ﺑﺴﻢ ﷲ اﻟﺮﲪﻦ اﻟﺮﺣﻴﻢ ____________________________________________________ ____________________________________________________ www.islam-grundlagen.blogspot.com Kurz-Definitionen: Fiqh – bis zum 3. Jahrhundert überwiegend : - abgeleitet von al-Fahm = das Verstehen, Begreifen - Wissen über die Shariah (inkl. Aqidah, Adab, etc.) „Fiqh“ – heute überwiegend: - bestimmter eingegrenzter Bereich über die Shariah - Wissen(schaft)/ Kenntnis über die Ahkam/praxisbezogenen Bestimmungen, anhand der ihnen zu Grunde legenden detaillierten Belege (Usul ul-Fiqh = Methodik der Rechtswissenschaft). Vier große Bereiche: 1. Ibdadah 2. Verträge/Finanzwesen 3. Familie (Bsp. Nikah) 4.“Kriminalität“ (Bedingungen für Zeugen, Qadi, etc.) Faqih (Pl. Fuqaha): Gelehrter des Fiqh, Rechtsgelehrter Khilaf: Meinungsverschiedenheit. Es gibt Khilaf, der nicht getadelt wird, sondern als Rahmah (Barmherzigkeit) angesehen wird. Ein Khilaf ist jedoch dann ungültig/batil (falsch), wenn er einem wirklichen Ijma (↓) widerspricht bzw. wenn er gegen einen Nass (ein klarer, eindeutiger Text) geht. Ijma: - Konsens (zwischen Sahabah, Ummah, Gelehrten, etc.) - Der Ijma der Sahaba ist etwas, dass mit den Lehren von Rasulullah (sallAllahu ta’ala alayhi wa sallam) übereinstimmt und das ist auf die ein oder andere Weise in ihren Berichten kenntlich gemacht wurden (sonst könnte man nicht zwischen den Berichten über diesen Bereich und den Ijtihad –Erklärung folgt unten– von einem Sahabi unterscheiden) > Ihr Ijma ist demnach etwas, das der Offenbarung untergeordnet, einen Beweis enthält - es gibt den sicheren Ijma (der, der von sehr Vielen überliefert wurde) und den vermuteten Ijma Ijtihad: - bringt jede ihm mögliche Mühe auf / tut alles, was in seiner Hand ist, um die islamischen Ahkam herauszufinden - das Urteil basiert nicht auf den eigenen Gelüsten, es wird der Qur’an und die Sunnah herangezogen - Ausführer = Mujtahid - Bedingungen, die von manchen gesetzt wurden sind z.B. : - Ayatu-l-Ahkam (Ayat über die Ahkam) mit ihren Tafasir und sprachlichen Auslegungen zu kennen. – Wissen, welche Ayat und Ahadith abrogiert sind – Ahadithu-l-Ahkam (Ahadith über die Ahkam) kennen, gemeinsam mit ihren Erklärungen und Authentizität – arabische Sprache (insgesamt aus 12 Sprachwissenschaften) … - „Ijtihad“ ist kein Entschuldigungsgrund, wenn man dadurch die absolute Grundlage des Islam (=den Tawhid) verleugnet Herkunft der Madhahib (Pl. v. Madhhab – „Rechtsschule“) : (Gehen im Prinzip auf die 7 Sahaba zurück, durch die das Wissen in der Ummah vermittelt wurde – die Zwischenstufen/Personen wurden ausgelassen) Ibn Umar (Madina) → Malik Zaid ibn Thabit (Madina) → Malik Abdullah ibn Masud (Kufa) → Abu Hanifa Ali ibn Abu Talib (Kufa) → Abu Hanifa Abdullah ibn Abbas (Makka) → Shafi ← auch Schüler von Malik und Abu Hanifa Shafi ← Lehrer von Ahmad ibn Hanbal Und Umar ibnu-l-Khattab und Aisha bint Abu Bakr – radiAllahu anhum Das Befolgen der Madhahib: - man spricht von einem Befolger eines Madhhab dann, wenn dieser sich ausreichend mit diesem beschäftigt hat, die Bücher darüber gelesen (eventl. von einem Shaykh gelehrt bekommen) hat und auch nach ihnen handelt - Einige Früheren (z.B. Ibn Taymiyyah) sahen den Großteil der 4 Madhahib als der Wahrheit entsprechend an und lehnten sie nicht unbedingt strikt ab (denn es geht auf die oben genannten Sahaba zurück) - es sei erlaubt (mit Ijma), dass man als Laie einen Madhhab in gewissen Punkten befolgt Die Quelle der Ahkam (↓): Alle Urteile, die es im Islam gibt, wurden von Allahu ta’ala bestimmt, denn der Hukm gebührt nur Allahu ta’ala (vgl. Surat Yusuf, Ayat 40). Als Rechtsquellen für die islamischen Gesetze gelten der Qur’an und die Ahadith des Propheten Muhammadﷺ. Die Ahkam: Definition: Hukm (Pl. Ahkam) : allgemein: Urteile, rechtswirksame Entscheidungen; spezifisch: die Aussage/ die Ansprache des Gesetzgebers/Shariahgebers ( = Allah) über die Mukallafun 1 in Bezug auf deren Schuldfähigkeit / über die Taten der Mukallafun (5 Kategorien ↓); in der Aufforderungsform oder in der Zulässikeits-/Auswahlform oder in der Vorgabeform. Aufforderungsform: - etwas tun, mit Nachdruck/Verbindlichkeit - etwas tun, ohne Nachdruck/Verbindlichkeit (z.B. einige Sunnah-Gebete) - etwas unterlassen, mit Nachdruck/Verbindlichkeit - etwas unterlassen, ohne Nachdruck/Verbindlichkeit 1 Jene, die Zurechnungsfähig sind. Bedingungen dafür: geistige Gesundheit und Reife Zulässikeits-/Auswahlform: - die freie Wahl etwas zu tun, etwas nicht zu tun Vorgabeform: - Grund / Bedingung des Hukm - Hinderungsgrund für eine Handlung - Gültigkeit einer Handlung - Ungültigkeit einer Handlung Die fünf Kategorien der Taten der Menschen: Die Taten der Menschen werden generell in fünf Kategorien geordnet. Gewisse Rechtsschulen spezifizieren auch noch weiter Unterkategorien auf. Fard, Wajib: Pflicht. Ein Muslim der diese Tat ausführt wird belohnt und jemand der sie unterlässt wird im Generellen bestraft . Haram: Verboten. Wer diese Tat vollzieht wird im Generellen bestraft. Ein Muslim, der davon fernbleibt, belohnt. Mandub, Sunnah, Nafilah: Erwünscht. Ein Muslim der diese Tat vollzieht wird belohnt, doch derjenige, der sie manchmal unterlässt wird nicht gestraft. Makruh: Unerwünscht, verpönt. Ein Muslim der davon fernbleibt wird belohnt und derjenige, der sie vollzieht wird nicht gestraft. Mubah: Taten, die erlaubt sind und bei denen man nicht unbedingt eine Belohnung, Strafe bekommt. Dalil – Beweis – aus Qur’an und Sunnah: - der Hukm bzgl. einer Tat wird wortwörtlich in der Ayah/Hadith genannt - der Hukm bzgl. einer Tat wird in weiterer Folge durch die Ayah/Hadith entnommen beides zählt als Dalil Riwayah: Art und Weise, wie der Beweis uns erreichte. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: > Ayat im Qur’an und Ahadith Mutawatir (sind hundertprozentige Beweise) (Qati) > Hadith Ahad wird zunächst ausführlich untersucht Dalalah: die Bedeutung des Dalil. Hier wird auch zwischen zwei Arten unterschieden: > Jede Ayah, Hadith Mutawatir, Hadith Ahad, der eindeutig ist (hundertprozentige Beweise) (Qati) > Jede Ayah, Hadith Mutawatir, Hadith Ahad, der mehrdeutig ist. Mehrdeutige Ayat werden gemäß/im Einklang mit den eindeutigen interpretiert. Qur’an: - Bedeutung: das Lesen / die Rezitation (Verbalsubstantiv von qara’a - lesen, rezitieren) - wurde „Mutawatir“ überliefert (von vielen Menschen) - Arabisch - wurde in einem Zeitraum von 23 Jahren überliefert - es gibt abrogierte Verse - der Kalam (Rede) des Herrn der Welten - mekkanische und medinensische Suwar (Sg. Surah) - für die gesamte Menschheit, bis zum letzten Tag - eindeutige (muhkamat) und mehrdeutige (mustashabihat) Ayat - geschützt vor Verfälschungen - Eine der zwei Quellen für die islamischen Urteile in der Shariah Sunnah: - Definition in Usul ul-Fiqh: Eine der zwei Quellen für die islamischen Urteile in der Shariah - Arten von Sunnah: a) Qawli (verbal): Die Rede des Propheten ﷺ b) Taqriri: Schweigsame Billigung. Wenn etwas vor dem Propheten ﷺ geschah, er es jedoch nicht unterband c) Fa’eli: Die Taten des Prophetenﷺ 1. Taten, die seiner Natur als Mensch entsprachen 2. Taten, die speziell für ihn als Prophet ﷺwaren 3. Taten, die mit den Urteilen der Shariah für die restlichen Menschen zu tun haben - Hadithwissenschaft (Abhandlung in anderer Lernkarte)