Hilfsangebote für Kinder psychisch kranker Eltern des LVR

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LVR-Klinikum Essen – Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen – Virchowstraße 174 ● 45147 Essen
Tel.: +49 (0) 201 / 72 27 – 0 ● [email protected] ● www.lvr.de
Hilfsangebote für Kinder psychisch kranker Eltern des
LVR-Klinikums Essen
1 Übersicht
Beratung & Information
Hilfsangebote
Î Information der Eltern zu den bestehenden
Hilfsangeboten
Î Rooming In-Angebot für psychisch kranke
Frauen und ihre Kinder
Î Beratung jugendlicher Kinder zum Umgang
mit der Erkrankung des Elternteils und über
mögliche Hilfestellungen
Î Therapeutische Hilfe für Kinder, sofern
diese benötigt wird
Î Bereitstellung von Informationsmaterialien
zur altergerechten Vermittlung des Krankheitsbildes für Eltern und Kinder (bspw.
„Was ist nur mit Mama los?“)
Î Enttabuisierung der Krankheit für alle Betroffenen
Î Kontaktvermittlung zu den relevanten Institutionen wie Jugendamt, Jugendhilfe,
Sozialdienst …
Î Kontaktvermittlung zu Hilfsgruppen wie
Selbsthilfegruppen (z.B. Selbsthilfegruppe
für die Angehörigen psychisch Kranker)
Erkrankt ein Elternteil, so wirkt sich dies stets auch auf die Familie und im besonderen Maße
auf die Kinder aus. Anders als bei einer somatischen Erkrankung tut sich aber bei einer psychischen Erkrankung eine Vielzahl von Schwierigkeiten auf, welche sich problematisch auf
den Zustand des jeweiligen Kindes auswirken können: Abgesehen davon, dass gerade jüngere Kinder oftmals noch unwissend darüber sind, was eine psychische Erkrankung ist, wie
sich diese konkret manifestiert und wo die Ursachen liegen (können), besteht in den meisten
Fällen noch immer eine große Berührungsangst bis hin zu tiefen Schuld- und Schamgefühlen darüber, dass ein Elternteil der psychiatrischen Behandlung bedarf.
Bereits an dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass das LVR-Klinikum Essen
nicht beabsichtigt, mit seinem Konzept zur Hilfe für die Kinder psychisch kranker Eltern die
Kinder per se als gleichfalls psychisch angegriffen oder gar behandlungsbedürftig zu stigmatisieren. Ebenso wie auch erwachsene Menschen gehen Kinder wie Jugendliche ganz unterschiedlich mit Belastungen um. Natürlich entwickeln sich gerade in derartigen Situationen Faktoren, welche eine Entwicklungsstörung des Kindes begünstigen können, wie z.B.
eine Verschlechterung der objektiven Lebensbedingungen, die Abwesenheit wichtiger Bezugspersonen oder eine späte Krankheitseinsicht der Eltern und eine mangelnde Offenheit
diesbezüglich den Kindern gegenüber.
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Den Kindern psychisch erkrankter Eltern automatisch ebenfalls eine psychisch Erkrankung
zu prophezeien, ist aber nicht alleine falsch, sondern zur Unterstützung der Kinder wie auch
ihrer Familien und damit auch in Bezug auf die Behandlung des jeweiligen Elternteils kontraproduktiv. Eine Stigmatisierung erschwert nicht allein den Kindern, sondern ebenso dem
erkrankten Elternteil den Umgang mit der entsprechenden Situation.
Der verantwortungsvolle Umgang und die aufmerksame Begutachtung der Kinder macht
daher Sinn, nicht aber die Reduktion des Kindes auf die Erkrankung seiner Mutter oder seines Vaters. Daneben ist es von großer Bedeutung, den Kindern die Berührungsängste vor
der Psychiatrie und ihren PatientInnen zu nehmen und eine altersgerechte Aufklärung über
die Erkrankung des Elternteils zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund bemüht sich das LVR-Klinikum Essen, für Eltern wie Kinder ein eingehendes Beratungs- und Informationsangebot bereitzuhalten und im gegebenen Fall konkrete Hilfsmaßnahmen anbieten zu können.
2 Herangehensweise
Wird ein erwachsener Patient neu in einer der Kliniken des LVR-Klinikums Essen aufgenommen, wird stets auch der Elternstatus abgefragt. Hiernach entscheidet sich das weitere
Vorgehen der entsprechenden Verantwortlichen, wobei im Hinblick auf einen positiven Elterstatus noch stets gewisse Unterscheidungen zu treffen sind, wie beispielsweise:
• Handelt es sich bei dem jeweiligen zu behandelnden Elternteil um den Vater oder aber
um die Mutter?
Da die Mutter in der Regel weiterhin im Alltag die wichtigere Bezugsperson für die Kinder darstellt, ist eine Behandlung hier zumeist mit einer größeren Belastung für die
Kinder verbunden.
• Sofern es sich bei dem zu behandelnden Elternteil um die Mutter handelt: Ist sie alleinerziehend? Wenn ja, besteht ein regelmäßiger Kontakt zum Vater der Kinder? Wie sind
die weiteren Familienstrukturen? Wie eng sind die weiteren familiären Kontakte? Besteht eine gute Einbindung in ein soziales Netzwerk?
Wichtig für Kinder jeden Alters ist es, eine Bezugsperson zu haben, mit der sie über die
aktuelle Situation sprechen können. Dabei kann es sich durchaus auch um eine Person
außerhalb des Familienkreises handeln, was sogar insofern Vorteile bieten kann, als
dass diese Person nicht direkt durch die Erkrankung des Elternteils betroffen ist und ihr
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ein gewisser Abstand zu der Situation und damit auch ein unbelasteterer Umgang mit
der selben nachgesagt werden kann.
• Das Alter des betroffenen Kindes respektive der Kinder ist ein ebensolch wichtiger Faktor. Dies spielt speziell auch dann eine Rolle, wenn die Person, welche die vorwiegende
häusliche Versorgungsrolle in der Familie stellt, auf Grund einer psychischen Erkrankung eventuell nur noch zeitweise oder auch gar nicht mehr dieser Rolle nachgehen
kann.
Das Phänomen, dass Kinder bereits im Vorfeld, bevor eine psychische Erkrankung eines
Elternteils erkannt oder behandelt wird, dessen Rolle und die damit verbundenen Aufgaben in der Familie kompensiert, wenn nicht gar komplett übernommen haben, ist hinlänglich bekannt. Hier lastet z.T. ein sehr hoher Druck auf den Kindern, die Funktion des
Elterteils so gut wie möglich zu erfüllen, und es liegt auch in der Verantwortung der behandelnden Ärzte, hier zu intervenieren und eine Überbelastung des Kindes zu verhindern. Die konkreten Hilfsangebote, die das LVR-Klinikum Essen dazu vorhält, sind unter
Punkt 4 „Hilfsangebote für Eltern und Kinder“ beschrieben.
Je nach individueller familiärer Situation entscheidet das klinische Personal damit, welche
weiteren Schritte unternommen werden müssen, um Kindern wie Eltern den Umgang mit
den Gegebenheiten einer psychischen Erkrankung zu erleichtern und angemessene Hilfestellungen bieten zu können.
3 Beratungs- und Informationsangebot
Das LVR-Klinikum Essen hält ein breites Beratungs- und Informationsangebot für seine PatientInnen, aber auch deren Angehörige bereit, um den Umgang mit einer psychischen Erkrankung zu erleichtern und Berührungsängste, Scham- oder Schuldgefühle abbauen zu
können. Neben der fachkundigen Unterstützung durch unser Klinikpersonal gehören dazu
etwa auch
• Informationen für Eltern zum Umgang mit einer psychischen Erkrankung, der Aufklärung über die verschiedenen Krankheitsbilder und bezüglich kompetenter fachlicher
Hilfen institutioneller wie ehrenamtlicher Art;
• die Beratung der Kinder zum Thema psychische Erkrankung, aber auch zum Umgang
mit dieser sowie das Angebot der Kontaktvermittlung an Hilfsstellen;
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• die Bereitstellung von Informationsmaterialien für die Eltern wie auch die Kinder in allen Altersgruppen, etwa in Form von Literatur (z.B. „Was ist nur mit Mama los?“, „Mamas Monster“ oder „Nicht von schlechten Eltern“).
Primäres Ziel dieser Beratung ist es, bei Eltern und Kindern ein Gefühl für den Tatbestand
einer psychischen Erkrankung aufzubauen, selbige zu Enttabuisieren und einen Umgang
damit zu fördern, welcher der Situation angemessen ist, insbesondere aber für die Kinder
nicht zu einer Belastung wird.
Oftmals haben Kinder schon im Vorfeld, d.h. bevor der jeweilige Elternteil in Behandlung
gegangen ist, unter der Situation gelitten; sei es, dass sie versucht haben, die „Normalität“
in der Familie aufrechtzuerhalten oder unter starken Scham- und Schuldgefühlen standen.
Hier hilft das Stationspersonal, mit der Problemlage zurechtzukommen und kann darüber
hinaus ggf. auch weitergehende Kontakte zu kompetenten Ansprechpartnern schaffen.
4 Hilfsangebote für Eltern und Kinder
Oftmals bedarf es mehr als nur einer umfassenden Beratung. Für diese Fälle bietet das
LVR-Klinikum Essen konkrete Hilfestellungen an, die auf die spezifische familiäre Situation
und die individuellen Problemlagen seiner PatientInnen und deren Angehörigen, insbesondere aber auch der Kinder zugeschnitten sind.
4.1
Rooming In-Konzept
Bereits 2005 hat die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des LVR-Klinikums Essen ein
Konzept für psychisch kranke Frauen und ihre Kinder verabschiedet.
Will eine Patientin im geschützten Rahmen einer Station den persönlichen Kontakt zu ihrem
Kind aufrecht erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen das sog. Rooming InKonzept Anwendung finden, d.h. der Mutter wird die Möglichkeit gegeben, über den Behandlugnszeitraum hinweg ihr Kind bei sich auf der Station zu haben.
Dies ist möglich, sofern die Patientin grundsätzlich in der Lage ist, ihr Kind selber zu versorgen. Eine schwerwiegende oder akute psychiatrische Symptomatik, bspw. Erregungszustände, ausgeprägte und akute paranoide Symptome o.ä., muss zunächst behandelt werden und
soweit gebessert sein, dass eine gemeinsame Unterbringung zusammen mit dem Kind möglich wird. Gleichfalls kann sich während der stationären Behandlung das Zustandsbild der
Patientin verändern, so dass die Rooming In-Behandlung beendet werden muss. Daher klärt
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das Klinikpersonal mit der Mutter/den erziehungsberechtigten Personen bereits vor der stationären Aufnahme ab, wo das Kind im Falle einer Unterbrechung der Rooming InBehandlung untergebracht werden kann. Außerdem wird ggf. in einem Vorgespräch eine
entsprechende schriftliche Vereinbarung mit den Angehörigen oder den Mitarbeitern des
Jugendamtes geschlossen.
Die Auswahl der Station, auf der Mutter und Kind untergebracht werden, richtet sich in erster Linie nach der Erkrankung der Patientin und dem dazu passenden Stationskonzept zur
Behandlung der Störung. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass eine Gefährdung des
Kindes durch Mitpatienten vermieden wird. Eine Aufnahme der Patientin mit ihrem Kind auf
der Akut- und Aufnahmestation P1 ist damit in der Regel nicht möglich.
Mutter und Kind werden, sofern möglich, alleine in einem Zimmer untergebracht. Prinzipiell
können nur gesunde Kinder mit ihren Müttern aufgenommen werden. Kinder, die bereits in
einem Alter sind, in welchem sie mobil genug sind, um alleine auf der Station umherzulaufen, können aus Sicherheitsgründen nicht aufgenommen werden.
Während der Behandlungszeit muss die Patientin ihr Kind selber versorgen, wird aber seitens der Pflegenden der Station unterstützt. Bei Abwesenheit der Patientin, z.B. wegen Teilnahme an einer Therapie, wird das Kind vorübergehend von den Pflegenden beaufsichtigt.
Voraussetzung ist eine ausreichende Mitarbeiterbesetzung der Station.
Die Kosten für die Versorgung des Kindes sowie die Beschaffung der notwendigen Artikel
etc. müssen von der Patientin und/oder ihren Angehörigen übernommen werden. Eine kinderärztliche Behandlung und eine Kinderpflege können von der Klinik nicht übernommen
werden. Das Kind wird in der Statistik der Station nicht als Patient, sondern als Begleitperson geführt.
4.2
Therapeutische Angebote
Die Tatsache der psychischen Erkrankung eines Elternteils oder auch beider Elternteile ist
für Kinder jeden Alters ein belastender Umstand. Je nach den situativen Gegebenheiten,
aber immer auch abhängig von Faktoren wie etwa dem sozialen Umfeld, in welchem sich die
Kinder aufhalten, kann es bei diesen ebenfalls zu einer psychischen Störung kommen.
Für diese Kinder besteht ein Angebot zur Diagnostik und Behandlung im Sinne einer Krisenintervention in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters.
Daneben hält die Kinder- und Jugendpsychiatrie des LVR-Klinikums Essen ein breites Angebot an therapeutischen Hilfen bereit, sowohl ambulanter wie auch tagesklinischer oder sta-
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tionärer Art. Damit ist prinzipiell auch eine Behandlung dieser Kinder über eine Krisenintervention hinaus möglich.
Darüber hinaus ist – ja nach Krankheitsbild des behandelten Elternteils – ein Einbezug der
weiteren Familie und damit auch der Kinder in die therapeutische Behandlung insofern möglich, als dass gemeinsame Gespräche zur Einschätzung und Erkennung der aktuellen Lebenssituation und Problembewältigung angeboten werden können.
4.3
Kontaktvermittlung
Das LVR-Klinikum Essen unterhält eine Vielzahl von Kontakten zu institutionellen Einrichtungen, aber auch ehrenamtlichen Organisationen, die sich mit der Thematik einer psychischen Erkrankung und der Hilfeleistung für Betroffene wie Angehörigen befassen.
Je nach den situationalen Gegebenheiten wird hier seitens der Mitarbeiter des LVRKlinikums Essen ein Netzwerk aktiviert, welches sich der konkreten Problemstellung annimmt und rasche und kompetente Hilfe für die Familie und die Kinder bereitstellt.
Beispielhaft wäre hier etwa der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, der Sozialpsychiatrische Dienst, Erziehungsberatungsstellen, dem schulpsychologischen Dienst, aber
auch spezifische Angebote der freiwilligen Hilfe, insbesondere zum Beispiel für ältere Kinder
beziehungsweise Jugendliche, wie die Ortsgruppe Essen der Angehörigen psychisch Kranker
e.V.
Kinder und Jugendliche, welche einer weitergehenden Hilfe bedürfen, können darüber hinaus auch an niedergelassene Ärzte vermittelt werden.
In allen Bereichen stehen die MitarbeiterInnen des LVR-Klinikums Essen Eltern wie Kindern
hilfreich zur Seite und unterstützen diese in der Kontaktaufnahme zu allen Partnern, soweit
es ihnen möglich ist.
Darüber hinaus hat die Klinik für abhängiges Verhalten und Suchtmedizin über diese allgemeinen Netzwerke hinaus noch spezielle Kooperationsverträge bezüglich der Hilfe für drogenabhängige Eltern und ihre Kinder geschlossen. Kooperationspartner sind neben dem
LVR-Klinikum Essen vor allem die Krisenhilfe Essen, die Stadt Essen, das Jugendamt sowie
lokale gynäkologische und kinderheilkundliche Kliniken. De facto die Hauptzielgruppe dieser
Kooperation sind schwangere Opiatabhängige. Durch die Kooperation soll die zügige Einleitung einer Substitutionsbehandlung, die Sicherstellung der schwangerschaftsbegleitenden
gynäkologischen Untersuchungen, die zeitige Einschaltung des Jugendamtes sowie die Geburt in einer Klinik mit Kompetenz für die Behandlung des neonatalen Entzugssyndroms
gewährleistet sein. In der nachgeburtlichen Phase ist insbesondere die Kooperation von
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Substitutionsambulanz und Jugendamt zur Unterstützung der Eltern, aber auch zur Sicherung des Kindeswohles von Bedeutung.
Ein zweiter Kooperationsvertrag betrifft Hilfen für Kinder von alkoholkranken Eltern. Über
die oben genannten Institutionen hinaus sind hier insbesondere auch die weiteren lokalen
qualifizierten Entzugsstationen sowie die Entwöhnungsfachkliniken einbezogen.
In der praktischen Umsetzung hat sich die Kooperation in Hinblick auf die Schwangerschaftsbegleitung sowie die nachgeburtliche Phase bei drogenabhängigen Eltern sehr bewährt.
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