LBP B2 Umgehung Röttenbach

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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Hochwasserschutz an der Schwabach
in Erlangen Fluss-km 0,19 bis 0,86
sowie am Mühlbach von Fluss-km 0 bis 0,21
Auftraggeber
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Allersberger Straße 17/19
90461 Nürnberg
Auftragnehmer
Planungsgruppe Landschaft
Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Rennweg 60, 90489 Nürnberg
Bearbeitung
Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt Werner Geim
Dipl. Geograph Ulrich Koutny
Stand der Bearbeitung
Januar 2017
LBP Hochwasserschutz an der Schwabach, Stadtgebiet Erlangen, WWA Nürnberg
Seite I
INHALT
1.
Planungsanlass ................................................................................................................. 1
2.
Bestandsanalyse ............................................................................................................... 2
2.1 Lage, naturräumliche Zuordnung und Nutzungsstruktur ..................................................... 2
2.2 Schutzgebiete und Planungsvorgaben ................................................................................ 2
2.3 Relief, Geologie, Böden und Klima ..................................................................................... 3
2.4 Wasserhaushalt, Flusslauf der Schwabach......................................................................... 4
2.5 Vegetation und Biotopausstattung ...................................................................................... 5
2.6 Tierwelt ............................................................................................................................... 9
2.7 Landschaftsbild und Erholungswert .................................................................................. 11
3.
Konfliktanalyse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen..................................... 13
3.1 Vorhabensbeschreibung ................................................................................................... 13
3.2 Eingriffe in Wasser, Boden und Klima ............................................................................... 16
3.3 Eingriffe in Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Gehölzstrukturen
und das Landschaftsbild ................................................................................................... 17
3.4 Konfliktvermeidung und -minimierung ............................................................................... 19
3.5 Beeinträchtigung europarechtlich geschützter und national streng geschützter Arten ....... 21
4.
Landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept ........................................................... 22
4.1 Schutz- und Artenschutzmaßnahmen ............................................................................... 22
4.2 Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................................... 22
4.3 Ausgleichsbedarf und Eingriffsbilanzierung ....................................................................... 23
4.4 Planexterne Ausgleichsmaßnahme – A 1 ......................................................................... 24
ANHANG

Bestands- und Konfliktplan, Maßstab 1:1000

Maßnahmenplan 1 - Plangebiet, Maßstab 1:1000

Übersichtsplan zur externen Ausgleichsmaßnahme, Maßstab 1:25.000

Maßnahmenplan 2 - externe Ausgleichsmaßnahme, Maßstab 1:1000

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation gemäß BayKompV
LBP Hochwasserschutz an der Schwabach, Stadtgebiet Erlangen, WWA Nürnberg
1.
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PLANUNGSANLASS
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg plant die Anpassung der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach als Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet von Erlangen
oberhalb der Mündung in die Regnitz an das errechnete 100-jährige Hochwasser. Hierzu ist an
der Schwabach zwischen Fluss-km ca. 0,43 – 0,86 sowie am Mühlbach östlich der
Essenbacher Brücke abschnittweise die Neuerrichtung von Mauern, Spundwänden und
Bohrpfahlwänden bzw. die Erhöhung vorhandener Mauern geplant. An drei Standorten ist
zudem eine Gerinneerweiterung vorgesehen. Die Maßnahmen sind im Detail dem technischen
Erläuterungsbericht zum Wasserrechtsantrag des WWA Nürnberg zu entnehmen.
Für das Vorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erforderlich, der die
Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie die Maßnahmenerfordernisse aus
der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Mit der Bearbeitung des LBP
wurde die Planungsgruppe Landschaft (Nürnberg) beauftragt.
Die vorliegende Ausarbeitung stellt eine Überarbeitung des ursprünglichen LBP vom November
2011 mit Anpassung an die geänderte technische Planung sowie an die geänderten Vorgaben
zur formalen Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dar. Die EingriffsAusgleichs-Bilanzierung richtet sich in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und
Energiefragen (Team Naturschutz und Landschaftsplanung) der Stadt Erlangen nach der
„Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische
Kompensationsverordnung - BayKompV vom 07.08.2013)“ in Verbindung mit den
„Vollzugshinweisen Straßenbau“ vom Februar 2014.
Für das Vorhaben liegt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Dezember 2016
vor (Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft ÖFA, Schwabach 2016). Die saP wurde
gemäß der „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung“ erarbeitet. Die Festlegungen zu
erforderlichen Artenschutzmaßnahmen wurden in den LBP übernommen.
Die technische Planung wird vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellt.
LBP Hochwasserschutz an der Schwabach, Stadtgebiet Erlangen, WWA Nürnberg
2.
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BESTANDSANALYSE
2.1 Lage, naturräumliche Zuordnung und Nutzungsstruktur
Der Planungsraum umfasst den Flusslauf der Schwabach mit den angrenzenden Uferzonen im
Nordwesten des Stadtgebietes von Erlangen. Er erstreckt sich von der Bahntrasse im Westen
bis zum westlichen Teilbereich der Mühlwiesen im Osten.
Das Gebiet wird innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des Mittelfränkischen Beckens (Nr.
113) der Untereinheit „Schwabachtal und –terrasse“ zugeordnet. Im Norden grenzt das „Vorland der Fränkischen Alb“ (naturräumliche Haupteinheit Nr. 112) an.
Die Ufer der Schwabach werden durch lückige Bestände von Auwaldresten geprägt, auch die
vorhandenen Hochwasserdeiche sind teils mit Gehölzen bestockt. Die offenen Uferstreifen
zwischen Fluss und Deichen werden überwiegend gemäht. Die noch unbebauten Abschnitte
der angrenzenden Talaue werden im Westen des Plangebietes als Wiesen, Äcker und Gärten
genutzt oder liegen brach. Südlich des Flusslaufes befindet sich im Übergangsbereich zur
Wohnbebauung eine Pumpstation des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen mit
unterirdischem Regenüberlaufbecken und Wartungshäuschen. Östlich der Bahntrasse
Nürnberg-Bamberg liegt im Bereich von Ackerlagen eine Ausgleichsfläche der Deutschen Bahn
AG (Anlage einer Retentionsfläche in Form einer feuchten Wiesenmulde). Die Maßnahme
befindet sich derzeit in Bau.
Der Bereich zwischen Schwabach und Mühlbach im Osten (Mühlwiesen) wird als Mähwiese
genutzt. Auf der gegenüber liegenden Uferseite grenzen jeweils öffentliche Grünanlagen an.
Westlich der Straßenbrücke der Bayreuther Straße wird der Flusslauf auf längerer Strecke
durch Spundwände aus Stahl eingefasst. Hier liegen angrenzend an den Flusslauf im Norden
gemischte Bauflächen mit überwiegender Wohnnutzung und Privatgärten, weiter westlich eine
größere Hotelanlage. Südlich der Schwabach erstreckt sich heterogene Wohnbebauung (u.a.
mehrgeschossige Mietswohnhäuser, Studentenwohnheim, in Ufernähe auch aufgelockerte
Einzelhausbebauung mit größeren Hausgärten) sowie Verkehrsflächen (Parkplatz Ecke
Haagstraße / Bayreuther Straße, von hier aus nach Nordwesten abzweigende kleine
Stichstraße).
2.2 Schutzgebiete und Planungsvorgaben
Schutzgebiete
Die noch unbebauten Teilräume des Schwabachtales sind Bestandteil des nach § 26
BNatSchG geschützten Landschaftsschutzgebietes 340.09 „Schwabachtal“. Weitere naturschutzrechtliche Schutzgebiete gemäß §§ 23-29 BNatSchG (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke, Naturdenkmäler, Geschützte
Landschaftsbestandteile) sind im Planungsraum nicht vorhanden.
Im Regnitztal westlich der Bundesautobahn A 73 erstreckt sich das EU-Vogelschutzgebiet
6332-471.02 „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“. Es wird vom Planungsraum durch die Verkehrsachsen der A 73, der Autobahnzufahrt und der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg getrennt
und ist durch die geplanten baulichen Eingriffe nicht betroffen.
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Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Dem kommunalen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen
(2003) sind folgende relevante Planungsvorgaben zu entnehmen:

Die in der Aue gelegenen Ackerflächen im Westen des Plangebietes südlich des Flusslaufes und die Mühlwiesen sind als Flächen für „Grünland zum Erhalt und zur Sicherung
der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcen- und Biotopschutz)“ ausgewiesen

Der nördliche Teilbereich dieser Ackerflächen ist als „Fläche zur Entwicklung von Natur
und Landschaft“ bezeichnet

Die unmittelbaren Uferzonen mit Gehölzbeständen, Gras- und Staudenfluren sind als
„Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz“ dargestellt

In den noch unbebauten Auenabschnitten im Westen und Osten des Plangebietes sind die
Flussufer als „Lineare Verbindungs- und Gestaltungselemente mit Maßnahmen zur
Gewässerrenaturierung / naturnahen Gewässergestaltung“ gekennzeichnet.

Westlich der Hotelanlage ist auf einer Wiesenfläche eine „Freizeitanlage“ als Planung
dargestellt
Arten- und Biotopschutzprogramm
Das ABSP der Stadt Erlangen (1992) enthält folgende relevante naturschutzfachliche Zielvorstellungen:

Erhalt und Verbesserung der Gewässerbiotope und Gewässerbegleitgehölze von Schwabach und Mühlgraben durch z.B. Schaffung von Röhricht- und Verlandungszonen; Schwabach und Mühlgraben werden dabei jeweils als regional bedeutsame Lebensräume
bewertet

Verbesserung der ökologischen Funktion der Schwabach als Regnitzzufluss durch Anlage
von 50 m breiten Pufferstreifen mit extensiver Grünlandnutzung und charakteristischen
Gehölzen und Maßnahmen zur Gewässer-Renaturierung, Verbesserung der Wasserqualität durch Beseitigung von Abwassereinleitungen

Umwandlung der Ackerlagen im Westen des Plangebietes in extensiv genutztes Grünland;
Entfernen von Drainagen; Förderung von Feldgehölzen aus standortheimischen Laubbäumen

Umwandlung von intensiv genutztem Grünland in Talräumen in extensiv genutztes Grünland mit Entfernung von Drainagen (Mühlwiesen)

Erhalt und Entwicklung der Bahndämme im Westen des Plangebietes als Teil eines
Trockenvernetzungssystems; Vernetzung von Trockenstandorten entlang des Mühlgrabens
2.3 Relief, Geologie, Böden und Klima
Die absolute Höhenlage des Flusslaufes der Schwabach schwankt zwischen ca. 270 m im
Westen und ca. 272 m ü.N.N. im Osten des Plangebiets. Die Höhe der angrenzenden Deiche
und Uferbefestigungen beträgt ca. 271,5 – 274 m ü.N.N. Das Kleinrelief ist insgesamt vielfach
anthropogen überprägt.
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Geologisch wird die Flussaue durch holozäne Talfüllungen eingenommen. Die Auenlehme
bestehen aus gelblichen, braunen und grauen Tonen, Schluffen sowie Feinsanden und überlagern in Mächtigkeiten bis zu 2 m die älteren Terrassensande (ABSP Stadt Erlangen 1992).
Im Bereich der Talaue und der Talterrassen kommen als Bodentypen Aueböden, Gleye, Pseudogleye, podsolige Braunerden und Regosole vor. Beeinträchtigungen bestehen durch Überdüngung auf Ackerstandorten in Verbindung mit dem vorliegenden geringen Grundwasserflurabstand, durch Drainagemaßnahmen sowie durch Bodenerosion bei Hochwasserereignissen. Durch den Ausbau des Flusslaufes, die Anlage des vorhandenen Deichsystems sowie
durch die Bebauung und teilweise Versiegelung der Uferzonen bestehen zahlreiche
Vorbelastungen der vorhandenen Bodenpotenziale durch Bodenumlagerung, - abtragung, auffüllung, -verdichtung und -versiegelung. Mit dem Auftreten weitgehend ungestörter Böden ist
im Plangebiet nicht zu rechnen. Im ABSP sowie im Landschaftsplan der Stadt Erlangen wurde
den nassen bis feuchten Aueböden eine vorrangige Arten- und Biotopschutzfunktion
zugewiesen.
Im Landschaftsplan der Stadt Erlangen wurde dem Talraum der Schwabach eine Funktion als
Frischluftschneise zugewiesen. Die Bedeutung des Talzuges für den überörtlichen klimaökologischen Ausgleich dürfte aufgrund der vorhandenen Barrieren (Riegel aus drei hintereinander
gelegenen Damm- und Brückenbauwerken zum Regnitztal im Westen, Talverengung durch die
bis unmittelbar an den Flusslauf reichende Bebauung im zentralen Abschnitt) jedoch gering
sein.
2.4 Wasserhaushalt, Flusslauf der Schwabach
Auf den noch unbebauten Auenstandorten ist der Grundwasserflurabstand i.d.R. < 2 m, sie
besitzen daher eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber einem Eintrag von Nähr- und
Schadstoffen („sehr hohes Kontaminationsrisiko“ gemäß Landschaftsplan). Der Grundwasserflurabstand in der Aue ist an den jahreszeitlich schwankenden Flusswasserstand
gekoppelt.
Die Terrassensande im Regnitztal stellen einen bedeutenden oberflächennahen Grundwasserleiter dar, der durch diverse Flachbrunnen erschlossen wird und sehr empfindlich gegenüber
Stoffeinträgen ist. Etwa 130 m westlich des Plangebietes verläuft die äußere Grenze des im
Regnitztal gelegenen Trinkwasserschutzgebietes (Schutzzone III).
Die Schwabach ist ein ö stlicher Nebenfluss der Regnitz von etwa 35 km Länge und ein
Fließgewässer II. Ordnung. Sie entspringt am Nordosthang des Hetzlesberqes in ca. 450 m
Höhe ü .NN. Sie mündet etwa 200 m westlich des Plangebietes in einen Seitenarm der
Regnitz.
Der ca. 6-8 m breite Gewässerlauf ist im Planungsraum leicht gewunden bis gestreckt und
durch verschiedene bauliche Maßnahmen (Uferbefestigungen, Deiche) weitgehend festgelegt.
Als Uferbefestigungen kommen v.a. im Bereich der Mühlwiesen sowie an Prallufern Steinwürfe
vor, daneben sind an Einleitungen auch gemauerte Uferbefestigungen vorhanden. Die
Uferböschungen sind mindestens ca. 1 m hoch und in der Regel steil abgeböscht.
Flachuferzonen mit Verlandungsvegetation fehlen. Ufergehölze / Auwaldreste sind beidseitig
abschnittweise vorhanden, insbesondere am Nordufer gibt es größere Bestandslücken.
Während in den bebauten Bereichen nur ein schmaler Absatz zwischen der Oberkante der
Uferböschung und der Unterkante der angrenzenden Deichböschung liegt oder beide
Böschungen ineinander übergehen, trennt im Westen südlich des Flusslaufes eine bis ca. 4 m
breite Verebnungsfläche das eigentliche Flussufer vom Dammfuß. Westlich des Hotelgeländes
weicht der Deich nördlich der Schwabach in Form einer Ausbuchtung um bis ca. 60 m vom
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Flusslauf zurück. Am Westrand der vorhandenen Bebauung werden die Deiche auf kurzer
Strecke beidseitig durch Betonwände ersetzt.
Gemäß Gewässerstrukturdaten des Landesamtes für Umwelt (LfU, übermittelt durch das WWA
Nürnberg, Oktober 2016) wird der Flusslauf am westlichen und östlichen Rand des
Plangebietes der Gewässerstrukturklasse 6 (sehr stark verändert) zugeordnet. Im zentralen
Abschnitt des Plangebietes westlich der Essenbacher Brücke wird die Schwabach beidseitig
durch hohe Spundwände aus Stahl mit aufgesetzter Mauerkrone bzw. Betonwände eingefasst.
Hier ist die GSK 7 (vollständig verändert) verzeichnet. Im westlich benachbarten Flussbogen
wurde die Gewässerstrukturklasse mit 5 (stark verändert) bewertet. Naturnahe
Gewässerabschnitte sind somit nicht vorhanden.
Der am Nordrand der Mühlwiesen verlaufende Mühlgraben stellt ein künstlich angelegtes
Gewässer dar. Er wird ein- bis beidseitig von Gehölzen begleitet, der Gewässerzustand wurde
im Rahmen der eigenen Geländeerhebungen, abgestimmt auf die Einordnung des LfU für die
Schwabach, mit „sehr stark verändert“ (GSK 6) bewertet.
Gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen (2003) wird das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet entlang der Schwabach im Westen durch die vorhandenen Deiche nachgezeichnet und weist dementsprechend eine Aufweitung westlich des Hotelkomplexes nördlich
des Flusslaufes auf. Östlich der Bayreuther Straße sind die zwischen Schwabach und Mühlgraben gelegenen Mühlwiesen enthalten. Das auf Grundlage des 100-jährigen Hochwassers
berechnete Überschwemmungsgebiet ist wesentlich größer. Das Überschwemmungsgebiet
wurde im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vom Ing. Büro Stadt-Land-Fluss
mittels zweidimensionaler hydrotechnischer Wasserspiegelberechnung ermittelt. Die
erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wurden für ein hundertjährliches Hochwasser
plus 15 % Klimazuschlag (HQ100 + 15 %) ausgelegt. Das Bemessungshochwasser beträgt
demnach 100 m3/s. Es ist im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan dargestellt.
2.5 Vegetation und Biotopausstattung
Potentielle natürliche Vegetation
In den Talauen der Regnitz und ihrer Zuflüsse wächst als potentielle natürliche Vegetation ein
Traubenkirschen-(Eschen)-Erlen-Auwald (FNP mit Landschaftsplan Stadt Erlangen 2003). Die
reale Vegetation ist demgegenüber stark anthropogen überprägt.
Reale Vegetation
Die reale Vegetation ist im Bestands- und Konfliktplan über die Biotoptypen entsprechend der
Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKomV) dokumentiert. Im Folgenden eine
Charakterisierung nach Lebensraumtypengruppen.
Auwaldreste und standortgerechte Gewässerbegleitgehölze
Im westlichen Abschnitt zwischen Fluss-km ca. 0,2 – 0,6 wird die Schwabach von einem
lückigen Auwaldsaum begleitet. Es überwiegen vielstämmige Schwarzerlen mit Stammdurchmessern zwischen ca. 25 und 50 cm, hinzu treten Bruchweide, Bergahorn und Esche.
Örtlich beigemengt sind zudem Grauerle, Eschen-Ahorn, Silber-Weide, Silber-Pappel und
Schwarzer Holunder. Die Uferstaudenfluren im Unterwuchs ist nährstoffreich, hier wachsen
Brennnessel (Urtica dioica), Scharbockskraut (Ranunculus ficaria), Echte Nelkenwurz (Geum
urbanum), Echte Zaunwicke (Calystegia sepium) und Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum
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bulbosum). Eingestreut sind Bestände des Indischen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Die
Gehölzbestände sind aufgrund der vorhandenen Auendynamik als Auwald und somit als
gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG einzuordnen, es handelt sich allerdings
um sehr lückenhafte Bestände.
Östlich der Essenbacher Brücke stockt auf der steilen und bis ca. 4 m hohen südlichen Uferböschung ein weitgehend geschlossener Gehölzbestand aus v.a. älteren Schwarzerlen, hinzu
treten Traubenkirsche, Trauerweide, Spitz- und Feldahorn, Schwarzer Holunder und Heckenkirsche. Im Unterwuchs sind Brennnessel und Giersch (Aegopodium podagraria) stärker vertreten, hinzu tritt randlich etwas Feuchtvegetation (s. unten). Etwa ab Fluss-km 0,820 werden
im oberen Böschungsbereich stockende, bis ca. 1,5 m dicke Hybridpappel für den Bestand
prägend. Der Bestand erfüllt ebenfalls die Anforderungen der amtlichen Kartieranleitung zur
Erfassung als nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop
(Auwald).
Nördlich des Flusslaufes sind dagegen nur abschnittweise schmale Gehölzsäume ausgebildet.
Östlich der Einmündung des Mühlgrabens in die Schwabach stockt ein weiterer kleiner
Auwaldrest mit Bruchweide, Schwarzerle und Spitzahorn.
Am Nordufer des Mühlgrabens stockt am Damm entlang der Grünfläche ebenfalls ein
gemischter Auwald, vor allem mit Erlen, aber auch einzelnen alten Hybridpappeln und
Sträuchern.
Östlich der Zufahrt zu den Mühlwiesen erstreckt sich entlang des Baches ein gepflanzter
heckenartiger Bestand mit Säulen-Pappel, Traubenkirsche, Gewöhnlichem Schneeball, Hasel,
Liguster und Schwarzem Holunder. Am Südufer stocken hier wiederum Erlen.
Naturnahe Hecken und Gebüsche
Westlich der Hotelanlage wächst auf der Deichböschung nördlich der Schwabach ein dichtes
Gebüsch mit v.a. Hasel, Hainbuche und Traubenkirsche. Der Bestand wurde im Rahmen der
Stadtbiotopkartierung als Biotop erfasst. Er setzt sich nach Osten randlich der Hotelanlage als
schmale, lückige Hecke mit Aufwuchs von Schwarzerle, Zitterpappel, Spitzahorn, Eberesche
und Salweide fort. Nach Westen schließt an das dichte Gebüsch eine gemischte Strauchhecke
an.
Auf dem ostexponierten Bahndamm stockt in Nähe der Flussquerung eine von Stieleichen
dominierte Baumhecke, hinzu treten z.B. Weißdorn, Spitzahorn und Hainbuche.
Sonstige Hecken und Gehölze
Im Plangebiet sind folgende weitere Gehölzstrukturen vorhanden:

Lichter Gehölzbestand um einen aufgelassenen Garten mit Zwetschgengebüschen, eingewachsenen alten Obstbäumen, Vogelkirsche, Esche und Hasel am Westrand des Plangebietes zwischen Bahndamm und Flusslauf, dazwischen Brombeergestrüpp und nährstoffliebende Staudenfluren

Gemischte, lückige mesophile Heckengebüsche mit Wildpflaumen und Obstgehölzen
zwischen den Ackerflächen in Nähe der Haagstraße

Kleines Laubgehölz südlich der Schwabach um Fluss-km 0,500 mit Hainbuche, Hasel,
Feldahorn, zentral mit vielstämmiger alter Bruchweide, randlich Wohnbebauung
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
Gemischter Gehölzbestand nördlich des Flusslaufes um Fluss-km 0,580 als Teil eines
strukturreichen Hausgartens mit Koniferen und Obstbäumen; in östlicher Fortsetzung
Nadelbaumbestand hinter der vorhandenen Spundwand

Feldgehölzartiger Baumbestand in der Grünfläche bei der Essenbacher Brücke entlang
des Dammes mit Spitzahorn, Pappeln, Robinien, Hainbuchen, Linden, Traubenkirschen,
und verschiedenen Sträuchern im Unterwuchs.
Einzelbäume und Baumreihen
Auf der Krone des vorhandenen Deiches zwischen Fluss-km ca. 0,280 und 0,440 stocken
einzelne Laubbäume mit v.a. Walnuss und Esche, daneben auch Eberesche, Bruchweide und
Robinie. Weitere Einzelbäume (Eiche, Fichte) stocken am Südrand des Gebietes bei der
Bahnlinie, am Platz bei der Eisdiele (Esche), in der Bayreuther Straße und in der Grünfläche
bei der Essenbacher Brücke.
Streuobstbestand
Im Bereich der Mühlwiesen stockt über mäßig extensiv genutztem Grünland ein kleiner
gemischter, von älteren Apfelbäumen geprägter Streuobstbestand.
Feuchtvegetation
Feuchtvegetation ist entlang des Flusslaufes nur vereinzelt vorhanden und als Fläche nicht
auskartierbar. Östlich der Essenbacher Brücke kommen zerstreut Rohrglanzgras (Phalaris
arundinacea), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), Kohldistel (Cirsium oleraceum),
Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gewöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale) und Rossminze
(Mentha longifolia) vor.
Ruderalfluren
Die offenen Uferbereiche der Schwabach und des Mühlgrabens werden überwiegend durch
nährstoffreiche ruderale Gras-Staudenfluren eingenommen. Grasige Ausbildungen mit z.B.
Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Knaulgras
(Dactylis glomerata) treten neben stauden- und neophytenreiche Ausprägungen mit
Brennnessel (Urtica dioica), Indischem Springkraut (Impatiens glandulifera) und
Staudenknöterich (Reynoutria japonica).
Ruderale Wiesenbrache
Westlich der Hotelanlage erstreckt sich zwischen dem hier von der Schwabach zurück
weichenden Deich und dem Flussufer eine ruderale, brachgefallene Wiese. Neben diversen
Wirtschaftsgräsern, Riesen-Schwingel (Festuca gigantea) und Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) kommen z.B. Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Nährstoffzeiger wie
Löwenzahn (Taraxacum officinalis) und Knäuel-Ampfer (Rumex conglomeratus) sowie zerstreut
Feuchtezeiger wie Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) vor.
Ruderale Wiesenbrachen nehmen auch die Dammlage bei der Hotelanlage, den Damm südlich
der Schwabach und die Uferböschung in Höhe Fluss-km 0,55 – 0.60 ein.
Krautreiche Wirtschaftswiesen
Die zwischen der Schwabach und dem Mühlgraben gelegenen Mühlwiesen im Osten des Plangebietes werden als krautreiche Flachland-Mähwiesen mäßig intensiv genutzt. Kennzeichnende
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Arten sind Kriechender und Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus repens, R. acris),
Schmalblättriger Wegerich (Plantago lanceolota) und Wiesen-Labkraut (Galium mollugo).
Nährstoffzeiger treten als regelmäßige Begleiter auf.
Acker
Die Ackerlagen im Westen des Plangebiets südlich der vorhandenen Deichlinie wurden zum
Zeitpunkt der Ersterhebung zum Anbau von Mais, Leguminosen und Spargel genutzt,. Die
Flächen entlang der Bahn sind aktuell Baustellefläche, hier entsteht mit Abschluss der Arbeiten
an der Bahnlinie eine Ausgleichsfläche der Deutschen Bahn AG (Retentionsfläche in Form
einer feuchten Wiesenmulde). Die östlichen Flächen waren noch als Spargelacker bzw. zum
Anbau von Schnittblumen genutzt.
Amtliche Biotopkartierung
In der Stadtbiotopkartierung Erlangen wurden im Erfassungszeitraum 2009 folgende Biotope
erfasst (von Westen nach Osten):

1075-006: Schwabach mit begleitendem Gehölzufersaum und Auwaldresten; die
Auwaldsäume werden überwiegend von Erlen bestimmt, alte Bruchweiden, Ahorn, Esche
und seltener Ulme sind beigemischt; die Auwaldsäume der Teilfläche 6 sind nur lückig und
schmal ausgebildet.

1276-004: Hecken und Feldgehölze südlich der Bayreuther Straße; das in Abgrenzung zur
randlichen Wohnbebauung liegende Gebüsch markiert den Rand einer Senke in der
Schwabachaue.

ER-1001-004: Einzelbäume und Baumgruppen an der Bayreuther und Essenbacher
Straße; Baumgruppe aus 2 Kastanien und 4 Linden im Hof einer Gaststätte.

ER-1075-007: Schwabach mit begleitendem Gehölzufersaum und Auwaldresten; die
Auwaldsäume werden überwiegend von Erlen bestimmt, die Teilfläche 7 umfasst die
Gewässerbegleitgehölze am Mühlbach.

ER-1075-005: Schwabach mit begleitendem Gehölzufersaum und Auwaldresten; die
Auwaldsäume werden überwiegend von Erlen bestimmt, alte Bruchweiden, Ahorn, Esche
und seltener Ulme sind beigemischt; die Teilfläche 5 umfasst den relativ breiten
Gehölzbestand auf der hohen südlichen Uferböschung der Schwabach östlich der
Essenbacher Brücke mit Übergängen zu einem Feldgehölz.

ER-1079-001: Mühlwiesen östlich der Essenbacher Brücke; es ist eine FlachlandMähwiese mit einer mäßig artenreichen Krautschicht mit v.a. Scharfem Hahnenfuß;
Nährstoffzeiger wie Klee und Löwenzahn sind regelmäßig beigemischt.
Gesetzlich geschützte Biotope
Die Auwaldreste entlang der Schwabach erfüllen die Anforderungen der amtlichen
Kartieranleitung zur Erfassung als nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art. 23 BayNatSchG
gesetzlich geschütztes Biotop (Auwald), soweit man von ihrer teils lückigen Ausprägung
absieht. Sonstige besonders geschützte Biotopflächen nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art. 23
BayNatSchG gemäß den amtlicherseits definierten Mindestanforderungen sind nicht
vorhanden.
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2.6 Tierwelt
Die Angaben zur Fauna sind der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
mit Stand vom Dezember 2016 entnommen (Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft
ÖFA, Schwabach).
Das faunistische Potential des Planungsraumes wurde durch entsprechende Untersuchungen
zu den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel (Spechte) sowie Käfer (Eremit) im Jahr 2011 ermittelt.
Ergänzend wurden im Mai 2015 eine Vogelerfassung (Natur- und Umwelthilfe e.V.) und im
November 2016 eine faunistische Übersichtsbegehung (ÖFA) durchgeführt. Zudem erfolgte
eine Auswertung vorhandener Datengrundlagen und eine Befragung von ortskundigen
Spezialisten (Kreis Nürnberger Entomologen). Die Ergebnisse sind nachfolgend
zusammengefasst dargestellt.
Fledermäuse
Für den Planungsraum liegt eine Erhebung aus dem August 2011 vor (Bettina & Dr. Detlev
Cordes, Nürnberg). Bei der Begehung der Saumbereiche und Dämme neben der Schwabach
sind vier der in Erlangen regelmäßig vorkommenden Arten registriert worden. Wasserfledermaus, Abendsegler und Zwergfledermaus wurden auch an anderen Stellen häufig gefunden,
während die Mückenfledermaus noch nicht oft nachgewiesen wurde. Bei der Begehung an den
Schwabachsäumen vor der Mündung in die Regnitz (westlich der Haagstraße) ist besonders
die hohe Aktivität von Zwerg- und Mückenfledermäusen bemerkenswert. Deutlich seltener
wurden Wasserfledermaus und Abendsegler im Untersuchungsgebiet registriert. Die
Altbaumbestände an den Ufern der Schwabach und auf den Dämmen sind als Sommer- und
Winterquartiere geeignet.
Aus der Umgebung des Planungsraumes (Stadtgebiet Erlangen) sind Nachweise von sieben
weiteren Fledermausarten bekannt.
Zu den einzelnen relevanten Arten:

Vom Abendsegler (Nyctalus noctula, RLB 3) gelangen im Planungsraum nur wenige Aktivitätsnachweise. Der Abendsegler ist aber aus seinen Überwinterungsquartieren im Norden
Erlangens sehr gut bekannt. Dort sind große (auch gemischte) Überwinterungsgesellschaften in Bäumen nachgewiesen worden. Da die Tiere über lange Strecken aus Nordeuropa ins Gebiet einziehen, um hier den Winter zu verbringen, sind diese Quartiere hoch
traditionelle Schlafplätze von hohem Wert.

Die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) nutzt im Stadtgebiet Erlangen Baumhöhlen
sowohl als Wochenstuben- als auch als Winterschlafquartier. An den Schwabachsäumen
vor der Mündung in die Regnitz (westlich der Haagstraße) gelangen zahlreiche Aktivitätsnachweise der Mückenfledermaus.

Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) wird im Bereich der Schwabach und der
Regnitz regelmäßig angetroffen. Da im Bereich der westlichen Schwabach die Aktivitäten
der Tiere am Abend relativ früh einsetzen, ist das Vorhandensein von Sommerquartieren
(Baumhöhlen) sehr wahrscheinlich.

Aktuell war die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) die am häufigsten nachgewiesene Art, wobei die Tiere vor allem im Westteil des Planungsraumes aktiv waren. Eine
lokale reproduktive Population ist mit großer Sicherheit vorhanden.
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Kriechtiere
Von den in der Auswahlliste Mittelfranken geführten Kriechtierarten kann lediglich die Zauneidechse (Lacerta agilis) durch das geplante Vorhaben betroffen sein. Das Untersuchungsgebiet verfügt kleinflächig über für die Zauneidechse geeignete Habitatstrukturen. Im Bereich
des Dammes im Westteil des Planungsraumes (Anbindung an Bahnlinie) wurden zwei adulte
Tiere (m, w) beobachtet.
Für die Schlingnatter (Coronella austriaca) sind im Untersuchungsraum keine geeigneten
Habitate vorhanden.
Vögel
Für das Untersuchungsgebiet und seine nähere Umgebung liegt eine avifaunistische Erhebung
mit dem Schwerpunkt Spechte vor (ÖFA 2011). Dabei wurden insgesamt 40 Vogelarten
nachgewiesen, darunter die drei Spechtarten Buntspecht, Grünspecht und Kleinspecht.
Daneben wurde im Mai 2015 von der Natur- und Umwelthilfe e.V. Erlangen eine Vogelkartierung in der Schwabachaue durchgeführt. Somit liegen für den Planungsraum und seine
Umgebung Nachweise von insgesamt 53 Vogelarten vor.
Die für den Wirkraum der Maßnahme relevanten festgestellten Vogelarten sind in der Tabelle 4
der saP aufgelistet (20 Vogelarten):

Der Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) wurde im Rahmen der Vogelerfassung
im Mai 2015 nachgewiesen (Natur- und Umwelthilfe e. V. Erlangen). Ob es sich dabei um
ein Brutvorkommen handelt oder nur um eine Beobachtung während der Brutzeit ist nicht
bekannt. Der Planungsraum weist aber durchaus Strukturen auf, die dem Bruthabitat des
Gartenrotschwanzes entsprechen.

Als lokale Population des Haussperlings (Passer domesticus) werden die Brutbestände im
Untersuchungsgebiet und in den angrenzenden Siedlungsbereichen definiert. Der
Haussperling ist im Planungsraum regelmäßiger Brutvogel.

Für Gebüsch- und Heckenbrüter geeignete Hecken sowie Gehölz- und Gebüschstrukturen
sind innerhalb und außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens zahlreich vorhanden. Goldammer (Emberiza citrinella) und Feldsperling (Passer montanus) sind mit jeweils mehreren
Brutpaaren im Gebiet vertreten, von der Klappergrasmücke (Sylvia curruca) wurde ein
Brutpaar registriert. Gelbspötter (Hippolais icterina) und Nachtigall (Luscinia megarhynchos) wurden im Rahmen der Vogelerfassung im Mai 2015 nachgewiesen (Natur- und
Umwelthilfe e. V. Erlangen).

Der Grünspecht (Picus viridis) wurde in den Ufergehölzen der Schwabach östlich des Planungsraumes nachgewiesen (ehemalige Bruthöhle, von Staren besetzt). Daneben gibt es
mehrere Sicht- und Rufnachweise im Umfeld des Planungsraumes.

Der Kleinspecht (Dendrocopos minor) wurde mit einer Bruthöhle in einer abgestorbenen
Weide an der Schwabach am Westrand des Planungsraumes nachgewiesen.

In den Offenlandbereichen des Untersuchungsgebietes wurden die Luftjäger Mauersegler
(Apus apus), Mehlschwalbe (Delicon urbicum) und Rauschwalbe (Hirundo rustica) mehrfach bei der Nahrungssuche beobachtet.

Als regelmäßige oder sporadische Nahrungsgäste treten im Untersuchungsgebiet Eisvogel
(Alcedo atthis), Mäusebussard (Buteo buteo), Sperber (Accipiter nisus), Turmfalke (Falco
tinnunculus) und Weißstorch (Ciconia ciconia, RLB 3) auf. Der Eisvogel nutzt die
Schwabach zudem als Leitstruktur.
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
Der Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) wurde im Rahmen der Vogelerfassung im Mai
2015 nachgewiesen (Natur- und Umwelthilfe e.V. Erlangen). Ob es sich dabei um ein
Brutvorkommen handelt oder nur um eine Beobachtung während der Brutzeit nicht
bekannt. Der Planungsraum weist aber durchaus Strukturen auf, die dem Bruthabitat des
Trauerschnäppers entsprechen.

Die Waldohreule (Asio otus) wurde im Rahmen der Vogelerfassung im Mai 2015
nachgewiesen (Natur- und Umwelthilfe e. V. Erlangen). Ob es sich dabei um ein
Brutvorkommen handelt oder nur um eine Einzelbeobachtung ist nicht bekannt. Es fehlen
weitgehend die von der Waldohreule gerne als Brutstandorte angenommenen alten
Krähen- und Greifvogelnester. Eine Nutzung der Gehölzbestände als Ruheplatz ist
durchaus möglich.

Zwischen Siedlungsrand und Eisenbahnlinie wurde an der Schwabach mehrfach mindestens ein Jungvogel der Wasseramsel (Cinclus cinclus) beobachtet.
Libellen
Von den in der Auswahlliste Mittelfranken geführten Libellenarten kann lediglich die Grüne
Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia, RLB 2) im Untersuchungsraum vorkommen. Aus dem Planungsraum sind keine Nachweise der Art bekannt. Regelmäßige Fluggebiete und Gewässerabschnitte mit Fortpflanzungsnachweisen der Grünen Keiljungfer liegen abseits des geplanten
Eingriffs. Die Art kann im Planungsraum sporadisch als Jagd- und Nahrungsgast auftreten.
Gehölzbestände am Rande der Schwabachaue können als Sonn- und Schlafplätze genutzt
werden.
Käfer
Der Eremit (Osmoderma eremita) benötigt als Lebensraum sehr alte und mächtige Eichen, Linden und Rotbuchen mit einem Brusthöhendurchmesser über 130 cm, dazu Mulmhöhlen in starken Faulästen und Stammfaulhöhlen mit frischem, verpilztem Substrat und Wasserzufuhr. Entsprechende Baumdimensionen werden im Planungsraum und seiner Umgebung annähernd nur
bei intakten Pappeln erreicht. Diese weisen jedoch keinerlei große arttypische Faulstellen mit
entsprechenden Mulmhöhlen auf. Somit kann ein Vorkommen des Käfers derzeit im Baumbestand der Schwabach im Wirkraum ausgeschlossen werden (Kreis Nürnberger Entomologen).
2.7 Landschaftsbild und Erholungswert
Vielfalt, Naturnähe und Eigenart sind wesentliche Kriterien zur Beschreibung und Bewertung
des Landschaftsbildes. Für das Erholungspotential eines Raumes sind außerdem die Merkmale
Erlebniswert, Benutzbarkeit und Störungsfreiheit von Bedeutung.
Der Flusslauf der Schwabach ist im Plangebiet nur sehr eingeschränkt erlebbar. Insbesondere
im zentralen Abschnitt bestehen weitgehende visuelle Beeinträchtigungen durch die unmittelbar
angrenzende Bebauung, die westlich der Essenbacher Brücke durch die beidseitig verlaufenden Stahlspundwände nochmals erhöht sind. Restbestände prägender Gehölzstrukturen stellen
die standorttypischen Auwaldreste dar. Insgesamt besteht hier nur eine geringe bis maximal
mittlere Eigenart und Naturnähe.
Eine mittlere landschaftliche Attraktivität ist auch in der Ackerlage im Westen des Plangebietes
südlich des Flusslaufes gegeben. Es handelt sich um eine unbebaute Ortsrandlage mit prägen-
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den Gehölzstrukturen entlang des Flusslaufes und der Bahnlinie: Die Flurlage ist einerseits
durch die angrenzenden Verkehrsachsen technisch beeinträchtigt, andererseits entsteht hier
eine Ausgleichsfläche der Deutschen Bundesbahn AG, Durch die vorhandenen Deichbauwerke und die Ackernutzung der Talaue ist die Erlebbarkeit der Auensituation ebenfalls reduziert.
Eine relativ hohe Eigenart und Naturnähe besitzen zum einen die kleine Talweitung westlich
des Hotelkomplexes sowie zum anderen die Mühlwiesen im Osten des Plangebietes. Durch
den teilweise sichtbaren Flusslauf, die vorhandenen Ufergehölze und die angrenzende Wiesennutzung ist die Auenlage hier noch vergleichsweise gut ablesbar.
Eine gute Nutzbarkeit für die Erholung ist lediglich im Osten des Plangebietes gegeben. Hier
werden sowohl die Schwabach als auch der Mühlgraben von öffentlichen Grünanlagen begleitet
und durch parallel zu den Uferböschungen verlaufende Rad- und Fußwege erschlossen. Die
Mühlwiesen selbst sind allerdings nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Eine begrenzte Erholungsnutzung findet auch im Westen des Plangebietes statt. Auf der
Deichkrone südlich des Flusslaufes verläuft hier ein Trampelpfad, der in seinem weiteren Verlauf nach Westen die Brückenbauwerke von Straßen und Bahnlinie unterquert und offenbar von
der Wohnbevölkerung für Spaziergänge in das benachbarte Regnitztal genutzt wird.
LBP Hochwasserschutz an der Schwabach, Stadtgebiet Erlangen, WWA Nürnberg
3.
Seite 13
KONFLIKTANALYSE, VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMASSNAHMEN
Als Eingriffe in Natur und Landschaft werden nach § 14 Abs. 1 BSchG ”Veränderungen der
Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ definiert.
3.1 Vorhabensbeschreibung
An der Schwabach zwischen Fluss-km ca. 0,43 – 0,86 sowie am Mühlkanal östlich der Essenbacher Brücke sind die nachfolgend beschriebenen Einzelmaßnahmen zur Anpassung des
bestehenden Hochwasserschutzes geplant (Nummerierung vgl. Erläuterungsbericht des WWA
Nürnberg zum Wasserrechtsantrag, Stand: 12.12.2016).
Maßnahmen am linken Ufer der Schwabach:





Maßnahme 1: Stützmauer entlang Bahngelände
Errichtung einer ca. 205 m langen, 1,09 m-1,78 m hohen und max. 30 cm breiten
Stützmauer aus Stahlbeton. Um die Mauer in die Landschaft zu integrieren, wird sie
beidseitig angeböscht, anschließend erfolgt eine Vorpflanzung mit Strauchgruppen.
Maßnahme 2: Mauerneubau (Ersatz für bestehende Mauer)
Errichtung einer ca. 35 m langen Stützmauer aus Stahlbeton unmittelbar neben der bereits
bestehenden Stahlbetonmauer. Die neue Hochwasserschutzmauer wird dabei um 36 cm
erhöht, die Breite von 30 cm entspricht der bisherigen Mauerbreite. Nach Errichtung der
neuen Mauer wird die bestehende Mauer abgerissen.
Maßnahme 3: Mauerneubau
Errichtung einer ca. 100 m langen, 10 - 64 cm hohen und max. 30 cm breiten
Stahlbetonmauer im direkten Anschluss an Maßnahme 2.
Maßnahme 4: Bohrpfahlwand
Errichtung einer ca. 130 m langen Bohrpfahlwand im Abstand von bis zu 1 m zu der
bestehenden Stahlspundwand / Sandsteinmauer (uferseitige Rückverlegung), im
Anschluss an Maßnahme 3. Die Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 60 cm sind bis zu
9 m lang und werden 6 m unter Gewässersohle in tragfähigem Untergrund gegründet. Der
obere Abschluss der Bohrpfähle wird mittels unter der Geländeoberkante auskragender
Bauteile hergestellt, so dass eine Nutzung der Oberfläche wie bisher möglich ist (s.
Querschnitte, Anlage 9 zum Wasserrechtsantrag). Die Oberkante der Schutzwand liegt um
6 bis 24 cm höher als die bisherige Oberkante. Nach Errichtung der Bohrpfähle werden die
Stahlspundwände bzw. die Sandsteinmauer abgebrochen. Durch den Rückversatz der
Bohrpfähle ergibt sich hier eine Vergrößerung des Abflussquerschnitts der Schwabach.
Maßnahme 6: Mauerneubau mit Pfahlgründung
Errichtung einer ca. 105 m langen, bis zu 75 cm hohen und max. 30 cm breiten
Stahlbetonmauer entlang des bestehenden Fuß- und Radweges östlich der Essenbacher
Brücke. Zur Erhaltung des wertvollen Baumbestandes auf der Uferböschung kann keine
durchgehende Gründung der Mauer erfolgen, da sonst das Wurzelwerk der Bäume zu
stark geschädigt würde. Aus diesem Grund werden im Abstand von ca. 1,5 – 2 m Pfähle
mit einem Durchmesser von ca. 20 cm gebohrt oder gerammt. Auf diesen Pfählen wird ein
Querbalken betoniert, der dicht zum Weg abschließt. Auf diesem Querbalken wird die
eigentliche Schutzmauer errichtet.
Die kleine Grünfläche an der Essenbacher Brücke am westlichen Ende der geplanten
Mauer ist von der Maßnahme betroffen und wird als Platzfläche mit Integration der
Hochwasserschutzmauer neu gestaltet.
LBP Hochwasserschutz an der Schwabach, Stadtgebiet Erlangen, WWA Nürnberg
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Maßnahmen am rechten Ufer der Schwabach:



Maßnahme 7: Spundwand
Errichtung einer ca. 75 m langen, bis zu 47 cm hohen Stahlspundwand im Anschluss an
Maßnahme 8. Die Spundwand kann später mit Erde bedeckt werden.
Maßnahme 8: Bohrpfahlwand
Errichtung einer ca. 120 m langen Bohrpfahlwand im Abstand von bis zu 1 m zu der
bestehenden Stahlspundwand / Sandsteinmauer (uferseitige Rückverlegung), im
Anschluss an Maßnahme 9. Die Maßnahme entspricht in ihrer Ausführung der Maßnahme
4. Durch den Rückversatz der Bohrpfähle ergibt sich auch auf dieser Uferseite eine
Vergrößerung des Abflussquerschnitts der Schwabach.
Maßnahme 9: Treppenanlage mit mobilen Elementen / Bohrpfahlwand
Errichtung einer Bohrpfahlwand auf 35 m Länge. Die Maßnahme schließt die Öffnung zum
Flussraum mittels einer Treppenanlage ein, dies macht am oberen Ende der Treppe
mobilen Hochwasserschutz notwendig.
Die angrenzende obere Platzfläche wird als Platzraum neugestaltet, die vorhandene Esche
bleibt erhalten.
Maßnahmen am Mühlbach:



Maßnahme 10: Mauerneubau mit mobilen Elementen im Bereich des bestehenden
Deiches
Errichtung einer ca. 80 m langen, bis zu 1,42 m hohen und max. 30 cm breiten
Stahlbetonmauer am Deichfuß entlang des bestehenden Hochwasserdeiches. Mit der
Maßnahme verbunden ist die Ausbildung einer kleinen Flussterrasse flussseitig entlang
der Mauer. Diese wird mittels einer Treppe mit der bestehenden Grünfläche verbunden. Im
Bereich der Treppe ist mobiler Hochwasserschutz vorgesehen.
Der flussabgewandte Teil der Grünfläche wird neugestaltet, die Hochwasserschutzmauer
wird mittels Abpflanzung und Anschüttung in das Gelände eingebunden.
Maßnahme 11: Mobile Hochwasserschutzelemente
Errichtung mobiler Hochwasserschutzelemente an der Zufahrt zur Mühleninsel auf einer
Länge von ca. 5 m. Die Elemente werden im Hochwasserfall von der Feuerwehr
aufgebaut. Hierzu werden 3 Dammbalken mit Dichtungslippen in zwei vorher fest
installierte Führungsschienen übereinander eingebracht. Die Führungsschienen werden
links und rechts der angrenzenden Maßnahmen 10 und 12 installiert.
Maßnahme 12: Erhöhung der bestehenden Mauer
Erhöhung der bestehenden Mauer im Bereich eines Firmengrundstückes auf ca. 140 m
Länge um bis zu 18 cm durch Aufmauern von Betonsteinen. Die bisherige Breite von 25
cm wird beibehalten.
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Seite 15
Gerinne-Erweiterung an der Schwabach:

Maßnahme 13: Gerinne-Erweiterung nach Norden bei Fluss-km 0+590
Aufgrund des Bogens, den die Schwabach an dieser Stelle macht, besteht eine Engstelle,
die den Abfluss verlangsamt. Durch Vorlandabtrag von 500 m³ am Nordufer wird der
Abflussquerschnitt vergrößert und die Fließgeschwindigkeit erhöht.
Zwei weitere Gerinne-Erweiterungen im Bereich der Bahnbrücke bzw. der Essenbacher Brücke
(Maßnahmen 14, 5) sind für die Konfliktanalyse ohne Belang.
Weitere Details zu den einzelnen Maßnahmen sind dem Erläuterungsbericht des WWA
Nürnberg zum Wasserrechtsantrag zu entnehmen.
Baustraßen, baubedingte Flächeninanspruchnahme:



Baustraße Nord:
Die Errichtung der Bohrpfähle beidseitig der Schwabach (Maßnahmen 4 und 8) kann nur
von der Flussseite erfolgen. Dazu ist der Bau einer Baustraße erforderlich, die nach
Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen wieder zurückgebaut wird.
Die Baustraße beginnt bei Fluss-km 0+400. Sie kreuzt dort die Schwabach und verläuft ca.
175 m am Nordufer parallel zur Schwabach. Dazu wird die hier verlaufende, nicht mehr
benötigte Stützmauer auf einer Länge von knapp 30 m abgerissen. Bei Fluss-km 0+555
schwenkt die Baustraße in das Flussbett der Schwabach und verläuft ca. 140 m im
Schwabachbett bis zur Essenbacher Brücke. Um den Wasserabfluss in der Schwabach
sicher zu stellen, werden hier sowie an der Kreuzungsstelle im Westen vier Stahlrohre DN
600 eingebracht.
Baustraße Süd:
Um die Maßnahme 3 durchführen zu können, ist eine Zuwegung über das Südufer der
Schwabach erforderlich. Die Baustraße wird nicht so massiv ausfallen wie auf der
Nordseite der Schwabach, da hier mit leichteren Baumaschinen gearbeitet werden kann.
Es bietet sich daher an, hier eine mobile Baustraße aus Platten zu errichten.
Sonstige Bauflächen:
Die sonstigen benötigten Bauflächen für die aufgeführten Einzelmaßnahmen wurden vom
WWA Nürnberg festgelegt. Sie sind im Bestands- und Konfliktplan dargestellt und wurden
wie die Baustraßen bei der Ermittlung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfes
nach BayKompV berücksichtigt.
Geplanter Bauablauf, Bauzeiten:
Die geplanten Hochwasserschutzanlagen sollen als ganzheitliche Maßnahme umgesetzt
werden. Als erstes wird der Abflussquerschnitt unter der Bahnbrücke (Maßnahme 14) erweitert,
um eine Reduzierung des Wasserspiegels im Hochwasserfall zu erreichen. Danach werden die
Baustraße Nord und dann die beidseitigen Bohrpfahlwände (Maßnahmen 4, 8, 9) erstellt. Nach
Errichtung der Bohrpfahlwände wird der Querschnitt unter der Essenbacher Brücke vergrößert
(Maßnahme 5). Es folgt die Neuerrichtung der Spundwand (Maßnahme 7). Danach wird mit
dem Rückbau der Baustraße die Profilerweiterung der Schwabach durchgeführt (Maßnahme
13). Ist die Nordseite abgeschlossen wird die Baustraße Süd errichtet und der Mauerneubau
auf der Südseite durchgeführt (Maßnahmen 2, 3). Es folgen der Mauerneubau am Fuß- und
Radweg (Maßnahme 6), danach am Mühlgraben der Mauerneubau entlang der Grünanlage
(Maßnahme 10), die Errichtung der mobilen Elemente (Maßnahme 11) und die Mauererhöhung
(Maßnahme 12). Den Abschluss bildet die Errichtung der Stützmauer am Bahngelände im
Westen (Maßnahme 1).
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Nach Durchführung des Wasserrechtsverfahrens soll im Jahr 2018 mit den Bauarbeiten
begonnen werden. Da aus naturschutzfachlicher Sicht Ausschlussfristen zu beachten sind
(Vogelbrutzeit, Fledermäuse), sollen Rodungs- und Baumfällarbeiten vorab durchgeführt
werden. Die Errichtung der Bohrpfahlwände sollte bei Niedrigwasser der Schwabach
durchgeführt werden, d.h. Baubeginn mit den Bohrpfählen ab Juli 2018, Dauer ca. 4 Monate.
Die Dauer der Gesamtbaumaßnahme ist auf 1 Jahr veranschlagt.
3.2 Eingriffe in Wasser, Boden und Klima
Nach Durchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind die betroffenen
Siedlungsbereiche im Bereich der Bayreuther Straße und der Haagstraße vor einem
hundertjährlichen Hochwasser geschützt.
Durch die geplanten Maßnahmen gehen im Überschwemmungsgebiet der Schwabach ca.
90.000 m³ Rückhaltevolumen (überschwemmte Gebiete) verloren. Der Verlust an Rückhaltevolumen würde flussaufwärts zu einer Erhöhung der Wasserspiegellage führen. Dies wird
jedoch durch die Erweiterungen des Abflussquerschnittes unter den Brücken, im Bereich der
Stahlspundwände und am Nordufer der Schwabach ausgeglichen. Die Berechnungen zeigen,
dass der Wasserspiegel nach Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen bei einem
hundertjährlichen Abfluss (HQ100) durchschnittlich um ca. 10 - 15 cm niedriger liegen wird als
im Ist-Zustand. Der Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen erzeugt keinen Anstieg der
Wasserspiegellage oberhalb des Plangebietes, also im Bereich der Mühlinsel und flussaufwärts
(Erläuterungsbericht des WWA Nürnberg zum Wasserrechtsantrag).
Baubedingt wird durch die Errichtung der Baustraße der Abflussquerschnitt der Schwabach
zeitweise eingeengt. Der Einbau der vier Rohre DN 600 kompensiert dies nur teilweise. Das
bedeutet, dass beginnende Ausuferungen der Schwabach, die jetzt bei einem HQ 45 (73 m³/s
vor der Bahnlinie) bzw. bei einem HQ 61 (78 m³/s vor der Essenbacher Brücke) stattfinden, in
der Bauphase bereits bei einem HQ 16 (55 m³/s vor der Bahnlinie) bzw. bei einem HQ 35 (68
m³/s vor der Essenbacher Brücke) erfolgen. Um dem entgegen zu wirken, wird vorab der
Abflussquerschnitt unter der Bahnbrücke erweitert. Dies gleicht die Wasserspiegelerhöhung
durch die Baustraße im Flussbett teilweise wieder aus (Erläuterungsbericht des WWA
Nürnberg zum Wasserrechtsantrag).
Eine negative Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse durch die geplanten Maßnahmen ist lt. WWA Nürnberg nicht zu erwarten. Durch die Erhöhung der Schutzmauern steht zwar
bei einem hundertjährlichen Hochwasser der Wasserstand in der Schwabach höher als im IstZustand. Da die Hochwasserwelle jedoch nur kurzzeitig anhält, wirkt sich dies nicht auf die
Grundwasserverhältnisse aus.
Die vorhandenen Stahlspundwände sind teilweise korrodiert, so dass das Grundwasser dort mit
der Schwabach korrespondiert. Nach Errichtung der Bohrpfähle wird dies nicht mehr möglich
sein. Damit auch hier wie bisher der Grundwasserstand gewahrt bleibt werden hinter die
Bohrpfähle Drainagen mit Anschluss an die Schwabach eingebaut.
In den Abschnitten mit einem geplanten Mauer-Neubau sowie durch die Neuanlage einer
befestigten Uferterrasse am Mühlbach (Maßnahmen 10) kommt es kleinflächig und linear zu
einer Neuversiegelung in einem Umfang von insgesamt ca. 0,03 ha.
Durch die geplante Gerinne-Erweiterung, die beidseitige Anböschung der Stützmauer entlang
des Bahngeländes (Maßnahme 1) und die Umgestaltung der Grünfläche an der Essenbacher
Brücke (Maßnahme 10) kommt es auf weiteren Teilflächen zu Beeinträchtigungen von
Böden durch Bodenabtrag, -umlagerung und –auffüllungen.
Mit Beeinträchtigungen durch eine baubedingte Bodenverdichtung ist im Bereich des für die
geplanten Maßnahmen erforderlichen Arbeitsraumes (z.B. Baustraßen) in einem Umfang von
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insgesamt ca. 0,92 ha zu rechnen. Es sind ausschließlich Bereiche mit bereits anthropogen
umgestalteten, gestörtem Bodenprofil betroffen.
Durch das Vorhaben kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Klimaökologie und Lufthygiene. Insgesamt gehen anlage- und baubedingt ca. 0,27 ha Fläche an
Gehölzstrukturen mit allgemeiner Funktion für die Frischluftproduktion verloren.
3.3
Eingriffe in Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Gehölzstrukturen
und das Landschaftsbild
Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild ergeben sich folgende konkrete
Konfliktsituationen, welche die Zielstellungen von Landschaftspflege und Naturschutz betreffen:
Konflikt K 1: Baustraße im Gewässerbett, Errichtung von Bohrpfahlwänden
am Schwabach-Ufer, Gerinne-Erweiterung (Maßnahmen 4, 8, 9, 13)
-
Im Bereich der geplanten Gerinne-Erweiterung um Fluss-km 0+590 werden am nördlichen
Schwabach-Ufer mäßig artenreiche Säume und eine mäßig extensive Wiesenbrache
beansprucht; durch die Errichtung von Bohrpfahlwänden als uferseitige Rückverlegung der
vorhandenen Spundwände / Mauern werden rechtsseitig der Schwabach Uferflächen im
Bereich von Hausgärten auf ca. 1 m Breite in Anspruch genommen, wobei die bisherige
Nutzung beibehalten werden kann; weiterhin werden westlich der Essenbacher Brücke
baubedingt einzelne Ufergehölze (Erle, Esche) entfernt
-
Durch die temporäre Verrohrung der Schwabach mittels 4 Stahlrohren DN 600 an der
westlichen Flusskreuzung der Baustraße sowie im östlichen Abschnitt der Baustraße mit
Verlauf im Gewässerbett auf einer Länge von ca. 140 m wird die Schwabach in ihrer
Funktion als Lebensraum für Gewässerorganismen sowie als Vernetzungsachse (lineare
biologische Durchgängigkeit) zeitweise stark beeinträchtigt. Eingriffsmindernd wirkt sich
aus, dass der betroffene Gewässerabschnitt bereits nahezu vollständig durch Spundwände
bzw. Betonwände eingefasst ist. Die Gewässerstrukturklasse wurde westlich der Essenbacher Brücke mit 7 (vollständig verändert) bewertet, das natürliche Lebensraumpotential
ist daher erheblich vorbelastet.
-
In den Verrohrungsbereichen und an den geplanten Gerinne-Erweiterungen unter der
Bahnbrücke, um Fluss-km 0+590 sowie unter der Essenbacher Brücke besteht zudem die
Gefahr mittelbarer Beeinträchtigungen von Gewässerorganismen durch baubedingte
Sediment- oder Schadstoffeinträge.
Konflikt K 2: Neubau einer Stützmaßnahme im westlichen Plangebiet (Maßnahme 1)
-
Durch den Neubau einer Stützmauer am Rande der Retentionsfläche der Bahn werden
anlagebedingt v.a. Ackerflächen und aktuelle Bauflächen kleinflächig versiegelt sowie durch
Anschüttungsflächen beansprucht.
-
Zu einem kleinflächigen anlage- und baubedingten Gehölzeingriffen kommt es am
südwestlichen Ende der Mauer, hier muss eine Fichte der neuen Stützmauer weichen.
Südwestlich der vorhandenen Pumpstation sind mesophile Gebüsche sowie am linken Ufer
der Schwabach heimischer Gehölzbestande betroffen. Eine alte Robinie entfällt, für eine
alte Bruchweide südlich der geplanten Mauer besteht eine baubedingte Gefährdung.
-
Die bis ca. 1,8 m hohe Stützmauer aus Stahlbeton führt entlang der vorhandenen
Wohnbebauung am Ortsrandbereich zu visuelle Beeinträchtigungen.
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Konflikt K 3: Südliche Baustraße und Mauerneubau am linken Schwabachufer
(Maßnahmen 2 und 3)
-
Durch die Errichtung einer Baustraße am linken Ufer der Schwabach müssen resthafte
Auwaldbestände aus überwiegend mittelalten Schwarzerlen voraussichtlich gefällt werden
(gesetzlich geschütztes Biotop).
Auf der Deichböschung am westlichen Beginn der Baustraße müssen ein Walnussbaum
sowie eine Esche entnommen werden. Im östlichen Abschnitt der Baustraße gehen am
Flussufer zudem eine einzelne Trauerweide sowie ein Eschen-Ahorn am Ufer verloren.
-
Weiterhin werden hier mäßig artenreiche Ufersäume durch die Errichtung der Baustraße in
größerem Umfang temporär beansprucht sowie durch den Mauerneubau kleinflächig
versiegelt.
-
Ein kleines Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten wie z.B. Hainbuche und
Feldahorn und einer vielstämmigen alten Bruchweide ist durch den Mauerneubau an
seinem Nordrand baubedingt gefährdet.
Konflikt K 4: Nördliche Baustraße und Neubau Spundwand am rechten Schwabachufer
(Maßnahme 7)
-
Durch den Bau einer Spundwand werden mäßig artenreiche Ufersäume sowie eine mäßig
extensive Wiesenbrache am nördlichen Schwabachufer kleinflächig versiegelt und
beansprucht.
-
Baubedingt werden durch die Baustraße am nördlichen Ufer der Schwabach mäßig
artenreiche Ufersäume, mesophile Hecken sowie strukturarme Gartenflächen randlich eines
vorhandenen Wohn- und Hotelkomplexes beansprucht. Zudem müssen 2 einzelne Robinien
gefällt werden. Kleinflächig ist am Nordufer an der westlichen Flusskreuzung der Baustraße
auch ein resthafter Auwaldbestand betroffen (gesetzlich geschütztes Biotop).
-
Durch die baubedingte Rodung von Gehölzstrukturen entlang der Böschungsoberkante
geht die Eingrünung des benachbarten Wohn- und Hotelkomplexes verloren, welche
gleichzeitig auch die Auenlage nach Norden visuell begrenzt
Konflikt K 5: Mauerneubau, mobile Hochwasserschutzelemente und Mauererhöhung
am Mühlbach (Maßnahmen 10-12)
-
Durch den Neubau einer Mauer am Fuß des vorhandenen Hochwasserdeiches in
Angrenzung an eine städtische Grünanlage und die Neuanlage einer befestigten
Uferterrasse in Angrenzung an die Mauer werden Grünflächen sowie ein Gehölz mit
überwiegend heimischen Bäumen und Sträuchern in Anspruch genommen und kleinflächig
versiegelt. Der wesentliche Baumbestand, so auch alte Pappeln, kann erhalten werden. Für
Einzelbäume besteht eine baubedingte Gefährdung. Der Gehölzufersaum am Mühlbach mit
mehreren alten Pappeln bleibt dagegen erhalten.
-
Durch die Anlage von Führungsschienen für mobile Hochwasserschutzelemente auf einer
Wegfläche kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen, ebensowenig durch die
Erhöhung einer vorhandenen Mauer randlich eines bereits versiegelten Firmengeländes.
Lediglich im östlichen Mauerabschnitt wird eine private Grünfläche temporär baubedingt
beansprucht.
-
Von der bis ca. 1,4 m hohen Stützmauer aus Stahlbeton gehen randlich der vorhandenen
städtischen Grünanlage visuelle Beeinträchtigungen aus.
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Konflikt K 6: Mauerneubau am linken Schwabachufer östlich der Essenbacher Brücke
(Maßnahme 6)
-
Durch den Neubau einer Mauer an der Oberkante der vorhandenen Uferböschung entlang
des vorhandenen Fuß- und Radweges wird der feldgehölzartige Auwaldbestand (gesetzlich
geschütztes Biotop) auf der Uferböschung in seinem Randbereich kleinflächig-linear
beansprucht und versiegelt. Eine unmittelbar am Wegrand stockende alte Pappel muss
gefällt werden, für weitere Bäume besteht eine baubedingte Gefährdung.
3.4 Konfliktvermeidung und -minimierung
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Durch die Anpassung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem vollständigen Verzicht
auf Deicherhöhungen zugunsten linearer Schutzbauwerke wie Mauern, Spundwände und
Bohrpfahlwände konnten die flächigen Eingriffe in den Uferbewuchs und vorhandene
Gehölzstrukturen gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich reduziert werden

Bei den geplanten temporären Eingriffen in das Gewässerbett durch Baustraßen und die
Anlage der Gerinne-Erweiterung (K 1) sind Beeinträchtigungen von Gewässerorganismen
durch baubedingte Sediment- oder Schadstoffeinträge so weit wie möglich zu
vermeiden, hierzu werden im Rahmen der Ausführungsplanung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Nach Bauende werden die verwendeten Baumaterialien wieder
vollständig aus dem Gewässerbett entfernt und der ursprüngliche Zustand der Sohle
wiederhergestellt.

Nach Auskunft der Fischereiberatung Mittelfranken (mdl. Dezember 2016) wird vor der
temporären Verrohrung der Schwabach die Durchführung einer Elektrobefischung
erforderlich. Die näheren Details sind im weiteren Ablauf zu klären.

An den geplanten Bohrpfahlwänden westlich der Essenbacher Brücke wird der obere
Abschluss der Bohrpfähle mittels unter der Geländeoberkante auskragender Bauteile so
hergestellt, dass eine Nutzung der Oberfläche wie bisher möglich ist (K 1). Durch den
Rückversatz der Bohrpfähle ergibt sich hier zudem eine Vergrößerung des Abflussquerschnitts.

Der einreihige Auwaldsaum am linken Ufer der Schwabach im westlichen Plangebiet wird
bei der Errichtung der am südlichen Ufer verlaufenden Baustraße nach Möglichkeit lediglich
auf den Stock gesetzt und so langfristig erhalten (K 3). Alle sonstigen erhaltenswerten
heimischen Gehölzbestände und Einzelbäume (K 2 – K 6) werden ggf. fachgerecht vor
baubedingten Beeinträchtigungen geschützt (z.B. mittels Bauschutzzaun, Prüfung
sonstiger Maßnahmen gemäß DIN 18920). Einzelbäume auf Bauflächen erhalten
erforderlichenfalls einen Stammschutz.

Visuelle Beeinträchtigungen durch einen Mauerneubau in visuell empfindlichen Bereichen
(Ortsrand mit Wohnbebauung bei K 2, Eingrünung Hotel- und Wohnkomplex bei K 4,
städtische Grünanlage am Auenrand bei K 5) werden durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen wie z.B. eine Vorpflanzung mit Sträuchern (K 2), die Pflanzung einer
Laubbaumreihe (K 4) oder eine Grünflächen-Neugestaltung (K 5) reduziert bzw.
kompensiert.

Der Reduzierung der visuellen Beeinträchtigung dient auch die Einfärbung der
Hochwasserschutzmauern in einem ockerfarbenen Braunton und deren
Oberflächenbearbeitung.
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
Durch die Anpassung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Mühlbach
östlich der Essenbacher Brücke randlich einer städtischen Grünanlage bleiben der
Gehölzufersaum am Mühlbach mit prägenden alten Pappeln und die prägenden Bäume des
feldgehölzartigen Baumbestandes erhalten (K 5).

Zur Reduzierung des Versiegelungsgrades erfolgt der Neubau einer Uferterrasse am
Mühlbach und der entsprechenden Zuwegung in teilversiegelter Ausführung als
wassergebundene Decke (K 5).

Zur weitgehenden Erhaltung des Auwaldbestandes am linken Schwabachufer östlich der
Essenbacher Brücke und zur Reduzierung der Eingriffe in den Wurzelraum wird der
geplante Mauerneubau mit Pfahlgründung durchgeführt (K 6). Hierzu werden im Abstand
von ca. 1,5 – 2 m Pfähle mit einem Durchmesser von ca. 20 cm gebohrt oder gerammt. Auf
diesen Pfählen wird ein Querbalken betoniert, der dicht zum Weg abschließt. Auf diesem
Querbalken wird dann die eigentliche Schutzmauer errichtet. Die Abstände reagieren auf ds
mögliche Auftreten von Baumwurzeln, und werden entsprechend angepasst.

Die in den Uferbereichen geplanten Baustraßen werden nach Abschluss der Arbeiten
wieder vollständig rückgebaut. Die beanspruchten Uferbereiche werden zur Vermeidung von Bodenerosion bei Hochwasser mit einem standortgerechten Gras-Kraut-Mischung
begrünt.
Artenschutzmaßnahmen gemäß Artenschutzbeitrag (ÖFA, Dezember 2016):

Die Baufeldräumung sowie jegliche Gehölz- und Gebüschbeseitigungen erfolgen
außerhalb der Vogelschutzzeiten (1. März bis 30. September) zwischen Oktober und
Februar. Dieser Zeitraum beinhaltet auch die Wochenstubenschutzzeiten der Fledermäuse
von Anfang Mai bis Ende August.
In Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Team Naturschutz und
Landschaftsplanung) der Stadt Erlangen (mdl. Januar 2017) wird ergänzend festgelegt:
Soweit die Einhaltung der Vogelschutzzeiten bei der Baufeldräumung nicht möglich ist, ist
unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten durch Gebietsbegehung eines Fachkundigen
nachzuweisen, dass innerhalb des Wirkraumes keine relevanten Vogelarten brüten. Falls
bei der Begehung relevante Vogelbruten festgestellt werden, ist in Abstimmung mit den
zuständigen Naturschutzbehörden eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu
beantragen.

Die erforderlichen baubedingten Eingriffe in das Flussbett dürfen nur außerhalb der
Vogelschutzzeiten (1. März bis 30. September) zwischen Oktober und Februar erfolgen.
Die Vorgabe dient dem Schutz der Wasseramsel, die im Plangebiet zwischen dem
westlichen Siedlungsrand und der Eisenbahnbrücke beobachtet wurde. In Abstimmung mit
dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Team Naturschutz und Landschaftsplanung) der Stadt Erlangen (mdl. Januar 2017) wird ergänzend festgelegt:
Soweit die Einhaltung der Vogelschutzzeiten nicht möglich ist, ist unmittelbar vor der Beginn
der Bauarbeiten durch Gebietsbegehung eines Fachkundigen nachzuweisen, dass
innerhalb des Wirkraumes keine Wasseramseln brüten. Falls bei der Begehung eine
Wasseramsel-Brut festgestellt wird, ist in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Da für vorhandene Altbäume mit Baumhöhlen und Rindenspalten eine Funktion als
Fledermausquartier (Sommer- und Winterquartier) nicht sicher ausgeschlossen werden
kann, sind Rodungen von potentiellen Quartierbäumen für Fledermäuse nur im Oktober
und unter Beteiligung eines Fledermausexperten durchzuführen. Hierzu ist durch den
Experten rechtzeitig vor Beginn der Rodungsarbeiten festzustellen, ob sich in den
betroffenen Altbäumen Fledermausquartiere befinden. Falls erforderlich sind in Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Umsiedlungsmaßnahmen vorzunehmen.
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
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Ausgleichsmaßnahmen Zauneidechse:
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme werden für die Zauneidechse geeignete Habitate
(z. B. Böschungen) beeinträchtigt und zerstört. Es können daher bau- und anlagenbedingte
Verluste von besiedelten Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Tötung von Individuen
während der Winterruhe bzw. die Vernichtung von Eiern im Zuge der Zerstörung von
Lebensstätten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Randbereich des Planungsraumes werden daher durch Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen und südexponierten
Rohbodenstandorten mit für die Zauneidechse grabfähigem Boden die für die Art verbleibenden Eingriffe im räumlich-funktionalen Zusammenhang kompensiert. Die Flächen
brauchen eine gute Sonneneinstrahlung, müssen also möglichst südexponiert oder eben
sein. Für die Eiablage sind offene und besonnte Rohbodenflächen von ca. 10 m² nötig. Um
lange einen adäquaten Anteil vegetationsarmer Bereiche gewährleisten zu können, ist der
vollständige oder bereichsweise Abtrag des humosen Oberbodens wichtig, mit anschliessender Aufbringung einer mindestens 20 cm hohen, grabfähigen Sand- oder SandFeinschotter- Abdeckung.
3.5 Beeinträchtigung europarechtlich geschützter und national streng
geschützter Arten
Die Analyse der Beeinträchtigungen dieser geschützten Arten erfolgte im Rahmen der Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
durch die Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft ÖFA, Schwabach (Stand: Dezember
2016).
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind demnach unter Berücksichtigung der im Abschnitt 3.4 genannten Artenschutzmaßnahmen weder für Arten des Anhangs
IV der FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie erfüllt.
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4.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHES MASSNAHMENKONZEPT
Das dem Maßnahmenkonzept zu Grunde liegende landschaftliche Leitbild ergibt sich aus den
Zielaussagen des kommunalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der
Stadt Erlangen (2003) sowie des Arten- und Biotopschutzprogrammes der Stadt Erlangen von
1992 (s. Kapitel 2.2).
4.1 Schutz- und Artenschutzmaßnahmen
Folgende Schutz- und Artenschutzmaßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegerischen
Maßnahmen dargestellt:

Erhaltenswerte Gehölzstrukturen werden im Vorfeld der Bauarbeiten durch Errichtung eines
festen Schutzzaunes vor baubedingten Beeinträchtigungen geschützt. Weitergehende
Maßnahmen gemäß DIN 18920 sind im Rahmen der Bauausführung zu prüfen.

Zu erhaltende Einzelbäume auf Baueinrichtungsflächen oder randlich von Bauflächen
erhalten einen Stammschutz.

Z: Neuanlage von zwei Zauneidechsen-Habitaten im westlichen Plangebiet nördlich und
südlich der Schwabach im Bereich baubedingt beanspruchter Flächen. Nach Abschluss der
Bauarbeiten und Rückbau der Baustraßen werden hier jeweils im Bereich von südexponierten besonnten Böschungen Lesesteinhaufen und Rohbodenstandorte mit für die Zauneidechse grabfähigem Boden neu angelegt. Für die Eiablage sind offene und besonnte
Rohbodenflächen von jeweils ca. 10 m² nötig. Um lange einen adäquaten Anteil vegetationsarmer Bereiche gewährleisten zu können, ist der vollständige oder bereichsweise
Abtrag des humosen Oberbodens wichtig, mit anschließender Aufbringung einer
mindestens 20 cm hohen, grabfähigen Sand- oder Sand-Feinschotter- Abdeckung.
4.2 Gestaltungsmaßnahmen
Folgende Gestaltungsmaßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen
dargestellt:

G 1: Pflanzung einer Baumreihe aus hochstämmigen Laubbäumen (Bergahorn, Pflanzabstand ca. 10 m) nördlich der Schwabach an der Oberkante der vorhandenen Uferböschung;
die Maßnahme dient zur Markierung der Grenzlinie zwischen der Flussaue im Süden und
den nördlich benachbarten privaten Grünflächen um einen Hotelkomplex / eine Wohnanlage

G 2: Wiederherstellung der bauzeitlich beanspruchten Flussufer und Böschungen durch
Ansaat einer standortgerechten Gras-Krautmischung, die insbesondere als Erosionsschutz
und zur Uferbefestigung dienen soll.

G 3: Landschaftliche Einbindung der geplanten bis zu 1,8 m hohen Stützmauer im Westen
des Planungsraumes randlich des Bahngeländes (technische Maßnahme Nr. 1) durch
Anschüttung und eine aufgelockerte, gruppenweise Vorpflanzung von standortheimischen
Sträuchern.
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
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G 4: Neugestaltung von öffentlichen Freiflächen als begleitende Maßnahmen; die
Maßnahmen betreffen folgende öffentliche Grün- und Freiflächen:
G 4.1: Kleiner Platz mit einer Esche am Nordufer der Schwabach westlich der Essenbacher
Brücke mit einer geplanten Zugangstreppe zum Flussufer (technische Maßnahme Nr. 9)
G 4.2: Grünfläche am Mühlbach nordöstlich der Essenbacher Brücke; im Zuge der
Neugestaltung der Grünfläche mit Anlage einer Uferterrasse wird auch die geplante, bis ca.
1,4 m hohe Mauer (technische Maßnahme Nr. 10) mittels Gehölzpflanzungen und
Anschüttung in die Grünfläche eingebunden werden.
G 4.3: Grünfläche am Südufer der Schwabach östlich der Essenbacher Brücke; die Fläche
wird durch die Errichtung einer Mauer mit Pfahlgründung bauzeitlich beansprucht
(technische Maßnahme Nr.6) und wird nach Abschluss der Arbeiten unter Einbeziehung der
Ufermauer neu gestaltet werden
Durch die geplanten Gestaltungsmaßnahmen können die mit dem Bauvorhaben verbundenen
visuellen Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes kompensiert werden.
4.3 Ausgleichsbedarf und Eingriffsbilanzierung
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung richtet sich in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz
und Energiefragen (Team Naturschutz und Landschaftsplanung) der Stadt Erlangen nach der
„Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische
Kompensationsverordnung - BayKompV vom 07.08.2013)“ in Verbindung mit den „Vollzugshinweisen Straßenbau“ vom Februar 2014.
Der quantitative Kompensationsbedarf für die Versiegelung, Überbauung und bauzeitliche
Beanspruchung der im Wirkraum des Vorhabens erfassten Biotop- und Nutzungstypen (BNT)
gemäß Biotopwertliste ist im Anhang „Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und
Kompensation gemäß BayKompV“ ermittelt und dargestellt.
Der Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe soll durch Neuentwicklung eines Auwaldes an der
Regnitz im südlichen Stadtgebiet von Erlangen erfolgen (s. Abschnitt 4.4).
Dem errechneten Kompensationsbedarf in Höhe von 23.415 Wertpunkten steht ein
Kompensationsumfang in Höhe von 24.000 WP auf der Maßnahmenfläche gegenüber. Es
ergibt sich ein Kompensationsüberschuss von 585 WP, die Eingriffe sind somit vollständig
ausgeglichen.
Die geplante Maßnahme ist auch in räumlich-funktionaler Betrachtung gut als Kompensationsmaßnahme geeignet, da sie der Neuanlage der durch den Eingriff betroffenen, besonders
wertvollen Lebensräume (Auwaldreste, gesetzlich geschützte Biotope) dient und sich in
räumlicher Nähe zum Baumvorhaben befindet.
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4.4 Planexterne Ausgleichsmaßnahme – A 1
Der Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe soll durch Neuentwicklung eines Auwaldes an der
Regnitz gemäß dem Gewässerentwicklungsplan Regnitz erfolgen. Der geplante Standort
befindet sich etwa 4,6 km südlich des Vorhabensgebietes im Bereich der Bruckwiesen im
Regnitztal nördlich der Talquerung der Autobahn A 3 (s. Übersichtsplan zur externen
Ausgleichsmaßnahme im Anhang).
Bestand:
Der überplante Bereich ist eine Teilfläche der Fl.Nr. 282/0 in der Gemarkung Eltersdorf im
südlichen Stadtgebiet von Erlangen.
Es handelt sich um einen derzeit als Intensivgrünland genutzten Bereich am Westufer der
Regnitz. Die steilen Flussuferböschungen sind abschnittweise mit jungen bis mittelalten,
linearen Auwaldbeständen mit Bruchweide, Esche, Strauchweiden, Bergahorn und
Traubenkirsche bewachsen. Örtlich tritt der Eschen-Ahorn als nicht-heimisches Gehölz hinzu.
In den offenen Zwischenbereichen wachsen ruderale Uferstaudenfluren mit z.B. Brennnessel,
Indischem Springkraut und Topinambur. Kleinflächig eingestreut kommen Röhrichtbestände mit
Rohrglanzgras und Schilfrohr sowie Feuchtstauden vor.
Der Ufersaum wurde im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als Biotopfläche ER-1154-008
„Gehölzsäume an der Regnitz westlich von Bruck“ erfasst. Er ist durch die Maßnahmenplanung
nicht betroffen und bleibt unverändert erhalten.
Am Nordwestrand der überplanten Fläche stockt innerhalb des Grünlandes entlang einer Flurgrenze eine lückige Hecke mit v.a. Liguster. In den Zwischenbereichen wachsen artenarme
ruderale Staudenfluren.
Maßnahmen:
Der gemäß Gewässerentwicklungskonzept Regnitz für eine Auwaldentwicklung vorgesehene
Bereich auf Fl.Nr. 282/0 wird in seinem Nordteil auf einer Fläche von 3.000 m² als
Ausgleichsmaßnahme dem Bauvorhaben „Hochwasserschutz an der Schwabach im
Stadtgebiet Erlangen“ des WWA Nürnberg zugeordnet. Auf der westlich benachbarten Fl.Nr.
283/0 ist lt. GEK eine Mahd in Abständen von etwa 5-10 Jahren vorgesehen.
Die Maßnahmenausführung erfolgt gemäß dem Gewässerentwicklungskonzept Regnitz.
Dort ist zur Auwaldentwicklung eine initiale Pflanzung von auetypischen standortheimischen
Gehölzen wie Schwarzerle, Bruchweide, Bergahorn, Traubenkirsche, Schwarzer Holunder,
Pfaffenhütchen, Weißdorn und Strauchweiden mit anschließender Sukzession vorgesehen.
Die als Ausgleichsmaßnahme zugeordnete Teilfläche ist im Anhang des LBP dargestellt
(Maßnahmenplan 2 - externe Ausgleichsmaßnahme).
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ANHANG
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