2 Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz Die Oberbegriffe Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz beinhalten die Begriffe: • Konservierung • Nachbildung • Rekonstruktion • Restaurierung. Hierunter werden Maßnahmen verstanden, die für Baudenkmäler350 ergriffen werden. Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmäler „ (...) zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.“ 351 Das Denkmalschutzgesetz verwendet nicht die Be- zeichnung Altbau, es wird nur das Denkmal definiert.352 Konservierung ist die „ (…) dauernde Sicherung des jeweiligen Erhaltungszustandes eines Baukörpers, wie dies bei Ruinen von Bedeutung ist. Die Konservierung greift nicht in die Geschichtlichkeit des Baukörpers ein.“ 353 350 351 352 353 Exemplarisch hier die Begriffsbestimmung des Denkmalschutzgesetzes MecklenburgVorpommern (DschG M-V), idF v. 01.01.2002, § 2: „(1) Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. (2) Baudenkmale sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstellungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.“ DschG M-V, idF v. 01.01.2002, § 1 (2) Vgl. Kapitel 2.1.2 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 152-153 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 156 Nachbilden bedeutet etwas „ (...) so wiedergeben, dass das Ergebnis dem Original weitgehend entspricht; nach einem Vorbild, Muster gestalten (...) rekonstruieren (...) “. 354 Die enge Verwandtschaft zwischen den Begriffen Nachbildung und Re- konstruktion wird auch von Kastner aufgegriffen: „Nachbildung: Mehr oder weniger getreue Nachschöpfung eines Baukörpers auf Grund bestehender oder in Unterlagen überlieferter Vorbilder. Die Nachbildung wird unter Verwendung oder Vortäuschung der ursprünglichen Baustoffe und Baumethoden am gleichen, selten an einem anderen Ort errichtet oder – beispielsweise bei Beschlägen – angebracht. Der Begriff umfaßt auch die Rekonstruktion.“ 355 Rekonstruieren wird im Duden wie folgt definiert: „ (...) den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder nachbilden (...).356 Die Rekonstruktion ist somit die „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Bauteiles, einer Anlage bzw. eines Bauwerkes aufgrund von literarischen Quellen oder alten Plänen, Entwurfszeichnungen, Stichen oder Photographien“,357 oder auch die „ (…) getreue Nachbildung eines nicht mehr erhaltenen, nur mehr teilweise erhaltenen, schadhaften oder aber im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte durch falsche Maßnahmen abgewerteten Baukörpers unter Verwendung ursprünglicher Baustoffe und Baumethoden.“ 358 Restaurierung wird als „Instandhaltung oder Instandsetzung eines besonders wertvollen Baukörpers“ 359 definiert, „ (...) schadhafte, unansehnlich gewordene (...) Bauten (…)“ werden in den „ (…) ursprünglichen Zustand (…)“ 360 gebracht. 354 355 356 357 358 359 360 Dudenredaktion, Das Bedeutungswörterbuch, 2002, S. 640 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 155 Dudenredaktion, Das Fremdwörterbuch, 2001, S. 854 Gieselmann, Sanierungshandbuch Wohnungsbau, 1994, S. 17 Kastner, a.a.O., S. 156 Kastner, a.a.O., S. 157 Dudenredaktion, Das Fremdwörterbuch, 2001, S. 865 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 157 Die Oberbegriffe Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz stehen für qualitative bauliche Maßnahmen, die nicht einer einzelnen Kategorie zugeordnet werden können. Die Begriffe Konservierung, Nachbildung, Rekonstruktion, Restaurierung benennen hier spezifische Tätigkeiten. Im Rahmen des Denkmalschutzes können aber auch bauliche Veränderungen (z.B. Umbauten, um den Originalzustand wieder herzustellen), Instandhaltungen (z.B. Inspektion des Bauwerks) und Modernisierungen (z.B. Einbau einer neuen Heizungsanlage) erfolgen. Selbst der Abbruch eines Gebäudes ist möglich, wenn dies beispielsweise nachträglich innerhalb eines nun denkmalgeschützten Ensembles gebaut wurde. 4.5.3 Erneuerung Der Begriff Erneuerung umfasst ein großes Spektrum an Tätigkeiten. Eine Definition aus der Fachliteratur beschreibt diese: „Der Begriff “Altbauerneuerung“ wird häufig (und dann teilweise mit dem Zusatz i.w.S. = im weiteren Sinne) sehr breit gefasst: Einbezogen werden alle Baumaßnahmen an bestehenden Bauwerken, und zwar durch “Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen“, an Hoch- und Tiefbauten, zur Modernisierung bzw. Sanierung und zur Instandhaltung bzw. -setzung (Reparaturen), (...) .“ 361 Als Beispiel einer Fehlinterpretation des Begriffes ist die Gleichstellung der Erneuerung mit der Rekonstruktion und diese wiederum mit Instandhaltung und Instandsetzung zu betrachten: „Erneuerung: Rekonstruktion als Mittel der Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäudeelementen, (...) .“ 362 Unter Rekonstruktion versteht man insbesondere die Nachbildung eines Bauteils (siehe Kapitel 4.5.2). Mit der Erneuerung im eigentlichen Sinne des Wortes „ (...) durch Neues ersetzen, gegen Neues auswechseln (...) aktualisieren, austauschen, auswechseln, ersetzen (...) “ 363 gibt es somit kaum Berührungspunkte. 361 362 363 Gluch/Rußig, Altbauerneuerung im Wirtschaftsbau, 1986, S. 9-10 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 147 Dudenredaktion, Das Bedeutungswörterbuch, 2002, S. 336 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 158 Bauliche Maßnahmen unter dem Begriff der Erneuerung bilden wie die Sanierung eine Art undefinierte Mischkategorie. Auf eine Anwendung des Begriffs wird daher im Folgenden verzichtet. 4.5.4 Adaptierung Der Begriff Adaptierung findet sich in der untersuchten Fachliteratur zuerst bei Kastner: „Mit Substanzänderungen verbundene Sanierungsmaßnahmen. (...) Die Arten der Adaptierung eines Gebäudes sind: Aufbau als höhenmäßige Erweiterung, Zubau als grundrißliche Erweiterung, Umbau als Substanzänderung ohne Erweiterung.“ 364 Diederichs/Streck nehmen diese Definition auf und ergänzen: „A- daptierungen können sowohl Sanierungs- als auch Modernisierungsmaßnahmen sein, je nachdem, ob lediglich Missstände behoben werden oder eine Verbesserung des Wohnwertes angestrebt wird.“ 365 Dem gegenüber schreibt Fechner: „Die Adaptierung birgt auch die Gefahr einer Wertminderung, wenn Bauteile hoher Qualität durch solche geringerer Qualität ersetzt werden.“ 366 Beschränkt man sich auf die ursprüngliche Bedeutung der Adaption, „Anpassungsvermögen (...) Anpassung (...) an die Gegebenheiten, Umstände, an die Umwelt (...)“ 367 bzw. an die des Verbs adaptieren „anpassen (...) bearbeiten (...) österreichisch eine Wohnung herrichten“ , zeigt sich, dass dieser Terminus lediglich übergreifend Tätigkeiten im 368 Umgang mit dem Gebäudebestand beschreibt. Die vorhandenen Erläuterungen sind so unspezifisch, dass von einer weiteren Verwendung dieses Begriffs abgesehen wird. 364 365 366 367 368 Kastner, Altbauten, Beurteilen, Bewerten, 2000, S. 137 Vgl. Diederichs/Streck, Entwicklung eines Bewertungssystems für die ökonomische und ökologische Erneuerung von Wohnungsbeständen, Stand 30.06.2003, S. 7 Fechner, Altbaumodernisierung, 2002, S. 225 Dudenredaktion, Das Fremdwörterbuch, 2001, S. 24 Dudenredaktion, a.a.O., S. 24 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 159 4.6 Zusammenfassung Die Untersuchung der unterschiedlichen Planungsbegriffe in vier Kategorien respektive Planungsalternativen ergab folgendes Ergebnis: Unter dem Oberbegriff 'Abbruch' – hier synonym Abriss, Demontage und Rückbau – wird im Folgenden die vollständige Beseitigung eines Gebäudes verstanden. Die Kategorie 'Bauliche Veränderung' umfasst eine große Bandbreite an verschiedenen baulichen Maßnahmen: den Anbau, Aufbau/Aufstockung, Ausbau, Erweiterung, Teilabbruch und Umbau. Die gemeinsamen Merkmale dieser baulichen Veränderungen sind zum einen die Wesentlichkeit des Eingriffs in das bestehende Gebäude, zum anderen die Tatsache, dass ein nutzbarer Teil der Gebäudesubstanz erhalten bleibt. Die Begriffe Anbau und Aufbau/Aufstockung stehen für eine Vergrößerung, der Teilabbruch für eine Verkleinerung und der Aus- und Umbau für die Modifizierung des Gebäudes. Die Erweiterung ist als Oberbegriff für Anbau, Aufbau/Aufstockung und Ausbau zu verwenden. Die 'Instandhaltung' steht als Oberbegriff für die Maßnahmen Inspektion, Wartung, Instandsetzung (Reparatur) sowie Verbesserung und dient der Erhaltung des funktionsfähigen Soll-Zustandes des Bauwerks. Die Inspektion ist eine Begehung des Gebäudes zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, wobei der Bestand bewertet und eine Handlungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Wartung ist die regelmäßige Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit eines Gebäudes. Sie erfordert die Reinigung und Pflege und die Ausführung dafür notwendiger kleinerer Arbeiten. Die Behebung von Mängeln der Bausubstanz, um den funktionsfähigen Zustand wieder herzustellen, wird als Instandsetzung (oder auch Reparatur) bezeichnet. Die Verbesserung dient der Steigerung der Funktionssicherheit der beim Bau des Gebäudes festgelegten Anforderungen. Die 'Modernisierung' eines Gebäudes steigert dessen Gebrauchswert nachhaltig durch eine Erhöhung der Nutzungsqualität oder der Einsparung von Energie und Wasser. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 160 Unter die sonstigen Begriffe fallen zum einen Termini, die auf Grund ihres unspezifischen Inhalts nicht eindeutig bestimmt werden können, wie Sanierung, Adaptierung oder Erneuerung. Sie werden daher im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter verwendet. Die Oberbegriffe Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz stehen mit ihren spezifischen baulichen Maßnahmen Konservierung, Nachbildung, Rekonstruktion und Restaurierung für eine qualitative Aussage, die in alle anderen Kategorien integriert werden kann. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf die notwendige Integration des Denkmalschutzes hingewiesen, diese jedoch auf Grund der umfangreichen Gesetzgebung und der Vielzahl von Bestimmungen nicht weiter ausgeführt. Abschließend ist anzumerken, dass trotz des Versuchs der eindeutigen Zuordnung und Definition der Planungsbegriffe die Kategorien in manchen Fällen nicht trennscharf anzuwenden sind. Beispielsweise wird bei der Erneuerung eines alten Fensters in der Regel ein neues Fenster mit besserem U-Wert eingebaut. Ob dies bereits eine Modernisierung oder noch eine Instandhaltung ist, kann nicht von vornherein eindeutig bestimmt werden und ist im Einzelfall zu prüfen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 161 Kategorie / Planungsalternative Synonyme / Unterbegriffe Zielsetzung Abbruch Abriss Demontage Rückbau Vollständige Beseitigung eines Gebäudes Bauliche Veränderung Anbau Aufbau/Aufstockung Ausbau Erweiterung Teilabbruch Umbau Vergrößerung, Verkleinerung oder Modifizierung eines Gebäudes 3. Instandhaltung Inspektion Instandsetzung Reparatur Schönheitsreparatur Wartung Verbesserung Erhaltung des funktionsfähigen Soll-Zustandes eines Gebäudes 4. Modernisierung 1. 2. Sonstige Begriffe: Sanierung, Adaptierung, Erneuerung, Denkmalpflege(rische Aspekte)/Denkmalschutz Abb. 77 Kategorien der Planungsalternativen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Gebäudes für eine weitere Anwendung zu unspezifisch bzw. qualitative Aussage Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5 Seite 162 Modellkonzeption Nachdem in Kapitel 2.2.3 die Investitionsplanung in Hinblick auf bestehende Gebäude entwickelt wurde, werden im Folgenden die einzelnen Schritte detailliert dargelegt. Investitionsplanung im Bestand Abb. 78 1. Projektinitiierung 2. Situationsanalyse 3. Alternativenermittlung 4. Investitionsrechnung 5. Sensitivitätsanalyse 6. Diskussion der nichtmonetären Aspekte 7. Entscheidung Verfahrensstufen der Investitionsplanung im Bestand An Hand von Checklisten und Regelabläufen werden die entscheidenden Informationen am Ende der jeweiligen Phasen dargestellt. Die Checklisten, die je nach Bedarf ergänzt werden können, dienen dem Architekten als Leitfaden für die Ermittlung der notwendigen Informationen. Im Sinne eines qualifizierten Interviews werden die thematisch gebündelten Daten vom Investor abgefragt. Die Regelabläufe erfassen den Entscheidungsprozess in zeitlicher Reihenfolge. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 163 5.1 Phase 1: Projektinitiierung Initiator ist der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes, dessen Motivation und Ziele hinsichtlich der Nutzung eines Gebäudes sehr unterschiedlich sein können. Eigentümer, die ein Gebäude als reines Renditeobjekt begreifen, nehmen andere Probleme wahr, setzen andere Prioritäten als diejenigen, deren Familiensitz oder Firmenstammhaus betroffen ist. Man kann grundsätzlich drei Arten von Eigentümern oder auch Investoren – private, gewerbliche und sonstige – unterscheiden. Investoren Motivation / Ziel Gebäude • • • • Selbstnutzer Steuerersparnis Altersvorsorge Kapitalanlage • • • Eigentumswohnung Einfamilienhaus ... • • Kapitalanlage Steuerersparnis • • • Mehrfamilienhäuser Geschäftshäuser ... • • • Selbstnutzer Kapitalanlage Werkswohnungen • • • gewerbliche Bauten Mehrfamilienhäuser ... • Versorgung der Bevölkerung • • • • Schulen Krankenhäuser Mehrfamilienhäuser ... institutionelle • Erwirtschaftung einer sicheren, langfristigen Rendite • • • gewerbliche Bauten Mehrfamilienhäuser ... ... • ... • ... Einzelanleger Private Großanleger Gewerbliche Unternehmen öffentliche Sonstige Abb. 79 369 Investorentypologie 369 Vgl. Nestel, Einführung in die Gewerbe-Immobilie - Akteure, Typen, Anlageformen, 2001, S. 248-249; Pfarr, Grundlagen der Bauwirtschaft, 1984, S. 181; Pfarr, Handbuch der kostenbewußten Bauplanung, S.99ff und Kochendörfer/Viering/Liebchen, Bau-Projekt-Management, 2004, S. 52-53. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 164 Eine Projekt wird z.B. aus folgenden Gründen initiiert: Auftreten akuter Bauschäden, sinkende Einnahmen, steigende Ausgaben, eine notwendige größere Baumaßnahme, der Wunsch nach dem Erhalt des Status quo oder die Prüfung möglicher Entwicklungspotentiale des Gebäudes. Für den Architekten ist es notwendig, die Motivation des Investors zu kennen, um diesen optimal beraten zu können. So können bereits zu diesem Zeitpunkt in bestimmten Fällen Handlungsalternativen (z.B Abbruch) ausgeschlossen werden, wenn die Motivation darin besteht, das Gebäude unter allen Umständen zu erhalten, da es für die Corporate Identity eines Unternehmens wichtig ist oder der Investor aus persönlichen Gründen (Familiensitz) daran hängt. Ist der Investor in erster Linie darauf aus, Steuern zu sparen, kann der Zustand des Gebäudes zweitrangig sein. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 1: Seite 165 Projektinitiierung Investor • Motivation • Selbstnutzer • Steuerersparnis • Kapitalanlage • Altersvorsorge • Versorgung der Bevölkerung • Erwirtschaftung einer sicheren, langfristigen Rendite • akute Bauschäden •… • Ausschluss von • Verkauf • Abbruch • Bauliche Veränderungen • Anbau • Aufbau • Teilabbruch • Umbau • Ausbau • Instandhaltung • Inspektion • Instandsetzung • Wartung • Modernisierung •… Blatt Checkliste 1: Projektinitiierung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 166 5.2 Phase 2: Situationsanalyse Die Erfassung der grundlegenden Fakten ist Basis aller weiteren Untersuchungen. Es werden Informationen über die beteiligten Personen, das Gebäude, rechtliche Aspekte, die Nutzung, den Standort und die wirtschaftlichen Grundlagen benötigt. Die kritische Analyse und Interpretation der Daten erfolgt in der Alternativenermittlung in Phase 3 (vgl. Kapitel 5.3). 5.2.1 Projektbeteiligte Zur Klärung der Kompetenzen werden zu Beginn die Projektbeteiligten nach Funktion, Name, Ansprechpartner und Adresse aufgeführt, es sind u.a.: • Investor/Eigentümer • Architekt • Personen aus der Verwaltung/dem Gebäudemanagement • Nutzer des Gebäudes mit Angabe der Nutzeinheit (z.B. 2. Stock, Wohnung links) • Firmen, die bereits an baulichen Maßnahmen am Gebäude beteiligt waren (Handwerker, Wartungsdienste etc.) • Fachingenieure, die bisher an baulichen Maßnahmen am Gebäude beteiligt waren (Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung etc.) • Gutachter (Verkehrswert, Bauschäden etc.) • Behörden (Bauordnungsamt, Brandschutzdirektion etc.) • Sonstige (Steuerberater, Rechtsanwalt etc.) Diese Liste kann je nach Erfordernis um weitere Projektbeteiligte erweitert werden.370 370 Vgl. Diederichs, Leitfaden zum Organisationshandbuch, 1994, S. 73ff Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.1: Seite 167 Situationsanalyse: Projektbeteiligte Funktion • Investor Name Ansprechpartner Adresse Straße, PLZ Stadt Telefon, Mobil, Fax Email • Architekt • Verwalter • Nutzer • Handwerker • Fachingenieure • Gutachter • Behörden •… Blatt Checkliste 2: Situationsanalyse Projektbeteiligte Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.2.2 Seite 168 Gebäude In der Regel sind die Planunterlagen eines bestehenden Gebäudes unvollständig, veraltet und nur in Papierform vorhanden. Änderungen, die während der Bauzeit oder nach der Fertigstellung vorgenommen wurden, sind im seltensten Fall vollständig dokumentiert. Daher ist es notwendig, dass der Architekt das Gebäude aktuell in Plänen und in einem Raumbuch in digitaler Form – damit die Daten übertragbar sind – erfasst. Neben der reinen Bestandserfassung sind Gutachten zur Baukonstruktion und zur Haustechnik zu erstellen, die neben den üblichen Inhalten (Bauschäden, Energieverbrauch etc.) eine Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und der zeitlichen Reihenfolge (akut, kurzfristig, mittelfristig, langfristig), der notwendigen baulichen Maßnahmen (Bauschäden, Instandhaltung) und deren Abhängigkeiten untereinander beinhalten. Die Angabe der Kosten und Termine ist nötig, um im weiteren Verlauf Aussagen über Zeitpunkt und Höhe der zu erwartenden Ausgaben treffen zu können und damit die Alternativen vergleichbar zu machen. Darüber hinaus ist der Verkehrswert des Gebäudes zu ermitteln, damit der Verkauf des Gebäudes als Alternative in die Überlegungen einbezogen werden kann. Auf Basis der aktuellen Pläne sind die Flächen und Rauminhalte des Gebäudes sowohl nach DIN 277371 als auch nach den spezifischen Flächenermittlungsverfahren zu berechnen. Dies sind die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, besser bekannt als Wohnflächenverordnung (WoFlV)372 und die Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum (MF-G)373 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif). Die Ermittlung der Flächen nach den spezifischen Verfahren ist notwendig, um die Mieten mit dem Markt vergleichen zu können (z.B. Mietspiegel). 371 372 373 DIN 277, idF v. 2/2005 WoFlV, idF v. 25.11.2003 Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G), Wiesbaden, idF v. 01.11.2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 169 Informationen über die Möglichkeiten und Grenzen der baulichen Veränderungen des Gebäudes erhält man gewöhnlich über den betreffenden Bebauungsplan. Die wichtigsten Aspekte sind Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, sind die Vorgaben der §§ 33 bis 35 des BauGB zu berücksichtigen.374 Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt.375 Weitere gesetzliche Vorschriften wie z.B. Gestaltungssatzung und Denkmalschutz sind bei den zuständigen Behörden abzufragen und schriftlich zu dokumentieren. Durch einen Grundbuchauszug sind die Eigentumsverhältnisse zu belegen und mögliche Lasten und Beschränkungen festzustellen. Entsprechend der Vorgehensweise für Standortanalysen (vgl. Kapitel 5.2.3) erfolgt für das bestehende Gebäude und die Nutzeinheiten die Ermittlung der so genannten harten (physischen) und weichen (psychologischen) Faktoren. Weiterhin sind die Art der Nutzung (Wohnen, Büro, Handel), die Anzahl und Größe der Nutzeinheiten, der Vermietungsstand, die Konditionen der Mietverträge (Mietdauer, Umlage der Betriebskosten etc) zu erfassen. Zusätzlich sollte die Zufriedenheit der Mieter an Hand einer Mietumfrage festgestellt werden. Folgender Auszug aus einer Mieterumfrage376 des Instituts für Markt- und Medienforschung für eine große Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin zeigt beispielhaft Fragen zu Wohnungsqualität und der Wohnungszufriedenheit: 374 375 376 BauGB, idF v. 24.06.2004 BauGB, idF v. 24.06.2004; vgl. u.a. § 142 'Sanierungssatzung' und § 169 'Besondere Vorschriften für den städtischen Entwicklungsbereich' Institut für Markt- und Medienforschung, Repräsentative Bevölkerungsumfrage für 1.500 Haushalte im Auftrag der GESOBAU, Berlin, 2000 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 80 377 Seite 170 Mieterumfrage: Beispiel Wohnungsqualität377 Institut für Markt- und Medienforschung, Repräsentative Bevölkerungsumfrage für 1.500 Haushalte im Auftrag der GESOBAU, Berlin, 2000 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 81 378 Seite 171 Mieterumfrage: Beispiel Wohnungszufriedenheit378 Institut für Markt- und Medienforschung, Repräsentative Bevölkerungsumfrage für 1.500 Haushalte im Auftrag der GESOBAU, Berlin, 2000 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.2.1: Situationsanalyse: Gebäude Seite 172 Teil 1 Aktuelle Bestandsaufnahme • Pläne/Raumbuch • Lageplan (M 1:100) • Grundrisse (M 1:50) • Schnitte (M 1:50) • Ansichten (M 1:50) • Raumbuch • Gutachten • Baukonstruktion • Haustechnik • Verkehrswert • Energiepass • Flächen/Rauminhalte • DIN 277 (2/2005) • WoFlV (11/2003) • MF-G (11/2004) Rechtliche Aspekte • BauGB (6/2004) • § 14 BauGB: Veränderungssperre (Sanierungsgebiet, Entwicklungsbereich) • § 30 BauGB: qualifizierter, vorhabensbezogener, einfacher Bebauungsplan • § 33 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung • § 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorgaben innerhalb der im Zusammenhang • § 34 BauGB: bebauten Ortsteile • § 35 BauGB: Bauen im Außenbereich • § 136 BauGB: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen • § 142 BauGB: Sanierungssatzung • § 169 BauGB: Besondere Vorschriften für den städtischen Entwicklungsbereich •… • BauNVO (4/1993) • Festsetzungen/Bestand • Art der baulichen Nutzung • Höhe der baulichen Anlagen • GRZ, GFZ, BMZ • Vollgeschosse • Bauweise • Stellplätze/Garagen •… • Sonstiges • Grundbuch (Eigentumsverhältnisse, Lasten, Beschränkungen) • Gestaltungssatzung • Denkmalschutz • Ablösesumme für Stellplätze •… Blatt Checkliste 3: Situationsanalyse Gebäude Teil 1 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.2.2: Situationsanalyse: Gebäude Seite 173 Teil 2 Gebäude • Harte Faktoren • Größe • Lichte Raumhöhe • Ausrichtung nach der Himmelsrichtung • Haustechnik (Lüftung, Heizung, Elektro) • Aufzüge • Parkplätze (Tiefgarage) • Abstell-, Lagerräume • Energieverbrauch •… • Weiche Faktoren • Sauberkeit (Treppenhaus, Keller, Gemeinschaftsräume) • Image (Altbau, Historie) • Nutzerstruktur •… Nutzeinheit • Harte Faktoren • Größe • Lichte Raumhöhe • Ausrichtung nach der Himmelsrichtung • Raster • Raumtiefe • Flurbreite • Ausstattung (Küche, Bad, WC, Parkett) • Trennung Bad, WC • Abstellraum in der Nutzeinheit • Haustechnik (Lüftung, Heizung, Elektro) • Energieverbrauch •… • Weiche Faktoren • Image (Stuck, Historie) • Aufenthaltsqualität (Ruhe, Licht) •… Blatt Checkliste 4: Situationsanalyse Gebäude Teil 2 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.2.3: Situationsanalyse: Gebäude Seite 174 Teil 3 Nutzeinheiten • Anzahl und Art • Einheiten Büro • Einheiten Handel • Einheiten Wohnen •… • Anzahl und Art • Einheiten Büro • vermietet • Einheiten Handel • Einheiten Wohnen •… • Anzahl und Art • Einheiten Büro • leer stehend • Einheiten Handel • Einheiten Wohnen •… • Größe (m²) • Einheiten Büro nach MF-G (11/2004) • Einheiten Handel nach MF-G (11/2004) • Einheiten Wohnen nach WoFlV (11/2003) •… Sonstiges • Mietverträge • gesetzliche Kündigungsfrist • vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses • Übernahme der Betriebskosten •… • Mieterzufriedenheit • Beschwerden • Durchschnittliche Mietdauer • Mietminderungen • Mieterumfrage •… Blatt Checkliste 5: Situationsanalyse Gebäude Teil 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 175 5.2.3 Standort Die Standortanalyse unterscheidet im Allgemeinen zwei Ebenen: Die Makroebene, die einen Überblick über die großräumlichen Beziehungen (Gemeinde, Stadt und Region) zum Standort liefert, und die Mikroebene, die das direkte Umfeld des Gebäudes in fußläufiger Entfernung betrifft (z.B. Schulen, ÖPNV). Beide Ebenen können – wie bereits das Gebäude und die Nutzereinheit (vgl. Kapitel 5.2.2) – jeweils nach harten und weichen Standortfaktoren differenziert betrachtet werden. Dabei stehen die harten Faktoren für die topografische Lage, Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur etc., die weichen Faktoren für die soziodemografische Struktur, das Image etc. Nachfolgend genannte Standortfaktoren liefern grundlegende Informationen und sind je nach Bedarf zu ergänzen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle aufgeführten Faktoren für jeden Gebäudetyp von Bedeutung sind. So ist beispielsweise das Klima eines Standorts für den Eigentümer einer Freizeitanlage von Interesse, nicht jedoch für ein Rathaus. Ein weiteres Exempel ist der Faktor Altersstruktur. Bei einem überdurchschnittlichen Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung sollte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses eher an den Einbau eines Aufzugs als an eine Aufstockung denken. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.3.1: Seite 176 Situationsanalyse: Makrostandort Harte Faktoren • Topografie/Geografie • Lage der Stadt (Ballungsraum) • Entfernung zu anderen Städten (Ballungsraumnähe) • Stadtgröße • Stadtstruktur, Stadtentwicklung • Lage in der Stadt • Klima •… • Verkehr • Flughafen, Hafen, Bahn • Autobahn • innerstädtisches Straßennetz • ÖPNV •… Harte/weiche Faktoren • Wirtschaftsstruktur/ • Umfeldnutzungen • Wirtschaftstruktur (Dienstleistung, Produktion) • Staatliche Einrichtungen (Verwaltung, Hochschulen, Krankenhäuser,…) • Messen • Beschäftigungsstruktur, Arbeitslosigkeit • Umsatz, Steueraufkommen • Pendleraufkommen •… Weiche Faktoren • Soziodemografie • Bevölkerungsstruktur (Entwicklung, Alter, ethnische Zusammensetzung) • Sozialstruktur (Haushaltsgrößen) • Einkommen, Kaufkraftniveau • Bildungsniveau •… • Image • Stadtbild (Architektur, Historie, Umwelt, Sauberkeit) • Kultur- und Freizeitangebot, Erholungsraumnähe • Politik • Verwaltungsstruktur • Serviceangebot •… Blatt Checkliste 6: Situationsanalyse Makrostandort379 379 Vgl. Muncke/Dziomba/Walther, Standort- und Marktanalysen in der Immobilienwirtschaft, 2002 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.3.2: Seite 177 Situationsanalyse: Mikrostandort Harte Faktoren • Topografie • Zentrumsnähe • Lage im Stadtviertel • Offene, geschlossene Bebauung • Verkehr • Straßenprofil • Verkehrsfrequenz • ÖPNV (Entfernung, Frequenz) • Entfernung zu Bahnhof, Autobahn, Flughafen • Parkplätze •… Harte/weiche Faktoren • Wirtschaftsstruktur/ • Umfeldnutzungen • Nutzung (Wohnen, Einkaufen, Verwaltung, Mischgebiet) • Leerstand • Fluktuation (Mieterwechsel) • Passantenfrequenz • Entfernung zu zentralen Einrichtungen • Infrastruktur (Bildung, Ärzte, Bedarfsdeckung) •… Weiche Faktoren • Soziodemografie • Bevölkerungsstruktur (Entwicklung, Alter, ethnische Zusammensetzung) • Einkommen, Kaufkraft • Randgruppen, Auffälligkeiten • Sonstiges Personenaufkommen (Angestellte, Schüler) •… • Image • Image des Quartiers (Attraktivität, Adresse, Sicherheit) • Umwelt (Luftreinheit, Lärmbelästigung, Sauberkeit) • Bildungsniveau • Grünflächenanteil, Parks • Freizeitgestaltung (Sport, Kultur) •… Blatt Checkliste 7: Situationsanalyse Mikrostandort Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 178 5.2.4 Wirtschaftliche Grundlagen Investitionen in den Bestand hängen nicht so sehr von den Wünschen und Zielen sondern in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten des Investors ab. Die Aufstellung der Mieten, ihre Gliederung in umlegbare Kosten sowie Einnahmen (Nettomiete) und Ausgaben ('notwendige' Miete) ist über einen längeren Zeitraum zur ermitteln, um für die folgenden Analysen die bisherige wirtschaftliche Entwicklung beurteilen zu können (vgl. Kapitel 3.4). Die Rückstellungen für die kalkulatorische Abschreibung und die Ausgaben für die Instandhaltung werden pro Jahr – falls Vergleichsdaten vorhanden sind – nach m²/BGF angesetzt, ansonsten über Gutachten ermittelt. Zusätzlich wird die Position Modernisierung in die Betrachtung einbezogen. Hier ist folgender Sachverhalt zu beachten: Unter Modernisierung wird die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes eines Gebäudes verstanden (vgl. Kapitel 4.4). Wird dabei ein Bauteil z.B. die Fenster komplett erneuert, können diese Kosten aus der Position der kalkulatorischen Abschreibung entnommen werden, denn diese steht für die Wiederbeschaffungskosten zur Verfügung. Steht die Modernisierung allerdings für eine reine Verbesserung der Nutzungsqualität oder der allgemeinen Wohnverhältnisse, hat dies nichts mit der kalkulatorischen Abschreibung zu tun. Eine Einzelaufführung der Ausgaben für Modernisierungen ist hinsichtlich der anteiligen Kostenumlegung auf die Mieter sinnvoll. Neben den Einnahmen und Ausgaben sind in Zeiten steigender Kosten für Heizöl, Müllentsorgung, Wasser etc. auch die Betriebskosten zu beachten, die den Eigentümer zwar nicht direkt treffen, indirekt aber durch ihren Einfluss auf die vom Mieter zu zahlende Bruttowarmmiete Auswirkungen auf die Vermietbarkeit der Nutzeinheit haben. In die folgende Checkliste fließen daher sowohl die Vorgaben der II. BV als auch die sonstigen zu berücksichtigenden Posten gemäß Kapitel 3.4 ein. Die Abschreibung ist bereits in der Kalkulation der Miete enthalten und wird daher nicht gesondert in der Investitionsrechnung aufgeführt. Darüber hinaus ist die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete über Mietspiegel bzw. Vergleichsobjekte zu ermitteln, um im weiteren Verlauf zu prüfen, ob und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 2.3.4: Situationsanalyse: Miete/Einnahmen/Ausgaben für das Jahr Seite 179 ___________ Miete • Bruttowarmmiete (€/m²) - abzüglich • Bruttokaltmiete (€/m²) - abzüglich • Heizung • laufende öffentliche Lasten • Wasserversorgung etc. • Entwässerung • Zentrale Warmwasserbereitung • Betrieb des Personen-, Lastaufzugs • Straßenreinigung • Müllbeseitigung • Gebäudereinigung • Gartenpflege • Beleuchtung • Schornsteinreinigung • Sach- und Haftpflichtversicherung • Hausmeister • Antennenanlage • Betrieb der Einrichtung für Wäschepflege •… • Nettomiete (€/m²) • Σ Einnahmen (€/Jahr) • Σ Ausgaben (€/Jahr) • Nettomiete (Σ, €/m²) • Eigenkapital (Σ, Zinssatz) • Fremdkapital (Σ, Zinssatz) • kalkulator. Abschreibung abzgl. Modernisierung als Wiederbeschaffung (Σ, €/m² BGF) • Verwaltung (Σ, €/WE) • Instandhaltung (Σ, €/m² BGF) • Modernisierung als Wiederbeschaffung (Σ, €/m² BGF) • Modernisierung als Erhöhung des Gebrauchswertes (Σ, €/m² BGF) • Mietausfallwagnis (Σ, €/WE) • nicht umgelegte Betriebskosten (Σ, €/m²) •… • Σ Überschuss (€/Jahr) • Einnahmen - Ausgaben • Sonstiges • Förderungen • AfA • Mietspiegel Wohnen (einfach, qualifiziert) (€/m²) • Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Büro, Handel) (€/m²) •… Blatt Checkliste 8: Situationsanalyse Mieten/Einnahmen/Ausgaben Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.2.5 Seite 180 Zusammenfassung Die Ermittlung der Fakten und ihre Zusammenstellung bezüglich der Projektbeteiligten, des Gebäudes, der rechtlichen Belange, der Nutzung, des Standorts und der wirtschaftlichen Grundlagen sind mit größter Sorgfalt vorzunehmen und zu dokumentieren, da sie die Basis für die weiteren Untersuchungen bilden. Die ausgearbeiteten Checklisten dienen als Grundgerüst und können nach Bedarf ergänzt werden. Steht diese Datenbasis nicht oder nur unvollständig zur Verfügung, ist der Architekt oder Sachverständige mit ihrer Erhebung vom Investor zu beauftragen. Anderenfalls kann das Projekt nicht weiterverfolgt werden (z.B. bei fehlenden aktuellen Plänen), oder der Investor muss darüber informiert werden, dass auf Grund der fehlenden Daten die Basis der weiteren Untersuchung nicht gesichert ist (z.B. bei unvollständigen Angaben zu den Mieteinnahmen). Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 181 5.3 Phase 3: Alternativenermittlung Die Analyse der baulichen und wirtschaftlichen Daten aus der Situationsanalyse dient sowohl dem Ausschluss nicht realisierbarer Alternativen als auch dem Hinweis auf mögliche, bislang nicht in Betracht gezogene Alternativen. Die vorhandenen Daten werden kritisch untersucht und anschließend interpretiert, Abhängigkeiten und Zusammenhänge werden erläutert. Der zeitliche Vorgang wird – wo möglich – in Form von Regelabläufen zusammengefasst.380 5.3.1 Folgerungen aus den Gebäudedaten Durch die Analyse der Gebäudedaten wird eine Vielzahl von Ausschluss- bzw. Prüfkriterien bestimmt. Nach der Untersuchung der Gebäudesubstanz in Verbindung mit den rechtlichen Grundlagen folgt die Analyse der Gebäudenutzung. Abschließend werden die harten und weichen Faktoren der Nutzeinheiten und des Gebäudes untersucht. 5.3.1.1 Gebäude und rechtliche Grundlagen Aus den Ergebnissen der bau- und haustechnischen Gutachten können bereits erste Handlungsalternativen ausgeschlossen werden. Sind Bauschäden oder Kontaminationen in größerem Umfang vorhanden (fehlerhafte Statik, Schwamm, Asbest), ist entweder ein Abbruch in Betracht zu ziehen oder das Gebäude mit einem minimalen Instandhaltungsaufwand noch so lange wie möglich zu betreiben. Dieser Fall wird im Folgenden als Totalschaden bezeichnet. Ist das Tragwerk nicht ausreichend dimensioniert, so sind Aufbauten, Ausbauten oder Umbauten nicht zwingend auszuschließen, aber aus ökonomischen Gründen meist unvorteilhaft. 380 Als Strukturelemente für die Regelabläufe werden folgende Symbole verwendet: Aussage Frage Ja/ Nein Handlungsalternativen, sonstige Handlungen Hinweis auf Aussage im folgenden Regelablauf Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 182 Die Betrachtung der baurechtlichen Randbedingungen ist insbesondere für eventuelle bauliche Veränderungen von Interesse. So kann beispielsweise die vermietbare Fläche durch die Ausnutzung der Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung vergrößert werden. Als Beispiel für eine optimale Ausnutzung der GFZ gilt – wenn möglich – der Aufbau in Form eines so genannten Staffelgeschosses. Hierbei kann die vorgeschriebene GFZ überschritten werden – immer unter der Voraussetzung, dass die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplans beachtet werden. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse zu ermitteln, die jeweils durch die landesrechtlichen Vorschriften vorgegeben werden. So legt beispielsweise die Berliner Bauordnung (BauO Bln) fest: „Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoß (Staffelgeschoß) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses haben.“ 381 Dies bedeutet für ein Gebäude mit bereits aus- geschöpfter GFZ, dessen oberstes Geschoss 100 m² misst, dass ein Staffelgeschoss bis 66 m² Fläche möglich ist. Weitere Ausschlusskriterien können durch rechtliche Bestimmungen wie Denkmalschutz, Stellplatzverordnungen etc. gegeben sein. Dies betrifft die Handlungsalternativen Abbruch, bauliche Veränderungen und evtl. auch Modernisierungen (z.B. Dämmung der Außenfassade). Mögliche Ausnahmen und Befreiungen sind grundsätzlich mit den zuständigen Behörden zu klären. Es folgt die Prüfung des Grundbuchs. Ergeben sich Lasten und Beschränkungen durch Wegerecht, Nießbrauch etc. sind planerische Alternativen wie Anbau, Abbruch oder Umbau eventuell nicht durchführbar. Hier ist mit den beteiligten Personen zu klären, ob durch veränderte Planungen (z.B. Zufahrten) oder einen zu verhandelnden Geldbetrag (z.B. Nießbrauch) eine Vereinbarung getroffen werden kann. Ist dies nicht der Fall, können Abbruch oder bauliche Veränderungen des Gebäudes unter Umständen ausgeschlossen werden. 381 BauO Bln, idF v. 29.09.2005, § 2 (11) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 183 Gutachten Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Ja Totalschaden? Nein Ausschluss: Aufbau, Anbau, Ausbau, weiter mit übrigen Alternativen Nein ausreichende Dimensionierung des Tragwerks? Ja Ist das Maß der baulichen Nutzung nach oben hin festgeschrieben, kann auch der Teilabbruch entfallen Ausschluss: Aufbau, Anbau, Ausbau Nein Maß der baulichen Nutzung GFZ / GRZ / Vollgeschosse Ausnahmen, Befreiungen möglich? Behördengespräch Nein Ist Spielraum vorhanden? Ja Behördengespräch Ausschluss: Abbruch, bauliche Veränderungen, Modernisierung, weiter mit übrigen Alternativen Nein Ist Spielraum vorhanden? Ja Grundbuch Bei Nießbrauch etc. Ausschluss: Abbruch, bauliche Veränderungen Nein Auszahlungen, Befreiungen etc. möglich? Ja Gespräch mit Beteiligten Ja Lasten und Beschränkungen vorhanden? Nein Regelablauf: Gebäudenutzung Regelablauf 1: Alternativenbewertung Gebäude, Baurecht Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.3.1.2 Seite 184 Gebäudenutzung Die Nutzungsart eines Gebäudes kann auf die weitere Vorgehensweise großen Einfluss ausüben. Dient das Gebäude als Wohnhaus oder gewerblichen Zwecken, wird es selbst genutzt, vermietet oder verpachtet? Aufgrund der weiten Verbreitung von Mietverträgen werden spezifische Sachverhalte anderer Vertragsarten (z.B. Pacht, Leasing) in diese Untersuchungen nicht einbezogen. Im BGB finden sich Vorschriften über Wohnraummietverhältnisse in den §§ 549 bis 577a, die Gewerbemiete wird unter dem Titel ’Mietverhältnisse über andere Sachen’ in den §§ 578 bis 580a geregelt. Der Vergleich der Paragraphenzahl zeigt, dass der Gesetzgeber die Mieter von Wohnraum durch eine Vielzahl von Bestimmungen besonders wichtig nimmt und schützt. Ist die Nutzung des Gebäudes bzw. der Nutzeinheit nicht bereits bauplanungsrechtlich durch den Bebauungsplan oder durch eine Teilungserklärung etc. festgelegt, können die Vertragsparteien vertraglich vereinbaren, ob das Gebäude/die Nutzeinheit als Wohn- oder Gewerberaum vermietet wird. Ändert der Mieter während der Mietzeit ohne Zustimmung des Vermieters die Nutzung, beispielsweise von Wohnraum zu Gewerberaum, ändert dies nichts an der ehemaligen rechtlichen Einordnung.382 Bei einem Mischmietverhältnis – dies bedeutet, dass in einem einheitlichen Vertrag vermietete Räume sowohl bewohnt als auch gewerblich genutzt werden – ist nach der so genannten Übergewichtstheorie die überwiegende Nutzung der Räume nach dem Vertragszweck und dem Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend.383 Dies bedeutet, dass für die ganze Einheit entweder das Gewerbe- oder das Wohnraummietrecht beachtet werden muss. Die eindeutige Zuordnung ist wichtig, da beispielsweise der gesetzliche Kündigungsschutz nur für Wohnungsmieter gilt.384 Ist das Gebäude ein Wohnhaus bzw. sind langfristige Verträge im Gewerbebau vereinbart und die Nutzer nicht bereit auszuziehen, so sind Abbruch, Teilabbruch 382 383 384 Vgl. Lindner-Figura, Geschäfts- und Wohnraummiete, Dauernutzungsrecht, 2004, S. 683 Vgl. Gondring, Immobilienwirtschaft, 2004, S. 567; Lindner-Figura, a.a.O., S. 683-684 Vgl. Rips, Das Mieterlexikon Ausgabe 2005, 2004, S. 276 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 185 und eventuell auch Umbau als Handlungsalternative eher auszuschließen. Die Entmietung eines Gebäudes ist im Allgemeinen nur mit großem arbeitstechnischen und finanziellen Aufwand (Ablöse, Ersatzwohnungen etc.) durchzuführen. Über größere Bauarbeiten – auch wenn sie den Mieter nicht direkt betreffen (z.B. Dachausbau) – ist der Mieter im Vorfeld zu informieren. Dabei sind speziell im Wohnungsbau bei Modernisierungen (und Instandhaltungen) bestimmte Regeln zu beachten. Grundsätzlich muss der Mieter alle baulichen Maßnahmen dulden, die „ (…) der Verbesserung der gemieteten Wohnung oder des Hauses dienen oder durch die Energie oder Wasser eingespart wird. Darüber hinaus muss der Mieter aber auch Maßnahmen dulden, die der Schaffung neuen Wohnraums dienen, obwohl dies mit einer Verbesserung für den Mieter nichts zu tun hat.“ 385 Der Eigen- tümer hat seinen Mietern gegenüber eine Mitteilungspflicht. Drei Monate vor Beginn der Maßnahme sind die Art, der voraussichtliche Umfang, der Beginn und das voraussichtliche Ende der baulichen Maßnahme schriftlich mitzuteilen.386 Als nächster Punkt wird der Vermietungsstand geprüft. Ist das Gebäude vollständig vermietet, ist ein Abbruch bzw. Teilabbruch auch aus wirtschaftlicher Sicht – neben den bereits oben genannten mietrechtlichen Aspekten – meist nicht sinnvoll, da in der Regel Mieteinnahmen erzielt werden. Wird das Gebäude nicht oder nur teilweise genutzt, stellt sich die Frage nach den Gründen für den Leerstand. Die Hauptursachen, die zumeist in drei Bereichen zu finden sind – dem Gebäude selbst, dem Standort oder zu hohen Mieten – werden in den folgenden Kapiteln erörtert. Diese drei Komponenten sind allerdings auch bei Vollvermietung zu untersuchen, um mögliche Erweiterungen des Gebäudes, seine Modernisierung etc. zu prüfen. Ist beispielsweise der Standort nicht mehr gefragt, ist von einer Aufstockung des Gebäudes abzuraten. 385 386 Rips, Das Mieterlexikon Ausgabe 2005, 2004, S. 375 Ist eine Mieterhöhung auf Grund der Modernisierung geplant, ist diese im Schreiben zu benennen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 186 Regelablauf: Gebäude, Baurecht Nutzung des Gebäudes Wohnen oder Gewerbe Ausschluss: Abbruch, Umbau, Teilabbruch Nein Ablösung, Ersatzwohnung etc. ? Gespräch mit Nutzern Ja Mieterschutz, langfristige Verträge? Nein Ja Vermietungsstand Ausschluss: Abbruch, Teilabbruch Nein Ist Leerstand vorhanden? Ja Ursachenermittlung Regelablauf 2: Standort Gebäude Miethöhe Regelablauf Standort Regelablauf: Gebäude Regelablauf Miethöhe Alternativenbewertung Gebäudenutzung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.3.1.3 Seite 187 Standort Die Standortfaktoren üben in der Regel bei einem vermieteten Gebäude keinen wesentlichen Einfluss auf die Wahl der Handlungsalternativen aus. Auch wenn die Analyse der Datenerhebung zur Makro- und Mikroebene negative Parameter zeigt, kann das Gebäude auf Grund seiner baulichen Qualitäten oder einer gut funktionierenden Bewohnergemeinschaft voll vermietet sein. Wenn im Gebäude jedoch wachsender oder völliger Leerstand festzustellen ist, kann die Analyse der Standortfaktoren Aufschluss über die weitere Vorgehensweise geben. Verliert die Region Einwohner auf Grund fehlender Arbeitsplätze ist von einer Erweiterung der Mietfläche durch Anbau, Auf- oder Ausbau des Gebäudes in der Regel abzusehen. Bezieht sich der Leerstand auf eine bestimmte Art der Nutzung, ist zu prüfen, ob möglicherweise Bedarf an anderen Nutzungen besteht. Klassisches Beispiel hierfür ist die Umnutzung ehemaliger Fabrikgebäude in Lofts. Gibt es keinen Bedarf, ist für das Gebäude unter Umständen nur noch eine minimale Instandhaltung bzw. der Abbruch in Betracht zu ziehen. Existiert am Standort Nachfrage nach bestimmten Nutzungen, ist an Hand der Gutachten und der Planunterlagen zu prüfen, ob sich das Gebäude für eine derartige Umnutzung eignet. In diesem Fall ist insbesondere die Planungsalternative der baulichen Veränderung (möglicherweise verbunden mit einer Modernisierung) zu prüfen. Andernfalls sollte es bei der minimalen Instandhaltung oder dem Abbruch bleiben. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Regelablauf: Gebäudenutzung Standort Untersuchung des Makro- und Mikrostandorts Ausschluss: Abbruch, Teilabbruch Nein Ist Leerstand Vorhanden? Ja Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Nur für die bisherige Nutzung negativ? Ja Welche Nutzung wird nachgefragt? Festlegung der nachgefragten Nutzung Gutachten / Planunterlagen Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Ist das Gebäude dafür geeignet? Ja baul. Veränderungen, evtl. mit Modernisierung Regelablauf 3: Alternativenbewertung Standort Seite 188 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.3.1.4 Seite 189 Harte und weiche Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit Die Untersuchung der harten und weichen Faktoren des Gebäudes bzw. der Nutzeinheit dient dazu, die Qualitäten, aber auch die Mängel eines Gebäudes jenseits der Bauschäden aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Mieterbefragung sind in die Betrachtung einzubeziehen, da insbesondere die weichen Faktoren am besten von den Nutzern des Gebäudes einzuschätzen sind. Auch ohne Leerstand kann eine Prüfung der harten und weichen Faktoren im Hinblick auf die weitere Entwicklung und Verbesserung des Gebäudes durchaus sinnvoll sein (z.B. Umbau nach zukünftigen Auszug eines Nutzers). Zuerst werden die harten Faktoren des Gebäudes untersucht, wie z.B. Raumhöhe oder Größe der Zimmer, die bereits in Checkliste 3 zusammengestellt wurden. Die Qualität der Grundrisse kann über so genannte Funktions- und Nutzungskennzahlen geprüft werden. Die horizontale Nutzung und Funktion werden durch den Vergleich der über die DIN 277 und die nutzerspezifischen Flächenermittlungsarten (WoFlV, MF-G) definierten Flächen ermittelt, wie z.B. NF/BGF, VF/BGF, WFL/BGF etc. Ist beispielsweise die Verkehrsfläche im Verhältnis zur Nutzfläche zu groß, sind bauliche Veränderungen in Betracht zu ziehen. Die vertikale Nutzung und Funktion ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen z.B. BRI/BGF, BRI/NF etc. Die vertikalen Kennzahlen sind besonders für die Haustechnik, etwa für die Dimensionierung der Lüftung oder Heizung von Interesse. Bauliche Veränderungen, bezogen auf die Höhe eines Gebäudes, sind meist im Rahmen von Erweiterungen in Form von Zwischendecken möglich. Aus den Kennzahlen der Gebäudegeometrie, wie z.B. Außenwandfläche/Nutzfläche lassen sich u.a. die Reinigungskosten in ein Verhältnis zu den Einnahmen pro Quadratmeter setzen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 190 Die ermittelten Kennzahlen ermöglichen einen guten Überblick über Grundrissqualitäten eines Gebäudes. Als Aussage zur gestalterischen oder funktionalen Qualität können sie jedoch nicht herangezogen werden. Auf eine detaillierte Darstellung der Vergleichskennzahlen wird an dieser Stelle verzichtet und auf die vorhandene Literatur verwiesen.387 Im Allgemeinen können Missstände im Bereich der harten Faktoren über bauliche Maßnahmen bereinigt oder zumindest gemindert werden. Durch Umbaumaßnahmen können beispielsweise Verkehrsflächen optimiert und damit verringert werden. Im nächsten Schritt werden die weichen Faktoren untersucht, hier insbesondere die Bereiche Verwaltung und Service (z.B. Bewohnerstruktur, Sauberkeit). Liegt die Ursache des Leerstands maßgeblich im mangelhaften Service und der schlechten Verwaltung, ist in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen. Ergibt die Analyse, dass nur bei den harten Faktoren Verbesserungen notwendig sind, sind diese durch bauliche Veränderungen, Instandhaltungen und Modernisierungen zu realisieren. Können zusätzlich auch weiche Faktoren optimiert werden, ist dies durch eine qualifiziertere Verwaltung und einen besseren Service anzustreben. Kann das Gebäude weder in seinen harten noch in seinen weichen Faktoren verbessert werde, bleiben möglicherweise nur der Abbruch oder eine minimale Instandhaltung. 387 Vgl. u. a. Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, 1996; Müller International Immobilien Facility Management GmbH, Key-Report Office 2004; pom+consulting AG, FM Monitor 2004, 2004, und SIA, Kennzahlen im Immobilienmanagement, 2000 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 191 Regelablauf: Gebäudenutzung Gebäude harte Faktoren (Gebäude, Nutzeinheit) Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Verbesserung durch Verwaltung, Service? weiche Faktoren (Gebäude/Nutzeinheit) Nein Verbesserung durch bauliche Maßnahmen? Ja weiche Faktoren (Gebäude, Nutzeinheit) Nur: Verbesserung durch bauliche Maßnahmen Nein Verbesserung durch Verwaltung, Service? Ja Planung und Ausschreibung: Verwaltung, Service Regelablauf 4: Alternativenbewertung Gebäude, Nutzeinheit (harte, weiche Faktoren) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.3.2 Seite 192 Folgerungen aus den wirtschaftlichen Daten Neben den Fakten zum Gebäude sind auch die wirtschaftlichen Daten zu analysieren. Im Zusammenhang mit dem vorherigen Kapitel wird zuerst die Miete geprüft (vgl. Kapitel 5.3.1.2). Es folgt die Untersuchung des Verhältnisses von Einnahmen zu Ausgaben. 5.3.2.1 Miethöhe Die Analyse der Miethöhe beginnt mit dem Vergleich der veranschlagten Nettomiete zur Nettomiete, die im Mietspiegel für vergleichbare Lage/Gebäude/Nutzeinheit aufgeführt ist (vgl. Kapitel 3.4.3). Neben dem Mietspiegel gibt es auch die Möglichkeit, über Kennzahlen – vergleichbar mit den Flächen- und Nutzungskennzahlen des Gebäudes (vgl. Kapitel 5.3.1.4) – die Miete und ihre Bestandteile zu prüfen. Die Kennzahlen treffen Aussagen zu den Einnahmen/Ausgaben eines Gebäudes wie z.B.: • € Nettomiete/m² Wohnfläche • € Betriebskosten/m² Nutzfläche • € Heizkosten/m² Brutto-Grundfläche Entsprechend Kapitel 5.3.1.4 wird an dieser Stelle auf eine nähere Darstellung der Vergleichskennzahlen verzichtet und auf die diesbezüglich vorhandene Literatur verwiesen.388 Seit Dezember 2005 existiert zum ersten Mal ein bundesweiter Kostenspiegel für den Wohnungsbau, dessen Daten sich auf mehr als zehn Millionen Quadratmeter Mietwohnfläche beziehen.389 388 389 Vgl. u. a. Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, 1996; Müller International Immobilien Facility Management GmbH, Key-Report Office 2004; pom+consulting AG, FM Monitor 2004, 2004 und SIA, Kennzahlen im Immobilienmanagement, 2000 Deutscher Mieterbund, Erster bundesweiter Betriebskostenspiegel vorgelegt, 2005, http://www.mieterbund.de, Abruf am 18.01.2006 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 0,92 1,00 Seite 193 0,90 0,69 0,80 0,70 Gewichteter Mittelwert 0,07 0,04 0,02 Sonstige 0,13 0,08 0,04 Antenne/Kabel 0,07 0,18 Hauswart 0,15 0,11 0,05 0,07 0,04 0,01 Schornsteinreinigung Versicherungen 0,08 0,04 0,02 Allgemein Strom Gartenpflege 0,10 0,08 0,03 0,19 0,12 0,04 Gebäudereinigung 0,22 0,15 0,10 0,06 0,04 0,03 Straßenreinigung 0,03 Aufzug Müllbeseitigung 0,21 0,17 0,11 Warmwasser Heizung Kritischer Grenzwert Abb. 82 0,13 0,26 0,24 0,11 Abwasser 0,03 0,19 0,13 0,23 Grundsteuer 0,00 Wasser exkl. Abw. 0,10 Wasser inkl. Abw. 0,20 0,08 0,30 0,26 0,20 0,40 0,31 0,37 0,50 0,30 0,49 0,54 0,60 Unterer Grenzwert Betriebskostenspiegel für Deutschland390 Auch wenn die Nettomiete die Vorgaben des Mietspiegels erfüllt, ist es möglich, dass die Bruttowarmmiete, die der Nutzer zahlen muss, auf Grund hoher Betriebskosten nicht dem Markt entspricht. Infolgedessen sind die Betriebskosten zu prüfen. Für den Fall, dass sowohl die Nettomiete als auch die Betriebskosten im Durchschnitt liegen, ist davon auszugehen, dass ein eventuell vorhandener Leerstand nicht durch die Miete verursacht ist. Die Möglichkeit, dass Leerstand auf Grund von zu niedrigen Mieten existiert, kann prinzipiell ausgeschlossen werden und wird daher nicht weiter untersucht. 390 Betriebskostenspiegel für Deutschland, http://www.mieterbund.de, Abruf am 18.01.2006 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 194 Basieren die hohen Betriebskosten auf baulichen und/oder technischen Mängeln (veraltete Heizungsanlage, fehlende Wärmedämmung etc.), ist eine Modernisierung in Betracht zu ziehen. Neben diesen Ursachen sind in jedem Fall auch die anderen anfallenden Betriebskosten (Versicherungen, Hauswart etc.) zu untersuchen. Möglicherweise sind Versicherungen zu ändern oder aufzulösen, ein günstigerer Hausmeisterservice zu beauftragen etc. Sind für die hohen Betriebskosten keine Ursachen zu finden, ist die Betriebskostenaufstellung auf Fehler zu prüfen. Stellt sich im Vergleich zum Mietspiegel heraus, dass die Nettomiete zu hoch angesetzt ist, sind die 'notwendige' Miete und der Rohertrag zu untersuchen. Wird die 'notwendige' Miete durch Ausgaben für Instandhaltung und die kalkulatorische Abschreibung in die Höhe getrieben, liegen die Ursachen zumeist in einer minderwertigen Bausubstanz (z.B. kurzlebige bzw. pflegeintensive Materialien) oder in einer unkoordinierten Ausführung der Instandhaltung. Zur Behebung dieses Zustandes ist die bisherige Instandhaltungspraxis zu überprüfen und zu korrigieren. Durch Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Elektrik, Durchlauferhitzer) können die Instandhaltungskosten auf Dauer reduziert werden. Ist der Zustand der Bausubstanz so schlecht, dass sich Investitionen nicht auszahlen, kann auch der Abbruch des Gebäudes in Betracht gezogen werden. Neben der Bausubstanz sind in jedem Fall auch die anderen Bestandteile der 'notwendigen' Miete, insbesondere die Kapital- und Verwaltungskosten, zu prüfen: So kann beispielsweise die Eigenkapitalverzinsung zu hoch angesetzt sein. Durch Absprache mit den Banken sind möglicherweise bessere Konditionen beim Fremdkapital zu vereinbaren. Eventuell ist die Hausverwaltung durch eine günstigere zu ersetzen. Ist keiner der genanten Gründe Ursache der hohen 'notwendigen' Miete, muss ihre Zusammenstellung auf Richtigkeit untersucht werden. Es können Rechnungs- oder Kalkulationsfehler vorliegen. Entsprechen sowohl Nettomiete, Betriebskosten und die 'notwendige' Miete der Regel, kann eine hohe Miete im Grunde nur auf einem zu hohen Rohertrag beruhen, der dann künftig niedriger angesetzt werden sollte. Änderung Versicherung, Hauswart etc. Ja Regelablauf 5: Änderung Finanzierung, Verwaltung etc. Prüfung der umlegbaren Betriebskosten Nein Ursache Versicherung, Hauswart etc.? Ja Nein Alternativenbewertung Miethöhe Evtl. Leerstand Nicht in Miethöhe begründet Modernisierung, Instandhaltung, Abbruch Prüfung der 'notwendige' Miete Ursache Instandhaltung Abschreibung? Evtl. Leerstand nicht in Miethöhe begründet Ja Entsprechen die Betriebskosten der Regel? Ja Nein Nein Nein Ursache Kapitalkosten, Verwaltung etc.? Modernisierung Ja Ursache bauliche, technische Mängeln? Nein Ja Ja Rohertrag ist niedriger anzusetzen Ja Ist der Rohertrag zu hoch angesetzt? Nein Ist die 'notwendige' Miete zu hoch? Prüfung 'notwendige' Miete und Rohertrag Nein Entspricht die Nettomiete den Vorgaben des Mietspiegels? Vergleich der Nettomiete mit dem Mietspiegel Miethöhe Regelablauf: Gebäudenutzung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 195 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 5.3.2.2 Seite 196 Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben Wie bereits in Kapitel 3.3 ausführlich dargestellt, bietet die Untersuchung der bisherigen Entwicklung und des aktuellen Standes der Einnahmen und Ausgaben Einblicke in wirtschaftliche und bauliche Belange. Auf Grund der Vielzahl möglicher Fälle und Folgerungen kann im Gegensatz zu den vorangegangenen Kapiteln an dieser Stelle kein Regelablauf geboten werden. An Hand eines Beispiels wird daher nachfolgend die Durchführung der Untersuchung exemplarisch dargestellt. Als Modell dient ein Mehrfamilienhaus mit fünf Mietwohnungen à 75 m² Wohnfläche. Das Haus ist seit seinem Baujahr 1920 im Familienbesitz und wird seit zwanzig Jahren durch ein Familienmitglied verwaltet. Daten über die Einnahmen und Ausgaben stehen ab 1994 zur Verfügung. Angelehnt an Checkliste 8 wurde folgende Tabelle (Abb. 83) zusammengestellt. Auch wenn die Eigentümer nur wenige Positionen erfasst haben, reichen die Daten aus, um Antworten auf entscheidende Fragen zu geben: • Entspricht die Nettomiete dem Mietspiegel? • Entspricht die Entwicklung der Kosten der allgemeinen Entwicklung? • Wie hoch sind die umlegbaren Betriebskosten? • Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Betriebskostenarten? • Wurden Investitionen vorgenommen? • Gab es Modernisierungsmaßnahmen? • Wurden Rückstellungen gebildet? Abb. 83 --- Sonstiges ----- Tilgung kalkulatorische Abschreibung Instandhaltung Rohertrag - Ausgaben Ausgaben Einnahmen --- Beispiel: Übersicht über die wirtschaftlichen Daten 17.310,00 3.420,00 22.630,00 Mietausfallwagnis Rohertrag --- Rücklage Instandhaltung 1.900,00 --- Fremdkapitalkosten Verwaltungskosten --- Eigenkapitalkosten 24.530,00 --- Betrieb der Einrichtung für Wäschepflege Rohertrag notwendige' Miete Nettomiete 200,00 Beleuchtung 950,00 90,00 Gartenpflege Antennenanlage 300,00 Gebäudereinigung Hausmeister 900,00 Müllbeseitigung 130,00 248,00 Straßenreinigung 560,00 100,00 Betrieb des Personenaufzugs Sach- und Haftpflichtversicherung --- Zentrale Warmwasserbereitung Schornsteinreinigung 490,00 --- Entwässerung 780,00 laufende öffentliche Lasten Bruttokaltmiete Wasserversorgung etc. 2.400,00 1.200,00 Heizung Bruttowarmmiete 1994 Durchlaufende Posten/ Einnahmen/Ausgaben Miete 19.210,00 1.500,00 22.630,00 --- --- 1.920,00 --- --- --- --- 24.550,00 --- --- 200,00 970,00 585,00 130,00 90,00 300,00 925,00 256,00 102,00 --- --- 497,00 792,00 1.210,00 2.320,00 1995 19.790,00 900,00 22.630,00 --- --- 1.940,00 --- --- --- --- 24.570,00 --- --- 200,00 990,00 610,00 130,00 90,00 300,00 950,00 264,00 104,00 --- --- 504,00 804,00 1.220,00 2.710,00 1996 17.910,00 2.760,00 22.630,00 --- --- 1.960,00 --- --- --- --- 24.590,00 --- --- 200,00 1.010,00 635,00 130,00 90,00 300,00 975,00 272,00 106,00 --- --- 511,00 816,00 1.230,00 2.980,00 1997 20.340,00 460,00 22.780,00 --- --- 1.980,00 --- --- --- --- 24.760,00 --- --- 200,00 1.030,00 660,00 135,00 95,00 300,00 1.000,00 280,00 108,00 --- --- 518,00 828,00 1.240,00 2.310,00 1998 13.384,00 7.546,00 22.930,00 --- --- 2.000,00 --- --- --- --- 24.930,00 --- --- 200,00 1.050,00 685,00 135,00 95,00 300,00 1.025,00 288,00 110,00 --- --- 525,00 840,00 1.250,00 2.890,00 1999 Jahr 15.110,00 5.800,00 22.930,00 --- --- 2.020,00 --- --- --- --- 24.950,00 --- --- 200,00 1.070,00 710,00 135,00 95,00 350,00 1.050,00 296,00 112,00 --- --- 532,00 852,00 1.260,00 4.230,00 2000 6.260,00 14.630,00 22.930,00 --- --- 2.040,00 --- --- --- --- 24.970,00 --- --- 200,00 1.090,00 735,00 135,00 95,00 350,00 1.075,00 304,00 114,00 --- --- 539,00 864,00 1.270,00 4.070,00 2001 12.240,00 9.640,00 23.940,00 --- --- 2.060,00 --- --- --- --- 26.000,00 --- --- 200,00 1.110,00 760,00 140,00 100,00 350,00 1.100,00 312,00 116,00 --- --- 546,00 876,00 1.280,00 3.850,00 2002 12.890,00 8.970,00 23.940,00 --- --- 2.080,00 --- --- --- --- 26.020,00 --- --- 200,00 1.130,00 785,00 140,00 100,00 350,00 1.125,00 320,00 118,00 --- --- 553,00 888,00 1.290,00 3.970,00 2003 10.200,00 11.640,00 23.940,00 --- --- 2.100,00 --- --- --- --- 26.040,00 --- --- 200,00 1.150,00 810,00 140,00 100,00 350,00 1.150,00 328,00 120,00 --- --- 560,00 900,00 1.300,00 4.100,00 2004 --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- -41,07 240,35 5,79 10,53 6,16 0,00 21,05 44,64 7,69 11,11 16,67 27,78 32,26 20,00 14,29 15,38 8,33 70,83 %-Steigerung von 1994-2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 197 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 198 Als erster Schritt wird aus den zur Verfügung stehenden Daten die Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben seit 1994 betrachtet (vgl. Abb. 84). In der Summe übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, allerdings mit steigender Tendenz der Ausgaben und sinkender Tendenz der Einnahmen. 180.000 160.000 140.000 Euro 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 Ausgaben kumuliert Abb. 84 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 0 Einnahmen kumuliert Beispiel: Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben in € von 1994 - 2004 Die Entwicklung der Differenz zwischen den jährlichen Einnahmen und Ausgaben unterstützt diese Beobachtung (vgl. Abb. 85). 25.000 20.000 Euro 15.000 10.000 5.000 Ausgaben Abb. 85 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 0 Einnahmen Beispiel: Einnahmen und Ausgaben in €/Jahr von 1994 - 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 199 Die Kurvenverläufe zeigen, dass seit 1999 die Ausgaben deutlich zugenommen haben. Auslöser hierfür sind die steigenden Investitionen für die Instandhaltung des Gebäudes (vgl. Abb. 83). Möglicherweise wurde die Instandhaltung längere Zeit vernachlässigt, so dass nun vermehrt bauliche Maßnahmen notwendig sind, oder ältere Bauteile zeigen Materialermüdungen (z.B. Bodenbeläge, Durchlauferhitzer) und müssen daher häufiger repariert werden. Die Prüfung der Unterlagen zeigt, dass die letzten größeren Investitionen in die Haustechnik (Heizung, Elektrik, Wasser) vor 38 Jahren getätigt wurden. Es ist davon auszugehen, dass zeitnah Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Als nächstes ist die Entwicklung der Mieten zu untersuchen. Um die Ergebnisse beurteilen zu können, sind Vergleichszahlen notwendig, die in der Regel über den örtlichen Grund- und Hausbesitzerverein bzw. den Mieterverein zu beziehen sind. Zur gesamtdeutschen Entwicklung wurden vom Mieterbund und vom Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen (ifs) Zahlen publiziert, die nachfolgend in Auszügen vorgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass in den Veröffentlichungen oft Begriffe verwendet werden, die nicht eindeutig definiert sind. Der Terminus 'Nebenkosten' wird beispielsweise oft anstatt des Begriffs 'Betriebskosten' verwendet, manchmal steht er aber auch als Synonym für 'Bewirtschaftungskosten', d.h. die Summe aus Abschreibung, Verwaltungs-, Betriebs-, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis im Sinne der II. BV. 391 Eine Übersicht über die prozentualen Veränderungen der Netto-, Bruttokalt- und Bruttowarmmiete von 1996 bis 2001 im Bezug auf das jeweilige Vorjahr liefert Abb. 86. Die prozentuale Steigerung der Mieten und einzelner Nebenkosten im Vergleich mit den Lebenshaltungskosten wird für den Gesamtzeitraum von 1996 bis 2001 in Abb. 87 dargestellt. 391 II. BV, idF v. 25.11.2003, § 24 (1) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 200 16,0 14,0 12,0 Prozent 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 1996 1997 1998 Nettomiete Abb. 86 1999 2000 Bruttokaltmiete 2001 Bruttowarmmiete Prozentuale Steigerung der Mieten in Bezug auf das Vorjahr (1996 - 2001)392 60 48,60 50 43,70 Prozent 40 30 23,40 20 10 12,40 14,00 8,10 7,10 10,80 5,50 4,60 Abb. 87 392 393 Müllabfuhr Strom Abwasserentsorgung Wasserversorgung Gas Feste Brennstoffe Heizöl Wohnnebenkosten Nettokaltmieten Lebenshaltungskosten 0 Prozentuale Steigerung der Mieten und Wohnnebenkosten von 1996 auf 2001393 http://www.mieterbund.de/politik/statistiken/main_politik_stat_nk1.html, Abruf am 10.03.2004 http://www.ifs-staedtebauinstitut.de/HI2002/hi02anlage.htm, Abruf am 10.03.2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 201 Um die Steigerungen der einzelnen Betriebskosten besser einschätzen zu können, ist der jeweilige Anteil an den gesamten umlegbaren Kosten zu berücksichtigen. In einer aktuellen Veröffentlichung des Initiativkreises Erdgas und Umwelt (ieu) ist der prozentuale Anteil der jeweiligen Betriebskosten an den so genannten 'Wohn-Nebenkosten' – in diesem Fall sind damit vermutlich die Betriebskosten gemeint – angegeben (vgl. Abb. 88). Die Darstellung erfasst nicht alle Betriebskosten, es fehlen unter anderem die Kosten für den Hausmeister, die Gebäudereinigung etc. Eindeutig ist jedoch der hohe Anteil der Energiekosten an den Betriebskosten. 'Wohn-Nebenkosten' Abb. 88 Prozent Heizkosten, Warmwasserbereitung 40 % Frischwasser 15 % Entwässerung 14 % Versicherung 13 % Müllabfuhr 9% Grundsteuer 7% Strom (allgemein) 1% Straßenreinigung 1% 'Wohn-Nebenkosten' nach Initiativkreis Erdgas und Umwelt394 Das untersuchte 'allgemeine' Datenmaterial bezüglich Bewirtschaftungskosten im Wohnungsbau ist im Regelfall nicht an der Struktur der II. BV ausgerichtet, lückenhaft und nicht auf dem aktuellen Stand. Für Bürogebäude existieren immobilienwirtschaftliche Veröffentlichungen über 'Bewirtschaftungskosten' im Rahmen von Untersuchungen zu den 'Vermarktungseigenschaften' eines Gebäudes.395 394 395 http://www.ieu.de/presse/shownews.php?id=132&startbei=0, Abruf am 03.02.2005 Vgl. stellvertretend Müller International Immobilien Facility Management GmbH, Key-Report Office 2004, 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 202 Beim Vergleich der allgemeinen Durchschnittswerte mit unserem Beispiel (vgl. Abb. 89 und Abb. 90) ist zu beachten, dass der Betrachtungszeitraum der Durchschnittswerte wesentlich kürzer ist. Trotzdem sind bestimmte Tendenzen zu erkennen. 80 70,83 70 44,64 50 40 32,26 30 Abb. 89 Hausmeister Versicherungen Gebäudereinigung Müllbeseitigung Straßenreinigung Wasserversorgung Bruttokaltmiete Nettomiete 0 21,05 14,29 8,33 Entwässerung 8,68 13,29 Öffentl. Abgaben 6,16 Heizung 10 27,78 20,00 15,38 20 Bruttowarmmiete Prozent 60 Beispiel: Prozentuale Steigerung der Mieten und bestimmter Betriebskosten von 1994 auf 2004 Die Entwicklung der Nettomiete bleibt mit einer Steigerung von 6,16 % unter dem Durchschnitt von 7,10 % (vgl. Abb. 87), obwohl sich dieser auf einen kürzeren Zeitraum (1996 bis 2001) bezieht. Hier ist – falls möglich – eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem vorhandenen Mietspiegel vorzunehmen. Dies ist notwendig, um Rückstellungen für zukünftige Investitionen zu bilden. Die größten prozentualen Steigerungen sind bei den Kosten für Heizung, Versicherungen und Müllbeseitigung vorzufinden. Dabei ist die Entwicklung der Heizkosten mit mehr als siebzig Prozent überproportional. Ursachen hierfür sind neben den gestiegenen Rohstoffpreisen möglicherweise schadhafte Brenner oder undichte Fenster etc. Auffallend ist die Steigerung im Bereich der Versicherungen. Hier ist zu klären, ob das Gebäude unterversichert war und in den letzten Jahren den notwendigen Erfordernissen angepasst wurde, ob die aktuellen Versicherun- Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 203 gen zu teuer sind oder das Gebäude überversichert ist. Die Kosten der Müllbeseitigung sind in den Kommunen und Städten in den letzten Jahren insgesamt stark gestiegen. Setzt man die Jahresbeträge der einzelnen Betriebskosten zueinander ins Verhältnis (vgl. Abb. 88) und vergleicht sie darüber hinaus mit dem Betriebskostenspiegel (vgl. Abb. 82), zeigt dies die maßgeblichen Kostenverursacher: Heizung, öffentliche Abgaben, Gebäudereinigung, Versicherungen und Hausmeister. Betriebskosten €/Jahr 2004 %/Σ Betriebskosten €/m² WFL/Monat Heizung 4.100,- 34,58 % 0,91 Öffentliche Abgaben 1.300,- 10,97 % 0,29 Wasserversorgung etc. 900,- 7,59 % 0,20 Entwässerung 560,- 4,73 % 0,12 Straßenreinigung 120,- 1,01 % 0,03 Müllbeseitigung 328,- 2,77 % 0,07 1.150,- 9,70 % 0,26 Gebäudereinigung Gartenpflege 350,- 2,95 % 0,08 Beleuchtung 100,- 0,84 % 0,02 Schornsteinreinigung 140,- 1,18 % 0,03 Versicherungen Hausmeister Antennenanlage Summe Abb. 90 810,- 6,83 % 0,18 1.800,- 15,18 % 0,40 200,- 1,67 % 0,04 11.858,- 100,00 % 2,63 Beispiel: Prozentuale Aufteilung der Betriebskosten Auf die öffentlichen Abgaben kann in der Regel kein Einfluss genommen werden. Die hohen Heizkosten, die nach Betriebskostenspiegel bereits in kritischer Grenzwerthöhe liegen, sind vermutlich in veralteter Technik und dem schlechten U-Wert der Fenster begründet. Die Kosten für die Gebäudereinigung und den Hausmeister sind in zweierlei Hinsicht zu prüfen. Liegen die Ursachen im Verhalten der Mieter (Verschmutzung, Vandalismus) ist die Hausverwaltung gefordert, den Zustand zu verbessern. Sind der Hausmeister und die Gebäudereinigung zu teuer, sollten günstigere Firmen engagiert werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 204 Um beispielhaft eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben des Gebäudes zu entwickeln, werden folgende Parameter angenommen: • Ziel des Investors ist eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudes. • Um die Wohnungen marktfähig zu erhalten, sind diese zu modernisieren und die Betriebskosten zu senken. • Die fehlenden Positionen im Bereich der 'notwendigen' Miete sind zu ergänzen. • Als einmaliger Aufwand zur Modernisierung der Fenster, Heizung, Sanitäranlagen und Elektroinstallation werden pro Wohnung 18.000,- € veranschlagt, in der Summe 90.000,- €. • Die Finanzierung der Modernisierung wird aus Eigenkapital geleistet. Die Eigenkapitalkosten werden mit 4,5 % Zinsen veranschlagt. • Als kalkulatorische Abschreibung nach Kapitel 3.4.2.1 ist die notwendige Erneuerung des Daches in 10 Jahren für 35.000,- € und eine zeitgleiche Fassadenrenovierung für 25.000,- € anzusetzen. Bei einem angenommenen Zinssatz von 4,2 % (vgl. Abb. 62) sind dies jährlich rund 5.300,- € für das Dach und rund 3.800,- € für die Fassade. • Als überschlägige Annahme für den Zeitraum von dreißig Jahren wird die kalkulatorische Abschreibung für Erneuerungen von Oberflächen, Fenstern, Heizung und Sanitär mit einer Summe von 110.000,- € und einem Zinssatz von 4,2 % angenommen, jährlich rund 12.600,- €. • Die Verwaltung wird an ein anderes Unternehmen vergeben, das vertragsgemäß eine Pauschale von 25,- €/Wohnung pro Monat für die nächsten fünf Jahre und für die folgenden fünf Jahre für 30,- €/Wohnung anbietet. • Die Ausgaben für die Instandhaltung werden mit 7.000,- €/Jahr angenommen, dies entspricht dem aufgerundeten Durchschnittswert seit 1994. Wird diese Summe nicht vollständig aufgebraucht, fließt sie direkt in die Position Rückstellung für Instandhaltung. • Das Mietausfallwagnis wird gemäß II. BV mit zwei Prozent der Jahresnettomiete angesetzt. • Die Miete wird von einem Durchschnitt von 5,79 €/m² Wohnfläche im Jahr 2005 auf 6,00 €/m² erhöht und alle drei Jahre um weitere 20 %. Abb. 91 Instandhaltung Rohertrag - Ausgaben Ausgaben Einnahmen -8.716,10 7.000,00 -1.716,10 521,10 Mietausfallwagnis Rohertrag 1.500,00 Verwaltungskosten Rohertrag 3.800,00 12.600,00 kalkulatorische Abschreibung (30 Jahre) kalkulatorische Abschreibung: Dach kalkulatorische Abschreibung: Fassade 4.050,00 5.300,00 Eigenkapitalkosten notwendige' Miete 2005 26.055,00 Einnahmen/Ausgaben Nettomiete Miete -8.716,10 7.000,00 -1.716,10 521,10 1.500,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 26.055,00 2006 -8.716,10 7.000,00 -1.716,10 521,10 1.500,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 26.055,00 2007 -3.609,32 7.000,00 3.390,68 625,32 1.500,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 31.266,00 2008 4.050,00 -3.609,32 7.000,00 3.390,68 625,32 1.500,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 2010 -3.909,32 7.000,00 3.090,68 625,32 1.800,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 31.266,00 Jahr 31.266,00 2009 2011 2.218,82 7.000,00 9.218,82 750,38 1.800,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 37.519,20 2012 2.218,82 7.000,00 9.218,82 750,38 1.800,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 37.519,20 2013 2.218,82 7.000,00 9.218,82 750,38 1.800,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 37.519,20 2014 9.572,58 7.000,00 16.572,58 900,46 1.800,00 12.600,00 3.800,00 5.300,00 4.050,00 45.023,04 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Beispiel: Übersicht über die wirtschaftlichen Daten Seite 205 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 206 Betrachtet man nun die Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben von 1994 bis 2014 (Abb. 92) zeigt sich, dass sich in den ersten Jahren nach der Neustrukturierung die Einnahmen negativ entwickeln, um ab 2011 wieder anzusteigen. Die Ausgaben entwickeln sich linear. 200.000 180.000 160.000 140.000 Euro 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 Ausgaben Abb. 92 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 0 Einnahmen Beispiel: Entwicklung der kumulierten Einnahmen und Ausgaben in € von 1994 - 2014 Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung an Hand der Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben. Ab 2005 werden die Ausgaben kalkulierbar, die Einnahmen sinken u.a. durch die notwendigen Rückstellungen für die kalkulatorische Abschreibung in den ersten Jahren, übersteigen aber durch die Erhöhung der Mieten ab 2014 die Ausgaben. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 207 25.000 20.000 15.000 Euro 10.000 5.000 0 -5.000 Ausgaben Abb. 93 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 -15.000 1994 -10.000 Einnahmen Beispiel: Einnahmen und Ausgaben in €/Jahr von 1994 - 2014 5.3.3 Zusammenfassung Die Analyse des baulichen und wirtschaftlichen Zustandes ist der entscheidende Schritt, um die Potentiale eines Gebäudes, aber auch den notwendigen Handlungsbedarf – ob nun in baulicher oder wirtschaftlicher Hinsicht – zu ermitteln. Die Untersuchung des Gebäudes und des Standorts hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben, der Nutzung und des Vermietungsstands stützt sich auf Regelabläufe, deren Abschlüsse mit dem Hinweis auf oder dem Ausschluss einer Planungsalternative (Modernisierung, Abbruch etc.), sonstiger Handlungsalternativen (bessere Hausverwaltung, optimierte Betriebskosten etc.) oder auch der Unterlassensalternative enden. Die Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben ist auf Grund der Komplexität nicht in einem Regelablauf zu erfassen. An einem Beispiel wurden daher die notwendigen Zahlenvergleiche und mögliche Interpretationen aufgezeigt. Ergebnis der Phase 'Alternativenermittlung' ist die Reduzierung der möglichen Handlungsalternativen auf diejenigen, die in Anbetracht der bestehenden Einschränkungen prinzipiell verwirklicht werden können. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 208 5.4 Phase 4: Investitionsrechnung Im Rahmen der Investitionsrechnung werden alle monetären Einflussgrößen der gewählten Alternativen über einen Zeitraum von zehn Jahren erfasst. Grund der zeitlichen Beschränkung ist die Tatsache, dass eine längere Prognose hinsichtlich der unkalkulierbaren Marktentwicklung nicht sinnvoll ist (vgl. Kapitel 3.3). Die Einnahmen entsprechen der jährlichen Nettomiete. Da ein Gebäude meistens mehrere Nutzeinheiten aufweist, sind die Nettomieten je Nutzereinheit aufzuführen, um mögliche Anpassungen an den Mietspiegel oder Erhöhungen nach Modernisierungen etc. eindeutig abzubilden (vgl. Checkliste 9). Als nächster Schritt werden die Kapitalkosten aufgeführt. Für das aufzunehmende Fremd- und Eigenkapital werden die Zins- und Tilgungssätze, die Art des Darlehens (Annuitätendarlehen etc.) und die Laufzeit festgelegt. Es folgen die Ausgaben für die Verwaltung. Die notwendigen Ausgaben für die Instandhaltung sind über Gutachten oder direkt vom Architekten zu ermitteln. Darüber hinaus sollte immer der Instandhaltungsaufwand der letzten Jahre geprüft und wenn nötig als Jahresdurchschnitt in die Ausgaben integriert werden. Die kalkulatorische Abschreibung wird über den Ausgabenzeitpunkt der Modernisierung als Wiederbeschaffung erfasst (vgl. Kap. 5.2.4). Innerhalb des oben genannten Zeitraums von zehn Jahren sind anteilsmäßig die kalkulatorischen Abschreibungen nach Bauteilen innerhalb der nächsten dreißig Jahre zu erfassen (vgl. Kapitel 3.4.2.1). Modernisierungen als reine Erhöhung des Gebrauchswertes sind nur anzusetzen, wenn sie nicht in den Kosten für die Handlungsalternativen enthalten sind. Sie sind aber auf Grund der möglichen Umlegung der Kosten auf die Mieter gesondert zu erfassen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 209 Der Mietausfall ist über die bisherigen Mietausfälle und im Hinblick auf die jeweilige Handlungsalternative zu bemessen (vgl. Kapitel 3.4.2.6). Bei der Unterlassungsalternative ist es sinnvoll, von einem höheren Mietausfallrisiko auszugehen als bei der Modernisierung des Gebäudes. Die Ausgaben für die Handlungsalternativen werden durch den Architekten ermittelt (Aufstockung etc.) oder direkt über ein Angebot einer Fachfirma erfasst. Werden die Kosten z.B. über ein Angebot ermittelt, ist zu beachten, dass neben den Baukosten auch sämtliche weiteren erforderlichen Kosten (wie z.B. Umzüge, Ablösungen) berücksichtigt werden müssen. Nur bei der Unterlassensalternative sind an dieser Stelle keine Kosten zu verzeichnen. Unter den Punkt 'Sonstiges' fallen sämtliche Ausgaben, die den anderen Positionen nicht zugeordnet werden können. Dies sind beispielsweise die Honorare für Gutachter oder Planer. Wurden in den bestehenden Verträgen nicht alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, sind diese vom Eigentümer zu tragen (vgl. Kapitel 3.4.2.4). Als Investitionsrechnung wurde die Methode der vollständigen Finanzplanung als die richtige Methode bestimmt (vgl. Kapitel 2.4.2). Sind die Positionen und ihre Entwicklungsparameter ermittelt, werden pro Handlungsalternative die Einnahmen und Ausgaben für jedes Jahr festgelegt (vgl. Abb. 94). Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Projekt: Investor: Straße: Architekt: PLZ Stadt: Stand: Phase 4: Seite 210 Investitionsrechnung: Handlungsalternative: __________________________________ Einnahmen • Nettomiete • je Mieteinheit, Anpassung an den Mietspiegel, • Mietsteigerungen allgemein und bzgl. Handlungsalternative Ausgaben • Kapitalkosten • Fremdkapitalkosten • Sämtliche Kredite mit spezifischem Zinssatz, Tilgung und Laufzeit • Eigenkapitalkosten • Zinssatz, Tilgung, Laufzeit (Begründung) • Verwaltung • vertraglich festgelegte Summe • Pauschalen pro WE •… • Instandhaltung • notwendige Instandhaltungsmaßnahmen • durchschnittliche Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen •… • Modernisierung • Modernisierungsmaßnahmen als Wiederbeschaffung (10 Jahre) • Modernisierungsmaßnahmen als Wiederbeschaffung (30 Jahre) • Modernisierungsmaßnahmen als Erhöhung des Gebrauchswertes •… • Kosten Handlungsalternative • Kostenermittlung • Sonstige Kosten berücksichtigen z.B. Ablöse, Umzüge etc. •… • Mietausfall • bisheriger Mietausfall • Mietausfall auf Grund der Handlungsalternativen •… • Sonstiges • Gutachten • Planer • nicht umgelegte Betriebskosten •… Blatt Checkliste 9: Investitionsrechnung Abb. 94 Formblatt Investitionsrechnung Saldo Σ Einnahmen Σ Ausgaben -… - Honorar für Planer etc. - Sonstiges - Ø Mietausfall -… - Modernisierung -… - Instandhaltung - Verwaltungskosten - Gebäude - Tilgung Eigenkapital - Zinsen Eigenkapital - Tilgung Fremdkapital - Zinsen Fremdkapital - Finanzierung Ausgabe Σ Einnahmen - Überschuss - Eigenkapital - Fremdkapital - Nettomiete Einnahmen 2005 2006 2008 2009 2010 Stand: PLZ Stadt: 2007 Architekt: Straße: Handlungsalternative: ______________________________________ Investor: Projekt: 2011 2012 2013 2014 Blatt 2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 211 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 212 5.5 Phase 5: Sensitivitätsanalyse Durch die Sensitivitätsanalyse wird der Einfluss der einzelnen Parameter auf das Ergebnis der Investitionsrechnung geprüft. Dabei sind folgende Fragestellungen entscheidend: • Welche Parameter haben einen besonderen Einfluss auf die Höhe des Ergebnisses? • Ab welchem Punkt folgt aus der Änderung der Eingangswerte eine entscheidende Abweichung des Ergebnisses? Die entscheidenden Einflussgrößen sind je nach Handlungsalternative unterschiedlich. Bei der Modernisierung eines Gebäudes sind die Baukosten eine ausschlaggebende Größe, bei einer Instandhaltung im kleineren Maßstab können sie eher vernachlässigt werden. In der Regel sind die Einnahmen und die Positionen, die den höchsten Anteil an den Ausgaben haben, von entscheidender Bedeutung. In einer Best-Case/Worst-Case-Analyse werden die Werte der entscheidenden Größen im vermutlich besten bzw. schlechtesten Fall ermittelt. Entstehen bereits bei geringfügigen Schwankungen große Abweichungen im Ergebnis, sind die Annahmen, die zu dem Wert der Position geführt haben, nochmals genau zu prüfen. Ist z.B. nach einer Laufzeit von fünf Jahren ein Anschlusskredit notwendig, können das Zinsniveau und damit die Zinsbelastung stark gestiegen sein. Letztendlich dient die Sensitivitätsanalyse der Gefahreneingrenzung. Sie ist keine Entscheidungsregel, sondern gibt Hinweise auf mögliche Risiken. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 213 5.6 Phase 6: Diskussion der nichtmonetären Aspekte Bereits in Phase 1 'Projektinitiierung' wurden nichtmonetäre Aspekte zur Eingrenzung der Handlungsalternativen berücksichtigt, etwa wenn der Investor den Abbruch des Gebäudes von vornherein ausschließt. Nach der monetären Bewertung der Handlungsalternativen durch die Investitionsrechnung und die Sensitivitätsanalyse sind die nichtmonetären Gesichtspunkte zu erörtern. Der Eigentümer hat nun eine Übersicht über realisierbare Alternativen und ihre finanziellen Auswirkungen. Der Umfang der Diskussion wird sich je nach Investorentyp und Risikobereitschaft unterscheiden. Gewerbliche Unternehmen richten gewöhnlich das Hauptaugenmerk auf die Maximierung ihres Gewinns, müssen aber u.a. auch auf die positive (z.B. Modernisierung) oder negative (z.B. Abbruch) Publicity achten, die die Realisierung einer Alternative mit sich bringt. Private Investoren, die nur ein Gebäude besitzen, die Nutzer kennen oder selbst zu den Nutzern zählen, werden eventuell Fragen zur Durchführung der Maßnahmen (z.B. Lautstärke, Dauer) in den Mittelpunkt stellen. Die Aufzählung der nichtmonetären Aspekte kann auf Grund ihrer Subjektivität an dieser Stelle nur unvollständig sein. Ihre Diskussion ist jedoch ein unerlässlicher Schritt zur Vorbereitung der Entscheidung. Aus diesem Grund ist das erörterte Für und Wider jeder Alternative schriftlich festzuhalten, um im Zweifelsfall während der Entscheidung darauf zurückgreifen zu können. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 214 5.7 Phase 7: Entscheidung In den vorangegangenen Schritten wurden alle notwendigen Parameter für die letzte Phase – die Entscheidung – vorbereitet. Der endgültigen Festlegung des Investors auf eine Alternative geht eine letztmalige Prüfung der bisherigen Ergebnisse durch folgende Fragen voraus: • Wurden alle monetären und nichtmonetären Einflussgrößen erfasst und berücksichtigt? • Ist die vorgeschlagene Alternative tatsächlich zu realisieren? • Verbessert sich die Ausgangssituation, die zur Projektinitiierung führte, durch die Realisierung der Alternative? • Steht die Alternative in Konkurrenz zu einem anderen Ziel des Investors? • Ist die gewählte Alternative die Vorteilhafteste? Die Antworten sind schriftlich zu fixieren, um die Motive des Investors, die zur Ablehnung bzw. zur Wahl einer Alternative führen, festzuhalten. An Hand dieser Unterlagen können im Fall eines neuen gemeinsamen Projektes die spezifischen Vorlieben, die Risikofreudigkeit etc. des Investors bereits von vorneherein berücksichtigt werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 215 5.8 Architektenhonorar Nachdem die Modellkonzeption den Umfang der zu erbringenden Leistungen (vgl. Abb. 95) detailliert erfasst hat, stellt sich die Frage nach der möglichen Vergütung. Für die Honorierung von Architektenleistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).396 Sind die Leistungen, die der Architekt im Rahmen einer Investitionsplanung im Bestand erbringt, durch § 15 HOAI 'Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten' abgedeckt? Investitionsplanung im Bestand 1. Projektinitiierung ● Klären der Motivation und Ziele des Investors ● Zusammenfassen der Ergebnisse 2. Situationsanalyse ● ● ● ● Klären der Projektbeteiligten Bestandsaufnahme Gebäude (Pläne, Raumbuch, Gutachten, Flächen, Rauminhalte) Klärung der rechtlichen Aspekte (BauGB, BauNVO, Denkmalschutz, etc.) Analyse Gebäude und der einzelnen Nutzeinheiten (harten/weichen Faktoren, Art der Nutzung, spezifische Flächenermittlung, Mietverträgen, Mieterzufriedenheit) ● Standortanalyse (Makro- und Mikrostandort) ● Wirtschaftliche Analyse (Mieten, Einnahmen, Ausgaben, etc.) ● Zusammenfassen der Ergebnisse 3. Alternativenermittlung ● ● ● ● ● ● ● ● 4. Folgerungen aus dem Gebäude Folgerungen aus den rechtlichen Grundlagen Folgerungen aus der Nutzung Folgerungen aus dem Standort Folgerungen aus den harten/weichen Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit Planung (Maßstab nach Art und Größe des Vorhabens) Folgerung aus den wirtschaftlichen Daten (Miethöhe, Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben) Zusammenfassen der Ergebnisse Investitionsrechnung ● Ermittlung der Einnahmen, Ausgaben ● Zusammenfassen der Ergebnisse 5. Sensitivitätsanalyse ● Best-Case-, Worst-Case-Analyse ● Zusammenfassen der Ergebnisse 6. Diskussion der nichtmonetären Aspekte ● Beratung mit dem Bauherren ● Zusammenfassen der Ergebnisse 7. Entscheidung ● Festlegung der zur realisierenden Alternative ● Zusammenfassen der Ergebnisse Abb. 95 396 Leistungsbild: Investitionsplanung im Bestand HOAI, idF v. 01.01.1996 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 216 Nach § 2 HOAI werden die Grundleistungen als Leistungen definiert, „ (…) die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im allgemeinen erforderlich sind (…). “ 397 Die Besonderen Leistungen „ (…) können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auch in anderen Leistungsbildern oder Leistungsphasen vereinbart werden, in denen sie nicht aufgeführt sind, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen.“ 398 Das Leistungsbild der Investitionsplanung im Bestand (vgl. Abb. 95) lässt sich partiell in die Leistungsphasen 1 (LPH 1) Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) und LPH 3 Entwurfsplanung (vgl. Abb. 96) des § 15 (2) HOAI einordnen. Über das in § 15 (2) formulierte Leistungsbild hinaus, wird in § 15 (4) HOAI auf ergänzende Besondere Leistungen hingewiesen: „Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden: Maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmaß Schadenskartierung Ermitteln von Schadensursachen Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz Organisation von Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene Mitwirken an Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene Wirkungskontrollen von Planungsansatz und Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, zum Beispiel durch Befragen.“ 399 397 398 399 HOAI, idF v.01.01.1996, § 2 (2) HOAI, idF v.01.01.1996, § 2 (3) HOAI, idF v.01.01.1996, § 15 (4) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand § 15 HOAI Grundleistungen 1. § 15 HOAI Besondere Leistungen Grundlagenermittlung ● Klären der Aufgabenstellung ● Beraten zum gesamten Leistungsbedarf ● Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter ● Zusammenfassen der Ergebnisse 2. Seite 217 ● ● ● ● ● ● ● Bestandsaufnahme Standortanalyse Betriebsplanung Aufstellen eines Raumprogramms Aufstellen eines Funktionsprogramms Prüfen der Umwelterheblichkeit Prüfen der Umweltverträglichkeit Vorplanung ● Analyse der Grundlagen ● Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) ● Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) ● Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z.B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, ggf. mit erläuternden Angaben ● Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter ● Klären und Erläutern der wesentl. städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (…) ● Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit ● Bei Freianlagen (…) ● Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht ● Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse ● Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen ● Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen ● Aufstellen eines Finanzierungsplanes ● Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-KostenNutzen-Analyse ● Mitwirken bei der Kreditbeschaffung ● Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) ● Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie z.B. Perspektiven, Muster, Modelle ● Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes ● Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs, sowie der Schadstoff- und CO2Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben § 15 HOAI Grundleistungen § 15 HOAI Besondere Leistungen LPH 3 Entwurfsplanung ● Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) (…) unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf ● Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter ● Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ● Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens (…) ● Verhandlungen mit Behörden und anderen an der fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit ● Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht ● Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung ● Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen Abb. 96 400 ● Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) ● Wirtschaftlichkeitsberechnung ● Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog ● Ausarbeiten besonderer Maßnahmen zur Gebäudeund Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff und CO2Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben. Leistungsbild § 15 (2) HOAI: Leistungsphase 1 bis 3400 HOAI, idF v. 01.01.1996, § 15 (2) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 218 In den Abb. 97 bis Abb. 100 werden Leistungen, die im Leistungsbild des § 15 der HOAI vorhanden sind und ganz bzw. teilweise mit der Investitionsplanung im Bestand übereinstimmen, aufgeführt. Dabei entsprechen die grün angelegten Leistungen vollständig den Leistungen der Investitionsplanung im Bestand, die blau markierten nur in Teilen. Die jeweilige Zusammenfassung am Ende eines Projektschrittes bzw. einer Leistungsphase wird als logischer Abschluss innerhalb der einzelnen Phasen des Planungsprozesses vorausgesetzt und daher nicht extra aufgeführt. Auf zwei Leistungen der Investitionsplanung im Bestand sei besonders hingewiesen, die Projektinitiierung und die Planung während der Alternativenermittlung: Auch wenn die LPH 1 der HOAI das Klären der Aufgabenstellung und das Beraten zum gesamten Leistungsbedarf zum Inhalt hat, erfüllt diese nicht die Anforderungen der Projektinitiierung der Investitionsplanung im Bestand. Grund hierfür ist, dass der Bauherr nach HOAI in der Regel ein eindeutiges Leistungsziel (z.B. den Bau eines Wohnhauses) vor Augen hat bzw. einen bestimmten Zweck (z.B. Vergrößerung der Produktion) verfolgt. Eine Diskussion der unterschiedlichen Handlungsalternativen ist in der für ein bestehendes Gebäude notwendigen Tiefe nach HOAI nicht vorgesehen. Vergleichbar fehlt auch bei der Planung im Rahmen der Alternativenermittlung die Bearbeitung unterschiedlicher Alternativen. Hier sind nicht unterschiedliche Konzepte für ein bestimmtes Bauherrenziel zu erarbeiten (z.B. Wohnhaus als Bungalow oder Wohnturm), sondern die Planung verschiedener Zweckbestimmungen (z.B. bestehendes Bürogebäude umstrukturieren oder vollständiger Umbau als Wohnhaus). Abb. 97 2. 1. Grundleistungen § 15 (2) HOAI ● Klären und Erläutern der wesentl. städtebaulichen (…) Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen LPH 2 ● Klären und Erläutern der wesentl. (…) gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen LPH 2 ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Klären und Erläutern der wesentl. (…) wirtschaftlichen, ● Die HOAI bezieht sich nur auf die Kosten des Gebäudes und energiewirtschaftlichen Zusammenhänge, Vorgänge seinen Energieverbrauch und Bedingungen LPH 2 → Grundleistung der HOAI Es fehlt die Analyse der Bewirtschaftung im Sinne der Miete etc. → Keine Grundleistung der HOAI ● Klärung der rechtlichen Aspekte ● Analyse Gebäude/Nutzeinheiten ● Standortanalyse ● Wirtschaftliche Analyse ● → Keine Grundleistung der HOAI ● Die HOAI bezieht sich nur auf die reinen Gebäudeaspekte. → Grundleistung der HOAI Es fehlt die Analyse der harten/weichen Faktoren, Mieterzufriedenheit, Vermietungsstand etc. → Keine Grundleistung der HOAI ● Betrachtung der städtebaulichen Zusammenhänge unter dem Aspekt des BauGB und der BauNVO. → Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Bestandsaufnahme Gebäude ● Die HOAI bezieht sich nur auf an der Planung fachlich Beteiligte. → Grundleistung der HOAI Es fehlt die Analyse der Nutzer, Verwaltung, Wartungsfirmen etc. → Keine Grundleistung der HOAI ● Die HOAI bezieht sich auf einen Bauherrn, der bereits ein eindeutiges Leistungsziel (Bürobau, Wohnhaus etc.) hat. Bei der Investitionsplanung im Bestand ist dies nicht der Fall, da eine Vielzahl von Handlungsalternativen möglich ist. → Keine Grundleistung der HOAI Einordnung der Leistung ● Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter LPH 1 ● Klären der Aufgabenstellung LPH 1 ● Beraten zum gesamten Leistungsbedarf LPH 1 blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung ● Klären der Projektbeteiligten Situationsanalyse ● Klären der Motivation und Ziele des Investors Projektinitiierung Investitionsplanung im Bestand Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 219 Einordnung der Grundleistungen HOAI Teil 1 Abb. 98 Einordnung der Grundleistungen HOAI Teil 2 7. 6. 5. 4. 3. ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Erarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten (…) LPH 2 ● Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungswirtschaftlichen Berechnungsrecht LPH 2 ● Folgerungen aus dem Standort ● Folgerungen aus den harten/weichen Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit ● Planung (Maßstab nach Art und Größe des Vorhabens) ● Folgerung aus den wirtschaftlichen Daten ● Festlegung der zur realisierenden Alternative Entscheidung ● Beratung mit dem Bauherren Diskussion der nichtmonetären Aspekte ● Best-Case-, Worst-Case-Analyse Sensitivitätsanalyse ● Ermittlung der Einnahmen, Ausgaben ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Grundleistungen nicht aufgeführt ● Folgerungen aus der Nutzung Investitionsrechnung ● Vorverhandlung mit Behörden (…) über die Genehmigungsfähigkeit LPH 2 ● Analyse der Grundlagen LPH 2 ● Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter LPH 2 blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung Grundleistungen § 15 (2) HOAI ● Folgerungen aus den rechtlichen Grundlagen ● Folgerungen aus dem Gebäude Alternativenermittlung Investitionsplanung im Bestand ● → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● Ermittlung der Baukosten → Grundleistung der HOAI Es fehlen Folgerungen aus der Miethöhe, Einnahmen, Ausgaben → Keine Grundleistung der HOAI ● Folgerung aus einem Planungskonzept → Grundleistung der HOAI Die HOAI bezieht sich auf die Planung einen Bauherrn, der bereits ein eindeutiges Leistungsziel (Bürobau, Wohnhaus etc.) hat. Es fehlt die Betrachtung unterschiedlicher Planungsalternativen. → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Grundleistung der HOAI ● Folgerungen aus dem Baurecht und Absprachen mit der Behörde → Grundleistung der HOAI Es fehlen Gespräche mit Beteiligten (Mieter, Nießbrauch etc.) im Rahmen von Lasten und Beschränkungen des Gebäudes → Keine Grundleistung der HOAI ● Folgerungen aus der Gebäudestruktur und den Gutachten → Grundleistung der HOAI Einordnung der Leistung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 220 Abb. 99 2. 1. Besondere Leistungen § 15 (2) + (4) HOAI ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Bestandsaufnahme § 15 (2) LPH 1 ● maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmaß § 15 (4) ● Schadenskartierung § 15 (4) ● Ermitteln von Schadensursachen § 15 (4) ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Aufstellen einer Bauwerks- (…) Analyse § 15 (2) LPH 2 ● Standortanalyse § 15 (2) LPH 1 ● Aufstellen einer (…) Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse § 15 (2) LPH 2 ● Bestandsaufnahme Gebäude ● Klärung der rechtlichen Aspekte ● Analyse Gebäude/Nutzeinheiten ● Standortanalyse ● Wirtschaftliche Analyse ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung ● Klären der Projektbeteiligten Situationsanalyse ● Klären der Motivation und Ziele des Investors Projektinitiierung Investitionsplanung im Bestand ● Die HOAI bezieht sich nur auf die Betriebs-Kosten-NutzenAnalyse → Besondere Leistung der HOAI Es fehlt die Analyse der vollständigen Einnahmen/Ausgaben → Keine Besondere Leistung der HOAI ● Standortanalyse → Besondere Leistung der HOAI ● Analyse des Bauwerks → Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● Die HOAI bezieht sich nur auf die reine Gebäudesubstanz → Besondere Leistung der HOAI Es fehlt die Analyse der spezifischen Flächenermittlungen → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI Einordnung der Leistung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 221 Einordnung der Besonderen Leistungen HOAI Teil 1 Abb. 100 Einordnung der Besonderen Leistungen HOAI Teil 2 7. 6. 5. 4. 3. ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Planen (…) von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz § 15 (4) ● Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung ● Die HOAI bezieht sich nur auf die Planungs- und Betriebskosten mit Kostenuntersuchung (Optimierung) § 15 (2) LPH 3 → Grundleistung der HOAI Es fehlt ein umfassender wirtschaftlicher Ansatz → Keine Grundleistung der HOAI ● Folgerungen aus den harten/weichen Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit ● Planung (Maßstab nach Art und Größe des Vorhabens) ● Folgerung aus den wirtschaftlichen Daten ● Festlegung der zur realisierenden Alternative Entscheidung ● Beratung mit dem Bauherren Diskussion der nichtmonetären Aspekte ● Best-Case-, Worst-Case-Analyse Sensitivitätsanalyse ● Ermittlung der Einnahmen, Ausgaben ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Folgerungen aus dem Standort Investitionsrechnung ● Organisation von Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene § 15 (4) ● Folgerungen aus der Nutzung ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● Die HOAI bezieht sich nur auf Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz → Besondere Leistung der HOAI Es fehlt die Betrachtung mehrerer unterschiedlicher Planungsalternativen (Ausbau, Aufbau, Anbau etc.) → Keine Grundleistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● Die HOAI bezieht sich nur auf die Organisation der Betreuungsmaßnahmen → Besondere Leistung der HOAI Es fehlen Folgerungen aus der Nutzung, dem Mieterschutz, den Verträgen, dem Vermietungsstand → Keine Besondere Leistung der HOAI ● → Keine Besondere Leistung der HOAI ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt ● Folgerungen aus den rechtlichen Grundlagen ● → Keine Besondere Leistung der HOAI Einordnung der Leistung ● Ist in den Besonderen Leistungen nicht aufgeführt blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung Besondere Leistungen § 15 (2) + (4) HOAI ● Folgerungen aus dem Gebäude Alternativenermittlung Investitionsplanung im Bestand Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 222 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 223 Bei der Einordnung der Leistungen der Investitionsplanung im Bestand in das Leistungsbild des § 15 der HOAI zeigt sich, dass die Mehrzahl der Leistungen nicht bzw. nur teilweise durch die HOAI abgedeckt werden. Neben der Objektplanung in § 15 ist in der HOAI § 31 'Projektsteuerung' hinsichtlich der Investitionsplanung im Bestand auf seine Eignung zu prüfen: „(1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt, 2. Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), 3. Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, 4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, 5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, 6. Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, 7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, 8. Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.“ 401 Die Fachkommission Projektsteuerung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat sich in seiner Veröffentlichung 'Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft'402 in der 'Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement' detaillierter mit dem Leistungsbild der Projektsteuerung auseinandergesetzt als § 31 HOAI. Zum Vergleich mit der Investitionsplanung im Bestand werden die Leistun- 401 402 HOAI, idF v.01.01.1996, § 31 AHO, Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 224 gen der Projektstufe (PST) 1 'Projektvorbereitung' und PST 2 'Planung' (vgl. Abb. 101 und Abb. 102) des § 205 Leistungsbilds 'Projektsteuerung' herangezogen.403 Die Leistungen 'Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber', ebenso wie das 'Einholen der erforderlichen Zustimmungen' desselben, wird vorausgesetzt und daher nicht extra aufgeführt. In den Abb. 103 und Abb. 104 werden die Grundleistungen und die Besonderen Leistungen der PST 1 und 2 in das Leistungsbild der Investitionsplanung im Bestand eingeordnet. Dabei ist auf einen Punkt besonders hinzuweisen: In PST 1, Bereich B (Qualitäten und Quantitäten) wird die Leistung 'Mitwirken bei der Erstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP)' aufgeführt. In dem anschließenden Kommentar zu den Grundleistungen der Projektsteuerung ist dieses Nutzerbedarfsprogramm nach DIN 18205 'Bedarfsplanung im Bauwesen' zu erstellen.404 Der Anwendungsbereich der Norm ist wie folgt definiert: „Diese Norm kann angewendet werden, sobald der Bauherr erste Überlegungen anstellt, ob er ein Bauwerk benötigt.“ 405 Die Bedarfs- planung als solches wird als Prozess erläutert, der darin besteht „(…) die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (die Mittel, die Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren. Hierfür gibt es unterschiedlicher Methoden und Verfahren, die nicht Gegenstand dieser Norm sind (…).“ 406 Die in der DIN 18205 aufgeführten Prüflisten und Bei- spiele sind zwar für den Neubau konzipiert, strukturelle Berührungspunkte mit den Inhalten der Investitionsplanung im Bestand sind jedoch vorhanden. Da es sich bei der Projektsteuerungsleistung aber nur um ein 'Mitwirken' handelt, wird auf eine Einordnung der Inhalte der DIN 18205 in die Abb. 103 und Abb. 104 verzichtet. 403 404 405 406 Diese beiden Handlungsbereiche begleiten die Leistungsphase 1 (PST 1) und Leistungsphasen 2 bis 4 (PST 2) der HOAI. AHO, Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 2004, S. 31 DIN 18205, 4-1996, S. 3 DIN 18205, 4-1996, S. 3 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Grundleistungen Projektsteuerung 1. Seite 225 Besondere Leistungen Projektsteuerung Projektvorbereitung A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation 1 Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen der Projektziele und der Projektorganisation durch ein projektspezifisch zu erstellendes Organisationshandbuch 2 Auswahl der zu Beteiligenden und Führen von Verhandlungen 3 Vorbereitung der Beauftragung der zu Beteiligenden 4 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber 5 Einholen der erforderlichen Zustimmung des Auftraggebers 6 Mitwirken bei der Konzeption und Festlegung eines Projektkommunikationssystems 1 Mitwirken bei der betriebswirtschaftlich-organisatorischen Beratung des Auftraggebers zur Bedarfsanalyse, Projektentwicklung und Grundlagenermittlung 2 Besondere Abstimmungen zwischen Projektbeteiligten zur Projektorganisation 3 Unterstützung der Koordination innerhalb der Gremien des Auftraggebers 4 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder anderen Gremien B Qualitäten und Quantitäten 1 Mitwirken bei der Erstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP) 2 Mitwirken beim Ermitteln des Raum-, Flächen- oder Anlagenbedarfs und der Anforderungen an Standard und Ausstattung durch das Bau- und Funktionsprogramm 3 Mitwirken beim Klären der Standortfragen, Beschaffen standortrelevanten Unterlagen, der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht 4 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers 1 Mitwirken bei Grundstücks- und Erschließungsangelegenheiten 2 Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen, Abwickeln und/ oder Prüfen von Ideen-, Programm- und Realisierungswettbewerben 3 Erarbeiten von Leit- und Musterbeschreibungen, z.B. für Gutachten, Wettbewerbe etc. 4 Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit C Kosten und Finanzierung 1 Mitwirken beim Festlegen des Rahmens für Investitionen und Baunutzungskosten 2 Mitwirken beim Ermitteln und Beantragen von Investitionsmitteln 3 Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung 4 Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelabfluss 1 Überprüfen von Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke 2 Festlegen des Rahmens der Personal- und Sachkosten des Betriebs 3 Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten D Termine und Kapazitäten 1 Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens 2 Aufstellen/Abstimmen der Generalablaufplanung und Ableiten des Kapazitätsrahmens 3 Mitwirken beim Formulieren logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen Abb. 101 § 205 Leistungsbild Projektsteuerung: Projektstufe 1 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Grundleistungen Projektsteuerung 2. Seite 226 Besondere Leistungen Projektsteuerung Planung A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation 1 Fortschreiben des Organisationshandbuches 2 Dokumentation der wesentlichen projektbezogenen Plandaten in einem Projekthandbuch 3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten 4 Mitwirken beim Vertreten der Planungskonzeption 5 Mitwirken bei Genehmigungsverfahren 6 Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber 7 Einholen der erforderlichen Zustimmung des Auftraggebers 8 Überwachen des Betriebs des Projektkommunikationssystems 1 Veranlassen besonderer Abstimmungsverfahren zur Sicherung der Projektziele 2 Vertreten der Planungskonzeption gegenüber der Öffentlichkeit unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen 3 Unterstützen beim Bearbeiten von besonderen Planungsrechtsangelegenheiten 4 Risikoanalyse 5 Besondere Berichterstattung in Auftraggeber- oder sonstigen Gremien B Qualitäten und Quantitäten 1 Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen 2 Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers 1 Vorbereiten, Abwickeln oder Prüfen von Wettbewerben zur künstlerischen Ausgestaltung 2 Überprüfen der Planungsergebnisse durch besondere Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 3 Festlegen der Qualitätsstandards ohne/mit Mengen oder ohne/mit Kosten in einem Gebäude- und Raumbuch bzw. Pflichtenheft 4 Veranlassen oder Durchführen von Sonderkontrollen der Planung 5 Änderungsmanagement bei Einschaltung eines Generalplaners C Kosten und Finanzierung 1 Überprüfen der Kostenschätzung und -berechnung der 1 Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlichen Anforderungen (z.B. Baunutzungskosten) Anpassungsmaßnahmen 2 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den 2 Zusammenstellung der voraussichtlichen und die Anlagenkonten Baunutzungskosten 3 Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss 4 Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung 5 Fortschreiben der Projektbuchhaltung für den Mittelabfluss D Termine und Kapazitäten 1 Aufstellen und Abstimmen der Grob- und Detailablaufpläne für die Planung 2 Aufstellen und Abstimmen der Grobablaufplanung für die Ausführung 3 Ablaufsteuerung der Planung 4 Fortschreiben der General- und Grobablaufplanung für Planung und Ausführung sowie der Detailablaufplanung für die Planung 5 Führen und Protokollieren von Ablaufbesprechungen der Planung sowie Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen 6 Mitwirken beim Aktualisieren der logistischen Einflussgrößen unter Einarbeitung in die Ergebnisunterlagen der Termin- und Kapazitätsplanung 1 Ablaufsteuerungen unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen 2 Erstellen eines eigenständigen Logistikkonzeptes mit logistischen Lösungen für infrastrukturelle Anbindungen mit möglichen Transportwegen, Andienungsmöglichkeiten, Verkehrs- und Lagerflächen sowie für Rettungsdienste unter Einschluss von öffentlichen Erfordernissen 3 Abgleichen logistischer Maßnahmen mit Anlieger- und Nachbarschaftsinteressen Abb. 102 § 205 Leistungsbild Projektsteuerung: Projektstufe 2 2. 1. ● Auswahl der zu Beteiligenden (…) Grundleistung PST 1 A2 ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Mitwirken (…) bei der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Hinsicht Grundleistung PST 1 B3 ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Mitwirken beim Klären der Standortfragen, Beschaffen der standortrelevanten Unterlagen (…) Grundleistung PST 1 B3 ● Mitwirken beim Festlegen des Rahmens für Investitionen und Baunutzungskosten Grundleistung PST 1 C1 ● Mitwirken beim Ermitteln (…) von Investitionsmitteln Grundleistung PST 1 C2 ● Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten Grundleistung PST 2 C2 ● Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen (z.B. Baunutzungskosten) Besondere Leistung PST 2 C1 ● Bestandsaufnahme Gebäude ● Klärung der rechtlichen Aspekte ● Analyse Gebäude/Nutzeinheiten ● Standortanalyse ● Wirtschaftliche Analyse ● Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen der Projektziele (…) Grundleistung PST 1 A1 blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung Leistungen nach § 205 'Projektsteuerung' Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement ● Klären der Projektbeteiligten Situationsanalyse ● Klären der Motivation und Ziele des Investors Projektinitiierung Investitionsplanung im Bestand ● Die Leistung bezieht sich auf die wirtschaftliche Analyse → Leistung der Projektsteuerung Es ist nur ein Mitwirken, keine vollständige Abdeckung der Leistung, die Einnahmen werden nicht berücksichtigt → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich auf die Standortanalyse → Leistung der Projektsteuerung Es ist nur ein Mitwirken, keine vollständige Abdeckung der Leistung, es bezieht sich nur auf das Grundstück → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich auf die rechtlichen Aspekten → Leistung der Projektsteuerung Es ist nur ein Mitwirken, keine vollständige Abdeckung der Leistung, es bezieht sich nur auf das Grundstück → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich vorrangig auf die künftigen Planer, Berater und Gutachter → Grundleistung der Projektsteuerung Es fehlt die Analyse der Nutzer, Verwaltung, Wartungsfirmen etc. → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich auf einen Bauherrn, der bereits einen eindeutiges Leistungsziel, in der Regel einen Neubau, hat. → Keine Leistung der Projektsteuerung Einordnung der Leistung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 227 Abb. 103 Einordnung der Leistungen Projektsteuerung Teil 1 Abb. 104 Einordnung der Leistungen Projektsteuerung Teil 2 7. 6. 5. 4. 3. ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Mitwirken beim Klären der Standortfragen, Beschaffen der standortrelevanten Unterlagen (…) Grundleistung PST 1 B3 ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Folgerungen aus der Nutzung ● Folgerungen aus dem Standort ● Folgerungen aus den harten/weichen Faktoren des Gebäudes, der Nutzeinheit ● Planung (Maßstab nach Art und Größe des Vorhabens) ● Folgerung aus den wirtschaftlichen Daten ● Festlegung der zur realisierenden Alternative Entscheidung ● Beratung mit dem Bauherren Diskussion der nichtmonetären Aspekte ● Best-Case-, Worst-Case-Analyse Sensitivitätsanalyse ● Ermittlung der Einnahmen, Ausgaben ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Mitwirken (…) bei der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Hinsicht Grundleistung PST 1 B3 Investitionsrechnung ● Ist in den Leistungen nicht aufgeführt ● Folgerungen aus den rechtlichen Grundlagen blau: teilweise Entsprechung grün: vollständige Entsprechung Leistungen nach § 205 'Projektsteuerung' Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement ● Folgerungen aus dem Gebäude Alternativenermittlung Investitionsplanung im Bestand ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich auf die Standortanalyse → Grundleistung der Projektsteuerung Es ist nur ein Mitwirken, keine vollständige Abdeckung der Leistung, es bezieht sich nur auf das Grundstück → Keine Grundleistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung ● Die Leistung bezieht sich auf die rechtlichen Aspekten → Grundleistung der Projektsteuerung Es ist nur ein Mitwirken, keine vollständige Abdeckung der Leistung, es bezieht sich nur auf das Grundstück → Keine Grundleistung der Projektsteuerung ● → Keine Leistung der Projektsteuerung Einordnung der Leistung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 228 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 229 Der Vergleich der Leistungsbilder der Architekten (§ 15 HOAI) und der Projektsteuerer (§ 31 HOAI) mit dem Leistungsbild der Investitionsplanung im Bestand zeigt, dass nur ansatzweise Übereinstimmungen existieren. Auch ein Zusammenführen beider Leistungsbilder erfasst nicht die Komplexität der notwendigen Leistungen für die Investitionsplanung im Bestand. Es kann an dieser Stelle keine abschließende Empfehlung für die Honorierung der Investitionsplanung im Bestand gegeben werden. Prinzipiell bestehen drei denkbare Lösungsmodelle für die Vergütung, die im Folgenden erläutert werden: Der Architekt rechnet die in § 15 und § 31 der HOAI enthaltenen Leistungen nach den Vorgaben der HOAI ab. Dabei ist auf folgendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hinzuweisen: „Sind Vertragsgegenstand Projektsteuerungsleistungen im Sinne des § 31 HOAI und zugleich preisrechtlich geregelte, nach den Mindestsätzen der HOAI zu vergütende Architektenleistungen, muß bei der Abrechnung zwischen ihnen getrennt werden; denn § 4 HOAI darf nicht umgangen werden. Dann kann es für die Honorierung der Projektsteuerungsleistungen darauf ankommen, welche Vergütung üblich ist.“ 407 Bei der Abrechnung nach HOAI ist zu beachten, dass für erbrachte Grundleistungen innerhalb einer Leistungsphasen in der HOAI keine prozentuale Bewertungen existieren. Der BGH hat hier folgendes Urteil gefällt: „Die Zulassungsfrage, wie das Architektenhonorar zu berechnen ist, wenn der Architekt (…) einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase gar nicht oder einzelne Grundleistungen nur teilweise erbracht hat, ist in der HOAI nicht geregelt. (…) Es ist nicht erforderlich, wenn auch nahe liegend, die Abrechnung in diesen Fällen nach der SteinfortTabelle oder ähnlichen Berechnungswerken vorzunehmen. (…) Die SteinfortTabelle oder ähnliche Berechnungsvorschläge beruhen in der Regel auf dem Durchschnitt der Erfahrungswerte von sachverständigen Praktikern, so dass sie sich als Orientierungshilfe auch für die Bewertung nicht erbrachter Leistungen eignen. Allerdings kann eine Abrechnung im Einzelfall auch auf hiervon abweichenden Berechnungsmaßstäben beruhen, wobei es dann maßgeblich auf die im Ein- Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand zelfall geschuldeten, aber nicht erbrachten Leistungen ankommt.“ Seite 230 408 Dieses Urteil ist in der Fachwelt umstritten, da ein Vergleich der angesprochenen Berechnungswerken/Bewertungstabellen zeigt, dass sich die angenommenen Werte für die einzelnen Grundleistungen innerhalb einer Leistungsphase zum Teil beträchtlich unterscheiden und das auch auf Grund des starken Einflusses der anrechenbaren Kosten und der Honorarzone auf das Ergebnis eine pauschale prozentuale Bewertung nicht möglich ist.409 Die zu erbringenden Besonderen Leistungen nach § 15 (2) und (4) HOAI sind extra zu beschreiben und schriftlich zu vereinbaren und über § 6 'Zeithonorar' der HOAI abzurechnen. Zu beachten sind darüber hinaus auch § 10 (3a) 'Grundlagen des Honorars', § 24 'Umbauten und Modernisierung von Gebäuden' und § 27 Instandhaltungen und Instandsetzungen'. In der HOAI wird die Honorierung der Projektsteuerungsleistung in § 31 (2) formuliert: „Honorare für Leistungen bei der Projektsteuerung dürfen nur berechnet werden, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind; sie können frei vereinbart werden.“ 410 Nach einem Urteil des BGH bezüglich der Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen sind jedoch „ (…) mangels gesetzlicher Ermächtigung (…) die Tatbestandselemente “schriftlich“ und bei “Auftragserteilung“ nichtig (…).“ 411 Auftragnehmer und Auftraggeber können sich „ (…) jederzeit über das Honorar einigen und auch ändernde Vereinbarungen treffen.“ 412 Das bedeutet, dass die Projektsteuerungsleistungen frei vereinbar sind. In den Ausführungen des AHO wird in § 202 'Grundlagen des Honorars' zur Honorierung für Leistungen beim Bauen im Bestand folgende Vorgehensweise befürwortet: „In der Praxis wird anstelle einer Honorierung nach anrechenbaren Kosten häufig eine Honorierung nach Zeitaufwand vereinbart. Dies ist insbesondere beim Bauen im Bestand (…) empfehlenswert (…).“ 413 407 408 409 410 411 412 413 OLG Nürnberg, Urteil v. 28.09.2000 - 13 U 240/00 BGH, Urteil v. 16.12.2004 – VII ZR 174/03 Siehe u.a. Schramm/Schwenker, Steinfort und andere. Honorarkürzungen für nicht erbrachte Teilleistungen, in Deutsches Architektenblatt, 8/2005, S. 43-45 HOAI, idF v. 01.01.1996, § 31 BGH, Urteil v. 09.01.1997 – VII ZR 48/96 BGH, Urteil v. 09.01.1997 – VII ZR 48/96 AHO, Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 2004, S. 5 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 231 Wird das Honorar nicht über Stunden, sondern nach anrechenbaren Kosten ermittelt kann nach § 210 'Umbauten und Modernisierungen' und § 211 'Instandhaltungen und Instandsetzungen' ein Honorarzuschlag analog § 24 und § 27 der HOAI vereinbart werden. Die Möglichkeit einer 'indirekten' Honorierung der Investitionsplanung im Bestand besteht darin, diese als Akquisitionsleistung zu betrachten um einen Nachfolgeauftrag zu erhalten. Damit fällt diese nicht mehr in den Geltungsbereich der HOAI und kann somit frei vergütet werden, bzw. ähnlich wie bei einem eingeladenen Wettbewerb mit einem Pauschalpreis honoriert werden. Ähnlich wie in dem vorangegangenen Fall ist auch der dritte Weg zur Honorierung unter dem zeitlichen Aspekt zu sehen. Es stellt sich die Frage, ob die Investitionsplanung im Bestand nicht vor den eigentlichen Leistungsphasen der HOAI beginnt, d.h. als Projektentwicklungsleistung der so genannten 'Leistungsphase 0' entspricht. Diese kann dann über einen Pauschalpreis, Selbstkostenerstattungsvertrag, Cost-plus-fee Vertrag etc. vergütet werden. Je nach rechtlicher Qualifizierung sind die Vergütungsfolgen letztlich im Einzelfall zu bestimmen. Der Architekt sollte aber darauf achten, dass sein Honorar auskömmlich ist, d.h. der Aufwand für die erbrachten Leistungen zuzüglich eines angemessenen Gewinnanteils erzielt wird. In der Praxis wird eine Investitionsplanung im Bestand vorwiegend als Akquisitionsleistung für einen zukünftigen Auftrag erbracht. Für den Fall einer Unterlassensalternative sollte jedoch ein Pauschalpreis vereinbart werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 6 Seite 232 Anwendung des Modells an einem Praxisbeispiel Das in Kapitel 5 entwickelte Modellkonzept wird im Folgenden an Hand eines Praxisbeispiels – eines Mehrfamilienhauses von 1969 mit 16 Wohneinheiten – durchgeführt. Abb. 105 Nordfassade (Straßenfassade) Abb. 106 Südfassade (Gartenfassade) Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 233 6.1 Praxisbeispiel: Projektinitiierung Der potentielle Investor ist Eigentümer mehrerer Gebäude. Für eines dieser Gebäude, das oben angesprochene Mehrfamilienhaus, besteht insbesondere aus einem Grund Handlungsbedarf: Das Dach ist schadhaft und muss vollständig erneuert werden. Die Betondachsteine sind porös und an mehreren Stellen bereits gebrochen. Da die Dachsteine ein Sonderformat haben, das nicht mehr hergestellt wird, können defekte Stellen nicht ausgebessert bzw. ersetzt werden. Darüber hinaus ist das Dach nicht gedämmt und entspricht somit nicht den heutigen Anforderungen. Der Investor ist sich bewusst, dass diese Baumaßnahme erhebliche Ausgaben verursacht und überlegt, ob das Gebäude im Zuge der Erneuerung des Daches auch um ein Geschoss aufgestockt werden kann. Er ist sich jedoch nicht darüber im Klaren, inwiefern sich eine Investition in das Gebäude rechnet: Wirkt sich eine Aufstockung finanziell positiv aus? Ist eine Modernisierung vorteilhaft? Gibt es weitere Alternativen? Ein Abbruch oder Teilabbruch des Gebäudes und auch der Verkauf wird von vornherein ausgeschlossen, da das Gebäude im Familienbesitz bleiben soll. Mit diesen Vorgaben wendet er sich an einen Architekten. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 234 6.2 Praxisbeispiel: Situationsanalyse Der Investor beauftragt den Architekten mit der Erstellung der Bestandspläne, eines Raumbuchs und eines Gutachtens bezüglich des Tragwerks, der Baukonstruktion und der Haustechnik.414 6.2.1 Situationsanalyse – Aktuelle Projektbeteiligte Die Namen und Adressen der Projektbeteiligten entfallen aus Gründen des Datenschutzes.415 Der Architekt hat zur Erstellung des Gutachtens einen Tragwerksplaner und einen Haustechniker hinzugezogen. 6.2.2 Situationsanalyse – Aktuelle Bestandsaufnahme Im Folgenden sind zur Übersicht der Plan des Obergeschosses (dieser entspricht dem Grundriss des Erdgeschosses) und ein Schnitt dargestellt. Abb. 107 Bestandsplan Schnitt (ohne Maßstab) 414 415 Die Situationsanalyse beruht bezüglich der Bauaufnahme und der Gutachten auf Datenmaterial aus dem Jahr 1999. Da zu diesem Zeitpunkt die Erstellung eines Energiepasses noch nicht dem Regelfall entsprach, liegen diesbezügliche Daten nicht vor. Zur Erfassung der notwendigen Daten dient Checkliste 2. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 108 Bestandsplan Obergeschoss (ohne Maßstab) Seite 235 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 236 Die Bestandsaufnahme und das Gutachten zeigen folgende Ergebnisse: Das Gebäude befindet sich in einem gepflegten Zustand, die laufende Instandhaltung wird konsequent betrieben. Modernisierungen erfolgten bisher nur im kleineren Rahmen. Jahr Modernisierung 1994 • neue Heizungsanlage für 8 Wohneinheiten 1999 • neue Fenster WE 05 • Vollwärmeschutz Ost-Fassade • SAT-Anlage 2001 • Modernisierung/Instandhaltung WE 10 (Bad, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallation, Böden) 2004 • Modernisierung/Instandhaltung WE 06 (Bad, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallation, Böden) Abb. 109 Modernisierungen des Gebäudes bis 2004 In den kommenden Jahren sind neben der laufenden Instandhaltung des Gebäudes verschiedene bauliche Maßnahmen durchzuführen. Spätestens 2006 muss das Dach komplett erneuert werden. Bis 2010 ist der Einbau einer neuen Heizungsanlage erforderlich. Darüber hinaus sind in den Treppenhäusern kleinere Putzschäden auszubessern und der Anstrich zu erneuern. Die Briefkasten- und die Gegensprechanlagen sind vollständig auszutauschen. Mittelfristig gesehen sind bis 2015 alle Fenster auszutauschen, da die Instandsetzung der bestehenden Fenster zu kostenintensiv ist und der U-Wert der Fenster nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Bis 2025 ist die Wärmedämmung des Gebäudes durch die Anbringung eines Wärmedämm-Verbundsystem für die Fassade zu verbessern. Im Zuge dieser Maßnahme sind auch die Balkone instand zu setzen. Darüber hinaus sind bis zu diesem Zeitpunkt alle Wohnungen zu modernisieren. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Zeitrahmen akut (bis 2006) Seite 237 Bauliche Maßnahmen Kostenschätzung (Stand 11/2004) • Erneuerung der Dachdeckung, einschl. Wärmedämmung gemäß ENEV • Instandsetzung der Treppenhäuser (Putzschäden, Anstrich, Briefkasten- und Gegensprechanlage) • neue Heizungsanlage • 110.000 € • 20.000 € • 12.000 € mittelfristig (bis 2015) • Einbau neuer Fenster (13 Wohneinheiten) • 52.000 € langfristig (bis 2025) • Wärmedämm-Verbundsystem Fassade • Modernisierung von 14 Wohneinheiten - neue Elektroinstallation - neues Bad (Fliesen, Sanitärobjekte) - Küche (Fliesenspiegel) - Böden (Fliesen, Laminat) - Wände, Decken, Türen etc. (streichen, lackieren) • Instandsetzung der Balkone • 95.000 € • je 19.000 € • Σ 266.000 € kurzfristig (bis 2010) • 80.000 € Abb. 110 Notwendige bauliche Maßnahmen Die Flächen des Gebäudes wurden von dem Architekten nach DIN 277 (2/2005) ermittelt, die Wohnflächen nach der WoFlV (11/2003). Flächen DIN 277 (2/2005) Flächen (m²) BGFa 2.256,75 BGFb 87,12 Σ BGF 2.343,87 NFa 1.595,44 NFb 78,88 Σ NF WoFlV (11/2003) 1.674,32 VFa 239,04 TFa 71,08 KGFa 351,19 KGFb 16,04 Σ KGF 367,32 WFL 75,00 Σ WFL 1.200,00 Abb. 111 Flächen des bestehenden Gebäudes pro Wohnung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 238 6.2.3 Situationsanalyse – Rechtliche Aspekte Das Gebäude liegt in einem Gebiet, das durch den geltenden Flächennutzungsplan von 1983 als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Es existiert kein Bebauungsplan. Da sich das Gebäude innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet, bemisst sich die Zulässigkeit der Bebauung nach § 34 des BauGB: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ 416 Auch wenn keine Vorgaben über den Bebauungsplan gegeben sind, ist es zur Prüfung der Einfügung möglicher neuer baulicher Maßnahmen mit der sie umgebenden Bebauung erforderlich, die Art und das Maß der baulichen Nutzung etc. des Gebäudes zu ermitteln. Die Grundstücksfläche beträgt 2.412 m², die Grundfläche 752,25 m² und die Geschossfläche 1.504,50 m². Nach § 17 der BauNVO417 liegen die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in reinen Wohngebieten bei einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2. Zur Baumassenzahl gibt es keine Angaben. 416 417 BauGB, idF v. 24.06.2004, § 34 (1) BauNVO, idF v. 22.04.1993, § 17 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand BauNVO (4/1993) Paragraph Bestand • § 3 Reine Wohngebiete • Wohnhaus • § 18 Höhe baulicher Anlagen • § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche • § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche Seite 239 • Traufhöhe 6,97 m • Firsthöhe 9,65 m • Grundstücksfläche 2.412 m² • Grundfläche 752,25 m² • GRZ 0,3 • 2 Vollgeschosse • Geschossfläche 1.504,50 m² • GFZ 0,6 Abb. 112 Rechtliche Aspekte Es gelten keine weiteren Vorschriften wie z.B. eine Gestaltungssatzung. Der Grundbuchauszug zeigt keinerlei Lasten und Beschränkungen, der Investor ist der alleinige Eigentümer. Die Parkplätze für die Wohneinheiten sind auf dem Grundstück untergebracht. Können bei einer Aufstockung des Gebäudes die erforderlichen Parkplätze (1 Parkplatz/WE) nicht auf dem Grundstück untergebracht werden, wäre an die Stadt eine Ablöse von 3.500,- €/Parkplatz zu leisten. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 240 6.2.4 Situationsanalyse – Gebäude (harte/weiche Faktoren) Entsprechend der vorgegebenen Checkliste wurden folgende harte und weiche Faktoren ermittelt: Harte Faktoren Gebäude: • Der lang gezogene Gebäudekomplex (68,44 m x 11,50 m) besteht aus Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss und ist in zwei Einheiten (34,22 m x 11,50 m) mit je zwei Eingängen unterteilt. Pro Eingang befinden sich je zwei Mietwohnungen im Erdgeschoss und Obergeschoss. • Die lichte Raumhöhe beträgt 2,55 m. • Der lang gestreckte Baukörper ist nach Ost-West ausgerichtet. • Die Heizung ist in einer Gebäudeeinheit noch von 1969, in der anderen wurde sie 1994 komplett erneuert. • Die Elektroinstallation stammt (bis auf zwei Wohnungen, die 2001 und 2004 modernisiert wurden) aus dem Jahr 1969. • Parkplätze befinden sich auf dem Grundstück und sind den einzelnen Mietparteien zugewiesen. • Jeder Mieteinheit ist im Keller ein Abstellraum von rund 15 m² zugeordnet. • Im Keller befinden sich Fahrradabstellräume, Waschküchen und Trockenräume, die von allen Mietern benutzt werden können. • Es ist ein Garten vorhanden, der von allen Mietern genutzt werden kann. Weiche Faktoren Gebäude: • Das Gebäude, der Garten und Vorgarten machen einen gepflegten Eindruck. • Das Gebäude ist ein klar gegliederter Baukörper und wird durch vier Eingänge strukturiert. • Die Nutzerstruktur ist gemischt, vom Einpersonenhaushalt bis zur Familie mit zwei Kindern. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 241 6.2.5 Situationsanalyse – Nutzeinheit Das Gebäude enthält 16 Wohneinheiten mit einer Größe von je 75 m² Wohnfläche. Nachstehende Abbildung zeigt den Regelgrundriss einer Nutzeinheit. Abb. 113 Grundriss einer Nutzeinheit (ohne Maßstab) Die harten und weichen Faktoren der Nutzeinheit werden im Folgenden dargestellt: Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 242 Harte Faktoren Nutzeinheit: • Alle 16 Mieteinheiten sind Drei-Zimmer-Wohnungen mit gleichem Grundriss. Die Wohnfläche beträgt 75 m², die lichte Raumhöhe 2,55 m. • Küche und Kinder- bzw. Esszimmer sind nach Norden ausgerichtet, Schlafund Wohnzimmer und der Balkon nach Süden. • Die Bäder sind – bis auf die vier an den Giebelseiten liegenden Wohneinheiten – ohne Fenster. Die Toilette, die Garderobe und der Abstellraum sind in allen Wohneinheiten innen liegend. • Der innen liegende Flur wird durch verglaste Türen belichtet und bietet ausreichend Platz für einen Esstisch. • Die Ausstattung der Bäder besteht aus einer Badewanne und einem Waschtisch. Die Toilette ist mit einem WC und einem Waschtisch bestückt. Die Böden sind gefliest, die Wände sind türhoch gefliest. • Der Boden in der restlichen Wohnung besteht in der Regel aus LinoleumPlatten. • Die Küche hat einen 60 cm hohen Fliesenspiegel und einen Herd. • Der Abstellraum in der Nutzeinheit ist 0,90 m² groß. • Die Elektroinstallation ist bis auf die beiden modernisierten Wohnungen von 1969. Weiche Faktoren Nutzeinheit: • ökonomischer Grundriss • ruhige, helle Wohnungen. Zur Prüfung der Zufriedenheit der Mieter stehen keine Umfragen und keine Vergleichszahlen zur Verfügung. Folgende Punkte sprechen jedoch für die Zufriedenheit der Bewohner: • Vollvermietung des Gebäudes • aktuelle Mietdauer von durchschnittlich 14,3 Jahren • keine Beschwerden • keine Mietminderungen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 243 In nachstehender Abbildung ist neben der Dauer des Mietverhältnisses auch das Datum der letzten Mieterhöhung erfasst, um im weiteren Verlauf die möglichen Mieterhöhungen zu ermitteln. In den Mietverträgen ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Wohneinheit Mietverhältnis seit Mietdauer Jahre Letzte Mieterhöhung WE 01 01.11.1993 11 11.11.1993 WE 02 01.02.1995 9 01.02.1995 WE 03 01.07.1997 7 01.07.1997 WE 04 01.10.1982 22 01.02.2001 WE 05 15.03.2002 2 15.03.2002 WE 06 01.07.2004 1 01.07.2004 WE 07 01.12.1998 6 01.12.1998 WE 08 01.11.1983 21 01.02.2001 WE 09 01.05.1985 19 01.02.2001 WE 10 01.09.2002 2 01.09.2002 WE 11 01.07.1977 27 01.02.2001 WE 12 01.06.1977 27 01.02.2001 WE 13 15.01.1980 24 01.02.2001 WE 14 01.08.1984 20 01.02.2001 WE 15 01.08.1976 28 01.01.1995 WE 16 01.08.2001 3 01.08.2001 Abb. 114 Mietdauer, Stand 12/2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 6.2.6 Seite 244 Situationsanalyse – Makrostandort Die folgenden Daten zum Makrostandort wurden dem Internetauftritt der Stadt Erlangen entnommen.418 Harte Faktoren Makrostandort: • • Topografie/Geografie • Lage im Ballungsraum Nürnberg/Erlangen/Fürth • Stadtgröße 100.000 Einwohner • Lage in der Stadt: Stadtrand. Verkehr • Flughafen (Nürnberg) • Intercity Bahnhof (Erlangen, Nürnberg) • Autobahn (A3, A6, A9, A 73) • Hafen (Rhein-Main-Donau-Kanal). Harte/Weiche Faktoren Makrostandort: • Wirtschaftsstruktur/Umfeldnutzungen • 0,2 % der Beschäftigten im primären Sektor, 49,4 % im sekundären Sektor und 50,4 % im tertiären Sektor tätig • 6,3 % Arbeitslosenquote (Stand 5/2005) • Die gemeindlichen Steuereinnahmen liegen im Jahr 2004 mit durchschnittlich 710,- € pro Einwohner verglichen mit dem bundesdeutschen Durchschnitt von 494,- € pro Einwohner im oberen Drittel.419 • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Universitäts- Kliniken, Fraunhoferinstitut, Siemens • Messe Nürnberg: Im Jahr 2004 mit ca. 21.700 Ausstellern, Gesamtbesucherzahl Messezentrum ca. 1,2 Mio., Umsatz ca. 108,3 Mio. € • Berufseinpendler: 42.500 Personen, Berufsauspendler: 10.800 Personen. 418 419 www.erlangen.de, Abruf am 23.10.2005 www.meinestadt.de/erlangen, Abruf am 23.02.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 245 Folgende Daten wurden dem Wohnungsbericht 2003 der Stadt Erlangen entnommen: Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Wohnbevölkerung 101.406 100.842 100.330 100.775 100.750 100.778 101.912 102.198 102.560 50.183 50.859 51.142 51.305 51.606 52.015 52.252 52.427 52.658 977 1.010 903 892 968 1.044 1.094 1.143 1.114 1,95% 1,99% 1,77% 1,74% 1,88% 2,01% 2,09% 2,18% 2,12% 402 266 191 208 276 343 534 724 739 Wohnungen Leerstand insgesamt Prozentualer Anteil Leerstand insgesamt/Wohnungen Leerstand > 3 Monate Prozentualer Anteil Leerstand > 3 Monate/Wohnungen 0,80% 0,52% 0,37% 0,41% 0,53% 0,66% 1,02% 1,38% 1,40% Belegungsdichte (Personen/WE) 2,02 1,98 1,96 1,96 1,95 1,94 1,95 1,95 1,95 Wohnfläche in m²/Person 38,0 38,6 39,1 39,1 39,4 39,8 39,6 39,7 39,4 Abb. 115 Entwicklungen des Wohnungsmarktes in Erlangen420 Neueste Zahlen421 weisen darauf hin, dass der Leerstand sinkt. So wird für das Jahr 2004 der gesamte Leerstand mit 1.025 Wohnungen angegeben. Die Zahl der Wohnungen, die länger als drei Monate leer stehen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit 356 Wohnungen mehr als halbiert. Die Entwicklung der Nettomieten in neuen Wohnungsmietverträgen (ohne öffentlich geförderten Wohnungsbau) von 1994 bis 2003 wird in Abb. 116 dargestellt. Die Nettomieten steigen – bis auf Neubau mittlerer Wohnwert und Bestandsobjekte vor 1950 einfacher Wohnwert – seit einem deutlichen Rückgang in den Jahren 1997 und 1998 in allen Sparten kontinuierlich leicht an. 420 421 Maass, Wohnungsbericht 2003 Stadt Erlangen, 2004, S. 13-14 Maass, a.a.O., S. 14 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 246 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 % Steigerung 1995 - 2003 Fertigstellung vor 1950, Wohnwert einfach 3,17 3,53 3,83 3,83 4,35 4,60 5,14 4,90 4,95 56,15% Fertigstellung vor 1950, Wohnwert mittel 5,24 5,62 5,11 5,62 5,37 5,20 5,68 5,30 5,75 9,73% Fertigstellung vor 1950, Wohnwert gut 5,62 6,90 5,88 6,65 6,39 6,48 6,72 7,20 7,35 30,78% _ _ 4,09 4,09 4,40 4,58 5,06 5,35 5,40 32,03% Fertigstellung nach 1950, Wohnwert mittel 5,42 5,62 5,42 5,47 5,52 5,88 6,14 6,10 6,35 17,16% Fertigstellung nach 1950, Wohnwert gut 5,75 6,14 5,93 6,14 6,65 6,90 7,06 7,20 7,50 30,43% Fertigstellung Neubau, Erstbezug, Wohnwert mittel 6,70 6,83 6,29 6,39 6,44 6,90 7,06 6,80 6,90 2,99% Fertigstellung Neubau, Erstbezug, Wohnwert gut 7,29 7,52 7,06 7,11 7,31 7,46 7,82 7,95 8,00 9,74% Nettomiete (€/m²) / Jahr Fertigstellung nach 1950, Wohnwert einfach Abb. 116 Nettomieten (€/m²) für Wohnungen in Erlangen 422 Weiche Faktoren Makrostandort: • Soziodemografie • Bevölkerung: seit Jahrzehnten knapp über 100.000 Einwohner • Erlangen steht 2004 mit einem verfügbaren pro Kopf Nettoeinkommen einschließlich staatlicher Transferleistungen von 21.599,- € in Deutschland an dritthöchster Stelle. • 2004 die niedrigste Sozialhilfequote bundesweit (1,9 %) • Bildung: Nach einer repräsentativen Bürgerbefragung im Jahr 2002 ergab sich folgende prozentuale Verteilung bzgl. des höchsten beruflichen Bildungsabschlusses: Noch Schüler (1,1 %), kein Schulabschluss (1,3 %), Volks/Hauptschule (27,7 %), mittlere Reife (26,6 %), Fach-, Hochschulreife (43,2 %). Dies entspricht im Vergleich zum Bundesdurchschnitt423 für das gleiche Jahr einem wesentlich höheren Ausbildungsgrad der Bevölkerung (z.B. Fach- und Hochschulreife 20,1 %). • 422 423 Image • Studentenstadt, Wirtschaftsstandort (Siemens) • Kultur (Comic Salon, Theaterfestival, Poetenfest) • Fahrradstadt • Erholungsraum: Fränkische Schweiz. Maass, Wohnungsbericht 2003 Stadt Erlangen, 2004, S. 15 http://www.destatis.de, Abruf am 25.03.2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 6.2.7 Situationsanalyse – Mikrostandort Zur Veranschaulichung des Mikrostandorts ist der Lageplan abgebildet. Abb. 117 Lageplan (ohne Maßstab) Seite 247 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 248 Harte Faktoren Mikrostandort: • • Topografie • 3,5 km zum Stadtzentrum • offene Bebauung. Verkehr • Straßenprofil: zweispurige, ruhige Erschließungsstraße zu den Wohngebäuden • Verkehrsfrequenz: kein Durchgangsverkehr • ÖPNV fußläufig • Flughafen 25 min, Regionalbahnhof 10 min, Intercity Bahnhof 20 min, Hafen 20 min, Autobahn 10 min • ausreichende Versorgung mit Parkplätzen. Harte/Weiche Faktoren Mikrostandort: • Wirtschaftstruktur/Umfeldnutzung • reine Wohngegend, kein Leerstand • Entfernung zu zentralen Einrichtungen wie z.B. Rathaus etc. beträgt ca. 3,5 km • Bedarfsdeckung (Lebensmittel) ca. 1 km • Grundschule, Kindergarten ca. 2 km. Weiche Faktoren Mikrostandort: • • Soziodemografie • Bevölkerungsstruktur: gemischt • Einkommen: keine Angaben • keine Auffälligkeiten, keine Randgruppenbildung. Image • ruhige Wohngegend • großer Grünflächenanteil, sauber, ruhig • Bildung: mittleres Bildungsniveau. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 6.2.8 Seite 249 Situationsanalyse – Wirtschaftliche Grundlagen Zuerst erfolgt die Darstellung der aktuellen Mieten. Die unterschiedlichen Miethöhen ergeben sich in der Regel aus der Dauer des Mietverhältnisses. Eine Ausnahme bildet die WE 15 – die Wohnung des Hausmeisters – die bis dato günstiger vermietet wurde. Hiervon zieht der Eigentümer als Betriebskosten die in Abb. 118 dargestellten Positionen ab. Dabei werden die Kosten für Heizung und Wasser als Pauschale nach Personenzahl abgerechnet. Die Warmwassererzeugung erfolgt durch wohnungseigene Durchlauferhitzer und wird mit dem restlichen Stromverbrauch direkt über den Mieter abgerechnet. Die Gebäudereinigung wird von den Mietern selbst über- Wohneinheit Personen Bruttowarmmiete 12/2004 (BWM) BWM 12/2004 (€/m²) Heizung Wasser Müll Hausstrom Antenne Nettomiete 12/2004 (NM) NM 12/2004 (€/m²) Betriebskosten 12/2004 (€/m²) nommen. WE 01 3 498,78 6,65 66,47 34,44 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,54 WE 02 1 475,82 6,34 66,47 11,48 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,23 WE 03 2 487,30 6,50 66,47 22,96 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,38 WE 04 1 460,48 6,14 51,13 11,48 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,03 WE 05 1 500,88 6,68 65,00 11,48 5,32 4,08 5,00 410,00 5,47 1,21 WE 06 2 592,36 7,90 60,00 22,96 5,32 4,08 5,00 495,00 6,60 1,30 WE 07 1 470,65 6,28 61,30 11,48 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,16 WE 08 2 471,96 6,29 51,13 22,96 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,18 WE 09 1 470,65 6,28 61,30 11,48 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,16 WE 10 2 517,36 6,90 60,00 22,96 5,32 4,08 5,00 420,00 5,60 1,30 WE 11 2 471,96 6,29 51,13 22,96 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,18 WE 12 4 523,79 6,98 80,00 45,92 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,87 WE 13 1 470,65 6,28 61,30 11,48 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,16 WE 14 1 459,85 6,13 56,24 5,74 5,32 4,08 5,00 383,47 5,11 1,02 WE 15 2 412,88 5,51 76,79 22,96 5,32 4,08 5,00 298,73 3,98 1,52 WE 16 2 553,83 7,38 66,47 22,96 5,32 4,08 5,00 450,00 6,00 1,38 Summe 28 7.839,20 Ø 6,53 1.001,20 315,70 85,12 65,28 80,00 6.291,90 Ø 5,24 Ø 1,29 Abb. 118 Monatliche Miete, Stand 12/2004 in € Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 250 Die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 1990 bis 2004 erfolgt nach den zur Verfügung gestellten Angaben des Eigentümers. Als Einnahmen gelten die Nettomieten. Als Ausgaben gelten: • Fremdkapitalkosten (Bis 1998 wurden Zinsen für Darlehen zur Erstellung des Gebäudes gezahlt. Seitdem wurden keine neuen Darlehen aufgenommen.) • Verwaltungskosten • nicht umgelegte Betriebskosten (Hauswart, Gartenpflege, Grundsteuer, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherungen) • Instandhaltung • Modernisierung • Alteigentümer (Bei der Überschreibung des Gebäudes wurde eine monatliche Rente von 1.500,- € an die Alteigentümer vereinbart.). In folgender Tabelle werden darüber hinaus auch der jährliche Überschuss und die kumulierten Einnahmen, Ausgaben und Überschüsse ermittelt. Es ist zu beachten, dass die in Abb. 118 für den Monat Dezember dargestellte Miete zur Ermittlung der jährlichen Einnahmen nicht einfach multipliziert werden kann, da durch Mietausfall oder Mieterhöhung keine gleichmäßigen monatlichen Einnahmen erzielt werden. 1990 8.891,40 5.729,42 4.259,66 5.211,46 50.008,06 18.000,00 0,00 9.623,41 8.411,91 1.054,18 103,15 1.559,44 218,10 2.938,21 3.840,00 1995 24.899,11 38.158,52 18.000,00 383,47 0,00 6.722,02 1.070,39 108,90 1.559,44 263,83 2.938,21 3.840,00 3.272,26 63.057,63 1996 17.947,88 46.106,77 18.000,00 0,00 0,00 15.162,77 1.126,89 139,66 1.559,44 263,83 2.938,21 4.800,00 2.115,97 64.054,65 1997 30.921,66 33.470,44 18.000,00 0,00 0,00 3.425,16 1.131,49 140,95 1.559,44 263,83 2.938,21 4.800,00 1.211,36 64.392,10 1998 28.953,88 35.591,61 18.000,00 0,00 0,00 6.575,24 1.155,93 115,07 1.559,44 200,51 2.938,21 4.800,00 247,20 64.545,49 1999 15.422,02 49.798,37 18.000,00 0,00 13.481,88 7.560,87 1.139,26 118,20 1.559,44 200,51 2.938,21 4.800,00 0,00 65.220,39 2000 25.298,56 38.633,38 18.000,00 2.837,82 0,00 6.998,95 1.150,71 121,35 1.559,44 226,89 2.938,21 4.800,00 0,00 63.931,94 2001 5.038,28 64.640,58 18.000,00 7.211,67 16.112,23 12.429,43 1.151,94 184,38 1.559,44 253,27 2.938,21 4.800,00 0,00 69.678,86 2002 20.995,19 51.468,54 18.000,00 1.545,47 0,00 21.185,29 1.161,90 0,00 1.590,00 247,68 2.938,20 4.800,00 0,00 72.463,73 2003 42.517,31 31.647,13 18.000,00 0,00 0,00 2.909,35 1.161,90 0,00 1.590,00 247,68 2.938,20 4.800,00 0,00 74.164,44 2004 9.205,86 64.285,88 18.000,00 1.459,53 16.295,75 17.639,23 1.215,57 129,92 1.560,00 247,68 2.938,20 4.800,00 0,00 73.491,74 Abb. 119 Einnahmen/Ausgaben 1990 bis 2004 Überschüsse kumuliert 9.893,35 24.501,40 40.035,23 57.249,81 62.461,27 87.360,38 105.308,26 136.229,92 165.183,80 180.605,82 205.904,38 210.942,66 231.937,85 274.455,16 283.661,02 76.775,29 115.233,89 152.216,25 202.224,31 240.382,83 286.489,60 319.960,04 355.551,64 405.350,02 443.983,39 508.623,97 560.092,51 591.739,64 656.025,52 37.881,77 17.214,58 36.982,36 18.000,00 0,00 0,00 3.582,13 1.004,79 112,83 1.556,88 218,10 2.938,21 3.840,00 1994 55.219,52 Ausgaben kumuliert 15.533,83 38.458,59 18.000,00 0,00 0,00 2.461,25 952,38 109,52 1.554,33 163,57 2.486,15 3.840,00 1993 54.196,94 47.775,11 101.276,70 155.269,12 209.466,06 264.685,58 327.743,21 391.797,86 456.189,96 520.735,44 585.955,83 649.887,77 719.566,63 792.030,36 866.194,80 939.686,54 14.608,06 38.893,53 9.893,35 1992 53.992,42 Einnahmen kumuliert Überschuss pro Jahr Ausgaben 37.881,77 0,00 18.000,00 18.000,00 0,00 - Alteigentümer - Mietausfall 0,00 0,00 1.739,53 908,40 860,96 0,00 1.400,94 163,57 2.486,15 3.840,00 10.402,37 - Modernisierung 792,09 0,00 1.247,55 163,57 1991 53.501,58 - Instandhaltung • Sach- und Haftpflichtversicherungen • Schornsteinreinigung • Hauswart, Gartenpflege • Straßenreinigung • Grundsteuer 2.486,15 3.840,00 - nicht umgelegte Betriebskosten 10.444,01 - Fremdkapitalkosten 47.775,11 - Verwaltungskosten Einnahmen (Nettomiete) Einnahmen/Ausgaben pro Jahr Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 251 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 252 Nachstehende Abbildung stellt die kumulierten Einnahmen und Ausgaben und den jährlichen Überschuss für den Zeitraum 1990 bis 2004 als Liniendiagramm dar: 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 jährl. Überschuss Einnahmen kumuliert 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 0 Ausgaben kumuliert Abb. 120 Diagramm Einnahmen/Ausgaben 1990 bis 2004 in € Der Jahresdurchschnitt der in Abb. 119 dargestellten Positionen und die prozentuale Aufteilung der Ausgaben wird in folgender Tabelle dargestellt. Auffallend ist der hohe Anteil der Ausgaben für die Alteigentümer und die Tatsache, dass in die Instandhaltung mehr als doppelt soviel investiert wird wie in die Modernisierung. Einnahmen/Ausgaben Einnahmen - Fremdkapitalkosten - Verwaltungskosten - nicht umgelegte Betriebskosten • Grundsteuer • Straßenreinigung • Hauswart, Gartenpflege • Schornsteinreinigung • Sach- und Haftpflichtversicherungen - Instandhaltung - Modernisierung - Mietausfall - Alteigentümer Ausgaben Überschuss Σ 1990-2004 939.686,54 € 46.573,65 € 66.240,00 € 42.716,93 € 3.342,61 € 22.975,22 € 1.383,93 € 16.130,39 € 117.711,54 € 55.513,28 € 13.437,96 € 270.000,00 € 656.025,52 € 283.661,02 € %- Anteil an Ausgaben 7,10% 10,10% 6,51% 0,51% 3,50% 0,21% 2,46% 17,94% 8,46% 2,05% 41,16% 100,00% Ø pro Jahr 62.645,77 € 3.104,91 € 4.416,00 € 2.847,80 € 222,84 € 1.531,68 € 92,26 € 1.075,36 € 7.847,44 € 3.700,89 € 895,86 € 18.000,00 € 43.735,03 € 18.910,73 € Abb. 121 Durchschnitt der Einnahmen/Ausgaben für 1990 bis 2004 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 253 Eine Zusammenstellung der 'notwendigen' Miete nach Informationen des Eigentümers zeigt, dass verschiedene Positionen bisher nicht berücksichtigt wurden und Teile der Betriebskosten, die prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden können, vom Eigentümer übernommen wurden. Von der durchschnittlichen Nettomiete sind rund 39 % für die 'notwendige' Miete aufzuwenden, rund 61 % entsprechen dem Rohertrag. Nettomiete 2004 73.491,74 € 'notwendige' Miete Eigenkapitalkosten Fremdkapitalkosten kalkulatorische Abschreibung Verwaltungskosten Instandhaltungskosten Modernisierung Mietausfallwagnis nicht umgelegte Betriebskosten • Grundsteuer • Straßenreinigung • Hauswart, Gartenpflege • Schornsteinreinigung • Sach- und Haftpflichtversicherungen Alteigentümer k.A. k.A. k.A. 4.800,00 € k.A. k.A. k.A. 2.938,20 € 247,68 € 1.560,00 € 129,92 € 1.215,57 € 18.000,00 € Summe 'notwendige' Miete pro m² WFL/Monat Σ Rohertrag Rohertrag pro m² WFL/Monat 28.891,37 € 2,01 € 44.600,37 € 3,10 € Abb. 122 Durchschnittliche 'notwendige' Miete für 2004 Um das Maß möglicher Mieterhöhungen festzustellen, ist die Höhe der örtlichen Vergleichsmiete zu ermitteln. Als Grundlage dient der einfache Mietspiegel von 2002 für Erlangen.424 Nach dem in Abb. 123 aufgeführten Punktesystem sind für die bereits modernisierten Wohnungen folgende positiven Merkmale anzusetzen: 424 • Laminatboden in Wohnräumen (1 Punkt) • Fenster mit Isolierverglasung (2 Punkte) • Abstellraum in der Wohnung, 0,88 m² (0,5 Punkte) • Balkon (1 Punkt). Erlanger Mietenspiegel 2002, Stadt Erlangen Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 254 • Bad/WC getrennt (1 Punkt) • aufgelockerte mehrgeschossige Bauweise mit Grünflächen (1 Punkt) • Lage an einer Straße ohne bemerkenswerten Durchgangsverkehr (0,5 Punkte) • zusätzlich: modernisiertes Bad, Elektro etc. (1 Punkt) • zusätzlich: Gartennutzung durch die Mieter möglich (0,5 Punkte) • zusätzlich: abschließbarer Fahrradabstellraum (0,5 Punkte). Die modernisierten Wohnungen werden wie Neubauten betrachtet und entsprechen mit einer Gesamtzahl von 9 Punkten einer guten Wohnungsqualität. Die Nettomiete ist entsprechend Abb. 124 im oberen Bereich, also zwischen 6,55 €/m² und 7,50 €/m² anzusetzen. Bei den nicht modernisierten Wohnungen werden die Punkte für das Laminat und das modernisierte Bad etc. gestrichen. Die Fenster mit Isolierverglasung werden auf Grund ihres Alters nur mit einem Punkt bewertet. Auch diese Wohnungen gelten als gut, ihre Gesamtzahl beträgt 6 Punkte, und die ortsübliche Vergleichsmiete kann zwischen 5,05 €/m² und 5,85 €/m² angesetzt werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 123 Erlanger Mietenspiegel 2002, Punktesystem425 425 Erlanger Mietenspiegel 2002, Stadt Erlangen, S. 2 Seite 255 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 124 Erlanger Mietenspiegel 2002, Nettokaltmiete426 426 Erlanger Mietenspiegel 2002, Stadt Erlangen, S. 3 Seite 256 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 257 6.3 Praxisbeispiel: Alternativenermittlung Auf Grundlage der ermittelten Daten werden nun vom Architekten die möglichen Handlungsalternativen eingegrenzt. 6.3.1 Alternativenermittlung – Gebäudedaten, Baurecht, Gebäudenutzung Das erstellte Gutachten zeigt, dass das Gebäude bis auf die bereits angegebenen notwendigen baulichen Maßnahmen (vgl. Abb. 110) in einem guten Zustand ist. Mit Ausnahme des vom Eigentümer ausgeschlossenen Verkaufs, Abbruchs oder Teilabbruchs des Gebäudes stehen alle weiteren Handlungsalternativen prinzipiell offen. Das bestehende Tragwerk ist ausreichend dimensioniert, das Gebäude um ein Geschoss aufzustocken. Eine weitere Aufstockung wäre nur durch erhebliche Baumaßnahmen an der vorhandenen Gebäudesubstanz zu realisieren und wird daher nicht weiter verfolgt. Anbauten können in Form von Balkonen oder Gebäudeteilen auf der Südseite (Gartenseite) und der Nordseite (Straßenseite) realisiert werden. Auf den Giebelseiten sind Anbauten nicht möglich, da im Westen die Zufahrt zum Hof und im Osten die Grundstücksgrenze verlaufen. Der Ausbau des vorhandenen Daches wird nicht in Betracht gezogen, da die lichte Höhe zu niedrig ist. Die Prüfung des Baurechts zeigt, dass die Aufstockung um ein Geschoss hinsichtlich der Einpassung in die Umgebungsbebauung und der Geschossflächenzahl möglich ist. Ein Gespräch mit dem Stadtplanungsamt bestätigt dies. Der Anbau eines Gebäudeteils ist auf der Straßenseite nicht möglich, da die bestehende Gebäudeflucht beeinträchtigt würde. Hingegen sind vorgesetzte Balkone, beispielsweise als Stahlkonstruktion, sowohl auf der Straßen- als auch auf der Gartenseite ebenso realisierbar wie der Ausbau der vorhandenen Balkone auf der Gartenseite zu Wintergärten. Im Grundbuch finden sich keine Lasten und Beschränkungen, die diese Handlungsalternativen Einfluss beeinflussen könnten. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 258 Gutachten Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Ja Totalschaden? Nein Ausschluss: Aufbau, Anbau, Ausbau, weiter mit übrigen Alternativen Nein ausreichende Dimensionierung des Tragwerks? Ja Ist das Maß der baulichen Nutzung nach oben hin festgeschrieben, kann auch der Teilabbruch entfallen Ausschluss: Aufbau, Anbau, Ausbau Nein Möglich: Alle Handlungsalternativen mit Ausnahme von Abbruch und Teilabbruch (Wunsch des Eigentümers) Möglich: - Anbau - Aufstockung (1 Geschoss) - Ausbau (Balkon in Wintergarten) - Umbau - Modernisierung - Instandhaltung Maß der baulichen Nutzung GFZ / GRZ / Vollgeschosse Ausnahmen, Befreiungen möglich? Behördengespräch Nein Ist Spielraum vorhanden? Ja Möglich: - Anbau - Aufstockung (1 Geschoss) - Ausbau (Balkon in Wintergarten) - Umbau - Modernisierung - Instandhaltung Behördengespräch Ausschluss: Abbruch, bauliche Veränderungen, Modernisierung, weiter mit übrigen Alternativen Nein Ist Spielraum vorhanden? Ja Möglich: - Anbau (Balkons, Gebäudeteil nur auf Gartenseite) - Aufstockung (1 Geschoss) - Ausbau (Balkon in Wintergarten) - Umbau - Modernisierung - Instandhaltung Grundbuch Bei Nießbrauch etc. Ausschluss: Abbruch, bauliche Veränderungen Nein Auszahlungen, Befreiungen etc. möglich? Ja Gespräch mit Beteiligten Ja Lasten und Beschränkungen vorhanden? Nein Möglich: - Anbau (Balkon, Gebäudeteil nur auf Gartenseite) - Aufstockung (1 Geschoss) - Ausbau (Balkon in Wintergarten) - Umbau - Modernisierung - Instandhaltung Regelablauf: Gebäudenutzung Regelablauf 1 Fallbeispiel: Alternativenbewertung Gebäude, Baurecht Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 259 6.3.2 Alternativenermittlung – Gebäudenutzung Das Gebäude ist ein Wohnhaus und wird ausschließlich als solches genutzt. Ein Teilabbruch oder Abbruch des Gebäudes ist in Anbetracht der Vollvermietung und der Vorgaben des Eigentümers auf Grund des hohen arbeitstechnischen und finanziellen Aufwands einer Entmietung nicht weiter zu verfolgen. Die Mieter stehen Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnungen sowie dem Ausbau des Balkons zu einem Wintergarten ablehnend gegenüber. Bei einer Aufstockung oder der Modernisierung des Gebäudes ist davon auszugehen, dass die Mieter Mietminderungen geltend machen werden. Als Ansatzpunkt gilt im Folgenden eine Angabe des Mieterlexikons des deutschen Mieterbunds: Hier wird eine Mietminderung von 15 Prozent anerkannt, „ (…) wenn im Zuge von Bauarbeiten das Haus „eingerüstet“ und mit Planen verhangen wird.“ 427 Regelablauf: Gebäude, Baurecht Nutzung des Gebäudes Wohnen oder Gewerbe Mietwohnungen Ausschluss: Abbruch, Umbau, Teilabbruch Nein Ablösung, Ersatzwohnung etc. ? Ja Gespräch mit Nutzern Ja Mietminderung während der baulichen Maßnahmen Ausschluss: - Umbau der Wohnungen - Ausbau des Balkons zum Wintergarten Mieterschutz, langfristige Verträge? Nein Vermietungsstand vollvermietet Ausschluss: Abbruch, Teilabbruch Nein Ist Leerstand vorhanden? Ja Ursachenermittlung Standort Gebäude Miethöhe Regelablauf Standort Regelablauf: Gebäude Regelablauf Miethöhe Regelablauf 2 Fallbeispiel: Alternativenbewertung Gebäudenutzung 427 Rips, Das Mieterlexikon Ausgabe 2005, 2004, S.361 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 260 6.3.3 Alternativenermittlung – Standort Trotz Vollvermietung des Gebäudes sind im Folgenden die Standortfaktoren zu untersuchen, um Entscheidungsgrundlagen für mögliche bauliche Maßnahmen – hier Anbau, Ausbau, Aufstockung oder Modifizierungen des Gebäudes – zu schaffen. Die erfassten Daten zeigen ein positives Bild des Standorts. Der Wohnungsmarkt des Makrostandorts weist einen geringen Leerstand mit aktuell sinkender Tendenz auf (vgl. Abb. 115). Wohnungen werden weiterhin nachgefragt. Die wirtschaftliche Lage ist gut (niedrige Arbeitslosen- und Sozialhilfequote, hohes verfügbares Nettoeinkommen etc.). Der Mikrostandort verfügt über eine gute Verkehrsanbindung – wobei das Quartier selber verkehrsberuhigt ist – und liegt nahe dem Stadtzentrum. Obwohl es eine reine Wohngegend ist, ist die Infrastruktur (Deckung des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte etc.) gut. Die Bevölkerungsstruktur ist gemischt. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Regelablauf: Gebäudenutzung Standort Untersuchung des Makro- und Mikrostandorts vollvermietet Ausschluss: Abbruch, Teilabbruch Nein Ist Leerstand Vorhanden? Ja Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Nur für die bisherige Nutzung negativ? Ja Welche Nutzung wird nachgefragt? Festlegung der nachgefragten Nutzung Wohnungen Gutachten / Planunterlagen Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Ist das Gebäude dafür geeignet? Siehe Regelablauf 1 Ja baul. Veränderungen, evtl. mit Modernisierung Regelablauf 3 Fallbeispiel: Alternativenbewertung Standort Seite 261 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 262 6.3.4 Alternativenermittlung – Gebäude/Nutzeinheit (harte, weiche Faktoren) Es folgt eine Prüfung des Gebäudes an Hand der harten und weichen Faktoren. Der Vergleich der aus der Flächenermittlung errechneten Kennzahlen mit den Kennzahlen 'horizontalen Nutzung und Funktion von Wohngebäuden' von Gärtner 428 zeigt mittlere Werte. Kennzahlen nach Gärtner gut mittel schlecht Kennzahlen Praxisbeispiel NF / BGF 1.674,32 m² / 2.343,87 m² 0,78 0,70 0,62 0,71 mittel VF / BGF 239,04 m² / 2.343,87 m² 0,07 0,11 0,15 0,10 mittel TF / BGF 71,08 m² / 2.343,87 m² 0,01 0,025 0,04 0,030 mittel KGF / BGF 363,32 m² / 2.343,87 m² 0,12 0,17 0,22 0,16 mittel Abb. 125 Flächenkennzahlen des Gebäudes Der Grundriss der Nutzeinheiten ist für eine Dreizimmer-Wohnung großzügig, gut geschnitten und flexibel nutzbar. Diese Beurteilung wird durch die gute Vermietbarkeit und die Langfristigkeit der Mietverhältnisse gestützt. Vergrößerungen der bestehenden Grundrisse durch Anbauten werden aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: • Anbauten auf der Nord- sowie auf der Südseite sind von der Grundrissstruktur nicht sinnvoll, da hier nur Durchgangszimmer entstehen und die Belichtung der bestehenden Zimmer beeinträchtigt wird. • Die Anbringung von Balkonen auf der Nordseite ist bei bestehenden Südbalkonen unnötig. • Eine Vergrößerung der bestehenden Balkone auf der Südseite ist nach Absprachen mit den Mietern weder gewünscht noch erforderlich. Die vorhandene Balkonfläche wird als ausreichend empfunden. 428 Gärtner fasst in seiner Untersuchung die a und b Flächen nach DIN 277 (6/1987) zusammen. Gärtner, Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, S.181-182 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 263 Regelablauf: Gebäudenutzung Gebäude harte Faktoren (Gebäude, Nutzeinheit) Nur: minimale Instandhaltung, Abbruch Nein Verbesserung durch Verwaltung, Service? weiche Faktoren (Gebäude/Nutzeinheit) Nein Verbesserung durch bauliche Maßnahmen? Ja Ausschluss: - Anbau Möglich: - Aufstockung - Modernisierung - Instandhaltung weiche Faktoren (Gebäude, Nutzeinheit) Mieter sind zufrieden Nur: Verbesserung durch bauliche Maßnahmen Nein Verbesserung durch Verwaltung, Service? Ja Planung und Ausschreibung: Verwaltung, Service Regelablauf 4 Fallbeispiel: Alternativenbewertung Gebäude/Nutzeinheit Als mögliche Handlungsalternativen verbleiben nach der bisherigen Prüfung die Aufstockung, die Modernisierung und die Instandhaltung. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Handlungsalternativen gegenseitig auch ergänzen können – so kann beispielsweise das bestehende Gebäude sowohl um ein Stockwerk erhöht als auch modernisiert werden. Es werden folgende Handlungsalternativen bestimmt: 1. Die erste Handlungsalternative beinhaltet sowohl Modernisierungs- als auch Instandhaltungsmaßnahmen. Bezogen auf die Ergebnisse des Gutachtens (vgl. Abb. 110) wird folgende Vorgehensweise empfohlen: Die für notwendig erachteten baulichen Maßnahmen (Dachdeckung, Treppenhäuser, Heizung, Fenster) werden bis 2015 durchgeführt. Darüber hinaus wird für einen Teil der Wohnungen die Modernisierung vorgezogen. Bei einem Mieterwechsel wird die jeweilige Wohnung modernisiert. Dies hat den Vor- Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 264 teil, dass die Modernisierung zügig erfolgen kann und die Lärm- und Schmutzbelästigung der anderen Mieter dadurch geringer ausfällt. Eine Modernisierung von bewohnten Wohnungen ist in der Regel sehr viel aufwendiger (Mietminderung, Ersatzwohnungen etc.). Die Annahme von fünf Wohneinheiten für den Zeitraum bis 2015 wurde in Absprache mit dem Eigentümer unter Berücksichtigung des jeweiligen Familienstands und des Alters der Mieter getroffen Die Modernisierung der restlichen Wohnungen erfolgt ebenfalls nur im Falle eines Mieterwechsels. 2. Als zweite Handlungsalternative ist die Aufstockung des Gebäudes vorgesehen, verbunden mit den Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Handlungsalternative 1 (ausgenommen der Dacherneuerung). Der Entwurf des Architekten nimmt die Frage auf, warum das Gebäude – angesichts seiner Proportionen – nicht von vorneherein dreistöckig ausgeführt wurde. Die Planung übernimmt daher die Grundrisse und die Fassadengestaltung des bestehenden Gebäudes, die Dachform ändert sich jedoch vom Satteldach zu einem flach geneigten Pultdach. Diese Dachform ist in dem Stadtgebiet stark verbreitet und mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Für die Übernahme der Grundrisse spricht neben dem Aspekt des Tragwerks, auch ihre Qualität und ihre Beliebtheit bei den Mietern. Die erforderlichen neuen Parkplätze können ohne weitere Umstände auf dem Grundstück untergebracht werden. Folgende Abbildungen sollen einen Eindruck der geplanten Aufstockung vermitteln: Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Abb. 126 Aufstockung Schnitt (ohne Maßstab) Abb. 127 Aufstockung Perspektive (ohne Maßstab) Seite 265 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 266 3. Handlungsalternative 3 umfasst sowohl die Aufstockung des Gebäudes als auch die gleichzeitige Modernisierung der Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem und die sonstigen notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (vgl. Handlungsalternative 1). Im Zuge der Fassadenmodernisierung werden sämtliche Fenster erneuert und die Balkone gestrichen. (Eine Instandsetzung der Balkone ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht notwendig.) Durch die Bündelung der Maßnahmen werden Kosten für Gerüste etc. gespart. Die neue Fassade trägt zur Aufwertung des Gebäudes bei, und die Mieter profitieren davon, da sie mit deutlich geringeren Heizkosten rechnen können. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 267 6.3.5 Alternativenermittlung – wirtschaftliche Daten Zum Abschluss der Alternativenermittlung werden die Handlungsalternativen an Hand der wirtschaftlichen Daten geprüft. Die Untersuchung der bisherigen Nettomiete (vgl. Abb. 114 und Abb. 119) zeigt folgende Ergebnisse: Die Nettomiete liegt zwischen 3,88 €/m² (Hausmeisterwohnung) und 6,43 €/m² (modernisierte Wohnung). Dabei ist zu beachten, dass die Mehrzahl der Parteien eine einheitliche Nettomiete von 4,98 €/m² zahlt. Dieser Betrag unterschreitet bei einem Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete (vgl. Abb. 123 und Abb. 124) deren Mittelwert von 5,05 €/m². Die letzte Mieterhöhung liegt im Schnitt über drei Jahre zurück. Über das Verhältnis der Betriebskosten zu der Nettomiete kann an dieser Stelle keine eindeutige Aussage getroffen werden, da für entsprechende Gebäude keine Vergleichswerte existieren und der Erlanger Mietspiegel keine Daten zu Betriebskosten enthält. Als Ansatzpunkt soll daher an dieser Stelle der gewichtete Mittelwert von 2,32 €/m² Wohnfläche (ohne Aufzug) des Betriebskostenspiegels Bayern dienen.429. Aus den Erläuterungen ist nicht ersichtlich, auf wie viele Personen pro Wohnung sich die Zahlen beziehen. Im Vergleich dazu sind die Betriebskosten (bei einer durchschnittlichen Belegung der Wohnung von 1,75 Personen) des Praxisbeispiels mit 1,29 €/m² Wohnfläche (vgl. Abb. 118) niedrig. Diese Vermutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass der Eigentümer verschiedene Betriebskosten (Grundsteuer, Straßenreinigung, Hauswart, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung), die auf die Mieter umlegbar sind, bisher selbst übernimmt (vgl. Abb. 119). 429 Betriebskostenspiegel für Bayern, http://www.mieterbund.de, Abruf am 18.01.2006 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 268 Zum Zeitpunkt der Untersuchung sind die Mieten des Praxisbeispiels niedriger als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Die Nettomiete kann daher entsprechend den Vorgaben des § 558 BGB 'Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete' erhöht werden, wenn: • die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, • die Miete bei Zugang des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr unverändert ist und • die Miete sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als zwanzig Prozent erhöht hat.430 Die Nettomieten der nicht modernisierten Wohnungen werden auf den Höchstsatz des Mietenspiegels (5,85 €/m² WFL) erhöht, bzw. um zwanzig Prozent (Hausmeisterwohnung). Als ortsübliche Vergleichsmiete für die modernisierten Wohnungen werden 7,50 €/m² WFL angesetzt. In folgender Tabelle ist der Stand der Miete vom Dezember 2004 (vgl. Abb. 118) für das Jahr 2005 übernommen worden, die ersten Mieterhöhungen sind für das Jahr 2006 terminiert. Wohneinheit Letzte Mieterhöhung Nettomiete 2005 in € NM €/m² 2005 Mietsteigerung Nettomiete 2006 in € NM €/m² 2006 WE 01 11.11.1993 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 02 01.02.1995 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 03 01.07.1997 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 04 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 05 15.03.2002 410,00 5,47 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 06 01.07.2004 495,00 6,60 0% 495,00 6,60 Modernisierte Wohnung WE 07 01.12.1998 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 08 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 09 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 10 01.09.2002 420,00 5,60 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 11 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 12 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 13 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 14 01.02.2001 383,47 5,11 14% 438,75 5,85 Höchstsatz Mietspiegel WE 15 01.01.1995 298,73 3,98 20% 358,48 4,78 Hausmeister Wohnung WE 16 01.08.2001 450,00 6,00 20% 540,00 7,20 Modernisierte Wohnung Ø 393,24 Ø 5,24 Ø 443,58 Ø 5,91 Abb. 128 Mieterhöhung bis 2006 430 BGB, idF v. 24.8.2002, § 558 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 269 Die Untersuchung der kalkulierten 'notwendigen' Miete ist insbesondere von Interesse, wenn die die Einnahmen so niedrig sind, dass kein Überschuss erzielt wird. Die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (vgl. Abb. 119) aus den letzten fünfzehn Jahren zeigt jedoch die Entwicklung eines deutlichen Überschusses (vgl. Abb. 120). Die Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen, Ausgaben und Überschüsse in der folgenden Abbildung veranschaulicht die bisherige Investitionsstrategie des Eigentümers: Die Ausgaben bleiben deutlich unter den Einnahmen. Beinahe im Jahresrhythmus wechseln sich Investitionen und die Bildung von Rückstellungen ab. 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 Einnahmen Ausgaben 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 0 Überschuss Abb. 129 Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse pro Jahr in € Der Überschuss kann noch gesteigert werden, wenn die Betriebskosten zukünftig gemäß der BetrKV vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Dies wird durch eine Vereinbarung in den Mietverträgen ermöglicht, die die Übernahme der Grundsteuer, Straßenreinigung, Hauswart, Gartenpflege, Schornsteinreinigung und Sach- und Haftpflichtversicherung durch die Mieter vorsieht, wenn der Eigentümer diese nicht mehr tragen will. Die durchschnittlichen Betriebskosten steigen für die Mieter von 1,29 €/m² WFL auf 1,71 €/m² WFL (vgl. Abb. 130). Dies bedeutet im Gegenzug, dass der Eigentümer 0,42 €/m² WFL weniger für die 'notwendige' Miete aufwenden muss. Personen Betriebskosten 12/2004 (€/m²) BWM 12/2004 (€/m²) Heizung neu: Grundsteuer Wasser Müll neu: Straßenreinigung neu: Hauswart, Gartenpflege Hausstrom neu: Schornstein neu: Sach- und Haftpflichtversicherungen Antenne Betriebskosten ab 2006 (€/m²) BWM ab 2006 (€/m²) Seite 270 Wohneinheit Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand WE 01 3 1,54 6,65 66,47 15,30 34,44 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,96 7,81 WE 02 1 1,23 6,34 66,47 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,65 7,50 WE 03 2 1,38 6,50 66,47 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,81 7,66 WE 04 1 1,03 6,14 51,13 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,45 7,30 WE 05 1 1,21 6,68 65,00 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,63 7,48 WE 06 2 1,30 7,90 60,00 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,72 9,22 WE 07 1 1,16 6,28 61,30 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,59 7,44 WE 08 2 1,18 6,29 51,13 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,60 7,45 WE 09 1 1,16 6,28 61,30 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,59 7,44 WE 10 2 1,30 6,90 60,00 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,72 7,57 WE 11 2 1,18 6,29 51,13 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,60 7,45 WE 12 4 1,87 6,98 80,00 15,30 45,92 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 2,29 8,14 WE 13 1 1,16 6,28 61,30 15,30 11,48 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,59 7,44 WE 14 1 1,02 6,13 56,24 15,30 5,74 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,44 7,29 WE 15 2 1,52 5,51 76,79 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,95 6,73 WE 16 2 1,38 7,38 66,47 15,30 22,96 5,32 1,29 8,13 4,08 0,68 6,33 5,00 1,81 9,31 Summe 28 Ø 1,29 Ø 6,53 1.001,20 244,80 315,70 85,12 20,64 130,08 65,28 10,88 101,28 80,00 Ø 1,71 Ø 7,70 Abb. 130 Umlage der Betriebskosten Die Untersuchung der wirtschaftlichen Daten gibt weder einen spezifischen Hinweis auf eine bestimmte Handlungsalternative noch schließt sie eine aus. Es ist aber offensichtlich, dass die bisherigen Einnahmen aus Sicht des Eigentümers optimiert werden können. Die Betriebskosten sind vollständig auf die Mieter umzulegen und die Nettomieten können bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Als Ergebnis der Alternativenermittlung stehen abschließend folgende Handlungsalternativen zur Verfügung: 1. Instandhaltung/Modernisierung des Bestandes 2. Aufstockung, Instandhaltung/Modernisierung des Bestandes 3. Aufstockung, Fassadenmodernisierung, Instandhaltung/Modernisierung des Bestandes. Änderung Versicherung, Hauswart etc. Ja Änderung Finanzierung, Verwaltung etc. Prüfung der umlegbaren Betriebskosten Nein Ursache Versicherung, Hauswart etc.? Ja Nein Evtl. Leerstand Nicht in Miethöhe begründet Modernisierung, Instandhaltung, Abbruch Prüfung der 'notwendige' Miete Ursache Instandhaltung Abschreibung? Evtl. Leerstand nicht in Miethöhe begründet Ja Ja Nein Nein Entsprechen die Betriebskosten der Regel? Nein Ursache Kapitalkosten, Verwaltung etc.? Modernisierung Ja Ursache bauliche, technische Mängeln? Nein Nein Niedriger als ortsübliche Vergleichsmieten Regelablauf 5 Fallbeispiel: Alternativenbewertung Miethöhe Rohertrag ist niedriger anzusetzen Ja Ist der Rohertrag zu hoch angesetzt? Nein Ist die 'notwendige' Miete zu hoch? Die Nettomiete besteht zu 39% aus der 'notwendigen' Miete. Prüfung 'notwendige' Miete und Rohertrag Die Summe der 'notwendigen' Miete und des Rohertrags liegen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete Ja Ja Entspricht die Nettomiete den Vorgaben des Mietspiegels? Vergleich der Nettomiete mit dem Mietspiegel Miethöhe Regelablauf: Gebäudenutzung Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 271 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 272 6.4 Praxisbeispiel: Investitionsrechnung Um die Investitionsrechnung durchführen zu können, werden im Folgenden zuerst die einzelnen Positionen erläutert, um anschließend für jede Handlungsalternative die Vorteilhaftigkeit zu ermitteln. Dazu werden folgende Festlegungen getroffen: • Die Berücksichtigung der Inflation wird vernachlässigt, da sie alle Handlungsalternativen in gleicher Weise beeinflusst. • Prinzipiell wird nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip verfahren, d.h. die Einnahmen werden eher niedrig angesetzt, die Ausgaben eher hoch. • Der Betrachtungszeitraum beginnt mit dem Jahr 2005 und endet nach zehn Jahren. • Neben den drei gewählten Handlungsalternativen wird zum Vergleich die Unterlassensalternative mit folgenden Parametern berechnet: Die Einnahmen bleiben auf dem Stand von 2005, und es werden nur die unbedingt notwendigen baulichen Maßnahmen (Dach, Heizung) durchgeführt. Die durchschnittliche Instandhaltung wird mit 10.000,- € um 25 % höher angesetzt als die durchschnittliche Instandhaltung der Jahre 1990-2004 (vgl. Abb. 137), da anzunehmen ist, dass vermehrt Reparaturen (insbesondere bei den Fenstern) anfallen. 6.4.1 Investitionsrechnung – Einnahmen Die Einnahmen entsprechen den Nettomieten. Die zu erzielenden Mieten pro Quadratmeter richten sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die modernisierten Wohnungen sind dies 7,50 €/m² WFL, für die nicht modernisierten Wohnungen 5,85 €/m² WFL. Die bestehenden Mieten werden optimiert, indem sie alle drei Jahre um zwanzig Prozent (entspricht der Kappungsgrenze) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 273 Die Mieterhöhungen auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen sollten einen Rahmen von maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete einhalten, um ausreichend Abstand zu einer eventuellen Mietpreisüberhöhung (mehr als zwanzig Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) zu halten. Ein weiterer Grund, die Miethöhe zu begrenzen, besteht in der Gefahr von Leerstand aufgrund einer nicht marktüblichen Miete. Um die Entwicklung der Nettomieten darzustellen, sind einige Festlegungen zu treffen, die für alle drei Handlungsalternativen gelten: • Die bestehenden Nettomieten werden entsprechend § 558 BGB431 auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht. Zur Vereinfachung der Rechnung werden mögliche Mieterhöhungen nicht prozentual auf drei Jahre verteilt, sondern direkt nach drei Jahren um zwanzig Prozent bzw. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht. • Die Erhöhung der Nettomiete auf 7,50 €/m² nach einer vollständigen Wohnungsmodernisierung erfolgt in diesem Praxisbeispiel jeweils zu Beginn des folgenden Jahres. • Die vollständige Erneuerung des Daches wird nicht als Modernisierung im Sinne der Mieterhöhung definiert, da die Auswirkungen auf die Mieter zu geringfügig sind. • Umlagefähige Kosten im Rahmen der Modernisierung entstehen durch den Einbau einer neuen Heizung, neuer Fenster und die Modernisierung der Fassade mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDV). Dabei ist zu beachten, dass vom Einbau der neuen Heizung nur die Hälfte der Wohneinheiten profitiert (vgl. Abb. 131). 431 BGB, idF v. 24.8.2002, § 558 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Bauliche Maßnahmen Einbau neuer Heizung für 8 Wohneinheiten Seite 274 Einbau neuer Fenster für eine Wohneinheit Modernisierung Fassade (WDV) Kosten für Modernisierung (€) 3.000,00 1.000,00 25.000,00 11 % umlagefähige Kosten (€) 330,00 110,00 2.750,00 Wohnfläche (m²) 600,00 75,00 1.200,00 Erhöhung der Miete pro Jahr (€/m²) 0,55 1,47 2,29 Erhöhung der Miete pro Monat (€/m²) 0,05 0,12 0,19 Abb. 131 Umlagefähige Modernisierungskosten • Mit der Fertigstellung der Aufstockung wird Ende 2006 gerechnet. Ab 2007 kann die zusätzlichen Mieteinnahme veranschlagt werden. Während der Bauzeit sind Mietminderungen seitens der Mieter von fünfzehn Prozent einzukalkulieren. In den folgenden Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen weisen • die blauen Zahlen auf die Erhöhung der Nettomiete innerhalb der Kappungsgrenze bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete hin, • die roten Zahlen auf die Erhöhung der Nettomiete nach der vollständigen Modernisierung einer Wohnung, • die rosa Zahlen auf die Erhöhung der Nettomiete nach einer Teilmodernisierung und • die grünen Zahlen auf die Minderung der Nettomiete im Zuge der Baumaßnahmen. €/m² WE 01 383,47 5,11 Σ gesamt: 5,11 383,47 383,47 5,11 WE 03 75.502,80 WE 02 383,47 5,11 WE 04 410,00 5,47 WE 05 495,00 6,60 WE 06 383,47 5,11 WE 07 383,47 5,11 WE 08 383,47 5,11 WE 09 420,00 5,60 WE 10 383,47 5,11 WE 11 383,47 5,11 WE 12 383,47 5,11 WE 13 383,47 5,11 WE 14 298,73 3,98 WE 15 450,00 6,00 WE 16 438,75 €/Monat 438,75 5,85 5,85 438,75 85.167,00 5,85 438,75 5,85 438,75 6,60 495,00 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 438,75 €/Monat 438,75 5,85 5,85 438,75 85.977,00 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 87.777,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,50 562,50 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 90.396,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,50 562,50 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 90.396,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,50 562,50 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 91.881,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,50 562,50 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 91.980,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,50 562,50 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 94.284,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,50 562,50 6,02 451,50 7,50 562,50 5,97 447,75 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 Abb. 132 Handlungsalternative 1: Einnahmen 2005-2015 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 94.284,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,50 562,50 6,02 451,50 7,50 562,50 5,97 447,75 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 95.661,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,50 562,50 6,02 451,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 Σ 2005-2015: 983.305,80 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.750,00 5.418,00 6.750,00 6.750,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2015 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.750,00 5.418,00 6.750,00 5.373,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2014 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.750,00 5.418,00 6.750,00 5.373,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2013 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.750,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2012 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.750,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2011 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.750,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2010 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.750,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2009 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.750,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 4.302,00 6.480,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2008 €/Jahr 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 4.302,00 6.480,00 5,85 Σ gesamt: €/m² 2007 €/Jahr 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.940,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 4.302,00 6.480,00 5,85 Σ gesamt: €/m² 2006 €/Jahr 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.920,00 5.940,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 5.040,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 3.584,76 5.400,00 €/Monat 2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 275 WE 01 383,47 383,47 5,11 WE 04 410,00 5,47 WE 05 495,00 6,60 WE 06 383,47 5,11 WE 07 383,47 5,11 WE 08 383,47 5,11 WE 09 420,00 5,60 WE 10 383,47 5,11 WE 11 383,47 5,11 WE 12 383,47 5,11 WE 13 383,47 5,11 WE 14 298,73 3,98 WE 15 450,00 6,00 WE 16 438,75 €/Monat 438,75 5,85 5,85 438,75 72.391,95 5,85 438,75 5,85 438,75 6,60 495,00 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 438,75 €/Monat 438,75 5,85 5,85 438,75 139.977,00 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 562,50 7,50 WE 17 562,50 7,50 WE 18 562,50 7,50 WE 19 562,50 7,50 WE 20 562,50 7,50 WE 21 562,50 7,50 WE 22 562,50 7,50 WE 23 562,50 7,50 WE 24 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 141.822,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,55 566,25 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 144.441,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,55 566,25 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 144.441,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,55 566,25 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 145.926,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,55 566,25 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,74 430,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 442,50 €/Monat 442,50 5,90 5,90 442,50 146.025,00 5,90 442,50 5,90 442,50 7,55 566,25 5,90 442,50 5,90 442,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 148.329,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,55 566,25 6,02 451,50 7,50 562,50 5,97 447,75 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 148.329,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,55 566,25 6,02 451,50 7,50 562,50 5,97 447,75 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 Abb. 133 Handlungsalternative 2: Einnahmen 2005-2015 451,50 €/Monat 451,50 6,02 6,02 451,50 149.706,00 6,02 451,50 6,02 451,50 7,55 566,25 6,02 451,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,97 447,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 5,85 438,75 5,85 438,75 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 Σ 2005-2015: 1.456.890,75 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.795,00 5.418,00 6.750,00 6.750,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2015 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.795,00 5.418,00 6.750,00 5.373,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2014 €/Jahr 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 5.418,00 6.795,00 5.418,00 6.750,00 5.373,00 5.373,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,02 Σ gesamt: €/m² 2013 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.795,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2012 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.795,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2011 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.795,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2010 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.795,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.166,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2009 €/Jahr 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 5.310,00 6.795,00 5.310,00 5.310,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 4.302,00 6.480,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,90 Σ gesamt: €/m² 2008 €/Jahr 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 6.750,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 5.265,00 4.302,00 6.480,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5,85 Σ gesamt: €/m² 2007 €/Jahr 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 5.049,00 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 3.656,70 5.508,00 5,85 Σ gesamt: €/m² 2006 €/Jahr 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.920,00 5.940,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 5.040,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 3.584,76 5.400,00 5,11 383,47 5,11 383,47 5,11 WE 03 75.502,80 WE 02 €/m² Σ gesamt: €/Monat 2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 276 WE 01 383,47 383,47 5,11 WE 04 410,00 5,47 WE 05 495,00 6,60 WE 06 383,47 5,11 WE 07 383,47 5,11 WE 08 383,47 5,11 WE 09 420,00 5,60 WE 10 383,47 5,11 WE 11 383,47 5,11 WE 12 383,47 5,11 WE 13 383,47 5,11 WE 14 298,73 3,98 WE 15 450,00 6,00 WE 16 438,75 €/Monat 438,75 5,85 5,85 438,75 72.391,95 5,85 438,75 5,85 438,75 6,60 495,00 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 5,85 438,75 4,78 358,50 7,20 540,00 462,00 €/Monat 462,00 6,16 6,16 462,00 144.162,00 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 5,09 381,75 7,51 563,25 562,50 7,50 WE 17 562,50 7,50 WE 18 562,50 7,50 WE 19 562,50 7,50 WE 20 562,50 7,50 WE 21 562,50 7,50 WE 22 562,50 7,50 WE 23 562,50 7,50 WE 24 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 145.728,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 6,21 465,75 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 6,16 462,00 5,09 381,75 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 147.798,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 6,21 465,75 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 6,05 453,75 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 147.798,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 6,21 465,75 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 6,05 453,75 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 149.004,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 6,21 465,75 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,05 453,75 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 149.103,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 6,21 465,75 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 150.264,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 150.264,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 Abb. 134 Handlungsalternative 3: Einnahmen 2005-2015 465,75 €/Monat 465,75 6,21 6,21 465,75 151.470,00 6,21 465,75 6,21 465,75 7,55 566,25 6,21 465,75 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 6,16 462,00 6,16 462,00 7,51 563,25 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 7,50 562,50 Σ 2005-2015: 1.483.485,75 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2015 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2014 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2013 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 5.589,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2012 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 5.589,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.445,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2011 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 5.589,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 5.445,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2010 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 5.589,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 5.445,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2009 €/Jahr 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 5.589,00 6.795,00 5.589,00 5.589,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 4.581,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,21 Σ gesamt: €/m² 2008 €/Jahr 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 6.750,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 5.544,00 4.581,00 6.759,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6.750,00 6,16 Σ gesamt: €/m² 2007 €/Jahr 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 5.049,00 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 4.475,25 3.656,70 5.508,00 5,85 Σ gesamt: €/m² 2006 €/Jahr 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.920,00 5.940,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 5.040,00 4.601,64 4.601,64 4.601,64 4.601,64 3.584,76 5.400,00 5,11 383,47 5,11 383,47 5,11 WE 03 75.502,80 WE 02 €/m² Σ gesamt: €/Monat 2005 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 277 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 278 6.4.2 Investitionsrechnung – Ausgaben Nachfolgend werden die unterschiedlichen Positionen der Ausgaben erfasst und ihre Entwicklung innerhalb des Zeitraums 2006 bis 2015 begründet. Ausgangsjahr für die Betrachtung ist das Jahr 2005. Aus dem Bereich der Kapitalbeschaffung sind die Zinsen des Eigen- und Fremdkapitals zu berücksichtigen. Das Fremdkapital wird über ein Annuitätendarlehen mit 5,5 % Zinsen, 2 % Tilgung und zehnjähriger Laufzeit beschafft (vgl. Abb. 135 und Abb. 136). Im Jahr der Kreditaufnahme werden für die Zwischenfinanzierung fünfzig Prozent der Zinsen des darauf folgenden Jahres angesetzt. Der Eigentümer verfügt bei seinem Kreditinstitut über einen Dispositionskredit von 25.000,- €, der Zinssatz liegt bei 12 %. In der Regel wird dieser Kredit nur zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung genutzt, daher werden die Zinsen nicht in die Rechnung einbezogen, ihr Umfang ist vernachlässigbar. Kreditsumme Zinsen 5,5 % Tilgung 2,0 % Annuität 7,5 % 2005 900.000,00 0,055 0,020 0,075 2006 900.000,00 49.500,00 18.000,00 67.500,00 2007 882.000,00 48.510,00 18.990,00 67.500,00 2008 863.010,00 47.465,55 20.034,45 67.500,00 2009 842.975,55 46.363,66 21.136,34 67.500,00 2010 821.839,21 45.201,16 22.298,84 67.500,00 2011 799.540,36 43.974,72 23.525,28 67.500,00 2012 776.015,08 42.680,83 24.819,17 67.500,00 2013 751.195,91 41.315,78 26.184,22 67.500,00 2014 725.011,69 39.875,64 27.624,36 67.500,00 2015 697.387,33 38.356,30 29.143,70 67.500,00 Abb. 135 Handlungsalternative 2: Annuitätendarlehen in € Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 279 Kreditsumme Zinsen 5,5 % Tilgung 2,0 % Annuität 7,5 % 2005 1.080.000,00 0,055 0,020 0,075 2006 1.080.000,00 59.400,00 21.600,00 81.000,00 2007 1.058.400,00 58.212,00 22.788,00 81.000,00 2008 1.035.612,00 56.958,66 24.041,34 81.000,00 2009 1.011.570,66 55.636,39 25.363,61 81.000,00 2010 986.207,05 54.241,39 26.758,61 81.000,00 2011 959.448,43 52.769,66 28.230,34 81.000,00 2012 931.218,10 51.217,00 29.783,00 81.000,00 2013 901.435,09 49.578,93 31.421,07 81.000,00 2014 870.014,02 47.850,77 33.149,23 81.000,00 2015 836.864,79 46.027,56 34.972,44 81.000,00 Abb. 136 Handlungsalternative 3: Annuitätendarlehen in € Als Eigenkapital sind 250.000,- € vorhanden. Diese Summe entspricht nur einem Teil der erzielten Überschüsse, der Rest des Geldes wurde bereits in andere Gebäude investiert. Um die Berechnung mit anderen Projekten vergleichbar zu gestalten – beispielsweise, wenn das entsprechende Eigenkapital nicht zur Verfügung steht – wird die Eigenkapitalverzinsung mit 4,5 % angesetzt, um so eine annähernde Gleichbehandlung von Eigenkapital und Fremdkapital zu erreichen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Eigenkapital auch anderweitig mit Zinsgewinn angelegt werden könnte (Opportunitätskosten). Die Aufführung der Eigenkapitaltilgung ist in der Praxis unüblich. Sie erfolgt indirekt durch Entnahmen des Eigentümers oder über den Verkauf eines Gebäudes. Die Verwaltungskosten werden ab 2005 auf 30,- €/WE pro Monat erhöht. Neben den umfangreicheren Instandhaltungsmaßnahmen, die als Einzelpositionen aufgeführt werden, sind die Ausgaben der laufenden Instandhaltung zu berücksichtigen. Die Ausgaben für Instandhaltung sind in den letzten 15 Jahren deutlich angestiegen. Durch die Erneuerung der Fenster und die allmähliche Modernisierung der einzelnen Wohneinheiten ist jedoch davon auszugehen, dass mit einem weiteren Anstieg der Instandhaltungsausgaben nicht zu rechnen ist. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 280 Als Ausgaben für die Instandhaltung über den Betrachtungszeitraum bis 2015 wird daher der rechnerische Durchschnitt der letzten fünfzehn Jahre angesetzt. Dies sind 7.847,44 €/Jahr, gerundet 8.000,- €/Jahr. Für die Handlungsalternative Aufstockung wird der Betrag prozentual (von 16 auf 24 Wohnungen) auf 12.000,€/Jahr erhöht. Dieser Ansatz beinhaltet eine hohe Sicherheitsreserve, da in der Regel bei einem Neubau nicht mit den gleichen Instandhaltungskosten gerechnet werden kann, die für einen dreißig Jahre alten Bestand gelten. 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Instandhaltung Mietausfall Ø Instandhaltung 7.847,44 €/Jahr Ø Mietausfall 895,86 €/Jahr Abb. 137 Entwicklung Instandhaltung, Mietausfall 1990-2004 in € Die Entwicklung des Mietausfalls der letzten fünfzehn Jahre ist durch einen Fall von Mietnomadentum um das Jahr 2000 geprägt. Ansonsten gab es Mietausfall nur durch Leerstand bei einem Mieterwechsel oder während der Modernisierung einer Wohnung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf Grund der gestiegenen Mieten und der wachsenden Mobilität zukünftig der Mieterwechsel und damit auch der Mietausfall höher als der bisherige Durchschnitt von 895,86 €/Jahr ausfallen wird. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 281 Der Mietausfall wird daher mit der Summe von drei Durchschnittsmieten von 2006 (vgl. Abb. 128), d.h. rund 1.330,- € angesetzt. Dies ist im Vergleich zu anderen Standorten mit rund 1,8 % der Jahresmiete 2005 immer noch sehr niedrig, trägt aber dem Erlanger Vermietermarkt Rechnung. Wegen der größeren Wohnungsanzahl nach der Aufstockung wird der angesetzte Mietausfall auf 2.000,- €/Jahr erhöht. Da Modernisierungen im Gegensatz zu Instandhaltungen überwiegend geplant werden, sind hier keine Durchschnittswerte anzusetzen, sondern die im Gutachten ermittelten Kosten zum festgelegen Zeitpunkt anzusetzen. Die gleiche Vorgehensweise gilt für die Kosten der Aufstockung. Diese sind nach DIN 276 durch den Architekten ermittelt worden. Das Honorar der Planer wird über eine Faustformel ermittelt. Danach entspricht das Honorar einem prozentualen Anteil von 15-20 % der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400). Da die Instandhaltungen und Modernisierungen der Wohnungen wie bisher über Fachfirmen ohne Betreuung eines Architekten durchgeführt werden sollen, betragen die Bauwerkskosten nur für die Aufstockung bei ca. 995.000,- €. Bei einem anrechenbaren Anteil von 20 % bedeutet dies ein Honorar von rund 200.000,- €, für 2005 werden 70.000,- € und für 2006 die restlichen 130.000,- € angesetzt. Für die Gutachten (Gebäude, Handlungsalternativen) sind jeweils rund 6.500,- € zu berücksichtigen Die jährliche Rentenzahlung von 18.000,- € an die Alteigentümer im Rahmen bleibt unverändert bestehen. 139.579,80 75.502,80 29.412,80 Σ Einnahmen Saldo -4.635,20 18.000,00 144.215,00 46.090,00 Σ Ausgaben 13.000,00 1.330,00 110.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 18.000,00 - Alteigentümer 1.330,00 8.000,00 5.760,00 - Honorar für Planer etc. - Sonstiges - Ø Mietausfall - Modernisieren WE - Fenster - Heizung - Modernisierung - Treppenhäuser - Dach - Ø jährliche Instandhaltung - Instandhaltung - Verwaltungskosten - Gebäude - Zinsen Eigenkapital (4,5%) - Tilgung Fremdkapital (2,0%) - Zinsen Fremdkapital (5,5%) - Finanzierung Ausgabe 139.579,80 29.412,80 Σ Einnahmen 25.000,00 85.167,00 2006 - Überschuss 75.502,80 75.502,80 2005 - Eigenkapital - Fremdkapital - Nettomiete Einnahmen Handlungsalternative 1 35.126,80 81.341,80 46.215,00 18.000,00 1.330,00 12.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 81.341,80 -4.635,20 85.977,00 2007 65.688,80 122.903,80 57.215,00 18.000,00 1.330,00 23.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 122.903,80 35.126,80 87.777,00 2008 98.869,80 156.084,80 57.215,00 18.000,00 1.330,00 23.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 156.084,80 65.688,80 90.396,00 2009 135.050,80 189.265,80 54.215,00 18.000,00 1.330,00 20.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 189.265,80 98.869,80 90.396,00 2010 169.716,80 226.931,80 57.215,00 18.000,00 1.330,00 23.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 226.931,80 135.050,80 91.881,00 2011 187.481,80 261.696,80 74.215,00 18.000,00 1.330,00 40.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 261.696,80 169.716,80 91.980,00 2012 228.550,80 281.765,80 53.215,00 18.000,00 1.330,00 19.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 281.765,80 187.481,80 94.284,00 2013 288.619,80 322.834,80 34.215,00 18.000,00 1.330,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 322.834,80 228.550,80 94.284,00 2014 331.065,80 384.280,80 53.215,00 18.000,00 1.330,00 19.000,00 8.000,00 5.760,00 1.125,00 384.280,80 288.619,80 95.661,00 2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 282 Abb. 138 Handlungsalternative 1: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 5.760,00 1.181.804,75 75.502,80 -40.587,20 Σ Einnahmen Saldo -12.285,25 18.000,00 1.194.090,00 116.090,00 Σ Ausgaben 83.000,00 - Alteigentümer 18.000,00 - Honorar für Planer etc. 130.000,00 1.330,00 - Sonstiges - Ø Mietausfall 8.000,00 995.000,00 1.330,00 8.000,00 5.760,00 - Aufstockung - Modernisieren WE - Fenster - Heizung - Modernisierung - Treppenhäuser - Ø jährliche Instandhaltung - Instandhaltung - Verwaltungskosten - Gebäude -818,25 127.691,75 128.510,00 18.000,00 2.000,00 12.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 11.250,00 - Zinsen Eigenkapital (4,5%) 49.500,00 18.000,00 24.750,00 127.691,75 -12.285,25 139.977,00 2007 - Tilgung Fremdkapital (2,0%) - Zinsen Fremdkapital (5,5%) - Finanzierung Ausgabe 1.181.804,75 -40.587,20 75.502,80 - Überschuss Σ Einnahmen 250.000,00 - Eigenkapital 72.391,95 2006 900.000,00 75.502,80 2005 - Fremdkapital - Nettomiete Einnahmen Handlungsalternative 2 1.493,75 141.003,75 139.510,00 18.000,00 2.000,00 23.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 18.990,00 48.510,00 141.003,75 -818,25 141.822,00 2008 6.424,75 145.934,75 139.510,00 18.000,00 2.000,00 23.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 20.034,45 47.465,55 145.934,75 1.493,75 144.441,00 2009 14.355,75 150.865,75 136.510,00 18.000,00 2.000,00 20.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 21.136,34 46.363,66 150.865,75 6.424,75 144.441,00 2010 20.771,75 160.281,75 139.510,00 18.000,00 2.000,00 23.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 22.298,84 45.201,16 160.281,75 14.355,75 145.926,00 2011 11.580,64 166.796,75 155.216,11 18.000,00 2.000,00 40.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 23.525,28 42.680,83 166.796,75 20.771,75 146.025,00 2012 25.764,69 159.909,64 134.144,95 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 24.819,17 41.315,78 159.909,64 11.580,64 148.329,00 2013 59.023,83 174.093,69 115.069,87 18.000,00 2.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 26.184,22 39.875,64 174.093,69 25.764,69 148.329,00 2014 74.739,17 208.729,83 133.990,66 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 11.250,00 27.624,36 38.356,30 208.729,83 59.023,83 149.706,00 2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 283 Abb. 139 Handlungsalternative 2: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 Handlungsalternative 3 5.760,00 Saldo 9.166,75 155.551,75 75.502,80 1.361.804,75 -40.587,20 Σ Einnahmen 11.389,75 18.000,00 146.385,00 18.000,00 116.090,00 1.350.415,00 - Alteigentümer 2.000,00 12.000,00 12.000,00 5.760,00 Σ Ausgaben 83.000,00 18.000,00 - Honorar für Planer etc. 130.000,00 1.330,00 - Sonstiges 995.000,00 95.000,00 52.000,00 8.000,00 - Ø Mietausfall 1.330,00 8.000,00 5.760,00 - Aufstockung - Wämedämm-Verbundsystem - Modernisieren WE (ohne Fenster) - Fenster - Heizung - Modernisierung - Treppenhäuser - Ø jährliche Instandhaltung - Instandhaltung - Verwaltungskosten 15.625,00 15.625,00 - Gebäude - Zinsen Eigenkapital (4,5%) 59.400,00 21.600,00 - Tilgung Fremdkapital (2,0%) - Zinsen Fremdkapital (5,5%) - Finanzierung 29.700,00 -40.587,20 75.502,80 1.361.804,75 Σ Einnahmen Ausgabe 11.389,75 155.551,75 250.000,00 - Überschuss 144.162,00 2007 - Eigenkapital 72.391,95 2006 1.080.000,00 75.502,80 2005 - Fremdkapital - Nettomiete Einnahmen 1.509,75 154.894,75 153.385,00 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 22.788,00 58.212,00 154.894,75 9.166,75 145.728,00 2008 -4.077,25 149.307,75 153.385,00 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 24.041,34 56.958,66 149.307,75 1.509,75 147.798,00 2009 -10.664,25 143.720,75 154.385,00 18.000,00 2.000,00 20.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 25.363,61 55.636,39 143.720,75 -4.077,25 147.798,00 2010 -15.045,25 138.339,75 153.385,00 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 26.758,61 54.241,39 138.339,75 -10.664,25 149.004,00 2011 1.225,42 134.057,75 132.832,33 18.000,00 2.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 28.230,34 51.217,00 134.057,75 -15.045,25 149.103,00 2012 -257,52 151.489,42 151.746,93 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 29.783,00 49.578,93 151.489,42 1.225,42 150.264,00 2013 17.349,64 150.006,48 132.656,84 18.000,00 2.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 31.421,07 47.850,77 150.006,48 -257,52 150.264,00 2014 17.257,85 168.819,64 151.561,79 18.000,00 2.000,00 19.000,00 12.000,00 5.760,00 15.625,00 33.149,23 46.027,56 168.819,64 17.349,64 151.470,00 2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 284 Abb. 140 Handlungsalternative 3: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 122.915,60 75.502,80 27.412,80 Σ Einnahmen Saldo -22.174,40 18.000,00 145.090,00 48.090,00 Σ Ausgaben 13.000,00 1.330,00 110.000,00 10.000,00 5.760,00 18.000,00 - Alteigentümer 1.330,00 10.000,00 5.760,00 - Honorar für Gutachter etc. - Sonstiges - Ø Mietausfall - Modernisieren WE - Fenster - Heizung - Modernisierung - Treppenhäuser - Dach - Ø jährliche Instandhaltung - Instandhaltung - Verwaltungskosten - Gebäude - Zinsen Eigenkapital (4,5%) - Tilgung Fremdkapital (2,0%) - Zinsen Fremdkapital (5,5%) - Finanzierung Ausgabe 122.915,60 27.412,80 Σ Einnahmen 20.000,00 75.502,80 2006 - Überschuss 75.502,80 75.502,80 2005 - Eigenkapital - Fremdkapital - Nettomiete Einnahmen Unterlassensalternative 5.338,40 53.328,40 47.990,00 18.000,00 1.330,00 12.000,00 10.000,00 5.760,00 900,00 53.328,40 -22.174,40 75.502,80 2007 44.851,20 80.841,20 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 80.841,20 5.338,40 75.502,80 2008 84.364,00 120.354,00 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 120.354,00 44.851,20 75.502,80 2009 123.876,80 159.866,80 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 159.866,80 84.364,00 75.502,80 2010 163.389,60 199.379,60 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 199.379,60 123.876,80 75.502,80 2011 202.902,40 238.892,40 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 238.892,40 163.389,60 75.502,80 2012 242.415,20 278.405,20 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 278.405,20 202.902,40 75.502,80 2013 281.928,00 317.918,00 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 317.918,00 242.415,20 75.502,80 2014 321.440,80 357.430,80 35.990,00 18.000,00 1.330,00 10.000,00 5.760,00 900,00 357.430,80 281.928,00 75.502,80 2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 285 Abb. 141 Unterlassensalternative: Einnahmen/Ausgaben 2005-2015 Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 286 Um das Ergebnis zu ermitteln, sind nun vom vorhandenen Überschuss nach zehn Jahren der Rest des bereits in Teilen getilgten Fremdkapitals und das im Rahmen der Maßnahme investierte Eigenkapital abzuziehen: Überschuss Kredit Fremdkapital Kredit Eigenkapital Ergebnis Unterlassensalternative 321.440,80 0,00 20.000,00 301.440,80 Handlungsalternative 1 331.065,80 0,00 25.000,00 306.065,80 Handlungsalternative 2 74.739,17 697.387,33 250.000,00 -872.648,16 Handlungsalternative 3 17.257,85 836.864,79 250.000,00 -1.069.606,94 Abb. 142 Ergebnis der Alternativen Da durch die Investitionen eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wurde, ist nun der Verkehrswert der jeweiligen Alternative zu ermitteln. Aus den gängigen Methoden wird das Ertragswertverfahren gewählt, da es eine schnelle, relativ sichere Abschätzung ermöglicht. Die Ermittlung erfolgt über die Multiplikation der Jahresnettomiete mit einem Vervielfältiger, der in der Regel zwischen 10 und 18 liegt. Der Vervielfältiger wird in diesem Praxisbeispiel mit 12 eher niedrig angesetzt: Nettomiete Vervielfältiger Ertragswert Unterlassensalternative 75.502,80 12,00 906.033,60 Handlungsalternative 1 95.661,00 12,00 1.147.932,00 Handlungsalternative 2 149.706,00 12,00 1.796.472,00 Handlungsalternative 3 151.470,00 12,00 1.817.640,00 Abb. 143 Ertragswert der Alternativen Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 287 Durch die Addition des Ertragswerts mit dem Ergebnis wird der Endwert erzielt Ertragswert Ergebnis Endwert Unterlassensalternative 906.033,60 301.440,80 1.207.474,40 Handlungsalternative 1 1.147.932,00 306.065,80 1.453.997,80 Handlungsalternative 2 1.796.472,00 -872.648,16 923.823,84 Handlungsalternative 3 1.817.640,00 -1.069.606,94 748.033,06 Abb. 144 Endwert der Alternativen 6.5 Praxisbeispiel: Sensitivitätsanalyse Nachdem für alle Alternativen die gleichen Parameter (Zinsen, Mietausfall etc.) gelten und diese im Sinne des Vorsichtsprinzips ermittelt wurden, ist im Falle des Praxisbeispiels keine Sensitivitätsanalyse notwendig. Auch wenn das Thema Steuern im Rahmen dieser Untersuchung nicht bearbeitet werden kann, sollte der Architekt spätestens zu diesem Zeitpunkt dem Eigentümer empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen, da die fiskalischen Effekte von entscheidender Wichtigkeit für die Vorteilhaftigkeit einer Alternative sind. 6.6 Praxisbeispiel: Diskussion der nichtmonetären Aspekte Über die Ziele und Wünsche des Eigentümers hat bereits im Vorfeld eine intensive Auseinandersetzung stattgefunden. Dadurch wurden bereits von vorneherein die Alternativen Abbruch, Teilabbruch und Verkauf ausgeschlossen. An dieser Stelle sind daher die Folgen der erarbeiteten Alternativen zu diskutieren. Eine Aufstockung des Gebäudes bedeutet mehr Arbeit für den Eigentümer als Bauherrn und Vermieter. Entscheidungen müssen getroffen, verärgerte Mieter beruhigt werden, Eigenkapital wird gebunden etc. Dagegen steht die positive Entwicklung des geerbten Gebäudes. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 288 6.7 Praxisbeispiel: Entscheidung Als letzter Schritt folgt die Entscheidung für eine der vorgeschlagenen Alternativen. Die Unterlassensalternative wird dabei vom Eigentümer abgelehnt, da er das Gebäude nicht abwirtschaften möchte. In der Regel lohnen sich Investitionen in Wohngebäude erst nach einem längeren Betrachtungszeitraum. Ein Blick auf die jährlichen Mieteinnahmen zeigt, dass durch die Aufstockung jährlich rund fünfzig Prozent mehr Einnahmen erzielt werden. Sind die Kredite abbezahlt, kann mit deutlich höheren Überschüssen gerechnet werden als sie in Handlungsalternative 1 erzielt werden. Da auf Grund der gegebenen Prognoseunsicherheit eine Betrachtung, die sich über einen Zeitraum von zehn Jahren hinaus erstreckt, nicht sinnvoll ist, ist an dieser Stelle der ermittelte Endwert von großer Bedeutung. Letztendlich führen neben dem höchsten Endwert folgende Faktoren zur Wahl der Handlungsalternative 1: • Die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes ist ohne größeren Aufwand zu verwirklichen. • Durch die Erneuerung des Daches ist der Erhalt des Gebäudes gewährleistet. Die instand gesetzten Treppenhäuser werten das Gebäude auf, und die Modernisierung der Wohneinheiten sichert die langfristige Vermietbarkeit. • Da der Eigentümer im Besitz mehrerer Gebäude ist, die in Teilen stark instandhaltungsbedürftig sind, ist es notwendig, dass in den nächsten Jahren Kapital zur Verfügung steht. Die Bindung des Eigenkapitals in eine Investition, die erst nach mehr als zehn Jahren einen tatsächlichen Überschuss erwirtschaftet, ist in diesem Fall für den Eigentümer von Nachteil. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand 7 Seite 289 Zusammenfassung und Ausblick Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit 'Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand' ist die Frage: Wie kann der Architekt die für den Eigentümer optimale Handlungsalternative im weiteren Umgang mit einem bestehenden Gebäude ermitteln? Neben der gestalterischen und technischen Kompetenz, die im Rahmen dieser Untersuchung vorausgesetzt wird, ist dafür insbesondere die wirtschaftliche Qualifikation des Architekten entscheidend. In der Fachliteratur ist der Umgang mit dem Gebäudebestand aus wirtschaftlicher Sicht bisher nur in Teilaspekten, aber nie umfassend erörtert worden. Obwohl die Brisanz der Themen Leerstand, Instandhaltungsstau etc. bekannt ist, fehlen statistische Aussagen zum Gebäudebestand und eindeutige Definitionen der spezifischen Begriffe (z.B. Instandhaltung, Sanierung) ebenso wie Aussagen zu den Lebensdauerkosten oder ein Modell zur Beurteilung von Handlungsalternativen im Bestand. Diese Untersuchung richtet sich auf den Nutzungszeitraum eines bestehenden Gebäudes. Um alternative Handlungsmöglichkeiten vergleichen zu können, ist ihr Wert zu quantifizieren. Betrachtet man den Gewinn als entscheidende Wertgröße, sind für die weiteren Untersuchungen der jeweilige Erfolg einer Handlungsalternative mit Hilfe einer Investitionsplanung zu ermitteln. Die Aufgabe der Investitionsplanung besteht in der Optimierung der Investitionsentscheidung. Auf Grundlage von Investitionsplanungsmodellen der Betriebswirtschaft, der Architektur, des Bauingenieurwesens und der Projektentwicklung wird eine auf die spezifischen Belange des Gebäudebestands ausgerichtete Investitionsplanung entwickelt. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 290 Der entscheidende Unterschied zwischen der Vorgehensweise bei Neubau und bei bestehenden Gebäuden liegt in der Tatsache, dass ein Neubau ohne größeren finanziellen Verlust auch unterbleiben kann, während im Bestand bereits Kapital gebunden ist, das in der Regel angemessen verzinst werden soll. Darüber hinaus kann der Neubau von Anfang an optimal an die Rahmenbedingungen angepasst werden, während sich die Investitionsplanung im Bestand nach den vorhandenen Gegebenheiten richten muss. Investitionen in Bauten zeichnen sich meist durch großen Kapitaleinsatz aus. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, die Einnahmen und die Ausgaben einer Investition sorgfältig und nachvollziehbar zu berechnen. Statische Investitionsrechnungen sind auf Grund der fehlenden Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertigkeit von Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Alternative untauglich. Im Rahmen der dynamischen Investitionsrechnungen bietet das Verfahren des vollständigen Finanzplans einen großen Vorteil: Er ist durch seinen tabellarischen Aufbau und die damit verbundene Transparenz für die Komplexität von Bauvorhaben besonders geeignet. Vor einer Investition in ein bestehendes Gebäude ist es notwendig, die Betrachtung der Lebensdauer zu spezifizieren, um technische und ökonomische Anforderungen und Bedingungen besser abschätzen zu können. Es können drei Zeitspannen unterschieden werden. Unter der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird der Zeitraum verstanden, in dem durch den Betrieb eines Gebäudes Gewinn erzielt wird. Die technische Lebensdauer bezieht sich auf die Gebäudesubstanz vom Zeitpunkt der Realisierung bis zum Abriss. Die wirtschaftliche Lebensdauer umfasst alle Ausgaben und Einnahmen von der Planung, über die Realisation, Nutzung und den Abbruch eines Gebäudes und ist der Zeitraum, der bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines Gebäudes entscheidend ist. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 291 Die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt in dieser Untersuchung nicht an Hand der DIN 18960, sondern der II. BV. Dies liegt darin begründet, dass in der DIN 18960 nicht alle notwendigen Positionen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit aufgeführt sind. Darüber hinaus beziehen sich sowohl die Rechtssprechung als auch die Fachliteratur bei der Frage der umlegbaren Kosten etc. auf die II. BV. Vor der Detaillierung der Investitionsplanung sind die im Rahmen der Handlungsalternativen möglichen baulichen Maßnahmen eindeutig zu definieren, da eine Vielzahl von Fachbegriffen mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet werden, deren Inhalte sich in Teilen sogar widersprechen. Eigenständige Maßnahmenpakete werden in folgende Kategorien eingeordnet: Abbruch, bauliche Veränderungen, Instandhaltung und Modernisierung. Das Modellkonzept der Investitionsplanung besteht aus sieben Stufen. Nach der Projektinitiierung durch den Eigentümer des Gebäudes werden durch den Architekten in der Situationsanalyse alle grundlegenden Fakten zum Gebäude, den beteiligten Personen, der Nutzung, dem Standort, den bisherigen Einnahmen und Ausgaben etc. ermittelt. Die kritische Analyse und Interpretation dieser Daten erfolgt in der dritten Phase, der Alternativenermittlung. Sie dient dem Architekten als Entscheidungsgrundlage für den Ausschluss von nicht realisierbaren Handlungsalternativen und weist auf die realisierbaren Möglichkeiten hin. Deren monetäre Werte werden im nächsten Schritt, der Investitionsrechnung, ermittelt. Zur Eingrenzung möglicher Unwägbarkeiten wird im Anschluss eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen, um zu prüfen, wie sensibel die jeweilige Alternative auf eine Veränderung der Basisgrößen reagiert. Die subjektiven Belange des Eigentümers werden in der anschließenden Diskussion nichtmonetärer Aspekte in die Entscheidungsvorbereitung einbezogen. In der Entscheidungsphase werden die ausschlaggebenden Parameter auf ihre Vollständigkeit, Plausibilität, Realisierbarkeit etc. überprüft und abschließend eine Entscheidung getroffen. Bewertung von Handlungsalternativen bei Investitionen in den Gebäudebestand Seite 292 Mit der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, Lücken im bisherigen Umgang mit bestehenden Gebäuden zu schließen. Das entwickelte Modell der Investitionsplanung im Bestand ist dabei als Grundgerüst zur Erfassung der entscheidenden Parameter zu verstehen, um an Hand ihrer Interpretation und Berechnung letztendlich die wirtschaftlichste Alternative für den Eigentümer zu bestimmen. Insbesondere im Umgang mit privaten Gebäudebeständen öffnen sich für den Architekten neue Tätigkeitsfelder jenseits der gewerblichen Immobilienentwickler. Das ökonomische Urteilsvermögen als Zusatznutzen für den Bauherrn in Kombination mit den architektonischen Kernkompetenzen Gestaltung, Technik und verantwortungsvoller Handhabung der Baukosten prädestinieren Architekten als Partner der Eigentümer in der Entwicklung des häufig in seinen Potentialen unterschätzten Gebäudebestands. Weiterer Forschungsbedarf besteht in der übergreifenden Erfassung und Zuordnung der Baunutzungskosten (Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungskosten etc.). Auf dieser Grundlage sind eindeutige und aussagekräftige Kennzahlen zu entwickeln, um den Handlungsbedarf bezüglich bestehender Gebäude zukünftig besser einschätzen zu können. Für die Zukunft der Architekten ist es entscheidend, sich mit den Herausforderungen zu befassen, die der Gebäudebestand beinhaltet. Dabei sind neben der Erfassung und der Weiterentwicklung von gestalterischen und technischen Gegebenheiten vor allem auch nutzerbedingte und ökonomische Belange zu berücksichtigen. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Normen und Richtlinien Seite 293 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Normen und Richtlinien II. BV Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) vom 17.10.1957 (BGBl. I S. 1719), idF der Bekanntmachung vom 12.10.1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346) II. 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