Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze Kreis Kleve potenzielle spezielle Gunstflächen für Windenergieanlagen - Grundlagen – Teil I – Auftraggeber Bearbeitet Aug. – Nov.2012, überarbeitet im März 2013 durch Gemeinde Weeze Cyriakusplatz 13-14 Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Carl-Peschken-Straße 12 47652 Weeze 02837 – 910 160 / 167 47441 Moers Telefon: 02841/7905-0 02837 – 910 260 / 267 Telefax: 02841/7905-55 Ansprechpartner Herr Moll-Tönnesen / Herr Ingenbleek Bearbeitung Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan H:\DATEN\PROJEKTE\WEEWI\Texte\Studie_KoZo_Ermittlung_Maerz_2013\Abgabe\130418\130322_WEEWI_KOZO_Ermittlu ng_Teil_I_sw.doc Stand:19.04.2013 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Inhaltsverzeichnis Seite I. GRUNDLAGEN 1 Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen ...................................................... 1 1.1 Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung .................................................. 1 1.2 Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie ............. 2 1.3 Verwendete Plangrundlagen und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes......... 5 1.4 Charakterisierung des Gemeindegebietes Weeze und der im Untersuchungsraum liegenden Nachbarkommunen ............................................... 6 2 Rahmenbedingungen .................................................................................................... 11 2.1 Energiepolitische Rahmenbedingungen ................................................................. 11 2.2 Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen ............. 12 2.2.1 Landesentwicklungsprogramm ............................................................................... 12 2.2.2 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ..................................................................... 12 2.2.3 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)......................................................................... 14 2.2.4 Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 ........... 20 2.2.5 Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) .................................................................. 23 2.2.6 Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze und angrenzender deutscher Nachbargemeinden ................................................................................................ 26 2.2.7 Landschaftsplan des Kreises Kleve ........................................................................ 32 2.2.8 Sonstige Schutzgebiete nach WHG/LWG NRW und sonstige Gewässermaßnahmen ........................................................................................... 34 2.2.9 Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB ................................ 37 2.3 Fachplanungen ......................................................................................................... 43 2.3.1 Militärische Anlagen ............................................................................................... 43 2.3.2 Airport Weeze ........................................................................................................ 43 2.3.3 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung im Gemeindegebiet Weeze und Untersuchungsraum ............................................................................ 46 2.4 Informelle und sonstige Planungen ........................................................................ 46 2.5 Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte............................................... 54 2.6 Biotopverbund .......................................................................................................... 55 2.7 Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW .................................. 58 2.8 Waldfunktionen ......................................................................................................... 59 2.9 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW ................................................ 63 2.10 Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................................... 67 2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte ........................................................................ 70 3 Schutzgüter ................................................................................................................... 71 3.1 Geologie und Boden ................................................................................................. 71 3.2 Klima und Luft .......................................................................................................... 73 3.3 Wasser....................................................................................................................... 75 H:\DATEN\PROJEKTE\WEEWI\Texte\Studie_KoZo_Ermittlung_Maerz_2013\Abgabe\130418\130322_WEEWI_KOZO_Ermittlu ng_Teil_I_sw.doc Stand:19.04.2013 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen 3.3.1 Oberflächengewässer ............................................................................................ 75 3.3.2 Grundwasser .......................................................................................................... 76 3.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................................................. 77 3.5 Landschaft ................................................................................................................ 79 3.6 Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 81 3.7 Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung .................................................. 83 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Übersicht Luftbild Gemeindegebiet Weeze und Nachbargemeinden im 600 m – Korridor o.M...................................................................................................... 7 Abbildung 2 Übersicht Gemeindegebiet Weeze und Höhenentwicklung o.M. ........................ 9 Abbildung 3 Auszug LEP Teil A und B o.M. ..........................................................................13 Abbildung 4 Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M. (Stand 11/2011) ....................................16 Abbildung 5 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf o.M. ..........................................18 Abbildung 6 Auszüge Erläuterungskarten Regionalplan Düsseldorf o.M. .............................19 Abbildung 7 Auszüge Bestemmingsplan buitengebied gemeente Bergen (1998) o.M. .........30 Abbildung 8 Auszug aus der ersten Revision des Bauleitplanes für den Außenbereich (2009) o.M. ..................................................................................................................31 Abbildung 9 Landschaftspläne des Kreises Kleve o.M..........................................................33 Abbildung 10 Wasserschutzgebiet Goch-Kalbeck o.M..........................................................34 Abbildung 11 Wasserschutzgebiet Kevelaer o.M. .................................................................35 Abbildung 12 Wasserschutzgebiet Bergen (NL) o.M. ...........................................................36 Abbildung 13 ÜSG Niers Blattschnitte o.M. (Blätter 45 bis 56)..............................................36 Abbildung 14 Bebauungsplanübersicht der Gemeinde Weeze o.M. .....................................38 Abbildung 15 Bebauungsplanübersicht der Stadt Goch – OT Goch o.M. ..............................39 Abbildung 16 Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT Goch vom 27.06.1994 o.M..............................................................................39 Abbildung 17 Bebauungspläne für den Bereich Den Heyberg der Stadt Kevelaer o.M. ........41 Abbildung 18 Lageplan Flughafen Niederrhein (Airport Weeze) mit Darstellung der Sichtflugkarte und des Bauschutzbereiches o.M.............................................44 Abbildung 19 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung o.M. ......................46 Abbildung 20 Präsentation Abstimmungsgespräch Bezirksregierung Düsseldorf o.M. .........47 Abbildung 21 Variantenspektrum der L 361n (UVS Variantenvergleich – L 361n Westliche Umgehung Weeze o.M. 48 Abbildung 22 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. .........................49 Abbildung 23 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. .........................50 Abbildung 24 Weiterentwicklung des Freizeitbereiches Weeze o.M. ....................................50 Abbildung 25 Wohnen am/auf dem Wasser o.M. ..................................................................51 Abbildung 26 Umwandlung von BSAB-Flächen o.M. ............................................................52 Abbildung 27 Kulturlandschaft Wember Veen o.M................................................................53 Abbildung 28 Suchraum Wemb (Agro-Park-Flächen) o.M. ...................................................54 Abbildung 29 Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Weeze o.M ..........................................55 Abbildung 30 Biotopverbundflächen o.M. .............................................................................56 Abbildung 31 Ökologische Verbindungen mit Umgebung (Nationalpark De Maasduinen) o.M. ......................................................................................................................................57 Abbildung 32 UZVR in NRW o.M. (LANUV)..........................................................................58 Abbildung 33 Waldfunktionen im Gemeindegebiet Weeze o.M.............................................60 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Moers Stand: 19.04.2013 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 34 Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL) ...............................64 Abbildung 35 Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR) ......................................68 Abbildung 36 Geologisch schutzwürdige Objekte o.M. .........................................................70 Abbildung 37 Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Weeze o.M. ...............74 Abbildung 38 Digitales Gewässernetz für das Gemeindegebiet Weeze und Untersuchungsraum der LANUV o.M. .............................................................76 Abbildung 39 Bodendenkmäler im Gemeindegebiet Weeze o.M. .........................................82 Kartenwerk Karte 1 Naturschutzfachliche Ausweisungen, Schutzgebiete nach WHG/LWG NRW und regionalplanerische Bereiche mit Freiraumfunktionen und Abstandsregelungen i.O.M. 1 : 15.000 Karte 2 Einschränkungen des Bau- und Planungsrechtes, der Infrastruktur und sonstiger Fachgesetze einschließlich Abstandsregelungen i.O.M. 1 : 15.000 Karte 3 Generelle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Anwendung harter Tabukriterien i.O.M. 1 : 15.000 Karte 4 Spezielle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Anwendung harter und weicher Tabukriterien i.O.M. 1 : 15.000 Karte 5 Spezielle Gunstflächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der einzelfallbezogenen, konkurrierenden Nutzungen i.O.M. 1 : 15.000 Karte 6 Ergebniskarte mit speziellen Gunstflächen für Windenergieanlagen i.O.M. 1 : 15.000 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Moers Stand: 19.04.2013 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Teil I - Grundlagen 1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN 1.1 Anlass, Ausgangssituation und Aufgabenstellung Mit Datum vom 11.07.2011 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VIII 2- Winderlass) Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. X A 1 – 901.3/202) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B 4 – 30.55.03.01) vor. Hierin ist im Vorspann formuliert, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht, und der Klimaschutz eine wichtige Aufgabe von Bürgerinnen und Bürgern, dem Bund, Ländern und Kommunen ist. Das Land NordrheinWestfalen will Vorreiter beim Klimaschutz werden und beabsichtigt deshalb als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes zu verabschieden (Das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen“ – Entwurf der Landesregierung liegt mit Stand 26.06.2012 (Drucksache 16/127) vor.). Die Eckpunkte des im Entwurf vorliegenden Klimaschutzgesetzes lauten wie folgt: 1. Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen. 2. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden. 3. Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. 4. Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmte Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. 5. Die Landesregierung erstellt unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie kommunalen Spitzenverbänden einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben. 6. In den Raumordnungsplänen sind die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen. 7. Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 1 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. 8. Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Die Mitglieder des Klimaschutzrates werden von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans. Die Förderung erneuerbarer Energien und auch der Ausbau der Windenergienutzung sollen in Nordrhein-Westfalen Teil dieser Strategie sein. Nach der 1. Lesung am 05.07.2012 wurde der Entwurf des Klimaschutzgesetzes an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz federführend -, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung überwiesen. Die Gemeinde Weeze hat auf Grundlage eines Windkraftkonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet (Januar 1999) im Jahre 2001 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Wembschen Bruch südlich der Ortslage Wemb / Siedlungsbereich Am Bruch zwischen der Landessstraße 486 und der Gemeindegrenze zur Stadt Kevelaer beschlossen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht. Im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze wurden keine Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen vorgenommen. Innerhalb der Konzentrationszone wurden im Jahre 2007 vier Windenergieanlagen (4 x Nordex S 77 / 1,5 MW, Turmhöhe 101 m Rotordurchmesser 77 m, Windpark der ABO Wind) errichtet. Eine weitere Windenergieanlage (DE//Wind) bestand bereits innerhalb der Konzentrationszone. Östlich angrenzend, auf dem Stadtgebiet Kevelaer, wurde, ebenfalls durch die ABO Wind, eine weitere Windenergieanlage (1,5 MW) aufgestellt. Nach Vorlage des aktuellen Windenergie-Erlasses NRW vom 11.07.2011 hat die Gemeinde Weeze die Aufgabenstellung formuliert, das Gemeindegebiet nochmals in Anlehnung an den neuen Windenergie-Erlass NRW überprüfen zu lassen, um ggf. weitere oder alternative Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellen zu können, für die entsprechend kurzfristig die Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. 1.2 Generelle Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuerung der Windenergie Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30. Juli 1996, das am 01. Januar 1997 in Kraft getreten ist, hat erstmalig durch die damals in den § 35 Abs. 1 BauGB neu eingefügte Nr. 7 (aktuell Nr. 5) verfügt, dass Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dienen, privilegiert sind. Mit dieser Privilegierung hat der Gesetzgeber die Windenergieanlagen dem Standort ‚Außenbereich’ zugewiesen, da sie infolge der günstigeren Windverhältnisse auf den Standort im Außenbereich angewiesen sind. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 2 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die zunächst vorrangig auf die Küstenregionen beschränkte Gewinnung von Energie aus Windkraft hatte mit fortschreitender technologischer Entwicklung zunehmend seit Mitte der 1990er Jahre auch das Binnenland erreicht. Im Hinblick auf Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen, der notwendigen Schonung des Freiraumes und der optimalen Ausnutzung von Flächen ist eine Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten, verträglichen Standorten in Windparks, einer Vielzahl von Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen. Durch die Darstellung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet schaffen. Beabsichtigt die Gemeinde effektiv auf die Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet Einfluss zu nehmen, hat sie entsprechend den Vorschriften des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Konzentrationszonen als Suchräume für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die Windenergieanlagen an diesen bestimmten Stellen zu bündeln und i.d.R. außerhalb dieser Flächen auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist ein schlüssiges gemeindliches Konzept zur – positiven – Standortzuweisung für Windenergieanlagen mit dem Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig damit ungeeignete Standorte auszuschließen. Eine ausschließlich negative Planung mit dem Ziel, Windenergieanlagen generell abzulehnen, reicht für die Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht aus. Die Abwägung muss allerdings zwangsläufig pauschal ausfallen, da die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf städtebauliche und sonstige relevante Hinderungsgründe darlegen kann. Die Darstellung von sogenannten Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan bewirkt grundsätzlich kein Auslösen der planungsrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die Konzentrationszonen sind als „Suchräume“ zu verstehen, in denen diese Windenergieanlagen nach dem Planungswillen der Gemeinde errichtet werden sollen. Sie sind das Ergebnis der Abwägung zwischen für die Windenergienutzung streitenden Belangen einerseits und den potenziell beeinträchtigten entgegenstehenden Belangen andererseits. Diese Zonen bezeugen die Entscheidung der Gemeinde, dass der Nutzung Windenergie grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen zustehen soll, während im übrigen Gemeindegebiet diese Nutzung nicht stattfinden soll. Damit wird aber nicht generell ausgeschlossen, dass einige Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplandarstellung nicht abschließend bis ins Detail geprüft werden konnten und können - beispielsweise Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Artenschutz – im Einzelfall einem Vorhaben entgegengehalten werden und zu dessen Unzulässigkeit führen können. Es ist entsprechend nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung innerhalb der Konzentrationszonen besteht, wie vor einer Prüfung der Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB zu erfolgen hat. Für den Fall derartiger Darstellungen erweitert § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 Satz 1 jedoch dergestalt, dass einem Vorhaben, welches außerhalb der Konzentrationszonen liegt, die gemeindliche „positive Standortzuweisung“ an anderer Stelle im Gemeindegebiet als öffentlicher Belang in der Regel entgegensteht. Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen privilegierter Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Konzentrationszonen zulässig. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Versäumt es eine Gemeinde, die Steuerungsmöglichkeit des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch die Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Anspruch zu nehmen, oder kann diese Vorschrift im Rahmen der „Verhinderungsplanung“ nicht angewandt werden, richtet sich die Zulässigkeit der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlagen allein danach, ob öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dem Vorhaben im Einzelfall entgegenstehen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass bei der Untersuchung des Gemeindegebietes im Hinblick auf geeignete Bereiche für die Windenergienutzung durch die Anwendung sachbezogener Kriterien der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit im Endeffekt die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht möglich war. Dies kann unter Umständen bei Kommunen mit umfangreichen naturschutzfachlichen Festsetzungen, einer stärkeren Zersiedlung des Gemeindegebietes und den in diesem Zusammenhang aus Immissionsschutzgründen einzuhaltenden Schutzabständen vorkommen. Auch wenn bei Anwendung sachbezogener Kriterien und schlüssiger Untersuchungsmethoden für das gesamte Gemeindegebiet nach einer gerechten Abwägung aller Aspekte für den Ausbau und eine verstärkte Nutzung regenerativer Windenergien mit anderen von der Gemeinde zu beachtenden Belangen wie Siedlungsentwicklung, Naturschutz, Immissionsschutz etc. keine geeigneten Konzentrationszonen dargestellt werden können, bleibt es bei der planungsrechtlichen Zulässigkeitsbeurteilung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 BauGB. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung beurteilt werden muss, ob den privilegierten Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der öffentliche Belang „Ausweisung an anderer Stelle“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann einem Bauvorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht entgegengehalten werden, da eine solche Darstellung gerade nicht erfolgt ist. Die negativ verlaufenden Untersuchungen der Gemeinde stellen ebenfalls keinen entgegenstehenden öffentlichen Belang dar. Zum Belang „Darstellungen des Flächennutzungsplanes“ ist Folgendes anzumerken: Widerspricht ein Vorhaben einer konkreten standortbezogenen Nutzungszuweisung z.B. Fläche für Sport- und Spielanlagen, Fläche für die Abwasserbeseitigung etc., steht diese Darstellung dem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegen. Erforderlich für die Annahme einer solchen Nutzungszuweisung ist die Aufnahme einer entsprechenden Planungsabsicht in die Begründung des Flächennutzungsplanes bzw. die zeichnerische Darstellung. Bei einer bloßen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft liegt keine derartige standortbezogene Konkretisierung vor und stellt entsprechend für sich genommen in der Regel keinen entgegenstehenden Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dar. Schließlich wird darauf verwiesen, dass einer Standortfestlegung für Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 3 BauGB nur in wirksamen Flächennutzungsplänen die Ausschlusswirksamkeit zukommt, nicht aber in planreifen Entwürfen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.1. 1999 – 1 L 5538/97 - ). Die Größe von Konzentrationszonen ist neben den landschaftlichen, topographischen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten sowie der Windhöffigkeit ganz entscheidend von der planerischen Gesamtkonzeption der Gemeinde im FNP abhängig. Zudem müssen nicht mehrere Konzentrationszonen ausgewiesen werden, um die Ausschlusswirkung zu erreichen. Diese Folge kann bereits durch die Darstellung einer Konzentrationszone erreicht werden. Für eine Konzentrationszone sind mindestens zwei Windenergieanlagen anzusetzen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 4 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Mit der letzten Änderung des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 (Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden) wurden in § 249 BauGB Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung aufgenommen. Demnach ist in Absatz 1 Folgendes formuliert: Werden in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie dargestellt, folgt daraus nicht, dass die vorhandenen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 nicht ausreichend sind. Satz 1 gilt entsprechend bei der Änderung oder Aufhebung von Darstellungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Bebauungspläne, die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Insbesondere beziehen sich obige Aussagen auf das Repowering, für das in § 249 eine Sonderregelung geschaffen wurde. Unter Repowering von Windenergieanlagen ist die Ersetzung älterer, oft vereinzelt stehender Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere Windenergieanlagen, vorzugsweise in Windparks („Aufräumen der Landschaft“) zu verstehen. Gemäß den Erläuterungen zum Referentenentwurf zum energie- und klimapolitischen Teil der Bauplanungsrechtsnovelle zu § 249 ist oftmals eine Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne erforderlich. In der Praxis besteht Unsicherheit darüber, ob und inwieweit es möglich ist, die bisherigen Ausweisungen für Windenergie für die Zwecke des Repowerings rechtssicher zu ändern oder zu ergänzen, auch ohne die bisherigen Ausweisungen in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber hat in § 249 Abs. 1 BauGB für den Fall, dass in einem Flächennutzungsplan zusätzliche planungsrechtliche Grundlagen für die Windenergie geschaffen werden, vorgesehen, dass daraus nicht folgt, dass die vorhandenen und die zusätzlichen Darstellungen, insbesondere im Hinblick auf den Flächenbedarf, das Maß der baulichen Nutzung, zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB („ der Windenergie wird nicht substanziell Raum geschaffen“) nicht ausreichend sind. Wird eine im Flächennutzungsplan einer Gemeinde dargestellte Konzentrationszone für Windenergieanlagen nach mehreren Jahren nicht in Anspruch genommen, bestehen Indikatoren dafür, dass für die Flächen Restriktionen bestehen, die eine Realisierung von Windenergieanlagen erschweren oder ausschließen. Aus planerischer Sicht ist eine erneute Überprüfung des Gemeindegebiets bzw. Rücknahme der Darstellungen des FNPs in Betracht zu ziehen. Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie aufgrund der in Kapitel 1.1 genannten Klimaschutzziele ergibt sich für die Gemeinde Weeze die erneute Möglichkeit zur Überprüfung ihres Gemeindegebietes im Hinblick auf für die Windenergie geeignete Flächenpotenziale und ggf. Aufhebung der bisherigen Darstelllungen. 1.3 Verwendete Plangrundlagen und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Die Untersuchung wurde auf Grundlage der digitalen DGK 5 einschließlich Luftbilder (Gemeindegebiet Weeze und angrenzende Nachbarkommunen Goch, Uedem und Kevelaer) sowie den von der niederländischen Gemeinde Bergen zur Verfügung gestellten Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 5 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen GBKN (grootschalige basiskaart van Nederland - digitale topografische kaart op schaal 1:500 - 1:1500). Top10NL (topografische kaart, schaal 1:5000 - 1:25000) Luchtfotos (2012) Gebrauchsbedingungen: Seit 1-1-2012 wird die Datei Basisregistratie Topografie (Top10NL) veroeffenlicht als zng 'Open Data' Zum Gebrauch diese Datei gilt die CC-BY licenz (Creative Commons Naamsvermelding 3.0 Nederland) Quelle Erwaehnung Datei: Basisregistratie Topografie, Kadaster **** (jaarzahl). Die Koordinaten der Geodatei sind im 'System der Nierderlaendische Rijksdriehoeksmeting (RD New), EPSG code 28992 Projektion: PROJCS["Netherlands-RDNew",GEOGCS["AMERFORT-EP",DATUM["AMERFORTEP",SPHEROID["BESSEL",6377397.155,299.15281535],TOWGS84[-153.0000,-250.0000,1.0000,0.000000,0.000000,0.000000,0.00000000]],PRIMEM["Greenwich",0],UNIT["Degree",0.0174532925199 43295]],PROJECTION["Oblique_Stereographic"],PARAMETER["false_easting",155000.000],PARAMETER["fal se_northing",463000.000],PARAMETER["latitude_of_origin",52.15616055555556],PARAMETER["central_meri dian",5.38763888888889],PARAMETER["scale_factor",0.999907900000],UNIT["Meter",1.00000000000000]] erarbeitet. Die Niederländischen Daten wurden bezogen auf die Projektion an den deutschen Datenbestand angepasst. Die Karten liegen im Koordinatensystem UTM ETRS 89 vor. Für die vorliegende Untersuchung wurde das Gemeindegebiet Weeze einschließlich eines 600 m tiefen Korridors um das Gemeindegebiet (angrenzende Städte- und Gemeindegebiete Goch, Uedem, Kevelaer und Bergen (NL)) zugrunde gelegt. 1.4 Charakterisierung des Gemeindegebietes Weeze und der im Untersuchungsraum liegenden Nachbarkommunen Die Gemeinde Weeze liegt am Unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Im Norden grenzt die Gemeinde Weeze an die Stadt Goch und an die Gemeinde Uedem, im Süden an die Stadt Kevelaer sowie im Westen an die Gemeinde Bergen (Provinz Limburg, Niederlande). Die Gemeinde Weeze gliedert sich gemäß der Hauptsatzung in den Ort Weeze, den Gemeindeteil Wemb und in die 16 Bauernschaften Baal, Boekhöltchen, Hees, Höst, Hüdderath, Kalbeck, Kendel, Keylaer, Knappheide, Laar, Niederhelsum, Oberhelsum, Rottum, Vornick, Vorselaer und Wissen. Das Gemeindegebiet hat eine Gesamtfläche von 79,49 km² (7.949 ha) mit einem Waldflächenanteil von ca. 1.904 ha (entsprechend ca. 24 %) und einem landwirtschaftlich genutzten Flächenanteil von ca. 4.533 ha (entsprechend 57 %). Mit Stand 31.12.2011 lebten in der Gemeinde Weeze 10.822 Einwohner (136 EW/km²). Lange Zeit war die Gemeinde Weeze durch die Landwirtschaft und holzverarbeitendes Gewerbe geprägt. Heute gibt es eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen, die Weeze als Wirtschaftsstandort mit Zukunft nutzen. Kunststoffherstellung, Computertechnologie, chemische Industrie, Elektroindustrie, Holzverarbeitung, Fahrzeugbau, Metallverarbeitung, die Herstellung von Präzisionsgeräten, Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und TiefkühlNahrungsmittelgroßhandel, Anlagenbau und Hochdrucksysteme, Maschinenbau, Druck- und Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 6 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Papierverarbeitung, Bauindustrie, Tourismus, Hotel- und Gaststättengewerbe und Einzelhandelsgeschäfte haben sich in den letzten Jahren im Gemeindegebiet Weeze angesiedelt. Siedlungsstrukturell ist die Gemeinde Weeze durch den ca. mittig im Gemeindegebiet liegenden Hauptort Weeze, den südwestlich von Weeze liegenden Ortsteil Wemb sowie die Siedlungsbereiche Am Bruch und Hees, den im Westen liegenden Airport Weeze sowie durch verstreut im Gemeindegebiet liegenden 16 Bauernschaften charakterisiert. Der Hauptort Weeze dient mit seinen öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen der Versorgung des Gemeindegebietes mit Bildungseinrichtungen, Dienstleistungen und Gütern des vordringlichen täglichen Bedarfs sowie Sportmöglichkeiten. Abbildung 1 Übersicht Luftbild Gemeindegebiet Weeze und Nachbargemeinden im 600 m – Korridor o.M. Im Fernstraßenbereich ist die Gemeinde Weeze über die Bundesstraße B 9 bzw. im Norden die B 67 und die das nördliche Gemeindegebiet von Osten nach Westen querende Bundesautobahn BAB 57 (Köln – Nimwegen) mit der Anschlussstelle Goch angebunden. Die LanIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 7 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen dessstraßen L 5, L 77, L 265 1, L 361, L 464, L 468 sowie die Kreisstraße K 37 ergänzen die Anbindung an das regionale und überregionale Straßennetz. Auch die Eisenbahnlinie Kleve Düsseldorf bietet eine schnelle Verbindung zum Rhein - Ruhr - Ballungsgebiet. Die Gemeinde Weeze war seit 1954 Standort eines Militärflughafens der Royal Air Force, der als NATOFlugplatz genutzt wurde. Das insgesamt 615 ha große Areal liegt zwei km südwestlich vom Ortskern Weeze entfernt. Um den Flugplatz nach dem Truppenabzug der Briten im Jahre 1999 auch weiterhin sinnvoll nutzen zu können und Arbeitsplätze für die Region zu schaffen, wurde im Jahre 2001 die luftrechtliche Genehmigung für die zivile Flughafennutzung als Regionalflughafen "Airport Weeze" von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt (drittgrößter Flughafen in Nordrhein-Westfalen) erteilt. Vom Airport Weeze sind mehr als 50 Ziele in Europa zu erreichen. Neben der fliegerischen Nutzung am Standort mit ca. 2,9 Mio. Passagieren im Jahre 2010 bestehen ebenfalls gewerbliche Nutzungen auf ca. 250 ha mit dem Euregionalen Zentrum für Luftverkehr, Logistik und Gewerbe. Diese Flächen befinden sich im Eigentum der Flughafen Niederrhein GmbH. Weitere gewerblich genutzte Flächen befinden sich im Süden des Hauptortes Weeze zwischen der B 9 und der Niers bzw. nördlich der L 361. Am niederrheinischen Airport Weeze ist weiterhin die größte Photovoltaikanlage in Nordrhein - Westfalen ans Netz gegangen. Die Photovoltaikanlage entstand auf einer 30 ha großen Fläche im nordöstlich gelegenen Teil des Flughafengeländes. Die Anlage hat eine Leistung von rund 14 MW und produziert pro Jahr etwa 13 Millionen Kilowattstunden Strom. Dies entspricht der Strommenge für etwa 3.300 Vier-Personen-Haushalte. Gleichzeitig werden mehr als 8.500 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr eingespart (http://www.weeze.de/C12575FC00360427/html/474A6B547E1FCB8AC125797D003838A6?opendocument&nid1 =75492_63922). Das Gemeindegebiet weist eine durchschnittliche Höhe von ca. 18 m NN auf. Die Höhenverhältnisse werden gemäß Landschaftsplan des Kreises Wesel wie folgt angegeben: Der höchste Punkt in der Gemeinde ist das Petrusheim in Baal mit 33 m NN, der niedrigste Punkt liegt in der Niederung der Niers im Bereich des Höst-Vornicker-Weges mit 15 m NN. Die Landschaft der ländlichen, im Zentrum des Kreises Kleve gelegenen Gemeinde Weeze lässt sich durch die prägende Lage zwischen Unterem Niederrhein und der Maas, durch die unmittelbare Nähe zur niederländischen Grenze mit dem westlich angrenzenden Nationalpark De Maasduinen sowie durch die Niederung der Niers beschreiben. Das östliche Gemeindegebiet ist insbesondere durch die Niederung der windungsreichen Niers und ihrer Nebenbäche mit einzelnen z.T. inselartigen Platten unterschiedlicher Flächengröße geprägt (Kevelaer Donkenland). Begleitet werden die Niers und ihre Nebenbäche von Waldbereichen z.T. auf Dünenfeldern (u.a. Kalbecker Heide, Sandheide, Küppersbusch, Brauerbrüche, Koppenbruch, Krähenbusch, Gesseltscher Busch, Trüppenhein, Niersmoraste, Kakenbruch, Sternberg). Zwischen den Waldbereichen und den Gewässerläufen bestehen bereichsweise durch Gehölzstrukturen gekammerte Acker- und Grünlandflächen sowie zahlreiche Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung mit Wasserflächen (Abgrabungen Hüdderath, Vorselaer, Volbrockshof, Steinbergen, in Niersschlinge). Der Hauptort Weeze schließt sich westlich an den Niederungsbereich der Niers an. Südlich grenzt der Laarbruch, das größte zusammenhängende Waldgebiet in der Gemeinde Weeze an, das sich bis an die Gemeindegrenze zu Kevelaer erstreckt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 8 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Westlich des Waldgebiets Laarbruchs erstreckt sich die Hees-Hochfläche zwischen der K 37 und der L 486 als eine leicht wellige Platte mit steilen Kanten. Hier sind der Airport Weeze und südöstlich die Ortslage Wemb sowie der Siedlungsbereich Am Bruch zu finden. Um die Ortslage Wemb erstrecken sich bis zur Gemeindegrenze nach Kevelaer landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von Entwässerungsgräben durchzogen und als Wembscher Bruch bezeichnet sind. Hier befinden sich bereits fünf Windenergieanlagen südlich der L 486. Abbildung 2 Übersicht Gemeindegebiet Weeze und Höhenentwicklung o.M. Mit dem Wember Veen, Weezer Veen, Gocher Veen, der Hülmer Heide im Westen und dem Baaler Bruch im Norden wird die Hees als höher gelegene Ebene von Niederungsgebieten mit Entwässerungsgräben, landwirtschaftlichen Nutzungen und westlich an den Airport Weeze angrenzend von Trockenabgrabungen (Kies- und Sandgewinnung) begleitet. Auf niederländischer Seite schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen (überwiegend Felder mit Fertigrasen-Kulturen) mit vereinzelten Hofstellen, ein Freizeitwohngelände sowie der Nationalpark De Maasduinen mit Wald- und Heidelandschaften im längsten Binnendünengürtel der Niederlande an. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 9 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Das nördlich der Hees gelegene Baaler Bruch wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist als Niederungsbereich ebenfalls von Entwässerungsgräben, oftmals mit begleitenden Gehölzstreifen durchzogen. Landwirtschaftliche Hofstellen reihen sich perlenförmig an der L 361 auf, die den Übergang zur höher gelegenen Gocher Ebene bildet. Die Gocher Ebene ist südlich von Goch durch den mäandrierenden Verlauf der Kendel durchflossen, ansonsten ebenfalls durch Ackernutzung, vereinzelt durch Grünlandbereiche charakterisiert. Beidseits der BAB 57 befinden sich im Bereich der Ausfahrt Goch weitere Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung mit Wasserflächen (Hösterfeld, südöstlich des Stevershof und Knappheide). Zahlreiche Bäche und Gräben queren neben der Niers das Gemeindegebiet. Zu nennen sind u.a., Kendel, Kleine Ley, Kleine Dondert, Große Dondert, Leitgraben, Ottersgraben, Steinley, Steinbergley, Niersaltarm, Voerslaerer Ley, Kervenheimer Mühlenfleuth, Spanische Ley, Alte Spanische Ley, Wolfsgraben, Hülmer Leitgraben, Hülmer Deichgraben sowie zahlreiche weitere Grabenläufe (Entwässerungsgräben). Das Gemeindegebiet mit seinen unterschiedlichen Landschaftsräumen bietet einen attraktiven Hintergrund für unterschiedliche Freizeitaktivitäten (Feierabend-, Tages- und Wochenenderholung). Die Gemeinde Weeze wird durch wichtige Rad-, Reit- und Wanderwegrouten (ca. 210 km) gequert: u.a. „Herrensitz-Route“, „NiederRheinroute“, „Niersradwanderweg“. Zusätzlich besitzt die Gemeinde Weeze weitere ausgewiesene Wanderwege (Rundwanderstrecken A 1 bis A 8, Hauptwanderwege des Vereins Linker Niederrhein e.V. (VLN) X 1 Kleve/Klever Berg – Aachen, X 5 – Düsseldorf-Kaiserswerth – Goch) und Radwanderrouten (R 1 bis R 6). Zudem werden Kanu- und Paddeltouren auf der Niers angeboten. Weitere Attraktionen sind der Wildpark Hertefeld (Tiergehege mit Streichelzoo), Naturlehrpfad, Waldlehrpfad, Wildschweingatter im Laarer Wald, das Royal Air Force Museum am Airport und die Kartbahn Weeze. Beliebtes Ausflugslokal ist das Restaurant „Jan an de Fähr“, das direkt an der Niers im Kalbecker Wald liegt. In und um Weeze gibt es eine Vielzahl an historischen Gebäuden und Sehenswürdigkeiten, darunter das Schloss Wissen, die St. Cyriakus Kirche in Weeze, die Kirche Heilig Kreuz in Wemb, Schloss Kalbeck, Windmühle in Wemb, die Alte Schmiede Weeze, Ziegelei (Pannschopen) und die Schlossruine Hertefeld. An der Uedemer Straße in Weeze liegt einer der großen Soldatenfriedhöfe am Niederrhein. Im Gemeindegebiet Weeze befinden sich als weitere Freizeiteinrichtungen das AugustJanssen-Sportzentrum mit Sportplätzen, Tennisanlagen, Leichtathletikanlagen, einem Beachvolleyballplatz und einer Turnhalle, eine weitere Turnhalle an der Hanns-Dieter HüschSchule, die Sportanlage Wemb mit Rasen- und Ascheplatz sowie einem Beachvolleyballplatz, ein Hundedressurgelände, Schießstände und ein Reitsportzentrum. Ergänzt wird das Angebot über Fahrradverleihe, Paddelbootverleihe, Kutsch- und Planwagenfahrten, Angelgewässer sowie einen Grill- und Zeltplatz. Das Übernachtungsangebot in der Gemeinde Weeze wird neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Ferienwohnungen durch einen Reisemobilstellplatz am Fährsteg sowie ein Heuhotel vervollständigt. Übernachtungsmöglichkeiten in historischem Ambiente werden auch durch Schloss Wissen und Schlossruine Hertefeld (Haus Hertefeld) angeboten (Cultur & Castles). Nördlich des Gemeindegebiets Weeze schließt das Stadtgebiet Goch an. Neben landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen Teile des Siedlungsgebietes Goch mit gewerblich genutzten Bereichen und Wohngebieten im Untersuchungsraum. Im südlichen Stadtgebiet von Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 10 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Goch befinden sich innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen zahlreiche Einzelhäuser und Gehöfte. Auf Uedemer Gemeindegebiet schließen an das Gemeindegebiet Weeze am Rande des Koppenruchs Waldflächen und Grünlandflächen sowie Ackerflächen, ebenfalls mit Einzelhäusern und Gehöften an. Gewerblich und gemischt genutzte Bereiche am Rande der Ortslage Uedem, an der L 77 und der L 5 bzw. K 13, ragen in den Untersuchungsraum hinein. Im Osten und Süden des Gemeindegebietes Weeze komplementieren Teile des Stadtgebiets Kevelaer den Untersuchungsraum. Dabei erstreckt sich die Abgrabung Steinbergen mit bereits entstandenen Wasserflächen sowohl auf das Gemeindegebiet Weeze als auch auf das Kevelaer Gemeindegebiet. Zwischen der Gemeindegebietsgrenze Weeze und der BAB 57 befindet sich eine weitere Abgrabung mit Wasserflächen (Grotendonk), umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Hofstellen. Zwischen der Niers im Westen und der Vorselaerer Ley befindet sich in der Schravelnschen Heide der Ferienpark Kevelaer mit Freizeitwohneinheiten. Östlich der B 9 und westlich der Niers erstreckt sich die Abgrabung Hüdderath mit Wasserflächen auch auf das Kevelaer Stadtgebiet. Ebenfalls ragen Kevelaer Wohngebiete beidseits der Weezer Straße in den Untersuchungsraum hinein. Als prägend stellt sich südlich des Wembschen Bruchs auf Kevelaer Stadtgebiet die Anlage Den Heyberg dar. Auf ehemals militärisch genutzten Flächen (NATO Munitionsdepot) wird ein Traberpark mit Trabertrainingszentrum, Lagerhallen mit logistischer Nutzung und zu Ferienhäusern umgebaute Bunkeranlagen, gastronomischen Einrichtungen und Wohnmobilplätzen in Twisteden betrieben. Die Nutzungen liegen in Waldbereichen, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. 2 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 Energiepolitische Rahmenbedingungen Das von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene Energiekonzept soll den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien weisen. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung der genannten Ziele setzt voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um das Energieversorgungssystem auf die hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen. Die Gewinnung von Strom aus Windkraft erlangt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung zunehmende Bedeutung. Bei einem Vergleich mit der Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Atomenergie besteht die Aussage, dass die Windenergie den Vorzug hat, dass sie als unerschöpfliche Energiequelle zur Verfügung steht und dabei weder Luftschadstoffe, Reststoffe, Abfälle noch Abwärme verursacht oder ein atomares Risiko darstellt. Die Nutzung der Windkraft kann demnach einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung und zum Klimaschutz erbringen. Die Nutzung der Windenergie stellt in windreichen Gegenden eine Alternative zur Reduzierung der mit der konventionellen Stromerzeugung verbundenen Umweltbelastungen dar. Jedes Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauches bzw. die Nutzung regenerativer Energien wie Sonne, Wasser und Wind ist deshalb als aktiver Beitrag zum Umwelt- und Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 11 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Ressourcenschutz zu sehen. Restriktiv wirken sich jedoch eine geringe Energiedichte sowie die Unbeständigkeit des Windenergiedargebotes aus. Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel ErneuerbareEnergien-Gesetz, EEG (vom 25.10.2008 mit letzter Änderung vom 17.08.2012) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz, und garantiert deren Erzeugern feste Mindestverkaufspreise. Es soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung. Mit Stand Ende 2011 bestanden 22.297 Windenergieanlagen in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Leistung von 29.075 MW (davon 2.881 Anlagen in NRW mit einer Leistung von 3070 MW (5. Stelle im Vergleich der Bundesländer hinter Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) (www.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage). 2.2 2.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergie in Nordrhein-Westfalen Landesentwicklungsprogramm Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geänderte Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist am 31.12.2011 ausgelaufen. Der § 26 LEPro ‚Energiewirtschaft’, nach dem anzustreben war, dass insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden, ist damit obsolet geworden. 2.2.2 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995 aufgestellt. Daneben besteht noch der LEP 'Schutz vor Fluglärm' in der Bekanntmachung von 1998. Ziel D. II. 2 2.1. Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Windund Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als „Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien“ darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen. Erläuterungen Eine vorausschauende Planung im Energiesektor muss berücksichtigen, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die weltweit freigesetzten anthropogenen Treibhausgase zu etwa 50% dem Energiebereich, d.h. der Nutzung von Kohle, Gas und Öl, zuzuordnen sind. Die Emissionen entstehen sowohl im Umwandlungsbereich, insbesondere bei der Stromerzeugung sowie in den Raffinerien, als auch in den Endenergiesektoren InIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 12 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen dustrie, Verkehr, Haushalte und Kleinverbrauch. Vor diesem Hintergrund müssen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Förderung regenerativer Energiequellen unternommen werden, selbst wenn diese noch über lange Zeit hinweg einen nur verhältnismäßig geringen Beitrag zur Stromerzeugung werden leisten können. Für erneuerbare Energien, für die aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen weitläufige Suchräume zur Verfügung stehen, sind – wie bei allen anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auch – Standortentscheidungen aufgrund umfassender Abwägungen zu treffen. Das besondere Landesinteresse am verstärkten Einsatz erneuerbarer Umwelt- und Ressourcen schonender Energien ist in solchen Fällen als besonderer Belang in Abwägungsentscheidungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für Standorte für eine linien- und flächenhafte Bündelung von Windkraftanlagen, die aufgrund der Naturgegebenheiten von zunehmender planerischer Relevanz sind. Der LEP NRW weist Weeze als Grundzentrum im Versorgungsbereich innerhalb eines Gebietes mit überwiegend ländlicher Raumstruktur aus. Im Süden grenzt ein größerer Waldbereich an den Ortskern. Die Gemeinde liegt westlich der angrenzenden Ballungsrandzone, außerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Die das Gemeindegebiet von Ost nach West querende BAB 57 ist als großräumige, Oberzentren verbindende Achse erkennbar. Weiter Nordöstlich verläuft die BAB 3 als Achse von europäischer Bedeutung. Die Nachbarstädte Goch und Kevelaer sind als Mittelzentren deklariert. Abbildung 3 Auszug LEP Teil A und B o.M. Der LEP NRW wird unter der Bezeichnung LEP 2025 neu aufgestellt. Er wird auch neue politische Zielsetzungen u.a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in raumordnerische Grundsätze und Ziele umsetzen. Wegen des langfristigen Charakters solcher raumordnerischen Festlegungen wird die nach der am 14.03.2012 erfolgten Auflösung des Landtags noch amtierende Landesregierung keinen Beschluss zur Billigung eines entsprechenden Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 13 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Gesamt-LEP mehr fassen. Stattdessen hat die Landesregierung am 27.03.2012 beschlossen, kurzfristig den Entwurf eines sachlichen Teilplans 'Großflächiger Einzelhandel' zu erarbeiten. Die vorgezogene Erarbeitung raumordnerischer Festlegungen zu diesem Sachbereich ist erforderlich, weil seit Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms Ende letzten Jahres auch die Regelungen des § 24a LEPro zum Großflächigen Einzelhandel entfallen sind und in Nordrhein-Westfalen keine anderen landesplanerischen Regelungen hierzu bestehen. Der vorliegende Entwurf zum Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel bietet keine Zielsetzung, die als sonstige Erfordernisse der Raumordnung für den Themenkomplex Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen von Belang wären. 2.2.3 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) Im Kapitel 3.9 Energieversorgung des Regionalplans Düsseldorf GEP 99 ist als Ziel 3 formuliert, dass Windenergie auf geeigneten Standorten verstärkt für die Stromgewinnung zu nutzen ist. Konzentrationszonen für die gebündelte Errichtung von Windenergieanlagen (Windparks) sind die Bereiche, die die Voraussetzungen erfüllen (hohe Windhöffigkeit) und mit den textlichen und zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes in Einklang stehen. Eine Verträglichkeit ist nicht gegeben in Bereichen für den Schutz der Natur auf Flugplätzen in Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (soweit noch nicht abgegraben) bei Oberflächengewässern und in Bereichen für Abfalldeponien (soweit sie noch nicht abgeschlossen sind). In folgenden Bereichen ist eine Verträglichkeit nur dann gegeben, wenn die mit der bestehenden Darstellung verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden: in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung in Regionalen Grünzügen in Waldbereichen und in Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze (Gemäß Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf vom Sommer 2011 ist diese Aussage aufgrund der Neuaufstellung der Regionalpläne kritisch zu sehen). Um eine flächenhafte Überplanung der Landschaft mit Windkraftanlagen zu vermeiden, sind ausreichende Abstände zwischen den Windparks zu berücksichtigen. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Allgemeinen Siedlungsbereichen ebenfalls ausreichende Abstände einzuhalten. Die visuelle Beeinträchtigung von Räumen, die durch das Landschaftsbild in besonderem Maße (auch kulturhistorisch) geprägt werden, ist zu vermeiden. In den Erläuterungen zum Ziel 3 macht der Regionalplan deutlich, dass die Kommunen in den Flächennutzungsplänen geeignete Flächen für Windenergieanlagen (Konzentrationszonen für WEA) darstellen sollen. Weiterhin wird auf den Gemeinsamen Runderlass vom Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 14 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen 29.11.1996 (Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen) verwiesen (Anmerkung: derzeit gilt der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011). Gemäß den zeichnerischen Darstellungen des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 1999) bestehen folgende Ziele: Siedlungsraum Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für die Ortslage Weeze, angrenzend außerhalb des Gemeindegebiets Weeze ASB Goch, Uedem und Kevelaer Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Südosten der Ortslage Weeze (vgl. 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf), südwestlich Uedem, GIB für zweckgebundene Nutzungen großflächig im Bereich des Flughafen Weeze übrige Ortschaften und Kleinsiedlungen innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches gelegen Die 69. und 73. Änderung des Regionalplanes sind noch nicht in die obige Karte (Quelle Bezirksregierung Düsseldorf) eingearbeitet und werden textlich und zeichnerisch separat beschrieben. Freiraum Waldbereiche Laarbruch südwestlich der Ortslage Weeze, östlich des Flughafengeländes im Bereich der Niederung der Niers mit und entlang ihrer Nebenbäche (Kalbecker Heide, Sandheide, Küppersbusch, Brauerbrüche, Koppenbruch, Krähenbusch, Gesseltscher Busch, Trüppenhein, Niersmoraste, Kakenbruch, Sternberg) südlich der B 57 Knappheide kleinere Waldflächen im Bereich der Hees und um den Flughafen rahmende Waldbereiche um die westlichen Abgrabungsbereiche Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 15 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 4 Auszug Regionalplan Düsseldorf o.M. (Stand 11/2011) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche verstärkt im Westen der Ortslage Weeze (Baaler Bruch und südlich Goch), westlich des Flughafens im Übergang zu den Niederlanden ansonsten in kleinräumigem Wechsel mit Waldbereichen im Niederungsbereich der Niers und der Nebenbäche Überschwemmungsbereiche entlang der Niers Grund- und Gewässerschutz zwischen den Ortslagen Goch, Weeze und Uedem im Bereich der Kalbecker Heide östlich Goch westlich des Flughafengeländes an der Grenze zu den Niederlanden südlich des Gemeindegebiets Weeze nördlich von Kevelaer Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe großflächig westlich, südwestlich und nördlich des Flughafengeländes mit Überlagerung Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (Weezer Hees und Spanische Ley) / Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 16 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen zwischen Goch, Weeze und Uedem in Überlagerung mit Wasserflächen und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsgerechte Erholung (Knappheide, Höster Feld, Kalbeck, Steinberger, Volbrockshof, Grotendonk und Vorselaer) südöstlich Weeze (Hüdderath) in Überlagerung mit Wasserflächen und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsgerechte Erholung Aufschüttungen und Ablagerungen keine vorhanden Oberflächengewässer diverse Wasserflächen in Überlagerung mit Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Rohstoffe nördlich, östlich und südöstlich von Weeze sowie sonstige Wasserflächen (nach Beendigung der Rohstoffgewinnung) Niers Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) bis auf die ASB und Umfeld, den im Gemeindegebiet liegenden GIB und Bereich des Flughafens Weeze fast das gesamte Gemeindegebiet und angrenzender Betrachtungsraum Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) entlang der Niers und Teile der Kalbecker Heide entlang der Kendel Regionaler Grünzug das Gemeindegebiet und der weitere Betrachtungsraum befinden sich nicht innerhalb eines Regionalen Grünzuges Verkehrsinfrastruktur BAB 57 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr B 9/B 67, L 77, L 5, L 361, L 464, L 486 als Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr K 37 als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straße Bahntrasse in Süd-Nord-Verbindung parallel der B 9 als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr mit Park & Ride Anlage in Weeze Flugplatz mit Grenzen der Lärmschutzgebiete gemäß LEP Fluglärm Weitere Relevanz als zeichnerisches Ziel weist die 69. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet des Kreises Kleve im Hinblick auf den Virtuellen Gewerbeflächenpool aus (Bekanntmachung 28.10.2011). Der virtuelle Gewerbeflächenpool im Kreis Kleve stellt ein Modellprojekt einer neuartigen regionalplanerischen Steuerung von Gewerbeflächen dar. Ziel des Gewerbeflächenpools im Kreis Kleve und der 69. Regionalplanänderung ist es, ein Baulandparadoxon aufzulösen, welches den Bereich der Gewerbeflächenentwicklung kennzeichnet: Trotz großer Flächenreserven geht die Inanspruchnahme von Freiraum weiter, weil die angebotenen Flächen nach Lage und Standortqualität nicht den Anforderungen der nachfragenden Unternehmen entsprechen. Damit verIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 17 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen bunden ist die Erwartung, dass Gewerbeflächen künftig stärker nachfrageorientiert und weniger als bisher als Angebotsplanung realisiert werden sollen. Über die effiziente Nutzung nachfragegerechter Standorte soll der Pool zu einer nachhaltigen Reduzierung der Inanspruchnahme neuer, freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beitragen. Die vorliegende Regionalplanänderung muss immer in Kombination mit dem zugehörigen landesplanerischen Vertrag (Vertragsunterzeichnung 22.09.2010) gesehen werden. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure (die 16 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve, der Kreis Kleve, die Bezirksregierung Düsseldorf) im Detail. Die aufgehobenen Gewerbereserven werden als Größe (194 ha) in ein Flächenkonto eingebucht. Das Konto ist unter bestimmten Voraussetzungen im Wege eines beschleunigten Verfahrens nutzbar: Die Details regeln das Ziel und der landesplanerische Vertrag. Weitere Informationen können dem Internetbeitrag zum Virtuellen Gewerbeflächenpool entnommen werden. Abbildung 5 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf o.M. Im Zuge der 69. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf wurde der GIB südöstlich von Weeze verkleinert. Erläuterungskarten des Regionalplanes Düsseldorf Zum Regionalplan bestehen Erläuterungskarten bezogen auf die Themenbereiche Siedlungsentwicklung, Landschaft, Freizeit und Erholung, Klima, Personenverkehr, Güterverkehr, Straßen, Wasserwirtschaft, vorbeugender Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Rohstoffe und Steinkohle- und Salzbergbau. Im Folgenden werden nur die Erläuterungskarten aufgeführten, die flächige Sondierungen aufweisen und ggf. für die Untersuchung Relevanz aufweisen. Sondierungsbereiche für ASB-Erweiterungen liegen im Nordosten des Siedlungsbereiches Weeze. Zum Thema Landschaft sind BSB und BSLE i.V.m. Regionalen Biotopverbundverbindungen entlang der Staatsgrenze zu den Niederlanden, der Kendel und zwischen Niers und der Staatsgrenze entlang der Gemeindegrenze zu Kevelaer dargestellt. Im südwestlichen Gemeindegebiet ist eine naturräumliche Haupteinheit erkennbar. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 6 Auszüge Erläuterungskarten Regionalplan Düsseldorf o.M. Sondierungen für eine mögliche Siedlungsent wicklung (Stand Juli 2009) Freizeit, Erholung Landschaft (Stand August 2005) Wasserwirtschaft Rohstoffe –Sondierungsbereiche für künftige BSAB (Stand Mai 2009) Zum Thema Freizeit/Erholung ist die Niers als grünes Entwicklungsband bezeichnet. Neben Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind zum Thema Wasserwirtschaft darüber hinausgehende Einzugsgebiete (weiteres Einzugsgebiet i.S. der Wasserschutzzone IIIB) dargestellt. Im Gemeindegebiet Weeze zeigt die Erläuterungskarte Rohstoffe keine weiteren Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze entsprechend keine Sondierungsbereiche für künftige BSAB. Der Regionalplan Düsseldorf soll fortgeschrieben werden. Derzeit befindet sich die Regionalplanfortschreibung noch in der informellen Erarbeitungsphase. Ende 2010 wurde eine Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 19 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Vielzahl von Gesprächen mit Schlüsselakteuren der Region geführt, um das sogenannte Gegenstromprinzip der Raumordnung mit Leben zu füllen. Ein neuer Regionalplan soll nicht einfach vorgestellt, kritisiert und abgewogen werden, sondern er soll von Beginn an die Wünsche der regionalen Akteure beinhalten. Bei diesen „Planergesprächen“ konnten erste Herausforderungen und Probleme identifiziert werden. Im Frühjahr und Sommer 2011 wurden darauf aufbauend bestimmte Themen in Runden Tischen und Arbeitsgesprächen vertiefend behandelt. Auf dieser Grundlage wurden Leitlinienvorschläge erarbeitet, die zu den einzelnen Themenkomplexen eine grobe inhaltliche Richtung beschreiben sollen. Diese sind vom Regionalrat als Arbeitsentwurf beschlossen worden. Im Anschluss hatten die Träger öffentlicher Belange bzw. Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände) sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Leitlinien Anregungen vorzutragen. Der Regionalrat wurde über die Beteiligungsergebnisse in seiner Sitzung am 28.06.2012 (TOP 5) informiert. Die nach den entsprechenden Beratungen vom Regionalrat mit breiter Zustimmung beschlossene überarbeitete Fassung der Leitlinien vom Juni 2012 kann bei der Bezirksregierung abgerufen werden. Als weiteren wichtigen Arbeitsschritt auf dem Weg zur Fortschreibung des Regionalplanes ist mit der Erarbeitung des Umweltberichtes begonnen worden, welcher die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Mensch und Umwelt beschreiben und bewerten wird. Die Inhalte des Berichtes werden sukzessive, parallel zur Entwicklung des Planentwurfes erstellt. Das Scopingverfahren zur Bestimmung des Umfangs und des Detaillierungsgrads des Umweltberichtes wurde März-Mai 2012 durchgeführt mit Auswertung der Stellungnahmen im Sommer 2012. Der formelle Verfahrensweg nach Raumordnungsrecht wird erst nach der informellen Vorlaufphase beschritten. Derzeit liegt somit kein Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf vor, dessen Ziele als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen wären. Auskünfte über niederländische raumordnerische Ziele für die Gemeinde Bergen bestehen nicht. 2.2.4 Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Mit Datum vom 11.07.2011 liegt für das Land Nordrhein-Westfalen der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) als Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VIII 2- Winderlass) Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. X A 1 – 901.3/202) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B 4 – 30.55.03.01) vor. Gemäß Erlass hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß in NRW bis 2020 um 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Dies bedingt laut Erlass u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Windenergie wird im Erlass als eine der tragenden Säulen der erneuerbaren Energien bezeichnen. Ohne deutliIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 20 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen chen und effizienteren Ausbau der Windenergie werden laut Erlass die Klimaschutzziele in NRW nicht erreicht werden. Deshalb soll nach dem Willen der derzeitigen Landesregierung der Anteil der Windenergie in NRW von heute 3 % an der Stromerzeugung auf mindestens 15 % im Jahre 2020 ausgebaut werden. Diese Zielsetzung soll durch Repowering, den Ersatz alter Anlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen erreicht werden. Zum anderen kann im Rahmen der Regionalplanung und Bauleitplanung von dem Instrument der Ausweisung neuer Bereiche zur Windenergienutzung bzw. Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Gebrauch gemacht werden. Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung. In Kapitel 8 benennt der Windenergie-Erlass Aussagen bzw. Empfehlungen zu Abständen, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung, die bei der Planung und/oder bei der Genehmigung einzelner Anlagen zu beachten sind. Konkrete Abstände werden im Kapitel 8.1.1 vorbeugender Immissionsschutz in der Planung nicht benannt, sondern es wird auf § 50 BImSchG (Planung) sowie auf die TA Lärm verwiesen. Es erfolgt der Hinweis, dass bei der Festlegung von Abständen zukünftige Siedlungsflächen nur berücksichtigt werden, wenn dieses sich z.B. bereits im Rahmen der Regionalplanung manifestiert hat. In Kapitel 8.1.2 sind Abstandsvorgaben für Freileitungen (einfacher Rotordurchmesser) benannt. Für Technische Anlagen sind in Kapitel 8.1.3 Abstände benannt. Für Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete werden Abstände in Kapitel 8.1.4 thematisiert. Genannt sind Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmäler, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG/§ 62 LG NRW sowie geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 47 LG NRW, für die die Pufferzone in Abhängigkeit von Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes definiert werden soll. Sofern jedoch die genannten Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist eine Pufferzone von i.d.R. 300 m angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden kann. Ein größerer Abstand kann laut Erlass insbesondere gegenüber der Windenergienutzung empfindlicher Vogelarten angebracht sein. Weiterhin wird ausgeführt, dass hinsichtlich der Festlegungen des notwendigen Abstandes und der anderen konkreten Anforderungen und Pflichten bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich von FFH- und Vogelschutzgebieten auf die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz) vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.04.2010, - III 4 616.06.01.18 – verwiesen wird. Im Kapitel 8.1.4 wird zudem thematisiert, dass soweit Anlagen im Wald oder bis 35 m vom Waldrand verwirklicht werden sollen, sich der Betreiber der Windenergieanlage dazu zu verpflichten hat, im Falle von Schäden an der Anlage durch umfallende Bäume auf einen Ersatzanspruch zu verzichten. Darüber hinaus soll er den Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten freistellen, die sich aus der Errichtung oder dem Betrieb im Wald ergeben. Zum Thema Wald ist in Kapitel 3.2.4.2 (Bezug Regionalplanung) des Erlasses angegeben, Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 21 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen dass die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in Waldbereichen nach Maßgabe des Zieles B IIII.3.2 des LEP NRW in Betracht kommt. Gemäß Erlass eignen sich für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt laut Erlass nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Näheres dazu soll der Leitfaden „Windenergie im Wald“ regeln. Nach Kapitel 8.2.1.4 des Erlasses wird ergänzend beschrieben, dass soweit die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald die Umwandlung von Wald voraussetzt, dies neben dem Vorliegen der übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eine forstbehördliche Genehmigung nach § 39 LFoG NRW erfordert, es sei denn, die anderweitige Nutzung der Waldfläche ist bereits in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB vorgesehen. Aussagen zu Landschaftsschutzgebieten ergeben sich aus Kapitel 8.2.1.5 des Erlasses. Es wird ausgeführt, dass das regelmäßige Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich auch für Windenergieanlagen gilt, es sei denn, dass innerhalb von Flächen für die Windenergienutzung entsprechende Ausnahmetatbestände in die Landschaftsschutzverordnung aufgenommen bzw. im Landschaftsplan festgesetzt worden sind. Eine Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung oder die Errichtung von Einzelanlagen in Landschaftsschutzgebieten kommt gemäß Erlass insbesondere in Teilbereichen großräumiger Landschaftsschutzgebiete mit einer im Einzelfall weniger hochwertigen Funktion für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die landschaftliche Erholung in Betracht, soweit die Vereinbarkeit mit der Schutzfunktion des Landschaftsschutzgebietes insgesamt gegeben ist. Bei der Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ist es im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 2 BauGB erforderlich, dass vor der Genehmigung des Flächennutzungsplans die zuständige Landschaftsbehörde bzw. der Träger der Landschaftsplanung nach § 34 Abs. 4 a LG NRW den entsprechenden Ausnahmetatbestand nach Art und Umfang in die Landschaftsschutzverordnung aufgenommen bzw. im Landschaftsplan festgesetzt hat oder eine Entlassung der Flächen erfolgt bzw. in Aussicht gestellt ist. Liegt ein Fall des § 29 Abs. 4 LG NRW vor, treten die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans mit In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im FlächennutzungsplanVerfahren nicht widersprochen hat. Eine Genehmigung des Flächennutzungsplans oder einer Windenergieanlage darf ansonsten nur erteilt werden, wenn eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG in Aussicht gestellt wird bzw. erfolgt. Dabei ist im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses am Natur- und Artenschutz mit dem öffentlichen Interesse am Klimaschutz vorzunehmen. In Kapitel 8.2.1.6 wird bezogen auf Gewässer auf den Gewässerrandstreifen von 5 m hingewiesen (§ 38 Abs. 3 WHG). Weiterhin ergeben sich Vorgaben durch § 97 Abs. 6 LWG NRW und § 57 LG NRW. Nach Kapitel 8.2.2 zum Themenkomplex Wasserwirtschaft wird definiert, dass in der Wasserschutzzone I die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig ist. In den Schutzzonen II und IIIa von Wassergewinnungsanlagen und von Heilquellenschutzgebieten gem. §§ 51 Abs. 2, 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 14, 16 Landeswassergesetz (LWG NRW) kommt die Errichtung von Windenergieanlagen in Betracht, wenn eine Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass das Vorhaben mit den Schutzbestimmungen für die Schutzzone nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung in Einklang steht. Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen des Wassers dürfen nicht zu besorgen sein. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 1 WHG und in vorläufig Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 22 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 WHG und aufgrund von 106 WHG ist die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen als Ausnahmeentscheidung nach § 78 Abs. 2 ff. zulässig. Zu den Themenbereichen Denkmalschutz, Straßenrecht, Luftverkehrsrecht, Wasserstraßenrecht, Militärische Anlagen und Flurbereinigungen wird auf die jeweiligen Fachgesetze und ggf. dort formulierte gesetzliche Abstandsbestimmungen verwiesen (Kapitel 8.2.3 bis 8.2.8 des Erlasses). Grundsätzlich ergibt sich aus der obigen Zusammenfassung der Vorgaben des derzeit aktuellen Windenergie-Erlasses vom 11.07.2011 keine eindeutige Handlungsanleitung für die Kommunen, sondern es handelt sich bei der Bestimmung der Tabu-Flächen als auch der zu wählenden Abstandspuffer um Einzelfalluntersuchungen, die die planende Gemeinde in ihrem Untersuchungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen detailliert begründen muss. 2.2.5 Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) Im Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 wird in Kapitel 3.2.4.2 „Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung durchzuführen“ ist, zum Thema Wald im letzten Absatz die Aussage getroffen „Näheres regelt der Leitfaden „Windenergie im Wald“. Der Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NordrheinWestfalen“ liegt seit dem 29.03.2012 veröffentlicht vor. Der Leitfaden gliedert sich in sieben Teilbereiche: Teil I Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald Teil II Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern Teil III Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung Teil IV Ersatzaufforstung für die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie weitere Kompensationsmaßnahmen Teil V Praxisbeispiele Teil VI Eigentumsstruktur im nordrhein-westfälischen Wald Teil VII Wirtschaftliche Bedeutung, regionale Wertschöpfung und gemeinschaftliche Betreibermodelle Im Folgenden werden die für die Untersuchung relevanten Aussagen des Leitfadens aufgeführt: Im Teil I „Technische Voraussetzung für Windenergieanlagen im Wald“ sind Aussagen zum Anlagenstandort, Zuwegung und Kranstellflächen definiert. Für den Bau von Windenergieanlagen in Wäldern ist die Summe der Waldinanspruchnahmen für unterschiedliche Baumaßnahmen zu ermitteln: neben dem Anlagenstandort sind insbesondere die Kranstellfläche, die Zuwegung zum konkreten Standort sowie die Kabeltrasse zu betrachten. Der Bau einer Windenergieanlage erfordert eine Mindestfläche, die für das Fundament des konkreten AnIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 23 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen lagenstandorts gerodet und dauerhaft frei gehalten werden muss. Ebenso benötigt man für den Kranstellplatz, die Montagefläche und die Zuwegung sowie Ableitung Flächen, deren Größe je nach Örtlichkeit, Bauausführung und Anlagentyp unterschiedlich ausfällt. Die Angaben variieren von insgesamt 0,2 bis 1 ha Fläche frei zu haltender (bestockungsfreier) Grundfläche. Die direkte Flächeninanspruchnahme soll dabei so gering wie möglich gestaltet werden. Weitere Rodungen über diese notwendigen Flächen hinaus bieten keinen energetischen Vorteil, da sich die Windgeschwindigkeit hierdurch nur in Bodennähe erhöht, nicht aber in Nabenhöhe der WEA. Die Zuwegung zur Anlagenfläche, d.h. die Straßen, Brücken und Waldwege müssen für Schwerlasttransporte mit einer maximalen Achslast von 12 t und einem max. Gesamtgewicht von 144-164 t ausgelegt sein. Die Zufahrt ist dauerhaft für einen ganzjährigen Betrieb herzustellen. Die folgenden dargestellten Mindestanforderungen an die Zuwegung und an Kurvenradien können je nach den jeweiligen technischen Erfordernissen und Anlagentypen variieren. In den Ausführungen zu Teil II „Planerische und genehmigungsrechtliche Rahmenbindungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“ wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BWaldG / LFoG NRW, LPlG NRW und BNatSchG / LG NRW, den planerischen Vorgaben aus Landesplanung und Regionalplanung sowie die Steuerungsmöglichkeiten zur Windenergie abgestellt. Ebenfalls werden Teile der Ausführungen des WindenergieErlasses NRW vom 11.07.2011 zitiert. Bezogen auf die in Teil III formulierten „Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen in der Einzelfallprüfung“ werden folgende Aussagen getroffen: Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzung ist die Windhöffigkeit eines Standortes von entscheidender Bedeutung. Im Auftrag des LANUV NRW sowie des MKULNV wird derzeit eine Windpotenzialstudie erarbeitet, welche detaillierte Angaben zur Windhöffigkeit in NRW in unterschiedlichen Höhen über Grund enthalten wird. Für Waldflächen sind dabei grundsätzlich die Werte in Höhen ab 100 Meter relevant. In waldarmen Gebieten (Definition nach LEP NRW: Waldanteil unter 15% des Gemeindegebietes im Verdichtungsraum; unter 25 % der Gemeinde in ländlichen Räumen) steht die Erhaltung der vorhandenen Waldfläche sowie die Vermehrung des Waldes allgemein im Vordergrund. In Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15% kommt eine Waldinanspruchnahme für Windenergieanlagen in aller Regel nicht in Betracht, da davon auszugehen ist, dass sich auf den übrigen 85% des Gemeindegebietes geeignete Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen identifizieren lassen. Den wenigen Waldbereichen waldarmer Regionen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 24 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen kommt eine hohe ökologische sowie landschaftsästhetische Bedeutung zu, die durch die Ausweisung einer Konzentrationszone beeinträchtigt werden kann. In aller Regel ist auch die Beschaffung von Ersatzaufforstungsflächen in diesen Landschaften erschwert, da andere Flächennutzungen (insbesondere Landwirtschaft) dominieren. Für die Beurteilung der Geeignetheit von Waldflächen gibt der Windenergieerlass von 2011, Ziffer 3.2.4.2, 7. Spiegelstrich entscheidende Kriterien vor: Die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung in Waldbereichen kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht. Bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen eignen sich für eine Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Der Begriff „standortgerecht“ für Baumarten und Wälder wird dabei in der forstlichen Literatur nicht einheitlich genutzt. Daher werden im Folgenden zwei Definitionen zur Verwendung herangezogen: 1. Standortgerecht ( = standortgemäß): Standortgerecht ist eine Baumart (bzw. ein Baumbestand), wenn sie nach den gesicherten Erkenntnissen der Forstwirtschaft und den generationenlangen Erfahrungen der forstlichen Praxis an die standörtlichen Verhältnisse eines Wuchsraumes sowie deren Abwandlungen angepasst ist, die Standortkraft der Waldböden mit gesundem Wachstum ausnutzt und folglich wenig krankheitsanfällig ist, die jeweiligen Böden mit ihrem Wurzelwerk erschließt, die Bodenkraft erhält bzw. verbessert und den übrigen Gliedern der am nämlichen Standort vorkommenden Lebensgemeinschaften ein Gedeihen ermöglicht. (Definition der Niedersächsischen Landesforstverwaltung (LFV), aus Kosmos Wald- u. Forstlexikon, 1998) 2. Standortgerecht: Als standortgerecht gelten Baumarten der jeweiligen natürlichen Waldgesellschaft und solche, die am Ort ihres Anbaus befriedigende Wuchsleistungen mit ausreichender Stabilität gegenüber abiotischen und biotischen Schadfaktoren vereinen und keinen nachteiligen Einfluss, auf den Standort ausüben. (FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V., 28. November 2001, Anhang I: Definitionen). Prozessschutz ist eine Naturschutzstrategie: Sie beruht im engeren Sinne auf dem NichtEingreifen in die natürlichen Prozesse von Ökosystemen, daneben auch auf der Integration von Naturschutzbelangen in umweltfreundlichen Nutzungen in der Kulturlandschaft. Wenn Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Betracht kommen, benötigt die Forstbehörde genaue Informationen über Art und Umfang der betroffenen Waldbestände sowie der möglichen Waldinanspruchnahme. Zu unterscheiden ist dabei, in welchem Verfahrensstand die Forstbehörde beteiligt wird: Windenergieanlagen sollten möglichst dort geplant werden, wo Straßen und befestigte Wege bereits vorhanden sind und die Zuwegung somit keine oder nur geringfügige Wegeneubaumaßnahmen nach sich zieht. Bevorzugte Waldflächen für Anlagenstandorte sind geeignete Windwurfflächen sowie Flächen, die aufgrund sonstiger Schadereignisse wie Käferbefall, Eisbruch oder Brandschäden zeitweilig unbestockt sind. Hierbei stellen in Nordrhein-Westfalen die „Kyrill-Flächen“ eine besondere Flächenkulisse dar. Die dadurch entstandenen großen zusammenhängenden SturmwurfFlächen können bevorzugte Suchräume für Windenergieanlagen sein, sofern Gründe des Arten- und Biotopschutzes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus bieten sich als bevorzugte Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 25 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Suchräume im Wald Standorte an, die bereits eine Vorbelastung aufweisen, dazu zählen insbesondere Gewerbe- und Industrieansiedelungsgebiete, (ehemalige) militärische Standorte wie Munitionsdepots, Bunkeranlagen oder andere Flächen, Bergehalden, stillgelegte Zechengelände, wieder bewaldete abgeschlossene Deponieflächen. Einer besonderen Prüfung sollten folgende Wälder unterzogen werden: kulturhistorisch wertvolle Wälder geologisch, paläontologisch, bauhistorisch oder archäologisch schutzwürdige Flächen und Objekte im Wald (Bau- und Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete) und Wildnisentwicklungsgebiete. Ebenso erfüllen Waldgebiete mit besonderer forstwissenschaftlicher Bedeutung, z.B. Saatgut- und Versuchsbestände einen forstlichen Zweck, der einer Waldumwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen kann. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verfügt über entsprechende Flächenverzeichnisse und bringt diese als Träger öffentlicher Belange in die Verfahren ein. Weiterhin werden Aussagen zum Umgang mit dem Thema Landschaftsbild, Schutzgebietsausweisungen, Waldspezifische Artenschutzbelange, Erholungsfunktion der Wälder, Waldwirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers, Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche Förderung von Waldflächen und Forstwirtschaftliche Erzeugung und öffentliche Förderung von Waldflächen getroffen. Es erfolgt der Hinweis, dass die für NRW neu zu erstellende Waldfunktionskarte die Erholungsfunktionen der Wälder entsprechend beschreiben wird. 2.2.6 Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze und angrenzender deutscher Nachbargemeinden Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze datiert aus dem Jahre 1982 und wurde seither zahlreichen Änderungen unterzogen. Für die vorliegende Untersuchung wurde durch die Gemeinde Weeze der Flächennutzungsplan 1982 einschließlich bis zur 27. Änderung zur Verfügung gestellt. Die seither rechtskräftigen Änderungen (29. Änderung) sowie die im Verfahren befindlichen Änderungen (30. Änderung) wurden für die vorliegende Untersuchung berücksichtigt. Eingestellte oder langjährig nicht fortgeführte Änderungen sind nicht in die Untersuchung eingeflossen. Dazu zählt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze zum Thema Abgrabungen, für die keine Genehmigung vorliegt und auch keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Die von der Gemeinde Weeze zur Verfügung gestellten Daten zum Flächennutzungsplan beinhalten die Darstellungen der nicht rechtskräftigen 25. FNP-Änderung, die jedoch für die Untersuchung nicht verwendet wurden. Informationen oder Datenbestand über die derzeit rechtskräftigen Darstellungen innerhalb der Geltungsbereiche der 25. FNP-Änderungen konnten für die Untersuchung nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze ist der Hauptort Weeze als Siedlungsschwerpunkt vermerkt und weitestgehend durch Gemischte Bauflächen im Ortskern sowie durch anschließende Wohnbauflächen, durchmischt mit Flächen für den Gemeinbedarf unterschiedlicher Einrichtungen und Anlagen, gekennzeichnet. Bisher noch nicht ausgeschöpfte Wohnbauflächen befinden sich im Norden Weezes westlich der B 9 und westlich der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 26 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Bahnstrecke sowie im Süden nördlich des Willi-Brandt-Rings (L 361). Im Süden des Hauptortes Weeze erstrecken sich westlich der Bahnlinie sowie beidseits der B 9 gewerbliche Bauflächen (weitestgehend ausgeschöpft). Im Osten befinden sich zwischen der Niers im Westen und der B 9 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage, östlich der B 9 besteht die Darstellung Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportanlagen und Friedhof sowie weitere Grünflächen im Umfeld eines Sondergebiets Reithalle. Im Westen Weezes ist ein weiteres Sondergebiet südlich des Küstersweges / Kendel (Förderschule) dargestellt. Die Ortslage Wemb ist weitestgehend mittels gemischten Bauflächen und lediglich im Norden westlich der L 361 als Wohnbaufläche dargestellt. Ergänzt werden diese Darstellungen durch Flächen für den Gemeinbedarf mit kirchlichen Einrichtungen und Anlagen sowie Schule und Grünflächen mit Zweckbestimmung Sportplätze. Der Flughafen Weeze ist einerseits als Sondergebiet „Flächen für den zivilen Luftverkehr“ (Start- und Landebahnbereich sowie Terminal, zugehörige Nutzungen und Solaranlagen nördlich der Start- und Landebahn) sowie die südlich anschließenden Teilbereiche als Sondergebiet flughafenaffine Nutzungen dargestellt. Im Nordwesten des Sondergebiets „Flächen für den zivilen Luftverkehr“ befindet sich ein weiteres Sondergebiet, jedoch ohne konkrete Nutzungsbezeichnung bzw. Zweckbestimmung; es wird davon ausgegangen, dass es sich ebenfalls um flughafenaffine Nutzungen handelt. Als weitere Sondergebiete sind im Gemeindegebiet Weeze ein Sondergebiet westlich Schloss Wissen mit der Zweckbestimmung Energetische Nutzung / Aufbereitung Biomasse und Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Altenwohn- und Pflegeheim / Werkstätten Petrusheim (derzeit Entwurfsfassung der Änderung) dargestellt. Die BAB 57, einschließlich der Ausfahrt (AS Goch), sowie der Rasthof Kalbecker Forst sind als Autobahn oder autobahnähnliche Straßen dargestellt. Die im Gemeindegebiet befindlichen Landes- und Kreisstraßen sowie innerörtliche Haupterschließungsstraßen in Weeze haben die Darstellung sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen erhalten. Vereinzelt bestehen im Gemeindegebiet Flächen oder Standorte für Versorgungsanlagen oder für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser oder festen Abfällen: östlich von Weeze zwei Umspannwerke, Wasserwerk, ein Pumpwerk, innerhalb von Weeze eine Gashockdruckregleranlage (Symboldarstellungen), an der Gemeindegrenze zu Goch im Westen eine Kläranlage sowie im Bereich Hüdderath eine Kläranlage und südöstlich von Weeze eine Niederschlagsretentionsfläche (flächige Darstellung). Teilbereiche der Gemeinde Weeze werden durch Flächen für Abgrabungen eingenommen. Aufgrund der nicht rechtskräftigen 25. Änderung wird auf die Schilderung von diesbezüglichen Darstellungen verzichtet, da das Thema Abgrabungen ausschließlich in die Kompetenz der Regionalplanung fällt. Die Niers ist als Wasserfläche dargestellt und als Gewässer II. Ordnung nachrichtlich übernommen. Flächen für Wald konzentrieren sich im Gemeindegebiet Weeze in der Niederung der Niers im östlichen Teil des Gemeindegebiets sowie südwestlich von Weeze mit dem Laarbruch sowie um den Flughafen. Vereinzelte kleinere Waldflächen sind auch im Baaler Bruch sowie nördlich der Abgrabung Knappheide und der Trockenabgrabungen Weezer Hees zu finden. Große zusammenhängende Flächen für die Landwirtschaft befinden sich im Baaler Bruch nördlich des Flughafens, zwischen Goch und Weeze sowie kleinteiliger durch Flächen für Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 27 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Wald unterbrochen im Niederungsbereich der Niers im östlichen Gemeindegebiet. Zwischen den Ortslagen Weeze und Wemb sowie der Gemeindegrenze Kevelaer und im Übergang zur Staatsgrenze Bundesrepublik Deutschland und Niederlande sind ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft zu finden. Im Süden der Gemeinde Weeze ist zwischen der L 486 und der Stadtgebietsgrenze Kevelaer im Wembschen Bruch eine Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen i.S. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dargestellt, die sich mit der Darstellung Flächen für die Landwirtschaft überlagert. Für den Flughafen Weeze sind Bauschutzbereiche gemäß § 12 LuftVG und Lärmschutzzonen A/B/C nachrichtlich im Flächennutzung Weeze übernommen worden. Ebenfalls sind dem Flächennutzungsplan Bodendenkmäler und Archäologische Fundstellen zu entnehmen. Parallel der Bahntrasse verläuft eine Ferngasleitung. Das Gemeindegebiet wird von Südosten nach Nordwesten im Osten von Weeze von einer Richtfunkstrecke gequert. Für die vorliegende Untersuchung wurden weiterhin in einem Radius von 600 m um das Gemeindegebiet Weeze die Flächennutzungspläne der Nachbarkommunen Goch (http://www.stadtplanung-goch.de/), Uedem (http://www.uedem.de/c125722d004fb492/files/fnp_uedem_150dpi.pdf/$file/fnp_uedem_150dpi.pdf?openele ment) und Kevelaer (http://www.kevelaer.de/C1257463003C1CB6/html/A2EB9203350E119EC12575C10021825D) ausgewertet. Ermittelt wurden für den Siedlungsbereich Goch Wohnbauflächen, Sondergebiet Einzelhandel, Gemischte Bauflächen und Gewerbliche Bauflächen sowie nördlich des Hülmer Deiches Wohnbauflächen. Im Gemeindegebiet Weeze wurden gemischte und gewerbliche Bauflächen im Korridor 600 m ermittelt. Kenntnisse über durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen liegen für das Gemeindegebiet Uedem nicht vor. Für das Stadtgebiet Kevelaer konnten im Korridor von 600 m Wohnbauflächen, und Sonderbauflächen Wochenendhausgebiet, Sporthotel, Schießsportanlage, Traber- und Freizeitpferdesportgebiet (einschließlich der dortigen Ferienhausgebietsnutzung) ermittelt werden. Für die im Westen an das Gemeindegebiet Weeze angrenzende niederländische Gemeinde Bergen liegen folgende Informationen vor: Räumliche Planung: Diese besteht aus einem Bauleitplan für den Außenbereich 1998, für den mit Stand 2009 eine erste Revision vorliegt. Der letzte Stand (Bauleitplan 2009) ist eine Aktualisierung des Bauleitplanes für den Außenbereich (1998) in Teilbereichen bzw. für Teilflächen. Dies bedeutet, dass die Planfestsetzungen erweitert und aktualisiert wurden und dass sich einige Ziele verändert haben. Die Gemeinde Bergen arbeitet an einem neuen Bauleitplan, wobei der ganze Außenbereich aufgenommen bzw. erfasst wird. Die planerischen Aussagen sind mit den Darstellungen des deutschen Flächennutzungsplanes vergleichbar, bzw. gehen in der Detailschärfe bezogen auf die Außenbereichsnutzungen, insbesondere der landwirtschaftlichen Hofstellen darüber hinaus. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 28 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Weiterhin wurden von der Gemeinde Bergen Daten in Form des Bestimmingsplanes Siebengewald zur Verfügung gestellt, der etwa dem deutschen Bebauungsplan entspricht. Der Plan umfasst die gesamte Ortslage Siebengewald. Da der Ortsteil Siebengewald an das Stadtgebiet Goch angrenzt, wurden diese Daten für die Untersuchung nicht verwendet. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 29 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 7 Auszüge Bestemmingsplan buitengebied gemeente Bergen (1998) o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 30 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 8 Auszug aus der ersten Revision des Bauleitplanes für den Außenbereich (2009) o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 31 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen In Ergänzung zur Auswertung der o.g. Daten wurden zudem eine Ortsbefahrung und eine Luftbildauswertung mit einer Realnutzungskartierung über die Flächennutzungen im Korridor 600 m auf niederländischer Seite vorgenommen. Demnach besteht direkt an der Staatsgrenze ein zu Freizeitwohnzwecken genutztes Gebiet (Sommerhausgebiet mit einer Einzelhandelsnutzung, Gastronomie und Tankstelle) am Wezerweg. Ansonsten liegen im 600 m Korridor nur Einzelhäuser und landwirtschaftliche Hofstellen (am Ceresweg und Veenweg) mit landwirtschaftlichen Nutzflächen (vorzugsweise Fertigrasenkulturen), sowie eine Übergangszone zum NATURA 2000-Gebiet bzw. Naturgebiet, die als agrarisch genutztes Gebiet mit landschaftlichen und / oder natürlichen Werten bezeichnet werden. Auf die Schutzgebietskulisse wird in Kapitel 2.2.7 bzw. 5.1 Bezug genommen. Die genaue Lage der Wohnhäuser basiert auf den Ergebnissen der Ortsbefahrung. 2.2.7 Landschaftsplan des Kreises Kleve Für das Gemeindegebiet Weeze ist weitestgehend der Landschaftsplan Nr. 10 des Kreises Kleve (Raum Weeze) heranzuziehen (Genehmigung 1986 und Bekanntmachung 1988, 2. Änderung 2004). Angrenzend gilt im Süden der Landschaftsplan Nr. 11 Raum Kevelaer (2009), im Nordwesten der Landschaftsplan Nr. 9 für den Raum Goch (Genehmigung 1982, Bekanntmachung 1982, Stand 2004), im Norden geringfügig der Landschafsplan Nr. 7 Raum Gocher Heide (Bekanntmachung 2010) und im Nordosten der Landschaftsplan Nr. 8 Raum Uedem (Bekanntmachung 2010). Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 32 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 9 Landschaftspläne des Kreises Kleve o.M. In den Landschaftsplänen sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale verbindlich festgesetzt. Der Kreis Kleve sowie das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) haben für das Gemeindegebiet Weeze (und z.T. darüber hinaus gehend) die Schutzgebietsdaten zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurden Daten der LANUV (letzte Abfrage September 2012) übernommen. Gleiches gilt für weitere Schutzgebiete gemäß Landschaftsplänen außerhalb des Gemeindegebietes. Im Westen grenzt das Gemeindegebiet Weeze an die Niederlande (Gemeinde Bergen, Provinz Limburg). Daten bezüglich dort ausgewiesener Schutzgebiete konnten über das Internet (http://www.rijksoverheid.nl/ministeries/eleni) bezogen werden oder wurden von der Gemeinde Bergen zur Verfügung gestellt. Die Landschaftspläne bzw. die vom Kreis Kleve / KRZN zur Verfügung gestellten Schutzgebietsabgrenzungen bzw. die bei der LANUV und über das Internet abgefragten Schutzgebietsabgrenzungen stellen innerhalb des Gemeindegebietes und angrenzend an das Gemeindegebiet geschützte Flächen und Landschaftsbestandteile dar, die als Tabu- oder RestIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 33 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen riktionsflächen für die Einrichtung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wirken. Sie werden in der Makroanalyse (Teil 2) beschrieben. 2.2.8 Sonstige Schutzgebiete nach WHG/LWG NRW und sonstige Gewässermaßnahmen Für das Gemeindegebiet Weeze bzw. den Untersuchungsraum bestehen derzeit folgende durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzgebiete (die genannten Wasserwerksbetreiber gemäß Verordnungen können von den heutigen Betreibern abweichen): 1. Goch-Kalbeck (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet Goch-Kalbeck der Stadtwerke Goch GmbH (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Goch-Kalbeck vom 11.12.1995/1 Karte und Abbildung 10 2. Wasserschutzgebiet Goch-Kalbeck o.M. Kevelaer-Keylar (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Kevelaer-Keylar des Wasserwerks der Stadt Kevelaer (Wasserwerksbetreiber) – Wasserschutzgebietsverordnung Kevelaer-Keylar – vom 04.07.1988/1 Karte. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 34 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 11 Wasserschutzgebiet Kevelaer o.M. Das WSG Goch-Kalbeck erstreckt sich im Norden weitestgehend auf Gocher Stadtgebiet und reicht marginal in das Weezer Gemeindegebiet hinein. Ebenso erstrecken sich nur geringfügig nördliche Ausläufern des WSG Kevelaer-Keylar noch auf das Weezer Gemeindegebiet. Gemäß den für die Untersuchung vom Kreis Kleve / KRZN zur Verfügung gestellten Daten sowie nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf ragt von niederländischer Seite aus das Wasserschutzgebiet Bergen, Zone III in das Gemeindegebiete Weeze herein. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 35 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 12 Wasserschutzgebiet Bergen (NL) o.M. Quelle: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/viewer.htm Das Überschwemmungsgebiet der Niers ist durch Verordnung festgesetzt (in Kraft getreten am 05.02.2004). Abbildung 13 ÜSG Niers Blattschnitte o.M. (Blätter 45 bis 56) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 36 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die Niers ist das Hauptgewässer des linken Niederrheins. Sie ist gut 112 km lang und mündet bei Gennep (Niederlande) in die Maas. Sie entwässert ein ca. 1.350 km2 großes Einzugsgebiet. Der Verordnungstext und die Gebietskarten sind der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf allen Interessierten zur Ansicht oder zum Herunterladen zu entnehmen (http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Niers.html). Auf den Abdruck der einzelnen für das Gemeindegebiet Weeze und die angrenzenden Nachbargemeinden relevanter Karten 45 bis 56 wird verzichtet. Der Masterplan Niersgebiet dient der Erreichung der Gewässerverträglichkeit von Einleitungen, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern sowie der Verbesserung der Hochwassersituation im Verbandsgebiet des Niersverbandes. Die zu entwickelnden Maßnahmen unterstützen möglichst alle Ziele und wirken bestmöglich zusammen. Für das Gemeindegebiet Weeze ist als Maßnahme im Bereich des Tierparks ein breiteres, naturnäheres Profil der Niers gemäß den Angaben des Niersverbandes in Planung. Die Wasserschutzgebiete und das Überschwemmungsgebiet wurden als Shape-Daten durch den Kreis Wesel / KRZN zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Daten beruhen auf dem Datenbestand des LANUV. 2.2.9 Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB Die Gemeinde Weeze hat für die vorliegende Untersuchung eine Übersicht zu Bebauungsplänen und Satzungen gemäß § 34 und § 35 BauGB im Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt. Der zwischen der B 9 im Osten und Laar im Westen befindliche mit Bebauungsplan überlagerte großräumige rote Bereich sieht lediglich die Darstellung Flächen für die Landwirtschaft unter Ausschluss von Wohnbebauung vor. Sonstige Bebauungspläne entsprechen in ihren baulichen Nutzungen den Darstellungen von Baugebieten gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze. Die Gemeinde Weeze hat folgende Satzungen nach § 34 BauGB erlassen: § 34 BauGB Ergänzungssatzung Kuhstraße § 34 BauGB Satzung Nachtigallenweg Weiterhin hat die Gemeinde Weeze folgende Satzungen nach § 35 BauGB erlassen: Außenbereichssatzung Am Nierspass und An der Windmühle Außenbereichssatzung Laar Außenbereichssatzung Hegenerstraße. Zusätzlich wird die Ortslage Hees als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 BauGB beurteilt. Die Abgrenzung wurde von Seiten der Gemeinde Weeze im Zuge eines gemeinsamen Termins am 31.10.2012, wie in der nachfolgenden Abbildung 13 aufgezeigt, festgelegt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 37 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 14 Bebauungsplanübersicht der Gemeinde Weeze o.M. Stadt Goch Die Stadt Goch hält unter http://www.stadtplanung-goch.de/ rechtskräftige sowie im Verfahren befindliche Bebauungspläne und Satzungen nach § 35 BauGB einsehbar. Es erfolgte eine Auswertung für die an das Gemeindegebiet Weeze grenzenden Ortsteile Hülm, Goch und Pfalzdorf. Von Relevanz für die Untersuchung sind lediglich Bebauungspläne in Goch selbst, weitere Bebauungspläne in Hülm und Pfalzdorf liegen außerhalb des Untersuchungsraumes. Die Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT Goch ist im Untersuchungsraum gelegen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 38 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 15 Bebauungsplanübersicht der Stadt Goch – OT Goch o.M. Abbildung 16 Außenbereichssatzung für das Gebiet Voßheide/Voßheider Straße im OT Goch vom 27.06.1994 o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 39 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Stadt Kevelaer Für die Untersuchung wurde bei der Stadt Kevelaer eine Anfrage zu rechtskräftigen Bebauungsplänen zum Bereich Den Heyberg gestellt. Gemäß Angaben der Stadt Kevelaer vom 22.10.2012 bestehen für den Bereich Den Heyberg die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 10 Trainingszentrum für Trabrennpferde (Bekanntmachung am 28.06.1996/Inkrafttreten am 28.06.2012) und Nr. 13 Sondergebiet Traber- und Freizeitpferdesport (Bekanntmachung am 15.07.2004 / Inkrafttreten 15.07.2004). Der Bebauungsplan Nr. 13 überplant Teile des Bebauungsplanes Nr. 10 mit seinen konkreteren Festsetzungen zu den geplanten bzw. ausgeübten Nutzungen: Freizeitpferdesport / Ferienhausgebiet, Traberpferdesport, Freizeitpferdesport, Kiosk und Verwaltung, Tierarztpraxen und Verwaltung, Erlebnisbereich, Pferdesport und Casino, Wohnmobilhafen. Für den Bereich Den Heyberg besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18 (Sondergebiet Den Heyberg) aus dem Jahr 2010. Die Begründung für den Aufstellungsbeschluss lautet wie folgt: Der Pferde- und Trabrennsport hat in den vergangenen Jahren eine negative Trendwende erfahren, von der auch der Traberpark „Den Heyberg“ nicht unberührt geblieben ist. Aufgrund der zwischenzeitlich dort festzustellenden untergeordneten Bedeutung des Pferde- und Trabrennsports stehen für das ehemalige Munitionsdepotgelände Ressourcen für andere Nutzungen zur Verfügung (z.B. gewerbliche Lagerung oder andere nicht-störende gewerbliche Nutzungen). Zur alternativen Nutzung der Bunker soll eine flächendeckende Untersuchung (neue Nutzungsgliederung) durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes bauleitplanerisch vorbereitet werden. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 18, der die Bebauungspläne Nr. 10 und Nr. 13 vollständig ersetzen soll, ruht derzeit. Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand für das Stadtgebiet Kevelaer im Untersuchungsraum nicht. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 40 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 17 Bebauungspläne für den Bereich Den Heyberg der Stadt Kevelaer o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 41 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Gemeinde Uedem Für das Gemeindegebiet Uedem besteht über das Internet keine Auskunftsmöglichkeit über Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB. Aufgrund der vorgefundenen Strukturen ist davon auszugehen, dass keine Bebauungspläne sowie Satzungsbereiche nach § 34 und/oder § 35 BauGB vorliegen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 42 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen 2.3 2.3.1 Fachplanungen Militärische Anlagen Innerhalb des Gemeindegebietes Weeze befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine militärischen Anlagen. Für die Untersuchung sind jedoch die Radaranlage Uedem-Marienbaum (Radaranlage zur Luftraumüberwachung der Bundeswehr) und ihr Interessengebiet (20 km Kreis LV Radar Uedem-Marienbaum / 35 km Kreis LV Radar Uedem-Marienbaum) von Belang. Das Gemeindegebiet Weeze befindet sich innerhalb dieser Radien. Das Interessengebiet ist ein Bereich in dem Bauwerke, die in die Radarsicht hineinragen - aber auch die Topografie - die Wirkung der Radarwellen stören können, sodass die Reichweite und Zielgenauigkeit der Radaranlage beeinträchtigt werden können. Konkrete Aussagen, ob und bis zu welchen Bauhöhen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus militärischer Sicht zulässig sind, können erst getroffen werden, wenn die Lage der Zonen festgelegt wird und soweit möglich auch die darin enthaltenen WEA-Standorte und WEA-Anlagentypen bekannt sind. Auskünfte, ob das Gemeindegebiet Weeze innerhalb Nachtieffluggebiete liegt oder ob militärische Richtfunktrassen betroffen sind, bestehen derzeit nicht. Selbst wenn über dem Gemeindegebiet Weeze Nachttieffluggebiete liegen, wurden mit Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27.10.2011 die zulässigen Bauhöhen auf 213 m über Grund heraufgesetzt, sodass auch Windenergieanlagen (WEA) mit 200 m Gesamthöhe innerhalb der Nachttieffluggebiete möglich sind. 2.3.2 Airport Weeze Für den Airport Weeze besteht seit dem 20.06.2001 eine luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur zivilen Nutzung des aus der militärischen Trägerschaft entlassenen Militärflugplatzes nach LuftVG. Der Flughafen Weeze hat die amtliche Bezeichnung: Verkehrsflughafen Niederrhein, Eigenbezeichnung: Airport Weeze, IATA: NRN, ICAO: EDLV. Der Flughafenbezugspunkt weist folgende Koordinaten auf: WGS84 51° 36′ 8.69″ N, 51.602414°, 6.142172° UTM 32U 302094 5720689 6° 8′ 31.82″ E Für die vorliegende Untersuchung wurden die Koordinaten auf Gauß-Krüger-Koordinaten (GK 2) umgerechnet: 2509893,71127 5718676,5793. Seit dem 1. Juli 2010 ist der Flughafen Weeze Zollflughafen. Der Flughafen verfügt über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von 2.440 m (plus je 275 m Stopway an jedem Ende). Die Abfertigungshalle ist für 2,5 Millionen Fluggäste pro Jahr ausgelegt. Es gilt ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Dem Flughafen sind flughafenaffine Nutzungen zugeordnet. Über die Bezirksregierung Düsseldorf besteht folgende Information über Bauschutzbereiche des Flughafens. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 43 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 18 Lageplan Flughafen Niederrhein (Airport Weeze) mit Darstellung der Sichtflugkarte und des Bauschutzbereiches o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 44 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 45 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen 2.3.3 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung im Gemeindegebiet Weeze und Untersuchungsraum Im Gemeindegebiet bestehen diverse genehmigte Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung, die von verschiedenen Firmen betrieben werden und einen unterschiedlichen Fortschritt der Abgrabungstätigkeit aufweisen: von in Rekultivierung befindlichen und fast abgeschlossenen Abgrabungen bis hin zu Flächen, die noch für eine Abgrabung in Anspruch genommen werden müssen und somit langfristig in der beabsichtigten Flächennutzung gebunden sind. Die genehmigten Flächen gehen über die zeichnerischen Ziele der im Regionalplan ausgewiesenen BSAB-Flächen hinaus und stehen tlw. unter Berg- oder tlw. unter Abgrabungsrecht. Abbildung 19 Genehmigte Abgrabungen der Kies- und Sandgewinnung o.M. 2.4 Informelle und sonstige Planungen Informelle Planungen der Gemeinde Weeze in Form eines Gemeindeentwicklungskonzepts bestehen nicht. Der Rat der Gemeinde Weeze hat am 16.05.2012 der Verwaltung den Auftrag erteilt, im ersten Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf über die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Planungsraum Düsseldorf folgende Punkte zu thematisieren: Anpassung von ASB-Flächen in den Bereichen Hoogeweg (Wegfall von Flächen zu Gunsten der Wohnbauflächen im Gebiet Grafscherweg), Grafscherweg (Übernahme von Flächen aus dem Bereich Hoogeweg), Nachtigallenweg (Bereich Lerchenweg und straßenzeilige Bebauung), Klosterweg Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 46 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Überlegungen zum Dreieck zwischen York Way, Holtumsweg und Willy-Brandt-Ring (derzeit dargestellt als ASB, evtl. Umwandlung in GIB) Nordwestumgehung (planerische Übernahme) Freizeitbereich Weeze Ost (Darstellung eines Bereiches östlich der Niers mit sonstiger Zweckbindung Freizeit) Wohnen am Wasser (Darstellung eines Sondergebietes an einer be-/entstehenden Abgrabung) Umwandlungen von BSAB (Bereiche zur Sicherung und Abbau von Bodenschätzen) in Wasserflächen oder Flächen für die Landwirtschaft (für abgeschlossene Abgrabungen) Windkraftkonzentrationsflächen (generelle Aussagen zur Planungshoheit der Gemeinde) Übernahme von Sondergebietsflächen (Petrusheim und Biogasanlage Wissen) Planung der Entwicklung einer Kulturlandschaft zwischen Airport und Maasduinen Überprüfung der dargestellten Lärmschutzzonen des Airports Überprüfung der Bereiche zum Schutz der Landschaft (Vergleich der Intensität der Darstellung mit anderen Gemeinden) ASB-Entwicklung allgemein (Aufweitung des dargestellten ASB-Bereiches am Hoogeweg Richtung Kendel) Darstellung der Photovoltaikanlage auf dem Airport Im Zuge eines ersten Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 22.05.2012 zur Fortschreibung des Regionalplanes Düsseldorf hat die Gemeinde Weeze die obigen planerische Ansätze für ihr Gemeindegebiet formuliert und durch Präsentation visualisiert. Im Folgenden werden nur für die Regionalplanung relevante Punkte erläutert. Abbildung 20 Präsentation Abstimmungsgespräch Bezirksregierung Düsseldorf o.M. Umwandlung ASB in GIB Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 47 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Demnach beabsichtigt die Gemeinde Weeze für die Fortschreibung des Regionalplanes Düsseldorf eine Anpassung der ASB-Darstellung in Form der Herausnahme von Flächen im Bereich Phillipsche Wiesen (im Norden Weezes, östlich der Bahnlinie, westlich der Bebauung Grafschafter Weg sowie im Bereich des Hoogeweges (im Norden Weezes, zwischen Hoogeweg und Kendel). Stattdessen soll die ASB-Darstellung für den Hauptort Weeze, im Norden, im Bereich zwischen Grafschafterweg und Gocher Straße ergänzt werden (vorhandene Wohnbebauung entsprechend dem FNP Weeze). Weiterhin sollen im Südwesten Flächen im den Lerchenweg bzw. westlich des Nachtigallenweges sowie des Klosterwegs (vorhandenes Wohngebiet am Klosterweg) ergänzt werden. Die gewünschten Änderungen zur Aufnahme von ASBFlächen entsprechen bereits dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Über die Anpassungen des Regionalplanes Düsseldorf für den Hauptort Weeze hinaus, ist die Ausweisung einer Reserve-ASB-Fläche gewünscht. Für den südlichen Bereich des Hauptortes Weeze zwischen York Way, Holtumsweg und Willi-Brandt-Ring ist die weitestgehende Umwandlung von ASB in GIB gewünscht, wobei der derzeit rechtskräftige FNP weitestgehend der bisher gültigen Zieldarstellung des Regionalplanes entspricht. Für die verkehrliche nordwestliche Umgehung (Anbindung B 9 an die L 361 Willi-BrandtRing) des Hauptortes Weeze liegen verschiedene Alternativen vor. Abbildung 21 Variantenspektrum der L 361n (UVS Variantenvergleich – L 361n Westliche Umgehung Weeze o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 48 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Gemäß Informationen der Priorisierung Landesstraßen (Stand 25.10.2011) des MBWSV (http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv_2011/PriorisierungStrassen_22_09_2011/index.php) ist die Westliche Umgehung Weezes nicht mehr in der Liste der Straßenbauvorhaben enthalten. Im Jahre 2006 war das Vorhaben noch Teil der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (Vorhaben 23061 mit Vorhabendossier) – http://www.lvp.nrw.de/igvp/download/dossier/23061_Dossier.pdf. Abbildung 22 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. Im Zuge des ersten Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Gemeinde Weeze folgende Trasse der Nordwestumgehung L 361 mit der Fragestellung, ob ein Darstellung nachrichtlich oder textlich ohne Linienbestimmungsverfahren möglich ist, der Bezirksregierung zur Kenntnis gegeben. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 49 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 23 L 361 Westliche Umgehung Weeze (Stand 31.01.2006) o.M. Bezogen auf den Themenschwerpunkt Freizeit beabsichtigt die Gemeinde Weeze den heute bereits durch Freizeitanlagen und –einrichtungen geprägten Bereich östlich der Niers und der B 9 weiter zu entwickeln. Abbildung 24 Weiterentwicklung des Freizeitbereiches Weeze o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 50 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Ergänzend hat die Gemeinde Weeze der Bezirksregierung Düsseldorf den Wunsch nach Schaffung eines Wohnbereiches an einem Abgrabungsgewässers (Beispiel Abgrabung Knappheide) benannt. Abbildung 25 Wohnen am/auf dem Wasser o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 51 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Weiterhin hat die Gemeinde Weeze die Anregung formuliert, im Regionalplan ausgewiesene Bereiche zur Sicherung und Abbau von Bodenschätzen (BSAB) bei (größtenteils) abgeschlossenen Abgrabungen in Wasserflächen oder Flächen für die Landwirtschaft umzuwandeln. Abbildung 26 Umwandlung von BSAB-Flächen o.M. Die Gemeinde Weeze hat im Zuge des ersten Abstimmungsgespräches mit der Bezirksregierung Düsseldorf zur Fortschreibung des Regionalplanes nach Vorliegen einer aktuellen Lärmschutzzonenplanung für den Airport Weeze die Übernahme der aktuellen Lärmschutzzonen in den Regionalplan angeregt. In Zusammenarbeit zweier Abgrabungsunternehmen und der Gemeinde Weeze liegt eine Planung zur Entwicklung einer Kulturlandschaft für den südwestlichen Teil der Gemeinde Weeze zwischen dem Airport Weeze und den Maasduinen auf niederländischer Seite als Fortführung des Euregioprojektes Sand/Zand vor. Nach ersten Gesprächen unter Beteiligung des NABU, der Stichting Limburg Landschaap, der Abteilung Kulturlandschaften beim LVR, den Abgrabungsunternehmen sowie der Gemeinde liegt die Meinung vor, dass im Bereich zwischen Airport Weeze und der Maas Kulturlandschaften entstanden sind, die verbunden werden sollten. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 52 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 27 Kulturlandschaft Wember Veen o.M. Schließlich wurde die Anregung geäußert, die zeichnerische Zielformulierung Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung für das Gemeindegebiet zu überprüfen und ggf. den Landschaftsschutz auf tatsächliche Bereiche zu beschränken, die im Sinne des Landschaftsschutzes als wertvoll einzustufen sind. Da sich die Fortschreibung des Regionalplanes Düsseldorf derzeit noch in der informellen Planungsphase befindet, ohne dass ein konkreter Entwurf vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, welche Anregungen der Gemeinde in das Fortschreibungsverfahren einfließen. Die Gemeinde Weeze hat im Jahre 2004 ein Raumgutachten zur Prüfung von Flächenausweisungen für Abgrabungen nicht energetischer Bodenschätze erarbeiten lassen. Die Ergebnisse des Raumgutachtens sind in das 25. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze eingeflossen, die Flächen für Abgrabungen sowie Flächen für Abgrabungen mit aufrechter Genehmigung einschließlich der Rekultivierungsziele darstellt. Die Änderung ist jedoch nicht rechtskräftig geworden, da die Regionalplanung verbindliche Ziele zur Darstellung von BSAB im Regionalplan Düsseldorf formuliert hat. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung anzupassen. Es besteht ein Masterplan Agro-Park / Gartenbaubetrieb (Pilotprojektion für den Kreis Kleve), der für die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH (Stand 2009) erstellt wurde (http://www.wfgkreis-kleve.de/_upload/Masterplan_Agro_Park_Gutachten.pdf?documentID=21712&ext=.pdf). Im Kreis Kleve wurden Standortsuchräume identifiziert und in Hinblick auf die mögliche Einrichtung eines zusammenhängenden Gartenbaugebietes untersucht. In der Untersuchung ist der Raum Wemb (Weeze) als Suchraum zur Realisierung eines Agro-Parks mit einer Bruttoflächengröße von ca. 215 ha genannt. Der Suchraum wird derzeit landwirtschaftlich bzw. als renaturierter Bereich für den Kiesabbau genutzt. Teilweise sind Flächen als BSAB gemäß Regionalplan Düsseldorf für die Kies- und Sandgewinnung gesichert, bzw. bereits genehmigt und vorbehalten. Für die Flächen bestehen als Rekultivierung Vorgaben zur Anlage von FeuchtIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 53 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen biotopen, Waldflächen, Grünland, Baumreihen. Acker etc. Die Fläche kommt laut Untersuchung nur für die Neuansiedlungen in Betracht. Abbildung 28 Suchraum Wemb (Agro-Park-Flächen) o.M. 2.5 Sonstige umweltfachliche Planungen und Projekte Im Gemeindegebiet Weeze befinden sich Flächen, die durch Ökokonten erfasst sind: - Ökokonto Rentei Kalbeck (2007) - Ökokonto Freiherr von Loe (2006) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 54 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 29 Ökokontoflächen im Gemeindegebiet Weeze o.M Ökokontoflächen Rentei Kalbeck Ökokontoflächen Freiherr von Loe 2.6 Biotopverbund Mit der Biotopverbundplanung soll die fachlich begründete Voraussetzung geschaffen werden, Restbestände naturnaher und halbnatürlicher Biotope zu erhalten und diese Flächen sowie weitere geeignete Bereiche möglichst zu optimieren und zu verknüpfen. Gesetze wie das Landesplanungsgesetz und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Inhalte und die Umsetzung im räumlichen Planungssystem. Die Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie deren Entwicklung hin zu höheren Qualitätsstufen ist von systemaren Zusammenhängen abhängig. Biotopkomplexe können auf Dauer nur dann eine Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen, wenn sie nicht isoliert vorkommen, sondern Verbindungen und Austauschmöglichkeiten zu anderen Biotopkomplexen bestehen. So führt die Zersiedelung der Landschaft und die zunehmende Verdichtung des Raumes zum Verlust naturnaher Biotopstrukturen und Verinselung natürlicher Lebensräume. Ein dichtes Netz linearer Elemente wie z.B. Straßen und Bahnlinien verursachen weitere Trenn- und Isolationseffekte. Weitere Gefährdungspotenziale ergeben sich z.B. durch Beeinträchtigungen aus der Intensiv-Landwirtschaft oder Altablagerungen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 55 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Abbildung 30 Biotopverbundflächen o.M. Das Gemeindegebiet Weeze verfügt über großflächige Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung im Bereich des Niersverlaufs und der Kalbecksheide (Kalbecker Forst) / Sandheide zwischen der L 77 und der BAB 57 bzw. der L 6 sowie entlang der Kendel zwischen der L 361 und der Gemeindegrenze zu Goch. Kleinräumig befindet sich eine weitere Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung im Bereich Niederhelsum / Niederhelsumsche Heideschläge südlich der L 361. Dabei handelt es sich um einen kleineren Laubwaldbereich mit Teichen und teilweise Grünland im Umfeld einer Hofanlage. Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung konzentrieren sich auf das Waldgebiet Laarbruch im Übergang zur Hees mit Start- und Landebahn des Airports Weeze, einem Waldgebiet zwischen L 361 (Hülmer Deich) und dem Siedlungsbereich Hees bzw. der K 37 mit weiterer Ausdehnung Richtung Norden entlang des Ottersgrabens bis zur Niers. Im äußersten Südwesten erstrecken sich Biotopverbundflächen entlang der Spanischen Ley im Wember Veen bis zum Wembschen Bruch Richtung Den Heyberg (Kevelaer) sowie der südlichen Bruchkante der Hees. Südlich von Weeze erstreckt sich entlang der Kendel eine weitere lineare Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung, ebenso wie im Baaler Bruch entlang des Leitgrabens. Weitere Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung ergänzen die Biotopflächen mit herausragender Bedeutung in der Niersniederung entlang der Kervenheimer Mühlenfleuth, dem Niersaltarm, Gesselter Busch und Trüppenheide, nördlich Hüdderath sowie im nordöst- Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 56 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen lichen Gemeindegebiet Koppenbruch, Brauerbrüche, entlang Graben- und Nebenbächen der Niers (u.a. Steinbergsley). Gemäß Internetauftritt zum Nationalpark De Maasduinen bestehen i.S. Biotopverbund ökologische Verbindungen vom Nationalpark De Maasduinen Richtung Airport Weeze bzw. Gocher Veen / Baaler Bruch sowie Wembscher Bruch. Abbildung 31 Ökologische Verbindungen mit Umgebung (Nationalpark De Maasduinen) o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 57 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen 2.7 Unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume in NRW Die Unzerschnittenen verkehrsarmen Landschaftsräume in NRW (UZVR NRW) wurden durch Auswertung des Amtlich Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt. Sie liegen als landesweiter Datenbestand vor und können über das LANUV abgefragt werden. Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie klassifizierte Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder sonstige Anlagen und Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden. Unzerschnittene, verkehrsarme Räume sind auf Landes- und Bundesebene ein anerkannter Umweltindikator zur frühzeitigen Einschätzung der Auswirkungen einer fortschreitenden Zerschneidung der Landschaft, insbesondere auf Lebensräume für Pflanzen und Tiere und die Erholung des Menschen. Die Karte dient als Grundlage für konzeptionelle Überlegungen zur Wiederherstellung überregionaler Wanderkorridore für Tierarten und damit der Durchgängigkeit von Biotopverbundsystemen. Abbildung 32 UZVR in NRW o.M. (LANUV) Der größte unzerschnittene verkehrsarme Raum der Kategorie 10 bis 50 km² im Gemeindegebiet Weeze (UZVR-4302-005 / UZVR 4303-003 / UZVR-4302-015) erstreckt sich südlich Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 58 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen von Goch bzw. der BAB 57 bis zur K 37 im Süden und zwischen der Staatsgrenze zu den Niederlanden und der das Gemeindegebiet Weeze von Norden nach Süden querenden Bahnstrecke unter Aussparung der Ortslage Weeze bis zur Stadt Kevelaer bzw. der L 486. Erfasst werden der Niederungsbereich der Kendel, das Baaler Bruch, das Laarbruch und Teile des Schwarzen Bruchs. Östlich von Weeze befindet sich ein weiterer unzerschnittener verkehrsarmer Raum der Kategorie 10 bis 50 km² (UZVR-4303-010), der sich nach Norden parallel der L 5 bis zur BAB 57 entwickelt und im Süden durch L 464 sowie im Osten durch die K 13 begrenzt wird. Der Raum umfasst Bereiche der Niersniederung mit Niers-Altarm mit ihren Nebenbächen. Etwa die Hälfte ist ackerbaulich und ca. ein Viertel waldlich genutzt. Nördlich der L 77 wird der Norden der Gemeinde Weeze durch den UZVR-4203-040 zwischen Goch und Uedem erfasst. Unzerschnittene verkehrsarme Räume der Kategorie 5 bis 10 km² liegen im Gemeindegebiet Weeze im Norden zwischen der L 77 und der BAB 57 (UZVR-4303-014) im Bereich des Kalbecker Forstes, im südöstlichen Gemeindegebiet, östlich der B 9 (UZVR-4303-024) und südlich der L 464, zwischen der K 37 im Norden und der L 486 im Süden unter Aussparung des Airports Weeze, hauptsächlich mit dem Wembschen Bruch. Südlich und westlich der L 486 schließen sich unter Herausnahme des Bereiches Den Heyberg bis Kevelaer UZVR der Kategorie 1 bis 5 km² (u.a. UZVR-4403-030, UZVR-4403-023) an. Nördlich von Weeze gehört ein dreieckiger Raum zwischen der B 9, der BAB 57 und der L 5 der Kategorie 1 bis 5 km² an (UZVR-4303-023). Im Übergang zur Gemeinde Uedem befindet sich im Osten südlich der BAB 57 ein weiterer UZVR-4303-008 der Kategorie 1 bis 5 km². 2.8 Waldfunktionen Wälder erfüllen neben ihrem ökonomischen Nutzen vielfältige Funktionen für den Schutz des Lebensraumes bzw. der Lebensgrundlagen aber auch soziale Funktionen als Erholungsraum für den Menschen. Die Waldfunktionen sind in der sog. Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen flächendeckend dargestellt. Die Waldfunktionskartierung hat die Aufgabe, die herausgehobenen, für das Gemeinwohl besonders bedeutsamen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu erfassen und darzustellen. Gemäß den Angaben der Gemeinde Weeze (Broschüre Informationen für Neubürger) besteht ein Waldanteil von ca. 1.904 ha, entsprechend etwa 24 % des Gemeindegebietes. Nach Einstufung des derzeit gültigen LEP NRW und des Leitfadens „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2012) ist die Gemeinde Weeze im ländlichen Raum (unter 25 % Waldanteil in ländlichen Räumen = waldarm) gerade noch als waldarmes Gebiet einzustufen. Das Gemeindegebiet von Weeze weist nur einigen der bestehenden Waldflächen Waldfunktionen - auch in Überlagerung mit mehreren Funktionen) zu: Sicht-/ Immissionsschutzwald (S / J, lila Schrägschraffur) Erholungswald (rote Senkrechtschraffur) Waldfläche mit Klimaschutzfunktion (rote Schrägschraffur) Waldflächen mit Wasserschutzfunktion (blaue Schraffur) (Wasserschutzgebiete) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 59 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Waldflächen mit besonderer Zweckbestimmungen (nachrichtlich übernommen, soweit für diese Karte notwendig, förmlich ausgewiesen bzw. in Vorbereitung) Wasserschutzgebiet, Grundwassergewinnungsanlage, Heilquellenschutzgebiet, Grundwasservorratsgebiet, Überschwemmungsgebiet, Wasserrückhaltebecken Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne Schraffur) Schutzgebiet mit naturkundlicher, wissenschaftlicher oder landschaftspflegerischer Zielsetzung (Bestand und Planung) Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Flächenhaftes Naturdenkmal, Naturwaldzelle Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc. Abbildung 33 Waldfunktionen im Gemeindegebiet Weeze o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 60 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 61 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Waldflächen mit besonderer Zweckbestimmungen (nachrichtlich übernommen, soweit für diese Karte notwendig, förmlich ausgewiesen bzw. in Vorbereitung) Wasserschutzgebiet, Grundwassergewinnungsanlage, Heilquellenschutzgebiet, Grundwasservorratsgebiet, Überschwemmungsgebiet, Wasserrückhaltebecken Waldflächen zum Schutz natürlicher, wissenschaftlicher und kultureller Objekte (grüne Schraffur) Schutzgebiet mit naturkundlicher, wissenschaftlicher oder landschaftspflegerischer Zielsetzung (Bestand und Planung) Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Flächenhaftes Naturdenkmal, Naturwaldzelle Grüne Pfeile: kleine Restwaldzellen, Windschutzstreifen etc. Bei den Kategorien überwiegt die Stufe 2 (Waldfunktion beeinflusst aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine weite Schraffur; Stufe 1 bedeutet: Waldfunktion bestimmt aufgrund örtlicher Bedeutung die Bewirtschaftung des Waldes – Darstellung durch eine enge Schraffur). Für die Waldgebiete im Gemeindegebiet gilt im Wesentlichen: Waldflächen im Übergang zum Gemeindegebiet Uedem vordringlich Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2, abschnittsweise überlagert mit Waldfläche mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion Sichtschutz Stufe 2 (Bereich Steinbergen und Abgrabung) Waldflächen im Übergang zum Stadtgebiet Goch beidseits der L 77 im Bereich Sternberg Erholungswald Stufe 2 z.T. in Überlagerung mit Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II und III Waldflächen westlich der Bahnstrecke im Bereich Knappheide Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldfläche im Bereich Niederhelsum und im Baaler Bruch am Bültenweg Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldflächen westlich Weeze im Bereich der Kendel und Ottersgraben Gebiet mit kleineren Restwaldflächen, Windschutzanlagen, Baumreihen und Einzelbäumen, die für die Landschaftsökologie und das Lokalklima von besonderer Bedeutung sind Waldflächen nördlich Hees zwischen L 361 und K 37 Waldfläche mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldflächen im Niers-Altarm östlich von Weeze mit mehreren kleineren Teilflächen Erholungswald Stufe 2 Waldflächen im Osten im Übergang zum Stadtgebiet Kevelaer sowie nördlich und südlich der L464 mit mehreren Teilflächen überwiegend Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldflächen östlich Weeze im Bereich Niers-Altarm Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II und III Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 62 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Östliche Waldflächen des Laarbruchs westlich Laar Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldflächen im Bereich Hüdderath, westlich der B 9 Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Stufe 2 Waldflächen im Bereich des Airports Weeze (weitestgehend Start- und Landebahn; westlich Ottersgraben, südlich der K 37, St. Petrusheim sowie an der Bruchkante Weezer Hees Waldflächen mit Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktion – Sichtschutz sowie tlw. in Überlagerung mit Waldflächen mit Klimaschutzfunktion oder ausschließlich Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Waldflächen im Wembschen Bruch beidseits der L 486 Waldflächen mit Klimaschutzfunktion Der Verlauf der Niers ist zudem als Überschwemmungsgebiet dargestellt. Verteilt über das Gemeindegebiet besteht die Darstellung LSG = Landschaftsschutzgebiet. Im Süden des Gemeindegebiets besteht mit Übergang zum Kevelaer Stadtgebiet ebenfalls die Darstellung Flächen mit besonderer Zweckbestimmung in Vorbereitung Wasserschutzgebiet Zonen II und III. 2.9 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sind Kulturlandschaften zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Eine historische Kulturlandschaft ist Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und substanziell greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumisst, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die historische Kulturlandschaft ist zugleich das Umfeld einzelner Kulturlandschaftselemente oder Denkmale. Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder ihrer Teile liegt in beiden Fällen im öffentlichen Interesse. Gemäß den Ausführungen ‚Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW’ (November 2007), einem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, als Grundlage für die landes- und regionalplanerische Umsetzung, soll die erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in NRW als Chance begriffen werden, neue Entwicklungspotenziale zu nutzen, die sich durch die kulturhistorische und ästhetischgestalterische Dimension der Kulturlandschaften flächendeckend in der Dynamik der Landschaftsentwicklung, im näheren Lebensumfeld der Bürger und für die Identität des Landes und seiner Teilregionen ergeben. In Anlehnung an internationales Recht (UVP-Recht) stellt der kulturlandschaftliche Fachbeitrag Ausschnitte der Kulturlandschaft besonders dar, wenn sich in ihnen die historischkulturlandschaftliche Substanz in besonderer Weise verdichtet oder das Inventar in der Summe bestimmte Wertschwellen übersteigt (überregional, landesweit, national oder international bedeutsam). Diese bedeutenden Landschaften werden im Fachbeitrag entsprechend der Aufgabenstellung innerhalb der Raumordnung als bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche bezeichnet. Die wertende Festlegung beruht auf der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 63 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen wissenschaftlich begründeten Aussage wenigstens einer der beteiligten Disziplinen. Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind von überregionaler historischer Bedeutung oder repräsentieren für eine Region besonders typische Entwicklungen. Sie können die gesetzlichen Anforderungen des DSchG (Denkmal, Denkmalbereich) oder des BNatSchG / LG NRW (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erfüllen. Darüber hinaus entsprechen sie den „historisch, kulturell oder archäologisch bedeutenden Landschaften“ der UVP-Richtlinie der EU bzw. den „archäologisch bedeutenden Landschaften“ des UVPG. Landesplanerische Ziele sind die Erhaltung der wertgebenden Merkmale und Bestandteile (Elemente, Strukturen und Erscheinungsbild) sowie die behutsame Weiterentwicklung. Daraus ergibt sich eine ausschließlich auf die Erfordernisse der Raumordnung hin orientierte Bewertung mit dem Ziel, konkrete kulturlandschaftliche Vorbehalts- und Vorranggebiete zu ermitteln. Hierzu werden die fachlichen Betrachtungsansätze der Kulturlandschaftspflege, der Bau- und Bodendenkmalpflege, der Landschafts- und Baukultur sowie der historischen Geographie einbezogen. Als landesbedeutsam sind Kulturlandschaftsbereiche ausgewählt worden, die von besonders hoher Bedeutung und Repräsentanz sind sowie planerische Relevanz auf Landesebene haben. Sie werden als Vorschlag für raumordnerische Vorranggebiete zum Erhalt des landschaftlichen und kulturellen Erbes verstanden. Wenn nur Teile eines bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches und seiner Ausstattung als herausragend und landesbedeutsam bewertet wurden, erfolgte vielfach eine vom Flächenumfang her verringerte Darstellung. Aus pragmatischen Gründen wurden benachbarte Kulturlandschaftsbereiche zusammengefasst, wenn ihnen jeweils eine Landesbedeutung attestiert wurde. Abbildung 34 Ausschnitt - Kulturlandschaften in NRW o.M. (LVR/LWL) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 64 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die Gemeinde Weeze wird im Nordosten von der Kulturlandschaft „Niersniederung“ (12) und im Südwesten von der Kulturlandschaft Maasterrassen (13) erfasst. Im Nordosten grenzt direkt an das Gemeindegebiet Weeze die Kulturlandschaft Niederrheinische Höhen (11). Niersniederung (Auszug soweit Aussagen für das Gemeindegebiet Weeze zu entnehmen sind) Die Kulturlandschaft „Niersniederung“ umfasst den südlichen Kreis Kleve sowie den zentralen Kreis Viersen. Das sanft nach Nordwesten abfallende Gelände wird von der Niers und ihren Nebenflüssen wie die Kendel im Gemeindegebiet Weeze als lineare Determinanten für die kulturlandschaftlichen Strukturen bestimmt. Die Abgrenzung zur Kulturlandschaft „Niederrheinische Höhen“ wird insbesondere durch den Anstieg zu den Sanderflächen markiert. Im Westen ist die Grenze vor allem naturräumlich durch das Relief und die hydrologischen Verhältnisse erklärt (Kulturlandschaft „Maasterrassen“). Bereits in den jüngeren Metallzeiten ist von einer weitestgehenden Entwaldung durch die Bewohner auszugehen. In römischer Zeit war das Gebiet als Kornkammer der umliegenden Städte und Militärlager planmäßig erschlossen. Der Bereich der unteren Kendel (KLB 12.01 – Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (Vorbehaltsgebiet) mit zahlreichen vorgeschichtlichen und römerzeitlichen Siedlungsplätzen belegt die frühe Besiedlung des Raumes. Vorgeschichtliche Siedlungsplätze bei Weeze und Kervenheim sind Zeugnisse der frühen Besiedlung der Niersniederung. Die heutige Siedlungsstruktur mit Einzelhöfen wurzelt in der frühund hochmittelalterlichen (Wieder-)besiedlung – die Ränder der Niersterrassen waren optimale Standorte dafür. Den spätmittelalterlichen Stadtgründungen liegen territoriale Machtansprüche zugrunde. Die Niers wurde ein wichtiger Mühlenstandort. Ebenfalls war die Niers aufgrund der relativ unzugänglichen feuchten Auen und Brüche ein idealer Standort für Burgen, feste Häuser und Herrensitze. Viele Burgen sind aufgrund der veränderten Waffentechnik und der Residenzfunktion im 17. und 18. Jh. in Schlösser mit Park-, Gartenanlagen und Alleensystemen umgewandelt worden. Die durch die Niersregulierung und –begradigung stark zugenommene Stromgeschwindigkeit führte zu einer Tiefenerosion und zu einer gewissen Austrocknung der Aue. Durch die Meliorationen der Brüche wurden auch Ackerbau und intensive Viehzucht mit Fettweiden in den ehemaligen Auen- und Bruchgebieten möglich. Die kulturlandschaftlich prägende Wirkung der zahlreichen Wassermühlen mit zugehöriger Technik, der vielen kleinen und großen Wasserburgen und Schlösser mit ihren Gräben und der Klöster ist im Rahmen der Renaturierungsmaßnahmen zu bewahren. Auskiesungen sind in der Niersaue in der Regel aufgrund des reichhaltigen kulturellen Erbes nicht kulturgüterverträglich und sind auf Bereiche außerhalb der Aue zu begrenzen. Maasterrassen Die Abgrenzung der Kulturlandschaft „Maasterrassen“ wird vor allem durch die Höhenlage und Geomorphologie sowie die geologische Entstehung mit Mooren und feuchten Bruchgebieten geprägt. Aus kulturlandschaftlicher Sicht handelt es sich hier vornehmlich um ein Gebiet mit vielen ehemaligen Heiden und Mooren, die im Vergleich zu Nachbarräumen relativ spät kultiviert und besiedelt worden sind. Im Norden bildet der Hülmer Deich die Grenze zum Altsiedland im Kendelgebiet. Im Osten und Süden bildet die Reihung der Orte bzw. Städte Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 65 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Weeze, Kevelaer, Geldern, Pont und Straelen die Grenze und im Westen die Staatsgrenze. Die Maasterrassen liegen komplett im Kreis Kleve. Die Kulturlandschaft „Maasterrassen“ als Teil der Flussterrasse fällt von Süden nach Nordwesten zur niederländischen Grenze von 35 auf 15 m ü. NN ab. Die breite Ebene, in der die Landschaft nach Nordwesten ausläuft, ist von vielen ehemaligen bzw. rezenten Gewässerniederungen durchzogen. Die kiesigen Sande tragen insbesondere in diesen Niederungen teilweise sandig-lehmige, vereinzelt tonige Überlagerungen. Stellenweise treten auch Niedermoortorfe wie das Gocher Veen auf, die größtenteils abgebaut wurden und heute vereinzelt Stillgewässer sind. Entlang der zahlreichen Gewässer befinden sich hauptsächlich Wiesen, Weiden und einige Bruchwälder. Die übrigen Flächen sind vorwiegend als Ackerland genutzt mit eingestreuten Waldflächen, oft mit Nadelholzbestockung. Entlang der niederländischen Grenze heben sich die durch Niederungen isolierten Hauptterrassenplatten der Twistedener Sandplatten um etwa 15 m über die Umgebung heraus. Die forstwirtschaftlichen Flächen sind über alle Gebiete verteilt. Neben der Grünlandnutzung entlang der Täler und der sonst ackerbaulichen Nutzung liegen stellenweise auch gartenbauliche Flächen. Die Anfänge der Besiedlung reichen in der Umgebung von Baal, Wemb, Twisteden und Walbeck bis ins Neolithikum zurück. Die Hochflächen zwischen Niers- und der Maas-Niederung sind geprägt durch sandige Böden, die als wenig siedlungsgünstig anzusehen sind. Entlang der Terrassenkanten erstreckten sich die Siedlungsflächen, während die Gräber sich auf den landwirtschaftlich wenig nutzbaren Höhen erstreckten. Für die Metallzeiten ist von einer eher lockeren Nutzung der Maas-Terrassen auszugehen. Im nahen Umfeld der Siedlungsplätze liegen innerhalb der Siedlungskammern die Nutzungsareale. Durch den intensiven Gebrauch von Holz ist von einer weitgehenden Entwaldung der ehemals Baum bestandenen sandigen Hochflächen zumindest in der älteren Eisenzeit auszugehen; ausgedehnte Heideflächen prägten die Landschaft. Von einer Besiedlung des Areals in römischer Zeit zeugen Keramikfunde vornehmlich aus den Gebieten der Twistedener Sandplatten. Neben römischen Gräbern wurden hier auch mehrere Hinweise auf römische Straßenverläufe vorgefunden. Die erste Erwähnung Walbecks erfolgte 1250. Für Twisteden und Wemb gilt das Gleiche. Die hochmittelalterliche Siedlung Baal befindet sich auf der Randlage zwischen den feuchten Bruchgebieten und der Terrasseninsel Hees. Mit Ausnahme des Laarbruchs und des Baaler Bruchs, die im 14. Jh. kultiviert worden sind, sind die Feucht- und Heidegebiete sowie Moore erst um 1900 kultiviert worden. Das Laarbruch, das heute als Flugplatz genutzt wird, wurde im Spätmittelalter unter der Leitung von holländischen Lokatoren (Unternehmer) kultiviert. Der östliche Teil des Laarbruchs ist heute weitgehend bewaldet. Dort sind die bei der spätmittelalterlichen Kultivierung entstandenen Hufenstreifen teilweise erhalten geblieben. Außerdem sind der Leitgraben und Ottersgraben als Entwässerungsgräben Relikte dieser Epoche. 1954 wurde im westlichen Teil des Laarbruchs nördlich von Wemb von den Briten ein militärischer Flughafen angelegt, der am 30. November 1999 von der britischen Royal Air Force aufgegeben wurde. Seit 1999 wird er als ziviler Flughafen genutzt und ausgebaut. Das Baaler Bruch wurde aufgrund von Entwässerungsproblemen bis ca. 1900 als sumpfige Allmende genutzt. Ab ca. 1900 wurde dieses Bruchgebiet mit der Hülmer Heide, dem Schwarzen Bruch sowie dem Gocher Veen erneut melioriert und kultiviert. Das Erschließungsmuster des Baaler Bruchs baute auf die misslungene spätmittelalterliche Kultivierung mit dem damals angelegten Leitgraben auf. Diese kultivierten Gebiete kennzeichnen sich durch rechtwinklige Wegen- und Grabennetze und Parzellen, die heute eine gemischte Landnutzung mit Acker und Grünland aufweisen. Im Gocher Veen wurde vor der Kultivierung Torf gewonnen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 66 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Das Baaler Bruch hat die deutlichste Kultivierungsstruktur, während das Parzellengefüge des Schwarzen und des Wembscher Bruchs nicht so lang gestreckt und regelmäßig ist. Das St. Petrusheim westlich von Baal ist von der Franziskaner Bruderschaft 1920 als Arbeiterkolonie errichtet worden. Aufgrund der Kultivierung und Entnahme von Heideplaggen seit dem Hochmittelalter sind durch Verwehungen Sanddünen entstanden. Diese Sanddünengebiete und Heiden sind am Ende des 19. Jahrhunderts mit Kiefern aufgeforstet worden und haben heute eine wichtige Naherholungsfunktion. Von Kevelaer aus bestehen bedeutsame Sichtbeziehungen, auch Richtung Weeze. Die Kulturlandschaft „Maasterrassen“ wird geprägt von den höher gelegenen Terrasseninseln als Altsiedelgebieten mit den mittelalterlichen Siedlungen Walbeck, Twisteden, Baal auf der Hees sowie die Ortschaften Auwel, Holt und Vorst und den feuchten Niederungsflächen, die aus Bruchgebieten und Moorgebieten bestehen und seit ca. 1900 kultiviert wurden. Die Siedlungsstruktur des alten Siedellandes ist außer Walbeck und Twisteden mit mehr oder weniger lockeren Reihungen von Einzelhöfen und Straßendörfern linear geprägt. Vereinzelte Windmühlen prägen das Landschaftsbild. Die Kultivierung des Bruchgebiets mit vor allem linear geprägten Strukturen um 1900 ist heute noch gut ablesbar. Diese Kultivierungsflächen sind strukturell gut nachvollziehbar. Auffällig sind die geraden, linienhaften Strukturen der jung besiedelten Heide- und Moorgebiete mit Wegen, Straßen, Gräben sowie die wege- und gewässerbegleitende Hecken- und Baumreihen, die für die Bruchgebiete wichtige Landschaftselemente darstellen. Die Gliederung dieser Kulturlandschaft wird von den Gewässern und Gräben und den vielfach begleitenden Baumreihen und Hecken verstärkt. Beibehaltung der Heideaufforstungen; die Aufforstungen, die durchgeführt worden sind, um die Sandböden gegen Erosion zu schützen, markieren eine wichtige Phase der Forstwirtschaft Erhalt des erlebbaren Nebeneinanders mittelalterlicher und neuzeitlicher Siedlungsstrukturen auf den Terrasseninseln bzw. in den tiefer gelegenen Feuchtgebieten, die trotz Veränderungen erkennbar gebliebenen Siedlungs- und Parzellierungsformen Schutz und Erhalt der Boden- und Baudenkmäler, Schutz der kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkerne sowie der o.g. Blickbeziehungen Beibehaltung der Ablesbarkeit kultivierender menschlicher Tätigkeit der unterschiedlichen Epochen in dem Wegesystem, Pflanzreihungen, Gewässerregulierungen, Landnutzungsarten und Bewirtschaftungsformen; das „Rechtwinklige“ und „Regelmäßige“ ist für die um 1900 kultivierten Gebiete geradezu charakteristisch die aufgelisteten wertvollen Kulturlandschaftsbestandteile haben einen hohen historischen Zeugniswert und sind landschaftsbildwirksam, woraus sich das Erfordernis für einen Umgebungsschutz ableitet. 2.10 Naturräumliche Gegebenheiten Die naturräumlichen Gegebenheiten eines Raumes resultieren im Wesentlichen aus den geologischen, morphologischen, hydrologischen und klimatischen Voraussetzungen und der historischen Entwicklung der Landschaft. Die naturräumlichen Einheiten zeichnen sich durch charakteristische pedologische Verhältnisse und natürliche Vegetation aus und bilden ent- Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 67 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen sprechend der spezifischen Standortbedingungen die Grundlage für die Ausbildung von Biotopen und Nutzungsformen einer Landschaft. Das Gemeindegebiet von Weeze gehört naturräumlich zum Niederrheinischen Tiefland (Haupteinheit 57), welches im Tertiär überflutet und im darauffolgenden Quartär maßgeblich durch die von Rhein (und Maas) mit Nebenflüssen geschaffenen Terrassen und Flussauen und auch Resten von Stauchwällen und Sanderflächen der Saale-Vereisung geprägt wurde. Im Untersuchungsraum ist im Wesentlichen die Haupteinheit „Niersniederung“ vorzufinden, die im äußersten Nordosten, Richtung Uedem, in die „Niederreihnischen Höhen“ übergeht: Abbildung 35 Ausschnitt – Naturräumliche Gliederung o.M. (BfLR) Haupteinheit 572 – Niersniederung Die Niersniederung erstreckt sich zwischen den Niederrheinischen Höhen und den KempenAldekerker Platten im Bereich der breiten Niederterrasse der unteren Niers. Der überwiegende Flächenanteil wird dabei von der Unteren Niersebene (Ordnungsnummer 572.0) eingenommen, die von vielen flach eingetieften Talauen und Niederungen durchzogen wird. Der Westen bzw. Südwesten (entlang der Staatsgrenze) wird von höheren Terrassenresten der Twistedener Sandplatten (Ordnungsnummer 572.1) unterbrochen. Die Untere Niersebene wiederum gliedert sich im Gemeindegebiet in verschiedene Landschaftsräume: Dominiert wird der Raum durch das „Kevelaer Donkenland“ (572.01) mit von sandig-lehmigen Hochflutablagerungen überdeckten Sand- und Kiesschichten. In einigen Teilbereichen sind die Donken von mächtigeren Flugsanden und Dünenfeldern überlagert. Zu nennen sind hier z.B. die Sandheide nordöstlich von Weeze oder die Schravelensche Heide nordöstlich von Kevelaer. Nährstoffarme podsolige Braunerden mit Forstflächen und vielfach ackerbaulich genutzte Areale haben die natürlichen Waldgesellschaften weitgehend verdrängt. Weit in die Donkenplatten hineinreichende Bäche und Gräben (Niers und NebenIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 68 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen bäche) haben gewundene Auen und Niederungen entstehen lassen, die durch Grundwasserböden und auch Moore/ Anmoore geprägt sind. Neben vorherrschenden Grünlandflächen sind hier auch noch Reste naturnaher Wälder erhalten geblieben. Vor den höher ansteigenden Terrassen im Südwesten des Donkenlandes hat sich eine relativ feuchte Zone entwickelt (Laarbruch, Schwarzes Bruch), wo noch größere Waldflächen, vor allem Nadelholzforste, verbreitet sind. Nordwestlich Weeze ändert sich die Struktur der Niederterrassenebene: Die deutliche Zergliederung der Ebene durch Rinnen tritt zugunsten einer größeren Ausdehnung der Platten zurück. Der Charakter der Donkenlandschaft ist damit erkennbar weniger ausgeprägt. Der sandig-kiesige Untergrund ist allerdings auch in der sog. „Gocher Ebene“ (Ordnungsnummer 572.02) vorherrschend, gegliedert durch die breite Niederung der Niers und der Kendel mit Gleyen und Anmoorgleyen. Vor dem Nordrand der isolierten Platte der Hees steht der Grundwasserspiegel verbreitet oberflächennah an. Auf den sandigen Böden des „Baaler Bruches“ (Ordnungsnummer 572.03), die von unterschiedlich mächtigen Sandauflagen überdeckt sind, haben sich Gleye mit podsoligen oder auch anmoorigen Standortcharakteristika entwickelt. Zwischen Niers und Maas haben sich aus der Niederterrassenebene scharf begrenzte höhere, isoliert gelegene Terrassenplatten herausgebildet, die durch schmale Streifen unterbrochen werden. Der Westen und Südwesten des Untersuchungsraumes ist somit Bestandteil der „Hees-Hauptterrassenplatte“ (Ordnungsnummer 572.10) bzw. der „Twistedener Hauptterrassenplatte“ (Ordnungsnummer 572.12). Die leicht wellige Platte der Hees südwestlich Weeze erhebt sich relativ steil aus der flachen Umgebung heraus, geprägt durch sandigkiesige Terrassenablagerungen mit Flugsandüberdeckungen und Dünenfeldern. Ehemals großflächig verheided, werden die podsoligen Böden bzw. auch Plaggenesche heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Ähnliche Charakteristika weist die Twistedener Hauptterrassenplatte westlich Twisteden auf, die den äußersten Süden des Untersuchungsraumes tangiert. Ein etwa 1,5 km breiter niedrig gelegener Sandstreifen trennt die zuvor genannten Terrassenplatten. Der ehemals durch einen hohen Grundwasserstand gekennzeichnete „Wembscher Bruch“ (Ordnungsnummer 572.11) wird von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogen. Der sich nach Westen verbreiternde Landschaftsraum setzt sich jenseits der Landesgrenze fort und wird auf niederländischer Seite durch ein ausgedehntes Dünengelände begrenzt. Haupteinheit 575 - Niederrheinische Höhen Der äußerste Nordosten des Untersuchungsraumes ist Bestandteil der Nordwest-Südost verlaufenden Niederrheinischen Höhen, hier der sog. Pfalzdorfer Höhen. Es sind dies im Wesentlichen Eisrandbildungen der Saale-Eiszeit (Drenthe) mit Stauchendmoränen und angelagerten, später von Rheinarmen durchschnittenen Sanderterrassen. Auf der eisabgewandten Seite des geschlossenen Höhenzuges, d.h. entlang des Südwest-Randes, haben sich ausgedehnte, sanft geneigte Sander-Flächen gebildet. Das hier den Untersuchungsraum tangierende Pfalzdorfer Löss-Plateau (Ordnungsnummer 574.40) mit großflächiger Löss- und Sandlössbedeckung wird in der westlichen etwa 300 m bis 1,5 km breiten Randzone, die auch markante Steilkanten und Hänge umfassen kann, von Flugdecksand bedeckt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 69 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen (Quelle: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG – Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 95/96 Kleve/Wesel, 1977). 2.11 Geologisch schutzwürdige Objekte Als aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdige Objekte gelten Elemente, die die Entwicklung und Entstehung der Erde bzw. der Landschaft dokumentieren. Sie können außerordentlich vielgestaltig und auch größenmäßig sehr unterschiedlich sein. Entsprechend der naturräumlichen Gegebenheiten umfassen die Objekte im Gemeindegebiet bzw. Untersuchungsraum fluviatil geprägte Erscheinungen im Einflussbereich von Niers und Kendel sowie morphologisch bedeutsame Geländeformen. Die Lage dieser geologisch schutzwürdigen Objekte ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abbildung 36 Geologisch schutzwürdige Objekte o.M. Es können u.a. aufgeführt werden „Kendel westlich bzw. südwestlich Goch“ (GK-4302-001), „NSG Niersaltarm östlich Weeze“ (GK-4303-016) bzw. kleinere Bereiche von Niersaltarmen (westlich Schravelnsche Heide - GK-4303-021; nahe Büssenhof - GK-4303-010), „Erosionsrand der Uedemer Hochfläche östlich Goch“ (GK-4303-008), „Terrassenkante der Hees bei Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 70 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen St. Petrusheim“ (GK-4302-003), „Sand-Kiesgrube im Norden der Hees“ (GK-4303-002), „Inselterrasse beim Vasenhof“ (GK-4303-007), mehrere unterschiedlich große Dünengebiete im Bereich Sophienbusch (GK-4303-013, GK-4303-019) oder nahe Forsthaus Wemb (GK-4303002). 3 SCHUTZGÜTER 3.1 Geologie und Boden Die zuvor erläuterte naturräumliche Gliederung spiegelt die durch quartäre (pleistozäne und holozäne) und tertiäre Ablagerungen geprägten geologischen Verhältnisse am Niederrhein bzw. im Raum Weeze wider. Das gesamte Tertiär war durch zunehmend nach Süden ausgreifende Senkungsvorgänge und nachfolgende wiederholte Meerestransgressionen bestimmt, die zur Ablagerung mächtiger tonig-sandiger Schichten führte. Nach Rückzug des Meeres am Ende des Tertiärs prägten fluviatile Erosions- und Sedimentationsprozesse die oberflächennahen Schichtenabfolgen. So stehen im Bereich der Unteren Niersebene verbreitet Hochflutlehme und Hochflutsande über jüngeren Niederterrassensedimenten an, in die sich zahlreiche Rinnen mit Auenlehmen und –sanden eingetieft haben. Weiter westlich, im Bereich des Baaler Bruches, sind stark sandige Schichten über älteren quartären Niederterrassensedimenten verbreitet. Unterschiedlich mächtige Flugsandschichten im Bereich des Landschaftsraumes der Twistedener Sandplatten bedecken dagegen sandig-kiesige Sedimente der oberen Mittelterrasse und jüngeren Hauptterrasse (ältere Kalt-/ Warmzeiten). Bereichsweise sind darin inselartig eingebettete fein- bis mittelsandige Dünenfelder vorzufinden. Der zuvor beschriebene Naturraum der Niederrheinischen Höhen am Nord- / Nordostrand des Untersuchungsraumes wird von oberflächig anstehendem Löss- und Sandlöss dominiert, der hier flächig die Sander überlagert. Tertiäre oder ältere, kreidezeitliche Schichten sind im gesamten Untersuchungsraum oberflächennah nicht verbreitet. (vgl. auch Geologische Karte NRW Blatt C 4302 Bocholt und C 4702 Krefeld). Die Herausbildung unterschiedlicher Naturräume, u.a. aufgrund der geologischen Verhältnisse und den damit verbundenen Sedimenten spiegelt sich auch in der Verbreitung der im Untersuchungsraum vorherrschenden unterschiedlichen Bodentypen wider. Das weite Flächen des Gemeindegebietes bzw. des Untersuchungsraumes einnehmende Donkenland bzw. die Gocher Ebene im Nordwesten wird im Wesentlichen von Braunerden dominiert (B5, B6, B72, B8). Entsprechend der jeweiligen Ausgangssubstrate handelt es sich um eher stark sandige Lehmböden bis hin zu lehmigen Sandböden unterschiedlicher Ertragsleistung. Im Einflussbereich sandiger Hochflutlehme entstanden ertragreiche Parabraunerden ((g)L4). Ertragsarme, stark wasserdurchlässige Sandböden führten dagegen zu Podsolierungen der anstehenden Braunerden (pB82). Innerhalb dieser terrestrischen Böden eingebettete Rinnen von Niers, Kendel und deren Nebenbächen stehen Gleye und Auengleye an (z.B. G2, G4, G5, G7). Im Auenrand-Bereich sind bereichsweise auch Anmoorgleye (hG2, hG8) verbreitet. In den Altwasserrinnen sind darüber hinaus Niedermoore aus Niedermoortorf (Hn1, Hn2), z.T. mit sandig-lehmigen Deckschichten vorzufinden. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 71 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Flugsande und Hochflutsande bilden das Ausgangssubstrat für flächig im Bereich des Baaler Bruches verbreitete Gleye, stellenweise auch Podsol-Gleye (G8, pG8). Richtung Süden, entlang des Randes der Hees, entstand ein schmales Band mit Anmoorgley bzw. auch Moorgley (hG8). Eine hohe Wasserdurchlässigkeit und meist geringe Sorptionsfähigkeit kennzeichnen die zumeist ertragsarmen Sandböden. Auch die Twistedener und Heeser Terrassenplatten werden von sandigen, mitunter auch steinig-kiesigen Ausgangssubstraten geprägt. Flächig verbreitet sind vor allem podsolige Braunerden (pB81, pB82, pB83, pB84) und Braunerde-Podsole bzw. Gley-Podsole (bP8, gP8). Aufgrund des hohen Sandanteils sind auch diese Böden (sehr) ertragsarm, verbunden mit einer hohen Wasserdurchlässigkeit und geringem Puffervermögen für Nähr- und potenzielle Schadstoffe sowie geringer nutzbarer Wasserkapazität. Entlang des Ostrandes der Terrassenplatten wurden zur Bodenverbesserung Plaggen aufgebracht. So entwickelten sich hier über Braunerden sog. Braune Plaggenesche (E7, E81, E82) sowie durch künstlichen Bodenauftrag im Bereich der Gleye und Gley-Podsole Graue Plaggeneschböden (E83, E84). Es handelt sich um tiefreichend schwach humose, z.T, schwach lehmig-schluffige Feinsandböden mit meist mittlerer Ertragsleistung. Der zwischen diesen beiden Terrassenplatten gelegene Wembscher Bruch wird ebenfalls von unterschiedlichen Gleyen dominiert, die bei eher lehmigen Bestandteilen zu BraunerdeGleyen oder infolge von Grundwasserabsenkungen aufgrund der (stark) sandigen Substrate zu Podsol-Gleyen entwickeln (G7, G82, pG83). Die Bodeneinheiten setzen sich jenseits der Landesgrenze fort, unterbrochen durch ein unterschiedlich breites Band von Podsolen (gP8, P8) im Bereich des Dünengürtels (Naturpark De Maasduinen). (vgl. auch Bodenkarte NRW Blatt L 4302 Kleve und L 4502 Geldern). Große Areale der zuvor genannten sandigen, mitunter auch lehmigen Böden sind gemäß Geologischem Dienst als schutzwürdige Böden klassifiziert. So gelten Bereiche der Braunen und Grauen Plaggenesche am Nordrand der Hees als auch am Ostrand der Sandplatten als sehr schutzwürdige (Stufe 2) und besonders schutzwürdige (Stufe 3) Archive der Natur- und Kulturgeschichte (sw?_ap: E7, E81, E84; E82). Die im Gebiet verbreiteten Moorböden (sw?_bm; Hn1, Hn2), Grundwasserböden (sw?_bg; G3, G8, hG2, hG8) und tiefgründigen Sandböden (sw?_bx; P8, bP8, pB81, pB82, pB83, pB84) im Bereich des Baaler-Bruches, innerhalb der Niers- und Kendelaue sowie im Einflussbereich der Dünen gelten entsprechend dem Biotopentwicklungspotenzial/ Extremstandort als schutzwürdige Böden der Stufe 1 bis –schutzwürdig- bis Stufe 3- besonders schutzwürdig. Bedingt durch die meist sandigen Ausgangssubstrate sind aufgrund ihrer Regelungs-/ Pufferfunktion (sw?_ff) als schutzwürdig eingestufte Böden auf Bereiche des Donkenlandes und der Gocher Ebene beschränkt. Die hier allerdings weit verbreiteten Braunerden (B5) und Parabraunerden ((g)L4) sind der Klasse 1 zugeordnet (vgl. auch Auskunftssystem BK 50, Karte der schutzwürdigen Böden, GEOLOGISCHER DIENST). Informationen über Altlastenstandorte standen für die Untersuchung nicht zur Verfügung. Angaben zu Bodenbelastungen (z.B. digitale Bodenbelastungskarten gemäß Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf zur Ermittlung von Gehalten des Oberbodens an Schwermetallen und schwer abbaubaren organischen Schadstoffen (PAK und PCB)) liegen ebenfalls nicht vor (gemäß Datensammlung des LANUV). Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, sind jedoch im FNP entsprechend gekennzeichnet. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 72 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die Punkte konzentrieren sich auf das Gelände des heute zivil genutzten Flugplatzes mit Umfeld. 3.2 Klima und Luft Der Raum ist als Bestandteil des Niederrheinischen Tieflandes innerhalb des nordwestdeutschen Klimabereiches insgesamt ozeanisch geprägt mit vorherrschenden Winden aus westlichen und südwestlichen Richtungen mit meist guten Austauschbedingungen und nur schwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen. Die unter 40 mNN gelegene, breit nach Westen geöffnete und den Untersuchungsraum prägende Niersniederung gehört zu dem stark ozeanisch geprägten Klimabezirk (vgl. auch Klimaatlas NRW, MURL 1989 und BfRL). Typisch sind die im Allgemeinen um einige Zehntelgrade höheren Temperaturen als im nordöstlich angrenzenden Klimabezirk des Münsterlandes. So schwankt die Jahrestemperatur in der Niersniederung im Mittel um 9-9,5°C. Die winterliche Schneedecke von meist nur wenigen Zentimetern wird im Durchschnitt an etwa 20 Tagen registriert. Die Jahresniederschläge umfassen 700-750 mm und verringern sich in westliche Richtung, mit maximalen Werten im August. Die unmittelbar im Nordosten angrenzenden Niederrheinischen Höhen weisen vergleichbare klimatische Bedingungen auf: geringfügig niedrigere Temperaturen und etwas höhere Niederschlagssummen sind im Untersuchungsraum aufgrund der Randlage zur Niersniederung kaum ausgeprägt. Die Windhöffigkeit bzw. das Windpotenzial innerhalb des Gemeindegebietes Weeze ist u.a. durch die Karte des Deutschen Wetterdienstes ‚Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund’ i.O.M. 1:200.000 belegt (Daten der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit im 200 mRaster). Das Statistische Windfeldmodell (SWM) des Deutschen Wetterdienstes bildet die Grundlage für die Windkarten und –daten der Bundesrepublik Deutschland. Anhand von 218 Stationen ist die räumliche Verteilung des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. Höhe über dem Meeresspiegel, geographische Lage, Geländeform oder Landnutzung bestimmt. Für den Bezugszeitraum 19812000 werden die Daten im 200 m-Raster berechnet und in Windkarten, zusätzlich auch für 10 m bis 100 m über Grund, umgesetzt. Nach Auswertung der vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellten Daten zur Windgeschwindigkeit im Gemeindegebiet Weeze bestehen die höchsten Windgeschwindigkeiten (6,0 bis 6,3 m/s) im Nordwesten und Südwesten im Bereich südlich der Ortslage Goch über die BAB 57 bis in den Baaler Bruch sowie im Gocher Veen, Weezer und Wember Veen bis in den Wembschen Bruch. Abschnittsweise bestehen entsprechende Windgeschwindigkeiten bandartig im östlichen Gemeindegebiet im Niederungsbereich der Niers. Um das Waldgebiet Kalbecker Forst / L 5 sowie landwirtschaftliche Flächen zwischen Niers-Altlarm und Kervenheimer Mühlenfleuth / Vorselaer Ley die B 9 kreuzend über Laar bis Keylaer bestehen Windgeschwindigkeiten von 5,4 – 5,7 m/s. Ansonsten bestehen im östlichen Gemeindegebiet im Niederungsbereich der Niers Windgeschwindigkeiten von 5,7 bis 6,0 m/s. Nördlich und westlich von Weeze entwickeln sich Bereiche mit analogen Windgeschwindigkeiten entlang der K 37 bis Baal, bandartig über die Hees bis Wemb und entlang der B 9 Richtung Kevelaer. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 73 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Im Bereich der südlichen Ortslage Weeze und im Laarer Bruch zwischen Laar und beidseits der L 361 Wember Straße unter Einbeziehung des Siedlungsbereiches Hees werden nur Windgeschwindigkeiten von 5,4 bis 5,7 m/s erreicht. Abbildung 37 Windgeschwindigkeiten 100 m über Grund im Bereich Weeze o.M. Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und seines Umlandes, verbunden mit den vorherrschenden West- und Südwestenwinden ist von einer relativ geringen Luftschadstoffbelastung des Raumes auszugehen. Stark emittierende industrielle Betriebe sind auch auf niederländischem Gebiet nicht vorhanden. Potenzielle Beeinträchtigungen ergeben sich im Nahbereich stärker frequentierter Straßen (z.B. BAB 57). Für Weeze und die Nachbargemeinden liegt kein Luftreinhalteplan vor. Infolge unterschiedlicher Überbauungs-, Versiegelungs- und Durchgrünungsgrade / Vegetationsbedeckung bzw. Feuchtegrade sich ausbildende Klimatope spiegeln im Wesentlichen die Nutzung bzw. Biotopausstattung des Gemeindegebietes / Untersuchungsraumes wider. Das vom Niederungsbereich der Niers und Kendel (Bildung nächtlicher Bodeninversionen und erhöhter Bodennebelgefahr) durchzogene Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von Landwirtschaftsflächen mit Freilandklima (Kaltluftentstehungsgebiete) mit eingestreuten unterschiedlich großen Waldflächen im Nordosten und Osten. Das Gebiet südlich Weeze ist durch den großflächig zusammenhängend bewaldeten (auch Nadelwaldparzellen) Laarbruch Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 74 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen (Luftregenerationsräume / lufthygienisch und klimatisch bedeutsame Ausgleichsräume) gekennzeichnet. Die größeren Siedlungsbereiche wie die Ortslage von Weeze, die Bauernschaften Hees, Wemb und Am Bruch und auch versiegelte / überbaute Areale des Flugplatzes sind durch ein Siedlungsklima mit leichter Dämpfung der Klimaelemente gekennzeichnet, großflächigere Versiegelungen und Überbauungen wirken dabei als kleinklimatisch begrenzt wirksame Wärmeinseln. 3.3 3.3.1 Wasser Oberflächengewässer Die Niederterrassenebene, insbesondere die Landschaftsräume der Kevelaer Donken und der Gocher Ebene (vgl. auch Kap. 2.9) sind durch ein dichtes Netz von Oberflächengewässern zergliedert. Die Hauptfließrichtung ist i.d.R. Richtung Norden oder auch Westen. Vorfluter ist die Niers (Gewässer II. Ordnung), die mit ihrem bereichsweise noch windungsreichen Lauf das Gemeindegebiet von Weeze von Südost (etwa Flusskilometer 39,5) nach Nordwest (etwa Flusskilometer 25,0) durchquert. Die Niers wurde in den letzten Jahrhunderten stark begradigt und durch einzelne Mühlen und Wehre unterbrochen. Durch diese künstlichen Veränderungen ergaben sich bereits frühzeitig Überflutungs- und Hochwasserprobleme. Mit zunehmender Industrialisierung kamen Abwasserbelastungen hinzu, sodass Gewässergüte und auch Gewässerstrukturgüte (abgesehen von einzelnen Abschnitten) als überwiegend schlecht zu bewerten sind bzw. waren. Mit Gründung des Niersverbandes 1927, dem Bau mehrerer Kläranlagen und verstärkt in den letzten Jahren durchgeführten Renaturierungen (Umsetzung gemäß Wasserrahmenrichtlinie), gewinnt die Niers wieder zunehmend an Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Niers mit angrenzenden Auenflächen übernimmt darüber hinaus eine wichtige Erholungsfunktion für ruhige, u.a. auch wassersportorientierte Nutzungen wie Paddeln, Radfahren oder Wandern. Auch die Herrenhäuser an der Niers wie Schloss Wissen, Haus Hartefeld, Haus Hoest und Schloss Kalbeck sind Zeugen früherer Bedeutung des Raumes. Die Niers gehört zum Flussgebiet der Maas und ist fließgewässertypologisch als organisch geprägter Fluss einzustufen. Die Niers ist im Untersuchungsraum Vorfluter für zahlreiche Bäche und Gräben. Zu nennen sind vor allem Steinberger Ley und Kervenheimer Mühlenfleuth als rechte Zuflüsse sowie die bei Weeze entspringende stark windungsreiche Kendel sowie der Ottersgraben als linke Nebenbäche. Für den Hülmer Leitgraben bzw. Spanische Ley bestehen direkte Vorfluten zur knapp 20 km weiter westlich, auf niederländischem Gebiet, fließenden Maas. Alle diese Fließgewässer sind typologisch den Kleinen Niederungsfließgewässern in Fluss- und Stromtälern zuzuordnen. Als weitere kleinere Bäche und Gräben in der Niederterrassenebene können aufgeführt werden: Kleine Ley, Kleine Dondert, Große Dondert, Leitgraben, Steinley, Niersaltarm, Vorslaerer Ley, Wolfsgraben, Hülmer Deichgraben sowie zahlreiche weitere Grabenläufe / Entwässerungsgräben innerhalb der Feldflur oder Waldflächen (z.B. Laarbruch). Die genannten Fließgewässer sind charakteristische Bestandteile der Kulturlandschaft mit Bedeutung für das Landschaftsbild und vor allem auch für den Arten- und Biotopschutz. So bilden gerade einige Fließgewässer bzw. einzelne Fließgewässerabschnitte ein wichtiges Gerüst für das lokale als auch regionale Biotopverbundsystem. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 75 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die im Gemeindegebiet und Untersuchungsraum vorhandenen Stillgewässer sind – sofern es sich um größere Wasserflächen handelt – anthropogenen Ursprungs. Abbildung 38 Digitales Gewässernetz für das Gemeindegebiet Weeze und Untersuchungsraum der LANUV o.M. Quelle: www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/viewer.htm 3.3.2 Grundwasser Die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Unteren Niersebene sind insgesamt durch geringe Flurabstände (0-3 m) gekennzeichnet. Vor allem die Gley- und Niedermoorböden im Bereich der Rinnen sowie auch die im Baaler und Wembscher Bruch anstehenden Substrate sind durch oberflächennahe Grundwasserverhältnisse gekennzeichnet. Vielerorts ist die Grundwasseroberfläche jedoch künstlich abgesenkt (Entwässerungsgräben zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit, Abgrabungen, Niersregulierung). Die Twistedener Sandplatten (vgl. Kap. 2.9) – Landschaftsraum der Hees und Bereich nordwestlich Twisteden – sind ebenso wie die Niederrheinischen Höhen am Nordostrand des Untersuchungsraumes mit GW-Ständen bis zu 20 m unter Flur als grundwasserfern anzusprechen. Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist zur Maas nach Westen ausgerichtet. (vgl. auch Hydrologische Karte Nordrhein-Westfalen, M. 1:25.000, Blatt Goch, Uedem, Geldern) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 76 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die Bedeutung der quartären Lockergesteine (Sande, Kiese) als Poren-Grundwasserleiter trägt der Ausweisung von mehreren Wasserschutzgebieten Rechnung, die im Norden, Süden und Westen in das Untersuchungsgebiet bzw. Gemeindegebiet von Weeze hineinragen. Das WSG Goch-Kalbeck erstreckt sich jedoch lediglich mit der Schutzzone IIIA auf Gemeindegebiet, die engeren Schutzzonen liegen alle im Bereich des Stadtgebietes von Goch. Auch die Zonen I und II des WSG Kevelaer-Keylaer befinden sich südöstlich des Laarbruches, auf Stadtgebiet von Kevelaer; lediglich Randbereiche der weiteren Schutzzone III erstrecken sich auf Gemeindegebiet Weeze. Gleiches gilt ebenfalls für das WSG Bergen, welches aus südwestlicher Richtung in Höhe des Flugplatzes in das Gemeindegebiet hineinragt. 3.4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Tiere Großflächige Bereiche des gesamten Gemeindegebietes bzw. Untersuchungsraumes sind aufgrund der Biotopausstattung und / oder seinem vielfältigen Nutzungsmuster von Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. So ist mit Ausnahme einer breiteren Achse entlang der Bahn / Bundesstraße B 9 - zwischen Goch im Norden, Kevelaer im Süden und der Ortslage von Weeze im Zentrum - der U-Raum als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Davon ausgenommen sind ferner das Areal des Flugplatzes mit südlich / südöstlich anschließenden Siedlungsflächen (Wemb, Am Bruch), die Ortslage Gaesdonk (zu Goch), die ausgeräumten Agrarflächen der Niederrheinischen Höhen im Nordosten und auch ein Streifen entlang des östlichen Untersuchungsraumes. Aus faunistischer Sicht bedeutsam sind vor allem einzelne naturnahe Fließgewässerstrukturen und Auenbiotope entlang der Niers. So stellen vor allem ein Seitenarm bei Hüdderath und östlich Weeze, ein Erlenbruchwald mit Torfkuhlen bei Kalbeck sowie Erlenbruchwälder bei Gut Hovesaat wertvolle Lebensräume für zahlreiche gefährdete Tierarten (Rote-ListeArten sowie streng / besonders geschützte Arten: Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien) dar. Die Bereiche sind als Naturschutzgebiete bzw. als FFH-Gebiet festgesetzt. Die Flächen sind darüber hinaus wichtige Elemente im Biotopverbundsystem (vgl. auch Kap. 2.6). Weiterhin stellen die im landesweiten Biotopkataster (LANUV) erfassten Strukturen, die per Gesetz geschützten Biotope (§62er Biotope LGNW: Verbreitung vorrangig im Einflussbereich der Niers und westlich / südlich des Flugplatzes) und auch die Geschützten Landschaftsbestandteile (z.B. Teilbereiche von Niers und Kendel) weitere wertvolle Lebensräume und Nahrungshabitate für die heimische Fauna dar. Zahlreiche Fundpunkte von Vogelarten (z.B. Pirol - planungsrelevante Art, RL1=vom Aussterben bedroht) oder Reptilien (z.B. Schlingnatter planungsrelevante Art, RL2=stark gefährdet) belegen die Bedeutung dieser Biotopstrukturen. Abgesehen der bisher aufgeführten Flächen können darüber hinaus beispielhaft benannt werden: Laarbruch (großes zusammenhängendes Waldgebiet unterschiedlicher Ausprägung, ergänzt durch Kleingewässer, Gräben oder auch offene Grasfluren: Bedeutung für Greifvögel, Reptilien, Amphibien), Parkgelände mit Teichen bei Schloss Wissen (Altbaumbestand, Teiche mit ausgeprägter Röhricht- / Schwimmblattzone), Terrassenkante südwestlich Petrusheim (Steilkante der Mittelterrasse mit typischer Offenland- / Brachlandfauna). Randflächen des Nationalparks De Maasduinen mit seinen verschiedenen Naturräumen tangieren den Westen des Untersuchungsgebietes. Die hier zu nennenden Teilflächen Reindersmeer und Wellsche Heide bieten ebenfalls zahlreichen weit verbreiteten, aber auch selte- Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 77 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen neren Tierarten Lebens- und Nahrungsraum. Der Naturpark bietet gleichfalls zahlreiche naturgebundene ruhige und auch aktive Erholungsmöglichkeiten. Pflanzen Die potenziell natürliche Vegetation, d.h. die Vegetation, die sich nach Ausbleiben menschlicher Einwirkung unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen einstellen würde, spiegelt die überwiegend durch sandige Ausgangssubstrate geprägten und bereichsweise feuchten Standortbedingungen der einzelnen Natur- / Landschaftsräume (vgl. auch Kap. 2.9) wider. Als potenziell natürliche Waldgesellschaft weit verbreitet sind Tieflagen-Buchenwälder, Eichen-Buchenwälder oder Eichen-Birken-Wälder. Baaler Bruch und Wembscher Bruch werden dagegen durch Erlenbruchbestände, ergänzt durch feuchte Eichen-Buchenwälder, charakterisiert. Eichen-Hainbuchenwälder und erlenreiche Waldgesellschaften sind auch im Bereich der gewundenen Aue der Niers und der Nebenbäche potenziell anzutreffen. Die potenziell natürlichen Buchen- und Eichen-Buchenwälder der im Bereich der Donken anstehenden Böden mit mäßiger, bereichsweise auch guter Ertragsleistung sind zum größten Teil in landwirtschaftliche, d.h. zumeist ackerbauliche Nutzung genommen. Die früher mit Wald bestockten, später oftmals verheideten ärmeren, podsoligen Standorte sind heute vielerorts durch größere Forstflächen, darunter auch Nadelforste, geprägt. Im Einflussbereich der feuchteren Rinnen, die als landwirtschaftliche Flächen eher als ungünstig zu bewerten sind, haben sich bereichsweise noch potenziell natürliche Waldgesellschaften erhalten können, so im Umfeld Gut Hovesaat (FFH-Gebiet) und punktuell entlang der Niers (Naturschutzgebiete). An der Stelle der Feuchte geprägten Waldgesellschaften sind in den Bruchgebieten landwirtschaftliche Kulturflächen – Acker, Grünland, Sonderkulturen, Baumschulen - getreten, die nach Durchführung umfangreicher Meliorationen von langen (Gehölz bestandenen) Gräben und Wegen durchzogen werden. Die trockenen und armen Sandböden der Sandplatten im westlichen und südwestlichen Gemeindegebiet / Untersuchungsraum werden heute teils landwirtschaftlich, teils forstwirtschaftlich (naturnahe Eichen-Birken-Bestände, auch mit Heideresten; Kiefernbestände) genutzt. Ein großes Areal wird durch das Flughafengelände beansprucht. Das natürlicherweise bewaldete Gemeindegebiet (Gesamtfläche: 79,49 km²) weist heute nur noch einen Waldanteil von ca. 24 % auf. Der mit Abstand überwiegende Flächenanteil wird mit etwa 57 % landwirtschaftlich genutzt (vgl. auch Kap. 1.3). Biologische Vielfalt Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen stehen untereinander und auch mit den Umweltmedien wie z.B. Boden und Wasser in differenzierten Wechselwirkungen und Abhängigkeiten. Diese Vielfalt des Lebens, die biologische Vielfalt oder kurz: Biodiversität, ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören (BfN). Sie umfasst die folgenden drei Ebenen: Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften Die Ökosystemvielfalt lässt sich über die Vielfalt der Nutzungs- und Biotoptypen, die die kleinsten Einheiten eines Ökosystems mit einheitlichen Standortbedingungen darstellen, beschreiben. Die vielfältig strukturierte Landschaft der Niersaue und der Donken wurden bereits mehrfach benannt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 78 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Artenvielfalt Die Artenvielfalt lässt sich durch die Anzahl der Pflanzen- und Tierarten in einem bestimmten Raum darstellen. Die im Gemeindegebiet ausgewiesenen Schutzgebiete (u.a. NSG, FFH) spiegeln eine hohe Artenvielfalt in Teilbereichen der Niersaue und auf Teilflächen der Fließgewässerkomplexe wider. Neben Allerweltsarten lassen sich auch Vorkommen von gefährdeten und streng geschützten Arten sowie speziell angepassten Tierund Pflanzenarten (potenziell) feststellen. Genetische Vielfalt Die genetische Vielfalt bezieht sich auf die Variabilität zwischen Individuen und Populationen der gleichen Art. Insbesondere diese genetische Variabilitäten stellen wesentliche Parameter für den Erhaltungszustand einer Population dar. Austauschbeziehungen (Biotopverbund) benachbarter Populationen sind zudem Grundlage für den Erhalt der genetischen Vielfalt. Deutschland hat im November 2007 eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt auf Grundlage der „Convention on Biological Diversity“, CBD, der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Programm mit einem umfangreichen Katalog an Zielen und Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen (z.B. Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten, Erhaltung / Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen, Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten, Erhaltung großräumig / unzerschnittener Waldgebiete oder nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaften unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch zum Erhalt der Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und Wertschöpfung). 3.5 Landschaft Die zuvor beschriebenen naturräumlichen Verhältnisse spiegeln auch das Landschaftsbild im Gemeindegebiet wider. Bestimmend für die Landschaft ist der mäandrierende Verlauf von Niers und Kendel mit vielerorts auentypischen Biotoptypen und die Verteilung bzw. der Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen und Wald- / Gehölz geprägten Gebieten. Dies wird auch anhand der Ausweisung der Entwicklungsziele des Landschaftsplanes deutlich, der überwiegend das Ziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ formuliert. Zu den strukturreichen, kleinteilig gekammerten Landschaftsarealen zählen z.B. das Baaler Bruch und Knappheide, westlich und nordwestlich der Ortslage Weeze, die Landschaftsräume westlich und südwestlich des Flugplatzes wie Gocher, Weezer und Wember Veen, die großen zusammenhängenden Waldflächen des Laarbruches (auch Nadelforste) sowie das Gebiet nördlich der Autobahntrasse (BAB 57) mit Kalbecker, Vorselaer und Schravelnsche Heide. Als gliedernde und belebende Strukturelemente wirken dabei nicht nur flächige Landschaftsteile, sondern auch zahlreiche lineare Strukturen entlang von Wegen, Straßen und auch Wasserläufen / Gräben sowie Baumreihen, Gehölzstreifen, Hecken oder Alleen. Alleen sind gemäß § 47a LGNW gesetzlich geschützt. Bestandteile des landesweiten Alleenkatasters: z.B. Allee entlang Kevelaer / Klever Straße (B 9) oder Kervenheimer / Schloss Wissener Straße (L 464) im Südosten und Osten von Weeze. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 79 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Die meist ackerbaulich genutzte Landschaft um die Bauernschaft Wemb und der von Entwässerungsgräben durchzogene Wember Bruch sind dagegen eher als ausgeräumt und an naturgeprägten Landschaftselementen verarmt zu bezeichnen. Dies gilt gleichfalls für ein relativ schmales Areal im Bereich Vornick, zwischen Niers und dem Gocher Siedlungsrand. Als technogene Landschaftselemente weithin sichtbar wurden bei beiden Landschaftsräumen 5 bzw. 2 Windenergieanlagen errichtet. Großflächig ausgeräumte, vorwiegend ackerbaulich genutzte Areale schließen sich darüber hinaus unmittelbar nördlich / nordöstlich des Gemeindegebietes, im Bereich der Niederrheinischen Höhen an. Als weitere, jedoch örtlich begrenzte bzw. nur im Nahbereich einsehbare Beeinträchtigungen der Landschaft sind die im Gemeindegebiet gelegenen Trocken- und Nassabgrabungen zu nennen. Schwerpunkte sind hier ein Bereich beidseits der A 57, nahe der AS Goch, eine Zone im Nordosten und Osten von Weeze, die Flächen um Hüdderath und vor allem das Umfeld des Flugplatzes Weeze. Bereichsweise ist der Sand- und Kiesabbau bereits beendet. Gemäß Regionalplan Düsseldorf werden im östlichen Gemeindegebiet – in der Niersniederung – sowie im Südwesten um den Airport Weeze Bereiche Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze dargestellt (vgl. auch Abb. 4). Die betroffenen Landschaftsbereiche werden gemäß der jeweiligen Rekultivierungsplanung wiederhergestellt. Lokale Beeinträchtigungen können sich weiterhin durch in Dammlage geführte und / oder wenig eingegrünte klassifizierte Straßen bzw. Bahnlinien, 110-/220-kV Hochspannungsleitungen oder flächenhafte, großkubige Bebauungen und Betriebsflächen ergeben. Morphologisch relativ wenig gegliedert, ist der Geländeabbruch der „HeesHauptterrassenplatte“ südwestlich vom Petrusheim als markante Erscheinung innerhalb der Niederrheinlandschaft zu verzeichnen. Vorhandene Trockenabgrabungen entlang der Terrassenkante „verwischen“ jedoch die natürliche Geländestufe (vgl. auch Landschaftsplan Kreis Kleve, Nr. 10). An dieser Stelle erwähnt werden sollen auch die auffallenden Flugsandrücken (Paraboldünen) im Naturpark De Maasduinen, der als längster Binnendünengürtel der Niederlande gilt. Die z.T. bewaldeten oder auch mit Heide bewachsenen Dünen stellen für den äußersten Westen des Untersuchungsraumes, auf niederländischem Gebiet, einen reich strukturierten Landschaftsraum dar. Das heutige Landschaftsbild der Gemeinde Weeze ist auch eng mit der Kulturlandschaftsentwicklung des Raumes verknüpft. So stellt der Bereich der unteren Kendel einen bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich mit zahlreichen vorgeschichtlichen und römerzeitlichen Siedlungsplätzen dar. Vorgeschichtliche Siedlungsplätze bei Weeze und Kervenheim sind Zeugnisse der frühen Besiedlung der Niersniederung. Ebenfalls war die Niers aufgrund der relativ unzugänglichen feuchten Auen und Brüche ein idealer Standort für Burgen, feste Häuser und Herrensitze wie z.B. Schloss Wissen oder Schloss Kalbeck. Gegenüber diesem Altsiedelland wurden die feuchten Bruchgebiete und Moore sowie die ertragsarmen Heiden im Westen und Süden erst relativ spät kultiviert, besiedelt und somit anthropogen überformt (vgl. Kapitel 2.8 und Abb. 25). Das heutige Ortsbild von Weeze, dessen erste urkundliche Erwähnung weit bis in das 12. Jahrhundert zurückreicht, weist nur wenige historische Elemente und Bauwerke (13 Baudenkmale im Ortskern lt. Denkmalliste, vgl. Kap. 3.6) auf. Rund 80 Prozent der Häuser im Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 80 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Ortskern von Weeze wurden während des 2. Weltkrieges zerstört und durch Neubauten in den 50iger und späteren Jahren ersetzt. Weitere Baudenkmäler befinden sich punktuell im Außenbereich. Es sind dies u.a. die bereits erwähnten Herrensitze oder auch der Dom des Straßendorfes Wemb. 3.6 Kultur- und Sachgüter Kulturgüter Die Bedeutung des Raumes als Kulturlandschaft wird auch durch das Vorhandensein zahlreicher Bau- und mehrerer Bodendenkmale im Gemeindegebiet (derzeit aktuellen Denkmalliste der Gemeinde Weeze) dokumentiert. In der Baudenkmalliste sind zurzeit 23 Objekte eingetragen (Stand 01.01.2010), die entsprechend den Bestimmungen des § 2 DSchG die gesamte Breite des gebauten kulturellen Erbes widerspiegeln. Außerdem verfügt die Gemeinde Weeze über 13 eingetragene Bodendenkmäler. 13 Baudenkmäler befinden sich im Ortskern von Weeze: Alte Kaplanei, Alte Oberförsterei, Altenheim St. Theresienstift (ohne An- und Neubauten), Wohnhäuser z.B. Backsteinhaus, Bürgerhaus, Traufenhäuser, Straßenseitige Fassade eines Traufenhauses, Kath. Pfarrkirche St. Cyriakus inkl. Ausstattung, Ev. Pfarrkirche inkl. Ausstattung, Haus Hertefeld und Schlossruine. In der Ortslage Wemb befindet sich folgendes Baudenkmal: Kath. Pfarrkirche HeiligKreuz inkl. Ausstattung. Weitere Baudenkmäler befinden sich im Außenbereich: Marienwasser (Wohngebäude südlich der L 631 am Hülmer Leitgraben) und Johanneskapelle (Sent-Jan-Kapelle), Holtumshof (Weller Straße/Willy-Brandt-Straße), Schloss Wissen (Schlosskomplex mit historischen Wasseranlagen), Wassermühle mit historischen Wasseranlagen im Bereich Schloss Wissen, Backsteinhäuser im Bereich Schloss Wissen, Windmühle westlich von Wemb und Schloss Kalbeck. Darüber bestehen folgende Bodendenkmale: Hügelgrab, 150 m vom Stevershof, Sachzeugnis prähistorischer Besiedlung der niederrheinischen Landschaft Grabhügel im Bereich Knappheide, unmittelbar am Fahrweg zum Stevershof; Hügel von 6,5 m Durchmesser und 0,50 m Höhe ist auf eine flache Geländeerhebung aufgesetzt Landwehren (Teilstücke): südlich der BAB 57 östlich der L 5 (670 m langer Landwehrrest von SW nach NO) südliches Gemeindegebiet Weeze im Übergang zum Stadtgebiet Kevelaer im Umfeld der Großen Dondert / Schwarzwaldhof 975 m langes Teilstück einer mittelalterlichen Landwehr von NO nach SW im Norden von Weeze an der Grenze zum Gemeindegebiet Uedem in Nähe zum Schloss Kalbeck, Landwehrabschnitt von 1.050 m Länge im Norden von Weeze, beidseits der L 77 Nähe Stiefenhof parallel zur Steinbergsley, 850 m langer Abschnitt einer mittelalterlichen Landwehr von der Flur ‚Großbaum’ durch die Flur ‚Am Tannenbusch’ in südöstlicher Richtung ins ‚große Bruch’ Spykerhügel östlich der Niers und Weeze: im Gesseltschen Busch, mittelalterlicher Spykerhügel des alten Gesselthofes Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 81 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Wasserburg (Haus Hertefeld), östlich von Weeze am Hertefeldhof, am rechten Ufer der Niers, von der Hauptburg sind nur noch Ruinen, der ehemals aus Ziegelsteinen errichteten Anlage erhalten, Wasserburg Hertefeld gehört aus bodendenkmalpflegerischer Sicht zu den bedeutenden niederrheinischen Wasserburgen im oberen Niersraum Wasserburg –untergegangenes Schloss Kalbeck-, im Norden von Weeze (nördlich L 77) unweit des Sternberges Wasserburg (Schloss Wissen), östlich der B 9 und nördlich der L 464, zweiteilige Wasserburganlage, die sich aus Haupt- und Vorburg zusammensetzt Ziegelöfen beim Trüpphof im Wald Ruinen einer Ziegelei Umfeld Schloss Kalbeck und untergegangenem Vorgänger (ehemaliges Forstamt) zwei Lehmentnahmegruben mit Feldbrandstellen Hofwüstung Nachtigal (Wüstung der neuzeitlichen Hofanlage „Nachtigal“ des 17. bis 20. Jahrhunderts zwischen Lerchenweg und Nachtigallenweg in Weeze) als Denkmalbereich Abbildung 39 Bodendenkmäler im Gemeindegebiet Weeze o.M. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 82 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen Sachgüter Als Sachgüter sind raumwirksame Strukturen zu bezeichnen, die einer menschlichen Nutzung unterliegen. Bereits in den vorangegangenen Kapiteln wurden die entsprechend der naturräumlichen Gegebenheiten sich entwickelnden Kultur- und Siedlungslandschaften dargelegt. Dominant sind im Gemeindegebiet die Ortslagen Weeze und Wemb sowie der Bereich des Airports Weeze. Gleiches gilt für die zahlreichen Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung im Gemeindegebiet. Die Nutzungsverteilung im Gemeindegebiet zeigt eine Dominanz von überwiegend kleinteilig strukturierten Landwirtschaftsflächen mit eingestreuten kleineren Siedlungen oder Hoflagen. Dabei nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen mit rund 45 km² immerhin gut die Hälfte des Gemeindegebietes (ca. 57 %) ein. Knapp ein Viertel des Gemeindegebietes (ca. 24 %) wird von forstwirtschaftlich genutzten Arealen bestimmt. Es sind dies vielfach Laub- oder Mischwaldbestände, aber auch Nadelund insbesondere Kiefernforste, die als Ersatzgesellschaften der potenziell natürlichen Laubwälder auf den sandigen, armen Böden stocken. Immerhin etwa 19 % der Gemeindefläche verteilt sich auf anthropogen bestimmte Nutzungen wie Siedlungen, Gewerbe / Industrie, Abgrabungen oder Verkehrsflächen. Die Ortslage Weeze bildet dabei einen Schwerpunkt für Wohnbauflächen, durchsetzt mit einzelnen Gemeinbedarfsflächen. Der Ortskern von Weeze sowie auch Wemb wird durch Gemischte Bauflächen dominiert. Gewerblich genutzte Areale konzentrieren sich ausschließlich auf den verkehrlich gut angebundenen Süden der Ortslage Weeze (B 9, Willy-Brandt-Ring) und in unmittelbarer Nähe des Regionalflughafens Weeze (Darstellung FNP als Sondergebiet). Einzelne Grünflächen (u.a. Tiergehege, Friedhof) und Sportanlagen, lineare Wasserflächen, zahlreiche Abgrabungsflächen und der Flugplatz Weeze (Darstellung im FNP als Sondergebiet für den zivilen Luftverkehr (einschließlich umliegender Beschränkungsflächen) stellen weitere Sachgüter dar. Zu nennen sind weiterhin ein weitmaschiges Netz an verkehrswichtigen (BAB 57, B 9, mehrere Landes- und Kreisstraßen) und untergeordneten Straßen mit den entsprechenden Anbauverbotszonen sowie Leitungsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Schutzflächen der Wasserwerke. 3.7 Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung Das Gemeindegebiet liegt außerhalb von Ballungsräumen und ist, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, durch einen hohen Anteil von land- und forstwirtschaftlich genutzten Freiflächen geprägt, die einen hohen Wohn-, Freizeit- und Erholungswert bedingen. Die Siedlungsbereiche Weeze und Wemb sind i.d.R. nicht durch stark emittierende Betriebe (Lärm und Geruch) vorbelastet. Lokale Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes können sich jedoch durch das Straßenverkehrsnetz ergeben: BAB 57, L 5, L 77, L 265 1, L 361, L 464, L 468 sowie die Kreisstraße K 37. Insbesondere die das Gemeindegebiet im Norden von Ost nach West querende BAB 57 ist als lineare Hauptlärmquellen zu verzeichnen. Industrielle / gewerbliche Emissionen verbunden mit Lärm- und Staubemissionen ergeben sich vordringlich durch den Airport Weeze insbesondere durch den dortigen Flugverkehr und angrenzende gewerbliche Nutzungen sowie den dortigen Ziel- und Quellverkehr, den GeIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 83 Untersuchung zu Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Weeze – Teil I Grundlagen werbegebieten im Süden von Weeze sowie durch die Abgrabungsbereiche im Gemeindegebiet verbunden mit dem entsprechenden Lkw-Aufkommen.. Vorbelastungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) bestehen derzeit im Wembschen Bruch aufgrund fünf bestehender Windenergieanlagen sowie einer Windenergieanlage auf angrenzendem Kevelaer Gebiet. Zusätzlich sind zwei Windenergieanlagen nördlich der Abgrabung Höster Feld zwischen L 77 und BAB 57 positioniert. Für den Menschen weist das Gemeindegebiet Weeze aufgrund der Niers und der Nähe zum Nationalpark De Maasduinen mit seiner landschaftlichen und freizeitinfrastrukturellen Ausstattung ein hohes Potenzial für die stille als auch die intensive aktive Erholung auf. Ein relativ dichtes Netz von Rad- und Wanderwegen (Fernwanderwege, touristische Radrouten, Jakobspilgerweg, Hauptwanderweg, örtliche Wege und Rundwanderwege) oder auch kombinierten Wander- und Radwanderwegen durchzieht das Gemeindegebiet (insbesondere in der Niersniederung, westlich von Weeze über das östliche Baaler Bruch, Hees, Wemb Richtung Kevelaer sowie westlicher Baaler Bruch über die Hülmer Heide, Gocher und Weezer Veen Richtung Kevelaer). Sie erschließen kulturelle (u.a Schloss Kalbeck, Haus Hertefeld, Schloss Wissen usw.) und landschaftliche Sehenswürdigkeiten (Waldgebiete, Niers und Bruchgebiete usw.). sowie Ausflugslokale. Der Freizeitbereich Weeze-Ost an der Niers mit Sportanlagen, Reitsport, Naturlehrpfad und Tierpark sowie das Waldgebiet Laarbruch mit Wildschweingatter haben große Bedeutung für die Wochenenderholung. Gleiches gilt für den Nationalpark De Maasduinen auf Niederländischer Seite. Weitere Aussagen zum Thema Erholung sind dem Kapitel 1.4 zu entnehmen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 84