KOMMUNALES KULTUR- UND BEGEGNUNGSZENTRUM KÖRBERHAUS Einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb Auslobung Kommunales Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus Einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt durch die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Bergedorf in Kooperation mit der Körber-Stiftung und im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Verfahrensbetreuung claussen-seggelke stadtplaner Holzdamm 39 20099 Hamburg Tel.: 0049 (0)40 28 40 34 - 0 Fax: 0049 (0)40 28 05 43 43 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Ole von Nerée, Torsten Wild Dezember 2016 claussen-seggelke stadtplaner Inhaltsverzeichnis A Grundlagen Anlass und Ziel 04 Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet 07 Städtebauliches Umfeld 09 Topographie und historische Entwicklung 10 Aktuelle städtebauliche Entwicklung 12 Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur 13 Freiräume/ Grünbestand 14 Lärmimmissionsbelastung 15 Öffentlichkeits- und Nutzerbeteiligung 15 B Programm Planungsaufgabe 16 Nutzungskonzept und Raumprogramm 18 Hochbauliche Gestaltung 24 Erschließung 26 Freiraumgestaltung 28 Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit 29 Nachhaltigkeit und Energieeffizienz 30 Städtebauliche Kriminalprävention 31 C Verfahren Verfahren 32 Verfahrensbeteiligte 34 Preissummen und Bearbeitungshonorare 36 Unterlagen 36 Geforderte Leistungen 37 Beurteilungskriterien 39 Ablauf des Verfahrens 40 Terminübersicht 43 Anlass und Ziel Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, beabsichtigt in Kooperation mit der Körber-Stiftung auf der Halbinsel zwischen Schleusengraben und Schiffwasser ein kommunales Kultur- und Begegnungszentrum an Stelle des heutigen Lichtwarkhauses zu errichten. Das zu überplanende Grundstück befindet sich in der Bergedorfer Innenstadt, südlich der Bergedorfer Straße (B 5). Die Fläche für den neuen Baukörper wird auf drei Seiten von Wasser umgeben: im Westen vom Schleusengraben, im Norden und im Osten vom sog. Schiffwasser, einem ehemaligen Hafenbecken. Seit 1962 ist es mit dem Lichtwarkhaus bebaut (Eröffnung 1965) und wird über die Straße Holzhude erschlossen. Der Neubau soll an diesem Standort im Sinne eines Community Centers eine Reihe von öffentlichen Begegnungsangeboten und nicht-kommerziellen Dienstleistungen bündeln und so das bestehende, erheblich sanierungsbedürftige Lichtwarkhaus ersetzen. Als konkrete Hauptnutzer sollen das Bezirksamt Bergedorf mit dem AWO-Seniorentreff und dem Seniorenbeirat, die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit einer Stadtteilbibliothek, das LichtwarkTheater und die Körber-Stiftung mit den Nutzungen aus dem bisherigen Haus im Park sowie – optional – weitere öffentliche Angebote unter einem Dach vereint werden. A 4 Angesichts der prominenten Lage ist besonderer Wert auf die architektonische Qualität und städtebauliche Einfügung in die östlich und südlich angrenzenden Quartiersstrukturen zu legen. Darüber hinaus besitzt auch die Wirtschaftlichkeit (Bau- und Betriebskosten) einen hohen Stellenwert. In einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb soll eine städtebauliche und architektonische Lösung ausgewählt werden, die die Grundlage für die weiteren Investitionsentscheidungen darstellt. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt insgesamt ca. 6.200 m2. A Grundlagen [01] Bahnhof Bergedorf Serrahn Ber ged orfe Hol r St zhu de Vierland e nstraße Stuhlrohrhallen raß e A 6 Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet [01] Luftbild mit der Verortung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Zentrum des Hamburger Stadtteils Bergedorf, südlich der Bergedorfer Straße (Bundesstraße 5). Die Fläche, auf der der Neubau entstehen soll, umfasst ca. 4.100 m2 und ist dreiseitig von Wasser umschlossen. Hinzu kommt eine Grünfläche direkt an der Bergedorfer Straße, die in die Erschließungs- und Freiflächenplanung einzubeziehen ist. Das Grundstück wird im Süden durch die Straße Holzhude und angrenzende Bebauung, im Westen durch den Schleusengraben, im Osten durch das sogenannte Schiffwasser, ein ehemaliges Hafenbecken, und im Norden durch die Bergedorfer Straße begrenzt. Seit 1962 ist die Fläche mit dem Lichtwarkhaus bebaut (Eröffnung 1965) und wird über die Straße Holzhude erschlossen. Im Bestandsgebäude befindet sich ein Kulturzentrum und Treffpunkt für alle Altersgruppen von Jugendlichen bis Senioren. Das Plangebiet umfasst zwei Flurstücke der Gemarkung Bergedorf, die durch das Schiffwasser getrennt sind und sich beide im Besitz der Ausloberin befinden. Das derzeit mit dem Lichtwarkhaus bebaute Flurstück 5618 mit einer Fläche von ca. 4.100 m² südlich des Schiffgrabens ist das Baugrundstück für das KörberHaus. Das zwischen Schiffgraben und Bergedorfer Straße gelegene Flurstück 6740 (ca. 2.000 m²) ist ein unbebauter Grundstücksstreifen, der vorrangig für eine spätere freiraumplanerische Entwicklung zur Verfügung steht und für die Gestaltung der Eingangssituation des KörberHauses von der Bergedorfer Straße in die Planung einbezogen werden soll. Nach Fertigstellung des KörberHauses wird die Halbinsel zwischen Schiffwasser und Schleusengraben nicht nur Teil des östlich anschließenden Quartiers Bergedorf-Süd sein, das im Rahmen eines RISE-Verfahrens zur Zeit aufgewertet wird, sondern auch das Tor dazu bilden. Bebauungspläne und übergeordnete Planung Derzeit gilt der Bebauungsplan Bergedorf 69 von 1987, der das Plangebiet als Fläche für Gemeinbedarf (Zweckbestimmung: Hamburg-Haus) mit einer Dreigeschossigkeit festsetzt (siehe Anlage 04). Nach Einschätzung der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Abteilung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist davon auszugehen, dass die im Raumprogramm vorgesehenen Nutzungen mit dem Planrecht in Einklang stehen und maßvolle Abweichungen von den Ausweisungen bezüglich Geschossigkeit und der durch Baugrenzen definierten überbaubaren Fläche grundsätzlich mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind. Um bodenrechtliche Konflikte zu umgehen, sollten Abweichungen dabei auf etwaige Nachbarinteressen Rücksicht nehmen. Der Flächennutzungsplan von 1997 stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar, deren Charakter als Dienstleistungszentrum für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll. Im Landschaftsprogramm sind weite Teile als verdichteter Stadtraum, westliche Teilflächen als Grünanlagen ausgewiesen. Die gesamte Fläche wird mit einer „Landschaftsachse“ der Signatur „Entwicklung des Landschaftsbilds“ überlagert. Das Grundstück liegt innerhalb der Gebietsbegrenzung Bergedorf-Süd (35 ha) des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit einem Projektbeginn 2011. 7 A [02] Seit der Aufnahme in das Zentrenprogramm werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Stadtteilzentrums (Bezirkszentrum) als Wohn- und Gewerbestandort gefördert. Hierzu zählen die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und im Wohnumfeld sowie der Ausbau von sozialen und kulturellen Einrichtungen. Die Maßnahmen im Zentrenprogramm zielen auf die Stärkung der urbanen Qualitäten des Stadtteils und seiner Nutzungsvielfalt. Der Erhalt und die Weiterentwicklung zu einem attraktiven, konkurrenzfähigen Wohnstandort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen stehen dabei im Vordergrund. Gleichzeitig sollen die vorhandenen wirtschaftlichen Potenziale im Einzelhandel sowie in den Bereichen wirtschaftsnaher Dienstleistungen gestärkt werden. A 8 [03] Städtebauliches Umfeld [02] Schrägluftbild von Westen mit Sicht auf das Plangebiet [03] Bergedorfer Straße in Richtung Osten mit dem CCB (l.) und dem CCBFachmarktzentrum (r.) Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum Regionalbahnhof/ ZOB Bergedorf (ca. 250 m) und zum historischen Stadtkern um den Bergedorfer Markt, der heutigen Fußgängerzone Sachsentor (ca. 300 m). Aufgrund seiner Lage bildet es als Schnittstelle und Bindeglied den Übergang zwischen kommerziellem Zentrum im Norden und Westen und den sich im Süden und Osten anschließenden Wohnquartieren. Das City-Center Bergedorf (CCB) bildet zusammen mit der Bergedorfer Straße und dem Schleusengraben den städtebaulichen Rahmen im Norden und Westen. Das CCB besteht aus dem Einkaufszentrum – nördlich der Bergedorfer Straße – mit über 80 Fachgeschäften, einer Dependance des Bezirksamts, Ärztezentrum und einem Hochhaus mit ca. 120 Wohnungen, miteinander verbunden durch eine interne Brücke über den Schleusengraben, sowie aus einem Fachmarktzentrum (westlich des Plangebiets) mit Supermarkt, drei Fachmärkten und einem 650 Stellplätze umfassenden Parkhaus. Der südliche Gebäudeteil beherbergt eine Moschee. Die beiden Gebäudekomplexe sind durch einen Fußgängertunnel miteinander verbunden. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Schleusengraben als ehemalige Lebensader Bergedorfs, die in den letzten Jahrhunderten immer durch Gewerbe und Industrie geprägt war und heute zu großen Teilen ungenutzt ist, wieder zu einem lebendigen Stadtquartier mit einer reizvollen Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Freizeit zu entwickeln und vor allem in den Uferbereichen öffentlich zugänglich und damit erlebbar zu machen (siehe auch Kapitel Aktuelle städtebauliche Entwicklung). Südwestlich des Plangebiets schließt sich am Westufer des Schleusengrabens ein ehemaliges, inzwischen weitgehend brach gefallenes Industriegebiet an, das in den kommenden Jahren zu einem attraktiven Wohngebiet umgewandelt werden wird. Südlich und östlich grenzen Wohngebäude mit vier Geschossen an, südöstlich eine fünfgeschossige Hotelnutzung, die in den frühen 1990er Jahren errichtet wurde. Das sich daran südlich anschließende Wohnquartier „Am hohen Stege“ mit viergeschossigen Gebäuden entstand im Zuge des Durchbruchs der Vierlandenstraße in den Jahren 1936/37, ebenso wie deren beiderseitige Wohnbebauung an der Ecke Bergedorfer Straße. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Schleusengraben, der 1443 angelegt wurde und die Bille mit der Dove-Elbe verbindet. Während früher der Schleusengraben dem Hochwasserschutz und dem Gütertransport diente, wird er heute als besondere Standortqualität für die Entwicklung der sogenannten Schleusengrabenachse – ein Referenzprojekt der IBA Hamburg 2013 – erkannt. 9 A [04] [05] Topographie und historische Entwicklung Das Plangebiet liegt geografisch im Einmündungsgebiet der von der Geest kommenden (Ober-)Bille in das Urstromtal der Elbe. Hier mündete die Bille in den damaligen nördlichen Elbarm, die heutige Brookwetterung, wodurch sich ihr Lauf im flachen Gelände verzweigte und eine von Wasserrinnen durchzogene Landschaft hinterließ, die wegen des wechselnden Wasserstands weder als Transportweg noch als Bauland nutzbar war. Um diesen Missstand zu beseitigen, wurde im Jahre 1443 der Schleusengraben vom Serrahn zur damals noch nicht vom Hauptstrom durch Deiche abgetrennten Dove-Elbe angelegt. Um das in Hamburg dringend benötigte Bauholz aus dem Sachsenwald für den Transport auf Boote verladen zu können, erwarb die Stadt 1477 die aktuell zu überplanende Fläche am Schiffwasser als Säge- und Stapelplatz. So entstand an der Einmündung eines Seitenarms der Brookwetterung, dem heutigen Schiffwasser, der historische Hafen Bergedorfs. Für viereinhalb Jahrhunderte diente der Schleusenkanal dem Transport von landwirtschaftlichen Produkten aus den Vier- und Marschlanden nach Bergedorf und in umgekehrter Richtung von Holz aus dem Sachsenwald nach Hamburg. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts änderte sich der Charakter des gegenüberliegenden, bis dahin ländlich geprägten Ufers am Schleusengraben. Da Hamburg innerhalb der engen Stadtgrenzen keine Flächen für die Ansiedlung der aufstrebenden Industrie zur Verfügung standen, wich man auf die verkehrsgünstig gelegenen Flächen mit Kanalund/ oder Eisenbahnanschluss im Westen Bergedorfs aus. Dort entstand so ein Industriegebiet von gesamthamburgischer Bedeutung. A 10 Es zeigte sich, dass der Schiffwasser-Hafen nun am falschen Ufer lag und dass u.a. Güter durch die engen Straßen der Altstadt transportiert werden mussten, während die Industrie am Schleusengraben über eigene Anleger verfügten. Am Schiffwasser siedelte sich neues, hafennahes Gewerbe an, neben einer Schiffswerft an der Landspitze („Schiffbauer-Platz“) auch mehrere Schlepp-Dampfschifffahrtsgesellschaften, Kohlen- und Schrotthändler. In den 1950er Jahren kam auch für sie das Ende, sodass die Schiffwasser-Halbinsel Anfang der 1960er Jahre zur Verfügung stand, als es darum ging, in Bergedorf – wie in anderen Stadtteilen – sogenannte „Hamburg-Häuser“ zu errichten, Bauten der sozialen Fürsorge für junge und alte Menschen und zugleich kulturelle Stadtteilzentren. Das noch bestehende, von dem bekannten Hamburger Nachkriegsarchitekten Paul Seitz entworfene Lichtwarkhaus wurde nie in der ursprünglich geplanten Form (mit Festsaal für 600 Zuschauer) fertiggestellt. Es ist inzwischen nach 50 Jahren der intensiven Nutzung sanierungsbedürftig und soll für den Neubau des KörberHauses abgerissen werden. Das Lichtwarkhaus ist das erste von am Ende nur zwei realisierten „Hamburg-Häusern“. Zumindest in den ersten Jahrzehnten galt es als eine gelungene Synthese von Altentagesstätte, Erwachsenenbildung und Haus der Jugend – unter einem Dach, aber untereinander abtrennbar und separat zu erschließen. Begünstigt durch die Lage auf einer Halbinsel überzeugte es vor allem durch das Zusammenspiel von Innenund Außenraum. [06] [04] Bergedorfer Hafen 1760 [05] Werftbetrieb am Schiffwasser (Ende 19. Jh.) [06] Kontorhäuser am Schiffwasser (Ende 19. Jh.) [07] Glasmosaik „Serenade“ (Eduard Bargheer) im Lichtwarkhaus [07] Im Zuge des Neubaus des Lichtwarkhauses wurde innerhalb des Gebäudes auch ein GlasMosaik des Künstlers Eduard Bargheer realisiert (siehe Abbildung 07). Das etwa 5,0 x 3,0 m große Glasmosaik mit dem Titel „Serenade“ wurde 1961 noch während des Rohbaus an der Wand des großen Saals aufgehängt und stellt ein bedeutendes Werk eines Hamburger Künstlers der Nachkriegszeit dar. Das Mosaik soll unbedingt erhalten und an einem geeigneten Ort in dem Neubau präsentiert werden. 11 A [08] Aktuelle städtebauliche Entwicklung Nachdem der Schleusengraben über Jahrzehnte seine Bedeutung als Transportweg und Erschließung der anliegenden Industrie verloren hat und die Industrieansiedlungen auf beiden Ufern zunehmend brach gefallen sind, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts die Chance erkannt, ihn als Rückgrat für eine neue städtebauliche Entwicklungsachse im Süden Bergedorfs zu nutzen. Grundlage für diese Entwicklung sind Planungsüberlegungen und -prozesse, die vor etwa 15 Jahren mit einem Gestaltungsleitfaden für die Wegeverbindung begannen. Im Rahmen einer Planungswerkstatt (IBA-Labor) wurden seinerzeit Konzepte für die Flächen südlich des Sander Damms entwickelt und grundsätzliche Entwicklungsziele als Leitmotiv für die Erweiterung des Bergedorfer Kerns nach Süden formuliert. Diese mündeten 2010 in einem Masterplan (siehe Anlage 05). Ziel des Masterplans ist es, den Schleusengraben als ehemalige wirtschaftliche Lebensader Bergedorfs zu einem lebendigen Stadtquartier mit einer reizvollen Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Freizeit zu entwickeln und in den Uferbereichen wieder erlebbar zu machen. Zwischen dem Bergedorfer Zentrum rund um den Bahnhof und den Vier- und Marschlanden werden ehemals gewerblich/ industriell genutzte (Konversions-)Flächen westlich und östlich des Schleusengrabens zu einem lebendigen Stadtquartier mit einer Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit entwickelt (siehe Anlage 05: Entwicklungsgebiet Schleusengraben). A 12 In den nächsten Jahren werden hier in insgesamt acht Projektgebieten ca. 2.500 neue Wohneinheiten, gewerbliche Arbeitsplätze, Nahversorgungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten entstehen. Hierzu zählen neben den bereits realisierten Vorhaben am ehemaligen Güterbahnhof (2011) und den Glasbläserhöfen (seit 2013), die Schleusengärten, das Lichtwarkquartier, das Bergedorfer Tor und das Stuhlrohrquartier in unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft des geplanten KörberHauses. Das Projekt Bergedorfer Tor südlich des Bahnhofs sieht eine Mischung aus Dienstleistungen, Gastronomie, Büros, Wohnungen und einer Pflegeeinrichtung vor. Bereits vorhanden ist der Neubau des CCB-Fachmarktzentrums direkt westlich des Schleusengrabens an das heutige Lichtwarkhaus angrenzend. Das Stuhlrohrquartier, das heute überwiegend durch gewerbliche Nutzungen und Einzelhandelseinrichtungen geprägt ist, soll grundlegend umstrukturiert und zu einem Wohnquartier mit ergänzenden gewerblichen und Einzelhandelseinrichtungen entwickelt werden. Das Rückgrat der Entwicklungen entlang der Achse mit einem großen Wohnungsbaupotential bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Schleusengrabens. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Gewässer mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungsgebiet Vier- und Marschlande bieten. Zwischen Fachmarktzentrum und Schleusengraben ist bereits der Anfang der Promenade erkennbar. [09] Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur [08] Auszug Schleusengrabenplan [09] Bahnhof/ ZOB Bergedorf und CCB (r.) Verkehrserschließung Ver- und Entsorgung Das Plangebiet befindet sich in der Bergedorfer Innenstadt. Für den motorisierten Individualverkehr ist das Plangebiet über die Straße Holzhude mit einer kopfsteingepflasterten Zufahrt erschlossen. Die Straße ist eine Sackgasse und mündet in die Vierlandenstraße. Für Fußgänger ist das Grundstück auch von der Bergedorfer Straße über eine Fußgängerbrücke erreichbar. In der Holzhude liegen stadtüblich sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen, an die das Grundstück angeschlossen werden kann. Die Entwässerung erfolgt über ein Mischwassernetz, in das eine zusätzliche Einleitung von Regenwasser abgelehnt wird. Es besteht u.a. die Möglichkeit, den Neubau an das vorhandene Fernwärmenetz oder dezentrale Kraftwerke der Umgebung anzuschließen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist sehr gut an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Von der Haltestelle „Am Bergedorfer Hafen“, die sich unweit des Grundstücks an der Bergedorfer Straße befindet, verkehren diverse Buslinien u.a. in die Vier- und Marschlande, nach Wentorf, Reinbek, Geesthacht, Lauenburg und Mölln. In etwa 250 m Entfernung vom Plangebiet befindet sich der Eingang zum Bahnhof Bergedorf mit dem ZOB Bergedorf. Hier halten sämtliche (Metro-) Buslinien, die in Bergedorf verkehren, sowie die S-Bahn-Linien S2 und S21 (Aumühle - Hamburg Hauptbahnhof Elbgaustraße) und die Regionalverkehrszüge des RE1 (Hamburg - Schwerin - Rostock). 13 A [10] Freiräume/ Grünbestand Entlang des Schleusengrabens befinden sich im südwestlichen Plangebiet dichte Gehölzstreifen aus Bäumen und Büschen, die auch im Landschaftsprogramm abgebildet sind. Als Ufergehölz ist die Schwarzerle die einzige Baumart, die in der Lage ist, mit ihren Wurzeln die Uferbereiche unterhalb der Wasserlinie zu durchwachsen und damit zu befestigen. Eine Einschränkung des Ersatzpflanzgebots auf die Schwarzerle ist deshalb notwendig, damit im natürlich gestalteten und befestigten Uferbereich Lebensräume für Organismen geschaffen werden, die zur Gewässerreinigung beitragen. Im Norden und Osten ist der Übergang zum Wasser durch eine Böschung und teilweise eine Stahlspundwand ausgebildet. Auf dem nördlichen und südlichen Grundstück befinden sich weitere Baumgruppen, zusätzlich sind Einzelbäume im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Nördlich des Schiffwassers befindet sich im Übergang zur Bergedorfer Straße eine kleine, kaum gestaltete öffentliche Grünanlage. Etwa 500 m nördlich des Plangebiets befindet sich das Bergedorfer Schloss mit dem 5 ha großen Schlossgarten. Über den geplanten Fußund Radweg entlang der westlichen Uferseite des Schleusengrabens besteht perspektivisch eine direkte Verbindung in die nahe gelegene offene Kulturlandschaft. A 14 Die Wasserfläche des Schleusengrabens einschließlich der begleitenden Uferbefestigung, insbesondere der Ufermauern, steht unter Denkmalschutz. Der Erhalt der z.T. erneuerungsbedürftigen Spundwände ist im weiteren Verfahren mit der Denkmalpflege zu klären. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch der Bodendenkmalschutz beteiligt werden, da unmittelbar östlich des Schiffwassers Hinweise auf eine neolithische (ca. 5.000 Jahre zurückliegende) Siedlung gefunden wurden. [11] Lärmimmissionsbelastung [10] Schleusengraben westlich des Plangebiets mit dem CCB-Fachmarktzentrum (r.) [11] Öffentlichkeitsbeteiligung (Abb.: urbanista) Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen des Straßenverkehrs auf der Bergedorfer Straße belastet und es kann erforderlich werden, passive Schallschutzmaßnahmen zu realisieren. Lärmschutzlösungen können sowohl konventionell über Doppelfassaden als auch über qualitätsvolle neue Lösungsansätze, die wirtschaftlich und architektonisch ansprechend sind, erreicht werden. Konkret erforderliche Schutzmaßnahmen sind im Planungsprogramm beschrieben. Öffentlichkeits- und Nutzerbeteiligung Noch vor Beginn der Planungen wurden die Akteure vor Ort in das Verfahren einbezogen. Aufbauend auf das erfolgreiche Beteiligungsverfahren Serrahn 2030 sollten wichtige Informationen, mögliche Planungsbedarfe, eventuelle Konflikte sowie vor allem Entwicklungsideen und Meinungen abgefragt werden. Relevante Planungsparameter wurden vorab erkannt und in den Planungsprozess eingespeist. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Bergedorf beauftragte hierfür das bereits in Bergedorf tätige Beteiligungsbüro urbanista mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die steg Hamburg für die Nutzerbeteiligung. Im Juli 2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, zu der die interessierte Bevölkerung und gezielt auch beteiligte Organisationen eingeladen wurden. Mit dieser Veranstaltung wurde ein dreiwöchiges Online-Beteiligungsverfahren gestartet. Im Vorfeld der Formulierung der Aufgabenstellung wurden zudem intensive Gespräche mit den zukünftigen Nutzern des Neubaus über die Gestaltung und das Raumprogramm geführt. Die Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Nutzerbeteiligung wurden unter Teilnahme von Vertretern des Bezirksamts Bergedorf, der Körber-Stiftung, urbanista, steg Hamburg und claussen-seggelke stadtplaner ausgewertet und sind als Ergebnisse in diese Auslobung eingeflossen. Eine Dokumentation mit allen Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Anlage 11 enthalten. 15 A Planungsaufgabe Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem neuen KörberHaus als Community Center eine Vielzahl öffentlicher, kommunaler Kultur- und Begegnungsangebote und nicht-kommerzieller Dienstleistungen zu bündeln und so das bestehende, erheblich sanierungsbedürftige Lichtwarkhaus zu ersetzen und über das heutige Angebot hinaus neue Angebote zu etablieren. Wesentliches Ziel des Verfahrens ist die planerische Ausformulierung eines Gebäudekonzepts mit attraktiven Flächen für die Nutzungsvorgaben und das Raumprogramm sowie die Gestaltung einer architektonischen Erscheinung, die der prominenten Lage gerecht wird und die sich städtebaulich einfügt. Die programmatischen und gestalterischen Anforderungen sind dabei mit den funktionalen und wirtschaftlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Besonderes Augenmerk liegt auf der funktionalen Konzeption mit innovativen, flexiblen Grundrissen für die vielfältigen Nutzungen, auf der Gestaltung einer attraktiven Eingangssituation und einer ansprechenden Fassade, die dem prominenten Standort entspricht. Das städtische Erscheinungsbild soll zudem durch eine enge Beziehung zwischen der Bebauung und dem Straßenraum geprägt sein. B 16 Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis von langlebiger Baukonstruktion, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Insgesamt ist für die Gestaltung des Plangebiets unter Berücksichtigung der Flächenvorgaben eine städtebaulich und landschaftsplanerisch verträgliche Verdichtung und Geschossigkeit zu entwickeln. Dabei ist auf eine Zonierung und klare Abgrenzung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume zu achten und der Aspekt der Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung. B Programm [12] Nutzungskonzept und Raumprogramm B In zentraler Lage Bergedorfs entsteht mit dem KörberHaus in den nächsten Jahren ein neuer, attraktiver Treffpunkt mit gemeinwohlorientierten Angeboten für den ganzen Bezirk. Offenheit, Dialog und das Miteinander stellen die zentralen Qualitäten eines zukunftsfähigen Gemeinwesens dar. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Träger und Institutionen unter einem Dach soll dabei den Austausch und die Begegnung fördern und gemeinsame Projekte und vielfältige Synergien ermöglichen. Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 6.200 m2 realisiert werden. in der Stadteilbibliothek bis hin zu kulturellen Events und unterschiedlichsten Veranstaltungen. Zudem wird in das neue Gebäude das LichtwarkTheater integriert, eine Bühne für alle Bergedorfer, die Kultur erleben und selbst darbieten wollen. Zusammen mit den anderen Angeboten des KörberHauses soll es ein identitätsstiftender Ort der Gemeinschaft für Bergedorf werden. Zahlreiche verschiedene Nutzer und Interessensgruppen werden das neue Gebäude prägen. Das KörberHaus wird ein Ort der Kommunikation, Begegnung, Bildung und Kultur, der sowohl städtebaulich, als auch hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Engagements neue Impulse setzen soll. Als neues Stadtteilzentrum ist es offen für alle Bergedorfer unterschiedlichen Alters, Herkunft und Kultur und gibt dem öffentlichen und gemeinschaftlichen Leben im Stadtteil eine attraktive Adresse. Eine Schwerpunktzielgruppe sind die Generationen 50 plus. Das KörberHaus wird aber auch Anlaufstelle für jüngere Menschen und insbesondere über die Bücherhalle Kinder und Jugendliche ansprechen. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde ein besonderes Nutzungskonzept und Raumprogramm entwickelt. Dieses beinhaltet Flächenbedarfe und –zuschnitte und benennt den Bezug zwischen den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen, die im Entwurf zu kombinieren und optimiert abzubilden sind. Das KörberHaus wird ein breites Spektrum an Bildungs-, Kultur-, und Freizeitangeboten verschiedener professioneller wie auch ehrenamtlicher Anbieter unter einem Dach bündeln: offene Treffpunkte und Begegnungsmöglichkeiten sowie Kurse in den Bereichen Sprache, Gesundheit, Bewegung und digitales Lernen, über Literatur und Medien Das KörberHaus bringt als Gemeinschaftsprojekt ‚Aus Bergedorf für Bergedorf‘ unter einem Dach die folgenden Nutzer zusammen: 18 Nutzer Im Entwurf sind einerseits die nachfolgenden qualitativen Vorgaben und andererseits das detaillierte Raumprogramm mit den Flächenangaben in Anlage 03 zwingend zu berücksichtigen. • die Körber-Stiftung mit der Stiftung Haus im Park (SHiP) und der Freiwilligenagentur Bergedorf, Körber S56ung Bezirksamt AWO Forum Außenterrassezum Wasser Café Foyer HÖB Sen. beirat GuteSichtbarkeit undebenerdige Erreichbarkeit vonderB5 Theater [12] Luftbild mit dem Lichtwarkhaus [13] Funktionsschema (Abb.: steg Hamburg mbH) • das Bezirksamt Bergedorf mit diversen temporären Nutzern wie dem Seniorenbeirat Bergedorf, der Hamburger Volkshochschule und weiteren Trägern, z.B. der Familienhilfe, • die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bergedorf, • die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit einer Stadtteilbibliothek, • sowie das LichtwarkTheater. Hinzu kommen Projekte und Initiativen, die das Engagement für Bergedorf fördern. Alle zusammen bilden das zukünftige Angebot in der Kultur- und Begegnungsstätte ab und setzen so in enger Kooperation die Ziele für das neue Stadtteil- und Kulturzentrum um. Funktionsaufbau/ -anforderungen Insgesamt wird der Neubau durch ein breites Spektrum ineinandergreifender Funktionen und Einrichtungen charakterisiert. Um zu gewährleisten, dass sie den zukünftigen Anforderungen gerecht werden können, sind die Nutzungseinheiten räumlich und funktional so zu verorten, dass sie sowohl eigenständig und mit eigener Identitätsausbildung, als auch als integraler Bestandteil des Gesamtgefüges nutz- und wahrnehmbar sind. Hieraus ergibt sich ein komplexes Anforderungsprofil für die Gestaltung und Ordnung der Räume. [13] Anforderungen: • Erfüllung des jeweils spezifischen Auf- trags im Bereich der Gemeinwesenarbeit, • Erreichung der zum Teil spezifischen Zielgruppen, • qualitativ hochwertiges Raumangebot für die Zielgruppen, • Schaffung von räumlichen und fachlichen Synergien zur Ausbildung des gelebten KörberHauses als Gemeinschaftsprojekt. Das Funktionsschema (siehe Abbildung 13) zeigt die funktionalen Zusammenhänge der unterschiedlichen Nutzungen. Die daran anschließende Beschreibung der Nutzer wird durch das Raumprogramm in Anlage 03 ergänzt, das die konkreten Anforderungen an das Gebäude sowie die einzelnen Räume und Flächenbedarfe ausführlich beschreibt. Die in der Anlage abgebildeten Flächenvorgaben wurden so aufeinander abgestimmt, dass eine effektive Grundrissorganisation mit einer intelligenten, zweckmäßigen Mehrfachnutzung einhergehen kann. Für die angestrebte Offenheit der geplanten Kultur- und Begegnungsstätte ist von großer Bedeutung, dass das Gebäude insgesamt einen dem Stadtteil zugewandten und einladenden Charakter aufweist. Außen wie innen soll das Haus eine warme, helle und Sicherheit gebende Atmosphäre erhalten. 19 B [14] Eine gleichmäßig hohe Qualität der Materialien und Raumkonfiguration unterstreicht den Charakter. Die für alle Nutzungen maßgebliche Niedrigschwelligkeit und Barrierefreiheit soll in der Ausstrahlung des Gebäudes zum Ausdruck kommen – ein Haus für Bergedorf, das einen attraktiven Ort für verschiedene Aktivitäten darstellt und dazu einlädt. Insbesondere das Foyer, die Cafeteria und die Veranstaltungsflächen/ das Forum sind prominent zu verorten. Die Bücherhalle soll von der Bergedorfer Straße aus gut sichtbar und ebenerdig erreichbar in das Gebäude integriert werden. Das LichtwarkTheater ist so zu planen, dass Betrieb und aufwendige Anlieferung reibungslos funktionieren und dass es sich zugleich mit seinem Volumen maßstäblich in das Gebäude einfügt. Das KörberHaus wird viele Besucher in hoher Frequenz aufnehmen. An das Gebäude sind daher hohe Anforderungen bezüglich Robustheit, Klima, Lüftung, Lärmschutz und Akustik gestellt. Grundsätzlich gilt und ist im Raumprogramm auch festgehalten, dass jeder Raum einer Mieteinheit und damit einer klaren Verantwortlichkeit zuzuordnen ist. Dies muss sich im Entwurf widerspiegeln. Körber-Stiftung Seit fast 40 Jahren ist das Haus im Park der Körber-Stiftung ein bekannter Kultur- und Veranstaltungsort für alle Generationen im Hamburger Osten mit täglich etwa 400 Besuchern. Das Haus im Park ist täglich für die Generationen 50 plus geöffnet - über 500 Angebote im Jahr in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheit bieten die Chance, mit anderen zusammen zu lernen, sich austauschen, sich zu bewegen, zu handarbeiten, zu spielen, sich weiterzuentwickeln. B 20 Weil der heutige Standort im Villen-Viertel und bestehende bauliche Einschränkungen eine Weiterentwicklung in Richtung eines lebendigen Bürgerhauses im demografischen Wandel behindern, wird das Haus im Park in das neue KörberHaus am alten Bergedorfer Hafen umziehen. Mit dem KörberHaus will die Stiftung in beispielhafter Kooperation zwischen Stiftung und der öffentlicher Hand sowie anderen zivilgesellschaftlichen Partnern einen Ort schaffen, an dem Menschen aktiv und engagiert sowie in allen Phasen des Alters geschützt und wahrgenommen werden können. Die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse der unterschiedlichen Lebensphasen spiegeln sich in der stetigen Weiterentwicklung des Angebots, das den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs berücksichtigt und im fachlichen Austausch mit Experten entsteht. Das Haus im Park bietet Unterstützung für die Vorbereitung der nachberuflichen Zeit, Kreativ- und Bildungsangebote, Bewegungskurse sowie Beratung und Hilfestellung für hochbetagte und pflegebedürftige Menschen. Es schafft Raum für das freiwillige Engagement Vieler, die sich mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit oder mit selbst organisierten und verwalteten Projekten im Haus einbringen. Darüber hinaus kennen fast alle Bergedorfer das Theater im Haus im Park, sei es als Zuschauer bei den Weihnachtsmärchen, beim ersten Bühnenauftritt mit dem Schultheater oder bei den regelmäßigen Theaterbesuchen. Cafeteria Die Cafeteria soll einen zentralen Anlaufpunkt und eine identitätsstiftende Fläche für die internen Nutzer darstellen, zugleich aber auch durch eine breite Öffentlichkeit sowie Wassersportler wahrgenommen und genutzt werden. [15] [14] Lichtwarkhaus (r.) und angrenzende Bebauung [15] Stuhlrohrhallen am Schleusengraben, (westlich des Plangebiets) Die Leitidee sieht eine ganztägige Öffnung der Cafeteria mit den tageszeitlich differenzierten Angeboten vor. Über die vorgenannten Funktionen hinaus soll die gastronomische Infrastruktur auch weitere Anforderungen bedienen (Catering für Forumsveranstaltungen, Gastronomie für Theaterveranstaltungen u.a.). Die Cafeteria soll aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungen je nach Bedarf und Tageszeit autark funktionieren (Zugänglichkeit, Schließung), aber durch eine logische räumliche Anordnung nahe dem Foyer und dem Theater die entsprechenden Serviceleistungen ermöglichen. Zentrale Veranstaltungsfläche/ Forum In exponierter Lage soll in Form einer zusammenhängenden, öffentlichkeitswirksamen Fläche ein Versammlungs- und Veranstaltungsbereich geschaffen werden. Der Bereich soll möglichst in direktem Bezug zum Foyer und zu den Haupterschließungen geplant und somit auch für Veranstaltungen mit Eventcharakter nutzbar sein. Für Nachempfänge und gastliches Beisammensein nach den Veranstaltungen ist eine Nähe zur Cafeteria notwendig. Der Raum ist für öffentliche und eingeladene Veranstaltungen der Körber-Stiftung sowie aller Hauptnutzer des KörberHauses und anderer Institutionen in Bergedorf gedacht – Tagungen, Diskussionsveranstaltungen, Lesungen, Kulturevents sowie Tanz- und Musikveranstaltungen. Er soll Begegnung und Austausch in unterschiedlichen Formaten ermöglichen. Gleichzeitig soll er Denk-, Aktivraum und Wohnzimmer für alle die werden, die sich in Bergedorf für Bergedorf engagieren. Bezirksamt Bergedorf Das Bezirksamt Bergedorf wird seine Funktion als Träger des heutigen Lichtwarkhauses teilweise in das neue Haus überführen. Es wird sowohl mit eigenen Räumen für eine Reihe temporärer Nutzungen, Veranstaltungen und Sitzungen, als auch als Träger für die Nutzungseinheiten AWO und Seniorenbeirat im KörberHaus vertreten sein und den Gesamtbetrieb durch Ressourcen für Gebäudemanagementleistungen maßgeblich unterstützen. AWO Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist bundesweit als einer der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege organisiert. Der Landesverband Hamburg ist Träger für Angebote der offenen Seniorenarbeit, der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, der Förderung des freiwilligen Engagements und von Beratungen für Migranten und Geflüchtete, der stationären und ambulanten Pflege und von Angeboten rund um die Familie. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe, tritt ein für Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und fördert die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, unabhängig vom jeweiligen sozialen Status und Einkommen. Die AWO-Kreisverbände sorgen mit ihrem sozialpolitischen Engagement in den Bezirken insbesondere für die Anliegen und Bedarfe der Senioren. Seit mehr als 50 Jahren betreibt die AWO im öffentlichen Auftrag der Stadt Hamburg/ des Bezirksamts Bergedorf den Seniorentreff in Bergedorf mit diversen Angeboten. Er befindet sich derzeit in Räumen des heutigen Lichtwarkhauses und soll auch im neuen KörberHaus als eigene Nutzungseinheit am angestammten Ort das Angebot fortsetzen und weiterentwickeln. 21 B [16] Die Angebote des Seniorentreffs wenden sich insbesondere an ältere Bürger, die ein „Wohnzimmer“ im Quartier suchen. Es ist ein offener, unkommerzieller Treffpunkt und schafft durch niedrigschwellige, wohnortnahe Begegnungsangebote Kontakte und wirkt Isolierungs- und Vereinsamungstendenzen entgegen. Der AWO-Landesverband beabsichtigt, darüber hinaus spezifische AWO-Beratungsangebote für die Zielgruppe vorzuhalten. Durch konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Trägern im KörberHaus sollen Angebote qualitativ weiterentwickelt bzw. neu geschaffen werden. Hierzu gehören auch generationsübergreifende und inklusive Angebote. Seniorenbeirat Als weitere Nutzungseinheit in den bezirklichen Räumen ist ein Raum für den Seniorenbeirat Bergedorf vorgesehen. Auf Grundlage des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes vertritt das gewählte Gremium die Interessen älterer Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung. Es wirkt als Bindeglied zwischen Bezirkspolitik, Einrichtungen des öffentlichen Lebens und der älteren Generation. Der aus 15 Personen bestehende Beirat setzt sich für die Menschenwürde und Lebensqualität aller älteren Menschen im Bezirk Bergedorf ein. Dabei stehen eine barrierefreie Infrastruktur und altersgerechte Entwicklung in den Stadtteilen, erforderliche Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung, die Teilhabe der Älteren an Bildungs- und Kulturangeboten, die Vermeidung von Altersdiskriminierung und Isolation, eine angemessene Versorgung von Kranken und Sterbenden und die Wertschätzung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement im Fokus. B 22 Multifunktionsräume Um für unterschiedliche temporäre Nutzungen/ Bedarfe Räumlichkeiten bereitstellen zu können, werden Bezirksamt und Körber-Stiftung eine Nutzungseinheit Multifunktionsräume im KörberHaus betreiben. Die Räume sollen sowohl für Sitzungen als auch für Beratungs- und Hilfeangebote sowie Erwachsenenbildung genutzt werden. In der Planung ist besonders auf gute Besucherzugänglichkeit und flexible Raumzuschnitte zu achten. Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen Die Bücherhallen Hamburg sind eine Stiftung privaten Rechts. Der Stiftungszweck ist es, ein leistungsfähiges System öffentlicher Bücherhallen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu betreiben, das als Informationsspeicher und -vermittler für alle bibliotheksüblichen Medien und als Partner der Besucher und Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Lern-, Orientierungs- und Bildungsinteressen dient und das dabei zugleich kultureller Ort und Mitträger der soziokulturellen Stadtteilarbeit ist. Die Bücherhalle Bergedorf ist eine Stadtteilbibliothek mit etwa 35.000 Medieneinheiten. Sie arbeitet stadtteilbezogen und hat ihre Arbeitsschwerpunkte in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Grundbildung. Neben der klassischen öffentlichen Ausleihe besteht eine enge Zusammenarbeit mit den vielen Kindertageseinrichtungen und Schulen im weiteren Umkreis des Standorts. Klassenführungen, Vorlesestunden und Gedichte für Wichte gehören zum festen Programm, ebenso Gesprächsgruppen für Zuwanderer zur Sprachförderung. Ehrenamtliche Medienboten versorgen immobile Personen des Stadtteils mit aktuellen Medien. [17] [16] Lichtwarkhaus auf dem Plangebiet [17] Fußweg zur Bergedorfer Straße Die Bücherhalle Bergedorf verfügt darüber hinaus über alle Dienstleistungen eines leistungsfähigen großstädtischen Bibliothekssystems. LichtwarkTheater Das LichtwarkTheater im KörberHaus ist der bedeutendste Kultur- und Veranstaltungsort für Bergedorf. Von Jung bis Alt, vom Laienspiel bis zur Galaaufführung von Tourneetheatern, von Unterhaltung bis Information – die Veranstaltungen im LichtwarkTheater spiegeln das vielfältige kulturelle Leben wider. Das Theater im neuen KörberHaus soll in Erinnerung an den Hamburger Kunsthistoriker und Kunstpädagogen Alfred Lichtwark (1852 – 1914) unter dem Namen LichtwarkTheater firmieren, so dass nach dem Abriss des Lichtwarkhauses dessen Name in Bergedorf erhalten bleibt. Im Schwerpunkt handelt es sich um ein Sprechtheater, das in erster Linie vom festen Partner „Stäitsch Theaterbetriebs GmbH“ bespielt wird. Das Gastspielmanagement gestaltet ein abwechslungsreiches Programm von Produktionen des Altonaer Theaters, der Hamburger Kammerspiele, des Ohnsorg-Theaters und begeistert jährlich circa 17.000 Besucher mit Theater, Kabarett, Comedy und Musicals. Der Lichtwark-Ausschuss des Bezirks Bergedorf fördert darüber hinaus mit den traditionellen und erfolgreichen Jungendtheatertagen und dem Jugendmusikantenwettstreit gezielt den Nachwuchs. Das LichtwarkTheater wird zugleich Bühne für alle Bergedorfer Laienund Schultheater, Chöre, Vereine, andere Kultureinrichtungen wie auch für Bergedorfer Institutionen sein, die das Theater für vielfältige Veranstaltungen nutzen. Dem KörberHaus liegt als Kultur- und Begegnungszentrum Bergedorfs ein inklusives Konzept zugrunde, das entsprechend auch für das LichtwarkTheater gilt: eine Bühne für alle Generationen und Kulturen und durch seine Barrierefreiheit auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich (mobil, visuell, auditiv). Wie in den letzten vier Jahrzehnten im Haus im Park ermöglicht die Körber-Stiftung auch im KörberHaus finanziell und personell den Betrieb des LichtwarkTheaters und sichert den Theaterstandort Bergedorf nachhaltig. Mit ca. 450 Plätzen wird das LichtwarkTheater der bedeutendste Veranstaltungsort in der Region und konstitutiver Bestandteil der lebendigen Kulturlandschaft Bergedorf sein. 23 B [18] Hochbauliche Gestaltung Gebäude- und Geschosshöhen Für den Neubau gibt es keine Vorgaben zur maximalen Gebäudehöhe bzw. Geschossigkeit. Maßvolle Abweichungen von den Ausweisungen der derzeit verbindlichen Bauleitplanung bezüglich Geschossigkeit und der durch Baugrenzen definierten überbaubaren Fläche sind zulässig, sofern sie grundsätzlich mit dem Planrecht vereinbar sind. Das Gebäude soll sich in seiner Höhe aber in jedem Fall am östlichen und südlichen Umfeld orientieren und darf keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen auslösen. Das Gebäude wird aufgrund des Grundwasserspiegels und seiner Lage (dreiseitig von Wasser umgeben) ohne Kellergeschoss hergestellt werden. Das Gebäude oder Teile davon können allerdings bis zu 1 m Tiefe unter Geländeniveau (+ 3,0 m üNHN) abgesenkt werden. Dies wird innerhalb der Abbildung der Flächenbedarfe begrüßt und sollte in der Gebäudeorganisation Berücksichtigung finden. Der Wasserstand im Schleusengraben wird durch die 1929 erbaute Krapphofschleuse konstant bei 1,4 m üNHN gehalten. Fassade Grundsätzlich wird bei der baulichen Gestaltung auf hochwertige Architektur und auf eine möglichst natürliche Belichtung und Belüftung (keine Klimatisierung) der Räume Wert gelegt. Es werden keine bindenden Material- oder Gestaltungsvorgaben formuliert. Angestrebt wird ein zusammenhängendes Gebäudeensemble, in dem die unterschiedlichen Nutzungen in der Fassadengestaltung in Erscheinung treten. Auch Anlieferung und Entsorgung sind darin so zu integrieren, dass deren Präsenz zum öffentlichen Raum minimiert werden kann. B 24 Zugleich sind Gestaltung sowie Materialeinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen und ein wesentliches Kriterium, um damit die Realisierung des vorgeschlagenen Konzepts zu ermöglichen. Lärmimmissionsschutzanforderungen Für die Außenfassaden sind ggf. bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die gesunde Arbeitsbedingungen und einen ungestörten Betrieb des Gebäudes sicherstellen können. Bauliche Lösungen zum Lärmschutz werden ausführlich in der Broschüre „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung“ und in der Broschüre „Schallschutz bei teilgeöffneten Fenstern“ beschrieben (siehe Anlage 07). Rettungswege, Brandschutz und Entfluchtung Für den Neubau gilt die Gebäudeklasse 5 nach Hamburgischer Bauordnung (HBauO) § 2 Abs. 3 Satz 1 (sonstige Gebäude), da es höher als 13 m und niedriger als 22 m auszubilden ist. Der Neubau soll unbedingt unter der Hochhausgrenze bleiben. Diese Vorgaben sind für eine Anleiterbarkeit der Feuerwehr für einen zweiten Rettungsweg zwingend einzuhalten. Aufgrund der besonderen Nutzung sind darüber hinaus die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung (siehe Anlage 10) zu beachten. Vor allem die erforderlichen Rettungswegbreiten und direkten Ausgänge müssen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen (zweiter Rettungsweg) nach DIN 14090 sind [19] [18] Perspektive Bergedorfer Tor (A-QUADRAT Architekten, APB. Architekten),südlich des Bahnhofs an der Bergedorfer Straße [19] CCB nördlich der Bergedorfer Straße nachzuweisen. Hierbei sind die besondere Lage des dreiseitig von Wasser umschlossenen Neubaus und die eingeschränkte Anfahrbarkeit, die lediglich von Süden erfolgen kann, zu berücksichtigen. Auch straßenbauliche Anpassungen zugunsten eines zweiten Rettungswegs sind wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht möglich. Aus diesem Grund muss über ein alternatives Konzept nachgedacht werden, um den zweiten Rettungsweg für die betroffenen Teilbereiche abzusichern. Sicherheitstreppenhäuser sollen - soweit möglich vermieden und nur hergestellt werden, wenn die Sicherung des zweiten Rettungswegs nicht anderweitig möglich ist. Die Entfluchtung und die Feuerwehraufstellflächen sind gemäß des Bauprüfdienstes 5/2012 und nach der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr nachzuweisen (siehe Anlage 06). Begrünte Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind als Rasenpflaster oder mit Rasenlinern herzustellen. Die Feuerwehraufstellflächen sind im Hinblick auf eine qualitativ und quantitativ ausreichende Freiraumgestaltung zu planen. Für den Hochbau ist zu beachten, dass ab einer Gebäudelänge von 40 m Brandwände zur Unterteilung des Neubaus herzustellen sind. Jeder Brandabschnitt darf maximal 400 m2 betragen. Eine Sprinkleranlage ist aus Kostengründen zu vermeiden. Barrierefreiheit Alle Bereiche des Gebäudeensembles und der Außen- und Freianlagen sind entsprechend der DIN 18040 nutzungs- und funktionsgerecht für Mobilitätseingeschränkte zu planen. Hierzu gehört auch je Geschoss eine rollstuhlgerechte Behindertentoilette. Klarheit und gute Orientierungsmöglichkeiten in der komplexen Einrichtung sind maßgeblich für ihren Erfolg. Eine vollständige Barrierefreiheit und gute Zugangsmöglichkeiten für weniger mobile Menschen und Rollstuhlfahrer sind unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Betrieb, der insbesondere ältere Menschen als Zielgruppe hat. Dazu gehört, dass das Haus ohne Umwege komfortabel auch in der Dunkelheit auf Sicherheit gebenden und gut ausgeleuchteten Wegen von mobilitätseingeschränkten Personen, Rollstuhlfahrern sowie Personen mit Kinderwagen erreicht werden kann. Das geplante Haus benötigt eine über das übliche Maß hinausgehende weitreichende Barrierefreiheit. Die Schwerpunktsetzung auf den Erhalt der Mobilität soll sich in einem ineinander greifenden Gesamtkonzept des Hauses widerspiegeln: Angebote zur Analyse der individuellen Mobilität führen zum Beratungsangebot. Dieses empfiehlt zielgenau Angebote im Haus, die die Förderung der notwendigen Fähigkeiten und Funktionen verfolgen. Damit einhergehend sollen sich im ganzen Haus Mobilitätsanreize, wie einladende Treppenräume usw., finden. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Es gelten die Hamburgische Bauordnung (HBauO) sowie die einschlägigen, für das Bauvorhaben relevanten Verordnungen, Richtlinien, Programme und Bauprüfdienste in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung (siehe Anlage 06), insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik (Technische Baubestimmungen, DIN). 25 B [20] Erschließung Im städtebaulichen Entwurf sind generell die nach HBauO erforderlichen Abstandsflächen zu berücksichtigen. Entwurfsbedingte Unterschreitungen der erforderlichen Abstandsflächen müssen städtebaulich begründet werden. Kunst am Bau Das heute im Lichtwark Haus vorhandene etwa 5,0 x 3,0 m große Glasmosaik „Serenade“ des Hamburger Künstlers Eduard Bargheer soll an einem geeigneten Ort in dem Neubau präsentiert werden. Die Teilnehmer sind aufgefordert, einen entsprechenden neuen Standort in den Plänen zu markieren. Äußere Erschließung Es wird im Wettbewerb davon ausgegangen, dass die Straßen der Umgebung für die Neuordnung des Plangebiets leistungsfähig sind, so dass mit keinen wesentlichen Straßenveränderungen gerechnet werden muss. Die äußere Erschließung des Quartiers soll grundsätzlich über die öffentliche Stichstraße Holzhude erfolgen. Bei der Konzeption der Erschließung sind die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung, des Bauprüfdienstes Erschließung, die Anforderungen der Feuerwehr sowie der Stadtreinigung zu berücksichtigen (siehe Anlage 06). Innere Erschließung Aufgrund seiner Lage wird das KörberHaus zwei repräsentative Eingänge haben, von denen alle Nutzungen erreichbar sind. Maßgeblich für deren Positionierung sind die Adressbildung und Präsenz im öffentlichen Raum. Ein Zugang soll sich zur Bergedorfer Straße orientieren, ein zweiter soll von Süden über die Holzhude erfolgen. Für die Cafeteria ist ein weiterer, externer Zugang vorzusehen, sodass diese unabhängig von den Gebäudeöffnungszeiten agieren kann. Ein Foyer dient als zentraler Eingangs- und Begegnungsort für alle Nutzer und Gäste des KörberHauses. Als zentraler Knotenpunkt für alle Angebote und Nutzer des Hauses soll von hier eine Verteilung stattfinden. Angestrebt wird ein offener, heller Bereich, der Orientierung und Flächen zum ruhigen Verweilen ermöglicht. Es dient als Theaterfoyer ebenso wie als Eventfläche und soll auch in Verbindung mit dem sich zum Foyer öffnenden Veranstaltungsraum/ Forum genutzt werden können. B 26 [21] [20] verkehrliche Erschließung über die Holzhude [21] Bergedorfer Straße, rechts der Zugang zum Plangebiet Ruhender Verkehr Die Stellplätze für den Neubau können aufgrund der Baugrundbedingungen - insbesondere des Grundwasserstands - nicht in einer neu zu errichtenden Tiefgarage untergebracht werden. Daher sind keine Tiefgaragenstellplätze im Gebäudeentwurf vorzusehen. Die Stellplätze sowie auch die Besucherparkplätze werden voraussichtlich über die nahegelegene Garage des südlich benachbarten Ramada Hotels abgelöst. An geeigneter Stelle sind vier Behindertenstellplätze vorzuhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass Anlieferung und Entsorgung nicht den Betrieb des Hauses stören dürfen und eine Überschneidung mit der Gebäudeerschließung vermieden werden soll. Müllräume sind sinnvoll zu integrieren. Dabei wird eine Lösung aus kurzen Wegen zwischen Müllraum und Vorfahrt der Entsorgungsfahrzeuge angestrebt. Fahrradstellplätze für Mitarbeiter und Besucher sind im Entwurfskonzept gebündelt nahe der Gebäudeeingänge zu verorten. Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Detaillierung freiraumplanerischer Fragestellungen im Nachgang in einem weiteren konkurrierenden Verfahren geklärt. Anlieferung/ Entsorgung Die Anlieferung und Entsorgung des KörberHauses kann nur von Süden über die Straße Holzhude erfolgen. Hierfür ist südlich des Gebäudes eine Vorfahrt für Lkw vorzusehen, die aufgrund der engen Platzsituation voraussichtlich nicht wenden, sondern rückwärts den Bereich wieder verlassen müssen. Im Gebäude wird keine Verortung der Flächenbedarfe für Anlieferung und Entsorgung vorgegeben, diese ist entwurfsabhängig unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort auszugestalten. Hierfür sind die Anforderungen und Flächen des Raumprogramms in Anlage 03 zu beachten. 27 B [22] Freiraumgestaltung Der städtebauliche Entwurf muss ausreichende, attraktive und möglichst barrierefrei zugängliche Freiräume ermöglichen, die die Qualität des Neubaus unterstützen und identitätsstiftend wirken. Durch die städtebauliche Verdichtung und den hohen Nutzungsdruck auf innerstädtischen Flächen bekommt die Qualität der Freiräume eine wachsende Bedeutung. Die Ausloberin hat entschieden, die detaillierte Planung der Freiräume in einem separaten Verfahren nach Abschluss des Wettbewerbs entwickeln zu lassen. Dabei wird großer Wert auf eine Freiflächenkonzeption gelegt, die vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten und öffentliche Orte der Begegnung und Bewegung als Fortführung des Kultur- und Begegnungszentrums im Inneren des Gebäudes gestattet. Die Vorteile der Lage am Wasser gilt es für die Aufenthaltsqualität nutzbar zu machen, Sitzgelegenheiten und andere Ausstattungen unterstützen dies. Das Haus sollte über den Außenbereich der Gastrofläche mit der umgebenden Außen- und Wasserfläche verbunden werden. Die in diesem Verfahren gewünschte grobe Zonierung der Freiräume soll in passender Art und Weise zur Funktion des Gebäudes und seiner Einbindung in das Quartiersumfeld skizziert werden. Zur Detaillierung freiraumplanerischer Fragestellungen soll im Nachgang ein weiteres konkurrierendes Verfahren durchgeführt werden. B 28 Dachflächenbegrünung/ Oberflächenentwässerung Das zu überplanende Grundstück ist nicht an ein Regenwassersiel angeschlossen und eine Einleitung in das bestehende Mischwassersiel wird abgelehnt. Da zudem eine Einleitung von Oberflächenwasser in den Schleusengraben engen Beschränkungen unterliegt (max. 5 Liter/Sekunde je Hektar), werden im Rahmen des hochbaulichen Entwurfs Vorschläge für eine Rückhaltung des Regenwassers erwartet - z.B. in Form begrünter Dachflächen als Speicherebene (Retention) oder anderer baulicher Maßnahmen zur Sammlung und Speicherung des anfallenden Regenwassers. Für eine Herrichtung von Vegetationsflächen sind je nach Umfang und Intensität der Begrünung die erforderlichen Substrathöhen in der Planung zu berücksichtigen. [23] Realisierung und Wirtschaftlichkeit [22] heutiger Grünbestand [23] benachbarter GastroPonton Für den Neubau bestehen konkrete wirtschaftliche Anforderungen, die von jedem Wettbewerbsteilnehmer unbedingt eingehalten werden müssen. Daher stellt auch die Optimierung der Baukosten und die Sicherstellung angemessener Betriebskosten ein wichtiges Kriterium dar. Es sollen wertbeständige und umweltverträgliche Materialien verwendet werden, um eine hohe Lebensdauer zu garantieren. Die baukonstruktiven, statischen und technischen Konzepte sind unter diesen Gesichtspunkten zu entwickeln. Mit dem KörberHaus soll eine öffentliche Einrichtung entstehen, die den zeitgemäßen Anforderungen an räumliche Flexibilität und Flächenwirtschaftlichkeit entspricht. Ein Kriterium dabei ist die gegenseitige Mitnutzung und gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Nebenflächen als auch die Möglichkeit der Mitnutzung durch Externe (Drittnutzer) von Räumen. So können die vorhandenen Raumkapazitäten wirtschaftlich ausgelastet werden. Zudem ist für den wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Bedeutung, dass Schließsysteme und Brandschutz-/ Rettungswegkonzepte mehrere Nutzungsszenarien sinnvoll ermöglichen, ohne dass größere Nutzungseinheiten frei zugänglich sind. Es gilt, das Raumgefüge so zu planen, dass eine möglichst flexible und damit zukunftsfähige Nutzung ermöglicht wird. (BGF) von mind. 65 %. Die sonstigen Nutzflächen (NF 7), Technische Funktions- (TF), Verkehrs- (VF) und Konstruktionsflächen (KF) sind so zu dimensionieren, dass sie wirtschaftlich sind und alle behördliche Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Dementsprechend ist auf eine effiziente Auslegung des umbauten Raumvolumen (BRI) zu achten. Die Baukostengrenze liegt bei 1.650 € netto je m2 BGF oberirdisch für die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Kostenvorgabe für die Fassaden (Außenwände gem. Kostengruppe 330 nach DIN 276) liegt bei durchschnittlich 430 € netto je m2 Fassadenfläche. Die hohen Nachhaltigkeitsziele erfordern auch eine intensive Auseinandersetzung der Teilnehmer mit der Frage der Wirtschaftlichkeit über die gesamte Standdauer des Gebäudes. Planerische Entscheidungen sollten im Hinblick auf Investitions- und Unterhaltungskosten abgewogen werden, um einen nachhaltigen Betrieb des Objekts zu ermöglichen. Eine hohe Grundriss- und Gebäudeflexibilität wird vorausgesetzt. Des Weiteren werden zur Erreichung der optimalen Flächenwirtschaftlichkeit innovative Lösungsvorschläge erwartet, um einen Gebäudekomplex zu schaffen, welcher „intelligente“ Konstruktionen hervorbringt und den Umfang an Gebäudetechnik auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert. Angestrebt wird ein Verhältnis von Nutzfläche (NF 1 bis 6 nach DIN 277) zu oberirdischer Bruttogeschossfläche 29 B [24] Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Der Hamburger Masterplan Klimaschutz sieht eine mehrstufige Zielvorgabe zur Minderung des jährlichen CO2-Ausstoßes vor. Der städtebauliche Entwurf ist demnach im Sinne der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu konzipieren. Dabei stehen die Verwendung erneuerbarer Energien und energieeffizientes Bauen im Vordergrund. Bergedorf hat in Hamburg die Rolle eines Pilotbezirks für die energetisch bewusste Stadtentwicklung eingenommen und ist der erste Bezirk, der ein integriertes Klimaschutzkonzept aufstellt. Auf städtebaulicher Ebene sind deshalb unbedingt die Leitgedanken des energiesparenden Bauens zu berücksichtigen. Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit wie ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte sind über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Ergänzend wird auf die Einhaltung der bindenden Vorgaben der Hamburger Klimaschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung EnEV 2016 sowie auf das integrierte Klimaschutzkonzept (siehe Anlage 08) verwiesen. Neben dem Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz sollen dabei auch regenerative Energiequellen genutzt werden. Konzeptabhängig können Geothermieanlagen, Solarthermie oder Photovoltaikanlagen mit einem kalten Nahwärmenetz eingesetzt werden. Hierzu gehören unbedingt auch Dachbegrünungen, die die ökologischen und funktionalen Werte des Quartierumfelds erhöhen können und sich in Hamburg inzwischen als Standard etabliert haben. In Hamburg wird mit der Gründachstrategie (siehe Anlage 09) das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung mit besonderer Bedeutung für das städtische Klima und den Wasserhaushalt verfolgt. B 30 Im Rahmen der Gründachstrategie können unter Umständen finanzielle Fördermittel zur Umsetzung von Dachbegrünungen mit hoher Rückhaltefunktion und zur Umsetzung von nutzbaren Dächern bereitgestellt werden. [25] Städtebauliche Kriminalprävention [24] Schiffwaser mit Blick Richtung Stuhlrohrhallen [25] westlich gelegenes CCB-Fachmarktzentrum Zur Vermeidung baulich bedingter Tatgelegenheitsstrukturen und zur Verbesserung des allgemeinen Sicherheitsgefühls der Beschäftigten und Besucher sollen die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention bei der hochbaulichen Planung und späteren Realisierung des Neubaus berücksichtigt werden. Verwinkelte Gebäudefronten oder Nischen, die nur schwer einsehbar sind und später problematische Aufenthaltsorte für kriminelles oder abweichendes Verhalten bilden könnten, sollten konsequent vermieden werden. Baulich bedingte Aufstiegshilfen durch erkletterbare Vordächer etc. erleichtern Straftaten auch in höheren Geschosslagen und sollen ebenso vermieden werden. Keller- bzw. Nebenzugänge sollten, soweit an der Fassade geplant, ebenerdig – nicht mit Treppenniedergängen – eingeplant werden, um so gut einsehbar jederzeit eine Sozialkontrolle möglich zu machen. Bei der Planung der Zugangssituationen sollte auf gut einsehbare Eingangsbereiche geachtet werden. Lieferrampen, Notausgänge, Außentreppen und sonstige Zu- oder Ausgänge des Gebäudes sollten vor dem unberechtigten Eindringen von Außen geschützt werden. 31 B Verfahren Ausloberin Ausloberin des Verfahrens ist die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Bergedorf Wentorfer Straße 38 21029 Hamburg in Kooperation mit der Körber-Stiftung Kehrwieder 12 20457 Hamburg im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Verfahrensbetreuung Die inhaltliche und fachliche Betreuung und organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch claussen-seggelke stadtplaner Holzdamm 39 20099 Hamburg Tel.: 0049 (0)40 28 40 34 - 0 Fax: 0049 (0)40 28 05 43 43 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Ole von Nerée, Torsten Wild Verfahrensart und -bedingungen Das Verfahren wird als einphasiger, nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß der „Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg RPW 2015“ mit neun Teilnehmern. C 32 Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat das Verfahren unter der Nummer NO_24_16_HRW registriert. Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt und die Bedingungen des Verfahrens an. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnahmeberechtigung Vor dem Wettbewerb wurde ein europaweites Bewerbungsverfahren auf Grundlage der VgV durchgeführt. Eine Bewerbung war ohne Einschränkungen möglich. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Die Konsultation von Fachplanern ist möglich. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Wettbewerbsgegenstand Gegenstand des Verfahrens ist die Entwicklung eines hochbaulichen Konzepts für das kommunale Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus an der Holzhude in Bergedorf. C Verfahren Verfahrensbeteiligte Teilnehmer Fachpreisrichter Das Teilnehmerfeld umfasst insgesamt neun Büros. Aufgrund bekannter Qualifikationen wurden in Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Körber-Stiftung folgendes Büro vorab zur Teilnahme ausgewählt: Prof. Jörg Friedrich freier Architekt, Hamburg Michael Biwer freier Architekt, Hamburg Prof. Jörn Walter Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Arne Dornquast Bezirksamtsleiter Bergedorf Staab Architekten Berlin Stellvertretende Fachpreisrichter Im Rahmen des vorgeschalteten EU-Bewerbungsverfahrens wurden durch ein Auswahlgremium aus Vertretern des Bezirksamts Bergedorf, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Körber-Stiftung sowie eines freien Architekten folgende acht Büros anhand einheitlicher und nicht-diskriminierender Kriterien zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt: COBE ApS Kopenhagen (DK) DFZ Architekten Hamburg Dominikus Stark Architekten München Holzer Kobler Architekturen Berlin/ Zürich (CH) Kirsch Bremer Architekten und Dierk Sachs Architekten Hamburg und Berlin LH Architekten Hamburg Max Dudler Berlin MGF Architekten Stuttgart C 34 Michael Ruffing freier Architekt, Hamburg Julian Hillenkamp freier Architekt, Hamburg Micaela Perner-Hofmann Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Arbeitsstab des Oberbaudirektors Uwe Czaplenski Leiter Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Bergedorf Sachpreisrichter Anja Paehlke Vorstand Körber-Stiftung Werner Omniczynski SPD-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf Eckhard Kolwa CDU-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf Stellvertretende Sachpreisrichter Dr. Lothar Dittmer Vorstandsvorsitzender Körber-Stiftung Thorsten Scharnke Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Bezirksversammlung Bergedorf Ernst Heilmann Fraktion DIE LINKE, Bezirksversammlung Bergedorf Sachverständige Andrea Stahl Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung Michael Holtmann Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Klaus Wittmann Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Bebauungsplanung Joachim Bruschke, Mona Rühle Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Management des öffentlichen Raums, Abteilung Verkehr und Erschließung Andreas Hütter Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung Birgit Haustein, Sabine Steffen Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Sozialraummanagement Christoph Lindemann Bezirksamt Bergedorf, Stabstelle Innovation NN Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung NN Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau Oke Petersen, Susanne Kutz Körber-Stiftung Michael Lehmann LKA Hamburg, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle (städtebauliche Kriminalprävention) Andrea Soyka steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg NN combine Consulting GmbH NN Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen NN LichtwarkTheater NN Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. Die Ausloberin behält sich vor, im Verfahren weitere Sachverständige zu benennen. Gäste Sven Lohmeyer urbanista (Öffentlichkeitsbeteiligung) Lutz Müller Bergedorfer Hafen e.V. Peter Gabriel SPD-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf Jörg Froh CDU-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf Die Ausloberin behält sich vor, im Verfahren weitere Gäste zu benennen. 35 C Preissummen und Bearbeitungshonorare Die Kalkulation der Wettbewerbssumme erfolgt auf Basis der HOAI. Das Honorar wird auf Grundlage der Honorare gem. § 21f HOAI 2013 ermittelt und liegt einschließlich Aufwandsentschädigung für Perspektiven und Fassadendetaillierungen bei 93.000,- € (netto). Unterlagen Zur Lösung der Aufgabenstellung wird die Auslobungsbroschüre bestehend aus Teil A (Grundlagen), Teil B (Programm) und Teil C (Verfahren) mit folgenden Anlagen in digitaler Fassung (zum Download) herausgegeben: 01Kartengrundlage Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von 6.000,- € (netto). Bei den Preisgeldern ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. Preis 16.000,- € (netto) 2. Preis 12.000,- € (netto) 3. Preis 8.000,- € (netto) Anerkennung 3.000,- € (netto) Im Fall einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht neu vergütet. Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf die nachfolgende Leistung angerechnet. 02 Fotos und Luftbilder 03 Nutzungskonzeption, Raumprogramm 04Planungsrecht 05Entwicklungspläne 06Hamburgische Bauordnung, Bauprüfdienste, Fachanweisungen, Richtlinien 07Schallschutz 08 Klimaschutzverordnung, EnEV, integriertes Klimaschutzkonzept 09Gründachstrategie 10Versammlungsstättenverordnung 11 Dokumentation Öffentlichkeitsbeteiligung 12 Formblätter Flächen, Kosten, Raumprogramm und Vorlage Prüfplan, Vorgabe Perspektivstandorte 13 Formblatt Verfassererklärung 14 Formblatt Verpflichtungserklärung für die Nutzung elektronischer Daten Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und die nach HBauO erlassenen Rechtsverordnungen und sonstigen Verordnungen und technischen Richtlinien einzuhalten. C 36 Geforderte Leistungen Die Abgabeunterlagen sind an der rechten oberen Ecke jedes Plans und jeder Textseite und der Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch und insgesamt 6 cm breit) zu kennzeichnen. Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift anzufertigen. Die Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen. Alle Beschriftungen und Texte sind in Deutsch zu verfassen, Höhenangaben sind auf Normalnull zu beziehen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Verfahrensteilnehmer. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererkärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter mit Vor- und Zuname zu benennen. Sämtliche Zeichnungen sind auf maximal zwei DIN A0 Blättern im Querformat einzureichen. Nicht verlangte Leistungen oder darüber hinausgehende Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Zusätzlich ist eine Verkleinerung der Blätter in A3 abzugeben. • Hinweise/ Vorschläge für eine Gestaltung • • im Umfeld des Neubaus, soweit für das Verständnis des Hochbauentwurfs erforderlich, Verteilung der Nutzungen, Zugänge und Erschließungsanlagen, Einbeziehung von Fachaspekten wie Straßenführung, LKW-Anlieferung, Lärmschutz, Oberflächenentwässerung etc. Geschossgrundrisse (M 1:200) Darstellung aller Grundrisse mit Kennzeichnung der Funktionen und Nutzungen Quer- und Längsschnitte (M 1:200) Schnitte zur Darstellung der Einbindung und der vorgesehenen Höhenentwicklung Ansichten (M 1:200) und Fassadendetails (M 1:50) Darstellung der Gebäudefassaden einschl. Differenzierung der Materialitäten und wesentlicher Gliederungselemente sowie Dachaufbauten Perspektiven Übersichtsplan (genordet, M 1:2.000) Darstellung des städtebaulich-räumlichen Konzepts und Einordnung in die Strukturen der Umgebung Lageplan (genordet, M 1:500) • städtebauliche Struktur (Baukörper in der Dachaufsicht) in Verbindung mit den Freiräumen, der Erschließung und der bestehenden Nachbarschaft, Zur Veranschaulichung der städtebaulichen Idee sind zwei Perspektivdarstellungen gewünscht. Fotorealistische Darstellungen sind nicht zwingend erforderlich, es können auch Skizzen eingereicht werden, die die entstehenden räumlichen Situationen und Atmosphären im Plangebiete sowie die städtebaulichen Leitlinien wie die Fassadengliederung illustrieren. Die Vorgaben für die Perspektivstandorte sind Anlage 12 zu entnehmen. 37 C Einsatzmodell (M 1:500) Verfassererklärung Der Bebauungsvorschlag ist als Massenmodell einzureichen und wird in ein Umgebungsmodell eingesetzt. Die Verfassererklärung ist auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 13) unterschrieben mit Angabe aller an der Entwurfslösung beteiligten Mitarbeiter in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag, der lediglich mit der Beschriftung „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist, abzugeben. Formblätter Flächenermittlung/ Kostenkennwerte und Raumprogramm Hier sind die Angaben zu Flächen, Raumprogramm und Kosten gem. der beigefügten Formblätter zu machen (siehe Anlage 12). Dort benannte Kennzeichnungen sind beizubehalten und auch zum Verständnis in die Plangrafiken zu übernehmen. Erläuterungsbericht Entwurfskonzept Die grundlegenden Entwurfsgedanken, Aussagen zur Materialität und Erscheinung und Hinweise, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen, sind in einem Erläuterungsbericht darzulegen. In diesem Erläuterungsbericht sind auch Aussagen zum energetischen Konzept, zu besonderen Aspekten der Nachhaltigkeit und zur Wirtschaftlichkeit und Minimierung der Baukosten gewünscht. Der Umfang des Erläuterungsberichts darf zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Erläuterungsbericht kann auf den Plänen montiert werden, er ist gleichzeitig jedoch auf einzelnen DIN A4-Seiten abzugeben. Prüfpläne Die Prüfpläne sind in digitaler Form auf einer CD oder USB-Stick einzureichen (siehe Anlage 12). Hier sind die unterschiedlichen Flächen farbig zwingend nach den Vorgaben zu unterscheiden. Auf den Prüfplänen ist jedes Geschoss abzubilden. C 38 Nutzungsvereinbarung für elektronische Daten Die Nutzungsvereinbarung (siehe Anlage 14) für elektronische Daten ist ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Inhaltsverzeichnis Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in einem Verzeichnis aufzulisten und in Papierform abzugeben. Digitale Unterlagen Alle Unterlagen, bis auf die Verfassererklärung, die Nutzungsvereinbarung und das Inhaltsverzeichnis, sind zusätzlich auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick abzugeben. Die Plandateien müssen als DXF, DWG oder VectorWorks 2014-Dateien abgespeichert sein. Alle textlichen Informationen sind als Wordund alle Berechnungen als Excel-Dateien abzugeben. Aus den Dateien sind sämtliche Hinweise auf den Verfasser der Arbeit bzw. die Bearbeiter zu entfernen. Beurteilungskriterien Die Beurteilung der Leistungen erfolgt anhand der folgenden, vorläufigen Kriterienliste: Formalleistungen • Termingerechte Abgabe • Leistungs- und Programmerfüllung Hochbauliches Konzept • Berücksichtigung der städte- und hoch• • • • • • • • • baulichen Vorgaben Gestalterische Qualität und Originalität Adressbildung und Herstellung angemessener Eingangssituationen Einhaltung und Organisation der geforderten Nutzungen und deren Erschließung Nutzungszonierung und Funktionsfähigkeit im Innen- und Außenbereich Grundrissgestaltung und -flexibilität Beachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit Materialverwendung für die Fassadengestaltung Natürliche Belichtung und Belüftung Schallschutzkonzept Verkehrsplanerische/ erschließungsbezogene Funktionalität • Berücksichtigung • • der erforderlichen Wege und Flächen für die Feuerwehr Berücksichtigung der Anforderungen an die Anlieferung und die Entsorgung Beachtung von ausreichenden Fahrradabstellmöglichkeiten Feiraumplanerisches Konzept • Zonierung/ Differenzierung der Freiflächen • Verknüpfung mit angrenzenden Freiräumen und Wegebeziehungen • Beachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit • Berücksichtigung der erforderlichen Flächen für die Feuerwehr Nachhaltigkeit • Umsetzung der Nachhaltigkeit in der architektonischen Konzeption • Ausgewogenheit ökonomischer, ökolo- gischer, sozialer und ästhetischer Belange • Entwicklung innovativer, wirtschaftlich attraktiver Lösungsvorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs Realisierbarkeit/ Funktionsgerechtigkeit • Wirtschaftlichkeit der Investitions- und • • • Folgekosten, Einhaltung der Kostenvorgaben Flächeneffizienz Technische Realisierbarkeit Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und des anerkannten Stands der Technik. Dies beinhaltet sowohl die HBauO als auch alle weiteren hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Kriterien zu ändern, zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Die oben dargestellte Reihenfolge hat keine Auswirkung auf die Wertung der Aspekte. 39 C Ablauf des Verfahrens Ausgabe der Unterlagen Die Verfahrensunterlagen werden den Teilnehmern, den Preisrichtern, den sachverständigen Beratern sowie allen sonstigen Beteiligten am 08.12.2016 per E-Mail zugesandt. Eine gedruckte Fassung wird zum Kolloquium verteilt. Die Unterlagen sind kostenlos. Mit dem Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird die Beantwortung sämtlicher Rückfragen schriftlich allen Teilnehmenden zugesandt. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung. Abgabe der Arbeiten Alle Unterlagen sind zu richten an das Büro: Rückfragen Die Verfahrensteilnehmer haben die Möglichkeit, schriftliche Rückfragen zur Aufgabe zu stellen. Die Fragen sind bis zum 15.12.2016, 12.00 Uhr an das betreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner per E-Mail an [email protected] zu stellen. Die eingegangenen Fragen werden gesammelt, mit den Beteiligten abgestimmt und im Rückfragenkolloquium beantwortet. Preisrichtervorbesprechung/ Rückfragenkolloquium Zur Vorstellung der Planungsaufgabe und zur Klärung offener Fragen des Preisgerichts und der Architekturbüros findet am 21.12.2016, 09.00 – 12.00 Uhr eine geteilte Veranstaltung mit Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium statt. Die Teilnehmer haben bei diesem Termin die Möglichkeit, weitere Rückfragen zu stellen. Eine Einladung mit Benennung der Örtlichkeit und zeitlichen Terminierung der beiden Abschnitte wird im Vorfeld des Termins versandt. Es wird den teilnehmenden Büros empfohlen, vor der Veranstaltung eine Ortsbegehung vorzunehmen, um sich mit den konkreten Gegebenheiten des Plangebiets vertraut zu machen. C 40 claussen-seggelke stadtplaner Holzdamm 39 20099 Hamburg Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist der 28.02.2017, 16.00 Uhr. Abgabetermin für die Einsatzmodelle ist der 07.03.2017, 16.00 Uhr. Pläne und Modelle, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) eindeutig nachweist. Die Teilnehmenden haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtentscheidung aufzubewahren. Die Verpackungen mit den Beiträgen müssen mit dem Vermerk „Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus“ eingereicht werden. Die Einlieferung muss für den Empfänger portound zustellungsfrei erfolgen. Als Absender ist lediglich die sechsstellige Kennzahl ohne Hinweis auf das Büro oder die Adresse des Teilnehmers/ Absenders anzugeben. Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt von der 10. - 13. KW 2017. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen durch claussen-seggelke stadtplaner. Die eingereichten Arbeiten werden anhand von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und die Sachverständigen geprüft. Die Prüfung erfolgt ohne Bewertung, die dem Urteil des Preisgerichts vorgreifen könnte, als Faktenprüfung und Beschreibung der jeweiligen Aufgabenlösung. Preisgerichtssitzung Das Preisgericht tagt am 05.04.2017 und entscheidet über die Rangfolge der Arbeiten. Nach der Preisgerichtssitzung benachrichtigt die Ausloberin alle Verfahrensteilnehmer über die Entscheidung des Gremiums. Das Protokoll des Preisgerichts wird allen Teilnehmern zugesandt. eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Sollte eine Fremdvergabe der darüber hinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist die künstlerische Oberbauleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen. Voraussetzung ist, dass die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Der Verfahrensteilnehmer verpflichtet sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2015 § 6 Abs. 2. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend der RPW 2015 § 8 Abs. 2 den ersten Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI § 34 – mindestens Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile von 5 (mindestens Erarbeitung von Leitdetails) beauftragen wird (die Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit mindestens 41 C Eigentum und Urheberrecht Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung bleibt jedem Verfahrensteilnehmer erhalten. Die Ausloberin hat das Recht, die Arbeit des Verfassers, dem weitere planerische Leistungen übertragen bzw. dessen Nutzungsrechte erworben werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Die Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von dem Entwurf zu gestatten. § 14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks ist der Verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge des Teilnehmers sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser und Mitarbeiter werden genannt. Nach einer Frist von drei Monaten nach der Preisgerichtssitzung sind die Verfasser berechtigt, ihre Beiträge zu veröffentlichen. Rücksendung der Arbeiten Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Eine Rücksendung der Arbeiten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch in Abstimmung mit der Ausloberin. C 42 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren Freie und Hansestadt Hamburg Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Tel.: 040 42840 2441 Fax: 040 42731 0499 E-Mail: [email protected] Terminübersicht 08.12.2016 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 15.12.2016, bis 12.00 Uhr Frist für schriftliche Rückfragen 21.12.2016, 09.00 - 12.00 Uhr Preisrichtervorgespräch und Rückfragenkolloquium 28.02.2017, bis 16.00 Uhr Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 07.03.2017, bis 16.00 Uhr Abgabe der Einsatzmodelle 10. - 13. KW 2017 Vorprüfung 05.04.2017 Preisgerichtssitzung 43 C claussen-seggelke stadtplaner Bauleitplanung Stadtentwicklung Verfahrensmanagement