Herisau, 12 - Appenzell Ausserrhoden

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Departement Bau und
Volkswirtschaft
Jagdverwaltung
Abteilung Wald und Natur
Amt für Landwirtschaft
Landwirtschaftsamt, 9102 Herisau
Herisau, Oktober 2016
Merkblatt Grossraubtiere Appenzell Ausserrhoden
Ausgangslage
Der Luchs kann bereits heute in Appenzell Ausserrhoden regelmässig nachgewiesen werden. Die Erfahrung
zeigt, dass die Luchse Haustiere eher meiden. Bis heute sind bei uns keine Übergriffe bekannt.
Im Juni 2014 wurde erstmals in Heiden ein Schadenfall, verursacht durch einen Wolf, nachgewiesen.
Die Gefahr von Rissen an Nutztieren (Schafe, Ziegen) hat dadurch zugenommen. Weitere Schadenfälle an
Kleinvieh oder an Kälbern, die auf eingezäunten Heim- oder Alpweiden gehalten werden, sind nicht ausgeschlossen.
Herdenschutzmassnahmen auf den Heimweiden
Auf Heimweiden mit kleinen und mittleren Tierbeständen ist der Herdenschutz mit Hunden nicht möglich. Zudem eignen sich diese Hunde nicht für die Haltung in besiedelten Gebieten. Der Einsatz von zwei Lamas pro
Herde bietet laut Fachleuten eine gewisse Alternative (Aufgrund der geltenden Tierschutzvorschriften dürfen
Lamas nur zusammen mit mindestens einem Artgenossen gehalten werden).
Für den Herdenschutz gilt die Empfehlung, Elektrozäune zu verwenden, die Zäune einwandfrei zu warten und
mit leistungsfähigen Viehhütegeräten auszurüsten (siehe Merkblatt Wolfschutzzäune).
Für Notfälle steht beim Amt für Landwirtschaft eine gewisse Menge an Zaunmaterial für einen gezielten Einsatz
zur Verfügung,
An Herdenschutzzäune gewährt der Bund Beiträge. Beitragsgesuche sind an das Amt für Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau zu richten. Antragsformulare sind abrufbar unter:
http://www.protectiondestroupeaux.ch/de/schutz-massnahmen/zaeune/fruehlings-und-herbstweiden/
Besondere Herdenschutzmassnahmen in der Alpwirtschaft
Die Ausserrhoder Alpen werden nicht mit Schaf- oder Ziegenherden, für die besondere Herdeschutzmassnahmen zu treffen sind, bestossen. Die Milchziegen, die auf den Rindviehalpen mitlaufen, werden eingestallt
und täglich zweimal gemolken, somit sind sie betreut und überwacht.
Schadenfälle
Eindeutig nachgewiesene Risse werden gemäss den Richtlinien der nationalen Zuchtverbände entschädigt. In
einem Schadenfall ist gemäss den Erläuterungen auf der Rückseite vorzugehen.
Information und Beratung zu Herdenschutzmassnahmen
Für Fragen zum Thema Grossraubtiere und Herdenschutz stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:
Beratung und Herdenschutz allgemein:
Agridea, Andreas Schiess, [email protected], 052 354 97 13, 079 708 56 06
Beratung zu Herdenschutzhunden: Agridea, Jenny Dornig, [email protected], 079 551 78 09
Ansprechperson beim Amt für Landwirtschaft: Irene Mühlebach, [email protected] , 071 353 67 56
Weiterführende Informationen über Herdenschutz und Unterstützungsbeiträge: www.herdenschutzschweiz.ch
Seite 1 /22, Merkblatt Grossraubtiere AR.docx (optional)
Vorgehen bei Schadenfällen
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1.
Der Schadenfall ist sofort der Jagdverwaltung, Wildhüter Roland Guntli, Tel. 079 698 19 16 oder bei Abwesenheit bei der Kantonalen Notrufzentrale der Kantonspolizei, Tel. 071 343 66 66 zu melden.
2.
Der Wildhüter oder sein beauftragter Jagdaufseher geht vor Ort und bearbeitet den Vorfall nach den Weisungen des Jagdverwalters.
3.
Das tote Tiere darf weder verschoben, noch dürfen Spuren beseitigt werden.
4.
Kann die Begutachtung nicht sofort erfolgen, ist der Kadaver vor Raubwild zu schützen.
5.
Verletzte Tiere müssen möglichst schnell durch den Tierarzt untersucht und behandelt werden.
6.
Einleitung der genetischen Untersuchung durch die Jagdverwaltung.
7.
Information der zuständigen internen und externen Stellen durch die Jagdverwaltung.
Entschädigung
Der Eigentümer liefert alle Informationen zum Tier für die Einschätzung des Schadens.
Nur die aufgefundenen Tiere können bei der Entschädigung berücksichtigt werden.
Für die Entschädigungen der Tiere gelten die Richtwerte der nationalen Zuchtverbände.
Ist der Schaden festgestellt und definiert, werden die Tiere aus der Wildschadenkasse vergütet.
Der Geschädigte kann gemäss der im Entscheid enthaltenen Rechtsmittelbelehrung Beschwerde einlegen.
Kommunikation
Die interne Kommunikation erfolgt durch das Amt für Landwirtschaft, die Abteilung Wald und Natur und
die Jagdverwaltung. Bei der externen Kommunikation ist die Jagdverwaltung federführend.
Adressen
Amt für Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, Tel. 071 353 67 60, [email protected]
Jagdverwaltung, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau, Tel. 071 353 67 71, [email protected]
Wildschadenkommission, c/o Abteilung Wald und Natur, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau,
Tel. 071 353 67 71, [email protected]
Dieses Merkblatt haben das Amt für Landwirtschaft, die Abteilung Wald und Natur und die Jagdverwaltung, gestützt auf die von der Jagdkommission im Dezember 2013 genehmigten Richtlinien „Grossraubtiere Appenzell Ausserrhoden“ erarbeitet.
Seite 2 /2, Merkblatt Grossraubtiere AR.docx (optional)
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