1 Beilage zum Anzeiger Nr. 04/2015 vom 06. März 2015 EINLADUNG ZUR 1. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2015 auf Mittwoch, den 25. März 2015, um 19.30 im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Uhr Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Dezember 2014 2. Neubau Schulhaus Rolle: Projekt und Kredit von Fr. 10'420'000.00 inkl. MWSt. 3. Änderung von § 2 der Gemeindeordnung: Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu 5 Mitglieder 4. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen Lausen, den 17. Februar 2015/va NAMENS DES GEMEINDERATES: Der Präsident: Der Verwalter: Peter Aerni Thomas von Arx Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende Eingangskontrollen gemacht. Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden Trakt. 1: Protokoll der Versammlung vom 03. Dezember 2014 Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen. 2 Trakt. 2: A) Neubau Schulhaus Rolle: Projekt und Kredit von Fr. 10'420'000.00 inkl. MWSt. AUSGANGSLAGE Das Schulhaus Rolle wurde im Jahre 1963 erstellt. Seither war nebst den üblichen Reparatur- und Malerarbeiten etc. eine Sanierung der Aussenhülle notwendig geworden. Die Hausinstallationen (Sanitär, Heizung, Elektro usw.) wurden seit dem Erstellungsjahr nur geringfügig angepasst und sind mittlerweile veraltet. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen in den öffentlichen Gebäuden durch den Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde zeigte es sich bereits im Jahre 2007, dass unter anderem im Schulhaus Rolle Mängel im technischen und baulichen Brandschutz bestehen. Im Rahmen einer Begehung des Gebäudes mit einem Vertreter des Brandschutzinspektorates der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung wurden die diversen Mängel aufgelistet und vereinzelte, punktuelle Verbesserungsmassnahmen am Gebäude getroffen, wie zum Beispiel der Einbau eines Rauchwärmeabzuges. Bei einer weiteren Überprüfung zeigte es sich, dass im Schulhaus Rolle dringender Handlungsbedarf im baulichen Brandschutz (Brandabschnitt, Abschottung Treppenhaus) besteht. Als Folge davon wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, das als Grundlage für die notwendigen baulichen Massnahmen und deren Budgetierung diente. Aufgrund des überalterten Gebäudezustandes wurde in einer ersten Phase eine komplette Innensanierung ins Auge gefasst. Der Gemeinderat beauftragte einen Generalplaner, das bestehende Gebäude zu beurteilen und eine Sanierungsanalyse mit einer Gegenüberstellung "Sanierung und Neubau Schulhaus Rolle" zu erstellen. Im Zuge der Projektierungsarbeiten kam der Gemeinderat jedoch zum Schluss, einen Neubau des Rolle-Schulhauses inklusive Aufstockung mit einem zusätzlichen Stockwerk weiterzuverfolgen. Diese Variante bietet Platz für drei zusätzliche Klassen. So könnte mit wenigen Anpassungen im Schulhaus Bettenach ein zweiter Kindergarten definitiv einquartiert werden und es würde ohne weitere Bauten im Schulareal Platz für den gemäss neuem Kindergartenkonzepte vorgesehenen Doppelkindergarten im Zentrum geschaffen (siehe auch Abschnitt B "Schulraumplanung"). Die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2013 konnte die Argumentation des Gemeinderates unterstützen und hat mit einem klaren Stimmenverhältnis von 185 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen bei 20 Enthaltungen beschlossen, den Neubau des Schulhauses Rolle weiterzuverfolgen und hierfür einen Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 400'000.00 zu genehmigen. Im Juni 2013 wurde durch den Gemeinderat Lausen eine Baukommission eingesetzt. Die Baukommission setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Gemeinderates, des Schulrates, der Bauplanungskommission, der Schulleitung und der Verwaltung. Die Ausarbeitung des vorliegenden Bauprojektes wurde durch die Baukommission eng begleitet. Es ist vorgesehen, dass die Baukommission den Neubau auch bis zum Abschluss der Bauarbeiten begleiten wird. B) SCHULRAUMPLANUNG Das durch die Primarschule Lausen erstellte Schulraumkonzept zeigt neben einer Bestandesaufnahme auf, wie sich der Raumbedarf der Schule, u.a. als Folge der Umsetzung von HarmoS, nach jetzigem Wissensstand in den kommenden Jahren entwickeln wird. Es bildet auch die Basis für die Berechnung von Schulraum-Provisorien während der Bauphase „Neubau Schulhaus Rolle“, sowie für den notwendigen Zusatzbedarf an Schulräumen für den Kindergarten und die Primarschule bis ins Jahr 2020. Als Grundlage dienen die heutige SchülerInnenzahl und vorsichtige Prognosen aufgrund der laufenden Bautätigkeit und bekannter Bauvorhaben. Daneben sind die wichtigsten Parameter des Bildungsgesetzes (Klassenhöchstzahlen, parallel geführter Unterricht, Bedarf Spezialräume nach bekannten Lehrplan-Vorgaben usw.) und die Möglichkeiten der Stundenplan-Legung zu beachten. Im Weiteren hat eine, durch den Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Schulleitung und der Verwaltung, ab Sommer 2012 ein Kindergartenkonzept unter Miteinbezug des obenerwähnten Schulraumkonzepts der Primarschule erarbeitet. Aufgrund dieser Auslegeordnung wurde ein neues Konzept entwickelt, dass die verschiedenen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Standorte umfasst. Seitens der Arbeitsgruppe wurde aufgezeigt, dass zukünftig die Kindergärten - mit Ausnahme des Standortes Furlen - im und um das Schulareal zu zentralisieren sind. Es ist vorgesehen, im Bettenachschulhaus einen weiteren Kindergarten einzubauen. Das neue Schulhaus wurde so konzipiert, dass sämtliche Klassen vom 1. - 6. Schuljahr je dreifach geführt werden könnten. 3 Die beiden Kindergärten Brühl Ost und West müssen längerfristig aufgehoben werden, da diese nicht mehr den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen für zeitgerechte Kindergärten entsprechen. Im Weiteren ist der Kindergarten Brühl Ost dringend sanierungsbedürftig. Hier würde in den nächsten Jahren eine kostspielige Gesamtsanierung in der Höhe von ca. Fr. 800'000.00 anstehen. Der Kindergarten Furlen wurde gemäss Kindergartenkonzept 2013-2020 im vergangenen Jahr zu einem zeitgemässen Doppelkindergarten ausgebaut und wird seit Sommer 2014 bereits doppelt geführt. Das Projekt mit Kredit von Fr. 800'000.00 wurde durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2013 genehmigt. C) PROJEKT NEUBAU SCHULHAUS ROLLE Das bestehende Schulhaus Rolle (Baujahr 1963) soll abgebrochen werden. Die bestehenden Schutzräume im Untergeschoss werden belassen. Der Neubau des Schulhauses wird mehrheitlich in den gleichen Dimensionen wieder aufgebaut. Das heute bestehende Raumkonzept mit Schulzimmer und vorgelagerten Nebenräumen entspricht den zeitgemässen Lernformen und soll wieder angewendet werden. Das Gebäude wird in Minergie P Standard ausgeführt. Durch die Erstellung im Minergie P Standard können kantonale und bundesweite Förderbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 130'000.00 beantragt werden. Im Untergeschoss werden zwei neue, moderne Werkräume (je ca. 68 m2) entstehen, welche über das Treppenhaus und den Personenlift behindertengerecht erschlossen werden. Vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss werden pro Etage drei Schulzimmer (ca. 69 m2) mit den entsprechenden Vorräumen (ca. 25 m2) erstellt. In jedem Stockwerk entsteht jeweils ein zusätzlicher Raum (ca. 31 m2), welcher für den Unterricht (spezielle Förderung) oder als Lehrerzimmer genutzt wird. Über der Pausenhalle werden die veralteten Gebäudeteile ebenfalls abgebrochen und ersetzt. In den neuen Räumlichkeiten entstehen damit ein weiteres Klassenzimmer (ca. 69 m 2), sowie ein Grundkurszimmer (ca. 102 m2). Sämtliche Stockwerke werden durch den Neubau des Rolleschulhauses zukünftig behindertengerecht über einen Personenlift erschlossen. Das neue Gebäude soll in Massivbauweise erstellt werden. Die Fassaden bestehen aus einer Wärmedämmung und einer vorgehängten Fassade. Das Material der vorgehängten Fassade wird im Rahmen der Bauausführung definiert. Das Flachdach wird ebenfalls in einer Massivbauweise ausgeführt, welche mit einer Wärmedämmung, einer wasserführenden Schicht und einer extensiven Begrünung versehen wird. Die Materialisierung sieht in den Klassenzimmern einen Bodenbelag in Linoleum vor. Die Wände werden in Sichtbeton gestrichen oder mit Korklinol belegt ausgeführt. Aufgrund der Einzelraumlüftungen werden in den Zimmern heruntergehängte Decke aus Metall verwendet. Das bestehende Mobiliar wird grössenteils wiederverwendet und nur für die zusätzlichen Klassenzimmer wird neues Mobiliar beschafft. Die bestehende Photovoltaikanlage des Vereins "Lausner Sunne" auf dem Flachdach des Schulhaus Rolle wird fachgerecht demontiert und während der Bauzeit eingelagert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Anlage wieder montiert. Die Pausenplatzüberdeckung kann aus Platzgründen während dem Bau nicht stehen gelassen werden und wird deshalb demontiert. Nach Möglichkeit soll die Grundkonstruktion aufgefrischt und mit einem neuen Sheddach versehen wieder montiert werden. Die Eindeckung wird durch eine neue Konstruktion ersetzt. In Absprache mit sämtlichen Beteiligten werden während den Bauarbeiten die fehlenden Unterrichtsräume unter anderem in einem Schulraumprovisorium auf dem roten Platz neben der Turnhalle Bifang untergebracht (5 Schulräume, 3 Gruppenräume, 1 Lehrerzimmer und 2 WC-Anlagen). Weitere zwei Schulklassen werden im Theoriesaal des Feuerwehrmagazins an der Stutzstrasse und ein Grundkurszimmer wird im Kommissionszimmer (3. Obergeschoss) der Gemeindeverwaltung an der Grammontstrasse installiert. Während der Bauphase werden die Schulhäuser Bettenach und Mühlematt sowie der Pausenplatz mittels massiven Baustellenabschrankungen von der Baustelle und deren Zufahrt abgetrennt. Mit dieser Massnahme wird die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein. 4 D) KOSTEN UND FINANZIERUNG Der Kostenvoranschlag für das Projekt des Neubaus Schulhaus Rolle basiert auf eingeholten Richtofferten. Zusätzlich wurde der Kostenvoranschlag durch ein externes Fachbüro kontrolliert. Nach eingehender Überprüfung des Voranschlages und nach Vornahme von verschiedenen Korrekturen, welche der maximalen Kostensenkung dienten, ist für den Neubau des Schulhauses Rolle mit folgenden Kosten zu rechnen: Grundstück Vorbereitungsarbeiten (Abbruch, Entsorgungen usw.) Gebäude Betriebseinrichtungen (De- und Wiedermontage Photovoltaik-Anlage) Umgebung Baunebenkosten / Honorare / Unvorhergesehenes / Förderbeitrag Ausstattungen (Mobiliar, Wandtafeln, Beschriftung usw.) Rundung Total Baukosten Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 0.00 1'146'700.00 6'845'000.00 33'000.00 377'000.00 1'657'100.00 360'000.00 1'200.00 10'420'000.00 In den Baukosten wurde der Förderbeitrag in der Höhe von Fr. 130'000.00 für die Erstellung des Neubaus im Minergie P Standard berücksichtigt. Im Aufgaben- und Finanzplan 2015 - 2019 ist im Jahre 2015 ein Betrag von 4.5 Mio. Franken und im Jahre 2016 ein Betrag von 5.0 Mio. Franken für den Neubau des Schulhauses Rolle enthalten. Um die Realisierung dieses notwendigen Bauvorhabens in einem finanziell verkraftbaren Rahmen abwickeln zu können, hat der Gemeinderat verschiedene Varianten in Betracht gezogen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die nach der Zentralisierung der Kindergärten im Schulkomplex im Dorfzentrum frei werdenden Parzellen Brühl Ost (Fläche 1044 m2) und West (Fläche 540 m2) umzuzonen und sie durch eine Nutzung zur Mitfinanzierung des Neubaus des Schulhauses Rolle heranzuziehen. Zudem sind im Gemeinderat Überlegungen im Gange, heute brachliegende Baulandparzellen der Einwohnergemeinde am Rainweg, an der Unterfeldstrasse, an der Peterhansstrasse und am Sonnenweg zu veräussern. Ausserdem verfügt die Einwohnergemeinde über Bauland in Form von Baurechtsparzellen, die allenfalls den Baurechtsnehmenden bei Interesse zum Kauf angeboten werden können. D) BENCHMARK / PREISVERGLEICH Vergleich über Geschossflächen Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare Neubau Schulhaus Rolle, Lausen (Minergie P) Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen Fläche 2'420.00 20'479.00 7'058.00 3'852.00 Kennwerte / Kosten Fr./m² 2 '828.51 Fr./m² 2 '733.24 Fr./m² 2'803.20 Fr./m² 1 '902.39 Volumen m³ 8'955.00 m³ 86'407.00 m³ 31'060.00 m³ 13'482.00 Kennwerte / Kosten Fr./m³ 764.38 Fr./m³ 647.79 Fr./m³ 637.00 Fr./m³ 543.54 m² m² m² m² Vergleich über Gebäudevolumen Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare Neubau Schulhaus Rolle, Lausen Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen Weitere Referenzprojekte Schulhaus Hinter Gärten, Riehen Kaltbrunnen-Schulhaus, Basel Vogesen-Schulhaus, Basel Ecole cantonale de langue française, Bern * Schulhaus Leutschenbach, Zürich (Minergie P Eco) Mittelwert Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ 600.00 580.00 750.00 600.00 795.00 665.00 Quelle weitere Referenzobjekte: Regierungsratsbeschluss vom 07.Juni 2011 des Kantons Basel-Stadt, Ratschlag Sekundarschulhaus Sandgrube, Neubau 5 Vergleich über Preis pro Klassenzimmer Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare Neubau Schulhaus Rolle, Lausen Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen Studie Hochbaudepartement Stadt Zürich, April 2012 Anzahl Klassenzimmer 14 32 12 13 Kennwerte / Kosten Fr./KL 585'357.14 Fr./KL 1'983'343.70 Fr./KL 2'061'00.00 Fr./KL 681'461.54 Fr./KL 1.100'000.00 bis 1.800'000.00 Der Vergleich zwischen verschiedenen Schulhausbauten in der Region zeigt auf, dass der Preis pro Klassenzimmer sehr günstig ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich beim neuen Schulhaus Rolle um einen klaren Zweckbau handelt. Bei der Materialisierung wurde seitens der Baukommission auch darauf geachtet, dass bei den Kosten nicht überbordet wird. Im Preisvergleich punkto Bruttogeschossflächen und Volumen liegt das Schulhaus Rolle pro Quadrat- resp. Kubikmeter eher höher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den verglichenen Projekten massiv höhere Flächen und Volumen (zusätzliche Aula, Turnhalle usw.) vorhanden sind, was die Preise bei diesen Vergleichsobjekten entsprechend senkt. Das Projekt Neubau Schulhaus Rolle ist als kompakter Bau mit geringeren Verkehrsflächen vorgesehen, was sich auch im Zahlenvergleich auswirkt. Die Kosten pro Geschossfläche oder pro umbauten Raum können als zeitgemäss beurteilt werden. F) ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN Das heutige Schulhaus Rolle weist heute, nach über 50 Jahren Nutzung markante Sicherheitsmängel auf, die nicht einfach mit geringem Sanierungsaufwand behoben werden können. Nach einer gründlichen Evaluation hat sich der Gemeinderat für einen Neubau entschieden; ein Entscheid, der von der Einwohnergemeindeversammlung im September 2013 mit dem deutlichen Ja zum Projektierungskredit mitgetragen wurde. Mit dem vorliegenden Neubauprojekt wird ein Zweckbau realisiert, der wieder auf Jahrzehnte hinaus und für -zig Generationen von Schülerinnen und Schülern den Platz für einen modernen Schulunterricht sichern wird. Vom finanziellen Volumen her ist dieses Projekt mit dem Bau der Mehrzweckhalle Stutz vergleichbar, welche vor nunmehr 16 Jahren beschlossen wurde. Der Gemeinderat wird auch beim vorliegenden Neubau alles daran setzen, um die finanzielle Belastung für die Gemeinde wiederum in einem absolut verkraftbaren Rahmen zu halten. G) ANTRAG DES GEMEINDERATES Dem Projekt für den Neubau des Schulhauses Rolle wird zugestimmt und hierfür ein Kredit in der Höhe von Fr. 10'420'000.00 bewilligt. Trakt. 3: Änderung von § 2 der Gemeindeordnung: Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu 5 Mitglieder A) AUSGANGSLAGE Gemäss geltender Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen, § 2, Abs. 1, besteht die Sozialhilfebehörde aus 7 Mitgliedern, wovon ein Mitglied gemäss übergeordneter kantonaler Gesetzgebung durch den Gemeinderat zu stellen ist. Aufgrund der heutigen Aufgabenaufteilung wird eine Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu 5 Mitglieder ins Auge gefasst. B) VERÄNDERTE BEDINGUNGEN Die Sozialhilfebehörden, früher als Fürsorgebehörde bezeichnet, wurden in einer Zeit geschaffen, als es noch keine professionellen Sozialdienste gab, wie sie heute mehrheitlich in den Gemeinden vorhanden sind. Die gesamte Admi- 6 nistration und vor allem die direkte Fallarbeit wurden durch die Mitglieder der damaligen Sozialhilfebehörden noch direkt geleistet. Es bestanden auch noch nicht die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (SHG, SHV, kAV), die heute die gesamte Sozialhilfe detailliert regelt. Eine der wichtigsten Aufgaben, die vor rund zwei Jahren von der Behörde an die Sozialen Dienste Lausen delegiert worden ist, ist die Führung des Aktuariats. Mit der ganzen Veränderung im Sozialhilfebereich und der Neuaufteilung der Aufgaben war die Reduktion der Sozialhilfebehördenmitglieder von 7 auf 5 schon früher ein Thema. An einer Strategiesitzung der Behörde wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zu stellen, die Anzahl der Behördenmitglieder auf die neue Amtsperiode 2017 2020 (Wahltermin: September 2016) hin herabzusetzen. Der Grund liegt darin, dass viele fachliche und administrative Aufgaben durch den professionellen Sozialdienst der Gemeinde Lausen übernommen werden und die verbleibende Arbeit sehr gut von fünf Mitgliedern geleistet werden kann. Ausserdem hätte diese Reduktion auch eine Kosteneinsparung zur Folge. Ein Vergleich mit anderen Baselbieter Gemeinden zeigt betreffend gendes Bild: Liestal 7 Mitglieder Itingen Pratteln 7 Mitglieder Sissach Frenkendorf 5 Mitglieder Füllinsdorf Gelterkinden 7 Mitglieder Bubendorf Grösse der jeweiligen Sozialhilfebehörden fol5 Mitglieder 7 Mitglieder 5 Mitglieder 5 Mitglieder Da es sich um eine Änderung der Gemeindeordnung handelt, wird bei einer Annahme des Antrages durch die Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung notwendig. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES Der Reduktion der Sozialhilfebehörde Lausen von 7 auf 5 Mitgliedern wird zugestimmt. Entsprechend ist § 2, Abs. 1, der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen abzuändern. Neubau Schulhaus Rolle: Situationsplan 7 Erdgeschoss Nordfassade 8 Ostfassade Südfassade Westfassade