Grünordnung-Textteil

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Grünordnungsplan
zum Bebauungsplan
„Wohn- und eingeschränktes
Gewerbegebiet Neustädtel“
1. Änderung
erarbeitet im Auftrag der Stadt Schneeberg
Textteil
Mai 2008
Gisela Rentsch
Freie Landschaftsarchitektin
Otto-Thörner-Str. 83
09127 Chemnitz
Tel. 0371/773841
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
1.1. Gesetzliche Grundlagen
1.2. Lage des Planungsgebietes
2.
Zustand von Natur und Landschaft
2.1. Städtebaulicher Rahmen
2.2. Naturräumliche Gliederung
2.3. Geologie, Boden, Wasser, Klima
2.4. Vegetation
3.
Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft
und erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3.1. Flächeninanspruchnahme
3.2. Landschaftsbild
3.3. Arten- und Biotopschutz
3.4. Boden
3.5. Wasser
3.6. Klima
3.7. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
4.
Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
Festsetzungen
1.
Einleitung
1.1. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß §1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (vom 11.10.1994)
gelten folgende Ziele und Grundsätze:
- Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
- Böden sind so zu gestalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können. Bei
Böden, deren natürliche Pflanzendecke beseitigt wurde, ist eine standortgerechte Vegetation
zu entwickeln.
- Bebauung soll sich Natur und Landschaft anpassen.
- Verkehrswege und Versorgungsleitungen sollen landschaftsgerecht geführt und gebündelt
werden.
- Bei Bebauungsplänen ist auf die Ausweisung ausreichender von Bebauung freizuhaltender
Teile von Natur und Landschaft und begrünter Fläche zu achten.
Diese Ziele und Grundsätze stehen auch in Einklang mit dem Baugesetzbuch (in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997, (BGBl.I S.2141, ber.1998 S.137), das zuletzt durch
Artikel 4 Abs.10 des Gesetzes vom 5.5.2004 (BGBl.I S.718) geändert worden ist i.V.m. § 244 Abs.2
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl.I S.2414), das zuletzt durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl.I S.1818) geändert worden ist.
Nach §7 des SächsNatG stellen die Gemeinden als ökologische Grundlage eines Bebauungsplanes
einen Grünordnungsplan auf. Er enthält die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im
Planungsgebiet sowie die Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und
der Landschaftspflege.
Der Grünordnungsplan ist als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Der §8 des SächsNatG beschreibt die Veränderung der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen,
die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Leistungsbild erheblich oder nachhaltig
beeinträchtigen können, als Eingriffe in Natur und Landschaft.
Nach §8 des BNatG ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen, sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu
bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Ein Eingriff ist ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder
nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
1.2. Lage des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Schneeberg, beiderseits der Karlsbader Strasse.
Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch Kleingärten, Wohnbebauung und
einen Sportplatz
- im Osten und Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung
- im Süden durch die Karlsbader Straße und die Straße nach
Wolfgangmaßen
- im Westen durch Bebauung und Gärten
2.
Zustand von Natur und Landschaft
2.1. Städtebaulicher Rahmen
Die Fläche des Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebietes wurde zu Beginn der Planung, im Jahr
1993 überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Durch Probleme beim Ankauf des Grundstückes für die Anschlussstraße südlich des Wohngebietes
zieht sich die Planung des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes bis zum heutigen Zeitpunkt
hin. Inzwischen ist ein großer Teil der Bebauung schon realisiert.
In den Randgebieten befinden sich Kleingärten und verstreut verschiedene Wohngebäude.
Nach Osten und Süden schließt sich offene Landschaft an.
2.2. Naturräumliche Gliederung
Schneeberg gehört zum Naturraum Westerzgebirge und liegt im Bereich der flacheinfallenden
Nordflanke.
Im Allgemeinen ist das Westerzgebirge durch geschlossene Waldgebiete geprägt.
Der Bereich um Schneeberg ist jedoch ziemlich ausgeräumt (Schneeberger Rodungslandschaft).
Abgeflachte oder plateauartige Rücken, zu denen sich langgestreckte Hänge emporziehen, formen
die Landschaft.
2.3. Geologie, Boden, Wasser, Klima
Die vorherrschenden Gesteinsformationen des Westerzgebirges sind Granite, tonschieferähnliche
und quarzitische Phyllite sowie die kontaktmetamorph verhärteten Schieferränder der
Granitintrusionen, die durchweg arm an Nährstoffen sind.
Das Untergrundstockwerk liefert überwiegend Eisen- und Zinnerze, im Schneeberger Raum auch
Silber- Kobalt- Nickel-Formationen und später auch Uran.
Die Nährstoffarmut der Gesteine reduziert das Leitungsvermögen und die Pufferungseigenschaften
der Böden.
Das hohe Niederschlagsdargebot und die Wirkung der sauren Nadelstreu 200jähriger
Fichtenmonokultur begünstigen die Podsolierungsvorgänge.
Ein weiteres Kennzeichen sind die vielen Nassböden und Moorstandorte, wie sie sonst im gesamten
Erzgebirge nicht wieder vorkommen.
Das Westerzgebirge liegt im Stau westlicher Luftmassen, weshalb es zu reichlich Niederschlag
kommt. Dies hat entsprechende Abflussmengen zur Folge.
Durch die vielen Trinkwassertalsperren (Weiterswiese, Muldenberg, Geigenbach, Sosa und
Eibenstock) nimmt das Westerzgebirge eine hervorragende Rolle als Trinkwasserreservoir ein.
Entsprechend den Erscheinungsformen der Gesteinskomplexe tritt Grundwasser als Kluftwasser,
Hangsicker- bzw. Schichtwasser und Uferfiltrat auf.
Durch die zahlreichen bergbaulichen Aufschlüsse sind zahlreiche wasserführende Kluftsysteme
durchfahren worden, was zur Absenkung des natürlichen Kluftwasserspiegels führte.
Die Entwässerung in der näheren Umgebung erfolgte in Richtung Auer Muldenbogen, in dem auch
der Zschorlaubach zuströmt. Eine seiner Quellbäche ist der Filzbach, der zum Filzteich aufgestaut
wurde, wohl der älteste Stausee der für bergbauliche Zwecke im Erzgebirge errichtet wurde.
Klimatisch gehört Schneeberg zum mitteldeutschen Berg- und Hügellandklima.
Ozeanisch und kontinental geprägte Witterungsperioden wechseln sich ab, wobei der ozeanische
Einfluss mit seinem wechselhaften Charakter überwiegt.
Bei Zufuhr feuchter Luftmassen aus nördlicher Richtung herrscht trübes, regnerisches Wetter vor,
während bei südlicher Luftzufuhr durch Bewölkungsauflockerung und vermehrte Sonneneinstrahlung
mit Föneinfluss zu rechnen ist.
Auf Grund der vorherrschenden westlichen Winde und der morphologischen Gegebenheiten sind an
den Westflanken des Gleesberges und Widderberges windexponierte Gebiete anzutreffen.
Der Talbereich in Neustädtel neigt bei windschwachen sommerlichen Wetterlagen zu Wärmestau
und im Winter zur Bildung von Nebel und Kaltluftseen.
Langfristige Mittelwerte: Temperatur
7.3 C
Niederschlag820 l/m²
Wind
2.4. Vegetation
Die heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV) kennzeichnet diejenige Pflanzengesellschaft,
die sich unter derzeitigen Klima- und Bodenbedingungen auf einem bestimmten Standort bei
angenommenem Aufhören aller Eingriffe des Menschen als Schlussgesellschaft einstellen würde.
Ihre Kenntnis erleichtert es landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen zu planen.
Die HONV des Planungsgebietes ist der herzynische Bergmischwald, der hauptsächlich aus Buche –
Fichte – Tanne – Bergahorn – Bergulme besteht.
Das Planungsgebiet wurde vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Straßenbaumpflanzungen gibt es an der Karlsbader Straße (Linden, Eschen, Birnen) und der
Eibenstocker Straße (Linden).
Im Westen des Wohngebietes sowie im Südwesten des eingeschränkten Gewerbegebietes befinden
sich 2 Streuobstwiesen.
3.
Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft
3.1. Flächeninanspruchnahme
Für das Wohn- und eingeschränkte Gewerbegebiet werden ca 27.3 ha Fläche in Anspruch
genommen.
Von dieser Fläche werden ca 3.5 ha für Straßen und ca 15 ha für Gebäude versiegelt.
Damit sind 18.5 ha als belebter Boden auf Dauer verloren, der für den Landschaftshaushalt in seinen
Funktionen als Filter, Wasserschutz, Pflanzen- und Tierlebensstätte, Wasserversickerung und –
verdunstung, Klimaregulierung nicht ersetzbar sind.
Mit Grund und Boden ist grundsätzlich schonend umzugehen um den Flächenverbrauch auf das
unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Die Flächeninanspruchnahme kann nicht ausgeglichen werden, da eine Entsiegelung von Flächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht möglich ist.
3.2. Landschaftsbild
Das vorhandene Landschaftsbild wird geprägt durch landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen
sowie Straßenbaumpflanzungen an der Karlsbader und Eibenstocker Straße.
Im Norden und Westen grenzt das Planungsgebiet an die Ortslage Neustädtel mit Obstgärten und
Kleingartenanlagen.
Durch die Einordnung des Wohngebietes wird das Landschaftsbild verändert und durch das
eingeschränkte Gewerbegebiet beeinträchtigt.
Wichtig ist, soviel wie möglich vorhandene Gehölze zu erhalten und das gesamte Gebiet intensiv zu
begrünen.
Im eingeschränkten Gewerbegebiet mit seinen großen Gebäuden kommt auch der
Fassadenbegrünung eine bedeutende Rolle zu.
Um sehr hohe Böschungen zu vermeiden, sollten nicht zu große Flächen auf einer Höhe angelegt
werden, sondern es sollte sich der vorhandenen Hanglage angepasst werden.
Als Übergang von der Bebauung zur freien Landschaft sind gestuft aufgebaute Gehölzstreifen
anzulegen. Sie binden die Bebauung in die Landschaft ein und sind zum anderen auch ein Windund Schneeschutz für die Bebauung.
3.3. Arten- und Biotopschutz
Beim Bau des Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebietes wird vorhandener Lebensraum für
Pflanzen und Tiere zerstört.
Die zu erhaltenden Gehölze sind während der Bauphase nach DIN 18920 RAS LG 4 zu schützen.
Um neue Lebensräume zu schaffen sind Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.
Sie entstehen zwischen Wohnbebauung und freier Landschaft, entlang der neuen Karlsbader Straße,
im Mischgebiet entlang der Grundstücksgrenzen und zwischen unterschiedlichen Nutzungen.
Sie sollten aus heimischen Bäumen und Sträuchern bestehen, um Tieren (Vögel,
Säugetiere, Schmetterlinge und Insekten) als Nahrungsgrundlage und Unterschlupf zu dienen.
Die Gehölzstreifen sind miteinander, den öffentlichen Grünflächen sowie den umgebenden Gärten zu
verbinden.
Öffentliche Grünflächen befinden sich im Westen des Wohngebietes. Die Begrünung mit Bäumen,
Sträuchern und Rasenflächen ist bereits erfolgt.
3.4. Boden
Durch den Bau der Gebäude und Verkehrsflächen werden ca 18.5 ha belebter Boden versiegelt.
Es ist eine flächenschonende Bauausführung anzustreben, um den Verlust von Böden so gering wie
möglich zu halten.
Die Umlagerung von Mutterboden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Er ist sorgfältig abzuschieben, zwischenzulagern und wiederzuverwenden.
Die entstehenden Böschungen sollen möglichst nicht steiler als 1:2 sein und begrünt werden, um die
Erosionsgefahr einzuschränken.
3.5. Wasser
Die Bebauung des Plangebietes und die damit verbundene Bodenversiegelung bringt eine
Verstärkung des Oberflächenabflusses und damit eine Verringerung der Wasserspeicherung in den
oberen Schichten mit sich.
Da der Boden nicht in der Lage ist das ankommende Regenwasser aufzunehmen wird die
Grundwasserneubildungsrate reduziert.
Es ist anzustreben, soviel wie möglich Niederschlagswasser in den Vegetationsflächen versickern zu
lassen.
Durch die Begrünung von Flachdächern können zusätzliche Versickerungsflächen geschaffen
werden.
Wohnwege, Gehwege und Parkstellplätze sind nicht vollständig zu versiegeln, sondern in Pflaster,
Rasengittersteinen oder als wassergebundene Decke auszuführen.
3.6. Klima
Durch die Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen kommt es zum Verlust kaltluftproduzierender
Flächen.
Es kommt ebenfalls zur Aufheizung der Baukörper und Straßen.
Diese Nachteile sind durch Straßenbaumpflanzungen, Begrünung von Parkplätzen und
Fassadenbegrünung zu mildern.
Die Begrünung der Parkplätze ist bereits erfolgt.
3.7. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wird die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung in die Bauleitplanung vorgezogen.
Vorrang hat die Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entsprechend §8,
Abs.2 BNatSchG.
Dies bedeutet genau zu prüfen, welche Eingriffe tatsächlich zur Verwirklichung der
Planungsabsichten erforderlich sind.
Die verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Vorgesehene Maßnahmen sind:
Aufwertung der Feuchtwiese an der Karlsbader Straße
(Anlage von 2 Teichen, Bepflanzung).
Erhaltung der 2 Streuobstwiesen mit 1-2maliger jährlicher Mahd.
Anlage von Gehölzstreifen zwischen Bebauung und der freien Landschaft.
Je 100 lfm sind ein Totholzhaufen und ein Lesesteinhaufen anzulegen.
Diese Maßnahme wurde schon durchgeführt.
Anlage von Gehölzstreifen, am östlichen Weg und 60 m am westlichen Weg
(gesamt 150 lfm) aus Sträuchern und einzelnen Bäumen als Überhälter entlang
der Feldwege im Osten der Bebauung. Der Gehölzstreifen muss mindestens 5 m
breit sein, und aus heimischen Sträuchern und Bäumen (gemäß Liste) bestehen.
Es müssen 2 Überfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen werden.
Diese Maßnahme befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes, das Grundstück Nr.569 der Gemarkung Neustädtel befindet
sich in städtischem Eigentum.
Bepflanzung des Parkplatzes der Kleingartenanlage mit großkronigen Bäumen.
An der Seite zur Straße sind 6 Stück Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und an
der Seite zur Bebauung 6 Stück Ulme (Ulmus hollandica „Commelin“ zu pflanzen
(Pflanzgröße H,3xv,16-18STU).
Diese Maßnahme erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes auf dem Flurstück 527/3 der Gemarkung Neustädtel.
Die Zustimmung des Kleingartenvorstandes liegt vor.
Ergänzung der vorhandenen Straßenbaumpflanzungen an der alten Eibenstocker
Straße und der Karlsbader Straße sowie Neupflanzungen an der Verlängerung
Eibenstocker Straße zur S 274.
Der 3 m hohe Lärmschutzwall zwischen neuer Straße (B 169) und dem
Wohngebiet wird mit heimischen Sträuchern, in Gruppen von 3-5 Stück der
gleichen Art (Str,60-100cm) bepflanzt.
Diese Maßnahme ist bereits größtenteils erfolgt.
An dem Fußweg zwischen der Straße Am Sommerberg und Wolfgangmaßener
Straße und östlich des Parkplatzes an der Wolfgangmaßener Straße sind auf den
öffentlichen Grünflächen je 3 Bäume (H,3xv,16-18STU) zu pflanzen.
Diesen Maßnahmen wurde vom Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde zugestimmt.
4. Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
Für das Bearbeitungsgebiet lassen sich aus den gesetzlichen Zielen für Naturschutz und
Landschaftspflege folgende Ziele ableiten:
Arten- und Biotopschutz: - Schaffung neuer Lebensräume (Straßenbäume erhalten
und ergänzen, Streuobstwiesen erhalten)
- Baumpflanzungen östlich des Wohngebietes zwischen
Bebauung und den Kleingärten
- Schaffung neuer Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten
für die Pflanzen- und Tierwelt (Anlage von Gehölzstreifen
südöstlich des Wohngebietes und entlang der
2 Feldwege, öffentliche Grünflächen)
- Entwicklung eines Biotopverbundes, Verknüpfung mit
dem Außenbereich und den vorhandenen Gärten
Landschaftsbild/Erholung: - Intensive Ein- und Durchgrünung aller Anlagen und
Gebäude
- Erhaltung und Erweiterung der Wegeverbindungen und
Querungsmöglichkeiten für die Naherholung
- Optische Eingliederung des Baugebietes in die Landschaft
Wasserhaushalt:
- Verhinderung von Grundwasserverunreinigungen
- Reduzierung der Niederschlagsverluste durch Verminderung der
Oberflächenversiegelung (Wege- und Stellplatzausbildung)
- Verwendung des Niederschlagswassers für die Freianlagenbewässerung
Bodenschutz:
- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
- Schonender Umgang mit Mutterboden (Abschieben,
Zwischenlagern, Wiederverwendung)
- Schadstoffeinträge weitgehend vermeiden
Klima:
- Schaffung eines hohen Grünvolumens unter
Einbeziehung von Fassadenbegrünung zur Staubfilterung
Literatur
„Naturräume der sächs. Bezirke“
Sächsische Heimatblätter, Sonderdruck 1986
„Stadtökologie in Bebauungsplänen“
Stich – Porger – Steinebach – Jacob, Bauverlag 1992
„Die Belange von Natur und Landschaft in der kommunalen Bauleitplanung“
Stephan Mitschang, Erich Schmidt Verlag 1993
Werte unserer Heimat
„Die Bergbaulandschaft von Schneeberg und Eibenstock“
Akademie Verlag Berlin 1962
Baugesetzbuch
Deutscher Taschenbuchverlag 1990
Bundesnaturschutzgesetz vom 12.3 1987
Deutscher Taschenbuchverlag 1990
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Sächsisches Naturschutzgesetz)
Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt, 28.12.1992
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Freistaat Sachsen
Sächsisches Druck- und Verlagshaus 1992
Festsetzungen
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplanes
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 11.10.1994.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBl.I S.2141, ber.1998
S.137), das zuletzt durch Artikel 4 Abs.10 des Gesetzes vom 5.5.2004 (BGBl. I S 718) geändert worden ist
i.V.m. §244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. IS.2414),
das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl. I S.1818) geändert worden ist.
Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze (§9 Abs.1 Nr.4 BauGB)
- Die Parkstellplätze und Fußwege sind in wasserdurchlässiger Bauweise auszuführen (Pflaster,
Rasengittersteine, wassergebundene Decke).
- Auf Parkplätzen ist je 4-5 Stellplätzen ein hochstämmiger Laubbaum (H,3xv,16-18STU) zu pflanzen,
und eine Baumscheibe von mindestens 8 m² anzulegen. Sie ist mit niedrigen Sträuchern oder Rasen zu
begrünen.
Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
(§9 Abs.1 Nr.14 und Nr.20 BauGB)
- Die Wiesenfläche im Westen des eingeschränkten Gewerbegebietes an der alten B 169 wird als
öffentliche Grünfläche mit 2 Teichen zur Regenwasserrückhaltung genutzt.
Öffentliche und private Grünflächen (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB)
- Öffentliche Grünflächen befinden sich im Westen des Wohngebietes.
Sie sind mit Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen zu gestalten.
Dort befindet sich auch ein Spielplatz für größere Kinder.
- Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind zu begrünen, soweit diese Flächen nicht
für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden.
Je 200 m² Fläche sind ein mittelgroßer Laubbaum oder Obstbaum zu pflanzen.
- Auf den privaten Grundstücken der Gewerbeflächen hat der Grünflächenanteil (bestehend aus
Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen) mindestens 15% betragen.
Je 200 m² dieser Grünfläche ist ein Baum (H, 3xv, 16-18 STU) zu pflanzen.
Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)
- Zwischen neuer Strasse (B 169) und Wohngebiet ist ein 3 m hoher Lärmschutzwall anzulegen und mit
heimischen Sträuchern, in Gruppen von 3-5 Stück der gleichen Art (Str,2xv,60-100cm) zu bepflanzen.
Bindungen für die Erhaltung und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen (§9 Abs.1 Nr. 25a und b BauGB
- Die im Plan gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten und während der Bauphase zu schützen.
- Die Linden auf der alten Eibenstocker Straße sind auf der, der Bebauung abgewandten Seite mit
Winterlinden (Tilia cordata, H,3xv,16-18STU) zu ergänzen.
- Im Bereich des Strassenneubaus südlich des Wohngebietes, sind westlich der Strasse die Linden zu
ergänzen bzw. neu zu pflanzen (Tilia cordata, H,3xv,16-18STU).
- An der alten Karlsbader Straße sind die vorhandenen Linden entsprechend dem Plan mit Winterlinden
(Tilia cordata, H,3xv,16-18STU) zu ergänzen.
- An dem Fußweg zwischen der Strasse Am Sommerberg und Wolfgangmaßener Straße und östlich des
Parkplatzes an der Wolfgangmaßener Strasse sind auf den öffentlichen Grünflächen je 3 Bäume
(H,3xv,16-18STU) zu pflanzen.
Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9
Abs.1 Nr. 20 BauGB)
- Im Südosten ist ein mindestens 10 m breiter Gehölzstreifen zur landschaftlichen Einbindung des
Wohngebietes anzulegen. Er besteht aus einheimischen Sträuchern (je m² 1 Stück, in Gruppen von 3-5
Stück der gleichen Art, Sträucher: 2xv, 60-100 cm).
- Die Obstbaumwiesen im Westen des Wohngebietes und des eingeschränkten Gewerbegebietes sind
zu erhalten.
- Fassadenflächen, die auf einer Länge von 5 m keine Fenster- und Türöffnungen aufweisen, sind aus
stadtklimatischen und gestalterischen Gründen mit kletternden oder rankenden Pflanzen zu begrünen.
Vorschlagsliste zu verwendender Pflanzen
Bäumen: Spitzahorn
Bergahorn
Birke
Buche
Esche
Traubeneiche
Stieleiche
Winterlinde
Ulme
Hainbuche
Vogelkirsche
Eberesche
Sträucher: Hasel
Pfaffenhütchen
Traubenkirsche
Salweide
Schw. Holunder
Roter Holunder
Blutroter Hartriegel
Eingriffliger Weißdorn
Liguster
Schlehe
Hundsrose
Gem. Schneeball
Wildapfel
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Betula pendula
Fagus sylvatica
Fraxinus excelsior
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Ulmus hollandica “Commelin”
Carpinus betulus
Prunus avium
Sorbus aucuparia
Corylus avellana
Euonymus europaeus
Prunus padus
Salix caprea
Sambucus nigra
Sambucus racemosa
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Prunus spinosa
Rosa canina
Viburnum opulus
Malus sylvestris
Hinweise
- Der Oberboden ist zu Beginn aller Erdarbeiten entsprechend DIN 18915 Blatt 2 abzuschieben und einer
sinnvollen Folgenutzung zuzuführen.
- Die neu gepflanzten Gehölze sind auf Dauer zu erhalten, d.h. sie sind bei nichtanwachsen oder
Zerstörung wieder zu ersetzen.
- Versorgungsleitungen sind gebündelt in den Fußwegen bzw. Straßen zu verlegen.
Im Schutzstreifen von Versorgungsleitungen sind Baumpflanzungen nicht zulässig.
1.Änderung:
Die festgesetzte Fläche für Stellplätze (Flurstück 19/4) ist gegenüber dem im Geltungsbereich
angrenzenden Bauflächen abzugrünen. Dazu sind im Abstand von mindestens 1.5 m zur Grundstücksgrenze
zu den angrenzenden Wohnbauflächen in dichter Folge Büsche gemischt oder Hecken zu pflanzen mit einer
Höhe von 1.5-2.0 m und zu erhalten.
Pflanzenliste: Deutzia kalmiflora – Deutzie, Weigela „Bristol Ruby“ – Weigelie
Spiraea cinerea „Grefsheim“ – Spiere, Ribes sanguineum „Atrorubens“ – Blutjohannisbeere
Philadelphus „Belle Etoile“ – Pfeifenstrauch
Als Ausgleich für diese erhöhten grünordnerischen Aufwendungen zur Eingrünung entfällt die Festsetzung des
GOP „Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze“ 2.Anstrich für Stellplätze im Bereich der 1.Änderung des
B-Planes. Die Zufahrten können bituminös ausgebildet werden.
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