Untersuchung Windenergieanlagen

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Untersuchung
zu
Windenergieanlagen
im
Gemeindegebiet
Weeze
Kreis Kleve
potenzielle spezielle Gunstflächen
für Windenergieanlagen
- Grundlagen – Teil I –
Auftraggeber
Bearbeitet Aug. – Nov.2012, überarbeitet im März 2013 durch
Gemeinde Weeze
Cyriakusplatz 13-14
Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Carl-Peschken-Straße 12
47652 Weeze
02837 – 910 160 / 167
47441 Moers
Telefon: 02841/7905-0
02837 – 910 260 / 267
Telefax: 02841/7905-55
Ansprechpartner
Herr Moll-Tönnesen / Herr Ingenbleek
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
H:\DATEN\PROJEKTE\WEEWI\Texte\Studie_KoZo_Ermittlung_Maerz_2013\Abgabe\130418\130322_WEEWI_KOZO_Ermittlu
ng_Teil_I_sw.doc
Stand:19.04.2013
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
GRUNDLAGEN
1
Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen ...................................................... 1
1.1
Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung .................................................. 1
1.2
Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie ............. 2
1.3
Verwendete Plangrundlagen und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes......... 5
1.4
Charakterisierung
des
Gemeindegebietes
Weeze
und
der
im
Untersuchungsraum liegenden Nachbarkommunen ............................................... 6
2
Rahmenbedingungen .................................................................................................... 11
2.1
Energiepolitische Rahmenbedingungen ................................................................. 11
2.2
Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen ............. 12
2.2.1
Landesentwicklungsprogramm ............................................................................... 12
2.2.2
Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ..................................................................... 12
2.2.3
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)......................................................................... 14
2.2.4
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise
für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 ........... 20
2.2.5
Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in
Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) .................................................................. 23
2.2.6
Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze und angrenzender deutscher
Nachbargemeinden ................................................................................................ 26
2.2.7
Landschaftsplan des Kreises Kleve ........................................................................ 32
2.2.8
Sonstige
Schutzgebiete
nach
WHG/LWG
NRW
und
sonstige
Gewässermaßnahmen ........................................................................................... 34
2.2.9
Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB ................................ 37
2.3
Fachplanungen ......................................................................................................... 43
2.3.1
Militärische Anlagen ............................................................................................... 43
2.3.2
Airport Weeze ........................................................................................................ 43
2.3.3
Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung im Gemeindegebiet
Weeze und Untersuchungsraum ............................................................................ 46
2.4
Informelle und sonstige Planungen ........................................................................ 46
2.5
Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte............................................... 54
2.6
Biotopverbund .......................................................................................................... 55
2.7
Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW .................................. 58
2.8
Waldfunktionen ......................................................................................................... 59
2.9
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW ................................................ 63
2.10
Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................................... 67
2.11
Geologisch schutzwürdige Objekte ........................................................................ 70
3
Schutzgüter ................................................................................................................... 71
3.1
Geologie und Boden ................................................................................................. 71
3.2
Klima und Luft .......................................................................................................... 73
3.3
Wasser....................................................................................................................... 75
H:\DATEN\PROJEKTE\WEEWI\Texte\Studie_KoZo_Ermittlung_Maerz_2013\Abgabe\130418\130322_WEEWI_KOZO_Ermittlu
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Stand:19.04.2013
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
3.3.1
Oberflächengewässer ............................................................................................ 75
3.3.2
Grundwasser .......................................................................................................... 76
3.4
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................. 77
3.5
Landschaft ................................................................................................................ 79
3.6
Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 81
3.7
Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung .................................................. 83
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Übersicht Luftbild Gemeindegebiet Weeze und Nachbargemeinden im 600 m –
Korridor o.M...................................................................................................... 7
Abbildung 2 Übersicht Gemeindegebiet Weeze und Höhenentwicklung o.M. ........................ 9
Abbildung 3 Auszug LEP Teil A und B o.M. ..........................................................................13
Abbildung 4 Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M. (Stand 11/2011) ....................................16
Abbildung 5 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf o.M. ..........................................18
Abbildung 6 Auszüge Erläuterungskarten Regionalplan Düsseldorf o.M. .............................19
Abbildung 7 Auszüge Bestemmingsplan buitengebied gemeente Bergen (1998) o.M. .........30
Abbildung 8 Auszug aus der ersten Revision des Bauleitplanes für den Außenbereich (2009)
o.M. ..................................................................................................................31
Abbildung 9 Landschaftspläne des Kreises Kleve o.M..........................................................33
Abbildung 10 Wasserschutzgebiet Goch-Kalbeck o.M..........................................................34
Abbildung 11 Wasserschutzgebiet Kevelaer o.M. .................................................................35
Abbildung 12 Wasserschutzgebiet Bergen (NL) o.M. ...........................................................36
Abbildung 13 ÜSG Niers Blattschnitte o.M. (Blätter 45 bis 56)..............................................36
Abbildung 14 Bebauungsplanübersicht der Gemeinde Weeze o.M. .....................................38
Abbildung 15 Bebauungsplanübersicht der Stadt Goch – OT Goch o.M. ..............................39
Abbildung 16 Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT
Goch vom 27.06.1994 o.M..............................................................................39
Abbildung 17 Bebauungspläne für den Bereich Den Heyberg der Stadt Kevelaer o.M. ........41
Abbildung 18 Lageplan Flughafen Niederrhein (Airport Weeze) mit Darstellung der
Sichtflugkarte und des Bauschutzbereiches o.M.............................................44
Abbildung 19 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung o.M. ......................46
Abbildung 20 Präsentation Abstimmungsgespräch Bezirksregierung Düsseldorf o.M. .........47
Abbildung 21 Variantenspektrum der L 361n (UVS Variantenvergleich – L 361n
Westliche Umgehung Weeze o.M.
48
Abbildung 22 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. .........................49
Abbildung 23 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. .........................50
Abbildung 24 Weiterentwicklung des Freizeitbereiches Weeze o.M. ....................................50
Abbildung 25 Wohnen am/auf dem Wasser o.M. ..................................................................51
Abbildung 26 Umwandlung von BSAB-Flächen o.M. ............................................................52
Abbildung 27 Kulturlandschaft Wember Veen o.M................................................................53
Abbildung 28 Suchraum Wemb (Agro-Park-Flächen) o.M. ...................................................54
Abbildung 29 Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Weeze o.M ..........................................55
Abbildung 30 Biotopverbundflächen o.M. .............................................................................56
Abbildung 31 Ökologische Verbindungen mit Umgebung (Nationalpark De Maasduinen) o.M.
......................................................................................................................................57
Abbildung 32 UZVR in NRW o.M. (LANUV)..........................................................................58
Abbildung 33 Waldfunktionen im Gemeindegebiet Weeze o.M.............................................60
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Moers
Stand: 19.04.2013
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 34 Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL) ...............................64
Abbildung 35 Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR) ......................................68
Abbildung 36 Geologisch schutzwürdige Objekte o.M. .........................................................70
Abbildung 37 Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Weeze o.M. ...............74
Abbildung 38 Digitales Gewässernetz für das Gemeindegebiet Weeze und
Untersuchungsraum der LANUV o.M. .............................................................76
Abbildung 39 Bodendenkmäler im Gemeindegebiet Weeze o.M. .........................................82
Kartenwerk
Karte 1
Naturschutzfachliche Ausweisungen, Schutzgebiete nach WHG/LWG NRW und
regionalplanerische Bereiche mit Freiraumfunktionen und Abstandsregelungen
i.O.M. 1 : 15.000
Karte 2
Einschränkungen des Bau- und Planungsrechtes, der Infrastruktur
und sonstiger Fachgesetze einschließlich Abstandsregelungen
i.O.M. 1 : 15.000
Karte 3
Generelle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Anwendung harter
Tabukriterien
i.O.M. 1 : 15.000
Karte 4
Spezielle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Anwendung harter und
weicher Tabukriterien
i.O.M. 1 : 15.000
Karte 5
Spezielle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der einzelfallbezogenen, konkurrierenden Nutzungen
i.O.M. 1 : 15.000
Karte 6
Ergebniskarte mit speziellen Gunstflächen für Windenergieanlagen
i.O.M. 1 : 15.000
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Moers
Stand: 19.04.2013
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Teil I - Grundlagen
1
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN
1.1
Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung
Mit Datum vom 11.07.2011 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VIII 2- Winderlass)
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. X A 1 – 901.3/202) und der
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B 4 – 30.55.03.01)
vor. Hierin ist im Vorspann formuliert, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht, und der Klimaschutz eine wichtige Aufgabe von Bürgerinnen und Bürgern, dem Bund, Ländern und Kommunen ist. Das Land NordrheinWestfalen will Vorreiter beim Klimaschutz werden und beabsichtigt deshalb als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes zu verabschieden
(Das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen“ – Entwurf der Landesregierung liegt mit Stand 26.06.2012 (Drucksache 16/127) vor.). Die Eckpunkte des im
Entwurf vorliegenden Klimaschutzgesetzes lauten wie folgt:
1.
Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in
Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und
Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
2.
Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum
Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent
im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
3.
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem
Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.
4.
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmte Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen.
5.
Die Landesregierung erstellt unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen
Gruppen sowie kommunalen Spitzenverbänden einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
6.
In den Raumordnungsplänen sind die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und
der Anpassung an den Klimawandel als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen.
7.
Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
1
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
8.
Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf Persönlichkeiten aus verschiedenen
gesellschaftlichen Bereichen angehören. Die Mitglieder des Klimaschutzrates werden
von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.
Die Förderung erneuerbarer Energien und auch der Ausbau der Windenergienutzung sollen
in Nordrhein-Westfalen Teil dieser Strategie sein.
Nach der 1. Lesung am 05.07.2012 wurde der Entwurf des Klimaschutzgesetzes an den
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz federführend -, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung überwiesen.
Die Gemeinde Weeze hat auf Grundlage eines Windkraftkonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet (Januar 1999) im Jahre 2001 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Wembschen Bruch
südlich der Ortslage Wemb / Siedlungsbereich Am Bruch zwischen der Landessstraße 486
und der Gemeindegrenze zur Stadt Kevelaer beschlossen und nach Genehmigung durch die
Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht. Im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze wurden keine Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen vorgenommen. Innerhalb der Konzentrationszone wurden im Jahre 2007 vier Windenergieanlagen (4 x Nordex S 77 / 1,5 MW, Turmhöhe 101 m Rotordurchmesser 77 m,
Windpark der ABO Wind) errichtet. Eine weitere Windenergieanlage (DE//Wind) bestand
bereits innerhalb der Konzentrationszone. Östlich angrenzend, auf dem Stadtgebiet Kevelaer, wurde, ebenfalls durch die ABO Wind, eine weitere Windenergieanlage (1,5 MW) aufgestellt.
Nach Vorlage des aktuellen Windenergie-Erlasses NRW vom 11.07.2011 hat die Gemeinde
Weeze die Aufgabenstellung formuliert, das Gemeindegebiet nochmals in Anlehnung an den
neuen Windenergie-Erlass NRW überprüfen zu lassen, um ggf. weitere oder alternative Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellen zu können, für die entsprechend kurzfristig die Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann.
1.2
Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie
Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30. Juli 1996, das am 01.
Januar 1997 in Kraft getreten ist, hat erstmalig durch die damals in den § 35 Abs. 1 BauGB
neu eingefügte Nr. 7 (aktuell Nr. 5) verfügt, dass Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung
oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dienen, privilegiert sind. Mit dieser Privilegierung hat der Gesetzgeber die Windenergieanlagen dem Standort ‚Außenbereich’ zugewiesen, da sie infolge der günstigeren Windverhältnisse auf den Standort im Außenbereich angewiesen sind.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
2
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die zunächst vorrangig auf die Küstenregionen beschränkte Gewinnung von Energie aus
Windkraft hatte mit fortschreitender technologischer Entwicklung zunehmend seit Mitte der
1990er Jahre auch das Binnenland erreicht. Im Hinblick auf Anträge zur Errichtung von
Windenergieanlagen, der notwendigen Schonung des Freiraumes und der optimalen Ausnutzung von Flächen ist eine Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten, verträglichen Standorten in Windparks, einer Vielzahl von Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen.
Durch die Darstellung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung im
Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet schaffen. Beabsichtigt die
Gemeinde effektiv auf die Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet Einfluss zu nehmen, hat sie entsprechend den Vorschriften des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Konzentrationszonen als Suchräume für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die
Windenergieanlagen an diesen bestimmten Stellen zu bündeln und i.d.R. außerhalb dieser
Flächen auszuschließen.
Voraussetzung für die Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist ein schlüssiges gemeindliches Konzept zur – positiven – Standortzuweisung für Windenergieanlagen mit dem
Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig damit ungeeignete Standorte auszuschließen. Eine ausschließlich negative Planung mit dem Ziel, Windenergieanlagen generell
abzulehnen, reicht für die Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht aus. Die Abwägung muss allerdings zwangsläufig pauschal ausfallen, da die Gemeinde nicht für jede
Fläche parzellenscharf städtebauliche und sonstige relevante Hinderungsgründe darlegen
kann.
Die Darstellung von sogenannten Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im
Flächennutzungsplan bewirkt grundsätzlich kein Auslösen der planungsrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5
BauGB. Die Konzentrationszonen sind als „Suchräume“ zu verstehen, in denen diese Windenergieanlagen nach dem Planungswillen der Gemeinde errichtet werden sollen. Sie sind
das Ergebnis der Abwägung zwischen für die Windenergienutzung streitenden Belangen
einerseits und den potenziell beeinträchtigten entgegenstehenden Belangen andererseits.
Diese Zonen bezeugen die Entscheidung der Gemeinde, dass der Nutzung Windenergie
grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen zustehen soll, während im übrigen Gemeindegebiet diese Nutzung nicht stattfinden soll. Damit wird aber nicht generell ausgeschlossen,
dass einige Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplandarstellung nicht abschließend bis ins Detail geprüft werden konnten und können - beispielsweise Immissionsschutz,
Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Artenschutz – im Einzelfall einem Vorhaben entgegengehalten werden und zu dessen Unzulässigkeit führen können. Es ist entsprechend nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb der Konzentrationszonen besteht, wie vor einer
Prüfung der Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB zu erfolgen hat.
Für den Fall derartiger Darstellungen erweitert § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die öffentlichen
Belange des § 35 Abs. 3 Satz 1 jedoch dergestalt, dass einem Vorhaben, welches außerhalb
der Konzentrationszonen liegt, die gemeindliche „positive Standortzuweisung“ an anderer
Stelle im Gemeindegebiet als öffentlicher Belang in der Regel entgegensteht. Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen privilegierter Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1
BauGB sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Konzentrationszonen zulässig.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
3
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Versäumt es eine Gemeinde, die Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
durch die Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Anspruch
zu nehmen, oder kann diese Vorschrift im Rahmen der „Verhinderungsplanung“ nicht angewandt werden, richtet sich die Zulässigkeit der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten
Windenergieanlagen allein danach, ob öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1
BauGB dem Vorhaben im Einzelfall entgegenstehen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit,
dass bei der Untersuchung des Gemeindegebietes im Hinblick auf geeignete Bereiche für
die Windenergienutzung durch die Anwendung sachbezogener Kriterien der Gemeinde als
Trägerin der Planungshoheit im Endeffekt die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht möglich war. Dies kann unter Umständen bei Kommunen mit umfangreichen naturschutzfachlichen Festsetzungen, einer stärkeren Zersiedlung des Gemeindegebietes und den in diesem Zusammenhang aus Immissionsschutzgründen einzuhaltenden Schutzabständen vorkommen. Auch wenn bei Anwendung sachbezogener Kriterien und
schlüssiger Untersuchungsmethoden für das gesamte Gemeindegebiet nach einer gerechten
Abwägung aller Aspekte für den Ausbau und eine verstärkte Nutzung regenerativer Windenergien mit anderen von der Gemeinde zu beachtenden Belangen wie Siedlungsentwicklung, Naturschutz, Immissionsschutz etc. keine geeigneten Konzentrationszonen dargestellt
werden können, bleibt es bei der planungsrechtlichen Zulässigkeitsbeurteilung gemäß § 35
Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung
beurteilt werden muss, ob den privilegierten Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen.
Der öffentliche Belang „Ausweisung an anderer Stelle“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
kann einem Bauvorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht entgegengehalten
werden, da eine solche Darstellung gerade nicht erfolgt ist. Die negativ verlaufenden Untersuchungen der Gemeinde stellen ebenfalls keinen entgegenstehenden öffentlichen Belang
dar.
Zum Belang „Darstellungen des Flächennutzungsplanes“ ist Folgendes anzumerken: Widerspricht ein Vorhaben einer konkreten standortbezogenen Nutzungszuweisung z.B. Fläche für
Sport- und Spielanlagen, Fläche für die Abwasserbeseitigung etc., steht diese Darstellung
dem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegen. Erforderlich für die Annahme einer solchen
Nutzungszuweisung ist die Aufnahme einer entsprechenden Planungsabsicht in die Begründung des Flächennutzungsplanes bzw. die zeichnerische Darstellung. Bei einer bloßen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft liegt keine derartige standortbezogene Konkretisierung vor und stellt entsprechend für sich genommen in der Regel keinen entgegenstehenden Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dar.
Schließlich wird darauf verwiesen, dass einer Standortfestlegung für Windkraftanlagen nach
§ 35 Abs. 3 BauGB nur in wirksamen Flächennutzungsplänen die Ausschlusswirksamkeit
zukommt, nicht aber in planreifen Entwürfen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.1. 1999 –
1 L 5538/97 - ).
Die Größe von Konzentrationszonen ist neben den landschaftlichen, topographischen und
siedlungsstrukturellen Gegebenheiten sowie der Windhöffigkeit ganz entscheidend von der
planerischen Gesamtkonzeption der Gemeinde im FNP abhängig. Zudem müssen nicht
mehrere Konzentrationszonen ausgewiesen werden, um die Ausschlusswirkung zu erreichen. Diese Folge kann bereits durch die Darstellung einer Konzentrationszone erreicht werden. Für eine Konzentrationszone sind mindestens zwei Windenergieanlagen anzusetzen.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
4
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Mit der letzten Änderung des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 (Gesetz zur Stärkung der
klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden) wurden in § 249 BauGB Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung aufgenommen. Demnach ist in Absatz 1 Folgendes formuliert: Werden in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie dargestellt, folgt daraus nicht, dass die vorhandenen Darstellungen
des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3
nicht ausreichend sind. Satz 1 gilt entsprechend bei der Änderung oder Aufhebung von Darstellungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Bebauungspläne, die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Insbesondere beziehen sich obige Aussagen auf das Repowering, für das in § 249 eine
Sonderregelung geschaffen wurde. Unter Repowering von Windenergieanlagen ist die Ersetzung älterer, oft vereinzelt stehender Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks („Aufräumen der Landschaft“) zu verstehen. Gemäß den Erläuterungen zum Referentenentwurf zum energie- und klimapolitischen Teil der Bauplanungsrechtsnovelle zu § 249 ist oftmals eine Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne erforderlich. In der Praxis besteht Unsicherheit darüber, ob und inwieweit es möglich ist, die bisherigen Ausweisungen für Windenergie für die Zwecke des
Repowerings rechtssicher zu ändern oder zu ergänzen, auch ohne die bisherigen Ausweisungen in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber hat in § 249 Abs. 1 BauGB für den Fall, dass in
einem Flächennutzungsplan zusätzliche planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergie
geschaffen werden, vorgesehen, dass daraus nicht folgt, dass die vorhandenen und die zusätzlichen Darstellungen, insbesondere im Hinblick auf den Flächenbedarf, das Maß der
baulichen Nutzung, zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB („ der
Windenergie wird nicht substanziell Raum geschaffen“) nicht ausreichend sind.
Wird eine im Flächennutzungsplan einer Gemeinde dargestellte Konzentrationszone für
Windenergieanlagen nach mehreren Jahren nicht in Anspruch genommen, bestehen Indikatoren dafür, dass für die Flächen Restriktionen bestehen, die eine Realisierung von Windenergieanlagen erschweren oder ausschließen. Aus planerischer Sicht ist eine erneute
Überprüfung des Gemeindegebiets bzw. Rücknahme der Darstellungen des FNPs in Betracht zu ziehen.
Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie aufgrund der in Kapitel
1.1 genannten Klimaschutzziele ergibt sich für die Gemeinde Weeze die erneute Möglichkeit
zur Überprüfung ihres Gemeindegebietes im Hinblick auf für die Windenergie geeignete Flächenpotenziale und ggf. Aufhebung der bisherigen Darstelllungen.
1.3
Verwendete Plangrundlagen und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Die Untersuchung wurde auf Grundlage der digitalen DGK 5 einschließlich Luftbilder (Gemeindegebiet Weeze und angrenzende Nachbarkommunen Goch, Uedem und Kevelaer)
sowie den von der niederländischen Gemeinde Bergen zur Verfügung gestellten
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
5
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
GBKN (grootschalige basiskaart van Nederland - digitale topografische kaart op schaal
1:500 - 1:1500).
Top10NL (topografische kaart, schaal 1:5000 - 1:25000)
Luchtfotos (2012)
Gebrauchsbedingungen:
Seit 1-1-2012 wird die Datei Basisregistratie Topografie (Top10NL) veroeffenlicht als zng 'Open Data'
Zum Gebrauch diese Datei gilt die CC-BY licenz (Creative Commons Naamsvermelding 3.0 Nederland)
Quelle Erwaehnung Datei: Basisregistratie Topografie, Kadaster **** (jaarzahl).
Die Koordinaten der Geodatei sind im 'System der Nierderlaendische Rijksdriehoeksmeting (RD New), EPSG
code 28992
Projektion:
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erarbeitet. Die Niederländischen Daten wurden bezogen auf die Projektion an den deutschen
Datenbestand angepasst. Die Karten liegen im Koordinatensystem UTM ETRS 89 vor.
Für die vorliegende Untersuchung wurde das Gemeindegebiet Weeze einschließlich eines
600 m tiefen Korridors um das Gemeindegebiet (angrenzende Städte- und Gemeindegebiete
Goch, Uedem, Kevelaer und Bergen (NL)) zugrunde gelegt.
1.4
Charakterisierung des Gemeindegebietes Weeze und der im Untersuchungsraum
liegenden Nachbarkommunen
Die Gemeinde Weeze liegt am Unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Im Norden grenzt die Gemeinde Weeze an die Stadt
Goch und an die Gemeinde Uedem, im Süden an die Stadt Kevelaer sowie im Westen an die
Gemeinde Bergen (Provinz Limburg, Niederlande).
Die Gemeinde Weeze gliedert sich gemäß der Hauptsatzung in den Ort Weeze, den Gemeindeteil Wemb und in die 16 Bauernschaften Baal, Boekhöltchen, Hees, Höst, Hüdderath,
Kalbeck, Kendel, Keylaer, Knappheide, Laar, Niederhelsum, Oberhelsum, Rottum, Vornick,
Vorselaer und Wissen.
Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von 79,49 km² (7.949 ha) mit einem Waldflächenanteil von ca. 1.904 ha (entsprechend ca. 24 %) und einem landwirtschaftlich genutzten
Flächenanteil von ca. 4.533 ha (entsprechend 57 %). Mit Stand 31.12.2011 lebten in der
Gemeinde Weeze 10.822 Einwohner (136 EW/km²).
Lange Zeit war die Gemeinde Weeze durch die Landwirtschaft und holzverarbeitendes Gewerbe geprägt. Heute gibt es eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen, die Weeze als Wirtschaftsstandort mit Zukunft nutzen. Kunststoffherstellung, Computertechnologie, chemische
Industrie, Elektroindustrie, Holzverarbeitung, Fahrzeugbau, Metallverarbeitung, die Herstellung von Präzisionsgeräten, Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und TiefkühlNahrungsmittelgroßhandel, Anlagenbau und Hochdrucksysteme, Maschinenbau, Druck- und
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6
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Papierverarbeitung, Bauindustrie, Tourismus, Hotel- und Gaststättengewerbe und Einzelhandelsgeschäfte haben sich in den letzten Jahren im Gemeindegebiet Weeze angesiedelt.
Siedlungsstrukturell ist die Gemeinde Weeze durch den ca. mittig im Gemeindegebiet liegenden Hauptort Weeze, den südwestlich von Weeze liegenden Ortsteil Wemb sowie die
Siedlungsbereiche Am Bruch und Hees, den im Westen liegenden Airport Weeze sowie
durch verstreut im Gemeindegebiet liegenden 16 Bauernschaften charakterisiert. Der
Hauptort Weeze dient mit seinen öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen der
Versorgung des Gemeindegebietes mit Bildungseinrichtungen, Dienstleistungen und Gütern
des vordringlichen täglichen Bedarfs sowie Sportmöglichkeiten.
Abbildung 1 Übersicht Luftbild Gemeindegebiet Weeze und Nachbargemeinden im 600 m –
Korridor o.M.
Im Fernstraßenbereich ist die Gemeinde Weeze über die Bundesstraße B 9 bzw. im Norden
die B 67 und die das nördliche Gemeindegebiet von Osten nach Westen querende Bundesautobahn BAB 57 (Köln – Nimwegen) mit der Anschlussstelle Goch angebunden. Die LanIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
dessstraßen L 5, L 77, L 265 1, L 361, L 464, L 468 sowie die Kreisstraße K 37 ergänzen die
Anbindung an das regionale und überregionale Straßennetz. Auch die Eisenbahnlinie Kleve Düsseldorf bietet eine schnelle Verbindung zum Rhein - Ruhr - Ballungsgebiet. Die Gemeinde Weeze war seit 1954 Standort eines Militärflughafens der Royal Air Force, der als NATOFlugplatz genutzt wurde. Das insgesamt 615 ha große Areal liegt zwei km südwestlich vom
Ortskern Weeze entfernt. Um den Flugplatz nach dem Truppenabzug der Briten im Jahre
1999 auch weiterhin sinnvoll nutzen zu können und Arbeitsplätze für die Region zu schaffen,
wurde im Jahre 2001 die luftrechtliche Genehmigung für die zivile Flughafennutzung als Regionalflughafen "Airport Weeze" von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt (drittgrößter
Flughafen in Nordrhein-Westfalen) erteilt. Vom Airport Weeze sind mehr als 50 Ziele in Europa zu erreichen. Neben der fliegerischen Nutzung am Standort mit ca. 2,9 Mio. Passagieren im Jahre 2010 bestehen ebenfalls gewerbliche Nutzungen auf ca. 250 ha mit dem Euregionalen Zentrum für Luftverkehr, Logistik und Gewerbe. Diese Flächen befinden sich im
Eigentum der Flughafen Niederrhein GmbH. Weitere gewerblich genutzte Flächen befinden
sich im Süden des Hauptortes Weeze zwischen der B 9 und der Niers bzw. nördlich der
L 361.
Am niederrheinischen Airport Weeze ist weiterhin die größte Photovoltaikanlage in Nordrhein
- Westfalen ans Netz gegangen. Die Photovoltaikanlage entstand auf einer 30 ha großen
Fläche im nordöstlich gelegenen Teil des Flughafengeländes. Die Anlage hat eine Leistung
von rund 14 MW und produziert pro Jahr etwa 13 Millionen Kilowattstunden Strom. Dies entspricht der Strommenge für etwa 3.300 Vier-Personen-Haushalte. Gleichzeitig werden mehr
als
8.500
Tonnen
Kohlendioxid
(CO2)
pro
Jahr
eingespart
(http://www.weeze.de/C12575FC00360427/html/474A6B547E1FCB8AC125797D003838A6?opendocument&nid1
=75492_63922).
Das Gemeindegebiet weist eine durchschnittliche Höhe von ca. 18 m NN auf. Die Höhenverhältnisse werden gemäß Landschaftsplan des Kreises Wesel wie folgt angegeben: Der
höchste Punkt in der Gemeinde ist das Petrusheim in Baal mit 33 m NN, der niedrigste Punkt
liegt in der Niederung der Niers im Bereich des Höst-Vornicker-Weges mit 15 m NN.
Die Landschaft der ländlichen, im Zentrum des Kreises Kleve gelegenen Gemeinde Weeze
lässt sich durch die prägende Lage zwischen Unterem Niederrhein und der Maas, durch die
unmittelbare Nähe zur niederländischen Grenze mit dem westlich angrenzenden Nationalpark De Maasduinen sowie durch die Niederung der Niers beschreiben.
Das östliche Gemeindegebiet ist insbesondere durch die Niederung der windungsreichen
Niers und ihrer Nebenbäche mit einzelnen z.T. inselartigen Platten unterschiedlicher Flächengröße geprägt (Kevelaer Donkenland). Begleitet werden die Niers und ihre Nebenbäche
von Waldbereichen z.T. auf Dünenfeldern (u.a. Kalbecker Heide, Sandheide, Küppersbusch,
Brauerbrüche, Koppenbruch, Krähenbusch, Gesseltscher Busch, Trüppenhein, Niersmoraste, Kakenbruch, Sternberg). Zwischen den Waldbereichen und den Gewässerläufen bestehen bereichsweise durch Gehölzstrukturen gekammerte Acker- und Grünlandflächen sowie
zahlreiche Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung mit Wasserflächen (Abgrabungen
Hüdderath, Vorselaer, Volbrockshof, Steinbergen, in Niersschlinge).
Der Hauptort Weeze schließt sich westlich an den Niederungsbereich der Niers an. Südlich
grenzt der Laarbruch, das größte zusammenhängende Waldgebiet in der Gemeinde Weeze
an, das sich bis an die Gemeindegrenze zu Kevelaer erstreckt.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
8
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Westlich des Waldgebiets Laarbruchs erstreckt sich die Hees-Hochfläche zwischen der K 37
und der L 486 als eine leicht wellige Platte mit steilen Kanten. Hier sind der Airport Weeze
und südöstlich die Ortslage Wemb sowie der Siedlungsbereich Am Bruch zu finden. Um die
Ortslage Wemb erstrecken sich bis zur Gemeindegrenze nach Kevelaer landwirtschaftlich
genutzte Flächen, die von Entwässerungsgräben durchzogen und als Wembscher Bruch
bezeichnet sind. Hier befinden sich bereits fünf Windenergieanlagen südlich der L 486.
Abbildung 2 Übersicht Gemeindegebiet Weeze und Höhenentwicklung o.M.
Mit dem Wember Veen, Weezer Veen, Gocher Veen, der Hülmer Heide im Westen und dem
Baaler Bruch im Norden wird die Hees als höher gelegene Ebene von Niederungsgebieten
mit Entwässerungsgräben, landwirtschaftlichen Nutzungen und westlich an den Airport Weeze angrenzend von Trockenabgrabungen (Kies- und Sandgewinnung) begleitet. Auf niederländischer Seite schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen (überwiegend Felder mit Fertigrasen-Kulturen) mit vereinzelten Hofstellen, ein Freizeitwohngelände sowie der Nationalpark De Maasduinen mit Wald- und Heidelandschaften im längsten Binnendünengürtel der
Niederlande an.
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9
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Das nördlich der Hees gelegene Baaler Bruch wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist
als Niederungsbereich ebenfalls von Entwässerungsgräben, oftmals mit begleitenden Gehölzstreifen durchzogen. Landwirtschaftliche Hofstellen reihen sich perlenförmig an der L
361 auf, die den Übergang zur höher gelegenen Gocher Ebene bildet. Die Gocher Ebene ist
südlich von Goch durch den mäandrierenden Verlauf der Kendel durchflossen, ansonsten
ebenfalls durch Ackernutzung, vereinzelt durch Grünlandbereiche charakterisiert. Beidseits
der BAB 57 befinden sich im Bereich der Ausfahrt Goch weitere Abgrabungen zur Kies- und
Sandgewinnung mit Wasserflächen (Hösterfeld, südöstlich des Stevershof und Knappheide).
Zahlreiche Bäche und Gräben queren neben der Niers das Gemeindegebiet. Zu nennen sind
u.a., Kendel, Kleine Ley, Kleine Dondert, Große Dondert, Leitgraben, Ottersgraben, Steinley,
Steinbergley, Niersaltarm, Voerslaerer Ley, Kervenheimer Mühlenfleuth, Spanische Ley, Alte
Spanische Ley, Wolfsgraben, Hülmer Leitgraben, Hülmer Deichgraben sowie zahlreiche weitere Grabenläufe (Entwässerungsgräben).
Das Gemeindegebiet mit seinen unterschiedlichen Landschaftsräumen bietet einen attraktiven Hintergrund für unterschiedliche Freizeitaktivitäten (Feierabend-, Tages- und Wochenenderholung). Die Gemeinde Weeze wird durch wichtige Rad-, Reit- und Wanderwegrouten
(ca. 210 km) gequert: u.a. „Herrensitz-Route“, „NiederRheinroute“, „Niersradwanderweg“.
Zusätzlich besitzt die Gemeinde Weeze weitere ausgewiesene Wanderwege (Rundwanderstrecken A 1 bis A 8, Hauptwanderwege des Vereins Linker Niederrhein e.V. (VLN) X 1 Kleve/Klever Berg – Aachen, X 5 – Düsseldorf-Kaiserswerth – Goch) und Radwanderrouten (R
1 bis R 6). Zudem werden Kanu- und Paddeltouren auf der Niers angeboten.
Weitere Attraktionen sind der Wildpark Hertefeld (Tiergehege mit Streichelzoo), Naturlehrpfad, Waldlehrpfad, Wildschweingatter im Laarer Wald, das Royal Air Force Museum am
Airport und die Kartbahn Weeze. Beliebtes Ausflugslokal ist das Restaurant „Jan an de
Fähr“, das direkt an der Niers im Kalbecker Wald liegt. In und um Weeze gibt es eine Vielzahl an historischen Gebäuden und Sehenswürdigkeiten, darunter das Schloss Wissen, die
St. Cyriakus Kirche in Weeze, die Kirche Heilig Kreuz in Wemb, Schloss Kalbeck, Windmühle in Wemb, die Alte Schmiede Weeze, Ziegelei (Pannschopen) und die Schlossruine Hertefeld. An der Uedemer Straße in Weeze liegt einer der großen Soldatenfriedhöfe am Niederrhein.
Im Gemeindegebiet Weeze befinden sich als weitere Freizeiteinrichtungen das AugustJanssen-Sportzentrum mit Sportplätzen, Tennisanlagen, Leichtathletikanlagen, einem
Beachvolleyballplatz und einer Turnhalle, eine weitere Turnhalle an der Hanns-Dieter HüschSchule, die Sportanlage Wemb mit Rasen- und Ascheplatz sowie einem Beachvolleyballplatz, ein Hundedressurgelände, Schießstände und ein Reitsportzentrum. Ergänzt wird das
Angebot über Fahrradverleihe, Paddelbootverleihe, Kutsch- und Planwagenfahrten, Angelgewässer sowie einen Grill- und Zeltplatz.
Das Übernachtungsangebot in der Gemeinde Weeze wird neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Ferienwohnungen durch einen Reisemobilstellplatz am Fährsteg sowie ein Heuhotel
vervollständigt. Übernachtungsmöglichkeiten in historischem Ambiente werden auch durch
Schloss Wissen und Schlossruine Hertefeld (Haus Hertefeld) angeboten (Cultur & Castles).
Nördlich des Gemeindegebiets Weeze schließt das Stadtgebiet Goch an. Neben landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen Teile des Siedlungsgebietes Goch mit gewerblich genutzten Bereichen und Wohngebieten im Untersuchungsraum. Im südlichen Stadtgebiet von
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10
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Goch befinden sich innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen zahlreiche Einzelhäuser und Gehöfte. Auf Uedemer Gemeindegebiet schließen an das Gemeindegebiet Weeze
am Rande des Koppenruchs Waldflächen und Grünlandflächen sowie Ackerflächen, ebenfalls mit Einzelhäusern und Gehöften an. Gewerblich und gemischt genutzte Bereiche am
Rande der Ortslage Uedem, an der L 77 und der L 5 bzw. K 13, ragen in den Untersuchungsraum hinein. Im Osten und Süden des Gemeindegebietes Weeze komplementieren
Teile des Stadtgebiets Kevelaer den Untersuchungsraum. Dabei erstreckt sich die Abgrabung Steinbergen mit bereits entstandenen Wasserflächen sowohl auf das Gemeindegebiet
Weeze als auch auf das Kevelaer Gemeindegebiet. Zwischen der Gemeindegebietsgrenze
Weeze und der BAB 57 befindet sich eine weitere Abgrabung mit Wasserflächen (Grotendonk), umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Hofstellen. Zwischen der
Niers im Westen und der Vorselaerer Ley befindet sich in der Schravelnschen Heide der
Ferienpark Kevelaer mit Freizeitwohneinheiten. Östlich der B 9 und westlich der Niers erstreckt sich die Abgrabung Hüdderath mit Wasserflächen auch auf das Kevelaer Stadtgebiet.
Ebenfalls ragen Kevelaer Wohngebiete beidseits der Weezer Straße in den Untersuchungsraum hinein. Als prägend stellt sich südlich des Wembschen Bruchs auf Kevelaer Stadtgebiet die Anlage Den Heyberg dar. Auf ehemals militärisch genutzten Flächen (NATO Munitionsdepot) wird ein Traberpark mit Trabertrainingszentrum, Lagerhallen mit logistischer Nutzung und zu Ferienhäusern umgebaute Bunkeranlagen, gastronomischen Einrichtungen und
Wohnmobilplätzen in Twisteden betrieben. Die Nutzungen liegen in Waldbereichen, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
2
RAHMENBEDINGUNGEN
2.1
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Das von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene Energiekonzept soll den Weg in das
Zeitalter der erneuerbaren Energien weisen. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent
und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung der genannten Ziele setzt
voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient
erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um
das Energieversorgungssystem auf die hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen.
Die Gewinnung von Strom aus Windkraft erlangt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung zunehmende Bedeutung. Bei einem
Vergleich mit der Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Atomenergie besteht die
Aussage, dass die Windenergie den Vorzug hat, dass sie als unerschöpfliche Energiequelle
zur Verfügung steht und dabei weder Luftschadstoffe, Reststoffe, Abfälle noch Abwärme
verursacht oder ein atomares Risiko darstellt. Die Nutzung der Windkraft kann demnach einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung und zum Klimaschutz erbringen.
Die Nutzung der Windenergie stellt in windreichen Gegenden eine Alternative zur Reduzierung der mit der konventionellen Stromerzeugung verbundenen Umweltbelastungen dar.
Jedes Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauches bzw. die Nutzung regenerativer
Energien wie Sonne, Wasser und Wind ist deshalb als aktiver Beitrag zum Umwelt- und
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
11
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Ressourcenschutz zu sehen. Restriktiv wirken sich jedoch eine geringe Energiedichte sowie
die Unbeständigkeit des Windenergiedargebotes aus.
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG (vom 25.10.2008 mit letzter Änderung vom 17.08.2012) regelt die
bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz, und garantiert
deren Erzeugern feste Mindestverkaufspreise. Es soll dem Klimaschutz dienen und gehört
zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung.
Mit Stand Ende 2011 bestanden 22.297 Windenergieanlagen in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Leistung von 29.075 MW (davon 2.881 Anlagen in NRW mit einer
Leistung von 3070 MW (5. Stelle im Vergleich der Bundesländer hinter Niedersachsen,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) (www.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage).
2.2
2.2.1
Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen
Landesentwicklungsprogramm
Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geänderte Landesentwicklungsprogramm
(LEPro) ist am 31.12.2011 ausgelaufen. Der § 26 LEPro ‚Energiewirtschaft’, nach dem anzustreben war, dass insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt
werden, ist damit obsolet geworden.
2.2.2
Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995
aufgestellt. Daneben besteht noch der LEP 'Schutz vor Fluglärm' in der Bekanntmachung
von 1998.
Ziel D. II. 2
2.1. Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt
werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität
muss erhöht werden.
2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Windund Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen.
Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten
besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als „Bereiche mit Eignung für die
Nutzung erneuerbarer Energien“ darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer
Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen
als besonderer Belang einzustellen.
Erläuterungen
Eine vorausschauende Planung im Energiesektor muss berücksichtigen, dass nach dem
derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die weltweit freigesetzten anthropogenen
Treibhausgase zu etwa 50% dem Energiebereich, d.h. der Nutzung von Kohle, Gas und Öl,
zuzuordnen sind. Die Emissionen entstehen sowohl im Umwandlungsbereich, insbesondere
bei der Stromerzeugung sowie in den Raffinerien, als auch in den Endenergiesektoren InIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
12
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
dustrie, Verkehr, Haushalte und Kleinverbrauch. Vor diesem Hintergrund müssen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Förderung regenerativer Energiequellen unternommen werden, selbst wenn diese noch über lange Zeit hinweg einen nur verhältnismäßig
geringen Beitrag zur Stromerzeugung werden leisten können.
Für erneuerbare Energien, für die aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen weitläufige Suchräume zur Verfügung stehen, sind – wie bei allen anderen raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen auch – Standortentscheidungen aufgrund umfassender Abwägungen zu treffen. Das besondere Landesinteresse am verstärkten Einsatz erneuerbarer
Umwelt- und Ressourcen schonender Energien ist in solchen Fällen als besonderer Belang
in Abwägungsentscheidungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für Standorte für eine linien- und flächenhafte Bündelung von Windkraftanlagen, die aufgrund der Naturgegebenheiten von zunehmender planerischer Relevanz sind.
Der LEP NRW weist Weeze als Grundzentrum im Versorgungsbereich innerhalb eines Gebietes mit überwiegend ländlicher Raumstruktur aus. Im Süden grenzt ein größerer Waldbereich an den Ortskern. Die Gemeinde liegt westlich der angrenzenden Ballungsrandzone,
außerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Die das Gemeindegebiet von Ost
nach West querende BAB 57 ist als großräumige, Oberzentren verbindende Achse erkennbar. Weiter Nordöstlich verläuft die BAB 3 als Achse von europäischer Bedeutung. Die
Nachbarstädte Goch und Kevelaer sind als Mittelzentren deklariert.
Abbildung 3 Auszug LEP Teil A und B o.M.
Der LEP NRW wird unter der Bezeichnung LEP 2025 neu aufgestellt.
Er wird auch neue politische Zielsetzungen u.a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung
und zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in raumordnerische
Grundsätze und Ziele umsetzen. Wegen des langfristigen Charakters solcher raumordnerischen Festlegungen wird die nach der am 14.03.2012 erfolgten Auflösung des Landtags
noch amtierende Landesregierung keinen Beschluss zur Billigung eines entsprechenden
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
13
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Gesamt-LEP mehr fassen. Stattdessen hat die Landesregierung am 27.03.2012 beschlossen, kurzfristig den Entwurf eines sachlichen Teilplans 'Großflächiger Einzelhandel' zu erarbeiten. Die vorgezogene Erarbeitung raumordnerischer Festlegungen zu diesem Sachbereich ist erforderlich, weil seit Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms Ende letzten
Jahres auch die Regelungen des § 24a LEPro zum Großflächigen Einzelhandel entfallen
sind und in Nordrhein-Westfalen keine anderen landesplanerischen Regelungen hierzu bestehen. Der vorliegende Entwurf zum Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel bietet
keine Zielsetzung, die als sonstige Erfordernisse der Raumordnung für den Themenkomplex
Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen von Belang wären.
2.2.3
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)
Im Kapitel 3.9 Energieversorgung des Regionalplans Düsseldorf GEP 99 ist als Ziel 3 formuliert, dass Windenergie auf geeigneten Standorten verstärkt für die Stromgewinnung zu nutzen ist. Konzentrationszonen für die gebündelte Errichtung von Windenergieanlagen (Windparks) sind die Bereiche, die die Voraussetzungen erfüllen (hohe Windhöffigkeit) und mit den
textlichen und zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes in Einklang stehen.
Eine Verträglichkeit ist nicht gegeben
in Bereichen für den Schutz der Natur
auf Flugplätzen
in Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (soweit
noch nicht abgegraben)
bei Oberflächengewässern und
in Bereichen für Abfalldeponien (soweit sie noch nicht abgeschlossen sind).
In folgenden Bereichen ist eine Verträglichkeit nur dann gegeben, wenn die mit der bestehenden Darstellung verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden:
in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
in Regionalen Grünzügen
in Waldbereichen und
in Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze
(Gemäß Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf vom Sommer 2011 ist diese Aussage aufgrund der Neuaufstellung der Regionalpläne kritisch zu sehen).
Um eine flächenhafte Überplanung der Landschaft mit Windkraftanlagen zu vermeiden, sind
ausreichende Abstände zwischen den Windparks zu berücksichtigen. Zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Allgemeinen Siedlungsbereichen ebenfalls ausreichende Abstände einzuhalten. Die visuelle Beeinträchtigung von Räumen, die durch das
Landschaftsbild in besonderem Maße (auch kulturhistorisch) geprägt werden, ist zu vermeiden.
In den Erläuterungen zum Ziel 3 macht der Regionalplan deutlich, dass die Kommunen in
den Flächennutzungsplänen geeignete Flächen für Windenergieanlagen (Konzentrationszonen für WEA) darstellen sollen. Weiterhin wird auf den Gemeinsamen Runderlass vom
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14
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
29.11.1996 (Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen) verwiesen
(Anmerkung: derzeit gilt der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011).
Gemäß den zeichnerischen Darstellungen des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 1999) bestehen folgende Ziele:
Siedlungsraum
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für die Ortslage Weeze, angrenzend außerhalb des
Gemeindegebiets Weeze ASB Goch, Uedem und Kevelaer
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Südosten der Ortslage
Weeze (vgl. 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf), südwestlich Uedem, GIB für
zweckgebundene Nutzungen großflächig im Bereich des Flughafen Weeze
übrige Ortschaften und Kleinsiedlungen innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches gelegen
Die 69. und 73. Änderung des Regionalplanes sind noch nicht in die obige Karte (Quelle Bezirksregierung Düsseldorf) eingearbeitet und werden textlich und zeichnerisch separat beschrieben.
Freiraum
Waldbereiche
Laarbruch südwestlich der Ortslage Weeze, östlich des Flughafengeländes
im Bereich der Niederung der Niers mit und entlang ihrer Nebenbäche (Kalbecker Heide,
Sandheide, Küppersbusch, Brauerbrüche, Koppenbruch, Krähenbusch, Gesseltscher
Busch, Trüppenhein, Niersmoraste, Kakenbruch, Sternberg)
südlich der B 57 Knappheide
kleinere Waldflächen im Bereich der Hees und um den Flughafen
rahmende Waldbereiche um die westlichen Abgrabungsbereiche
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15
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 4 Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M. (Stand 11/2011)
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
verstärkt im Westen der Ortslage Weeze (Baaler Bruch und südlich Goch), westlich des
Flughafens im Übergang zu den Niederlanden
ansonsten in kleinräumigem Wechsel mit Waldbereichen im Niederungsbereich der
Niers und der Nebenbäche
Überschwemmungsbereiche
entlang der Niers
Grund- und Gewässerschutz
zwischen den Ortslagen Goch, Weeze und Uedem im Bereich der Kalbecker Heide
östlich Goch
westlich des Flughafengeländes an der Grenze zu den Niederlanden
südlich des Gemeindegebiets Weeze nördlich von Kevelaer
Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe
großflächig westlich, südwestlich und nördlich des Flughafengeländes mit Überlagerung
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (Weezer Hees und Spanische Ley) / Bereich
zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
zwischen Goch, Weeze und Uedem in Überlagerung mit Wasserflächen und Bereich
zum Schutz der Landschaft und landschaftsgerechte Erholung (Knappheide, Höster
Feld, Kalbeck, Steinberger, Volbrockshof, Grotendonk und Vorselaer)
südöstlich Weeze (Hüdderath) in Überlagerung mit Wasserflächen und Bereich zum
Schutz der Landschaft und landschaftsgerechte Erholung
Aufschüttungen und Ablagerungen
keine vorhanden
Oberflächengewässer
diverse Wasserflächen in Überlagerung mit Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe nördlich, östlich und südöstlich von Weeze sowie sonstige Wasserflächen (nach Beendigung der Rohstoffgewinnung)
Niers
Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)
bis auf die ASB und Umfeld, den im Gemeindegebiet liegenden GIB und Bereich des
Flughafens Weeze fast das gesamte Gemeindegebiet und angrenzender Betrachtungsraum
Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)
entlang der Niers und Teile der Kalbecker Heide
entlang der Kendel
Regionaler Grünzug
das Gemeindegebiet und der weitere Betrachtungsraum befinden sich nicht innerhalb
eines Regionalen Grünzuges
Verkehrsinfrastruktur
BAB 57 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr
B 9/B 67, L 77, L 5, L 361, L 464, L 486 als Straßen für den vorwiegend überregionalen
und regionalen Verkehr
K 37 als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straße
Bahntrasse in Süd-Nord-Verbindung parallel der B 9 als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr mit Park & Ride Anlage in Weeze
Flugplatz mit Grenzen der Lärmschutzgebiete gemäß LEP Fluglärm
Weitere Relevanz als zeichnerisches Ziel weist die 69. Änderung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet des Kreises Kleve im Hinblick auf den Virtuellen Gewerbeflächenpool aus (Bekanntmachung 28.10.2011). Der virtuelle Gewerbeflächenpool im Kreis Kleve stellt ein Modellprojekt einer neuartigen regionalplanerischen Steuerung von Gewerbeflächen dar. Ziel des Gewerbeflächenpools im Kreis Kleve und der 69.
Regionalplanänderung ist es, ein Baulandparadoxon aufzulösen, welches den Bereich der
Gewerbeflächenentwicklung kennzeichnet: Trotz großer Flächenreserven geht die Inanspruchnahme von Freiraum weiter, weil die angebotenen Flächen nach Lage und Standortqualität nicht den Anforderungen der nachfragenden Unternehmen entsprechen. Damit verIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
17
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
bunden ist die Erwartung, dass Gewerbeflächen künftig stärker nachfrageorientiert und weniger als bisher als Angebotsplanung realisiert werden sollen. Über die effiziente Nutzung
nachfragegerechter Standorte soll der Pool zu einer nachhaltigen Reduzierung der Inanspruchnahme neuer, freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beitragen. Die vorliegende Regionalplanänderung muss immer in Kombination mit dem zugehörigen landesplanerischen Vertrag (Vertragsunterzeichnung 22.09.2010) gesehen werden. Dieser regelt
die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure (die 16 Städte und Gemeinden des Kreises
Kleve, der Kreis Kleve, die Bezirksregierung Düsseldorf) im Detail. Die aufgehobenen Gewerbereserven werden als Größe (194 ha) in ein Flächenkonto eingebucht. Das Konto ist
unter bestimmten Voraussetzungen im Wege eines beschleunigten Verfahrens nutzbar: Die
Details regeln das Ziel und der landesplanerische Vertrag. Weitere Informationen können
dem Internetbeitrag zum Virtuellen Gewerbeflächenpool entnommen werden.
Abbildung 5 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf o.M.
Im Zuge der 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf wurde der GIB südöstlich von
Weeze verkleinert.
Erläuterungskarten des Regionalplanes Düsseldorf
Zum Regionalplan bestehen Erläuterungskarten bezogen auf die Themenbereiche Siedlungsentwicklung, Landschaft, Freizeit und Erholung, Klima, Personenverkehr, Güterverkehr,
Straßen, Wasserwirtschaft, vorbeugender Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Rohstoffe und
Steinkohle- und Salzbergbau. Im Folgenden werden nur die Erläuterungskarten aufgeführten, die flächige Sondierungen aufweisen und ggf. für die Untersuchung Relevanz aufweisen.
Sondierungsbereiche für ASB-Erweiterungen liegen im Nordosten des Siedlungsbereiches
Weeze. Zum Thema Landschaft sind BSB und BSLE i.V.m. Regionalen Biotopverbundverbindungen entlang der Staatsgrenze zu den Niederlanden, der Kendel und zwischen Niers
und der Staatsgrenze entlang der Gemeindegrenze zu Kevelaer dargestellt. Im südwestlichen Gemeindegebiet ist eine naturräumliche Haupteinheit erkennbar.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 6 Auszüge Erläuterungskarten Regionalplan Düsseldorf o.M.
Sondierungen für eine mögliche Siedlungsent
wicklung (Stand Juli 2009)
Freizeit, Erholung
Landschaft (Stand August 2005)
Wasserwirtschaft
Rohstoffe –Sondierungsbereiche für künftige BSAB (Stand Mai 2009)
Zum Thema Freizeit/Erholung ist die Niers als
grünes Entwicklungsband bezeichnet.
Neben Bereichen für den Grundwasser- und
Gewässerschutz sind zum Thema Wasserwirtschaft darüber hinausgehende Einzugsgebiete (weiteres Einzugsgebiet i.S. der Wasserschutzzone IIIB) dargestellt.
Im Gemeindegebiet Weeze zeigt die Erläuterungskarte Rohstoffe keine weiteren Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nicht
energetischer Bodenschätze entsprechend
keine Sondierungsbereiche für künftige BSAB.
Der Regionalplan Düsseldorf soll fortgeschrieben werden. Derzeit befindet sich die Regionalplanfortschreibung noch in der informellen Erarbeitungsphase. Ende 2010 wurde eine
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19
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Vielzahl von Gesprächen mit Schlüsselakteuren der Region geführt, um das sogenannte
Gegenstromprinzip der Raumordnung mit Leben zu füllen. Ein neuer Regionalplan soll nicht
einfach vorgestellt, kritisiert und abgewogen werden, sondern er soll von Beginn an die
Wünsche der regionalen Akteure beinhalten. Bei diesen „Planergesprächen“ konnten erste
Herausforderungen und Probleme identifiziert werden. Im Frühjahr und Sommer 2011 wurden darauf aufbauend bestimmte Themen in Runden Tischen und Arbeitsgesprächen vertiefend behandelt. Auf dieser Grundlage wurden Leitlinienvorschläge erarbeitet, die zu den einzelnen Themenkomplexen eine grobe inhaltliche Richtung beschreiben sollen. Diese sind
vom Regionalrat als Arbeitsentwurf beschlossen worden. Im Anschluss hatten die Träger
öffentlicher Belange bzw. Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände) sowie die
Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Leitlinien Anregungen vorzutragen. Der Regionalrat
wurde über die Beteiligungsergebnisse in seiner Sitzung am 28.06.2012 (TOP 5) informiert.
Die nach den entsprechenden Beratungen vom Regionalrat mit breiter Zustimmung beschlossene überarbeitete Fassung der Leitlinien vom Juni 2012 kann bei der Bezirksregierung abgerufen werden.
Als weiteren wichtigen Arbeitsschritt auf dem Weg zur Fortschreibung des Regionalplanes ist
mit der Erarbeitung des Umweltberichtes begonnen worden, welcher die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung auf Mensch und Umwelt beschreiben und bewerten wird. Die
Inhalte des Berichtes werden sukzessive, parallel zur Entwicklung des Planentwurfes erstellt.
Das Scopingverfahren zur Bestimmung des Umfangs und des Detaillierungsgrads des Umweltberichtes wurde März-Mai 2012 durchgeführt mit Auswertung der Stellungnahmen im
Sommer 2012.
Der formelle Verfahrensweg nach Raumordnungsrecht wird erst nach der informellen Vorlaufphase beschritten. Derzeit liegt somit kein Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf vor,
dessen Ziele als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen wären.
Auskünfte über niederländische raumordnerische Ziele für die Gemeinde Bergen bestehen
nicht.
2.2.4
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011
Mit Datum vom 11.07.2011 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung
und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VIII 2- Winderlass)
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. X A 1 – 901.3/202) und der
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B 4 – 30.55.03.01)
vor.
Gemäß Erlass hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß in NRW bis
2020 um 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Dies bedingt laut Erlass u.a.
eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Windenergie wird im
Erlass als eine der tragenden Säulen der erneuerbaren Energien bezeichnen. Ohne deutliIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
20
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
chen und effizienteren Ausbau der Windenergie werden laut Erlass die Klimaschutzziele in
NRW nicht erreicht werden. Deshalb soll nach dem Willen der derzeitigen Landesregierung
der Anteil der Windenergie in NRW von heute 3 % an der Stromerzeugung auf mindestens
15 % im Jahre 2020 ausgebaut werden. Diese Zielsetzung soll durch Repowering, den Ersatz alter Anlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen erreicht werden. Zum anderen
kann im Rahmen der Regionalplanung und Bauleitplanung von dem Instrument der Ausweisung neuer Bereiche zur Windenergienutzung bzw. Darstellung von Konzentrationszonen für
die Windenergienutzung Gebrauch gemacht werden.
Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für
die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und
Hilfe zur Abwägung. In Kapitel 8 benennt der Windenergie-Erlass Aussagen bzw. Empfehlungen zu Abständen, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung, die bei
der Planung und/oder bei der Genehmigung einzelner Anlagen zu beachten sind.
Konkrete Abstände werden im Kapitel 8.1.1 vorbeugender Immissionsschutz in der Planung
nicht benannt, sondern es wird auf § 50 BImSchG (Planung) sowie auf die TA Lärm verwiesen. Es erfolgt der Hinweis, dass bei der Festlegung von Abständen zukünftige Siedlungsflächen nur berücksichtigt werden, wenn dieses sich z.B. bereits im Rahmen der Regionalplanung manifestiert hat.
In Kapitel 8.1.2 sind Abstandsvorgaben für Freileitungen (einfacher Rotordurchmesser) benannt. Für Technische Anlagen sind in Kapitel 8.1.3 Abstände benannt. Für Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete werden Abstände in Kapitel 8.1.4 thematisiert. Genannt sind
Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmäler, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG/§ 62 LG NRW sowie
geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 47 LG NRW, für die die Pufferzone in Abhängigkeit von Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes definiert werden soll. Sofern jedoch die genannten Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder
europäischen Vogelarten dienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist eine Pufferzone von i.d.R. 300 m angegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen
oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt
werden kann. Ein größerer Abstand kann laut Erlass insbesondere gegenüber der Windenergienutzung empfindlicher Vogelarten angebracht sein. Weiterhin wird ausgeführt, dass
hinsichtlich der Festlegungen des notwendigen Abstandes und der anderen konkreten Anforderungen und Pflichten bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich von FFH- und Vogelschutzgebieten auf die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz) vom Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.04.2010, - III 4 616.06.01.18 –
verwiesen wird.
Im Kapitel 8.1.4 wird zudem thematisiert, dass soweit Anlagen im Wald oder bis 35 m vom
Waldrand verwirklicht werden sollen, sich der Betreiber der Windenergieanlage dazu zu verpflichten hat, im Falle von Schäden an der Anlage durch umfallende Bäume auf einen Ersatzanspruch zu verzichten. Darüber hinaus soll er den Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten freistellen, die sich aus der Errichtung oder dem Betrieb im Wald ergeben.
Zum Thema Wald ist in Kapitel 3.2.4.2 (Bezug Regionalplanung) des Erlasses angegeben,
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
21
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
dass die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in Waldbereichen nach
Maßgabe des Zieles B IIII.3.2 des LEP NRW in Betracht kommt. Gemäß Erlass eignen sich
für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen
im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt laut Erlass nicht in
Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte
Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Näheres dazu soll der Leitfaden „Windenergie
im Wald“ regeln. Nach Kapitel 8.2.1.4 des Erlasses wird ergänzend beschrieben, dass soweit
die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald die Umwandlung von Wald voraussetzt,
dies neben dem Vorliegen der übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eine forstbehördliche
Genehmigung nach § 39 LFoG NRW erfordert, es sei denn, die anderweitige Nutzung der
Waldfläche ist bereits in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB vorgesehen.
Aussagen zu Landschaftsschutzgebieten ergeben sich aus Kapitel 8.2.1.5 des Erlasses. Es
wird ausgeführt, dass das regelmäßige Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich auch für Windenergieanlagen gilt, es sei denn, dass innerhalb von Flächen für die Windenergienutzung entsprechende Ausnahmetatbestände in die Landschaftsschutzverordnung
aufgenommen bzw. im Landschaftsplan festgesetzt worden sind. Eine Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung oder die Errichtung von Einzelanlagen in Landschaftsschutzgebieten kommt gemäß Erlass insbesondere in Teilbereichen großräumiger Landschaftsschutzgebiete mit einer im Einzelfall weniger hochwertigen Funktion für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die landschaftliche Erholung in Betracht, soweit die
Vereinbarkeit mit der Schutzfunktion des Landschaftsschutzgebietes insgesamt gegeben ist.
Bei der Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ist es im Hinblick auf
die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 2 BauGB erforderlich,
dass vor der Genehmigung des Flächennutzungsplans die zuständige Landschaftsbehörde
bzw. der Träger der Landschaftsplanung nach § 34 Abs. 4 a LG NRW den entsprechenden
Ausnahmetatbestand nach Art und Umfang in die Landschaftsschutzverordnung aufgenommen bzw. im Landschaftsplan festgesetzt hat oder eine Entlassung der Flächen erfolgt bzw.
in Aussicht gestellt ist. Liegt ein Fall des § 29 Abs. 4 LG NRW vor, treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans mit In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im FlächennutzungsplanVerfahren nicht widersprochen hat. Eine Genehmigung des Flächennutzungsplans oder einer Windenergieanlage darf ansonsten nur erteilt werden, wenn eine naturschutzrechtliche
Befreiung nach § 67 BNatSchG in Aussicht gestellt wird bzw. erfolgt. Dabei ist im Einzelfall
eine Abwägung des öffentlichen Interesses am Natur- und Artenschutz mit dem öffentlichen
Interesse am Klimaschutz vorzunehmen.
In Kapitel 8.2.1.6 wird bezogen auf Gewässer auf den Gewässerrandstreifen von 5 m hingewiesen (§ 38 Abs. 3 WHG). Weiterhin ergeben sich Vorgaben durch § 97 Abs. 6 LWG NRW
und § 57 LG NRW. Nach Kapitel 8.2.2 zum Themenkomplex Wasserwirtschaft wird definiert,
dass in der Wasserschutzzone I die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig ist. In
den Schutzzonen II und IIIa von Wassergewinnungsanlagen und von Heilquellenschutzgebieten gem. §§ 51 Abs. 2, 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 14, 16 Landeswassergesetz (LWG NRW) kommt die Errichtung von Windenergieanlagen in Betracht, wenn
eine Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass das Vorhaben mit den Schutzbestimmungen
für die Schutzzone nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung in Einklang steht.
Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen des Wassers dürfen nicht zu besorgen
sein. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 1 WHG und in vorläufig
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
22
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 3
WHG und aufgrund von 106 WHG ist die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen
als Ausnahmeentscheidung nach § 78 Abs. 2 ff. zulässig.
Zu den Themenbereichen Denkmalschutz, Straßenrecht, Luftverkehrsrecht, Wasserstraßenrecht, Militärische Anlagen und Flurbereinigungen wird auf die jeweiligen Fachgesetze und
ggf. dort formulierte gesetzliche Abstandsbestimmungen verwiesen (Kapitel 8.2.3 bis 8.2.8
des Erlasses).
Grundsätzlich ergibt sich aus der obigen Zusammenfassung der Vorgaben des derzeit aktuellen Windenergie-Erlasses vom 11.07.2011 keine eindeutige Handlungsanleitung für die
Kommunen, sondern es handelt sich bei der Bestimmung der Tabu-Flächen als auch der zu
wählenden Abstandspuffer um Einzelfalluntersuchungen, die die planende Gemeinde in ihrem Untersuchungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
detailliert begründen muss.
2.2.5
Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in
Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012)
Im Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die
Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 wird in Kapitel 3.2.4.2
„Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung durchzuführen“ ist, zum Thema Wald im letzten Absatz die Aussage getroffen „Näheres regelt der Leitfaden „Windenergie im Wald“.
Der Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NordrheinWestfalen“ liegt seit dem 29.03.2012 veröffentlicht vor. Der Leitfaden gliedert sich in sieben
Teilbereiche:
Teil I
Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald
Teil II
Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung
von Windenergieanlagen in Wäldern
Teil III
Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung
Teil IV
Ersatzaufforstung für die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie weitere Kompensationsmaßnahmen
Teil V
Praxisbeispiele
Teil VI
Eigentumsstruktur im nordrhein-westfälischen Wald
Teil VII
Wirtschaftliche Bedeutung, regionale Wertschöpfung und gemeinschaftliche
Betreibermodelle
Im Folgenden werden die für die Untersuchung relevanten Aussagen des Leitfadens aufgeführt:
Im Teil I „Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald“ sind Aussagen zum
Anlagenstandort, Zuwegung und Kranstellflächen definiert. Für den Bau von Windenergieanlagen in Wäldern ist die Summe der Waldinanspruchnahmen für unterschiedliche Baumaßnahmen zu ermitteln: neben dem Anlagenstandort sind insbesondere die Kranstellfläche, die
Zuwegung zum konkreten Standort sowie die Kabeltrasse zu betrachten. Der Bau einer
Windenergieanlage erfordert eine Mindestfläche, die für das Fundament des konkreten AnIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
23
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
lagenstandorts gerodet und dauerhaft frei gehalten werden muss. Ebenso benötigt man für
den Kranstellplatz, die Montagefläche und die Zuwegung sowie Ableitung Flächen, deren
Größe je nach Örtlichkeit, Bauausführung und Anlagentyp unterschiedlich ausfällt. Die Angaben variieren von insgesamt 0,2 bis 1 ha Fläche frei zu haltender (bestockungsfreier)
Grundfläche. Die direkte Flächeninanspruchnahme soll dabei so gering wie möglich gestaltet
werden.
Weitere Rodungen über diese notwendigen Flächen hinaus bieten keinen energetischen
Vorteil, da sich die Windgeschwindigkeit hierdurch nur in Bodennähe erhöht, nicht aber in
Nabenhöhe der WEA. Die Zuwegung zur Anlagenfläche, d.h. die Straßen, Brücken und
Waldwege müssen für Schwerlasttransporte mit einer maximalen Achslast von 12 t und einem max. Gesamtgewicht von 144-164 t ausgelegt sein. Die Zufahrt ist dauerhaft für einen
ganzjährigen Betrieb herzustellen.
Die folgenden dargestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung und an Kurvenradien
können je nach den jeweiligen technischen Erfordernissen und Anlagentypen variieren.
In den Ausführungen zu Teil II „Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen
für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“ wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BWaldG / LFoG NRW, LPlG NRW und BNatSchG / LG NRW, den planerischen Vorgaben aus Landesplanung und Regionalplanung sowie die Steuerungsmöglichkeiten zur Windenergie abgestellt. Ebenfalls werden Teile der Ausführungen des WindenergieErlasses NRW vom 11.07.2011 zitiert.
Bezogen auf die in Teil III formulierten „Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung“ werden folgende Aussagen getroffen: Für die Beurteilung
der wirtschaftlichen Nutzung ist die Windhöffigkeit eines Standortes von entscheidender Bedeutung. Im Auftrag des LANUV NRW sowie des MKULNV wird derzeit eine Windpotenzialstudie erarbeitet, welche detaillierte Angaben zur Windhöffigkeit in NRW in unterschiedlichen
Höhen über Grund enthalten wird. Für Waldflächen sind dabei grundsätzlich die Werte in
Höhen ab 100 Meter relevant.
In waldarmen Gebieten (Definition nach LEP NRW: Waldanteil unter 15% des Gemeindegebietes im Verdichtungsraum; unter 25 % der Gemeinde in ländlichen Räumen) steht die Erhaltung der vorhandenen Waldfläche sowie die Vermehrung des Waldes allgemein im Vordergrund. In Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15% kommt eine Waldinanspruchnahme
für Windenergieanlagen in aller Regel nicht in Betracht, da davon auszugehen ist, dass sich
auf den übrigen 85% des Gemeindegebietes geeignete Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen identifizieren lassen. Den wenigen Waldbereichen waldarmer Regionen
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
24
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
kommt eine hohe ökologische sowie landschaftsästhetische Bedeutung zu, die durch die
Ausweisung einer Konzentrationszone beeinträchtigt werden kann.
In aller Regel ist auch die Beschaffung von Ersatzaufforstungsflächen in diesen Landschaften erschwert, da andere Flächennutzungen (insbesondere Landwirtschaft) dominieren.
Für die Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen gibt der Windenergieerlass von 2011,
Ziffer 3.2.4.2, 7. Spiegelstrich entscheidende Kriterien vor: Die Ausweisung von Gebieten für
die Windenergienutzung in Waldbereichen kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des
LEP NRW in Betracht. Bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen eignen sich für eine
Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen im Wald
aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich
um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt.
Der Begriff „standortgerecht“ für Baumarten und Wälder wird dabei in der forstlichen Literatur
nicht einheitlich genutzt. Daher werden im Folgenden zwei Definitionen zur Verwendung
herangezogen:
1. Standortgerecht ( = standortgemäß): Standortgerecht ist eine Baumart (bzw. ein Baumbestand), wenn sie nach den gesicherten Erkenntnissen der Forstwirtschaft und den generationenlangen Erfahrungen der forstlichen Praxis an die standörtlichen Verhältnisse eines
Wuchsraumes sowie deren Abwandlungen angepasst ist, die Standortkraft der Waldböden
mit gesundem Wachstum ausnutzt und folglich wenig krankheitsanfällig ist, die jeweiligen
Böden mit ihrem Wurzelwerk erschließt, die Bodenkraft erhält bzw. verbessert und den übrigen Gliedern der am nämlichen Standort vorkommenden Lebensgemeinschaften ein Gedeihen ermöglicht. (Definition der Niedersächsischen Landesforstverwaltung (LFV), aus Kosmos Wald- u. Forstlexikon, 1998)
2. Standortgerecht: Als standortgerecht gelten Baumarten der jeweiligen natürlichen Waldgesellschaft und solche, die am Ort ihres Anbaus befriedigende Wuchsleistungen mit ausreichender Stabilität gegenüber abiotischen und biotischen Schadfaktoren vereinen und keinen
nachteiligen Einfluss, auf den Standort ausüben. (FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V., 28.
November 2001, Anhang I: Definitionen).
Prozessschutz ist eine Naturschutzstrategie: Sie beruht im engeren Sinne auf dem NichtEingreifen in die natürlichen Prozesse von Ökosystemen, daneben auch auf der Integration
von Naturschutzbelangen in umweltfreundlichen Nutzungen in der Kulturlandschaft.
Wenn Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Betracht kommen, benötigt
die Forstbehörde genaue Informationen über Art und Umfang der betroffenen Waldbestände
sowie der möglichen Waldinanspruchnahme. Zu unterscheiden ist dabei, in welchem Verfahrensstand die Forstbehörde beteiligt wird: Windenergieanlagen sollten möglichst dort geplant
werden, wo Straßen und befestigte Wege bereits vorhanden sind und die Zuwegung somit
keine oder nur geringfügige Wegeneubaumaßnahmen nach sich zieht. Bevorzugte Waldflächen für Anlagenstandorte sind geeignete Windwurfflächen sowie Flächen, die aufgrund
sonstiger Schadereignisse wie Käferbefall, Eisbruch oder Brandschäden zeitweilig unbestockt sind. Hierbei stellen in Nordrhein-Westfalen die „Kyrill-Flächen“ eine besondere Flächenkulisse dar. Die dadurch entstandenen großen zusammenhängenden SturmwurfFlächen können bevorzugte Suchräume für Windenergieanlagen sein, sofern Gründe des
Arten- und Biotopschutzes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus bieten sich als bevorzugte
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
25
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Suchräume im Wald Standorte an, die bereits eine Vorbelastung aufweisen, dazu zählen
insbesondere Gewerbe- und Industrieansiedelungsgebiete, (ehemalige) militärische Standorte wie Munitionsdepots, Bunkeranlagen oder andere Flächen, Bergehalden, stillgelegte Zechengelände, wieder bewaldete abgeschlossene Deponieflächen.
Einer besonderen Prüfung sollten folgende Wälder unterzogen werden:
kulturhistorisch wertvolle Wälder
geologisch, paläontologisch, bauhistorisch oder archäologisch schutzwürdige Flächen
und Objekte im Wald (Bau- und Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete) und
Wildnisentwicklungsgebiete.
Ebenso erfüllen Waldgebiete mit besonderer forstwissenschaftlicher Bedeutung, z.B. Saatgut- und Versuchsbestände einen forstlichen Zweck, der einer Waldumwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen kann. Der Landesbetrieb Wald und Holz
NRW verfügt über entsprechende Flächenverzeichnisse und bringt diese als Träger öffentlicher Belange in die Verfahren ein.
Weiterhin werden Aussagen zum Umgang mit dem Thema Landschaftsbild, Schutzgebietsausweisungen, Waldspezifische Artenschutzbelange, Erholungsfunktion der Wälder, Waldwirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers, Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche
Förderung von Waldflächen und Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche Förderung
von Waldflächen getroffen.
Es erfolgt der Hinweis, dass die für NRW neu zu erstellende Waldfunktionskarte die Erholungsfunktionen der Wälder entsprechend beschreiben wird.
2.2.6
Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze und angrenzender deutscher Nachbargemeinden
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze datiert aus dem Jahre 1982 und wurde seither zahlreichen Änderungen unterzogen. Für die vorliegende Untersuchung wurde durch die
Gemeinde Weeze der Flächennutzungsplan 1982 einschließlich bis zur 27. Änderung zur
Verfügung gestellt. Die seither rechtskräftigen Änderungen (29. Änderung) sowie die im Verfahren befindlichen Änderungen (30. Änderung) wurden für die vorliegende Untersuchung
berücksichtigt. Eingestellte oder langjährig nicht fortgeführte Änderungen sind nicht in die
Untersuchung eingeflossen. Dazu zählt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Weeze zum Thema Abgrabungen, für die keine Genehmigung vorliegt und auch
keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Die von der Gemeinde Weeze zur
Verfügung gestellten Daten zum Flächennutzungsplan beinhalten die Darstellungen der nicht
rechtskräftigen 25. FNP-Änderung, die jedoch für die Untersuchung nicht verwendet wurden.
Informationen oder Datenbestand über die derzeit rechtskräftigen Darstellungen innerhalb
der Geltungsbereiche der 25. FNP-Änderungen konnten für die Untersuchung nicht zur Verfügung gestellt werden.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze ist der Hauptort Weeze als Siedlungsschwerpunkt vermerkt und weitestgehend durch Gemischte Bauflächen im Ortskern sowie
durch anschließende Wohnbauflächen, durchmischt mit Flächen für den Gemeinbedarf unterschiedlicher Einrichtungen und Anlagen, gekennzeichnet. Bisher noch nicht ausgeschöpfte Wohnbauflächen befinden sich im Norden Weezes westlich der B 9 und westlich der
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
26
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Bahnstrecke sowie im Süden nördlich des Willi-Brandt-Rings (L 361). Im Süden des Hauptortes Weeze erstrecken sich westlich der Bahnlinie sowie beidseits der B 9 gewerbliche Bauflächen (weitestgehend ausgeschöpft). Im Osten befinden sich zwischen der Niers im Westen und der B 9 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage, östlich der B 9 besteht
die Darstellung Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportanlagen und Friedhof sowie
weitere Grünflächen im Umfeld eines Sondergebiets Reithalle. Im Westen Weezes ist ein
weiteres Sondergebiet südlich des Küstersweges / Kendel (Förderschule) dargestellt.
Die Ortslage Wemb ist weitestgehend mittels gemischten Bauflächen und lediglich im Norden westlich der L 361 als Wohnbaufläche dargestellt. Ergänzt werden diese Darstellungen
durch Flächen für den Gemeinbedarf mit kirchlichen Einrichtungen und Anlagen sowie Schule und Grünflächen mit Zweckbestimmung Sportplätze.
Der Flughafen Weeze ist einerseits als Sondergebiet „Flächen für den zivilen Luftverkehr“
(Start- und Landebahnbereich sowie Terminal, zugehörige Nutzungen und Solaranlagen
nördlich der Start- und Landebahn) sowie die südlich anschließenden Teilbereiche als Sondergebiet flughafenaffine Nutzungen dargestellt. Im Nordwesten des Sondergebiets „Flächen
für den zivilen Luftverkehr“ befindet sich ein weiteres Sondergebiet, jedoch ohne konkrete
Nutzungsbezeichnung bzw. Zweckbestimmung; es wird davon ausgegangen, dass es sich
ebenfalls um flughafenaffine Nutzungen handelt. Als weitere Sondergebiete sind im Gemeindegebiet Weeze ein Sondergebiet westlich Schloss Wissen mit der Zweckbestimmung Energetische Nutzung / Aufbereitung Biomasse und Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Altenwohn- und Pflegeheim / Werkstätten Petrusheim (derzeit Entwurfsfassung der Änderung) dargestellt.
Die BAB 57, einschließlich der Ausfahrt (AS Goch), sowie der Rasthof Kalbecker Forst sind
als Autobahn oder autobahnähnliche Straßen dargestellt. Die im Gemeindegebiet befindlichen Landes- und Kreisstraßen sowie innerörtliche Haupterschließungsstraßen in Weeze
haben die Darstellung sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen erhalten.
Vereinzelt bestehen im Gemeindegebiet Flächen oder Standorte für Versorgungsanlagen
oder für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser oder festen Abfällen: östlich von
Weeze zwei Umspannwerke, Wasserwerk, ein Pumpwerk, innerhalb von Weeze eine
Gashockdruckregleranlage (Symboldarstellungen), an der Gemeindegrenze zu Goch im
Westen eine Kläranlage sowie im Bereich Hüdderath eine Kläranlage und südöstlich von
Weeze eine Niederschlagsretentionsfläche (flächige Darstellung).
Teilbereiche der Gemeinde Weeze werden durch Flächen für Abgrabungen eingenommen.
Aufgrund der nicht rechtskräftigen 25. Änderung wird auf die Schilderung von diesbezüglichen Darstellungen verzichtet, da das Thema Abgrabungen ausschließlich in die Kompetenz
der Regionalplanung fällt.
Die Niers ist als Wasserfläche dargestellt und als Gewässer II. Ordnung nachrichtlich übernommen.
Flächen für Wald konzentrieren sich im Gemeindegebiet Weeze in der Niederung der Niers
im östlichen Teil des Gemeindegebiets sowie südwestlich von Weeze mit dem Laarbruch
sowie um den Flughafen. Vereinzelte kleinere Waldflächen sind auch im Baaler Bruch sowie
nördlich der Abgrabung Knappheide und der Trockenabgrabungen Weezer Hees zu finden.
Große zusammenhängende Flächen für die Landwirtschaft befinden sich im Baaler Bruch
nördlich des Flughafens, zwischen Goch und Weeze sowie kleinteiliger durch Flächen für
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27
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Wald unterbrochen im Niederungsbereich der Niers im östlichen Gemeindegebiet. Zwischen
den Ortslagen Weeze und Wemb sowie der Gemeindegrenze Kevelaer und im Übergang zur
Staatsgrenze Bundesrepublik Deutschland und Niederlande sind ebenfalls Flächen für die
Landwirtschaft zu finden.
Im Süden der Gemeinde Weeze ist zwischen der L 486 und der Stadtgebietsgrenze Kevelaer im Wembschen Bruch eine Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen i.S. § 35 Abs. 3
S. 3 BauGB dargestellt, die sich mit der Darstellung Flächen für die Landwirtschaft überlagert.
Für den Flughafen Weeze sind Bauschutzbereiche gemäß § 12 LuftVG und Lärmschutzzonen A/B/C nachrichtlich im Flächennutzung Weeze übernommen worden. Ebenfalls sind
dem Flächennutzungsplan Bodendenkmäler und Archäologische Fundstellen zu entnehmen.
Parallel der Bahntrasse verläuft eine Ferngasleitung.
Das Gemeindegebiet wird von Südosten nach Nordwesten im Osten von Weeze von einer
Richtfunkstrecke gequert.
Für die vorliegende Untersuchung wurden weiterhin in einem Radius von 600 m um das
Gemeindegebiet Weeze die Flächennutzungspläne der Nachbarkommunen
Goch (http://www.stadtplanung-goch.de/),
Uedem
(http://www.uedem.de/c125722d004fb492/files/fnp_uedem_150dpi.pdf/$file/fnp_uedem_150dpi.pdf?openele
ment) und
Kevelaer (http://www.kevelaer.de/C1257463003C1CB6/html/A2EB9203350E119EC12575C10021825D)
ausgewertet.
Ermittelt wurden für den Siedlungsbereich Goch Wohnbauflächen, Sondergebiet Einzelhandel, Gemischte Bauflächen und Gewerbliche Bauflächen sowie nördlich des Hülmer Deiches
Wohnbauflächen.
Im Gemeindegebiet Weeze wurden gemischte und gewerbliche Bauflächen im Korridor
600 m ermittelt. Kenntnisse über durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen liegen für
das Gemeindegebiet Uedem nicht vor.
Für das Stadtgebiet Kevelaer konnten im Korridor von 600 m Wohnbauflächen, und Sonderbauflächen Wochenendhausgebiet, Sporthotel, Schießsportanlage, Traber- und Freizeitpferdesportgebiet (einschließlich der dortigen Ferienhausgebietsnutzung) ermittelt werden.
Für die im Westen an das Gemeindegebiet Weeze angrenzende niederländische Gemeinde
Bergen liegen folgende Informationen vor: Räumliche Planung: Diese besteht aus einem
Bauleitplan für den Außenbereich 1998, für den mit Stand 2009 eine erste Revision vorliegt.
Der letzte Stand (Bauleitplan 2009) ist eine Aktualisierung des Bauleitplanes für den Außenbereich (1998) in Teilbereichen bzw. für Teilflächen. Dies bedeutet, dass die Planfestsetzungen erweitert und aktualisiert wurden und dass sich einige Ziele verändert haben. Die Gemeinde Bergen arbeitet an einem neuen Bauleitplan, wobei der ganze Außenbereich aufgenommen bzw. erfasst wird. Die planerischen Aussagen sind mit den Darstellungen des deutschen Flächennutzungsplanes vergleichbar, bzw. gehen in der Detailschärfe bezogen auf die
Außenbereichsnutzungen, insbesondere der landwirtschaftlichen Hofstellen darüber hinaus.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Weiterhin wurden von der Gemeinde Bergen Daten in Form des Bestimmingsplanes Siebengewald zur Verfügung gestellt, der etwa dem deutschen Bebauungsplan entspricht. Der Plan
umfasst die gesamte Ortslage Siebengewald. Da der Ortsteil Siebengewald an das Stadtgebiet Goch angrenzt, wurden diese Daten für die Untersuchung nicht verwendet.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 7 Auszüge Bestemmingsplan buitengebied gemeente Bergen (1998) o.M.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 8 Auszug aus der ersten Revision des Bauleitplanes für den Außenbereich (2009)
o.M.
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31
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
In Ergänzung zur Auswertung der o.g. Daten wurden zudem eine Ortsbefahrung und eine
Luftbildauswertung mit einer Realnutzungskartierung über die Flächennutzungen im Korridor
600 m auf niederländischer Seite vorgenommen.
Demnach besteht direkt an der Staatsgrenze ein zu Freizeitwohnzwecken genutztes Gebiet
(Sommerhausgebiet mit einer Einzelhandelsnutzung, Gastronomie und Tankstelle) am Wezerweg. Ansonsten liegen im 600 m Korridor nur Einzelhäuser und landwirtschaftliche Hofstellen (am Ceresweg und Veenweg) mit landwirtschaftlichen Nutzflächen (vorzugsweise
Fertigrasenkulturen), sowie eine Übergangszone zum NATURA 2000-Gebiet bzw. Naturgebiet, die als agrarisch genutztes Gebiet mit landschaftlichen und / oder natürlichen Werten
bezeichnet werden. Auf die Schutzgebietskulisse wird in Kapitel 2.2.7 bzw. 5.1 Bezug genommen. Die genaue Lage der Wohnhäuser basiert auf den Ergebnissen der Ortsbefahrung.
2.2.7
Landschaftsplan des Kreises Kleve
Für das Gemeindegebiet Weeze ist weitestgehend der Landschaftsplan Nr. 10 des Kreises
Kleve (Raum Weeze) heranzuziehen (Genehmigung 1986 und Bekanntmachung 1988, 2.
Änderung 2004). Angrenzend gilt im Süden der Landschaftsplan Nr. 11 Raum Kevelaer
(2009), im Nordwesten der Landschaftsplan Nr. 9 für den Raum Goch (Genehmigung 1982,
Bekanntmachung 1982, Stand 2004), im Norden geringfügig der Landschafsplan Nr. 7 Raum
Gocher Heide (Bekanntmachung 2010) und im Nordosten der Landschaftsplan Nr. 8 Raum
Uedem (Bekanntmachung 2010).
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32
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 9 Landschaftspläne des Kreises Kleve o.M.
In den Landschaftsplänen sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte
Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale verbindlich festgesetzt. Der Kreis Kleve sowie
das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) haben für das Gemeindegebiet Weeze
(und z.T. darüber hinaus gehend) die Schutzgebietsdaten zur Verfügung gestellt. Ergänzend
wurden Daten der LANUV (letzte Abfrage September 2012) übernommen. Gleiches gilt für
weitere Schutzgebiete gemäß Landschaftsplänen außerhalb des Gemeindegebietes.
Im Westen grenzt das Gemeindegebiet Weeze an die Niederlande (Gemeinde Bergen, Provinz Limburg). Daten bezüglich dort ausgewiesener Schutzgebiete konnten über das Internet
(http://www.rijksoverheid.nl/ministeries/eleni) bezogen werden oder wurden von der Gemeinde Bergen
zur Verfügung gestellt.
Die Landschaftspläne bzw. die vom Kreis Kleve / KRZN zur Verfügung gestellten Schutzgebietsabgrenzungen bzw. die bei der LANUV und über das Internet abgefragten Schutzgebietsabgrenzungen stellen innerhalb des Gemeindegebietes und angrenzend an das Gemeindegebiet geschützte Flächen und Landschaftsbestandteile dar, die als Tabu- oder RestIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
33
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
riktionsflächen für die Einrichtung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wirken.
Sie werden in der Makroanalyse (Teil 2) beschrieben.
2.2.8
Sonstige Schutzgebiete nach WHG/LWG NRW und sonstige Gewässermaßnahmen
Für das Gemeindegebiet Weeze bzw. den Untersuchungsraum bestehen derzeit folgende
durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzgebiete (die genannten Wasserwerksbetreiber
gemäß Verordnungen können von den heutigen Betreibern abweichen):
1.
Goch-Kalbeck (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet Goch-Kalbeck der Stadtwerke Goch GmbH (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Goch-Kalbeck vom 11.12.1995/1
Karte und
Abbildung 10
2.
Wasserschutzgebiet Goch-Kalbeck o.M.
Kevelaer-Keylar (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Kevelaer-Keylar des Wasserwerks der Stadt Kevelaer (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung
Kevelaer-Keylar – vom 04.07.1988/1 Karte.
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34
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 11 Wasserschutzgebiet Kevelaer o.M.
Das WSG Goch-Kalbeck erstreckt sich im Norden weitestgehend auf Gocher Stadtgebiet
und reicht marginal in das Weezer Gemeindegebiet hinein. Ebenso erstrecken sich nur geringfügig nördliche Ausläufern des WSG Kevelaer-Keylar noch auf das Weezer Gemeindegebiet.
Gemäß den für die Untersuchung vom Kreis Kleve / KRZN zur Verfügung gestellten Daten
sowie nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf ragt von niederländischer Seite aus
das Wasserschutzgebiet Bergen, Zone III in das Gemeindegebiete Weeze herein.
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35
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 12 Wasserschutzgebiet Bergen (NL) o.M.
Quelle: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/viewer.htm
Das Überschwemmungsgebiet der Niers ist durch Verordnung festgesetzt (in Kraft getreten
am 05.02.2004).
Abbildung 13 ÜSG Niers Blattschnitte o.M. (Blätter 45 bis 56)
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36
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die Niers ist das Hauptgewässer des linken Niederrheins. Sie ist gut 112 km lang und mündet bei Gennep (Niederlande) in die Maas. Sie entwässert ein ca. 1.350 km2 großes Einzugsgebiet. Der Verordnungstext und die Gebietskarten sind der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf allen Interessierten zur Ansicht oder zum Herunterladen zu entnehmen
(http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Niers.html). Auf den Abdruck der einzelnen für das
Gemeindegebiet Weeze und die angrenzenden Nachbargemeinden relevanter Karten 45 bis
56 wird verzichtet.
Der Masterplan Niersgebiet dient der Erreichung der Gewässerverträglichkeit von Einleitungen, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern sowie der Verbesserung
der Hochwassersituation im Verbandsgebiet des Niersverbandes. Die zu entwickelnden
Maßnahmen unterstützen möglichst alle Ziele und wirken bestmöglich zusammen. Für das
Gemeindegebiet Weeze ist als Maßnahme im Bereich des Tierparks ein breiteres, naturnäheres Profil der Niers gemäß den Angaben des Niersverbandes in Planung.
Die Wasserschutzgebiete und das Überschwemmungsgebiet wurden als Shape-Daten durch
den Kreis Wesel / KRZN zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Daten beruhen auf
dem Datenbestand des LANUV.
2.2.9
Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB
Die Gemeinde Weeze hat für die vorliegende Untersuchung eine Übersicht zu Bebauungsplänen und Satzungen gemäß § 34 und § 35 BauGB im Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt.
Der zwischen der B 9 im Osten und Laar im Westen befindliche mit Bebauungsplan überlagerte großräumige rote Bereich sieht lediglich die Darstellung Flächen für die Landwirtschaft
unter Ausschluss von Wohnbebauung vor. Sonstige Bebauungspläne entsprechen in ihren
baulichen Nutzungen den Darstellungen von Baugebieten gemäß Flächennutzungsplan der
Gemeinde Weeze.
Die Gemeinde Weeze hat folgende Satzungen nach § 34 BauGB erlassen:
§ 34 BauGB Ergänzungssatzung Kuhstraße
§ 34 BauGB Satzung Nachtigallenweg
Weiterhin hat die Gemeinde Weeze folgende Satzungen nach § 35 BauGB erlassen:
Außenbereichssatzung Am Nierspass und An der Windmühle
Außenbereichssatzung Laar
Außenbereichssatzung Hegenerstraße.
Zusätzlich wird die Ortslage Hees als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 BauGB
beurteilt. Die Abgrenzung wurde von Seiten der Gemeinde Weeze im Zuge eines gemeinsamen Termins am 31.10.2012, wie in der nachfolgenden Abbildung 13 aufgezeigt, festgelegt.
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37
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 14 Bebauungsplanübersicht der Gemeinde Weeze o.M.
Stadt Goch
Die Stadt Goch hält unter http://www.stadtplanung-goch.de/ rechtskräftige sowie im Verfahren befindliche Bebauungspläne und Satzungen nach § 35 BauGB einsehbar. Es erfolgte
eine Auswertung für die an das Gemeindegebiet Weeze grenzenden Ortsteile Hülm, Goch
und Pfalzdorf. Von Relevanz für die Untersuchung sind lediglich Bebauungspläne in Goch
selbst, weitere Bebauungspläne in Hülm und Pfalzdorf liegen außerhalb des Untersuchungsraumes. Die Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT Goch
ist im Untersuchungsraum gelegen.
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38
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 15 Bebauungsplanübersicht der Stadt Goch – OT Goch o.M.
Abbildung 16 Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT
Goch vom 27.06.1994 o.M.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Stadt Kevelaer
Für die Untersuchung wurde bei der Stadt Kevelaer eine Anfrage zu rechtskräftigen Bebauungsplänen zum Bereich Den Heyberg gestellt. Gemäß Angaben der Stadt Kevelaer vom
22.10.2012 bestehen für den Bereich Den Heyberg die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
10 Trainingszentrum für Trabrennpferde (Bekanntmachung am 28.06.1996/Inkrafttreten am
28.06.2012) und Nr. 13 Sondergebiet Traber- und Freizeitpferdesport (Bekanntmachung am
15.07.2004 / Inkrafttreten 15.07.2004). Der Bebauungsplan Nr. 13 überplant Teile des Bebauungsplanes Nr. 10 mit seinen konkreteren Festsetzungen zu den geplanten bzw. ausgeübten Nutzungen: Freizeitpferdesport / Ferienhausgebiet, Traberpferdesport, Freizeitpferdesport, Kiosk und Verwaltung, Tierarztpraxen und Verwaltung, Erlebnisbereich, Pferdesport
und Casino, Wohnmobilhafen.
Für den Bereich Den Heyberg besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
18 (Sondergebiet Den Heyberg) aus dem Jahr 2010. Die Begründung für den Aufstellungsbeschluss lautet wie folgt: Der Pferde- und Trabrennsport hat in den vergangenen Jahren
eine negative Trendwende erfahren, von der auch der Traberpark „Den Heyberg“ nicht unberührt geblieben ist. Aufgrund der zwischenzeitlich dort festzustellenden untergeordneten Bedeutung des Pferde- und Trabrennsports stehen für das ehemalige Munitionsdepotgelände
Ressourcen für andere Nutzungen zur Verfügung (z.B. gewerbliche Lagerung oder andere
nicht-störende gewerbliche Nutzungen). Zur alternativen Nutzung der Bunker soll eine flächendeckende Untersuchung (neue Nutzungsgliederung) durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes bauleitplanerisch vorbereitet
werden. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 18, der die Bebauungspläne
Nr. 10 und Nr. 13 vollständig ersetzen soll, ruht derzeit.
Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand für das
Stadtgebiet Kevelaer im Untersuchungsraum nicht.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 17 Bebauungspläne für den Bereich Den Heyberg der Stadt Kevelaer o.M.
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41
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Gemeinde Uedem
Für das Gemeindegebiet Uedem besteht über das Internet keine Auskunftsmöglichkeit über Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35
BauGB. Aufgrund der vorgefundenen Strukturen ist davon auszugehen, dass keine Bebauungspläne sowie Satzungsbereiche nach § 34 und/oder
§ 35 BauGB vorliegen.
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42
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
2.3
2.3.1
Fachplanungen
Militärische Anlagen
Innerhalb des Gemeindegebietes Weeze befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine militärischen Anlagen.
Für die Untersuchung sind jedoch die Radaranlage Uedem-Marienbaum (Radaranlage zur
Luftraumüberwachung der Bundeswehr) und ihr Interessengebiet (20 km Kreis LV Radar
Uedem-Marienbaum / 35 km Kreis LV Radar Uedem-Marienbaum) von Belang. Das Gemeindegebiet Weeze befindet sich innerhalb dieser Radien. Das Interessengebiet ist ein
Bereich in dem Bauwerke, die in die Radarsicht hineinragen - aber auch die Topografie - die
Wirkung der Radarwellen stören können, sodass die Reichweite und Zielgenauigkeit der
Radaranlage beeinträchtigt werden können. Konkrete Aussagen, ob und bis zu welchen
Bauhöhen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus militärischer Sicht zulässig
sind, können erst getroffen werden, wenn die Lage der Zonen festgelegt wird und soweit
möglich auch die darin enthaltenen WEA-Standorte und WEA-Anlagentypen bekannt sind.
Auskünfte, ob das Gemeindegebiet Weeze innerhalb Nachtieffluggebiete liegt oder ob militärische Richtfunktrassen betroffen sind, bestehen derzeit nicht. Selbst wenn über dem Gemeindegebiet Weeze Nachttieffluggebiete liegen, wurden mit Erlass des Bundesministeriums
der Verteidigung vom 27.10.2011 die zulässigen Bauhöhen auf 213 m über Grund heraufgesetzt, sodass auch Windenergieanlagen (WEA) mit 200 m Gesamthöhe innerhalb der Nachttieffluggebiete möglich sind.
2.3.2
Airport Weeze
Für den Airport Weeze besteht seit dem 20.06.2001 eine luftrechtliche Genehmigung der
Bezirksregierung Düsseldorf zur zivilen Nutzung des aus der militärischen Trägerschaft entlassenen Militärflugplatzes nach LuftVG.
Der Flughafen Weeze hat die amtliche Bezeichnung: Verkehrsflughafen Niederrhein, Eigenbezeichnung: Airport Weeze, IATA: NRN, ICAO: EDLV. Der Flughafenbezugspunkt weist
folgende Koordinaten auf:
WGS84
51° 36′ 8.69″ N,
51.602414°, 6.142172°
UTM
32U 302094 5720689
6° 8′ 31.82″ E
Für die vorliegende Untersuchung wurden die Koordinaten auf Gauß-Krüger-Koordinaten
(GK 2) umgerechnet: 2509893,71127 5718676,5793.
Seit dem 1. Juli 2010 ist der Flughafen Weeze Zollflughafen. Der Flughafen verfügt über eine
Start- und Landebahn mit einer Länge von 2.440 m (plus je 275 m Stopway an jedem Ende).
Die Abfertigungshalle ist für 2,5 Millionen Fluggäste pro Jahr ausgelegt. Es gilt ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Dem Flughafen sind flughafenaffine Nutzungen zugeordnet. Über die Bezirksregierung Düsseldorf besteht folgende Information über Bauschutzbereiche des Flughafens.
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43
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 18 Lageplan Flughafen Niederrhein (Airport Weeze) mit Darstellung der Sichtflugkarte und des Bauschutzbereiches o.M.
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44
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
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45
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
2.3.3
Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung im Gemeindegebiet
Weeze und Untersuchungsraum
Im Gemeindegebiet bestehen diverse genehmigte Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung, die von verschiedenen Firmen betrieben werden und einen unterschiedlichen Fortschritt der Abgrabungstätigkeit aufweisen: von in Rekultivierung befindlichen und fast abgeschlossenen Abgrabungen bis hin zu Flächen, die noch für eine Abgrabung in Anspruch genommen werden müssen und somit langfristig in der beabsichtigten Flächennutzung gebunden sind. Die genehmigten Flächen gehen über die zeichnerischen Ziele der im Regionalplan ausgewiesenen BSAB-Flächen hinaus und stehen tlw. unter Berg- oder tlw. unter Abgrabungsrecht.
Abbildung 19 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung o.M.
2.4
Informelle und sonstige Planungen
Informelle Planungen der Gemeinde Weeze in Form eines Gemeindeentwicklungskonzepts
bestehen nicht.
Der Rat der Gemeinde Weeze hat am 16.05.2012 der Verwaltung den Auftrag erteilt, im ersten Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf über die Neuaufstellung des
Gebietsentwicklungsplanes für den Planungsraum Düsseldorf folgende Punkte zu thematisieren:
Anpassung von ASB-Flächen in den Bereichen Hoogeweg (Wegfall von Flächen zu
Gunsten der Wohnbauflächen im Gebiet Grafscherweg), Grafscherweg (Übernahme von
Flächen aus dem Bereich Hoogeweg), Nachtigallenweg (Bereich Lerchenweg und straßenzeilige Bebauung), Klosterweg
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46
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Überlegungen zum Dreieck zwischen York Way, Holtumsweg und Willy-Brandt-Ring
(derzeit dargestellt als ASB, evtl. Umwandlung in GIB) Nordwestumgehung (planerische
Übernahme)
Freizeitbereich Weeze Ost (Darstellung eines Bereiches östlich der Niers mit sonstiger
Zweckbindung Freizeit)
Wohnen am Wasser (Darstellung eines Sondergebietes an einer be-/entstehenden Abgrabung)
Umwandlungen von BSAB (Bereiche zur Sicherung und Abbau von Bodenschätzen) in
Wasserflächen oder Flächen für die Landwirtschaft (für abgeschlossene Abgrabungen)
Windkraftkonzentrationsflächen (generelle Aussagen zur Planungshoheit der Gemeinde)
Übernahme von Sondergebietsflächen (Petrusheim und Biogasanlage Wissen)
Planung der Entwicklung einer Kulturlandschaft zwischen Airport und Maasduinen
Überprüfung der dargestellten Lärmschutzzonen des Airports
Überprüfung der Bereiche zum Schutz der Landschaft (Vergleich der Intensität der Darstellung mit anderen Gemeinden)
ASB-Entwicklung allgemein (Aufweitung des dargestellten ASB-Bereiches am Hoogeweg
Richtung Kendel)
Darstellung der Photovoltaikanlage auf dem Airport
Im Zuge eines ersten Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf am
22.05.2012 zur Fortschreibung des Regionalplanes Düsseldorf hat die Gemeinde Weeze die
obigen planerische Ansätze für ihr Gemeindegebiet formuliert und durch Präsentation visualisiert. Im Folgenden werden nur für die Regionalplanung relevante Punkte erläutert.
Abbildung 20 Präsentation Abstimmungsgespräch Bezirksregierung Düsseldorf o.M.
Umwandlung ASB in GIB
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47
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Demnach beabsichtigt die Gemeinde Weeze für die Fortschreibung des Regionalplanes
Düsseldorf eine Anpassung der ASB-Darstellung in Form der Herausnahme von Flächen im
Bereich Phillipsche Wiesen (im Norden Weezes, östlich der Bahnlinie, westlich der Bebauung Grafschafter Weg sowie im Bereich des Hoogeweges (im Norden Weezes, zwischen
Hoogeweg und Kendel).
Stattdessen soll die ASB-Darstellung für den Hauptort Weeze, im Norden, im Bereich zwischen Grafschafterweg und Gocher Straße ergänzt werden (vorhandene Wohnbebauung
entsprechend dem FNP Weeze). Weiterhin sollen im Südwesten Flächen im den Lerchenweg bzw. westlich des Nachtigallenweges sowie des Klosterwegs (vorhandenes Wohngebiet
am Klosterweg) ergänzt werden. Die gewünschten Änderungen zur Aufnahme von ASBFlächen entsprechen bereits dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Über die Anpassungen des Regionalplanes Düsseldorf für den Hauptort Weeze hinaus, ist
die Ausweisung einer Reserve-ASB-Fläche gewünscht. Für den südlichen Bereich des
Hauptortes Weeze zwischen York Way, Holtumsweg und Willi-Brandt-Ring ist die weitestgehende Umwandlung von ASB in GIB gewünscht, wobei der derzeit rechtskräftige FNP weitestgehend der bisher gültigen Zieldarstellung des Regionalplanes entspricht.
Für die verkehrliche nordwestliche Umgehung (Anbindung B 9 an die L 361 Willi-BrandtRing) des Hauptortes Weeze liegen verschiedene Alternativen vor.
Abbildung 21 Variantenspektrum der L 361n (UVS Variantenvergleich – L 361n
Westliche Umgehung Weeze o.M.
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48
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Gemäß Informationen der Priorisierung Landesstraßen (Stand 25.10.2011) des MBWSV
(http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv_2011/PriorisierungStrassen_22_09_2011/index.php)
ist die
Westliche Umgehung Weezes nicht mehr in der Liste der Straßenbauvorhaben enthalten. Im
Jahre 2006 war das Vorhaben noch Teil der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW
(Vorhaben 23061 mit Vorhabendossier) –
http://www.lvp.nrw.de/igvp/download/dossier/23061_Dossier.pdf.
Abbildung 22 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M.
Im Zuge des ersten Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat die
Gemeinde Weeze folgende Trasse der Nordwestumgehung L 361 mit der Fragestellung, ob
ein Darstellung nachrichtlich oder textlich ohne Linienbestimmungsverfahren möglich ist, der
Bezirksregierung zur Kenntnis gegeben.
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49
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 23 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M.
Bezogen auf den Themenschwerpunkt Freizeit beabsichtigt die Gemeinde Weeze den heute
bereits durch Freizeitanlagen und –einrichtungen geprägten Bereich östlich der Niers und
der B 9 weiter zu entwickeln.
Abbildung 24 Weiterentwicklung des Freizeitbereiches Weeze o.M.
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50
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Ergänzend hat die Gemeinde Weeze der Bezirksregierung Düsseldorf den Wunsch nach
Schaffung eines Wohnbereiches an einem Abgrabungsgewässers (Beispiel Abgrabung
Knappheide) benannt.
Abbildung 25 Wohnen am/auf dem Wasser o.M.
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51
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Weiterhin hat die Gemeinde Weeze die Anregung formuliert, im Regionalplan ausgewiesene
Bereiche zur Sicherung und Abbau von Bodenschätzen (BSAB) bei (größtenteils) abgeschlossenen Abgrabungen in Wasserflächen oder Flächen für die Landwirtschaft umzuwandeln.
Abbildung 26 Umwandlung von BSAB-Flächen o.M.
Die Gemeinde Weeze hat im Zuge des ersten Abstimmungsgespräches mit der Bezirksregierung Düsseldorf zur Fortschreibung des Regionalplanes nach Vorliegen einer aktuellen
Lärmschutzzonenplanung für den Airport Weeze die Übernahme der aktuellen Lärmschutzzonen in den Regionalplan angeregt.
In Zusammenarbeit zweier Abgrabungsunternehmen und der Gemeinde Weeze liegt eine
Planung zur Entwicklung einer Kulturlandschaft für den südwestlichen Teil der Gemeinde
Weeze zwischen dem Airport Weeze und den Maasduinen auf niederländischer Seite als
Fortführung des Euregioprojektes Sand/Zand vor. Nach ersten Gesprächen unter Beteiligung
des NABU, der Stichting Limburg Landschaap, der Abteilung Kulturlandschaften beim LVR,
den Abgrabungsunternehmen sowie der Gemeinde liegt die Meinung vor, dass im Bereich
zwischen Airport Weeze und der Maas Kulturlandschaften entstanden sind, die verbunden
werden sollten.
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52
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 27 Kulturlandschaft Wember Veen o.M.
Schließlich wurde die Anregung geäußert, die zeichnerische Zielformulierung Bereiche zum
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung für das Gemeindegebiet zu überprüfen und ggf. den Landschaftsschutz auf tatsächliche Bereiche zu beschränken, die im
Sinne des Landschaftsschutzes als wertvoll einzustufen sind.
Da sich die Fortschreibung des Regionalplanes Düsseldorf derzeit noch in der informellen
Planungsphase befindet, ohne dass ein konkreter Entwurf vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, welche Anregungen der Gemeinde in das Fortschreibungsverfahren einfließen.
Die Gemeinde Weeze hat im Jahre 2004 ein Raumgutachten zur Prüfung von Flächenausweisungen für Abgrabungen nicht energetischer Bodenschätze erarbeiten lassen. Die Ergebnisse des Raumgutachtens sind in das 25. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze eingeflossen, die Flächen für Abgrabungen sowie Flächen für Abgrabungen mit aufrechter Genehmigung einschließlich der Rekultivierungsziele
darstellt. Die Änderung ist jedoch nicht rechtskräftig geworden, da die Regionalplanung verbindliche Ziele zur Darstellung von BSAB im Regionalplan Düsseldorf formuliert hat. Gemäß
§ 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Es besteht ein Masterplan Agro-Park / Gartenbaubetrieb (Pilotprojektion für den Kreis Kleve),
der für die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH (Stand 2009) erstellt wurde (http://www.wfgkreis-kleve.de/_upload/Masterplan_Agro_Park_Gutachten.pdf?documentID=21712&ext=.pdf). Im Kreis Kleve
wurden Standortsuchräume identifiziert und in Hinblick auf die mögliche Einrichtung eines
zusammenhängenden Gartenbaugebietes untersucht. In der Untersuchung ist der Raum
Wemb (Weeze) als Suchraum zur Realisierung eines Agro-Parks mit einer Bruttoflächengröße von ca. 215 ha genannt. Der Suchraum wird derzeit landwirtschaftlich bzw. als renaturierter Bereich für den Kiesabbau genutzt. Teilweise sind Flächen als BSAB gemäß Regionalplan Düsseldorf für die Kies- und Sandgewinnung gesichert, bzw. bereits genehmigt und
vorbehalten. Für die Flächen bestehen als Rekultivierung Vorgaben zur Anlage von FeuchtIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
53
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
biotopen, Waldflächen, Grünland, Baumreihen. Acker etc. Die Fläche kommt laut Untersuchung nur für die Neuansiedlungen in Betracht.
Abbildung 28 Suchraum Wemb (Agro-Park-Flächen) o.M.
2.5
Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte
Im Gemeindegebiet Weeze befinden sich Flächen, die durch Ökokonten erfasst sind:
-
Ökokonto Rentei Kalbeck (2007)
-
Ökokonto Freiherr von Loe (2006)
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54
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 29 Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Weeze o.M
Ökokontoflächen Rentei Kalbeck
Ökokontoflächen Freiherr von Loe
2.6
Biotopverbund
Mit der Biotopverbundplanung soll die fachlich begründete Voraussetzung geschaffen werden, Restbestände naturnaher und halbnatürlicher Biotope zu erhalten und diese Flächen
sowie weitere geeignete Bereiche möglichst zu optimieren und zu verknüpfen. Gesetze wie
das Landesplanungsgesetz und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Inhalte und die Umsetzung im räumlichen Planungssystem.
Die Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie deren Entwicklung hin zu höheren Qualitätsstufen ist von systemaren Zusammenhängen abhängig. Biotopkomplexe
können auf Dauer nur dann eine Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen,
wenn sie nicht isoliert vorkommen, sondern Verbindungen und Austauschmöglichkeiten zu
anderen Biotopkomplexen bestehen. So führt die Zersiedelung der Landschaft und die zunehmende Verdichtung des Raumes zum Verlust naturnaher Biotopstrukturen und Verinselung natürlicher Lebensräume. Ein dichtes Netz linearer Elemente wie z.B. Straßen und
Bahnlinien verursachen weitere Trenn- und Isolationseffekte. Weitere Gefährdungspotenziale ergeben sich z.B. durch Beeinträchtigungen aus der Intensiv-Landwirtschaft oder Altablagerungen.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Abbildung 30 Biotopverbundflächen o.M.
Das Gemeindegebiet Weeze verfügt über großflächige Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung im Bereich des Niersverlaufs und der Kalbecksheide (Kalbecker Forst) /
Sandheide zwischen der L 77 und der BAB 57 bzw. der L 6 sowie entlang der Kendel zwischen der L 361 und der Gemeindegrenze zu Goch. Kleinräumig befindet sich eine weitere
Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung im Bereich Niederhelsum / Niederhelsumsche Heideschläge südlich der L 361. Dabei handelt es sich um einen kleineren Laubwaldbereich mit Teichen und teilweise Grünland im Umfeld einer Hofanlage.
Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung konzentrieren sich auf das Waldgebiet
Laarbruch im Übergang zur Hees mit Start- und Landebahn des Airports Weeze, einem
Waldgebiet zwischen L 361 (Hülmer Deich) und dem Siedlungsbereich Hees bzw. der K 37
mit weiterer Ausdehnung Richtung Norden entlang des Ottersgrabens bis zur Niers. Im äußersten Südwesten erstrecken sich Biotopverbundflächen entlang der Spanischen Ley im
Wember Veen bis zum Wembschen Bruch Richtung Den Heyberg (Kevelaer) sowie der südlichen Bruchkante der Hees. Südlich von Weeze erstreckt sich entlang der Kendel eine weitere lineare Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung, ebenso wie im Baaler Bruch
entlang des Leitgrabens.
Weitere Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung ergänzen die Biotopflächen mit
herausragender Bedeutung in der Niersniederung entlang der Kervenheimer Mühlenfleuth,
dem Niersaltarm, Gesselter Busch und Trüppenheide, nördlich Hüdderath sowie im nordöst-
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56
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
lichen Gemeindegebiet Koppenbruch, Brauerbrüche, entlang Graben- und Nebenbächen der
Niers (u.a. Steinbergsley).
Gemäß Internetauftritt zum Nationalpark De Maasduinen bestehen i.S. Biotopverbund ökologische Verbindungen vom Nationalpark De Maasduinen Richtung Airport Weeze bzw. Gocher Veen / Baaler Bruch sowie Wembscher Bruch.
Abbildung 31 Ökologische Verbindungen mit Umgebung (Nationalpark De Maasduinen) o.M.
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57
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
2.7
Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW
Die Unzerschnittenen verkehrsarmen Landschaftsräume in NRW (UZVR NRW) wurden
durch Auswertung des Amtlich Topographischen-Kartographischen Informationssystems
(ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt. Sie liegen als landesweiter Datenbestand vor und können über das LANUV abgefragt werden. Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie klassifizierte Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder sonstige Anlagen und Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden.
Unzerschnittene, verkehrsarme Räume sind auf Landes- und Bundesebene ein anerkannter
Umweltindikator zur frühzeitigen Einschätzung der Auswirkungen einer fortschreitenden Zerschneidung der Landschaft, insbesondere auf Lebensräume für Pflanzen und Tiere und die
Erholung des Menschen. Die Karte dient als Grundlage für konzeptionelle Überlegungen zur
Wiederherstellung überregionaler Wanderkorridore für Tierarten und damit der Durchgängigkeit von Biotopverbundsystemen.
Abbildung 32 UZVR in NRW o.M. (LANUV)
Der größte unzerschnittene verkehrsarme Raum der Kategorie 10 bis 50 km² im Gemeindegebiet Weeze (UZVR-4302-005 / UZVR 4303-003 / UZVR-4302-015) erstreckt sich südlich
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
von Goch bzw. der BAB 57 bis zur K 37 im Süden und zwischen der Staatsgrenze zu den
Niederlanden und der das Gemeindegebiet Weeze von Norden nach Süden querenden
Bahnstrecke unter Aussparung der Ortslage Weeze bis zur Stadt Kevelaer bzw. der L 486.
Erfasst werden der Niederungsbereich der Kendel, das Baaler Bruch, das Laarbruch und
Teile des Schwarzen Bruchs. Östlich von Weeze befindet sich ein weiterer unzerschnittener
verkehrsarmer Raum der Kategorie 10 bis 50 km² (UZVR-4303-010), der sich nach Norden
parallel der L 5 bis zur BAB 57 entwickelt und im Süden durch L 464 sowie im Osten durch
die K 13 begrenzt wird. Der Raum umfasst Bereiche der Niersniederung mit Niers-Altarm mit
ihren Nebenbächen. Etwa die Hälfte ist ackerbaulich und ca. ein Viertel waldlich genutzt.
Nördlich der L 77 wird der Norden der Gemeinde Weeze durch den UZVR-4203-040 zwischen Goch und Uedem erfasst.
Unzerschnittene verkehrsarme Räume der Kategorie 5 bis 10 km² liegen im Gemeindegebiet
Weeze im Norden zwischen der L 77 und der BAB 57 (UZVR-4303-014) im Bereich des Kalbecker Forstes, im südöstlichen Gemeindegebiet, östlich der B 9 (UZVR-4303-024) und südlich der L 464, zwischen der K 37 im Norden und der L 486 im Süden unter Aussparung des
Airports Weeze, hauptsächlich mit dem Wembschen Bruch.
Südlich und westlich der L 486 schließen sich unter Herausnahme des Bereiches Den Heyberg bis Kevelaer UZVR der Kategorie 1 bis 5 km² (u.a. UZVR-4403-030, UZVR-4403-023)
an. Nördlich von Weeze gehört ein dreieckiger Raum zwischen der B 9, der BAB 57 und der
L 5 der Kategorie 1 bis 5 km² an (UZVR-4303-023). Im Übergang zur Gemeinde Uedem befindet sich im Osten südlich der BAB 57 ein weiterer UZVR-4303-008 der Kategorie 1 bis 5
km².
2.8
Waldfunktionen
Wälder erfüllen neben ihrem ökonomischen Nutzen vielfältige Funktionen für den Schutz des
Lebensraumes bzw. der Lebensgrundlagen aber auch soziale Funktionen als Erholungsraum
für den Menschen.
Die Waldfunktionen sind in der sog. Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen flächendeckend dargestellt. Die Waldfunktionskartierung hat die Aufgabe, die herausgehobenen, für
das Gemeinwohl besonders bedeutsamen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu
erfassen und darzustellen.
Gemäß den Angaben der Gemeinde Weeze (Broschüre Informationen für Neubürger) besteht ein Waldanteil von ca. 1.904 ha, entsprechend etwa 24 % des Gemeindegebietes.
Nach Einstufung des derzeit gültigen LEP NRW und des Leitfadens „Rahmenbedingungen
für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) ist die
Gemeinde Weeze im ländlichen Raum (unter 25 % Waldanteil in ländlichen Räumen = waldarm) gerade noch als waldarmes Gebiet einzustufen.
Das Gemeindegebiet von Weeze weist nur einigen der bestehenden Waldflächen Waldfunktionen - auch in Überlagerung mit mehreren Funktionen) zu:
Sicht-/ Immissionsschutzwald (S / J, lila Schrägschraffur)
Erholungswald (rote Senkrechtschraffur)
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion (rote Schrägschraffur)
Waldflächen mit Wasserschutzfunktion (blaue Schraffur) (Wasserschutzgebiete)
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59
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Waldflächen mit besonderer Zweckbestimmungen (nachrichtlich übernommen, soweit
für diese Karte notwendig, förmlich ausgewiesen bzw. in Vorbereitung) Wasserschutzgebiet, Grundwassergewinnungsanlage, Heilquellenschutzgebiet, Grundwasservorratsgebiet, Überschwemmungsgebiet, Wasserrückhaltebecken
Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne
Schraffur)
Schutzgebiet mit naturkundlicher, wissenschaftlicher oder landschaftspflegerischer Zielsetzung (Bestand und Planung) Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Flächenhaftes Naturdenkmal, Naturwaldzelle
Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc.
Abbildung 33 Waldfunktionen im Gemeindegebiet Weeze o.M.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Waldflächen mit besonderer Zweckbestimmungen (nachrichtlich übernommen, soweit
für diese Karte notwendig, förmlich ausgewiesen bzw. in Vorbereitung) Wasserschutzgebiet, Grundwassergewinnungsanlage, Heilquellenschutzgebiet, Grundwasservorratsgebiet, Überschwemmungsgebiet, Wasserrückhaltebecken
Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne
Schraffur)
Schutzgebiet mit naturkundlicher, wissenschaftlicher oder landschaftspflegerischer Zielsetzung (Bestand und Planung) Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Flächenhaftes Naturdenkmal, Naturwaldzelle
Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc.
Bei den Kategorien überwiegt die Stufe 2 (Waldfunktion beeinflusst aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine weite Schraffur; Stufe 1 bedeutet: Waldfunktion bestimmt aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes
– Darstellung durch eine enge Schraffur).
Für die Waldgebiete im Gemeindegebiet gilt im Wesentlichen:
Waldflächen im Übergang zum Gemeindegebiet Uedem
vordringlich Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2, abschnittsweise überlagert mit
Waldfläche mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion Sichtschutz Stufe 2 (Bereich
Steinbergen und Abgrabung)
Waldflächen im Übergang zum Stadtgebiet Goch beidseits der L 77 im Bereich Sternberg
Erholungswald Stufe 2 z.T. in Überlagerung mit Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II und III
Waldflächen westlich der Bahnstrecke im Bereich Knappheide
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldfläche im Bereich Niederhelsum und im Baaler Bruch am Bültenweg
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldflächen westlich Weeze im Bereich der Kendel und Ottersgraben
Gebiet mit kleineren Restwaldflächen, Windschutzanlagen, Baumreihen und Einzelbäumen, die für die Landschaftsökologie und das Lokalklima von besonderer Bedeutung
sind
Waldflächen nördlich Hees zwischen L 361 und K 37
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldflächen im Niers-Altarm östlich von Weeze mit mehreren kleineren Teilflächen
Erholungswald Stufe 2
Waldflächen im Osten im Übergang zum Stadtgebiet Kevelaer sowie nördlich und südlich der L464 mit mehreren Teilflächen
überwiegend Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldflächen östlich Weeze im Bereich Niers-Altarm Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II und III
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Östliche Waldflächen des Laarbruchs westlich Laar
Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldflächen im Bereich Hüdderath, westlich der B 9
Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2
Waldflächen im Bereich des Airports Weeze (weitestgehend Start- und Landebahn;
westlich Ottersgraben, südlich der K 37, St. Petrusheim sowie an der Bruchkante Weezer Hees
Waldflächen mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion – Sichtschutz sowie tlw. in Überlagerung mit Waldflächen mit Klimaschutzfunktion oder ausschließlich Waldflächen mit
Klimaschutzfunktion
Waldflächen im Wembschen Bruch beidseits der L 486
Waldflächen mit Klimaschutzfunktion
Der Verlauf der Niers ist zudem als Überschwemmungsgebiet dargestellt. Verteilt über das
Gemeindegebiet besteht die Darstellung LSG = Landschaftsschutzgebiet. Im Süden des
Gemeindegebiets besteht mit Übergang zum Kevelaer Stadtgebiet ebenfalls die Darstellung
Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II
und III.
2.9
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind Kulturlandschaften zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und
mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Eine historische Kulturlandschaft ist Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im
Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und substanziell
greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumisst, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die historische Kulturlandschaft ist zugleich das Umfeld einzelner Kulturlandschaftselemente oder Denkmale. Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder ihrer Teile liegt in beiden Fällen im öffentlichen Interesse.
Gemäß den Ausführungen ‚Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW’ (November
2007), einem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag der Landschaftsverbände Rheinland und
Westfalen-Lippe, als Grundlage für die landes- und regionalplanerische Umsetzung, soll die
erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW als Chance begriffen werden, neue Entwicklungspotenziale zu nutzen, die sich durch die kulturhistorische und ästhetischgestalterische Dimension der Kulturlandschaften flächendeckend in der Dynamik der Landschaftsentwicklung, im näheren Lebensumfeld der Bürger und für die Identität des Landes
und seiner Teilregionen ergeben.
In Anlehnung an internationales Recht (UVP-Recht) stellt der kulturlandschaftliche Fachbeitrag Ausschnitte der Kulturlandschaft besonders dar, wenn sich in ihnen die historischkulturlandschaftliche Substanz in besonderer Weise verdichtet oder das Inventar in der
Summe bestimmte Wertschwellen übersteigt (überregional, landesweit, national oder international bedeutsam). Diese bedeutenden Landschaften werden im Fachbeitrag entsprechend der Aufgabenstellung innerhalb der Raumordnung als bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche bezeichnet. Die wertende Festlegung beruht auf der
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63
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
wissenschaftlich begründeten Aussage wenigstens einer der beteiligten Disziplinen. Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind von überregionaler historischer Bedeutung oder repräsentieren für eine Region besonders typische Entwicklungen. Sie können die gesetzlichen
Anforderungen des DSchG (Denkmal, Denkmalbereich) oder des BNatSchG / LG NRW (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erfüllen. Darüber hinaus entsprechen sie den „historisch, kulturell oder archäologisch bedeutenden Landschaften“ der UVP-Richtlinie der EU
bzw. den „archäologisch bedeutenden Landschaften“ des UVPG. Landesplanerische Ziele
sind die Erhaltung der wertgebenden Merkmale und Bestandteile (Elemente, Strukturen und
Erscheinungsbild) sowie die behutsame Weiterentwicklung. Daraus ergibt sich eine ausschließlich auf die Erfordernisse der Raumordnung hin orientierte Bewertung mit dem Ziel,
konkrete kulturlandschaftliche Vorbehalts- und Vorranggebiete zu ermitteln. Hierzu werden
die fachlichen Betrachtungsansätze der Kulturlandschaftspflege, der Bau- und Bodendenkmalpflege, der Landschafts- und Baukultur sowie der historischen Geographie einbezogen.
Als landesbedeutsam sind Kulturlandschaftsbereiche ausgewählt worden, die von besonders
hoher Bedeutung und Repräsentanz sind sowie planerische Relevanz auf Landesebene haben. Sie werden als Vorschlag für raumordnerische Vorranggebiete zum Erhalt des landschaftlichen und kulturellen Erbes verstanden. Wenn nur Teile eines bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches und seiner Ausstattung als herausragend und landesbedeutsam bewertet wurden, erfolgte vielfach eine vom Flächenumfang her verringerte Darstellung. Aus
pragmatischen Gründen wurden benachbarte Kulturlandschaftsbereiche zusammengefasst,
wenn ihnen jeweils eine Landesbedeutung attestiert wurde.
Abbildung 34 Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL)
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64
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die Gemeinde Weeze wird im Nordosten von der Kulturlandschaft „Niersniederung“ (12) und
im Südwesten von der Kulturlandschaft Maasterrassen (13) erfasst. Im Nordosten grenzt
direkt an das Gemeindegebiet Weeze die Kulturlandschaft Niederrheinische Höhen (11).
Niersniederung (Auszug soweit Aussagen für das Gemeindegebiet Weeze zu entnehmen
sind)
Die Kulturlandschaft „Niersniederung“ umfasst den südlichen Kreis Kleve sowie den zentralen Kreis Viersen. Das sanft nach Nordwesten abfallende Gelände wird von der Niers und
ihren Nebenflüssen wie die Kendel im Gemeindegebiet Weeze als lineare Determinanten für
die kulturlandschaftlichen Strukturen bestimmt. Die Abgrenzung zur Kulturlandschaft „Niederrheinische Höhen“ wird insbesondere durch den Anstieg zu den Sanderflächen markiert. Im
Westen ist die Grenze vor allem naturräumlich durch das Relief und die hydrologischen Verhältnisse erklärt (Kulturlandschaft „Maasterrassen“).
Bereits in den jüngeren Metallzeiten ist von einer weitestgehenden Entwaldung durch die
Bewohner auszugehen. In römischer Zeit war das Gebiet als Kornkammer der umliegenden
Städte und Militärlager planmäßig erschlossen. Der Bereich der unteren Kendel (KLB 12.01
– Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (Vorbehaltsgebiet) mit zahlreichen vorgeschichtlichen und römerzeitlichen Siedlungsplätzen belegt die frühe Besiedlung des Raumes. Vorgeschichtliche Siedlungsplätze bei Weeze und Kervenheim sind Zeugnisse der frühen Besiedlung der Niersniederung. Die heutige Siedlungsstruktur mit Einzelhöfen wurzelt in der frühund hochmittelalterlichen (Wieder-)besiedlung – die Ränder der Niersterrassen waren optimale Standorte dafür. Den spätmittelalterlichen Stadtgründungen liegen territoriale Machtansprüche zugrunde. Die Niers wurde ein wichtiger Mühlenstandort.
Ebenfalls war die Niers aufgrund der relativ unzugänglichen feuchten Auen und Brüche ein
idealer Standort für Burgen, feste Häuser und Herrensitze. Viele Burgen sind aufgrund der
veränderten Waffentechnik und der Residenzfunktion im 17. und 18. Jh. in Schlösser mit
Park-, Gartenanlagen und Alleensystemen umgewandelt worden.
Die durch die Niersregulierung und –begradigung stark zugenommene Stromgeschwindigkeit
führte zu einer Tiefenerosion und zu einer gewissen Austrocknung der Aue. Durch die Meliorationen der Brüche wurden auch Ackerbau und intensive Viehzucht mit Fettweiden in den
ehemaligen Auen- und Bruchgebieten möglich.
Die kulturlandschaftlich prägende Wirkung der zahlreichen Wassermühlen mit zugehöriger
Technik, der vielen kleinen und großen Wasserburgen und Schlösser mit ihren Gräben und
der Klöster ist im Rahmen der Renaturierungsmaßnahmen zu bewahren.
Auskiesungen sind in der Niersaue in der Regel aufgrund des reichhaltigen kulturellen Erbes
nicht kulturgüterverträglich und sind auf Bereiche außerhalb der Aue zu begrenzen.
Maasterrassen
Die Abgrenzung der Kulturlandschaft „Maasterrassen“ wird vor allem durch die Höhenlage
und Geomorphologie sowie die geologische Entstehung mit Mooren und feuchten Bruchgebieten geprägt. Aus kulturlandschaftlicher Sicht handelt es sich hier vornehmlich um ein Gebiet mit vielen ehemaligen Heiden und Mooren, die im Vergleich zu Nachbarräumen relativ
spät kultiviert und besiedelt worden sind. Im Norden bildet der Hülmer Deich die Grenze zum
Altsiedland im Kendelgebiet. Im Osten und Süden bildet die Reihung der Orte bzw. Städte
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65
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Weeze, Kevelaer, Geldern, Pont und Straelen die Grenze und im Westen die Staatsgrenze.
Die Maasterrassen liegen komplett im Kreis Kleve.
Die Kulturlandschaft „Maasterrassen“ als Teil der Flussterrasse fällt von Süden nach Nordwesten zur niederländischen Grenze von 35 auf 15 m ü. NN ab. Die breite Ebene, in der die
Landschaft nach Nordwesten ausläuft, ist von vielen ehemaligen bzw. rezenten Gewässerniederungen durchzogen. Die kiesigen Sande tragen insbesondere in diesen Niederungen
teilweise sandig-lehmige, vereinzelt tonige Überlagerungen. Stellenweise treten auch Niedermoortorfe wie das Gocher Veen auf, die größtenteils abgebaut wurden und heute vereinzelt Stillgewässer sind. Entlang der zahlreichen Gewässer befinden sich hauptsächlich Wiesen, Weiden und einige Bruchwälder. Die übrigen Flächen sind vorwiegend als Ackerland
genutzt mit eingestreuten Waldflächen, oft mit Nadelholzbestockung. Entlang der niederländischen Grenze heben sich die durch Niederungen isolierten Hauptterrassenplatten der
Twistedener Sandplatten um etwa 15 m über die Umgebung heraus. Die forstwirtschaftlichen
Flächen sind über alle Gebiete verteilt. Neben der Grünlandnutzung entlang der Täler und
der sonst ackerbaulichen Nutzung liegen stellenweise auch gartenbauliche Flächen.
Die Anfänge der Besiedlung reichen in der Umgebung von Baal, Wemb, Twisteden und Walbeck bis ins Neolithikum zurück. Die Hochflächen zwischen Niers- und der Maas-Niederung
sind geprägt durch sandige Böden, die als wenig siedlungsgünstig anzusehen sind. Entlang
der Terrassenkanten erstreckten sich die Siedlungsflächen, während die Gräber sich auf den
landwirtschaftlich wenig nutzbaren Höhen erstreckten. Für die Metallzeiten ist von einer eher
lockeren Nutzung der Maas-Terrassen auszugehen. Im nahen Umfeld der Siedlungsplätze
liegen innerhalb der Siedlungskammern die Nutzungsareale. Durch den intensiven Gebrauch
von Holz ist von einer weitgehenden Entwaldung der ehemals Baum bestandenen sandigen
Hochflächen zumindest in der älteren Eisenzeit auszugehen; ausgedehnte Heideflächen
prägten die Landschaft. Von einer Besiedlung des Areals in römischer Zeit zeugen Keramikfunde vornehmlich aus den Gebieten der Twistedener Sandplatten. Neben römischen Gräbern wurden hier auch mehrere Hinweise auf römische Straßenverläufe vorgefunden. Die
erste Erwähnung Walbecks erfolgte 1250. Für Twisteden und Wemb gilt das Gleiche. Die
hochmittelalterliche Siedlung Baal befindet sich auf der Randlage zwischen den feuchten
Bruchgebieten und der Terrasseninsel Hees. Mit Ausnahme des Laarbruchs und des Baaler
Bruchs, die im 14. Jh. kultiviert worden sind, sind die Feucht- und Heidegebiete sowie Moore
erst um 1900 kultiviert worden. Das Laarbruch, das heute als Flugplatz genutzt wird, wurde
im Spätmittelalter unter der Leitung von holländischen Lokatoren (Unternehmer) kultiviert.
Der östliche Teil des Laarbruchs ist heute weitgehend bewaldet. Dort sind die bei der spätmittelalterlichen Kultivierung entstandenen Hufenstreifen teilweise erhalten geblieben. Außerdem sind der Leitgraben und Ottersgraben als Entwässerungsgräben Relikte dieser Epoche. 1954 wurde im westlichen Teil des Laarbruchs nördlich von Wemb von den Briten ein
militärischer Flughafen angelegt, der am 30. November 1999 von der britischen Royal Air
Force aufgegeben wurde. Seit 1999 wird er als ziviler Flughafen genutzt und ausgebaut. Das
Baaler Bruch wurde aufgrund von Entwässerungsproblemen bis ca. 1900 als sumpfige Allmende genutzt. Ab ca. 1900 wurde dieses Bruchgebiet mit der Hülmer Heide, dem Schwarzen Bruch sowie dem Gocher Veen erneut melioriert und kultiviert. Das Erschließungsmuster
des Baaler Bruchs baute auf die misslungene spätmittelalterliche Kultivierung mit dem damals angelegten Leitgraben auf. Diese kultivierten Gebiete kennzeichnen sich durch rechtwinklige Wegen- und Grabennetze und Parzellen, die heute eine gemischte Landnutzung mit
Acker und Grünland aufweisen. Im Gocher Veen wurde vor der Kultivierung Torf gewonnen.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Das Baaler Bruch hat die deutlichste Kultivierungsstruktur, während das Parzellengefüge des
Schwarzen und des Wembscher Bruchs nicht so lang gestreckt und regelmäßig ist. Das St.
Petrusheim westlich von Baal ist von der Franziskaner Bruderschaft 1920 als Arbeiterkolonie
errichtet worden. Aufgrund der Kultivierung und Entnahme von Heideplaggen seit dem
Hochmittelalter sind durch Verwehungen Sanddünen entstanden. Diese Sanddünengebiete
und Heiden sind am Ende des 19. Jahrhunderts mit Kiefern aufgeforstet worden und haben
heute eine wichtige Naherholungsfunktion.
Von Kevelaer aus bestehen bedeutsame Sichtbeziehungen, auch Richtung Weeze.
Die Kulturlandschaft „Maasterrassen“ wird geprägt von den höher gelegenen Terrasseninseln als Altsiedelgebieten mit den mittelalterlichen Siedlungen Walbeck, Twisteden, Baal auf
der Hees sowie die Ortschaften Auwel, Holt und Vorst und den feuchten Niederungsflächen,
die aus Bruchgebieten und Moorgebieten bestehen und seit ca. 1900 kultiviert wurden. Die
Siedlungsstruktur des alten Siedellandes ist außer Walbeck und Twisteden mit mehr oder
weniger lockeren Reihungen von Einzelhöfen und Straßendörfern linear geprägt. Vereinzelte
Windmühlen prägen das Landschaftsbild. Die Kultivierung des Bruchgebiets mit vor allem
linear geprägten Strukturen um 1900 ist heute noch gut ablesbar. Diese Kultivierungsflächen
sind strukturell gut nachvollziehbar. Auffällig sind die geraden, linienhaften Strukturen der
jung besiedelten Heide- und Moorgebiete mit Wegen, Straßen, Gräben sowie die wege- und
gewässerbegleitende Hecken- und Baumreihen, die für die Bruchgebiete wichtige Landschaftselemente darstellen. Die Gliederung dieser Kulturlandschaft wird von den Gewässern
und Gräben und den vielfach begleitenden Baumreihen und Hecken verstärkt.
Beibehaltung der Heideaufforstungen; die Aufforstungen, die durchgeführt worden sind,
um die Sandböden gegen Erosion zu schützen, markieren eine wichtige Phase der
Forstwirtschaft
Erhalt des erlebbaren Nebeneinanders mittelalterlicher und neuzeitlicher Siedlungsstrukturen auf den Terrasseninseln bzw. in den tiefer gelegenen Feuchtgebieten,
die trotz Veränderungen erkennbar gebliebenen Siedlungs- und Parzellierungsformen
Schutz und Erhalt der Boden- und Baudenkmäler, Schutz der kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkerne sowie der o.g. Blickbeziehungen
Beibehaltung der Ablesbarkeit kultivierender menschlicher Tätigkeit der unterschiedlichen Epochen in dem Wegesystem, Pflanzreihungen, Gewässerregulierungen, Landnutzungsarten und Bewirtschaftungsformen; das „Rechtwinklige“ und „Regelmäßige“ ist
für die um 1900 kultivierten Gebiete geradezu charakteristisch
die aufgelisteten wertvollen Kulturlandschaftsbestandteile haben einen hohen historischen Zeugniswert und sind landschaftsbildwirksam, woraus sich das Erfordernis für einen Umgebungsschutz ableitet.
2.10 Naturräumliche Gegebenheiten
Die naturräumlichen Gegebenheiten eines Raumes resultieren im Wesentlichen aus den
geologischen, morphologischen, hydrologischen und klimatischen Voraussetzungen und der
historischen Entwicklung der Landschaft. Die naturräumlichen Einheiten zeichnen sich durch
charakteristische pedologische Verhältnisse und natürliche Vegetation aus und bilden ent-
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67
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
sprechend der spezifischen Standortbedingungen die Grundlage für die Ausbildung von Biotopen und Nutzungsformen einer Landschaft.
Das Gemeindegebiet von Weeze gehört naturräumlich zum Niederrheinischen Tiefland
(Haupteinheit 57), welches im Tertiär überflutet und im darauffolgenden Quartär maßgeblich
durch die von Rhein (und Maas) mit Nebenflüssen geschaffenen Terrassen und Flussauen
und auch Resten von Stauchwällen und Sanderflächen der Saale-Vereisung geprägt wurde.
Im Untersuchungsraum ist im Wesentlichen die Haupteinheit „Niersniederung“ vorzufinden,
die im äußersten Nordosten, Richtung Uedem, in die „Niederreihnischen Höhen“ übergeht:
Abbildung 35 Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR)
Haupteinheit 572 – Niersniederung
Die Niersniederung erstreckt sich zwischen den Niederrheinischen Höhen und den KempenAldekerker Platten im Bereich der breiten Niederterrasse der unteren Niers. Der überwiegende Flächenanteil wird dabei von der Unteren Niersebene (Ordnungsnummer 572.0) eingenommen, die von vielen flach eingetieften Talauen und Niederungen durchzogen wird. Der
Westen bzw. Südwesten (entlang der Staatsgrenze) wird von höheren Terrassenresten der
Twistedener Sandplatten (Ordnungsnummer 572.1) unterbrochen.
Die Untere Niersebene wiederum gliedert sich im Gemeindegebiet in verschiedene Landschaftsräume: Dominiert wird der Raum durch das „Kevelaer Donkenland“ (572.01) mit von
sandig-lehmigen Hochflutablagerungen überdeckten Sand- und Kiesschichten. In einigen
Teilbereichen sind die Donken von mächtigeren Flugsanden und Dünenfeldern überlagert.
Zu nennen sind hier z.B. die Sandheide nordöstlich von Weeze oder die Schravelensche
Heide nordöstlich von Kevelaer. Nährstoffarme podsolige Braunerden mit Forstflächen und
vielfach ackerbaulich genutzte Areale haben die natürlichen Waldgesellschaften weitgehend
verdrängt. Weit in die Donkenplatten hineinreichende Bäche und Gräben (Niers und NebenIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
68
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
bäche) haben gewundene Auen und Niederungen entstehen lassen, die durch Grundwasserböden und auch Moore/ Anmoore geprägt sind. Neben vorherrschenden Grünlandflächen
sind hier auch noch Reste naturnaher Wälder erhalten geblieben. Vor den höher ansteigenden Terrassen im Südwesten des Donkenlandes hat sich eine relativ feuchte Zone entwickelt
(Laarbruch, Schwarzes Bruch), wo noch größere Waldflächen, vor allem Nadelholzforste,
verbreitet sind.
Nordwestlich Weeze ändert sich die Struktur der Niederterrassenebene: Die deutliche Zergliederung der Ebene durch Rinnen tritt zugunsten einer größeren Ausdehnung der Platten
zurück. Der Charakter der Donkenlandschaft ist damit erkennbar weniger ausgeprägt. Der
sandig-kiesige Untergrund ist allerdings auch in der sog. „Gocher Ebene“ (Ordnungsnummer
572.02) vorherrschend, gegliedert durch die breite Niederung der Niers und der Kendel mit
Gleyen und Anmoorgleyen.
Vor dem Nordrand der isolierten Platte der Hees steht der Grundwasserspiegel verbreitet
oberflächennah an. Auf den sandigen Böden des „Baaler Bruches“ (Ordnungsnummer
572.03), die von unterschiedlich mächtigen Sandauflagen überdeckt sind, haben sich Gleye
mit podsoligen oder auch anmoorigen Standortcharakteristika entwickelt.
Zwischen Niers und Maas haben sich aus der Niederterrassenebene scharf begrenzte höhere, isoliert gelegene Terrassenplatten herausgebildet, die durch schmale Streifen unterbrochen werden. Der Westen und Südwesten des Untersuchungsraumes ist somit Bestandteil
der „Hees-Hauptterrassenplatte“ (Ordnungsnummer 572.10) bzw. der „Twistedener Hauptterrassenplatte“ (Ordnungsnummer 572.12). Die leicht wellige Platte der Hees südwestlich
Weeze erhebt sich relativ steil aus der flachen Umgebung heraus, geprägt durch sandigkiesige Terrassenablagerungen mit Flugsandüberdeckungen und Dünenfeldern. Ehemals
großflächig verheided, werden die podsoligen Böden bzw. auch Plaggenesche heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Ähnliche Charakteristika weist die Twistedener Hauptterrassenplatte westlich Twisteden auf,
die den äußersten Süden des Untersuchungsraumes tangiert.
Ein etwa 1,5 km breiter niedrig gelegener Sandstreifen trennt die zuvor genannten Terrassenplatten. Der ehemals durch einen hohen Grundwasserstand gekennzeichnete
„Wembscher Bruch“ (Ordnungsnummer 572.11) wird von zahlreichen Entwässerungsgräben
durchzogen. Der sich nach Westen verbreiternde Landschaftsraum setzt sich jenseits der
Landesgrenze fort und wird auf niederländischer Seite durch ein ausgedehntes Dünengelände begrenzt.
Haupteinheit 575 - Niederrheinische Höhen
Der äußerste Nordosten des Untersuchungsraumes ist Bestandteil der Nordwest-Südost
verlaufenden Niederrheinischen Höhen, hier der sog. Pfalzdorfer Höhen. Es sind dies im
Wesentlichen Eisrandbildungen der Saale-Eiszeit (Drenthe) mit Stauchendmoränen und angelagerten, später von Rheinarmen durchschnittenen Sanderterrassen. Auf der eisabgewandten Seite des geschlossenen Höhenzuges, d.h. entlang des Südwest-Randes, haben
sich ausgedehnte, sanft geneigte Sander-Flächen gebildet. Das hier den Untersuchungsraum tangierende Pfalzdorfer Löss-Plateau (Ordnungsnummer 574.40) mit großflächiger
Löss- und Sandlössbedeckung wird in der westlichen etwa 300 m bis 1,5 km breiten Randzone, die auch markante Steilkanten und Hänge umfassen kann, von Flugdecksand bedeckt.
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(Quelle: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG – Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 95/96 Kleve/Wesel, 1977).
2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte
Als aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdige Objekte gelten Elemente, die die Entwicklung und Entstehung der Erde bzw. der Landschaft dokumentieren. Sie können außerordentlich vielgestaltig und auch größenmäßig sehr unterschiedlich sein. Entsprechend der
naturräumlichen Gegebenheiten umfassen die Objekte im Gemeindegebiet bzw. Untersuchungsraum fluviatil geprägte Erscheinungen im Einflussbereich von Niers und Kendel sowie
morphologisch bedeutsame Geländeformen.
Die Lage dieser geologisch schutzwürdigen Objekte ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 36 Geologisch schutzwürdige Objekte o.M.
Es können u.a. aufgeführt werden „Kendel westlich bzw. südwestlich Goch“ (GK-4302-001),
„NSG Niersaltarm östlich Weeze“ (GK-4303-016) bzw. kleinere Bereiche von Niersaltarmen
(westlich Schravelnsche Heide - GK-4303-021; nahe Büssenhof - GK-4303-010), „Erosionsrand der Uedemer Hochfläche östlich Goch“ (GK-4303-008), „Terrassenkante der Hees bei
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St. Petrusheim“ (GK-4302-003), „Sand-Kiesgrube im Norden der Hees“ (GK-4303-002), „Inselterrasse beim Vasenhof“ (GK-4303-007), mehrere unterschiedlich große Dünengebiete im
Bereich Sophienbusch (GK-4303-013, GK-4303-019) oder nahe Forsthaus Wemb (GK-4303002).
3
SCHUTZGÜTER
3.1
Geologie und Boden
Die zuvor erläuterte naturräumliche Gliederung spiegelt die durch quartäre (pleistozäne und
holozäne) und tertiäre Ablagerungen geprägten geologischen Verhältnisse am Niederrhein
bzw. im Raum Weeze wider. Das gesamte Tertiär war durch zunehmend nach Süden ausgreifende Senkungsvorgänge und nachfolgende wiederholte Meerestransgressionen bestimmt, die zur Ablagerung mächtiger tonig-sandiger Schichten führte. Nach Rückzug des
Meeres am Ende des Tertiärs prägten fluviatile Erosions- und Sedimentationsprozesse die
oberflächennahen Schichtenabfolgen.
So stehen im Bereich der Unteren Niersebene verbreitet Hochflutlehme und Hochflutsande
über jüngeren Niederterrassensedimenten an, in die sich zahlreiche Rinnen mit Auenlehmen
und –sanden eingetieft haben. Weiter westlich, im Bereich des Baaler Bruches, sind stark
sandige Schichten über älteren quartären Niederterrassensedimenten verbreitet.
Unterschiedlich mächtige Flugsandschichten im Bereich des Landschaftsraumes der Twistedener Sandplatten bedecken dagegen sandig-kiesige Sedimente der oberen Mittelterrasse
und jüngeren Hauptterrasse (ältere Kalt-/ Warmzeiten). Bereichsweise sind darin inselartig
eingebettete fein- bis mittelsandige Dünenfelder vorzufinden.
Der zuvor beschriebene Naturraum der Niederrheinischen Höhen am Nord- / Nordostrand
des Untersuchungsraumes wird von oberflächig anstehendem Löss- und Sandlöss dominiert,
der hier flächig die Sander überlagert.
Tertiäre oder ältere, kreidezeitliche Schichten sind im gesamten Untersuchungsraum oberflächennah nicht verbreitet.
(vgl. auch Geologische Karte NRW Blatt C 4302 Bocholt und C 4702 Krefeld).
Die Herausbildung unterschiedlicher Naturräume, u.a. aufgrund der geologischen Verhältnisse und den damit verbundenen Sedimenten spiegelt sich auch in der Verbreitung der im Untersuchungsraum vorherrschenden unterschiedlichen Bodentypen wider.
Das weite Flächen des Gemeindegebietes bzw. des Untersuchungsraumes einnehmende
Donkenland bzw. die Gocher Ebene im Nordwesten wird im Wesentlichen von Braunerden
dominiert (B5, B6, B72, B8). Entsprechend der jeweiligen Ausgangssubstrate handelt es sich
um eher stark sandige Lehmböden bis hin zu lehmigen Sandböden unterschiedlicher Ertragsleistung. Im Einflussbereich sandiger Hochflutlehme entstanden ertragreiche Parabraunerden ((g)L4). Ertragsarme, stark wasserdurchlässige Sandböden führten dagegen zu
Podsolierungen der anstehenden Braunerden (pB82). Innerhalb dieser terrestrischen Böden
eingebettete Rinnen von Niers, Kendel und deren Nebenbächen stehen Gleye und Auengleye an (z.B. G2, G4, G5, G7). Im Auenrand-Bereich sind bereichsweise auch Anmoorgleye
(hG2, hG8) verbreitet. In den Altwasserrinnen sind darüber hinaus Niedermoore aus Niedermoortorf (Hn1, Hn2), z.T. mit sandig-lehmigen Deckschichten vorzufinden.
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71
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Flugsande und Hochflutsande bilden das Ausgangssubstrat für flächig im Bereich des Baaler
Bruches verbreitete Gleye, stellenweise auch Podsol-Gleye (G8, pG8). Richtung Süden, entlang des Randes der Hees, entstand ein schmales Band mit Anmoorgley bzw. auch Moorgley (hG8). Eine hohe Wasserdurchlässigkeit und meist geringe Sorptionsfähigkeit kennzeichnen die zumeist ertragsarmen Sandböden.
Auch die Twistedener und Heeser Terrassenplatten werden von sandigen, mitunter auch
steinig-kiesigen Ausgangssubstraten geprägt. Flächig verbreitet sind vor allem podsolige
Braunerden (pB81, pB82, pB83, pB84) und Braunerde-Podsole bzw. Gley-Podsole (bP8, gP8).
Aufgrund des hohen Sandanteils sind auch diese Böden (sehr) ertragsarm, verbunden mit
einer hohen Wasserdurchlässigkeit und geringem Puffervermögen für Nähr- und potenzielle
Schadstoffe sowie geringer nutzbarer Wasserkapazität. Entlang des Ostrandes der Terrassenplatten wurden zur Bodenverbesserung Plaggen aufgebracht. So entwickelten sich hier
über Braunerden sog. Braune Plaggenesche (E7, E81, E82) sowie durch künstlichen Bodenauftrag im Bereich der Gleye und Gley-Podsole Graue Plaggeneschböden (E83, E84). Es
handelt sich um tiefreichend schwach humose, z.T, schwach lehmig-schluffige Feinsandböden mit meist mittlerer Ertragsleistung.
Der zwischen diesen beiden Terrassenplatten gelegene Wembscher Bruch wird ebenfalls
von unterschiedlichen Gleyen dominiert, die bei eher lehmigen Bestandteilen zu BraunerdeGleyen oder infolge von Grundwasserabsenkungen aufgrund der (stark) sandigen Substrate
zu Podsol-Gleyen entwickeln (G7, G82, pG83). Die Bodeneinheiten setzen sich jenseits der
Landesgrenze fort, unterbrochen durch ein unterschiedlich breites Band von Podsolen (gP8,
P8) im Bereich des Dünengürtels (Naturpark De Maasduinen).
(vgl. auch Bodenkarte NRW Blatt L 4302 Kleve und L 4502 Geldern).
Große Areale der zuvor genannten sandigen, mitunter auch lehmigen Böden sind gemäß
Geologischem Dienst als schutzwürdige Böden klassifiziert. So gelten Bereiche der Braunen
und Grauen Plaggenesche am Nordrand der Hees als auch am Ostrand der Sandplatten als
sehr schutzwürdige (Stufe 2) und besonders schutzwürdige (Stufe 3) Archive der Natur- und
Kulturgeschichte (sw?_ap: E7, E81, E84; E82).
Die im Gebiet verbreiteten Moorböden (sw?_bm; Hn1, Hn2), Grundwasserböden (sw?_bg;
G3, G8, hG2, hG8) und tiefgründigen Sandböden (sw?_bx; P8, bP8, pB81, pB82, pB83, pB84)
im Bereich des Baaler-Bruches, innerhalb der Niers- und Kendelaue sowie im Einflussbereich der Dünen gelten entsprechend dem Biotopentwicklungspotenzial/ Extremstandort als
schutzwürdige Böden der Stufe 1 bis –schutzwürdig- bis Stufe 3- besonders schutzwürdig.
Bedingt durch die meist sandigen Ausgangssubstrate sind aufgrund ihrer Regelungs-/ Pufferfunktion (sw?_ff) als schutzwürdig eingestufte Böden auf Bereiche des Donkenlandes und
der Gocher Ebene beschränkt. Die hier allerdings weit verbreiteten Braunerden (B5) und
Parabraunerden ((g)L4) sind der Klasse 1 zugeordnet (vgl. auch Auskunftssystem BK 50,
Karte der schutzwürdigen Böden, GEOLOGISCHER DIENST).
Informationen über Altlastenstandorte standen für die Untersuchung nicht zur Verfügung.
Angaben zu Bodenbelastungen (z.B. digitale Bodenbelastungskarten gemäß Auftrag der
Bezirksregierung Düsseldorf zur Ermittlung von Gehalten des Oberbodens an Schwermetallen und schwer abbaubaren organischen Schadstoffen (PAK und PCB)) liegen ebenfalls
nicht vor (gemäß Datensammlung des LANUV). Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, sind jedoch im FNP entsprechend gekennzeichnet.
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72
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die Punkte konzentrieren sich auf das Gelände des heute zivil genutzten Flugplatzes mit
Umfeld.
3.2
Klima und Luft
Der Raum ist als Bestandteil des Niederrheinischen Tieflandes innerhalb des nordwestdeutschen Klimabereiches insgesamt ozeanisch geprägt mit vorherrschenden Winden aus westlichen und südwestlichen Richtungen mit meist guten Austauschbedingungen und nur
schwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen. Die unter 40 mNN gelegene, breit
nach Westen geöffnete und den Untersuchungsraum prägende Niersniederung gehört zu
dem stark ozeanisch geprägten Klimabezirk (vgl. auch Klimaatlas NRW, MURL 1989 und
BfRL).
Typisch sind die im Allgemeinen um einige Zehntelgrade höheren Temperaturen als im
nordöstlich angrenzenden Klimabezirk des Münsterlandes. So schwankt die Jahrestemperatur in der Niersniederung im Mittel um 9-9,5°C. Die winterliche Schneedecke von meist nur
wenigen Zentimetern wird im Durchschnitt an etwa 20 Tagen registriert. Die Jahresniederschläge umfassen 700-750 mm und verringern sich in westliche Richtung, mit maximalen
Werten im August. Die unmittelbar im Nordosten angrenzenden Niederrheinischen Höhen
weisen vergleichbare klimatische Bedingungen auf: geringfügig niedrigere Temperaturen und
etwas höhere Niederschlagssummen sind im Untersuchungsraum aufgrund der Randlage
zur Niersniederung kaum ausgeprägt.
Die Windhöffigkeit bzw. das Windpotenzial innerhalb des Gemeindegebietes Weeze ist u.a.
durch die Karte des Deutschen Wetterdienstes ‚Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund’
i.O.M. 1:200.000 belegt (Daten der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit im 200 mRaster). Das Statistische Windfeldmodell (SWM) des Deutschen Wetterdienstes bildet die
Grundlage für die Windkarten und –daten der Bundesrepublik Deutschland. Anhand von 218
Stationen ist die räumliche Verteilung des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. Höhe über dem Meeresspiegel, geographische Lage, Geländeform oder Landnutzung bestimmt. Für den Bezugszeitraum 19812000 werden die Daten im 200 m-Raster berechnet und in Windkarten, zusätzlich auch für
10 m bis 100 m über Grund, umgesetzt.
Nach Auswertung der vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellten Daten zur
Windgeschwindigkeit im Gemeindegebiet Weeze bestehen die höchsten Windgeschwindigkeiten (6,0 bis 6,3 m/s) im Nordwesten und Südwesten im Bereich südlich der Ortslage Goch
über die BAB 57 bis in den Baaler Bruch sowie im Gocher Veen, Weezer und Wember Veen
bis in den Wembschen Bruch. Abschnittsweise bestehen entsprechende Windgeschwindigkeiten bandartig im östlichen Gemeindegebiet im Niederungsbereich der Niers. Um das
Waldgebiet Kalbecker Forst / L 5 sowie landwirtschaftliche Flächen zwischen Niers-Altlarm
und Kervenheimer Mühlenfleuth / Vorselaer Ley die B 9 kreuzend über Laar bis Keylaer bestehen Windgeschwindigkeiten von 5,4 – 5,7 m/s. Ansonsten bestehen im östlichen Gemeindegebiet im Niederungsbereich der Niers Windgeschwindigkeiten von 5,7 bis 6,0 m/s.
Nördlich und westlich von Weeze entwickeln sich Bereiche mit analogen Windgeschwindigkeiten entlang der K 37 bis Baal, bandartig über die Hees bis Wemb und entlang der B 9
Richtung Kevelaer.
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73
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Im Bereich der südlichen Ortslage Weeze und im Laarer Bruch zwischen Laar und beidseits
der L 361 Wember Straße unter Einbeziehung des Siedlungsbereiches Hees werden nur
Windgeschwindigkeiten von 5,4 bis 5,7 m/s erreicht.
Abbildung 37 Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Weeze o.M.
Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und seines Umlandes, verbunden
mit den vorherrschenden West- und Südwestenwinden ist von einer relativ geringen Luftschadstoffbelastung des Raumes auszugehen. Stark emittierende industrielle Betriebe sind
auch auf niederländischem Gebiet nicht vorhanden. Potenzielle Beeinträchtigungen ergeben
sich im Nahbereich stärker frequentierter Straßen (z.B. BAB 57). Für Weeze und die Nachbargemeinden liegt kein Luftreinhalteplan vor.
Infolge unterschiedlicher Überbauungs-, Versiegelungs- und Durchgrünungsgrade / Vegetationsbedeckung bzw. Feuchtegrade sich ausbildende Klimatope spiegeln im Wesentlichen
die Nutzung bzw. Biotopausstattung des Gemeindegebietes / Untersuchungsraumes wider.
Das vom Niederungsbereich der Niers und Kendel (Bildung nächtlicher Bodeninversionen
und erhöhter Bodennebelgefahr) durchzogene Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von
Landwirtschaftsflächen mit Freilandklima (Kaltluftentstehungsgebiete) mit eingestreuten unterschiedlich großen Waldflächen im Nordosten und Osten. Das Gebiet südlich Weeze ist
durch den großflächig zusammenhängend bewaldeten (auch Nadelwaldparzellen) Laarbruch
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74
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
(Luftregenerationsräume / lufthygienisch und klimatisch bedeutsame Ausgleichsräume) gekennzeichnet. Die größeren Siedlungsbereiche wie die Ortslage von Weeze, die Bauernschaften Hees, Wemb und Am Bruch und auch versiegelte / überbaute Areale des Flugplatzes sind durch ein Siedlungsklima mit leichter Dämpfung der Klimaelemente gekennzeichnet, großflächigere Versiegelungen und Überbauungen wirken dabei als kleinklimatisch begrenzt wirksame Wärmeinseln.
3.3
3.3.1
Wasser
Oberflächengewässer
Die Niederterrassenebene, insbesondere die Landschaftsräume der Kevelaer Donken und
der Gocher Ebene (vgl. auch Kap. 2.9) sind durch ein dichtes Netz von Oberflächengewässern zergliedert. Die Hauptfließrichtung ist i.d.R. Richtung Norden oder auch Westen. Vorfluter ist die Niers (Gewässer II. Ordnung), die mit ihrem bereichsweise noch windungsreichen
Lauf das Gemeindegebiet von Weeze von Südost (etwa Flusskilometer 39,5) nach Nordwest
(etwa Flusskilometer 25,0) durchquert. Die Niers wurde in den letzten Jahrhunderten stark
begradigt und durch einzelne Mühlen und Wehre unterbrochen. Durch diese künstlichen
Veränderungen ergaben sich bereits frühzeitig Überflutungs- und Hochwasserprobleme. Mit
zunehmender Industrialisierung kamen Abwasserbelastungen hinzu, sodass Gewässergüte
und auch Gewässerstrukturgüte (abgesehen von einzelnen Abschnitten) als überwiegend
schlecht zu bewerten sind bzw. waren. Mit Gründung des Niersverbandes 1927, dem Bau
mehrerer Kläranlagen und verstärkt in den letzten Jahren durchgeführten Renaturierungen
(Umsetzung gemäß Wasserrahmenrichtlinie), gewinnt die Niers wieder zunehmend an Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Niers mit angrenzenden Auenflächen übernimmt darüber hinaus eine wichtige Erholungsfunktion für ruhige, u.a. auch wassersportorientierte Nutzungen wie Paddeln, Radfahren oder Wandern. Auch die Herrenhäuser an der
Niers wie Schloss Wissen, Haus Hartefeld, Haus Hoest und Schloss Kalbeck sind Zeugen
früherer Bedeutung des Raumes. Die Niers gehört zum Flussgebiet der Maas und ist fließgewässertypologisch als organisch geprägter Fluss einzustufen.
Die Niers ist im Untersuchungsraum Vorfluter für zahlreiche Bäche und Gräben. Zu nennen
sind vor allem Steinberger Ley und Kervenheimer Mühlenfleuth als rechte Zuflüsse sowie die
bei Weeze entspringende stark windungsreiche Kendel sowie der Ottersgraben als linke Nebenbäche. Für den Hülmer Leitgraben bzw. Spanische Ley bestehen direkte Vorfluten zur
knapp 20 km weiter westlich, auf niederländischem Gebiet, fließenden Maas. Alle diese
Fließgewässer sind typologisch den Kleinen Niederungsfließgewässern in Fluss- und Stromtälern zuzuordnen.
Als weitere kleinere Bäche und Gräben in der Niederterrassenebene können aufgeführt werden: Kleine Ley, Kleine Dondert, Große Dondert, Leitgraben, Steinley, Niersaltarm, Vorslaerer Ley, Wolfsgraben, Hülmer Deichgraben sowie zahlreiche weitere Grabenläufe / Entwässerungsgräben innerhalb der Feldflur oder Waldflächen (z.B. Laarbruch).
Die genannten Fließgewässer sind charakteristische Bestandteile der Kulturlandschaft mit
Bedeutung für das Landschaftsbild und vor allem auch für den Arten- und Biotopschutz. So
bilden gerade einige Fließgewässer bzw. einzelne Fließgewässerabschnitte ein wichtiges
Gerüst für das lokale als auch regionale Biotopverbundsystem.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die im Gemeindegebiet und Untersuchungsraum vorhandenen Stillgewässer sind – sofern
es sich um größere Wasserflächen handelt – anthropogenen Ursprungs.
Abbildung 38 Digitales Gewässernetz für das Gemeindegebiet Weeze und Untersuchungsraum der LANUV o.M.
Quelle: www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/viewer.htm
3.3.2
Grundwasser
Die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Unteren Niersebene sind insgesamt
durch geringe Flurabstände (0-3 m) gekennzeichnet. Vor allem die Gley- und Niedermoorböden im Bereich der Rinnen sowie auch die im Baaler und Wembscher Bruch anstehenden
Substrate sind durch oberflächennahe Grundwasserverhältnisse gekennzeichnet. Vielerorts
ist die Grundwasseroberfläche jedoch künstlich abgesenkt (Entwässerungsgräben zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit, Abgrabungen, Niersregulierung).
Die Twistedener Sandplatten (vgl. Kap. 2.9) – Landschaftsraum der Hees und Bereich nordwestlich Twisteden – sind ebenso wie die Niederrheinischen Höhen am Nordostrand des
Untersuchungsraumes mit GW-Ständen bis zu 20 m unter Flur als grundwasserfern anzusprechen.
Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist zur Maas nach Westen ausgerichtet.
(vgl. auch Hydrologische Karte Nordrhein-Westfalen, M. 1:25.000, Blatt Goch, Uedem, Geldern)
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76
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Die Bedeutung der quartären Lockergesteine (Sande, Kiese) als Poren-Grundwasserleiter
trägt der Ausweisung von mehreren Wasserschutzgebieten Rechnung, die im Norden, Süden und Westen in das Untersuchungsgebiet bzw. Gemeindegebiet von Weeze hineinragen.
Das WSG Goch-Kalbeck erstreckt sich jedoch lediglich mit der Schutzzone IIIA auf Gemeindegebiet, die engeren Schutzzonen liegen alle im Bereich des Stadtgebietes von Goch. Auch
die Zonen I und II des WSG Kevelaer-Keylaer befinden sich südöstlich des Laarbruches, auf
Stadtgebiet von Kevelaer; lediglich Randbereiche der weiteren Schutzzone III erstrecken
sich auf Gemeindegebiet Weeze. Gleiches gilt ebenfalls für das WSG Bergen, welches aus
südwestlicher Richtung in Höhe des Flugplatzes in das Gemeindegebiet hineinragt.
3.4
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Tiere
Großflächige Bereiche des gesamten Gemeindegebietes bzw. Untersuchungsraumes sind
aufgrund der Biotopausstattung und / oder seinem vielfältigen Nutzungsmuster von Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. So ist mit Ausnahme einer breiteren Achse entlang der
Bahn / Bundesstraße B 9 - zwischen Goch im Norden, Kevelaer im Süden und der Ortslage
von Weeze im Zentrum - der U-Raum als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Davon
ausgenommen sind ferner das Areal des Flugplatzes mit südlich / südöstlich anschließenden
Siedlungsflächen (Wemb, Am Bruch), die Ortslage Gaesdonk (zu Goch), die ausgeräumten
Agrarflächen der Niederrheinischen Höhen im Nordosten und auch ein Streifen entlang des
östlichen Untersuchungsraumes.
Aus faunistischer Sicht bedeutsam sind vor allem einzelne naturnahe Fließgewässerstrukturen und Auenbiotope entlang der Niers. So stellen vor allem ein Seitenarm bei Hüdderath
und östlich Weeze, ein Erlenbruchwald mit Torfkuhlen bei Kalbeck sowie Erlenbruchwälder
bei Gut Hovesaat wertvolle Lebensräume für zahlreiche gefährdete Tierarten (Rote-ListeArten sowie streng / besonders geschützte Arten: Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien)
dar. Die Bereiche sind als Naturschutzgebiete bzw. als FFH-Gebiet festgesetzt. Die Flächen
sind darüber hinaus wichtige Elemente im Biotopverbundsystem (vgl. auch Kap. 2.6).
Weiterhin stellen die im landesweiten Biotopkataster (LANUV) erfassten Strukturen, die per
Gesetz geschützten Biotope (§62er Biotope LGNW: Verbreitung vorrangig im Einflussbereich
der Niers und westlich / südlich des Flugplatzes) und auch die Geschützten Landschaftsbestandteile (z.B. Teilbereiche von Niers und Kendel) weitere wertvolle Lebensräume und Nahrungshabitate für die heimische Fauna dar. Zahlreiche Fundpunkte von Vogelarten (z.B. Pirol
- planungsrelevante Art, RL1=vom Aussterben bedroht) oder Reptilien (z.B. Schlingnatter planungsrelevante Art, RL2=stark gefährdet) belegen die Bedeutung dieser Biotopstrukturen.
Abgesehen der bisher aufgeführten Flächen können darüber hinaus beispielhaft benannt
werden: Laarbruch (großes zusammenhängendes Waldgebiet unterschiedlicher Ausprägung, ergänzt durch Kleingewässer, Gräben oder auch offene Grasfluren: Bedeutung für
Greifvögel, Reptilien, Amphibien), Parkgelände mit Teichen bei Schloss Wissen (Altbaumbestand, Teiche mit ausgeprägter Röhricht- / Schwimmblattzone), Terrassenkante südwestlich
Petrusheim (Steilkante der Mittelterrasse mit typischer Offenland- / Brachlandfauna).
Randflächen des Nationalparks De Maasduinen mit seinen verschiedenen Naturräumen tangieren den Westen des Untersuchungsgebietes. Die hier zu nennenden Teilflächen Reindersmeer und Wellsche Heide bieten ebenfalls zahlreichen weit verbreiteten, aber auch selte-
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77
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
neren Tierarten Lebens- und Nahrungsraum. Der Naturpark bietet gleichfalls zahlreiche naturgebundene ruhige und auch aktive Erholungsmöglichkeiten.
Pflanzen
Die potenziell natürliche Vegetation, d.h. die Vegetation, die sich nach Ausbleiben menschlicher Einwirkung unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen einstellen würde, spiegelt die
überwiegend durch sandige Ausgangssubstrate geprägten und bereichsweise feuchten
Standortbedingungen der einzelnen Natur- / Landschaftsräume (vgl. auch Kap. 2.9) wider.
Als potenziell natürliche Waldgesellschaft weit verbreitet sind Tieflagen-Buchenwälder, Eichen-Buchenwälder oder Eichen-Birken-Wälder. Baaler Bruch und Wembscher Bruch werden dagegen durch Erlenbruchbestände, ergänzt durch feuchte Eichen-Buchenwälder, charakterisiert. Eichen-Hainbuchenwälder und erlenreiche Waldgesellschaften sind auch im Bereich der gewundenen Aue der Niers und der Nebenbäche potenziell anzutreffen.
Die potenziell natürlichen Buchen- und Eichen-Buchenwälder der im Bereich der Donken
anstehenden Böden mit mäßiger, bereichsweise auch guter Ertragsleistung sind zum größten Teil in landwirtschaftliche, d.h. zumeist ackerbauliche Nutzung genommen. Die früher mit
Wald bestockten, später oftmals verheideten ärmeren, podsoligen Standorte sind heute
vielerorts durch größere Forstflächen, darunter auch Nadelforste, geprägt. Im Einflussbereich
der feuchteren Rinnen, die als landwirtschaftliche Flächen eher als ungünstig zu bewerten
sind, haben sich bereichsweise noch potenziell natürliche Waldgesellschaften erhalten können, so im Umfeld Gut Hovesaat (FFH-Gebiet) und punktuell entlang der Niers (Naturschutzgebiete).
An der Stelle der Feuchte geprägten Waldgesellschaften sind in den Bruchgebieten landwirtschaftliche Kulturflächen – Acker, Grünland, Sonderkulturen, Baumschulen - getreten, die
nach Durchführung umfangreicher Meliorationen von langen (Gehölz bestandenen) Gräben
und Wegen durchzogen werden.
Die trockenen und armen Sandböden der Sandplatten im westlichen und südwestlichen Gemeindegebiet / Untersuchungsraum werden heute teils landwirtschaftlich, teils forstwirtschaftlich (naturnahe Eichen-Birken-Bestände, auch mit Heideresten; Kiefernbestände) genutzt. Ein großes Areal wird durch das Flughafengelände beansprucht.
Das natürlicherweise bewaldete Gemeindegebiet (Gesamtfläche: 79,49 km²) weist heute nur
noch einen Waldanteil von ca. 24 % auf. Der mit Abstand überwiegende Flächenanteil wird
mit etwa 57 % landwirtschaftlich genutzt (vgl. auch Kap. 1.3).
Biologische Vielfalt
Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen stehen untereinander und auch mit den Umweltmedien wie z.B. Boden und Wasser in differenzierten Wechselwirkungen und Abhängigkeiten. Diese Vielfalt des Lebens, die biologische Vielfalt oder kurz: Biodiversität, ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören (BfN). Sie
umfasst die folgenden drei Ebenen:
Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften
Die Ökosystemvielfalt lässt sich über die Vielfalt der Nutzungs- und Biotoptypen, die die
kleinsten Einheiten eines Ökosystems mit einheitlichen Standortbedingungen darstellen,
beschreiben. Die vielfältig strukturierte Landschaft der Niersaue und der Donken wurden
bereits mehrfach benannt.
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78
Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Artenvielfalt
Die Artenvielfalt lässt sich durch die Anzahl der Pflanzen- und Tierarten in einem bestimmten Raum darstellen. Die im Gemeindegebiet ausgewiesenen Schutzgebiete (u.a.
NSG, FFH) spiegeln eine hohe Artenvielfalt in Teilbereichen der Niersaue und auf Teilflächen der Fließgewässerkomplexe wider. Neben Allerweltsarten lassen sich auch Vorkommen von gefährdeten und streng geschützten Arten sowie speziell angepassten Tierund Pflanzenarten (potenziell) feststellen.
Genetische Vielfalt
Die genetische Vielfalt bezieht sich auf die Variabilität zwischen Individuen und Populationen der gleichen Art. Insbesondere diese genetische Variabilitäten stellen wesentliche
Parameter für den Erhaltungszustand einer Population dar. Austauschbeziehungen (Biotopverbund) benachbarter Populationen sind zudem Grundlage für den Erhalt der genetischen Vielfalt.
Deutschland hat im November 2007 eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt auf
Grundlage der „Convention on Biological Diversity“, CBD, der Vereinten Nationen für Umwelt
und Entwicklung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Programm mit einem umfangreichen Katalog an Zielen und Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen (z.B. Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten, Erhaltung / Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen, Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten, Erhaltung großräumig / unzerschnittener Waldgebiete oder nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaften
unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch zum Erhalt der Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und
Wertschöpfung).
3.5
Landschaft
Die zuvor beschriebenen naturräumlichen Verhältnisse spiegeln auch das Landschaftsbild im
Gemeindegebiet wider. Bestimmend für die Landschaft ist der mäandrierende Verlauf von
Niers und Kendel mit vielerorts auentypischen Biotoptypen und die Verteilung bzw. der
Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen und Wald- / Gehölz geprägten
Gebieten. Dies wird auch anhand der Ausweisung der Entwicklungsziele des Landschaftsplanes deutlich, der überwiegend das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen
oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ formuliert. Zu den strukturreichen, kleinteilig gekammerten Landschaftsarealen zählen z.B. das Baaler Bruch und Knappheide, westlich und nordwestlich der Ortslage Weeze,
die Landschaftsräume westlich und südwestlich des Flugplatzes wie Gocher, Weezer und
Wember Veen, die großen zusammenhängenden Waldflächen des Laarbruches (auch Nadelforste) sowie das Gebiet nördlich der Autobahntrasse (BAB 57) mit Kalbecker, Vorselaer
und Schravelnsche Heide. Als gliedernde und belebende Strukturelemente wirken dabei
nicht nur flächige Landschaftsteile, sondern auch zahlreiche lineare Strukturen entlang von
Wegen, Straßen und auch Wasserläufen / Gräben sowie Baumreihen, Gehölzstreifen, Hecken oder Alleen. Alleen sind gemäß § 47a LGNW gesetzlich geschützt. Bestandteile des
landesweiten Alleenkatasters: z.B. Allee entlang Kevelaer / Klever Straße (B 9) oder Kervenheimer / Schloss Wissener Straße (L 464) im Südosten und Osten von Weeze.
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Die meist ackerbaulich genutzte Landschaft um die Bauernschaft Wemb und der von Entwässerungsgräben durchzogene Wember Bruch sind dagegen eher als ausgeräumt und an
naturgeprägten Landschaftselementen verarmt zu bezeichnen. Dies gilt gleichfalls für ein
relativ schmales Areal im Bereich Vornick, zwischen Niers und dem Gocher Siedlungsrand.
Als technogene Landschaftselemente weithin sichtbar wurden bei beiden Landschaftsräumen 5 bzw. 2 Windenergieanlagen errichtet.
Großflächig ausgeräumte, vorwiegend ackerbaulich genutzte Areale schließen sich darüber
hinaus unmittelbar nördlich / nordöstlich des Gemeindegebietes, im Bereich der Niederrheinischen Höhen an.
Als weitere, jedoch örtlich begrenzte bzw. nur im Nahbereich einsehbare Beeinträchtigungen
der Landschaft sind die im Gemeindegebiet gelegenen Trocken- und Nassabgrabungen zu
nennen. Schwerpunkte sind hier ein Bereich beidseits der A 57, nahe der AS Goch, eine
Zone im Nordosten und Osten von Weeze, die Flächen um Hüdderath und vor allem das
Umfeld des Flugplatzes Weeze. Bereichsweise ist der Sand- und Kiesabbau bereits beendet.
Gemäß Regionalplan Düsseldorf werden im östlichen Gemeindegebiet – in der Niersniederung – sowie im Südwesten um den Airport Weeze Bereiche Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze dargestellt (vgl. auch Abb. 4). Die betroffenen Landschaftsbereiche werden gemäß der jeweiligen Rekultivierungsplanung wiederhergestellt.
Lokale Beeinträchtigungen können sich weiterhin durch in Dammlage geführte und / oder
wenig eingegrünte klassifizierte Straßen bzw. Bahnlinien, 110-/220-kV Hochspannungsleitungen oder flächenhafte, großkubige Bebauungen und Betriebsflächen ergeben.
Morphologisch relativ wenig gegliedert, ist der Geländeabbruch der „HeesHauptterrassenplatte“ südwestlich vom Petrusheim als markante Erscheinung innerhalb der
Niederrheinlandschaft zu verzeichnen. Vorhandene Trockenabgrabungen entlang der Terrassenkante „verwischen“ jedoch die natürliche Geländestufe (vgl. auch Landschaftsplan
Kreis Kleve, Nr. 10).
An dieser Stelle erwähnt werden sollen auch die auffallenden Flugsandrücken (Paraboldünen) im Naturpark De Maasduinen, der als längster Binnendünengürtel der Niederlande gilt.
Die z.T. bewaldeten oder auch mit Heide bewachsenen Dünen stellen für den äußersten
Westen des Untersuchungsraumes, auf niederländischem Gebiet, einen reich strukturierten
Landschaftsraum dar.
Das heutige Landschaftsbild der Gemeinde Weeze ist auch eng mit der Kulturlandschaftsentwicklung des Raumes verknüpft. So stellt der Bereich der unteren Kendel einen bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich mit zahlreichen vorgeschichtlichen und römerzeitlichen
Siedlungsplätzen dar. Vorgeschichtliche Siedlungsplätze bei Weeze und Kervenheim sind
Zeugnisse der frühen Besiedlung der Niersniederung. Ebenfalls war die Niers aufgrund der
relativ unzugänglichen feuchten Auen und Brüche ein idealer Standort für Burgen, feste
Häuser und Herrensitze wie z.B. Schloss Wissen oder Schloss Kalbeck. Gegenüber diesem
Altsiedelland wurden die feuchten Bruchgebiete und Moore sowie die ertragsarmen Heiden
im Westen und Süden erst relativ spät kultiviert, besiedelt und somit anthropogen überformt
(vgl. Kapitel 2.8 und Abb. 25).
Das heutige Ortsbild von Weeze, dessen erste urkundliche Erwähnung weit bis in das 12.
Jahrhundert zurückreicht, weist nur wenige historische Elemente und Bauwerke (13 Baudenkmale im Ortskern lt. Denkmalliste, vgl. Kap. 3.6) auf. Rund 80 Prozent der Häuser im
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Ortskern von Weeze wurden während des 2. Weltkrieges zerstört und durch Neubauten in
den 50iger und späteren Jahren ersetzt. Weitere Baudenkmäler befinden sich punktuell im
Außenbereich. Es sind dies u.a. die bereits erwähnten Herrensitze oder auch der Dom des
Straßendorfes Wemb.
3.6
Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter
Die Bedeutung des Raumes als Kulturlandschaft wird auch durch das Vorhandensein zahlreicher Bau- und mehrerer Bodendenkmale im Gemeindegebiet (derzeit aktuellen Denkmalliste der Gemeinde Weeze) dokumentiert. In der Baudenkmalliste sind zurzeit 23 Objekte
eingetragen (Stand 01.01.2010), die entsprechend den Bestimmungen des § 2 DSchG die
gesamte Breite des gebauten kulturellen Erbes widerspiegeln. Außerdem verfügt die Gemeinde Weeze über 13 eingetragene Bodendenkmäler.
13 Baudenkmäler befinden sich im Ortskern von Weeze: Alte Kaplanei, Alte Oberförsterei,
Altenheim St. Theresienstift (ohne An- und Neubauten), Wohnhäuser z.B. Backsteinhaus,
Bürgerhaus, Traufenhäuser, Straßenseitige Fassade eines Traufenhauses, Kath. Pfarrkirche
St. Cyriakus inkl. Ausstattung, Ev. Pfarrkirche inkl. Ausstattung, Haus Hertefeld und Schlossruine. In der Ortslage Wemb befindet sich folgendes Baudenkmal: Kath. Pfarrkirche HeiligKreuz inkl. Ausstattung.
Weitere Baudenkmäler befinden sich im Außenbereich: Marienwasser (Wohngebäude südlich der L 631 am Hülmer Leitgraben) und Johanneskapelle (Sent-Jan-Kapelle), Holtumshof
(Weller Straße/Willy-Brandt-Straße), Schloss Wissen (Schlosskomplex mit historischen
Wasseranlagen), Wassermühle mit historischen Wasseranlagen im Bereich Schloss Wissen,
Backsteinhäuser im Bereich Schloss Wissen, Windmühle westlich von Wemb und Schloss
Kalbeck.
Darüber bestehen folgende Bodendenkmale:
Hügelgrab, 150 m vom Stevershof, Sachzeugnis prähistorischer Besiedlung der niederrheinischen Landschaft
Grabhügel im Bereich Knappheide, unmittelbar am Fahrweg zum Stevershof; Hügel von
6,5 m Durchmesser und 0,50 m Höhe ist auf eine flache Geländeerhebung aufgesetzt
Landwehren (Teilstücke):
südlich der BAB 57 östlich der L 5 (670 m langer Landwehrrest von SW nach NO)
südliches Gemeindegebiet Weeze im Übergang zum Stadtgebiet Kevelaer im Umfeld der
Großen Dondert / Schwarzwaldhof 975 m langes Teilstück einer mittelalterlichen Landwehr von NO nach SW
im Norden von Weeze an der Grenze zum Gemeindegebiet Uedem in Nähe zum Schloss
Kalbeck, Landwehrabschnitt von 1.050 m Länge
im Norden von Weeze, beidseits der L 77 Nähe Stiefenhof parallel zur Steinbergsley, 850
m langer Abschnitt einer mittelalterlichen Landwehr von der Flur ‚Großbaum’ durch die
Flur ‚Am Tannenbusch’ in südöstlicher Richtung ins ‚große Bruch’
Spykerhügel östlich der Niers und Weeze: im Gesseltschen Busch, mittelalterlicher
Spykerhügel des alten Gesselthofes
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Wasserburg (Haus Hertefeld), östlich von Weeze am Hertefeldhof, am rechten Ufer der
Niers, von der Hauptburg sind nur noch Ruinen, der ehemals aus Ziegelsteinen errichteten Anlage erhalten, Wasserburg Hertefeld gehört aus bodendenkmalpflegerischer Sicht
zu den bedeutenden niederrheinischen Wasserburgen im oberen Niersraum
Wasserburg –untergegangenes Schloss Kalbeck-, im Norden von Weeze (nördlich L 77)
unweit des Sternberges
Wasserburg (Schloss Wissen), östlich der B 9 und nördlich der L 464, zweiteilige Wasserburganlage, die sich aus Haupt- und Vorburg zusammensetzt
Ziegelöfen
beim Trüpphof im Wald Ruinen einer Ziegelei
Umfeld Schloss Kalbeck und untergegangenem Vorgänger (ehemaliges Forstamt) zwei
Lehmentnahmegruben mit Feldbrandstellen
Hofwüstung Nachtigal (Wüstung der neuzeitlichen Hofanlage „Nachtigal“ des 17. bis 20.
Jahrhunderts zwischen Lerchenweg und Nachtigallenweg in Weeze) als Denkmalbereich
Abbildung 39 Bodendenkmäler im Gemeindegebiet Weeze o.M.
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
Sachgüter
Als Sachgüter sind raumwirksame Strukturen zu bezeichnen, die einer menschlichen Nutzung unterliegen. Bereits in den vorangegangenen Kapiteln wurden die entsprechend der
naturräumlichen Gegebenheiten sich entwickelnden Kultur- und Siedlungslandschaften dargelegt.
Dominant sind im Gemeindegebiet die Ortslagen Weeze und Wemb sowie der Bereich des
Airports Weeze. Gleiches gilt für die zahlreichen Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung
im Gemeindegebiet.
Die Nutzungsverteilung im Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von überwiegend kleinteilig
strukturierten Landwirtschaftsflächen mit eingestreuten kleineren Siedlungen oder Hoflagen.
Dabei nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen mit rund 45 km² immerhin gut die Hälfte
des Gemeindegebietes (ca. 57 %) ein.
Knapp ein Viertel des Gemeindegebietes (ca. 24 %) wird von forstwirtschaftlich genutzten
Arealen bestimmt. Es sind dies vielfach Laub- oder Mischwaldbestände, aber auch Nadelund insbesondere Kiefernforste, die als Ersatzgesellschaften der potenziell natürlichen
Laubwälder auf den sandigen, armen Böden stocken.
Immerhin etwa 19 % der Gemeindefläche verteilt sich auf anthropogen bestimmte Nutzungen wie Siedlungen, Gewerbe / Industrie, Abgrabungen oder Verkehrsflächen. Die Ortslage
Weeze bildet dabei einen Schwerpunkt für Wohnbauflächen, durchsetzt mit einzelnen Gemeinbedarfsflächen. Der Ortskern von Weeze sowie auch Wemb wird durch Gemischte Bauflächen dominiert. Gewerblich genutzte Areale konzentrieren sich ausschließlich auf den
verkehrlich gut angebundenen Süden der Ortslage Weeze (B 9, Willy-Brandt-Ring) und in
unmittelbarer Nähe des Regionalflughafens Weeze (Darstellung FNP als Sondergebiet).
Einzelne Grünflächen (u.a. Tiergehege, Friedhof) und Sportanlagen, lineare Wasserflächen,
zahlreiche Abgrabungsflächen und der Flugplatz Weeze (Darstellung im FNP als Sondergebiet für den zivilen Luftverkehr (einschließlich umliegender Beschränkungsflächen) stellen
weitere Sachgüter dar. Zu nennen sind weiterhin ein weitmaschiges Netz an verkehrswichtigen (BAB 57, B 9, mehrere Landes- und Kreisstraßen) und untergeordneten Straßen mit den
entsprechenden Anbauverbotszonen sowie Leitungsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Schutzflächen der Wasserwerke.
3.7
Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung
Das Gemeindegebiet liegt außerhalb von Ballungsräumen und ist, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, durch einen hohen Anteil von land- und forstwirtschaftlich genutzten Freiflächen geprägt, die einen hohen Wohn-, Freizeit- und Erholungswert bedingen. Die
Siedlungsbereiche Weeze und Wemb sind i.d.R. nicht durch stark emittierende Betriebe
(Lärm und Geruch) vorbelastet. Lokale Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich
jedoch durch das Straßenverkehrsnetz ergeben: BAB 57, L 5, L 77, L 265 1, L 361, L 464,
L 468 sowie die Kreisstraße K 37. Insbesondere die das Gemeindegebiet im Norden von Ost
nach West querende BAB 57 ist als lineare Hauptlärmquellen zu verzeichnen.
Industrielle / gewerbliche Emissionen verbunden mit Lärm- und Staubemissionen ergeben
sich vordringlich durch den Airport Weeze insbesondere durch den dortigen Flugverkehr und
angrenzende gewerbliche Nutzungen sowie den dortigen Ziel- und Quellverkehr, den GeIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen
werbegebieten im Süden von Weeze sowie durch die Abgrabungsbereiche im Gemeindegebiet verbunden mit dem entsprechenden Lkw-Aufkommen..
Vorbelastungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) bestehen derzeit im
Wembschen Bruch aufgrund fünf bestehender Windenergieanlagen sowie einer Windenergieanlage auf angrenzendem Kevelaer Gebiet. Zusätzlich sind zwei Windenergieanlagen
nördlich der Abgrabung Höster Feld zwischen L 77 und BAB 57 positioniert.
Für den Menschen weist das Gemeindegebiet Weeze aufgrund der Niers und der Nähe zum
Nationalpark De Maasduinen mit seiner landschaftlichen und freizeitinfrastrukturellen Ausstattung ein hohes Potenzial für die stille als auch die intensive aktive Erholung auf. Ein relativ dichtes Netz von Rad- und Wanderwegen (Fernwanderwege, touristische Radrouten, Jakobspilgerweg, Hauptwanderweg, örtliche Wege und Rundwanderwege) oder auch kombinierten Wander- und Radwanderwegen durchzieht das Gemeindegebiet (insbesondere in
der Niersniederung, westlich von Weeze über das östliche Baaler Bruch, Hees, Wemb Richtung Kevelaer sowie westlicher Baaler Bruch über die Hülmer Heide, Gocher und Weezer
Veen Richtung Kevelaer). Sie erschließen kulturelle (u.a Schloss Kalbeck, Haus Hertefeld,
Schloss Wissen usw.) und landschaftliche Sehenswürdigkeiten (Waldgebiete, Niers und
Bruchgebiete usw.). sowie Ausflugslokale.
Der Freizeitbereich Weeze-Ost an der Niers mit Sportanlagen, Reitsport, Naturlehrpfad und
Tierpark sowie das Waldgebiet Laarbruch mit Wildschweingatter haben große Bedeutung für
die Wochenenderholung. Gleiches gilt für den Nationalpark De Maasduinen auf Niederländischer Seite.
Weitere Aussagen zum Thema Erholung sind dem Kapitel 1.4 zu entnehmen.
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