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SCHWEIN
Atemwegserkrankungen kommen häufig
vor und zählen zu den wichtigsten Kostenverursachern in der Schweinehaltung. Die
Intensivierung der Schweineproduktion
erhöht zwangsläufig den Infektionsdruck in
Großbeständen. Suboptimale Haltungsbedingungen sowie der zunehmend unterschiedliche Immunstatus der Tiere durch verschiedene Tierherkünfte sind ebenfalls
Wegbereiter für Infektionserkrankungen.
Zusätzlich beeinflussen gerade bei Atemwegserkrankungen neue Faktorenkrankheiten wie
PRRS (Porzines reproduktives und respiratorisches Syndrom) und PMWS (Postweaning
multisystemic wasting Syndrom) die
Widerstandsfähigkeit der Tiere. Hier kommen verschiedene Infektionserreger zusammen, wodurch ein neues Krankheitsbild entsteht. Begünstigt werden Infektionen durch
viele Umweltfaktoren, wie beispielsweise
durch Tiertransporte, schlechtes Stallklima
(u.a. Unterkühlung, Zugluft, zu hohe/ niedrige Luftfeuchtigkeit, Schadgase wie z.B.
Ammoniak), Fütterungsfehler sowie Parasitosen. Empfindlichere, gestresste Schweine
reagieren stärker auf Umwelteinflüsse, so
dass diese Stressfaktoren für eine Belastung
des Immunsystems sorgen, welches dann
gegen Infektionserreger nicht mehr gewappnet ist.
Wie infizieren sich die
Schweine?
Viren fungieren als
„Wegbereiter“
Immunologisch geschwächte Tiere sind
besonders empfänglich für eine Vielzahl von
Krankheitserregern. Insbesondere der
Respirationstrakt ist durch seinen stetigen
Austausch mit der Umwelt gefährdet. Viele
Erreger werden über die Luft übertragen. Die
Tiere nehmen die Erreger oral auf, entweder
über Aufnahme von Nasensekret beim
Beschnüffeln, aber auch über das Einatmen
von schwebenden, keimhaltigen Tröpfchen.
In Untersuchungen konnte gezeigt werden,
dass nasskalte Witterung ein verstärktes
Infektionsrisiko darstellt, weil die keimhaltigen Tröpfchen dann häufiger vorkommen
und über weite Strecken übertragen werden
können. Betriebe in Ebenen mit viel Nebel
z.B. haben daher ein besonders hohes
Infektionsrisiko, wenn in der näheren
Umgebung Atemwegserkrankungen ausbrechen.
Es gibt durch Viren und durch Bakterien
bzw. Mykoplasmen verursachte Atemwegserkrankungen (siehe Tabelle). Oftmals
kommen Mischinfektionen vor: Viren verursachen erste Schädigungen an den Atmungsorganen, die sich dann durch bakterielle
Sekundärinfektionen erst richtig ausprägen.
Zu den Atemwegserkrankungen, die durch
Viren ausgelöst werden, zählen Schweineinfluenza (Influenza-A-(Ortho-myxo)Virus),
Porzines reproduktives und respiratorisches
Syndrom (PRRS-Virus) sowie das respiratorische Coronavirus (PRC-Virus). Zu den bakteriell bedingten Atemwegserkrankungen zählen die Bordetella-bronchiseptica-Pneumonie, die Pasteurellose und die Actinobacillus-Pleuropneumonie (APP). Als dritte
bedeutsame Erkrankung der Atemwege ist die
Mykoplasmen- oder enzootische Pneumonie
(EP) zu nennen. Die Infektionen verlaufen je
nach Anfälligkeit der Tiere unterschiedlich
schwer: Im harmlosesten Fall liegt eine
Bronchitis vor, das ist eine Entzündung der
luftführenden Wege ohne eitrige Beteiligung.
Hier ist der Krankheitsverlauf meistens kurz,
der Hustenschleim bleibt wässrig, Fieber und
Abgeschlagenheit treten nur selten auf. Im
schlimmsten Fall erkrankt das Schwein an
einer Pneumonie, also einer schweren, eitrigen Lungenentzündung. Auf die für die
Schweineproduktion wichtigsten Erkrankungen wird im Folgenden näher eingegangen.
Betriebe in Hügellage dagegen sind durch
den vermehrten Luftaustausch besser
geschützt. Gelangen Partikel wie Viren oder
Bakterien mit der Atemluft in den Atmungsapparat, treffen sie auf verschiedene Barrieren
wie Schleimhaut und Flimmerhärchen.
Größere Partikel werden meistens schon im
Nasen-Rachenraum zurückgehalten. Unmittelbar nach dem Einatmen von Störstoffen
oder Schadgasen kommt es zur Abwehrreaktion des Tieres:
Durch Husten und Niesen befördert es
unlösliche Fremdkörper mit hoher Luftgeschwindigkeit wieder hinaus. Bakterien
und Viren aber haften an der Schleimhaut, die
bei der Abwehr eine sehr wichtige Funktion
erfüllt:
Sofern ihre
immunologische
Schutzfunktion intakt ist, bewirkt sie eine
Abtötung bzw. Bindung der Erreger und anderer Partikel.
Schweineinfluenza
Die Influenza ist eine seit langem bekannte virale, akut verlaufende, hoch ansteckende
Erkrankung der Atmungsorgane. Sie besitzt
auch eine Bedeutung für die Gesundheit des
Menschen, da der Erreger durch Rekombination auf den Menschen übergehen
kann. Andersherum können Schweine aber
auch durch ein menschliches Influenzavirus
infiziert werden. Schweineinfluenzaviren werden den Subtypen H1N1 und H3N2 zugeordnet. Zwei bis vier Tage nach der Infektion sind
erste Symptome wie Depression, Appetitlosigkeit, hohes Fieber sowie Muskelschwäche
und -schmerzen zu beobachten. Das sehr
plötzliche Auftreten sowie die schnelle
Erkrankung fast aller Tiere des Bestandes sind
typisch. Als respiratorische Kernsymptome
sind Atemnot und ein krampfhafter trockener
Husten auffällig. Auf Grund des sehr hohen
Fiebers kann es bei Sauen zu Aborten und
Fruchtbarkeitsstörungen kommen. Saugferkel erkranken in der Regel nicht. Bei
unkompliziertem Verlauf und sehr guten
hygienischen Verhältnissen sowie guter
Konstitution der Tiere genesen diese innerhalb von vier bis sechs Tagen. Meist aber treten durch Bakterien (z.B. Pasteurellen,
Actinobacillus) Sekundärinfektionen auf, was
den Krankheitsverlauf bestandsspezifisch
sehr verlängern kann.
PRRS
Das PPRS-Virus zeichnet für zwei
Krankheitskomplexe verantwortlich:
Während es bei Sauen vermehrte Frühgeburten toter Ferkel („seuchenhafter Spätabort“) sowie hohe Saugferkelverluste auslöst, verursacht es bei Läuferschweinen
Atemwegserkrankungen (Chronisch rezidivierende Pneumonie unter Beteiligung des
PRRS-Virus). Das Virus vermehrt sich vorwiegend in Lungenmakrophagen und wird
vom zweiten Tage nach Infektion mit allen
Körpersekreten ausgeschieden.
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und jeweils in verschiedenen Ländern vorkommen. Die Erkrankung führt zur
Zerstörung von Abwehrzellen des Tieres in
der Lunge und der roten Blutkörperchen.
Meistens sind Tiere im Alter zwischen der 9.
und 16. Lebenswoche betroffen. Erste
Symptome nach Infektion treten bereits nach
ein bis fünf Tagen auf. Der Verlauf der
Erkrankung hängt stark vom gleichzeitigen
Auftreten anderer Erreger ab (PRRS,
Pasteurellen, Influenza, Mykoplasmen). Es
wird zwischen einer perakuten, akuten und
chronischen Verlaufsform unterschieden. Die
Symptome der perakuten Form sind hohes
Fieber (bis 42,5° C), Futterverweigerung,
stark gestörtes Allgemeinbefinden, Maulund Schnappatmung, blaurote Verfärbung
der Ohren sowie der Haut und Rüsselscheibe
als Zeichen einer ausgeprägten Kreislaufschwäche. Bei schwerst erkrankten Tieren
ist der Nasenausfluss blutig-schaumig. Der
Tod kann innerhalb von einem Tag eintreten
(plötzliche Todesfälle). Die Erkrankung breitet sich sprunghaft im Bestand aus. Die akute
Form verläuft auch schnell und heftig, aber
etwas weniger ausgeprägt als bei der perakuten Form. Ohne Behandlung verenden diese
Tiere aber ebenfalls innerhalb von ein bis zwei
Tagen. Die Symptome der chronischen Form
sind weniger stark, Fieber kann auftreten,
auch vereinzeltes Husten, vor allem nach
Bewegung, Fressunlust und ein steigender
Anteil von Kümmerern.
Bordetellose und
Pasteurellose
Bordetellen sind Bakterien, weit verbreitet
und daher häufig an Sekundärinfektionen
beteiligt. Ihr Krankheitsbild nennt sich
Bordetella-bronchiseptica-Pneumonie. Vor
allem bei wenige Tage bis vier Wochen alten
Saugferkeln tritt eine dem Keuchhusten ähnliche Erkrankung auf (trockener Husten), von
der angenommen wird, dass sie primär durch
Bordetella bronchoseptica ausgelöst wird. Die
Ferkel kümmern, haben Atemnot, zeigen vermehrtes Niesen. Die Diagnose ist schwierig,
weil die Symptome anderen Atemwegserkankungen wie z.B. der EP sehr ähnlich
sind.
Der klinische Verdacht einer Beteiligung
des PRRS-Virus an gehäuften Lungenentzündungen unter Läuferschweinen ergibt
sich, wenn Tiere Fieber haben und trotz antibiotischer Behandlung wenige Tage später
erneut erkranken. Geschwollene Augenlider
und seröser Augenausfluss sind ebenfalls ein
Hinweis. Nach einem wechselnden Krankheitsgeschehen über drei bis fünf Wochen
sind relativ plötzlich fast alle Tiere wieder fieberfrei. Durch die Erkrankung befinden sie
sich allerdings in einem schlechten Ernährungszustand, was das eigentliche wirtschaftliche Problem ausmacht. Die PRRS-Infektion
kann erlöschen, wenn in Beständen mit
durchseuchten Sauen die gegenseitige Infektion der Jungtiere unterbunden wird.
ActinobacillusPleuropneumonie (APP)
Diese Erkrankung ist weltweit verbreitet
und hat bei Schweinen eine ähnlich große
Bedeutung wie die Enzootische Pneumonie
(EP). Früher wurde sie auch HämophilusPleuropneumonie (HPP)
genannt.
Insbesondere in Kombination mit anderen
Sekundärerregern kann sie zu starken direkten und indirekten Verlusten führen. Der
Erreger der APP ist Actinobacillus pleuropneumoniae, der hoch virulent und an das
Schwein adaptiert ist. Er unterteilt sich in zwei
Stämme und 12 verschiedene Serotypen, die
unterschiedlich stark krankmachend sind
Die umgangsprachlich auch „Schnüffelkrankheit“ genannte Progressive Rhinitis atropicans ist eine Entzündung der Nasenschleimhaut, die bei jungen Schweinen und
chronischem Verlauf zu Knochenverformungen führt. Die Erkrankung ist weltweit verbreitet. Der Erreger heißt Pasteurella
multocida und bildet ein Toxin, welches die
Knorpelzellen in der Nasenscheidewand der
Ferkel schädigt, so dass es nachfolgend zu
einer Verkürzung und Verkrümmung des
Rüssels bei den Tieren kommt. Diese klinischen Erscheinungen führen neben Nasenausfluss auch zu starken Wachstumsdepressionen, weil die Tiere bei extremer
Verkrümmung nicht mehr in der Lage sind,
genügend Futter aufzunehmen. Zudem wird
durch die Verformung der Nase der spiralige
Luftfilter zerstört.
Ohne diesen können Staubpartikel und
bakterielle Erreger ungehindert in die Lunge
gelangen und damit Atemwegsinfektionen
begünstigen.
Mykoplasmen- oder
Enzootische Pneumonie
(EP)
Die enzootische Pneumonie (EP), umgangssprachlich auch Ferkelgrippe genannt,
führt in der Schweineproduktion immer noch
zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten.
Der ursächliche Erreger ist Mycoplasma hyopneumoniae. Er ist weltweit verbreitet und
kommt mehr oder weniger latent in den
Schweinebeständen vor. Die EP kann sehr
unterschiedlich verlaufen, von subklinisch bis
akut. Die Infektion ist sowohl vertikal von der
Sau auf das Ferkel als auch horizontal bei
direktem Kontakt und Übertragung über die
Luft bei Tierzusammenstellung möglich.
Durch seine initiale Schädigung der
Atemwegsschleimhaut übt der Erreger eine
„Wegbereiterfunktion“ für Sekundärinfektionen aus, z.B. mit Pasteurella multocida,
Hämophilus parasuis, Actinobacillus pleuropneumoniae und Bortedella bronchiseptica. Erst diese Sekundärinfektionen führen zur
eigentlichen schwerwiegenden Erkrankung
mit Fieber und Atemnot. Die Symptome sind
aufgrund dieser Sekundärinfektionen sehr
variabel, aber ganz charakteristisch ist ein
lang andauernder, trockener Husten. Erste
Symptome werden in der Regel nach Stresssituationen beobachtet. z.B. bei Einstallungen
in Flatdeck oder Mast.
Diagnose, Therapie und
Vorbeugung
Im Schweinebestand kann bei Atemwegserkrankungen anhand der klinischen
Symptome nur eine Verdachtsdiagnose
gestellt werden. Sektionen und Schlachtbefunde sind daher zur Diagnosestellung sehr
wichtig. Der direkte Erregernachweis im
Labor ist für die richtige Therapie und für die
Wahl des Antibiotikums entscheidend, da oftmals mehrere Erreger am Krankheitsbild
beteiligt sind. Die Therapie akut erkrankter
Tiere erfolgt bei bakteriellen Erkrankungen
mit Antibiotika. Da die virusbedingten Infektionen meistens mit bakteriellen Sekundärinfektionen einhergehen, wird auch hier im
akuten Fall mit Antibiotika behandelt. Zusätzlich können schleimlösende und fiebersenkende Präparate verabreicht werden.
Zur Vorbeugung stehen für APP, EP,
Influenza sowie PRRS Impfstoffe zur
Verfügung. Der Einsatz sollte immer einer
Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Abgesehen davon sollte der Tierhalter zur
Vorbeugung von Atemwegserkrankungen
verschiedene Maßnahmen treffen:
Neben einer Verbesserung des Stallklimas
(Staub, Schadgase, Temperatur, Lüftung), der
Fütterung sowie optimaler Haltung, die Stress
vermeidet, kann eine sinnvolle Unterteilung
des Stallraumes vorgenommen werden. Die
Abteile sollten im Rein-Raus-Verfahren mit
entsprechender Reinigung und Desinfektion
nach jedem Ausstallen mit Tieren möglichst
homogener Herkunft belegt werden.
So werden Infektionsketten unterbrochen
und bei einem Krankheitsausbruch infiziert
sich durch die Abteilbildung nicht der gesamte Bestand, Schäden können so erheblich vermindert werden. Ein Quarantänestall sollte
eingerichtet werden.
Fazit
Atemwegserkrankungen beim Schwein
kommen gerade jetzt im Winter häufig vor.
Sie führen zu hohen direkten und indirekten
Verlusten, die sich in einer schlechten
Futterverwertung, Kümmern, Konditionsschwäche und einem damit verbundenen
geringerem Wachstum („Auseinanderwachsen“) der Tiere äußern. Auch der erhöhte
Medikamentenaufwand stellt zum Teil erhebliche Kosten dar. Deswegen sollten alle
Möglichkeiten der Vorbeugung sinnvoll ausgeschöpft werden, damit die Erreger erst gar
keine Chance haben. ¢
Dr. Heike Engels
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Die Infektionsquellen der
Salmonellenerkrankungen
des Menschen
Andere Serovare, die in den Statistiken als
eher „seltene Serovare“ auftauchen, können,
wie S. Goldcoast oder S. Bovimorbificans,
aber auch jeder andere seltene Typ, durchaus
in Form von größeren Ausbrüchen von temporärer Bedeutung sein.
Seit mehreren Jahren veröffentlicht die
Europäische Kommission jährlich den so
genannten „Zoonosenreport der EU“. Der
derzeit aktuellste ist der Bericht von 2004.
Obwohl die Datenerfassung in den einzelnen
Ländern der EU bisher ausschließlich auf der
Zusammenführung von vorhandenen Daten
(Informationen aus amtlichen Meldesystemen und Labordaten) beruhte, und der
Vergleich solcher „passiver“ Daten ohne eine
Standardisierung bei der Datenerhebung nur
sehr bedingt zuverlässige Aussagen zulässt,
sind die Angaben der „Zoonosenreporte“ die
zur Zeit verlässlichste Grundlage für eine
Einschätzung der Salmonellensituation in der
EU (seit 2005 bemüht sich die EFSA um eine
schrittweise Standardisierung der Datenerfassung in den EU-25 Ländern, so dass in
Zukunft eine immer bessere Vergleichbarkeit
der Angaben zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu erwarten ist).
Die Anzahl der in den EU-15 Ländern
gemeldeten Salmonellosefälle beim Menschen wurde im „EU-Zoonosenbericht 2004“
mit ca. 136.000 angegeben, als geschätzte
Anzahl der gemeldeten Salmonellenerkrankungen in der EU-25 muss mindestens
200.000 angenommen werden. Die Zahl der
in den EU-15 Ländern durch Salmonelleninfektionen des Menschen aufgetretenen
Todesfälle ist mit 60 zwar nicht mehr so hoch
wie in den Jahren zuvor, aber es sind natürlich
immer noch 60 Todesfälle zu viel.
Ganz allgemein kann den letzten
Zoonosenreports der EU entnommen werden, dass in allen Ländern der EU (wie auch in
den meisten anderen Regionen der Welt)
Salmonella (S.) Enteritidis als Ursache für
menschliche Salmonellenerkrankungen
führt, wobei unbestritten ist, dass die wichtigste Infektionsquelle für Erkrankungen des
Menschen mit dieser Salmonellen-Serovarietät (= „Serovar“) kontaminierte Lebensmittel vom Geflügel (Eier und Geflügelfleisch) sind. Die Reihenfolge der danach am
häufigsten beim Menschen auftretenden
Serovare ist: S. Typhimurium, S. Virchow, S.
Infantis, und S. Hadar.
Zur realistischen Einschätzung der tatsächlichen Anzahl von Infektionen beim
Menschen, gibt der „Zoonosenbericht 2004“
folgende Berechnungsgrundlage an: zur
Schätzung der Anzahl von Menschen, die an
einer Salmonelleninfektion erkrankt sind
und einen Arzt aufgesucht haben, sollte die
Zahl der Meldungen mit dem Faktor 2,5, und
zur Schätzung der Anzahl aller durch
Salmonellen bedingten Erkrankungen, d.h.
mit und ohne ärztlicher Konsultation, mit
dem Faktor 14,5 multipliziert werden.
Die exakte Ermittlung der jeweiligen
Infektionsquelle (also welches kontaminierte
Lebensmittel die Erkrankung verursacht hat)
ist durch unsere meistens sehr komplexen
Speisen nicht immer einfach. Dennoch
besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass
etwa 50-60 % der Salmonellenerkrankungen
des Menschen auf vom Geflügel, etwa
20-30 % auf von Schweinen und etwa 10-20 %
auf vom Rind (plus Schaf und Ziege) gewonnene Lebensmittel zurückzuführen sind.
Nationale Unterschiede im
Salmonellenvorkommen
Während trotz nationaler Unterschiede in
der Serovarenzusammensetzung der Erkrankungen (insbesondere bedingt durch
unterschiedliche Verzehrsgewohnheiten) in
den mittel- und südeuropäischen Ländern
der EU quantitativ eine vergleichbare
Salmonellenbelastung zu verzeichnen ist, fallen Schweden, Finnland (auch das nicht EULand Norwegen) und Dänemark „aus dem
Rahmen“.
Schweden, Finnland und Norwegen verweisen seit Jahren auf die Ergebnisse ihrer
sehr stringenten und transparenten Monitoringprogramme, die Futter, Tierbestände,
Schlachthöfe und die Lebensmittelproduktion gleichermaßen erfassen, und belegen
damit, dass die Lebensmittelketten in diesen
Ländern weniger als 10 % der Salmonellenbelastung der übrigen EU-Länder aufweisen.
Von den signifikant weniger vorkommenden
Salmonellenerkrankungen in den skandinavischen Ländern sind nach den Angaben ihrer
Gesundheitsstatistiken etwa 90 % der
Salmonelleninfektionen in Schweden, Finnland und Norwegen so genannte „importierte Infektionen“ (Reiserückkehrer und
Infektionen durch importierte Lebensmittel).
Dänemark hat ebenfalls eine von den
anderen EU-Ländern abweichende Salmonellensituation aufzuweisen: insbesondere beim Schwein kann man davon ausgehen,
dass das seit 1994 in der Schweinefleischproduktionskette durchgeführte
Salmonellenbekämpfungsprogramm zu
einer Senkung der Salmonellenbelastung des
Schweinefleisches auf unter 50 % der
Belastung der anderen Länder geführt hat.
Die Ursachen der nationalen Unterschiede
Die auffallend günstige Salmonellensituation in Schweden, Finnland und
Norwegen ist weder Zufall, noch durch die
klimatischen Bedingungen (wie manche
annehmen) entstanden. Der Grund dafür ist
ein in Schweden zu Ende der 50er Jahre eingeführtes, alle Stufen der Lebensmittelkette einbeziehendes System der Salmonellenüberwachung (bakteriologische Stichprobenuntersuchung aller Zwischenprodukte einschließlich der Tierbestände) und der konsequenten Salmonellenbekämpfung in allen
Produktionsbereichen, die als salmonellenkontaminiert identifiziert wurden. Auslöser
dafür war ein Salmonella-TyphimuriumAusbruch in Schweden im Jahre 1956 (ein in
Malmö geschlachtetes Kalb führte damals zu
einer landesweiten Infektion von Hunderten
von Menschen und einer hohen Zahl von
Sterbefällen), der die Implementierung eines
damals vom schwedischen Staat in toto
bezahlten
Salmonellen-Bekämpfungsprogramms zur Folge hatte, welches auch
heute noch konsequent weitergeführt wird,
aber von den Produktionsbeteiligten finanziert wird.
Der Erfolg dieses Vorgehens ist unübersehbar: 1) hat seit 1995 (seit dem Beitritt von
Schweden und Finnland zur EU) die EUKommission Schweden und Finnland das
Recht eingeräumt, bei Lebensmittelimporten
aus anderen EU-Ländern eine Salmonellenfreiheitsbescheinigung zu fordern und im
Falle des Nachweises von Salmonellen bei
Eingangskontrollen, Regressforderungen an
den Lieferanten zu stellen; und 2) in dem
EFSA-Report an die EU-Kommission vom
März 2006 „Risk Assessment and Mitigation
Options of Salmonella in Pigs“ werden
Schweden, Finnland (und Norwegen) mehr
oder weniger offiziell als so genannte „Low
Prevalence“ Länder eingestuft, während
Dänemark als „Medium Prevalence“ und alle
anderen EU-Länder als „Higher Prevalence“
Länder bezeichnet werden.
Dass diese Einteilung auch für das
Geflügel gültig ist, hat das Ergebnis der erst
kürzlich abgeschlossenen „Europäischen
Prävalenzstudie bei Legehennen“ gezeigt: Die
Bestandsprävalenz (5 Einstreuproben und 2
Staubproben pro Bestand) bei Legehennen
rangiert in den EU-25 Ländern von 0 % bis
fast 80 %, wobei erwartungsgemäß die niedrigsten Prävalenzen in den skandinavischen
Ländern gefunden wurden und Deutschland
mit rund 30 % der Bestände mit positiven
Salmonellenbefunden im Mittelfeld liegt.
Es wäre ungerecht, die Chronologie der
Bekämpfung mit der Beschreibung des skandinavischen Erfolges enden zu lassen, denn
auch in anderen Ländern sind in den letzten
Jahren vermehrt Anstrengungen unternommen worden, die chronologisch angeordnet
folgende Maßnahmen umfassen:
n Dänemark: ein bereits deutliche Ergebnisse zeitigendes Programm ist das seit
1994 mehr als 95 % der Schweinehalter
einbeziehende Salmonellenbekämpfungsprogramm in der Schweinefleischproduktion.
n Deutschland: aufbauend auf dem
Salmonellen-VO-Entwurf von 1996 und
auf insbesondere niedersächsischen
Erfahrungen ist die Teilnahme am so
genannten „Salmonellenmonitoringund reduzierungsprogramm“ im QSSystem seit 2002 für alle Schweinehalter
und Schlachthöfe, die am QS-System teilnehmen, verpflichtend - zur Zeit sind
nahezu 80 % der deutschen Schweinefleischproduktion über das Programm
erfasst.
n Großbritannien: seit 2003 wurde an britischen Schlachthäusern, die an einem
Qualitätssicherungssystem teilnehmen,
der „Zoonosis Action Plan“ (ZAP) eingeführt; wie in Dänemark und in
Deutschland basiert das Programm auf
einem serologischen Monitoring zur
Risikoklassifizierung der teilnehmenden
Schweinebestände Ziel ist die Senkung
der Salmonellen-Antikörperprävalenz
beim Schlachtschwein bis 2010 auf 50 %
der heutigen Prävalenz zu senken.
n Irland: 2004 wurde ein staatliches
Programm implementiert, das ebenfalls
auf der serologischen Untersuchung von
Fleischsaftproben mit einer Kategorisierung der Bestände aufgebaut ist die
Kategorie wird dem Landwirt laufend mitgeteilt, die Kategorie-3-Bestände werden
separat geschlachtet und das Fleisch dieser Bestände wird in die Verarbeitung mit
dekontaminierenden Arbeitsschritten
geleitet.
n Die Niederlande: dem Beispiel der bisher
genanten Länder folgend, hat die niederländische Produktschap voor Vee, Vlees
un Eieren seit 2005 ein für alle Schweinehalter verbindliches Programm initiiert,
das ebenfalls auf einem serologischen
Monitoring basiert, und derzeit die mit
den anderen Ländern vergleichbare
Risiko-Kategorisierung aller Schweinebestände vornimmt.
In allen anderen EU-Mitgliedsländern
gibt es bisher, außer regionalen Pilotprojekten
(z.B. Österreich) oder wissenschaftlichen Untersuchungen (z.B. Belgien und Frankreich)
keine strategisch geplanten und systematisch
durchgeführten Programme.
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n Konsequente Umsetzung aller bekannten
Maßnahmen zur Reduzierung der
Kreuzkontamination von Tieren und
Schlachtkörpern während des Transportes der Schweine zum Schlachthof, im
Wartestall der Schlachthöfe und während
der Schlachtung der Tiere.
Fazit
Abschließend bleibt festzustellen, dass,
abgesehen von Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark, Deutschland durch
das mittlerweile gut etablierte QS-Salmonellenmonitoring- und -reduzierungsprogramm mit seiner zentralen Salmonellendatenbank von allen „Higher Prevalence“
Ländern der EU am besten aufgestellt ist, die
Anforderungen der EU-Gesetzgebung zur
kontinuierlichen Senkung der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch
lebensmittelassoziierte Zoonosen zu erfüllen.
Je besser die Tierärzteschaft vorbereitet ist, die
in naher Zukunft im Rahmen der Zoonosenbekämpfung steigende Nachfrage von
Landwirten nach Konzepten zur Senkung
einer hohen Salmonellenbelastung ihrer
Bestände nachzukommen, umso besser wird
es gelingen, den Lebensmittelerzeugern und
den Verbrauchern (d.h. der Öffentlichkeit)
den hohen Stellenwert des Tierarztes im
modernen System der Lebensmittelsicherheit
zu verdeutlichen. ¢
Prof. Dr. Thomas Blaha,
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Die zu bewältigenden
Aufgaben
Die RL 2003/99/EC („Zoonosenüberwachung“) schreibt für die Produktionskette
Schweinefleisch vor, dass im Oktober 2006
eine so genannte „Baseline“ zur Einschätzung
des Salmonelleneintrags in die Schweinefleischproduktion durch Schlachtschweine
und Schlachtschweinekörper (die „Europäische Prävalenzstudie“ für Schlachtschweine)
in allen EU-25 Ländern begonnen wird. Dazu
hat die EFSA im Anhang zum bereits erwähnten Report an die EU-Kommission („Risk
Assessment and Mitigation Options of
Salmonella in Pigs“) folgendes vorgeschlagen:
es sollen pro Land von 2400 Schlachtschweinen
j jeweils 25 g Lymphknotengewebe aus der
Ileozaekalregion des Darmkonvolutes,
und
k Oberflächenwischproben der dazugehörigen Schlachtkörper
bakteriologisch auf Salmonellen untersucht
werden. Die Häufigkeit der positiven Lymphknoten wird dann eine Aussage zur Salmonellenbelastung der Schlachtschweine, und
die Häufigkeit der positiven Oberflächenwischproben der dazugehörigen Schlachtkörper eine Aussage zur Intensität der
Kreuzkontamination während des Schlachtprozesses ermöglichen.
Die pro EU-Mitgliedsland ermittelte „Baseline“ wird dann die Grundlage werden für
die pro Land mit der EU-Kommission abzustimmende Zielstellung der ab 2008 zu beginnenden Salmonellenreduzierung (VO [EC]
2160/2003) sein.
Um diesen Anforderungen der seit 2003
in Kraft befindlichen gesetzlichen Regelungen
der EU gerecht zu werden, sind folgende
Maßnahmen unverzichtbar:
n Erläuterung der RL 2003/99/EC, der VO
(EC) 2160/2003 sowie der Zielstellung
und Methodik der „Europäischen Prävalenzstudie“ allen an der Schweinefleischproduktion Beteiligten (Schweinehalter, Schlachthofbetreiber und
Probennehmer), aber auch Verbraucheraktivisten und Journalisten, um eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen und um falschen Deutungen der
Ergebnisse der Prävalenzstudie vorzubeugen.
n Intensivierung der Information der praktizierenden Tierärzte über die Ursachen
der Salmonellenbelastung von Schweinebeständen und über die Möglichkeiten
der Reduzierung des Salmonellenvorkommens auf Bestandsebene.
Aufgrund der Probenergebnisse erfolgt
nach dem Eintragsrisiko von Salmonellen in
die Fleischverarbeitungskette eine Einstufung
des Betriebes durch die Salmonellendatenbank, auch Kategorisierung genannt.
Ist der Betrieb in die Kategorie III eingestuft worden, sind in einem zweiten Schritt
Maßnahmen zur Senkung der Belastung
durch Salmonellen im landwirtschaftlichen
Betrieb einzuleiten. Dabei geben der
Hoftierarzt oder auch der zuständige
Schweinegesundheitsdienst Hilfestellung.
Praktisch ist dabei das Beratungsmodul
innerhalb des Salmonellenmonitorings, welches anhand von Checklisten eine systematische Analyse des Betriebs ermöglicht. Die
Kategorisierung wird in jedem Liefer-Quartal
anhand der Untersuchungsergebnisse aktualisiert.
Der Begriff QS-System steht für Qualitätssicherung über alle Stufen der Lebensmittelkette. Im Jahr 2001 gegründet, haben
sich bis heute schon über 90.000 Betriebe im
In- und Ausland dem freiwilligen Qualitätsund Sicherungssystem angeschlossen.
Mittlerweile hat sich QS weltweit zum bedeutendsten System der Qualitätssicherung bei
Lebensmitteln entwickelt. Im Bereich Fleisch
schließt dieses System die Stufen von der
Futtermittelherstellung über die Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung, Verarbeitung bis zum Verkauf ein.
Alle im QS-System angemeldeten Schweinemastbetriebe nehmen am QS-Salmonellenmonitoring teil, was bedeutet, dass sie
nach einem jeweils betriebsindividuellen Plan
Proben entnehmen und auf Salmonellenantikörper untersuchen lassen. Dieser erste
Schritt dient der Identifikation der Schweinemastbetriebe, die Schweine mit einem erhöhten Eintragsrisiko von Salmonellen in die
Fleischproduktionskette halten.
Zur Abwicklung des Monitorings wurde
eine zentrale Salmonellendatenbank (Qualiproof) gegründet. In dieser Datenbank werden alle Probendaten erfasst und ausgewertet,
die Einstufung in die Salmonellenkategorie
vorgenommen sowie ein betriebsindividueller Beprobungsplan errechnet.
Landwirte erhalten einen Zugang zur
Datenbank und können die Daten jederzeit
einsehen. Die Verteilung der Proben muss
gleichmäßig über die im 12-MonatsZeitraum zu schlachtenden Partien erfolgen.
Die Proben können entweder als Fleischsaftproben im Schlachtbetrieb gezogen werden oder als Blutproben im landwirtschaftlichen Betrieb (durch den Tierarzt, frühestens
zwei Wochen vor der Schlachtung).
Aktuell sind 18.360 Schweinemastbetriebe im QS-System aktiv, davon konnten
10.187 Betriebe bereits kategorisiert werden.
Zur Zeit sind 83,1 % der bisher kategorisierten Bestände Kategorie I, 12,5 % haben
Kategorie II und 4,4 % Kategorie III (Stand
Februar 2007). Die Salmonellenverordnung,
die voraussichtlich im Frühjahr 2007 verabschiedet werden soll, entspricht im Wesentlichen der Vorgehensweise des QS-Salmonellenmonitorings. ¢
Weitere Informationen zu QS gibt es im
Internet unter:
www.q-s.info oder www.cma.de.
Dr. Heike Engels
aktuell
10 | 11 TIERGESUNDHEIT
SCHWEIN
Mit der Umwandlung der bisher bestehenden Genehmigungspflicht für die Abgabe
von Tierimpfstoffen durch den Tierarzt an
den Landwirt in eine einfache Anzeigepflicht
wird eine Menge Bürokratie und auch Unmut
abgebaut.
die Abgabe von Impfstoffen an den Tierhalter
war nicht erlaubt. Aber auch die Tierimpfstoff-VO hatte wie so viele Verordnungen
ihre Ausnahmen. In besonderen Fällen war es
doch möglich, den Impfstoff direkt an den
Tierhalter abzugeben.
erteilte. So kam es zu regional gänzlich unterschiedlichen Abgaberegelungen: Während es
in dem einen Landkreis für die Tierärzte sehr
einfach war, Impfstoffe an den Tierhalter abzugeben, hatten Antragsteller in anderen
Kreisen das Nachsehen.
Zum Hintergrund: Nach der alten
Tierimpfstoff-VO galt das Impfen eindeutig
als ärztliche Handlung, demzufolge durfte
nur durch den Tierarzt geimpft werden und
Dieser Vorgang bedurfte einer speziellen
Genehmigung, die auf Antrag die zuständige
Veterinärbehörde der unteren Ebene (Kreisveterinärämter) nach eigenem Ermessen
Die länder- oder gar kreisspezifische
Regelung hat mit der neuen Tierimpfstoff-VO
nun ein Ende, das neue Recht gilt bundesweit.
Abgabe an Landwirte neu
geregelt
Mit der neuen Tierimpfstoff-Verordnung
ist jetzt die Abgabe von Impfstoffen an den
Tierhalter erlaubt, allerdings mit strengen
Auflagen. Die wichtigsten sind hier aufgelistet:
n Nur der behandelnde Tierarzt darf die
Impfstoffe abgeben. Die Abgabe muss bei
der zuständigen Veterinärbehörde angezeigt werden.
n Nur der Halter eines gut geführten
geschlossenen Bestandes darf Impfstoffe
erhalten.
n Der Tierarzt muss sich von der Sachkunde
des Anwenders überzeugen und ihn unter
Umständen einweisen.
n Der Impfstoff darf nur in der benötigten
Menge abgegeben werden, eine Vorratshaltung durch den Tierhalter ist verboten.
n Im Rahmen einer Voruntersuchung muss
der Tierarzt vor der Erstbehandlung den
Gesundheitsstatus des Bestandes feststellen und sich von der Impffähigkeit der
Tiere überzeugen. Dies ist zu dokumentieren.
n Mit der Abgabe des Impfstoffes muss ein
Impfprogramm schriftlich aufgestellt werden mit allen wichtigen Informationen
zum Impfstoff, seiner Anwendung sowie
der richtigen Lagerung. Der Tierarzt kann
in diesem Impfprogramm Abgabemenge
und Kontrollintervalle erreger- und
bestandsspezifisch festlegen. Einmal im
Jahr muss dieses Programm bei der
zuständigen Kontrollbehörde eingereicht
werden.
n Es besteht eine Dokumentationspflicht
durch den Tierhalter, so dass im Fall einer
behördlichen Prüfung alle Impfmaßnahmen nachvollzogen werden können.
n Der Tierarzt muss den Impferfolg mittels
Überwachung der Gesundheitsdaten (Serologie etc.) kontrollieren.
Wie viel Dokumentation
muss sein?
Natürlich besteht für den Tierhalter eine
Dokumentationspflicht für alle Impfmaßnahmen in seinem Betrieb. Dazu führt er
neben dem Impfprogramm ein Impfbuch (in
der Art des Bestandsbuches), in das der
Impfstoff, die Chargennummer, die Menge
der Impfstoffs zum Zeitpunkt der Anwendung, Datum der Impfung sowie Anzahl
und Identität der geimpften Tiere einzutragen
sind. Die Aufzeichnungen können wie beim
Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg
automatisiert erfolgen, sofern immer ein aktueller Ausdruck möglich ist. Das gemeinsam
mit dem Tierarzt erstellte Impfprogramm
muss drei Jahre, das Impfbuch fünf Jahre aufbewahrt werden.
Was bedeutet „nötige
Sachkunde“?
Tierhalter dürfen nur selber impfen, wenn
sie die nötige Sachkunde im Umgang mit den
Impfstoffen haben. Grundsätzlich sollten nur
gesunde Tiere geimpft werden. Dies stellt
sicher, dass das Immunsystem in der
gewünschten Weise auf die Impfung reagieren
kann. Es sollte so früh wie möglich geimpft
werden, um die Tiere früh vor den Erregern zu
schützen, doch zu früh ist auch nicht ratsam.
Direkt nach der Geburt sind die Tiere in der
Regel noch gut mit den maternalen
Antikörpern in der Biestmilch versorgt. Diese
Antikörper können die Wirksamkeit von
Impfungen wesentlich beeinflussen.
Mögliche Nebenwirkungen der Impfstoffe können bei sehr jungen Tieren verstärkt
auftreten. Deswegen ist jeder Impfstoff erst ab
einem bestimmten Lebensalter zugelassen,
der Anwender sollte sich an die Herstellerangaben halten.
Kleine Impfstoffkunde
Es gibt Lebend- und Totimpfstoffe.
Lebendimpfstoffe bestehen aus lebenden
Erregern, die über unterschiedliche Methoden in ihrer krankmachenden Wirkung
abgeschwächt werden. Das Immunsystem
kann seine Abwehr jedoch in allen Phasen der
Infektion trainieren, weil der Impferreger sich
wie der Felderreger verhält.
12
aktuell
TIERGESUNDHEIT
SCHWEIN
Anders bei Totimpfstoffen: Hier sind die
Erreger abgetötet, das Immunsystem lernt
nur die Oberfläche des Erregers, nicht aber
seine Vermehrungsstrategien kennen. Impfstoffe werden in der Regel kühl, also zwischen
2 bis 8°C, gelagert, die Herstellerangaben sind
unbedingt zu beachten. Unmittelbar vor
Gebrauch sollte der Impfstoff allerdings mindestens Raumtemperatur haben, dadurch verteilt sich der Impfstoff besser im Muskel und
die Impfung ist weniger schmerzhaft. Bei
unsachgemäßer Lagerung bspw. auf der sonnigen Fensterbank verliert der Impfstoff seine
Wirksamkeit. Impfstoffflaschen sollten nur
mit sterilen Nadeln angestochen werden und
wenn sie angebrochen sind, sollten sie
schnellstmöglich verbraucht werden.
Impfungen können subkutan, also unter
die Haut, oder intramuskulär,verabreicht werden, wobei die Praxis zeigt, dass bei Injektion
in den Muskel die immunologische Antwort
wesentlich besser ist. Zur Vermeidung einer
ungewollten Übertragung von Erregern sollte
die Injektionsnadel nach jedem Wurf bzw.
jeder Bucht gewechselt werden. Nach jeder
Impfung sollte die Spritze, wenn sie mehrfach
verwendet wird, gereinigt und desinfiziert
werden.
Alternativ können einige moderne
Impfstoffe über einen Drencher direkt ins
Maul oder über das Trinkwasser verabreicht
werden. Bei der oralen Impfstoffapplikation
von Lebendimpfstoff ist zu beachten, dass drei
Tage vor und drei Tage nach der Impfung keinerlei Antibiotika gegeben werden, da diese
den Impfstoff unwirksam machen. Im
Trinkwasser muss für den Impfzeitraum auf
Chlorzusätze verzichtet werden.
Jeder Impfstoff kann nur richtig wirken,
wenn er in der vom Hersteller empfohlenen
Dosis verabreicht wird. Der Impfschutz ist
dann über einen bestimmten Zeitraum
sichergestellt, nach Ablauf dieser Frist muss
nachgeimpft werden. Deshalb ist die
Einhaltung der Zeiträume zwischen den
Wiederholungsimpfungen wichtig.
Auf dieser Internetseite kann die aktuelle
Tierimpfstoff-VO eingesehen werden:
http://bundesrecht.juris.de//aktuDienst.html
Dr. Heike Engels
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Am Stadion 2 - 4
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