Begründung B-Plan Röhrmoos - Am Bücherlweiher

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GEMEINDE RÖHRMOOS
BEBAUUNGSPLAN
RÖHRMOOS – AM BÜCHERLWEIHER
BEGRÜNDUNG
Lohensteinstraße 22
81241 München
T 089 6142400
F 089 6142400-66
[email protected]
www.akfu-architekten.de
Claudia Zech Frank Karrer
Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Wieningerstraße 1a 85221 Dachau
T 08131 292 88 60
F 08131 292 88 66
[email protected] www.topgruen.de
1.
Rahmenbedingungen
1.1
Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes
Der Planungsumgriff liegt im Ortszentrum von Röhrmoos, östlich der bestehenden Bebauung entlang der Bahnhofstraße und nördlich der Schönbrunner Straße (Kreisstraße DAH 3). Der namensgebende Bücherlweiher mit einem als Biotop kartierten Wäldchen grenzt im Zentrum des Gebiets östlich an. Nach Norden und Nordosten geht das Gebiet in die freie Landschaft über, südöstlich liegt
in einer Entfernung von ca. 150 m zum Planungsgebiet das bestehende Baugebiet an der Lilienstraße.
Der Geltungsbereich hat eine max. Ausdehnung von ca. 350 m in nordsüdlicher und ca. 200 m in ost-westlicher Richtung und umfasst die Grundstükke mit den Flurnummern 148/31 (Teil), 148/32 und 180/9 (Verkehrsfläche
Bahnhofstraße), 174 (Teil; Verkehrsfläche Schönbrunner Straße) sowie die zur
Überbauung vorgesehenen Grundstücke 176/16, 180, 180/15 (Teil), 180/16
(Teil), 180/17, 180/19 (Teil) und 1549 der Gemarkung Röhrmoos mit einer Gesamtgröße von ca. 4,95 ha.
Das Gelände im Planungsgebiet fällt von der Bahnhofstraße im Westen zum
nordöstlichen Rand um ca. 5 m, von der Kreisstraße im Süden zum nordöstlichen Rand um ca. 3 m. Zum Großteil wird das Gebiet derzeit landwirtschaftlich
genutzt, im Westen als Lager- und Parkfläche. Hier befindet sich auch ein Stadel, der im Zuge der Erschließung des Baugebietes abzubrechen ist.
Geltungsbereich im Luftbild (© Digitales Orthofoto der Bayerischen Vermessungsverwaltung)
Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos - Nördl. der DAH 3 - Drosselweg - Begründung
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1.2
Übergeordnete Planungen
Lage der Gemeinde Röhrmoos im Raum (© Regionalplan München - Raumstruktur)
Röhrmoos liegt in der Region 14 München, im der äußeren Verdichtungszone
der Landeshauptstadt München, nördlich der Kreisstadt Dachau, an der Entwicklungsachse München-Ingolstadt.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Röhrmoos als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, als Grünfläche
sowie Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der im Parallelverfahren aufzustellenden 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Umgriff, soweit er nicht Mischgebiet bleibt, als Wohnbaufläche, sowie als Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel und Fläche für Gemeinbedarf – sozialen
Zwecken dienend – ausgewiesen.
Gemeinde Röhrmoos BP Röhrmoos – Am Bücherlweiher - Begründung
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rechtskräftiger Flächennutzungsplan (mit Umgriff der Änderung)/ 6. Änderung (o.M.)
1.3
Denkmalschutz
Im Geltungsbereich oder in der unmittelbaren Nähe sind keine Bau- oder Bodendenkmäler amtlich kartiert.
1.4
Ver- und Entsorgung
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die zentrale Kanalisation der Gemeinde
Röhrmoos, die Wasserversorgung über das Leitungsnetz der Alto-Gruppe.
Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen für das neue Baugebiet muss der von
Nordwesten nach Südosten durch das Planungsgebiet verlaufende Mischwassersammelkanal in den Bereich der künftigen öffentlichen Flächen verlegt werden.
Das Gebiet wird von der Bayernwerk AG mit Strom versorgt.
Die Müllbeseitigung in der Gemeinde Röhrmoos erfolgt durch den Landkreis
Dachau.
1.5
Verkehr
Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt von Westen durch Anschluss an
die Bahnhofstraße sowie von Süden durch Anschluss an die Kreisstraße.
Gemeinde Röhrmoos BP Röhrmoos – Am Bücherlweiher - Begründung
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1.6
Altlastenverdachtsfläche
In einem Teil des Geltungsbereichs wurde von 1880 an eine Ziegelei betrieben, deren Betrieb 1970 aufgegeben wurde und deren bauliche Überreste bis zum Jahr 2000 zurückgebaut worden sind. Für die Ziegelei notwendige Lehmabbauflächen sowie ein Weiher wurden verfüllt. Zwischenzeitlich sind Teilbereiche als Lagerflächen u.a. für ein Baugeschäft und
für den Bahnausbau genutzt worden.
Das Bebauungsplangebiet wurde deshalb durch die Chrystal Geotechnik
GmbH, Wasserburg/Inn altlastentechnisch erkundet (Bericht Projekt Nr.
A13001 vom 08.10.2013). Die festgestellten Belastungen des Bodens
machen bei Erdarbeiten in dem betroffenen Bereich (im Bebauungsplan
als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet) eine weitergehende Untersuchung des Bodens, sowie ggf. einen Austausch und Wiederverfüllung
notwendig. Vor einer Bebauung muss der Altlastenverdacht ausgeräumt,
bzw. der Boden saniert sein. Der Bebauungsplan wird zum Umgang mit
den Altlastenverdachtsflächen in Abstimmung mit dem Landratsamt
Dachau, Sachgebiet Umwelt im Verfahren ergänzt werden.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Städtebaulicher Entwurf, Bauabschnitte (© Architekturbüro E. v. Angerer 2015; o.M.)
Die Gemeinde hat für die Flächen in der Ortsmitte in den vergangenen Jahren
eine Vielzahl von Planungsvarianten entwickelt, mit den betroffenen Grundeigentümern abgestimmt und der Öffentlichkeit präsentiert.
Gemeinde Röhrmoos BP Röhrmoos – Am Bücherlweiher - Begründung
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Zielsetzung war neben der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum (als
Geschosswohnungsbau und in Doppelhäusern) die Unterbringung eines neuen
Einzelhandelsmarktes als Ersatz für den in Röhrmoos bestehenden und heute
beengt untergebrachten Markt. Die städtebauliche Verträglichkeit dieses und
eines weiteren Einzalhandelsvorhabens wurde 2015 durch ein Einzelhandelsgutachten von Dr. Heider, Augsburg nachgewiesen.
Das gefundene Konzept, das nunmehr zur Grundlage des Bebauungsplans
“Röhrmoos – Am Bücherlweiher“ gemacht wird, sieht eine abschnittsweise Realisierung vor.
3.
Planungskonzept
Vorentwurf des Bebauungsplans “Röhrmoos – Am Bücherlweiher“ (o.M.)
Der Geltungsbereich wird als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, als
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der
Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel sowie als Fläche für den Gemeinbedarf – sozialen Zwecken dienend (Erweiterung Kindergartenfreifläche) festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (jeweils inkl. Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO) sowie einer maximalen Grundfläche und Wandhöhe für die Hauptgebäude bestimmt.
Im Bereich des an die Bahnhofstraße anschließenden Mischgebietes soll die in
der Nachbarschaft vorhandene Prägung mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss fortgeführt werden. Der Bebauungsplan sieht deshalb einen Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschoss für die Bauräume im Mischgebiet
vor.
Gemeinde Röhrmoos BP Röhrmoos – Am Bücherlweiher - Begründung
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Die festgesetzte Zahl der Wohneinheiten ermöglicht für die Wohn- und Geschäfts- sowie Mehrfamilienhäuser vielfältige Wohnungsgrößen. Für die übrigen
Baugrundstücke wird verdichteter Einfamilienhausbau überwiegend mit Doppelhäusern und einigen wenigen Reihenhäusern (mit jeweils 1 WE pro Doppelhaushälfte bzw. Reihenhaus) festgesetzt.
In Bereich des Anschlusses an die Kreisstraße sieht der Bebauungsplan eine
neue Linksabbiegespur für den von Westen kommenden Verkehr vor.
An die Haupterschließung mit dem großen Lebensmittelmarkt samt zugehörigem Parkplatz im Süden und der gemischten Nutzung im Westen werden im
Gebiet zwei ringförmige Straßen zur Erschließung der Wohnbaugrundstücke
angebunden. Die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche lässt entsprechend der
jeweiligen Straßenhierarchien unterschiedliche Gestaltungen (von der Sammelzur Wohnstraße) zu. Um die Erweiterung des Gebiets zu ermöglichen, sind
nach Osten und Norden insgesamt drei Straßenanschlüsse geplant.
Im gesamten Umgriff sind im öffentlichen Raum Stellplatzflächen als Längs- und
Senkrechtparkplätze für die Besucher angeordnet. Für die im Zentrum und im
Südosten vorgesehenen Wohn- und Geschäfts- sowie Mehrfamilienhäuser werden Tiefgaragen festgesetzt.
Dargestellt sind außerdem ein die Kreisstraße begleitender neuer Fuß- und
Radweg im Süden sowie eine weitere Fuß- und Radwegverbindung von der
Bahnhoftstraße zum Bücherlweiher in der Mitte des Planungsgebiets.
Straßenhierarchien (o.M.)
Gemeinde Röhrmoos BP Röhrmoos – Am Bücherlweiher - Begründung
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4.
Grünordnung, Ausgleichsmaßnahmen und besonderer
Artenschutz
4.1
Grünordnung
Durch die grünordnerischen Festsetzungen sollen die Umweltauswirkungen infolge der neuen Bebauung vermindert werden. Die einzelnen Festsetzungen
und Hinweise werden im Folgenden begründet:
Baum zu pflanzen / Auswahlliste heimischer Gehölze
Als Maßnahme zur neuen Eingrünung und Durchgrünung des Baugebietes wird
das Anpflanzen von standortgerechten, heimischen Gehölzen mit Mindestpflanzgrößen vorgegeben. Möglichst großkronige Laubbäume dienen als Schattenspender und Staubfilter und stellen eine raumbildende Eingrünung dar. Die
Verwendung von heimischen Gehölzen dient der Verbesserung des Lebensraumangebotes für viele Tierarten (z.B. Singvögel).
Pflanzmaßnahmen im Straßenraum / Straßenbegleitgrün
Die Verwendung von jeweils nur einer Baumart je Straßenabschnitt soll aus gestalterischen Gründen erfolgen. Die Vorgabe von Mindest-Pflanzräumen sichert
langfristig den Wuchserfolg von Straßenbäumen. Die Zulassung von weiteren
geeigneten Baumarten und Sorten für den Straßenraum trägt den besonderen
Anforderungen an Straßenbäume im Hinblick auf Schadstoffbelastungen, beengte Platzverhältnisse, Notwendigkeit zum Freischneiden des Lichtraumprofils
etc. Rechnung. Bei der Anlage von Wiesenflächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns kann durch die Ansaat von kräuterreichem Saatgut auf möglichst
oberboden- und nährstoffarmen Substraten zum Einen eine optisch ansprechende innerörtliche Begrünung erfolgen und zum Anderen der jährliche Aufwuchs reduziert und damit die regelmäßig anfallenden Pflegekosten deutlich
verringert werden.
Stellplätze im Einzelhandel
Die geplanten Stellplatzflächen im Bereich des Einzelhandels sind mit Bäumen
zu gliedern. Dies dient der Durchgrünung und Beschattung der Parkflächen. Die
Vorgabe von Mindest-Pflanzräumen sichert langfristig den Wuchserfolg der
Bäume. Des Weiteren sind auch in diesen Bereichen aufgrund der besonderen
Standortbedingungen zusätzlich zu den heimischen Gehölzen der Auswahlliste
weitere geeignete Baumarten und Sorten zulässig.
Tiefgaragen
Eine ausreichend starke Überdeckung der Tiefgaragenflächen außerhalb von
Baukörpern mit einer Vegetationsschicht sichert die Begrünung der Freiflächen.
Einfriedungen, Stützmauern
Der Bau von durchgehenden Zaunsockeln soll aus siedlungsökologischen
Gründen vermieden werden, da diese für viele Kleintiere ein Wanderhemmnis
darstellen.
Die Begrenzung der Materialien und Größen erfolgt aus ortsgestalterischen
Gründen. Die Festsetzungen dienen dem Ziel eines einheitlichen Gesamtbildes.
Trockenmauern und Drahtschotterkörbe stellen daneben ein besonderes Lebensraumangebot u.a. für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten dar.
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Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Grünflächen nordwestlich des bestehenden Feldgehölzes sollen zukünftig als zentrale Freifläche für die neuen Baugebiete fungieren. Neben einem
Kinderspielbereich können mit Bäumen überstandene Wiesenflächen der Naherholung dienen. Der Bereich ist von Norden, Westen und Süden über Gehund Radwege an die Baugebiete angebunden.
Ortsrandeingrünung
Das benachbarte Feldgehölz am Ostrand des Geltungsbereiches bleibt bestehen und bewirkt eine Eingrünung des neuen Baugebietes in Teilbereichen.
Nördlich und südlich des Feldgehölzes werden die neuen Bauflächen durch eine neu anzulegende Ortsrandeingrünung in die Landschaft eingebunden. Als
Übergang zur offenen Landschaft sind dazu auf öffentlichen Grünflächen Laubbäume und abschnittsweise Heckenstrukturen zu pflanzen. Die Bepflanzung
soll nicht riegelartig erfolgen, sondern in einer spannungsreichen Abfolge immer
wieder breite Durchblicke in die freie Landschaft erlauben. Die Laubbäume stellen eine raumbildende Eingrünung dar.
Durch die heimischen Gehölze verbessert sich das Lebensraumangebot für viele Tierarten (z.B. Singvögel), mit der Verwendung von autochthonem (standortheimischem) Pflanzenmaterial sowie kräuterreichem Saatgut aus süddeutscher
Herkunft kann die genetische Vielfalt der heimischen Pflanzenwelt im Bereich
der Ortsrandeingrünung und der öffentlichen Grünfläche erhalten werden.
Boden und Grundwasser / Niederschlagswasser
Zum Schutz des belebten Oberbodens ist er vor Baubeginn abzuschieben und
in Mieten zu lagern. Die Zwischenbegrünung dient der Stickstoffsammlung und
dem Erosionsschutz.
Versickerungsfähige Beläge im Bereich der Stellplätze und Garagenzufahrten
vermindern die Versiegelung und dienen der Verbesserung des Wasserhaushaltes. Eine möglichst breiflächige Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser schließt lokale Wasserkreisläufe (Grundwasserneubildung, Verdunstung), wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus und dient der Vermeidung
unnötiger Belastungen der Kanalsysteme und Kläranlagen. Durch die empfohlene Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser kann der Trinkwasserverbrauch reduziert werden.
Gehölzbestand zu erhalten
Zum Schutz der belebten Umwelt und als Beitrag zur Einbindung der Bebauung
in das Ortsbild wird der gesamte Gehölzbestand am Bücherlweiher erhalten.
Der Großteil liegt östlich des Bebauungsplangebietes, nur auf sehr kleiner Fläche ragt der Bewuchs in das Plangebiet und kann in die neue Ortsrandeingrünung integriert werden.
Bäume zu entfernen / Gehölzbestände zu entfernen
Im Rahmen der Neubebauung muss voraussichtlich vorhandener Gehölzbestand entfernt werden (vgl. Umweltbericht).
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4.2
Ausgleichsmaßnahmen / Besonderer Artenschutz
Die Ergebnisse der Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung,
die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie die aktuelle Einschätzung der
Belange des besonderen Artenschutzes sind im Umweltbericht dargestellt (im
Anhang zu dieser Begründung).
5.
Belange des Klimaschutzes
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
Folgende architektonische Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans
dienen dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel:
Orientierung der Baukörper zur Nutzung der Sonnenenergie
Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer Energien
Folgende grünordnerische Maßnahmen, die durch Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmt werden, dienen dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an
den Klimawandel:
Baumneupflanzungen auf privaten und öffentlichen Flächen
Ausreichende Überdeckung von Tiefgaragen zur Sicherstellung der Begrünung auch mit Gehölzen
Gestaltung öffentlicher Grünflächen und Aufbau Ortsrandeingrünung
Erhalt von Gehölzbeständen soweit möglich
Dachbegrünung auf den Flachdächern des Lebensmitteleinzelhandels
Begrenzung der Flächenversiegelung durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge bei Stellplätzen und Garagenzufahrten
Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet soweit möglich
Folgende Aspekte und Festsetzungen des Bebauungsplanes tragen zu einer
emissionsarmen Siedlungsentwicklung bei, da sie helfen, das zu erwartende
künftige Verkehrsaufkommen im Gebiet und damit die Treibhausgasemissionen
zu reduzieren:
die Konzentration der Siedlungstätigkeit auf den Hauptort (Vermeidung /
Reduzierung von Fahrten für die Erledigungen des täglichen Bedarfes: kurze Wege zum Lebensmittelgeschäft, zum Rathaus, zum Bahnhof, zum Kindergarten)
die Lage des Bebauungsplangebietes am S-Bahnhaltepunkt: günstige Voraussetzungen für einen hohen Anteil von Nutzern des ÖPNV (Steigerung
des ÖPNV-Anteils am Modal-Split)
der Erhalt und die Schaffung von wohnortnahen Freiflächen und Erholungsräumen (Bücherlweiher, neuer Spielplatz, öffentliche Grünfläche: Reduzierung von Fahrten für die Naherholung)
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6.
Planinhalte
Geltungsbereich
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 148/31
(Teil), 148/32 und 180/9 (Verkehrsfläche Bahnhofstraße), 174 (Teil; Verkehrsfläche Schönbrunner Straße) sowie die zur Überbauung vorgesehenen Grundstücke 176/16, 180, 180/15 (Teil), 180/16 (Teil), 180/17, 180/19 (Teil) und 1549
der Gemarkung Röhrmoos mit einer Gesamtgröße von ca. 4,95 ha.
Art der baulichen Nutzung
• Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO
• Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO
• Sondergebiet (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
Lebensmitteleinzelhandel
• Fläche für den Gemeinbedarf – sozialen Zwecken dienend - als Erweiterung
Kindergartenfreifläche
Maß der baulichen Nutzung
Bestimmt durch:
• die Grundflächenzahl GRZ gem. § 19 BauNVO von 0,52 (für Doppelhäuser),
0,6 (für Hausgruppe), 0,6 bis 0,8 (Geschosswohnbauten), 0,8 (für Lebensmitteleinzelhandel) jeweils einschließlich aller nach § 19 (4) BauNVO zulässigen Überschreitungen
• die maximale Grundfläche für die Hauptgebäude (184 m2 je DH inkl. Wintergärten, 240 m2 für die Hausgruppe, 220 m2 bis 330 m2 für Geschosswohnbauten), 2.000 m2 für den Lebensmitteleinzelhandel
• die zulässige Wandhöhe (WH) von 6,50 m bis 6,80 m für Doppelhäuser und
Hausgruppe, von 6,80 m bis 8,50 m für Wohn- und Geschäftshäuser / Mehrfamilienhäuser
• die Anzahl der Vollgeschosse II bis III
Zulässige Anzahl der Wohneinheiten
in Reihenhäusern (Hausgruppenhaus)
in Doppelhaushälften
in Wohn- und Geschäftshäusern/
Mehrfamilienhäusern
4 WE
42 WE
100 WE
∑ 146 WE
Überbaubare Grundstücksfläche
Bestimmt durch Baugrenzen (§ 23 BauNVO),
Grünordnung
Neupflanzung von Bäumen und zur Durchgrünung der Baugrundstücke
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Sonstige Festsetzungen
Zur Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB), Gestaltung, insbesondere der Dächer und des Gebäudeäußeren (Art. 91 BayBO), zu Stellplätzen, zu
Einfriedungen.
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7.
Flächenbilanz und bauliche Nutzung
Bruttobauland (Geltungsbereich)
Nettobauland
hiervon:
Allgemeines Wohngebiet
Mischgebiet
Sondergebiet
Gemeinbedarf
4,95 ha
3,20 ha
Öffentliche Verkehrsfläche
Öffentliche Grünfläche
1,27 ha
0,48 ha
=
=
100,0 %
64,7 %
=
=
25,7 %
9,6 %
2,32 ha
0,17 ha
0,64 ha
0,07 ha
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8.
Realisierung
8.1
Bodenordnende Maßnahmen
Nachdem die im Planungsgebiet liegenden Grundstücke im Eigentum verschiedener Grundeigentümer stehen, ist für die Realisierung ein Umlegungsverfahren erforderlich.
8.2
Erschließungskosten
Die Erschließungskosten werden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages vor Baubeginn abgelöst. Für die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen die nach den einschlägigen Satzungen zu entrichtenden
Beiträge erhoben.
München, den 01. Februar 2017
Röhrmoos, den 01. Februar 2017
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Till Fischer
AKFU Architekten
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Dieter Kugler
Erster Bürgermeister
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