Details zum Wettbewerb

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 KOMMUNALES KULTUR- UND
BEGEGNUNGSZENTRUM KÖRBERHAUS
Einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb
Auslobung
Kommunales Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus
Einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb
ausgelobt durch die
Freie und Hansestadt Hamburg
vertreten durch das
Bezirksamt Bergedorf
in Kooperation mit der
Körber-Stiftung
und im Einvernehmen mit der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Verfahrensbetreuung
claussen-seggelke stadtplaner
Holzdamm 39
20099 Hamburg
Tel.: 0049 (0)40 28 40 34 - 0
Fax: 0049 (0)40 28 05 43 43
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Ole von Nerée, Torsten Wild
Dezember 2016
claussen-seggelke
stadtplaner
Inhaltsverzeichnis
A Grundlagen
Anlass und Ziel
04
Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet
07
Städtebauliches Umfeld
09
Topographie und historische Entwicklung
10
Aktuelle städtebauliche Entwicklung
12
Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur
13
Freiräume/ Grünbestand
14
Lärmimmissionsbelastung
15
Öffentlichkeits- und Nutzerbeteiligung
15
B Programm
Planungsaufgabe
16
Nutzungskonzept und Raumprogramm
18
Hochbauliche Gestaltung
24
Erschließung
26
Freiraumgestaltung
28
Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
29
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
30
Städtebauliche Kriminalprävention
31
C Verfahren
Verfahren
32
Verfahrensbeteiligte
34
Preissummen und Bearbeitungshonorare
36
Unterlagen
36
Geforderte Leistungen
37
Beurteilungskriterien
39
Ablauf des Verfahrens
40
Terminübersicht
43
Anlass und Ziel
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Bergedorf, Fachamt
Stadt- und Landschaftsplanung, beabsichtigt
in Kooperation mit der Körber-Stiftung auf
der Halbinsel zwischen Schleusengraben und
Schiffwasser ein kommunales Kultur- und
Begegnungszentrum an Stelle des heutigen
Lichtwarkhauses zu errichten. Das zu überplanende Grundstück befindet sich in der Bergedorfer Innenstadt, südlich der Bergedorfer
Straße (B 5). Die Fläche für den neuen Baukörper wird auf drei Seiten von Wasser umgeben:
im Westen vom Schleusengraben, im Norden
und im Osten vom sog. Schiffwasser, einem
ehemaligen Hafenbecken. Seit 1962 ist es mit
dem Lichtwarkhaus bebaut (Eröffnung 1965)
und wird über die Straße Holzhude erschlossen.
Der Neubau soll an diesem Standort im Sinne eines Community Centers eine Reihe von
öffentlichen Begegnungsangeboten und
nicht-kommerziellen Dienstleistungen bündeln und so das bestehende, erheblich sanierungsbedürftige Lichtwarkhaus ersetzen. Als
konkrete Hauptnutzer sollen das Bezirksamt
Bergedorf mit dem AWO-Seniorentreff und
dem Seniorenbeirat, die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit einer Stadtteilbibliothek, das LichtwarkTheater und die
Körber-Stiftung mit den Nutzungen aus dem
bisherigen Haus im Park sowie – optional –
weitere öffentliche Angebote unter einem
Dach vereint werden.
A
4
Angesichts der prominenten Lage ist besonderer Wert auf die architektonische Qualität
und städtebauliche Einfügung in die östlich und südlich angrenzenden Quartiersstrukturen zu legen. Darüber hinaus besitzt
auch die Wirtschaftlichkeit (Bau- und Betriebskosten) einen hohen Stellenwert.
In einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb soll eine städtebauliche und architektonische Lösung ausgewählt werden, die die
Grundlage für die weiteren Investitionsentscheidungen darstellt. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt insgesamt ca. 6.200 m2.
A Grundlagen
[01]
Bahnhof Bergedorf
Serrahn
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Stuhlrohrhallen
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A
6
Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet
[01] Luftbild mit der Verortung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Zentrum des Hamburger Stadtteils Bergedorf, südlich der Bergedorfer
Straße (Bundesstraße 5). Die Fläche, auf der der
Neubau entstehen soll, umfasst ca. 4.100 m2 und
ist dreiseitig von Wasser umschlossen. Hinzu
kommt eine Grünfläche direkt an der Bergedorfer Straße, die in die Erschließungs- und Freiflächenplanung einzubeziehen ist.
Das Grundstück wird im Süden durch die Straße
Holzhude und angrenzende Bebauung, im
Westen durch den Schleusengraben, im Osten
durch das sogenannte Schiffwasser, ein ehemaliges Hafenbecken, und im Norden durch
die Bergedorfer Straße begrenzt. Seit 1962 ist
die Fläche mit dem Lichtwarkhaus bebaut
(Eröffnung 1965) und wird über die Straße Holzhude erschlossen. Im Bestandsgebäude befindet sich ein Kulturzentrum und Treffpunkt für alle
Altersgruppen von Jugendlichen bis Senioren.
Das Plangebiet umfasst zwei Flurstücke der Gemarkung Bergedorf, die durch das Schiffwasser
getrennt sind und sich beide im Besitz der Ausloberin befinden. Das derzeit mit dem Lichtwarkhaus bebaute Flurstück 5618 mit einer Fläche
von ca. 4.100 m² südlich des Schiffgrabens ist das
Baugrundstück für das KörberHaus. Das zwischen
Schiffgraben und Bergedorfer Straße gelegene
Flurstück 6740 (ca. 2.000 m²) ist ein unbebauter
Grundstücksstreifen, der vorrangig für eine spätere freiraumplanerische Entwicklung zur Verfügung steht und für die Gestaltung der Eingangssituation des KörberHauses von der Bergedorfer
Straße in die Planung einbezogen werden soll.
Nach Fertigstellung des KörberHauses wird die
Halbinsel zwischen Schiffwasser und Schleusengraben nicht nur Teil des östlich anschließenden
Quartiers Bergedorf-Süd sein, das im Rahmen
eines RISE-Verfahrens zur Zeit aufgewertet wird,
sondern auch das Tor dazu bilden.
Bebauungspläne und
übergeordnete Planung
Derzeit gilt der Bebauungsplan Bergedorf 69
von 1987, der das Plangebiet als Fläche für
Gemeinbedarf (Zweckbestimmung: Hamburg-Haus) mit einer Dreigeschossigkeit festsetzt (siehe Anlage 04). Nach Einschätzung der
für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Abteilung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist davon auszugehen, dass
die im Raumprogramm vorgesehenen Nutzungen mit dem Planrecht in Einklang stehen
und maßvolle Abweichungen von den Ausweisungen bezüglich Geschossigkeit und der
durch Baugrenzen definierten überbaubaren
Fläche grundsätzlich mit den Grundzügen der
Planung vereinbar sind. Um bodenrechtliche
Konflikte zu umgehen, sollten Abweichungen
dabei auf etwaige Nachbarinteressen Rücksicht nehmen.
Der Flächennutzungsplan von 1997 stellt das
Plangebiet als gemischte Baufläche dar, deren Charakter als Dienstleistungszentrum für
die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft
durch besondere Festsetzungen gesichert
werden soll. Im Landschaftsprogramm sind
weite Teile als verdichteter Stadtraum, westliche Teilflächen als Grünanlagen ausgewiesen. Die gesamte Fläche wird mit einer „Landschaftsachse“ der Signatur „Entwicklung des
Landschaftsbilds“ überlagert.
Das Grundstück liegt innerhalb der Gebietsbegrenzung Bergedorf-Süd (35 ha) des
Bund-Länder-Städtebauförderprogramms
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit einem
Projektbeginn 2011.
7
A
[02]
Seit der Aufnahme in das Zentrenprogramm
werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Stadtteilzentrums (Bezirkszentrum)
als Wohn- und Gewerbestandort gefördert.
Hierzu zählen die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und im
Wohnumfeld sowie der Ausbau von sozialen
und kulturellen Einrichtungen.
Die Maßnahmen im Zentrenprogramm zielen auf die Stärkung der urbanen Qualitäten
des Stadtteils und seiner Nutzungsvielfalt. Der
Erhalt und die Weiterentwicklung zu einem
attraktiven, konkurrenzfähigen Wohnstandort
für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen
stehen dabei im Vordergrund. Gleichzeitig sollen die vorhandenen wirtschaftlichen Potenziale im Einzelhandel sowie in den Bereichen
wirtschaftsnaher Dienstleistungen gestärkt
werden.
A
8
[03]
Städtebauliches Umfeld
[02] Schrägluftbild von
Westen mit Sicht auf das
Plangebiet
[03] Bergedorfer Straße in
Richtung Osten mit dem
CCB (l.) und dem CCBFachmarktzentrum (r.)
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe
zum Regionalbahnhof/ ZOB Bergedorf
(ca. 250 m) und zum historischen Stadtkern
um den Bergedorfer Markt, der heutigen Fußgängerzone Sachsentor (ca. 300 m). Aufgrund
seiner Lage bildet es als Schnittstelle und Bindeglied den Übergang zwischen kommerziellem Zentrum im Norden und Westen und den
sich im Süden und Osten anschließenden
Wohnquartieren.
Das City-Center Bergedorf (CCB) bildet zusammen mit der Bergedorfer Straße und dem
Schleusengraben den städtebaulichen Rahmen im Norden und Westen. Das CCB besteht
aus dem Einkaufszentrum – nördlich der Bergedorfer Straße – mit über 80 Fachgeschäften, einer Dependance des Bezirksamts, Ärztezentrum und einem Hochhaus mit ca. 120
Wohnungen, miteinander verbunden durch
eine interne Brücke über den Schleusengraben, sowie aus einem Fachmarktzentrum
(westlich des Plangebiets) mit Supermarkt,
drei Fachmärkten und einem 650 Stellplätze
umfassenden Parkhaus. Der südliche Gebäudeteil beherbergt eine Moschee. Die beiden
Gebäudekomplexe sind durch einen Fußgängertunnel miteinander verbunden.
Ziel dieser Entwicklung ist es, den Schleusengraben als ehemalige Lebensader Bergedorfs,
die in den letzten Jahrhunderten immer durch
Gewerbe und Industrie geprägt war und heute zu großen Teilen ungenutzt ist, wieder zu
einem lebendigen Stadtquartier mit einer
reizvollen Mischung aus Gewerbe, Wohnen
und Freizeit zu entwickeln und vor allem in
den Uferbereichen öffentlich zugänglich und
damit erlebbar zu machen (siehe auch Kapitel
Aktuelle städtebauliche Entwicklung).
Südwestlich des Plangebiets schließt sich am
Westufer des Schleusengrabens ein ehemaliges, inzwischen weitgehend brach gefallenes
Industriegebiet an, das in den kommenden
Jahren zu einem attraktiven Wohngebiet umgewandelt werden wird. Südlich und östlich
grenzen Wohngebäude mit vier Geschossen
an, südöstlich eine fünfgeschossige Hotelnutzung, die in den frühen 1990er Jahren
errichtet wurde. Das sich daran südlich anschließende Wohnquartier „Am hohen Stege“
mit viergeschossigen Gebäuden entstand im
Zuge des Durchbruchs der Vierlandenstraße
in den Jahren 1936/37, ebenso wie deren beiderseitige Wohnbebauung an der Ecke Bergedorfer Straße.
Im Westen grenzt das Plangebiet an den
Schleusengraben, der 1443 angelegt wurde
und die Bille mit der Dove-Elbe verbindet.
Während früher der Schleusengraben dem
Hochwasserschutz und dem Gütertransport
diente, wird er heute als besondere Standortqualität für die Entwicklung der sogenannten
Schleusengrabenachse – ein Referenzprojekt
der IBA Hamburg 2013 – erkannt.
9
A
[04]
[05]
Topographie und historische Entwicklung
Das Plangebiet liegt geografisch im Einmündungsgebiet der von der Geest kommenden
(Ober-)Bille in das Urstromtal der Elbe. Hier
mündete die Bille in den damaligen nördlichen
Elbarm, die heutige Brookwetterung, wodurch
sich ihr Lauf im flachen Gelände verzweigte und eine von Wasserrinnen durchzogene
Landschaft hinterließ, die wegen des wechselnden Wasserstands weder als Transportweg noch als Bauland nutzbar war. Um diesen
Missstand zu beseitigen, wurde im Jahre 1443
der Schleusengraben vom Serrahn zur damals
noch nicht vom Hauptstrom durch Deiche
abgetrennten Dove-Elbe angelegt. Um das
in Hamburg dringend benötigte Bauholz aus
dem Sachsenwald für den Transport auf Boote
verladen zu können, erwarb die Stadt 1477
die aktuell zu überplanende Fläche am Schiffwasser als Säge- und Stapelplatz. So entstand
an der Einmündung eines Seitenarms der
Brookwetterung, dem heutigen Schiffwasser,
der historische Hafen Bergedorfs. Für viereinhalb Jahrhunderte diente der Schleusenkanal
dem Transport von landwirtschaftlichen Produkten aus den Vier- und Marschlanden nach
Bergedorf und in umgekehrter Richtung von
Holz aus dem Sachsenwald nach Hamburg.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
änderte sich der Charakter des gegenüberliegenden, bis dahin ländlich geprägten Ufers
am Schleusengraben. Da Hamburg innerhalb
der engen Stadtgrenzen keine Flächen für die
Ansiedlung der aufstrebenden Industrie zur
Verfügung standen, wich man auf die verkehrsgünstig gelegenen Flächen mit Kanalund/ oder Eisenbahnanschluss im Westen
Bergedorfs aus. Dort entstand so ein Industriegebiet von gesamthamburgischer Bedeutung.
A
10
Es zeigte sich, dass der Schiffwasser-Hafen
nun am falschen Ufer lag und dass u.a. Güter
durch die engen Straßen der Altstadt transportiert werden mussten, während die Industrie am Schleusengraben über eigene Anleger
verfügten.
Am Schiffwasser siedelte sich neues, hafennahes Gewerbe an, neben einer Schiffswerft an
der Landspitze („Schiffbauer-Platz“) auch mehrere Schlepp-Dampfschifffahrtsgesellschaften,
Kohlen- und Schrotthändler. In den 1950er
Jahren kam auch für sie das Ende, sodass die
Schiffwasser-Halbinsel Anfang der 1960er
Jahre zur Verfügung stand, als es darum ging,
in Bergedorf – wie in anderen Stadtteilen –
sogenannte „Hamburg-Häuser“ zu errichten,
Bauten der sozialen Fürsorge für junge und
alte Menschen und zugleich kulturelle Stadtteilzentren.
Das noch bestehende, von dem bekannten
Hamburger Nachkriegsarchitekten Paul Seitz
entworfene Lichtwarkhaus wurde nie in der
ursprünglich geplanten Form (mit Festsaal für
600 Zuschauer) fertiggestellt. Es ist inzwischen
nach 50 Jahren der intensiven Nutzung sanierungsbedürftig und soll für den Neubau des
KörberHauses abgerissen werden. Das Lichtwarkhaus ist das erste von am Ende nur zwei
realisierten „Hamburg-Häusern“. Zumindest in
den ersten Jahrzehnten galt es als eine gelungene Synthese von Altentagesstätte, Erwachsenenbildung und Haus der Jugend – unter
einem Dach, aber untereinander abtrennbar
und separat zu erschließen. Begünstigt durch
die Lage auf einer Halbinsel überzeugte es vor
allem durch das Zusammenspiel von Innenund Außenraum.
[06]
[04] Bergedorfer Hafen 1760
[05] Werftbetrieb am
Schiffwasser (Ende 19. Jh.)
[06] Kontorhäuser am
Schiffwasser (Ende 19. Jh.)
[07] Glasmosaik „Serenade“ (Eduard Bargheer) im
Lichtwarkhaus
[07]
Im Zuge des Neubaus des Lichtwarkhauses
wurde innerhalb des Gebäudes auch ein GlasMosaik des Künstlers Eduard Bargheer realisiert (siehe Abbildung 07). Das etwa 5,0 x 3,0 m
große Glasmosaik mit dem Titel „Serenade“
wurde 1961 noch während des Rohbaus an
der Wand des großen Saals aufgehängt und
stellt ein bedeutendes Werk eines Hamburger
Künstlers der Nachkriegszeit dar. Das Mosaik
soll unbedingt erhalten und an einem geeigneten Ort in dem Neubau präsentiert werden.
11
A
[08]
Aktuelle städtebauliche Entwicklung
Nachdem der Schleusengraben über Jahrzehnte seine Bedeutung als Transportweg
und Erschließung der anliegenden Industrie
verloren hat und die Industrieansiedlungen
auf beiden Ufern zunehmend brach gefallen
sind, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts die
Chance erkannt, ihn als Rückgrat für eine neue
städtebauliche Entwicklungsachse im Süden
Bergedorfs zu nutzen. Grundlage für diese
Entwicklung sind Planungsüberlegungen und
-prozesse, die vor etwa 15 Jahren mit einem Gestaltungsleitfaden für die Wegeverbindung begannen. Im Rahmen einer Planungswerkstatt
(IBA-Labor) wurden seinerzeit Konzepte für
die Flächen südlich des Sander Damms entwickelt und grundsätzliche Entwicklungsziele als
Leitmotiv für die Erweiterung des Bergedorfer
Kerns nach Süden formuliert. Diese mündeten
2010 in einem Masterplan (siehe Anlage 05).
Ziel des Masterplans ist es, den Schleusengraben als ehemalige wirtschaftliche Lebensader
Bergedorfs zu einem lebendigen Stadtquartier
mit einer reizvollen Mischung aus Gewerbe,
Wohnen und Freizeit zu entwickeln und in den
Uferbereichen wieder erlebbar zu machen.
Zwischen dem Bergedorfer Zentrum rund
um den Bahnhof und den Vier- und Marschlanden werden ehemals gewerblich/ industriell genutzte (Konversions-)Flächen westlich
und östlich des Schleusengrabens zu einem
lebendigen Stadtquartier mit einer Mischung
aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit entwickelt
(siehe Anlage 05: Entwicklungsgebiet Schleusengraben).
A
12
In den nächsten Jahren werden hier in insgesamt
acht Projektgebieten ca. 2.500 neue Wohneinheiten, gewerbliche Arbeitsplätze, Nahversorgungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten
entstehen. Hierzu zählen neben den bereits realisierten Vorhaben am ehemaligen Güterbahnhof (2011) und den Glasbläserhöfen (seit 2013),
die Schleusengärten, das Lichtwarkquartier, das
Bergedorfer Tor und das Stuhlrohrquartier in
unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft des
geplanten KörberHauses. Das Projekt Bergedorfer Tor südlich des Bahnhofs sieht eine Mischung
aus Dienstleistungen, Gastronomie, Büros, Wohnungen und einer Pflegeeinrichtung vor. Bereits
vorhanden ist der Neubau des CCB-Fachmarktzentrums direkt westlich des Schleusengrabens
an das heutige Lichtwarkhaus angrenzend.
Das Stuhlrohrquartier, das heute überwiegend
durch gewerbliche Nutzungen und Einzelhandelseinrichtungen geprägt ist, soll grundlegend
umstrukturiert und zu einem Wohnquartier mit
ergänzenden gewerblichen und Einzelhandelseinrichtungen entwickelt werden.
Das Rückgrat der Entwicklungen entlang der
Achse mit einem großen Wohnungsbaupotential bildet die geplante durchgängige Fuß- und
Radwegeverbindung auf der Westseite des
Schleusengrabens. Diese wird nicht nur die neu
entstehenden Quartiere am Gewässer mit dem
Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch
erstmals eine attraktive durchgängige Rad- und
Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungsgebiet Vier- und Marschlande bieten. Zwischen Fachmarktzentrum
und Schleusengraben ist bereits der Anfang der
Promenade erkennbar.
[09]
Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur
[08] Auszug Schleusengrabenplan
[09] Bahnhof/ ZOB Bergedorf und CCB (r.)
Verkehrserschließung
Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet befindet sich in der Bergedorfer Innenstadt. Für den motorisierten Individualverkehr ist das Plangebiet über die Straße
Holzhude mit einer kopfsteingepflasterten
Zufahrt erschlossen. Die Straße ist eine Sackgasse und mündet in die Vierlandenstraße.
Für Fußgänger ist das Grundstück auch von
der Bergedorfer Straße über eine Fußgängerbrücke erreichbar.
In der Holzhude liegen stadtüblich sämtliche
Ver- und Entsorgungsleitungen, an die das
Grundstück angeschlossen werden kann. Die
Entwässerung erfolgt über ein Mischwassernetz, in das eine zusätzliche Einleitung von
Regenwasser abgelehnt wird. Es besteht u.a.
die Möglichkeit, den Neubau an das vorhandene Fernwärmenetz oder dezentrale Kraftwerke der Umgebung anzuschließen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist sehr gut an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Von
der Haltestelle „Am Bergedorfer Hafen“, die
sich unweit des Grundstücks an der Bergedorfer Straße befindet, verkehren diverse Buslinien u.a. in die Vier- und Marschlande, nach
Wentorf, Reinbek, Geesthacht, Lauenburg
und Mölln.
In etwa 250 m Entfernung vom Plangebiet
befindet sich der Eingang zum Bahnhof
Bergedorf mit dem ZOB Bergedorf. Hier halten
sämtliche (Metro-) Buslinien, die in Bergedorf
verkehren, sowie die S-Bahn-Linien S2 und
S21 (Aumühle - Hamburg Hauptbahnhof Elbgaustraße) und die Regionalverkehrszüge
des RE1 (Hamburg - Schwerin - Rostock).
13
A
[10]
Freiräume/ Grünbestand
Entlang des Schleusengrabens befinden sich
im südwestlichen Plangebiet dichte Gehölzstreifen aus Bäumen und Büschen, die auch
im Landschaftsprogramm abgebildet sind.
Als Ufergehölz ist die Schwarzerle die einzige
Baumart, die in der Lage ist, mit ihren Wurzeln
die Uferbereiche unterhalb der Wasserlinie zu
durchwachsen und damit zu befestigen. Eine
Einschränkung des Ersatzpflanzgebots auf die
Schwarzerle ist deshalb notwendig, damit im
natürlich gestalteten und befestigten Uferbereich Lebensräume für Organismen geschaffen werden, die zur Gewässerreinigung beitragen.
Im Norden und Osten ist der Übergang zum
Wasser durch eine Böschung und teilweise
eine Stahlspundwand ausgebildet. Auf dem
nördlichen und südlichen Grundstück befinden sich weitere Baumgruppen, zusätzlich
sind Einzelbäume im Bebauungsplan zum
Erhalt festgesetzt. Nördlich des Schiffwassers
befindet sich im Übergang zur Bergedorfer
Straße eine kleine, kaum gestaltete öffentliche
Grünanlage.
Etwa 500 m nördlich des Plangebiets befindet
sich das Bergedorfer Schloss mit dem 5 ha großen Schlossgarten. Über den geplanten Fußund Radweg entlang der westlichen Uferseite
des Schleusengrabens besteht perspektivisch
eine direkte Verbindung in die nahe gelegene
offene Kulturlandschaft.
A
14
Die Wasserfläche des Schleusengrabens einschließlich der begleitenden Uferbefestigung,
insbesondere der Ufermauern, steht unter
Denkmalschutz. Der Erhalt der z.T. erneuerungsbedürftigen Spundwände ist im weiteren Verfahren mit der Denkmalpflege zu
klären. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch
der Bodendenkmalschutz beteiligt werden,
da unmittelbar östlich des Schiffwassers Hinweise auf eine neolithische (ca. 5.000 Jahre
zurückliegende) Siedlung gefunden wurden.
[11]
Lärmimmissionsbelastung
[10] Schleusengraben
westlich des Plangebiets
mit dem CCB-Fachmarktzentrum (r.)
[11] Öffentlichkeitsbeteiligung (Abb.: urbanista)
Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen des
Straßenverkehrs auf der Bergedorfer Straße
belastet und es kann erforderlich werden,
passive Schallschutzmaßnahmen zu realisieren.
Lärmschutzlösungen können sowohl konventionell über Doppelfassaden als auch über
qualitätsvolle neue Lösungsansätze, die wirtschaftlich und architektonisch ansprechend
sind, erreicht werden. Konkret erforderliche
Schutzmaßnahmen sind im Planungsprogramm beschrieben.
Öffentlichkeits- und
Nutzerbeteiligung
Noch vor Beginn der Planungen wurden die
Akteure vor Ort in das Verfahren einbezogen.
Aufbauend auf das erfolgreiche Beteiligungsverfahren Serrahn 2030 sollten wichtige Informationen, mögliche Planungsbedarfe,
eventuelle Konflikte sowie vor allem Entwicklungsideen und Meinungen abgefragt werden. Relevante Planungsparameter wurden
vorab erkannt und in den Planungsprozess
eingespeist. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Bergedorf
beauftragte hierfür das bereits in Bergedorf
tätige Beteiligungsbüro urbanista mit der
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
und die steg Hamburg für die Nutzerbeteiligung.
Im Juli 2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, zu der die interessierte
Bevölkerung und gezielt auch beteiligte Organisationen eingeladen wurden. Mit dieser
Veranstaltung wurde ein dreiwöchiges Online-Beteiligungsverfahren gestartet. Im Vorfeld der Formulierung der Aufgabenstellung
wurden zudem intensive Gespräche mit den
zukünftigen Nutzern des Neubaus über die
Gestaltung und das Raumprogramm geführt.
Die Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Nutzerbeteiligung wurden unter Teilnahme von
Vertretern des Bezirksamts Bergedorf, der
Körber-Stiftung, urbanista, steg Hamburg und
claussen-seggelke stadtplaner ausgewertet
und sind als Ergebnisse in diese Auslobung
eingeflossen. Eine Dokumentation mit allen
Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist
in Anlage 11 enthalten.
15
A
Planungsaufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem neuen
KörberHaus als Community Center eine Vielzahl öffentlicher, kommunaler Kultur- und Begegnungsangebote und nicht-kommerzieller
Dienstleistungen zu bündeln und so das bestehende, erheblich sanierungsbedürftige Lichtwarkhaus zu ersetzen und über das heutige
Angebot hinaus neue Angebote zu etablieren.
Wesentliches Ziel des Verfahrens ist die planerische Ausformulierung eines Gebäudekonzepts mit attraktiven Flächen für die Nutzungsvorgaben und das Raumprogramm
sowie die Gestaltung einer architektonischen
Erscheinung, die der prominenten Lage gerecht wird und die sich städtebaulich einfügt.
Die programmatischen und gestalterischen
Anforderungen sind dabei mit den funktionalen und wirtschaftlichen Vorgaben in Einklang
zu bringen. Besonderes Augenmerk liegt auf
der funktionalen Konzeption mit innovativen,
flexiblen Grundrissen für die vielfältigen Nutzungen, auf der Gestaltung einer attraktiven
Eingangssituation und einer ansprechenden
Fassade, die dem prominenten Standort entspricht. Das städtische Erscheinungsbild soll zudem durch eine enge Beziehung zwischen der
Bebauung und dem Straßenraum geprägt sein.
B
16
Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis von langlebiger Baukonstruktion, hoher Energieeffizienz,
niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher
Erstellung vorweisen. Insgesamt ist für die
Gestaltung des Plangebiets unter Berücksichtigung der Flächenvorgaben eine städtebaulich und landschaftsplanerisch verträgliche
Verdichtung und Geschossigkeit zu entwickeln. Dabei ist auf eine Zonierung und klare
Abgrenzung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume zu achten und
der Aspekt der Barrierefreiheit von besonderer
Bedeutung.
B Programm
[12]
Nutzungskonzept und Raumprogramm
B
In zentraler Lage Bergedorfs entsteht mit
dem KörberHaus in den nächsten Jahren
ein neuer, attraktiver Treffpunkt mit gemeinwohlorientierten Angeboten für den ganzen
Bezirk. Offenheit, Dialog und das Miteinander stellen die zentralen Qualitäten eines
zukunftsfähigen Gemeinwesens dar. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Träger und
Institutionen unter einem Dach soll dabei den
Austausch und die Begegnung fördern und
gemeinsame Projekte und vielfältige Synergien ermöglichen. Der Neubau soll mit einer
BGF von ca. 6.200 m2 realisiert werden.
in der Stadteilbibliothek bis hin zu kulturellen
Events und unterschiedlichsten Veranstaltungen. Zudem wird in das neue Gebäude das
LichtwarkTheater integriert, eine Bühne für
alle Bergedorfer, die Kultur erleben und selbst
darbieten wollen. Zusammen mit den anderen Angeboten des KörberHauses soll es ein
identitätsstiftender Ort der Gemeinschaft für
Bergedorf werden. Zahlreiche verschiedene
Nutzer und Interessensgruppen werden das
neue Gebäude prägen.
Das KörberHaus wird ein Ort der Kommunikation, Begegnung, Bildung und Kultur, der sowohl städtebaulich, als auch hinsichtlich des
zivilgesellschaftlichen Engagements neue Impulse setzen soll. Als neues Stadtteilzentrum
ist es offen für alle Bergedorfer unterschiedlichen Alters, Herkunft und Kultur und gibt
dem öffentlichen und gemeinschaftlichen
Leben im Stadtteil eine attraktive Adresse.
Eine Schwerpunktzielgruppe sind die Generationen 50 plus. Das KörberHaus wird aber
auch Anlaufstelle für jüngere Menschen und
insbesondere über die Bücherhalle Kinder
und Jugendliche ansprechen.
Um den unterschiedlichen Anforderungen
gerecht zu werden, wurde ein besonderes
Nutzungskonzept und Raumprogramm entwickelt. Dieses beinhaltet Flächenbedarfe
und –zuschnitte und benennt den Bezug zwischen den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen, die im Entwurf zu kombinieren und
optimiert abzubilden sind.
Das KörberHaus wird ein breites Spektrum
an Bildungs-, Kultur-, und Freizeitangeboten verschiedener professioneller wie auch
ehrenamtlicher Anbieter unter einem Dach
bündeln: offene Treffpunkte und Begegnungsmöglichkeiten sowie Kurse in den Bereichen Sprache, Gesundheit, Bewegung und
digitales Lernen, über Literatur und Medien
Das KörberHaus bringt als Gemeinschaftsprojekt ‚Aus Bergedorf für Bergedorf‘ unter einem
Dach die folgenden Nutzer zusammen:
18
Nutzer
Im Entwurf sind einerseits die nachfolgenden
qualitativen Vorgaben und andererseits das
detaillierte Raumprogramm mit den Flächenangaben in Anlage 03 zwingend zu berücksichtigen.
• die Körber-Stiftung mit der Stiftung Haus
im Park (SHiP) und der Freiwilligenagentur Bergedorf,
Körber
S56ung
Bezirksamt
AWO
Forum
Außenterrassezum
Wasser
Café
Foyer
HÖB
Sen.
beirat
GuteSichtbarkeit
undebenerdige
Erreichbarkeit
vonderB5
Theater
[12] Luftbild mit dem
Lichtwarkhaus
[13] Funktionsschema
(Abb.: steg Hamburg mbH)
• das Bezirksamt Bergedorf mit diversen
temporären Nutzern wie dem Seniorenbeirat Bergedorf, der Hamburger Volkshochschule und weiteren Trägern, z.B.
der Familienhilfe,
• die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt
(AWO) Bergedorf,
• die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit einer Stadtteilbibliothek,
• sowie das LichtwarkTheater.
Hinzu kommen Projekte und Initiativen, die
das Engagement für Bergedorf fördern. Alle
zusammen bilden das zukünftige Angebot in
der Kultur- und Begegnungsstätte ab und setzen so in enger Kooperation die Ziele für das
neue Stadtteil- und Kulturzentrum um.
Funktionsaufbau/ -anforderungen
Insgesamt wird der Neubau durch ein breites
Spektrum ineinandergreifender Funktionen
und Einrichtungen charakterisiert. Um zu gewährleisten, dass sie den zukünftigen Anforderungen gerecht werden können, sind die
Nutzungseinheiten räumlich und funktional
so zu verorten, dass sie sowohl eigenständig
und mit eigener Identitätsausbildung, als
auch als integraler Bestandteil des Gesamtgefüges nutz- und wahrnehmbar sind. Hieraus
ergibt sich ein komplexes Anforderungsprofil
für die Gestaltung und Ordnung der Räume.
[13]
Anforderungen:
• Erfüllung des jeweils spezifischen Auf-
trags im Bereich der Gemeinwesenarbeit,
• Erreichung der zum Teil spezifischen Zielgruppen,
• qualitativ hochwertiges Raumangebot
für die Zielgruppen,
• Schaffung von räumlichen und fachlichen
Synergien zur Ausbildung des gelebten
KörberHauses als Gemeinschaftsprojekt.
Das Funktionsschema (siehe Abbildung 13)
zeigt die funktionalen Zusammenhänge der
unterschiedlichen Nutzungen. Die daran anschließende Beschreibung der Nutzer wird
durch das Raumprogramm in Anlage 03 ergänzt, das die konkreten Anforderungen an
das Gebäude sowie die einzelnen Räume und
Flächenbedarfe ausführlich beschreibt. Die in
der Anlage abgebildeten Flächenvorgaben
wurden so aufeinander abgestimmt, dass
eine effektive Grundrissorganisation mit einer
intelligenten, zweckmäßigen Mehrfachnutzung einhergehen kann.
Für die angestrebte Offenheit der geplanten
Kultur- und Begegnungsstätte ist von großer
Bedeutung, dass das Gebäude insgesamt einen dem Stadtteil zugewandten und einladenden Charakter aufweist. Außen wie innen
soll das Haus eine warme, helle und Sicherheit
gebende Atmosphäre erhalten.
19
B
[14]
Eine gleichmäßig hohe Qualität der Materialien und Raumkonfiguration unterstreicht den
Charakter. Die für alle Nutzungen maßgebliche Niedrigschwelligkeit und Barrierefreiheit
soll in der Ausstrahlung des Gebäudes zum
Ausdruck kommen – ein Haus für Bergedorf,
das einen attraktiven Ort für verschiedene
Aktivitäten darstellt und dazu einlädt. Insbesondere das Foyer, die Cafeteria und die
Veranstaltungsflächen/ das Forum sind prominent zu verorten. Die Bücherhalle soll von
der Bergedorfer Straße aus gut sichtbar und
ebenerdig erreichbar in das Gebäude integriert werden. Das LichtwarkTheater ist so zu
planen, dass Betrieb und aufwendige Anlieferung reibungslos funktionieren und dass es
sich zugleich mit seinem Volumen maßstäblich in das Gebäude einfügt.
Das KörberHaus wird viele Besucher in hoher Frequenz aufnehmen. An das Gebäude
sind daher hohe Anforderungen bezüglich
Robustheit, Klima, Lüftung, Lärmschutz und
Akustik gestellt. Grundsätzlich gilt und ist im
Raumprogramm auch festgehalten, dass jeder Raum einer Mieteinheit und damit einer
klaren Verantwortlichkeit zuzuordnen ist. Dies
muss sich im Entwurf widerspiegeln.
Körber-Stiftung
Seit fast 40 Jahren ist das Haus im Park der Körber-Stiftung ein bekannter Kultur- und Veranstaltungsort für alle Generationen im Hamburger Osten mit täglich etwa 400 Besuchern.
Das Haus im Park ist täglich für die Generationen 50 plus geöffnet - über 500 Angebote
im Jahr in den Bereichen Bildung, Kultur und
Gesundheit bieten die Chance, mit anderen
zusammen zu lernen, sich austauschen, sich
zu bewegen, zu handarbeiten, zu spielen, sich
weiterzuentwickeln.
B
20
Weil der heutige Standort im Villen-Viertel
und bestehende bauliche Einschränkungen
eine Weiterentwicklung in Richtung eines lebendigen Bürgerhauses im demografischen
Wandel behindern, wird das Haus im Park in
das neue KörberHaus am alten Bergedorfer
Hafen umziehen. Mit dem KörberHaus will
die Stiftung in beispielhafter Kooperation zwischen Stiftung und der öffentlicher Hand sowie anderen zivilgesellschaftlichen Partnern
einen Ort schaffen, an dem Menschen aktiv
und engagiert sowie in allen Phasen des Alters geschützt und wahrgenommen werden
können.
Die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse
der unterschiedlichen Lebensphasen spiegeln sich in der stetigen Weiterentwicklung
des Angebots, das den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs berücksichtigt und im
fachlichen Austausch mit Experten entsteht.
Das Haus im Park bietet Unterstützung für die
Vorbereitung der nachberuflichen Zeit, Kreativ- und Bildungsangebote, Bewegungskurse
sowie Beratung und Hilfestellung für hochbetagte und pflegebedürftige Menschen. Es
schafft Raum für das freiwillige Engagement
Vieler, die sich mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit oder mit selbst organisierten und verwalteten Projekten im Haus einbringen. Darüber hinaus kennen fast alle Bergedorfer das
Theater im Haus im Park, sei es als Zuschauer
bei den Weihnachtsmärchen, beim ersten
Bühnenauftritt mit dem Schultheater oder bei
den regelmäßigen Theaterbesuchen.
Cafeteria
Die Cafeteria soll einen zentralen Anlaufpunkt
und eine identitätsstiftende Fläche für die internen Nutzer darstellen, zugleich aber auch
durch eine breite Öffentlichkeit sowie Wassersportler wahrgenommen und genutzt werden.
[15]
[14] Lichtwarkhaus (r.) und
angrenzende Bebauung
[15] Stuhlrohrhallen am
Schleusengraben, (westlich des Plangebiets)
Die Leitidee sieht eine ganztägige Öffnung der
Cafeteria mit den tageszeitlich differenzierten Angeboten vor. Über die vorgenannten
Funktionen hinaus soll die gastronomische
Infrastruktur auch weitere Anforderungen bedienen (Catering für Forumsveranstaltungen,
Gastronomie für Theaterveranstaltungen u.a.).
Die Cafeteria soll aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungen je nach
Bedarf und Tageszeit autark funktionieren
(Zugänglichkeit, Schließung), aber durch eine
logische räumliche Anordnung nahe dem
Foyer und dem Theater die entsprechenden
Serviceleistungen ermöglichen.
Zentrale Veranstaltungsfläche/ Forum
In exponierter Lage soll in Form einer zusammenhängenden,
öffentlichkeitswirksamen
Fläche ein Versammlungs- und Veranstaltungsbereich geschaffen werden. Der Bereich soll möglichst in direktem Bezug zum
Foyer und zu den Haupterschließungen geplant und somit auch für Veranstaltungen mit
Eventcharakter nutzbar sein. Für Nachempfänge und gastliches Beisammensein nach
den Veranstaltungen ist eine Nähe zur Cafeteria notwendig.
Der Raum ist für öffentliche und eingeladene
Veranstaltungen der Körber-Stiftung sowie aller Hauptnutzer des KörberHauses und anderer
Institutionen in Bergedorf gedacht – Tagungen, Diskussionsveranstaltungen, Lesungen,
Kulturevents sowie Tanz- und Musikveranstaltungen. Er soll Begegnung und Austausch in
unterschiedlichen Formaten ermöglichen.
Gleichzeitig soll er Denk-, Aktivraum und
Wohnzimmer für alle die werden, die sich in
Bergedorf für Bergedorf engagieren.
Bezirksamt Bergedorf
Das Bezirksamt Bergedorf wird seine Funktion
als Träger des heutigen Lichtwarkhauses teilweise in das neue Haus überführen. Es wird
sowohl mit eigenen Räumen für eine Reihe
temporärer Nutzungen, Veranstaltungen und
Sitzungen, als auch als Träger für die Nutzungseinheiten AWO und Seniorenbeirat im KörberHaus vertreten sein und den Gesamtbetrieb
durch Ressourcen für Gebäudemanagementleistungen maßgeblich unterstützen.
AWO
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist bundesweit
als einer der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege organisiert. Der Landesverband Hamburg ist Träger für Angebote der offenen Seniorenarbeit, der Integration in den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt, der Förderung des freiwilligen Engagements und von Beratungen für
Migranten und Geflüchtete, der stationären
und ambulanten Pflege und von Angeboten
rund um die Familie. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe, tritt ein für Solidarität, Toleranz, Freiheit,
Gleichheit und Gerechtigkeit und fördert die
Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft,
unabhängig vom jeweiligen sozialen Status
und Einkommen. Die AWO-Kreisverbände
sorgen mit ihrem sozialpolitischen Engagement in den Bezirken insbesondere für die
Anliegen und Bedarfe der Senioren.
Seit mehr als 50 Jahren betreibt die AWO im
öffentlichen Auftrag der Stadt Hamburg/
des Bezirksamts Bergedorf den Seniorentreff
in Bergedorf mit diversen Angeboten. Er befindet sich derzeit in Räumen des heutigen
Lichtwarkhauses und soll auch im neuen KörberHaus als eigene Nutzungseinheit am angestammten Ort das Angebot fortsetzen und
weiterentwickeln.
21
B
[16]
Die Angebote des Seniorentreffs wenden
sich insbesondere an ältere Bürger, die ein
„Wohnzimmer“ im Quartier suchen. Es ist
ein offener, unkommerzieller Treffpunkt und
schafft durch niedrigschwellige, wohnortnahe Begegnungsangebote Kontakte und wirkt
Isolierungs- und Vereinsamungstendenzen
entgegen. Der AWO-Landesverband beabsichtigt, darüber hinaus spezifische AWO-Beratungsangebote für die Zielgruppe vorzuhalten. Durch konstruktive Zusammenarbeit mit
den anderen Trägern im KörberHaus sollen
Angebote qualitativ weiterentwickelt bzw.
neu geschaffen werden. Hierzu gehören auch
generationsübergreifende und inklusive Angebote.
Seniorenbeirat
Als weitere Nutzungseinheit in den bezirklichen Räumen ist ein Raum für den Seniorenbeirat Bergedorf vorgesehen. Auf Grundlage
des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes vertritt das gewählte Gremium die
Interessen älterer Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung. Es
wirkt als Bindeglied zwischen Bezirkspolitik,
Einrichtungen des öffentlichen Lebens und
der älteren Generation. Der aus 15 Personen
bestehende Beirat setzt sich für die Menschenwürde und Lebensqualität aller älteren
Menschen im Bezirk Bergedorf ein. Dabei
stehen eine barrierefreie Infrastruktur und altersgerechte Entwicklung in den Stadtteilen,
erforderliche Rahmenbedingungen für eine
selbstbestimmte Lebensgestaltung, die Teilhabe der Älteren an Bildungs- und Kulturangeboten, die Vermeidung von Altersdiskriminierung und Isolation, eine angemessene
Versorgung von Kranken und Sterbenden
und die Wertschätzung und Förderung von
ehrenamtlichem Engagement im Fokus.
B
22
Multifunktionsräume
Um für unterschiedliche temporäre Nutzungen/ Bedarfe Räumlichkeiten bereitstellen zu
können, werden Bezirksamt und Körber-Stiftung eine Nutzungseinheit Multifunktionsräume im KörberHaus betreiben. Die Räume
sollen sowohl für Sitzungen als auch für Beratungs- und Hilfeangebote sowie Erwachsenenbildung genutzt werden. In der Planung
ist besonders auf gute Besucherzugänglichkeit und flexible Raumzuschnitte zu achten.
Stiftung Hamburger Öffentliche
Bücherhallen
Die Bücherhallen Hamburg sind eine Stiftung
privaten Rechts. Der Stiftungszweck ist es, ein
leistungsfähiges System öffentlicher Bücherhallen in der Freien und Hansestadt Hamburg
zu betreiben, das als Informationsspeicher
und -vermittler für alle bibliotheksüblichen
Medien und als Partner der Besucher und Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung
von Lese-, Lern-, Orientierungs- und Bildungsinteressen dient und das dabei zugleich kultureller Ort und Mitträger der soziokulturellen
Stadtteilarbeit ist.
Die Bücherhalle Bergedorf ist eine Stadtteilbibliothek mit etwa 35.000 Medieneinheiten.
Sie arbeitet stadtteilbezogen und hat ihre Arbeitsschwerpunkte in den Bereichen Kinder-,
Jugend- und Grundbildung. Neben der klassischen öffentlichen Ausleihe besteht eine enge
Zusammenarbeit mit den vielen Kindertageseinrichtungen und Schulen im weiteren Umkreis des Standorts. Klassenführungen, Vorlesestunden und Gedichte für Wichte gehören zum
festen Programm, ebenso Gesprächsgruppen
für Zuwanderer zur Sprachförderung. Ehrenamtliche Medienboten versorgen immobile
Personen des Stadtteils mit aktuellen Medien.
[17]
[16] Lichtwarkhaus auf
dem Plangebiet
[17] Fußweg zur Bergedorfer Straße
Die Bücherhalle Bergedorf verfügt darüber
hinaus über alle Dienstleistungen eines leistungsfähigen großstädtischen Bibliothekssystems.
LichtwarkTheater
Das LichtwarkTheater im KörberHaus ist der
bedeutendste Kultur- und Veranstaltungsort
für Bergedorf. Von Jung bis Alt, vom Laienspiel
bis zur Galaaufführung von Tourneetheatern,
von Unterhaltung bis Information – die Veranstaltungen im LichtwarkTheater spiegeln das
vielfältige kulturelle Leben wider. Das Theater
im neuen KörberHaus soll in Erinnerung an
den Hamburger Kunsthistoriker und Kunstpädagogen Alfred Lichtwark (1852 – 1914) unter
dem Namen LichtwarkTheater firmieren, so
dass nach dem Abriss des Lichtwarkhauses
dessen Name in Bergedorf erhalten bleibt.
Im Schwerpunkt handelt es sich um ein
Sprechtheater, das in erster Linie vom festen
Partner „Stäitsch Theaterbetriebs GmbH“ bespielt wird. Das Gastspielmanagement gestaltet ein abwechslungsreiches Programm von
Produktionen des Altonaer Theaters, der Hamburger Kammerspiele, des Ohnsorg-Theaters
und begeistert jährlich circa 17.000 Besucher
mit Theater, Kabarett, Comedy und Musicals.
Der Lichtwark-Ausschuss des Bezirks Bergedorf fördert darüber hinaus mit den traditionellen und erfolgreichen Jungendtheatertagen und dem Jugendmusikantenwettstreit
gezielt den Nachwuchs. Das LichtwarkTheater
wird zugleich Bühne für alle Bergedorfer Laienund Schultheater, Chöre, Vereine, andere Kultureinrichtungen wie auch für Bergedorfer Institutionen sein, die das Theater für vielfältige
Veranstaltungen nutzen.
Dem KörberHaus liegt als Kultur- und Begegnungszentrum Bergedorfs ein inklusives Konzept zugrunde, das entsprechend auch für
das LichtwarkTheater gilt: eine Bühne für alle
Generationen und Kulturen und durch seine
Barrierefreiheit auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich (mobil, visuell, auditiv). Wie in den letzten vier Jahrzehnten im
Haus im Park ermöglicht die Körber-Stiftung
auch im KörberHaus finanziell und personell
den Betrieb des LichtwarkTheaters und sichert
den Theaterstandort Bergedorf nachhaltig. Mit
ca. 450 Plätzen wird das LichtwarkTheater der
bedeutendste Veranstaltungsort in der Region
und konstitutiver Bestandteil der lebendigen
Kulturlandschaft Bergedorf sein.
23
B
[18]
Hochbauliche Gestaltung
Gebäude- und Geschosshöhen
Für den Neubau gibt es keine Vorgaben zur
maximalen Gebäudehöhe bzw. Geschossigkeit. Maßvolle Abweichungen von den Ausweisungen der derzeit verbindlichen Bauleitplanung bezüglich Geschossigkeit und der
durch Baugrenzen definierten überbaubaren
Fläche sind zulässig, sofern sie grundsätzlich
mit dem Planrecht vereinbar sind.
Das Gebäude soll sich in seiner Höhe aber in
jedem Fall am östlichen und südlichen Umfeld orientieren und darf keine wesentliche
Verschattung der benachbarten Nutzungen
auslösen. Das Gebäude wird aufgrund des
Grundwasserspiegels und seiner Lage (dreiseitig von Wasser umgeben) ohne Kellergeschoss hergestellt werden. Das Gebäude oder
Teile davon können allerdings bis zu 1 m Tiefe
unter Geländeniveau (+ 3,0 m üNHN) abgesenkt werden. Dies wird innerhalb der Abbildung der Flächenbedarfe begrüßt und sollte
in der Gebäudeorganisation Berücksichtigung
finden. Der Wasserstand im Schleusengraben
wird durch die 1929 erbaute Krapphofschleuse konstant bei 1,4 m üNHN gehalten.
Fassade
Grundsätzlich wird bei der baulichen Gestaltung auf hochwertige Architektur und auf
eine möglichst natürliche Belichtung und
Belüftung (keine Klimatisierung) der Räume
Wert gelegt. Es werden keine bindenden Material- oder Gestaltungsvorgaben formuliert.
Angestrebt wird ein zusammenhängendes
Gebäudeensemble, in dem die unterschiedlichen Nutzungen in der Fassadengestaltung
in Erscheinung treten. Auch Anlieferung und
Entsorgung sind darin so zu integrieren, dass
deren Präsenz zum öffentlichen Raum minimiert werden kann.
B
24
Zugleich sind Gestaltung sowie Materialeinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
zu planen und ein wesentliches Kriterium, um
damit die Realisierung des vorgeschlagenen
Konzepts zu ermöglichen.
Lärmimmissionsschutzanforderungen
Für die Außenfassaden sind ggf. bauliche
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die
gesunde Arbeitsbedingungen und einen ungestörten Betrieb des Gebäudes sicherstellen
können.
Bauliche Lösungen zum Lärmschutz werden
ausführlich in der Broschüre „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung“ und in der
Broschüre „Schallschutz bei teilgeöffneten
Fenstern“ beschrieben (siehe Anlage 07).
Rettungswege, Brandschutz und
Entfluchtung
Für den Neubau gilt die Gebäudeklasse 5 nach
Hamburgischer Bauordnung (HBauO) § 2 Abs.
3 Satz 1 (sonstige Gebäude), da es höher als
13 m und niedriger als 22 m auszubilden ist.
Der Neubau soll unbedingt unter der Hochhausgrenze bleiben. Diese Vorgaben sind für
eine Anleiterbarkeit der Feuerwehr für einen
zweiten Rettungsweg zwingend einzuhalten.
Aufgrund der besonderen Nutzung sind
darüber hinaus die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung (siehe Anlage
10) zu beachten. Vor allem die erforderlichen
Rettungswegbreiten und direkten Ausgänge
müssen berücksichtigt werden.
Die erforderlichen Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
(zweiter Rettungsweg) nach DIN 14090 sind
[19]
[18] Perspektive Bergedorfer Tor (A-QUADRAT
Architekten, APB.
Architekten),südlich des
Bahnhofs an der Bergedorfer Straße
[19] CCB nördlich der
Bergedorfer Straße
nachzuweisen. Hierbei sind die besondere Lage
des dreiseitig von Wasser umschlossenen Neubaus und die eingeschränkte Anfahrbarkeit, die
lediglich von Süden erfolgen kann, zu berücksichtigen. Auch straßenbauliche Anpassungen
zugunsten eines zweiten Rettungswegs sind
wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht möglich. Aus diesem Grund muss
über ein alternatives Konzept nachgedacht
werden, um den zweiten Rettungsweg für die
betroffenen Teilbereiche abzusichern. Sicherheitstreppenhäuser sollen - soweit möglich vermieden und nur hergestellt werden, wenn
die Sicherung des zweiten Rettungswegs nicht
anderweitig möglich ist.
Die Entfluchtung und die Feuerwehraufstellflächen sind gemäß des Bauprüfdienstes
5/2012 und nach der Richtlinie über Flächen
für die Feuerwehr nachzuweisen (siehe Anlage 06). Begrünte Feuerwehrzufahrten und
-aufstellflächen sind als Rasenpflaster oder
mit Rasenlinern herzustellen. Die Feuerwehraufstellflächen sind im Hinblick auf eine qualitativ und quantitativ ausreichende Freiraumgestaltung zu planen.
Für den Hochbau ist zu beachten, dass ab einer
Gebäudelänge von 40 m Brandwände zur
Unterteilung des Neubaus herzustellen sind.
Jeder Brandabschnitt darf maximal 400 m2
betragen. Eine Sprinkleranlage ist aus Kostengründen zu vermeiden.
Barrierefreiheit
Alle Bereiche des Gebäudeensembles und der
Außen- und Freianlagen sind entsprechend
der DIN 18040 nutzungs- und funktionsgerecht für Mobilitätseingeschränkte zu planen.
Hierzu gehört auch je Geschoss eine rollstuhlgerechte Behindertentoilette.
Klarheit und gute Orientierungsmöglichkeiten in der komplexen Einrichtung sind maßgeblich für ihren Erfolg. Eine vollständige Barrierefreiheit und gute Zugangsmöglichkeiten
für weniger mobile Menschen und Rollstuhlfahrer sind unabdingbare Voraussetzung für
einen funktionierenden Betrieb, der insbesondere ältere Menschen als Zielgruppe hat.
Dazu gehört, dass das Haus ohne Umwege
komfortabel auch in der Dunkelheit auf Sicherheit gebenden und gut ausgeleuchteten
Wegen von mobilitätseingeschränkten Personen, Rollstuhlfahrern sowie Personen mit Kinderwagen erreicht werden kann.
Das geplante Haus benötigt eine über das
übliche Maß hinausgehende weitreichende
Barrierefreiheit.
Die Schwerpunktsetzung auf den Erhalt
der Mobilität soll sich in einem ineinander
greifenden Gesamtkonzept des Hauses widerspiegeln: Angebote zur Analyse der individuellen Mobilität führen zum Beratungsangebot. Dieses empfiehlt zielgenau Angebote
im Haus, die die Förderung der notwendigen
Fähigkeiten und Funktionen verfolgen. Damit
einhergehend sollen sich im ganzen Haus
Mobilitätsanreize, wie einladende Treppenräume usw., finden.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen
Es gelten die Hamburgische Bauordnung
(HBauO) sowie die einschlägigen, für das Bauvorhaben relevanten Verordnungen, Richtlinien, Programme und Bauprüfdienste in ihrer
jeweiligen aktuellen Fassung (siehe Anlage
06), insbesondere die allgemein anerkannten
Regeln der Technik (Technische Baubestimmungen, DIN).
25
B
[20]
Erschließung
Im städtebaulichen Entwurf sind generell die
nach HBauO erforderlichen Abstandsflächen
zu berücksichtigen. Entwurfsbedingte Unterschreitungen der erforderlichen Abstandsflächen müssen städtebaulich begründet werden.
Kunst am Bau
Das heute im Lichtwark Haus vorhandene
etwa 5,0 x 3,0 m große Glasmosaik „Serenade“
des Hamburger Künstlers Eduard Bargheer
soll an einem geeigneten Ort in dem Neubau präsentiert werden. Die Teilnehmer sind
aufgefordert, einen entsprechenden neuen
Standort in den Plänen zu markieren.
Äußere Erschließung
Es wird im Wettbewerb davon ausgegangen, dass die Straßen der Umgebung für die
Neuordnung des Plangebiets leistungsfähig
sind, so dass mit keinen wesentlichen Straßenveränderungen gerechnet werden muss.
Die äußere Erschließung des Quartiers soll
grundsätzlich über die öffentliche Stichstraße
Holzhude erfolgen. Bei der Konzeption der Erschließung sind die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung, des Bauprüfdienstes
Erschließung, die Anforderungen der Feuerwehr sowie der Stadtreinigung zu berücksichtigen (siehe Anlage 06).
Innere Erschließung
Aufgrund seiner Lage wird das KörberHaus
zwei repräsentative Eingänge haben, von
denen alle Nutzungen erreichbar sind. Maßgeblich für deren Positionierung sind die
Adressbildung und Präsenz im öffentlichen
Raum. Ein Zugang soll sich zur Bergedorfer
Straße orientieren, ein zweiter soll von Süden
über die Holzhude erfolgen. Für die Cafeteria
ist ein weiterer, externer Zugang vorzusehen,
sodass diese unabhängig von den Gebäudeöffnungszeiten agieren kann.
Ein Foyer dient als zentraler Eingangs- und
Begegnungsort für alle Nutzer und Gäste des
KörberHauses. Als zentraler Knotenpunkt für
alle Angebote und Nutzer des Hauses soll von
hier eine Verteilung stattfinden. Angestrebt
wird ein offener, heller Bereich, der Orientierung und Flächen zum ruhigen Verweilen ermöglicht. Es dient als Theaterfoyer ebenso wie
als Eventfläche und soll auch in Verbindung
mit dem sich zum Foyer öffnenden Veranstaltungsraum/ Forum genutzt werden können.
B
26
[21]
[20] verkehrliche Erschließung über die Holzhude
[21] Bergedorfer Straße,
rechts der Zugang zum
Plangebiet
Ruhender Verkehr
Die Stellplätze für den Neubau können aufgrund der Baugrundbedingungen - insbesondere des Grundwasserstands - nicht in einer
neu zu errichtenden Tiefgarage untergebracht
werden. Daher sind keine Tiefgaragenstellplätze im Gebäudeentwurf vorzusehen. Die
Stellplätze sowie auch die Besucherparkplätze
werden voraussichtlich über die nahegelegene Garage des südlich benachbarten Ramada
Hotels abgelöst. An geeigneter Stelle sind vier
Behindertenstellplätze vorzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass Anlieferung
und Entsorgung nicht den Betrieb des Hauses
stören dürfen und eine Überschneidung mit
der Gebäudeerschließung vermieden werden
soll.
Müllräume sind sinnvoll zu integrieren. Dabei
wird eine Lösung aus kurzen Wegen zwischen
Müllraum und Vorfahrt der Entsorgungsfahrzeuge angestrebt.
Fahrradstellplätze für Mitarbeiter und Besucher sind im Entwurfskonzept gebündelt
nahe der Gebäudeeingänge zu verorten. Die
genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der
Detaillierung freiraumplanerischer Fragestellungen im Nachgang in einem weiteren konkurrierenden Verfahren geklärt.
Anlieferung/ Entsorgung
Die Anlieferung und Entsorgung des KörberHauses kann nur von Süden über die Straße
Holzhude erfolgen. Hierfür ist südlich des
Gebäudes eine Vorfahrt für Lkw vorzusehen,
die aufgrund der engen Platzsituation voraussichtlich nicht wenden, sondern rückwärts
den Bereich wieder verlassen müssen.
Im Gebäude wird keine Verortung der Flächenbedarfe für Anlieferung und Entsorgung
vorgegeben, diese ist entwurfsabhängig unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor
Ort auszugestalten. Hierfür sind die Anforderungen und Flächen des Raumprogramms in
Anlage 03 zu beachten.
27
B
[22]
Freiraumgestaltung
Der städtebauliche Entwurf muss ausreichende, attraktive und möglichst barrierefrei zugängliche Freiräume ermöglichen, die die Qualität des Neubaus unterstützen und identitätsstiftend wirken.
Durch die städtebauliche Verdichtung und
den hohen Nutzungsdruck auf innerstädtischen Flächen bekommt die Qualität der Freiräume eine wachsende Bedeutung.
Die Ausloberin hat entschieden, die detaillierte Planung der Freiräume in einem separaten
Verfahren nach Abschluss des Wettbewerbs
entwickeln zu lassen. Dabei wird großer Wert
auf eine Freiflächenkonzeption gelegt, die
vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten und öffentliche Orte der Begegnung und Bewegung
als Fortführung des Kultur- und Begegnungszentrums im Inneren des Gebäudes gestattet.
Die Vorteile der Lage am Wasser gilt es für die
Aufenthaltsqualität nutzbar zu machen, Sitzgelegenheiten und andere Ausstattungen
unterstützen dies. Das Haus sollte über den
Außenbereich der Gastrofläche mit der umgebenden Außen- und Wasserfläche verbunden werden.
Die in diesem Verfahren gewünschte grobe
Zonierung der Freiräume soll in passender Art
und Weise zur Funktion des Gebäudes und
seiner Einbindung in das Quartiersumfeld
skizziert werden. Zur Detaillierung freiraumplanerischer Fragestellungen soll im Nachgang ein weiteres konkurrierendes Verfahren
durchgeführt werden.
B
28
Dachflächenbegrünung/
Oberflächenentwässerung
Das zu überplanende Grundstück ist nicht an
ein Regenwassersiel angeschlossen und eine
Einleitung in das bestehende Mischwassersiel
wird abgelehnt. Da zudem eine Einleitung
von Oberflächenwasser in den Schleusengraben engen Beschränkungen unterliegt (max.
5 Liter/Sekunde je Hektar), werden im Rahmen des hochbaulichen Entwurfs Vorschläge
für eine Rückhaltung des Regenwassers erwartet - z.B. in Form begrünter Dachflächen
als Speicherebene (Retention) oder anderer
baulicher Maßnahmen zur Sammlung und
Speicherung des anfallenden Regenwassers.
Für eine Herrichtung von Vegetationsflächen
sind je nach Umfang und Intensität der Begrünung die erforderlichen Substrathöhen in der
Planung zu berücksichtigen.
[23]
Realisierung und Wirtschaftlichkeit
[22] heutiger Grünbestand
[23] benachbarter GastroPonton
Für den Neubau bestehen konkrete wirtschaftliche Anforderungen, die von jedem
Wettbewerbsteilnehmer unbedingt eingehalten werden müssen. Daher stellt auch die
Optimierung der Baukosten und die Sicherstellung angemessener Betriebskosten ein
wichtiges Kriterium dar. Es sollen wertbeständige und umweltverträgliche Materialien verwendet werden, um eine hohe Lebensdauer
zu garantieren. Die baukonstruktiven, statischen und technischen Konzepte sind unter
diesen Gesichtspunkten zu entwickeln.
Mit dem KörberHaus soll eine öffentliche
Einrichtung entstehen, die den zeitgemäßen
Anforderungen an räumliche Flexibilität und
Flächenwirtschaftlichkeit entspricht. Ein Kriterium dabei ist die gegenseitige Mitnutzung
und gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Nebenflächen als auch die Möglichkeit der Mitnutzung durch Externe (Drittnutzer) von Räumen. So können die vorhandenen
Raumkapazitäten wirtschaftlich ausgelastet
werden. Zudem ist für den wirtschaftlichen
und sicheren Betrieb von Bedeutung, dass
Schließsysteme und Brandschutz-/ Rettungswegkonzepte mehrere Nutzungsszenarien
sinnvoll ermöglichen, ohne dass größere Nutzungseinheiten frei zugänglich sind. Es gilt, das
Raumgefüge so zu planen, dass eine möglichst
flexible und damit zukunftsfähige Nutzung ermöglicht wird.
(BGF) von mind. 65 %. Die sonstigen Nutzflächen (NF 7), Technische Funktions- (TF), Verkehrs- (VF) und Konstruktionsflächen (KF) sind
so zu dimensionieren, dass sie wirtschaftlich
sind und alle behördliche Vorschriften und
Richtlinien eingehalten werden. Dementsprechend ist auf eine effiziente Auslegung des
umbauten Raumvolumen (BRI) zu achten.
Die Baukostengrenze liegt bei 1.650 € netto
je m2 BGF oberirdisch für die Kostengruppen
300 und 400 nach DIN 276. Die Kostenvorgabe für die Fassaden (Außenwände gem. Kostengruppe 330 nach DIN 276) liegt bei durchschnittlich 430 € netto je m2 Fassadenfläche.
Die hohen Nachhaltigkeitsziele erfordern
auch eine intensive Auseinandersetzung der
Teilnehmer mit der Frage der Wirtschaftlichkeit über die gesamte Standdauer des Gebäudes. Planerische Entscheidungen sollten im
Hinblick auf Investitions- und Unterhaltungskosten abgewogen werden, um einen nachhaltigen Betrieb des Objekts zu ermöglichen.
Eine hohe Grundriss- und Gebäudeflexibilität
wird vorausgesetzt.
Des Weiteren werden zur Erreichung der optimalen Flächenwirtschaftlichkeit innovative
Lösungsvorschläge erwartet, um einen Gebäudekomplex zu schaffen, welcher „intelligente“
Konstruktionen hervorbringt und den Umfang an Gebäudetechnik auf ein unbedingt
notwendiges Maß reduziert. Angestrebt wird
ein Verhältnis von Nutzfläche (NF 1 bis 6 nach
DIN 277) zu oberirdischer Bruttogeschossfläche
29
B
[24]
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Der Hamburger Masterplan Klimaschutz sieht
eine mehrstufige Zielvorgabe zur Minderung
des jährlichen CO2-Ausstoßes vor. Der städtebauliche Entwurf ist demnach im Sinne
der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu
konzipieren. Dabei stehen die Verwendung
erneuerbarer Energien und energieeffizientes
Bauen im Vordergrund.
Bergedorf hat in Hamburg die Rolle eines
Pilotbezirks für die energetisch bewusste
Stadtentwicklung eingenommen und ist der
erste Bezirk, der ein integriertes Klimaschutzkonzept aufstellt. Auf städtebaulicher Ebene
sind deshalb unbedingt die Leitgedanken des
energiesparenden Bauens zu berücksichtigen.
Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit wie ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle
Aspekte sind über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Ergänzend wird auf
die Einhaltung der bindenden Vorgaben der
Hamburger Klimaschutzverordnung und der
Energieeinsparverordnung EnEV 2016 sowie
auf das integrierte Klimaschutzkonzept (siehe
Anlage 08) verwiesen.
Neben dem Anschluss an das vorhandene
Fernwärmenetz sollen dabei auch regenerative Energiequellen genutzt werden. Konzeptabhängig können Geothermieanlagen,
Solarthermie oder Photovoltaikanlagen mit
einem kalten Nahwärmenetz eingesetzt werden. Hierzu gehören unbedingt auch Dachbegrünungen, die die ökologischen und funktionalen Werte des Quartierumfelds erhöhen
können und sich in Hamburg inzwischen als
Standard etabliert haben. In Hamburg wird
mit der Gründachstrategie (siehe Anlage 09)
das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung mit besonderer Bedeutung für das städtische Klima und den Wasserhaushalt verfolgt.
B
30
Im Rahmen der Gründachstrategie können
unter Umständen finanzielle Fördermittel zur
Umsetzung von Dachbegrünungen mit hoher Rückhaltefunktion und zur Umsetzung
von nutzbaren Dächern bereitgestellt werden.
[25]
Städtebauliche Kriminalprävention
[24] Schiffwaser mit Blick
Richtung Stuhlrohrhallen
[25] westlich gelegenes
CCB-Fachmarktzentrum
Zur Vermeidung baulich bedingter Tatgelegenheitsstrukturen und zur Verbesserung des
allgemeinen Sicherheitsgefühls der Beschäftigten und Besucher sollen die Belange der
städtebaulichen Kriminalprävention bei der
hochbaulichen Planung und späteren Realisierung des Neubaus berücksichtigt werden.
Verwinkelte Gebäudefronten oder Nischen,
die nur schwer einsehbar sind und später problematische Aufenthaltsorte für kriminelles
oder abweichendes Verhalten bilden könnten, sollten konsequent vermieden werden.
Baulich bedingte Aufstiegshilfen durch erkletterbare Vordächer etc. erleichtern Straftaten
auch in höheren Geschosslagen und sollen
ebenso vermieden werden. Keller- bzw. Nebenzugänge sollten, soweit an der Fassade
geplant, ebenerdig – nicht mit Treppenniedergängen – eingeplant werden, um so gut
einsehbar jederzeit eine Sozialkontrolle möglich zu machen.
Bei der Planung der Zugangssituationen sollte
auf gut einsehbare Eingangsbereiche geachtet werden. Lieferrampen, Notausgänge, Außentreppen und sonstige Zu- oder Ausgänge
des Gebäudes sollten vor dem unberechtigten Eindringen von Außen geschützt werden.
31
B
Verfahren
Ausloberin
Ausloberin des Verfahrens ist die
Freie und Hansestadt Hamburg
vertreten durch das
Bezirksamt Bergedorf
Wentorfer Straße 38
21029 Hamburg
in Kooperation mit der
Körber-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
im Einvernehmen mit der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Verfahrensbetreuung
Die inhaltliche und fachliche Betreuung und
organisatorische Abwicklung des Verfahrens
erfolgt durch
claussen-seggelke stadtplaner
Holzdamm 39
20099 Hamburg
Tel.: 0049 (0)40 28 40 34 - 0
Fax: 0049 (0)40 28 05 43 43
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Ole von Nerée, Torsten Wild
Verfahrensart und -bedingungen
Das Verfahren wird als einphasiger, nichtoffener,
hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit
vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß der „Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt
Hamburg RPW 2015“ mit neun Teilnehmern.
C
32
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat das Verfahren
unter der Nummer NO_24_16_HRW registriert.
Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer
den Inhalt und die Bedingungen des Verfahrens an. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigung
Vor dem Wettbewerb wurde ein europaweites
Bewerbungsverfahren auf Grundlage der VgV
durchgeführt. Eine Bewerbung war ohne Einschränkungen möglich. Teilnahmeberechtigt
ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den
EWR-Mitgliedstaaten, in den Partnerstädten
Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder
nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
Architekt tätig zu werden. Juristische Personen
sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als
Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Die Konsultation von Fachplanern
ist möglich. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die
Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wettbewerbsgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist die Entwicklung eines hochbaulichen Konzepts für das
kommunale Kultur- und Begegnungszentrum
KörberHaus an der Holzhude in Bergedorf.
C Verfahren
Verfahrensbeteiligte
Teilnehmer
Fachpreisrichter
Das Teilnehmerfeld umfasst insgesamt neun
Büros. Aufgrund bekannter Qualifikationen
wurden in Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Körber-Stiftung folgendes Büro vorab zur Teilnahme
ausgewählt:
Prof. Jörg Friedrich
freier Architekt, Hamburg
Michael Biwer
freier Architekt, Hamburg
Prof. Jörn Walter
Oberbaudirektor,
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Arne Dornquast
Bezirksamtsleiter Bergedorf
Staab Architekten
Berlin
Stellvertretende Fachpreisrichter
Im Rahmen des vorgeschalteten EU-Bewerbungsverfahrens wurden durch ein Auswahlgremium aus Vertretern des Bezirksamts
Bergedorf, der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen, der Körber-Stiftung sowie eines
freien Architekten folgende acht Büros anhand einheitlicher und nicht-diskriminierender
Kriterien zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt:
COBE ApS
Kopenhagen (DK)
DFZ Architekten
Hamburg
Dominikus Stark Architekten
München
Holzer Kobler Architekturen
Berlin/ Zürich (CH)
Kirsch Bremer Architekten
und Dierk Sachs Architekten
Hamburg und Berlin
LH Architekten
Hamburg
Max Dudler
Berlin
MGF Architekten
Stuttgart
C
34
Michael Ruffing
freier Architekt, Hamburg
Julian Hillenkamp
freier Architekt, Hamburg
Micaela Perner-Hofmann
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
Arbeitsstab des Oberbaudirektors
Uwe Czaplenski
Leiter Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt,
Bezirksamt Bergedorf
Sachpreisrichter
Anja Paehlke
Vorstand Körber-Stiftung
Werner Omniczynski
SPD-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf
Eckhard Kolwa
CDU-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf
Stellvertretende Sachpreisrichter
Dr. Lothar Dittmer
Vorstandsvorsitzender Körber-Stiftung
Thorsten Scharnke
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
Bezirksversammlung Bergedorf
Ernst Heilmann
Fraktion DIE LINKE, Bezirksversammlung Bergedorf
Sachverständige
Andrea Stahl
Bezirksamt Bergedorf,
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,
Abteilung Übergeordnete Planung
Michael Holtmann
Bezirksamt Bergedorf,
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Klaus Wittmann
Bezirksamt Bergedorf,
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,
Abteilung Bebauungsplanung
Joachim Bruschke, Mona Rühle
Bezirksamt Bergedorf,
Fachamt Management des öffentlichen Raums,
Abteilung Verkehr und Erschließung
Andreas Hütter
Bezirksamt Bergedorf,
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
Umwelt, Fachamt Bauprüfung
Birgit Haustein, Sabine Steffen
Bezirksamt Bergedorf,
Fachamt Sozialraummanagement
Christoph Lindemann
Bezirksamt Bergedorf, Stabstelle Innovation
NN
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung,
Abteilung Landes- und Stadtentwicklung
NN
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
Amt für Bauordnung und Hochbau
Oke Petersen, Susanne Kutz
Körber-Stiftung
Michael Lehmann
LKA Hamburg, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle (städtebauliche Kriminalprävention)
Andrea Soyka
steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg
NN
combine Consulting GmbH
NN
Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen
NN
LichtwarkTheater
NN
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.
Die Ausloberin behält sich vor, im Verfahren
weitere Sachverständige zu benennen.
Gäste
Sven Lohmeyer
urbanista (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Lutz Müller
Bergedorfer Hafen e.V.
Peter Gabriel
SPD-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf
Jörg Froh
CDU-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf
Die Ausloberin behält sich vor, im Verfahren
weitere Gäste zu benennen.
35
C
Preissummen und
Bearbeitungshonorare
Die Kalkulation der Wettbewerbssumme erfolgt auf Basis der HOAI. Das Honorar wird
auf Grundlage der Honorare gem. § 21f HOAI
2013 ermittelt und liegt einschließlich Aufwandsentschädigung für Perspektiven und
Fassadendetaillierungen bei 93.000,- € (netto).
Unterlagen
Zur Lösung der Aufgabenstellung wird die
Auslobungsbroschüre bestehend aus Teil A
(Grundlagen), Teil B (Programm) und Teil C
(Verfahren) mit folgenden Anlagen in digitaler Fassung (zum Download) herausgegeben:
01Kartengrundlage
Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit
einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von
6.000,- € (netto).
Bei den Preisgeldern ist folgende Aufteilung
vorgesehen:
1. Preis
16.000,- € (netto)
2. Preis
12.000,- € (netto)
3. Preis 8.000,- € (netto)
Anerkennung
3.000,- € (netto)
Im Fall einer weiteren Beauftragung werden
durch den Wettbewerb bereits erbrachte
Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht neu vergütet. Das
Bearbeitungshonorar wird nicht auf die nachfolgende Leistung angerechnet.
02 Fotos und Luftbilder
03 Nutzungskonzeption, Raumprogramm
04Planungsrecht
05Entwicklungspläne
06Hamburgische Bauordnung, Bauprüfdienste, Fachanweisungen, Richtlinien
07Schallschutz
08 Klimaschutzverordnung, EnEV, integriertes Klimaschutzkonzept
09Gründachstrategie
10Versammlungsstättenverordnung
11 Dokumentation Öffentlichkeitsbeteiligung
12 Formblätter Flächen, Kosten, Raumprogramm und Vorlage Prüfplan, Vorgabe
Perspektivstandorte
13 Formblatt Verfassererklärung
14 Formblatt Verpflichtungserklärung für die
Nutzung elektronischer Daten
Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
und die nach HBauO erlassenen Rechtsverordnungen und sonstigen Verordnungen und technischen Richtlinien einzuhalten.
C
36
Geforderte Leistungen
Die Abgabeunterlagen sind an der rechten
oberen Ecke jedes Plans und jeder Textseite
und der Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch und insgesamt 6 cm breit) zu
kennzeichnen.
Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift
anzufertigen. Die Pläne sind ungefaltet und
gerollt einzureichen. Alle Beschriftungen und
Texte sind in Deutsch zu verfassen, Höhenangaben sind auf Normalnull zu beziehen.
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf
einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Verfahrensteilnehmer. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererkärung
sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter mit Vor- und Zuname zu benennen.
Sämtliche Zeichnungen sind auf maximal
zwei DIN A0 Blättern im Querformat einzureichen. Nicht verlangte Leistungen oder darüber hinausgehende Leistungen werden von
der Beurteilung ausgeschlossen. Zusätzlich ist
eine Verkleinerung der Blätter in A3 abzugeben.
• Hinweise/ Vorschläge für eine Gestaltung
•
•
im Umfeld des Neubaus, soweit für das
Verständnis des Hochbauentwurfs erforderlich,
Verteilung der Nutzungen, Zugänge und
Erschließungsanlagen,
Einbeziehung von Fachaspekten wie
Straßenführung, LKW-Anlieferung, Lärmschutz, Oberflächenentwässerung etc.
Geschossgrundrisse (M 1:200)
Darstellung aller Grundrisse mit Kennzeichnung der Funktionen und Nutzungen
Quer- und Längsschnitte (M 1:200)
Schnitte zur Darstellung der Einbindung und
der vorgesehenen Höhenentwicklung
Ansichten (M 1:200) und Fassadendetails (M 1:50)
Darstellung der Gebäudefassaden einschl.
Differenzierung der Materialitäten und wesentlicher Gliederungselemente sowie Dachaufbauten
Perspektiven
Übersichtsplan (genordet, M 1:2.000)
Darstellung des städtebaulich-räumlichen Konzepts und Einordnung in die Strukturen der Umgebung
Lageplan (genordet, M 1:500)
• städtebauliche Struktur (Baukörper in
der Dachaufsicht) in Verbindung mit den
Freiräumen, der Erschließung und der bestehenden Nachbarschaft,
Zur Veranschaulichung der städtebaulichen
Idee sind zwei Perspektivdarstellungen gewünscht. Fotorealistische Darstellungen sind
nicht zwingend erforderlich, es können auch
Skizzen eingereicht werden, die die entstehenden räumlichen Situationen und Atmosphären
im Plangebiete sowie die städtebaulichen Leitlinien wie die Fassadengliederung illustrieren.
Die Vorgaben für die Perspektivstandorte sind
Anlage 12 zu entnehmen.
37
C
Einsatzmodell (M 1:500)
Verfassererklärung
Der Bebauungsvorschlag ist als Massenmodell
einzureichen und wird in ein Umgebungsmodell eingesetzt.
Die Verfassererklärung ist auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 13) unterschrieben mit Angabe aller an der Entwurfslösung
beteiligten Mitarbeiter in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag, der lediglich mit der Beschriftung „Verfassererklärung“
und der Kennzahl versehen ist, abzugeben.
Formblätter Flächenermittlung/ Kostenkennwerte und Raumprogramm
Hier sind die Angaben zu Flächen, Raumprogramm und Kosten gem. der beigefügten
Formblätter zu machen (siehe Anlage 12).
Dort benannte Kennzeichnungen sind beizubehalten und auch zum Verständnis in die
Plangrafiken zu übernehmen.
Erläuterungsbericht Entwurfskonzept
Die grundlegenden Entwurfsgedanken,
Aussagen zur Materialität und Erscheinung
und Hinweise, die nicht unmittelbar aus den
Zeichnungen hervorgehen, sind in einem
Erläuterungsbericht darzulegen. In diesem
Erläuterungsbericht sind auch Aussagen
zum energetischen Konzept, zu besonderen Aspekten der Nachhaltigkeit und zur
Wirtschaftlichkeit und Minimierung der Baukosten gewünscht. Der Umfang des Erläuterungsberichts darf zwei DIN A4-Seiten nicht
überschreiten. Der Erläuterungsbericht kann
auf den Plänen montiert werden, er ist gleichzeitig jedoch auf einzelnen DIN A4-Seiten abzugeben.
Prüfpläne
Die Prüfpläne sind in digitaler Form auf einer
CD oder USB-Stick einzureichen (siehe Anlage
12). Hier sind die unterschiedlichen Flächen
farbig zwingend nach den Vorgaben zu unterscheiden. Auf den Prüfplänen ist jedes Geschoss abzubilden.
C
38
Nutzungsvereinbarung für
elektronische Daten
Die Nutzungsvereinbarung (siehe Anlage 14)
für elektronische Daten ist ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Verfassererklärung
in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.
Inhaltsverzeichnis
Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in
einem Verzeichnis aufzulisten und in Papierform abzugeben.
Digitale Unterlagen
Alle Unterlagen, bis auf die Verfassererklärung,
die Nutzungsvereinbarung und das Inhaltsverzeichnis, sind zusätzlich auf einer CD-ROM
oder einem USB-Stick abzugeben. Die Plandateien müssen als DXF, DWG oder VectorWorks
2014-Dateien abgespeichert sein.
Alle textlichen Informationen sind als Wordund alle Berechnungen als Excel-Dateien
abzugeben. Aus den Dateien sind sämtliche
Hinweise auf den Verfasser der Arbeit bzw. die
Bearbeiter zu entfernen.
Beurteilungskriterien
Die Beurteilung der Leistungen erfolgt anhand der folgenden, vorläufigen Kriterienliste:
Formalleistungen
• Termingerechte Abgabe
• Leistungs- und Programmerfüllung
Hochbauliches Konzept
• Berücksichtigung der städte- und hoch•
•
•
•
•
•
•
•
•
baulichen Vorgaben
Gestalterische Qualität und Originalität
Adressbildung und Herstellung angemessener Eingangssituationen
Einhaltung und Organisation der geforderten Nutzungen und deren Erschließung
Nutzungszonierung und Funktionsfähigkeit im Innen- und Außenbereich
Grundrissgestaltung und -flexibilität
Beachtung der Anforderungen an die
Barrierefreiheit
Materialverwendung für die Fassadengestaltung
Natürliche Belichtung und Belüftung
Schallschutzkonzept
Verkehrsplanerische/
erschließungsbezogene Funktionalität
• Berücksichtigung
•
•
der erforderlichen
Wege und Flächen für die Feuerwehr
Berücksichtigung der Anforderungen an
die Anlieferung und die Entsorgung
Beachtung von ausreichenden Fahrradabstellmöglichkeiten
Feiraumplanerisches Konzept
• Zonierung/ Differenzierung der Freiflächen
• Verknüpfung mit angrenzenden Freiräumen und Wegebeziehungen
• Beachtung der Anforderungen an die
Barrierefreiheit
• Berücksichtigung der erforderlichen Flächen für die Feuerwehr
Nachhaltigkeit
• Umsetzung der Nachhaltigkeit in der architektonischen Konzeption
• Ausgewogenheit ökonomischer, ökolo-
gischer, sozialer und ästhetischer Belange
• Entwicklung innovativer, wirtschaftlich
attraktiver Lösungsvorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs
Realisierbarkeit/ Funktionsgerechtigkeit
• Wirtschaftlichkeit der Investitions- und
•
•
•
Folgekosten, Einhaltung der Kostenvorgaben
Flächeneffizienz
Technische Realisierbarkeit
Einhaltung der bauordnungsrechtlichen
Vorschriften und des anerkannten Stands
der Technik. Dies beinhaltet sowohl die
HBauO als auch alle weiteren hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.
Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Kriterien zu ändern, zu ergänzen
bzw. zu modifizieren. Die oben dargestellte
Reihenfolge hat keine Auswirkung auf die
Wertung der Aspekte.
39
C
Ablauf des Verfahrens
Ausgabe der Unterlagen
Die Verfahrensunterlagen werden den Teilnehmern, den Preisrichtern, den sachverständigen Beratern sowie allen sonstigen Beteiligten am 08.12.2016 per E-Mail zugesandt.
Eine gedruckte Fassung wird zum Kolloquium
verteilt. Die Unterlagen sind kostenlos.
Mit dem Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird die Beantwortung sämtlicher Rückfragen schriftlich allen Teilnehmenden zugesandt. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung.
Abgabe der Arbeiten
Alle Unterlagen sind zu richten an das Büro:
Rückfragen
Die Verfahrensteilnehmer haben die Möglichkeit, schriftliche Rückfragen zur Aufgabe zu
stellen. Die Fragen sind bis zum 15.12.2016,
12.00 Uhr an das betreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner per E-Mail an
[email protected] zu stellen.
Die eingegangenen Fragen werden gesammelt, mit den Beteiligten abgestimmt und im
Rückfragenkolloquium beantwortet.
Preisrichtervorbesprechung/
Rückfragenkolloquium
Zur Vorstellung der Planungsaufgabe und zur
Klärung offener Fragen des Preisgerichts und
der Architekturbüros findet am 21.12.2016,
09.00 – 12.00 Uhr eine geteilte Veranstaltung
mit Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium statt. Die Teilnehmer haben
bei diesem Termin die Möglichkeit, weitere
Rückfragen zu stellen. Eine Einladung mit
Benennung der Örtlichkeit und zeitlichen
Terminierung der beiden Abschnitte wird im
Vorfeld des Termins versandt.
Es wird den teilnehmenden Büros empfohlen, vor der Veranstaltung eine Ortsbegehung
vorzunehmen, um sich mit den konkreten
Gegebenheiten des Plangebiets vertraut zu
machen.
C
40
claussen-seggelke stadtplaner
Holzdamm 39
20099 Hamburg
Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten
ist der 28.02.2017, 16.00 Uhr.
Abgabetermin für die Einsatzmodelle ist der
07.03.2017, 16.00 Uhr.
Pläne und Modelle, die durch Post, Bahn oder
andere Transportunternehmen eingereicht
werden, gelten als fristgerecht eingereicht,
wenn der Tagesstempel das oben stehende
jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) eindeutig nachweist. Die Teilnehmenden haben den Einlieferungsschein bis zur
Bekanntgabe der Preisgerichtentscheidung
aufzubewahren.
Die Verpackungen mit den Beiträgen müssen
mit dem Vermerk „Kultur- und Begegnungszentrum KörberHaus“ eingereicht werden. Die
Einlieferung muss für den Empfänger portound zustellungsfrei erfolgen. Als Absender ist
lediglich die sechsstellige Kennzahl ohne Hinweis auf das Büro oder die Adresse des Teilnehmers/ Absenders anzugeben.
Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt von der 10. - 13. KW
2017. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den
Sachverständigen durch claussen-seggelke
stadtplaner.
Die eingereichten Arbeiten werden anhand
von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und
die Sachverständigen geprüft. Die Prüfung
erfolgt ohne Bewertung, die dem Urteil des
Preisgerichts vorgreifen könnte, als Faktenprüfung und Beschreibung der jeweiligen Aufgabenlösung.
Preisgerichtssitzung
Das Preisgericht tagt am 05.04.2017 und entscheidet über die Rangfolge der Arbeiten.
Nach der Preisgerichtssitzung benachrichtigt
die Ausloberin alle Verfahrensteilnehmer über
die Entscheidung des Gremiums. Das Protokoll des Preisgerichts wird allen Teilnehmern
zugesandt.
eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen
Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde,
eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Sollte eine Fremdvergabe der darüber hinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist die
künstlerische Oberbauleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen. Voraussetzung
ist, dass die Ausführung im vorgesehenen
Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden
bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers
bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut
vergütet, wenn der Entwurf in wesentlichen
Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Der
Verfahrensteilnehmer verpflichtet sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin,
die weitere Bearbeitung zu übernehmen und
durchzuführen.
Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2015 § 6 Abs. 2.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und
entsprechend der RPW 2015 § 8 Abs. 2 den
ersten Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI §
34 – mindestens Leistungsphasen 2 bis 4 und
Teile von 5 (mindestens Erarbeitung von Leitdetails) beauftragen wird (die Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt
wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit mindestens
41
C
Eigentum und Urheberrecht
Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes
gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung bleibt jedem Verfahrensteilnehmer erhalten. Die Ausloberin hat das Recht,
die Arbeit des Verfassers, dem weitere planerische Leistungen übertragen bzw. dessen Nutzungsrechte erworben werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Dies gilt auch
für das ausgeführte Werk.
Die Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind
verpflichtet, Abweichungen von dem Entwurf
zu gestatten. § 14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl.
I S. 1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks ist der
Verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge
des Teilnehmers sind zu berücksichtigen, soweit
ihnen nicht nach Auffassung der Ausloberin
wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind.
Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die eingereichten
Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser und Mitarbeiter werden genannt. Nach einer Frist von
drei Monaten nach der Preisgerichtssitzung
sind die Verfasser berechtigt, ihre Beiträge zu
veröffentlichen.
Rücksendung der Arbeiten
Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum
der Ausloberin. Eine Rücksendung der Arbeiten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch in
Abstimmung mit der Ausloberin.
C
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren
Freie und Hansestadt Hamburg
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Tel.: 040 42840 2441
Fax: 040 42731 0499
E-Mail: [email protected]
Terminübersicht
08.12.2016
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
15.12.2016, bis 12.00 Uhr
Frist für schriftliche Rückfragen
21.12.2016, 09.00 - 12.00 Uhr
Preisrichtervorgespräch
und Rückfragenkolloquium
28.02.2017, bis 16.00 Uhr
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
07.03.2017, bis 16.00 Uhr
Abgabe der Einsatzmodelle
10. - 13. KW 2017
Vorprüfung
05.04.2017
Preisgerichtssitzung
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C
claussen-seggelke
stadtplaner
Bauleitplanung
Stadtentwicklung
Verfahrensmanagement
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