aktuell 4/2016 - Deutscher Fruchthandelsverband eV

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aktuell 4/2016
Bonn, 29.04.2016
Themen
QUALITÄTSMANAGEMENT BMEL-Fachgespräch zur PSM-Zulassung
EFSA-Studie: zentrale Zukunftsthemen für Lebensmittelsicherheit
PFLANZENSCHUTZ Geänderte Rückstandshöchstgehalte: drei EU-Verordnungen
Neuer Rückstandshöchstgehalt für Guazatin ab Mai 2016
GESETZGEBUNG Unionszollkodex
Online-Handel: Bio-Zertifizierungen
HANDEL Weltzollorganisation veröffentlicht Richtlinien
EU-Exporte von Lebensmitteln im Februar 2016 gestiegen
Britischer Bauernverband gegen EU-Ausstieg
DFHV INTERN Treffen mit Freshfel Europe
KURZMELDUNGEN IFS Food 6: unangekündigte Audits (Korrektur)
QS-Ware: Arbeitshilfe Kennzeichnung
Regeln für Bio-Importe aus Chile und Kolumbien
Mercosur
Indonesien
Mexiko
Schweiz diskutiert Agrarmarktliberalisierung wegen TTIP
Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ an fünf Gewinner vergeben
FRISCHESEMINAR Mehr Wissen über HACCP bei Obst und Gemüse
Fachkräfte Obst und Gemüse mit IHK-Zertifikat
Termine Mai bis Juni 2016
QUALITÄTSMANAGEMENT BMEL-Fachgespräch zur PSM-Zulassung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatte am 21./22.04.2016
Verbände und Fachbehörden zu einem Fachgespräch über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingeladen. Hintergrund ist die Ankündigung
der EU-Kommission, die Verordnung (VO) 1107/2009 über das Inverkehrbringen
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von PSM und die VO 396/2005 über Rückstandshöchstgehalte auf
Lebensmitteln zu evaluieren. Startschuss der Evaluierung ist für 2016
vorgesehen.
Im Fachgespräch mit über 50 Teilnehmern beklagten die PSM-Hersteller, dass
auch fünf Jahre nach Umsetzung der VO ein erheblicher Harmonisierungsbedarf bei den Zulassungsanforderungen bestehe. Seitens der Landwirtschaft
wurde eine Harmonisierung der Verfügbarkeit von PSM durch eine
obligatorische zonale Zulassung gefordert. Währenddessen wurden durch die
Ökoverbände und Imker Defizite bei der Notfallzulassung, Biodiversität und
Wirkstoffkombinationen festgestellt.
In der Diskussion wurde von den Wirtschaftsverbänden die Forderung
aufgestellt, beide EU-Verordnungen gemeinsam zu behandeln und auch
Biozide und Düngemittel aufgrund der bestehenden Abgrenzungsproblematik
in die Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene einzubeziehen.
Das BMEL lud die Verbände ein, ihre Anmerkungen zu bestehenden Defiziten
bereits im Vorfeld der Evaluierung an das BMEL zu richten.
EFSA-Studie: zentrale Zukunftsthemen für Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Studie in
Auftrag gegeben, um Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit festzulegen. Die
Ergebnisse dienen als Orientierung für die Zusammenarbeit zwischen der EFSA
und den EU-Mitgliedsstaaten und tragen zur Entwicklung einer gemeinsamen
Risikobewertungsagenda bei.
Ermittelt wurden 28 Schlüsselthemen, die sich in fünf Kategorien einteilen
lassen: chemische, mikrobiologische und Umweltrisikobewertung, Ernährung
sowie eine allgemeine bereichsübergreifende Kategorie. Für jede Kategorie
wurden die zwei höchst eingestuften Themen ermittelt, darunter:
Umweltkontamination in Lebensmitteln, europaweite gemeinsame
Datenerhebung, Antibiotikaresistenz, Risikobewertung (z. B. Mehrfachrückstände), kumulative Expositionsbeurteilung, Zoonosen sowie Entwicklung von
Standardmethoden zur Nutzen-Risiko-Analyse von Lebensmitteln.
Gerade die beiden ersten Themen beschäftigen die Fruchtbranche schon seit
Jahren. Zu Umweltkontamination seien die Begriffe QAV (2012), Perchlorat
(2013), Chlorat (2014) und Phosphonsäure (2014) genannt. Bis dato oblag es
der Fruchtbranche, hier die Ursachen festgestellter Rückstände zu suchen, auch
wenn es nicht primär um das Thema Pflanzenschutzmittel ging, sondern um
Eintragungswege durch Düngemittel, Bewässerung, Desinfektion etc.
Die EFSA benötigt für die Untersuchung eine Datengrundlage. Für die
Datenerhebung wurde ein umfangreiches EFSA-Format entwickelt, ohne
dessen Einhaltung die Ergebnisse der Branche nicht berücksichtigt werden. Das
Ausfüllen dieses Formats ist allerdings sehr zeitintensiv und ohne Einarbeitung
nicht umsetzbar.
In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Branche über eine
repräsentative Datenbank verfügen muss, um bei Bedarf schnell mit konkreten
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Daten gegenüber nationalen und europäischen Behörden reagieren zu können.
Andererseits ist zu überlegen, ob und wie die Aufbereitung von Daten für das
EFSA-Format automatisch aus Datenbanken erfolgen kann. Das erspart allen
Beteiligten Zeit und Geld.
PFLANZENSCHUTZ Geänderte Rückstandshöchstgehalte: drei EU-Verordnungen
Ende März 2016 hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 2016/452
die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die Wirkstoffe Captan, Propiconazol
und Spirosamin geändert. Vorrangig handelt es sich um die Absenkung auf die
analytische Bestimmungsgrenze, bei Captan zusätzlich noch um eine Änderung
der Rückstandsdefinition. Die Verordnung trat zwar am 19.04.2016 in Kraft, die
neuen RHG gelten aber erst in sechs Monaten ab dem 19.10.2016. Bei Captan
sind u. a. Erdbeeren, Mangos, Tomaten, Paprika, Melonen und Kraussalat
betroffen.
Mit der Verordnung (EU) 2016/486 von Anfang April 2016 wurden im Bereich
O&G die RHG für insgesamt zwölf Wirkstoffe angehoben. Die Verordnung trat
am 26.04.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten dann auch direkt ab diesem
Datum. Bei RHG-Anhebungen werden i. d. R. keine sogenannten
Übergangsfristen gewährt.
Mit der Verordnung (EU) 2016/567, auch von Anfang April 2016, hat die EU
dann für weitere elf Wirkstoffe im Bereich frisches O&G die RHG angehoben;
darunter Cyflumetofen (Akarizid) und Sedaxan (Fungizid), für die bis dato der
Standard-RHG (0,01 mg/kg) galt. Wie bei RHG-Anhebungen üblich, gelten die
neuen RHG ab dem Datum, ab dem die Verordnung in Kraft tritt, hier ab
05.05.2016.
Der DFHV informiert seine Mitglieder im Rahmen des QMInformationsverteilers regelmäßig über entsprechende gesetzliche Änderungen
zu RHG. Details zu den jeweiligen Änderungen pro Wirkstoff und Produkt
erhalten die Mitglieder in speziell für den O&G-Bereich aufbereiteten Tabellen.
Neuer Rückstandshöchstgehalt für Guazatin ab Mai 2016
Guazatin ist ein fungizider Wirkstoff, der zur Oberflächenbehandlung nach der
Ernte hauptsächlich bei Zitrusfrüchten eingesetzt wird. Die Verwendung von
Guazatin (Fungizid, Repellent) ist in der EU nicht erlaubt, ist aber in
Drittländern zugelassen. Für Importware in die EU wurde deshalb ein
Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,01* mg/kg festgesetzt, mit Ausnahme von
Zitrusfrüchten (5 mg/kg).
Im Oktober 2015 hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 2015/191)
die RHG für Guazatin abgesenkt, auf die so genannte analytische
Bestimmungsgrenze (0,05* mg/kg). Die Verordnung trat zwar schon am
13.11.2015 in Kraft, die neuen RHG sind aber erst sechs Monate später, d. h.
ab 13.05.2016 gültig.
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Dabei wurden, wie bei RHG-Absenkungen üblich, Übergangsregelungen und
-fristen eingeräumt. Diese besagen, dass für alle Erzeugnisse, die
vorschriftsmäßig vor dem 13.05.2016 hergestellt wurden, weiterhin der „alte
RHG“ gültig ist.
Davon ausgenommen sind allerdings Grapefruits und Orangen, für die der neue
RHG unmittelbar ab 13.05.2016 gilt. Das heißt konkret:
1) ab 13.05.2016 = RHG (0,05* mg/kg) für Grapefruits und Orangen,
2) ab 13.05.2016 = RHG (0,05* mg/kg) für alle Produkte, die erst ab diesem
Datum hergestellt wurden,
3) ab 13.05.2016 weiterhin „alter“ RHG (Zitrus 5 mg/kg, andere Früchte und
Gemüse 0,1* mg/kg) – außer Grapefruits und Orangen - für Produkte, die vor
dem 13.05.2016 hergestellt wurden.
GESETZGEBUNG Unionszollkodex
Ab dem 01.05.2016 gilt das neue Zollrecht, der Unionszollkodex. Mit dem
Gesetz will die EU die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen
EU-Zollrechts festlegen. Der Informationsaustausch zwischen den
Zollbehörden, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den nationalen Zollbehörden
untereinander soll bei Anträgen, Anmeldungen und Entscheidungen
elektronisch erfolgen.
Die IT-Systeme aller Mitgliedsstaaten müssen hierfür bis Ende 2020 angepasst
werden. Das ist eine gigantische Aufgabe. Für die Unternehmen bedeutet die
Umstellung mehr Flexibilität, so kann ein deutsches Unternehmen, das in die
Niederlande importiert, die Zollerklärung in Deutschland abgeben. Die
elektronische Vernetzung gibt aber auch den Zollbehörden weiterreichende
Möglichkeiten der Überprüfung und Erfassung.
Online-Handel: Bio-Zertifizierungen
Eine von vielen Fragen, die der Online-Handel mit Lebensmitteln aufwirft, ist,
ob der Online-Händler einer Zertifizierungspflicht durch die ÖkoKontrollstellen unterliegt. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun dem
Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Generell gilt, dass alle Unternehmen, die mit Bio-Produkten handeln, durch
eine zugelassene Kontrollstelle zertifiziert werden müssen. Deutschland hat,
wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten auch, von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, Einzelhandelsunternehmen, die „direkt“ an den Endverbraucher
verkaufen, von der Kontrollpflicht auszunehmen. Nun wird über die Auslegung
des Merkmals „direkt“ beim Online-Handel gestritten. Da es anders als im
Supermarkt beim Online-Verkauf keinen direkten Kontakt zwischen Verkäufer
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und Kunde gibt, plädiert die Wettbewerbszentrale in dem Gerichtsverfahren für
eine Zertifizierungspflicht für die Online-Händler. Nach Ansicht der
Wettbewerbszentrale müsse der Verbraucher beim Online-Kauf von BioProdukten vor Betrug besonders geschützt werden.
HANDEL Weltzollorganisation veröffentlicht Richtlinien
Die Weltzollorganisation (WCO) hat ihre unverbindlichen Richtlinien zur
Ursprungsbestimmung veröffentlicht. Bisher waren die Dokumente nur den
Mitgliedsstaaten zugänglich. Die WCO will so insgesamt ihre Arbeit
transparenter gestalten.
Die nun veröffentlichte Richtlinie zum Ursprungsnachweis, die bislang nur
nationalen Zollbehörden als Leitfaden an die Hand gegeben wurde, beschäftigt
sich mit der Anerkennung von Ursprungsnachweisen. Enthalten sind neben
Definitionen und Erklärungen auch Hinweise zu Ursprungsnachweisen. In
einem weiteren Dokument werden Informationen zu den verbindlichen
Zolltarifauskünften, zum Warenursprung und zum Zollwert gegeben.
Unsere Mitglieder finden die Dokumente (bisher nur auf Englisch verfügbar) in
unserem Extranet unter „Einfuhrbestimmungen“.
EU-Exporte von Lebensmitteln im Februar 2016 gestiegen
Die EU hat im Februar 2016 laut Eurostat Agrarprodukte im Wert von 10,2 Mrd.
Euro exportiert und damit deutlich mehr als noch im Januar 2016. Auch
gegenüber Februar 2015 stieg der Exportwert. Der höchste Anstieg auf
Monatssicht wurde dabei für Wein und Spirituosen verzeichnet. Es folgten
Schweinefleisch, Gemüse sowie Olivenöl.
Die höchsten Steigerungen im Exportwert für Februar 2016 ergaben sich für
die USA (+ 15 %) sowie für China (+ 13,5 %). In den vergangenen zwölf
Monaten (März 2015 bis Februar 2016) legten die Einfuhren in die EU um 8,4 %
auf 114 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Die Exporte aus der
EU stiegen um 6 % auf mehr als 129 Mrd. Euro. Der Exportüberschuss der
europäischen Gemeinschaft belief sich damit auf rund 16 Mrd. Euro.
China ist der viertgrößte Lieferant von Agrarprodukten in die EU. Im Jahr 2015
hatten die Ausfuhren nach China in allen wichtigen Produktgruppen
angezogen, das wichtigste Plus ergab sich dabei für Rohstoffe (+ 1,7 Mrd. Euro).
Britischer Bauernverband gegen EU-Ausstieg
Der britische Bauernverband NFU hat sich für einen Verbleib in der EU
ausgesprochen. Ein Ausstieg würde für die britischen Landwirte einen
wesentlichen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Neben EU-Zöllen auf
Lebensmittelexporte, einem eingeschränkten Zugang für den Export wäre auch
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die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der EU für die landwirtschaftlichen und
verarbeitenden Sektoren betroffen.
Vor der Entscheidung des Referendums am 23.06.2016 hatte sich das NFUGremium mit einer Reihe von Fragen zu Agrarhandel, Arbeitsmarkt, Politik und
Regulierungen sowie Wissenschaft und Forschung auseinandergesetzt. Der
Entscheidung lagen auch zwei Berichte über die Auswirkungen eines Ausstiegs
Großbritanniens aus der EU zugrunde.
DFHV INTERN Treffen mit Freshfel Europe
Was läuft auf Brüsseler Ebene und was ist aus nationaler Sicht wichtig für die
Obst- und Gemüsebranche? Um die zahlreichen aktuellen Branchenthemen im
direkten Dialog zu erörtern, trafen sich die Fachleute von Freshfel Europe und
DFHV Anfang April 2016 zu ihrem jährlichen Meinungsaustausch in Bonn.
Unser Foto:
Die beiden Freshfel-Vertreterinnen Eglė
Baecke-Eimontaitė und Nelli Hajdu (1. und 2.
von rechts) zusammen mit den DFHVReferenten Barbara Wibbe, Ann Katrin
Hagemann und Robert Künzel (von links)
Die Themenpalette umfasste u. a. die Bereiche EU-Strategiepapier Biozide,
MOSH/MOAH, ARfD und RHG, Phytosanitäre Maßnahmen, Revision der EUÖko-Verordnung, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Neonikotinoide.
Dabei wurde erneut deutlich, dass eine enge Zusammenarbeit und ein
kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen beiden Verbänden - auch
entlang der Wertschöpfungskette - von besonderer Bedeutung für eine
erfolgreiche Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene sind.
KURZMELDUNGEN IFS Food 6: unangekündigte Audits (Korrektur)
In unserem letzten Newsletter aktuell 03/2016 hat sich ein Fehlerteufel
eingeschlichen. Die erwähnte Checkliste mit 90 Kriterien und dem Fokus auf
Hygiene etc. gehört nicht zu den unangekündigten Audits ab 01.10.2016,
sondern zum Food Check. Für das unangekündigte IFS Food Audit gelten alle
Anforderungen der IFS Food Standard Checkliste.
QS-Ware: Arbeitshilfe Kennzeichnung
Seit Januar 2016 steht allen Systempartnern der QS-Systemkette OGK eine
Arbeitshilfe zur korrekten Kennzeichnung zur Verfügung. Das praxisorientierte
Dokument erläutert detailliert und übersichtlich mit Hilfe von Charts die
verschiedenen Möglichkeiten zur Kennzeichnung, u. a. auch den Unterschied
zwischen der Kennzeichnung auf dem Produkt und in den
Warenbegleitpapieren.
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Regeln für Bio-Importe aus Chile und Kolumbien:
Die EU und Chile haben die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit
Bio-Produkten erfolgreich abgeschlossen. Durch das Abkommen werden die EU
und Chile gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Bio-Produktionsregeln und
Kontrollsysteme anerkennen: Alle EU-Bio-Produkte, die nach EU-Recht
produziert werden, dürfen ab Inkrafttreten des Abkommens direkt in Chile
vermarktet werden und umgekehrt. Die EU hat im Februar Verhandlungen über
ein weiteres gegenseitiges Bio-Handelsabkommen mit Kolumbien gestartet.
Mercosur
Die EU und die Mercosur-Staaten wollen die Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen wieder aufnehmen. Die Verhandlungen wurden wegen
Differenzen im Handelsteil suspendiert. Umstritten war insbesondere der
Zugang für Agrarprodukte aus den Mercosur-Ländern zum Europäischen Markt.
Der Beginn der Verhandlungen für Anfang Mai 2016 angesetzt.
Indonesien
EU-Handelskommissarin Malmström hat sich mit dem indonesischen
Wirtschaftsminister Thomas T. Lembong getroffen, um den Umfang eines
bilateralen Freihandelsabkommen abzuklären. Beide zeigten sich optimistisch,
was den Abschluss eines Abkommens angeht. Indonesien ist die größte
Volkswirtschaft Südostasien, steht aber nur auf Rang vier, wenn es um den
Handel mit der EU geht.
Bundesregierung vergibt CSR-Preis
Vom 01.05. bis zum 15.06.2016 können sich Unternehmen um den CSR-Preis
der Bundesregierung bewerben. Mit ihm werden Unternehmen geehrt, die
Corporate Social Responsibility (CSR) in ihrer Unternehmensphilosophie
verankert haben. Bewerben können sich alle Unternehmen, unabhängig von
Branche und Größe. Der CSR-Preis deckt die Aktionsfelder
„Unternehmensführung“,
„Markt“,
„Arbeitsplatz“,
„Umwelt“
und
„Gemeinwesen“ ab. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet
Wettbewerbsbüro CSR-Preis der Bundesregierung (www.csr-preis-bund.de).
Mexiko
Das vor 15 Jahren geschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Mexiko soll nach Wünschen der mexikanischen Regierung aktualisiert werden.
Mexiko möchte einen besseren Zugang zum EU-Markt für seine
landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere die Quoten für Thunfisch und
Avocados seien zu niedrig. Mexiko hofft, dass die mehrfach verschobenen
Gespräche im Mai 2016 beginnen.
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Schweiz diskutiert Agrarmarktliberalisierung wegen TTIP
Die Schweiz will bei der geplanten Freihandelszone TTIP (Transatlantic Trade
and Investment Partnership) zwischen den USA und der Europäischen Union
nicht den Anschluss verlieren. Deshalb soll laut Medienberichten auch eine
vollständige Öffnung der Schweizer Agrarmärkte in Erwägung gezogen werden.
Um die Folgen des wegfallenden Grenzschutzes für die Schweizer Bauern
abzufedern, sind Kompensationen in Milliardenhöhe in Planung. Diese sollen zusätzlich zu den jährlichen Direktzahlungen von 2,8 Milliarden Franken - über
einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren ausbezahlt werden.
Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ an fünf Gewinner vergeben
Bundesernährungsminister Christian Schmidt zeigte sich beeindruckt von den
vielen kreativen Ideen gegen Lebensmittelverschwendung. Denn mehr als 200
Bewerbungen aus dem ganzen Bundesgebiet zeigen, dass die Wertschätzung
für Lebensmittel in unserer Gesellschaft wächst.
Der Bundespreis für Engagement gegen die Lebensmittelverschwendung wurde
am 13.04.2016 im Ministerium an vier herausragende Projekte in den
Kategorien Handel, Produktion, Gastronomie, Gesellschaft und Bildung
vergeben, sowie ein mit 3.000 Euro dotierter Förderpreis. Die Aktion soll zu
einer nationalen Reduktionsstrategie ausgebaut und künftig jährlich
ausgeschrieben werden.
FRISCHESEMINAR Mehr Wissen über HACCP bei Obst und Gemüse
HACCP bei Obst und Gemüse stand im Mittelpunkt eines Grundlagenseminars
Mitte April 2016 in Bonn. Verantwortlichkeiten, Ziele und Anforderungen des
Eigenkontrollsystems
waren
Schwerpunktthemen
der
eintägigen
Branchenfortbildung. Daneben erläuterte Referent Florian-Fritz Preuß von der
Quant Qualitätssicherung Aspekte der Gefahrenanalyse im Fruchthandel.
Vertiefende Informationen rund um HACCP inklusive der Erarbeitung von
Praxisbeispielen bietet das Aufbau-Seminar am 8. Juni 2016. Auch Teilnehmer,
die nicht am Grundlagen-Seminar im April dabei waren, sind herzlich
willkommen.
Fachkräfte Obst und Gemüse mit IHK-Zertifikat
Bereits zum vierten Mal hat der Deutsche Fruchthandelsverband das IHKPraxistraining „Fachkraft für Obst und Gemüse im Lebensmitteleinzelhandel“
gemeinsam mit Globus in Sankt Wendel, der Weiterbildungsgesellschaft der
IHK Bonn/Rhein-Sieg und der DIHK-Bildungs-GmbH organisiert
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An den insgesamt vier Lehrgängen seit 2012 haben 97 Mitarbeiter der Obstund Gemüse-Abteilung der Globus SB-Warenhäuser teilgenommen. Am 8. April
2016 erhielten die 16 Teilnehmer des jüngsten Lehrgangs ihre IHK-Zertifikate.
Für Dieter Krauß, DFHV-Präsident, hilft es nicht „immer nur zu jammern, dass
zu wenig Obst und Gemüse verzehrt wird. Qualifizierte Fortbildung für den
Point of Sale – wie dieses Praxistraining – kann helfen, mehr Lust auf Obst und
Gemüse zu machen.“
Tim Strübing, Leiter Obst und Gemüse bei Globus erklärt: „Vor fünf Jahren war
das eigene Schulungsprogramm für die qualifizierte Fachkraft Obst und
Gemüse noch ein Experiment.“ Heute könne man mit Stolz auf die bisherigen
Erfolge zurückblicken. Der Einsatz habe sich gelohnt: „Das beweist nicht zuletzt
auch der vom Fruchthandel Magazin bereits zum fünften Mal an Globus
verliehene Retail Award im Bereich SB-Warenhäuser für die beste Obst- und
Gemüseabteilung eindeutig.“
Otto Brandenburg, Geschäftsführer der Weiterbildungsgesellschaft, ergänzt:
„Das von Anfang an gemeinsam umgesetzte IHK-Praxistraining ist eine
qualitative Weiterentwicklung der Kompetenzförderung von Fachkräften für
Obst und Gemüse im Lebensmitteleinzelhandel.“
Erfolgreiche Absolventen mit Organisatoren des IHK-Praxistrainings 2016
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Foto: Wanhoff
DFHV aktuell 4/2016
SEMINAR-TERMINE Mai bis Juni 2016
31.5.2016
Qualitäts-/Wareneingangskontrolle – Schwerpunkt Gemüse
Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn
31.5.-1.6.2016
Inhouse-Seminare
3.6.2016
Inhouse-Seminar
8.6.2016
HACCP-Aufbau bei Obst und Gemüse
Spezialisten-Seminar (Fortgeschrittene), Bonn
14.-16.6.2016
Inhouse-Seminare
22.-23.6.2016
Inhouse-Seminare
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Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Bergweg 6 / 53225 Bonn
www.dfhv.de / [email protected]
www.frischeseminar.de / [email protected]
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