Umweltethik und naturschutzfachliche Praxis. Mit einer ethischen

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Schwerpunkt: Umweltethik
Umweltethik und naturschutzfachliche Praxis
Mit einer ethischen Analyse am Beispiel „Prozessschutz“
Ethische Fragen und Entscheidungen sind in jeder Handlung angelegt. Ähnlich wie Medizinethik und
Wirtschaftsethik in ihren jeweiligen Praxisfeldern hilft die Umweltethik dabei, diese Fragen in unserem Umgang mit der Natur zu benennen. Und ähnlich wie in anderen Praxisfeldern muss sich auch
derjenige, der sich ausschließlich als Naturwissenschaftler oder umsetzender Praktiker versteht, den
ethischen Implikationen seiner Tätigkeit stellen – die letztlich tief in die Philosophie führen.
Von Philipp P. Thapa, Greifswald
V
or wenigen Jahren wohnte
ich dem Vortrag eines Ökologen und berufsmäßigen Naturschützers bei, der erfolgreich dabei mitgewirkt hatte, süddeutsche
Ackerflächen in arten- und blütenreiche Magerrasen zu verwandeln.
Er zeigte Bilder, auf denen so ein
zukünftiges Rote-Liste-Biotop als
Baustelle zu sehen war: Der Boden
war auf der ganzen Fläche bis in
mehrere Dezimeter Tiefe entfernt
worden. Später füllten die Mitarbeiter nährstoffarmen Oberboden nach
und säten darauf die erwünschten
Pflanzenarten aus. All dies geschah
in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben der Arten- und Biotopschutzgesetze.
In der anschließenden Diskussion
fragte ein Zuhörer, ob – und falls ja,
warum – der Naturschutzfachmann
dieses künstliche Anlegen von
Schutz-Biotopen für richtig halte.
Inwiefern sei das noch als NaturSchutz zu bezeichnen? Halte er es
für angemessen, zur kleinräumigen
Erhaltung einiger Pflanzenarten, die
in ihren Verbreitungsschwerpunkten
keineswegs bedroht seien, Kosten
aufzuwenden, die in anderen Naturschutzformen einen deutlich größeren Nutzen entfalten könnten? Der
Naturschutzfachmann antwortete
knapp: Ob solche Maßnahmen erwünscht seien oder nicht, müsse die
Politik entscheiden. Er sei nur für
die Umsetzung zuständig.
FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008
Pflicht zur Begründung
Wie die Geläufigkeit der Wörter
„Wirtschaftsethik“, „Medizinethik“
und „Bioethik“ belegt, ist heute in
wichtigen Praxisfeldern anerkannt,
dass sich Fachleute nicht hinter einer technischen Durchführungslogik
verstecken dürfen. (Sogar die Soldaten der Bundeswehr sind dazu verpflichtet, Befehle zu hinterfragen.)
Auch ein reiner Praktiker des Naturschutzes, falls es den gibt, kann sich
also der Frage nach Zweck und
Rechtfertigung seiner Arbeit nicht
dauerhaft entziehen. Spätestens
aber, wenn Ökologen und Naturschützer durch Öffentlichkeitsarbeit,
Lobbyismus oder Politikberatung
Einfluss auf die öffentliche Meinung
und die Gesetzgebung nehmen,
müssen sie bereit sein, ihre Positionen und Handlungsvorschläge mit
Argumenten zu begründen.
Umweltethik darf dabei nicht als
Argumente-Steinbruch für die PRArbeit missverstanden werden, und
die Vielfalt der umweltethischen Positionen (siehe den Beitrag von
Schlüns & Voget auf Seite 12) sollte
Naturschützer nicht dazu verleiten,
ihre Agenda opportunistisch-beliebig
mal mit dem einen, mal mit dem
anderen ethischen Feigenblatt zu
bekleiden. Schon gar nicht können
sie sich unter Berufung auf „die“
Umweltethik im Besitz letzter moralischer Wahrheit wähnen.
Der praktische Nutzen der Umweltethik liegt vielmehr zu einem großen Teil darin, präzise zu benennen,
vor welche ethisch-moralischen Entscheidungen uns eine bestimmte
Situation im Umgang mit der Natur
stellt und welche logischen Voraussetzungen und Konsequenzen wir
uns mit der jeweiligen Entscheidung
einhandeln. Das will ich am Beispiel
von „Prozessschutz“ einmal in groben Zügen erläutern.
Was bedeutet
„Prozessschutz“?
An diesem Stichwort kristallisiert
sich seit Jahren ein Wandel von
Leitbildern und Strategien des Naturschutzes, der einem Wandel des
Naturbildes entspricht. Stärker als
etwa noch in den 1980er Jahren
nehmen wir heute wahr, dass Natur
dynamisch ist, sich in dauernder
Veränderung und Entwicklung befindet. Ganz grob gesagt, bedeutet
Prozessschutz die Anwendung des
dynamischen Naturbildes im Naturschutz. Schon der Versuch einer genaueren Begriffsbestimmung führt
in die ethisch-philosophische Analyse, die mit der Frage einsetzen könnte: Was ist eigentlich der Gegenstand, der hier geschützt (erhalten,
geschont, berücksichtigt) werden
soll? Bedeutet „Prozessschutz“, ver21
Schwerpunkt: Umweltethik
mittels Prozessen etwas anderes zu
schützen, oder zielt er auf die Prozesse selbst? Und was sind das für
Prozesse?
Der Forstökologe Knut Sturm
(1993), der den Ausdruck „Prozessschutz“ prägte, bezeichnet damit
„ein Naturschutzkonzept für den
Wald, das den Schutz ökologischer
Prozesse als Oberziel formuliert“
(meine Hervorhebung), und betont,
dass dabei „klassische Naturschutzziele wie Vielfalt und Stabilität nicht
mehr primäre Ziele“ seien (auch
wenn sie „als Ergebnis einer natürlichen Dynamik raum-zeitlich befristet als ‚Sekundärziele‘ auftreten“
können). Ihm geht es dabei um vom
Menschen ungelenkte Naturprozesse, in erster Linie um die spontane
Waldsukzession. (Der Umweltethiker stellt hier die Ohren auf. Spricht
Sturm natürlichen ökologischen Prozessen einen moralischen Eigenwert
zu? Aus Sicht der traditionellen
Ethik gilt eine solche Position als
extrem. Ich komme im übernächsten
Abschnitt auf diese Frage zurück.)
Später führte Eckhard Jedicke
(1998) seine vielzitierte Prozessschutz-Definition ein. Er unterscheidet darin zwischen „segregativem“
und „integrativem“ Prozessschutz.
Der segregative Prozessschutz („Prozessschutz in engerem Sinne“), der
dem Prozessschutz-Begriff von Knut
Sturm nahe steht, lässt Entwicklungen zu, die nicht vom Menschen gesteuert sind. Der integrative Prozessschutz hat hingegen Prozesse
menschlicher Nutzung zum Gegenstand, „welche eine Kulturlandschafts-Dynamik mit positiven Auswirkungen auf Naturschutzziele (des
Arten-, Biozönosen-, Biotop-, abiotischen Ressourcen- und Kulturlandschaftsschutzes) als Nebeneffekt bedingen“; die Vorstellung von Natürlichkeit, Naturnähe oder Wildnis
spielt hier, anders als bei Sturm, keine wichtige Rolle (vgl. Bild).
Die konkreten Inhalte von Jedickes
(1998) Prozessschutz-Begriff insgesamt werden nur noch durch die
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Prozess-Sichtweise zusammengehalten. Diese ließe sich jedoch auf so
ziemlich alles ausdehnen. Auch beim
gartenbaulichen Anlegen eines Magerrasens zum Beispiel sind ja allerhand Prozesse im Spiel – vom Ausbaggern des Oberbodens über das
Keimen der Saat bis zur anschließenden Biozönosenentwicklung –,
und „positive Auswirkungen“ auf die
genannten Naturschutzziele hat die
Maßnahme allemal. Wo Sturm hellsichtig eine Wertediskussion fordert,
um die Rangfolge unterschiedlicher
Naturschutzziele zu klären, verwischt Jedicke durch seine überdehnte Prozessschutz-Definition
schon die begriffliche Unterscheidung dieser Ziele.
Ich folge daher dem schlichteren,
genaueren Prozessschutz-Begriff
nach Sturm (1993), der sich im Kern
mit Wildnisschutz deckt. Dabei setze
ich voraus, dass sich der Begriff von
natürlichen Prozessen und Wildnis
nicht auf vollkommen unberührte,
vom Menschen gänzlich unbeeinflusste Ur-Natur beschränkt – die
gibt es zumal in Mitteleuropa nicht
mehr –, sondern eine möglichst
weitgehende Annäherung an diesen
Pol meint, auch (wie bei Sturm) in
der Landnutzung (vgl. Gorke 2006:
90f.).
Praktische Auswirkungen
Macht es überhaupt einen nennenswerten Unterschied, welches „Oberziel“ wir im Naturschutz verfolgen?
Es ist richtig, dass ein und dieselbe
Maßnahme häufig mehreren unterschiedlichen Naturschutzzielen zuträglich ist. Doch spätestens wenn
diese Ziele in Konflikt geraten, müssen wir einem von ihnen Vorrang
einräumen und diese Entscheidung
gegenüber Vertretern anderer Meinungen mit Argumenten verteidigen
können.
Zum Beispiel kann die Einrichtung
eines Wald-Totalreservats der Entstehung neuer Wildnis zunächst
ebenso nutzen wie dem Erhalt heimischer Biotope, dem Überleben
gefährdeter Arten und dem Ressourcenschutz. Was aber, wenn sich
nach einigen Jahren herausstellt,
dass im Zuge der ungelenkten Sukzession im Schutzgebiet der Lebensraum einer gefährdeten Art verschwindet? Oder wenn eine Schädlingsplage den Baumbestand drastisch zu dezimieren droht (so geschehen mit dem Borkenkäfer im
Bayerischen Wald)? Dient „Prozessschutz“ als Mittel für andere Zwecke
– als Alternative zu Pflegemaßnahmen –, darf die Verwaltung jederzeit
eingreifen, wenn die spontane Entwicklung im Schutzgebiet nicht
mehr ihren Vorstellungen entspricht.
Ist das ungelenkte Spiel ökologischer
Prozesse hingegen „Oberziel“ der
Unterschutzstellung, müssten wir es
jedenfalls in erster Näherung vorziehen, die gefährdete Art lokal aussterben bzw. den Baumbestand absterben zu lassen.
Der Praktiker Sturm (1993) ist sich
bewusst, dass angesichts möglicher
Zielkonflikte zwischen Arten-, Biotop- und Prozessschutz „eine umfassende Zieldiskussion“ notwendig ist,
„die vor allem Wertpositionen bei
der Festlegung des Oberziels offenlegt“; er führt diese Wertediskussion
aber nicht weiter aus. Ich will sie
hier in aller Kürze nachholen.
Wie lässt sich
Prozessschutz begründen?
Wie von Egan-Krieger & Muraca in
ihrem Beitrag zu diesem Heft erläutern (Seite 16ff.), lässt sich die
Rücksichtnahme auf eine Entität
entweder direkt – mit ihrem Eigenwert – oder indirekt – mit ihrem
Wert für ein anderes berücksichtigungswürdiges Wesen – begründen.
Daher gibt es auch aus sentientistischer und anthropozentrischer Sicht
Gründe für das Laufenlassen natürlicher Prozesse. Die Wildnis, die auf
diese Weise weiterbesteht oder neu
entsteht, kann Tieren einen besonders guten Lebensraum bieten, und
in ähnlicher Weise hat sie vielfältigen Wert für den Menschen. Sie
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Bild: Nebelmeer im Schweizer Mittelland – trotz urtümlicher Atmosphäre eine klassische Kulturlandschaft
(Bild: Fridjof Schmidt)
trägt zur Aufrechterhaltung ökologischer Systemfunktionen wie der
Luft- und Wasserreinigung bei, von
denen das Überleben des Menschen
abhängt; sie bietet einen Vorrat zukünftiger wissenschaftlicher Erkenntnismöglichkeiten, etwa als Referenz für ökologische Vergleichsstudien, aber auch in Form von bisher unentdeckten oder unerforschten Arten, die medizinisches Potenzial besitzen könnten; und sie trägt
als Erlebnisraum und geistiger Bezugsort des Menschen zum guten
Leben bei. Natürliche Prozesse und
Wildnis sind in diesem Fall jedoch
wohlgemerkt stets Mittel zu anderen
Zwecken, nicht Selbstzweck.
Der holistische Umweltethiker Martin Gorke (2006: 92ff.) erkennt
denn auch fünf Probleme der anthropozentrischen Begründung.
1. Das Problem des Grenznutzens:
Viele Funktionen von Wildnis
könnten auch maßvoll genutzte
Landschaften erfüllen.
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2. Das Problem der Ersetzbarkeit:
„Wenn ein Wildnisgebiet nicht
primär um seiner selbst willen,
sondern aufgrund von Erfahrungen geschätzt wird, die prinzipiell in allen Wildnisgebieten
gemacht werden können, so gibt
es keinen hinreichenden Grund,
gerade dieses Gebiet zu schützen.“
3. Das Problem der verschwindenden Minderheit: Die sehr geringe Anzahl von Menschen, die
empfindsam und kenntnisreich
genug sind, um die Besonderheiten von Prozessschutz-Gebieten
zu schätzen, rechtfertige kaum
die hohen Opportunitätskosten
an Grund und Boden, die die
Einrichtung solcher Gebiete in
Mitteleuropa mit sich bringt.
4. Das Problem der paradoxen Optimierung: Prozessschutz sei
umso konsequenter verwirklicht,
je weniger Menschen ein
Schutzgebiet betreten; je weni-
ger Menschen vom Erlebnis der
Wildnis profitieren, desto weniger Grund gebe es aber, Wildnis
zu erhalten.
5. Die mangelnde Übereinstimmung mit naturschützerischen
Intuitionen. Dieses fünfte Problem nennt Gorke das gravierendste.
Auch der Aufsatz von Sturm (1993),
in dem er vom „Oberziel“ Prozessschutz ausgeht, ist unverkennbarer
Ausdruck der moralischen Intuition,
die Umweltethiken wie den Ökozentrismus oder den pluralistischen
Holismus nach Martin Gorke inspiriert. Diese Intuition lautet, dass die
(sich selbst organisierende, wilde)
Natur einen Eigenwert habe und der
Mensch sich folglich so weit wie
möglich aus ihr heraushalten solle.
Eine Intuition allein ist zwar kein
Argument; wir können aber versuchen, sie mit Argumenten „einzuholen“. Zumal eine weit verbreitete,
hartnäckige Intuition wie die vom
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Eigenwert der Natur deutet auf eine
These hin, deren Begründung man
nicht unerforscht lassen sollte. Martin Gorkes (2006, 2007) pluralistischer Holismus ist ein beeindruckender Versuch einer solchen Begründung.
Ein anderer Versuch, der Ökozentrismus, der sich in der amerikanischen
Wildnis-Bewegung entwickelte, hat
(wie Timo Kaphengst in seinem Beitrag zu diesem Heft erläutert, siehe
Seite 25) nicht nur mit starken Gegenargumenten, sondern auch mit
schweren Anfeindungen zu kämpfen. Da der Ökozentrismus den Wert
der Einzelwesen über ihren Nutzen
für das Gesamt-Ökosystem bemisst
und allein diesem moralischen Eigenwert zuerkennt (monistischer
Holismus), wird diese umweltethische Position gelegentlich als „Ökofaschismus“ beschimpft. Der Grund
dafür liegt bei einem wichtigen Prüfstein ethischer Normen: Verallgemeinerbarkeit. Die Argumente, die
ich mit Bezug auf den Naturschutz
vorbringe, können logische Folgen
auch für andere Lebensbereiche
(zum Beispiel das Verhältnis von
Einzelmensch und Staat) haben, wo
ich sie vielleicht aus guten Gründen
ablehne und damit auch innerhalb
der Umweltethik unbrauchbar mache. Insofern ist es bemerkenswert,
dass laut § 1 Bundesnaturschutzgesetz der Schutz von Natur und Landschaft nicht nur wegen ihrer Funktion „als Lebensgrundlagen des Menschen“, sondern auch „auf Grund
ihres eigenen Wertes“ gefordert ist.
Mut zur Philosophie
Wir sprechen zwar spezifisch von
„Umweltethik“ (environmental
ethics), und unter diesem Namen ist
das Fach fester Bestandteil von natur- und umweltschutzbezogenen
Studiengängen weltweit. Umweltethik ist aber kein „Werkzeugkasten“, aus dem Naturschützer sich je
nach Bedarf bedienen können, um
die Bevölkerung (psychologisch
möglichst geschickt) zu einem um24
weltfreundlichen Verhalten zu motivieren. Sie ist auch kein „Laberfach“
(als das die Ethik in der Schule oft
in Verruf gerät), in dem wir einander unser Herz ausschütten, mit
niedrigen Ansprüchen an die Strenge der Argumentation. Umweltethik
bezeichnet vielmehr die philosophische Reflexion unseres Umgangs mit
der Natur. Wer den Mut zur Philosophie aufbringt, gewinnt eine Herangehensweise, die in der Naturschutzpraxis dabei helfen kann, zum
Beispiel Zielkonflikte zu klären – die
sich aber auch auf jeden anderen
Gegenstand anwenden lässt. Umweltethik bietet damit einen reizvollen Quereinstieg in die allgemeine
Ethik und Philosophie und kann das
Leben über Fachfragen hinaus bereichern.
•
Gorke, M. (2006): Prozessschutz
aus Sicht einer holistischen Ethik.
Natur und Kultur 7(1): 88–107.
•
Gorke, M. (2007): Eigenwert der
Natur. Ethische Begründung und
Konsequenzen. Habilitationsschrift,
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald. 281 S.
•
Jedicke, E. (1998): Raum-ZeitDynamik in Ökosystemen und Landschaften. Kenntnisstand der Landschaftsökologie und Formulierung
einer Prozeßschutz-Definition. Naturschutz und Landschaftsplanung
30(8/9): 229–236.
http://www.jedicke.de/media/files
/Prozessschutz_NuL.pdf
•
Sturm, K. (1993): Prozeßschutz –
ein Konzept für naturschutzgerechte
Waldwirtschaft. Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 2(3): 181–
192.
Summary
Like professionals in medicine, business
and other fields, ecologists and conservationists must not hide behind established technical routines but have to
deal with the ethical implications of
their work. To show how ethical and
broader philosophical questions are ingrained in conservation practice, I analyse meanings and consequences of Prozessschutz (process protection), a buzzword in German-language conservation
circles since the early 1990s. One important practical benefit of environmental
ethics is its ability to explicate conflicts
between different conservation objectives, e.g. species and process protection,
and to precisely identify the moral
choices we face there. As a side-door
into general ethics and philosophy, environmental ethics can make ecologists’
and conservationists’ lives richer even
beyond professional issues.
Dank
Ich danke Stefan Zerbe für einen
Literaturhinweis und Martin Gorke
für ein anregendes Gespräch.
Philipp P. Thapa
ist Mitarbeiter am Lehrstuhl für Geobotanik & Landschaftsökologie der
Uni Greifswald und promoviert zu
Evolution und Umweltethik. Er war
Entwicklungshelfer beim Deutschen
Entwicklungsdienst (DED) in Nepal
und wirkt als Übersetzer und Verleger.
Institut für Botanik und Landschaftsökologie der Universität Greifswald
Grimmer Str. 88
D-17487 Greifswald
E-Mail: thapa at uni-greifswald.de
Literatur
FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008
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