Schwerpunkt: Umweltethik Umweltethik und naturschutzfachliche Praxis Mit einer ethischen Analyse am Beispiel „Prozessschutz“ Ethische Fragen und Entscheidungen sind in jeder Handlung angelegt. Ähnlich wie Medizinethik und Wirtschaftsethik in ihren jeweiligen Praxisfeldern hilft die Umweltethik dabei, diese Fragen in unserem Umgang mit der Natur zu benennen. Und ähnlich wie in anderen Praxisfeldern muss sich auch derjenige, der sich ausschließlich als Naturwissenschaftler oder umsetzender Praktiker versteht, den ethischen Implikationen seiner Tätigkeit stellen – die letztlich tief in die Philosophie führen. Von Philipp P. Thapa, Greifswald V or wenigen Jahren wohnte ich dem Vortrag eines Ökologen und berufsmäßigen Naturschützers bei, der erfolgreich dabei mitgewirkt hatte, süddeutsche Ackerflächen in arten- und blütenreiche Magerrasen zu verwandeln. Er zeigte Bilder, auf denen so ein zukünftiges Rote-Liste-Biotop als Baustelle zu sehen war: Der Boden war auf der ganzen Fläche bis in mehrere Dezimeter Tiefe entfernt worden. Später füllten die Mitarbeiter nährstoffarmen Oberboden nach und säten darauf die erwünschten Pflanzenarten aus. All dies geschah in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben der Arten- und Biotopschutzgesetze. In der anschließenden Diskussion fragte ein Zuhörer, ob – und falls ja, warum – der Naturschutzfachmann dieses künstliche Anlegen von Schutz-Biotopen für richtig halte. Inwiefern sei das noch als NaturSchutz zu bezeichnen? Halte er es für angemessen, zur kleinräumigen Erhaltung einiger Pflanzenarten, die in ihren Verbreitungsschwerpunkten keineswegs bedroht seien, Kosten aufzuwenden, die in anderen Naturschutzformen einen deutlich größeren Nutzen entfalten könnten? Der Naturschutzfachmann antwortete knapp: Ob solche Maßnahmen erwünscht seien oder nicht, müsse die Politik entscheiden. Er sei nur für die Umsetzung zuständig. FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008 Pflicht zur Begründung Wie die Geläufigkeit der Wörter „Wirtschaftsethik“, „Medizinethik“ und „Bioethik“ belegt, ist heute in wichtigen Praxisfeldern anerkannt, dass sich Fachleute nicht hinter einer technischen Durchführungslogik verstecken dürfen. (Sogar die Soldaten der Bundeswehr sind dazu verpflichtet, Befehle zu hinterfragen.) Auch ein reiner Praktiker des Naturschutzes, falls es den gibt, kann sich also der Frage nach Zweck und Rechtfertigung seiner Arbeit nicht dauerhaft entziehen. Spätestens aber, wenn Ökologen und Naturschützer durch Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyismus oder Politikberatung Einfluss auf die öffentliche Meinung und die Gesetzgebung nehmen, müssen sie bereit sein, ihre Positionen und Handlungsvorschläge mit Argumenten zu begründen. Umweltethik darf dabei nicht als Argumente-Steinbruch für die PRArbeit missverstanden werden, und die Vielfalt der umweltethischen Positionen (siehe den Beitrag von Schlüns & Voget auf Seite 12) sollte Naturschützer nicht dazu verleiten, ihre Agenda opportunistisch-beliebig mal mit dem einen, mal mit dem anderen ethischen Feigenblatt zu bekleiden. Schon gar nicht können sie sich unter Berufung auf „die“ Umweltethik im Besitz letzter moralischer Wahrheit wähnen. Der praktische Nutzen der Umweltethik liegt vielmehr zu einem großen Teil darin, präzise zu benennen, vor welche ethisch-moralischen Entscheidungen uns eine bestimmte Situation im Umgang mit der Natur stellt und welche logischen Voraussetzungen und Konsequenzen wir uns mit der jeweiligen Entscheidung einhandeln. Das will ich am Beispiel von „Prozessschutz“ einmal in groben Zügen erläutern. Was bedeutet „Prozessschutz“? An diesem Stichwort kristallisiert sich seit Jahren ein Wandel von Leitbildern und Strategien des Naturschutzes, der einem Wandel des Naturbildes entspricht. Stärker als etwa noch in den 1980er Jahren nehmen wir heute wahr, dass Natur dynamisch ist, sich in dauernder Veränderung und Entwicklung befindet. Ganz grob gesagt, bedeutet Prozessschutz die Anwendung des dynamischen Naturbildes im Naturschutz. Schon der Versuch einer genaueren Begriffsbestimmung führt in die ethisch-philosophische Analyse, die mit der Frage einsetzen könnte: Was ist eigentlich der Gegenstand, der hier geschützt (erhalten, geschont, berücksichtigt) werden soll? Bedeutet „Prozessschutz“, ver21 Schwerpunkt: Umweltethik mittels Prozessen etwas anderes zu schützen, oder zielt er auf die Prozesse selbst? Und was sind das für Prozesse? Der Forstökologe Knut Sturm (1993), der den Ausdruck „Prozessschutz“ prägte, bezeichnet damit „ein Naturschutzkonzept für den Wald, das den Schutz ökologischer Prozesse als Oberziel formuliert“ (meine Hervorhebung), und betont, dass dabei „klassische Naturschutzziele wie Vielfalt und Stabilität nicht mehr primäre Ziele“ seien (auch wenn sie „als Ergebnis einer natürlichen Dynamik raum-zeitlich befristet als ‚Sekundärziele‘ auftreten“ können). Ihm geht es dabei um vom Menschen ungelenkte Naturprozesse, in erster Linie um die spontane Waldsukzession. (Der Umweltethiker stellt hier die Ohren auf. Spricht Sturm natürlichen ökologischen Prozessen einen moralischen Eigenwert zu? Aus Sicht der traditionellen Ethik gilt eine solche Position als extrem. Ich komme im übernächsten Abschnitt auf diese Frage zurück.) Später führte Eckhard Jedicke (1998) seine vielzitierte Prozessschutz-Definition ein. Er unterscheidet darin zwischen „segregativem“ und „integrativem“ Prozessschutz. Der segregative Prozessschutz („Prozessschutz in engerem Sinne“), der dem Prozessschutz-Begriff von Knut Sturm nahe steht, lässt Entwicklungen zu, die nicht vom Menschen gesteuert sind. Der integrative Prozessschutz hat hingegen Prozesse menschlicher Nutzung zum Gegenstand, „welche eine Kulturlandschafts-Dynamik mit positiven Auswirkungen auf Naturschutzziele (des Arten-, Biozönosen-, Biotop-, abiotischen Ressourcen- und Kulturlandschaftsschutzes) als Nebeneffekt bedingen“; die Vorstellung von Natürlichkeit, Naturnähe oder Wildnis spielt hier, anders als bei Sturm, keine wichtige Rolle (vgl. Bild). Die konkreten Inhalte von Jedickes (1998) Prozessschutz-Begriff insgesamt werden nur noch durch die 22 Prozess-Sichtweise zusammengehalten. Diese ließe sich jedoch auf so ziemlich alles ausdehnen. Auch beim gartenbaulichen Anlegen eines Magerrasens zum Beispiel sind ja allerhand Prozesse im Spiel – vom Ausbaggern des Oberbodens über das Keimen der Saat bis zur anschließenden Biozönosenentwicklung –, und „positive Auswirkungen“ auf die genannten Naturschutzziele hat die Maßnahme allemal. Wo Sturm hellsichtig eine Wertediskussion fordert, um die Rangfolge unterschiedlicher Naturschutzziele zu klären, verwischt Jedicke durch seine überdehnte Prozessschutz-Definition schon die begriffliche Unterscheidung dieser Ziele. Ich folge daher dem schlichteren, genaueren Prozessschutz-Begriff nach Sturm (1993), der sich im Kern mit Wildnisschutz deckt. Dabei setze ich voraus, dass sich der Begriff von natürlichen Prozessen und Wildnis nicht auf vollkommen unberührte, vom Menschen gänzlich unbeeinflusste Ur-Natur beschränkt – die gibt es zumal in Mitteleuropa nicht mehr –, sondern eine möglichst weitgehende Annäherung an diesen Pol meint, auch (wie bei Sturm) in der Landnutzung (vgl. Gorke 2006: 90f.). Praktische Auswirkungen Macht es überhaupt einen nennenswerten Unterschied, welches „Oberziel“ wir im Naturschutz verfolgen? Es ist richtig, dass ein und dieselbe Maßnahme häufig mehreren unterschiedlichen Naturschutzzielen zuträglich ist. Doch spätestens wenn diese Ziele in Konflikt geraten, müssen wir einem von ihnen Vorrang einräumen und diese Entscheidung gegenüber Vertretern anderer Meinungen mit Argumenten verteidigen können. Zum Beispiel kann die Einrichtung eines Wald-Totalreservats der Entstehung neuer Wildnis zunächst ebenso nutzen wie dem Erhalt heimischer Biotope, dem Überleben gefährdeter Arten und dem Ressourcenschutz. Was aber, wenn sich nach einigen Jahren herausstellt, dass im Zuge der ungelenkten Sukzession im Schutzgebiet der Lebensraum einer gefährdeten Art verschwindet? Oder wenn eine Schädlingsplage den Baumbestand drastisch zu dezimieren droht (so geschehen mit dem Borkenkäfer im Bayerischen Wald)? Dient „Prozessschutz“ als Mittel für andere Zwecke – als Alternative zu Pflegemaßnahmen –, darf die Verwaltung jederzeit eingreifen, wenn die spontane Entwicklung im Schutzgebiet nicht mehr ihren Vorstellungen entspricht. Ist das ungelenkte Spiel ökologischer Prozesse hingegen „Oberziel“ der Unterschutzstellung, müssten wir es jedenfalls in erster Näherung vorziehen, die gefährdete Art lokal aussterben bzw. den Baumbestand absterben zu lassen. Der Praktiker Sturm (1993) ist sich bewusst, dass angesichts möglicher Zielkonflikte zwischen Arten-, Biotop- und Prozessschutz „eine umfassende Zieldiskussion“ notwendig ist, „die vor allem Wertpositionen bei der Festlegung des Oberziels offenlegt“; er führt diese Wertediskussion aber nicht weiter aus. Ich will sie hier in aller Kürze nachholen. Wie lässt sich Prozessschutz begründen? Wie von Egan-Krieger & Muraca in ihrem Beitrag zu diesem Heft erläutern (Seite 16ff.), lässt sich die Rücksichtnahme auf eine Entität entweder direkt – mit ihrem Eigenwert – oder indirekt – mit ihrem Wert für ein anderes berücksichtigungswürdiges Wesen – begründen. Daher gibt es auch aus sentientistischer und anthropozentrischer Sicht Gründe für das Laufenlassen natürlicher Prozesse. Die Wildnis, die auf diese Weise weiterbesteht oder neu entsteht, kann Tieren einen besonders guten Lebensraum bieten, und in ähnlicher Weise hat sie vielfältigen Wert für den Menschen. Sie FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008 Schwerpunkt: Umweltethik Bild: Nebelmeer im Schweizer Mittelland – trotz urtümlicher Atmosphäre eine klassische Kulturlandschaft (Bild: Fridjof Schmidt) trägt zur Aufrechterhaltung ökologischer Systemfunktionen wie der Luft- und Wasserreinigung bei, von denen das Überleben des Menschen abhängt; sie bietet einen Vorrat zukünftiger wissenschaftlicher Erkenntnismöglichkeiten, etwa als Referenz für ökologische Vergleichsstudien, aber auch in Form von bisher unentdeckten oder unerforschten Arten, die medizinisches Potenzial besitzen könnten; und sie trägt als Erlebnisraum und geistiger Bezugsort des Menschen zum guten Leben bei. Natürliche Prozesse und Wildnis sind in diesem Fall jedoch wohlgemerkt stets Mittel zu anderen Zwecken, nicht Selbstzweck. Der holistische Umweltethiker Martin Gorke (2006: 92ff.) erkennt denn auch fünf Probleme der anthropozentrischen Begründung. 1. Das Problem des Grenznutzens: Viele Funktionen von Wildnis könnten auch maßvoll genutzte Landschaften erfüllen. FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008 2. Das Problem der Ersetzbarkeit: „Wenn ein Wildnisgebiet nicht primär um seiner selbst willen, sondern aufgrund von Erfahrungen geschätzt wird, die prinzipiell in allen Wildnisgebieten gemacht werden können, so gibt es keinen hinreichenden Grund, gerade dieses Gebiet zu schützen.“ 3. Das Problem der verschwindenden Minderheit: Die sehr geringe Anzahl von Menschen, die empfindsam und kenntnisreich genug sind, um die Besonderheiten von Prozessschutz-Gebieten zu schätzen, rechtfertige kaum die hohen Opportunitätskosten an Grund und Boden, die die Einrichtung solcher Gebiete in Mitteleuropa mit sich bringt. 4. Das Problem der paradoxen Optimierung: Prozessschutz sei umso konsequenter verwirklicht, je weniger Menschen ein Schutzgebiet betreten; je weni- ger Menschen vom Erlebnis der Wildnis profitieren, desto weniger Grund gebe es aber, Wildnis zu erhalten. 5. Die mangelnde Übereinstimmung mit naturschützerischen Intuitionen. Dieses fünfte Problem nennt Gorke das gravierendste. Auch der Aufsatz von Sturm (1993), in dem er vom „Oberziel“ Prozessschutz ausgeht, ist unverkennbarer Ausdruck der moralischen Intuition, die Umweltethiken wie den Ökozentrismus oder den pluralistischen Holismus nach Martin Gorke inspiriert. Diese Intuition lautet, dass die (sich selbst organisierende, wilde) Natur einen Eigenwert habe und der Mensch sich folglich so weit wie möglich aus ihr heraushalten solle. Eine Intuition allein ist zwar kein Argument; wir können aber versuchen, sie mit Argumenten „einzuholen“. Zumal eine weit verbreitete, hartnäckige Intuition wie die vom 23 Schwerpunkt: Umweltethik Eigenwert der Natur deutet auf eine These hin, deren Begründung man nicht unerforscht lassen sollte. Martin Gorkes (2006, 2007) pluralistischer Holismus ist ein beeindruckender Versuch einer solchen Begründung. Ein anderer Versuch, der Ökozentrismus, der sich in der amerikanischen Wildnis-Bewegung entwickelte, hat (wie Timo Kaphengst in seinem Beitrag zu diesem Heft erläutert, siehe Seite 25) nicht nur mit starken Gegenargumenten, sondern auch mit schweren Anfeindungen zu kämpfen. Da der Ökozentrismus den Wert der Einzelwesen über ihren Nutzen für das Gesamt-Ökosystem bemisst und allein diesem moralischen Eigenwert zuerkennt (monistischer Holismus), wird diese umweltethische Position gelegentlich als „Ökofaschismus“ beschimpft. Der Grund dafür liegt bei einem wichtigen Prüfstein ethischer Normen: Verallgemeinerbarkeit. Die Argumente, die ich mit Bezug auf den Naturschutz vorbringe, können logische Folgen auch für andere Lebensbereiche (zum Beispiel das Verhältnis von Einzelmensch und Staat) haben, wo ich sie vielleicht aus guten Gründen ablehne und damit auch innerhalb der Umweltethik unbrauchbar mache. Insofern ist es bemerkenswert, dass laut § 1 Bundesnaturschutzgesetz der Schutz von Natur und Landschaft nicht nur wegen ihrer Funktion „als Lebensgrundlagen des Menschen“, sondern auch „auf Grund ihres eigenen Wertes“ gefordert ist. Mut zur Philosophie Wir sprechen zwar spezifisch von „Umweltethik“ (environmental ethics), und unter diesem Namen ist das Fach fester Bestandteil von natur- und umweltschutzbezogenen Studiengängen weltweit. Umweltethik ist aber kein „Werkzeugkasten“, aus dem Naturschützer sich je nach Bedarf bedienen können, um die Bevölkerung (psychologisch möglichst geschickt) zu einem um24 weltfreundlichen Verhalten zu motivieren. Sie ist auch kein „Laberfach“ (als das die Ethik in der Schule oft in Verruf gerät), in dem wir einander unser Herz ausschütten, mit niedrigen Ansprüchen an die Strenge der Argumentation. Umweltethik bezeichnet vielmehr die philosophische Reflexion unseres Umgangs mit der Natur. Wer den Mut zur Philosophie aufbringt, gewinnt eine Herangehensweise, die in der Naturschutzpraxis dabei helfen kann, zum Beispiel Zielkonflikte zu klären – die sich aber auch auf jeden anderen Gegenstand anwenden lässt. Umweltethik bietet damit einen reizvollen Quereinstieg in die allgemeine Ethik und Philosophie und kann das Leben über Fachfragen hinaus bereichern. • Gorke, M. (2006): Prozessschutz aus Sicht einer holistischen Ethik. Natur und Kultur 7(1): 88–107. • Gorke, M. (2007): Eigenwert der Natur. Ethische Begründung und Konsequenzen. Habilitationsschrift, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald. 281 S. • Jedicke, E. (1998): Raum-ZeitDynamik in Ökosystemen und Landschaften. Kenntnisstand der Landschaftsökologie und Formulierung einer Prozeßschutz-Definition. Naturschutz und Landschaftsplanung 30(8/9): 229–236. http://www.jedicke.de/media/files /Prozessschutz_NuL.pdf • Sturm, K. (1993): Prozeßschutz – ein Konzept für naturschutzgerechte Waldwirtschaft. Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 2(3): 181– 192. Summary Like professionals in medicine, business and other fields, ecologists and conservationists must not hide behind established technical routines but have to deal with the ethical implications of their work. To show how ethical and broader philosophical questions are ingrained in conservation practice, I analyse meanings and consequences of Prozessschutz (process protection), a buzzword in German-language conservation circles since the early 1990s. One important practical benefit of environmental ethics is its ability to explicate conflicts between different conservation objectives, e.g. species and process protection, and to precisely identify the moral choices we face there. As a side-door into general ethics and philosophy, environmental ethics can make ecologists’ and conservationists’ lives richer even beyond professional issues. Dank Ich danke Stefan Zerbe für einen Literaturhinweis und Martin Gorke für ein anregendes Gespräch. Philipp P. Thapa ist Mitarbeiter am Lehrstuhl für Geobotanik & Landschaftsökologie der Uni Greifswald und promoviert zu Evolution und Umweltethik. Er war Entwicklungshelfer beim Deutschen Entwicklungsdienst (DED) in Nepal und wirkt als Übersetzer und Verleger. Institut für Botanik und Landschaftsökologie der Universität Greifswald Grimmer Str. 88 D-17487 Greifswald E-Mail: thapa at uni-greifswald.de Literatur FORUM GEOÖKOL. 19 (1), 2008