Räumliches Entwicklungskonzept

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Wie sieht Schafisheim morgen aus?
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Räumliches Entwicklungskonzept
4. Juni 2015
arcoplan.ch
Photo-Nachweis Titelblatt
Quelle: GoogleEarth
Auftraggeber
Gemeinderat Schafisheim
Auftragnehmer
arcoplan Lüscher Pfister Keller Zantop Costamagna
Limmatauweg 9
5408 Ennetbaden
Verfasser
Paul Keller, Siedlungsplaner HTL / NDS GIS Raumplaner FSU Reg. A
Sabina Dürrenberger, dipl. geogr. MNF
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage / Zweck des räumlichen Entwicklungskonzepts
2
2
Grobanalyse
2
2.1
Allgemeiner Beschrieb
2
2.2
Siedlungs- und Landschaftsentwicklung
3
2.3
Statistische Kenndaten
6
3
Quartieranalyse
9
3.1
Einteilung Quartiere
9
3.2
Qualitäten, Defizite und Handlungsbedarf je Quartier
10
4
Zielvorstellungen und Massnahmen
15
4.1
Hauptziele mit Erläuterungen
15
4.2
Räumliches Entwicklungskonzept
18
4.2.1
Konzeptplan Siedlung und Landschaft
18
4.2.2
Konzeptplan Verkehr und Immissionen
19
4.3
Raum- und verkehrsplanerische Massnahmen M1 bis M6
20
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1
Ausgangslage / Zweck des räumlichen Entwicklungskonzepts
Die letzte gesamthafte Revision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Schafisheim
wurde am 18. Juni 1999 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 15. März 2000
rechtskräftig. Im Rahmen der angelaufenen Revision sollen die aktuellen Ziele und Bedürfnisse
der Gemeinde erarbeitet und soweit möglich in die Planungsinstrumente integriert werden.
Gleichzeitig sind die teilweise veränderten übergeordneten bau- und planungsrechtlichen
Grundlagen zu berücksichtigen. Die wichtigsten übergeordneten Vorgaben sind in den Kantonalen Grundlagen und Hinweisen zur Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom 18. November 2014 zusammengestellt.
Parallel zu dieser Revision der Nutzungsplanung wird ein kommunaler Gesamtplan Verkehr
KGV erarbeitet. Die wichtigsten Ergebnisse fliessen in die allgemeine Nutzungsplanung mit ein.
So wird die Abstimmung von Siedlung und Verkehr gemäss § 13 Baugesetz (BauG) gewährleistet. Für die Seetalstrasse K246 und die Lenzburgerstrasse K379 liegen Entwürfe von kantonalen Sanierungs- und Aufwertungsprojekten vor. Die Diskussion um eine allfällige Umfahrung
der Gemeinde Schafisheim tangiert die Revision der Nutzungsplanung nur am Rande, da diese
erst als Vororientierung im Kantonalen Richtplan aufgenommen wurde.
Am 29. November 2014 fand ein Workshop unter dem Titel „Wie sieht Schafisheim morgen
aus?“ statt, an dem die Bevölkerung zur aktiven Mitgestaltung der zukünftigen Entwicklung der
Gemeinde Schafisheim eingeladen wurde. Rund 50 interessierte Personen nahmen an diesem
Anlass teil und diskutierten in Gruppen zu den Themen Standortattraktivität, Zentrumsentwicklung, Wohnen, Natur und Landschaft sowie Verkehr. Die Voten aus der Bevölkerung sind im
Protokoll vom 9. Januar 2015 zusammengefasst und flossen in die Überlegungen zu diesem
Räumlichen Entwicklungskonzept mit ein.
Im räumlichen Entwicklungskonzept werden in einer ersten Planungsphase und in Zusammenarbeit mit der vom Gemeinderat eingesetzten Planungskommission
 anhand einer Grobanalyse die wesentlichen Merkmale und die Standortqualitäten ermittelt,
die bedeutendsten statistischen Eckdaten dargestellt und die Bauzonenreserven analysiert.
 die Zielvorstellungen anhand von sechs Hauptzielen formuliert und die anzustrebende räumliche Entwicklung aufgezeigt. Gestützt darauf werden die raum- und verkehrsplanerischen
Massnahmen definiert.
2
2.1
Grobanalyse
Allgemeiner Beschrieb
Das Gemeindegebiet von Schafisheim umfasst total 633 ha, davon sind 127 ha Bauzonen,
241 ha Kulturland und 260 ha Wald. Die Gemeinde liegt an der Mündung des Aargauer Seetals
ins Aaretal am Fusse der bewaldeten Molassehügel Lotten, Binzen und Mertlen.
Schafisheim erstreckt sich vom Länzertwald an der Grenze zu Rupperswil im Norden bis zum
Weiler Bettetal im Süden. Dieser wird westlich vom Mertlenberg und südlich vom Schürberg
gefasst. Nach Osten erstreckt sich der Gemeindebann in die Ebene des Aabachs und wird im
Südosten durch die flachen Waldhügel der Gemeinden Seon und Staufen gesäumt. Auf der
Westseite des Lotten- und Binzenberges liegt die landwirtschaftliche Siedlung Heuelmüli an der
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Stand 4. Juni 2015
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Grenze zu den Gemeinden Gränichen und Hunzenschwil, im Nordwesten sind die Industriegebiete der Gemeinden Schafisheim und Hunzenschwil vollständig zusammengewachsen.
Übersichtsplan Schafisheim, Quelle AGIS-Daten
Michaeliskarte 1840; AGIS-Daten Kanton Aargau
Das Siedlungsgebiet von Schafisheim ist in weiten Teil umgeben von einer offenen Kulturlandschaft, in der der Staufberg einen glazialmorphologischen, landschaftlichen Akzent setzt. Andererseits prägen die gekammerten Waldränder der westlichen Molassehügel das ausgeprägte
und schöne Landschaftsbild. Die Topographie der Gemeinde zeichnet sich aus durch die markanten Hügel im Westen und Süden und durch die grossflächigen, das Siedlungsgebiet umschliessenden ebenen Gebiete.
Die von Norden nach Süden durch das Siedlungsgebiet hindurch verlaufende Seetalstrasse
K246 weist mit rund 10‘900 Fahrten pro Tag (durchschnittlicher täglicher Verkehr / DTV 2011)
eine erhebliche Verkehrsbelastung auf. Ebenso zeigt die in Ost-West Richtung durch das Industriegebiet führende Aarauerstrasse K247 mit 13‘978 Fahrten pro Tag (DTV 2012) sehr hohe
Verkehrszahlen. Die nördlich des Industriegebietes durch das Gemeindegebiet verlaufende
Nationalstrasse A1 mit rund 80‘000 Fahrzeugen pro Tag (DTV 07) weist zum bewohnten Siedlungsgebiet einen Abstand von 550 m bis rund 1‘200 m auf. Ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen besteht auf der Lenzburgerstrasse K379 mit einem durchschnittlichen täglichen
Verkehr von 2250 Fahrten (DTV 2006).
2.2
Siedlungs- und Landschaftsentwicklung
Die Michaeliskarte von 1840 (siehe Kap. 2.1) zeigt die klare Siedlungsstruktur eines Strassendorfs entlang der Seetalstrasse mit einer Gabelung entlang der Talgasse in Richtung Heuelmüli
und in Richtung Lenzburg im Bereich des Schlösslis. Die Bebauung entlang dieser Strassen
umfasst nur eine Bautiefe. Am Hangfuss des Hünenberges, von der Seetalstrasse zurückversetzt hat bis 1840 bereits auch eine leichte Entwicklung der Dorfteile ‚Schürz‘ und ‚Talhaus‘
eingesetzt. Ebenfalls besteht der Weiler Bettetal, noch abgesetzt von der der Alten Seonerstrasse. Von 1840 bis 1880 findet keine nennenswerte Siedlungsentwicklung statt.
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Stand 4. Juni 2015
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~1060 Einwohner
Siegfriedkarte 1880, AGIS-Daten
1698 Einwohner
LK1982, AGIS-Daten
~1200 Einwohner
Siegfriedkarte 1940, AGIS-Daten
2644 Einwohner
LK2000, Daten
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Stand 4. Juni 2015
~1450 Einwohner
Landeskarte LK1964, AGIS-Daten
2870 Einwohner
LK2014, map.geo.admin.ch
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Die Siegfriedkarten von 1880 und 1940 (siehe vorangehende Kartenausschnitte) zeigen eine
erste markante Siedlungserweiterung nach Osten. Die heutigen Dorfteile nördlich und südlich
der Lenzburgerstrasse entstehen, in der heutigen Wohn- und Gewerbezone siedeln sich erste
Gewerbebetriebe an. Mit dem Entstehen von einzelnen Häusern im Gebiet Talhard und der
Schooren fällt der Grundstein dieser Quartiere. In der Folge entwickelt sich das Siedlungsgebiet
bis ca. Mitte der 1960er-Jahre moderat weiter, indem sich die Quartiere Ost und Talhard weiter
ausdehnen und verdichten und entlang der Seetalstrasse eine 2. Bautiefe realisiert wird. Im
Bettetal entstehen in den 1940er Jahren weitere einzelne Bauten. Südlich der Bahngeleise finden ab 1964 sich im Bereich der heutigen Arbeitszone im Länzertacher die ersten Industriebauten südlich der Bahngeleise (heutiges Coop- und Ferrum-Areal). In der Landeskarte von
1964 ist nördlich der Bahnlinie erstmals die Nationalstrasse A1 ersichtlich, welche im Jahr 1967
eröffnet wurde. Grundsätzlich ist Schafisheim bis ins 20. Jahrhundert bäuerlich geprägt.
Mit dem ersten Bauzonenplan wurde im Jahr 1969 die äussere Siedlungsbegrenzung definiert.
Ein Vergleich mit der Landeskarte von 1964 zeigt, dass die damals bebauten Flächen als
Bauzonen übernommen wurden. Die noch nicht oder mehrheitlich nicht überbauten Flächen
wurden als Bauzonen 2. Etappe ausgeschieden. Dies wiederspiegelt sich in den Ausschnitten
der Landeskarte von 1982 und 2000. Die Eröffnung der A1 mit dem Anschluss Aarau Ost unmittelbar nordwestlich des Industriegebietes bescherten der Gemeinde Schafisheim eine rasche
Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung. Das gesamte Siedlungsgebiet erfährt eine starke
Auffüllung der noch unüberbauten Bauzonen. Im Bettetal entwickeln sich in den 1960er- und
70er-Jahren die Betriebe der heutigen Speziallandwirtschaftszonen. Die Kulturlandschaft im
Süden von Schafisheim veränderte sich stark. In derselben Zeit beginnt auch der Kiesabbau in
den Gebieten Steinacher östlich des Siedlungsgebiets und Zelgli im Nordosten der Gemeinde.
Bauzonenplan 1969
Aktueller Bauzonenplan, Grundnutzungen
Nach der Eröffnung der Autobahn im Jahre 1967 erfolgte eine rasante Entwicklung als Industrie- und Gewerbestandort und als Wohngemeinde mit attraktiven, verkehrlich gut erschlossenen
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Wohnlagen. Nach der mehrheitlichen Einzonung der Bauzonen 2. Etappe mit der letzten Gesamtrevision der Nutzungsplanung von 1996 hat sich die Besiedlung erneut leicht erweitert.
Insbesondere erfolgte eine weitere Ausdehnung nach Osten Richtung Lenzburg, ein Zusammenwachsen der Gebiete Schürz und Talhard sowie die starke Ausdehnung der Einfamilienhausbebauung am Südwesthang des Hünenbergs im Gebiet Talhaus.
2.3
Statistische Kenndaten
A. Bevölkerungsentwicklung
2015 bis 2030
Prognose Kanton 2040
3‘260 Einwohner
Ziel Gemeinde 2030
3‘200 Einwohner
Bevölkerungsentwicklung 1972 bis 2015, kantonale Prognose bis 2040, Zielwert Gemeinde bis 2030
Gemäss den Grundlagen und Hinweisen der kantonalen Abteilung Raumentwicklung vom
18. November 2014 rechnet die kantonale Prognose mit einer Bevölkerung von 3'100 Einwohnern im Jahr 2026 und von 3‘260 Personen im Jahr 2040 (Stand 31.12.2014: 2‘880 Einwohner).
B. Bevölkerung / Baustruktur / Steuerkraft
Fläche
in ha
633
Bevölkerung per 31.12.2014
Total
CH
Ausländer
2‘880 2‘357
523
Wohnungsbestand
31.12.2011
Total
davon EFH
1‘231 610
Leerwohnungen
01.06.2013
Steuerkraft pro
Einwohner 2013
18
2‘378
Quelle: Statistik Aargau
Der Ausländeranteil liegt mit 18% unter dem kantonalen Mittel von 24%. Der Anteil EFH ist in
Schafisheim mit 49% deutlich über dem kantonalen Mittel von 33%. Die Steuerkraft pro Einwohner ist tiefer als der kantonale Wert von Fr. 2‘654.
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C. Bevölkerungsentwicklung / Einwohnerdichten im Vergleich mit Nachbargemeinden
Schafisheim verzeichnete 1998 bis 2013
eine Bevölkerungszunahme von 12.1 %.
Die Zunahme ist zwei Kategorien höher
als in der südlich benachbarten Gemeinde Seon. Eine ähnliche Zuwachsrate
hatten die Nachbargemeinden Lenzburg,
Staufen und Gränichen. Die Gemeinden
Hunzenschwil und Rupperswil verzeichneten ein stärkeres Wachstum.
Bevölkerungsentwicklung 1998 bis 2013 im
Vergleich mit umliegenden Gemeinden
Quelle: Abt. Raumentwicklung, Kanton Aargau
Schafisheim
Lenzburg-Seetal
Kanton Aargau
42.8 Einwohner / ha
38.8 Einwohner / ha
47.3 Einwohner / ha
Vergleiche im Bezirk Lenzburg
(Höchst- und Tiefstwerte)
Lenzburg
52.9 Einwohner / ha
Hunzenschwil
50.6 Einwohner / ha
Boniswil
28.1 Einwohner / ha
Hallwil
27.3 Einwohner / ha
Einwohnerdichten 2013 im regionalen Vergleich
(E / ha in Wohn- und Mischzonen)
Quelle: Abt. Raumentwicklung, Kanton Aargau
D. Altersstruktur nach 5-Jahresklassen und nach Geschlecht
Gemeinde Schafisheim, Quelle: Statistik Aargau
Kanton Aargau, Quelle: Statistik Aargau
Die Altersstruktur der Gemeinde Schafisheim weicht nicht stark von der Aargauer Bevölkerung
ab. Die ältesten und jüngsten Einwohner sind im Vergleich untervertreten, die 40 bis 60 jährigen sind gegenüber dem aargauer Mittel markant stärker vertreten. Diese Altersklassen werden
in 10 bis 25 Jahren das Pensionsalter erreichen.
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E. Arbeitsstätten / Beschäftigte: Entwicklung 2001 bis 2008
Quelle: 3) Betriebszählungen / 4) Aargauer Zahlen 2014
Schafisheim ist Wohn- und Arbeitsgemeinde mit stetig und stark wachsenden Arbeitsplatzzahlen. Während die Arbeitsstätten im Sektor II konstant blieben, verzeichnet der Sektor III insgesamt eine starke Zunahme, vor allem bei den Beschäftigtenzahlen. Die Verhältnis von Beschäftigten zu den Einwohner ist damit ebenfalls in Richtung 1:1 angewachsen: 2001 (68%),
2008 (72%), 2011 (91%). Dies ist für eine Gemeinde wie Schafisheim eher untypisch und findet
sich üblicherweise in Zentrumsgemeinden. Mit dem Standortausbau von Coop und der beabsichtigten Neuausrichtung der Logistik und Bäckerei werden in den nächsten rund 5 Jahren
1500 weitere Arbeitsplätze geschaffen. Mit künftigen Überbauungen in der Industrie- und Gewerbezone sind weitere insgesamt rund 1‘500 bis 2‘000 Arbeitsplätze möglich. Nach vollständiger Überbauung ist damit mit rund 5‘500 bis 6‘000 Arbeitsplätzen zu rechnen.
F. Stand der Erschliessung 2014
Bauzonen
überbaut
unüberbaut
Total
Wohn- und Mischzonen
65.20 ha
10.20 ha
75.50 ha
Industriezonen
28.20 ha
10.00 ha
38.20 ha
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
11.50 ha
2.20 ha
13.70 ha
Total
104.90 ha
24.10 ha
127.40 ha
Quelle: Statistik Aargau
Die Gemeinde Schafisheim verfügt mit 10.2 ha unüberbaute Wohnund Mischzonen über ein ausreichendes Mass, um die prognostizierte Bevölkerungszunahme bis ins Jahr 2030 wie auch bis ins Jahr
2040 aufnehmen zu können. Ein Potenzial besteht in sämtlichen
Dorfteilen, wobei gleichermassen kleinere wie auch mittlere zusammenhängende Flächen bestehen. Trotz oder gerade wegen dem
ausreichend vorhandenen Bauland ist darauf zu achten, für künftige
Überbauungen ein angemessenes Mass der Dichte mit Blick auf
eine haushälterische Nutzung des Bodens anzustreben.
Quelle: Stand Erschliessung 2014, Kanton Aargau
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3
3.1
Quartieranalyse
Einteilung Quartiere
Industrie
Talhard
Ost
West
Dorf
Bettetal
Hintergrund: rechtskräftiger Zonenplan mit überlagertem ISOS-Inventar
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3.2
Qualitäten, Defizite und Handlungsbedarf je Quartier
A. Dorf / Dorfkern
Seetalstrasse nördlich und südlich Kreisel
Qualitäten
Defizite
. Identitätsbildende, dörfliche Baustruktur mit markanten Baukörpern entlang der Seetalstrasse
. öffentliche Nutzungen gut auffindbar und zentral
. abschnittsweise bäuerlich geprägt Struktur erhalten
. gute Anbindung an öffentlichen Verkehr
. hohe Wohnqualität an den kulturlandnahen und
lärmabgewandten Lagen
. funktionales Zentrum entlang der Seetalstrasse
vorhanden
. Infrastruktur publikumsorientierter Nutzungen nur teilweise räumlich konzentriert
. Lärmimmissionen und schwierig “aufzuweichende”
räumliche Trennwirkung durch die Seetalstrasse
. Vorgärten und Hofbereiche nur bedingt erkennbar
. zufällige, nur funktionale und verkehrsorientierte
Strassenraumgestaltung
. geringe Dichte von 37 E / ha im Bauschild südöstlich
des Kreisels. Zufälliges Nebeneinander von älteren
und neueren Bauten.
Handlungsbedarf / Fragestellungen
. Umgang mit historischer Baustruktur bei allfälliger Verdichtung im Zentrum
. zielgerichtete Schaffung eines konzentrierteren, gut gestalteten funktionalen Dorfzentrums
. gesamthafte Überlegungen zur Stärkung der räumlichen und funktionalen Verbindung über die Seetalstrasse
(im ‚Zentrum‘, an Ankunfts- und Aufenthaltsorten sowie im Bereich der Eingangstore zum Dorfkern / Zentrum)
. Freiraumkonzeption entlang Seetalstrasse mit Einbezug der Langsamverkehrsquerungen
. Massnahmen zur Lenkung qualitativ hochwertiger Bebauung am östlichen Dorfrand
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B1. Wohnquartiere West
Hangbereiche Gebiete Schürz – Talgasse /
Gebiet Talacker westlich Seetalstrasse
Qualitäten
Defizite
. sehr hohe Wohnqualität: teilweise gut besonntes
Quartier mit Fernsicht
. ausgeprägte Topographie um Hünenberg
. Traditionelle bäuerliche Bau- und Grünraumstruktur entlang der Talgasse gut erhalten
. unmittelbare Lage am Naherholungsraum Wald
. trotz grossem Anteil Einfamilienhausbebauung
mittlere Dichte von 41 E / ha
. Lärmimmissionen von der tiefer gelegenen Seetalstrasse
. in Hanglage teilweise ungenügend eingepasste
Wohnbauten, von weit her einsehbar
Gefahr von zunehmend ungeordnetem Nebeneinander verschiedener Baustile / Strukturveränderung
teils ungenügende Terraingestaltung und Einpassung von Stützmauern
Handlungsbedarf / Fragestellungen
.
.
.
.
.
Anreize für innere Siedlungsentwicklung, u.a. Möglichkeiten für parzellenübergreifende Lösungen prüfen
Massnahmen zum Erhalt der historischen Dorfbebauung prüfen (z.B. Erweiterung Dorfzone)
Langsamverkehrsverbindungen ins Dorf überprüfen
Prüfen von Richtlinien für das ‚Bauen am Hang‘ / generell präzisierte Bestimmungen Aussenraum
Umgang mit empfindlichen Siedlungsrändern: Übergang zum Waldrand im Westen, Übergang ins weiträumig offene Kulturland im Süden
. Landschaftsschutz Waldrand vs. Einzonung als Grünzone (für Parzellenteile innerhalb Waldabstand 18 m)
B2. Gewerbebauten Siedlungsrand (Spezialzone Landwirtschaft und Gartenbau)
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C. Ouartiere Ost
Nördlich und südlich Lenzburgerstrasse
Qualitäten
Defizite
. Ruhig, gut besonnt und verkehrsarm - sehr gute
Wohnlage
. gewachsene Quartierstruktur mit grundsätzlich
gutem Nebeneinander von Bauten unterschiedlicher Nutzungen. Ruhige Erscheinung der Dachlandschaft von den westlichen Hanglagen
. mit Schlössli identitätsstiftende historische Bausubstanz
. diverse schildweise überbaute Flächen mit gleicher
Gebäudetypologie
. trotz nicht vorhandener moderner, verdichteter
Wohnbauten in der zweigeschossigen Wohnzone
relativ hohe Dichte von rund 50 bis 57 E/ha
. gute (Fussweg-)Anbindung an Schulanlage?
. Ausreichend gute Fussweganbindung ans Dorfzentrum?
. Immissionsquelle und Trennfaktor Lenzburgerstrasse
. keine ortsbaulichen Anhaltspunkte
. potentielle Abbaugebiete in der Nähe
. Lärmimmissionen von der ca. 1 km nördlich verlaufenden Autobahn A1 und der Aarauerstrasse
e
Handlungsbedarf / Fragestellungen
. Anreize zur Erneuerung, auch über mehr als eine Parzelle hinweg (Siedlungsentwicklung nach innen)
. Massnahmen bezüglich sensiblem Siedlungsrand am Übergang zum offenen Kulturland, aber auch Richtung Dorfzentrum
. Zweckmässigkeit der Wohn-/Gewerbezone WG2 überprüfen
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D. Quartier Talhard
Südlich angrenzend an Industriegebiet
Qualitäten
Defizite
. Gute Wohnlage mit optimaler Verkehrsanbindung
. ausser Grundstücke an der Seetalstrasse grundsätzlich kein Durchgangsverkehr
. belebtes Quartier durch Rudolf Steiner Schule
. kleinteilige Parzellenstruktur, trotz mehrheitlicher
Einfamilienhausbebauung Dichte von 44 E / ha
. Direkte Fussweganbindung ans Dorfzentrum führt
über das Kulturland oder entlang Seetalstrasse
.
.
.
.
Vom Dorfzentrum abgesetzte Lage
Trotz Fahrverbot Schleichverkehr auf der Busroute
Schlechte ÖV-Anbindung zu Randzeiten
Lärmimmissionen von der ca. 1 km nördlich verlaufenden Autobahn A1 und/oder der angrenzenden Industrie?
. Radroute verläuft ungünstig im Bereich K 246
Handlungsbedarf / Fragestellungen
. Temporeduktion auf der Seetalstrasse zwischen Industrie und Brüelhof anstreben, Antrag mit Kommunalem
Gesamtplan Verkehr KGV
. Aufzonierung in Wohnzone W3 / Verdichtung in ausgewählten Bereichen / Übergang Industrie - Wohnzone
. Verbesserung der ÖV-Anbindung (Coop)
E. Industrie
Entlang Aarauerstrasse und Rupperswilerstrasse
Qualitäten
Defizite
. Optimale Lage unmittelbar am Kantonsstrassennetz sowie am Autobahnanschluss A1
. ausserordentlich hoher Arbeitsplatzanteil
. Industriebauten gut sichtbar aufgrund weitgehend
ausgeräumter Landschaft im Gebiet Talhard
. funktionale OeV- / Langsamverkehrs-Achse v.a.
Fusswegverbindung zum Dorf hat noch Potential
Handlungsbedarf / Fragestellungen
. Auswirkungen des Coop-Neubaus  Mobilitätskonzept, deutlich vergrösserte Arbeitsplatzzahl
. Beschränkung Verkaufsnutzungen (Richtplanvorgabe)
. Bessere OeV-Anbindung in funktionalem Zusammenhang mit zusätzlichen Arbeitsplätzen (Coop 2017/2018)
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F. Bettetal
Weiler Bettetal, Hinterberg / Jltis und Wil westlich Seetalstrasse Richtung Seon
Qualitäten
Defizite
. Lage inmitten eines kleinstrukturieren Landschaftsraumes mit gekammerten Waldrändern
. Der Weiler Bettetal sowie die Wohn- und Betriebsgebäude entlang der Alten Seonerstrasse liegen direkt im Erholungsraum
. Voluminöse Bauten und Kulturen der Intensivlandwirtschaft sind räumlich konzentriert.
. teilweise Beeinträchtigung des Landschaftsraumes
durch Dichte und Ausprägung der Bauten
. teilweise unruhige Erscheinung und zufälliges Nebeneinander von Bauten und Anlagen
Handlungsbedarf / Fragestellungen
. Dörfliche Baustruktur des Weilers Bettetal erhalten, verträgliches Nebeneinander unterschiedlichster Nutzungen
. Zukünftige Entwicklungsabsichten der Betriebe erfassen und entsprechende Entwicklungsspielräume schaffen; Spezialzone nach Art. 18 RPG und Zonenbestimmungen überprüfen
. Umgang mit Inselbauzonen prüfen nach Möglichkeit erhalten
. angestammten Bauernbetrieben Handlungsspielraum geben, im Landschaftsschutz ‚Siedlungsei‘ ausscheiden
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Zielvorstellungen und Massnahmen
4.1
Hauptziele mit Erläuterungen
H1 Gewährleisten einer kontinuierlichen, moderaten Bevölkerungsentwicklung, die sich primär
an qualitativen Wachstumszielen orientiert
Die Gemeinde Schafisheim verzeichnete per 31.12.2014 2‘880 Einwohner. Ein kontinuierliches
Bevölkerungswachstum auf rund 3‘200 Einwohner innerhalb des nächsten Planungshorizonts
von rund 15 Jahren soll möglich sein und wird als massvoll erachtet.
Grundsätzlich verfügt Schafisheim über genügend unüberbautes Bauland, um für zusätzliche
rund 320 Einwohner Wohnraum zu schaffen. Den Grundsätzen der haushälterischen Bodennutzung muss Rechnung getragen und eine der jeweiligen Umgebung angepasste und angemessene Dichte der Bebauung angestrebt werden.
Eine sozial nachhaltige Siedlungsentwicklung ist zu fördern. Bei der Überbauung grösserer
zusammenhängender Flächen sind Gebäudetypologien zu bevorzugen, die attraktives Wohnen
im Alter ermöglichen, und gleichzeitig auch für jüngere Personen und Familien interessant sind.
Die Gemeinde bleibt eigenständig. Der Primar- und Oberstufenschulstandort wird beibehalten.
Der mit der Schulraumplanung 2018 / 2019 ausgewiesene Schulraumbedarf wird bereitgestellt.
Hinsichtlich der angestrebten Bevölkerungsentwicklung sind die Sprunggrössen zu beachten,
die einen Ausbau bestimmter Infrastruktureinrichtungen hervorrufen.
H2 Erhalten und Weiterentwickeln der hohen Standortattraktivität unter besonderer Berücksichtigung der noch vorhandenen dörflichen Strukturen
Folgende Qualitäten machen die hohe Standortattraktivität von Schafisheim aus:
 Einbettung der Siedlung in einer intakten Natur- und Kulturlandschaft
 Ländliche Lage sehr nahe am regionalen Zentrum Lenzburg
 Idealer Nutzungsmix von Wohnen, lokalem Gewerbe und Läden sowie über die Region hinaus bekannter Industrie
 Dörfliche Baustruktur mit teils gut erhaltener Bausubstanz und hoher Identität (Ortsbild von
regionaler Bedeutung)
 Breites Einkaufsangebot für den täglichen Bedarf im Dorf
 Schulanlagen
 Mehrheitlich gute, vom Durchgangsverkehr abgewandte und sonnige Wohnlagen
 Gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie an das National- und Kantonsstrassennetz.
Die Identität und Ausstrahlung des Dorfes soll durch gezielte Erhaltung und Hervorhebung sowie sorgfältige Weiterentwicklung der dörflichen Baustrukturen erhalten und gestärkt werden.
Insbesondere sind im engeren Dorfkern Querbezüge über die Seetalstrasse herzustellen und
die Trennwirkung mit Gestaltungsmassnahmen aufzuweichen. Eine gezielte Freiraumkonzeption im Dorfzentrum sowie eine optimale Vernetzung mit angrenzenden Grün- und Freiraumstrukturen ist zentral.
Mit einer verstärkten Konsolidierung und Konzentration von publikumsintensiven Nutzungen
sowie teilweise von Infrastrukturanlagen wird das Dorfzentrum entlang der Seetalstrasse besser
ablesbar und entwickelt sich zu einem beliebten Ort des Einkaufs und sich Treffens insbesondere für die Dorfbewohner.
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H3 Erhalten bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze
Das umfangreiche Potential zur Ansiedlung weiterer Betriebe innerhalb der Industrie- und Gewerbezone soll beibehalten werden.
Ein attraktiver Nutzungsmix mit verschiedenen kleinen und mittelgrossen lokalen Betrieben im
Dorfzentrum ist weiterhin zu fördern. Die Ansiedlung von grösseren Konkurrenzbetrieben innerhalb der peripheren Gewerbe- und Industriezone ist zu vermeiden.
Betriebe, die übermässig viel Privatverkehr erzeugen, oder die keinen angemessenen Anteil an
Arbeitsplätzen generieren, sind ausserhalb der grossflächigen Industrie- und Gewerbezonen zu
verbieten. Betriebe mit einer hohen Wertschöpfung werden grundsätzlich begrüsst.
Die in der Landwirtschaftszone und in den Spezialzonen gelegenen Betriebe sollen sich angemessen weiterentwickeln können.
Die Gemeinde Schafisheim prägt ein Spannungsfeld zwischen dörflicher Wohngemeinde und
Standort mit grossflächigen Arbeitsplatzgebieten und entsprechend grosser Anzahl Arbeitsplätze. Schafisheim soll in einem ausgewogenen Masse auch Wohn-Einzugsgebiet der Betriebsangestellten der Industriezone sein.
Innerhalb der Industriezone sollen künftig vermehrt energietechnische Synergien geprüft und
genutzt werden, beispielsweise die Nutzung von Abwärme oder Solarenergie.
H4 Zentrumsentwicklung / Dorfzentrum entwickeln und stärken
Das Zentrum soll klar ablesbar sowie funktional und gestalterisch gestärkt werden. Durch verstärktes Konzentrieren und geschicktes Ergänzen von Zentrumsnutzungen - nach Möglichkeit
mit funktionaler und gestalterischer Verbindung über die Seetalstrasse - erhält das Dorf eine
Adresse. Die vorhandenen Handlungsspielräume sind darauf auszurichten.
Die einzelnen Publikumsmagnete / Infrastrukturen sollen eine funktionale sowie gestalterische
Verbindung erhalten. Hierfür sind insbesondere Voraussetzungen zu schaffen, um die Seetalstrasse offener und durchlässiger zu gestalten bzw. um deren Trennwirkung aufzuweichen.
Nutzungen sollen mit dem Strassenraum verwoben werden können.
Das Dorfzentrum soll sich zu einem einladenden Ort des Konsums und des Verweilens in Innen- und Aussenräumen entwickeln. Eine Nutzung von Synergien zwischen Publikum unterschiedlicher Generationen ist anzustreben (beispielsweise Altersstrukturen/ Alterswohnungen
sowie Aufenthaltsorte für Junge und Familien mit Kindern).
Es soll geprüft werden, ob im Zentrum zukünftig mittelgrosse Verkaufsnutzungen gemäss
Richtplankapitel S 3.1 zulässig sein sollen und das Ergebnis entsprechend planerische umgesetzt werden.
H5 (Innere) Siedlungsentwicklung und Abstimmung Verkehr
Für die weitere Siedlungsentwicklung ist eine typologisch gute Integration und hohe architektonische Qualität sicherzustellen. Historische Baustrukturen sowie ortsbaulich wertvolle Bauten
sind bestmöglich zu schützen und es ist für deren qualitätsvolle Weiterentwicklung zu sorgen.
Ebenso sind der Charakter und die Massstäblichkeit der Einfamilienhaus-Quartiere im Grundsatz zu erhalten.
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Eine sozial nachhaltige Siedlungsentwicklung ist zu fördern, indem:
 soweit möglich Synergien bei den Nutzungsansprüchen verschiedener Generationen an den
Raum ausgenutzt werden, insbesondere im Dorfzentrum
 dem Prozess des Umdenkens von der privaten zur gemeinschaftlichen Nutzung von Räumen grosse Relevanz beigemessen und dieser aktiv gefördert wird
 auf Strukturen für gelingende Nachbarschaften geachtet wird
 für die soziale Infrastruktur im Dorfzentrum, aber auch an ausgewählten Orten in den Quartieren gesorgt wird (z.B. Begegnungsorte / Wohnstrassen)
 planerische Grundlagen für Leuchtturmprojekte (z.B. Strassenraumgestaltung unter Einbezug der Zentrumsnutzungen im Dorfzentrum) geschaffen werden.
Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsstruktur ist dem selbstbestimmten Wohnen nach der
‚Familien-Wohnphase‘ in attraktiver Umgebung (ab ca. 55 Jahren) grosse Wichtigkeit beizumessen. An zentrumsnahen Lagen sind Voraussetzungen zu schaffen, die attraktive und erschwingliche Miet- und Eigentumswohnungen für das Wohnen ab 55 begünstigen und die nach
Bedarf die Ergänzung mit einem Pflegeangebot erlauben.
Die Langsamverkehrsachsen sind durchgehend zu gestalten und Linienführungen gegebenenfalls anzupassen und aufzuwerten. Im Bereich der Seetalstrasse bzw. der Lenzburgerstrasse
können Querungen die Strassenzüge gestalterisch strukturieren und rhythmisieren.
Ein Reglement hinsichtlich des Dauerparkierens auf öffentlichem Grund wird im Rahmen des
Kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) geprüft.
H6 Intakte Natur- und Kulturlandschaft fördern sowie Naherholungsgebiet erhalten
Das die Siedlungsgebiete umgebende Kulturland sowie der Wald weist eine hohe Erholungsqualität auf. Die Naherholungsräume sind gut an das Siedlungsgebiet anzubinden. Insbesondere sind die Wander- und Fahrradwegnetze auch an die Netz der Nachbargemeinden anzubinden und zu signalisieren (nötigenfalls sind überkommunale Lösung anstreben). Weiter soll
das Fahrradwegnetz besser auf die Nutzung als Arbeitsweg abgestimmt und entsprechend
ergänzt werden (wo nötig direkte Linienführung).
In der Nutzungsplanung Kulturland ist eine Abwägung zwischen verschieden Interessen erforderlich (Landwirtschaft, Intensivlandwirtschaft und produzierender Gartenbau, Materialabbau,
Naherholung, Naturschutz, Forstwirtschaft). Diese erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
 Erhaltung und Vernetzung der wertvollen Natur- und Landschaftselemente im Kulturland und
soweit möglich auch im Siedlungsgebiet
 Insbesondere soll der Siedlungstrenngürtel östlich des Siedlungsgebietes vollumfänglich
erhalten bleiben.
 Erhaltung der Qualität und des Erholungswertes der Kulturlandschaft, insbesondere Abstimmung der Nutzung sowie der Erhaltung und der Aufwertung. Bestehende landschaftsgestaltende Elemente (z.B. Hochstamm-Obstbäume, Hecken, etc.) sind zu erhalten und zu pflegen
und bei Bedarf zu ersetzen.
 Erhaltung des Kulturlandes vorab für die landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet und die Erholungsfunktion für die Allgemeinheit berücksichtigt.
 Wohnzone Bettetal mit eng gefasster Abgrenzung zur Landwirtschaftszone beibehalten
 Den Intensivlandwirtschaft- und Gartenbaubetrieben wird genügend Entwicklungsspielraum
gewährt, um wirtschaftlich produzieren zu können (trotz Siedlungstrenngürtel(.
 Erhaltung der Qualität und des Erholungswertes des Naherholungsraumes Wald
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
arcoplan Ennetbaden
Seite 18
4.2
Räumliches Entwicklungskonzept
4.2.1 Konzeptplan Siedlung und Landschaft
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
arcoplan Ennetbaden
Seite 19
4.2.2 Konzeptplan Verkehr und Immissionen
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
arcoplan Ennetbaden
Seite 20
4.3
Nr.
H1
M1
Nr.
H2
M2
Raum- und verkehrsplanerische Massnahmen M1 bis M6
Beschrieb der Massnahme
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Instrument
Gewährleisten einer kontinuierlichen, moderaten Bevölkerungsentwicklung, die sich primär an qualitativen
Wachstumszielen orientiert
Generell dafür sorgen, dass Bauland /
Baulandreserven ressourcenschonend
überbaut werden (haushälterische
Bodennutzung sichern)
. Aufzonung von der Wohnzone W2 in die
Wohnzone W3 prüfen
. Unüberbaute Bauzonen aktivieren
. Optionen für zusätzliche Wohnstandorte
prüfen (R-Standorte)
Zonenplan
Anreize für innere Siedlungsentwicklung schaffen
. In überbauten kleinteiligen Gebieten
parzellenübergreifende Lösungen ermöglichen / begünstigen.
. AZ-Bonus für Nachverdichtung bei zusätzlichen Wohneinheiten prüfen
BNO
Schwerpunkte für öffentliche Nutzungen erhalten / stärken
. Abwägung an R-Standorten: Option
Wohnen und / oder öffentliche Nutzung
Zonenplan
Schulstandort für sämtliche Stufen
stärken
. Umsetzung Konzeptstudie öBA unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse gemäss der Schulraumplanung
Zonenplan /
ggf. BNO
Auswirkungen des Coop-Neubaus auf
Verkehr (Mehrverkehr MIV, Teilnehmer, Nachfrage ÖV, Fussverkehr)
sowie auf Bevölkerungsentwicklung
abschätzen und berücksichtigen
. Mobilitätskonzept Coop in die Planung
integrieren
. Fussweganbindung an das Dorf verbessern
. differenziertes Wohnraumangebot in
Arbeitsnähe schaffen
KGV
Beschrieb der Massnahme
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Instrument
Gemeinde
Zonenplan /
BNO
BNO
KGV
Zonenplan /
BNO
Erhalten und Weiterentwickeln der hohen Standortattraktivität unter besonderer Berücksichtigung der noch
erhaltenen dörflichen Strukturen
Erhalt und Aufwertung der alten und
qualitätsvollen Dorfbebauung
Erhalt und Aufwertung weiterer ortsbaulicher und strassenräumlicher
Qualitäten
Siedlungsgestalterischen Aspekten
hohe Wichtigkeit beimessen
Aufwertung verkehrsbelasteter Strassenräume
Durchgehende Fusswegverbindungen
schaffen
Übergänge Gewerbe / Wohnen funktional und gestalterisch prüfen
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
. Erweiterung Dorfzone prüfen (Talgasse,
Schürz, Lenzburgerstrasse)
. Abgrenzung Dorfzone überprüfen
. Differenzierung Dorfzone prüfen
. Ortsbauliche Rhythmisierung der Strassenräume
Zonenplan /
BNO
Zonenplan
BNO
KGV / BNO
Zonenplan
. Prüfen von Richtlinien für das ‚Bauen am
Hang‘
. generell präzisierende Bestimmungen
für die Gestaltung von Aussenräumen
BNO
. Siedlungsportale und Übergänge Hauptverkehrsachsen aufwerten
. Freiraumkonzeption entlang Seetalstrasse mit Einbezug der Langsamverkehrsquerungen
. fehlende Übergänge für Fussgänger
schaffen / bestehende aufwerten
KGV / BNO
Zonenplan
Konzept /
BNO
. Gebäudemasse / Fassadengestaltung
. Umgebungsgestaltung Gewerbeareal
und Übergangsbereiche prüfen
. Fuss- / Radwegverbindungen schaffen
BNO
Zonenplan /
BNO
KGV
BNO
KGV
arcoplan Ennetbaden
Seite 21
Nr.
H3
M3
Beschrieb der Massnahme
H4
M4
Instrument
Anbindung Arbeits- / Gewerbezone an
Dorfkern verbessern
. Funktionale Verknüpfung von Langsamverkehrswegen (Velo- und Fusswege)
und ÖV in der Arbeitszone überprüfen
- innerhalb Arbeitszone
- Arbeitszone – Dorf
- Arbeitszone – Lenzburg
- Arbeitszone – Rupperswil
KGV
Schwerpunkte für Arbeitsnutzungen
erhalten / einbinden
. Wenige, aber wirksame Bestimmungen
für maximale Flexibilität bei maximaler
gestalterischen Qualität
. Beschränkung Verkaufsnutzungen
(Richtplanvorgabe)
BNO
Anbindung ÖV für Industrie verbessern / verdichten
. Bessere OeV-Anbindung in funktionalem
Zusammenhang mit zusätzlichen Arbeitsplätzen (Coop-Neubau 2017 / 2018)
KGV
Spezialzone nach Art. 18 RPG und
Zonenbestimmungen überprüfen
. Zukünftige Entwicklungsabsichten der
Betriebe der Spezialzonen im Bettetal
erfassen
Zonenplan /
BNO
. Zonenregime grundsätzlich beibehalten
Zonenplan
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Instrument
Entwicklungsspielräume für angestammte Betriebe schaffen
Nr.
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Erhalten bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze
Beschrieb der Massnahme
BNO
Zentrumsentwicklung / Dorfzentrum entwickeln und stärken
Möglichkeiten von Handlungsoptionen
in der Dorfzone prüfen
. Bei potentiellen Bauschildern separater
Prozess unter frühzeitigem Einbezug
von Eigentümern initiieren
Zonenplan /
Gemeinderat
Zentrumsentwicklung stärken / Schaffung eines konzentrierteren, gut gestalteten funktionalen Dorfzentrums
. Bereich für verstärkte Zentrumsentwicklung prüfen
. Verkaufsnutzungen priorisieren / publikumsintensivere Nutzungen begünstigen
. Gestaltungsbestimmungen Strassenraum
Zonenplan /
BNO
BNO
. Nutzung / Umnutzung leer stehender
Bauten entlang der Seetalstrasse initiieren
. Bestimmungen zum Umgang mit historischer Baustruktur bei der Verdichtung
Zonenplan /
BNO
. Stärken der räumlichen und funktionalen
Verbindung über die Seetalstrasse im
‚Zentrum‘, an Ankunfts- und Aufenthaltsorten sowie im Bereich der Eingangstore zum Dorfkern / Zentrum
. Gestaltungsbestimmungen für Strassenraum; auf kommunaler und kantonaler
Ebene erwirken.
BNO / KGV
Verdichtung im Zentrum prüfen
Funktionale Beziehungen über die
Seetalstrasse hinweg stärken; Trennungswirkung der Seetalstrasse aufweichen
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
KGV / BNO
BNO
KGV / BNO
arcoplan Ennetbaden
Seite 22
Nr.
H5
M5
Beschrieb der Massnahme
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Instrument
(Innere) Siedlungsentwicklung und Abstimmung Verkehr
Unüberbautes Bauland möglichst
parzellenübergreifend und in angemessener Dichte überbauen
. Verdichtungspotential in der Wohnzone
aufzeigen
. Grenzabstände und Gebäudehöhe prüfen
. Anreize zur Erneuerung, auch über mehr
als eine Parzelle hinweg
BNO
. Generelle Forderung unterirdische Parkierung ab bestimmter Dichte
BNO
. Prüfen von Richtlinien für das ‚Bauen am
Hang‘ / generell präzisiertere Bestimmungen Aussenraum
BNO
Temporeduktion auf der Seetalstrasse
zwischen Industrie und Brüelhof anstreben, Antrag mit Kommunalem
Gesamtplan Verkehr
Verkehrsberuhigungen in den Quartieren
Nr.
H6
M6
KGV
. Stossrichtung in den Wohnquartieren
festlegen
KGV
. Zweckmässigkeit der Wohn- / Gewerbezone WG2 überprüfen
Zonenplan
Arealentwicklungen grössere Flächen
. z.B. Massnahmen zur Lenkung einer
qualitativ hochwertigen Bebauung am
südöstlichen Dorfkernrand
BNO /
Zonenplan
Beschrieb der Massnahme
Aufgaben in der Nutzungsplanung
Instrument
Intakte Natur- und Kulturlandschaft fördern sowie Naherholungsgebiet erhalten
angestammten Bauernbetrieben
Handlungsspielraum geben.
. in Landschaftsschutzzonen ausreichende
‚Siedlungseier‘ ausscheiden
Kulturlandplan
Dörfliche Baustruktur des Weilers
Bettetal erhalten
. Umgang mit Inselbauzonen Bettetal
prüfen,
BNO / Zonenplan
Sorgfältiger Umgang mit Siedlung /
Kulturland
. Übergang zum Waldrand im Westen,
Übergang ins weiträumig offene Kulturland im Süden
BNO / Zonenplan
Siedlungstrenngürtel bewahren /
aufwerten
. Abgrenzung prüfen
BNO / Zonenplan
Aussichtswege / Aussichtslagen erhalten
. Landschaftsschutz Waldrand vs. Einzonung als Grünzone abwägen (für Parzellenteile innerhalb Waldabstand 18 m)
BNO / Zonenplan
Räumliches Entwicklungskonzept Schafisheim
Stand 4. Juni 2015
arcoplan Ennetbaden
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