22 produkte & Lösungen catering management ausgabe 05/2011 B e t r i e b s hyg i e n e i n d e r G e m e i n s c h a f ts v e r p f l e g u n g Ohne Hygiene geht es nicht Eigentlich sollte Hygiene eine Selbstverständlichkeit sein – und doch wird sie leider oft vernachlässigt. Die Gründe dafür sind so vielschichtig, wie die Menschen, die für die Einhaltung verantwortlich sind: ein hoher Kosten- und Zeitdruck, fehlendes oder häufig wechselndes Personal, mangelnde Fachkenntnisse, Einsatz ungelernter Aushilfskräfte, Sprachschwierigkeiten oder manchmal einfach Bequemlichkeit. D abei ist die Verantwortung bei der Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln groß. Deshalb müssen für die Erreichung eines hohen Sicherheitsniveaus im Sinne eines gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Lebensmittelunternehmer – dazu zählen auch Großküchen, Gemeinschaftsverpflegungen und Caterer – zahlreiche Vorschriften beachten. Unternehmen aus der Lebensmittelbranche unterliegen daher dem europäischen Hygienepaket [vgl. (EG) Nr. 852/2004-854/2004] sowie der deutschen (Lebensmittel-)Hygieneverordnungen [vgl. Art. 1 der Durchführungsverordnung] und sind verpflichtet, die Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel jederzeit auf allen der Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Zwei Aspekte sind dabei besonders wichtig: die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt und die Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt Verstöße gegen die Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern geahndet werden, da im schlimmsten Fall durch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel Menschen geschädigt oder gar getötet werden können. Unangenehmer Nebeneffekt: Wer aufgrund von mangelnder Hygiene negativ auffällt, verliert nicht nur seinen guten Ruf, sondern auch Kunden, denn durch das VerbraucherInformationsgesetz sind die Behörden befähigt, Mängel öffentlich zu machen (Stichwort Pankower Smiley-Modell). Der Faktor mit dem größten Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit ist der Mensch. Aber auch veraltete Schwämme und falsche Materialien bei Reinigungsmitteln gefährden die Hygiene im Lebensmittelbetrieb. Fotos: Pixelio können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Schlimmer noch: wer Lebensmittel für andere so herstellt oder behandelt, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich ist, der verstößt gegen §5 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe Der Begriff Hygiene ist von Hygiéia, der griechischen Göttin der Gesundheit, abgeleitet. Nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie bedeutet sie die „Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit“. Umgangssprachlich wird Hygiene oft an Stelle von Sauberkeit, Reinigung oder Desinfektion verwendet. Bezogen auf die Lebensmittelsicherheit sind darunter „alle Maßnahmen und Vorkehrungen zu verstehen, die notwendig sind, um IHR GESCHIRR HAT DEN GLANZ – SIE HABEN DEN ERFOLG! Sauberes Geschirr, glänzende Gläser und ein reibungsloser Spülbetrieb sind elementare Voraussetzungen für einen professionellen Auftritt. Deshalb setzen Sie auf: - innovative Reinigungs-, Pflege-, und Desinfektionsprodukte - hochwirksame Konzentrate für maximale Effizienz - optimale Hygienesicherheit durch regelmäßigen Service und Schulungen vor Ort (HACCP) Vertrauen Sie einem Hygiene-Partner, der Ihre Sprache spricht. Remsgold. www.remsgold.de Tel: 0 71 81 / 9 77 04-0 Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel … für den menschlichen Verzehr tauglich ist.“ [(EG) Nr. 852/2004] Die von einem Lebensmittel ausgehenden Gefahren können dabei mikrobiologischer (z.B. Salmonellen), chemischer (z.B. Histamin, Pestizid) oder physikalischer (z.B. Glassplitter, Schraube) Art sein. Deshalb bedeutet Hygiene in der Lebensmittelbe- und -verarbeitung viel mehr als nur das Sauberhalten von Betriebsstätten, Sanitärräumen, Anlagen, Geräten, Oberflächen, des eigenen Körpers und der Hände. Umfassendes Konzept gibt Sicherheit Damit sichere und hygienisch einwandfreie Lebensmittel an den Gast abgegeben werden können, sollte ein umfassendes Hygienekonzept festgelegt sein, welches sich an dem international anerkannten HACCP-Konzept anlehnt. Dies berücksichtigt unter anderem auch folgende Voraussetzungen: n geeignete Räumlichkeiten (geeignete Lage, guter Zustand etc.) n einwandfreie bauliche und technische Beschaffenheit der Betriebsstätte, Anlagen und Geräten n hygienic design (bei Räumen, Anlagen, Geräten, z.B. gute Reinigbarkeit, glatte Oberflächen etc.) n räumliche und/ oder organisatorische Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen, zwischen Arbeitsbereichen (z.B. Gemüse- und Fleischbearbeitung, Kalt- und Warmküche) n sichere Temperaturführung (konsequente Einhaltung der Kühlkette, Vermeidung von Standzeiten, Einhaltung der Erhitzungs- und Warmhaltetemperatur) n hygienisch sichere Behandlung und Zubereitung der Lebensmittel (z.B. Auftauen, Abkühlen) n hygieneorientiertes Verhalten der Mitarbeiter sicherstellen (z.B. Vermeidung von Kreuzkontamination, kein Essen und Trinken während der Produktion) n umfassendes Reinigungsmanagement (mit Reinigungsplänen, geeigneten und gelisteten Mitteln, regelmäßiger Reinigung und Desinfektion, Monitoring) n Schädlingsprophylaxe (Fliegengitter, dicht abschließende Türen und Tore, Insektenfallen etc.) n Schädlingsmonitoring (regelmäßige Befallskontrollen und ggf. Bekämpfung) n hygienisch sicherer Umgang mit Abfällen (Vermeidung nachteiliger Beeinflussung, Entsorgung aus dem Betrieb, Lagerung) n Sicherstellung der persönlichen Hygiene (durch z.B. Schutz- und Arbeitskleidung, geeignete Umkleide- und Sanitärräume) n Schulung und Unterweisung (regelmäßig, auf Fachkenntnisse und Tätigkeiten abgestimmt, unter Berücksichtigung aller Verstöße gegen die Hygiene-Verordnungen in der Außer-Haus-Verpflegung sind kein Kavaliersdelikt, sondern können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Aspekte gem. Anlage 1 zu §4 LMHV) Nahezu alle Anstrengungen und Maßnahmen verfolgen dabei ein Ziel: unerwünschte Mikroorganismen (v.a. Bakterien) weitgehend abzutöten, eine (Re-)Kontamination zu vermeiden und durch geeignete Verfahren dafür zu sorgen, dass überlebende Organismen nicht oder nur sehr langsam wachsen können. Die strikte Einhaltung der Lebensmittelhygiene über den gesamten Prozess, von der Warenannahme über Lagerung, Verarbeitung, Erhitzung bis hin zur Ausgabe, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Denn auch gegarte Mahlzeitenkomponenten können bei falscher Behandlung ein nicht unerhebliches Gefahrenpotenzial beinhalten (z.B. Bacillus cereusToxin in gekochtem Reis, Histaminbildung in Dosentunfisch). Dieses wird leicht unterschätzt, wenn etwa „gekocht“ mit „steril“ gleichgesetzt und zusätzlich die Möglichkeit einer Rekontamination über weitere Zutaten oder Equipment außer Betracht gelassen wird. Der größte Faktor ist der Mensch Dass dies trotz des hohen Standards und aller Kontrolle und Überwachung nicht immer gelingt, zeigen die jährlich vom RobertKoch-Institut veröffentlichten Zahlen der durch Campylobacter, Salmonellen und E.coli verursachen lebensmittelbedingten Infektionen. Der Faktor mit dem größten Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit ist dabei der Mensch. Um hier die Gefahr von Fehlverhalten zu minimieren, ist ein spezifisches Fachwissen der Mitarbeiter die entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung von Hygienestandards und HACCP-Vorgaben im Betrieb. Zwar kann durch Präventivmaßnahme, wie entsprechende Arbeitsplatzgestaltung (Trennung von Bereichen, Hygienic Design etc.) und Organisation der Prozesse das Risiko im Vorfeld minimiert werden. Letztendlich kann aber auf jeder Prozessstufe durch menschliches Fehlverhalten die Lebensmittelsicherheit gefährdet werden, beispielsweise wenn Infektionserreger vom Menschen selbst oder durch Kreuzkontamination auf das Lebensmittel übertragen werden. Ob eine Gefährdung dabei bewusst, aus Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit oder einfach nur aus Unwissen entsteht – die Folgen können eine große Zahl von Personen betreffen. So tragen nicht nur das Personal, sondern auch die Betriebs-, Küchenleiter, Qualitätsmanager und auch Geschäftsführer, eine große Verantwortung. Eine Delegierung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf Mitarbeiter ist für den Lebensmittelunternehmer nur eingeschränkt und unter Einhaltung von juristischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen möglich. Der Einkauf bei zuverlässigen Lieferanten, die Auswahl an sicheren und beherrschbaren Rohwaren und Menüs (Stichwort: Tartar), das Bereitstellen von ausreichenden Ressourcen und Personal, regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen und die kontinuierliche Instandhaltung der Bausubstanz ebenso wie der Technik kann sehr viel zur Minimierung der Risiken beitragen. Gegen den nicht unerheblichen Einflussfaktor Betriebsblindheit hilft allerdings oft nur externe Hilfe. Professionelle externe Berater und Auditoren sind darauf trainiert, neutral Prozesse zu analysieren und zu bewerten, Zusammenhänge zu erkennen und Schwachstellen zu entdecken. Hinzu kommt, dass die Bewertung durch ein neutrales Institut sowohl bei den Mitarbeitern als auch gegenüber der Organisation oftmals mehr Gehör findet, was Maßnahmen beschleunigen kann. (Quelle: Thorsten Steinhübel, Hygiene-Experte des TÜV) Info: Hygiene im Betrieb Die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und Umsetzung des HACCPKonzeptes in der Gemeinschaftsverpflegung ist insbesondere abhängig von den Bedingungen, die durch den Unternehmer gesetzt werden – geeignete Räumlichkeiten, gutes Equipment, ausreichend Personal und Zeit. Damit eine gute HygienePraxis auch gelebt wird, ist engagiertes und gut geschultes Personal die entscheidende Voraussetzung. Eine regelmäßige Prozessverifizierung anhand von externen Begehungen und mikrobiologischen Stichproben ist eine zusätzliche Absicherung und auch Investition in die Nachhaltigkeit, da sie helfen kann, die Kundenzufriedenheit sicherzustellen und Schaden vom Lebensmittelunternehmer abzuwenden.