Basler Appell gegen Gentechnologie, Postfach 205, 4013 Basel T 061 692 01 01, F 061 693 20 11, [email protected], www.baslerappell.ch Pascale Steck, Biologin/Geschäftsführerin Basler Appell gegen Gentechnologie Der Basler Appell hat im Dezember letzten Jahrs als erstes der drei bestehenden Komitees das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz ergriffen. Dies, nachdem man die Diskussion in den Kommissionen und im Parlament bereits kritisch begleitet hatte. Man musste erkennen, dass ein Gesetz entstand, welches den Erwartungen nicht gerecht werden konnte und welches auch die Forschung an Embryonen nicht so umfassend regelt, wie zu Anfang versprochen wurde. Das Referendum kam mit rund 85'000 Unterschriften zustande, wobei der Basler Appell gegen Gentechnologie mit rund 12'000 Unterschriften den maximal möglichen Beitrag leistete. Wieso dieses Referendum? Es gibt aus unserer Sicht einige schwer wiegenden Gründe, die gegen dieses Gesetz sprechen. Die wichtigsten sind in Folgenden aufgeführt: • Das neue Gesetz regelt nicht nur den Umgang mit Stammzellen, sondern auch den Umgang mit den sogenannten überzähligen Embryonen. Eine absurde Situation. Denn wir haben seit noch nicht ganz 4 Jahren ein Gesetz, das genau dies verbietet: Die Aufbewahrung und damit das Vorhandensein von überzähligen Embryonen. Das Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet ganz konkret die Konservierung von Embryonen. Nur hält sich in der Schweiz niemand an diese Vorgabe. Der Widerspruch zwischen neuer und schon bestehender Gesetzgebung liegt auf der Hand. • Selbstverständlich hat die Medizin die Pflicht, menschliches Leid zu lindern und Krankheiten zu heilen. Dass zur Herstellung medizinischer Produkte auf die Ressource des menschlichen Embryos zurückgegriffen werden soll, ist jedoch ethisch nicht vertretbar. Hierzu hören Sie einige Worte von Simonetta Sommaruga. • Sogar der Ständerat hatte erkannt, dass die Verfassungsmässigkeit der Forschung an Embryonen ungeklärt ist. Deshalb wurde das vorliegende Gesetz kurzerhand vom ursprünglich geplanten «Embryonenforschungsgesetz» zum «Stammzellenforschungsgesetz» umbenannt. Die Forschung an Embryonen soll vorderhand verboten bleiben. Das Gesetz erlaubt jedoch ausdrücklich nicht nur Projekte, die mit embryonalen Stammzellen forschen, sondern auch Projekte zur Erforschung und Verbesserung der Gewinnungsmethoden embryonaler Stammzellen. Hierzu muss bereits der Embryo, der für die Gewinnung dieser Stammzellen weiterentwickelt wird, genaustens beobachtet werden. Was ist dies anderes als Forschung an Embryonen? Zur mangelnden Transparenz bei der Behandlung dieser umstrittenen Materie werden Sie noch hören von Carola MeierSeethaler. • Es gibt Alternativen zur Forschung mit embryonalen Stammzellen, wie etwa die Forschung an adulten Stammzellen. Hierauf wird Maya Graf noch genauer eingehen. • Wird die Nutzung embryonaler Stammzellen in der Schweiz erlaubt, so öffnet dies Tür und Tor für Technologien wie das therapeutische Klonen. Bereits heute propagieren einige Schweizer Forscher den Einsatz von Stammzellen, die durch «therapeutisches Klonen» hergestellt wurden. Den allermeisten Menschen ist klar, dass das Klonen von Lebewesen gegen grundlegende ethische Prinzipien verstösst. • Das Stammzellenforschungsgesetz verlangt ausdrücklich, dass unveränderte embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen. Das heisst aber auch, dass gentechnisch veränderte oder sonstwie modifizierte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien durchaus patentiert werden damit zu Geld gemacht werden können. Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich bereits seit langem ein gegen die Patentierung von lebenden Organismen. Wir fordern „Kein Patent auf Leben“, auch nicht auf einzelne Zellen und Gewebe. Das Stammzellenforschungsgesetz wurde übereilt ins Leben gerufen und entbehrt jeglicher Verfassungsgrundlage. Es gibt bis heute keine Gründe, die dieses Gesetz rechtfertigen, insbesondere nicht, solange ethisch vertretbare Alternativen nicht ausreichend geprüft wurden. Die Nutzung menschlicher Embryonen als Ressource für die Pharmaindustrie ist ethisch nicht zu rechtfertigen. Der Basler Appell gegen Gentechologie fordert deshalb, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen und damit die verbrauchende Forschung am Embryo verboten bleiben soll. Nicht zuletzt, um zu vermeiden, dass in einigen Jahren über die Aufhebung des Verbots der Klontechnologie debattiert werden wird.