Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Wohn- und eingeschränktes Gewerbegebiet Neustädtel“ 1. Änderung erarbeitet im Auftrag der Stadt Schneeberg Textteil Mai 2008 Gisela Rentsch Freie Landschaftsarchitektin Otto-Thörner-Str. 83 09127 Chemnitz Tel. 0371/773841 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1. Gesetzliche Grundlagen 1.2. Lage des Planungsgebietes 2. Zustand von Natur und Landschaft 2.1. Städtebaulicher Rahmen 2.2. Naturräumliche Gliederung 2.3. Geologie, Boden, Wasser, Klima 2.4. Vegetation 3. Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft und erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 3.1. Flächeninanspruchnahme 3.2. Landschaftsbild 3.3. Arten- und Biotopschutz 3.4. Boden 3.5. Wasser 3.6. Klima 3.7. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 4. Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum Festsetzungen 1. Einleitung 1.1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß §1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (vom 11.10.1994) gelten folgende Ziele und Grundsätze: - Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft - Böden sind so zu gestalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können. Bei Böden, deren natürliche Pflanzendecke beseitigt wurde, ist eine standortgerechte Vegetation zu entwickeln. - Bebauung soll sich Natur und Landschaft anpassen. - Verkehrswege und Versorgungsleitungen sollen landschaftsgerecht geführt und gebündelt werden. - Bei Bebauungsplänen ist auf die Ausweisung ausreichender von Bebauung freizuhaltender Teile von Natur und Landschaft und begrünter Fläche zu achten. Diese Ziele und Grundsätze stehen auch in Einklang mit dem Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997, (BGBl.I S.2141, ber.1998 S.137), das zuletzt durch Artikel 4 Abs.10 des Gesetzes vom 5.5.2004 (BGBl.I S.718) geändert worden ist i.V.m. § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl.I S.2414), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl.I S.1818) geändert worden ist. Nach §7 des SächsNatG stellen die Gemeinden als ökologische Grundlage eines Bebauungsplanes einen Grünordnungsplan auf. Er enthält die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Planungsgebiet sowie die Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Grünordnungsplan ist als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der §8 des SächsNatG beschreibt die Veränderung der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Leistungsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, als Eingriffe in Natur und Landschaft. Nach §8 des BNatG ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen, sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Ein Eingriff ist ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. 1.2. Lage des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Schneeberg, beiderseits der Karlsbader Strasse. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch Kleingärten, Wohnbebauung und einen Sportplatz - im Osten und Südosten durch landwirtschaftliche Nutzung - im Süden durch die Karlsbader Straße und die Straße nach Wolfgangmaßen - im Westen durch Bebauung und Gärten 2. Zustand von Natur und Landschaft 2.1. Städtebaulicher Rahmen Die Fläche des Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebietes wurde zu Beginn der Planung, im Jahr 1993 überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Durch Probleme beim Ankauf des Grundstückes für die Anschlussstraße südlich des Wohngebietes zieht sich die Planung des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes bis zum heutigen Zeitpunkt hin. Inzwischen ist ein großer Teil der Bebauung schon realisiert. In den Randgebieten befinden sich Kleingärten und verstreut verschiedene Wohngebäude. Nach Osten und Süden schließt sich offene Landschaft an. 2.2. Naturräumliche Gliederung Schneeberg gehört zum Naturraum Westerzgebirge und liegt im Bereich der flacheinfallenden Nordflanke. Im Allgemeinen ist das Westerzgebirge durch geschlossene Waldgebiete geprägt. Der Bereich um Schneeberg ist jedoch ziemlich ausgeräumt (Schneeberger Rodungslandschaft). Abgeflachte oder plateauartige Rücken, zu denen sich langgestreckte Hänge emporziehen, formen die Landschaft. 2.3. Geologie, Boden, Wasser, Klima Die vorherrschenden Gesteinsformationen des Westerzgebirges sind Granite, tonschieferähnliche und quarzitische Phyllite sowie die kontaktmetamorph verhärteten Schieferränder der Granitintrusionen, die durchweg arm an Nährstoffen sind. Das Untergrundstockwerk liefert überwiegend Eisen- und Zinnerze, im Schneeberger Raum auch Silber- Kobalt- Nickel-Formationen und später auch Uran. Die Nährstoffarmut der Gesteine reduziert das Leitungsvermögen und die Pufferungseigenschaften der Böden. Das hohe Niederschlagsdargebot und die Wirkung der sauren Nadelstreu 200jähriger Fichtenmonokultur begünstigen die Podsolierungsvorgänge. Ein weiteres Kennzeichen sind die vielen Nassböden und Moorstandorte, wie sie sonst im gesamten Erzgebirge nicht wieder vorkommen. Das Westerzgebirge liegt im Stau westlicher Luftmassen, weshalb es zu reichlich Niederschlag kommt. Dies hat entsprechende Abflussmengen zur Folge. Durch die vielen Trinkwassertalsperren (Weiterswiese, Muldenberg, Geigenbach, Sosa und Eibenstock) nimmt das Westerzgebirge eine hervorragende Rolle als Trinkwasserreservoir ein. Entsprechend den Erscheinungsformen der Gesteinskomplexe tritt Grundwasser als Kluftwasser, Hangsicker- bzw. Schichtwasser und Uferfiltrat auf. Durch die zahlreichen bergbaulichen Aufschlüsse sind zahlreiche wasserführende Kluftsysteme durchfahren worden, was zur Absenkung des natürlichen Kluftwasserspiegels führte. Die Entwässerung in der näheren Umgebung erfolgte in Richtung Auer Muldenbogen, in dem auch der Zschorlaubach zuströmt. Eine seiner Quellbäche ist der Filzbach, der zum Filzteich aufgestaut wurde, wohl der älteste Stausee der für bergbauliche Zwecke im Erzgebirge errichtet wurde. Klimatisch gehört Schneeberg zum mitteldeutschen Berg- und Hügellandklima. Ozeanisch und kontinental geprägte Witterungsperioden wechseln sich ab, wobei der ozeanische Einfluss mit seinem wechselhaften Charakter überwiegt. Bei Zufuhr feuchter Luftmassen aus nördlicher Richtung herrscht trübes, regnerisches Wetter vor, während bei südlicher Luftzufuhr durch Bewölkungsauflockerung und vermehrte Sonneneinstrahlung mit Föneinfluss zu rechnen ist. Auf Grund der vorherrschenden westlichen Winde und der morphologischen Gegebenheiten sind an den Westflanken des Gleesberges und Widderberges windexponierte Gebiete anzutreffen. Der Talbereich in Neustädtel neigt bei windschwachen sommerlichen Wetterlagen zu Wärmestau und im Winter zur Bildung von Nebel und Kaltluftseen. Langfristige Mittelwerte: Temperatur 7.3 C Niederschlag820 l/m² Wind 2.4. Vegetation Die heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV) kennzeichnet diejenige Pflanzengesellschaft, die sich unter derzeitigen Klima- und Bodenbedingungen auf einem bestimmten Standort bei angenommenem Aufhören aller Eingriffe des Menschen als Schlussgesellschaft einstellen würde. Ihre Kenntnis erleichtert es landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen zu planen. Die HONV des Planungsgebietes ist der herzynische Bergmischwald, der hauptsächlich aus Buche – Fichte – Tanne – Bergahorn – Bergulme besteht. Das Planungsgebiet wurde vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Straßenbaumpflanzungen gibt es an der Karlsbader Straße (Linden, Eschen, Birnen) und der Eibenstocker Straße (Linden). Im Westen des Wohngebietes sowie im Südwesten des eingeschränkten Gewerbegebietes befinden sich 2 Streuobstwiesen. 3. Zu erwartende Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft 3.1. Flächeninanspruchnahme Für das Wohn- und eingeschränkte Gewerbegebiet werden ca 27.3 ha Fläche in Anspruch genommen. Von dieser Fläche werden ca 3.5 ha für Straßen und ca 15 ha für Gebäude versiegelt. Damit sind 18.5 ha als belebter Boden auf Dauer verloren, der für den Landschaftshaushalt in seinen Funktionen als Filter, Wasserschutz, Pflanzen- und Tierlebensstätte, Wasserversickerung und – verdunstung, Klimaregulierung nicht ersetzbar sind. Mit Grund und Boden ist grundsätzlich schonend umzugehen um den Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Flächeninanspruchnahme kann nicht ausgeglichen werden, da eine Entsiegelung von Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht möglich ist. 3.2. Landschaftsbild Das vorhandene Landschaftsbild wird geprägt durch landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen sowie Straßenbaumpflanzungen an der Karlsbader und Eibenstocker Straße. Im Norden und Westen grenzt das Planungsgebiet an die Ortslage Neustädtel mit Obstgärten und Kleingartenanlagen. Durch die Einordnung des Wohngebietes wird das Landschaftsbild verändert und durch das eingeschränkte Gewerbegebiet beeinträchtigt. Wichtig ist, soviel wie möglich vorhandene Gehölze zu erhalten und das gesamte Gebiet intensiv zu begrünen. Im eingeschränkten Gewerbegebiet mit seinen großen Gebäuden kommt auch der Fassadenbegrünung eine bedeutende Rolle zu. Um sehr hohe Böschungen zu vermeiden, sollten nicht zu große Flächen auf einer Höhe angelegt werden, sondern es sollte sich der vorhandenen Hanglage angepasst werden. Als Übergang von der Bebauung zur freien Landschaft sind gestuft aufgebaute Gehölzstreifen anzulegen. Sie binden die Bebauung in die Landschaft ein und sind zum anderen auch ein Windund Schneeschutz für die Bebauung. 3.3. Arten- und Biotopschutz Beim Bau des Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebietes wird vorhandener Lebensraum für Pflanzen und Tiere zerstört. Die zu erhaltenden Gehölze sind während der Bauphase nach DIN 18920 RAS LG 4 zu schützen. Um neue Lebensräume zu schaffen sind Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen. Sie entstehen zwischen Wohnbebauung und freier Landschaft, entlang der neuen Karlsbader Straße, im Mischgebiet entlang der Grundstücksgrenzen und zwischen unterschiedlichen Nutzungen. Sie sollten aus heimischen Bäumen und Sträuchern bestehen, um Tieren (Vögel, Säugetiere, Schmetterlinge und Insekten) als Nahrungsgrundlage und Unterschlupf zu dienen. Die Gehölzstreifen sind miteinander, den öffentlichen Grünflächen sowie den umgebenden Gärten zu verbinden. Öffentliche Grünflächen befinden sich im Westen des Wohngebietes. Die Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen ist bereits erfolgt. 3.4. Boden Durch den Bau der Gebäude und Verkehrsflächen werden ca 18.5 ha belebter Boden versiegelt. Es ist eine flächenschonende Bauausführung anzustreben, um den Verlust von Böden so gering wie möglich zu halten. Die Umlagerung von Mutterboden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Er ist sorgfältig abzuschieben, zwischenzulagern und wiederzuverwenden. Die entstehenden Böschungen sollen möglichst nicht steiler als 1:2 sein und begrünt werden, um die Erosionsgefahr einzuschränken. 3.5. Wasser Die Bebauung des Plangebietes und die damit verbundene Bodenversiegelung bringt eine Verstärkung des Oberflächenabflusses und damit eine Verringerung der Wasserspeicherung in den oberen Schichten mit sich. Da der Boden nicht in der Lage ist das ankommende Regenwasser aufzunehmen wird die Grundwasserneubildungsrate reduziert. Es ist anzustreben, soviel wie möglich Niederschlagswasser in den Vegetationsflächen versickern zu lassen. Durch die Begrünung von Flachdächern können zusätzliche Versickerungsflächen geschaffen werden. Wohnwege, Gehwege und Parkstellplätze sind nicht vollständig zu versiegeln, sondern in Pflaster, Rasengittersteinen oder als wassergebundene Decke auszuführen. 3.6. Klima Durch die Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen kommt es zum Verlust kaltluftproduzierender Flächen. Es kommt ebenfalls zur Aufheizung der Baukörper und Straßen. Diese Nachteile sind durch Straßenbaumpflanzungen, Begrünung von Parkplätzen und Fassadenbegrünung zu mildern. Die Begrünung der Parkplätze ist bereits erfolgt. 3.7. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in die Bauleitplanung vorgezogen. Vorrang hat die Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entsprechend §8, Abs.2 BNatSchG. Dies bedeutet genau zu prüfen, welche Eingriffe tatsächlich zur Verwirklichung der Planungsabsichten erforderlich sind. Die verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Vorgesehene Maßnahmen sind: Aufwertung der Feuchtwiese an der Karlsbader Straße (Anlage von 2 Teichen, Bepflanzung). Erhaltung der 2 Streuobstwiesen mit 1-2maliger jährlicher Mahd. Anlage von Gehölzstreifen zwischen Bebauung und der freien Landschaft. Je 100 lfm sind ein Totholzhaufen und ein Lesesteinhaufen anzulegen. Diese Maßnahme wurde schon durchgeführt. Anlage von Gehölzstreifen, am östlichen Weg und 60 m am westlichen Weg (gesamt 150 lfm) aus Sträuchern und einzelnen Bäumen als Überhälter entlang der Feldwege im Osten der Bebauung. Der Gehölzstreifen muss mindestens 5 m breit sein, und aus heimischen Sträuchern und Bäumen (gemäß Liste) bestehen. Es müssen 2 Überfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen werden. Diese Maßnahme befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, das Grundstück Nr.569 der Gemarkung Neustädtel befindet sich in städtischem Eigentum. Bepflanzung des Parkplatzes der Kleingartenanlage mit großkronigen Bäumen. An der Seite zur Straße sind 6 Stück Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und an der Seite zur Bebauung 6 Stück Ulme (Ulmus hollandica „Commelin“ zu pflanzen (Pflanzgröße H,3xv,16-18STU). Diese Maßnahme erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 527/3 der Gemarkung Neustädtel. Die Zustimmung des Kleingartenvorstandes liegt vor. Ergänzung der vorhandenen Straßenbaumpflanzungen an der alten Eibenstocker Straße und der Karlsbader Straße sowie Neupflanzungen an der Verlängerung Eibenstocker Straße zur S 274. Der 3 m hohe Lärmschutzwall zwischen neuer Straße (B 169) und dem Wohngebiet wird mit heimischen Sträuchern, in Gruppen von 3-5 Stück der gleichen Art (Str,60-100cm) bepflanzt. Diese Maßnahme ist bereits größtenteils erfolgt. An dem Fußweg zwischen der Straße Am Sommerberg und Wolfgangmaßener Straße und östlich des Parkplatzes an der Wolfgangmaßener Straße sind auf den öffentlichen Grünflächen je 3 Bäume (H,3xv,16-18STU) zu pflanzen. Diesen Maßnahmen wurde vom Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde zugestimmt. 4. Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum Für das Bearbeitungsgebiet lassen sich aus den gesetzlichen Zielen für Naturschutz und Landschaftspflege folgende Ziele ableiten: Arten- und Biotopschutz: - Schaffung neuer Lebensräume (Straßenbäume erhalten und ergänzen, Streuobstwiesen erhalten) - Baumpflanzungen östlich des Wohngebietes zwischen Bebauung und den Kleingärten - Schaffung neuer Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Pflanzen- und Tierwelt (Anlage von Gehölzstreifen südöstlich des Wohngebietes und entlang der 2 Feldwege, öffentliche Grünflächen) - Entwicklung eines Biotopverbundes, Verknüpfung mit dem Außenbereich und den vorhandenen Gärten Landschaftsbild/Erholung: - Intensive Ein- und Durchgrünung aller Anlagen und Gebäude - Erhaltung und Erweiterung der Wegeverbindungen und Querungsmöglichkeiten für die Naherholung - Optische Eingliederung des Baugebietes in die Landschaft Wasserhaushalt: - Verhinderung von Grundwasserverunreinigungen - Reduzierung der Niederschlagsverluste durch Verminderung der Oberflächenversiegelung (Wege- und Stellplatzausbildung) - Verwendung des Niederschlagswassers für die Freianlagenbewässerung Bodenschutz: - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Schonender Umgang mit Mutterboden (Abschieben, Zwischenlagern, Wiederverwendung) - Schadstoffeinträge weitgehend vermeiden Klima: - Schaffung eines hohen Grünvolumens unter Einbeziehung von Fassadenbegrünung zur Staubfilterung Literatur „Naturräume der sächs. Bezirke“ Sächsische Heimatblätter, Sonderdruck 1986 „Stadtökologie in Bebauungsplänen“ Stich – Porger – Steinebach – Jacob, Bauverlag 1992 „Die Belange von Natur und Landschaft in der kommunalen Bauleitplanung“ Stephan Mitschang, Erich Schmidt Verlag 1993 Werte unserer Heimat „Die Bergbaulandschaft von Schneeberg und Eibenstock“ Akademie Verlag Berlin 1962 Baugesetzbuch Deutscher Taschenbuchverlag 1990 Bundesnaturschutzgesetz vom 12.3 1987 Deutscher Taschenbuchverlag 1990 Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz) Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt, 28.12.1992 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Freistaat Sachsen Sächsisches Druck- und Verlagshaus 1992 Festsetzungen Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplanes Gesetzliche Grundlagen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 11.10.1994. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBl.I S.2141, ber.1998 S.137), das zuletzt durch Artikel 4 Abs.10 des Gesetzes vom 5.5.2004 (BGBl. I S 718) geändert worden ist i.V.m. §244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. IS.2414), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl. I S.1818) geändert worden ist. Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze (§9 Abs.1 Nr.4 BauGB) - Die Parkstellplätze und Fußwege sind in wasserdurchlässiger Bauweise auszuführen (Pflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decke). - Auf Parkplätzen ist je 4-5 Stellplätzen ein hochstämmiger Laubbaum (H,3xv,16-18STU) zu pflanzen, und eine Baumscheibe von mindestens 8 m² anzulegen. Sie ist mit niedrigen Sträuchern oder Rasen zu begrünen. Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§9 Abs.1 Nr.14 und Nr.20 BauGB) - Die Wiesenfläche im Westen des eingeschränkten Gewerbegebietes an der alten B 169 wird als öffentliche Grünfläche mit 2 Teichen zur Regenwasserrückhaltung genutzt. Öffentliche und private Grünflächen (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB) - Öffentliche Grünflächen befinden sich im Westen des Wohngebietes. Sie sind mit Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen zu gestalten. Dort befindet sich auch ein Spielplatz für größere Kinder. - Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind zu begrünen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden. Je 200 m² Fläche sind ein mittelgroßer Laubbaum oder Obstbaum zu pflanzen. - Auf den privaten Grundstücken der Gewerbeflächen hat der Grünflächenanteil (bestehend aus Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen) mindestens 15% betragen. Je 200 m² dieser Grünfläche ist ein Baum (H, 3xv, 16-18 STU) zu pflanzen. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB) - Zwischen neuer Strasse (B 169) und Wohngebiet ist ein 3 m hoher Lärmschutzwall anzulegen und mit heimischen Sträuchern, in Gruppen von 3-5 Stück der gleichen Art (Str,2xv,60-100cm) zu bepflanzen. Bindungen für die Erhaltung und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs.1 Nr. 25a und b BauGB - Die im Plan gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten und während der Bauphase zu schützen. - Die Linden auf der alten Eibenstocker Straße sind auf der, der Bebauung abgewandten Seite mit Winterlinden (Tilia cordata, H,3xv,16-18STU) zu ergänzen. - Im Bereich des Strassenneubaus südlich des Wohngebietes, sind westlich der Strasse die Linden zu ergänzen bzw. neu zu pflanzen (Tilia cordata, H,3xv,16-18STU). - An der alten Karlsbader Straße sind die vorhandenen Linden entsprechend dem Plan mit Winterlinden (Tilia cordata, H,3xv,16-18STU) zu ergänzen. - An dem Fußweg zwischen der Strasse Am Sommerberg und Wolfgangmaßener Straße und östlich des Parkplatzes an der Wolfgangmaßener Strasse sind auf den öffentlichen Grünflächen je 3 Bäume (H,3xv,16-18STU) zu pflanzen. Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) - Im Südosten ist ein mindestens 10 m breiter Gehölzstreifen zur landschaftlichen Einbindung des Wohngebietes anzulegen. Er besteht aus einheimischen Sträuchern (je m² 1 Stück, in Gruppen von 3-5 Stück der gleichen Art, Sträucher: 2xv, 60-100 cm). - Die Obstbaumwiesen im Westen des Wohngebietes und des eingeschränkten Gewerbegebietes sind zu erhalten. - Fassadenflächen, die auf einer Länge von 5 m keine Fenster- und Türöffnungen aufweisen, sind aus stadtklimatischen und gestalterischen Gründen mit kletternden oder rankenden Pflanzen zu begrünen. Vorschlagsliste zu verwendender Pflanzen Bäumen: Spitzahorn Bergahorn Birke Buche Esche Traubeneiche Stieleiche Winterlinde Ulme Hainbuche Vogelkirsche Eberesche Sträucher: Hasel Pfaffenhütchen Traubenkirsche Salweide Schw. Holunder Roter Holunder Blutroter Hartriegel Eingriffliger Weißdorn Liguster Schlehe Hundsrose Gem. Schneeball Wildapfel Acer platanoides Acer pseudoplatanus Betula pendula Fagus sylvatica Fraxinus excelsior Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata Ulmus hollandica “Commelin” Carpinus betulus Prunus avium Sorbus aucuparia Corylus avellana Euonymus europaeus Prunus padus Salix caprea Sambucus nigra Sambucus racemosa Cornus sanguinea Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Prunus spinosa Rosa canina Viburnum opulus Malus sylvestris Hinweise - Der Oberboden ist zu Beginn aller Erdarbeiten entsprechend DIN 18915 Blatt 2 abzuschieben und einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen. - Die neu gepflanzten Gehölze sind auf Dauer zu erhalten, d.h. sie sind bei nichtanwachsen oder Zerstörung wieder zu ersetzen. - Versorgungsleitungen sind gebündelt in den Fußwegen bzw. Straßen zu verlegen. Im Schutzstreifen von Versorgungsleitungen sind Baumpflanzungen nicht zulässig. 1.Änderung: Die festgesetzte Fläche für Stellplätze (Flurstück 19/4) ist gegenüber dem im Geltungsbereich angrenzenden Bauflächen abzugrünen. Dazu sind im Abstand von mindestens 1.5 m zur Grundstücksgrenze zu den angrenzenden Wohnbauflächen in dichter Folge Büsche gemischt oder Hecken zu pflanzen mit einer Höhe von 1.5-2.0 m und zu erhalten. Pflanzenliste: Deutzia kalmiflora – Deutzie, Weigela „Bristol Ruby“ – Weigelie Spiraea cinerea „Grefsheim“ – Spiere, Ribes sanguineum „Atrorubens“ – Blutjohannisbeere Philadelphus „Belle Etoile“ – Pfeifenstrauch Als Ausgleich für diese erhöhten grünordnerischen Aufwendungen zur Eingrünung entfällt die Festsetzung des GOP „Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze“ 2.Anstrich für Stellplätze im Bereich der 1.Änderung des B-Planes. Die Zufahrten können bituminös ausgebildet werden.