Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden

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Beilage zum Anzeiger Nr. 04/2015
vom 06. März 2015
EINLADUNG
ZUR 1. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2015
auf Mittwoch, den 25. März 2015, um 19.30
im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus)
Uhr
Traktanden
1.
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Dezember 2014
2.
Neubau Schulhaus Rolle: Projekt und Kredit von Fr. 10'420'000.00 inkl. MWSt.
3.
Änderung von § 2 der Gemeindeordnung:
Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu 5 Mitglieder
4.
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen
Lausen, den 17. Februar 2015/va
NAMENS DES GEMEINDERATES:
Der Präsident:
Der Verwalter:
Peter Aerni
Thomas von Arx
Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kant.
Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und
nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende
Eingangskontrollen gemacht.
Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden
Trakt. 1:
Protokoll der Versammlung vom 03. Dezember 2014
Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen
werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen.
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Trakt. 2:
A)
Neubau Schulhaus Rolle: Projekt und Kredit von Fr. 10'420'000.00 inkl. MWSt.
AUSGANGSLAGE
Das Schulhaus Rolle wurde im Jahre 1963 erstellt. Seither war nebst den üblichen Reparatur- und Malerarbeiten etc.
eine Sanierung der Aussenhülle notwendig geworden. Die Hausinstallationen (Sanitär, Heizung, Elektro usw.) wurden seit dem Erstellungsjahr nur geringfügig angepasst und sind mittlerweile veraltet.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen in den öffentlichen Gebäuden durch den
Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde zeigte es sich bereits im Jahre 2007, dass unter anderem im Schulhaus Rolle
Mängel im technischen und baulichen Brandschutz bestehen. Im Rahmen einer Begehung des Gebäudes mit einem
Vertreter des Brandschutzinspektorates der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung wurden die diversen Mängel aufgelistet und vereinzelte, punktuelle Verbesserungsmassnahmen am Gebäude getroffen, wie zum Beispiel der
Einbau eines Rauchwärmeabzuges.
Bei einer weiteren Überprüfung zeigte es sich, dass im Schulhaus Rolle dringender Handlungsbedarf im baulichen
Brandschutz (Brandabschnitt, Abschottung Treppenhaus) besteht. Als Folge davon wurde ein Brandschutzkonzept
erstellt, das als Grundlage für die notwendigen baulichen Massnahmen und deren Budgetierung diente. Aufgrund
des überalterten Gebäudezustandes wurde in einer ersten Phase eine komplette Innensanierung ins Auge gefasst.
Der Gemeinderat beauftragte einen Generalplaner, das bestehende Gebäude zu beurteilen und eine Sanierungsanalyse mit einer Gegenüberstellung "Sanierung und Neubau Schulhaus Rolle" zu erstellen.
Im Zuge der Projektierungsarbeiten kam der Gemeinderat jedoch zum Schluss, einen Neubau des Rolle-Schulhauses
inklusive Aufstockung mit einem zusätzlichen Stockwerk weiterzuverfolgen. Diese Variante bietet Platz für drei zusätzliche Klassen. So könnte mit wenigen Anpassungen im Schulhaus Bettenach ein zweiter Kindergarten definitiv
einquartiert werden und es würde ohne weitere Bauten im Schulareal Platz für den gemäss neuem Kindergartenkonzepte vorgesehenen Doppelkindergarten im Zentrum geschaffen (siehe auch Abschnitt B "Schulraumplanung").
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2013 konnte die Argumentation des Gemeinderates unterstützen und hat mit einem klaren Stimmenverhältnis von 185 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen bei 20 Enthaltungen
beschlossen, den Neubau des Schulhauses Rolle weiterzuverfolgen und hierfür einen Projektierungskredit in der
Höhe von Fr. 400'000.00 zu genehmigen.
Im Juni 2013 wurde durch den Gemeinderat Lausen eine Baukommission eingesetzt. Die Baukommission setzt sich
zusammen aus Mitgliedern des Gemeinderates, des Schulrates, der Bauplanungskommission, der Schulleitung und
der Verwaltung. Die Ausarbeitung des vorliegenden Bauprojektes wurde durch die Baukommission eng begleitet. Es
ist vorgesehen, dass die Baukommission den Neubau auch bis zum Abschluss der Bauarbeiten begleiten wird.
B) SCHULRAUMPLANUNG
Das durch die Primarschule Lausen erstellte Schulraumkonzept zeigt neben einer Bestandesaufnahme auf, wie sich
der Raumbedarf der Schule, u.a. als Folge der Umsetzung von HarmoS, nach jetzigem Wissensstand in den kommenden Jahren entwickeln wird. Es bildet auch die Basis für die Berechnung von Schulraum-Provisorien während
der Bauphase „Neubau Schulhaus Rolle“, sowie für den notwendigen Zusatzbedarf an Schulräumen für den Kindergarten und die Primarschule bis ins Jahr 2020. Als Grundlage dienen die heutige SchülerInnenzahl und vorsichtige
Prognosen aufgrund der laufenden Bautätigkeit und bekannter Bauvorhaben. Daneben sind die wichtigsten Parameter des Bildungsgesetzes (Klassenhöchstzahlen, parallel geführter Unterricht, Bedarf Spezialräume nach bekannten
Lehrplan-Vorgaben usw.) und die Möglichkeiten der Stundenplan-Legung zu beachten.
Im Weiteren hat eine, durch den Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Schulleitung und der Verwaltung, ab Sommer 2012 ein Kindergartenkonzept unter Miteinbezug des
obenerwähnten Schulraumkonzepts der Primarschule erarbeitet. Aufgrund dieser Auslegeordnung wurde ein neues
Konzept entwickelt, dass die verschiedenen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Standorte umfasst. Seitens der Arbeitsgruppe wurde aufgezeigt, dass zukünftig die Kindergärten - mit Ausnahme des Standortes Furlen - im und um das
Schulareal zu zentralisieren sind. Es ist vorgesehen, im Bettenachschulhaus einen weiteren Kindergarten einzubauen. Das neue Schulhaus wurde so konzipiert, dass sämtliche Klassen vom 1. - 6. Schuljahr je dreifach geführt werden
könnten.
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Die beiden Kindergärten Brühl Ost und West müssen längerfristig aufgehoben werden, da diese nicht mehr den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen für zeitgerechte Kindergärten entsprechen. Im Weiteren ist der Kindergarten
Brühl Ost dringend sanierungsbedürftig. Hier würde in den nächsten Jahren eine kostspielige Gesamtsanierung in
der Höhe von ca. Fr. 800'000.00 anstehen.
Der Kindergarten Furlen wurde gemäss Kindergartenkonzept 2013-2020 im vergangenen Jahr zu einem zeitgemässen Doppelkindergarten ausgebaut und wird seit Sommer 2014 bereits doppelt geführt. Das Projekt mit Kredit von
Fr. 800'000.00 wurde durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2013 genehmigt.
C) PROJEKT NEUBAU SCHULHAUS ROLLE
Das bestehende Schulhaus Rolle (Baujahr 1963) soll abgebrochen werden. Die bestehenden Schutzräume im Untergeschoss werden belassen. Der Neubau des Schulhauses wird mehrheitlich in den gleichen Dimensionen wieder
aufgebaut. Das heute bestehende Raumkonzept mit Schulzimmer und vorgelagerten Nebenräumen entspricht den
zeitgemässen Lernformen und soll wieder angewendet werden.
Das Gebäude wird in Minergie P Standard ausgeführt. Durch die Erstellung im Minergie P Standard können kantonale und bundesweite Förderbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 130'000.00 beantragt werden.
Im Untergeschoss werden zwei neue, moderne Werkräume (je ca. 68 m2) entstehen, welche über das Treppenhaus
und den Personenlift behindertengerecht erschlossen werden. Vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss werden
pro Etage drei Schulzimmer (ca. 69 m2) mit den entsprechenden Vorräumen (ca. 25 m2) erstellt. In jedem Stockwerk
entsteht jeweils ein zusätzlicher Raum (ca. 31 m2), welcher für den Unterricht (spezielle Förderung) oder als Lehrerzimmer genutzt wird. Über der Pausenhalle werden die veralteten Gebäudeteile ebenfalls abgebrochen und ersetzt.
In den neuen Räumlichkeiten entstehen damit ein weiteres Klassenzimmer (ca. 69 m 2), sowie ein Grundkurszimmer
(ca. 102 m2). Sämtliche Stockwerke werden durch den Neubau des Rolleschulhauses zukünftig behindertengerecht
über einen Personenlift erschlossen.
Das neue Gebäude soll in Massivbauweise erstellt werden. Die Fassaden bestehen aus einer Wärmedämmung und
einer vorgehängten Fassade. Das Material der vorgehängten Fassade wird im Rahmen der Bauausführung definiert.
Das Flachdach wird ebenfalls in einer Massivbauweise ausgeführt, welche mit einer Wärmedämmung, einer wasserführenden Schicht und einer extensiven Begrünung versehen wird.
Die Materialisierung sieht in den Klassenzimmern einen Bodenbelag in Linoleum vor. Die Wände werden in Sichtbeton gestrichen oder mit Korklinol belegt ausgeführt. Aufgrund der Einzelraumlüftungen werden in den Zimmern
heruntergehängte Decke aus Metall verwendet. Das bestehende Mobiliar wird grössenteils wiederverwendet und
nur für die zusätzlichen Klassenzimmer wird neues Mobiliar beschafft.
Die bestehende Photovoltaikanlage des Vereins "Lausner Sunne" auf dem Flachdach des Schulhaus Rolle wird fachgerecht demontiert und während der Bauzeit eingelagert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Anlage wieder
montiert.
Die Pausenplatzüberdeckung kann aus Platzgründen während dem Bau nicht stehen gelassen werden und wird deshalb demontiert. Nach Möglichkeit soll die Grundkonstruktion aufgefrischt und mit einem neuen Sheddach versehen
wieder montiert werden. Die Eindeckung wird durch eine neue Konstruktion ersetzt.
In Absprache mit sämtlichen Beteiligten werden während den Bauarbeiten die fehlenden Unterrichtsräume unter
anderem in einem Schulraumprovisorium auf dem roten Platz neben der Turnhalle Bifang untergebracht (5 Schulräume, 3 Gruppenräume, 1 Lehrerzimmer und 2 WC-Anlagen). Weitere zwei Schulklassen werden im Theoriesaal
des Feuerwehrmagazins an der Stutzstrasse und ein Grundkurszimmer wird im Kommissionszimmer (3. Obergeschoss) der Gemeindeverwaltung an der Grammontstrasse installiert.
Während der Bauphase werden die Schulhäuser Bettenach und Mühlematt sowie der Pausenplatz mittels massiven
Baustellenabschrankungen von der Baustelle und deren Zufahrt abgetrennt. Mit dieser Massnahme wird die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein.
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D) KOSTEN UND FINANZIERUNG
Der Kostenvoranschlag für das Projekt des Neubaus Schulhaus Rolle basiert auf eingeholten Richtofferten. Zusätzlich
wurde der Kostenvoranschlag durch ein externes Fachbüro kontrolliert. Nach eingehender Überprüfung des Voranschlages und nach Vornahme von verschiedenen Korrekturen, welche der maximalen Kostensenkung dienten, ist für
den Neubau des Schulhauses Rolle mit folgenden Kosten zu rechnen:
Grundstück
Vorbereitungsarbeiten (Abbruch, Entsorgungen usw.)
Gebäude
Betriebseinrichtungen (De- und Wiedermontage Photovoltaik-Anlage)
Umgebung
Baunebenkosten / Honorare / Unvorhergesehenes / Förderbeitrag
Ausstattungen (Mobiliar, Wandtafeln, Beschriftung usw.)
Rundung
Total Baukosten
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
0.00
1'146'700.00
6'845'000.00
33'000.00
377'000.00
1'657'100.00
360'000.00
1'200.00
10'420'000.00
In den Baukosten wurde der Förderbeitrag in der Höhe von Fr. 130'000.00 für die Erstellung des Neubaus im Minergie P Standard berücksichtigt.
Im Aufgaben- und Finanzplan 2015 - 2019 ist im Jahre 2015 ein Betrag von 4.5 Mio. Franken und im Jahre 2016 ein
Betrag von 5.0 Mio. Franken für den Neubau des Schulhauses Rolle enthalten.
Um die Realisierung dieses notwendigen Bauvorhabens in einem finanziell verkraftbaren Rahmen abwickeln zu können, hat der Gemeinderat verschiedene Varianten in Betracht gezogen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die nach
der Zentralisierung der Kindergärten im Schulkomplex im Dorfzentrum frei werdenden Parzellen Brühl Ost (Fläche
1044 m2) und West (Fläche 540 m2) umzuzonen und sie durch eine Nutzung zur Mitfinanzierung des Neubaus des
Schulhauses Rolle heranzuziehen. Zudem sind im Gemeinderat Überlegungen im Gange, heute brachliegende Baulandparzellen der Einwohnergemeinde am Rainweg, an der Unterfeldstrasse, an der Peterhansstrasse und am Sonnenweg zu veräussern. Ausserdem verfügt die Einwohnergemeinde über Bauland in Form von Baurechtsparzellen,
die allenfalls den Baurechtsnehmenden bei Interesse zum Kauf angeboten werden können.
D) BENCHMARK / PREISVERGLEICH
Vergleich über Geschossflächen
Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare
Neubau Schulhaus Rolle, Lausen (Minergie P)
Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula
Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle
Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen
Fläche
2'420.00
20'479.00
7'058.00
3'852.00
Kennwerte / Kosten
Fr./m² 2 '828.51
Fr./m² 2 '733.24
Fr./m² 2'803.20
Fr./m² 1 '902.39
Volumen
m³ 8'955.00
m³ 86'407.00
m³ 31'060.00
m³ 13'482.00
Kennwerte / Kosten
Fr./m³ 764.38
Fr./m³ 647.79
Fr./m³ 637.00
Fr./m³ 543.54
m²
m²
m²
m²
Vergleich über Gebäudevolumen
Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare
Neubau Schulhaus Rolle, Lausen
Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula
Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle
Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen
Weitere Referenzprojekte
Schulhaus Hinter Gärten, Riehen
Kaltbrunnen-Schulhaus, Basel
Vogesen-Schulhaus, Basel
Ecole cantonale de langue française, Bern
* Schulhaus Leutschenbach, Zürich (Minergie P Eco)
Mittelwert
Fr./m³
Fr./m³
Fr./m³
Fr./m³
Fr./m³
Fr./m³
600.00
580.00
750.00
600.00
795.00
665.00
Quelle weitere Referenzobjekte: Regierungsratsbeschluss vom 07.Juni 2011 des Kantons Basel-Stadt, Ratschlag Sekundarschulhaus Sandgrube,
Neubau
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Vergleich über Preis pro Klassenzimmer
Neubaukosten BKP 2 exkl. Generalplaner-Honorare
Neubau Schulhaus Rolle, Lausen
Neubau Schulhaus Gartenhof, Allschwil (Minergie) mit Turnhalle und Aula
Neubau Schulhaus Wilmatt, Therwil (konventionelle Bauweise) mit Turnhalle
Sanierung Schulhaus Frenke, Liestal (Minergie) mit Tagesstrukturen
Studie Hochbaudepartement Stadt Zürich, April 2012
Anzahl Klassenzimmer
14
32
12
13
Kennwerte / Kosten
Fr./KL 585'357.14
Fr./KL 1'983'343.70
Fr./KL 2'061'00.00
Fr./KL 681'461.54
Fr./KL 1.100'000.00 bis 1.800'000.00
Der Vergleich zwischen verschiedenen Schulhausbauten in der Region zeigt auf, dass der Preis pro Klassenzimmer
sehr günstig ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich beim neuen Schulhaus Rolle um einen klaren Zweckbau
handelt. Bei der Materialisierung wurde seitens der Baukommission auch darauf geachtet, dass bei den Kosten nicht
überbordet wird.
Im Preisvergleich punkto Bruttogeschossflächen und Volumen liegt das Schulhaus Rolle pro Quadrat- resp. Kubikmeter eher höher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den verglichenen Projekten massiv höhere Flächen und Volumen (zusätzliche Aula, Turnhalle usw.) vorhanden sind, was die Preise bei diesen Vergleichsobjekten entsprechend
senkt. Das Projekt Neubau Schulhaus Rolle ist als kompakter Bau mit geringeren Verkehrsflächen vorgesehen, was
sich auch im Zahlenvergleich auswirkt.
Die Kosten pro Geschossfläche oder pro umbauten Raum können als zeitgemäss beurteilt werden.
F) ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN
Das heutige Schulhaus Rolle weist heute, nach über 50 Jahren Nutzung markante Sicherheitsmängel auf, die nicht
einfach mit geringem Sanierungsaufwand behoben werden können. Nach einer gründlichen Evaluation hat sich der
Gemeinderat für einen Neubau entschieden; ein Entscheid, der von der Einwohnergemeindeversammlung im September 2013 mit dem deutlichen Ja zum Projektierungskredit mitgetragen wurde.
Mit dem vorliegenden Neubauprojekt wird ein Zweckbau realisiert, der wieder auf Jahrzehnte hinaus und für -zig
Generationen von Schülerinnen und Schülern den Platz für einen modernen Schulunterricht sichern wird. Vom finanziellen Volumen her ist dieses Projekt mit dem Bau der Mehrzweckhalle Stutz vergleichbar, welche vor nunmehr
16 Jahren beschlossen wurde. Der Gemeinderat wird auch beim vorliegenden Neubau alles daran setzen, um die
finanzielle Belastung für die Gemeinde wiederum in einem absolut verkraftbaren Rahmen zu halten.
G) ANTRAG DES GEMEINDERATES
Dem Projekt für den Neubau des Schulhauses Rolle wird zugestimmt und hierfür ein Kredit in der Höhe von
Fr. 10'420'000.00 bewilligt.
Trakt. 3:
Änderung von § 2 der Gemeindeordnung:
Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu 5 Mitglieder
A) AUSGANGSLAGE
Gemäss geltender Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen, § 2, Abs. 1, besteht die Sozialhilfebehörde
aus 7 Mitgliedern, wovon ein Mitglied gemäss übergeordneter kantonaler Gesetzgebung durch den Gemeinderat zu
stellen ist. Aufgrund der heutigen Aufgabenaufteilung wird eine Verkleinerung der Sozialhilfebehörde von 7 auf neu
5 Mitglieder ins Auge gefasst.
B) VERÄNDERTE BEDINGUNGEN
Die Sozialhilfebehörden, früher als Fürsorgebehörde bezeichnet, wurden in einer Zeit geschaffen, als es noch keine
professionellen Sozialdienste gab, wie sie heute mehrheitlich in den Gemeinden vorhanden sind. Die gesamte Admi-
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nistration und vor allem die direkte Fallarbeit wurden durch die Mitglieder der damaligen Sozialhilfebehörden noch
direkt geleistet. Es bestanden auch noch nicht die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (SHG, SHV, kAV), die
heute die gesamte Sozialhilfe detailliert regelt. Eine der wichtigsten Aufgaben, die vor rund zwei Jahren von der Behörde an die Sozialen Dienste Lausen delegiert worden ist, ist die Führung des Aktuariats.
Mit der ganzen Veränderung im Sozialhilfebereich und der Neuaufteilung der Aufgaben war die Reduktion der Sozialhilfebehördenmitglieder von 7 auf 5 schon früher ein Thema. An einer Strategiesitzung der Behörde wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zu stellen, die Anzahl der Behördenmitglieder auf die neue Amtsperiode 2017 2020 (Wahltermin: September 2016) hin herabzusetzen. Der Grund liegt darin, dass viele fachliche und administrative Aufgaben durch den professionellen Sozialdienst der Gemeinde Lausen übernommen werden und die verbleibende Arbeit sehr gut von fünf Mitgliedern geleistet werden kann. Ausserdem hätte diese Reduktion auch eine Kosteneinsparung zur Folge.
Ein Vergleich mit anderen Baselbieter Gemeinden zeigt betreffend
gendes Bild:
Liestal
7 Mitglieder
Itingen
Pratteln
7 Mitglieder
Sissach
Frenkendorf
5 Mitglieder
Füllinsdorf
Gelterkinden
7 Mitglieder
Bubendorf
Grösse der jeweiligen Sozialhilfebehörden fol5 Mitglieder
7 Mitglieder
5 Mitglieder
5 Mitglieder
Da es sich um eine Änderung der Gemeindeordnung handelt, wird bei einer Annahme des Antrages durch die Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung notwendig.
C) ANTRAG DES GEMEINDERATES
Der Reduktion der Sozialhilfebehörde Lausen von 7 auf 5 Mitgliedern wird zugestimmt. Entsprechend ist § 2, Abs. 1,
der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen abzuändern.
Neubau Schulhaus Rolle:
Situationsplan
7
Erdgeschoss
Nordfassade
8
Ostfassade
Südfassade
Westfassade
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