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‫ﺑﺴﻢ ﷲ اﻟﺮﲪﻦ اﻟﺮﺣﻴﻢ‬
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www.islam-grundlagen.blogspot.com
Kurz-Definitionen:
Fiqh – bis zum 3. Jahrhundert überwiegend : - abgeleitet von al-Fahm = das Verstehen, Begreifen
- Wissen über die Shariah (inkl. Aqidah, Adab, etc.)
„Fiqh“ – heute überwiegend: - bestimmter eingegrenzter Bereich über die Shariah
- Wissen(schaft)/ Kenntnis über die Ahkam/praxisbezogenen
Bestimmungen, anhand der ihnen zu Grunde legenden detaillierten
Belege (Usul ul-Fiqh = Methodik der Rechtswissenschaft). Vier große
Bereiche: 1. Ibdadah 2. Verträge/Finanzwesen 3. Familie (Bsp. Nikah)
4.“Kriminalität“ (Bedingungen für Zeugen, Qadi, etc.)
Faqih (Pl. Fuqaha): Gelehrter des Fiqh, Rechtsgelehrter
Khilaf: Meinungsverschiedenheit. Es gibt Khilaf, der nicht getadelt wird, sondern als Rahmah
(Barmherzigkeit) angesehen wird. Ein Khilaf ist jedoch dann ungültig/batil (falsch), wenn er einem
wirklichen Ijma (↓) widerspricht bzw. wenn er gegen einen Nass (ein klarer, eindeutiger Text) geht.
Ijma:
- Konsens (zwischen Sahabah, Ummah, Gelehrten, etc.)
- Der Ijma der Sahaba ist etwas, dass mit den Lehren von Rasulullah (sallAllahu ta’ala alayhi wa
sallam) übereinstimmt und das ist auf die ein oder andere Weise in ihren Berichten kenntlich
gemacht wurden (sonst könnte man nicht zwischen den Berichten über diesen Bereich und den
Ijtihad –Erklärung folgt unten– von einem Sahabi unterscheiden)
> Ihr Ijma ist demnach etwas, das der Offenbarung untergeordnet, einen Beweis enthält
- es gibt den sicheren Ijma (der, der von sehr Vielen überliefert wurde) und den vermuteten Ijma
Ijtihad:
- bringt jede ihm mögliche Mühe auf / tut alles, was in seiner Hand ist, um die islamischen Ahkam
herauszufinden
- das Urteil basiert nicht auf den eigenen Gelüsten, es wird der Qur’an und die Sunnah
herangezogen
- Ausführer = Mujtahid
- Bedingungen, die von manchen gesetzt wurden sind z.B. : - Ayatu-l-Ahkam (Ayat über die
Ahkam) mit ihren Tafasir und sprachlichen Auslegungen zu kennen. – Wissen, welche Ayat und
Ahadith abrogiert sind – Ahadithu-l-Ahkam (Ahadith über die Ahkam) kennen, gemeinsam mit
ihren Erklärungen und Authentizität – arabische Sprache (insgesamt aus 12
Sprachwissenschaften) …
- „Ijtihad“ ist kein Entschuldigungsgrund, wenn man dadurch die absolute Grundlage des Islam
(=den Tawhid) verleugnet
Herkunft der Madhahib (Pl. v. Madhhab – „Rechtsschule“) :
(Gehen im Prinzip auf die 7 Sahaba zurück, durch die das Wissen in der Ummah vermittelt wurde
– die Zwischenstufen/Personen wurden ausgelassen)
Ibn Umar (Madina) → Malik
Zaid ibn Thabit (Madina) → Malik
Abdullah ibn Masud (Kufa) → Abu Hanifa
Ali ibn Abu Talib (Kufa) → Abu Hanifa
Abdullah ibn Abbas (Makka) → Shafi ← auch Schüler von Malik und Abu Hanifa
Shafi ← Lehrer von Ahmad ibn Hanbal
Und Umar ibnu-l-Khattab und Aisha bint Abu Bakr – radiAllahu anhum
Das Befolgen der Madhahib:
- man spricht von einem Befolger eines Madhhab dann, wenn dieser sich ausreichend mit diesem
beschäftigt hat, die Bücher darüber gelesen (eventl. von einem Shaykh gelehrt bekommen) hat
und auch nach ihnen handelt
- Einige Früheren (z.B. Ibn Taymiyyah) sahen den Großteil der 4 Madhahib als der Wahrheit
entsprechend an und lehnten sie nicht unbedingt strikt ab (denn es geht auf die oben genannten
Sahaba zurück)
- es sei erlaubt (mit Ijma), dass man als Laie einen Madhhab in gewissen Punkten befolgt
Die Quelle der Ahkam (↓):
Alle Urteile, die es im Islam gibt, wurden von Allahu ta’ala bestimmt, denn der Hukm gebührt nur
Allahu ta’ala (vgl. Surat Yusuf, Ayat 40). Als Rechtsquellen für die islamischen Gesetze gelten der
Qur’an und die Ahadith des Propheten Muhammad‫ﷺ‬.
Die Ahkam:
Definition: Hukm (Pl. Ahkam) : allgemein: Urteile, rechtswirksame Entscheidungen; spezifisch:
die Aussage/ die Ansprache des Gesetzgebers/Shariahgebers ( = Allah) über die Mukallafun 1 in
Bezug auf deren Schuldfähigkeit / über die Taten der Mukallafun (5 Kategorien ↓); in der
Aufforderungsform oder in der Zulässikeits-/Auswahlform oder in der Vorgabeform.
Aufforderungsform: - etwas tun, mit Nachdruck/Verbindlichkeit
- etwas tun, ohne Nachdruck/Verbindlichkeit (z.B. einige Sunnah-Gebete)
- etwas unterlassen, mit Nachdruck/Verbindlichkeit
- etwas unterlassen, ohne Nachdruck/Verbindlichkeit
1
Jene, die Zurechnungsfähig sind. Bedingungen dafür: geistige Gesundheit und Reife
Zulässikeits-/Auswahlform: - die freie Wahl etwas zu tun, etwas nicht zu tun
Vorgabeform: - Grund / Bedingung des Hukm
- Hinderungsgrund für eine Handlung
- Gültigkeit einer Handlung
- Ungültigkeit einer Handlung
Die fünf Kategorien der Taten der Menschen:
Die Taten der Menschen werden generell in fünf Kategorien geordnet. Gewisse Rechtsschulen
spezifizieren auch noch weiter Unterkategorien auf.
Fard, Wajib: Pflicht. Ein Muslim der diese Tat ausführt wird belohnt und jemand der sie unterlässt
wird im Generellen bestraft .
Haram: Verboten. Wer diese Tat vollzieht wird im Generellen bestraft. Ein Muslim, der davon
fernbleibt, belohnt.
Mandub, Sunnah, Nafilah: Erwünscht. Ein Muslim der diese Tat vollzieht wird belohnt, doch
derjenige, der sie manchmal unterlässt wird nicht gestraft.
Makruh: Unerwünscht, verpönt. Ein Muslim der davon fernbleibt wird belohnt und derjenige, der
sie vollzieht wird nicht gestraft.
Mubah: Taten, die erlaubt sind und bei denen man nicht unbedingt eine Belohnung, Strafe
bekommt.
Dalil – Beweis – aus Qur’an und Sunnah:
- der Hukm bzgl. einer Tat wird wortwörtlich in der Ayah/Hadith genannt
- der Hukm bzgl. einer Tat wird in weiterer Folge durch die Ayah/Hadith entnommen
 beides zählt als Dalil
Riwayah: Art und Weise, wie der Beweis uns erreichte. Es wird zwischen zwei Arten
unterschieden:
> Ayat im Qur’an und Ahadith Mutawatir (sind hundertprozentige Beweise) (Qati)
> Hadith Ahad wird zunächst ausführlich untersucht
Dalalah: die Bedeutung des Dalil. Hier wird auch zwischen zwei Arten unterschieden:
> Jede Ayah, Hadith Mutawatir, Hadith Ahad, der eindeutig ist (hundertprozentige
Beweise) (Qati)
> Jede Ayah, Hadith Mutawatir, Hadith Ahad, der mehrdeutig ist. Mehrdeutige Ayat
werden gemäß/im Einklang mit den eindeutigen interpretiert.
Qur’an:
- Bedeutung: das Lesen / die Rezitation (Verbalsubstantiv von qara’a - lesen, rezitieren)
- wurde „Mutawatir“ überliefert (von vielen Menschen)
- Arabisch
- wurde in einem Zeitraum von 23 Jahren überliefert
- es gibt abrogierte Verse
- der Kalam (Rede) des Herrn der Welten
- mekkanische und medinensische
Suwar (Sg. Surah)
- für die gesamte Menschheit, bis zum letzten Tag
- eindeutige (muhkamat) und mehrdeutige (mustashabihat) Ayat
- geschützt vor Verfälschungen
- Eine der zwei Quellen für die islamischen Urteile in der Shariah
Sunnah:
- Definition in Usul ul-Fiqh: Eine der zwei Quellen für die islamischen Urteile in der Shariah
- Arten von Sunnah: a) Qawli (verbal): Die Rede des Propheten ‫ﷺ‬
b) Taqriri: Schweigsame Billigung. Wenn etwas vor dem Propheten ‫ﷺ‬
geschah, er es jedoch nicht unterband
c) Fa’eli: Die Taten des Propheten‫ﷺ‬
1. Taten, die seiner Natur als Mensch entsprachen
2. Taten, die speziell für ihn als Prophet‫ ﷺ‬waren
3. Taten, die mit den Urteilen der Shariah für die restlichen
Menschen zu tun haben
- Hadithwissenschaft (Abhandlung in anderer Lernkarte)
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