AGB VIFOR FRESENIUS MEDICAL CARE RENAL PHARMA (VFMCRP) 1. GELTUNGSBEREICH Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. bzw. Ihren lokalen Tochtergesellschaften (im Folgenden VFMCRP) und ihren Kunden. Mit dem Abschluss eines Vertrages (z.B. durch Übermittlung einer Bestellung) akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen von VFMCRP als Vertragsbestandteil. 2. LEISTUNGSÜBERSICHT VFMCRP ist ein pharmazeutisches Unternehmen mit eigener Vertriebsstruktur und betreibt Handel mit Medikamenten und Dienstleistungen im Nephrologiebereich. Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von VFMCRP wird in den geltenden Broschüren beschrieben und kann von VFMCRP jederzeit geändert werden. Ebenfalls vorbehalten bleibt eine Ausdehnung des Leistungsangebots von VFMCRP. VFMCRP steht gegenüber ihren Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein. 3. VERTRIEBSMODELLE VFMCRP betreibt keine eigenen Lager, sondern vertreibt die Produkte über a) Distributionspartner oder b) Logistikdienstleister. In beiden Fällen wird jedoch die Marktbearbeitung durch VFMCRP selbst durchgeführt. Die Vertriebsmodelle unterscheiden sich wie folgt: a) Distributionspartner: der Partner im Markt verrechnet die Produkte und/oder Dienstleitungen in eigenem Namen. b) Logistikdienstleister: der Logistikdienstleister fungiert als verlängerter Arm von VFMCRP und liefert und verrechnet im Namen von VFMCRP an die Kunden. 4. BESTELLUNGEN, PREISE UND LIEFERUNGEN 4.1 BESTELLEINGANG VFMCRP erhält Bestellungen von Kunden über die Distributionspartner oder Logistikdienstleister. VFMCRP betreibt keinen eigenen Bestellservice/Kundenservice. Sofern der jeweilige Distributionspartner oder Logistikdienstleister für Bestellungen eigene allgemeine Geschäftsbedingungen als anwendbar erklärt, gehen dieselben den vorliegenden AGB in Bezug auf sich widersprechende Bestimmungen für Bestellungen vor. Im Übrigen gelten die vorliegenden AGB. 4.2 PREISE Der Preis eines bestellten Produktes oder Services wird bei Bestelleingang festgelegt. Der Kunde kann jederzeit die aktuellen Preise bei VFMCRP ([email protected]) anfragen. Sämtliche Preise verstehen sich ohne MwSt oder andere relevante Abgaben. 4.3 PREISÄNDERUNGEN VFMCRP kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Preise ändern. Sofern ein Vertrag mit einem Kunden vorhanden ist, gelten die vertraglich vereinbarten Preise. 4.4 RABATTE UND VERGÜNSTIGUNGEN VFMCRP kann auf bestellte Produkte Rabatte für den einzelnen Verkaufs- oder Abgabepunkt gewähren (Arzt, Spital, Apotheke oder Drogerie). Solche Rabatte werden auf den Rechnungen transparent ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe dieser Vergünstigungen an den Leistungszahler bei bestimmten Produktkategorien gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt und in der Verantwortlichkeit des Kunden liegt. 4.5 LIEFERUNGEN Lieferungen erfolgen gemäss den AGB des jeweiligen Logistikdienstleisters bzw. Distributionspartners. Bei Widersprüchen zwischen den AGB des jeweiligen Logistikdienstleisters bzw. Distributionspartners und den vorliegenden AGB in Bezug auf die Lieferung gehen die vorliegenden AGB vor. 4.6 EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an den Distributionspartner bzw. Logistikdienstleister Eigentum von VFMCRP. VFMCRP ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen. Eine Pfändung oder anderweitige Beschlagnahmung der Produkte hat der Kunde unverzüglich an VFMCRP mitzuteilen; zudem muss er das zuständige Betreibungsamt über den bestehenden Eigentumsvorbehalt informieren. 4.7 LIEFERSCHEIN Der Kunde erhält mit jeder Lieferung einen Lieferschein von Produkten, welcher über die gelieferte Ware, die Menge, den Preis sowie die Logistikkosten (exkl. Lieferkosten) Auskunft gibt. 4.8 LIEFERANNAHME Der Kunde hat ausgelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen unmittelbar nach dem Erhalt auf ihre Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich anzubringen. Andernfalls erkennt der Kunde die vertragsgemässe Lieferung an und stimmt damit dem einwandfreien Zustand der Produkte und/oder Dienstleistungen zu. 4.9 RETOUREN VFMCRP übernimmt keine Retouren infolge Überbestellung oder Lagerproblemen. Falsch gelieferte Packungen werden vergütet, sofern sie unbeschädigt sind und keine nachträglich angebrachten Markierungen oder Aufkleber tragen. Beanstandungen bezüglich Zustand und Qualität der gelieferten Produkte sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich an die Logistikabteilung der Lieferstelle des Distributionspartners zu richten. 5. RECHNUNG Die Rechnung für gelieferte Produkte wird durch den Distributionspartner (in eigenem Namen) bzw. Logistic Service Provider (Im Namen von VFMCRP) gestellt. Der Kunde kann innerhalb von 5 Tagen begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden und noch nicht bereits fälligen Beträge fällig. 5.1 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Ausser bei abweichender vertraglicher Regelung mit dem Kunden sind die Rechnungsbeträge innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung wird ein marktüblicher Verzugszins in Rechnung gestellt. 5.2 FOLGEN DES ZAHLUNGSVERZUGS Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann VFMCRP durch den beauftragten Distributionspartner bzw. Logistikdienstleister die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen, Sicherheiten wie Bankgarantien oder Debitorenzessionen verlangen, Anträge des Kunden ablehnen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Das Mahnwesen und die Administration der offenen Posten wird durch den Logistikdienstleister bzw. Distributionspartner gewährleistet, daher kommen dessen AGB zur Anwendung. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die VFMCRP durch den Zahlungsverzug entstehen, wie namentlich Administrativ- und Mahngebühren, Verzugszinse, Anwalts- und Verfahrenskosten. 5.3 VERRECHNUNGSAUSSCHLUSS Der Kunde kann Gegenforderungen mit Forderungen von VFMCRP ohne deren schriftliche Zustimmung nicht verrechnen. 6. HAFTUNG UND ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR 6.1 HAFTUNG VFMCRP haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von VFMCRP entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. 6.2 ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR Liefert VFMCRP die Produkte durch ein externes Transportunternehmen, so gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Produkte an den Kunden auf diesen über. 7. DATENSCHUTZ Der Kunde willigt ein, dass VFMCRP im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Daten erhebt, speichert und bearbeitet. VFMCRP gibt ohne Bewilligung des Kunden keine Personendaten an Drittpersonen weiter, ausser an andere Gesellschaften der Vifor Gruppe. Ist ein Strafverfahren gegen VFMCRP Kunden eingeleitet, so ist VFMCRP von Gesetzes wegen verpflichtet, die untersuchenden Behörden zu unterstützen und entsprechende Kundendaten zu an die Behörde zu liefern. 8. GESUNDHEITSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN / GDP-COMPLIANCE Die Produkte von VFMCRP dürfen nur an Kunden geliefert werden, welche über eine entsprechende Praxis- bzw. Betriebs-, Berufsausübungs- oder eine andere behördliche Bewilligung verfügen. Die Abgabekompetenzen und somit auch der Bezug von Produkten sind über die nationalen und gegebenenfalls lokalen Vorschriften geregelt. Das Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen wird von VFMCRP durch den Distributionspartner oder Logistikdienstleister oder eine externe Organisation bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen geprüft oder bei der zuständigen Behörde eingeholt. Der Kunde wird VFMCRP unverzüglich über jeden Umstand informieren, welcher seine Praxis- oder Betriebsbewilligung beeinträchtigt. VFMCRP ist jederzeit berechtigt eine erneute Überprüfung über das Vorliegen der behördlichen Bewilligungen vorzunehmen. Jeder Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass er die an ihn gestellten Voraussetzungen für die Abgabe der von ihm bestellten Produkte erfüllt. VFMCRP übernimmt hierfür keine Haftung. 9. ÄNDERUNGEN DER AGB VFMCRP behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. 10. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Auf die Rechtsgeschäfte zwischen VFMCRP und ihren Kunden ist das Recht am Sitz der lokalen VFMCRP Tochtergesellschaft anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich wegbedungen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der lokalen VFMCRP Tochtergesellschaft.