Lernzielkatalog für das Praktikum

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Lernzielkatalog Praktikum Psychiatrie und Psychotherapie
FB 16 Medizin Universität Frankfurt am Main
Stand 01.03.2016
Der Lernzielkatalog für das Praktikum im Fach Psychiatrie und Psychotherapie
beinhaltet die für die studentische Lehre relevanten klinische Bilder, Fertigkeiten und
Fähigkeiten sowie Allgemeine Lernziele
Die Zuordnung der Lernziele erfolgt zu den Kompetenzebenen 1-3b:
Jedem Lernziel wird eine s.g. Kompetenzebene zugewiesen, diese legt fest, wie weit
der Sachverstand bzw. die Fachkenntnis der Studierenden nach dem Praktikum mit
einem Krankheitsbild bzw. einer Fähigkeit & Fertigkeit ausgebildet sein soll.
Kompetenzebenen
1
Faktenwissen
Deskriptives Wissen (Fakten,
Tatsachen) nennen und
beschreiben können
2
[Lediglich die Frage nach
dem "Was" wird
beantwortet.]
Anwendungswissen /
Handlungs- &
Begründungswissen
[Die zu beantwortenden
Leitfragen sind "Wie" &
"Warum"]
Der/die Studierende kann das Krankheitsbild grob
beschreiben, ordnet es in den klinischen Kontext ein,
zeigt jedoch kein Detailwissen. Er/sie muss die
Krankheit nicht diagnostizieren und behandeln.
Von der Fertigkeit hat er/sie mindestens theoretisches
Basiswissen (Prinzip, Indikation).
Der/die Studierende erläutert die wesentlichen
Differentialdiagnosen des Krankheitsbildes. Er wendet
Detailwissen zum Krankheitsbild in definierten
Kompetenzbereichen (z.B. Diagnosestellung, Therapie,
Patientenmanagement, Prävention,
Notfallmanagement) an.
Der/die Studierende hat mindestens theoretisches
Wissen über die Fertigkeit oder Fähigkeit (Prinzip,
Indikation, Kontraindikation, Belastung des Patienten,
Durchführung, Komplikation, Anamnese, Aufklärung,
Auswertung von Untersuchungen) und sie wurde
Ihr/Ihm demonstriert (real, durch Simulation, durch
Videodemonstration oder anderes Medium).
3a
unter Aufsicht selbst tun
3b
routiniert selbst tun
(Das theoretische Wissen des Studierenden ist
ausreichend um über die Untersuchung/Therapie
aufzuklären.)
Der/die Studierende führt die ärztliche
Tätigkeit/(psychomotorische) Fertigkeit oder Fähigkeit
zu den angegebenen Kompetenzbereichen (z.B.
Diagnosestellung, Diagnostik, Technik, Therapie,
Prävention, Notfallmanagement, Anamnese,
Aufklärung,
Auswertung von Untersuchungen) unter Aufsicht durch.
Mindestens theoretisches Wissen wird vorausgesetzt.
Der/die Studierende führt die ärztliche
Tätigkeit/(psychomotorische) Fertigkeit oder Fähigkeit
zu den angegebenen Kompetenzbereichen (z.B.
Diagnosestellung, Technik, Diagnostik, Therapie,
Prävention, Notfallmanagement, Anamnese,
Aufklärung, Auswertung von Untersuchungen)
selbstständig durch. Mindestens theoretisches Wissen
wird vorausgesetzt.
Anmerkung
Auf Kompetenzebene I wird
keine
Bestimmung der
Kompetenzbereiche
(T,D,M,N)
vorgenom-men.
Die Kompetenz wird in Kompetenzbereiche untergliedert:
Durch das setzen des entsprechenden Buchstaben (D, T, M, N) wird definiert, in
welchem Bereich die Studierenden die zuvor genannte Kompetenzebene erreichen
sollen.
Kompetenzbereiche
Diagnostik (D)
Therapie (T)
Management (M)
Notfall (N)
Der/die Studierende stellt eigenständig die Diagnose/ Verdachtsdiagnose durch
Anamnese und Erheben des psychopathologischen Befunds.
Der/die Studierende führt eigenständig die Therapie anhand etablierter Richtlinien
durch. Die Vergabe des Buchstabens T schließt das Management (M) ein.
Der/die Studierende plant eigenständig das Patientenmanagement (Zuweisung zu
einem bestimmten Fachgebiet, Definition der adäquaten Diagnostik, Integration
verschiedener Fachgebiete bei interdisziplinärer Behandlung). Er/sie muss nicht
selbständig die Therapie durchführen.
Die Vergabe des Buchstabens T schließt das Management (M) ein.
Der/die Studierende erkennt eine Notfallsituation und leitet Notfallmaßnahmen ein.
Er/sie muss nicht notwendigerweise die Diagnose stellen, sondern aufgrund einer
Verdachtsdiagnose handeln.
Anmerkung: Die in anderen klinischen Fächern übliche Auftrennung des
Kompetenzbereichs Diagnostik in klinische Diagnostik und apparative Diagnostik
entfällt.
Kurstag 1: Grundlagen der Psychopathologie und der psychiatrischen Diagnostik
Lerninhalte
Kenntnisse
Prävalenz psychischer Erkrankungen
Kompetenzstufe
D
T
M
N
1
Der Student kennt die Prävalenz der 4 häufigsten psychischen Erkrankungen
Einteilung psychischer Erkrankungen
1
(ICD-10, DSM IV)
Die Studierenden kennen das Klassifikationssystem nach ICD-10 und kann dieses skizzieren (F1, F2,
F3, F4, …. etc.)
Biopsychosoziales Krankheitsverständnis
1
Der/die Studierende kann das Konzept in Umrissen definieren (Einfluss genetischer Faktoren, erhöhte
Vulnerabilität durch z.B. Traumata, psychische/physische Auslöser bei Entstehung einer psychischen
Störung)
Psychopathologischer Befund
2
D
Suizidalität
2
D
Der Student kennt Risikofaktoren für Suizide
N
Kurstag 2: Grundlagen der psychiatrischen Untersuchung und Gesprächsführung
Lerninhalte
Kenntnisse
Herstellen einer vertrauensfördernden
Untersuchungsatmosphäre und Kontaktaufbau
Kompetenzstufe
D
T
M
N
3a
Erhebung des psychopathologischen Befundes. Die Studierenden können:
Bewusstsein und Orientierung einschätzen,
beschreiben und dokumentieren
Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
erkennen, beschreiben und dokumentieren
formale und inhaltliche Denkstörungen erfassen,
beschreiben und dokumentieren.
Sinnestäuschungen und Ich-Störungen erkennen,
beschreiben und dokumentieren.
Affektivität erfassen, beschreiben und
dokumentieren.
Antriebs- und psychomotorische Störungen
erfassen, beschreiben und dokumentieren.
Zirkadiane Besonderheiten erfragen und
dokumentieren.
Selbst- und Fremdgefährdung einschließlich
selbstverletzendem Verhalten erfragen und
dokumentieren sowie Suizidgedanken und absichten differenziert erfassen und
dokumentieren.
Aggressivität, sozialen Rückzug oder Umtriebigkeit
erfragen und dokumentieren.
3a
3a
3a
3a
3a
3a
3a
3a
N
3a
Biographisches Interview einschl. Sozialanamnese
3a
Gespräch zur Klärung, ob Suizidalität vorliegt
3a
Psychiatrische Beratung, Aufklärung über die
Diagnose, Aufklärung über Indikation zur Therapie
3a
N
Kurstag 3: Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
Lerninhalte
Kenntnisse
Kompetenzstufe
Demenz bei Alzheimer’scher Erkrankung
2
Vaskuläre Demenz
2
Delir
2
Andere Demenzformen (Fronto-temporale
Demenz, Lewy-Körper-Demenz, CJK)
1
D
D
T
M
N
N
Psychische Störungen bei Parkinson-Syndrom
1
Psychische Störungen bei Epilepsie
1
Gilles-de-la-Tourette-Syndrom
1
Psychische Störungen bei Schlaganfällen und
anderen Hirnläsionen
Psychische Störungen bei entzündlichen
Hirnerkrankungen (Encephalitits disseminata,
Neuroborreliose, systemischer Lupus
erythematodes, M. Whipple, Neurosarkoidose etc.)
Psychische Störungen bei endokrinologischen
Erkrankungen (Schilddrüsenfunktionsstörungen, M.
Addison, M. Cushing etc.)
1
1
1
Kurstag 4: Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope
Substanzen
Lerninhalte
Kenntnisse
Kompetenzstufe
D
T
Alkoholmissbrauch/Alkoholabhängigkeit
2
D
T
Alkoholintoxikation
2
D
Alkoholentzugsdelir
2
D
T
N
Alkoholhalluzinose
1
Amnestische Störungen durch Alkohol (KorsakowSyndrom)
1
Wernicke-Encephalopathie
2
D
T
N
Störung durch Tabak
2
Störung durch Opioide (Opiatabhängigkeit)
2
Störung durch Cannabinoide
1
Störungen durch Sedativa oder Hypnotika
2
Störungen durch Halluzinogene
1
Störungen durch flüchtige Lösungsmittel
1
Störungen durch multiplen Substanzgebrauch
1
Der/die Studierende kann aufgrund der
psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
die Diagnose einer Substanz- und
Alkoholabhängigkeit stellen und einen allgemein
üblichen Behandlungsplan erstellen.
3a
M
N
N
N
D
T
D
T
N
Kurstag 5: Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
Lerninhalte
Kenntnisse
Schizophrenie
Kompetenzstufe
D
T
2
D
T
M
N
N
Der/die Studierende sollte die diagnostischen Kriterien und Differentialdiagnosen der Schizophrenie
kennen. Es werden die therapeutische Möglichkeiten (einschl. Wirkungen / Nebenwirkungen von
Antipsychotika, Langzeitbehandlung) sowie das Erkennen und die Therapie akuter Notfallsituationen
vermittelt.
Schizoaffektive Störung
1
D
T
Der/die Studierende sollte Kenntnis von der Diagnose und Therapie der schizoaffektiven Störung
haben.
Schizotype Störung*
1
(Anhaltende) wahnhafte Störung*
1
Vorübergehende akute psychotische Stö1
rung*
* Der/die Studierende sollte diese Diagnosen als Differentialdiagnosen zur schizophrenen Störung
kennen.
Der/die Studierende kann aufgrund der
psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
3a
D
T
die Diagnose einer Schizophrenie stellen und einen
Behandlungsplan erstellen.
Kurstag 6: Affektive Störungen
Lerninhalte
Kenntnisse
Depressive Störung
Kompetenzstufe
D
T
2
D
T
M
N
N
Der/die Studierende sollte die diagnostischen Kriterien, Differentialdiagnosen und Verlaufsformen
depressiver Störungen kennen. Es werden die therapeutische Möglichkeiten (einschl. Wirkungen /
Nebenwirkungen von Antidepressia, Rückfallprophylaxe, nichtmedikamentöse Therapieformen) sowie
das Erkennen und die Therapie akuter Notfallsituationen vermittelt.
Manische Episode
2
D
T
N
Bipolare affektive Störung
2
D
T
N
Der/die Studierende sollte die diagnostischen Kriterien, Differentialdiagnosen und Verlaufsformen
bipolarer affektiver Störungen kennen. Es werden die therapeutische Möglichkeiten (einschl.
Wirkungen / Nebenwirkungen von Stimmungsstabilisatoren, Phasenprophylaxe) sowie das Erkennen
und die Therapie akuter Notfallsituationen vermittelt.
Dysthymia
1
Der/die Studierende sollte auch die Dysthymia als eine in der hausärztlichen Praxis sehr häufige
psychische Störung kennen.
Der/die Studierende kann aufgrund der
psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
3a
D
T
die Diagnose einer depressiven Störung stellen
und einen Behandlungsplan erstellen.
Der/die Studierende kann aufgrund der
psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
die Diagnose einer bipolaren affektiven Störung
stellen und einen Behandlungsplan erstellen.
3a
D
T
Kurstag 7: Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen
Lerninhalte
Kenntnisse
Kompetenzstufe
D
T
D
T
T
M
N
Phobien (z.B. Agoraphobie, soziale Phobie)
2
Panikstörung
2
Generalisierte Angststörung
1
Angst und depressive Störung, gemischt
1
Zwangsstörung
2
D
Akute Belastungsreaktion
2
D
N
Posttraumatische Belastungsstörung
2
D
N
Anpassungsstörung
1
Der/die Studierende kann aufgrund der
psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
die Diagnose einer neurotischen, Belastungs- oder
somatoformen Störung stellen und einen
Behandlungsplan erstellen.
3a
D
T
D
T
N
Kurstag 8: Akutpsychiatrie und juristische Aspekte
Lerninhalte
Kenntnisse
Deeskalationstechniken und Umgang mit erregten
Patienten
Einwilligungsfähigkeit
Kompetenzstufe
M
N
2
N
2
N
Der/die Studierende weiß, wie Einwilligungsfähigkeit definiert ist. Er kennt das Betreuungsrecht mit
der Möglichkeit einer Einrichtung einer Betreuung bei Patienten, die krankheitsbedingt ihre Rechte
nicht wahrnehmen können.
Unterbringung
2
N
Der/die Studierende kennt das Hessische Feiheitsentziehungsgesetz (HFEG), d.h., die geforderten
Voraussetzungen für eine Unterbringung. Er weiß, welche Maßnahmen zur Überweisung
eigengefährdeter und fremdgefährdender Personen zu ergreifen sind.
Schuldfähgkeit
1
Der/die Studierende kennt die Gesetzeslage zur fachärztlichen Beurteilung der Schuldunfähigkeit
nach StGB (§19, 20, 21) und die Voraussetzungen freiheitsentziehender Maßregeln nach StGB (§62,
63, 64).
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