GEMEINDE RÖHRMOOS BEBAUUNGSPLAN GROSSINZEMOOS – NÖRDLICH DER DAH 3 - DROSSELWEG BEGRÜNDUNG Lohensteinstraße 22 81241 München T 089 6142400 F 089 6142400-66 [email protected] www.akfu-architekten.de WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER Alte Ziegelei 18 85386 Eching / Günzenhausen T 08133 9185-0 F 08133 9185-19 [email protected] 1. Rahmenbedingungen 1.1 Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes Der Planungsumgriff liegt im Nordosten des Ortsteils Großinzemoos. Er schließt im Süden und Westen an die bestehende Bebauung an und geht im Norden und Osten in die freie Landschaft über. Mit einer max. Ausdehnung von ca. 130 m in nord-südlicher und ca. 60 m in ostwestlicher Richtung umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans die Grundstücke mit den Flurnummern 88 (Teil), 83 (Teil) und 83/1 der Gemarkung Großinzemoos mit einer Gesamtgröße von ca. 0,78 ha. Der Umgriff liegt an einem nach Süden geneigten Hang (ca. 489 bis 497 m ü.NN). Er wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist frei von Baumbestand. Geltungsbereich im Luftbild (© Digitales Orthofoto der Bayerischen Vermessungsverwaltung) 1.2 Denkmalschutz Weder im Geltungsbereich noch in der unmittelbaren Nähe sind Bodendenkmäler amtlich kartiert. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos - Nördl. der DAH 3 - Drosselweg - Begründung Seite 1 1.3 Planungsrecht Der Umgriff des Bebauungsplanes ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos als Wohnbaufläche gemäß § 4 BauNVO dargestellt. Auszug Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans (o.M.) 1.3 Verkehr Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt im Süden durch Anschluss an den bestehenden Drosselweg, der nach Norden verlängert und im Nordwesten an die Pasenbacher Straße angebunden wird. 1.4 Ver- und Entsorgung Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die vorhandene zentrale Kanalisation der Gemeinde Röhrmoos, die Wasserversorgung über das Leitungsnetz der AltoGruppe. Das Gebiet wird von der Bayernwerk AG mit Strom versorgt. Die Müllbeseitigung in der Gemeinde Röhrmoos erfolgt durch den Landkreis Dachau. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 2 2. Ziel und Zweck der Planung Ausschnitt Bebauungsplan “Großinzemoos-Nördlich der DAH 3“ von 2011 mit Erweiterungskonzept (o.M.) Nachdem das seit 2010 nördlich der Kreisstraße DAH 3 am Ortsrand von Großinzemoos entwickelte Baugebiet zwischen Oberer Läng und Drosselweg mittlerweile nahezu vollständig bebaut ist, soll auf in Fortführung eines vor Aufstellung des damaligen Bebauungsplanes entwickelten Planungskonzeptes beiderseits des nach Norden verlängerten Drosselwegs ein kleineres Wohngebiet ausgewiesen werden, um den in der Gemeinde aktuell vorhandenen Bedarf nach Einzelund Doppelhäusern bedienen zu können. Im Erschließungskonzept des Bebauungsplangebietes “Großinzemoos – nördlich der DAH 3“ ist darüber hinaus die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung der Siedlung nach Nordosten angelegt. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 3 3. Planungskonzept Vorentwurf des Bebauungsplans “Großinzemoos-Nördlich der DAH 3-Drosselweg“ (o.M.) Der Geltungsbereich wird als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplans “Großinzemoos-Nördlich der DAH 3“ bestimmt über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (jeweils inkl. Überschreitungen gemäß § 19 (4) BauNVO) sowie einer maximalen Grundfläche und Wandhöhe für die Hauptgebäude. In Fortsetzung der südlich benachbarten Baustruktur werden dem Straßenverlauf folgend insgesamt neun überbaubare Flächen zur Errichtung von zwölf jeweils zwingend zweigeschossigen Doppelhaushälften (à eine Wohneinheit) und drei Einzelhäusern (à zwei Wohneinheiten) festgesetzt. Anstelle der Doppelhäuser ist auch die Errichtung von Einzelhäusern zulässig. Die Baukörper sind westlich des Drosselwegs nord-süd-gerichtet mit Westgärten, östlich des Drosselwegs ost-west-gerichtet mit Südgärten und ermöglichen so eine gute Ausnutzung der Sonnenenergie. Die Anordnung der Flächen für Garagen lässt auf allen Grundstücken die Errichtung der gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Röhrmoos erforderlichen PKW-Stellplätze für die Bewohner zu. Zusätzlich werden Besucherstellplätze innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche nachgewiesen (analog südöstliche Obere Läng). Durch die beiderseits der Fahrfläche versetzte Anordnung dieser Stellplätze soll eine Beruhigung des Durchgangsverkehrs erreicht werden. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 4 4. Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen 4.1 Ausgangslage Die grünordnerischen Überlegungen zu diesem Plan bauen auf die bereits umgesetzte Planung unmittelbar südlich auf. Dort wurden bereits die Weichen gestellt, die nun auch dem neuen Gebiet als Leitschnur dienen. Darüber hinaus kann es von den bereits geschaffenen Einrichtungen (Spielplatz, Wasserrückhalteeinrichtungen) profitieren, denn diese wurden bereits darauf ausgelegt, auch dem aktuellen Plangebiet zu entsprechen. 4.2 Grünordnerisches Leitbild Ein eigenes grünordnerisches Leitbild erübrigt sich, denn es gilt das der bereits umgesetzten Planung (siehe oben). Hier ging es vor allem darum, hier im Osten von Großinzemoos über mehrere Planungsabschnitte eine Siedlung möglich zu machen, die die Ortsentwicklung an dieser Stelle abschließt. Die aktuelle Planung tut dies nach Norden, so dass sie dort für einen entsprechenden Ortsrand sorgt. Nach Osten werden noch Planungsschritte folgen, so dass dort noch kein Abschluss erfolgen kann. Die weiteren grünordnerischen Überlegungen beschränken sich deshalb darauf, den bisherigen Gebietscharakter aufzunehmen und fortzuführen. Dies geschieht in dem Wissen, dass bereits ausreichend Spielgelegenheit geschaffen wurde und dass auch die Kapazitäten für die Rückhaltung von Niederschlagswasser ausreichend vorhanden sind. Nachdem auch noch die naturräumliche Ausgangssituation von eher geringer Bedeutung ist, bleibt der Grünordnung nur, das bereits eingeführte Begrünungskonzept für die Straßen fortzuführen und weiter dafür zu sorgen, dass der unvermeidliche Eingriff, den ein neues Baugebiet mit sich bringt, so umwelt- und naturverträglich wie möglich erfolgt. 4.3 Maßnahmen Die Maßnahmen, die sich aus den grünordnerischen Überlegungen ergeben, sind ausführlich im Umweltbericht erläutert. Hier in der Begründung wird auf weitere Erläuterungen dazu verzichtet. Der Umweltbericht findet sich im Anhang zu dieser Begründung. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 5 5. Planinhalt Geltungsbereich Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 83 (Teilfläche), 83/1 und 88 (Teilfläche; Weg) der Gemarkung Großinzemoos mit einer Gesamtgröße von ca. 0,78 ha. Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bestimmt durch • die Grundflächenzahl GRZ (0,52) gem. § 19 BauNVO • die maximale Grundfläche für die Hauptgebäude (155 m2 je EH, 184 m2 je DH; jeweils inkl. Wintergärten) • die zulässige Wandhöhe WH (6,50 m bis 6,80 m) Überbaubare Grundstücksfläche Bestimmt durch Baugrenzen (§ 23 BauNVO), Grünordnung Neupflanzung von Bäumen und zur Durchgrünung der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Sonstige Festsetzungen Zur Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB), Gestaltung, insbesondere der Dächer und des Gebäudeäußeren (Art. 91 BayBO), zu Stellplätzen, zu Einfriedungen. Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 6 6. Flächenbilanz und bauliche Nutzung Bruttobauland (Geltungsbereich) Nettobauland Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Grünfläche 7. Realisierung 7.1 Bodenordnende Maßnahmen 0,78 ha 0,60 ha 0,14 ha 0,04 ha = = = = 100,0 % 77,0 % 17,9 % 5,1 % Nachdem die im Planungsgebiet liegenden Grundstücke im Eigentum verschiedener Grundeigentümer stehen, ist für die Realisierung ein Umlegungsverfahren erforderlich. 7.2 Erschließungskosten Die Erschließungskosten werden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor Baubeginn abgelöst. Für die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen die nach den einschlägigen Satzungen zu entrichtenden Beiträge erhoben. München, den 09. Dezember 2016 Röhrmoos, den 09. Dezember 2016 ............................................................ Till Fischer AKFU Architekten ............................................................ Dieter Kugler Erster Bürgermeister Gemeinde Röhrmoos BP Großinzemoos – Nördl. der DAH 3 -Drosselweg - Begründung Seite 7