Forschung mit Embryonen und Stammzellen Nicole Börner Lisa Endres Wiebke Feindt Kommentar: Simon Danisch Kerstin Römermann Was sind Stammzellen? Totipotenz = Fähigkeit, sich zu grundsätzlich unterschiedlichen Zelltypen zu entwickeln Pluripotenz embryonale Stammzellen adulte Stammzellen Gesetze Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher Embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) 28. Juni 2002 Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz) 13. Dezember 1990 Stammzellgesetz Generelles Einfuhrverbot embryonaler Stammzellen und Stammzelllinien aus dem Ausland Stammzellgesetz Stichtagsregelung Es dürfen nur Stammzellen und Stammzelllinien importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden, um eine gezielte Produktion embryonaler Stammzellen für den deutschen Markt zu vermeiden. Kritik: die Qualität der zu dieser Zeit existierenden Stammzelllinien ist umstritten (Furcht vor Benachteiligung) Stammzellgesetz Transparente Herkunft Die Herkunft der Stammzellen muss nachgewiesen sein. Sie dürfen nur aus überzähligen Embryonen der künstlichen Befruchtung stammen. Die "nach dem Herkunftsland dazu berechtigten natürlichen Personen" müssen sie freiwillig und ohne finanziellen Vorteil zur Verfügung gestellt haben. §5 Stammzellgesetz Forschung an embryonalen Stammzellen Forschungsarbeiten an embryonalen Stammzellen dürfen nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass 1. Sie hochrangigen Forschungszielen für wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder Therapeutischer Verfahren zur Anwendung bei Menschen dienen und 2. nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik a) die im Forschungsvorhaben vorgesehenen Fragestellung so weit wie möglich bereits In-vitro-Modellen mit tierischen Zellen oder in Tierversuchen vorgeklärt worden sind und b) der mit dem Forschungsvorhaben angestrebte wissenschaftliche Erkenntnisgewinn sich voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen erreichen lässt. Stammzellgesetz Ausnahmeregelung Für hochrangige Forschungsziele der Grundlagenforschung oder der Medizin kann in Ausnahmefällen die Erlaubnis zum Import embryonaler Stammzellen erteilt werden, wenn mögliche Forschungsalternativen (etwa an adulten Stammzellen) nicht das gleiche Ergebnis bringen würden und die ethische Vertretbarkeit des Forschungsprojekts geprüft wurde. Embryonenschutzgesetz Verbot der Erzeugung eines Embryos „zu einem anderen Zweck als der Herbeiführung einer Schwangerschaft“ Untersagt die Verwendung eines Embryos „zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck“ §8 Embryonenschutzgesetz Begriffsbestimmung 1) 2) 3) Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag. In den ersten 24 Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die die befruchtete menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, dass schon Ablauf der dieses Zeitraums festgestellt wird, dass sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag. Keimbahnzellen im sinne dieses Gesetzes sind die Zellen, die in einer Zell-Linie von der befruchteten Eizelle bis zu den Ei- und Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen führen, ferner die Eizelle vom Einbringen der Samenzelle an bis zu der mit der Kernverschmelzung abgeschlossenen Befruchtung. Forschung Grundlagenforschung (Entwicklungsbiologie) Reproduktive/verbrauchende Embryonenforschung (Verwendung bei Brandverletzungen, Knorpeldefekten, Leukämie) Nabelschnurblut Ethische Theorien Kontraktualistische Theorie: moralische Rücksichtnahme an gegenseitigen Gewaltverzicht gebunden Grund: stabile staatliche Verhältnisse für alle Akteure von Vorteil (Hobbes) → Embryonen keine eigenständigen Akteure Ethische Theorien Argument gilt für alle Mitglieder der Gattung wenn Embryonen nicht eingeschlossen werden, könnten auch andere Gruppen zur Diskussion gestellt werden z.B. Behinderte, Alte Ethische Theorien Utilitaristische Theorie: Moralisch ist: Steigerung von Glücksempfindungen Gerechte Verteilung des Nutzens Vermeidung von Schmerz und Enttäuschung → Können Embryonen Schmerz empfinden? Ethische Theorien Präferenzutilitarismus: Unparteiliche Interessenberücksichtigung als Aufgabe der Moral → Haben Embryonen Interessen? Ethische Theorien Theorie zum Schutz der Würde und der individuellen Rechte Grund für die Zusprechung Gottesebenbildlichkeit Vernunft Kommunikations- und Handlungsfähigkeit Ausdehnung des Schutzbereiches Festgelegt durch Gattungszugehörigkeit Ethische Theorien => In all diesen Theorien sind die Gründe für die Zusprechung eines moralischen Status mit personalen Eigenschaften verbunden. Wie ist moralischer Status zu begründen bei Mitgliedern der Gattung Mensch, die diese Eigenschaften nicht, noch nicht oder nicht mehr haben? Ethik der Sorge Haltung der Fürsorge Status der Berechtigten unwesentlich schließt Embryonen mit ein Principle of proportionality Wenn einem Wesen aufgrund einer Eigenschaft ein moralischer Status zukommt, kommt einem Wesen, das diese Eigenschaft in einem gewissen Grad hat, der moralische Status in abgestufter Form zu. Vorsichtsprinzip Moralischer Status aufgrund von Personalität und Handlungsfähigkeit → Eigenschaften liegen bei Embryonen aktuell nicht vor aber: Potenzialität des Embryo sich zu Person zu entwickeln Reinhard Merkel Darf man Embryonen für die Zwecke anderer Menschen verbrauchen? Darf man sie, wenn sonst keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, gerade dafür herstellen? Darf man diese Herstellung im Wege des Klonens betreiben? Antwort in Deutschland: Nein Embryonenschutzgesetz ¾ ¾ Verfassungsrechtlich illegitim und moralisch verwerflich Demnach müsste Schwangerschaftsabbruch rechtlich verboten sein Gleichzeitig wird aber der Staat zur flächendeckenden Einrichtung von Organisationen zur Abtreibung verpflichtet Abtreibung = Ärztliche Tätigkeit unter Schutz des Grundrechts auf Berufsfreiheit Daraus folgt: kein Lebensrecht für Embryonen Bsp: Erlanger Baby Ethik Soll Embryonen aus moralischen Gründen der Menschenwürde ein Recht auf Leben zugeschrieben werden? 4 Argumente: Speziesargument Kontinuumsargument Potenzialitätsargument Identitätsargument Speziesargument Schutz, weil er zur Spezies Homo sapiens gehört ¾ Mikrostruktur der menschlichen DNA kein Argument für fundamentale Rechte ¾ Nicht nur DNA als Kriterium, auch menschliche Eigenschaften (Autonomie, Selbstbestimmung etc.) Offensichtlich im frühen Embryonalstadium nicht vorhanden Bsp: Feuer in Labor Kontinuumsargument ¾ ¾ Menschliche Entwicklunsprozess ist kontinuierlicher Vorgang, Einschnitt zu markieren sei willkürlich Würdeschutz muss deshalb ab Beginn der embryonalen Entwicklung greifen Zwischen 1,50 Meter großem und 2,50 Meter großem Mensch auch kontinuierlicher Übergang, trotzdem kann man willkürlich Einschnitt zwischen groß und klein machen Übergang zwischen Tag und Nacht kontinuierlich, trotzdem klar definiert Potenzialitätsargument Erwartbare zukünftige Eigenschaften des Embryos, auf denen das Recht auf Leben und Würde gründet, sind Grund für Schutz des Embryos Status potentialis ¾ Potential von Ei – und Samenzelle entspricht vollständig dem von Embryonen Bsp: Genetiker im Labor Identitätsargument Embryo besitzt schon die Identität des Menschen, der aus ihm entstehen wird ¾ Einziges Identitätsmerkmal zwischen frühem Embryo und Menschen ist DNA Æ Schon im Speziesargument widerlegt Bsp: Genetiker im Labor Beispiel Æ Genetiker entnimmt 4-Zell-Embryo eine Zelle Æ jede Zelle ist totipotent und besitzt die Möglichkeit, ein individueller Embryo zu werden Genetiker verwendet die Zelle nicht für Forschung, sondern packt sie zurück zu den anderen ZellenÆ der Embryo ist wieder völlig identisch zum vorherigen Es ist nichts verwerfliches geschehen Aber…. Sicht aus Embryonenschutzgesetz 3 strafbare Taten sind begangen worden: ¾ Vierzellembryo wurde missbräuchlich zu einem anderen Zweck als dem seiner Erhaltung verwendet, nämlich zu seinerTeilung Ein Embryo wurde geklont: Die abgelöste Zelle war selbst ein individueller Embryo mit Potenzial zum Leben, der mit dem verbliebenen 3-Zell-Embryo genetisch identisch war Tötung eines Embryos durch Zurückstecken der Zelle in ursprünglichen Zellhaufen, denn unmittelbar davor waren zwei Embryonen vorhanden ¾ ¾ Folgerung ¾ Einem Embryo in einem so frühen Stadium kann keine Identität zugesprochen werden ¾ Hätte der Genetiker die Zelle nicht zurück gesteckt, so hätte sich aus den restlichen Zellen ein völlig normaler Embryo entwickelt ¾ Zelle hätte für Stammzellenforschung und somit für Entwicklung von Knochenmark etc. verwendet werden können Ergebnis ¾ ¾ ¾ Weil Embryonen im frühen Stadium noch keine Würde haben, ist es legitim und sogar moralisch zulässig, sie für Forschung und Entwicklung zur Heilung von Krankheiten zu verwenden Darf man Embryonen zu diesen Zwecken verbrauchen, so darf man sie auch zu diesen Zwecken herstellen EmbrSchG ist grundlos und verletzt die Hilfspflicht des Staates zur Kompensation der Ungleichverteilung von Krankheit und Gesundheit Æ es widerspricht der Verfassung Thesen EmbrSchG ist grundlos und verletzt die Hilfspflicht des Staates zur Kompensation der Ungleichverteilung von Krankheit und Gesundheit. Die Gesetze schränken die Forschung ein. Ab wann beginnt Leben? Embryonen haben keine Identität. Kommentar Kerstin Römermann Simon Danisch These I These: EmbrSchG ist grundlos und verletzt die Hilfspflicht des Staates zur Kompensation der Ungleichverteilung von Krankheit und Gesundheit. Die Gesetze schränken die Forschung ein. Forschung an Embryonen und Stammzellen kann Leben retten Ethik: Ist ein Embryo schützenswert? Kommentar I Isolierung deutscher Wissenschaftler Stichtagsregelung Teilweise kontaminierte und nicht standartisierte Stammzelllinien Kriminalität deutscher Forscher nach dem StZG Kommentar II Kooperationen mit internationalen Instituten gefährdet Material Transfer Agreements Herstellung von Stammzellkulturen auch in Deutschland Alternativen Stammzellgewinnung aus Hodenkrebszellen Adulte Stammzellgewinnung Embryonen aus Abtreibungen und in-vitroFertilisation gewinnen Embryonenschutzgesetz lockern Danke!