Erläuterungsbericht - St. Oswald

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ST. OSWALD - RIEDLHÜTTE
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
2011
ERLÄUTERUNGSBERICHT
ARCHITEKTURBÜRO HEINRICH SCHOLZ – SPIEGELAU
ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN
AUSZÜGE AUS DIPLOMARBEIT VERW.- INSP. MANUELA TWERASER
1
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht St. Oswald-Riedlhütte, Fassung 2011
Stand 12.05.2011
0.
Vorbemerkungen
0.1
0.2
0.3
0.4
Planungsstand
Planungsverlauf
Beteiligte Träger öffentlicher Belange
Bestandteile der Planung
1.
Raum und Gemeinde
1.1
1.2
1.3
Lage im Raum
Gemeinde
Gemeindefinanzen
2.
Bevölkerung, Wirtschaft
2.1
2.2
Bevölkerung
Wirtschaft
3.
Landschaft
3.1
3.2
3.3
Natürliche Grundlagen
Landnutzung
Landschaftsschutz
4.
Siedlung
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Ortsbild
Bauliche Nutzung
Baurecht
Planungsgesichtspunkte
Bauflächen
Zentrale Einrichtungen
5.
Verkehr
5.1
5.2
5.3
Straßen und Wege
Öffentliche Verkehrsmittel
Fachliche Informationen und Empfehlungen
6.
Ver- und Entsorgung
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Energieversorgung
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Niederschlagswasser
Gewässer
Abfallbeseitigung
Nachrichtenwesen
Seite
4
4
5
6
8
8
10
11
11
13
17
18
25
34
34
35
37
45
51
56
56
58
58
58
58
59
59
59
2
7.
Schlussbemerkungen
7.1
7.2
Hinweise für die Bebauung
Hinweise zum Flächennutzungsplan
8.
Umweltbericht
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
Einleitung
Bestandsaufnahme
Bewertung der Umweltauswirkungen
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Alternative Planungsmöglichkeiten
Methodisches Vorgehen und Schwierigkeiten
Maßnahmen zur Überwachung
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Anhang Standorte
62
63
66
67
67
68
68
69
69
70
9.
Quellenangaben
78
60
61
3
0.
Vorbemerkungen
0.1
Planungsstand
Gemäß BauGB § 1 Abs. 3 haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinderat St. Oswald-Riedlhütte bereits im Jahr 1992 beschlossen. Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes wurde die Ortsplanungsstelle von Niederbayern in Landshut beauftragt.
Die umfangreichen Bestandserhebungen wurden von 1991 – 1993 durchgeführt. Der erste Vorentwurf wurde 1998 erstellt. Der Entwurf datiert vom 14.03.2002. Die Behandlung der ersten Fachstellenanhörung und Bürgerbeteiligung war am 04.02.2002
Nachdem die Ortsplanungsstelle 2004 aufgelöst wurde, wurde das Architekturbüro H. Scholz beauftragt, die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Im Jahr 2004 fand eine weitere Fachstellenanhörung und Bürgerbeteiligung statt.
Die zahlreichen Einwände, Bedenken und Vorschläge machten eine 3. Auslegung notwendig.
In diese Zeit fielen auch zahlreiche Änderungen wie Golfplatz, Sondergebiet Campingplatz usw.. Bei
der Einarbeitung der Änderungen und bei der Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurde dann schnell klar, dass die am Anfang der 90er Jahre erhobenen Daten nicht mehr
aktuell waren und sich auch die Gesetze und Bestimmungen mehrmals geändert hatten.
Durch die Schließung der Fa. Nachtmann im Jahr 2009 und die geänderte, demographische Entwicklung wurde eine nochmalige Überarbeitung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Man entschloss sich, das Verfahren neu zu beginnen.
0.2
Planungsverlauf
Auftrag
Bestandsergänzung
Vorentwurf
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Auslegung vom
Beschluss zu den Anregungen
Erneute Überarbeitung, Einarbeitung Umweltbericht
Feststellungsbeschluss
4
0.3
Beteiligte Träger öffentlicher Belange
Behörde1
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft
und Forsten in Regen
ZAW Donau-Wald
Bayer. Bauernverband
Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege
Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege
Bund Naturschutz in
Bayern e.V.
Deutsche Post AG
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH
Direktion für ländliche
Entwicklung
E.on Bayern AG
Behörde2
Außenstelle Waldkirchen Bahnhofstr. 18
Postleitzahl
Ort
94065
Waldkirchen
Gerhard-NeumüllerWeg 1
Bahnhofstr. 11
Postfach 10 02 03
94532
Außernzell
94078
80076
Freyung
München
Dienststelle Regensburg
Adolf Schmetzer Str. 1
93055
Regensburg
Kreisgruppe FreyungGrafenau
Niederlassung Brief
TINL Süd PTI 22
Umweltbüro im KuK
Jahnstraße 13
94513
Schönberg
Siemensstr. 20
94312
84030
Straubing
Landshut
Dr.-Schlögl-Platz 1
94405
Landau an der Isar
Pointenstraße 12
94209
Regen
Ditthornstraße 10
93055
Regensburg
Schönbrunn 18
Postfach 17 27
94078
94030
Freyung
Passau
Simering 8
94579
Zenting
Pechdellerstraße 16
81545
München
Haselbach 59
94481
Grafenau
Postfach 13 11
94075
Freyung
Postfach 11 52
Postfach 12 02 55
94475
45312
Grafenau
Essen
Regierungsplatz 540
84028
Landshut
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Luitpoldstraße 20
93047
Regensburg
Grafenauer Str. 17
94078
Freyung
Pater-Fink-Str. 8
94469
Deggendorf
Postfach 20 61
94460
Deggendorf
Bodenmaiser Str. 25
94209
Regen
Am Schanzl 2
94032
Passau
Kaiserstr. 13
Konrad-Wilsdorf-Str. 5
Rathausgasse 1
94556
94518
94481
Neuschönau
Spiegelau
Grafenau
Regionalabteilung Ostbayern
Handwerkskammer Nie- Referat für Statistik und
derbayern-Oberpfalz
Raumplanung
Herrn Kreisbrandrat
Klaus Fehler
Industrie- und Handelskammer
Kreisjägerschaft Grafe- z. Hd. Herrn Peter Ritnau
zinger
Landesfischereiverband Union der Angel- und BeBayern e.V.
rufsfischer
Landesverband f. Voz. Hd. Herrn Erich Völk
gelschutz
Landratsamt FreyungGrafenau
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
PLEdoc GmbH
Regierung von Niederbayern
Regionalen Planungsverband
Tourismusverband Ostbayern e. V.
Vermessungsamt Freyung
Wasserversorgung Bayer. Wald
Wasserwirtschaftsamt
Deggendorf
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft
und Forsten Regen
Staatliches Bauamt
Passau
Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung
Stadtverwaltung
Straße
Donau-Wald
Neuschönau
Spiegelau
Grafenau
5
0.4
Bestandteile der Planung
Flächennutzungsplan
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan
6
7
1.
Raum und Gemeinde
1.1
Lage im Raum
Das Planungsgebiet befindet sich in Ostbayern nördlich der Donau an der Landesgrenze zu Tschechien in und am Nationalpark „Bayer. Wald“ gelegen. Es ist Teil der Region Donau-Wald (12), an
dessen Nordrand es liegt. St. Oswald-Riedlhütte liegt an der überregionalen Entwicklungsachse
Passau – Grafenau – Zwiesel – Pilsen bzw. Regen – Cham. St. Oswald-Riedlhütte und ist als Kleinzentrum eingestuft, dessen Nahbereich das Gemeindegebiet mit insgesamt rd. 3 006 Einwohnern
umfasst. Darüber hinaus gehört es zum Mittelbereich Freyung.
Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte ist geografisch gesehen mit ihrer ganzen Fläche im inneren
Bayerischen Wald gelegen.
Im Norden grenzt sie auf einer Länge von 5 km an die Tschechische Republik. Die höchsten Erhebungen sind der Rachel mit 1453 m und der Plattenhausenriegel mit 1370 m.
Das hauptsächlich bewohnte Gebiet liegt im Wesentlichen auf einem Höhenrücken, der sich von der
Kleinen Ohe im Osten (in der Forstwalder Senke 660 m ü. NN) über Haslach (730 m), St. Oswald/Draxlschlag (810 m), Höhenbrunn (815 m) über Reichenberg (800 m) nach Riedlhütte (730 m)
zur Großen Ohe im Westen zieht.
Im Süden verläuft die Grenze als frühere Ortsflurgrenze oberhalb des Großarmschlager Stausees
über die Bahnlinie Grafenau-Zwiesel, die Staatsstraße 2132 Grafenau-Spiegelau, am Nordrand des
Einberger Waldes zum Elsenthaler Wald etwa 1 km südlich der Ortschaften zur Kleinen Ohe bei
Schönanger.
Das Gemeindegebiet gehört nach dem Landesentwicklungsprogramm zum ländlichen Teilraum entlang der Grenze zu Tschechien, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Nach dem Regionalplan sind ca. 80% des Gemeindegebietes als landschaftliches Vorbehaltsgebiet festgelegt.
St. Oswald-Riedlhütte gehört zu dem Fremdenverkehrsgebiet Bayerischer Wald.
Das Planungsgebiet befindet sich abseits der Fernstraßen. Südlich des Gemeindegebietes verläuft
die B 533, welche St. Oswald-Riedlhütte an die A 3 im Donautal anbindet. Das beplante Gebiet
selbst wird über die St. 2132 an die Bundesstrasse B 533 angeschlossen. Die Verkehrsanbindung ist
eher unzureichend.
1.2
Gemeinde
Historische Entwicklung
1319
Errichtung einer Brunnenkapelle (Heilquelle) durch den Grafen v. Hals
1389
Bau der ersten Kirche in St. Oswald; gestiftet von Landgraf Johann v. Leuchtenberg
1396
Paulinermönche aus Italien übernehmen das Klösterlein, das dem Heiligen St. Oswald gewidmet wurde
1431
der Paulinerorden gibt das Kloster St. Oswald auf, es wird den Augustiner Chorherren
übertragen
1450
"Hütte am Reichenberg" von Herzog Georg den Reichen gegründet
1503
Riedlhütte als Standort einer Glashütte erwähnt
1563
Kloster St. Oswald wird von den Augustiner Chorherren verlassen
8
1567
vom Abt des Klosters Niederalteich wird die verfallene Klosteranlage St. Oswald in guten
baulichen Zustand versetzt
1581
St. Oswald wird in das Kloster Niederalteich inkorporiert, Probstei dieses Klosters in Obhut
der Benediktiner
1590
Jagdschlösschen aus Holz der bayerischen Herzöge in Reichenberg
1648
Jagdschlösschen Reichenberg niedergebrannt
17. Jahrh.
Ende dieses Jahrhunderts nahm die Wallfahrt St. Oswald neuen Aufschwung, Bau der
Brünndlkapelle
1727
neue Klosterkirche in St. Oswald erbaut
18. Jahrh.
Mitte des Jahrhunderts Klostergebäude in Stein an Stelle der Holzbauten erbaut (nur Osttrakt erhalten)
1803
Aufhebung des Klosters
1825
Kapelle in Riedlhütte erbaut
1876
Kirche St. Oswald und große Teile des ehem. Klosters abgebrannt
1880/82
Kirche St. Oswald neubarock wieder aufgebaut
1960
Bau der Kirche Riedlhütte
1968
erster Bebauungsplan (in Riedlhütte), Beginn der planmäßigen Ortserweiterung
Charakteristische Eigenart
St. Oswald-Riedlhütte ist eine Wohngemeinde, sie kann auch als Auspendlergemeinde bezeichnet
werden, wobei der Tourismus aufgrund der Nähe zum Nationalpark immer größere Bedeutung gewinnt.
Nach dem Regionalplan Donau – Wald soll die Gemeinde vorrangig folgende Aufgaben erfüllen:
♦
♦
♦
Kleinzentrum, d. h. Ausbau der Grundversorgungseinrichtungen und Stärkung der Einzelhandelszentralität;
Fremdenverkehrswirtschaft, d. h. funktionsgerechter, vorrangiger Ausbau mit entsprechenden
Infrastruktureinrichtungen;
Schutz und Pflege der Landschaft als überörtliche Funktion.
Gebietsgröße, Besiedelung
Das Gemeindegebiet umfasst 4 031 ha und entspricht damit dem Durchschnitt. Die Besiedelung
konzentriert sich auf einen Streifen am Südrand des Planungsgebietes, der Mittel- und Nordbereich
sind unbesiedelt (Ausnahme kleiner Ort Guglöd im Mittelbereich). Schwerpunkt der Besiedelung ist
Riedlhütte/Reichenberg mit rd. 56% der Einwohner, gefolgt von St. Oswald mit rd. 21%.
Stärkerer Anstieg der Besiedelungsdichte bis 1967, anschließend leichter Rückgang mit folgendem
Anstieg, wobei die alte „Dichte“ nicht mehr erreicht wurde. Zurzeit ist wieder ein Rückgang zu beobachten. Besiedlungsdichte 1970 0,82 E/ha, 2000 0,80 E/ha, 2006 0,77 E/ha, 2009 0,75 E/ha. Insgesamt geringe Besiedelungsdichte.
9
1.3
Gemeindefinanzen
Die Steuerkraft der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte war im Landesvergleich schon immer unterdurchschnittlich. Die letzten Jahre ist sie gegenüber der allgemeinen Entwicklung noch weiter zurückgeblieben. Auch die Finanzlage der Gemeinde ist wegen des hohen Schuldendienstes schlechter als der Durchschnitt der bayerischen Kommunen zwischen 3 000 und 5 000 Einwohner. Durch
die Schließung der Glasfabrik hat die Gemeinde erhebliche Steuer- und Gebührenausfälle, die sich
zusätzlich negativ auf die Finanzlage der Gemeinde auswirken.
10
2.
Bevölkerung, Wirtschaft
2.1
Bevölkerung
Die Einwohnerzahl der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte nahm von 1900 bis 1939 insgesamt relativ
gleichmäßig zu. Die Zunahme war mit 51% stark überdurchschnittlich (Grafenau 21%, Freyung 17%,
Zwiesel 46%). Maßgebend war wohl vor allem die Entwicklung der Glasindustrie in dieser Zeit.
Durch den Flüchtlingsstrom ab 1945 ergab sich bis 1950 ein sprunghafter, wenn auch relativ niedriger Anstieg der Einwohnerzahl um 23% (Freyung z. B. 41%).
Bis in die frühen 70er Jahre - und später nur noch in einigen Jahren - wurden mehr Kinder geboren
als Menschen verstarben.
Im Jahre 1970 waren in der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte 43 Geburten und 39 Sterbefälle zu
verzeichnen. In den folgenden Jahren ging die Bevölkerung von 3 291 Einwohnern kontinuierlich zurück. Die Anzahl der Geburten liegt seit dem Jahr 2003 unter der Zahl der Sterbefälle in der Gemeinde.
Der Einwohnerrückgang in den Jahren 2006 und 2007 ist zum Teil auf die Einführung der Zweitwohnungssteuer zurückzuführen.
Zum 01.01.2011 sind 3 007 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Durch die Schließung der Fa.
Nachtmann im Jahr 2009 sind in den nächsten Jahren weitere Wegzüge zu erwarten.
Der Altersaufbau weicht vom regionalen Durchschnitt negativ ab. Junge Menschen sind deutlich
weniger vertreten, die älteren haben einen sehr hohen Anteil an der Bevölkerung. Auch die letzten 5
Jahre hat sich dieser Anteil weiter überdurchschnittlich erhöht.
Das Planungsgebiet hat mit den Orten Riedlhütte und Reichenberg einen dominanten Siedlungsschwerpunkt, welcher schon seit Jahrzehnten über 50% der Einwohner im Gemeindegebiet auf sich
vereinigt. Der Einwohnerstand beträgt zum 11.01.2011 für den Ortsteil Riedlhütte 1 033 und für Reichenberg 632 Einwohner. Die weiter östlich liegenden Ortschaften Höhenbrunn, Guglöd und Haslach mit dem Hauptort St. Oswald haben zusammen 1 344 Einwohner, wobei allein auf St. Oswald
667 Einwohner fallen.
2.2
Wirtschaft
Der Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung ist regional betrachtet unterdurchschnittlich. Die Abnahme der Arbeitsplätze entfiel nahezu ausschließlich auf das produzierende Gewerbe.
Auch hier ist durch die Schließung der Glasfabrik der Fa. Nachtmann ein weiterer Rückgang der Erwerbstätigen zu befürchten.
Durch die ungünstige geographische Lage bei 700 m bis 800 m üdM und der schlechten Verkehrsund Internetanbindung ist die Gemeinde kein attraktiver Standort für Unternehmen.
Die wirtschaftliche Strukturschwäche drückt sich durch eine niedrige Arbeitsplatzzahl und der rückläufigen Arbeitsplatzentwicklung aus. Dabei sind auch die Handelszentralität und die Lage an den
Entwicklungsachsen sehr entscheidend. Dabei liegt die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte zu weit ab
von den Hauptverkehrsstraßen wie z.B. die Bundesstraße B 85 und ebenso zu weit entfernt von der
Entwicklungsachse in Richtung Österreich und Tschechische Republik. Das hat zur Folge, dass viele
Unternehmen aufgrund der schlechten Erreichbarkeit der Region günstiger gelegene Standorte bevorzugen. Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte liegt in einer Region, in der im Tourismus die meisten Ausbildungs- und Arbeitsplätze vorhanden sind, jedoch sind auch diese für die Region nicht ausreichend. Dadurch bleibt vielen Arbeitssuchenden keine andere Möglichkeit, als in die größeren
Städte wie Passau und Deggendorf zu pendeln bzw. in Ballungszentren wie z.B. München abzuwandern. Dabei wandern vor allem junge Menschen in Arbeits- und Wirtschaftszentren ab, um einen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.
11
Im Hinblick auf die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie haben die Kommunen des ländlichen
Raums entlang der Entwicklungsachsen bessere Chancen, als die abseits von den Verkehrsströmen
liegenden Gemeinden.
Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Ortschaft St. Oswald hat bisher nur wenig Anklang
gefunden. Lediglich ein Gewerbebetrieb hat sich durch die Eröffnung einer Kfz-Werkstatt, die auch
als nichtstörendes Gewerbe in Mischgebieten zulässig wäre (§ 6 BauNVO), angesiedelt. Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte hat deshalb nur die Möglichkeit, den Erhalt der bereits vorhandenen
Arbeitsplätze bzw. die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Bereich des Tourismus zu fördern bzw.
zu unterstützen, indem die Gemeinde wieder mehr Zulauf an Touristen gewinnt. Hierbei kann die
Gemeinde lediglich die Rahmenbedingungen geben, um die Bildung von Arbeitsplätzen in der Freien
Wirtschaft aufgrund von Angebot und Nachfrage zu unterstützen.
Der erste Schritt in die richtige Richtung wurde bereits mit der Aufstellung eines Bebauungsplans,
welcher die Planung eines Sondergebietes für Camping und Wellness zwischen den Ortschaften St.
Oswald und Höhenbrunn beinhaltet, in die Wege geleitet. Der Bebauungsplan soll einem interessierten Investor ermöglichen, in der Gemeinde einen touristisch genutzten „Wellness-Campingplatz“ zu
errichten und diesen ganzjährig zu betreiben. Diese Maßnahme soll den Fremdenverkehr in der
Gemeinde sichern und bereits bestehende Einrichtungen, wie das Skilanglaufzentrum, die Skilifte,
den Golfplatz, die Schauglashütten und Gaststätten sowie Restaurants unterstützen.
Dem Tourismus wird im Planungsgebiet in Zukunft nach Wegfall der Glasindustrie eine höhere Bedeutung zuteil. Die Übernachtungszahlen sind in den Jahren nach der Wende sehr angestiegen, leider konnte dieses Übernachtungsniveau nicht gehalten werden, sodass von Jahr zu Jahr ein Rückgang zu vermelden war (s. angefügte Tabelle). Aufgrund vieler Investitionen im Bereich Qualität der
Unterkünfte sowie der Angebote in der Kommune konnte eine Stagnation des Übernachtungsrückgangs erreicht werden und für die Zukunft sogar von einem Zuwachs ausgegangen werden!
Jahr
Ankünfte
Übernachtungen.
Aufenthalt im
Durchschnitt
Betten
Auslastung in
Durchschnitt
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 10.739
11.183
11.417
12.099
11.573
9.929
8.622
9.909
11.055
82.062
78.415
77.504
81.503
75.793
62.938
53.600
58.021
60.151
7,82
7,24
7,41
7,44
7,18
7,01
6,82
6,17
5,71
1.374
1.326
1.249
1.308
1.288
1.180
1.186
1.167
1.221
12,72
12,24
12,90
12,91
11,73
10,39
9,84
10,53
8,35
Im Hinblick auf die immer älter werdende Bevölkerung stellt auch die Wirtschaftskraft der Senioren
ein Handlungsfeld für die Kommunen dar. Die Kaufkraft der Menschen über 50 Jahre ist in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Auch das Grundvermögen der privaten Haushalte ist zu einem Großteil im Besitz der über 60-jährigen.
Als Erwerbszweig ist die Land- und Forstwirtschaft im Planungsgebiet mit einem Anteil von 3,1%
an den Erwerbspersonen von sehr geringer Bedeutung.
Das gesamte waldfreie Planungsgebiet wurde flurbereinigt, die Verfahren wurden im Oktober 1997
abgeschlossen (Schlussfeststellung 24. 10. 1997). Dorferneuerungen wurden in den Orten Guglöd,
Haslach, Höhenbrunn, Reichenberg, Riedlhütte und St. Oswald durchgeführt.
Das Gemeindegebiet ist zu 75% bewaldet. Das Planungsgebiet gehört zu dem Gebiet 11.3 „Innerer
Bayer. Wald“ der forstlichen Wuchsgliederung. Es handelt sich weitgehend um Staatswald, der Bestandteil des Nationalparks Bayerischer Wald ist und damit aus der Bewirtschaftung genommen ist.
Der Wirtschaftswald außerhalb des Nationalparks liegt nördlich von Haslach und Sankt Oswald. Zwischen Sankt Oswald und Riedlhütte befinden sich kleinere Waldteile im Süden. Diese sind durchwegs in Privatbesitz.
12
3.
Landschaft
3.1
Natürliche Grundlagen
3.1.1
Topografie, geologischer Aufbau
Das Planungsgebiet liegt im Bayerischen Wald. Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte hat Anteil an
mehreren Landschaftsräumen. Der Süden besteht aus einem Hügelland, welches eine typische Riedellandschaft darstellt, d. h. schmale, niedrige Landrücken zwischen Tälern. An dieses Hügelland
schließt nach Norden die Aufstiegszone zum Rachel - Lusen - Gebiet an mit einzelnen kleinen, kuppenartigen Erhebungen, insgesamt von mäßiger Steilheit. Auf diese Anstiegszone folgt das eigentliche Gebirge, der Rachel - Lusen - Grenzkamm, eine nahezu geschlossene Aufwölbungszone, über
der sich der haubenförmig gerundete Gipfel des Großen Rachel erhebt. Das ganze Gebiet wird quer
durch zwei nach Süden ziehende Täler unterteilt, die Täler der Kleinen und der Großen Ohe. Diese
Täler sind in der Regel flach ausgebildet, wie auch die der Seitenbäche (nur ein kurzer Abschnitt der
Kleinen Ohe im Osten hat steile Talhänge).
Das Planungsgebiet steigt insgesamt von Süd nach Nord von 650 m über NN (Kleine Ohe östlich
Haslach) auf rd. 1453 m über NN an (Großer Rachel). Sankt Oswald liegt 791 m über NN (Kirche),
Riedlhütte 751 m über NN (Kirche). Die übrigen Dörfer befinden sich in einer Höhe zwischen 730
und 820 m über NN.
Das Gemeindegebiet ist Teil des kristallinen Urgebirges Bayerischer- /Böhmerwald, des ältesten kristallinen Grundgebirges Mitteleuropas. Der Untergrund des Planungsgebietes besteht aus Gneisen,
im Norden kommt auch Granit vor (südlich des Rachelsees auf einer Breite von ca. 2 km). Die Gneise und Granite weisen überwiegend quartäre Überdeckungen auf: verfestigter eiszeitlicher Schutt,
Fließerden in den Hangbereichen sowie Schotter und jüngste Flusssedimente in den Talungen; sandige, grusige bis tonige Lehme. Zahlreiche Moorvorkommen. Zu erwähnen sind noch die Moränen
südlich des Rachelsees.
13
3.1.2
Boden, Klima
Die aus dem kristallinen Ausgangsgestein entstandenen Böden sind mittel- bis flachgründig. Sie
sind frei von Calciumcarbonat und Dolomit, sie weisen daher alle sauren Charakter auf, sofern sie
nicht künstlich, z. B. durch Kalkung, in den schwach sauren Bereich aufgebast wurden. Vorherrschende Bodentypen sind saure Braunerden und Lockerbraunerden. Es kommen vor: lehmige und
stark lehmige Sande, z. T. grusig und steinig, Moore, letztere vor allem nördlich St. Oswald. Die
Bachtäler sind durch mineralische Nassböden gekennzeichnet. Der Bodenzustand ist mittel, im reinem Gründlandbereich auch schlecht. Die Ertragsfähigkeit ist schlecht, am und im Nationalpark auch
sehr schlecht, die Ertragsmesszahlen liegen überwiegend zwischen 20 und 29, z. T. auch darunter;
südlich Haslach, um Höhenbrunn und St. Oswald zwischen 30 und 39 (bei 100 möglichen Punkten).
Die Luftkapazität und Wasserdurchlässigkeit ist meist hoch, die Böden trocknen dadurch schnell ab
und können leicht bearbeitet werden.
Das Planungsgebiet gehört zum Klimabezirk Bayerischer Wald, der durch mäßig warme Sommer
und kalte Winter gekennzeichnet ist. St. Oswald-Riedlhütte liegt sowohl im Einfluss des Westwindgürtels als auch der kontinentalen Wetterzone. Im Sommer häufig im Stau von gegen den Grenzkamm anlaufenden Westströmungen oder Feuchtluftzufuhr aus dem Mittelmeerraum – jeweils verbunden mit reichlich Regen, im Winter oft (meist kalte) Hochdruckgebiet, dazwischen maritime Wetterperioden mit reichlich Schneefällen.
Das Klima ist feucht, kühl und rau. Die durchschnittliche Lufttemperatur liegt um 60 Celsius in den
unteren Lagen und sinkt in den Hochlagen auf 3,60 ab. Der durchschnittliche Jahresniederschlag beträgt zwischen 1 000 mm und 1 800 mm, je nach Höhenlage. Häufig Früh- und Spätfröste, besonders in den Tallagen. Das Gemeindegebiet liegt nebelfrei. Die nur schwach ausgeprägte Hauptwindrichtung ist Nordwest bis West, gefolgt von Nordost bis Ost (Böhmwind). Lokal ist der Kaltluftabfluss
von den Höhen in die Siedlungsgebiete und der Abfluss von diesen über die Mulden und Senken in
die Täler der Großen und Kleinen Ohe von Bedeutung. Durch Aufforstungen und Bebauung insbesondere in und bei Riedlhütte Abflussbehinderungen. Günstiger ist die Situation bei den übrigen Orten, welche meist auf Kuppen und Rücken liegen.
3.1.3
Grundwasserverhältnisse, oberirdische Gewässer, Überschwemmungsgebiete
Von den Niederschlägen verdunstet etwa die Hälfte, zwei Zehntel der Niederschläge können als
Grundswasserausbildungsrate angesetzt werden, drei Zehntel werden oberflächlich entwässert. Die
in den Gesteinen des Untergrundes netzartig auftretenden Kluftsysteme haben nur eine geringe
Wasserwegsamkeit. Den überwiegenden Teil des Grundwasserspeichers stellen deshalb taschenoder schlottenförmige Vergrusungszonen dar. Eine Grundwasserbildung größeren Ausmaßes ist
deshalb nicht möglich. Der beste Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet der Firneisgrundschutt
(meist erst ab 800 m über NN vorkommend). Aus ihm und den Vergrusungszonen treten an den
Hängen eine Vielzahl kleiner Quellen aus, welche in der Regel wenig ergiebig sind und in der Schüttung stark schwanken. Die Wässer sind weich bis sehr weich. Diese Grundwasservorkommen sind
sehr anfällig gegen oberflächlich aufgebrachte Stoffe. Wegen des geringen Oberflächenabstandes
des Grundwassers und der Durchlässigkeit der Deckschichten reagieren die Quellen sehr schnell auf
Niederschläge und Schadstoffe. Dazu kommt noch der Effekt der Versauerung (Lösung von Schadstoffen).
Im Bereich der Talungen der Großen und der Kleinen Ohe können sich die oft tiefgreifenden Zergrusungszonen der tektonischen Störungen mit quartären Lockergesteinen überlagern, was zur Ausbildung größerer und nutzbarer Grundwasservorkommen geführt haben kann. Die Talauen sind daher
von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten (Grundwasserschutzgebiete). Die Mulden der Bäche
weisen meist hohe Grundwasserstände auf, was in einigen Bereichen zu Entwässerungsmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung etc. geführt hat.
Wie aus dem nachfolgenden Planungsausschnitt ersichtlich, entwässert das Planungsgebiet zur Ilz
und damit zur Donau. Dabei erfasst die Große Ohe fast das ganze Gemeindegebiet. Lediglich ein
kleiner Teil im Südosten mit Sankt Oswald wird von der Kleinen Ohe entwässert. Alle Bäche im Gemeindegebiet sind als Gewässer III. Ordnung eingestuft.
Die Fließgewässer sind zu den silikatischen, montanen Bergbächen zu rechnen. Die Wasserhärte ist
sehr gering, die Gewässer sind leicht bis deutlich sauer. Die Versauerung führte zu einer deutlichen
Verarmung der Lebensgemeinschaft.
14
In den Hochlagen sind die Gewässer kaum menschlich beeinflusst und in einem weitgehend naturnahen Zustand. So liegt die Gewässergüte bei I (unbelastet bis sehr gering belastet) bzw. I bis II (gering belastet). Im Siedlungsbereich Riedlhütte sinkt sie dann auf II (mäßig belastet). Die Fließgewässer sind meist in einem guten ökologischen Zustand. Entlang aller Bäche ist zum Schutz vor Einschwemmungen aus angrenzenden Flächen die Anlage von 10 m, an nur zeitweise wasserführenden Gräben von 5 m breiten Uferschutzstreifen notwendig. Im Flächennutzungsplan wurden diese
nicht gesondert abgegrenzt, denn sie gehören zu jedem Bach und Graben. Mit Sohlschalen versehene, begradigte oder verrohrte Bäche und Gräben sind laut Landschaftsplan nach ökologischen
Gesichtspunkten umzubauen. Die wichtigeren Gewässer im Einzelnen:
• Seebach/Große Ohe -, naturnaher Zustand mit, meist uferbegleitendem Bewuchs, Gewässergüte
bis zum Grabenwiesbach I (unbelastet bis sehr gering belastet), anschließend I - II (gering belastet), Ortschaft Riedlhütte II (mäßig belastet), nördlich des Ortes im Nationalpark;
• Kleine Ohe, naturnaher Zustand mit uferbegleitenden Bewuchs, Gewässergüte I, ab den Knottenbach I – II, oberhalb Forstwald im Nationalpark;
• Rachelsee, Gewässergüte I, Lage im Nationalpark.
Gewässerausbauten sind nirgends vorgesehen. Nach dem Landschaftsplan sollen jedoch verrohrte
oder naturfern ausgebaute Bäche und Gräben renaturiert werden, die ausgeleitete Wassermenge
auf das nötigste reduziert werden (z. B. die Kleine Ohe oberhalb Forstwald).
Wegen des geringen Speichervermögens des Untergrundes können bei stärkeren Niederschlägen
und/oder Schneeschmelze beachtliche Abflüsse kurzzeitig auftreten. Überschwemmungsgebiete
sind nirgends festgesetzt. Bei den Bächen ist jedoch mit gelegentlichen Überflutungen der Talböden
zu rechnen. Überschwemmungsgrenzen wurden bisher lediglich an der Großen Ohe ab dem östlichen Ortsende von Riedlhütte ermittelt. Betroffen ist der unbebaute Talboden in meist geringer Breite. In dem Flächennutzungsplan wurde die Zone gekennzeichnet. Diese und auch die übrigen gewässernahen Talräume sind von Bebauung oder sonstiger intensiver Nutzung freizuhalten.
15
3.1.4
Vegetation
Das gesamte Gemeindegebiet gehört den naturräumlichen Haupteinheiten Innerer Bayer. Wald und
Passauer Abteiland an (südliches Gemeindeviertel). Nach einer feineren Untergliederung aus dem
Arten- und Biotopschutzprogramm werden das nördliche Viertel dem Rachel-Lusen-Grenzkamm, die
mittleren beiden Viertel dem Rachel-Lusen-Anstieg und das knappe südliche Viertel dem Sankt Oswalder Hügelland zugerechnet. Entsprechend unterschiedlich ist die Vegetation. Die potentielle natürliche Vegetation:
Unter der potentiell natürlichen Vegetation versteht man die Vegetation, sie sich nach Aufgabe
jeglicher Nutzung auf einer Fläche einstellen würde. In der Regel ist diese in Mitteleuropa Wald.
Für das Planungsgebiet stellen diese für die Hochlagen des Rachel über 1150 m über NN der Soldanellen-Fichtenwald dar, darunter bis ca. 900 m der Zahnwurz-Tannen-Buchenwald sowie für die
restlichen an die 70% des Gemeindegebietes der Fichten-Tannenwald. Bei St. Oswald wäre der Eichen-Tannenwald heimisch. Im ganzen Planungsgebiet kämen natürlich der Schwarzerlenbruch und
das Niedermoor vor. Weiteres siehe Landschaftsplan.
Reale Vegetation: Die Vegetationsdecke der heutigen Kulturlandschaft entspricht in den tieferen
Lagen kaum mehr der potentiell natürlichen Vegetation. In dem großen zusammenhängenden Waldgebiet, zu dem die nördlichen Zweidrittel des Gemeindegebietes gehören, dominieren in den Hochlagen Fichtenforste (naturnah, mit Urwald -Restbeständen), ansonsten Bergmischwald, Fichtenauwald, z.T. auch großflächige Fichtenforste. Grünland in den Rodungsinseln (z. B. Guglöd) und in der
südlichen Randzone. Als Besonderheit der große zusammenhängende Hochmoorkomplex Großer
Filz und Klosterfilz, mit landesweiter Bedeutung. Der Süden des Planungsgebietes wird meist landwirtschaftlich genutzt, fast nur Dauergrünland. Hecken und Ranken kommen hier überall vor, besondere Schwerpunkte sind die Bereiche südlich Reichenberg und Höhenbrunn sowie südlich Haslach.
Eher ausgeräumt ist der Bereich Riedlhütte sowie das Gebiet westlich St. Oswald. Hier sind großflächige Drainagen, auch im Bereich Höhenbrunn-Nord und kleinere, aber umso häufigere Drainflächen
um Haslach. An den Bächen, soweit sie nicht durch Wälder führen, stockt lockeres Erlen-/Weiden/Eschengebüsch. An diese Bäche grenzt meist Intensivgrünland. Es besteht eine Tendenz zur zunehmenden Verbuschung. Weiteres siehe Landschaftsplan.
3.1.5
Landschaftsbild
Das Planungsgebiet hat Anteil an dem Bergland des Rachel-Lusen-Grenzkammes, dem Anstieg zu
diesem und dem Oswalder Hügelland. Entsprechend unterschiedlich ist das Erscheinungsbild.
Der Nordrand des Gemeindegebietes ist Teil des Bergzuges Falkenstein - Rachel - Lusen, dessen
Gipfel die hochragenden Grenzpfeiler des Böhmerwaldes bilden. Überragt wird dieser nicht unter
1200 m hohe Grenzkamm von der Bergkuppe des Großen Rachel. Eingebettet in diesen Gebirgszug, unterhalb der steilen Rachel-Seewand ein stiller Waldsee, der Rachelsee, ein Karsee der letzten Eiszeit. Vom Grenzkamm fällt das Gelände erst steil, dann zunehmend sanfter nach Süden bis in
die Gegend von Sankt Oswald ab. Gegliedert wird dieser Abfall von nach Süden strebenden Ausläufern des Grenzgebirges, zwischen denen erst stark eingeschnittene, dann zunehmend flacher und
breiter werdende Täler mit wasserreichen Waldbächen verlaufen. An den Ausläufern des Gebirges
große Hoch- und Übergangsmoore, die sogenannten Filze. Diese sind meist bewaldet, mitunter liegen sie als ehem. Streuwiesen offen. Der Grenzkamm und sein Anstieg sind geschlossen mit Bergwäldern bestanden, in den unteren Bereichen auch zunehmend mit reinen Fichtenkulturen.
Am Südrand des Planungsgebietes die relativ schmale Rodungszone, sie wird vor allem durch die
Orte mit den sie umgebenden Wiesen geprägt. Dabei ganz im Westen der Fabrikort Riedlhütte im
Tal der Großen Ohe. Hier prägt die Wohnsiedlung am Hang das Bild, welche zunehmend die Rodungsfläche bis zum Waldrand füllt.
An der südlichen Gemeindegrenze fällt das Gelände mehr oder weniger stark zum nächsten Tal ab.
Oberhalb des Abfalles eine Kette von alten Ansiedlungen, der Topographie gut angepasst. Dieses
Rodungsland wird neben den Orten bestimmt durch Grünland, welches in den steilen Bereichen
durch Hecken auf Steinriegeln in dichter Folge mit dazwischen schmalen, oft extensiv genutzten
Wiesen und zahlreiche Feldgehölze reizvoll gegliedert wird.
16
Im Mittelbereich des Planungsgebietes die von Wald eingeschlossene kleine Rodungsinsel Guglöd,
meist extensiv genutztes Grünland mit Hecken und Einzelbäumen, locker besiedelt.
Insgesamt wird das Landschaftsbild in der Gemeinde weitgehend von geschlossenen Wäldern bestimmt, welche wenig Ausblick ermöglichen. Nur das südliche Viertel, von Wiesen und Weiden bestimmt, mit Hecken und Feldgehölzen an den steileren Hängen und auf den Kuppen, weist eine abwechslungsreiche Vielfalt auf. Die Landschaft ist hier ästhetisch besonders ansprechend und von einem hohen Erholungswert.
3.2
Landnutzung
Seit 1980 hat im Planungsgebiet sich die Landwirtschaftsfläche am stärksten verändert. Sie hat bis
zum Jahre 2009 um 246 ha oder 24,9% abgenommen, eine außergewöhnliche Abnahme. Die verlorene Fläche wurden zu rd. 60% aufgeforstet, der Rest wurde bebaut oder Verkehrsfläche. Besonders stark waren die Veränderungen zwischen 1992 und 1996, dies kann auch mit der Flurbereinigung und der genaueren Erfassung der Nutzung zusammenhängen. Relativ am stärksten zugenommen haben die Erholungsflächen, dies hängt aber vor allem mit der niedrigen Ausgangsbasis
zusammen.
3.2.1
Landwirtschaftliche Fläche
Die landwirtschaftliche Nutzfläche im Gemeindegebiet nahm laut Statistik seit 1980 um 246 ha oder
24,9% ab, ein starker Rückgang. Nach der Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebsfläche der Höfe (bewirtschaftete Fläche in und außerhalb des Gemeindegebietes) ist diese von 1983 bis 1999 sogar um 319 ha oder 37% zurückgegangen. Im Gemeindegebiet sind etwa 5% der landwirtschaftlichen Flächen ackerfähig, als Acker genutzt werden rd. 6%. Als Dauergrünland werden rd. 94% der
Landwirtschaftsfläche genutzt. Östlich Riedlhütte und nördlich Reichenberg – Höhenbrunn sind vor
allem im Bereich der Moore größere Grünlandflächen brach gefallen.
Die Landwirtschaft ist nicht nur Existenzgrundlage bäuerlicher Familien, sie hat gerade im Vorfeld
des Nationalparkes eine besondere Bedeutung für die Erhaltung und die Pflege der Erholungslandschaft, des Landschaftsbildes. Nach dem separaten Landschaftsplan wird angestrebt, die traditionelle Kulturlandschaft mit ihrer Landwirtschaft zu erhalten. Grundsätzlich soll die landwirtschaftlich genutzte Flur durch Erhaltung und teilweise Ergänzung vorhandener Strukturen wie Hecken, Ranken,
Randstreifen, artenreiche Wiesen eine Mindestdurchgrünung behalten bzw. erhalten, zugleich sollen
die Biotope miteinander vernetzt werden. Nicht nur durch den Landschaftsplan, auch nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm wird angestrebt, die extensive Bewirtschaftung der Magerrasen und
Feuchtstandorte beizubehalten, Brachflächen sollen wieder herkömmlich bewirtschaftet werden. In
den ökologisch verarmten und ausgeräumten Bereichen, z. B. nördlich und nordöstlich Riedlhütte,
nördlich St. Oswald-Totenmann und östlich Haslach, ferner südöstlich Reichenberg und nördlich Höhenbrunn sollen Kleinstrukturen ergänzt und neu geschaffen werden. Auf den Landschaftsplan wird
verwiesen.
3.2.2
Waldflächen
Der Wald bedeckt rd. 71% des Gemeindegebietes. Seit 1980 hat seine Fläche um 14,8 ha oder
5,2% zugenommen. So wurden z. B. in den letzten 10 Jahren Flächen nördlich Haslach, südöstlich
Reichenberg, nordöstlich St. Oswald aufgeforstet und zwar fast durchweg als Fichten-Reinkultur.
Der Wald konzentriert sich weitgehend auf die nördlichen und nordöstlichen Dreiviertel des Planungsgebietes, er ist Teil des geschlossenen Waldgebietes entlang des Hauptkammes des Böhmerwaldes. Daneben gibt es einige kleine Wälder südlich davon, das Gemeindegebiet hat hier auch
Anteil an dem Waldstreifen zum nächsten Tal im Süden. Bis auf den Wald direkt im nördlich Anschluss an den Siedlungsstreifen (Ausnahme Riedlhütte) handelt es sich bei dem großen Waldgebiet
um Staatswald, als Teil der Nationalparkes aus der Bewirtschaftung genommen. Der Wald im Nationalpark soll im Rahmen der natürlichen Entwicklung in artenreiche, standortgerechte, robuste
Mischwälder umgeformt werden. Für die Behandlung der Privat- und Kommunalwälder im Planungsgebiet gilt die forstliche Fachplanung. Auf den Landschaftsplan wird verwiesen.
Aufforstungen sollen bei dem hohen Waldanteil im Gemeindegebiet möglichst nicht erfolgen. Wenn
doch, soll auf Fichten in Reinkultur verzichtet werden. Im Landschaftsplan wurde auf die Darstellung
von Aufforstungsflächen und Aufforstungsverboten verzichtet, folglich auch im Flächennutzungsplan.
17
Der Erhalt des typischen Charakters der Rodungslandschaft hat bei eventuellen Aufforstungen die
wesentliche Rolle zu spielen. Auf jeden Fall von Aufforstungen frei zu halten sind die Rodungsinseln (z.B. Guglöd) und Waldlichtungen. Ferner Talräume, Quellzonen, Hecken-Ranken-Landschaften, Biotopflächen, Ortsrandlagen, Streusiedlungslandschaften - Siebenellen, Totenmann - .
Weiteres ist aus dem Landschaftsplan ersichtlich.
Nach dem Waldfunktionsplan (Teil des Regionalplanes) haben die Wälder in den Steillagen des
Bergzuges im Norden sowie die am Bienstand im Süden und das Taubenholz westlich Haslach die
Aufgabe des Bodenschutzes. Dem Wasserschutz dienen alle Wälder in den Schutzgebieten der
Quellen der öffentlichen Wasserversorgung und darüber hinaus alle im Nationalpark und fast alle
nördlich des Siedlungsbandes. Dem Biotopschutz dient neben dem Nationalpark der Wald im Bereich der Filze bis Höhenbrunn, südwestlich Höhenbrunn und südlich Haslach. In dem Flächennutzungsplan werden die Bereiche mit Schutzfunktionen, soweit sie nicht im Nationalpark liegen, durch
Symbole gekennzeichnet. Straßenschutzwald ist jeder Wald, welcher an die Staatsstraße und die
Kreisstraßen angrenzt (im Flächennutzungsplan nicht gesondert gekennzeichnet). Auf den vorhergehenden Ausschnitt aus dem Waldfunktionsplan wird verwiesen.
3.3
Landschaftsschutz
Bis auf die nahen Bereiche um die Orte Riedlhütte, Reichenberg, Höhenbrunn, St. Oswald und Haslach ist das gesamte Gemeindegebiet in dem Regionalplan Donau – Wald als landschaftliches
Vorbehaltsgebiet dargestellt. In diesem Vorbehaltsgebiet sollen die Eigenart des Landschaftsbildes
und die charakteristischen Landschaftselemente wie naturnahe, artenreiche Wälder, Wiesentäler,
Trocken- und Halbtrockenrasen, Trockengebüsch, Hoch- und Niedermoore, Fließgewässer mit naturnahem Auenbereichen erhalten werden; hingewirkt werden soll auf die Entwicklung naturnaher
Wälder, Schaffung von Ergänzungs- und Ersatzbiotopen und mehr.
Als Vorranggebiet für den Naturschutz nennt das Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern außerhalb des Nationalparkes die Große Ohe mit den angrenzenden Feuchtkomplexen im Anschluss
an den großen Filz und das Heckengebiet zwischen Reichenberg und Draxlschlag. Weiteres siehe
Landschaftsplan.
Der mit dem Wachstum einhergehende Qualitätsverlust an Natur, Landschaft und Siedlungsbild soll
durch Extensivierungsmaßnahmen, neue Biotope mit Biotopverbund, Renaturierung von Quellbereichen und Gewässern u. a. möglichst ausgeglichen werden. Dabei wird angestrebt, mindestens 10%
der Kulturlandschaft für den Artenschutz zu gewinnen (nicht intensiv genutzte Flächen, Hecken,
Ranken, Feldgehölze, naturnah bewirtschaftete Wälder etc.).
Das Planungsgebiet weist ein vielfältiges Spektrum an Pflanzen- und Tierarten auf. Während im
größten Teil der Gemeinde dieses durch den Nationalpark gesichert ist bzw. sich ein von menschlichen Eingriffen unbeeinflusster Zustand einstellen wird, sind auch hier in dem Gebiet außerhalb des
Nationalparkes die natürlichen Biotope (Bergmischwälder, Schlucht- und Schuttwälder, Auwälder,
Moore) und die halbnatürlichen, durch die menschliche Landbewirtschaftung entstandenen Biotope
(Magerrasen und -wiesen, Streuwiesen, Nasswiesen, Hochstaudenfluren, Hecken, Ranken etc.) auf
Restflächen zurückgedrängt worden. Sie werden z. T. durch angrenzende Nutzungen oder Erholungsnutzung beeinträchtigt, sie stehen des Öfteren nicht im Verbund zueinander. Ziel ist die Sicherung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes vor allem als Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Erholung, der Schutz von Klima, Wasser, Boden, Luft, die Sicherung nicht ersetzbarer Biotope, Schutz von Tier- und Pflanzenarten, Sicherung, Förderung und Wiederherstellung
landschafts- und ortsbildprägender Qualitäten mit Berücksichtigung landschaftsästhetischer und kulturhistorischer Werte. Einige konkrete Ziele: Offenhaltung der Landschaft, vor allem der Waldwiesen
und Schachten, Erhaltung und Optimierung von Mooren und Wäldern, naturnahe Bewirtschaftung
der Wälder, Erhöhung des Laubholzanteiles der Wälder, naturnahe Gestaltung der Biotope und ihre
Vernetzung einschließlich Verknüpfung der Hecken – Ranken – Areale, Ersatz und Wiederherstellung zerstörter Biotope wie Hecken, Ranken, Feuchtflächen (im Einzelfall auch Ersatzbiotope bei
den Drainflächen); Renaturierung von Gewässern, geschlossene Gehölz- und Krautsäume an den
Bächen, Erhalt oder Wiederherstellung des natürlichen Umfeldes der Quellen, Talbereiche in ihrer
Durchgängigkeit erhalten; naturnahe Bewirtschaftung der Feuchtflächen, Erhalt der Grünlandnutzung. Detailliert ist dies und weiteres aus dem Landschaftsplan als rechtswirksamer Plan zu entnehmen.
18
Als nachrichtliche Übernahme aus dem rechtsgültigen Landschaftsplan wurden in dem Flächennutzungsplan die Biotope dargestellt, einschließlich der besonders geschützten Feucht- und Trockenflächen, Quellbereiche, Hecken. Übernommen wurden auch die im mäßigen Umgang geplanten
Maßnahmen zum Verbund und zur Felddurchgrünung (nördlich Höhenbrunn, südöstlich Reichenberg, nördlich u. nordöstlich Riedlhütte), zur Bepflanzung ausgeräumter Bachstrecken (Haslacher
Graben). Dabei wurde eine schematisch-symbolhafte Darstellung gewählt. Die Bereiche für die Verbesserung des Ortsrandgefüges – Entwicklung von Obstgartensäumen – (Haslach Ost und Nordwest, Reichenberg – Hüttenfeld West und Süd, St. Oswald – Vorstatt Ost und West, St. Oswald –
West –Nordrand, St. Oswald Totenmann Nord) wurden in die ortsgestaltenden Freiflächen einbezogen. In der gleiche Art farbig hervorgehoben wurden als Übernahme aus dem Landschaftsplan die
Bachtäler und Talauen, welche aus Gründen des Naturhaushaltes von Aufforstungen, Bebauung etc.
freizuhalten sind. Ergänzt wurden diese Freiflächen um die Ortschaften durch Flächen, die zusätzlich
aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes, des Immissionsschutzes oder Sichtschutzes frei zu
halten sind. Unter Ziff. 4.5.6 sind letztere Flächen/Bereiche gesondert aufgelistet und ihre hauptsächlichen Aufgaben angegeben (Tabelle 11). Zu den übrigen Freiflächen wird auf die Aussagen im
Landschaftsplan verwiesen.
Im Bereich des Nationalparks wurden keine Aussagen aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan übernommen, lediglich die Waldgrenzen wurden abgestimmt. Es wird davon
ausgegangen, dass dieser Bereich durch die Verordnung ausreichend geschützt und auch im Sinne
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend behandelt wird.
Der Nationalpark Bayerischer Wald, sowohl FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) als auch SPA-Gebiet
(special-protection-area) ist mit einer Gesamtfläche von 24.250 Hektar ein bedeutsamer Baustein im
europäischen Biotopverbundnetz.
3.3.1
Naturschutzgebiete, Nationalpark, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbestandteile
Die unter Schutz gestellten Flächen und Einzelobjekte sowie die im Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ASBP) und in der amtlichen Biotopkartierung zur Unterschutzstellung vorgeschlagenen Bereiche sind als nachrichtliche Übernahme aus dem Landschaftsplan in der nachfolgenden
Tabelle 13 enthalten und wurden in dem Flächennutzungsplan dargestellt. Bei den vorgeschlagenen
Flächen wurden, entsprechend der Darstellung im Landschaftsplan, keine Grenzen eingezeichnet,
diese sollen bei den einzelnen Verfahren festgelegt werden.
Soweit die Objekte vollständig innerhalb des Nationalparks liegen, wurden sie im Flächennutzungsplan nicht gesondert eingetragen und abgegrenzt. Dies gilt auch für die Schutzvorschläge aus dem
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) oder aus der Biotopkartierung, soweit sie innerhalb des
Nationalparks liegen. Diese Schutzvorschläge wurden auch nicht in die Tabelle 6 aufgenommen.
19
Tabelle 6
Flächenschutz, Einzelschutz
Objekt
Lage
Schutzart
(BayNatSchG)
(BNatSchG)
im F-Plan
Hinweise
Rachel mit Rachelsee
nördliche Gemeindegrenze
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
nein
durch VO der Reg. v. Niederbayern v. 24.7.1997 wohl aufgehoben, da Bestandteil des Nationalparkes
Großer Filz u.
Klosterfilz mit
umgebenden
Filzteilen
nördlich St. Oswald
und nordöstlich
Riedlhütte
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
nein
durch VO der Reg. v. Niederbayern v. 24.7.1997 wohl aufgehoben, da Bestandteil des Nationalparkes
Föhrauer Filz
nördlich Riedlhütte
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
nein
durch VO der Reg. v. Niederbayern v. 24.7.1997 wohl aufgehoben, da Bestandteil des Nationalparkes
Braun-SeggenSumpf, stark
entwässert
östlich Siebenellen
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 53.05, geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Heckengebiet
südlich Reichenberg, nahe Gemeindegrenze
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 13
Peiffengrasstreuwiese,
Nasswiesenbrache
südlich Höhenbrunn (Auwiese)
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 49.4, z. T. geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Magerwiese,
Heckenlandschaft
südlich Riedlhütte
Naturschutzgebiet
(§ 23 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 49.5
Nationalpark
Bay. Wald
nördl. 2/3 des Gemeindegebietes
Nationalpark
(Art.13 BayNatSchG)
(§ 24 BNatSchG)
ja
Guglöd als Insel im Nationalpark
ausgespart
Bieblstein mit
Ahorn
Bergstation Skilift
St. Oswald
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Steingruppe am Ostrand Ortskern
SteinmannsSt. Oswald
biegel
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Hoher Stein
Ortskern St. Oswald
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Ahorn
Ortskern St. Oswald
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Esche
Ortskern St. Oswald
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Hoher Fels
St. OswaldDraxlschlag (Gemeindebauhof)
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Zwei Linden
Höhenbrunn, Anger
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
20
Eschengruppe
mit Kreuz
Riedlhütte, AntonHilz-Strasse
Naturdenkmal
(§ 28 BNatSchG)
ja
Innerer Bayerischer Wald
nördliche 2/3 des
Gemeindegebietes
Landschaftsschutzgebiet
(§ 26 BNatSchG)
ja
bis auf zwei kleine Flächen östlich Riedlhütte und nördlich St.
Oswald im Nationalpark, in diesem nicht dargestellt
Naturpark Bayerischer Wald
Gemeindegebiet
Naturpark
(Art.15 BayNatSchG)
(§ 27 BNatSchG)
geplant
Grenze des Schutzbereiches
noch nicht ausreichend festgelegt, daher nicht dargestellt
Feuchtgebiet
südw. Haslach
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag Biotopkartierung, erfüllt Voraussetzungen, Biotop
55.1, geschützt nach Art. 23
BayNatSchG; im Golfplatz
Nass- u. Streuwiese
nordöstlich Siebenellen (Waldlichtung am Stadtschneider)
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 52.07, geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Nasswiese
westlich Siebenellen
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 52.01, geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Nasswiese,
Magerwiese
nordöstlich St. Oswald
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 177.15, .17
z.T. geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Biotopkomplex
(Feuchtflächen
etc.)
westlich St. Oswald Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag Biotopkartierung, erfüllt Voraussetzungen, Biotop
51.5, geschützt nach Art. 23
BayNatSchG
Nasswiese
westlich St. Oswald Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag Biotopkartierung, erfüllt Voraussetz., Biotop 51.4
Feuchtgebiet,
Nasswiese
westlich St. Oswald-Draxlschlag
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag Biotopkartierung, erfüllt Voraussetzungen, Biotop
51.1, z, T. geschützt nach Art. 23
BayNatSchG
ausgedehnter
StreuwiesenNasswiesenKomplex, Pfeiffengraswiese
nördlich Höhenbrunn
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 69, geschützt
nach Art. 23 BayNatSchG
Teilfläche Heckengebiet
Ostrand Reichenberg
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 13.10 usw.,
Pfeiffengrasstreuwiese
südöstlich Riedlhütte
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 44.17, geschützt nach Art. 23 BayNatSchG
Ohetal (u. a.
Nasswiese)
nordwestlich Riedlhütte
Landschaftsbestandteil
(§ 29 BNatSchG)
V
Vorschlag ABSP, erfüllt Voraussetzungen, Biotop 44.3 usw.,
Standort für gepl. Kläranlage darinnen
Anmerkungen: „erfüllt die Voraussetzungen“ in der Tabelle heißt, dass in dem Landschaftsplan festgestellt wird, dass die
fachlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung gemäß § 23 (Naturschutzgebiet) oder § 29 (Landschaftsbestandteil)
des BNatSchG gegeben sind. V = Vermerkt im Flächennutzungsplan als Übernahme aus dem Landschaftsplan.
Vorhandene, geplante oder vorgeschlagene Schutzflächen innerhalb des Nationalparkes wurden nicht aufgenommen.
21
3.3.2
Biotope, Feuchtflächen, Trockenflächen, Schutz- und Pflege der Landschaft, Ökokonto, Bachtäler
und Talauen, Baum- und Strauchbestände etc. – Übernahmen aus dem rechtsgültigen Landschaftsplan
Vorrangflächen für eine naturnahe Vegetation und Fauna sind Biotope. Es sind dies wertvolle Lebensräume für die Pflanzen und die Tierwelt. Die Biotope tragen wesentlich zur Erhaltung und Sicherung einer gesunden Umwelt bei. Ein Netz von Biotopen dient der Stabilität des Naturhaushaltes und
sorgt zugleich für eine vielfältige, erholungswirksame Landschaft. Der größte Teil der Biotope ist
durch menschliche Nutzung über Jahrhunderte hinweg entstanden und benötigt die traditionelle Nutzung, um dauerhaft zu bestehen. Der Status „Biotop“ beinhaltet alleine noch keinen gesetzlichen
Schutz dieser Flächen. In vielen Fällen sind die Biotope aber durch allgemeine gesetzliche Regelungen geschützt, z. B. durch den Art. 23 des BayNatSchG, den § 20 ff des BNatSchG oder das Naturschutzergänzungsgesetz (Hecken).
Angestrebt wird, die Biotope zu sichern und miteinander zu vernetzen mittels Optimierung vorhandener oder durch die Anlage neuer linearer Strukturen, also ein Verbundsystem aufzubauen. Damit
sollen überlebensfähige Populationen und der Artenaustausch gesichert werden. Weiteres ist aus
dem nachfolgenden Absatz zu den „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft“ ersichtlich. Ferner ist es angebracht, die vorhandenen Biotope durch Pufferstreifen zu intensiv genutzten Flächen zu stärken oder zu kleine Biotope durch die Extensivierung
anliegender Flächen zu vergrößern.
In den Flächennutzungsplan wurden die Biotope mit der amtlichen Nummer aus dem Landschaftsplan übernommen (TK 7146, das ist südlich der Linie Reichenberg - Siebenellen), nördlich davon
(TK 7046) wurden die Nummern aus der amtlichen Biotopkartierung direkt übernommen. Im Bereich
des Nationalparkes wurden die Biotope nicht extra gekennzeichnet. Weiteres siehe Biotopkartierung
Bayern und Landschaftsplan.
Feuchtflächen erfüllen auf Grund ihrer regulierenden Wirkung auf den Wasserhaushalt und das
Klima eine wichtige Aufgabe für die Bodenfruchtbarkeit, sie sind Lebensraum vieler bedrohter Tierund Pflanzenarten, sie sind ein charakteristischer Bestandteil der Erholungslandschaft. Zu den
Feuchtflächen (Übergangsmoore, Hochmoore, Moorwald u. Feuchtwald, Nass- und Feuchtwiesen,
Röhrricht, Großseggenriede, Hochstaudenfluren) gehört der größte Teil der Biotope. In den Flächennutzungsplan wurden die nach Art. 23 (1) BayNatSchG und § 30 (2) BNatSchG geschützten
Feuchtflächen übernommen, soweit sie außerhalb des Nationalparks liegen. Es sind dies Nasswiesen verschiedener Ausprägung und Nasswiesenbrachen. Ein Teil der Bereiche mit einem besonders
hohen Anteil an Feuchtflächen wurden in dem Landschaftsplan daneben als „Flächen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ gekennzeichnet, in den Flächennutzungsplan wurden sie auch so übernommen. Die einzelnen Typen und genaue Beschreibung sowie
die Ziele sind aus dem Landschaftsplan ersichtlich. Die Feuchtflächen sind in erster Linie durch Aufforstungen gefährdet, Streu-, Nass- und Feuchtwiesen auch durch Verbrachung. Angestrebt wird eine Erhaltung der Feuchtflächen und ihre Lebensgemeinschaften, auch sollen die brach gefallenen
Flächen wieder entsprechend bewirtschaftet werden.
Trockenflächen, Magerrasen sind ebenfalls Lebensräume vieler seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, sie sind zugleich bedeutende Bestandteile der Erholungslandschaft. Die nach
Art. 23 (1) BayNatSchG und § 30 (2) BNatSchG geschützten Flächen mit Borstgrasrasen, Wechselfeuchtezeigern, Zwergstrauchheide wurden zusammengefasst gesondert gekennzeichnet; sie sind
selten und auf kleine Flächen beschränkt (z. B. bei Haslach im Golfplatz). Die ebenfalls unter den
Art. 23 (1) BayNatSchG fallenden reichlicher vorhandenen Magerwiesen wurden im Flächennutzungsplan nicht dargestellt, sie sind aus dem Landschaftsplan ersichtlich.
Wassergeprägte Biotope sind vor allem die Bäche und Gräben, Quellen und die wenigen Stillgewässer. Sie sind, soweit naturnah, nach Art. 23 BayNatSchG und § 30 BNatSchG geschützt (z. B.
Große und Kleine Ohe mit ihren Zuflüssen). Angestrebt wird die Schaffung von fünf Meter breiten
ungedüngten Pufferstreifen entlang der Bäche, naturfern ausgebaute Teile der Bäche und Gräben
sollen renaturiert und die Restwasserführung erhöht werden (z. B. Kleine Ohe). Im Flächennutzungsplan wurden diese und weitere naturnahe Gewässer als Biotope gesondert gekennzeichnet.
Die Gewässerschutzstreifen sind aus grafischen Gründen nicht gesondert dargestellt, sie sind laut
Legende den Gewässern zugeordnet. Die Quellen wurden im Flächennutzungsplan als Übernahme
aus dem Landschaftsplan gesondert gekennzeichnet. Angestrebt wird ihr Erhalt (keine Aufforstung,
Verfüllung, Fassung, Teichanlage, Entwässerung). Dies und weiteres ist genauer aus dem Landschaftsplan ersichtlich.
22
Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft wurden aus dem
Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan übernommen. Sie zeichnen sich durch hohe Biotopdichte und zahlreiche Kleinstrukturen aus. In diesen Gebieten soll in besonderem Maß auf die Beibehaltung oder Wiederaufnahme biotopprägender Nutzungsformen oder die Durchführung gezielter
Pflegemaßnahmen, in Teilbereichen auch auf eine Nutzungsextensivierung hingewirkt werden. Der
Schwerpunkt von Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen soll hier liegen, die gezielte Aufwertung dieser Flächen soll zur Verbesserung der Situation des Arten- und Biotopschutzes sowie
des Ressourcenschutzes beitragen. Die ökologischen Schwerpunktgebiete sind zugleich Bereiche,
in denen die Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz im Zuge der Eingriffsregelung nach § 1a
Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgen sollen. Die Erstellung von Pflege- und
Entwicklungsplänen wäre günstig.
Die relativ hohe Zahl dieser Gebiete verdeutlicht die Bedeutung des Gemeindegebietes für den Arten- und Biotopschutz und die Sicherung des Landschaftshaushaltes. In wesentlichen Teilen weisen
sie zugleich eine besondere Eignung für eine naturbezogene Erholung auf. Die Schwerpunktgebiete
sind durch ihre Lage im Landschaftsschutzgebiet oder als Feucht- und Trockenflächen, Hecken etc.
bereits geschützt, für weitere Bereiche gibt es Schutzvorschläge nach dem Regionalplan sowie dem
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern. In der nachfolgenden Tabelle 7 wurden die Gebiete aufgelistet.
Tabelle 7
Schwerpunktgebiete zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Ausgleichsflächen
Nr.
Bezeichnung
örtliche Lage
Aufgaben, Ziele (Auswahl), Hinweise
1
Bachmulde, ErlenEschen-Feuchtwald,
Magerwiese
südöstlich St. OswaldDraxlschlag
keine Erstaufforstung, Ausmagerung der Feuchtwiesen, Feuchtwald geschützt (Art. 23 BayNatSchG und
§ 30 BNatSchG), Ausgleich für Siedlungsentwicklung
St. Oswald
2
Nass- und Feuchtwiesen, Nasswiesenbrache, Feuchtwald, Bachmulde
westlich St. OswaldDraxlschlag
Ausmagerung der Feuchtwiesen, Beseitigung Gehölzanflug; Ausgleich für Siedlungsentwicklung St. Oswald;
keine Erstaufforstung, verknüpfen mit gleichartigen Biotopen; Nasswiesen u. -brache, Hochstaudenflur und
Feuchtwald geschützt (Art. 23 BayNatSchG und § 30
BNatSchG), z.T. zur Unterschutzstellung nach § 29
BNatSchG (Geschützte Landschaftsbestandteile) vorgeschlagen
3
Nasswiese u. –
nordöstlich St. Oswald
brache, Magerwiese,
Fischteich
keine Erstaufforstung, Verknüpfung mit gleichartigen
Biotopen, Ausgleich für Siedlungsentwicklung; Nasswiese geschützt (§ 30 BNatSchG), z.T. zur Unterschutzstellung nach § 29 BNatSchG (Geschützte
Landschaftsbestandteile) vorgeschlagen
4
Nasswiese, Magerwiese, Feuchtwiese
nördlich Totenmann
vorwiegend extensiv nutzen, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, keine Erstaufforstung, Nasswiese u.
Magerwiese geschützt (Art. 23 BayNatSchG und § 30
BNatSchG)
5
Feuchtwiese, Nasswiesenbrache
nördlich Höhenbrunn
vorwiegend extensiv nutzen, keine Erstaufforstung,
Gehölzanflug beseitigen, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Nasswiese geschützt (§ 30 BNatSchG);
Ausgleich Siedlungsentwicklung
6
Nass- und Feuchtwiese, landw. Flur
östlich Riedlhütte
Ausmagerung Feuchtwiese, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Erhalt Standortverhältnisse, Durchgrünung der ausgeräumten Flur, keine Erstaufforstung,
Nasswiese geschützt (§ 30 BNatSchG); Ausgleich
Siedlungsentwicklung
7
Ohetal, Feuchtaue,
Feuchtwiese u. –
brache, Nasswiese
südöstlich Riedlhütte
Ausmagerung Feuchtwiese, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Erhalt Standortverhältnisse, keine
Erstaufforstung, Nasswiese geschützt (§ 30
BNatSchG); Ausgleich Siedlungsentwicklung
23
8
Ohetal, Nasswiesen
u. –brache, Feuchtwiese
südlich Riedlhütte
Ausmagerung Feuchtwiese, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Erhalt Standortverhältnisse, keine
Erstaufforstung, Nasswiese u. –brache geschützt (§ 30
BNatSchG); Ausgleich Siedlungsentwicklung; z.T. zur
Unterschutzstellung nach § 29 BNatSchG (Geschützte
Landschaftsbestandteile) vorgeschlagen
9
Ohetal, Nasswiesen
u. –brache, Feuchtwiesen
südlich und westlich
Riedlhütte
Ausmagerung Feuchtwiese, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Erhalt Standortverhältnisse, keine
Erstaufforstung, Nasswiese geschützt (§ 30
BNatSchG); Ausgleich Siedlungsentwicklung; z.T. zur
Unterschutzstellung nach § 29 BNatSchG (Geschützte
Landschaftsbestandteile) vorgeschlagen (Norden)
10
Feuchtwiese, Nasswiese
nördlich Riedlhütte
Ausmagerung Feuchtwiese, Verknüpfung mit gleichartigen Biotopen, Erhalt Standortverhältnisse, keine
Erstaufforstung, Nasswiese geschützt (§ 30
BNatSchG); Ausgleich Siedlungsentwicklung;
Anmerkung: Übernahme aus dem Landschaftsplan, dort jedoch nicht nummeriert. Weiteres, insbesondere die detaillierten
Ziele: s. Landschaftsplan.
Für die Aufnahme in das Ökokonto eignen sich besonders Flächen, die nach dem Landschaftsplan
nur einen geringen bis mittleren faunistischen und floristischen Wert aufweisen und durch entsprechende Optimierungsmaßnahmen landschaftsökologisch aufgewertet werden können. Der Landschaftsplan ermöglicht eine Flächenbevorratung im Sinne eines kommunalen Ökokontos, indem er
zum einen entsprechende Suchräume vorgibt (s. auch vorhergehende Tabelle 7), zum anderen geeignete Flächen im kommunalen Besitz vorschlägt. Letzteres und die konkrete Darstellung der bewerteten Flächen ist Sache eines eigenen Planwerkes.
Das Planungsgebiet ist im Allgemeinen mit Hecken- und Feldgehölzen gut ausgestattet. Eine Ausnahme sind die Bereiche nordöstlich und nördlich Riedlhütte, nördlich St. Oswald und östlich Haslach. Hier und nördlich Höhenbrunn sind bescheidene Ergänzungen durch Hecken und Bäume an
Grundstücksgrenzen bzw. Straßen sowie die Bepflanzung von Bachrändern angebracht (z. B. östlich
u. westlich des Ziegelhüttenweges in Riedlhütte, nördlich Höhenbrunn, am unteren Haslacher Bach).
Im Flächennutzungsplan wurden die geplanten Pflanzungen als Übernahme aus dem Landschaftsplan ohne genaue Standortfestlegung symbolhaft dargestellt. Die bestehenden Hecken, Feldgehölze
und bachbegleitenden Gehölze sind meist als Biotope erfasst. Das Planungsgebiet weist im südlichen Viertel wertvolle Heckenbereiche auf, vor allem westlich und östlich Reichenberg, um Höhenbrunn, nördlich und östlich St. Oswald und südlich Haslach. Ziel ist es, die Grünbestände zu erhalten, zu pflegen und in einzelnen Bereichen zu ergänzen. Dazu ist auch die Erhaltung des jetzigen
Flurgefüges notwendig. Auf den Landschaftsplan und seine Erläuterung wird verwiesen.
Die Bachtäler und Talauen wurden, gestützt auf den Landschaftsplan, in dem Flächennutzungsplan
gesondert hervorgehoben (wobei sie im Wald keine eigene Farbsignatur erhielten). Die Bach- und
Wiesentäler sind offen zu halten, sie sind von weiterer Bebauung, aber auch von Aufforstungen frei
zu halten. Zu erhalten bzw. herzustellen ist ihre ökologisch räumlich wirksame Durchgängigkeit
(auch als Wander- und Ausbreitungsgebiet für Tiere und Pflanzen) und ein störungsfreies
Überschwemmungs- und Abflussgebiet. Die grundwassernahen Standorte sollen zum Schutz des an
sie gebundenen Lebensgemeinschaften erhalten bleiben, gleichzeitig dient dies der Erhaltung der
Grundwasserqualität und -quantität. Die Täler sollen als Dauergrünland genutzt werden, möglichst
extensiv.
Als Hecken- und Rankenlandschaften sind insbesondere zu nennen das Gebiet westlich und östlich Reichenberg, südlich und beidseitig Höhenbrunn, nördlich und östlich St. Oswald-Draxlschlag
sowie südlich Haslach. Das flurstücksorientierte Gefüge soll erhalten und gepflegt, die Hecken ergänzt und die Flächen dazwischen möglichst extensiviert werden. Eine Aufforstung oder gar Bebauung muss unterbleiben (die Gebiete im Anschluss an die Orte sind durch Baudruck gefährdet). Nach
Art. 16 des BayNatSchG sind Hecken, Feldgehölze und -gebüsche vor Fällung, Rodung oder anderen Beeinträchtigungen zu schützen. Auf den Landschaftsplan mit seiner Erläuterung wird verwiesen.
24
4.
Siedlung
4.1
Ortsbild
4.1.1
Ortsbeschreibung
Sankt Oswald ist eine Klostergründung des späten 14. Jahrhunderts. Das Kloster konnte sich lange
Zeit nicht richtig entwickeln, erst zum Ende des 16. Jahrhunderts hatte es als Propstei des Klosters
Niederalteich Bestand.
St. Oswald, d.h. die Klosteranlage, wurde als Rodung vor dem eigentlichen Gebirgsanstieg, südlich
der großen Filze angelegt. Das "Kloster" liegt am oberen Ende eines sich hier flach aufweitenden
Bachtales unterhalb eines kleinen Rückens, nach Süden orientiert. Später entstand östlich davon,
deutlich abgesetzt, das Dorf Draxlschlag am bzw. auf den genannten mäßigen Geländerücken. Dieses Dorf bestand aus einer eher regellosen, dichten Anhäufung von nicht allzu großen Höfen. Dazu
kamen kleinere Anwesen in lockerer Anordnung im Norden und Streubebauung an der Straße nach
Rosenau/Grafenau im Süden. Der felsige Rücken zwischen Ortskern und Norderweiterung blieb lange Zeit frei, er ist jetzt noch nicht voll bebaut (s. Katasterplan von 1828).
St. Oswald und Draxlschlag 1828
Maßstab 1 : 10 000
25
St. Oswald und Draxlschlag 1994
Maßstab 1 : 10 000
26
Inzwischen ist das Kloster mit Draxlschlag zusammengewachsen, hat aber seine Randlage behalten. Die ehem. Klosteranlage mit der neubarocken Pfarrkirche stellt das Merkzeichen von St. Oswald
dar, sie bestimmt das Ortsbild, ohne es zu dominieren. Dabei trägt die freie Wiesenmulde davor wesentlich zur positiven Wirkung bei.
Der Ortskern von St. Oswald wird durch den baumbestandenen Hügel-/Felsrücken nach Norden begrenzt, wenn auch die Bebauung stärker verdichtet wurde. Dieser Rücken setzt sich nach Osten und
Westen fort. Im Osten ist der alte Ortsrand im Wesentlichen noch erhalten, das Dorf geht harmonisch in die Wiesenflur über. Das Zentrum des Ortes wird durch Fremdenverkehrsbetriebe (z. T.
wuchtige Bauten) und Wohnbebauung bestimmt.
Nach Westen, hinten dem "Kloster" Wohnbebauung und das ehem. Gebäude der Schule. Der anschließende flache Wiesenrücken mit seinem sporadischen Bewuchs bildet einen ansprechenden
Ortsrand. Nach Süden erstreckt sich bandartige Wohnbebauung üblicher Art, im unteren Teil blasenartig aufgeweitet. Sie findet am Waldrand ihr Ende. Im Osten Gewerbe ohne optischen Zusammenhang mit dem Ort selbst und für das Ortsbild ohne Bedeutung.
Die Ortschaft St. Oswald ist in ihrer Wirkung für die Landschaft auf einen relativ kleinen, durch Wälder begrenzten Raum beschränkt. Das Ortsbild wird durch den kompakten Kern mit den Großbäumen am felsigen Rücken und die ehem. Klosteranlage bestimmt. Ein eigentlicher Ortsmittelpunkt
fehlt, die Hauptstraße durchzieht in Süd - Nord - Richtung den Ort ohne besondere Unterbrechungen. Neuerdings wurde an der Abzweigung zur Klosterkirche in günstiger Lage ein Ortsplatz angelegt, welcher optisch mit der Kirche gut harmoniert. Die Zone zwischen diesen und der Kirche (Klosterallee) darf keinesfalls bebaut werden. Auffällig die zahlreichen Großbäume im Ort, in Verbindung
mit den Freiflächen an der Dorfstraße (Goldener Steig, Lusenstraße) ergibt dies ein angenehmes
Bild des ländlichen Erholungsortes.
Die Vorstatt im Süden prägen Ein- und Zweifamilienhäuser, unterbrochen durch eine "grüne" Felspartie. Im Norden ebenfalls zunehmende Wohnhausbebauung neuer Art, in der die älteren Anwesen
untergehen. In geringem Abstand eine Wohnstreusiedlung (Totenmann). Klare, erhaltenswerte Ortsränder im Osten (Hügelrücken "oberhalb" des Dorfes, harmonischer Übergang in die Wiesenflur) und
Westen (ehem. Kloster, kleine abgeschlossene Wohnsiedlung). Diffuse Ortsränder im Norden und
Süden, belanglose Ortseingänge.
Für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind: Randlage des ehem. Klosters/der Pfarrkirche mit
der freien Wiesenmulde davor, Bewuchs am Hügel-/Felsrücken im Ort mit Verbund zur freien Flur
und anschließendem freien Rücken bzw. Südhang (Grünstrukturen, Erholung etc.).
Riedlhütte wurde Anfang des 16. Jahrhunderts erstmals als Standort einer Glashütte erwähnt. Es ist
anzunehmen, dass ein eigentlicher Ort nicht bestand. Aus dem Katasterplan von 1829 ist erkennbar,
dass der ganze Ort aus einem Glashüttengut, mit einigen zugehörigen Häusern an dem Weg zum
Rachel (Pocherstrasse) und einer Mühle (Pocher?) westlich davon an der Ohe bestand. Inzwischen
hat sich ein ausgedehnter Ort mit dem Charakter einer Vorstadtsiedlung entwickelt.
Riedlhütte 1828
Maßstab 1 : 10 000
27
Riedlhütte 1989
Maßstab 1 : 10 000
Riedlhütte liegt in einer Rodungsinsel, welche von der Kleinen Ohe durchflossen wird. Der "Ortskern"
besteht aus der ehemaligen Glasfabrik in der Oheaue, welche an der Stelle der Mühle entstand und
einigen größeren Wohn- und Wirtschaftsgebäuden gegenüber bzw. östlich davon an der Stelle, wo
sich das Gut befand. Am Hang nördlich davon die neue Kirche, mit einer großzügigen Grünfläche.
Sie bildet das eine Merkzeichen von Riedlhütte, die frühere Glasfabrik das zweite. Beidseitig dieses
"Kernes" zieht Wohnbebauung der üblichen Art den Ohehang hinauf, um sich auf der anschließenden "Ebene" in Richtung Waldrand immer mehr auszubreiten. Dabei wurde der Felsbuckel im Mittelbereich ausgespart, er bildet, wie der Bereich bei der Kirche, die zweite Unterbrechung der ansonsten einförmigen Ein- und Zweifamilienhausbebauung. Der südwestliche Gegenhang zu diesem Siedlungsbereich wurde vor allem in den 50er- und 60er-Jahren besiedelt, er wird vom Waldrand begrenzt. Hier am oberen Hang einige landwirtschaftliche Anwesen, damit ein ländlicher Anklang.
Insgesamt macht Riedlhütte den Eindruck einer vorstädtischen Siedlung im Grünen mit einer Industrieanlage im Zentrum.
28
Reichenberg 1971
Maßstab 1 : 10 000
Das alte Angerdorf Reichenberg entstand auf dem Hügelzug, welcher das Tal der Großen Ohe nach
Süden begrenzt. Die Dorfstraße verläuft am Hügelrücken, der leicht nach Nordwesten abfällt. Die
Anwesen sind um einen mäßig breiten, gestreckten Anger dicht aufgereiht. Die Wohnhäuser sind
giebelständig zum Anger ausgerichtet, desgleichen die parallel angeordneten Wirtschaftsgebäude.
Nach hinten anschließend die Streifenflur. Nur die wenigen größeren Anwesen sind zur Flur durch
einen Querbau optisch geschlossen, ansonsten schließt an den Wohnteil der Wirtschaftsteil in gleicher Richtung an. Das Dorf zeigt an den Längsseiten noch den alten Siedlungsrand, die Bebauung
geht harmonisch in die heckenreiche Wiesenflur über.
Das Ortsbild erscheint zwar noch dörflich - ländlich, jedoch sind landwirtschaftliche Betriebe kaum
noch vorhanden. Die Nutzung wird vom Wohnen und, untergeordnet, vom Fremdenverkehr bestimmt. Die Erhaltung der Baustruktur, des Dorfbildes wird damit schwierig. Eine Tendenz zur Ansetzung von Wohnbauten hinter den ehem. Höfen und damit zur Zerstörung der Harmonie mit der freien
Flur ist erkennbar.
Im Westen wurde dem Dorf planmäßig eine größere Wohnsiedlung angefügt, wodurch Reichenberg
mit Riedlhütte zusammengewachsen ist. Diese Entwicklung erfolgte in den letzten 40 Jahren. Nach
Osten wurden regellos entlang vorhandener Wege reine Wohnhäuser angesetzt. Das Ortsbild wird
damit bisher nicht allzu negativ verändert (mäßiger Umfang, gute Durchgrünung).
Charakteristisch ist für Reichenberg der Anger, die giebelständige Anordnung der Anwesen dazu
und die anschließende Streifenflur mit ihren Hecken und Gehölzen. Insgesamt hat Reichenberg sein
Bild als eigenes Angerdorf noch bewahrt. Damit dies auch weiter so bleibt, ist die Neubebauung im
Wesentlichen wie bisher auf die Siedlung Richtung Riedlhütte zu lenken.
29
Reichenberg 1989
Maßstab 1 : 5 000
30
Das Angerdorf Höhenbrunn liegt in einer leichten Einsattelung hart an dem Hang zum nächsten
Talzug im Süden. Das Gelände um das Dorf ist relativ eben, nur am Südrand fällt es steil ab. Der
Anger folgt dem Sattel, d.h. er ist vor allem nach Süden geneigt. Beidseitig ist der Anger von Höfen
gesäumt, deren Hauptgebäude durchweg giebelständig auf ihn ausgerichtet sind. Die Anwesen bilden teilweise geschlossene Höfe. Nach Norden und Süden war der Anger ursprünglich offen, erst relativ spät wurde er durch je einen kleineren Hof geschlossen. Die Randbebauung zeigt kein einheitliches Bild mehr. Zwei mächtige Linden im Ortskern bereichern das Bild. Störend sind das Feuerwehrhaus im Anger und der Containerstandplatz.
Der alte Kern des Ortes wird von den Höfen geprägt, wenn auch die Landwirtschaft nur noch
schwach vertreten ist. Im Süden und Norden haben sich an den alten Ort "Wohnsiedlungen" angelegt. Im Süden ist dies nicht so ausgeprägt, die Erweiterung wirkt, bis auf den Westausläufer, noch
dörflich. Sie ist bereits in den Hang abgerutscht, d.h. sie hat die natürliche Grenze überschritten.
Durch die starke Eingrünung stört sie bisher das Gesamtbild wenig. Eine Erweiterung in den Bereich
der Hecken und Feldgehölze würde allerdings das Gesamtbild schwer schädigen. Im Westen geht
die Angerbebauung harmonisch in die Wiesenflur über. Nach Osten erweitert sich der Ortskern, hier
dominiert eine Stallanlage.
Im Norden hat sich die Streubebauung innerhalb der letzten Jahrzehnte zu einer Wohnsiedlung verdichtet, welche fingerartig entlang von vorhandenen Straßen und Wegen in die freie Landschaft
wuchs. Es fehlt jeder nennenswerte Baum- und Heckenbestand, das Erscheinungsbild ist kaum noch
ländlich - dörflich. Durch die Lage "hinter" dem Dorf und die einfassenden Wälder sowie die leichte
Muldenlage wird das Landschaftsbild kaum, das Ortsbild weniger gestört.
Höhenbrunn liegt trotz Hochlage flach in der Landschaft, es wird von außen von Wohnbauten beliebiger Art bestimmt. Einprägsame Elemente fehlen. Nach Osten liegt der Ort eher offen, ansonsten
wird er von Wäldern, im Süden von einer ausgeprägten Heckenlandschaft eingefasst. Merkmal des
Dorfes ist der Anger, der nach Anlage und Umbauung noch die ursprüngliche Struktur bewahrt hat.
Nur wenn die Neubebauung auf den Norden gelenkt wird, ist es möglich, das alte Bild, die Siedlungsstruktur, die Einheit des alten Ortes mit der freien Flur zu erhalten.
Höhenbrunn 1828
Maßstab 1 : 5 000
31
Höhenbrunn 1989
Maßstab 1 : 5 000
Das Dorf Haslach wurde auf einer kleinen Terrasse oberhalb des Tales der Kleinen Ohe angelegt.
Es hat eine auffällige Lage. Die Dorfstraße folgt der Geländeform, sie verläuft fast auf gleicher Höhe
entlang der Terrassenkante. Die Anwesen wurden durchweg auf der Westseite der Straße errichtetet, d.h. in dem flacheren Bereich. Hinter den Höfen steigt der Hang mäßig zum Wald hin an. Die Höfe haben nur noch zum Teil direkten Anschluss an die freie Flur. Die Anwesen sind mit ihrem Wohnteil giebelständig zur Straße ausgerichtet. Im 19. Jahrhundert wurden einige wenige Anwesen am
Talhang, d.h. östlich der Dorfstraße, errichtet und auch hangaufwärts hinter dem Dorf. Ferner verlängerte sich der Ort etwas nach Norden.
Richtig gewachsen ist Haslach jedoch erst im 20. Jahrhundert. Im Westen entstanden in Abkehr vom
eigentlichen Ort einige kleine Anwesen, die sich in den letzten Jahrzehnten, besonders seit den 90er
Jahren zu einem Siedlungsband von rd. 700 Metern verdichteten. Insgesamt hat sich die Ortschaft
inzwischen in der Länge verfünffacht. Das Siedlungsband im Westen liegt "um die Ecke" und ist daher als Bestandteil von Haslach schwerlich erkennbar. Dadurch stört diese Siedlung das Ortsbild
wenig, durch die Lage in einer mit Hecken und Feldgehölzen durchsetzten Flur desgleichen das
Landschaftsbild kaum.
Im Westen der Ortschaft Haslach ist ein Golfplatz entstanden, der das Landschaftsbild nur gering
beeinflusst.
32
Der Ort Haslach zerfällt in zwei Teile. Im Norden das alte Dorf, mit seiner geschlossenen Baukante
zum Ohetal, wird von landwirtschaftlichen Anwesen und den großen Bäumen in seinem Erscheinungsbild bestimmt. Es wirkt stark in die Landschaft. Im Westen die Bandbebauung entlang der
Kreisstraße, durch den Hangknick von eigentlichen Ort getrennt, zeigt das Bild einer bandartig in die
freie Flur ragenden, durchgrünten Wohnsiedlung.
Wesentlich für das Ortsbild des Dorfes ist der Erhalt der Bäume im Ort und der restlichen freien Flächen östlich der Dorfstraße. Bei der "Siedlung" ist eine weitere stärkere Verdichtung zu vermeiden,
insbesondere aber eine Bebauung an dem steilen Hang oberhalb der Kreisstraße.
Haslach 1828
Haslach 1989
Maßstab 1 : 5 000
Maßstab 1 : 5 000
33
4.1.2
Baudenkmale
Es sind nur sehr wenige Baudenkmale vorhanden. Neben der Kirche St. Oswald und zwei Kapellen
sind es der Osttrakt des ehem. Klosters und je ein Bauernhaus in Draxlschlag und Guglöd. Dazu
kommt noch ein Flurdenkmal bei der Graupsäge und der Triftkanal östlich Riedlhütte. Die Baudenkmale wurden im Flächennutzungsplan vermerkt.
4.1.3
Bodendenkmal
Als solches wurde ein spätmittelalterlich–neuzeitlicher Goldseifenhügel südsüdöstlich von Riedlhütte
in den Flächennutzungsplan eingetragen. Das noch in Spuren oberirdisch sichtbare Bodendenkmal
und sein Umgriff genießen den Schutz des Art. 7, Abs. 1 und 4 des Denkmalschutzgesetzes.
4.2
Bauliche Nutzung
Von dem gesamten Gemeindegebiet werden rd. 3,6% als Gebäude- und Freiflächen genutzt, mehr
als eine Verdoppelung seit 1980. Unter Berücksichtigung des zu rund Dreiviertel unbesiedelten Gemeindegebietes ist der Anteil der Gebäude- und Freiflächen hoch. Es dominiert die Wohnnutzung.
St. Oswald/Draxlschlag: Im Ortskern Wohnen mit Dienstleistung (meist im Zusammenhang mit dem
Fremdenverkehr - Hotels, Pensionen, Gaststätten -), etwas Handwerk und Landwirtschaft (Nebenerwerb). Im Südteil (Vorstatt etc.) nur Wohnen. Im Norden (Totenmann) Wohnen, im Nordwesten davon etwas Landwirtschaft im Nebenerwerb, z.T. Beherbergung.
Riedlhütte: Im Ortskern öffentliche und private Dienstleistungen. Nach Norden anschließend dominiert das Wohnen, durchsetzt mit einigen Kleinbetrieben (Glasveredelung), Pensionen und Gaststätten. Im Osten und Nordosten ebenfalls Wohnen, aber mit landw. Nebenerwerbsbetrieben durchsetzt
und etwas Beherbergung. Im Süden, südlich und westlich der Fabrik, fast nur Wohnen mit einigen
Pensionen.
Guglöd: etwa gleichwertig Wohnen und Landwirtschaft (Nebenerwerb), etwas Beherbergung.
Haslach: alter Ort Wohnen und Landwirtschaft gleichwertig, Gaststätte, Handwerksbetrieb. Siedlung
im Westen Wohnen mit drei landw. Nebenerwerbsbetrieben, Golfplatz im Westen.
Höhenbrunn: im Ortskern Landwirtschaft (z.T. Haupterwerb), Gastgewerbe, etwas Handwerk, Wohnen. Am Südrand nur Wohnen, bei der Norderweiterung ebenfalls.
Reichenberg: fast nur Wohnen, am Anger zwei landw. Nebenerwerbsbetriebe und Gaststätten.
Südlich des Angers nur Wohnen, desgleichen die Nordsiedlung (Hüttenfeld).
Siebenellen: es dominiert das Wohnen, daneben 1 Gaststätte, Pension, 2 landw. Nebenerwerbsbetriebe.
4.3
Baurecht
Für das Gemeindegebiet besteht ein genehmigter Flächennutzungsplan, erstellt im Rahmen der Planungsgemeinschaft Nationalpark Bayerischer Wald (wirksam seit 24.01.1978), geändert mit 11
Deckblättern. Der Landschaftsplan ist im Jahre 2003 genehmigt worden, er ist im gleichen Jahr wirksam geworden.
Bebauungspläne und Ortsabrundungssatzungen sind vorhanden.
34
4.4
Planungsgesichtspunkte
Das unbebaute Planungsgebiet wird zwar landwirtschaftlich und, außerhalb des Nationalparkes,
auch forstwirtschaftlich genutzt, als Lebensgrundlage der Bevölkerung spielen diese Bereiche aber
kaum noch eine Rolle. St. Oswald - Riedlhütte ist eine gewerbliche Gemeinde und eine Arbeitergemeinde. Im produzierenden Gewerbe sind fast Zweidrittel der Arbeitnehmer tätig. Von den Erwerbspersonen haben gut 40% ihren Arbeitsplatz außerhalb des Planungsgebietes, vor allem in Grafenau
und Spiegelau. Der Fremdenverkehr soll durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Campingplatz, Golfplatz und Ferienhaussiedlung gestärkt werden.
Bei St. Oswald - Riedlhütte kann insgesamt von folgendem ausgegangen werden:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
kein Geburtenüberschuss;
kein Wanderungsgewinn;
kein Einwohnerzuwachs;
keine Zunahme der örtlichen Arbeitsplätze;
langfristig Zuwachs beim Fremdenverkehr;
Erhalt und Pflege von Natur und Landschaft als Lebens-, Erholungs- und Fremdenverkehrsgrundlage;
weitere Wandlung aller Orte in fast reine Wohnstandorte;
Bereitstellung von Bau- und Entwicklungsflächen für den Bedarf aus dem Planungsgebiet, im
geringen Umfang auch für den überörtlichen Bedarf, mit Hilfe einer aktiven Bodenpolitik der Gemeinde.
Daraus ist konkret abzuleiten, vorzubereiten und einzuplanen:
• Wohnbauflächen für den "Gesamtbedarf" in den beiden großen Orten St. Oswald (mit Teilen von
Totenmann) und Riedlhütte (mit Nordteil Reichenberg);
• Abrundung im Rahmen des konkreten Bedarfes der Ortsbevölkerung bei Haslach, Höhenbrunn
und Guglöd; Außenbereich Siebenellen;
• gewerbliche Entwicklungsflächen für das ganze Gemeindegebiet in St. Oswald und Riedlhütte
(untergeordnet);
• Sicherung des Gewerbestandortes in Riedlhütte durch Einplanung von Schutzflächen;
• Erweiterungsflächen für die zentralen Einrichtungen;
• ortsdurchdringendes Grünsystem im Bereich der Entwicklungsbereiche St. Oswald (Schwerpunkt
Geländerücken) und Riedlhütte/Reichenberg (Schwerpunkt Ohetal) unter Einbeziehung und Sicherung der Baum- und Heckenbestände;
• Besondere Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Anlagen in den Außenorten;
• Erhalt der typischen kleinteiligen Landschaft, insbesondere der Heckengebiete, der Filze und der
offenen Täler, dort keine Aufforstungen, ansonsten allenfalls kleine im Waldanschluss.
Planung
Der Ort St. Oswald besteht aus dem ehem. Kloster mit dem Namen St. Oswald und dem Dorf Draxlschlag im Osten. Dazu kam später noch die "Vorstatt" und im Norden, jenseits der Rückens, die
Streusiedlung "Totenmann". Entstanden ist ein langgestrecktes Siedlungsgebilde, welches inzwischen eine Längsausdehnung von rd. 1,5 km erreicht hat (mit Totenmann sogar 2 km). Die einzelnen Teile des Ortes sind noch erkennbar, insbesondere ist das ehem. Kloster von der neuen Bebauung noch nicht "verschluckt" worden, es hat seine prägende Bedeutung für das Ortsbild behalten.
Damit dies so bleibt, wird die davor liegende Wiesenmulde weiterhin von Bebauung ausgespart,
auch spricht die Sportanlage an ihrem Rand als Lärmquelle gegen eine Bebauung. Dieser Bereich
stellt mit den angrenzenden Gemeinbedarfs-, Sport- und Erholungsanlagen die zentrale Grün- und
Freifläche für die Ortschaft dar. Der östliche Ortsrand wird auch südlich des Rückens nicht ausgeweitet, er soll der Eigenentwicklung der vorhandenen Altbebauung überlassen werden bzw. seine
nennenswerte Bebauung erfordert eine aufwendige Straßenerschließung von Süden. Der Bereich
35
"Vorstatt" ist nicht entwicklungsfähig, es ist dort das Gewerbegebiet von St. Oswald, welches unverzichtbar ist. Zu ihm sind, um es nicht von vornherein zu entwerten, größere Schutzabstände einzuhalten.
Im Norden hat die Streusiedlung Totenmann bereits einen erheblichen Umfang.
Die beiden Orte Riedlhütte und Reichenberg sind inzwischen zu einem Siedlungsgebilde zusammengewachsen und nehmen die Hänge des Ohetales ein. Ihr Mittelpunkt bildet die frühere Fabrik im
Talboden. Riedlhütte ist als reine "Fabriksiedlung" entstanden mit den Fabrikationsanlagen im Talboden und den nach Norden und Nordosten anschließenden Arbeiterwohnungen. Hier entstanden
auch einige Versorgungsanlagen und, mit zunehmendem Wachstum Schule, Kirche, Kindergarten.
Es bildete sich ein kleiner "Ortskern" heraus, der als optisches Merkzeichen die Kirche mit dem
baumbestandenen Umfeld hat. Diesen Kern gilt es zu stärken und vor Einengungen zu bewahren.
Der Fabrikanlage im Ohetal ordnet sich die umgebende Nutzung unter, was auch bedeutet, dass
weitere Wohnbebauung im näheren Bereich zu unterbleiben hat. Bereits die vorhandenen Wohnsiedlungen, werden mit Bebauungsplan teilweise als Dorfgebiet festgesetzt (Riedlhütte-West). Umgekehrt ist auch eine Ausweitung des Industrie- und Gewerbegebietes wegen der nahen Wohnbebauung auszuschließen. Dazu kommt noch, dass der Talboden als das zentrale Gliederungs- und
Pufferelement der Ortschaft nicht weiter eingeengt werden soll.
Die Wohnsiedlung am Südhang hat als optischen Mittelpunkt die Kirche, als Hintergrund den baumbestandenen Steinriegel. Diese felsige Grünfläche befindet sich am Übergang der Hangbebauung zu
dem Wohngebiet auf der "Hochfläche", bildet eine Art Ortshintergrund und unterbricht das lange
Siedlungsband. Sie stellt für die begonnene Ausdehnung des Ortes bis fast zum Nationalpark die
zentrale Grün- und Freifläche dar. Die zukünftigen Entwicklungsflächen liegen im Westen (Hammerberg, Neuhüttenwies) und Osten (Neusiedlung). Dabei ist die Mulde im Osten frei zu halten, auf den
Schutzbereich der Sportanlagen ist zu achten.
Das Siedlungsband entlang der Ohe hat seine maximale Ausdehnung erreicht, im Osten setzt der
Friedhof das Ende, im Westen der Bereich für Kleinbetriebe (lt. Bebauungsplan Mischgebiet). Zentral
im Talboden weitere Sport- und Freizeitanlagen, günstig der Schule und den beiden Ortsteilen zugeordnet. Die anschließenden Flächen stellen Schutz- und Pufferflächen dar. Südlich der Ohe eine
ausgedehnte Wohnsiedlung am Nordhang, nicht erweiterbar, schlecht gelegen. Im Südosten dieser
Siedlung landwirtschaftliche Betriebe, deren Nahbereich frei zu halten ist.
Am Hangrücken das alte Angerdorf Reichenberg, mit dem anschließenden Wohngebiet am Nordhang bis Riedlhütte. Dieses Wohngebiet soll nach Osten nicht mehr (Wäldchen am steilen Hang erhalten), nach Westen später einmal geringfügig ausgeweitet werden. Die zweite Ausweitung erfuhr
das Dorf nach Osten, hier wurde den Rücken hinauf gebaut bzw. am Hang in die freie Flur. Beides
schadet dem Orts- und Landschaftsbild, außerdem sind die Schutzzone der Quellen sowie das Skigelände erreicht. Zwischen den beiden Siedlungen das Angerdorf, dessen Altbebauung noch Anschluss an die freie Flur hat. Hier verbietet sich die Einplanung von neuen Baugebieten. Der Nordanschluss bleibt der Eigenentwicklung der Anwesen vorbehalten. Im Süden handelt es sich um ein
Heckengebiet, auch ist die Erschließung wirtschaftlich nicht möglich. Zudem würde das Landschaftsbild und der Naturhaushalt wesentlich beeinträchtigt werden. Hier ist, wie auch im Osten, das
Ende der baulichen Entwicklung erreicht.
Bei Höhenbrunn geht es allein um die Deckung des örtlichen Bedarfes. Das zwischen den beiden
Hauptorten gelegene Dorf wird durch Wohnbebauung geprägt, die Osthälfte besteht nur aus Wohngebäuden. Der Bereich um den Anger, wo noch landwirtschaftliche Betriebe vorhanden sind, bleibt
der Eigenentwicklung der Anwesen vorbehalten. Im Westen verbietet die Rücksicht auf das Ortsbild
und die Landschaft eine Baugebietseinplanung, im Osten eine Hofanlage (Schutzbereich für den Betrieb). Der Bebauungsplan lässt hier allerdings Wohnbebauung zu. Der Norden ist für die bauliche
Entwicklung im Rahmen des örtlichen Bedarfes am besten geeignet. Es ist dort nur Wohnbebauung
vorhanden, die Einfügung in das Ortsbild und die Landschaft ist problemlos, die Erschließung vorhanden. Die Bebauung wurde hier zusammengefasst und abgerundet. Im Süden liegt der Ort hart an
der Hangkante, eine Ausweitung scheidet hier aus (u.a. Heckenlandschaft, Biotope, Feuchtflächen,
Landschaftsbild). Sehr wichtig ist der Erhalt des Angers mit seinen beiden markanten Bäumen.
Haslach besteht aus dem Kern, welcher hart an der Hangkante liegt und der "endlosen" Wohnbebauung westlich davon. Haslach hat eine auffällige Lage mit Fernwirkung. Es reicht eine Zusammenfassung und Abrundung der an der Ortsstraße aufgereihten Gebäude. Dabei scheidet eine weitere
Bebauung an dem steilen Osthang mit Rücksicht auf das Ortsbild, die Landschaft, die Topographie
und die Erschließung aus.
36
Der Wohn - Bandbebauung an der Straße nach St. Oswald fehlt der direkte Zusammenhang mit dem
eigentlichen Ort, sie liegt "um die Ecke". Durch die relativ großen Grundstücke mit Baum- und
Buschbeständen wird die negative Wirkung für die Landschaft gemildert. Daher sollte eine Verdichtung nicht angestrebt werden, auf jeden Fall muss aber eine Ausweitung, auch hangaufwärts zum
eigentlichen Ort hin, unterbleiben. Sehr wichtig ist der Erhalt der Wäldchen am Geländeknickpunkt
zwischen Ortskern und "Siedlung". Der Golfplatz setzt einer Ausweitung der Bandsiedlung nach Süden ein Ende. Die Restfläche zwischen diesem und der Siedlung sollte als Puffer unbedingt bebauungsfrei bleiben, das „Clubhaus“ ist im optischen Zusammenhang, aber ohne direkten Anschluss an
die Siedlung zu sehen.
4.5
Bauflächen
4.5.1
Wohnbauflächen
Bisherige Entwicklung
Die Wohnbautätigkeit in der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte erreichte 1980 mit 28 fertiggestellten
Wohngebäuden und 60 Wohnungen einen Spitzenwert. Bis 1988 ging die Bautätigkeit langsam zurück, um dann wieder anzusteigen. 1992 erfolgte ein gewaltiger Einbruch. Die Bautätigkeit zog dann
wieder an, 1994 wurden 62 Wohnungen fertig gestellt, die höchste jemals erreichte Zahl. Dies war
jedoch eine Sonderentwicklung, bei den Wohngebäuden wurde kein so außergewöhnlicher Wert erreicht. In diesem Jahr wurden sehr viele Kleinwohnungen (1 bis 2 Räume – Ferienappartements?)
erstellt. Seitdem bewegte sich die Wohnbautätigkeit wieder im langjährigen Mittel von 12 Wohngebäuden und 18 Wohnungen (die Sonderentwicklung 1994 herausgerechnet), das sind 3,67 Wohngebäude und 5,76 Wohnungen je 1000 Einwohner und Jahr, knapp durchschnittliche Werte. 2000
sackte sie auf 7 Wohngebäude und 9 Wohnungen ab. 2007 wurden 8 Wohnungen fertiggestellt,
2008 wurden 3 Wohnungen fertiggestellt und 2009 wurden 9 Wohnungen fertiggestellt. Bei den
Wohngebäuden werden überwiegend Einfamilienhäuser gebaut, die letzten 20 Jahre lagen die Anteile zwischen 30 und 100%. Das Verhältnis Wohngebäude zu Wohnungen betrug 1 : 2,3.
Die Wohndichte ging bis etwa 1975 stark zurück, anschließend nahm sie nur noch langsam ab.
Nach der Korrektur durch die Wohnungszählung 1987 ging sie weiter zurück, um 2000 einen Wert
von 2,12 Personen je Wohnung zu erreichen. Inzwischen sinkt sie langsam. Schwerpunkt der
Wohnbautätigkeit ist Riedlhütte/Reichenberg, gefolgt von St. Oswald/Draxlschlag.
Der Anteil der Zweit- und Ferienwohnungen war 1987 mit einem Anteil von 4,14% schon relativ hoch
(Bodenmais 6,3%, Neuschönau 3,0%). Inzwischen dürfte der Anteil noch mal angestiegen sein (z.
B. durch den Bau der 34 Kleinwohnungen 1994). Mietwohnungen waren ebenfalls im Jahre 1987 rd.
38%, für eine ländliche Gemeinde ein leicht überdurchschnittlicher Anteil. Von den Wohnungen wurden rd. 26% die letzten 30 Jahre errichtet, ein eher überdurchschnittlicher Anteil. Älter als 70 Jahre
sind rd. 15% der Wohnungen.
Planung
Eingeplant wurden insgesamt 63,9 ha Wohngebiet (WA gemäß § 4 BauNVO), wovon noch rd. 15,9
ha bebaubar sind. Baurecht (rechtskräftige Bebauungspläne) besteht für rd. 11,5 ha. Weitere
Wohnbauflächen sind in den Dorf- und Mischgebieten enthalten. Die Wohnbauflächen und für
Wohnbebauung genutzte Mischbauflächen verteilen sich auf die einzelnen Orte wie folgt:
37
Zusammenstellung der unbebauten Flächen:
WA
MD u. MI
WA,MD u. MI gesamt
Einwohner
St. Oswald/Draxlschlag
ha
1,1
%
7,0
ha
1,6
%
18,6
ha
2,7
%
11,0
%
23,0
Riedlhütte/Reichenberg
14,8
93,0
3,7
43,0
18,5
75,5
55,9
Guglöd
0
0
0,7
8,1
0,7
2,9
2,6
Haslach
0
0
1,4
16,3
1,4
5,7
7,8
Höhenbrunn
0
0
1,2
14,0
1,2
4,9
9,1
15,9
100
8,6
100
24,5
100
98,4
Gemeinde
Der Schwerpunkt der Wohnbauentwicklung liegt, wie schon bisher, ganz deutlich in Riedlhütte. Dabei wird der Ort noch weiter auseinander gezogen, das Siedlungsgebilde Riedlhütte/Reichenberg erreicht eine Länge von rd. 2,5 km. Riedlhütte hat mit der Ausweitung bis an die Grenze des Nationalparkes seine maximale Längsausdehnung erreicht. Im Osten ist ebenfalls das Ende erreicht, die
Mulde ist mit ihren Feucht- u. Nassflächen und großflächigen Drainagen ungeeignet. Sie dient zudem als Puffer zwischen der Wohnbebauung und den Sportflächen im Osten. Die langfristigen Entwicklungsflächen liegen im Norden, westlich der Wohngebiete.
In Reichenberg wurde ein erheblicher Teil des alten Ortskernes in das Wohngebiet einbezogen, wie
es seiner Nutzung entspricht. Hier ist der bauliche Charakter zu erhalten, zu dessen Sicherung sind
rechtzeitig eine Satzung oder ein Bebauungsplan aufzustellen. Ansonsten sollte sich die weitere
Entwicklung maximal auf die Deckung des örtlichen Bedarfes beschränken, die alten Ortsränder im
Norden und Süden sind weiterhin nicht einzubauen.
St. Oswald/Draxlschlag ist der zweite Schwerpunkt der Wohnbebauung, wenn auch deutlich untergeordnet. Es entstand ebenfalls ein sehr langes Siedlungsgebilde, es ist nicht weiter in die Länge zu
ziehen. Hier ist es besonders wichtig, das charakteristische Ortsbild mit der freien Lage der Kirche
und ehem. Klosteranlage sowie den Felsrücken mit seinem alten Baumbestand im Ortskern und
dem anschließenden Hügelkamm frei zu erhalten. Als langfristige Einwicklungsflächen können am
ehesten der Bereich Totenmann, eingeschränkt auch der Osten der „Vorstatt“ gesehen werden.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfolgt bei den Wohngebieten zentral.
Für die Wohngebiete in St. Oswald ist die Entsorgung der geplanten Baugebiete gesichert. Die
Kläranlage Schönanger wird ständig erweitert. Weiteres s. Tabelle 8.
Tabelle 8
Wohngebiete
Name
Lage
H.-Richtung
Neigung ca.
westlicher Ortsrand St. Oswald
SW
10 bis 14%
1,2
0
Ebenäcker
nördlicher Ortsrand St. Oswald
SW und O
um 6%
1,8
0,4
rechtskräftiger BPL; nicht nacherweitern; Wasserschutzgebiet
grenzt an; windexponiert
Ortskern
südlich Dorfplatz
SW
10%
1,2
0
Im.-Belastung durch angrenzenden Sportplatz u. FRG 22; nicht
Allgemeine Wohngebiete (WA)
St. Oswald/Drax.
St. Oswald – West
Größe in ha
gesamt unbeb.
rechtskräftiger BPL; exponiert,
mangelhaft in die Landschaft eingefügt, lt. Landsch.-Plan Entwicklung von Obstgartensäumen notwendig, keinesfalls erweitern!
Lärmbelastung v. der FRG 22 und
Campingplatz
38
erweitern, Blickachse z. Pfarrkirche u. ehem. Kloster freihalten
Vorstatt I
südl. Ortskern,
-östlicher Teil-
S bis W
5 bis 10%
6,2
0,4
2 rechtskräftige BPL`s; GE im Süden u. Osten, Immissionsschutzfläche bildet die Grenze; laut
Landsch.-Plan Entwicklung von
Obstgartensäumen notwendig;
Heckenlandschaft im Osten, Biotope im Baugebiet; z. T. Lärmbelastung v. FRG 22
Vorstatt II
südl. Ortskern,
-westlicher Teil-
W
8 bis 17%
5,3
0,3
Immissionsquelle Sportplatz grenzt
an, Stockbahnen im Osten, Blick
auf Kirche freihalten (ortstypisch u.
–prägend), nicht erweitern; innere
Freiflächen erhalten, lt. Landsch.Plan Entwicklung von Obstgartensäumen notwendig, ökol. Schwerpunktgebiet 2 grenzt an; Lärmbelastung v. FRG 22
15,7
1,1
davon rd. 1,1 ha Baurecht
(rechtskr. Bebauungspläne)
St. Oswald-Draxl.
Riedlhütte/Reichenberg
Neuhüttenwies
nördl. Ortsrand
Riedlhütte
O bis SW
fast eben
bis12%
10,1
5,4
Zusammenfassung von Streu- u.
Bandbebauung; z. T. rechtskr.
Außenbereichssatzung.
Steinriegel
nördlich des Kernes Riedlhütte
O bis W
fast eben
bis 12%
6,5
3,5
rechtskräftiger BPL; zentrale Grünfläche mit Baumbestand prägt das
Ortsbild, keinesfalls weiter verkleinern!
Hammerberg u.
Ortsmitte Riedlhütte
westlich Ortskern O bis W
u. Ortskern
6 bis 10%
Riedlhütte
13,8
2,0
3 rechtskräftige BPL`s (Hochfeld,
Ortsmitte, Hammerberg); im Einwirkungsbereich des GI im Süden
Im.-Schutzfläche erhalten;
Neusiedlung
östlich Ortskern
Riedlhütte
S bis O
5 bis 16%
10,2
2,9
2 rechtskräftige BPL`s (Neusiedlung, Ortsmitte); nicht ins Ohetal
ausweiten! ökol. Schwerpunktgebiet 6 grenzt z. T. an
ReichenbergHüttenfeld
zw. Riedlhütte u.
Reichenberg
N
10 bis 25%
7,6
1,0
3 rechtskräftige BPL`s (Reichenberg-Hüttenfeld A u. B, -Siedlung);
geringerer Wohnwert durch Nordhang, nicht ausweiten, Ausdehnung in das Ohetal Fehlentwicklung (nicht v. BPL erfasst)! Schulsportanlage im Norden, Lärmbelastung v. FRG 22; lt. Landsch.Plan Entwicklung von Obstgartensäumen im Westen notwendig,
ökol. Schwerpunktgebiet 8 grenzt
im Norden an
Riedlhütte/Reichenberg
48,2
14,8
reichlich! davon rd. 9,5 ha
Baurecht (rechtskr. BPL`s)
Gemeindegebiet
63,9
15,9
Bedarf 10 bis 15 ha
39
4.5.2
Gemischte Bauflächen
Die Mischung von Wohnungen mit Gewerbe und/oder landwirtschaftlichen Betrieben kann zu gegenseitigen Beeinträchtigungen führen. Neue Baugebiete sollen als Dorf- oder Mischgebiete nur
vorgesehen werden, wenn besondere städtebauliche Gründe eine derartige Nutzungsmischung erfordern. Baugebiete sollen nicht als Mischbauflächen dargestellt werden, nur um geringere Anforderungen an den Immissionsschutz zu erreichen.
Dorfgebiet - MD - gemäß § 5 BauNVO
Die Darstellung von Dorfgebieten soll der im ländlichen Bereich üblichen Nutzung Rechnung tragen.
Bei der Erweiterung von Dorfgebieten ist auf den erkennbaren örtlichen Bedarf abzustellen (soweit
es noch keine Wohnsiedlung ergibt - sonst Wohngebiet dargestellt). Eingeplant wurden insgesamt
rd. 4,6 ha noch bebaubare Flächen. Für rd. 4,6 ha besteht Baurecht (rechtskräftige Bebauungspläne). Die Ver- und Entsorgung erfolgt überall zentral. Weiteres ist aus der Tabelle 9 ersichtlich.
Mischgebiet – MI – gemäß § 6 BauNVO
Diese sind in St. Oswald in kleinerem Umfang und in Riedlhütte vorhanden. Dargestellt wurden insgesamt rd. 1,1 ha.
Tabelle 9
Dorf- und Mischgebiete
Gebiete
bebaubar ha
Hinweise
Lücken
Erweiter.
0,1
0
Baumbestand erhalten (Ortsbild)
Ortskern-Nordost
0
0
Felsrücken mit Baumbestand freihalten (Naturdenkmale,
ortsbildprägend)
St. Oswald-Nord
0,2
0
kleiner Teil rechtskräftiger BPL; Lärmbereich FRG 52
St. Oswald-Mitte
0,3
0,3
St. Oswald/Draxlschlag
0,6
0,3
Riedlhütte/Reichenberg
Riedlhütte (mittl. Ostrand,
Anton-Hilz-Str.)
0,4
0
Riedlhütte – West
0,3
2,5
rechtskräftiger BPL; bis auf den Südosten nur Wohngebiet,
d. h. zu 90% in Wirklichkeit WA; zu einem erheblichen Teil
im Einwirkungsbereich der Fabrik im Südosten, im Süden
Lärmbelastung v. FRG 22; nicht in das Tal der Ohe ausdehnen (Biotope, geschützte Feuchtflächen, ökologisches
Schwerpunktgebiet 9, Schutzfläche zum GI)
0
0
Ortskern nördlich des Angers, alter Ortsrand erhalten, Anger
erhalten, auffällige Lage am Rücken
0,7
2,5
nur Wohnbebauung zu erwarten; Baurecht rd. 3,5 ha (BPL)
Dorfgebiet (MD)
St. Oswald/Draxlschlag
Ortskern-Nordwest
Reichenberg
Riedlhütte/Reichenberg
Felsriegel mit Baumbestand als ortsprägend uneingeschränkt freihalten, Rückenbebauung im Osten beeinträchtigt das Ortsbild stärker – Bereich an der Klosterallee (zw.
Kindergarten u. Kirche) unbedingt frei halten – Ortsbild,
Kennzeichen von St. Oswald, z. T. Lärmbereich FRG 22
ökol. Schwerpunktgebiet 6 grenzt im Osten an (s. Tab. 14
dieses Berichtes u. Landschaftsplan), nicht ausweiten
40
Guglöd
0,2
0,5
ganzer Ort; rechtskr. Ortsabrundungssatzung für letzte Parzelle im Nordosten; vom Nationalpark umgeben, reichlich!
Haslach
0,7
0,7
ganzer Ort einschl. Bandbebauung nach Westen, letztere
als städtebauliche Fehlentwicklung nicht ausweiten; Biotope
grenzen an, lt. Landsch.-Plan Entwicklung von Obstgartensäumen im Osten u. Westen (Dorferweiterung!) notwendig;
Golfplatz im Süden
Höhenbrunn
0,6
0,6
ganzer Ort (rechtskr. BPL); nördlich und südlich des Angers
nur Wohnnutzung, davon nur der Norden langfristig erweiterbar; landw. Vorrangfläche f. die Betriebsentwicklung im
Osten! im Süden u. Westen zahlreiche Biotope; Lärmquelle
Stockbahnen im Nordosten
Dorfgebiete insgesamt
2,8
4,6
davon 4,6 ha Baurecht (rechtskräftige BPL`s), sehr reichlich!
nur Wohnbebauung zu erwarten
St. Oswald – Süd
0,4
0
zwischen WA und GEe, Lärmbereich FRG 22
St. Oswald
0,4
0
davon rd. 0,2 ha Baurecht (rechtskäftiger BPL)
Riedlhütte
Riedlhütte-West
0,1
0,4
rechtskräftiger BPL; nach Norden u. Nordosten nicht erweitern
Riedlhütte
0,1
0,1
z. T. Einwirkungsbereich GI, nicht in das Ohetal ausdehnen!
(Überflutungen, ökologisches Schwerpunktgebiet 9 –
s. Landschaftsplan), Lärmbereich FRG 45
Riedlhütte Ortskern
0,2
0
rechtskräftiger BPL Ortsmitte, nicht ins Ohetal ausweiten
(Überflutung, Biotope, Feuchtflächen, ökologisches
Schwerpunktgebiet 9 – s. Landschaftsplan); GI grenzt an,
Lärmbereich FRG 45
Riedlhütte Südwest (Josefihäuser)
0,3
0
nicht erweitern, Lärmbereich St 2132 u. FRG 22
Riedlhütte
0,7
0,5
davon rd. 0,5 ha Baurecht (rechtskräftiger BPL)
Mischgebiet insgesamt
1,1
0,5
davon rd. 0,5 ha Baurecht (rechtskräftiger BPL)
Mischbauflächen insgesamt
3,9
5,1
reichlich, davon rd. 5,8 ha Baurecht (rechtskräftige BPL`s),
fast nur Wohnbebauung zu erwarten
Mischgebiet
St. Oswald
4.5.3
Gewerbliche Bauflächen
In Riedlhütte besteht schon seit langem ein Gewerbe-/Industriegebiet. Es wurde inzwischen von
Wohnbebauung eingeschlossen und ist nicht erweiterbar. In St. Oswald gibt es eine kleine geschlossene gewerblich genutzte Fläche, sie wurde erst die letzten 20 Jahre eingeplant und zum kleinen Teil bebaut. Die Fläche ist vor allem für kleinere Betriebe geeignet und gedacht.
41
Gewerbegebiet – GE – gemäß § 8 BauNVO
Dargestellt wurden insgesamt rd. 3,7 ha, wovon rd. 0,8 ha noch bebaubar sind. Das Gebiet in Riedlhütte gehört zur Fabrik und ist nur im Zusammenhang mit dieser nutzbar. Die problematische Lage
im Tal der Ohe und umgeben von Wohnbebauung ergab sich durch die historische Entwicklung, sie
wird von daher toleriert. Das Gebiet in St. Oswald ist nur für kleinere Betriebe geeignet (Erholungslandschaft, hängig, abseitige Verkehrslage, Biotope geben Gliederung vor etc.), es soll dem Bedarf
aus dem Planungsgebiet dienen. Alle Gebiete sind voll erschlossen; die Abwasserbeseitigung wurde
verbessert.
Tabelle 10
gewerbl. Bauflächen
Name
Lage
Industriegebiete (GI)
Riedlhütte
Ohetal
Industriegebiet
Riedlhütte
Gewerbegebiet (GE)
Riedlhütte
Ohetal
St. Oswald/Draxlschlag
südöstlicher Ortsrand
Pronfelden
Gemeindegrenze
zur Gemeinde Spiegelau
Gewerbegebiet
Neigung
Größe in ha
ca.
gesamt unbeb.
fast eben
Hinweise
2,4
0
rechtskräftiger BPL; Wohnbebauung
grenzt an, restl. Freiflächen dazu
unbedingt erhalten
2,4
0
nicht erweiterbar
1,0
0
rechtskräftiger BPL setzt eingeschränkte Nutzung fest (Störgrad
MI); Biotope, geschützte Feuchtflächen u. ökologisches Schwerpunktgebiet 9 grenzen an, Überflutungsgefahr, nicht erweitern
5 bis 18%
2,2
0,8
davon rd. 0,5 ha (bebaut) auf den
Störgrad eines MI eingeschränkt;
Hecken-Rankengebiet u. Biotope
grenzen im Norden an, ökologisches Schwerpunktgebiet 1 im Osten
eben
0,5
0
Planungsgebiet
3,7
0,8
davon wegen naher Wohnbebauung
rd. 1/3 nur eingeschränkt nutzbar
gewerbliche Bauflä- Planungsgebiet
chen
6,1
0,8
nur für den örtlichen Bedarf
eben
42
4.5.4
Sonderbauflächen
Hierunter fallen alle Baugebiete, die von der Nutzung her der Erholung dienen oder solche, welche
sich von den übrigen Baugebieten in der Nutzung wesentlich unterscheiden.
Sondergebiet – SO – die der Erholung dienen gemäß § 10 BauNVO
Die anteilige Fläche des Golfplatzes südlich von Haslach wurde in dem Flächennutzungsplan als SO
Sport – Golf – gekennzeichnet. Das Gebiet erstreckt sich auch auf die Gemeindegebiete von Neuschönau (nordwestlich Schönanger) und Grafenau (nordöstlich Einberg). Die Gemeinde St. OswaldRiedlhütte hat den größeren Anteil mit rd. 54 ha.
Sondergebiet – SO – Campingplatz
Westlich der Ortschaft St. Oswald soll ein Campingplatz entstehen. Die Fläche von ca. 13,36 ha ist
als SO ausgewiesen. Sie soll durch einen Investor erworben werden, der den Campingplatz auch errichtet und betreibt. Das Gebiet wurde im Bebauungsplan in verschiedene Sondergebiete unterteilt,
um aus Gründen eines geregelten Ablaufes und aus Lärmschutzgründen die einzelnen internen Nutzungen abzugrenzen. Die Verkehrserschließung ist über die Kreisstraße FRG 22 gesichert.
Alle anfallenden Abwässer sind durch ein neu herzustellendes Abwassernetz in den vorhandenen
Schmutzwasserkanal abzuleiten.
Anfallendes Niederschlagswasser von versiegelten Böden und Gebäudeflächen wird auf dem eigenen Grundstück versickert.
Sondergebiet – SO – Photovoltaikanlage
Nordöstlich Riedlhütte wurde eine Fläche von rd. 0,45 ha für eine Anlage zur Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonneneinstrahlung mittels Photovoltaik dargestellt. Diese Fläche liegt außerhalb
der geschlossenen Ortschaft im südlichen Anschluss an zwei Wohngebäude, von dessen einem
auch die Erschließung erfolgt. Die Anlage mit rd. 2 100 m2 (Kollektor- und Zwischenraumfläche) und
ca. 150 kW/p Leistung wird im Ortsbild zwar auffallen, aber dieses nicht prägen. Dies kann sich jedoch bei einer Erweiterung ändern. Eine effektive Eingrünung ist auf dem Grundstück kaum möglich
(Schattenwurf, kleines Grundstück).
Sondergebiet – SO – Wintersport und Mountainbike
Östlich von Reichenberg wird eine Fläche für Mountainbike und Skilift vorgesehen.
Bereits seit Jahren befindet sich auf dem Nordhang nordöstlich der Ortschaft Reichenberg ein Skilift,
der von einem privaten Investor betrieben wird. Im Sommer wird dieser Hang als Mountainbikestrecke genutzt. Auf dem Gelände nahe der FRG 22 befindet sich ein Unterkunftshaus.
Sondergebiet – SO – Erholung
Nördlich der Ortschaft St. Oswald, südlich der Kreisstraße FRG 23, zwischen den Ortschaften Totenmann und St. Oswald soll eine Ferienhaussiedlung entstehen. Die Ferienanlage besteht aus
sechs Ferienhäusern, die von einem Privatinvestor errichtet und betrieben werden.
4.5.5
Städtebauliche Fehlentwicklungen
Als solche sind wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Naturhaushalt, Lärm, Fahrverkehr), und das Orts- und Landschaftsbild sowie wegen ihrer Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen
des Baugesetzbuches etc. zu werten:
Wohnstreubebauung im ganzen Gemeindegebiet, Schwerpunkte Riedlhütte-Ost, Totenmann, Siebenellen, Bereich zwischen Draxlschlag und Haslach; Wohngebiete im Nahbereich der Glasfabrik
Riedlhütte (GI) – im rechtskräftigen Bebauungsplan Riedlhütte-West als Dorfgebiet festgesetzt – .
Falsche Entwicklungen sind die sich fingerartig an den ausgebauten Wegen in die freie Landschaft
erstreckende Bebauung bei fast allen Orten.
43
4.5.6
Städtebaulich bedeutsame Grün- und Freiflächen in Baugebietsnähe
Hierbei handelt es sich um im Flächennutzungsplan dargestellte Freiflächen mit privater Nutzung
(Gärten, Wiesen, selten Äcker), in geringem Umfang auch um öffentliche Flächen.
Es sind Areale, die eine besondere ortsgestaltende, gliedernde, abschirmende Bedeutung haben,
die landschafts-/ortstypisch sowie klimatisch bedeutsam sind. Dazu kommt oft noch ihr erhöhter
Wert für den Naturhaushalt. Die Flächen wurden mit dem Landschaftsplan abgeglichen und gehen
daher über den rein städtebaulich bedeutsamen Umgriff hinaus, d. h. sie umfassen auch Bachtäler,
Talmulden sowie landschaftstypische Freiflächen außerhalb der Orte (s. Kap. 3.3.2). In der nachfolgenden Tabelle 18 wurden nur die Bereiche in oder im Anschluss an Baugebiete/Ortschaften aufgenommen, hier ist die Gefahr einer Verbauung besonders groß.
Tabelle 11
Städtebaulich bedeutsame Grünflächen (Auswahl)
Lage
hauptsächliche Aufgabe
St. Oswald/Draxlschlag
St. Oswald, Bereich un- Ortsbild, Landschaftsbild, Immissiterhalb der Kirche
onsschutz, Biotopschutz, Erholung,
Kaltluftabfluss
Hinweise
Blick auf die Kirche u. das ehem. Kloster als
Merkmal von St. Oswald freihalten, Klosterallee nicht anbauen!
St. Oswald-Zentrum
Ortsbild, Schutz der Naturdenkmale
und der Großbäume
Teil des Rückens, der mit den Großbäumen für
den alten Ortskern den Hintergrund bildet; geplante Bebauung am freien Rücken riegelt
zentrale Fels- und Baumgruppe von der freien
Flur ab und beeinträchtigt das überkommene
Ortsbild deutlich
St. Oswald-Nord
Landschaftsbild, Immissionsschutz
(Skilift, Tennisanlage)
Teil des Rückens hinter dem alten Ort, zu erhaltende Ranken-Heckenlandschaft schließt
an (s. Landschaftsplan)
Draxlschlag-Ost
Immissionsschutz, Biotopschutz
teilweise Immissionsschutzfläche zwischen
WA und GE; im Süden Teil der zu erhaltenden
Ranken-Heckenlandschaft (s. Landschaftsplan)
Riedlhütte/Reichenberg
Tal der Großen Ohe
Wasser- u. Kaltluftabfluss, Orts- u.
z. T. bereits bedenklich eingeengt, ökologische
Landschaftsbild, Naturhaushalt, Bio- Schwerpunktgebiete 7, 8 und 9 (s. Landtopschutz und -verbund, Immissions- schaftsplan u. Tab. 14 dieses Berichtes)
schutz u. Gliederung, Erholung, Ausgleich für bauliche Eingriffe
Steinriegel
Ortsbild, Erholung
rechtskräftiger Bebauungsplan, nicht weiter
einengen, einzige Zäsur in dem einförmigen,
langen Wohngebiet, Grünverbindung nach
Westen Richtung Ohetal anstreben
Riedlhütte-Ost
Ortsbild, Naturhaushalt, Wasser- und umfangreiche Dränflächen, ökologisches
Kaltluftabfluss, Ausgleich für bauliche Schwerpunktgebiet 6 (s. Landschaftsplan u.
Eingriffe
Tab. 14 dieses Berichtes), laut Landschaftsplan Einbringung von Bäumen u. Hecken gepl.
Reichenberg-Südhang
Naturhaushalt, Biotopschutz, Landschaftsbild
teilweise zu erhaltendes Ranken-Heckengebiet, Bandbebauung in die freie Flur nicht fortführen, Ortrandeingrünung im Norden (Hüttenfeld) notwendig
44
Reichenberg-Nordost
Guglöd
Guglöd Süd u. Ost
Höhenbrunn
Höhenbrunn-West
Höhenbrunn-Süd
Haslach
Haslach-Nord (Haslacher Bach)
Haslach-Ost
Naturhaushalt, Biotop-, Immissionsu. Quellschutz, Landschaftsbild,
zu erhaltende Ranken-Hecken-Landschaft,
Aussichtspunkt
Ortsbild, Naturhaushalt, Biotopschutz vom Nationalpark umgeben
Biotopschutz, Ortsbild (alter Ortsrand), Immissionsschutz
der Eigenentwicklung der vorh. Anwesen
überlassen, selbständige Bebauung in zweiter
Reihe vermeiden, Kfz.-Werkstätte
Orts- und Landschaftsbild, Biotopschutz
z. T. zu erhaltende Ranken-HeckenLandschaft
Orts- und Landschaftsbild, Biotopschutz, Immissionsschutz (Sommerstockbahnen)
Bepflanzung der ausgeräumten Bachstrecke
im „Unterlauf“ lt. Landschaftsplan geplant
Orts- und Landschaftsbild
z. T. steiler Hang, Golfplatz im Süden
4.6
Zentrale Einrichtungen*
4.6.1
Kirchen
Der Sprengel des kath. Pfarramtes St. Oswald umfasst das Gemeindegebiet ohne die Orte Riedlhütte und den größten Teil von Reichenberg, zuzüglich die Ortschaft Waldhäuser aus der Gemeinde
Neuschönau mit insgesamt rd. 1 500 Seelen. Bis zum Jahre 2020 wird mit max. 1600 Katholiken gerechnet. Der Bedarf wird durch die Pfarrkirche St. Oswald abgedeckt (s. Tabelle 12).
Die ca. 1 600 katholischen Bürger von Riedlhütte und fast ganz Reichenberg gehören zum Sprengel
des kath. Pfarramtes Spiegelau. Bis zum Jahre 2020 wird mit max. 1900 Katholiken gerechnet. In
Riedlhütte ist eine Filialkirche vorhanden, die den Bedarf abdeckt (s. Tabelle 12).
Anmerkung:
* Bei den Einwohnerzahlen wird immer von den "wohnberechtigten" Personen ausgegangen, d.h. auch Zweitwohnsitze etc.
werden mitgerechnet.
Die rd. 130 evangelischen Gemeindebürger gehören zur Pfarrei Grafenau. In Spiegelau besteht
eine Filialkirche.
4.6.2
Schule
Der Sprengel der Hauptschule Riedlhütte umfasst das ganze Gemeindegebiet mit 3 006 Einwohnern. Schulsitz ist Riedlhütte (das Schulgebäude in St. Oswald steht leer, die Verwendung ist noch
offen). Die Schule hatte im Schuljahr 2009/2010 220 Schüler, wobei 84 aus dem Gemeindebereich
St. Oswald-Riedlhütte stammen. Im Schuljahr 2011/2012 wird die Hauptschule zur Mittelschule umgewandelt.
4.6.3
Kindergarten
Der Einzugsbereich für den Kindergarten umfasst das ganze Gemeindegebiet mit rd. 3 006 Einwohnern.
45
4.6.4
Pfarrheim, Rathaus, Museum, Feuerwehrgerätehaus etc.
Diese und weitere öffentliche Einrichtungen sind aus der Tabelle 12 ersichtlich.
Tabelle 12
Gemeinbedarfseinrichtungen
Art
Lage
Bedarf
Größe in m2
vorh.
geplant
Hinweise
Pfarrkirche St.
Oswald
St. Oswald
1500
1500
0
kath., rd. 250 Sitzplätze, Baudenkmal;
markante Lage
Filialkirche St.
Josef
Riedlhütte
1500
8 500
0
kath., rd. 500 Sitzplätze, einschl. Jugendraum, Pfarrsaal, Grünanlage; Pf. Spiegelau
Pfarrheim
St. Oswald
2 000
1 600
0
katholisch
Hauptschule
Riedlhütte
7 000
7 200
0
Hauptschule, Einfachturnhalle mit Bühne,
Parkplätze,
Touristikbüro, Bürgeranlaufstelle;
7 200
33 000
0
Schulsportplatz und Verkehrsübungsplatz
im Süden im Ohetal, ca. 300m entfernt, rd.
2
33 000 m , mit Leichtathletikanlage, Rasenplatz (Fläche einschl. Tennisanlage u.
Bolzplatz)
St. Oswald
1 000
3 190
0
Riedlhütte
3 000
2 810
25 Planplätze, 1 Langzeitgruppe (6 Stunden); Träger: Gemeinde; Fläche einschließlich allg. Spielplatz
75 Planplätze, 2 Langzeit- u. eine Halbtagsgruppe; Träger: Caritasverband
Rathaus
St. Oswald
1 000
403
0
kaum Parkplätze;
Museum
St. Oswald
2 000
1 810
0
Waldgeschichtliches Museum
Feuerwehrgerätehäuser
St. Oswald
600
0
in der Fläche der Sportanlage
Kindergärten
Guglöd
Haslach
Höhenbrunn
Reichenberg
Riedlhütte
Bauhof
St. Oswald
400
400
400
1 000
155
148
ca. 300
171
4 500
0
0
0
1 000
0
ja
4 500
0
7 000
7 500
im Dorfanger
Neubau geplant
einschl. Naturdenkmal Hoher Fels, im
Wohngebiet
einschl. Recyclinghof und rekultivierter
Erddeponie, im Gewerbegebiet
Poststellen
Riedlhütte
ja
0
gemietet
46
4.6.5
Öffentliche Grünflächen
Nach Struktur und Größe der Gemeinde besteht an einer größeren öffentlichen Fläche Bedarf im
Siedlungsraum Riedlhütte/Reichenberg und zwar bis zum Jahre 2020: 2 000 E x 10 m2/E = 20 000
m2 oder 2 ha. In St. Oswald wurde östlich der Kirche ein Park mit künstlerischer Ausgestaltung im
Jahr 2000 erstellt.
Tabelle 13
Öffentliche Grünflächen
Name, Lage
Hinweise
gepl.
Riedlhütte, unterhalb des Feuerwehrgerätehauses
ca. 0,4
0
wichtig für das Ortsbild, mit der Grünfläche bei der Kirche optisch verbunden
Riedlhütte, bei der Kirche
ca. 0,6
0
Kirchengrundstück, wichtig für das Ortsbild, mit Freifläche im Norden optisch
verbunden, einschl. Spielplatz
0
1,4
rechtskräftiger BPL; prägt das Ortsbild,
keinesfalls weiter verkleinern, mit Wegen
und freier Flur gut verbinden; einschl. geplanten Spielplatz
0,66
0
Erholungsweiher
Reichenberg, Anger
ca. 0,06
0
prägt den Ortscharakter, wird durch Privatflächen zum vollen Anger ergänzt
Riedlhütte/Reichenberg
ca. 1, 72
1,4
Höhenbrunn, Anger
0,27
0
prägt das Ortsbild, einschl. Spielplatz,
Kapelle und Feuerwehrgerätehaus;
wird durch private Freiflächen ergänzt
(Vorgelege)
St. Oswald, östlich der Kirche
1,00
0
prägt den Ortscharakter, Übergang in
freie Landschaft, wichtig für Blick auf Kirche
ca. 2,99
1,4
Riedlhütte, Steinriegel
Riedlhütte, Ohetal
Gemeindegebiet
4.6.6
Größe in ha
vorh.
Bedarf abgedeckt
Bedarf gedeckt
Spiel- und Bolzplätze
Ein entsprechender Bedarf ergibt sich in St. Oswald/Draxlschlag und in Riedlhütte/Reichenberg, aus
der Sicht des Fremdenverkehrs sind auch die in Haslach und Höhenbrunn nicht falsch. Flächenbedarf bis zum Jahre 2020:
St. Oswald/Draxlschlag: 850 E x 4 m2/E = 3 400 m2 (Netto) oder 4 800 m2 (Brutto);
Riedlhütte/Reichenberg: 2 000 E x 4 m2/E = 8 000 m2 (Netto) oder 12 000 m2 (Brutto);
Zu beachten ist noch die max. Entfernung von 400 m von den Wohnbereichen und die Mindestgröße
von 1 200 m2 (Brutto). Bolzplätze (Zielgröße 3 500 m2 – Brutto) sind je einer in St. Oswald und Riedlhütte notwendig. Bestand und Planung sind aus Tabelle 14 ersichtlich.
47
Tabelle 14
Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
Bereich
Lage
Bedarf
m2
vorh.
m2
gepl.
m2
Hinweise
Wohngebiet
Riedlhütte – W.
1 200
0
4 200
rechtskräftiger BPL
Wohngebiet
Neuhüttenwies
Steinriegel
1 200
0
ca. 1 200
1 200
0
anteil. ca.
1 200
Riedlhütte – Mitte
bei der Kirche
1 200
anteil. ca.
1 200
0
auf dem Kirchengrundstück
Reichenberg
Wohngebiet Hüttenfeld
1 200
700
0
rechtskräftiger BPL;
Riedlhütte/Reichenberg
beide Orte
6 000
1 900
6 600
St. Oswald – Mitte
Ortskern
1 200
anteil. ca.
800
0
im Kindergartenareal
St. Oswald/Draxlschlag
ganzer Ort
1 200
800
0
Bedarf planerisch abgedeckt
Höhenbrunn
Anger
anteil. ca.
400
1 200
Bolzplätze
Riedlhütte/Reichenberg
Riedlhütte
3 500
anteil. ca.
4 500
0
in der Schulsportanlage;
Sportplatz im Norden zudem
allg. zugänglich
St. Oswald/Draxlschlag
St. Oswald
3 500
anteil. ca.
4 000
0
Trainingsplatz in der Sportanlage allg. zugänglich
Haslach
südwestlich Haslach
0
4 000
0
liegt im Golfplatz
Höhenbrunn
nördlich Höhenbrunn
0
2 500
0
einschließlich Sommerstockbahn
Bolzplätze
Gemeindegebiet
7 000
15 000
0
Bedarf abgedeckt
Spielplätze
Riedlhütte – West
Riedlhütte – Nord
4.6.7
im geplanten Anger Neuhüttenwies
in der gepl. öffentlichen Grünfläche; rechtskräftiger BPL,
Bedarf nicht abgedeckt
rechtskräftiger BPL
Freisportanlagen
Im Planungsgebiet ergibt sich bei den Rasensportanlagen bis zum Jahre 2020 ein Bedarf von:
Bereich Riedlhütte/Reichenberg: 2 000 E x 6 m2/E = 12 000 m2 (Netto) oder rd. 17 000 m2 (Brutto),
mindestens aber 23 000 m2 (2,3 ha), d. h. neben dem Hauptspielfeld einen Trainings-/Bolzplatz,
Sportheim, Parkplätze;
48
St. Oswald mit dem restlichen Gemeindegebiet: 1 600 E x 6 m2 = 9 600 m2 (Netto) oder rd. 13 400
m2 (Brutto), mindestens aber 2,3 ha.
Ein Schwimmbad ist im Gemeindegebiet nicht notwendig und auch nicht finanzierbar, die nächsten
derartigen Anlagen sind in Grafenau und Spiegelau, in Neuschönau ist ein öffentlicher Badeweiher.
Die sonstigen Freisportanlagen, z. B. Tennisplätze, Sommerstockbahnen sind in Tabelle 15 aufgeführt.
4.6.8
Hallensportanlagen
Die Einfachturnhalle mit Bühne im Bereich der Hauptschule Riedlhütte ist auch für Vereine zugängliche und ausreichend.
4.6.9
Wintersportanlagen
Das Planungsgebiet ist klimatisch für den Wintersport gut geeignet, von der Topografie eignet es
sich für Skiwandern, Skilanglauf, kleine Abfahrten, Eissport und Rodeln. Die vorhandenen Anlagen
sind in Tabelle 15 aufgeführt.
4.6.10 Wanderwege, Aussichtspunkte
Markierte Wanderwege und Radwanderwege im ganzen Planungsgebiet als Teil des Netzes im Zusammenhang mit dem Nationalpark, überörtliche verknüpft, auch Fernwanderwege. In den Flächennutzungsplan nicht übernommen. Die markanten Aussichtspunkte in Ortsnähe im Flächennutzungsplan wurden gekennzeichnet, sie sollen einschließlich ihrer Blickachsen freigehalten werden.
Tabelle 15
Sport und Freizeit
Art
Lage
Bedarf
Sportplatz
Riedlhütte – Ost
2,3
Größe in ha
vorh.
gepl.
Hinweise
1,1
0
1,15
1,25
2,3
1,9
0
Rasenspielfeld, Trainingsplatz,
Sportheim, Sommerstockbahnen,
Parkplatz gesondert; an zwei Seiten Wohngebiet, nicht weiter einbauen!
Riedlhütte – Nordost
1 Rasenspielfeld, Sportheim;
Wohnbebauung grenzt an, Immissionsschutzfläche beachten; Pächter: SV Riedlhütte
Rasenspielfeld, Parkplätze, Immissionsschutzfläche beachten;
Betreiber: SV Riedlhütte
Sportplatz
St. Oswald (Mitte)
Turnhalle
Riedlhütte – Schule
ja
ja
0
1-fach Turnhalle mit Bühne bei der
Hauptschule Riedlhütte
Stockbahnen
St. Oswald, Sportplatzareal
ja
0,14
0
2 Asphaltstockbahnen, Wohnbebauung im Lärmbereich, nicht weiter ausdehnen; Betreiber: DJKSV
St. Oswald
0,14
0
2 Asphaltstockbahnen,
Wohnbebauung im Lärmbereich;
Haslach, am Eisweiher
49
Höhenbrunn, nordöstlicher Ortsrand
Tennisplätze
Rodelbahnen
0
Riedlhütte, an der Ohe
0,3
0,3
0
St. Oswald, Nordwestrand
0,2
0,26
0
ca. 0,5
ca. 0,5
0,24
0,12
0
0
dient auch als Parkplatz
Feuerwehrgerätehaus gegenüber
geplant
St. Oswald Nordrand
ja
ja
0
Reichenberg Nordostrand
ja
ja
0
kurzer Lift mit Abfahrt am Nordosthang; Wohngebiet im Nahbereich,
nicht ausweiten; Winterparkplatz
nicht gekennzeichnet
kurzer Lift mit Abfahrt am Nordhang, Buckelpiste, Parkplatz, Rodelbahn gepl, Wohngebiet im Süden angrenzend, nicht ausweiten
Riedlhütte
ja
ja
0
Festplatz/-wiese Riedlhütte, an der Ohe
Reichenberg, an der
Westeinfahrt FRG 22
Skischlepplifte
ja
Betreiber:
WSV Haslach
auf dem Areal des Bolzplatzes;
Wohnbebauung im Lärmbereich
Reichenberg
St. Oswald
ja
3 Spielfelder, im Areal der Schulsportanlage; Pächter: SV Riedlhütte
2 Spielfelder, nicht weiter einbauen; Pächter: DJKSV St. Oswald
in der gepl. öffentlichen Grünfläche
Steinriegel, Ortslage
beim Skilift (s. oben)
beim Skilift
Eissportplätze
Riedlhütte
St. Oswald
ja
ja
ja
0
0
0,1
Bolzplatz an der Ohe wird geflutet
westlich des Sportplatzes beim Erholungsweiher
Skiloipen
Gemeindegebiet
ja
rd. 40
km
0
im Gemeindegebiet; Darstellung: s.
Landschaftsplan
Skiwanderwege
Gemeindegebiet
ja
rd. 11
km
0
Wanderwege
Gemeindegebiet
ja
ja
0
nicht im Flächennutzungsplan dargestellt
Radwanderwege
Gemeindegebiet
ja
ja
0
nicht im Flächennutzungsplan dargestellt
Aussichtpunkte
Gemeindegebiet
ja
0
außerhalb des Nationalparkes die
markanten oder gut zugänglichen
gekennzeichnet, wären freizuhalten! ansonsten der Rachelgipfel
der bekannteste Aussichtspunkt
4.6.11 Friedhöfe
Der Sprengel des Friedhofes St. Oswald ist identisch mit dem katholischen Pfarrsprengel, er umfasst rd. 1 640 Personen. Bis zum Jahre 2020 wird mit max. 1 750 Personen gerechnet; daraus ergibt sich ein Bedarf von: 1 750 E x 4 m2/E = 7 000 m2 (0,7 ha, einschließlich Parkplatz, durchgrünter
Friedhof). Der gemeindliche Friedhof in St. Oswald umfasst rd. 1,43 ha.
Der Sprengel des Friedhofes Riedlhütte umfasst das restliche Gemeindegebiet mit rd. 1 750 Personen. Bis zum Jahre 2020 wird mit max. 2 000 Personen gerechnet, daraus ergibt sich ein Bedarf
von: 2 000 E x 4 m2/E = 8 000 m2 (einschließlich Parkplatz, durchgrünter Friedhof). Der gemeindliche
Friedhof in Riedlhütte hat eine Fläche von rd. 1,2 ha; kein Flächenbedarf.
50
5.
Verkehr
Die Verkehrsanlagen beanspruchten 2000 rd. 2,13% des Planungsgebietes; unter Berücksichtigung
dessen, dass etwa Dreiviertel des Gemeindegebietes als Nationalpark unbewohnt und ungenutzt
sind, ein hoher Anteil.
5.1
Straßen und Wege
5.1.1
Überörtliche Straßen
Das Gemeindegebiet wird von einer Staatsstraße und vier Kreisstraßen durchzogen bzw. berührt.
Neubauplanungen liegen nicht vor. Weiteres ist aus Tabelle 16 ersichtlich.
Tabelle 16
überörtliche Straßen
Art
Verlauf
5.1.2
Belastung 2000
Kfz./24 Std.
Zustand
Planung
Hinweise
St 2132
Grafenau - Zwiesel
4 650, Anstieg s. ausgebaut
1985: 70%
keine
mittel belastet; Anteil Güterverkehr (GV): 3,3%; keine
Ortsdurchfahrt
FRG 4
Spiegelau – Waldhäuser
2 720; Anstieg s. ausgebaut
1985: 92%
keine
relativ hoch belastet; Anteil
GV: 7,5%; keine Ortsdurchfahrt; Nationalparkstraße
FRG 22
Spiegelau – Reichenberg – St. Oswald – Rosenau
1880; Anstieg s.
1985: 57%
Restausbau
mittel belastet; Anteil GV:
4,4%; Ortsdurchfahrten Reichenberg, Höhenbrunn u. St.
Oswald
FRG 23
St. Oswald – FRG
4
keine
örtliche Bedeutung, sehr gering belastet; Anteil GV: 10%;
Ortsdurchfahrt St. Oswald
FRG 45
Reichenberg –
Spiegelau (FRG 4)
3458; Anstieg s.
1985: 82%
ausgebaut
keine
örtliche Bedeutung, hoch belastet; Anteil GV: 2,8%; Ortsdurchfahrt Riedlhütte
FRG 52
St. Oswald - Altschönau (FRG 5)
488; Anstieg s.
1990: 41%
ausgebaut
keine
gering belastet; Anteil GV:
3,7%; keine Ortsdurchfahrt
bis auf Abschnitt ReichenbergHöhenbrunn
ausgebaut
271; Rückgang s. nicht ausge1985: 22%
baut
Örtliche Straßen
Die Länge der Gemeindeverbindungsstraßen im Planungsgebiet beträgt rd. 12 km, sie sind alle
ausgebaut. Dazu kommen noch rd. 22 km Ortsstraßen.
Wesentliche Straßenzüge:
• Riedlhütte – FRG 4;
• Höhenbrunn – Totenmann (FRG 23);
• St. Oswald (FRG 22) – Haslach – Neuschönau;
• Haslach – Schönanger;
• FRG 4 – Guglöd.
51
Bei den Innerortsstraßen werden nur der größeren Orte St. Oswald und Riedlhütte/Reichenberg
betrachtet.
In St. Oswald sind die Hauptachsen des örtlichen Straßennetzes die Ortsdurchfahrten der beiden
Kreisstraßen FRG 22 und 23 (Lusenstraße und Goldener Steig), einige Bedeutung hat noch die
Guntherstraße. An diese Straßen sind die Baugebiete meist direkt bzw. über die beiden Schleifen
Altschönauer Straße - Poststraße und den Taubenholzweg angeschlossen. Der Goldene Steig und
die Lusenstraße wurden in letzter Zeit dorfgerecht um- und ausgebaut und mit durchgehenden Gehwegen versehen. Neue Straßen sind, außer für die interne Erschließung von Baugebieten, nicht erforderlich.
Im Dorfkern wurde an der Einmündung der Klosterallee ein kleiner Ortsplatz geschaffen, die Klosterallee ab diesem mit einem abgesetzten Gehweg und ergänzenden Baumpflanzungen aufgewertet.
Die Hauptachsen stellen für Riedlhütte die Geheimrat-Frank-Straße und die Anton-Hilz-Straße im
Zentrum dar. Ersterer Straßenzug verläuft parallel zur Großen Ohe, letzterer senkrecht zu ihr bis zur
Nationalparkbasisstraße (FRG 4) im Norden. Beide schließen Riedlhütte an das Regionalstraßennetz an, dazu kommt noch die Verbindung zur FRG 22 im Süden. Die Baugebiete an und auf dem
Hang im Norden sind an diese Hauptstraßen hauptsächlich über drei Straßen angeschlossen, die
Forsthausstraße und den Straßenzug Hammerberg - Ernstlingweg im Westen, die Pocherstraße im
Osten. Die Straßen im Kern von Riedlhütte wurden in dem letzten Jahrzehnt ortsgerecht um- und
ausgebaut. Neue Straßen sind, abgesehen zur Erschließung von Baugebieten, nicht erforderlich. Auf
die Systemskizze wird verwiesen.
Der Teil des Ortes Riedlhütte/Reichenberg südlich der Großen Ohe wird durch die Kreisstraße FRG
22 (Herzogstraße) zum geringeren Teil direkt (Reichenberg), zum größeren Teil über abzweigende
Siedlungsstraßen erschlossen. Die bedeutenderen sind die Straßenzüge: Siedlerstraße mit der
Verbindung zum Hauptort (Glashüttenstraße) und Kühbergweg - Bergstraße. Neue Straßen sind
auch hier nicht notwendig.
Außer den Funktionsparkplätzen im Zusammenhang mit der früheren Glashütte (Beschäftigte, Verkauf) in Riedlhütte besteht kein größerer Bedarf an Parkplätzen. Die vorhanden öffentlich zugänglichen Parkplätze in den einzelnen Orten decken den Normalbedarf ab, die Einplanung neuer Plätze
war nicht erforderlich. Lediglich bei dem Rathaus in St. Oswald sind die Stellplätze knapp. Im Flächennutzungsplan wurden die Parkplätze als gesonderte Fläche, die reinen Funktionsparkplätze
z. T. auch als Bestandteil der Einrichtung, der sie dienen, dargestellt. Weiteres siehe Tabelle 17;
Rastplätze oder sehr kleine Parkplätze wurden in die Tabelle nicht aufgenommen, desgleichen keine
Anlagen im Nationalpark.
Tabelle 17
Parkplätze
öffentlich zugängliche
Lage
Riedlhütte
östlich der Fabrik
hauptsächliche
Zweckbestimmung
Besucher, Kunden, Beschäftigte
Größe in ha
vorhanden
0,6
im Ohetal
bei der Kirche
Sportanlage im Ohetal
Friedhof
Sportplätze am Ziegelhüttenweg
Ortsbesucher
Kirchen- u. Ortsbesucher
Sportler, Ortsbesucher
Besucher
Sportler, Besucher
0,24
0,1
0,1
0, 09
Reichenberg Ost
Skilift
0,15
St. Oswald
Ortskern
Sportanlage
Kirche
Friedhof
Ortsbesucher, Kindergarten
Sportler
Besucher
Besucher
Hinweise
dient der Fabrik, aber auch dem
ganzen Ort; weiterer Parkplatz als
Teil des GE dargestellt
Bedarfparkplatz Festwiese
2 Flächen
2 Flächen, bei der Tennisanlage
nicht abgegrenzt, Teil der Sportanlagen
0,09
ca. 0,06
0,2
Ortsmittelpunkt
auch für Pfarr- u. Jugendheim
52
Fahrverkehr
überörtliche Hauptverkehrsstraßen
örtliche Hauptverkehrsstraßen
Verkehrsstraßen
wichtiger Parkplatz
53
Rachel
Rachel
Spiegelau
Spiegelau
Spiegelau
Spiegelau
Höhenbrunn
Fußwegbeziehungen
stark
mittel
überörtlich
notwendig/geplant
54
5.1.3
Fußwegverbindungen
Eigene, separate Fußwegenetze sind nicht vorhanden, wohl aber Gehwege an den Hauptstraßen
und einzelne reine Fußwege.
In Riedlhütte/Reichenberg ist die Hauptachse des "Fußgängerverkehrs" die Geheimrat-FrankStraße, der untere Teil der Straße "Hammerberg" sowie die "innere" Pocherstraße. Ferner sind von
Bedeutung der innere Teil der Anton-Hilz-Straße mit der Querverbindung zum Hammerberg/ Neuhüttenweg ("Fußgängerachse" für das neue Baugebiet im Norden), die Straße Hammerberg u. die
Forsthausstraße. Von einiger Wichtigkeit ist auch die "äußere" Pocherstraße (Zugang Friedhof u.
Sportanlage). Der Siedlungsteil südlich der Ohe weist als eigenen Fußweg einen Weg am Südufer
der Ohe vom Zentrum bis zur Glashüttenstraße auf, an ihn schließen als Verbindung der Wiesenweg
und die Siedlerstraße an. Vorhanden sind meist Gehbereiche an den genannten Straßen, in der Regel ausreichend. Als einziger, längerer separater Fußweg ist der entlang der Ohe gegenüber der
Glasfabrik mit seiner Fortsetzung bis zum Erholungsweiher zu nennen. Notwendig sind, auch im
Hinblick auf die neuen Baugebiete, folgende Ergänzungen (in der nachfolgenden Skizze als Planung
eingetragen):
• Fortsetzung des Weges durch die Grünanlage Steinriegel nach Westen über den Hammerberg
zur Geheimrat-Frank-Straße und nach Osten zum Ziegelhüttenweg (Sportanlage);
• Fortführung des Weges durch das Kirchenareal über die Kirchenstraße zur Reinhold-KoeppelStraße und darüber hinaus (Wegauslass für spätere Entwicklungen).
Auf die vorhergehende Skizze wird verwiesen.
In St. Oswald stellen die Lusenstraße und der Goldene Steig (FRG 22 und 52) die "Hauptachse" für
die Fußgänger dar. Hier sind eigene Gehbereiche vorhanden. Von einiger Bedeutung ist auch die
Guntherstraße bzw. die Klosterallee als Weg zum Friedhof. Auch hier ist ein eigener Gehbereich
vorhanden. Als wichtigen separaten Fußweg gibt es eine Verbindung westlich parallel zur Lusenstraße von Totenmann über den Klosterberg zum Erholungsweiher mit Anschluss an die Straße
Huf-au (Sportanlage).
5.1.4
Verkehrslärm
Dazu wird auf die nachfolgende Tabelle 18 verwiesen. Bei der Ermittlung wurden mögliche Abschattungen durch Böschungen, Einschnitte etc. nicht berücksichtigt. Dies bleibt Detailuntersuchungen
vorbehalten (z. B. im Rahmen eines Bebauungsplanes). Im Flächennutzungsplan wurden die Lärmquellen dort gekennzeichnet, wo die Richtwerte für die angrenzenden oder benachbarten Nutzungen
überschritten werden.
Tabelle 18
Lärm - Immissionen nach DIN 18 005
Trasse m.
durchschnittl. tägl.
Entfern.
Bezeichnung
Verk.-Stärke in Kfz.
in m
Mittelungspegel
Tag
Nacht
Zuschläge
Baugebiete
Mittelungspegel
Orientierungswerte Überschreitungen
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
2000
2015
St 2132
4650
5720
20
68
57
0
MI Riedlhütte-West
68
57
60
50
8
7
FRG 22
1880
2162
10
67
56
0
MI Riedlhütte-West
67
56
60
50
7
6
FRG 22
1880
2162
15
65
54
0
MD Riedlhütte-West
65
54
60
50
5
4
FRG 22
1880
2162
45
59
49
Steig. 2
WA Reich.-Hüttenfeld
61
51
55
45
6
6
FRG 22
1880
2162
7
69
58
Steig. 2
MD Reichenberg*
67
56
60
50
7
6
FRG 22
1880
2162
7
69
58
Steig. 2
WA Reichenberg*
67
56
55
45
12
11
FRG 22
1880
2162
15
65
54
0
WA St. Oswald-West*
61
50
55
45
6
5
FRG 22
1880
2162
7
69
58
0
MD Höhenbrunn*
65
54
60
50
5
4
FRG 22
1880
2162
7
69
58
Steig. 2
MD, MI St. Oswald*
67
56
60
50
7
6
FRG 22
1880
2162
7
69
58
0
WA Vorstatt (St. O.)*
65
54
55
45
10
9
FRG 22
1880
2162
15
65
54
0
GEe St. Oswald
65
54
60
50
5
4
FRG 23
271
312
15
57
46
0
WA Totenmann (St. O.)
57
46
55
45
2
1
0
FRG 23
271
312
15
57
46
0
WA Ebenäcker (ST. O.)*
53
42
55
45
0
FRG 45
3458
3977
7
71
60
0
MI Riedlhütte-West*
67
56
60
50
7
6
FRG 45
3458
3977
7
71
60
0
MI Riedlhütte*
67
56
60
50
7
6
FRG 45
3458
3977
35
63
52
0
WA Hammerberg (R.)*
59
48
55
45
4
3
FRG 45
3458
3977
15
68
57
0
WA Reichenberg-H.*
64
53
55
45
9
8
FRG 45
3458
3977
70
59
48
Steig. 2
WA Reichenberg-H.
61
50
55
45
6
5
FRG 45
3458
3977
15
68
57
0
MD Riedlhütte-W.*
64
53
60
50
4
3
FRG 52
488
561
10
61
50
0
MI/MD St. Oswald*
57
46
60
50
0
0
FRG 52
488
561
15
59
48
0
WA Ebenäcker (ST. O)*
55
44
55
45
0
0
Anmerkungen: mit 50 km/h gerechnet, d. h. 4 dB(A) abgezogen – Ortsdurchfahrt. Alle Pegel- und Orientierungswerte in dB(A)
55
5.2
Öffentliche Verkehrsmittel
Im Planungsgebiet verkehren regelmäßig Buslinien. Grundlage ist der Fahrplan für den Landkreis
Freyung-Grafenau und der Fahrplan der Igel-Busse.
5.3.
Fachliche Informationen und Empfehlungen für die Aufstellung von
Bebauungsplänen
5.3.1.
Verkehrsentwicklung
Die Verkehrsbelastungszahlen können unter der nachfolgend aufgeführten
Adresse eingesehen werden: http://baysis.bybn.de
5.3.2.
Lärmschutz
Die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzgesetz)
vom 12.06.1990 enthaltenen Grenzwerte für die Lärmvorsorge sind unter
Berücksichtigung der vorhersehbaren Verkehrsentwicklung einzuhalten.
5.3.3.
Anbaubeschränkungen
Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten
Teile der Ortsdurchfahrten (freie Strecke) ist, entlang der Bundes- und Staatsstraßen,
das Anbauverbot bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom
äußeren Rand der Fahrbahndecke, nach § 9 Abs. 1 FStrG und Art. 23 Abs. 1
BayStrWG zu beachten.
Vom Anbauverbot sind alle baulichen Anlagen, einschließlich Verkehrsflächen,
Stellplätze, Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs, Stützmauern
etc. betroffen.
Aus Gründen des Anprallschutzes ist, um z.B. die Errichtung neuer passiven
Schutzeinrichtung zu vermeiden, die Entfernung von Bäumen, Bepflanzungen,
Einzäunungen und dgl. im Einzelfall mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen
5.3.4.
Einmündungen und Kreuzungen von öffentlichen Straßen
Die Bauflächen sind grundsätzlich über bestehende Einmündungen und Kreuzungen
von öffentlichen Straßen an die Staatsstraße zu erschließen.
Die einmündenden Straßen müssen nach der Beschaffenheit der Fahrbahn
geeignet und dazu bestimmt sein, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr
aufzunehmen.
Bestehende Kreuzungen und Einmündungen von öffentlichen Feld- und
Waldwegen sind im Bereich der Bauflächen aufzulassen.
5.3.5.
Privatzufahrten
Einzelne Privatzufahrten (§ 8a FStrG, Art. 19 BayStrWG) entlang der freien
Strecke der Staatsstraße können aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit
des überörtlichen Verkehrs nicht zugelassen werden.
Bestehende Zufahrten im Bereich der Bauflächen sind aufzulassen.
56
5.3.6.
Sichtdreiecke
Die erforderlichen Sichtdreiecke bei öffentlichen Kreuzungen und Einmündungen
von öffentlichen Straßen sind von sichtbehindernden Anlagen aller Art
freizumachen bzw. freizuhalten, die mehr als 80 cm über die Fahrbahnoberkante
der Staatsstraße ragen.
Lichtmasten, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder
möglich, wenn sie den wartepflichtigen Fahrern die Sicht auf bevorrechtigte
Fahrzeuge oder nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer nicht verdecken.
Außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete soll das Sichtfeld in einem Abstand
von 10 m vom Fahrbahnrand der übergeordneten Straße freigehalten werden.
Die Schenkellänge der Sichtfelder in der übergeordneten Straße ergibt sich
aus der Tabelle 12 der Richtlinie für die Anlage von Straßen;
Teil Knotenpunkte (RAS-K-1):
Geschwindigkeit V 85 (km/h)
100
90
80
70
60 50 40 30
----------------------------------------------------------------------------A 200
170
135 110
85 70 --- --(300) (250) (210) (175)
----------------------------------------------------------------------------B
------110
85 70 --- ------------------------------------------------------------------------------C
----------- 70 50 ---
A anbaufreie Straßen außerhalb bebauter Gebiete
B anbaufreie Straßen im Vorfeld und innerhalb bebauter Gebiete
C angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete
5.3.7.
Entwässerung der Bauflächen
Abwässer und Oberflächenwässer aller Art dürfen von Bauflächen, einschließlich
der Verkehrsflächen, nicht auf Straßengrund bzw. in die Straßenentwässerungsanlagen
der Staatsstraße abgeleitet werden.
57
6.
Ver- und Entsorgung
6.1
Energieversorgung
Die Stromversorgung erfolgt im Gemeindegebiet durch die E.ON. Die vorhandenen und geplanten Anlagen
ab 20 kV wurden im Flächennutzungsplan eingetragen. Neue Leitungen werden in Baugebieten und öffentlichen Grünflächen grundsätzlich verkabelt. Schutzabstände siehe Schlussbemerkungen.
Im Planungsgebiet befinden sich einige kleine Wasserkraftwerke, welche in das Netz der E.ON einspeisen.
Im Einzelnen:
An der Großen Ohe:
- Riedlhütter Schleif (Hartl)
- Riedlhütte-Ortsmitte (Wandtner) - wird voraussichtlich aufgelöst
- Riedlhütte – West (Hartl)
Die Kraftwerke wurden im Flächennutzungsplan nach ihrer örtlichen Lage gekennzeichnet.
Durch das südwestliche Gemeindegebiet verläuft die Gashochdruckleitung Zwiesel – Grafenau, L.Nr. 6/017,
DN 200 mit der Abzweigung zum Fabrikgebäude Riedlhütte L.Nr. 6/022, DN 150/125 der PLEdoc GmbH,
Essen. Versorgt wird die Fabrik und über ein Ortsnetz das Zentrum von Riedlhütte sowie der Bereich Hammerberg. Das Ortsnetz wird nach Bedarf erweitert. Schutzabstände zu den Leitungen siehe Schlussbemerkungen.
6.2
Wasserversorgung
Die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde versorgt das gesamte besiedelte Gemeindegebiet.
Der Wasserbedarf beträgt derzeit durchschnittlich 500 m3/Tag, maximal 700 m3/Tag. Dem steht eine durchschnittliche Quellschüttung von rd. 569 m3/Tag gegenüber. Die Differenz zum maximalen Bedarf wird durch
Bezug von Zusatzwasser aus der Anlage der Wasserversorgung Bayerischer Wald (WBW) gedeckt, Vertragsmenge ca. 35.000 m3/Jahr. Die Gemeindeteile Einberg und Rosenau der Stadt Grafenau werden aus
der zentralen Wasserversorgungsanlage mit versorgt.
Das Quellgebiet Guglöd versorgt nur diesen Ort mit rd. 80 Einwohnern. Durch den Bau eines neuen Hochbehälters im Hochwaldgebiet/Hochwaldquellen kann seit 2011 Guglöd auch noch zusätzlich versorgt werden. Dadurch ist eine Versorgungssicherheit mit Trinkwasser gegeben. Diese Hochwaldwasserver-sorgung
dient natürlich auch dem Feuerschutz.
Die Löschwasserversorgung erfolgt aus den Hochbehältern der zentralen Wasserversorgungsanlagen mittels Hydranten. Daneben bestehen Löschwasserzisternen in St. Oswald (2 Stück), Guglöd, Haslach, Höhenbrunn und Reichenberg sowie ein Badeweiher in St. Oswald und in Riedlhütte.
Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
6.3
Abwasserbeseitigung
Die Gemeinde betreibt eine zentrale Entwässerungseinrichtung zur Entsorgung des Abwassers (Entsorgungsgrad 99 %). Aufgrund der geografischen Gegebenheiten ist das Abwassersystem zweigeteilt. Der Ostteil der Gemeinde (St. Oswald, Höhenbrunn, Guglöd und Haslach) ist an die Kläranlage Schönanger angeschlossen. Der Westteil der Gemeinde (Riedlhütte und Reichenberg) ist an die Kläranlage Spiegelau angeschlossen. Die Kapazitäten der beiden Kläranlagen, die durch Zweckverbände mit dem Nachbargemeinden
Neuschönau und Spiegelau betrieben werden, sind für die künftige Entwicklung ausreichend dimensioniert.
6.4.
Niederschlagswasser
Gemäß § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder
wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
58
Für die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer oder das Versickern sind die Bestimmungen
der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung -NWFreiV -vom 01.01.2000 und der Technischen Regeln
zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom
17.12.2008 oder in Oberflächengewässer (TRENOG) vom 17.12.2008 zu beachten. Ggfs. ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem WWA Deggendorf wird empfohlen.
Die einschlägigen technischen Regelwerke (DWA-M 153, A117, A138) sind bei Planungen zu beachten.
Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.
6.5.
Gewässer
Bei baulicher Entwicklung in der Nähe eines Gewässers ist darauf zu achten, dass der Bereich in einem Abstand von 10 Metern zum Gewässer von Bebauungen und Aufschüttungen freigehalten wird.
6.6
Abfallbeseitigung
Der Restmüll wird zentral durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald erfasst und über eine Umladestation zur Müllverbrennungsanlage München abgefahren. Ein Wertstoffhof der Stufe 2 befindet sich im
Gewerbegebiet von St. Oswald. Wertstoffinseln befinden sich in Riedlhütte, Höhenbrunn, Haslach und
Guglöd.
Altlasten bzw. Deponien: aufgelassene Müllkippe auf Fl.Nr. 2051, Gemarkung St. Oswald, nördlich Riedlhütte nahe der FRG 4 im Nationalpark, Fläche rd. 300 m2, Volumen rd. 500 m3, Inhalt Hausmüll, Tonscherben, Glasbruch; Angabe WWA Passau;
aufgelassene Säureschlammdeponie auf Fl.Nr. 1964, Gemarkung St. Oswald, nordöstlich Riedlhütte an der
Pocherstrasse, Inhalt Säureschlamm; Angabe WWA Passau;
aufgelassene Müllkippe auf Fl.Nrn. 602/1, 603, Gemarkung St. Oswald, nördlich St. Oswald an der Lusenstrasse, Fläche rd. 500 m2, Volumen rd. 1000 m3, Inhalt Hausmüll und chemische inerte Rückstände
aus der Glasindustrie; Angabe WWA Passau;
rekultivierte Deponie im südlichen Anschluss an das GE Draxlschlag (im Anschluss an den Bauhof der Gemeinde) für inertes Material (auch Ofenabbrüche der Glasindustrie);
Verdachtsfläche südlich Haslach, rekultivierte Müllkippe des Ortes;
6.7
Nachrichtenwesen
Grundversorgung durch Kabelnetz der Deutschen Telekom. Die Breitbandversorgung ist von Ortschaft zu
Ortschaft unterschiedlich.
Ein Funkmasten östlich von Reichenberg (Bienstand) der Deutschen Telekom und Vodafone GmbH mit
Ausbaustand UMTS (LTE in Planung).
59
7.
Schlussbemerkungen
7.1
Hinweise für die Bebauung und Zulässigkeit von Bauvorhaben
(soweit nicht im Erläuterungsbericht im einzelnen Angaben gemacht wurden)
Straßen des überörtlichen Verkehrs:
Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Art. 23 und 24 BayStrWG) gelten für die Errichtung
und Änderung von baulichen Anlagen (Hochbauten) folgende Beschränkungen. Außerhalb der zur
Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten besteht bei
Staatsstraßen ein Bauverbot bis 20 m, bei Kreisstraßen bis 15 m, gemessen vom äußeren Rand der
befestigten Fahrbahn. Bei Vorhaben an Staatsstraßen bis zu 40 m und an Kreisstraßen bis 30 m
entlang der freien Strecke kann die Untere Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit nur im Einvernehmen mit den Straßenbaubehörden entscheiden (Art. 24 BayStrWG).
Schallschutz (siehe Ziffer 5.1 Straßenverkehr):
Nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 3.8.1988 Nr. IIB19/84641.1-001/87 (MABl S. 670) müssen Baugebiete entlang von vorhandenen und geplanten Hauptverkehrsstraßen in den Bauleitplänen die nach der DIN 18 005 (Schallschutz im Städtebau) zu bemessenden Abstände aufweisen.
Sind ausreichende Abstände von diesen Straßen nicht mehr möglich, so sind geeignete und ausreichende Schallschutzmaßnahmen vorzusehen (z.B. Dämme, Tieflegung der Straße, abschirmende
Bauwerke o.ä.). Dabei ist in jedem Fall nachzuweisen, dass die Werte, wie sie in der Norm niedergelegt sind, nicht überschritten werden (z.B. für Wohngebiete 55 dB(A) bei Tag, 40 dB(A) bei Nacht).
Dies gilt analog auch für den Schutz gegen sonstige Lärmquellen. Hingewiesen wird auf die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSch), welche um
nur 4 dB(A) höher liegen.
Überschwemmungsgebiete:
Bei Bauten, deren Errichtung in derartigen Gebieten oder Gebieten mit hohem Grundwasserstand
beabsichtigt ist, müssen Art. 46 des BayWG beachtet werden. Danach dürfen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet grundsätzlich keine baulichen Anlagen errichtet werden. Ist ein Überschwemmungsgebiet noch nicht festgesetzt, so wird die Ausweisung von Bauflächen häufig unterbleiben müssen oder jedenfalls nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erfolgen können.
Wasserrückhaltung
Um die Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft zu erhalten bzw. zu verbessern, sind versiegelte Flächen auf ein Minimum zu reduzieren und natürliche Geländemulden zu erhalten. Erschließungsstraßen sollten hangparallel angelegt und Rückhalteeinrichtungen gebaut werden.
Hochspannungsfreileitung:
Für die Ausführung von Bauten in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen bis 20 kV muss ein
Abstand von mindestens 5 m zwischen den äußeren Konturen der Gebäude und dem äußersten Leiter eingehalten werden. Dieser Mindestabstand muss auch bei größtem Durchhang der Leiter nach
§ 8b und c der VDE 0210/12.85 und unter Berücksichtigung des Ausschwingens der Leiter bei +40
Grad C und Windlast nach § 15y der genannten VDE gewährleistet sein. Die Sicherheitszone, in der
eine Bebauung nur bedingt, d.h. höhenmäßig beschränkt, erlaubt ist, beträgt bei der 20 kVFreileitung 8,0 m je beidseitig der Leitungsachse.
Nach der 26. BimSchV (Verordnung über elektromagnetische Strahlung) sind zum Schutz vor elektromagnetischen Strahlungen folgende Mindestabstände, gemessen ab dem ruhenden äußeren Leiter als Schutzstreifen einzuhalten: unter 110 kV = 5 m, bei Umspannanlagen 5 m an die Anlage angrenzend.
Gasfernleitungen:
Diese ist durch Dienstbarkeit gesichert. Danach dürfen auf einem 8,0 bis 10 m breiten Schutzstreifen
(je 4,0 bzw. 5,0 m beiderseits der Leitungsachse) keine Gebäude errichtet und keine ”Einwirkungen”
vorgenommen werden, die den Bestand, Betrieb oder Unterhalt der Gasleitung und begleitende
Fernmeldekabel gefährden können.
60
7.2
Hinweise zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan gem. § 5 BauGB, soll der Gemeinde und
den Behörden den unbedingt notwendigen Gesamtüberblick über das Gemeindegebiet sowie die
raumordnerische Einbindung des Planungsgebietes in den gesamten Wirtschafts- und Lebensraum
ermöglichen. Er dient der Koordinierung und Abstimmung von Fachplanungen und gibt der Gemeinde die Möglichkeit, ihre eigenen Planungen darzulegen. Der Flächennutzungsplan ist, soweit ihm
nicht widersprochen wurde, von den Trägern öffentlicher Belange, die bei seiner Aufstellung beteiligt
waren, zu beachten.
Überörtliche Planungen, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, sind nur mit Zustimmung der
Gemeinde und Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Für die Baugebiete sind aus den
Plänen die verbindlichen Bauleitpläne, die Bebauungspläne, zu entwickeln (§§ 8 bis 10 BauGB). Erst
durch sie wird Baurecht geschaffen. Die Ausweisung von Bauflächen erfordert die Durchführung der
Erschließung als Pflichtaufgabe der Gemeinde (§§ 123 bis 135 BauGB).
Bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen
für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorzusehen.
61
8.
Umweltbericht
8.1.
Einleitung
8.1.1. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan
Aus den vielfältigen Zielen und Maßnahmen werden nur diejenigen herausgegriffen, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgebiete zu erwarten sind.
Der Umweltbericht befasst sich nur mit den Gebieten, die noch nicht mit Deckblatt genehmigt sind.
Dazu gehören im vorliegenden Fall:
-
die bauliche Entwicklung der Gemeinde durch die Erweiterung von 7 bestehenden Standorten
zur Siedlungsentwicklung in folgenden Bereichen:
a) Erweiterung MD Höhenbrunn in westlicher Richtung
b) Erweiterung MD Reichenberg in Richtung Osten (Ortsabrundungssatzung v. 27.03.1998)
c) Erweiterung MD St. Oswald in östlicher Richtung (MD)
d) Ausweisung des GE Pronfelden
e) MD Haslach – Ost
f)
-
Reichenberg Feuerwehrhaus
die Festlegung eines Standortes für Wintersport und Mountainbike
Für das Gebiet SO Camping und SO Erholung in St. Oswald wurden im Zuge der Aufstellung der
Bebauungspläne bereits Umweltberichte erstellt.
8.1.2. Darstellung, der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten
Ziele und ihre Begründung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, der ImmissionsschutzGesetzgebung und dem Bundesbodenschutzgesetz spielt die Waldgesetzgebung eine besondere
Rolle.
Zu beachten sind weiterhin die Ziele des Regionalplanes im Bereich der baulichen Entwicklung, der
Waldentwicklung und den Vorgaben für die landwirtschaftliche Entwicklung.
Aus dem Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan ergeben sich für die Gemeinde St. Oswald verschiedene fachliche Ziele bzw. Erfordernisse der Raumordnung:
-
Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte ist ein Kleinzentrum, in dem die Grundversorgungseinrichtungen und die Einzelhandelszentralität ausgebaut werden sollen.
-
Die Gemeinde soll eine Funktion im Fremdenverkehr erfüllen.
-
Im Bayerischen Wald soll ein ausgewogener Naturhaushalt erhalten bzw. wieder herstellt werden. Ökologisch empfindliche Bereiche haben hier meist überregionale Bedeutung und sind als
großflächige Ausgleichsräume zu bewahren.
62
-
Die charakteristische und kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsstruktur ist zu sichern und zu
pflegen.
-
Als Naturschutzgebiete sind die naturnahen Fließgewässer sowie die Hoch- und Niedermoore
im Bayerischen Wald zu sichern und entsprechend zu pflegen.
In dem als Nationalpark zu sichernden Gebiet sollen naturnahe Ökosysteme erhalten und weiterentwickelt werden.
-
-
8.2.
Die Dörfer sollen vor allem im Hinblick auf den Fremdenverkehr in ihrer charakteristischen Siedlungsweise funktionsgerecht erhalten und weiter gestärkt werden.
Bestandsaufnahme
In diesem Kapitel werden die verschiedenen Schutzgüter in ihrem Bestand und bezogen auf ihre
Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Nutzungen beschrieben.
Die Gemeinde liegt im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Bayerischer Wald“ und im „Nationalpark
Bayerischer Wald“. Die entsprechenden Entwicklungs- und Schutzzonen sind im Flächennutzungsplanentwurf eingearbeitet.
8.2.1. SCHUTZGUT BODEN
Bestandsbeschreibung:
Vorherrschende Bodentypen sind saure Braunerden und Lockerbraunerden.
Es kommen vor: lehmige und stark lehmige Sande, z.T. grusig und steinig.
Moore in folgenden Arten: Übergangsmoore, Hochmoore, Hochmoore im Übergang zum Fichtenmoorwald und Fichtenmoorwald, vor allem östlich von Riedlhütte und nördlich von St. Oswald.
Empfindlichkeit:
Das Schutzgut Boden besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber geplanten Darstellungen und
Versiegelung von Teilflächen. Gegenüber anderen Nutzungen wie Landwirtschaft, Aufforstungen
und Aufbau von neuen Waldrändern besteht eine geringe Empfindlichkeit.
Aufforstungen wirken sich in der Regel bei standortgerechter naturnaher Baumartenwahl sogar positiv auf die Puffer-Filter und Regenerationsfunktion des Bodens aus.
8.2.2. SCHUTZGUT WASSER
Bestandsbeschreibung:
Die wichtigsten Gewässer im Planungsgebiet sind der Seebach/Große Ohe, Gewässergüte I – II, die
Kleine Ohe, Gewässergüte I – II und der Rachelsee, Gewässergüte I.
Die Fließgewässer sind zu den silikatischen montanen Bergbächen zuzurechnen. Die Wasserhärte
ist sehr gering, die Gewässer sind leicht bis deutlich sauer.
Eine Grundwasserausbildung größeren Ausmaßes ist wegen der netzartig auftretenden steinigen
Kluftsysteme nicht möglich. An den Hängen treten eine Vielzahl von kleinen Quellen auf, die in der
Regel wenig ergiebig sind und in der Schüttung stark schwanken.
Die Wässer sind weich bis sehr weich.
63
Empfindlichkeit:
Das Schutzgebiet Wasser wird in den Hochlagen kaum menschlich beeinflusst und wird in einem
weitgehend naturnahen Zustand belassen.
In Siedlungsbereichen sind Uferschutzstreifen vorgesehen.
Im Bereich der neuen Wohnbauflächen sind Versiegelungen nicht auszuschließen. Sie sollten durch
geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
8.2.3. SCHUTZGUT KLIMA / LUFT
Bestandsbeschreibung:
Das Klima ist feucht, kühl und rau.
Die durchschnittliche Lufttemperatur liegt um 6° C in den unteren Lagen und sinkt in Hochlagen auf
3,6° C ab. Der durchschnittliche Jahresniederschlag beträgt zwischen 1.000 mm und 1.800 mm, je
nach Höhenlage.
Häufig gibt es Früh- und Spätfroste, besonders in den Tallagen. Die nur schwach ausgeprägte
Hauptwindrichtung ist Nordwest bis West, gefolgt von Nordost bis Ost. Der Kaltluftabfluss von den
Höhen in die Siedlungsgebiete und von diesen über die Mulden und Senken in die Täler der Großen
und Kleinen Ohe ist von lokaler Bedeutung.
Empfindlichkeit:
Der Kaltluftabfluss kann durch intensive Bebauung beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere in
und um Riedlhütte der Fall. In den Ortschaften Reichenberg, Höhenbrunn und St. Oswald ist diese
Beeinträchtigung nicht von Bedeutung, da die Orte auf Kuppen oder Rücken liegen.
8.2.4. SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN
Bestandsbeschreibung:
Das Gemeindegebiet von St. Oswald weist ein vielfältiges Spektrum an Pflanzen und Tierarten auf,
die an die gegebenen standörtlichen Verhältnisse des Bayerischen Waldes gebunden sind. Der
nördliche Gemeindeteil befindet sich im Gebiet des Nationalparks. Dieser Bereich ist durch Verordnungen entsprechend geschützt.
Im übrigen Bereich sind die weitgehend natürlichen Biotope als auch die halbnatürlichen, durch die
menschliche Landbewirtschaftung entstandenen Biotope zurückgedrängt worden.
Empfindlichkeit:
Das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird im südlichen Gemeindebereich durch Landbewirtschaftung
beeinflusst. Die im Landschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sollten berücksichtigt werden.
64
8.2.5. SCHUTZGUT MENSCH (Erholung, Lärmemission)
Bestandsbeschreibung:
Das Gemeindegebiet hat eine große Bedeutung für die Erholungsnutzung sowohl für den Fremdenverkehr wie auch für die einheimische Bevölkerung. Die Wohnqualität in den vorgesehenen Baugebieten ist wegen der gesunden Luft, der Ruhe wie der teilweise sehr guten Fernsicht als sehr gut zu
bezeichnen. Die für ein Erholungsgebiet notwendigen Einrichtungen sind vorhanden.
Kleinere Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen sind im Bereich der Kreisstraßen (FRG 22,
FRG 23, FRG 45, FRG 52) vorhanden (s. Tabelle 18 Erläuterungsbericht).
Empfindlichkeit:
Das Schutzgut Mensch wird durch die vorliegende Planung nicht maßgeblich beeinflusst. Durch den
hohen Erholungswert sind positive Auswirkungen zu erwarten.
8.2.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD
Standortbeschreibung:
Das Planungsgebiet hat Anteil an dem Bergland des Rachel-Lusen-Grenzkammes, dem Anstieg zu
diesem und dem Oswalder Hügelland. Entsprechend unterschiedlich ist das Erscheinungsbild.
Der Nordrand des Gemeindegebietes ist Teil des Bergzuges Falkenstein – Rachel – Lusen, dessen
Gipfel die hochragenden Grenzpfeiler des Böhmerwaldes bilden. Überragt wird dieser nicht unter
1200 m hohe Grenzkamm von der Bergkuppe des Großen Rachels. Eingebettet in diesen Gebirgszug, unterhalb der steilen Rachel-Seewand ein stiller Waldsee, der Rachelsee, ein Karsee der letzten Eiszeit. Vom Grenzkamm fällt das Gelände erst steil, dann zunehmend sanfter nach Süden bis in
die Gegend von Sankt Oswald ab. Gegliedert wird dieser Abfall von nach Süden strebenden Ausläufern des Grenzgebirges, zwischen denen erst stark eingeschnittene, dann zunehmend flacher und
breiter werdende Täler mit wasserreichen Waldbächen verlaufen. An den Ausläufern des Gebirges
große Hoch- und Übergangsmoore, die sogenannten Filze. Diese sind meist bewaldet, mitunter liegen sie als ehemalige Streuwiesen offen. Der Grenzkamm und sein Anstieg sind geschlossen mit
Bergwäldern bestanden, in den unteren Bereichen auch zunehmend mit reinen Fichtenkulturen.
Am Südrand des Planungsgebietes die relativ schmale Rodungszone, sie wird vor allem durch die
Orte mit den sie umgebenden Wiesen geprägt. Dabei ganz im Westen der Fabrikort Riedlhütte im
Tal der Großen Ohe. Hier prägt die Wohnsiedlung am Hang das Bild, welche zunehmend die Rodungsfläche bis zum Waldrand füllt.
An der südlichen Gemeindegrenze fällt das Gelände mehr oder weniger stark zum nächsten Tal ab.
Oberhalb des Abfalls eine Kette von alten Ansiedlungen, der Topographie gut angepasst. Dieses
Rodungsland wird neben den Orten bestimmt durch Grünland, welches in den steilen Bereichen
durch Hecken auf Steinriegeln in dichter Folge mit dazwischen schmalen, oft extensiv genutzten
Wiesen und zahlreichen Feldgehölze reizvoll gegliedert wird.
Im Mittelbereich des Planungsgebietes die von Wald eingeschlossene kleine Rodungsinsel Guglöd,
meist extensiv genutztes Grünland mit Hecken und Einzelbäumen, locker gesiedelt.
Insgesamt wird das Landschaftsbild in der Gemeinde weitgehend von geschlossenen Wäldern bestimmt, welche wenig Ausblick ermöglichen. Nur das südliche Viertel, von Wiesen und Weiden bestimmt, mit Hecken und Feldgehölzen an den steileren Hängen und auf den Kuppen, weist eine abwechslungsreiche Vielfalt auf. Die Landschaft ist hier ästhetisch besonders ansprechend und von einem hohen Erholungswert.
65
Empfindlichkeit:
Das Schutzgut Landschaftsbild wird in einigen Bereichen durch städtebauliche Fehlentwicklungen
beeinflusst. Falsche Entwicklungen sind, die sich fingerartig an den ausgebauten Wegen in die freie
Landschaft erstreckende Bebauung bei fast allen Orten.
8.2.7. SCHUTZGUT KULTUR – UND SACHGÜTER
Standortbeschreibung:
Im Planungsgebiet sind Baudenkmale und Bodendenkmale im geringen Umfang vorhanden. Ebenso
gehört in diese Betrachtung die historische Streusiedlungslandschaft. Ihr Kennzeichen ist die locker
gestreute Anordnung von Einzelhöfen abseits zusammenhängender Ortschaften. Typisch sind die
gleichartigen Mindestabstände der Höfe von rund 100 m und ihr jeweiliger Flächenumgriff von ca. 1
ha. Jedes Gehöft stellt sich als eigenes Gebilde mit eigenem Charakter dar.
Dabei fallen 3 Bauformen auf:
-
Dreiseithof mit abschließender Hofmauer und 1 Tor
Zweiseithof mit L-förmigem Scheunenanbau
Langhaus mit Gliederung in Wohnhaus, Wirtschaftsteil und Scheune
Diese Höfe befinden sich hauptsächlich nördlich von Riedlhütte und zwischen Höhenbrunn und St.
Oswald.
Empfindlichkeit:
Das jeweilige Bild von Streusiedlungen ist unverwechselbar und empfindlich gegen Veränderungen,
welche die gewachsene Ordnung, die Maßstäblichkeit und Proportionalität der Bebauung stören
könnten. Vielfach sind aber derartige Veränderungen bereits passiert. Die noch bestehenden Reste
von historischen Strukturen sind das Rückrat, die die Qualitäten der Siedlungslandschaft herausstellen. Deshalb ist es erforderlich, diese Qualitäten zu erhalten, zu pflegen und weiter zu entwickeln.
8.3.
Bewertung der Umweltauswirkungen
einschl. der Prognose bei der Durchführung der Planung
Um die Ergebnisse für die verschiedenen Standorte vergleichbar und transparent zu machen, erfolgt eine Bewertung der Auswirkungen in tabellarischer Form. Dabei werden die Planungen entsprechend einer fünfteiligen Skalierung bewertet. Dabei steht Stufe 1 für „Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit“ und Stufe 5 für „Auswirkungen sehr hoher Erheblichkeit“.
8.3.1. Siedlungsentwicklung
Nachstehend sind die Siedlungsstandorte bewertet, für die erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind. Die Tabellen erhalten jeweils die Schutzgüter, die Wertstufe und eine Erläuterung der Bewertung. Diese Erläuterung fasst die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zusammen
und führt zusätzliche Detailinformationen an.
Weiterhin werden die darstellbaren Vermeidungsmaßnahmen aufgeführt, sofern sie in die Bewertung
der Ausführung eingeflossen sind.
66
8.4.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
8.4.1. Siedlungsentwicklung
Bei Verzicht auf die dargestellten Flächen würden diese voraussichtlich weiter landwirtschaftlich genutzt werden.
8.4.2. Standort für Wintersport und Montainbike
Bei einem Verzicht auf die geplante Darstellung ist der bereits seit Jahrzehnten vorhandene Skilift
gefährdet. Eine wichtige Einrichtung für den Fremdenverkehr wäre somit gefährdet.
8.5.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
8.5.1. Schutzbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
8.5.1.1.
Schutzgut Boden
Im Rahmen der Aufstellung der weitergehenden Bauleitpläne ist darauf zu achten, dass geeignete
Maßnahmen zum verzögerten Wasserabfluss ergriffen werden.
8.5.1.2.
Schutzgut Wasser
Im vorliegenden Flächennutzungsplan sind Flächen zum Schutz der Uferbereiche der fließenden
Gewässer dargestellt. Diese Flächen und auch die übrigen gewässernahen Talräume sind von der
Bebauung und sonstiger intensiver Nutzung freizuhalten.
8.5.1.3.
Schutzgut Klima / Luft
Die Bebauung insbesondere in und bei Riedlhütte kann zu Behinderungen des Kaltluftabflusses führen. Sie dürften jedoch ohne spürbaren Einfluss auf das Kleinklima bleiben.
8.5.1.4.
Schutzgut Tiere / Pflanzen
Da durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden,
sondern lediglich vorhandene Gebiete ergänzt oder abgerundet werden, sind keine Eingriffe in den
natürlichen Verbund zu erwarten. Biotopflächen werden durch die Aufgabe von immer mehr landwirtschaftlichen Flächen ökologisch aufgewertet. Wechselwirkungen ergeben sich hier zu den
Schutzgütern Wasser und Boden.
67
8.5.1.5.
Schutzgut Landschaftsbild
Die bereits vorhandene Bebauung weist bandartige Ausweitungen in die freie Landschaft aus. Es
sollte darauf geachtet werden, dass diese Ausweitungen nicht verstärkt werden.
8.5.1.6.
Schutzgut Mensch
Schutzbezogene Maßnahmen sind nicht notwendig, da die Landschaft ästhetisch besonders ansprechend und von hohem Erholungswert ist.
8.5.1.7.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter werden von der vorliegenden Planung nicht berührt.
8.5.2. Ausgleichsmaßnahmen sind im bereits genehmigten Landschaftsplan dargestellt.
8.6.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternative Planungsmöglichkeiten werden nicht untersucht, da fast alle Plangebiete bereits
durch Bebauungspläne festgesetzt sind. Neuplanungen wurden nur im Bereich von Ergänzungen
und Abrundungen vorgenommen.
8.7.
Methodisches Vorgehen und Schwierigkeiten
Methodisches Vorgehen:
Bei der Bestandsaufnahme erfolgt auch eine Bewertung der Empfindlichkeit. Die Empfindlichkeit ist
unabhängig von der Schutzwürdigkeit zu erfassen. Sie gibt an, gegen welche Auswirkungen von
Vorhaben die Schutzgüter empfindlich reagieren. Zu beschreiben ist die Empfindlichkeit gegenüber
den geplanten Darstellungen und deren möglichen Auswirkungen.
Um die einzelnen Standorte für verschiedene Flächennutzungen erkennbar und rasch nachvollziehbar zu machen, empfiehlt sich hier eine fünfteilige ordinale Skalierung der zu erwartenden Umweltauswirkungen.
68
Die Abstufungen werden wie folgt definiert:
Stufe der Beeinträchtigung
Nicht betroffen
Umweltauswirkungen
Erläuterungen und Beispiele
keine Auswirkungen
Stufe 1
Umweltauswirkungen
sehr geringer Erheblichkeit
Stufe 2
Umweltauswirkungen
geringer Erheblichkeit
Stufe 3
Umweltauswirkungen
mittlerer Erheblichkeit
Stufe 4
Umweltauswirkungen
hoher Erheblichkeit
Stufe 5
Umweltauswirkungen
sehr hoher Erheblichkeit
Belange des Schutzgutes sind nicht berührt oder werden nicht
beeinträchtigt.
Beispiel: Kulturgüter sind nicht vorhanden oder Schutzgüter werden
nicht beeinträchtigt.
Sehr geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder
das Schutzgebiet weist eine besonders geringe Empfindlichkeit auf
oder
vorhandene geringe Auswirkungen können durch Maßnahmen zur
Vermeidung und Verringerung reduziert werden.
Beispiel: Durch intensive Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Vermeidung und Verringerung können geringe kleinklimatische Wirkungen weiter vermindert werden.
Geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder
das Schutzgut weist eine geringe Empfindlichkeit auf oder
vorhandene mittelschwere Auswirkungen können durch Maßnahmen
zur Vermeidung und Verringerung vermindert werden.
Beispiel: Es erfolgen nur kleinflächige Eingriffe
Mittelschwere Auswirkungen sind vorhanden, und/oder
Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit werden durch Maßnahmen
zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert.
Hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder
Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit werden durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert.
Sehr hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder
die Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung nicht oder nur unwesentlich reduziert werden.
Beispiel: Flächen für die industrielle Entwicklung lassen Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit für das Schutzgut Boden erwarten.
8.8.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Siedlungsentwicklung:
Im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung ist keine Überwachung notwendig, da die geplanten Darstellungen von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Umweltauswirkungen haben.
8.9.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des Umweltberichtes in einer fünfteiligen Skalierung bewertet.
Im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Siedlungsentwicklung ergibt sich folgende zusammenfassende Bewertung:
Alle ausgewählten Standorte lassen überwiegend gering erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maßnahmen zur Vermeidung berücksichtigt werden. Hierbei sind die Belange des Orts- und Landschaftsbildes zu beachten.
69
8.9.1. Schutzgut Boden
Der geringe Versiegelungsgrad führt zu keiner großen Beeinträchtigung.
8.9.2. Schutzgut Wasser
Durch Bautätigkeiten werden keine grundwasserbeeinflussten Flächen und keine Oberflächenwässer berührt.
8.9.3. Schutzgut Klima/Luft
Die ausgewiesenen Baugebiete haben keinen spürbaren Einfluss auf das Mikroklima der Region.
8.9.4. Schutzgut Tiere und Pflanzen
Ein Großteil des Planungsgebietes liegt im Bereich des Nationalparks Bayerischer Wald.
Im übrigen Bereich sind ökologisch wertvolle Landschaftselemente vorhanden, die erhalten werden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgebiet Tiere und Pflanzen sind deshalb von untergeordneter Bedeutung.
8.9.5. Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist in einigen Bereichen durch Zersiedelung und bandartige Ausweitungen beeinträchtigt. Beim Monitoring ist darauf zu achten, dass weitere Zersiedelungen aufgehalten werden.
8.9.6. Schutzgut Mensch
Das gesamte Planungsgebiet hat einen hohen Erholungswert. Beeinträchtigung durch Lärm sind
sehr gering.
8.9.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter werden von der Planung nicht berührt.
8.10. Anhang
7 Tabellen über Beeinträchtigung der Schutzgüter an verschiedenen Standorten
70
Standort: Erweiterung MD Höhenbrunn in westlicher Richtung
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 2
- Braunerde, teilweise bereits versiegelt, Nutzung als Betriebsgelände
- mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
Stufe 2
- keine grundwasserbeeinflusste Fläche, kein Oberflächenwasser vorhanden
- geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Klima/Luft
nicht betroffen
nicht betroffen
Tiere/Pflanzen
nicht betroffen
nicht betroffen
Landschaftsbild
nicht betroffen
nicht betroffen
Mensch
nicht betroffen
nicht betroffen
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: Erweiterung MD Reichenberg in Richtung Osten
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 3
- Braunerde, Standort landwirtschaftlich genutzt
- mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
Stufe 2
- keine grundwasserbeeinflusste Fläche, kein Oberflächenwasser
- geringe Beeinträchtigung bei geringem bis mittlerem Versiegelungsgrad
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Klima/Luft
Stufe 1
- Kaltluftabfluss nach Süden
- geringe Beeinträchtigung durch vorgesehene Bebauung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Tiere/Pflanzen
Stufe 4
- landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Heckenstrukturen (teilweise Biotopkartierung)
- große Beeinträchtigung durch Bebauung
- Vermeidungsmaßnahme durch Erhalt der Heckenstrukturen
Landschaftsbild
Stufe 4
- bandartige Entwicklung in die freie Landschaft
- Beeinträchtigung durch Bebauung
- Beitrag zur Vermeidung durch Ortsrandeingrünung
Mensch
keine
- hoher Wohnwert durch Südlage mit schöner Aussicht und durch großen Abstand von
Lärmquellen
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: Erweiterung MD St. Oswald in östlicher Richtung
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 2
- Braunerde, teilweise als gepflasterter Parkplatz versiegelt,
teilweise Nutzung als Pferdekoppel
- geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
Stufe 2
- keine grundwasserbeeinflusste Fläche, kein Oberflächenwasser
- geringe Beeinträchtigung bei geringem Versiegelungsgrad
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Klima/Luft
nicht betroffen
nicht betroffen
Tiere/Pflanzen
Stufe 2
- intensive landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Heckenstrukturen
- geringe Beeinträchtigung durch Bebauung
- Vermeidungsmaßnahme durch Erhalt der Hecken und Ortsrandeingrünung
Landschaftsbild
Stufe 1
- vorhandene Baulücke am Ortsrand
- sehr geringe Beeinträchtigung durch Bebauung
- Verbesserung durch Ortsrandeingrünung möglich
Mensch
Stufe 1
- Kreisstraße in größerer Entfernung
- sehr geringe Beeinträchtigung durch Verkehrslärm
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Kultur- und Sachgüter
nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: GE Pronfelden
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 1
- Fels, Standort gewerblich genutzt als Parkplatzfläche und Lagerfläche
- sehr geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
nicht betroffen
nicht betroffen
Klima/Luft
keine
- Fläche als Rodungsinsel
- keine Beeinträchtigung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Tiere/Pflanzen
Stufe 2
- intensiv genutzte Gewerbefläche, Fläche mit geringer Lebensraumqualität
- geringe Beeinträchtigung durch Bebauung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Landschaftsbild
keine
- keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild, da es sich um eine Rodungsinsel handelt
Mensch
Stufe 2
- Lärm: unbelasteter Bereich, Erholung: eingeschränkt
- geringe Beeinträchtigung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Kultur- und Sachgüter
nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: Haslach Ost
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 2
- sehr geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
Stufe 3
Klima/Luft
keine
Tiere/Pflanzen
Stufe 2
- Oberflächenversiegelung durch neue Gebäude und Zufahrten
- geringe Beeinträchtigung durch Bebauung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Landschaftsbild
keine
- Schließung von Baulücken
Mensch
Stufe 1
- Lärm: unbelasteter Bereich, Erholung: eingeschränkt
- geringe Beeinträchtigung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Kultur- und Sachgüter
nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: Reichenberg Feuerwehrhaus
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 3
- Braunerde, Standort landwirtschaftlich genutzt
- mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
Stufe 2
- keine grundwasserbeeinflusste Fläche, kein Oberflächenwasser
- Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Klima/Luft
Stufe 1
- geringe Beeinträchtigung durch vorgesehene Bebauung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Tiere/Pflanzen
Stufe 4
- landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Heckenstrukturen
- große Beeinträchtigung durch Bebauung
Landschaftsbild
Stufe 4
- freie Landschaft
- Beeinträchtigung durch Bebauung
- Beitrag zur Vermeidung durch Eingrünung
Mensch
Stufe 3
- Aussicht für tat. Wohnbebauung nicht beeinträchtigt
- FWH stellt eine Lärmquelle dar
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
nicht betroffen
Standort: Standort für Wintersport und Mountainbike in Reichenberg
Umweltbericht
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf.
Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
keine
- Braunerde, Standort landwirtschaftlich genutzt
- keine Beeinträchtigung durch Versiegelung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Wasser
keine
- keine grundwasserbeeinflusste Fläche, kein Oberflächenwasser vorhanden
- keine Auswirkung auf Grund- und Oberflächenwasser
Klima/Luft
keine
- Kaltluft bildende Fläche
- keine Auswirkungen
Tiere/Pflanzen
Stufe 1
- teilweise landwirtschaftlich genutzte Fläche mit geringer Lebensqualität
(Ski-Gelände und Montainbikestrecken)
- Beeinträchtigung von Kleintierlebewesen durch Lärm und Wintersport
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Landschaftsbild
Stufe 3
- ortsbildprägende Hanglage
- mittlere Beeinträchtigung
- keine Vermeidungsmaßnahme darstellbar
Mensch
keine
- hoher Erholungswert durch Möglichkeit zur sportlichen Aktivität im Sommer und Winter
- keine Auswirkungen
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
nicht betroffen
9.0.
Quellenangaben (Auswahl):
Bayer. Statistisches Landesamt:
Staats- und Kommunalschulden Bayerns
Gemeindestatistiken Volkszählungen
Gemeindedaten
Landwirtschaftszählungen
Arbeitsstättenzählungen
Fremdenverkehr in Bayern
Gebäude und Wohnungszählung
Amtliche Ortsverzeichnisse Bayerns
Sonstige:
Landesentwicklungsprogramm
Regionalplan der Region 12
Agrarleitplan (Entwurf)
Waldfunktionsplan für die Region 12
Verkehrsmengenkarten
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Freyung-Grafenau
Denkmalliste für Bayern, Band Niederbayern
Gewässergütekarte Niederbayern
Erhebungen bzw. Material der Regierung von Niederbayern
Landschaftsplan St. Oswald-Riedlhütte, 2003, Büro Ammer, Niederalteich
Erhebungen der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte
Angaben der Fachbehörden und Projektanten
Diplomarbeit Verw.-Insp. Manuela Tweraser
Eigene Erhebungen
Quellen für Umweltbericht:
- eigene Bestandsaufnahme
- Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan
- Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung
- Landschaftsplan v. LA Ammer
- Baugesetzbuch
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