07001-Örtliches Entwicklungskonzept-28-02

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Ö R T L I C H E S E N T W I C K L U N G S K O N Z E P T 2008
LEITBILD FÜR DIE RÄUMLICHE ENTWICKLUNG UND GESTALTUNG
DER MARKTGEMEINDE MOOSBURG
GEMEINDEPLANUNG
28. FEBRUAR 2008
RAUMPLANUNGSBÜRO KAUFMANN
MANAGEMENT:
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG ABT. 20
MARKTGEMEINDE MOOSBURG
Örtliches Entwicklungskonzept
Leitbild für die räumliche Entwicklung und Gestaltung der
Marktgemeinde Moosburg
Strukturanalyse
Ziele und Maßnahmen
Siedlungsleitbild
Verfasser:
Dipl.-Ing. Johann Kaufmann
Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent
für Raumplanung und Raumordnung
Benediktinerplatz 10, 9020 Klagenfurt
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Mag. Philipp Oberndorfer
GZ: 07001-SV02
Klagenfurt, Moosburg, im Februar 2008
Örtliches Entwicklungskonzept der
Marktgemeinde Moosburg
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Moosburg hat das Örtliche Entwicklungskonzept in
seiner Sitzung vom 28.02.2008 beschlossen und damit das bis dahin gültige Örtliche
Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1993 außer Kraft gesetzt. Das Entwicklungskonzept,
bestehend aus einem textlichen Teil und den ergänzenden Plandarstellungen, bildet die
fachliche Grundlage für die planmäßige Gestaltung und Entwicklung des
Gemeindegebietes. Dies gilt insbesondere für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes
und darüber hinaus für Bebauungs- und Gestaltungspläne sowie für die Beurteilung
anstehender Einzelbauvorhaben. Das Örtliche Entwicklungskonzept ist für einen
Planungszeitraum von 10 Jahren ausgerichtet.
Für den Gemeinderat der Marktgemeinde Moosburg:
Der Bürgermeister:
Herbert Gaggl
Die Vizebürgermeister:
Anna Dullnig
Irene Szep
Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Gabriel Fischer
Georg Malle
Moosburg am 28.02.2008
Georg Fister
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Vorbemerkungen |
Vorbemerkungen
Das vorliegende Örtliche Entwicklungskonzept stellt eine Überarbeitung und
Weiterführung des ersten Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Moosburg aus dem
Jahr 1993 dar.
In den vergangenen 14 Jahren haben sich die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen
Rahmenbedingungen geändert, die Gemeinde hat sich in ihrer Siedlungsstruktur
weiterentwickelt und außerdem haben sich auch die Planungsgrundlagen entscheidend
verbessert. So stehen heute u.a. das digitale Farborthofoto der kärntenweiten Befliegung
aus den Jahren 2002 und 20031 zur Verfügung.
Aufgrundlage des ersten Entwicklungskonzeptes gilt es nunmehr die Voraussetzungen für
die weitere räumliche Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre an die
geänderten Gegebenheiten anzupassen und nicht zuletzt mittels der verbesserten
Plangrundlagen zu konkretisieren.
Eine wesentliche Änderung im Planungsparadigma besteht im Umgang mit den äußeren
Siedlungsgrenzen: Die Festlegung der äußeren Siedlungsgrenzen des neuen Örtlichen
Entwicklungskonzeptes auf Luftbild wird primär aufgrund der Vorgaben des Natur- und
Landschaftsraumes, der bestehenden Siedlungsstruktur und der vorhandenen
technischen Infrastruktur getroffen und weniger stark an den konkreten Baulandbedarf
gekoppelt, wie dies bisher durchgeführt wurde. In der Vergangenheit hat sich
herausgestellt, dass, nachdem die Verwertungsabsichten der Grundeigentümer im
Planungsprozess meist nicht bekannt waren und damit die Richtung der Siedlungsentwicklung vorab nicht zu erfassen war, sich eine stark bedarfsgerichtete Ausweisung
von Potentialflächen und damit eng gezogene absolute Siedlungsgrenzen als wenig
praxiskonform erwiesen und wenig Handlungsspielraum einräumten.
Zur Sicherstellung der gewünschten geordneten und für das Landschaftsbild verträglichen
Siedlungsentwicklung werden im neuen Örtlichen Entwicklungskonzept konkrete
Zielvorgaben – sowohl textlich als auch in der Plandarstellung - für die festgelegten
Entwicklungsbereiche getroffen, welche in den nachfolgenden Planungsverfahren im
Detail anzuwenden und nach den spezifischen örtlichen Gegebenheiten weiter zu
konkretisieren sind. Diese Vorgehensweise gewährleistet ein Mehr an Entwicklungsmöglichkeit, wobei durch den klar definierten Ordnungsrahmen die planmäßige und
vorausschauende Gestaltung des Landschafts- und Siedlungsraumes gesichert ist.
Das Örtliche Entwicklungskonzept gliedert sich in die Strukturanalyse, den darauf
aufbauenden allgemeinen Zielsetzungen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung der
Gemeinde und der Festlegung von konkreten räumlichen Planungszielen für die einzelnen
Ortschaften („Siedlungsleitbild“). Alle weiteren räumlichen Planungsmaßnahmen der
Gemeinde sind aus diesem Leitbild abzuleiten bzw. haben diese Zielsetzungen zu
berücksichtigen.
Die Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzeptes soll zur Erhaltung des lebenswerten
Umfeldes in der Gemeinde beitragen und gleichzeitig die notwendigen Voraussetzungen
für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde schaffen. Der Schwerpunkt liegt in der
1
Die Orthofotos für den Bereich der Marktgemeinde Moosburg stammen aus der Befliegung im Jahr 2002.
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Vorbemerkungen |
funktionalen und räumlichen Ordnung der weiteren Siedlungstätigkeit bei einer möglichst
harmonischen Einbettung in den Landschaftsraum.
Die Marktgemeinde Moosburg erhält mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept auf Luftbild
ein Entwicklungskonzept der neuen Generation und damit eine wesentliche Grundlage für
die örtliche Raumplanung und die zukünftige Raumentwicklung der Gemeinde.
Raumplanungsbüro Kaufmann
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 6 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Inhalt |
Inhalt
Vorbemerkungen ................................................................................................... 5
Inhalt................................................................................................................... 7
1. Strukturanalyse................................................................................................. 9
1.1. Lage im Raum, Funktionen der Gemeinde ....................................................... 9
1.1.1. Lage im Raum und administrative Gliederung............................................. 9
1.1.2. Funktionen der Gemeinde und zentralörtliche Ausstattung ......................... 10
1.1.3. Räumlich-funktionale Verflechtungen ...................................................... 11
1.2. Überörtliche Planungsvorgaben .................................................................... 12
1.2.1. Kärntner Raumordnungsgesetz 1969....................................................... 12
1.2.2. Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur ..................................... 13
1.2.3. Entwicklungsprogramm für den Kärntner Zentralraum (LGBL. Nr. 39/1977) . 13
1.2.4. Entwicklungsprogramm für den Raum Klagenfurt (LGBL. Nr. 19/1981) ........ 14
1.3. Natur und Umwelt, Landschaftsbild............................................................... 16
1.3.1. Natur- und landschaftsräumliche Gegebenheiten, Landschaftsbild............... 16
1.3.2. Naturschutzrechtliche Festlegungen ........................................................ 19
1.3.3. Natürliche Ressourcen ........................................................................... 19
1.3.4. Gefahren für den Natur- und Landschaftsraum ......................................... 20
1.3.5. Naturgefahren ...................................................................................... 21
1.4. Bevölkerungsentwicklung und -struktur......................................................... 22
1.4.1. Bevölkerungsentwicklung....................................................................... 22
1.4.2. Bevölkerungsstruktur ............................................................................ 23
1.4.3. Bildungsstruktur ................................................................................... 25
1.5. Wirtschaftsstruktur..................................................................................... 26
1.5.1. Land- und Forstwirtschaft ...................................................................... 27
1.5.2. Gewerbe und Industrie .......................................................................... 27
1.5.3. Handel und Dienstleistung ..................................................................... 27
1.5.4. Tourismusstruktur ................................................................................ 28
1.5.5. Pendlerstruktur .................................................................................... 29
1.6. Siedlungsstruktur, funktionale Gliederung und Flächennutzung ........................ 32
1.6.1. Siedlungsstruktur und funktionale Gliederung........................................... 32
1.6.2. Ortsbild und Denkmalschutz................................................................... 33
1.6.3. Gebäudenutzung .................................................................................. 37
1.6.4. Flächennutzung und Bauflächenbilanz ..................................................... 39
1.7. Verkehr und technische Infrastruktur............................................................ 43
1.7.1. Straßen- und Wegenetz, Straßenverkehr ................................................. 43
1.7.2. Öffentlicher Verkehr.............................................................................. 43
1.7.3. Radwege und Fußgängerverkehr............................................................. 43
1.7.4. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ..................................... 43
1.7.5. Abfallentsorgung .................................................................................. 44
1.7.6. Energieversorgung................................................................................ 44
1.8. Versorgungsstruktur in der Gemeinde........................................................... 44
1.8.1. Verwaltungs- und sonstige öffentliche Einrichtungen ................................. 44
1.8.2. Bildungseinrichtungen ........................................................................... 45
1.8.3. Grundversorgung mit Gütern und Diensten .............................................. 45
1.8.4. Gesundheitswesen, Kinderbetreuung und Altenpflege................................ 45
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Inhalt |
1.8.5. Sport- und Freizeiteinrichtungen............................................................. 46
1.8.6. Kulturelle Aktivitäten............................................................................. 46
1.9. Wirtschaftskraft der Gemeinde..................................................................... 46
1.10. Zusammenfassung Strukturanalyse: Stärken-Schwächen-Analyse ................. 47
2. Allgemeine Ziele und Maßnahmen ...................................................................... 53
2.1. Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen.......................................... 54
2.2. Natur und Umwelt, Landschaftsbild............................................................... 56
2.3. Bevölkerungsentwicklung und –struktur ........................................................ 59
2.4. Wirtschaftsstruktur..................................................................................... 60
2.5. Siedlungsstruktur, funktionale Gliederung und Flächennutzung ....................... 62
2.6. Verkehr und technische Infrastruktur............................................................ 68
2.7. Versorgungsstruktur in der Gemeinde........................................................... 71
3. Funktionale Gliederung des Gemeindegebietes .................................................... 72
4. Siedlungsleitbild .............................................................................................. 75
4.1. Siedlungsleitbild Moosburg .......................................................................... 75
4.2. Siedlungsleitbild Tigring .............................................................................. 84
4.3. Siedlungsleitbild St. Peter............................................................................ 88
4.4. Siedlungsleitbild Seigbichl ........................................................................... 92
4.5. Siedlungsleitbild Klein St. Peter.................................................................... 95
4.6. Siedlungsleitbild Tuderschitz........................................................................ 98
4.7. Siedlungsleitbild Stallhofen .........................................................................102
4.8. Siedlungsleitbild Bärndorf...........................................................................106
4.9. Siedlungsleitbild Knasweg ..........................................................................109
4.10. Siedlungsleitbild Witsch ............................................................................111
4.11. Siedlungsleitbild Nußberg .........................................................................113
4.12. Siedlungsleitbild Arlsdorf ..........................................................................115
4.13. Siedlungsleitbild Faning............................................................................117
4.14. Siedlungsleitbild Windischbach ..................................................................119
4.15. Siedlungsleitbild Wielen............................................................................121
4.15. Siedlungsleitbild Wielen............................................................................121
4.16. Siedlungsleitbild Rosenau .........................................................................123
4.17. Siedlungsleitbild Dellach ...........................................................................125
4.18. Siedlungsleitbild Ziegelsdorf......................................................................127
4.19. Siedlungsleitbild Obergöriach ....................................................................129
4.20. Siedlungsleitbild Unterlinden .....................................................................131
4.21. Siedlungsleitbild Gradenegg......................................................................133
4.22. Siedlungsleitbild Ratzenegg ......................................................................136
4.23. Siedlungsleitbild Ameisbichl ......................................................................139
4.24. Siedlungsleitbild Goritschitzen ...................................................................141
4.25. Siedlungsleitbild Vögelitz ..........................................................................143
4.26. Siedlungsleitbild Kreggab .........................................................................147
4.27. Siedlungsleitbild Prosintschach ..................................................................149
4.28. Siedlungsleitbild Hohenfeld und Kolle .........................................................151
4.29. Siedlungsleitbild Pirk................................................................................155
5. Anhang..........................................................................................................158
5.1. Quellenverzeichnis.....................................................................................158
5.2. Abbildungsverzeichnis................................................................................160
5.3 Tabellenverzeichnis ....................................................................................160
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 8 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
1. Strukturanalyse
1.1. Lage im Raum, Funktionen der Gemeinde
1.1.1. Lage im Raum und administrative Gliederung
Die Marktgemeinde Moosburg liegt im Klagenfurter Becken ca. 5 Kilometer nördlich des
Wörther Sees und erstreckt sich auf einer Katasterfläche von 36,76 km² (3.676 ha). Die
Gemeinde hat Anteil an den geographischen Raumeinheiten2 des Feldkirchen-Moosburger
Hügellandes und des Ossiacher Tauerns (kleiner Teilbereich im Westen, Abhänge des
Hohen Gallins).
Die Flächen der Gemeinde entfallen weitgehend auf den Dauersiedlungsraum und die
Siedlungsstruktur hat sich dementsprechend dispers über das Hügelland, welches sich
auf einer durchschnittlichen Seehöhe von ca. 500 bis 600 Meter über Meer erstreckt,
strukturiert. Die einzelnen Ortschaften und Siedlungsansätze betten sich in ausgedehnte
landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland- und Ackerwirtschaft), die von bewaldeten
Hügeln, wie den Ratzenegger Berg, den Stallhofner Berg, den Radischberg, usw. welche
eine Seehöhe von ca. 700 bis 800 Meter erreichen, unterbrochen werden. (Die höchste
Erhebung der Gemeinde stellt eine Kuppe im Bereich des Gallin mit ca. 880 Metern
Seehöhe dar.)
Im Bereich des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist die Gemeinde gut erschlossen.
Die B95 Turracher Straße gewährleistet eine direkte Anbindung in die Landeshauptstadt
Klagenfurt und nach Feldkirchen in Kärnten. Weiters bestehen durch die L74
Tuderschitzerstraße und die L73 Mitterteich Straße direkte Verbindungen nach
Krumpendorf am Wörther See bzw. nach Pörtschach am Wörther See. Über die L70 Klein
St. Veiter Straße ist das nördliche Gemeindegebiet erreichbar. Im Öffentlichen Verkehr
(ÖV) besteht keine Bahnanbindung, jedoch führen die Buslinien 5230 (Klagenfurt –
Feldkirchen in Kärnten), 5232 (Klagenfurt – Feldkirchen über Krumpendorf) und 8579
(Pörtschach – Moosburg) durch die Gemeinde und bieten eine direkte Verbindung nach
Klagenfurt, Feldkirchen in Kärnten, Pörtschach und Krumpendorf am Wörthersee.
Die Marktgemeinde Moosburg ist als Stadtumlandgemeinde der Landeshauptstadt
Klagenfurt zu klassifizieren, die von ihrer Lage im Kärntner Zentralraum insbesondere in
der Bevölkerungsentwicklung ausgelöst durch Zuwanderung profitiert (Bevölkerungsentwicklung von 1991 bis 2001: plus 8,4 Prozent, ausschließlich auf eine positive
Wanderbilanz zurückzuführen). Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Lage vom
Suburbanisierungsprozess der Landeshauptstadt Klagenfurt erfasst3.
Durch die nahe gelegene Stadt Klagenfurt (Entfernung ca. 15 Kilometer) erfährt die
Gemeinde eine gute Versorgung mit Gütern des längerfristigen Bedarfes und des
Ausnahmebedarfes. Klagenfurt ist weiters Arbeitsstätten-, Schul-, Universitäts- und
Verwaltungszentrum sowie Gerichtsstandort und wird in der zentralörtlichen Gliederung
des Landes als Oberzentrum eingestuft. Mit dem nahen und gut erreichbaren
Mittelzentrum Feldkirchen in Kärnten (Entfernung ca. 11 km) erhält Moosburg ein
zusätzliches Versorgungsangebot.
2
3
Vgl. SEEGER, M., 1992, In: Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Kärntens.
Vgl. z.B. ÖROK, Elfter Raumordnungsbericht, Wien, 2005.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 9 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
Die Marktgemeinde Moosburg ist verwaltungsmäßig dem Bezirk Klagenfurt Land
zugehörig und wird von folgenden Gemeinden umgeben:
Gemeinde Glanegg im Norden,
Gemeinde Liebenfels im Nordosten,
Stadtgemeinde Klagenfurt im Osten,
Gemeinden Krumpendorf am Wörther See und Pörtschach am Wörther See im Süden,
Gemeinde Techelsberg am Wörther See im Westen,
Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten im Westen und Nordwesten.
Die Marktgemeinde Moosburg gliedert sich in die Katastralgemeinden Bärndorf,
Gradenegg, Kreggab, Moosburg, St. Peter bei Moosburg, Seigbichl, Tigring, Tuderschitz.
Abbildung 1: Übersichtskarte Lage im Raum
Quelle: Raumplanungsbüro Kaufmann, 2007.
1.1.2. Funktionen der Gemeinde und zentralörtliche Ausstattung
Die Marktgemeinde Moosburg wird in der zentralörtlichen Gliederung des Landes als
Kleinzentrum erfasst (vgl. Entwicklungsprogramm Raum Klagenfurt, LGBl Nr. 18/1981).
Die Gemeinde ist in ihrer Funktion vorrangig als Wohnstandort zu bezeichnen. Dies kann
aus der vergleichsweise geringen Arbeitsplatzquote4 von 17,7% (vgl. Bez. Klagenfurt
Land: 20,6%, Land Kärnten 40,1%) und dem sehr hohen Auspendleranteil (76,5% der
Erwerbstätigen am Wohnort sind Auspendler) abgeleitet werden. Die Wohnfunktion hat
die landwirtschaftliche Funktion mittlerweile stark überprägt, doch besteht in der
Gemeinde weiterhin ein nennenswerter Bestand an land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben (Anteil von ca. 11,4 Prozent der Erwerbstätigen am Arbeitsort, vgl. Bez.
Klagenfurt Land: 7,5%, Land Kärnten: 4,4%). Mit der 18-Loch Golfanlage MoosburgPörtschach und zahlreichen Betrieben im Bereich Tourismus (Buschenschenken,
Ferienwohnungen, Pensionen, Urlaub am Bauernhof, etc.) besteht eine gewisse
touristische Funktion (ca. 10 Prozent der Erwerbstätigen sind im Tourismus beschäftigt),
die zum Teil von der Nähe zum Wörther See, aber auch auf der landschaftsräumlichen
4
Verhältnis zwischen den in einer Gebietseinheit arbeitenden Beschäftigten (Beschäftigte in der
Arbeitsgemeinde) und der Wohnbevölkerung.
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
Ausstattung der Gemeinde basiert. Diese natur- und kulturräumlichen Gegebenheiten
sind auch die Grundlage für die landschaftsgebundene Naherholungsfunktion der
Marktgemeinde. Das Wander-, Lauf- und Radfahrangebot, etc. wird insbesondere durch
Bevölkerung aus dem Raum Klagenfurt genützt. Hinzu kommt mit dem Kaiser Arnulf
Sportzentrum eine maßgebliche Freizeit- und Sporteinrichtung.
Innerhalb der Gemeinde nimmt die Ortschaft Moosburg die zentrale Funktion ein. Neuere
gewerbliche Nutzungen finden sich an der Turracher Straße B95 im Bereich Moosburg.
Die Ortschaften Tigring, Seigbichl, St. Peter sind größere vorrangige Wohnstandorte.
Die Gemeinde verfügt über eine gute Ausstattung an grundlegenden zentralen Diensten
und Gütern sowohl im öffentlichen Bereich wie auch im Handel, im Dienstleistungsbereich, in der Gastronomie und im Gewerbe.
1.1.3. Räumlich-funktionale Verflechtungen
Aufgrund der Lage im Kärntner Zentralraum existieren intensive räumlich-funktionale
Verflechtungen, insbesondere mit der Landeshauptstadt Klagenfurt und in
abgeschwächter Form auch mit der Bezirkshauptstadt Feldkirchen in Kärnten. Diese
Beziehungen bestehen in Form von wirtschaftlichen Verflechtungen, von Behördenwegen,
von Einkaufsfahrten und aufgrund der Standorte von Höheren Schulen. Die
Verknüpfungen lassen sich u.a. aus der Analyse der Berufspendlerfahrten ableiten: 64,9
Prozent der Auspendler der Gemeinde pendeln in die Stadt Klagenfurt aus, 6 Prozent
nach Feldkirchen in Kärnten.
Konkurrenz durch umliegende Zentren:
Die Landeshauptstadt ist nicht nur wegen ihres Angebotes an Gütern und
Dienstleistungen des höheren und des Ausnahmebedarfs und der öffentlichen
Einrichtungen ein Anziehungspol für die Bewohner der Gemeinde, sondern auch aufgrund
der höheren Schulen, der Fachhochschulen und der Universität. Weiters existieren
intensive Pendlerverflechtungen. Aufgrund des hochrangigen und attraktiven
Versorgungsangebotes ziehen die Städte Klagenfurt und Feldkirchen in Kärnten ein hohes
Maß an Kaufkraft ab.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 11 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
1.2. Überörtliche Planungsvorgaben
1.2.1. Kärntner Raumordnungsgesetz 1969
Im Kärntner Raumordnungsgesetz, Gesetz vom 24. November 1969 über die
Raumordnung (Kärntner Raumordnungsgesetz – K-ROG), LGBl. Nr. 76/1969, zuletzt
geändert durch LGBl. Nr. 136/2001, werden folgende Ziele der Raumordnung angeführt
(§2 Abs. 1):
-
„Die natürlichen Lebensgrundlagen sind möglichst zu schützen und pfleglich zu nutzen.“
-
„Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner
Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren.“
-
„Für die einzelnen Regionen des Landes ist unter Bedachtnahme auf die jeweiligen räumlichen
und strukturellen Gegebenheiten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten eine bestmögliche
Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialstruktur anzustreben. Dabei ist für eine entsprechende
Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung Vorsorge zu
treffen.“
-
„Die Bevölkerung ist vor Gefährdungen durch Naturgewalten und Unglücksfälle
außergewöhnlichen Umfanges sowie vor vermeidbaren Umweltbelastungen durch eine
entsprechende Standortplanung bei dauergenutzten Einrichtungen zu schützen.“
-
„Die Grundversorgung der Bevölkerung mit häufig benötigten öffentlichen und privaten Gütern
und Dienstleistungen in ausreichendem Umfang, in angemessener Qualität und in zumutbarer
Entfernung ist sicherzustellen und weiterzuentwickeln.“
-
„Gebiete, die sich für die Erholung eignen, insbesondere im Nahbereich von Siedlungs- und
Fremdenverkehrszentren, sind zu sichern und nach Möglichkeit von Nutzungen freizuhalten, die
den Erholungswert nicht bloß geringfügig beeinträchtigen.“
-
„Die Siedlungsstruktur ist (…) derart zu entwickeln, dass eine bestmögliche Abstimmung der
Standortplanung für Wohnen, wirtschaftliche Unternehmen, Dienstleistungs- und
Erholungseinrichtungen unter weitestgehender Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen
erreicht wird. Dabei sind eine möglichst sparsame Verwendung von Grund und Boden sowie eine
Begrenzung und räumliche Verdichtung der Bebauung anzustreben und eine Zersiedelung der
Landschaft zu vermeiden.“
-
„Die räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft sind langfristig sowohl in
zentralörtlichen wie in peripheren Bereichen unter Bedachtnahme auf die jeweils
unterschiedlichen Gegebenheiten zu sichern und zu verbessern (…).“
-
„Der Fortbestand einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist durch die
Erhaltung und Verbesserung der dazu erforderlichen räumlichen Voraussetzungen
sicherzustellen (…).“
-
„Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Fremdenverkehr sind unter
Bedachtnahme auf die soziale Tragfähigkeit und die ökologische Belastbarkeit des Raumes sowie
die Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes zu erhalten und weiterzuentwickeln.“
-
„Die Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft sind unter Beachtung der
bestehenden Strukturen und unter Berücksichtigung der Umwelt, der Gesundheit der
Bevölkerung und des Landschaftsschutzes zu decken.“
-
„Im Hinblick auf bestehende und zu schaffende Versorgungsstrukturen ist für entsprechende
Entsorgungsstrukturen ausreichend Vorsorge zu treffen.“
-
„Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen freizuhalten, die
eine künftige Erschließung verhindern würden.“
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 12 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
Bei der Verfolgung der oben genannten Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten (§2
Abs. 2):
-
„Die Ordnung des Gesamtraumes hat die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume zu
berücksichtigen. Ordnende Maßnahmen in den Teilräumen haben sich in die Ordnung des
Gesamtraumes einzufügen.“
-
„Rechtswirksame raumbedeutsame Maßnahmen und Planungen des Bundes sind zu
berücksichtigen.“
-
„Bei allen raumbedeutsamen Planungen ist auf die Lebensbedingungen künftiger Generationen
Rücksicht zu nehmen. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Erfordernissen der
wirtschaftlichen Entwicklung und der Ökologie anzustreben.“
-
„Die Siedlungsentwicklung hat sich an den bestehenden Siedlungsgrenzen und an den
bestehenden oder mit vertretbarem Aufwand zu schaffenden Infrastruktur-einrichtungen zu
orientieren, wobei auf deren größtmögliche Wirtschaftlichkeit Bedacht zu nehmen ist. Bei der
Siedlungsentwicklung sind vorrangig die Deckung des ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes der
Bevölkerung und die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige
Wirtschaft anzustreben.“
-
„Absehbare Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen des Raumes sind nach Möglichkeit
zu vermeiden oder zumindest auf ein vertretbares Ausmaß zu verringern“
-
„Den Interessen des Gemeinwohls sowie den sonstigen öffentlichen Interessen kommt unter
Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürger der Vorrang gegenüber
den Einzelinteressen zu“.
1.2.2. Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur
Das Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur (LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt
geändert durch LGBL. Nr. 06/2004) regelt die Festlegung der zentralen Orte Kärntens
und damit verbunden, die Festlegung von Sonderwidmungen für Einkaufszentren und
deren zulässige Höchstmaße an wirtschaftlich zusammenhängenden Verkaufsflächen. Die
Marktgemeinde Moosburg ist in diesem Entwicklungsprogramm nicht erfasst. Somit gilt
grundsätzlich für die Gemeinde gemäß §8 Abs. 7 und 8 K-GplG 1995, dass Betriebe des
Einzelhandels und Großhandels die höchst zulässige Verkaufsfläche von 600 m² nicht
überschreiten dürfen. Ausgenommen sind hiervon Verkaufslokale des Kraftfahrzeug- und
Maschinenhandels, des Baustoffhandels (ohne Baumärkte) sowie des Möbelhandels und
des Brennstoffhandels, die erst ab einer Verkaufsfläche von 2.500 m² als Einkaufszentren
gelten. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde an das Oberzentrum Klagenfurt
angrenzt, ist jedoch der §11 des K-GplG 1995 anzuwenden, wonach Gemeinden, die an
die Oberzentren Klagenfurt und Villach angrenzen eine Sonderwidmung für
Einkaufszentren festlegen können, wenn dies per Bescheid von der Landesregierung
bewilligt wird. Als Voraussetzung für die Bewilligung gelten die im § 11 angeführten
Bedingungen.
1.2.3. Entwicklungsprogramm für den Kärntner Zentralraum (LGBL. Nr.
39/1977)
Im Entwicklungsprogramm Kärntner Zentralraum, welches am 14. Juni 1977 durch die
Kärntner Landesregierung beschlossen wurde, wird festgehalten, dass „der Zentralraum
so zu entwickeln ist, dass er seiner Funktion als wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Schwerpunktraum Kärntens in bestmöglicher Weise gerecht wird.“ In der zentralörtlichen
Struktur des Landes werden die Städte Klagenfurt und Villach als Oberzentren, die Stadt
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
St. Veit an der Glan als Mittelzentrum und mehrere Unterzentren festgelegt, die
dementsprechend zu entwickeln und auszubauen sind.
Der Ausbau der Infrastruktur im Zentralraum soll unter besonderer Bedachtnahme auf
eine Stärkung überregionaler Funktionen so erfolgen, dass für die Bevölkerung ein hoher
Lohn-, Wohn- und Freizeitwert erreicht und auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Dieser soll weiters so vorgenommen werden, dass er den charakteristischen Aufgaben
der zentralen Orte und Funktionsgebiete jeweils im besonderen Maße zu entsprechen
vermag.
Die Land- und Forstwirtschaft muss in die Lage versetzt werden, die Wirtschafts-, Pflegeund Umweltschutzfunktion im Zentralraum nachhaltig, kostengünstig und ungehindert
durch die übrigen Aktivitäten auszuüben.
Rodungen im Zentralraum sollen durch Aufforstungen landwirtschaftlicher Flächen von
geringer Ertragskraft ausgeglichen werden. Im Zentralraum dürfen Waldflächen für
bauliche oder gewerbliche Zwecke nur dann und nur im erforderlichen Ausmaß
beansprucht werden, wenn andere geeignete Flächen nicht vorhanden sind.
Hinsichtlich des produzierenden Gewerbes und der Industrie wird als Zielsetzung
angeführt, dass die Erweiterung dynamischer Unternehmungen ebenso gefördert werden
soll, wie die Gründung neuer Unternehmungen, die hochwertige Arbeitsplätze anbieten.
Die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben soll in der Regel in zentralen Orten
so erfolgen, dass keine Beeinträchtigung der Wohn-, Fremdenverkehrs- und
Naherholungsgebiete eintritt und möglichst zahlreiche Arbeitsplätze von den
Wohngebieten mit vertretbarem Zeitaufwand erreicht werden können. Dies erfordert die
langfristige Sicherung und planmäßige Erschließung günstig gelegener Gewerbe- und
Industriegebiete.
In Gebieten, in denen Industrie und Fremdenverkehr in gleicher
wirtschaftsbestimmend sind, ist eine koordinierte Entwicklung anzustreben.
Weise
In
Fremdenverkehrs-Ergänzungsgebieten
soll
eine
planmäßige,
qualitative
Komplettierung der Fremdenverkehrs- und übrigen Dienstleistungseinrichtungen
erfolgen. In den Fremdenverkehrsgebieten ist durch Fördermaßnahmen auf eine
möglichst
große
Saisonverlängerung
hinzuwirken.
Zur
Intensivierung
des
Fremdenverkehrs soll auch außerhalb der Fremdenverkehrsgebiete der Ausbau von
Fremdenzimmern in Bauernhöfen gefördert werden.
Bauland darf in Hinkunft nur dann ausgewiesen werden, wenn der erforderliche Aufwand
für Erschließung und Versorgung angemessen ist. Insbesondere soll durch Gliederung des
Baulandes in Aufschließungszonen eine wirtschaftliche und konzentrierte Siedlungstätigkeit angestrebt werden.
1.2.4. Entwicklungsprogramm für den Raum Klagenfurt (LGBL. Nr. 19/1981)
Am 10. Februar 1981 hat der Kärntner Landtag das Entwicklungsprogramm für den Raum
Klagenfurt beschlossen. Als Leitzielsetzung wird unter anderem festgehalten: „Als
Teilgebiet des Kärntner Zentralraumes ist der Raum Klagenfurt (Planungsraum) so zu
entwickeln und zu gestalten, dass er seine regionalen und überregionalen Funktionen als
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Schwerpunktraum in bestmöglicher Weise
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 14 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
wahrnehmen kann und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Weiterentwicklung
dieses Gebietes gesichert ist.“
Auf die Schonung, Erhaltung und Pflege der Landschaft sowie auf die Grenzen der
Belastbarkeit des Naturhaushaltes ist im Interesse der Wohnbevölkerung, des
Fremdenverkehrs und der Landwirtschaft besonders zu achten.
In Bezug auf den industriellen und gewerblichen Sektor wird die Nutzung der Vorteile des
Planungsraumes hinsichtlich der Lagegunst, der infrastrukturellen Gegebenheiten, des
Bevölkerungsund
Arbeitskräftepotentials
für
die
Weiterentwicklung
einer
leistungsfähigen Industrie und eines wettbewerbsfähigen Gewerbes angeführt.
Das Kleinzentrum Moosburg ist unter besonderer Bedachtnahme auf die Belastbarkeit des
Landschaftshaushaltes – vor allem im Gebiete der Moosburger Teiche – und die Erhaltung
der Landschaft zu entwickeln. Der Ausbau der öffentlichen und privaten
Dienstleistungseinrichtungen sowie die Errichtung umweltfreundlicher, produzierender
Gewerbebetriebe hat so zu erfolgen, dass die Wahrnehmung regionaler Funktionen
ermöglicht und verbessert werden kann.
Die Besiedelung betreffend soll die Inanspruchnahme von Bauland nur in dem Ausmaß
erfolgen, als Verkehrserschließung, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallstoffbeseitigung und Energieversorgung gewährleistet sind.
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1.3. Natur und Umwelt, Landschaftsbild
1.3.1. Natur- und landschaftsräumliche Gegebenheiten, Landschaftsbild
Die Marktgemeinde Moosburg ist großräumig der landschaftsräumlichen Einheit des
Klagenfurter Beckens zuzuordnen. Das Gemeindegebiet ist durch ein Hügelland - als
Feldkirchen-Moosburger Hügelland bezeichnet5 – geprägt und gliedert sich in
weitestgehend ebene bis leicht gewellte landwirtschaftliche Nutzflächen und
Siedlungsflächen sowie in steilere bewaldete Lagen der einzelnen Hügel.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen ca. je zur Hälfte aus Ackerland und
Grünland, vereinzelt sind Sonderkulturen wie z.B. Obstanbau vorzufinden.
Die Waldflächen gliedern sich zum größten Teil in Rotföhren-Fichtenmischwald, der in
Teilbereichen in einen Nadel-Mischwald mit Laubholzeinsprägungen, wie insbesondere
Buschen, übergeht. Flächenmäßig geringe Bereiche entfallen auf einen feuchten
Laubmischwald (Erlen, Eschen, Weiden, Bergahorn), der über das gesamte Gemeindegebiet verteilt vorzufinden ist.
Die glaziale Entstehung des Hügellandes ist anhand der zahlreichen Teiche und Tümpel
noch heute ersichtlich, wobei das größte stehende Gewässer der Mitterteich im Westen
von Moosburg darstellt. Den wesentlichen Vorfluter der Gemeinde bildet der von Westen
nach Osten fließende Moosburger Bach, der dabei auch den Mitterteich durchläuft und
später im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt in die Glan mündet.
Abbildung 2: Moosburger Hügellandschaft im Bereich Witsch – Blickrichtung Südwesten
44
Quelle: Raumplanungsbüro Kaufmann.
Naturräumlich wertvolle Landschaftsteile finden sich insbesondere in den zahlreichen
Gewässern und Feuchtgebieten der Gemeinde, die nach § 8 des Kärntner Naturschutzgesetzes (K-NSG 2002) auch als schutzbedürftig definiert werden. Weiters erhalten die
Flurgehölze einschließlich der Begleitvegetation von Fließgewässern sowohl ökologisch
wie auch visuell im Bezug zum Landschaftsbild eine besondere Wertigkeit und damit
Schutzbedürftigkeit. Landschaftsbildprägend sind darüber hinaus die häufig vorzufindenden Streuobstwiesen im Umfeld der landwirtschaftlichen Gehöfte und die in der
Biotopkartierung erfassten strukturreichen Extensiv-Kulturland-Flächen.
5
Vgl. SEEGER, M., 1992, In: Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Kärntens.
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Folgende Abbildungen sollen das charakteristische landschaftliche Erscheinungsbild der
Gemeinde widerspiegeln. Dabei sind naturraumtypische Elemente vorzufinden, die als
das Landschaftsbild bereichend empfunden werden und naturraumuntypische Elemente,
die aufgrund ihres technischen Eindruckes eine Naturferne vermitteln.
Beispiele an naturraumuntypischen
Elementen im Gemeindegebiet:
Beispiele an naturraumtypischen
Elementen im Gemeindegebiet:
110 kV Leitung
Reichlich strukturierte Kulturlandschaft
B95 Turracher Straße
Extensiv Kulturland Bereich Bärndorf
Flächenverbrauch, unorganische Siedlungsentwicklung Bereich Tuderschitz
Teich bei Tigring
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Zersiedelung, Flächenverbrauch
Streuobstwiese
Nicht landwirtschaftliches Einzelobjekt
Kulturlandschaft
Nicht landwirtschaftliches Einzelobjekt
Freie Landschaft im Bereich Hohenfeld
Nicht landwirtschaftliches Einzelobjekt
Teich im Bereich Wurmhof
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1.3.2. Naturschutzrechtliche Festlegungen
Folgende naturschutzrechtliche Festlegungen sind im Gemeindegebiet getroffen:
- Naturschutzrechtliche Festlegungen nach dem K-NSG 2002:
In der Marktgemeinde entfallen zwei
Flächen auf Landschaftsschutzgebiete: das
Landschaftsschutzgebiet
Moosburger
Teichlandschaft und das Landschaftsschutzgebiet Strußnig Teich. Die Kirchenlinde in Tigring ist als Naturdenkmal
ausgewiesen. In der Gemeinde ist kein
Naturschutzgebiet festgelegt, das Naturschutzgebiet Strußnig Teich grenzt jedoch
direkt an die Gemeinde an.
Mitterteich
Weiters liegt kein Natura-2000 Gebiet in der Gemeinde, wobei Teilflächen im
südöstlichen Bereich der Gemeinde im Nahbereich des Natura-2000 Gebietes
„Walterskirchen“ liegen6.
- Schutzwald:
Im Waldentwicklungsplan (WEP) sind keine Waldflächen als Schutzwald ausgewiesen.
Es befinden sich weiters keine Waldflächen im Gemeindegebiet mit hoher Wohlfahrtsoder Erholungsfunktion.
- Biotopkartierung:
Für die Gemeinde liegt eine Biotopkartierung vor, in dieser insbesondere Gewässer
und Feuchtgebiete, Auwald und Extensiv Kulturland erfasst sind. Die Biotope werden
als Grundlage in das Örtliche Entwicklungskonzept eingearbeitet und sind in der
Plandarstellung des ÖEKs auch ausgewiesen.
1.3.3. Natürliche Ressourcen
Wasserwirtschaftliche Situation:
Die Marktgemeinde Moosburg fällt aus wasserwirtschaftlicher Sicht großräumig in das
Gebiet des Grundwasserkörpers der Gruppe Zentralzone7. Diese Zone ist geprägt durch
Kluftaquifere der Gesteine – im nördlichsten Gemeindegebiet Phyllite, Karbonate,
Tonschiefer, basische Vulkanite der Gurktaler Decke, im mittleren Bereich Glimmerschiefer des Altkristallins und im Süden Phyllite (Altkristallin). Insgesamt weisen die
Quellen der Zentralzone eine ausgezeichnete Wasserqualität auf. Die Wasserhärte wird
als weich bis mittelhart angegeben. Die Grundwasserkörper sind eher geringmächtig und
daher nur für Einzelversorgungen von Bedeutung.
Aufgrund der dispersen Siedlungsstruktur sind auch zahlreiche Quellen und Brunnen im
Gemeindegebiet vorhanden. Die Quellschutzgebiete dieser Quellen sind im Örtlichen
Entwicklungskonzept ersichtlich gemacht. Flächenmäßig größere Gebiete liegen im
Bereich südlich von Stallhofen (GWVA Pörtschach) und im Bereich Gumpaneg (GWVA
Moosburg) vor.
6
Pufferzone von 2.000 Meter gemäß des Handbuches zur SUP für die örtliche Raumplanung in Kärnten;
herausgegeben vom AKL, Abteilung 20 – Landesplanung.
7
Grundwasser in Kärnten. Beschreibung der Grundwasserkörper. Hydrochemische Auswertung, Kärntner
Institut für Seenforschung, 2003.
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Teilweise bestehen allerdings Probleme in einer ausreichenden Trinkwasserversorgung,
insbesondere in den Bereichen Faning-Arlsdorf-Nußberg, Hohenfeld-Kolle, ProsintschachKreggab, Knasweg und Obergöriach.
Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Böden:
Insgesamt sind in der Gemeinde 39,2% (1.440 ha) der Flächen von Wald bedeckt. Mit
den Waldflächen ist ein hohes Potential an natürlichen Ressourcen vorhanden und der
Großteil wird auch als Nutzwald intensiv bewirtschaftet. Eine Bedeutung kommt aufgrund
dieses hohen Waldanteiles auch der Jagdwirtschaft zu (Rot- und Rehwild, Haarwild,
Federwild).
48,1
Prozent
der
Gemeindefläche
entfallen
auf
Ackeroder
Grünlandnutzungen bzw. auf gemischt genutzte Flächen (Acker-Grünlandwirtschaft).
Reine Ackerflächen umfassen ca. 23,4 Prozent der Gemeindefläche (859 ha), AckerGrünlandflächen ca. 18,3 % bzw. 672 ha und Grünlandflächen ca. 6,4 % (237 ha) der
Gemeindefläche.
Im Gebiet der Marktgemeinde Moosburg kommen vor allem Braunerdeböden und
Moorböden vor. Im Bereich der ebenen bis leicht gewellten landwirtschaftlichen
Nutzflächen
bestehen
Lockersedimentbraunerdeböden
und
in
Teilbereichen
Niedermoorböden. Die Hügel sind von Felsbraunerdeböden geprägt. Die Böden sind nur
gering mächtig und mittelmäßig ertragreich. Die landwirtschaftlichen Flächen sind
weitgehend eben und daher günstig zu bewirtschaften.
Rohstoffe:
In der Gemeinde werden über die Schottergewinnung der Asphaltmischanlage des
Unternehmens Swietelsky im Bereich Knasweg hinausgehend keine weiteren Rohstoffe
gewonnen. Es liegen keine weiteren ausgewiesenen Bergbaugebiete von bergfreien,
bundeseigenen und grundeigenen mineralischen Rohstoffen vor.
1.3.4. Gefahren für den Natur- und Landschaftsraum
Insgesamt lässt sich die Umweltsituation für die
vergleichsweise als nur gering beeinträchtigt bezeichnen.
Marktgemeinde
Moosburg
Hinsichtlich der Luftschadstoffe kann festgehalten werden, dass im Gemeindegebiet keine
emissionsstarken Industrie- oder Gewerbegebiete vorliegen und die Immissionsbelastung
vorrangig auf den Verkehr, Hausbrand und auf Schadstoffimport aus umliegenden
Gemeinden des Kärntner Zentralraumes zurückzuführen ist. Höhere Schadstoffkonzentrationen finden sich entlang der Verkehrsbänder: Die Verkehrsbelastung betrug
für die B95 Turracher Straße im Jahr 2000 ca. 8.000 Kfz pro Tag im JDTV8 mit einem
Güterverkehrsanteil von ca. 4 %. Für das Jahr 2007 kann der JDTV für die B95 auf ca.
10.500 Kfz, bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 9% eingeschätzt werden (westlich
von Knasweg). Östlich von Moosburg verringert sich die Verkehrsmenge im JDTV auf ca.
8.500 Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 8%. Für die Tuderschitzer Straße
L74 betrug der JDTV für das Jahr 2005: ca. 4.000 Kfz/24h und für die L73 Mitterteich
Straße 2.600 Kfz/24h (JDTV)9. Eine weitere Zunahme des Verkehrs ist für die Zukunft zu
prognostizieren. Insbesondere bei Inversionswetterlagen im Winter ist eine
Beeinträchtigung der Luftqualität festzustellen, wie dies für das gesamte Klagenfurter
8
Händische Straßenverkehrszählung, 2000, Statistik Austria.
9
Auskunft Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 am 25.04.2007.
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Becken zutrifft (die Belastung liegt jedoch maßgeblich unter den Werten für die
Landeshauptstadt Klagenfurt). Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Natur- und
Landschaftsraum flächenmäßig gegenüber Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen
überwiegt und damit ein gewisses Ausgleichspotential in der Gemeinde vorhanden ist.
Neben den Luftschadstoffen sind als negative Umweltwirkungen Lärmbelastungen entlang
der Verkehrsbänder anzuführen.
Gefahren für den Natur- und Landschaftsraum gehen auch von der starken
Siedlungstätigkeit aus. Die vornehmlich aus Einfamilienhäusern bestehende Bebauung
bedeutet einen erheblichen Verbrauch an Grund und Boden. Ein weiterer
Flächenverbrauch ist auch künftig zu erwarten (prognostizierte Bevölkerungs- und
Haushaltszunahme ausgelöst insbesondere durch die positive Wanderbilanz).
Eine weitere Umweltbeeinträchtigung liegt in Form des Schadstoffeintrages in den Boden
vor, welcher insbesondere durch die Düngung der landwirtschaftlichen Flächen
verursacht wird, aber auch auf Luftschadstoffen basiert.
Für die Fließgewässer in der Gemeinde sind keine Daten über die Güte greifbar. Es kann
jedoch angenommen werden, dass diese sich im Bereich der Güteklasse I-II bewegen.
Im Gemeindegebiet bestehen Altlasten an folgenden Standorten10:
- Deponie Wielen, KG Tigring, Parz. 282/1 und 283, Ortsbereich Wielen, Haus- und
Sperrmüll im Ausmaß von ca. 5.000 m³, Verschüttung und Rekultivierung.
- Deponie Tuderschitz, KG Kreggab, Parz. 281/1 und 281/2, Haus- und Sperrmüll im
Ausmaß von ca. 7.500 bis 8.500 m³, Verschüttung und Renaturierung.
- Deponie Stallhofen, KG Bärndorf, ehemalige Schotterentnahmestelle südlich der
Ortschaft Bärndorf, Haus- und Sperrmüll, Bauschutt und Schrott im Ausmaß von ca.
1.000 m³, offene Ablagerungsstätte.
- Deponie St. Peter, KG St. Peter, nördlich der Ortschaft St. Peter an der
Gemeindestraße, hausmüllähnliche Abfälle und Sperrmüll, Schrott im Ausmaß von ca.
200 m³, offene Ablagerungsstätte.
Im Gemeindegebiet bestehen keine Altlasten gemäß der Altlastenatlas-Verordnung
(BGBl. II Nr. 232/2004 idF. BGBl. Nr. 207/2007).
1.3.5. Naturgefahren
Für die Marktgemeinde Moosburg liegen keine Gefahrenzonen der Wildbach- und
Lawinenverbauung (WLV) vor. Im Bereich Seigbichl wurden Flächen als HQ100 eingestuft
(Moosburger Bach – Wölfnitzbach). Weiters sind als Hinweisbereich HQ300 Flächen im
Gefahrenzonenplan der Abteilung 18 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung Schutzwasserwirtschaft des Amtes der Kärntner Landesregierung ausgewiesen. Die Flächen innerhalb
des HQ100 sind im Örtlichen Entwicklungskonzept ersichtlich gemacht.
10
Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 15 – Umweltschutz (Hrsg.), 1989: Erhebung von Verdachtsflächen
und Altlasten in Kärnten.
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1.4. Bevölkerungsentwicklung und -struktur
1.4.1. Bevölkerungsentwicklung
Im Jahr 2001 wurden in der Marktgemeinde Moosburg 4.463 Einwohner gezählt
(Volkszählung 2001). 2005 betrug die Einwohnerzahl 4.504 Personen. Die
Bevölkerungszahl ist seit dem Zweiten Weltkrieg kontinuierlich und stark gewachsen und
hat sich seit 1939 verdoppelt. Insbesondere von 1961 bis 2001 hat die Entwicklung eine
starke und über dem Bezirksdurchschnitt liegende Dynamik erfahren. Seit 2001 hat sich
die Bevölkerungszahl stabilisiert und die Zuwachsrate ist zurückgegangen. Diese
Bevölkerungsentwicklung wird seit 1981 ausschließlich durch eine positive Wanderbilanz
ausgelöst (1991-2001: +362 Personen, 1991-2001: +353 Personen.) In der Dekade von
1981 bis 1991 lag die Geburtenbilanz bei + 3 Personen in der Dekade von 1991 bis 2001
bereits im negativen Bereich: -7 Einwohner.
Nach Auskunft der Gemeinde wurden am 01.01.2007 4.466 Hauptwohnsitze und 456
Nebenwohnsitze gezählt.
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung seit 1869 im Vergleich
Index der Bevökerungsentwicklung 1869 bis 2001 (1869 = 100 %)
300
Marktgemeinde Moosburg
250
200
Bezirk Klagenfurt Land
Land Kärnten
150
100
50
0
1860
1875
1890
1905
1920
1935
1950
1965
1980
1995
2010
Jahr
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse - Hauptergebnisse I Kärnten.
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung 1869 bis 2001
Jahr
absolut
1869=100
Jahr
absolut
1869=100
1869
2.239
100
1951
2.709
121
1880
2.283
102
1961
2.900
130
1890
2.362
105
3.507
157
1900
2.344
105
1971
1981
3.752
168
1910
2.320
104
1991
4.117
184
1923
2.271
101
2001
4.463
199
1934
2.516
112
2005
4.504
201
1939
2.378
106
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse - Hauptergebnisse I Kärnten.
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Tabelle 2: Wanderungs- und Geburtenbilanz von 1981 bis 2001
Marktgemeinde
Moosburg
Bezirk
Klagenfurt Land
Land
Kärnten
Veränderung 1981-1991
durch Wanderbilanz
362
2.421
1.996
Veränderung 1981-1991
durch Geburtenbilanz
3
881
9.623
Saldo 1981-1991
Veränderung 1991-2001
durch Wanderbilanz
365
3.302
11.619
353
3.128
5.551
Veränderung 1991-2001
durch Geburtenbilanz
-7
389
6.055
346
3.517
11.606
Saldo 1991-2001
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse - Hauptergebnisse I Kärnten.
1.4.2. Bevölkerungsstruktur
27,1 Prozent der Wohnbevölkerung hat ihren Wohnsitz im Gemeindehauptort Moosburg.
9,7 Prozent der Einwohner werden der Ortschaft St. Peter zugerechnet, 7,3 Prozent der
Ortschaft Tigring und 7,6 Prozent der Ortschaft Tuderschitz. Diese vier
bevölkerungsreichsten Ortschaften umfassen zusammen nur ca. 51,7 Prozent der
Gemeindebevölkerung. Damit spiegelt sich in der Bevölkerungsverteilung die heterogene
Siedlungsstruktur der Gemeinde mit der Vielzahl an Ortschaften und Siedlungsansätzen
wider.
Tabelle 3: Einwohner nach Ortschaften
Ortschaften
Wohnbevölkerung 2001
Ameisbichl
92
Arlsdorf
38
Bärndorf
82
Dellach
17
Faning
47
Freudenberg
Gabriel
Goritschitzen
1
54
73
Gradenegg
118
Hohenfeld
150
Knasweg
123
Krainig
Kreggab
17
103
Malleberg
39
Moosburg
1.209
Nußberg
42
Obergöriach
40
Polan
17
Prosintschach
Ratzenegg
Rosenau
39
174
70
Sankt Peter
432
Seigbichl
261
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Ortschaften
Wohnbevölkerung 2001
Simislau
21
Stallhofen
218
Tigring
326
Tuderschitz
337
Untergöriach
70
Unterlinden
42
Vögelitz
31
Wielen
25
Windischbach
39
Windischbach-Gegend
4
Witsch
73
Ziegelsdorf
39
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse - Hauptergebnisse I Kärnten.
In der Marktgemeinde Moosburg existieren 1.580 Privathaushalte (2001) mit
durchschnittlich 2,7 Personen je Haushalt. Landesweit nimmt die Anzahl der Einwohner je
Haushalt ab. Diese Entwicklung ist auch für die Marktgemeinde Moosburg zu verzeichnen
und wird auch für die Zukunft weiter prognostiziert (Abnahme auf 2,4 Personen je
Haushalt bis 2017). Daraus ergibt sich eine weitere Zunahme der Haushalte und ein
zusätzlicher Flächenbedarf in der Siedlungsentwicklung (auch z.B. im Falle einer
stagnierenden Bevölkerungsentwicklung). Zu den Privathaushalten bestehen 17
Anstaltshaushalte in der Gemeinde.
Tabelle 4: Haushaltsstruktur in Gemeinde, Bezirk und Land 1991 und 2001
Haushalte
Marktgemeinde
Moosburg
Durchschnittliche
Haushaltsgröße
Marktgemeinde
Moosburg
Durchschnittliche
Haushaltsgröße Bezirk
Klagenfurt Land
Durchschnittliche
Haushaltsgröße Land
Kärnten
1991
1.287
2,8
3,0
2,7
2001
1.580
2,7
2,5
2,5
Jahr
Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 1991, 2001 - Hauptergebnisse I Kärnten.
Die Verteilung der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt keine auffallenden
Abweichungen gegenüber jener des Landes und des Bezirkes. Der Anteil der Bevölkerung
bis unter 15 Jahren liegt mit 17,4% nur geringfügig über dem des Bezirkes und des
Landes (16,8 bzw. 16,8%). Der Anteil der 15 bis unter 60 Jährigen ist mit 61,9% mit
dem Anteil im Bezirk vergleichbar (62,0%) und beide Werte liegen etwas über dem des
Landes (61,3%). Die Gemeinde liegt im allgemeinen Trend eines zunehmend hohen
Anteils der Bevölkerung über 60 Jahre. Der Anteil der über 60 Jährigen beträgt 20,7%
und ist mit dem des Landes und des Bezirkes vergleichbar (21,9 bzw. 21,2%).
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1.4.3. Bildungsstruktur
Hinsichtlich der Bildungsstruktur bestehen für die Marktgemeinde Moosburg im Vergleich
zu Bezirk und Land grundsätzlich keine maßgeblichen Abweichungen. Die Rate der hoch
qualifizierten Personen - Personen mit Universitätsabschluss (Akademikerquote) – liegt
unter jener des Landes- und Bezirksdurchschnittes.
Tabelle 5: Ausbildungsstruktur 2001
Höchst abgeschlossene Ausbildung
Marktgemeinde
Moosburg
Bezirk
Klagenfurt Land
Land
Kärnten
Bevölkerung im Alter von 15 und mehr
Jahren
3.687
46.930
465.656
Pflichtschulabschluss
(Anteil in %)
1.140
(30,9%)
14.149
(30,1%)
149.961
(32,2%)
Lehrlingsausbildung
(Anteil in %)
1.457
(39,5%)
17.629
(37,6%)
176.139
(37,8%)
Berufsbildende mittlere Schule
(Anteil in %)
453
(12,3%)
5.769
(12,3%)
56.741
(12,2%)
Maturaabschluss (inkl. Kolleg)
(Anteil in %)
425
(11,5)
5.959
(12,7%)
52.732
(11,3%)
Akademieabschluss
(Anteil in %)
77
(2,1 %)
882
(1,9%)
8.200
(1,8%)
Universitätsabschluss
(Anteil in %)
135
(3,7%)
2.542
(5,4%)
21.883
(4,7%)
Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001 - Hauptergebnisse II Kärnten.
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1.5. Wirtschaftsstruktur
In der Marktgemeinde Moosburg sind noch 11,4 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft
beschäftigt, was eine vergleichsweise hohe Rate bedeutet (Bezirk Klagenfurt Land: 7,6%,
Land Kärnten: 4,4%). Die Schwerpunkte in der Wirtschaftsstruktur der Gemeinde liegen
im Gesundheits- und Sozialwesen mit 147 Beschäftigten (18,6% der Gesamterwerbstätigen der Gemeinde), im Handel (11,8 Prozent), im Bauwesen (10,3%) und in
der Sachgütererzeugung (10,4% der Erwerbstätigen der Gemeinde). Der hohe Anteil der
Erwerbstätigen im Gesundheits- und Sozialwesen ist insbesondere auf die beiden
Altenheime, eine Zentrum für psychosoziale Rehabilitation, ein Mädchenwohnheim und
das SOS Kinderdorf zurückzuführen. 62,9 Prozent der Erwerbstätigen sind im
Dienstleistungssektor beschäftigt und hier sind insbesondere die Erwerbstätigen im
Kredit- und Versicherungswesen sowie im Realitätenwesen und Unternehmensdienstleistungen zu analysieren, die 4,8 Prozent der Beschäftigten ausmachen (Vergleich
Land Kärnten: 10,0%). Die Unternehmensdienstleistungen sind ein wesentlicher
Indikator für die fortschreitende Entwicklung der postmodernen Industriegesellschaft des
wissensbasierten Kapitalismus. Im Beherbergungs- und Gaststättenwesen sind 76
Personen beschäftigt (9,6 Prozent).
Tabelle 6: Erwerbstätige nach Arbeitsgemeinde und ÖNACE-Abschnitte 2001
Wirtschaftsabteilungen nach ÖNACE
1995
Marktgemeinde
Moosburg
Bezirk
Klagenfurt Land
Land
Kärnten
789
11.630
224.390
90
(11,4%)
883
(7,6%)
9.950
(4,4%)
1
(0,1%)
23
(0,2%)
691
(0,3%)
Sachgütererzeugung
82
(10,4%)
1.864
(16,0%)
40.195
(17,9%)
Energie- und Wasserversorgung
(0,0%)
81
(10,3%)
91
(0,8%)
1.323
(11,4%)
2.925
(1,3%)
21.430
(9,6%)
93
(11,8%)
1.687
(14,5%)
35.952
(16,0%)
76
(9,6%)
39
(4,9%)
10
(1,3%)
1.666
(14,3%)
588
(5,1%)
235
(2,0%)
16.840
(7,5%)
13.170
(5,9%)
7.402
(3,3%)
Realitätenwesen, Unternehmensdienstleistungen
28
(3,5%)
660
(5,7%)
14.958
(6,7%)
Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung
37
(4,7%)
57
(7,2%)
771
(6,6%)
711
(6,1%)
17.415
(7,8%)
14.754
(6,6%)
147
(18,6%)
574
(4,9%)
19.035
(8,5%)
48
(6,1%)
554
(4,8%)
9.673
(4,3%)
Erwerbstätige nach Arbeitsgemeinde
insgesamt
Land- und Forstwirtschaft
Bergbau und Gewinnung von Steinen u.
Erde
Bauwesen
Handel; Reparatur von Kfz u.
Gebrauchsgütern
Beherbergungs- und Gaststättenwesen
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Kredit- und Versicherungswesen
Unterrichtswesen
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Erbringung von sonst. öffentl. u. pers.
Dienstleistungen
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse - Hauptergebnisse II Kärnten.
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1.5.1. Land- und Forstwirtschaft
In der Land- und Forstwirtschaft waren
im Jahr 2001 90 Personen (11,4% der
Erwerbstätigen) in 173 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt.
Von diesen Betrieben wurden 68
Betriebe im Haupterwerb, 104 im
Nebenerwerb und 1 Betrieb durch eine
juristische Person geführt. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt für
die Haupterwerbsbetriebe 38,0 ha und
für die Nebenerwerbsbetriebe 14,9 ha.
Ein weiterer Rückgang an land- und
forstwirtschaftlichen
Betrieben
ist
grundsätzlich zu erwarten (Entwicklung
von 1995 bis 1999: -17,9%), wobei die
Zahl der Haupterwerbsbetriebe in der
Gemeinde entgegen dem allgemeinen
Trend in diesem Zeitraum um 23,6
Prozent (13 Betriebe) zugenommen hat.
Die
landwirtschaftlichen
Betriebe
bewirtschaften insgesamt eine Fläche
von 4.150 ha (somit auch Flächen
außerhalb der Gemeinde), wovon 2.584
ha (62,3%) durch Haupterwerbsbetriebe
bewirtschaftet werden.
Abbildung 4: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe 1999
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe 1999
1%
39%
60%
Haupterwerbsbetriebe
Nebenerwerbsbetriebe
Betriebe juristischer Personen
Quelle: Statistik Austria, Agrarstrukturerhebung 1999, Kärnten.
1.5.2. Gewerbe und Industrie
Insgesamt sind 203 Personen (25,7% der Gesamtbeschäftigten) im Gewerbesektor
beschäftigt. Der Schwerpunkt liegt mit 82 Erwerbstätigen in der Sachgütererzeugung und
mit 81 Personen im Bauwesen.
Die Beschäftigten im Gewerbe sind auf die gute Ausstattung der Gemeinde hinsichtlich
der klassischen ortsüblichen Gewerbebetriebe, wie z.B. Kfz-Werkstätte, Elektriker,
Tankstelle, Tapezierer, Installateur, Tischler, Schlosser und Spengler, Transporte und
Erdbewegungen zurückzuführen. Neuere Gewerbeansiedlungen sind an der B95 im
Bereich Moosburg – St. Peter vorzufinden. Hervorzuheben ist hier vielleicht das
Vorhandensein eines Bootsbauers in der Gemeinde.
1.5.3. Handel und Dienstleistung
In diesem Wirtschaftssektor sind insgesamt 62,9 Prozent der Erwerbstätigen der
Gemeinde beschäftigt (Vergleich Land Kärnten: 60,6%, Bezirk Klagenfurt Land: 59,0%).
Einen Schwerpunkt macht die Wirtschaftsabteilung Gesundheits-, Veterinär und
Sozialwesen aus (147 Beschäftigte, 18,6% der Erwerbstätigen). Dies ist auf die
angeführten sozialen Einrichtungen in der Gemeinde zurückzuführen.
Mit 93 Beschäftigten stellt der Handel die zweitstärkste Wirtschaftsabteilung in der
Gemeinde dar (11,8 Prozent der Beschäftigten). Es ist jedoch eine vergleichsweise
schwache Ausprägung des Handels gegenüber dem Bezirksdurchschnitt und dem
Landesdurchschnitt festzustellen (14,5% bzw. 16,0%), die auf Kaufkraftabflüssen
vorwiegend nach Klagenfurt und nach Feldkirchen in Kärnten zu begründen ist.
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Grundsätzlich ist die Ausstattung der Marktgemeinde mit Handelseinrichtungen,
Dienstleistungen, Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen als grundlegend und
ausreichend zu bezeichnen. Die Grundversorgung ist gesichert. Einige Arbeitsplätze
bestehen mittlerweile im Kredit- und Versicherungswesen, im Realitätenwesen und
Unternehmensdienstleistungen sowie im sonstigen technischen Dienstleistungsbereich.
Die Ausstattung liegt zwar unter dem Bezirksdurchschnitt, kann jedoch als nicht
unbedeutend bezeichnet werden.
1.5.4. Tourismusstruktur
Der Tourismus hat in der Wirtschaftsstruktur der Marktgemeinde Moosburg einen
durchschnittlichen Stellenwert. 9,6 Prozent aller Erwerbstätigen sind im Beherbergungsund Gaststättenwesen beschäftigt (76 Personen). Im Vergleich zum Bezirksdurchschnitt
sind zwar weniger Personen im Tourismus beschäftigt, jedoch liegt der Anteil über dem
des Landes. Die Gemeinde profitiert von ihrer Lage im Nahbereich der intensiven
Tourismuszone um den Wörther See und kann aufgrund des etwas preiswerteren
Angebotes in der „zweiten Reihe“ und aufgrund der landschaftsräumlichen Ausstattung
ein gewisses Marktpotential ansprechen. Insbesondere ist hier die Möglichkeit des
Urlaubes am Bauernhof hervorzuheben. Weiters besteht aufgrund der Nähe zur
Landeshauptstadt Klagenfurt ein Naherholungspotential, das auch entsprechend genutzt
wird (z.B. Buschenschenken, etc.). Der Schwerpunkt liegt im Sommerhalbjahr.
Im Sommerhalbjahr bieten 100 Betriebe insgesamt 961 Betten (davon 16
Gewerbebetriebe mit 383 Betten). Im Winterhalbjahr stehen in der Gemeinde 33
Betriebe mit insgesamt 343 Betten zur Verfügung (davon 7 Gewerbebetriebe mit 153
Betten)11.
Im Fremdenverkehrsjahr 2004/05 konnten 30.835 Nächtigungen in der Gemeinde
gezählt werden. Die Verteilung nach Sommer- und Winterhalbjahr zeigt eine deutliche
Konzentration im Sommerhalbjahr. Hier wurden 29.791 Nächtigungen getätigt, im
Winterhalbjahr 1.044. Im Vergleich zum Bezirk Klagenfurt Land bzw. dem Land Kärnten
wird in der Marktgemeinde Moosburg mit ca. 7 Nächtigungen je Einwohner eine
unterdurchschnittliche Nächtigungsintensität erzielt. Erst ab einem Wert von 100
Übernächtigungen je Einwohner wird von einer hohen Tourismusintensität gesprochen.
Die Marktgemeinde Moosburg kann somit als eine nur mäßig intensive
Tourismusgemeinde bezeichnet werden.
Tabelle 7: Nächtigungen im Jahr 2000/01
Winterhalbjahr12 Sommerhalbjahr13
2005
2004/2005
Moosburg
Klagenfurt Land
Kärnten
Intensität WI Intensität SO
(Nächtig. pro (Nächtig. pro
Einwohner) Betriebe SHJ
Einwohner)
1.044
29.791
0,2
7
100
83.777
1.240.729
2
22
1.378
3.334.388
9.340.578
6
17
11.105
Quelle: Statistik Austria, Tourismus in Österreich, 2005.
11
12
13
WHJ 04/05, SHJ 05. Kärntner Tourismus 2005, Amt der Kärntner Landesregierung, Landesstelle für Statistik.
Das Winterhalbjahr umfasst die Monate November bis April.
Sommerhalbjahr: Mai bis Oktober.
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Die Auslastung der gewerblichen Betriebe liegt weit unter dem Landes- und
Bezirksdurchschnitt und ist als ungünstig zu klassifizieren. Als positives Merkmal besteht
die durchschnittliche Aufenthaltsdauer, die im Vergleich zu Bezirk und Land im
Sommerhalbjahr etwas höher liegt.
Tabelle 8: Auslastung der gewerblichen Tourismusbetriebe
Winterhalbjahr 2004/2005
Sommerhalbjahr 2005
Auslastung
Aufenthaltsdauer in
Tagen
Auslastung
Aufenthaltsdauer in
Tagen
Moosburg
3,0 %
2,4
22,4 %
6,2
Klagenfurt Land
5,7 %
3,1
35,1 %
5,6
24,2 %
4,6
32,18%
5,3
Kärnten
Quelle: Statistik Austria, Tourismus in Österreich, 2005.
1.5.5. Pendlerstruktur
Zur Erfassung der Pendlerstruktur sind zwei Parameter wesentlich: die Erwerbstätigen
am Arbeitsort und die Erwerbstätigen am Wohnort. Erstere sind gleichzusetzen mit den
Arbeitsplätzen in der Gemeinde, die Erwerbstätigen am Wohnort hingegen stellen
sämtliche Erwerbspersonen dar, die in der Gemeinde wohnen, unabhängig davon ob
diese auspendeln oder einen Arbeitsplatz in der Gemeinde finden. In der Marktgemeinde
sind als Erwerbstätige am Arbeitsort 789 Personen beschäftigt und 1.861 erwerbstätige
Personen wohnhaft (Erwerbstätige am Wohnort). Es besteht somit in der Gemeinde ein
Nettodefizit von 1.072 Arbeitsplätzen. 1.423 Personen der 1.861 Erwerbstätigen am
Wohnort pendeln aus der Gemeinde aus, was einem Anteil von 76,5% entspricht. Dem
stehen 351 Einpendler gegenüber.
Die Analyse der Pendlerbeziehungen zeigt, dass die Mehrheit der Auspendler
Tagespendler
darstellen
(1.301
Personen,
91,4%).
Die
deutlich
stärksten
Pendlerverflechtungen bestehen in die Landeshauptstadt Klagenfurt (ca. 64,9% der
Auspendler), weiters in andere Gemeinden des Bezirkes (10,3%). Es folgen die
Auspendler in den Bezirk Feldkirchen (7,0%) davon hauptsächlich in die Stadt
Feldkirchen in Kärnten (ca. 6% der Auspendler) und in den Bezirk St. Veit an der Glan
(2,9%).
In die Gemeinde pendeln 351 Personen ein. Davon 103 aus dem Bezirk Feldkirchen
(29,3%), aus Klagenfurt (27,4%) und aus anderen Gemeinden des Bezirkes Klagenfurt
Land (21,1%).
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Tabelle 9: Auspendlerstatistik für die Marktgemeinde Moosburg
Marktgemeinde Moosburg
Auspendler 2001
Auspendler gesamt
1.423
In andere Gemeinden des politischen Bezirkes
davon nach*:
147
Anteil in % zu den
gesamten Auspendlern
10,3
Krumpendorf am Wörther See
48
3,4
Maria Saal
21
1,5
Pörtschach am Wörther See
In andere politische Bezirke Kärntens
38
1.191
2,7
83,7
davon nach*:
Klagenfurt (St)
Feldkirchen
923
99
64,9
7,0
Villach (St)
66
4,6
St. Veit an der Glan
Villach Land
21
27
1,5
1,9
In ein anderes Bundesland
56
3,9
Ins Ausland
29
2,0
* In der Statistik werden nur Gemeinden angeführt, in die über 20 Personen auspendeln.
Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001 - Hauptergebnisse II Kärnten; Raumplanungsbüro
Kaufmann, 2007.
Für eine zusammenfassende Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des
Untersuchungsgebietes werden folgende Strukturdaten dargestellt und jenen des Landes
sowie des Bezirkes gegenübergestellt:
-
-
Wohnbevölkerung 2001
Erwerbstätige 2001 am Wohnort
Die Erwerbsquote beschreibt den Anteil der in einer Gebietseinheit wohnhaften Beschäftigten
(Beschäftigte am Wohnort) an der Wohnbevölkerung.
Erwerbstätige 2001 am Arbeitsort
Die Arbeitsplatzquote beschreibt das Verhältnis zwischen den in einer Gebietseinheit
arbeitenden Beschäftigten (Beschäftigte in der Arbeitsgemeinde) und der Wohnbevölkerung.
Nettodefizit an Arbeitsplätzen ist das Verhältnis von den in einer Gebietseinheit
vorhandenen Arbeitsplätzen zu den Erwerbstätigen am Wohnort (auch im Pendlersaldo
ermittelbar).
Agrarerwerbsquote beschreibt den Anteil der Erwerbstätigen einer Gebietseinheit in der
Land- und Forstwirtschaft an den Erwerbstätigen insgesamt.
Akademikerquote gibt den Anteil der Personen mit einem Hochschulabschluss an der
Gesamtbevölkerung an.
Arbeitslosenquote 2006 beschreibt die beim AMS vorgemerkten Arbeitslosen im Verhältnis
zu den unselbständig Erwerbstätigen.
Bruttoregionalprodukt pro Kopf 2004 gibt die Wertschöpfung einer Gebietseinheit pro Kopf
(in Euro) normiert nach den laufenden Marktpreisen für das Jahr 2004 an.
Kaufkraft bezeichnet die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben je Haushalt und Monat in
Euro (laufende monatliche Ausgaben inklusive größerer Investitionen).
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Tabelle 10: Wirtschaftliche Strukturdaten 2001 im Vergleich
Marktgemeinde
Moosburg
Bezirk
Klagenfurt Land
Land
Kärnten
Wohnbevölkerung
4.463
56.391
559.404
Erwerbstätige am Wohnort
234.808
1.861
24.161
Erwerbsquote
41,7
42,8
42,0
Erwerbstätige am Arbeitsort
789
11.630
224.390
17,7
-1.072
20,6
-12.531
40,1
-10.418
11,4
7,5
4,4
Arbeitsplatzquote
Nettodefizit an Arbeitsplätzen
Agrarerwerbsquote
Akademikerquote
3,7
5,4
4,7
Arbeitslosenquote
7,31
7,3
7,9
29.5002
29.500
24.400
2.4003
2.400
2.400
Bruttoregionalprodukt pro Kopf
in Euro/Jahr
Kaufkraft
1
Arbeitslosendaten nur auf Bezirksniveau vorhanden.
Das Bruttoregionalprodukt ist nur für die statistische Einheit der NUTS III Ebene verfügbar (Klagenfurt-Villach).
3
Daten nur Bundeslandebene vorhanden.
2
Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001 - Hauptergebnisse I und II Kärnten; Arbeitslosenquote:
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS), URL: http://www.ams.or.at [26.04.2007]; Raumplanungsbüro
Kaufmann, 2007.
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1.6. Siedlungsstruktur, funktionale Gliederung und
Flächennutzung
1.6.1. Siedlungsstruktur und funktionale Gliederung
Die Siedlungsstruktur der Marktgemeinde Moosburg hat sich dispers über das gesamte
Gemeindegebiet entwickelt, nachdem weitgehend naturräumlichen Einschränkungen
fehlen. Ursprünglich bestanden landwirtschaftliche Hofstellen und landwirtschaftlich
geprägte Weiler, die sich über die Fläche verteilten und als Zentrum der Gemeinde die
Ortschaft Moosburg. Zu den ehemals reinen landwirtschaftlichen Weilern haben sich ab
der Mitte des vorigen Jahrhunderts Wohnnutzungen in Form von Einfamilienhäusern
hinzugefügt und zusätzlich haben sich reine Wohnsiedlungen wie z.B. im Bereich
Tuderschitz oder im Bereich Seigbichl entwickelt. Teilweise bestehen jedoch auch heute
noch landwirtschaftlich geprägte Ortschaften, wie z.B. die Siedlungen im Norden der
Gemeinde entlang der Klein St. Veiter Straße oder auch im Süden der Gemeinde. In den
zentralen Lagen überwiegt die Wohnnutzung, wobei als Siedlungs- und auch
Bevölkerungsschwerpunkte die Ortschaften Moosburg, St. Peter, Tigring, Seigbichl und
Tuderschitz in Erscheinung treten. Ein räumlicher Siedlungsschwerpunkt kann für den
Bereich Moosburg – St. Peter festgestellt werden.
Zentrale Nutzungen finden sich insbesondere im Gemeindehauptort Moosburg. Eine
geringe Zentralität kann auch für die Ortschaft Tigring attestiert werden (Gasthaus,
Kirche, Bezirksaltenwohnheim, etc.).
Beispiele an unterschiedlichen Siedlungsbereichen im Gemeindegebiet:
Hauptort Moosburg
Gewerbegebiet Moosburg
Tuderschitz
Nördliche Siedlungsbereich von Seigbichl
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Bärndorf
Stallhofen, im Hintergrund: Schloss Moosburg
Tigring
Goritschitzen
Moosburg
St. Peter
1.6.2. Ortsbild und Denkmalschutz
Das Ortsbild umfasst nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990 das Bild eines Ortes
oder von Teilen davon, das vorwiegend durch Gebäude, sonstige bauliche Anlagen,
Grünanlagen (…) geprägt wird (…). Das Ortsbild umfasst auch den charakteristischen
Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft (§2). Als erhaltenswert werden
neben dem Ortsbild auch Anlagen (…), die außerhalb des Ortsbereiches liegen, aber ihrer
Umgebung eine charakteristische Prägung geben, definiert.
In der Marktgemeinde Moosburg sind keine besonders erhaltenswerten Ortskerne und
Ensembles anzuführen. Hervorzuheben sind einige rein landwirtschaftlich genutzte Weiler
sowie landwirtschaftliche Hofstellen und das Zentrum von Moosburg. Es liegen jedoch
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mehrere Einzelgebäude mit einem hohen baukulturellen Wert vor (z.B. Schloss
Moosburg, Schloss Ratzenegg, Altenwohnheim Tigring, diverse Kirchen, etc.). Für das
Ortsbild bereichernd wirken auch die zahlreichen Streuobstwiesen und Flurgehölze.
Beispiele von Elementen, Ensembles und Gebäuden, die das Ortsbild bereichern:
Ortsbereich von Moosburg
Filialkirche in Knasweg
Volksschule Tigring, Pfarrkirche Tigring
Marterl in Nußberg
Kaiser Arnulf Sportzentrum
Hofstelle in Nußberg
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Marktgemeindeamt Moosburg
Gutshaus in Hohenfeld
Figurenbildstock hl. Johannes Nepomuk
Filialkirche in Faning
Unter Denkmalschutz stehende Objekte im kirchlichen Besitz:
Filialkirche hl. Valentin in Dellach
Filialkirche hl. Agnes u. hl. Simon und Judas Thaddäus in Faning
Filialkirche hl. Andreas u. Nikolas in Knasweg
Pfarrkirche hl. Michael u. Georg in Moosburg
Pfarrhof in Moosburg
Nebengebäude des Pfarrhofes in Moosburg
Evangelisches Gemeindehaus in Moosburg
Kapelle Maria Hilf (Luschenkapelle) in Moosburg
Filialkirche hl. Rupert in Nußberg
Pfarrkirche hl. Egyd, Friedhof und Karner in Tigring
Filial- und Wallfahrtskirche Maria Sieben Schmerzen am Freudenberg
-
Unter Denkmalschutz stehende Objekte im öffentlichen Besitz:
Schloss Tigring in Tigring
Figurenbildstock hl. Johannes Nepomuk an der Tuderschitzer Landesstraße
Unter Denkmalschutz stehende Objekte in Privatbesitz:
Schloss Moosburg in Moosburg
Schloss Ratzenegg in Ratzenegg
-
Unterdenkmalschutzstellung eingeleitet:
Burgruine Hetzelburg in Moosburg
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Im Ortsbild störend treten vor allem einige neuere Wohnbauten in Erscheinung (z.B.
mangelnde
architektonische
Qualität,
Farbgestaltung)
und
monostrukturierte
Einfamilienwohnhausgebiete ohne Zentralität und Gestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Flächen. Übermäßige Steinschlichtungen und großflächige ungegliederte
Asphaltflächen beeinträchtigen zusätzlich das Ortsbild.
Übermäßige Stützmauern
Unterschiedlichste Farbgestaltung
Abgewohntes Erscheinungsbild
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1.6.3. Gebäudenutzung
Als Grundlage für die Erstellung der Bauflächenbilanz und für die Erfassung der
funktionalen Strukturen wurde im Dezember 2006/Jänner 2007 die Gebäudenutzung im
gesamten Gemeindegebiet erhoben. Von der Gebäudenutzung wurde in einem weiteren
Schritt auf die Flächennutzung (Grundparzellen) übergegangen.
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Plandarstellung Gebäudenutzungskartierung
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1.6.4. Flächennutzung und Bauflächenbilanz
Die Gesamtfläche der Gemeinde beträgt
3.676 ha. Davon entfallen ca. 269 ha auf
Siedlungsflächen (7,3% der Gesamtfläche). Den überwiegenden Teil der
Flächen nehmen Waldflächen (39,2%)
sowie
Ackerund
Grünlandflächen
(zusammen ca. 48,1%) ein. 2,4% der
Gesamtfläche der Gemeinde sind Golfplatzflächen. 1,0 Prozent werden durch
Verkehrsflächen in Anspruch genommen.
Die Gewässer umfassen nur 0,2% der
Gemeindefläche,
Sonderstandorte
wie
Feuchtflächen oder Augebiete nehmen
1,8% der Gemeindefläche ein (Quelle:
Landschaftsräumliche Gliederung, KAGIS).
Abbildung 5: Flächennutzung in der
Marktgemeindee Moosburg.
Flächennutzung in der Marktgemeinde Moosburg
2,4%
39,2%
23,4%
1,8%
0,2%
7,3%
18,3%
6,4%
1,0%
Wald
Touris mus
Ackerflächen
Acker-Grünlandflächen
Grünlandflächen
Siedlungsflächen
Verkehrsflächen
Gewäss er
Sonders tandorte
Quelle: Landschaftsräumliche Gliederung, KAGIS.
Im Flächenwidmungsplan 2000 der Marktgemeinde sind mit Stand 01.01.2007 insgesamt
269,1 ha als Baulandflächen gewidmet (Bauland-Dorfgebiet, Bauland-Wohngebiet,
Bauland-Geschäftsgebiet, Bauland-Kurgebiet und Bauland-Reines Kurgebiet, BaulandGemischtes Baugebiet, Bauland-Gewerbegebiet, Bauland-Industriegebiet, BaulandSondergebiet, Vorbehaltsflächen und Sonderwidmungen Apartmenthaus, sonstiger
Freizeitwohnsitz). Davon sind ca. 178,6 ha tatsächlich bebaut, was einem Anteil von 66,4
Prozent entspricht. Als Aufschließungsgebiete sind insgesamt 18,8 ha festgelegt. Die
Baulandreserve beträgt 71,7 ha (26,6% der gewidmeten Fläche). Den größten Teil der
Baulandflächen nehmen die Kategorien Wohngebiet (124,5 ha) und Dorfgebiet (113,0
ha) ein. In der Gemeinde sind 264,0 ha als Wohnbauland gewidmet (Bauland-Dorfgebiet,
Bauland-Wohngebiet, Bauland-Geschäftsgebiet, Bauland-Kurgebiet und Bauland-Reines
Kurgebiet, Vorbehaltsflächen und Sonderwidmungen Apartmenthaus, sonstiger
Freizeitwohnsitz). Die Reserve im Wohnbauland beträgt 70,5 ha. Im Wirtschaftsbauland
sind 5,1 ha ausgewiesen (Bauland-Gemischtes Baugebiet, Bauland-Gewerbegebiet,
Bauland-Industriegebiet, Bauland-Sondergebiet). Hier beträgt die Reserve 1,2 ha.
In der Gemeinde existierten 2001 1.580 Privathaushalte. Stellt man diesen Haushalten
die bebaute Wohnbaulandfläche (174,7 ha) gegenüber, ergibt sich ein Durchschnittswert
von 1.105 m² Baulandfläche je Haushalt (=Wohneinheit). Dieser Wert ist vergleichsweise
hoch und zeugt von einem flächenintensiven Siedlungswesen (vgl. Durchschnittswerte
von 900 bis 1.000 m²).
Die Gliederung der als Bauland gewidmeten Flächen nach den einzelnen Widmungskategorien ist aus nachstehender Tabelle 11 zu entnehmen.
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Tabelle 11: Baulandflächen nach Widmungskategorien in ha
Gewidmete
Fläche
Bebaute
Fläche
Aufschließungsgebiet
Baulandreserve
Anteil in
%
Wohngebiet
124,5
85,4
10,0
29,1
23,4
Dorfgebiet
Geschäftsgebiet
113,0
6,6
69,2
6,2
7,8
-
36,0
0,4
31,9
6,1
Kurgebiet (inklusive
Reines Kurgebiet)
Sonderwidmungen
11,1
5,6
1,0
4,5
40,5
6,8
6,3
-
0,5
7,4
(FZW, Apartmenthaus)
Vorbehaltsflächen
2,0
2,0
-
-
-
264,0
174,7
18,8
70,5
26,7
0,6
0,6
-
-
-
Gewerbegebiet
Industriegebiet
3,4
0,6
2,2
0,6
-
1,2
-
35,3
-
Sondergebiet
0,5
0,5
-
-
-
Wirtschaftsbauland
gesamt
5,1
3,9
-
1,2
23,5
Bauland gesamt
269,1
178,6
18,8
71,7
26,6
Wohnbauland
gesamt
Gemischtes
Baugebiet
Quelle: Flächenwidmungsplan 2000 der Marktgemeinde Moosburg; Widmungsstand Jänner 2007; Berechnung:
Raumplanungsbüro Kaufmann, 2007.
Die Berechnung des zukünftigen Baulandbedarfes setzt sich aus 3 wesentlichen
Parametern zusammen: aus der Bevölkerungsentwicklung, aus der durchschnittlichen
Haushaltsgröße und aus dem durchschnittlichen Baulandbedarf je Wohneinheit.
Die Bevölkerungsentwicklung hat von 1951 bis 2001 kontinuierlich zugenommen. In der
Dekade zwischen 1991 und 2001 betrug die Zunahme der Wohnbevölkerung 7,8%. Bei
der Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung wird die Annahme getroffen, dass die
Bevölkerungsentwicklung in den nächsten 10 Jahren weiter zunehmen wird – die
Gemeinde profitiert weiterhin von der Zuwanderung insbesondere aus Klagenfurt. Die
Zuwachsraten werden jedoch etwas rückläufig ausgefallen und das Wachstum wird mit
+5% prognostiziert. Als zweiter Parameter wird die durchschnittliche Haushaltsgröße für
das Jahr 2017 herangezogen: Prognostiziert wird eine Abnahme von 2,7 auf 2,4 Personen
je Haushalt. Aus diesen zwei Größen ergeben sich zusätzliche 256 Wohneinheiten für die
nächsten 10 Jahre (+3 Wohneinheit aus dem Ersatzbedarf von Substandardwohnungen
der Kategorie D). Als Grundlage für die Errechnung des zukünftigen Flächenverbrauchs je
Wohneinheit liegt die Verteilung der Siedlungsformen Einfamilienhaus, Reihenhaus und
Geschoßwohnbau aus den Baubewilligungen von 01.01.1996 bis 01.01.2006 (vgl. Tabelle
12) vor14. Im Durchschnitt wurden in diesem Zeitraum jährlich für ca. 17 Wohneinheiten
Baubewilligungen erteilt, die sich zu 80,5% auf Ein- oder Zweifamilienhäuser, zu 2,4%
auf
Mehrfamilienhäuser
bis 2,5 Geschoße verteilen
und zu
17,2% auf
Geschoßwohnbauten ab 3 Geschoßen verteilen. Für die Zukunft wird eine etwas
flächensparendere Verteilung herangezogen: 65% Einfamilienhaus, 5% Reihenhaus, 10%
Wohnbau bis 2,5 Geschoße und 20 Prozent Geschoßwohnbau ab 3 Geschoßen. Daraus
ergibt sich bei Herannahme von Standardwerten des Flächenbedarfes je Wohneinheit15
der zukünftige Baulandbedarf.
14
Auskunft der Marktgemeinde vom 14.02.2007.
Einfamilienhaus: 1050 m², Reihenhaus: 800 m², Wohnbau bis 2,5 Geschoße: 300 m² und Wohnbau ab 3
Geschoße: 150 m² je Wohneinheit.
15
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Bei 259 zusätzlichen Wohneinheiten und einem durchschnittlichen Baulandbedarf je
Einheit von 780 m² kann ein zukünftiger Baulandbedarf im Wohnbauland von 20,2 ha
errechnet werden.
Tabelle 12: Erteilte Baubewilligungen in der Marktgemeinde Moosburg zwischen 1996
und 2006
Gebäudekategorie
Anzahl der Gebäude
Anzahl der
Wohneinheiten
132
136 (80,5%)
Reihenhäuser
-
- (0,0%)
Mehrfamilienhäuser bis 2,5 Geschoße
1
4 (2,4%)
Wohnbauten ab 3 Geschoße
2
29 (17,2%)
135
169
Ein- und Zweifamilienhäuser
Summe
Quelle: Marktgemeinde Moosburg, 2007.
Der Baulandbedarf im Wirtschaftsbauland ergibt sich aus dem Sockelbedarf von 4,5 ha
(Sockelbedarf von einem ha je 1.000 Einwohner laut Berechnungsmodell für den
Baulandbedarf des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 20 –
Gemeindeplanung). Insgesamt beträgt der Baulandbedarf für Wirtschaftsbauland somit
4,5 ha.
Nachdem die Marktgemeinde Moosburg einerseits selbst eine gewisse touristische
Prägung aufweist, andererseits umliegend zahlreiche touristische Angebote vorzufinden
sind, wird dies in der Baulandbedarfsberechnung berücksichtigt: Es wird ein Bedarf von
1,3 Hektar für etwaige touristische Betriebsansiedlungen (Hotelbetrieb, Hüttendorf,
Campingplatz, etc.) reserviert.
Für die Errichtung von Freizeitwohnsitzen sind in der Marktgemeinde Moosburg 0,5 ha für
geringfügige Arrondierungen vorgesehen.
Die Verteilung des Baulandbedarfes auf die einzelnen Widmungskategorien orientiert sich
an Erfahrungswerten, der bestehenden Siedlungsstruktur und deren abschätzbare
zukünftige Entwicklung. Im Wirtschaftsbauland wurde der Großteil auf die
Widmungskategorie Gewerbegebiet verteilt (3,0 ha). 1,0 ha entfallen auf die
Widmungskategorie Dorfgebiet. Damit ist die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf
ortsverträgliches Kleingewerbe im Dorfgebiet errichten zu können. Für die
Widmungskategorie Geschäftsgebiet sind 0,5 ha vorgesehen. Das Bauland für
Hauptwohnsitze verteilt sich zu 60 Prozent auf die Widmungskategorie Wohngebiet (12,1
ha) und zu 40% auf die Kategorie Dorfgebiet (8,1 ha). Hinter dieser Prognose stehen die
aktuelle Flächenverteilung und die Zielvorgabe gemäß der funktionalen Gliederung (siehe
Kapitel 3). Die Verteilung des Baulandbedarfes je Widmungskategorie ist aus
nachstehender Tabelle ersichtlich:
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Tabelle 13: Baulandbedarf nach Widmungskategorien in ha
Wohngebiet Dorfgebiet Geschäftsgebiet
Kurgebiet
Gewerbegebiet Gesamt
Hauptwohnsitze
12,1
8,1
-
-
-
20,2
Zweitwohnsitze
Wirtschaft
-
1,0
0,5
-
3,0
0,5
4,5
Tourismus
Gesamt
-
-
-
1,3
-
1,3
12,1
9,1
0,5
1,3
3,0
26,5
Ermittlung nach dem Berechnungsmodell des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. 20.
Raumplanungsbüro Kaufmann, Baulandbedarfsberechnung, 2007.
Abschließend erfolgt die Darstellung des Baulandüberhanges je Widmungskategorie:
Dieser ergibt sich aufgrund der Gegenüberstellung des prognostizierten Baulandbedarfes
mit der ermittelten Baulandreserve (als Bauland gewidmete aber unbebaute Flächen).
Im Wohnbauland beträgt der Baulandüberhang insgesamt 47,0 ha, was einer Reserve
von ca. 30 Jahren entspricht. Praktisch ist jedoch ein Großteil der Reserven für den Markt
nicht verfügbar. Als Erfahrungswert kann die Annahme getroffen werden, dass aus der
gesamten Reserve (einschließlich der als Aufschließungsgebiet festgelegten Flächen) pro
Dekade ca. 15% verwertet werden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 13 ha. Somit
ergibt sich ein Neubedarf an Wohnbauland von ca. 9 ha je Dekade.
Im Wirtschaftsbauland ist theoretisch eine Unterversorgung gegeben. Insgesamt steht
einer Reserve von 1,2 ha ein zukünftiger Bedarf von 3,0 ha gegenüber. Die
„Unterversorgung“ an Bauland beträgt -1,8 ha, bzw. reicht das Bauland theoretisch nur
für 4 Jahre.
Tabelle 14: Baulandüberhang nach Widmungskategorien in ha
Baulandreserve
Baulandbedarf
Baulandüberhang
Baulandreserve für
Jahre
BL-Wohngebiet
29,1
12,1
17,0
24,0
BL-Dorfgebiet
36,0
26,9
-0,1
39,6
8,0
BL-Geschäftsgebiet
0,4
9,1
0,5
BL-Kurgebiet
4,5
1,3
3,2
34,6
Sonderwidmungen
0,5
0,5
0,0
10
(FZW, Apartmenthaus)
-
-
-
-
70,5
-
23,5
-
47,0
-
30,0
-
BL-Gewerbegebiet
1,2
3,0
-1,8
4,0
BL-Industriegebiet
-
BL-Sondergebiet
-
-
-
-
Vorbehaltsflächen
Wohnbauland gesamt
BL-Gemischtes Baugebiet
Wirtschaftsbauland gesamt
Bauland gesamt
1,2
3,0
-1,8
4,0
71,7
26,5
45,2
27,1
Quelle: Flächenwidmungsplan 2000 der Marktgemeinde Moosburg; Stand Jänner 2007;
Berechnung: Raumplanungsbüro Kaufmann, 2007.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 42 |
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1.7. Verkehr und technische Infrastruktur
1.7.1. Straßen- und Wegenetz, Straßenverkehr
Die Marktgemeinde Moosburg ist im hochrangigen Verkehrsnetz gut erschlossen: Durch
die Gemeinde verläuft die B95 Turracher Straße und schließt dabei wesentliche zentrale
Bereiche auf. Weiters ergänzen die Landesstraßen L74 Tuderschitzer Straße und die L73
Mitterteich Straße das überörtliche Erschließungsnetz. Die nördlichen Gemeindeteile
werden durch die L70 Klein St. Veiter Straße aufgeschlossen.
Das überörtliche Straßennetz wird durch das örtliche Wegenetz bestehend aus den
Gemeindestraßen, Ortschaftswegen und Verbindungswegen (im Sinne des Kärntner
Straßengesetzes 1991 §3) ergänzt.
Die Verkehrsmenge betrug für die B95 Turracher Straße im Jahr 2000 ca. 8.000 Kfz pro
Tag im JDTV16 mit einem Güterverkehrsanteil von ca. 4 %. Für das Jahr 2006 kann der
JDTV für die B95 auf ca. 10.500 Kfz, bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 9%
eingeschätzt werden (westlich von Knasweg). Östlich von Moosburg verringert sich die
Verkehrsmenge im JDTV auf ca. 8.500 Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca.
8%. Der JDTV beträgt für die Tuderschitzer Straße L74 für das Jahr 2005 ca. 4.000
Kfz/24h und für die L73 Mitterteich Straße ca. 2.600 Kfz/24h (JDTV)17. Eine weitere
Zunahme des Verkehrs ist für die Zukunft zu prognostizieren.
1.7.2. Öffentlicher Verkehr
Im Öffentlichen Verkehr (ÖV) besteht keine Bahnanbindung, jedoch führen die Buslinien
5230 (Klagenfurt – Feldkirchen in Kärnten), 5232 (Klagenfurt – Feldkirchen über
Krumpendorf) und 8579 (Pörtschach – Moosburg) durch die Gemeinde und bieten eine
direkte Verbindung nach Klagenfurt, Feldkirchen in Kärnten, Pörtschach und Krumpendorf
am Wörthersee.
1.7.3. Radwege und Fußgängerverkehr
Durch die Gemeinde führt als überregionaler Radweg der R2 Ossiacher See Weg. Die
Streckenführung verläuft entlang der B95 Turracher Straße und ist von Klagenfurt bis
zum Ort Moosburg bereits fertig gestellt. Der weitere Verlauf – die Strecke Moosburg
Feldkirchen in Kärnten – ist in Planung. In der Gemeinde selbst besteht derzeit kein
geschlossenes Radwegenetz, aufgrund der geringen Verkehrsmengen können die
Gemeindestraßen und Verbindungswege jedoch jederzeit als Radwege benützt werden.
1.7.4. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Die Wasserversorgung ist in der Marktgemeinde Moosburg über die Gemeindewasserversorgungsanlage (Gemeindewasserversorgungsanlage Moosburg-Tigring, mehrere
Brunnen, va. Endischbrunnen und Olivabrunnen), über Wassergenossenschaften
(Wassergenossenschaft Obergöriach, Knasweg und Arlsdorf-Faning) und über
Einzelwasserversorgungsanlagen sichergestellt. Der Großteil der Bevölkerung 72%
bezieht ihr Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage.
16
17
Händische Straßenverkehrszählung, 2000, Statistik Austria.
Auskunft Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 am 25.04.2007.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 43 |
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Teilweise bestehen allerdings Probleme in einer ausreichenden Trinkwasserversorgung,
insbesondere in den Bereichen Faning-Arlsdorf-Nußberg, Hohenfeld-Kolle, ProsintschachKreggab und Knasweg.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt weitestgehend durch den öffentlichen Kanal. Die letzten
beiden Bauabschnitte (Abschnitte 10 und 11) werden bis November 2008 fertig gestellt
und damit wird ein Entsorgungsgrad von 80% erreicht (entspricht 100% gemäß dem
Abwasserrahmenkonzept). Die Abwässer werden über einen Transportkanal zur
Kläranlage Klagenfurt geleitet und dort geklärt. Die Karten der Entsorgungsbereiche
sowie der Versorgungsbereiche durch Trinkwasser lagen als Grundlage für das ÖEK vor
und wurden bei der Siedlungsabgrenzung berücksichtigt.
1.7.5. Abfallentsorgung
Die Müllentsorgung erfolgt für den Hausmüll über ein beauftragtes privates Unternehmen
und wird durch das Werkstoffsammelzentrum organisiert. Weiters wird die
Kunststoffentsorgung („Gelbe Säcke“) sowie teilweise die Altpapierentsorgung durch eine
eigene Sammlung im Haushalt und eine periodische Abholung durchgeführt. Für die
Altpapier- und Glasentsorgung stehen Sammelstellen zur Verfügung. Darüber hinaus
steht das Werkstoffsammelzentrum für Sperrmüll, Problemstoffe, etc. zur Verfügung.
1.7.6. Energieversorgung
Die Gemeinde liegt hinsichtlich der Stromversorgung im Versorgungsbereich der KELAG.
Im westlichen und nördlichen Gemeindegebiet verlaufen zwei 110 kV Leitungen (KELAG,
ÖBB), die örtliche Versorgung wird über 20 kV Leitungen sichergestellt. In der
Marktgemeinde Moosburg besteht kein Kraftwerk.
Die Wärmeversorgung erfolgt durch Einzelanlagen (Öl, Gas, Biomasse, etc.). Allerdings
ist die Errichtung eines Biomasseheizwerkes im Bereich der Gewerbezone und der Aufbau
eines Fernwärmenetzes für den Ortsbereich von Moosburg geplant.
1.8. Versorgungsstruktur in der Gemeinde
1.8.1. Verwaltungs- und sonstige öffentliche Einrichtungen
In der Gemeinde bestehen folgende öffentliche Einrichtungen:
das Marktgemeindeamt in Moosburg,
mehrere Feuerwehren,
die Pfarrkirche und das Pfarramt in Moosburg,
die Pfarrkirche und das Pfarrhaus in Tigring,
mehrere Filialkirchen,
das evangelische Gemeindehaus,
der Friedhof Moosburg samt Aufbahrungshalle,
die Polizeiinspektion Moosburg,
das Postamt in Moosburg,
das Werkstoffsammelzentrum Moosburg-Pörtschach-Techelsberg in Moosburg und
das Karolinger Museum in Moosburg.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 44 |
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Die Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen kann als gut eingestuft werden. Die
Versorgung mit Diensten des gehobenen und des Ausnahmebedarfs liegt im
Versorgungsbereich der Landeshauptstadt Klagenfurt (auch Sitz der BH Klagenfurt-Land).
1.8.2. Bildungseinrichtungen
An Bildungseinrichtungen bestehen:
Volksschule Moosburg,
Volksschule Tigring,
Hauptschule Moosburg,
Ortsmusikschule Moosburg.
1.8.3. Grundversorgung mit Gütern und Diensten
Die Grundversorgung an Gütern und Diensten wird durch folgende Einrichtungen
sichergestellt:
zwei Lebensmittelgeschäfte in Moosburg,
eine Trafik in Moosburg,
zwei Banken in Moosburg,
ein Drogeriegeschäft in Moosburg,
eine Versicherung in Moosburg,
einen Friseur in Moosburg,
ein Elektrogeschäft in Moosburg,
ein Blumengeschäft in Moosburg,
ein Schuhgeschäft in Moosburg,
drei Bäckereien bzw. Konditoreien,
mehrere Cafés, Gasthäuser und Restaurants,
zwei Installateure in Moosburg,
ein Sonnenstudio,
eine Tankstelle in Moosburg,
einen Tapezierer in Moosburg,
eine Spenglerei,
eine Gärtnerei,
mehrere Tischlereibetriebe,
mehrere Kfz-Mechaniker bzw. Kfz und Kfz-Zubehör Händler.
1.8.4. Gesundheitswesen, Kinderbetreuung und Altenpflege
In der Planungsgemeinde stehen zwei praktische Ärzte und zwei Zahnärzte für die
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Das gesamte ärztliche
Betreuungsangebot (Facharztangebot) und auch das nächstgelegene Krankenhaus
befinden sich in Klagenfurt bzw. in Feldkirchen in Kärnten.
Im neuen Gemeindezentrum Schallar, welches derzeit errichtet wird, wird zukünftig eine
Apotheke untergebracht sein (Eröffnung am 1. 12. 2007).
Für die Kinderbetreuung steht der Pfarrkindergarten mit drei Gruppen zur Verfügung.
Zusätzlich wird eine Nachmittagsbetreuung in der Volksschule angeboten (Hort).
Im Bereich der Altenbetreuung sind das Bezirksaltenwohnheim in Tigring und das
Paracelsusheim in Moosburg in der Marktgemeinde angesiedelt.
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Weiters bestehen in der Gemeinde ein Zentrum für psychosoziale Rehabilitation, ein
Mädchenwohnheim, das SOS Kinderdorf, ein Masseur und eine Physiotherapie.
1.8.5. Sport- und Freizeiteinrichtungen
Das Angebot an Sport- und Freizeiteinrichtungen umfasst das Kaiser Arnulf Sportzentrum
(ein Kunstrasenfußballplatz, ein Naturrasenfußballplatz, ein Kleinfeldfußballplatz, zwei
Beachvolleyballplätze, eine Leichtathletikanlage mit integriertem Feuerwehrbewerbsplatz
sowie ein Trendsportplatz), die 18-Loch Golfanlage Moosburg-Pörtschach sowie die
Sommerrodelbahn in Moosburg. Das Angebot wird durch Wanderwege sowie durch eine
Vielzahl an Möglichkeiten für Radfahrer ergänzt. In der Marktgemeinde Moosburg steht
eine Laufinfrastruktur mit 14 markierten Laufparcours, einer Halbmarathonstrecke und
einer 400 m Sprintstrecke zur Verfügung. In der Gemeinde existieren 13 Sportvereine.
Hinsichtlich des touristischen Angebotes sind neben den zahlreichen Pensionen,
Privatvermietern, Buschenschenken und Anbietern von Urlaub am Bauernhof die 3
Campingplätze (davon ein FKK Campingplatz) zu erwähnen.
1.8.6. Kulturelle Aktivitäten
Die Gemeinde verfügt über ein reichhaltiges Vereinsleben und in der Gemeinde sind
insgesamt 26 Vereine (Chöre, Singgemeinschaften, Trachtengruppen, Jagdgesellschaft,
Laienspielgruppe, etc.) aktiv.
1.9. Wirtschaftskraft der Gemeinde
In der Marktgemeinde Moosburg stehen im ordentlichen Haushalt Einnahmen von
5.634.000 Euro Ausgaben von 5.079.000 Jahr 2004 gegenüber. Im außerordentlichen
Haushalt der Gemeinde wurden im Jahr 2004 Einnahmen von 1.156.000 Euro erzielt und
Ausgaben von 1.492.000 € getätigt. Die Gemeinde bilanziert damit sowohl im
ordentlichen wie auch im außerordentlichen Haushalt im Jahr 2004 positiv (insgesamt
891.000 Euro). Diese Zahlen bedeuten Einnahmen von 1.522 € pro Gemeindebürger bei
Ausgaben von 1.473 € je Kopf (Durchschnitt Land Kärnten: Einnahmen 2.108 €,
Ausgaben 2.104 € pro Kopf).
Die Steuereinnahmen setzten sich 2004 aus den Ertragsanteilen vom Bund (2.311.000 €)
der Kommunalsteuer (192.000 €), der Grundsteuer B (197.000 €) und sonstigen
Abgaben (398.000 €) zusammen. Insgesamt erzielt die Gemeinde im Jahr 2004
3.098.000 Euro aus Steuern und Abgaben. Die Steuereinnahmen pro Kopf belaufen sich
auf 694 Euro. Im Vergleich dazu erzielen die Gemeinden im Landesdurchschnitt 990 €
pro Kopf.
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1.10. Zusammenfassung Strukturanalyse:
Stärken-Schwächen-Analyse
Die folgende Stärken-Schwächen-Analyse (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken) soll
einen zusammenfassenden Überblick über die aktuelle soziale, wirtschaftliche und
ökologische IST-Situation der Marktgemeinde Moosburg geben:
STÄRKEN
Lage im Raum,
Funktionen der
Gemeinde
CHANCEN
-
Standortgunst durch die Lage
im Kärntner Zentralraum und
als Stadtumlandgemeinde der
Landeshauptstadt Klagenfurt.
-
Positive Wanderbilanz (+8,4
Prozent in der Bevölkerungsentwicklung von 1991-2001).
-
Kleinzentrum in der
zentralräumlichen Gliederung
des Landes. Gute Ausstattung
an grundlegenden zentralen
Diensten und Gütern.
-
Gute Versorgung durch Güter
und Dienste des längerfristigen
und des Ausnahmebedarfes
durch die nah gelegenen
Städte Klagenfurt und
Feldkirchen in Kärnten.
-
Mäßige Tourismusfunktion
aufgrund des Naturraumes, der
Nähe zum Wörther See und der
18-Loch Golfanlage.
-
Naherholungsfunktion für die
Bevölkerung aus dem Raum
Klagenfurt.
-
Die Gemeinde kann als
Wohnstandort weiter an
Attraktivität zunehmen.
-
Der Bevölkerungszuwachs
garantiert die Versorgung
durch Güter und Dienste und
kann zu einer weiteren
Verbesserung führen.
-
Zunahme der Tourismus- und
Naherholungsfunktion.
SCHWÄCHEN
-
RISIKEN
Aufgrund des attraktiven
Versorgungsangebotes ziehen
die Landeshauptstadt
Klagenfurt und die Stadt
Feldkirchen ein hohes Maß an
Kaufkraftpotential ab.
-
Die Gemeinde verfügt nur über
eine grundlegende Ausstattung
an Diensten und Gütern.
-
Funktionale Abhängigkeit von
der Stadt Klagenfurt.
-
Weiterer Kaufkraftabfluss führt
zu einem Verlust an
Geschäften und Betrieben.
-
Zunehmende funktionale
Abhängigkeit.
-
Entwicklung zur reinen
Wohngemeinde.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 47 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
STÄRKEN
Natur und Umwelt,
Landschaftsbild
-
-
CHANCEN
Die Gemeinde weist eine
weitgehend intakte Kultur- und
Naturlandschaft auf, wobei
insbesondere die zahlreichen
Gewässer und Feuchtgebiete
als naturräumlich wertvolle
Landschaftsteile anzusehen
sind.
Weiters erhalten die
Flurgehölze und die
Uferbegleitvegetation der
Fließgewässer sowohl
ökologisch wie auch visuell im
Bezug zum Landschaftsbild
eine besondere Wertigkeit und
damit Schutzbedürftigkeit.
-
Zahlreiche Streuobstwiesen
und strukturreiche extensiv
genutzte Kulturlandflächen.
-
Der Großteil der Fläche ist
Dauersiedlungsraum und
aufgrund des Hügellandes
günstig zu besiedeln bzw. zu
kultivieren.
-
Günstig zu bewirtschaftende
landwirtschaftliche Flächen.
-
Keine wesentlichen
Naturgefahren vorhanden.
-
In der Marktgemeinde sind
zwei Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen.
-
Vermarktung als Gemeinde mit
hoher Lebensqualität (z.B.
Motiv für Wohnsitzwahl,
Positionierung im Tourismus).
-
Verstärkte Nutzung des (Nah-)
Erholungsangebotes für die
Bevölkerung und für Gäste.
-
Rohstoffpotential Holz.
-
Verknüpfung von
Landwirtschaft und Tourismus
(auch Naherholung).
-
Direktvermarktungspotential
im Kärntner Zentralraum.
SCHWÄCHEN
-
-
RISIKEN
Flächenverbrauch durch
Zersiedelung und vornehmlich
Einfamilienhausbebauung (ca.
80% der neu entstehenden
Wohneinheiten). Zahlreiche
Siedlungsansätze und
Einzelgebäude liegen verteilt
im Landschaftsraum.
Zunehmende Verkehrsbelastung auf der B95
Turracher Straße.
-
Weitere Zunahme des Verkehrs
auf der B95 mit den
verbundenen negativen
Auswirkungen auf Natur und
Bevölkerung.
-
Weitere Beeinträchtigung des
Natur- und Landschaftsraumes durch die Siedlungsentwicklung.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 48 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
STÄRKEN
Bevölkerungsentwicklung und –
struktur
CHANCEN
-
Positive Wohnbevölkerung von
1991 bis 2001.
-
Positive Wanderbilanz
(Zuwanderung).
-
Kontinuierliche positive
Bevölkerungsentwicklung in
den nächsten Jahren.
-
Langfristige Bindung der
Bevölkerung an die Gemeinde.
SCHWÄCHEN
RISIKEN
-
Negative Geburtenbilanz (1991
bis 2001).
-
Im Vergleich zum Landes- bzw.
Bezirksdurchschnitt ein etwas
geringer Anteil an hoch
qualifizierten Personen
(Akademikerquote).
STÄRKEN
Wirtschaftsstruktur
CHANCEN
-
Gesundheits- und Sozialwesen.
-
Gute Ausstattung mit
ortsüblichen
Gewerbebetrieben.
-
Positionierung im Bereich
Gesundheits- und Sozialwesen
(Zukunftsbranche angesehen
wird)
-
Betriebsansiedlungen in der
neuen Gewerbezone.
-
Stärkere Partizipation am
touristischen Angebot der
Region.
SCHWÄCHEN
-
RISIKEN
Geringe Zahl an Arbeitsplätzen
in der Gemeinde:
ausgesprochen niedrige
Arbeitsplatzquote –
Arbeitsplätze je Einwohner und
ein Nettodefizit an
Arbeitsplätzen – Verhältnis von
Arbeitsplätzen in der Gemeinde
und der erwerbstätigen Wohnbevölkerung. Daher hohe
Auspendelquote.
-
Hohe Agrarerwerbsquote.
-
Verhältnismäßig schwache
Ausprägung des Handels in der
Gemeinde.
-
Weiterer Verlust an
Beschäftigten in der Land- und
Forstwirtschaft.
-
Verlust an Betrieben und
Arbeitsplätzen, insbesondere in
den Bereichen Handel,
Beherbergungswesen,
Sachgütererzeugung.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 49 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
STÄRKEN
Siedlungsstruktur,
funktionale
Gliederung und
Flächennutzung
CHANCEN
-
Gut ausgestatteter
Gemeindehauptort Moosburg.
-
Keine wesentlichen
Nutzungskonflikte durch eine
ungeplante Verzahnung von
konkurrierenden Nutzungen
(z.B. Gewerbe und Wohnen).
-
Mehrere Einzelgebäude mit
einem hohen baukulturellen
Wert.
-
Es kann grundsätzlich
hinsichtlich der
Siedlungsstruktur eine
behutsame organische
Weiterentwicklung der
bestehenden Strukturen
umgesetzt werden.
-
Durchführung von weiteren
Gestaltungsmaßnahmen, die
das Ortsbild aufwerten.
SCHWÄCHEN
RISIKEN
-
Disperse Siedlungsstruktur
(Flächenverbrauch,
Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes, hohe
Erschließungskosten).
-
Mangelnde architektonische
Qualität bei neu entstehenden
Einfamilienwohnhäusern
(Trend zum billigen Bauen,
Fertigteilhäuser, etc.).
-
Zahlreiche Siedlungsansätze
und Einzelbauten im
Landschaftsraum
(Fehlentwicklungen).
-
-
Vornehmlich Einfamilienhausbebauung (ca. 80% aller
neu entstehender
Wohneinheiten). Daher auch
hohe Baulandfläche je
Wohneinheit (1.105 m²).
Mangelnde Gestaltungsqualität
bei neuen Wohnsiedlungsteilen (Monotonie,
Geradlinigkeit, keine
Gestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Flächen,
fehlende Gestaltungselemente
oder Durchmischung von
Elemente in unterschiedlichster
Form, Farbgestaltung, etc.).
-
Relativ hohe Baulandreserve
insbesondere im Wohnbauland.
-
Im Ortsbild störend treten vor
allem einige neuere
Wohnbauten in Erscheinung
(z.B. mangelnde
architektonische Qualität,
Farbgestaltung) und
monostrukturierte
Einfamilienwohnhausgebiete
ohne Zentralität und
Gestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Flächen.
Übermäßige Steinschlichtungen
und großflächige ungegliederte
Asphaltflächen beeinträchtigen
zusätzlich das Ortsbild.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 50 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
STÄRKEN
Verkehr und
technische
Infrastruktur
CHANCEN
-
Die Marktgemeinde ist im
hochrangigen Verkehrsnetz im
MIV gut erschlossen: B95, L73,
L74, L70.
-
Durch die Gemeinde verlaufen
mehrere Buslinien uns stellen
eine direkte Verbindung nach
Klagenfurt, Feldkirchen in
Kärnten und Krumpendorf am
Wörther See.
-
Durch die Gemeinde führt als
überregionaler Radweg der
Ossiacher See Weg R2.
-
Mit der Fertigstellung der
letzten Bauabschnitte des
öffentlichen Kanals bis
November 2008 wird ein
Entsorgungsgrad von 80%
erreicht (100% gemäß dem
Abwasserrahmenkonzept).
-
SCHWÄCHEN
RISIKEN
-
Keine Bahnanbindung.
-
Geringe Taktfrequenz der
Buslinien.
-
Teilweise bestehen Probleme in
einer ausreichenden
Trinkwasserversorgung.
-
Weitere Zunahme des
Verkehrsaufkommens auf der
B95 und die damit bedingten
Folgen (Unfallzahlen, Lärmund Schadstoffausstoß).
-
Angebotsreduktion im
öffentlichen Verkehr.
STÄRKEN
Versorgungsstruktur
in der Gemeinde
-
-
Angebotsverbesserung im
öffentlichen Verkehr zur
Reduktion des motorisierten
Individualverkehrs.
CHANCEN
Gesundheitswesen,
Sozialeinrichtungen (zwei
praktische Ärzte, zwei
Zahnärzte, Apotheke in
Planung, 2 Altenheime, SOS
Kinderdorf, etc.)
Gute grundlegende
Ausstattung mit zentralen
Diensten und Gütern (im
öffentlichen Bereich, Bildungseinrichtungen, Handel und
Gewerbe).
-
Prognostizierte
Bevölkerungszunahme bewirkt
eine weitere Verbesserung in
der Versorgungsstruktur.
-
Die dörfliche Gemeinschaft
kann auch weiterhin ein
ausgeprägtes Vereinsleben
aufrechterhalten.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 51 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Strukturanalyse |
Versorgungsstruktur
in der Gemeinde
-
Gutes Angebot an Sport- und
Freizeiteinrichtungen (Kaiser
Arnulf Sportzentrum, 18-Loch
Goflanlage, Sommerrodelbahn,
Wanderwege, Möglichkeiten für
Radfahrer).
-
Reichhaltiges Vereinsleben
(26 Vereine).
SCHWÄCHEN
RISIKEN
-
Aufgrund des Kaufkraftabflusses Reduktion im
Versorgungsangebot.
-
Reduktion des Angebotes an
öffentlichen Einrichtungen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 52 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2. Allgemeine Ziele und Maßnahmen
Die allgemeinen Ziele und Maßnahmen stellen den ersten Teil der Zielvorgaben des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der
Gemeinde für einen Planungshorizont der nächsten 10 Jahre dar. Die allgemeinen Ziele
werden durch das Siedlungsleitbild für die einzelnen Ortschaften räumlich konkretisiert
und ergänzt. Die folgenden allgemeinen Zielbestimmungen gliedern sich in:
- Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen
- Natur und Umwelt, Landschaftsbild
- Bevölkerungsentwicklung und -struktur
- Wirtschaftsstruktur
- Siedlungsstruktur, funktionale Gliederung und Flächennutzung
- Verkehr und technische Infrastruktur
- Versorgungsstruktur in der Gemeinde
Die erarbeiteten Zielfestlegungen enthalten Vorschläge,
- die von der Gemeinde als Behörde in ihrem eigenen Wirkungsbereich erreicht werden
können,
- die von der Gemeinde im Rahmen der möglichen privatwirtschaftlichen Tätigkeit
umgesetzt werden können,
- die durch die Kraft einzelner Bevölkerungsgruppen und privater Personen getragen
werden und
- deren Verwirklichung in die Kompetenz anderer Entscheidungsträger fällt. In diesen
Fällen sollen von Seiten der Gemeinde Initiativen gesetzt werden.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 53 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.1. Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen
Bestand/Probleme:
Es besteht eine ausgesprochene Standortgunst durch die Lage im Kärntner Zentralraum
und durch die Lage als Stadtumlandgemeinde der Landeshauptstadt Klagenfurt. Dies gilt
insbesondere für die Wohnfunktion der Gemeinde (positive Wanderbilanz). Es kann eine
gute Versorgung mit Gütern des längerfristigen Bedarfes und des Ausnahmebedarfes
aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Klagenfurt festgestellt werden.
Aufgrund des attraktiven Versorgungsangebotes zieht die Landeshauptstadt Klagenfurt
jedoch ein hohes Maß an Kaufkraftpotential ab. Der Kaufkraftabfluss entsteht durch die
hohe Auspendlerquote, die Schülerpendler und auch durch notwendige Arzt- und
Behördenwege.
Die Gemeinde selbst verfügt über eine gute grundlegende Ausstattung an zentralen
Diensten und Gütern.
Der Gemeinde kann eine mäßige Tourismusfunktion aufgrund des Naturraumes, der Nähe
zum Wörther See und aufgrund der 18-Loch Golfanlage zugesprochen werden. Es besteht
drüber hinaus eine ausgesprochene Naherholungsfunktion.
Ziele
Maßnahmen
Weitere Positionierung und
Vermarktung der Gemeinde
-
Stärkung der örtlichen bzw. regionalen Identität durch
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung („Wir-Gefühl“).
Vermarktung als Wohngemeinde mit hoher
Umweltqualität.
Weitere Förderung des
Wohnstandortes Moosburg
-
Aufwertung „weicher“ Standortfaktoren in der
Gemeinde (Freizeit, Kultur, Bildungsangebot,
Vereinsaktivitäten, Vermarktung18).
-
Aktive Wohnbaupolitik (geförderter Wohnbau,
Flächensicherung, Baulandmodelle, Einsatz von
privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung der
Verfügbarkeit der Wohnbaulandflächen).
-
Maßnahmen siehe Ziel „aktive Wirtschaftspolitik“.
Erlangen eines ausgewogenen
Verhältnisses zwischen
Arbeitsplätzen und
berufstätiger Wohnbevölkerung
18
Im Sinne der verstärkten Vermarktung und Positionierung der Gemeinde als attraktiver Wohnstandort.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 54 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
-
Ansiedlung eines touristischen Leitbetriebes in der
Gemeinde.
-
Verbesserung der touristischen Kooperation in der
Region (z.B. gemeinsame Angebotserstellung).
-
Förderung von „Zulieferbetrieben“ für das
Tourismusangebot der Region.
-
Entwicklung von Maßnahmen für eine verbesserte
Vernetzung von Tourismus und Landwirtschaft.
Aktive Wirtschaftspolitik von
Seiten der Gemeinde19
-
Maßnahmen in den Bereichen:
Erhöhung des regionalen
Organisationsgrades
-
Intensive Zusammenarbeit der unterschiedlichen
regionalen Akteure (Gemeinden, Unternehmen,
öffentliche Akteure, NGOs, etc.).
Sicherung und Ausbau der
Basis-Versorgung
-
Unterstützung bestehender Betriebe und von neuen
Betrieben bei allfälliger Ansiedlung durch die Gemeinde
(z.B. durch Initiativen im Bereich Marketing,
Flächensicherung bei Umzugswünschen, etc.).
-
Erhaltung der öffentlichen Einrichtung in der Gemeinde.
-
Initiativen, Impulse, Planung und Durchführung von
sinnhaften Projekten im Bereich der
Regionalentwicklung. Lobbying für Fördermaßnahmen
bei kommunalen und privaten Projekten.
-
Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen
bei der Förderabwicklung.
Stärkere Partizipation am
touristischen Angebot der
Region
Inanspruchnahme von
Förderungen von Seiten des
Landes, Bundes und der EU
19
- Gewerbeflächenpolitik
(Sicherung ausreichender Flächenpotentiale für
betriebliche Nutzungen und Freihaltung notwendiger
Immissionsschutzflächen).
- Infrastrukturpolitik
(gezielte Weiterentwicklung der bestehenden
Infrastruktur).
- Initiierung und Förderung von
Standortgemeinschaften
(z.B. Errichtung gemeinsam genutzter Immobilien
bzw. sonstiger baulicher Anlagen).
- Finanzhilfen und Tarifpolitik
(z.B. Information und Kontaktvermittlung zu
Förderungsmaßnahmen von Seiten des Landes oder
des Bundes).
- Werbung und Standortmarketing
(Vermarktung des Standortes).
- Beratung und Dienstleistung
(Hilfestellung bei Unternehmensgründung,
Ansiedlung, Information über Fördermaßnahmen,
etc.).
Vgl. ICKS, A. und M. RICHTER, 1999, S.11.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 55 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.2. Natur und Umwelt, Landschaftsbild
Bestand/Probleme:
Die Gemeinde weist eine weitgehend intakte Kultur- und Naturlandschaft auf, wobei
insbesondere die zahlreichen Gewässer und Feuchtgebiete als naturräumlich wertvolle
Landschaftsteile anzusehen sind. Weiters erhalten die Flurgehölze und die
Uferbegleitvegetation der Fließgewässer sowohl ökologisch wie auch visuell im Bezug
zum Landschaftsbild eine besondere Wertigkeit und damit Schutzbedürftigkeit. Zahlreiche
Streuobstwiesen und strukturreiche extensiv genutzte Kulturlandflächen ergänzen die
ökologisch sensiblen Bereiche.
Im Gemeindegebiet bestehen zwei Landschaftsschutzgebiete.
Der Großteil der Gemeindefläche ist Dauersiedlungsraum und günstig zu bewirtschaften.
Es bestehen im Wesentlichen keine Naturgefahren.
In der Gemeinde ist ein hoher Flächenverbrauch aufgrund der vornehmlichen
Einfamilienhausbebauung festzustellen. Zahlreiche Siedlungsansätze und Einzelgebäude
liegen verteilt im Raum und führen zu einer maßgeblichen Zersiedelung des
Landschaftsraumes.
Ziele
Schutz der freien Landschaft
Besonderer Schutz für
ökologisch sensible Bereiche
Erhaltung und Schaffung
wesentlicher Biotopverbindungen
Maßnahmen
-
Schaffung klarer Siedlungsgrenzen.
-
Umsetzung der im Örtlichen Entwicklungskonzept
planlich festgelegten Siedlungsgrenzen und
Freihaltebereiche in der Flächenwidmungsplanung.
-
Keine Baulandausweisungen (bauliche Entwicklung) im
freien Landschaftsraum20.
-
Keine Beeinträchtigung der beiden
Landschaftsschutzgebiete durch Gebäude oder sonstige
bauliche Anlagen (einschließlich Infrastrukturvorhaben).
-
Keine Baulandausweisung (bauliche Entwicklung) und
Errichtung von Infrastruktur in ökologisch sensiblen
Gebieten, oder in abwechslungsreichen und an
Formenvielfalt gekennzeichneten naturnahen
Landschaftssystemen mit besonderer Schutzbedürftigkeit hinsichtlich des Landschaftsbildes.
20
Gilt für Bauführungen, deren Verwirklichung an Standorten innerhalb des Siedlungsraumes grundsätzlich möglich ist
(Alternativstandorte). Die Errichtung von notwendigen und unvermeidbaren Gebäuden oder baulichen Anlagen für die
Land- und Forstwirtschaft ist hiervon ausgenommen. Geringfügige Erweiterungen bestehender Objekte (Zubau oder
maßstäbliche bauliche Ergänzungen) sind als Arrondierungen möglich. Die Integration in den Naturraum und das
Landschaftsbild ist insbesondere durch die Situierung der Baulichkeiten und die Baumassenaufteilung sowie die formale
Ausprägung (gestalterische Qualität) sicherzustellen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 56 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ziele
Maßnahmen
-
Schutz des Landschaftsbildes
vor visueller Überbelastung
Landschaftsschonender
Ausbau von notwendigen
infrastrukturellen Anlagen
Sicherstellung der künftigen
Bewirtschaftung für die
Erhaltung der Kulturlandschaft
(Lenkungsmaßnahmen)
Schutz der Fließgewässer und deren
Uferbegleitvegetation.
Schutz der Feuchtbereiche und Moore.
Schutz der Trockenstandorte und Felsgebiete.
Schutz von Gebieten mit seltenen Tier- und
Pflanzenarten.
Schutz der Alpinregion.
-
Keine Baulandwidmungen in der freien Landschaft (vgl.
Ziel „Schutz der freien Landschaft“).
-
Erhaltung des Wechselspieles zwischen Bebauung und
freier Landschaft. Konzentration in der
Siedlungsentwicklung, Ausbildung von klaren
Ortsrändern.
-
Klare räumliche Trennung der einzelnen Ortschaften
durch strukturierende Grün- und Freiräume.
-
Freihaltung von zusammenhängenden Grünräumen und
von Grünverbindungen.
-
Erhaltung von landschaftsgestaltenden Elementen wie
Streuobstwiesen, Flurgehölze, Uferbegleitvegetation,
markanter Einzelgehölze und Gehölzgruppen, etc.
-
Sichtschutzpflanzungen vor im Landschaftsbild als
belastend wirkenden baulichen Anlagen und z.B. Anlagen
des Verkehrs zur Reduktion der Eingriffs-intensität.
-
Berücksichtigung von ökologisch sensiblen Gebieten bei
der Anlage von zukünftigen Straßen, Wegen, sowie
weiterer technischer Infrastruktur.
-
Bestmögliche Einbettung derselben in das Gelände.
-
Rekultivierungsmaßnahmen – ingenieurbiologische
Maßnahmen - sowie morphologische Angleichungen an
die Umgebung.
-
Finanzielle, ideelle und manuelle Unterstützung der
Landwirte und anderer betroffener Grundeigentümer bei
der Pflege der Kulturlandschaft.
-
Finanzierung/Information aus dem/über das ÖPULFörderprogramm in Zusammenarbeit mit zuständigen
Vertretern der Ämter der Landesregierungen.
-
Förderung von regionalen/lokalen Spezialitäten,
Förderung von Bioprodukten, Förderung der
Direktvermarktung (z.B. Bauernmarkt), Ab-Hof-Verkauf,
Ausschank (Jausenstationen, Buschenschenken),
Vermietung („Urlaub am Bauernhof“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 57 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ausbau von dezentralen
Energie- und
Wärmeversorgungssystemen
aus erneuerbaren
Energieträgern. Sparsamer
und effizienter Einsatz von
Energie
Reduktion der Lärmemissionen
im Bereich der B95 Turracher
Straße
Reduktion bestehender und
Vermeidung weiterer
Umweltbelastungen durch
Gewerbebetriebe und
Einrichtungen der technischen
Infrastruktur
-
Förderung und Ausbau von Biomasseanlagen zur
Versorgung einzelner Ortschaften (Fernwärmesystem)
sowie Förderung von Einzelanlagen.
-
Ausbau der Nutzung von Solarenergie zur örtlichen
Energieversorgung.
-
Hilfestellung und Förderberatung für einen Umstieg von
Anlagen mit fossilen Brennstoffen auf erneuerbare
Energieträger.
-
Reduktion der Einzelanlagen, insbesondere Ölanlagen.
-
Sanierung und Wärmedämmung bei bestehenden
Wohnhäusern, Energiesparsysteme bei Neubauten.
-
Keine Ausweisung von weiterem Wohnbauland im
unmittelbaren Immissionsbereich entlang der
Verkehrsbänder. Immissionsschutzmaßnahmen im
Ortsbereich von Moosburg.
-
Geschwindigkeitsbeschränkungen durch bauliche
Maßnahmen (z.B. Schaffung von Torsituationen durch
Fahrbahnteiler oder Bepflanzung), durch
verkehrsrechtliche Maßnahmen und durch
bewußtseinsbildende Maßnahmen.
-
Förderung des Öffentlichen Verkehrs, Förderung des
Radfahrverkehrs
-
Berücksichtigung von Emissionsaspekten bei der
Standortwahl – Einhaltung ausreichender Abstände
gegenüber Wohngebieten. Bestmögliche Abschirmung
bestehender und künftiger Betriebe und Anlagen durch
Immissionsschutzmaßnahmen (begrünte Wälle und
Wände, Eingrünung, Ausführung der Gebäude wie z.B.
Situierung, Ausrichtung von Öffnungen, etc).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 58 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.3. Bevölkerungsentwicklung und –struktur
Bestand/Probleme:
In der Marktgemeinde Moosburg liegt eine ausgesprochen positive Bevölkerungsentwicklung vor (+8,4 Prozent von 1991 bis 2001). Die Bevölkerungsentwicklung wird
durch eine positive Wanderbilanz ausgelöst, wobei die Geburtenbilanz leicht negativ
ausfällt .
Ziele
Kontinuierliche positive
Bevölkerungsentwicklung
Maßnahmen
-
Schaffung von Möglichkeiten zur günstigen
Wohnraumbeschaffung (z.B. aktive Bodenpolitik von
Seiten der Gemeinde).
-
Bindung der Wohnbevölkerung durch ein umfassendes
Angebot an Freizeitmöglichkeiten.
-
Verbesserung im Versorgungsangebot.
-
Lobbying für öffentliche Investitionen in der Gemeinde
und Region mit Image- und Arbeitsplatzeffekten.
-
Bedarfsgerechte Erhöhung der – auch ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen,
Kindergärten, Kinderhorte, etc.).
-
Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten zur
Überbrückung der Sommerpause und der Ferienzeiten.
Förderung von
Vereinsaktivitäten
-
Unterstützung gemeinschaftlicher und kultureller
Aktivitäten in finanzieller, ideeller Hinsicht und durch
die Bereitstellung entsprechender Flächen und
Räumlichkeiten.
Langfristige Bindung der
Bevölkerung und Integration
neuer Bevölkerungsteile in die
örtliche Struktur
-
Verstärkte Einbindung der Bevölkerung und
insbesondere der Kinder und Jugendlichen in die vor Ort
stattfindenden kulturellen und sportlichen Aktivitäten.
-
Organisation von Veranstaltungen wie z.B. Straßenoder Dorffeste, etc.
-
Organisation von Ortsbildpflegeaktionen und
ortschaftsweisen/straßenweisen Bürgersprechtagen.
-
Schaffung von öffentlichen Kinderspielplätzen nach
Bedarf
-
Errichtung öffentlicher Park- und Grünflächen sowie
Sport- und Freizeitanlagen mit entsprechender
Möblierung je nach Bedarf.
Bedarfsgerechte Anpassung der
Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur sowie der Grün-,
Spiel- und Sportflächen an die
wachsende Bevölkerungszahl.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 59 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.4. Wirtschaftsstruktur
Bestand/Probleme:
In der Marktgemeinde Moosburg besteht eine gute Ausstattung mit Betrieben des
ortsüblichen Gewerbes. Der Schwerpunkt in der Wirtschaftsstruktur liegt allerdings im
Gesundheits- und Sozialwesen. Weiters liegt eine hohe Agrarerwerbsquote vor.
Insgesamt ist eine ausgesprochen niedrige Arbeitsplatzquote festzustellen: 17,7%. Dies
bedeutet eine nicht adäquate Anzahl an Arbeitsplätzen im Bezug zur Wohnbevölkerung.
Der Mangel an Arbeitsplätzen spiegelt sich auch in der hohen Auspendlerquote. Auch der
Handel ist in der Gemeinde vergleichsweise schwach ausgeprägt.
Ziele
Maßnahmen
Ansiedlung von
Gewerbebetrieben in den neuen
Gewerbezonen
Vgl. Zielsetzung „Aktive Wirtschaftspolitik“ (Kapitel 2.1.
Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen).
-
Vorausschauende Sicherung weiterer – ausreichender Flächenpotentiale für betriebliche Nutzungen und
Freihaltung notwendiger Immissionsschutzflächen durch
privatwirtschaftliche Maßnahmen, gezielte
Flächenwidmung und infrastrukturelle Erschließung.
Gezielte Ansiedlung von
technologieorientierten
Unternehmen und
unternehmensnahen
Dienstleistern
Vgl. Zielsetzung „Aktive Wirtschaftspolitik“ (Kapitel 2.1.
Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen).
Schwerpunktsetzung im und
Ausbau des Gesundheits- und
Sozialwesens
-
Vgl. Zielsetzung „Aktive Wirtschaftspolitik“ (Kapitel 2.1.
Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen).
Erweiterung des Handels- und
Dienstleistungsangebotes,
einschließlich des
Gastronomieangebotes
-
Gewerbeflächenpolitik
(Sicherung ausreichender Flächenpotentiale für
geschäftlich-gewerbliche Nutzungen durch
privatwirtschaftliche Maßnahmen).
-
Initiierung und Förderung von Standortgemeinschaften
(z.B. Errichtung gemeinsam genutzter Immobilien bzw.
sonstiger baulicher Anlagen).
-
Werbung und Standortmarketing
(Vermarktung des Standortes Moosburg).
-
Beratung und Dienstleistung
(Hilfestellung bei Unternehmensgründung, Ansiedlung,
Information über Fördermaßnahmen, etc.).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 60 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Erhaltung der Land- und
Forstwirtschaft
Initiativen für interne
Wirtschaftskreisläufe
Stärkere Partizipation am
touristischen Angebot der
Region
-
Erhaltung der zusammenhängenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sicherung
hochwertiger Böden für die landwirtschaftliche Nutzung.
-
Förderung von regionalen/lokalen Spezialitäten,
Förderung von Bioprodukten, Aufbau eines regionalen
Gütesiegels.
-
Förderung der Direktvermarktung (z.B. Bauernmarkt).
-
Zusatz- und Nebeneinkommen für die örtlichen
Landwirte z.B. durch Ab-Hof-Verkauf, Ausschank
(Jausenstationen, Buschenschenken), Vermietung
(„Urlaub am Bauernhof“).
-
Ansiedlung eines touristischen Leitbetriebes in der
Gemeinde.
-
Verbesserung der touristischen Kooperation in der
Region (z.B. gemeinsame Angebotserstellung).
-
Förderung von „Zulieferbetrieben“ für das
Tourismusangebot der Region.
-
Entwicklung von Maßnahmen für eine verbesserte
Vernetzung von Tourismus und Landwirtschaft.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 61 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.5. Siedlungsstruktur,
Flächennutzung
funktionale
Gliederung
und
Bestand/Probleme:
Es besteht eine disperse Siedlungsstruktur mit zahlreichen Siedlungsansätzen und
Einzelbauten im Landschaftsraum, die einen hohen Flächenverbrauch bewirkt. Die
Baustruktur wird vornehmlich durch Einfamilienhäuser geprägt.
Derzeit sind insgesamt 269,1 ha als Baulandflächen gewidmet. Davon sind ca. 178,6 ha
tatsächlich bebaut, was einem Anteil von 66,4 Prozent entspricht. Als Aufschließungsgebiete sind insgesamt 18,8 ha festgelegt. Es besteht eine hohe Baulandreserve
insbesondere im Wohnbauland.
Der Gemeindehauptort
klassifizieren.
Moosburg
ist
als
gut
ausgestattetes
Kleinzentrum
zu
Im Ortsbild störend treten vor allem einige neuere Wohnbauten in Erscheinung (z.B.
mangelnde
architektonische
Qualität,
Farbgestaltung)
und
monostrukturierte
Einfamilienwohnhausgebiete ohne Zentralität und Gestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Flächen. Übermäßige Steinschlichtungen und großflächige ungegliederte
Asphaltflächen beeinträchtigen zusätzlich das Ortsbild.
Ziele
Sparsamer Umgang mit Grund
und Boden
Begrenzung und räumliche
Verdichtung der Bebauung
Vermeidung einer Zersiedelung
der Landschaft
Maßnahmen
-
Umsetzung der im Örtlichen Entwicklungskonzept
planlich festgelegten äußeren Siedlungsgrenzen und der
Freihaltebereiche in der Flächenwidmungsplanung
(Siedlungsentwicklung innerhalb der Siedlungsgrenzen).
-
Keine Baulandausweisungen (bauliche Entwicklung) im
freien Landschaftsraum21.
-
Vorrangige Nutzung von Baulandreserven und
innerörtlichen Potentialflächen gegenüber neuen
Baulandfestlegungen. Mobilisierung der bestehenden
und bereits erschlossenen Baulandreserven.
-
Notwendige Baulanderweiterungen nur im
unmittelbaren Anschluss an das bestehende
Siedlungssystem: primär ergänzend und arrondierend.
-
Einsatz von privatwirtschaftlichen Maßnahmen bei
neuen Baulandwidmungen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung, der Verfügbarkeit der
Flächen und gegebenenfalls zur Beteiligung an den
Aufschließungskosten.
21
Gilt für Bauführungen, deren Verwirklichung an Standorten innerhalb des Siedlungsraumes grundsätzlich möglich ist
(Alternativstandorte). Die Errichtung von notwendigen und unvermeidbaren Gebäuden oder baulichen Anlagen für die
Land- und Forstwirtschaft ist hiervon ausgenommen. Geringfügige Erweiterungen bestehender Betriebe (Zubau oder
maßstäbliche bauliche Ergänzungen) sind als Arrondierungen möglich. Die Integration in den Naturraum und das
Landschaftsbild sind insbesondere durch die Situierung der Baulichkeiten und die Baumassenaufteilung sowie die
formale Ausprägung (gestalterische Qualität) sicherzustellen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 62 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ziele
Aufrechterhaltung des Wechsels
zwischen Siedlungsgebieten
und der freien Landschaft
Erhaltung und Schaffung
möglichst abgerundeter und
geschlossener Siedlungskörper
Vermeidung linearer
Siedlungsstrukturen,
insbesondere von
Waldrandbebauungen
Maßnahmen
-
Erhöhung der Bebauungsdichte durch die Erstellung von
Teilbebauungsplänen, durch eine aktive Wohnbaupolitik
(Geschoßwohnbau, verdichteter Flachbau), Maßnahmen
der Bewusstseinsbildung und durch flächensparende
Widmungsfestlegungen.
-
Aktive Baulandpolitik durch die Gemeinde. Gezielter
Grundstückserwerb (mit Unterstützung des Kärntner
Bodenbeschaffungsfonds) für soziale Einrichtungen, zur
Sicherstellung von Wohn- und Wirtschaftsbauland zu
ortsüblichen Grundstückspreisen (für Betriebsansiedlungen oder Standortverlegungen).
-
Schaffung klarer Siedlungsgrenzen.
-
Schaffung von Freihaltezonen und Grünverbindungen.
-
Umsetzung der festgelegten Siedlungsgrenzen und
Freihaltebereiche in der Flächenwidmungsplanung.
-
Vermeidung des Zusammenwachsens einzelner
Siedlungskörper. Erhaltung räumlich getrennter
Ortschaften.
-
Gliederung möglichst abgerundeter und organischer
Siedlungskörper mittels Flächenwidmung und
Bebauungsplanung. Bauliche Arrondierung der
Siedlungsränder. Gestaltung des Überganges in die
freie Landschaft durch z.B. Eingrünung der Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen (z.B. von
Streuobstwiesen).
-
Höhenbegrenzung der Siedlungsgebiete in Hanglage.
Keine weitere Siedlungsentwicklung bergwärts
(Landschaftsbild, problematische Erschließung, etc.).
-
Berücksichtigung von charakteristischen
Gliederungselementen im Landschaftsraum in die
Siedlungsentwicklung (z.B. Hügel und Kuppen,
Flussläufe, Waldgebiete, etc).
-
Keine Rückwidmung in innerörtlichen Lagen
(ausgenommen bei fehlender Baulandeignung).
-
„Eingrünung“ der Siedlungsränder als weicher Übergang
zur freien Landschaft.
-
Keine Baulandausweisungen in sensiblen
Waldrandbereichen.
-
Keine Weiterentwicklung linearer Siedlungsstrukturen
durch neue Baulandwidmungen.
-
Schaffung von abgerundeten und geschlossenen
Baugebieten im Zuge der Flächenwidmungsplanung
sowie durch den Einsatz von Teilbebauungsplänen und
–konzepten.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 63 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ziele
Festlegung von Bauland nur bei
gegebener Baulandeignung
nach §3 Abs. 1 K-GplG 1995
(ggf. Rückwidmung von
Baulandreserven)
Sicherstellung einer geordneten
und erweiterbaren
Bauentwicklung mit effizienter
Erschließung
Zukünftige
Baulanderweiterungen bzw. die
Erschließung großflächiger
unbebauter Bereiche sind vom
Bestand ausgehend zu
entwickeln:„Siedlungsentwicklung von „innen nach
außen“22
Vermeidung von Konflikten
zwischen unterschiedlichen
Nutzungen des Raumes
Schwerpunkt der zukünftigen
Siedlungsentwicklung ist der
Hauptort Moosburg, und die
Siedlungen St. Peter, Tigring
sowie Seigbichl.
Maßnahmen
-
Keine Festlegung von Bauland:
-
Bei ungünstigen örtlichen Gegebenheiten (z.B.
Hanglage, Kleinklima, Immissionsbelastung, etc.).
-
Wenn die infrastrukturelle Erschließung
unwirtschaftliche Aufwendungen erfordert.
-
Von Flächen, die aufgrund der Erhaltung des Ortsoder Landschaftsbildes freizuhalten sind.
-
Erstellung von Teilbebauungsplänen oder
Teilbebauungskonzepten für großflächige
Baulandreserven, bei großflächigen
Siedlungserweiterungen und bei besonderen örtlichen
Verhältnissen.
-
Festlegung von Aufschließungsgebieten bei
großflächigen Baulandreserven.
-
Berücksichtigung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten
im Zuge der Grundstücksteilung (vgl. § 2 K-GTG 1985).
-
Fachliche Beratung bei Umwidmungsanträgen,
Erstellung von Konzepten zur funktionalen Organisation
und von Gestaltungskonzepten.
-
Vermeidung kleinräumiger Durchmischung
unterschiedlicher Widmungskategorien
(Berücksichtigung in der Flächenwidmungsplanung).
-
Erhaltung und Schaffung ausreichend großer
Abstandsflächen zwischen konkurrierenden Nutzungen.
Besondere Sorgfalt bei der Standortplanung und
Widmungsfestlegung bei Gewerbebetrieben sowie
sonstigen technischen Anlagen.
-
Vermeidung von Wohnbaulandwidmungen im Umfeld
von Hofstellen in exponierten Lagen.
-
Konzentration der weiteren baulichen Entwicklung im
Ortsbereich von Moosburg (Berücksichtigung in der
Flächenwidmung).
-
Konzentration des geförderten Wohnbaus.
-
Vorrangstandort für Betriebsansiedlungen sind die
beiden Gewerbezonen in Moosburg (an der B95) und
die potentiellen Gewerbestandorte in Ameisbichl sowie
in Dobra.
Vorrangstandort für
Betriebsansiedlungen sind die
Gewerbezonen in Moosburg,
Ameisbichl und Dobra.
22
Diese Zielfestlegung gilt insbesondere für jene Bereiche, die als mögliche Entwicklungspotentiale im Örtlichen
Entwicklungskonzept planlich festgelegt wurden:
(Pfeildarstellung, z.B. dörfliche Mischfunktion:
V)
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 64 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ziele
Maßnahmen
Erhaltung von besonders
ästhetischen
Kulturlandschaftsteilen
-
Keine Baulandausweisungen in diesen Bereichen.
-
Erhaltung der landschaftsgestaltenden Elemente wie
Baumreihen, Gehölzgruppen, Hecken,
Uferbegleitvegetation und sonstiger Flurgehölze.
Erhaltung des multifunktionalen
Ortskernes von Moosburg
-
Aufrechterhaltung der Nutzung und gegebenenfalls
Revitalisierung leerstehender Gebäude im Ortskern.
Schutz und Pflege von
Denkmälern
-
Berücksichtigung der gewachsenen Bausubstanz bei
Um-, Zu- oder Neubauten. Möglichst harmonische
Eingliederung von Neubauten in die bestehende
Substanz.
-
Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen und
halböffentlichen Raum (Platzgestaltung, Möblierung,
Beleuchtung, Bepflanzung, Fassadensanierung, Parkund Grünflächengestaltung).
-
Erhaltung innerörtlicher für die Ortsstruktur
wesentlicher öffentlicher und halböffentlicher
Grünflächen sowie Vorgärten und Gartenanlagen.
-
Erhaltung wertvoller Streuobstwiesen.
-
Freihaltung wesentlicher Sichtachsen zu baulichen
Dominanten wie z.B. Kirchen sowie Maßstäblichkeit und
formale Unterordnung von Bauführungen im
unmittelbaren Umfeld.
Erhaltung maßgeblicher und
charakteristischer innerörtlicher
Grün- und Freibereiche
Aufrechterhaltung der
Sichtbeziehungen zu baulichen
Dominanten
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 65 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ziele
Hebung der Siedlungs- und
Baukultur
Formal anspruchsvolle
Architektur bei Neu-, Zu- und
Umbauten
Maßnahmen
-
Bestmögliche Integration neuer Bauführungen in die
bestehende Struktur (in einem mehrstufigen Verfahren:
Widmungsfestlegung, Bebauungsplanung,
Bauverfahren).
-
Rücksichtnahme auf das Umfeld bei neuen Bauführungen (Situierung, Gebäudestellung, Anzahl der
Geschosse bzw. Höhe der Gebäude, Baumaterialien,
Dachform, Farbgestaltung, Baustil).
-
Insbesondere ist auf die Maßstäblichkeit der
Bauführungen zur Baustruktur des Umfeldes zu achten.
-
Verwendung von heimischen Baumaterialien
(verstärkter Einsatz des Baustoffes Holz und von
Naturstein).
-
Besondere Sorgfalt bei der Höhenentwicklung von
Gebäuden oder sonstigen Baumaßnahmen in
Hanglagen.
-
Vermeidung überdimensionaler Böschungsmauern und
Einfriedungen. Verwendung regionstypischer
Einfriedungen (Holz, Naturstein, heimische Sträucher).
-
Eingrünung und Begrünung von großflächigen
Parkplätzen.
-
Eingrünung von gewerblichen Betriebsanlagen, Anlagen
der technischen Infrastruktur und von
Verkehrsbauwerken.
-
Durchführung von Architekturwettbewerben bei
bedeutenden Hochbauprojekten (wie z.B.
Wohnhausanlagen und öffentlichen Bauten).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 66 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Gestaltungsmaßnahmen in den
einzelnen Ortsbereichen
-
Gestaltung der öffentlichen und halböffentlichen
Flächen zur Aufwertung des Ortsbildes. Setzung von
gestalterischen Akzenten (Oberflächengestaltung,
Gestaltung von maßstäblichen Dorfplatzbereichen,
Park- und Grünflächengestaltung, Bepflanzung,
Möblierung und Beleuchtung).
-
Gestaltungsmaßnahmen und Sicherung von Grün-, Freiund Platzbereichen in neu entstehenden
Siedlungsbereichen.
-
Initiativen und Beratung für private
Gestaltungsmaßnahmen (Fassadensanierung,
Farbgestaltung, Gartengestaltung, Einfahrten,
Einfriedungen, etc.).
Schaffung von lebenswerten
Straßen- und Platzräumen in
den einzelnen Ortschaften
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 67 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.6. Verkehr und technische Infrastruktur
Bestand/Probleme:
Die Marktgemeinde Moosburg ist im hochrangigen Verkehrsnetz gut erschlossen: B95,
L73, L74 und L70. Mehrere Buslinien stellen eine Versorgung im ÖV sicher, wobei die
Taktfrequenz gering ausfällt. Es besteht keine Bahnanbindung. Durch die Gemeinde
verläuft der überregionale Radweg R2 Ossiacher See Weg.
Die Abwasserentsorgung ist mit Fertigstellung der letzten beiden Bauabschnitte des
öffentlichen Kanals bis November 2008 für 80% der Haushalte sichergestellt. Für einzelne
Ortschaften bestehen Probleme in einer ausreichenden Trinkwasserversorgung.
Ziele
Maßnahmen
-
Initiativen für die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung
des Busangebotes und Erhöhung der Anzahl der
Verbindungen.
-
Schaffung eines attraktiven Angebotes für Pendler
insbesondere in die Landeshauptstadt Klagenfurt (z.B.
Park und Ride Parkplatz und schnelle direkte
Busverbindung).
-
Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der
Buswartestellen.
Reduktion der Lärmemissionen
entlang der B95 Turracher
Straße sowie entlang der L74
Tuderschitzer Straße
-
Temporeduzierende Maßnahmen (z.B. bauliche
Maßnahmen wie Fahrbahnteiler, Belagswechsel,
Torsituationen und bewußtseinsbildende Maßnahmen).
-
Immissionsschutzmaßnahmen.
Verbesserung der Situation für
nichtmotorisierte
Verkehrsteilnehmer
-
Erleichterung der Fahrbahnquerung über die
Hauptverkehrsstraßen mittels baulicher Maßnahmen
und durch optische Hervorhebung z.B. durch seitliche
Bepflanzung (Torsituation). Damit Schaffung von
Querungshilfen für Fußgeher und Radfahrer.
-
Gestaltungsmaßnahmen in den einzelnen Ortsbereichen
(Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel,
gezielte Begrünung, Beleuchtung, durchgängige
Gehsteige und Radwege, etc.).
-
Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die
Gestaltung von Torsituationen.
Angebotsverbesserung im
öffentlichen Verkehr zur
Reduktion des motorisierten
Individualverkehrs
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 68 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
-
Aufbau eines Radwegenetzes ausgehend vom R2
Ossiacher See Weges unter Benützung wenig
befahrener Gemeindestraßen und Schaffung möglichst
direkter Verbindungen mit geringen Höhenmetern.
Gegebenfalls bauliche Adaptierung bestehender Wege
und Straßen, Gegebenenfalls Lückenschlüsse durch die
Errichtung neuer Verbindungswege.
-
Anbindung an den Wörthersee Radweg: z.B. nach
Krumpendorf über Pirk, nach Pörtschach am Wörther
See.
-
Ausweisung und Beschilderung der
Radwegverbindungen. Errichtung von Übersichts- und
Informationstafeln, Rastplätzen,
Geschwindigkeitsreduktion für den MIV.
-
Herausgabe einer Rad-/Wanderkarte bzw. Karte über
Lauf- und Nordic Walking Strecken
Sanierung und bauliche
Adaptierung der Gemeindestraßen und Verbindungswege
im Bedarfsfall
-
Gegebenenfalls bauliche Sanierungsmaßnahmen.
Aufbau eines funktionellen
Erschließungsnetzes in den
künftigen Siedlungsteilen
-
Erstellung von Teilbebauungsplänen oder
Teilbebauungskonzepten bei großflächigen
Siedlungserweiterungen in Hinblick auf eine effiziente
und organische Erschließung.
-
Besondere Berücksichtigung des Fuß- und
Radwegsystems (Schaffung von attraktiven und kurzen
Wegverbindungen) innerhalb und zwischen den
Ortsteilen.
-
Gestaltungsmaßnahmen (Durchbrechen von
Geradlinigkeit, Gestaltung der öffentlichen und
halböffentlichen Flächen (Pflasterung, Grünflächen,
Bepflanzung, Möblierung, Beleuchtung).
Aufbau eines kommunalen
Radwegenetzes:
Verbindungen zwischen den
Ortschaften
Radwanderstrecken
Mountainbikestrecken
Gestaltungsmaßnahmen
entlang bestehender und neu
entstehender
Erschließungssysteme
Schaffung bzw. Ausbau eines
einheitlichen Beschilderungsund Beleuchtungs- und
Informationssystems.
Einheitliche und robuste
Möblierung im öffentlichen
Raum
Informationssystem in Moosburg
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 69 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
Ausbau von dezentralen
Energie- und
Wärmeversorgungssystemen
aus erneuerbaren
Energieträgern
-
Förderung von Biomasseanlagen zur Versorgung
einzelner Ortschaften (Fernwärmesystem) sowie
Förderung von Einzelanlagen.
-
Ausbau in der Nutzung von Solarenergie zur örtlichen
Energieversorgung.
-
Hilfestellung und Förderberatung für einen Umstieg von
Anlagen mit fossilen Brennstoffen auf erneuerbare
Energieträger.
-
Sanierung und Wärmedämmung bei bestehenden
Wohnhäusern, Energiesparsysteme bei Neubauten.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 70 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Ziele und Maßnahmen |
2.7. Versorgungsstruktur in der Gemeinde
Bestand/Probleme:
Die Versorgung an Gütern und Diensten ist in der Marktgemeinde grundlegend
sichergestellt. Im Bereich Gesundheitswesen besteht eine gute Versorgungssituation.
Weiters besteht ein gutes Angebot an Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie ein
reichhaltiges Vereinsleben.
Ziele
Maßnahmen
Aufrechterhaltung bzw.
Verbesserung der
Grundversorgung der
Bevölkerung
-
Unterstützung bestehender Betriebe und neuer Betriebe
bei allfälliger Ansiedlung durch die Gemeinde (z.B.
durch Initiativen im Bereich Marketing,
Flächensicherung bei Umzugswünschen, etc.).
Ausbau des
Gesundheitsschwerpunktes in
der Gemeinde
-
Vgl. Zielsetzung „Aktive Wirtschaftspolitik“ (Kapitel 2.1.
Überörtliche Gegebenheiten, Gemeindefunktionen).
Förderung der
Vereinsaktivitäten
-
Finanzielle, ideelle und manuelle Unterstützung der
unterschiedlichen Vereine in der Gemeinde.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 71 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
3. Funktionale Gliederung des Gemeindegebietes
Hauptort/Vorrangstandort Wohnfunktion:
-
Moosburg
Vorrangstandort Wohnfunktion:
-
Tigring
-
St. Peter
-
Seigbichl
Vorrangstandort Gewerbe:
-
Gewerbezone Moosburg (im Nordwesten an der B95)
-
Gewerbezone Moosburg (im Osten, nördlich des Sportplatzes)
-
Gewerbezone Dobra
-
Gewerbezone Ameisbichl
Ortschaften mit Entwicklungsfähigkeit im Siedlungswesen:
-
Klein St. Peter
-
Tuderschitz
-
Stallhofen
-
Bärndorf
Ortschaft mit bedingter Entwicklungsfähigkeit im Siedlungswesen:
-
Knasweg
-
Witsch
-
Nußberg
-
Arlsdorf
-
Faning
-
Windischbach
-
Wielen
-
Rosenau
-
Dellach
-
Ziegelsdorf
-
Obergöriach
-
Unterlinden
-
Gradenegg
-
Ratzenegg
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 72 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
-
Ameisbichl
-
Goritschitzen
-
Vögelitz
-
Kreggab
-
Prosintschach
-
Hohenfeld
Ortschaft ohne Entwicklungsfähigkeit im Siedlungswesen:
-
Pirk (Teilbereich der Ortschaft Pirk, die zum überwiegendem Teil bereits im
Gemeindegebiet von Krumpendorf liegt)
Vorrangstandorte für touristische Nutzungen:
-
Standort für touristische Nutzungen und
Freizeiteinrichtungen im Südosten von Knasweg
-
Tourismuspotential Sportplatz Stallhofen
Vorrangstandorte für Sport- und Freizeitnutzung:
-
Kaiser Arnulf Sportzentrum
-
Golfanlage Moosburg-Pörtschach
-
Campingplatz Mitterteich
-
Campingplatz Dellach
-
Campingplatz Strußnig
-
Sportplatz Tuderschitz
Naturräumliche Vorranggebiete:
-
Landschaftsschutzgebiet Moosburger Teichlandschaft
-
Landschaftsschutzgebiet Strußnig Teich
-
Biotope laut Biotopkartierung
(mit Ausnahme innerörtlich gelegener Streuobstwiesen)
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 73 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Plandarstellung Funktionale Gliederung
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 74 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4. Siedlungsleitbild
4.1. Siedlungsleitbild Moosburg
(Der Bereich Obergöriach wird dem Hauptort Moosburg zugeordnet.)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Moosburg ist der Hauptort der
Marktgemeinde. Die der Funktion als Kleinzentrum entsprechenden zentralen Nutzungen
sind im ältesten Teil des Ortes – um die
Pfarrkirche und das Gemeindeamt angesiedelt. Hier befinden sich öffentliche
Einrichtungen (wie z.B. das Gemeindeamt),
Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe. Im
Laufe der Siedlungsentwicklung haben sich
von diesem Ortskern ausgehend, neuere
Siedlungsteile nach außen hin entwickelt. Hier
sind vorwiegend reine Wohngebiete in
Richtung Nordwesten, Süden und Südosten
entstanden. Südlich des Zentrums besteht mit
der Volksschule, dem Kindergarten und der
Hauptschule ein Schwerpunkt an Bildungseinrichtungen.
Ortsbereich von Moosburg
Gewerbegebiet an der B95
Der Schwerpunkt an gewerblichen Nutzungen
der Gemeinde liegt ebenfalls im Hauptort
Moosburg. Hier bestehen ein neuerer Ansatz
an der Turracher Straße im Norden von
Moosburg und ein weiterer im Bereich des
Wertstoffsammelzentrums.
Touristische Nutzungen sind im Bereich des
Schlosses Moosburg–Mitterteich vorzufinden:
Hier befindet sich auch der Campingplatz mit
öffentlichem Badezugang zum Teich.
Mitterteich
Mit dem Kaiser Arnulf Sportzentrum (mehrere
Sportanlagen), der Sommerrodelbahn und
dem Campingplatz stehen drei Flächen für die
Sport- und Erholungsfunktion im Gemeindehauptort zur Verfügung.
Kaiser Arnulf Sportzentrum
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Moosburg von Süden aus fotografiert, im Bildhintergrund St. Peter (Quelle: Video-Film-Fritz).
Moosburg von Osten aus fotografiert (Quelle: Video-Film-Fritz).
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Funktionale Zuordnung:
Hauptort: Vorrangstandort Wohnfunktion (auch Geschoßwohnbau), Vorrangstandort
geförderter Wohnbau, Vorrangstandort öffentliche Einrichtungen und Gemeindebedarfseinrichtungen, Vorrangstandort Handels-, Dienstleistungs-, Gewerbe- und Kleingewerbefunktion (emissionsarme Gewerbebetriebe im Bereich der beiden
Gewerbezonen, Kleinstgewerbe im Ort), Vorrangstandort Sport- und
Freizeiteinrichtungen (Sportzentrum, Sommerrodelbahn, Mitterteich), landwirtschaftliche
Funktion (in den Randbereichen).
Funktionale Hauptzielsetzungen:
-
Erhaltung bzw. Ausbau des multifunktionalen Ortskernes von Moosburg.
Erhaltung der bzw. gegebenenfalls Ansiedlung von öffentlichen Einrichtungen.
Ansiedlung von Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben.
Konzentration der Wohnbebauung im Hauptort.
Ansiedlung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Gesundheits- und
Sozialwesen).
Aktive Bodenpolitik durch die Gemeinde (Flächensicherung) um die genannten Ziele
zu erreichen.
Besonderer Schutz und Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes Moosburger
Teichlandschaft.
Aufbau eines zentralen Wärmeversorgungssystems aus erneuerbaren Energieträgern.
Vermeidung von Konflikten zwischen unterschiedlichen Raumnutzungen.
Funktionale Teilzielsetzungen:
- Erhaltung und Ausbau der Kernfunktion im zentralen Ortsbereich.
- Ansiedlung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Hier stehen Potentialflächen
an der B95 zur Verfügung und das Ortszentrum wird als diesbezüglicher
Vorrangstandort definiert.
- Für die Ansiedlung von emissionsarmen Kleingewerbebetrieben und auch von
Handelsbetrieben stehen zwei Potentiale zur Verfügung23:
- Handels- und Gewerbezone im Nordwesten an der B95 Turracher Straße
(insbesondere für Handelsbetriebe und Kleingewerbe).
- Handels- und Gewerbezone im Bereich des Wertstoffsammelzentrums an der B95.
- In den ausgewiesenen Siedlungserweiterungsgebieten im Osten, Süden und
Südwesten besteht die funktionale Zielsetzung in der Wohnfunktion.
- Als Entwicklungsschwerpunkt für die Sport- und Freizeitfunktion werden die Bereiche
des Kaiser Arnulf Sportzentrums, des Campingplatzes am Mitterteich und der
Sommerrodelbahn definiert.
23
Zur Sicherstellung der gesetzlich verankerten Immissionsobergrenzen hinsichtlich der
Umweltmerkmale Lärm und Luft in den umliegenden Wohngebieten können für diese Bereiche z.B.
Teilbebauungspläne ausgearbeitet und darin gegebenenfalls Immissionsschutzmaßnahmen
aufgenommen werden. Die Erstellung der Teilbebauungspläne hat in Abstimmung mit der
Abteilung 15 – Umwelt des Amtes der Kärntner Landesregierung zu erfolgen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 77 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Moosburg, Blickrichtung Norden (Quelle: Video-Film-Fritz).
Moosburg, Blickrichtung Süden (Quelle: Video-Film-Fritz).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 78 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Quelle: Video-Film-Fritz
Die Entwicklung des Gemeindehauptortes Moosburg hat ihren geschichtlichen Anfang in
einem Straßendorf entlang der alten B95. Von diesem Kernbereich ausgehend haben
sich Wohngebiete nach außen hin entwickelt. Insbesondere im Süden sind großflächigere
Siedlungsbereiche entstanden (Bereich Volksschule - Hauptschule – Geschoßwohnbauten). Eine weitere Entwicklung hat nördlich entlang der Mitterteich Straße
stattgefunden und auch in Richtung Osten. Der Siedlungsbereich Untergöriach ist
mittlerweile räumlich nicht mehr von Moosburg zu trennen. Insgesamt ist die
Siedlungsstruktur als heterogen und wenig kompakt zu beschreiben und auch klare
räumliche Abgrenzungen zu den Siedlungsbereichen von St. Peter und Tuderschitz sind
heute nicht mehr auszumachen.
Neben den Wohngebäuden – vornehmlich Einfamilienhäuser – und den Geschoßwohnbauten im südlichen Teil, bestehen öffentliche Gebäude (Kirche, Gemeindeamt,
Schulgebäude), innerörtliche zum Teil mehrgeschossige Gebäude mit Mischnutzung
(Wohnen, Handel, Dienstleistung, Gastronomie, etc.) und neuere Gebäude des Handels
und Gewerbes in Hallenbauweise entlang der B95. Im Osten des Ortes liegen der
Friedhof, die Gebäude der Feuerwehr und des Wertstoffsammelzentrums sowie das neue
Sportzentrum. Als bauliche Dominante treten der Turm der Pfarrkirche und das Schloss
Moosburg in Erscheinung.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 79 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung in den Randbereichen - im unmittelbaren
Anschluss an das bestehende Siedlungssystem.
- Als größerflächige Erweiterungspotentiale
bestehen die Bereiche:
-
Bodenfeld im Süden von Moosburg
-
Fläche südwestlich der
Geschoßwohnbauten
-
Fläche nördlich der Sommerrodelbahn
-
Bereich nördlich der Hauptschule
- Zielsetzung für diese
Entwicklungsbereiche: Geordnete
Weiterentwicklung des Siedlungskörpers
vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
Potentialfläche Bodenfeld
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw.
Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Einsatz von privatwirtschaftlichen
Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der
Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
Potentialfläche Bereich Sommerrodelbahn
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch
flächensparende Siedlungsformen (z.B.
auch durch verdichteten Flachbau,
Geschoßwohnbau).
- Gliederung möglichst abgerundeter und
organischer Siedlungskörper und
Gestaltung des Überganges in die freie
Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen
Ortsränder, Anlage von Gärten und
Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
Potentialfläche Bereich Hauptschule
- Freihaltung wesentlicher Sichtachsen zu
den baulichen Dominanten Pfarrkirche und
Schloss Moosburg, bzw. Maßstäblichkeit,
formale und bauliche Unterordnung von
Bauführungen im unmittelbaren Umfeld.
- Als Erweiterungspotential für Sport- und
Erholungsnutzungen bestehen Flächen
östlich und südlich des Kaiser Arnulf
Sportzentrums.
Potentialfläche Bereich Geschoßwohnbauten
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Als gewerblich-geschäftliche Entwicklungspotentiale werden Flächen an der B95 für
eine zukünftige Entwicklung sichergestellt: Besondere Entwicklungsmöglichkeiten
bestehen für den Bereich westlich der B95, welcher nördlich der Einmündung der L73
in die Turracher Straße sowie für den Bereich östlich der B95 südlich der Tigringer
Straße. Weiters liegt eine Potentialfläche östlich der Feuerwehr bzw. des
Werkstoffsammelzentrums südlich der B95.
Die äußeren Siedlungsgrenzen werden für das Siedlungssystem des Gemeindehauptortes
Moosburg wie folgt abgegrenzt:
- Das Gewerbegebiet an der B95 wird wie folgt begrenzt: Im Norden (Bereich Radisch)
wird eine relative Siedlungsgrenze festgelegt, die bei konkretem Bedarf und
gutachterlich begründet (z.B. Ausarbeitung eines Teilbebauungsplanes) übersprungen
werden kann. Hier ist auf einen entsprechenden Immissionsschutz gegenüber der
Wohnbebauung von St. Peter zu achten. Im Westen wird die maximale Ausdehnung
der Gewerbezone mit der Einmündung der geplanten Mitterteichstraße (Abschnitt
Stallhofen – B95) festgelegt. Hier ist für den westlichsten Bereich des potentiellen
Gewerbegebietes aufgrund der Konfiguration der Parzellen z.B. die Errichtung von
Parkplätzen möglich, aber auch Bepflanzungs- und Eingrünungsmaßnahmen sind
durchführbar (parkähnliche Gestaltung). Nach Osten bzw. Süden soll die bestehende
Straße (alte B95) nicht übersprungen werden (Torfboden, mögliche Nutzungskonflikte
mit der Wohnsiedlung). Zur südlich liegenden Wohnbebauung sind geeignete
Immissionsschutzmaßnahmen zu treffen (z.B. Auswahl der Betriebstypen, bauliche
Emissionsschutzmaßnahmen, Gebäudestellung, etc.). Nach Osten hin ist die
bestehende Wohnfunktion an der Tigringer Straße ebenfalls vor Emissionen geeignet
zu schützen. Das nördlichste bestehende Einfamilienwohnhaus (mittels * in der
Plandarstellung gekennzeichnet) wird der Wohnfunktion zugeordnet. Auf
entsprechende Abstandsflächen hin zur Gewerbefunktion ist zu achten. Bei einer
möglichen zukünftigen Umnutzung dieser Grundflächen kann dieser Bereich auch der
gewerblichen Funktion zugeordnet werden und mögliche erforderliche
Immissionsschutzmaßnahmen südseitig des Hauses zu setzen. Weiter südlich (südlich
der Tigringer Straße) besteht ein weiteres gewerblich-geschäftliches
Entwicklungspotential. Auch hier sind bei einer entsprechenden Verwertung
Immissionsschutzmaßnahmen gegenüber der östlich liegenden Wohnbebauung zu
treffen.
- Im Nordwesten wird das Siedlungsgebiet, welches nördlich der L73 Mitterteich Straße
liegt, in seinem derzeitigen Bestand absolut begrenzt. Die Abgrenzung begründet sich
im Süden aufgrund des Landschaftsschutzgebietes bzw. des Mitterteiches und im
Norden aufgrund der Waldbereiche bzw. aufgrund des für Bauführungen
problematischen Untergrundes (Torfboden). Eine weitere Entwicklung nach Westen
entlang der L73 ist aufgrund des Naturraumes nicht vorgesehen.
- Für den Hauptort besteht nach Westen hin im Bereich der Schlosswiese und weiter
südlich im Bereich der Pfarrkirche keine Erweiterungsmöglichkeit: Geomorphologie
und Waldbereiche. Für die Schlosswiese besteht im zentralern Bereich die Zielsetzung
diese freizuhalten (Sichtbeziehung zum Schloss hin, Veranstaltungsgelände,
innerörtliche Grünfläche). Im nördlichen Bereich und auch zum Mitterteich hin wird
ein Entwicklungspotential für die Freizeit- und Tourismusfunktion ausgewiesen. Weiter
südlich wird im Bereich der Hauptschule ein Entwicklungspotential im Ausmaß von ca.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 81 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
2 ha festgelegt. Dieses wird nördlich durch die Grenze des Landschaftsschutzgebietes
bzw. eines markanten Kogels absolut begrenzt. Im Westen erfolgt die Begrenzung mit
der bestehenden Bebauung und dem Tennisplatz. Eine weitere Entwicklung dieses
Bereiches in Richtung Westen ist aufgrund des Naturraumes nicht vorgesehen.
- Die weitere westliche Siedlungsgrenze der Ortschaft Moosburg orientiert sich am
Naturraum und sieht mit Ausnahme eines Bereiches nördlich der Sommerrodelbahn
keine weiteren Entwicklungspotentiale vor. Im Bereich der Sommerrodelbahn soll die
bestehende Straße aufgrund des Landschaftsbildes und damit der naturnahe
Charakter der Sommerrodelbahn nicht beeinträchtigt wird nach Westen hin
übersprungen werden.
- Im Süden des Hauptortes wird die Siedlungsstruktur im heutigen Ausmaß begrenzt
(Waldflächen). Eine weitere Entwicklung des Siedlungssystems ist sowohl für den
Bereich an der L74 als auch für den Bereich an der Straße nach Kreggab nicht
vorgesehen. Die ebene freie Fläche südwestlich der Geschoßwohnbauten wird als
Entwicklungspotential ausgewiesen.
- Im Südosten von Moosburg besteht mit der ebenen Fläche des Bodenfeldes ein
ausgesprochen günstiges Entwicklungspotential, welches vom Ort ausgehend nach
Süden zu entwickeln wäre. Hier ist insbesondere auf eine planvolle und geordnete
Entwicklung einschließlich einer effizienten und zweckmäßigen Verkehrserschließung
und ausreichende Immissionsschutzmaßnahmen gegenüber dem Sportzentrum zu
achten.
- Das Kaiser Arnulf Sportzentrum begrenzt die Siedlungsentwicklung nach Südosten
hin. Für die Sportflächen existieren weitere Entwicklungsmöglichkeiten nach Süden
und nach Osten hin.
- Im Osten ist eine für die gewerblich-geschäftliche Funktion bestimmte
Entwicklungsmöglichkeit über das Wertstoffsammelzentrum nach Osten hin fixiert,
wobei der Moosburger Bach die südliche Grenze bildet. Langfristig könnte der Bach
auch die östliche Grenze definieren. Der Hügel im nordöstlichen Bereich sollte von
einer Bebauung ausgespart werden, um auch einen Immissionsschutz gegenüber der
nördlich angrenzenden Bebauung sicherzustellen. Gegenüber der nördlichen
Wohnbebauung ist jedenfalls ein entsprechender Immissionsschutz durchzuführen,
der auch die Immissionen der B95 berücksichtigt (Berücksichtigung von
Reflexionseffekten). Ein solcher ist auch westlich des Hügels umzusetzen.
- Nach Norden hin wird die Siedlungsgrenze für den Siedlungsansatz nördlich der B95
einschließlich des Friedhofes mit der heutigen Widmungsgrenze definiert (Wald,
Hanglage).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Durch die B95 Turracher Straße, die L73 und L74 ist eine hochwertige Erreichbarkeit im
MIV gegeben und die innere Erschließung der einzelnen Siedlungsteile ist ebenfalls
sichergestellt. Im Öffentlichen Verkehr besteht eine Anbindung in Form mehrerer
Buslinien.
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung (gilt insbesondere für die großflächigen Entwicklungspotentiale).
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltung der Mitterteichstraße bei Neubau der Straße (Projekt Mitterteichstraße
Abschnitt Stallhofen – B95) als Aussichts- und Panoramastraße insbesondere für
Fußgänger und Radfahrer. Neugestaltung der Oberflächen, Temporeduktion,
Möblierung und Beleuchtung.
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Reduktion der Lärmemissionen im Bereich der B95 Turracher Straße.
- Errichtung einer Erschließungsstraße im Bodenfeld. Anbindung an die L74 mittels
Kreisverkehr im Bereich der Kinderdorfstraße.
- Errichtung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich der Kreuzung der B95 mit der
Tuderschitzer Landesstraße und der Tigringer Straße (nördliche Ortseinfahrt nach
Moosburg).
- Temporeduzierende Maßnahmen entlang der Turracher Straße sowie der
Tuderschitzer Straße (z.B. bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnteiler, Belagswechsel,
seitliche Bepflanzung (Torsituation) und bewußtseinsbildende Maßnahmen).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen.
- Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der Buswartestellen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 83 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.2. Siedlungsleitbild Tigring
Funktionale Schwerpunktsetzung
Quelle: Video-Film-Fritz
Situation:
Für die Ortschaft Tigring liegt funktional
eine Mischfunktion vor: Neben den landund forstwirtschaftlichen Hofstellen
überwiegt die Wohnfunktion. Zusätzlich
existieren öffentliche Einrichtungen (Pfarrkirche, Pfarrhaus und die Volksschule) sowie
3 Gasthäuser, der Campingplatz und das
Bezirksaltenwohnheim.
Schloss Tigring, Blickrichtung Nordwesten
Funktionale Zuordnung
Vorrangstandort Wohnfunktion, Vorrangstandort für geförderten Wohnbau,
Vorrangstandort Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Vorrangstandort für Sport- und
Freizeitnutzung (Campingplatz), landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- Erhaltung der Volksschule.
- In den restlichen Siedlungsteilen und in den Erweiterungsbereichen besteht die
funktionale Zielsetzung in der Wohnfunktion.
- Ansiedlung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Gesundheits- und
Sozialwesen), z.B. auch betreutes Wohnen im Umfeld des Altenwohnheimes.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 84 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Tigring mit Pfarrkirche, Blickrichtung Süden
Tigring wird durch die baulichen Dominanten
des Schlosses Tigring (Bezirksaltenwohnheim)
und der Pfarrkirche im Erscheinungsbild
geprägt. Die Siedlungsstruktur weist eine UForm auf und erstreckt sich vom Bereich der
Pfarrkirche über die nördlich liegenden
Wohnsiedlungsbereiche und dem Schloss
Tigring bis zu den landwirtschaftlich
geprägten Bereich südlich des Schlosses,
welcher auch den Campingplatzes einschließt.
Pfarrkirche Tigring
Dadurch wird im zentralen Bereich eine maßgebliche Potentialfläche gebildet, die
grundsätzlich Baulandeignung aufweist. Die Siedlungsstruktur besteht aus
Wohngebäuden (Einfamilienhäuser), landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und den genannten Sonderbauwerken.
Tigring mit Schloss Tigring, Blickrichtung Nordwesten
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 85 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
- Als größerflächige Erweiterungspotentiale
bestehen die Bereiche:
-
Feld im zentralen Bereich
-
Fläche südwestlich der Pfarrkirche
-
Flächen nördlich des Schlosses Tigring
- Zielsetzung für diese
Entwicklungsbereiche: Geordnete
Weiterentwicklung des Siedlungskörpers
vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
Potentialfläche im Südosten
Potentialfläche nördlich des Schlosses
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Einsatz von privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch flächensparende Siedlungsformen (z.B. auch
durch verdichteten Flachbau, Geschoßwohnbau).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Freihaltung wesentlicher Sichtachsen zu den baulichen Dominanten (Pfarrkirche und
Schloss Tirgring), bzw. Maßstäblichkeit, formale und bauliche Unterordnung von
Bauführungen im unmittelbaren Umfeld.
- Erhaltung der landschaftsgestaltenden
Elemente wie Streuobstwiesen, Flurgehölze, Uferbegleitvegetation, markante
Einzelgehölze und Gehölzgruppen.
- Keine Beeinträchtigung des Tigringer
Teiches durch bauliche Maßnahmen in den
südlichen, östlichen und nördlichen
Bereichen. Höchste Rücksichtnahme auf
das Umfeld bei möglichen Bauführungen
im Bereich der Grünland-Bad bzw.
Grünland-Sportplatzwidmung.
Teich Tigring
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 86 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Die äußeren Siedlungsgrenzen orientieren sich grundsätzlich an den bestehenden
Siedlungsrändern: Im Norden ist westlich der Hofstelle vlg. Schrimitz keine
Entwicklung nach Norden vorgesehen, östlich der Hofstelle kann eine Arrondierung in
Form einer weiteren Häuserzeile erfolgen. Der östliche Siedlungsrand ist aufgrund der
naturräumlichen Einschränkungen (Flurgehölze, Teich Tigring und Waldbereiche) für
keine weitere Siedlungsentwicklung vorgesehen. Im Süden ist für den Bereich südlich
der Pfarrkirche St. Ägidi ein Entwicklungspotential ausgewiesen und auch östlich
davon wäre grundsätzlich ein Überspringen des bestehenden Siedlungsrandes
möglich, wenn ein Bedarf vorliegt und eine geordnete Entwicklung sichergestellt wird
(z.B. Ausarbeitung eines Teilbebauungsplanes). Im Westen des Siedlungsbereiches
um die Pfarrkirche ist über die Hofstellen hinaus, keine weitere Siedlungsentwicklung
geplant. Das flächenmäßig größte Potential besteht im zentralen Bereich vom Bestand
ausgehend in westliche bzw. südliche Richtung. Eine langfristig weitere Entwicklung
wäre hier bei einem entsprechenden Bedarf und Verwertung der derzeit
ausgewiesenen Potentialflächen möglich (relative Siedlungsgrenze). Im Bereich des
Campingplatzes sowie der östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung ist
keine weitere Siedlungsentwicklung über den Bestand hinausgehend vorgesehen.
Westlich des Altenheimes soll die Gemeindestraße nicht übersprungen werden
(Landschaftsschutzgebiet). Potentialflächen finden sich nördlich des Schlosses, die
Gefährdungsbereiche der Hochspannungsfreileitung werden hiervon ausgenommen.
Den nordwestlichen Abschluss bildet die 110 kV Leitung der ÖBB.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung im MIV ist über die Tigringer Straße nach Süden hin (Moosburg, B95)
sowie nach Norden hin zur L70 gewährleistet. Nach Osten hin führt ein Ortschaftsweg,
welcher ebenfalls in die L70 mündet (Bereich Windischbach). Die innere Erschließung ist
grundsätzlich sichergestellt.
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung (gilt insbesondere für die großflächigen Entwicklungspotentiale).
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 87 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.3. Siedlungsleitbild St. Peter
Funktionale Schwerpunktsetzung
St. Peter, Blickrichtung Süden (Quelle: Video-Film-Fritz)
Situation:
Die Ortschaft St. Peter hat sich aus einem landwirtschaftlich geprägten Kernbereich, der
heute noch besteht, entwickelt und ist heute als überwiegendes Wohngebiet zu
charakterisieren.
Funktionale Zuordnung
Vorrangstandort Wohnfunktion, Vorrangstandort für geförderten Wohnbau,
landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung der landwirtschaftlichen Funktion im Siedlungskern/keine Beeinträchtigung
derselben.
- In den restlichen Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der Wohnfunktion.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 88 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
St. Peter, Blickrichtung Norden (Quelle: Video-Film-Fritz)
Der Siedlungskörper von St. Peter liegt recht kompakt strukturiert im Landschaftsraum.
Die Baustruktur besteht im Wesentlichen aus Einfamilienhäusern und im Kernbereich aus
landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Zielsetzung für den Entwicklungsbereich im
Norden: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw.
Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Einsatz von privatwirtschaftlichen
Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der
Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
Innerörtlich Potentialfläche, Blickrichtung Nordwesten
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 89 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch
flächensparende Siedlungsformen (z.B.
auch durch verdichteten Flachbau,
Geschoßwohnbau).
- Gliederung möglichst abgerundeter und
organischer Siedlungskörper und
Gestaltung des Überganges in die freie
Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen
Ortsränder, Anlage von Gärten und
Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
-
Innerörtlich Potentialfläche, Blickrichtung Südosten
- Die Siedlungsgrenzen werden wie folgt definiert: Im Osten und Südosten ist eine
weitere Siedlungsentwicklung aufgrund des Naturraumes und des Landschaftsbildes
nicht über die heutige bestehende Siedlungsgrenze hinausgehend geplant. Teilweise
bestehen hier noch größere, bereits gewidmete Baulandreserven und innerhalb der
Siedlungsgrenze kommen weiters zwei kleinere Potentialflächen hinzu. Im Süden
(Bereich zur B95 hin) lässt sich für einen Bereich in der Länge von ca. 150 Meter
unmittelbar südlich der Tigring Straße noch eine, max. zwei Gebäudezeilen
verwirklichen. Hier schließt zur B95 hin ein Entwicklungspotential für die gewerblichgeschäftliche Funktion an (siehe Siedlungsleitbild Moosburg). Auf entsprechende
Immissionsschutzmaßnahmen gegenüber der Wohnbebauung ist zu achten
(Abstandsflächen, Gebäudestellung, Lärmschutzeinrichtungen). Der westlich
bestehende Siedlungsrand sollte aufgrund der vorliegenden kompakten und
abgeschlossenen Struktur (stabiler Siedlungsrand), der maßgeblichen innerörtlichen
Potentialflächen sowie aufgrund von Entsorgungsschwierigkeiten im südlichen Bereich
(Kanal) nicht übersprungen werden. Im Norden wird die Siedlungsgrenze mit dem
bestehenden Fahrweg bzw. in weiterer Folge mit dem Feldweg definiert und schließt
damit eine größere Potentialfläche mit ein. Eine weitere Entwicklung nach Norden ist
aufgrund des Naturraumes nicht durchzuführen. Im Nordosten wird die Grenze ca. mit
der bestehenden Baulandfestlegung gebildet, da eine weitere Entwicklung in Richtung
Nordosten zu Problemen für die Kanalentsorgung führen würde (abfallendes Gelände,
Notwendigkeit für eine Pumpanlage).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 90 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung an die B95 Turracher Straße ist durch die Tigringer Straße gewährleistet
(auch die Verbindung nach Norden – Tigring, bzw. zur L70). Die innere Erschließung ist
grundsätzlich sichergestellt.
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung (gilt insbesondere für die großflächigen Entwicklungspotentiale).
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Belagswechsel durch z.B. Pflasterung, gezielte
Begrünung, Gestaltung von Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung etc.).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 91 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.4. Siedlungsleitbild Seigbichl
Funktionale Schwerpunktsetzung
Seigbichl, Blickrichtung Nordwesten (Quelle: Video-Film-Fritz)
Situation:
Heute überwiegt die Wohnfunktion: lediglich
im östlichen Bereich der Ortschaft sind zwei
landwirtschaftliche Hofstellen vorzufinden. Die
nördlichen, westlichen und südlichen
Siedlungsteile sind reine Wohngebiete. Als
einzige zentrale Nutzung besteht das
Gebäude der Feuerwehr.
Funktionale Zuordnung
Nordwestliche Siedlungsbereich von Seigbichl
Vorrangstandort Wohnfunktion, Vorrangstandort für geförderten Wohnbau,
landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion im Siedlungskern.
- In den restlichen Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der Wohnfunktion.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 92 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Siedlungsstruktur liegt grundsätzlich recht kompakt im Raum und wird überwiegend
durch Einfamilienwohnhäuser geprägt. Es bestehen noch einige innerörtliche
Potentialflächen.
Südlicher Siedlungsrand von Seigbichl
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Als größerflächige Erweiterungspotentiale
bestehen die Bereiche:
-
Im Norden eine eingeschlossene
Potentialfläche östlich der Seigbichler
Straße.
-
Nordwesten: Weitere Entwicklung in
Richtung Westen (Döllach).
-
Fläche im zentralen Bereich, westlich
der Seigbichler Straße.
Innerörtliche Potentialfläche
- Keine Bauentwicklung in die als HQ100 ausgewiesenen Flächen.
- Zielsetzung für diese Entwicklungsbereiche: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Einsatz von privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 93 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch flächensparende Siedlungsformen (z.B. auch
durch verdichteten Flachbau, Geschoßwohnbau) und durch geringere
Grundstücksgrößen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Die äußeren Siedlungsgrenzen werden im Norden mit der Seigbichler Straße
festgelegt. Ein Überspringen dieser Grenze ist aufgrund des Landschaftsbildes nicht
vorgesehen. Im Nordwesten ist für den Bereich südlich der Seigbichler Straße eine
weitere Entwicklung in Richtung Westen (in Richtung Dellach) vorgesehen. Der
weitere westliche Siedlungsrand sollte in der heutigen Ausprägung bestehen belieben.
Hier ist eine weitere Entwicklung aufgrund des Naturraumes begrenzt. Eine
Ausnahme besteht für die ebene Grünlandfläche einschließlich eines kleineren
Waldbereiches im zentralen Bereich, die ein günstig situiertes Potential für eine
weitere Entwicklung darstellt. Im Süden ist aufgrund des vorliegenden kompakten
und abgeschlossenen Siedlungsrandes (stabiler Siedlungsrand) und des
Landschaftsbildes keine weitere Entwicklung geplant. Der östliche Siedlungsrand
verträgt aufgrund des strukturierten Natur- und Landschaftsraumes sowie der
bestehenden Hofstelle keine großflächige Erweiterung. In zwei Bereichen ist weitere
Siedlungsentwicklung in Form einer Häuserzeile jedoch möglich (relative
Siedlungsgrenze).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung im MIV erfolgt über die B95 und die Seigbichler Straße. Diese
gewährleistet auch eine Verbindung nach Tigring. Die innere Erschließung ist
grundsätzlich sichergestellt.
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung (gilt insbesondere für die größeren Entwicklungspotentiale).
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen.
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4.5. Siedlungsleitbild Klein St. Peter
Funktionale Schwerpunktsetzung
Klein St. Peter, Allee an der südlichen Zufahrtsstraße
Situation:
Dieser Bereich ist insgesamt durch die Wohnfunktion geprägt. Im Süden besteht ein
Tennisplatz samt Café und etwas nördlich davon existiert ein Tischlereibetrieb.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, Sportfunktion (Tennisplatz).
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und in den Erweiterungsbereichen besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Quelle: Video-Film-Fritz
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Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die nördlichen Bereiche bestehen ausschließlich aus Einfamilienwohnhäusern. Die
Siedlungsstruktur ist als kompakt und klar abgegrenzt zu beschreiben. Am westlichen
Siedlungsrand ist in den letzten Jahren eine rege Bautätigkeit vorzufinden.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
- Als Erweiterungspotentiale bestehen die
Bereiche:
-
Westlicher Siedlungsrand (Mühlfeld).
-
Südlicher Siedlungsrand (Fläche
westlich des Tennisplatzes).
Potentialfläche Mühlfeld
- Zielsetzung für diese
Entwicklungsbereiche: Geordnete
Weiterentwicklung des Siedlungskörpers
vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw.
Bebauungsplänen zur Sicherstellung
einer geordneten und planvollen
Entwicklung.
Potentialfläche am südlichen Siedlungsrand
- Einsatz von privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch flächensparende Siedlungsformen (z.B. auch
durch verdichteten Flachbau) und durch geringere Grundstücksgrößen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Keine Siedlungsentwicklung in das nördlich liegende Quellschutzgebiet der
Gemeindewasserversorgungsanlage (Endischquelle).
- Erhaltung der Allee, welche am südlichen Zufahrtsweg angeordnet ist als
naturraumtypisches Gestaltungsmerkmal.
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- Die äußeren Siedlungsgrenzen werden wie folgt festgelegt: Im Osten ist aufgrund der
naturräumlichen Situation (Rosenauer Bach) eine weitere Siedlungsentwicklung über
den Bestand hinausgehend nicht vertretbar. Die südliche Grenze wird mit einer
relativen Siedlungsgrenze begrenzt. Hier ist eine weitere organische
Siedlungsentwicklung vorgesehen. Die relative Grenze kann jedoch erst erfolgen,
wenn die innen liegenden Potentialflächen größtenteils bebaut sind. Im Westen
verläuft die absolute Siedlungsgrenze entlang des Flurgehölzstreifens der das
Mühlfeld am Hangfuß begrenzt. Damit besteht eine weitere maßgebliche
Entwicklungspotentialfläche für die Ortschaft. Für den nördlichen Siedlungsansatz
bestehen keine Entwicklungsmöglichkeiten nach außen hin: Im Westen, Norden und
Osten wird dies aufgrund des Quellschutzgebietes und im Süden aufgrund der
naturräumlichen Situation (Waldflächen) festgelegt.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung erfolgt über die Zufahrtsstraße, die von der B95 ausgeht. Die innere
Erschließung ist grundsätzlich sichergestellt. Im Bereich des Mühlfeldes ist tunlichst auf
ein geordnetes, durchlässiges und organisches Wegesystem zu achten.
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung (gilt insbesondere für die größeren Entwicklungspotentiale).
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen
(Erhaltung der Allee als charakteristische Eingangssituation zum Siedlungsbereich)
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4.6. Siedlungsleitbild Tuderschitz
Tuderschitz, Blickrichtung Osten; im Bildhintergrund: Prosintschach, Kreggab und Vögelitz
(Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Tuderschitz ist im nördlichen Teilbereich, entlang der Panoramastraße,
durch eine reine Wohnnutzung geprägt. Südlich davon liegt eine Mischnutzung aus der
Wohnfunktion und der landwirtschaftlichen Funktion vor. An der Tuderschitzer Straße
existieren ein Gastronomiebetrieb und der Tuderschitzer Sportplatz (Fußballfeld). Der
südliche Siedlungsansatz besteht aus Wohngebäuden (Einfamilienhäusern) und einem
Gastronomiebetrieb.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, Sportfunktion (Fußballplatz), landwirtschaftliche
Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den nördlichen Siedlungsteilen und deren Erweiterungsbereichen besteht die
funktionale Zielsetzung in der Wohnfunktion, in den südlichen Siedlungsteilen in der
dörflichen Mischfunktion.
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Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Tuderschitz, Blickrichtung Nordwesten
Bestand:
Die Siedlungsstruktur von Tuderschitz ist nicht organisch gestaltet, sondern besteht aus
mehreren unzusammenhängenden Siedlungsansätzen, die kein geschlossenes und klar
abgegrenztes Siedlungsgebiet ergeben. Insgesamt liegen im gegenständlichen Raum
unstruktuierte, wenig verdichtete und eher lineare Siedlungsstrukturen ohne zentrale
Bereiche vor. Der Gesamteindruck ist wenig harmonisch und der Landschaftsraum als
zersiedelt zu bezeichnen.
L74, Gasthof Feichter
Südöstlicher Siedlungsrand
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Als kleinere Entwicklungsbereiche liegen vier Bereiche vor: Fläche nördlich der
Goritschitzenstraße (2 bis max. 3 Häuserreihen – keine Beeinträchtigung der
Moorfläche), eine Fläche im zentralen Bereich des südlichen Siedlungsteiles, eine
Fläche nördlich bzw. nordöstlich des Gasthofes Kropfitsch im südlichsten Siedlungsteil
sowie ein Erweiterungspotential am äußersten südlichen Siedlungsrand (ein bis max.
2 Häuserreihen).
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Potentialfläche nördl. Goritschitzenstraße
Innerörtliche Potentialfläche
- Zielsetzung für die Entwicklungsbereiche: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Einsatz von privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der
widmungsgemäßen Verwendung und der Verfügbarkeit von neu gewidmeten
Baulandflächen.
- Erhöhung der Bebauungsdichte durch flächensparende Siedlungsformen (z.B. auch
durch verdichteten Flachbau) und durch geringere Grundstücksgrößen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Die äußeren Siedlungsgrenzen schließen die bestehende Struktur kompakt ein: Im
Norden ist aufgrund des Geländes und der Waldflächen keine weitere
Siedlungsentwicklung vorgesehen (absolute Siedlungsgrenze). Im Osten wird die
Siedlungsgrenze aufgrund der Waldflächen ebenfalls absolut festgelegt. Mit Ausnahme
eines Bereiches direkt südlich der Goritschitzenstraße ist hier keine weitere
Siedlungsentwicklung nach außen vorgesehen. Im Südosten wird eine absolute
Siedlungsgrenze festgelegt, die Arrondierungs- und Potentialflächen mit einschließen.
Eine größere Potentialfläche besteht im Bereich des Gasthofes Kropfitsch von der
bestehenden unbebauten gewidmeten Fläche aus in Richtung Osten. Der südliche
Siedlungsrand wird relativ begrenzt, hier kann eine weitere Entwicklung in Form einer
oder zweier Gebäudezeilen entstehen (Flächen westlich der Tuderschitzer Straße
L74). Nach Südosten hin sollte die Siedlungsstruktur nicht über den Bestand
hinausgehend entwickelt werden (Landschaftsbild, Naturraum). Im Westen wird die
Struktur mit dem Bestand fixiert, eine weitere Entwicklung ist aufgrund der
Topographie und des Naturraumes nicht zu empfehlen (Gebiet westlich der L74 im
Bereich des Gasthofes Kropfitsch). Weiter nördlich wird die Siedlungsgrenze absolut
begrenzt. Hier ist eine weitere Entwicklung aufgrund des Landschaftsbildes sowie des
Naturraumes (Moorfläche) nicht möglich. Als Potential schließt die absolute
Siedlungsgrenze im Bereich des Moores nördlich der Goritschitzen Straße eine Fläche
im Ausmaß von ca. 8.000 m² ein. Im nordwestlichsten Bereich wird die
Siedlungsgrenze mit der Tuderschitzer Straße festgelegt (absolute Siedlungsgrenze).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 100 |
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Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung erfolgt von der L74 Tuderschitzer Straße aus und weiters über den
Panoramaweg und von der Goritschitzenstraße aus. Die innere Erschließung ist
grundsätzlich sichergestellt.
Ziele:
- Temporeduzierende Maßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnteiler,
Belagswechsel, Torsituationen und bewußtseinsbildende Maßnahmen) insbesondere
im Bereich des südlichen Siedlungsansatzes.
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung.
- Besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radwegsystems (Schaffung von attraktiven
und kurzen Wegverbindungen).
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen.
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4.7. Siedlungsleitbild Stallhofen
Stallhofen mit Golfplatzflächen, Blickrichtung Norden (Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Stallhofen wird insbesondere durch den
Golfplatz geprägt. Die Spielfläche reicht bis
Gradenegg und Moosburg, im Ortsbereich
von Stallhofen liegen das Golfrestaurant und
der Einstieg in den Parcours. Weiters liegt
mit der als Bauland Reines Kurgebiet
gewidmeten Fläche im Ausmaß von ca. 2,4
ha ein maßgebliches Tourismuspotential
Bärndorf und Stallhofen, Blickrichtung
vor. Die Fläche wird derzeit als Sportplatz
Südosten, im Bildhintergrund Schloss Moosburg
(Fußballfeld und Umkleidekabine samt
Kantine) genutzt. Grundsätzlich liegt der
Ursprung der Ortschaft in der landwirtschaftlichen Funktion, die auch heute noch
erhalten ist. Im Nordwesten und im Osten
haben sich reine Wohnsiedlungsansätze
entwickelt. In der Struktur sind eine Sozialeinrichtung sowie eine Buschenschank
vorzufinden.
Golfplatzflächen
(Quelle: Video-Film-Fritz)
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 102 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Funktionale Zuordnung
Touristische Funktion (Vorrangstandorte für
Sport- und Freizeitnutzung),
Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
Golfplatzflächen.
- Ansiedlung eines touristischen
Leitbetriebes im Bereich der touristischen
Potentialfläche.
Clubhaus und Golfrestaurant
- In den nördlichen Siedlungsteilen und im
Erweiterungsbereich besteht die
funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Stallhofen zerfällt in mehrere Siedlungsteile, die teilweise räumlich voneinander
getrennt im Landschaftsraum liegen. Der
nördlichste Siedlungsteil liegt zwischen
den zwei 110 kV Leitungen der Kelag bzw.
der ÖBB und besteht mit Ausnahme einer
landwirtschaftlichen Hofstelle aus reinen
Wohngebäuden (Einfamilienwohnhäuser).
Im Bereich der L73 Mitterteich Straße ist
ein funktional gemischt strukturierter
Bereich mit unterschiedlichen Gebäudetypen vorzufinden (landwirtschaftliche
Gebäude, Wohngebäude, Sonderformen
(Golfplatzrestaurant, Kantine des Sportplatzes). Im östlichen Siedlungsteil von
Stallhofen ist hingen wieder eine reine
Wohnsiedlung vorzufinden, die kompakt
strukturiert und klar abgegrenzt im
Landschaftsraum liegt. Insgesamt ist die
Siedlungsstruktur von Stallhofen inhomogen und als unorganisch zu bezeichnen.
Nördl. Siedlungsteil von Stallhofen,
Blickrichtung Nordosten
Stallhofen, Blickrichtung Nordosten
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 103 |
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Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und
organischer Siedlungskörper und
Gestaltung des Überganges in die freie
Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen
Ortsränder, Anlage von Gärten und
Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
Stallhofen
(Quelle: Video-Film-Fritz)
- Siedlungsgrenzen: Der nördlichste Siedlungsteil wird nach Norden hin durch die 110 kV
Leitung in seiner Entwicklung absolut begrenzt. Eine weitere Entwicklung in westliche,
östliche bzw. südwestliche Richtung ist aufgrund des Naturraumes und des
Landschaftsbildes nicht vorgesehen (absolute Siedlungsgrenze). Im Südosten ist ein
kleineres Erweiterungspotential in Form einer weiteren Gebäudereihe unter dem
bestehenden Weg vorgesehen (relative Siedlungsgrenze). Für den Siedlungsteil im
Bereich der L73 besteht keine Erweiterungsmöglichkeit (im Nordwesten aufgrund der
110 kV Leitung, im Norden aufgrund der Golfplatzflächen, im Osten und Süden
aufgrund der rechtlichen und naturräumlichen Vorgaben - Landschaftsschutzgebiet,
Quellschutzgebiet). Einzige Ausnahme bildet eine kleinere Fläche im Westen nördlich
des Weges in Richtung Kamp - Bürger wo eine geringe Arrondierung stattfinden kann
(vom Bestand ausgehend in Richtung Westen). Südlich des Weges ist die Entwicklung
aufgrund der Waldflächen wiederum begrenzt. Die touristische Potentialfläche kann bei
Bedarf und entsprechender Konzeption sowie bei Verwertung der bereits gewidmeten
Fläche auch nach Osten bzw. Norden erweitert werden (Festlegung einer relativen
Siedlungsgrenze). Hier wird die Ausarbeitung eines Teilbebauungsplanes nach Vorliegen
eines konkreten Projektes empfohlen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 104 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt einerseits direkt
über die L73 Mitterteich Straße,
andererseits über den Ortschaftsweg in
Richtung Bärndorf. Die Kreuzungssituation
L73 – Ortschaftsweg Bärndorf und Weg in
Richtung Kanig ist als problematisch zu
bewerten (starke Kurve, spitze
Einmündungswinkel).
Kreuzungsbereich L73/Ortschaftsweg Bärndorf
Ziele:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich durch bauliche Maßnahmen.
Schaffung einer geordneten Kreuzung z.B. auch durch die Errichtung eines
Kreisverkehres.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 105 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.8. Siedlungsleitbild Bärndorf
Obergöriach, Untergöriach, Bärndorf (Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Bärendorf ist gemischt strukturiert: Es bestehen neben der
landwirtschaftlichen Nutzung, die Wohnfunktion, mit dem Gasthof eine touristische
Funktion und mit der Feuerwehr eine öffentliche Einrichtung.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
- Erhaltung des Gastronomiebetriebes.
Bärendorf, Blickrichtung Norden
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 106 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Siedlungsstruktur liegt länglich strukturiert (West-Ost-Richtung) im Raum. Innerhalb
der Ortschaft liegen landwirtschaftliche Gebäude und Einfamilienhäuser vor.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Die äußeren Siedlungsgrenzen werden im
Bereich der Ortschaft Bärndorf maßgeblich
vom Naturraum bestimmt und begrenzt: Im
Westen wird die bestehende Struktur absolut
abgegrenzt, eine weitere Entwicklung ist
aufgrund der Waldflächen nicht vorgesehen.
Im Süden wird ebenfalls eine absolute
Siedlungsgrenze festgelegt, die nicht
übersprungen werden sollte, wobei die
absolute Grenze eine weitere Häuserreihe im
unmittelbaren Anschluss an die bestehende
Struktur ermöglicht. Im östlichen
Ortsbereich besteht ebenfalls die Möglichkeit
für eine weitere Häuserreihe unmittelbar
südlich des Erschließungsweges. Eine
weitere Entwicklung in Richtung Osten ist für
die Bebauung nördlich des Weges nicht
vorgesehen. Im Norden des östlichen
Siedlungsteiles von Bärndorf wäre eine
weitere Siedlungsreihe grundsätzlich
möglich. Zwingende naturräumliche oder
rechtliche Einschränkungen liegen hier nicht
vor. Auf eine geordnete Erschließung ist
vordringlich Bedacht zu nehmen. Weiter im
Westen wird eine größere Potentialfläche
definiert: Diese liegt nördlich des
Erschließungsweges und reicht von der
bestehenden Bebauung im Westen bis zu der
Potentialfläche südl. des Ortschaftsweges
Nördlicher Siedlungsrand von Bärndorf
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 107 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
bestehenden Punktwidmung im Bereich der
Kehre im Osten. Auch hier ist jedenfalls auf
eine geordnete Erschließung und auf einen
möglichst harmonischen Übergang in die
freie Landschaft nach Norden zu achten
(Eingrünung).
Nördlicher Ortsbereich von Bärndorf
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über einen Ortschaftsweg welcher von der L73 im Bereich
Stallhofen ausgehend nach Bärndorf führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 108 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.9. Siedlungsleitbild Knasweg
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Knasweg besteht je ca. zur
Hälfte aus landwirtschaftlichen Hofstellen
(im östlichen Bereich) und aus
Wohngebäuden (westlicher Bereich). Mit der
Filialkirche St. Andreas liegt eine öffentliche
Funktion in der Ortschaft vor.
Knasweg, Blickrichtung Süden
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion, Vorrangstandort für
touristische Nutzungen und Freizeiteinrichtungen.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung der öffentlichen Einrichtung (Filialkirche).
- Erhaltung/keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den restlichen Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der Wohnfunktion (derzeit ist die Wasserversorgung nur für den
Bestand sichergestellt, eine Erweiterung kann erst bei Sicherstellung der
Wasserversorgung erfolgen).
- Im Südosten von Knasweg wird ein Standort für touristische Nutzungen und
Freizeiteinrichtungen definiert.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Knasweg ist kompakt strukturiert und kann
als organisch gestaltete Siedlungsform
beschrieben werden. Es sind landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie
Einfamilienwohnhäuser vorzufinden. Die
Kirche tritt hinsichtlich der Blickbeziehungen
zu den Baulichkeiten der Ortschaft
vorrangig in Erscheinung.
Ziele:
Filialkirche St. Andreas
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 109 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Ein Entwicklungspotential besteht im Südwesten in Form der von den Flurgehölzen
begrenzten Fläche im Ausmaß von ca. 1,5 ha. Im Norden kann eine weitere
geordnete Entwicklung in nördliche Richtung vom Bestand ausgehend erfolgen. Eine
Verwertung dieses Potentials ist erst dann möglich, wenn die Wasserversorgung
sichergestellt ist (z.B. Anschluss an die Wasserleitung Feldkirchen).
- Zielsetzung für diese Entwicklungsbereiche: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Anschluss an die Wasserleitung Feldkirchen zur Verbesserung und langfristigen
Sicherung der Wasserversorgung.
- Siedlungsgrenzen: Die Siedlungsentwicklung ist im Südosten, Süden und Westen
aufgrund des Naturraumes absolut begrenzt. Im Norden und Osten kann bei Bedarf
eine weitere Entwicklung vom Baubestand ausgehen und insbesondere in Richtung
Norden erfolgen (relative Siedlungsgrenze) – jedoch erst nach Sicherstellung der
Wasserversorgung. Im Südosten wird ein Standort für touristische Nutzungen und
Freizeiteinrichtungen im ÖEK vermerkt. Touristische Projekte gilt es in den
Folgeverfahren zu konkretisieren und räumlich verträglich zu planen (exakte
Standortfestlegung, Teilbebauungsplan, Errichtung der notwendigen Infrastruktur,
landschaftsplanerische Begleitplanung, etc.)
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung im MIV erfolgt von Norden über die B95 und den Ortschaftsweg nach
Knasweg. Die innere Erschließung ist grundsätzlich sichergestellt.
Ziele:
- Gestaltungsmaßnahmen in den bestehenden Ortsbereichen sowie für die neu
entstehenden Siedlungsteile (Reduktion der Fahrbahnbreiten, Belagswechsel, gezielte
Begrünung, durchgängige Gehsteige und Radwege, Pflasterung, Gestaltung von
Grünflächen, Möblierung, Beleuchtung, etc.).
- Signalisierung von Ortsanfang und Ortsende durch die Gestaltung von Torsituationen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 110 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.10. Siedlungsleitbild Witsch
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Witsch weist eine typische ländliche
Mischfunktion auf: Neben landwirtschaftlichen
Gebäuden bestehen Wohngebäude in Form
von Einfamilienhäusern. Zentrale Nutzungen
sind in der Ortschaft nicht vorzufinden.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Freie Landschaft im Bereich der L70,
Blickrichtung Westen
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Witsch hat sich aus zwei landwirtschaftlichen
Hofstellen, die heute noch im zentralen
Bereich bestehen, herausgebildet und sich
entlang der L70 Klein St. Veit Straße
strukturiert. Im Westen besteht ein neuerer
Siedlungsansatz, welcher von der Straße nach
Norden reicht und aus reinen Wohngebäuden
besteht.
Westl. Siedlungsansatz von Witsch,
Blickrichtung Norden
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 111 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Siedlungsgrenzen: Für den westlichen Siedlungsansatz besteht aufgrund des
umliegenden Naturraumes keine weitere Entwicklungsmöglichkeit. Der maßgebliche
Siedlungsteil von Witsch wird im Osten von einem Waldgebiet begrenzt und sollte
aufgrund des Landschaftsbildes auch nicht nach Westen hin weiterentwickelt werden.
Sowohl im Norden, wie auch im Süden besteht für den östlichen Siedlungsteil die
Möglichkeit einer geringfügigen Ergänzung zur Struktur (jeweils eine weitere Zeile,
wobei eine zweckmäßige Erschließung gewährleistet sein muss). Insgesamt liegen
jedoch maßgebliche bereits gewidmete Potentiale vor, deren Verwertung als
vorrangig einzustufen ist.
Witsch, Blickrichtung Tigring - Süden
Im westlichen Siedlungsbereich ist hingegen eine weitere Entwicklung nach Norden
als auch nach Süden naturräumlich beschränkt (Waldflächen, Geomorphologie und
Landschaftsbild).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt durch die L70 Klein St. Veit Straße, die von Osten nach Westen
durch die Ortschaft führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 112 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.11. Siedlungsleitbild Nußberg
Nußberg, Blickrichtung Norden
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Nußberg ist durch eine dörfliche Mischfunktion geprägt:
Landwirtschaftliche Gebäude, Wohngebäude, Kirche.
Funktionale Zuordnung
Landwirtschaftliche Funktion, Eignungsstandort Wohnfunktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- Erhaltung der öffentlichen Funktion (Kirche).
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Nußberg liegt insgesamt relativ kompakt und klar begrenzt im Raum. Umliegend,
insbesondere im Westen und Norden bestehen jedoch einige Siedlungssplitter und
Einzelgebäude, die als Fehlentwicklung gewertet werden müssen.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
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- Die äußere Siedlungsgrenze wird im Norden absolut festgelegt. Hier schließen
Waldflächen in Hanglage an. Eine weitere Siedlungsentwicklung ist hier nicht möglich,
ebenso in Richtung Nordosten (aufgrund des Landschaftsbildes). Im Osten und
Südosten zwingt die 110 kV Leitung die Festlegung einer absoluten Siedlungsgrenze
und lässt damit keine weitere Entwicklung zu. Ein kleineres Entwicklungspotential
besteht in Form einer Abrundung der bestehenden Widmung im Osten (ein bis max. 2
Bauparzellen). Im Westen wird der Siedlungsbestand aufgrund des Naturraumes, der
Geomorphologie und des Landschaftsbildes absolut begrenzt. Die südliche
Siedlungsgrenze wird aufgrund der 110 kV Leitung absolut festgelegt und schließt
eine Potentialfläche östlich des Ortschaftsweges mit ein. Eine weitere geordnete
Entwicklung nach Süden ist hier vom Bestand ausgehend auf beiden Seiten des
Zufahrtsweges bis zum Gefährdungsbereich der 110 kV Leitung möglich.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über den Ortschaftsweg, der von der L70 Klein St. Veit Straße
nach Nußberg führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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4.12. Siedlungsleitbild Arlsdorf
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Arlsdorf besteht überwiegend aus
landwirtschaftlichen Wohn- und
Wirtschaftsgebäuden. In der Struktur sind
zwei Einfamilienwohnhäuser vorzufinden.
Zentrale Funktionen sind in der Ortschaft
nicht vorzufinden. Etwas nördlich liegt ein
kleiner reiner Wohnsiedlungsansatz vor.
Funktionale Zuordnung
Arlsdorf, Blickrichtung Nordosten
Landwirtschaftliche Funktion,
Eignungsstandort Wohnfunktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Ortsstruktur von Arlsdorf ist als
geschlossen und abgerundet zu beschreiben,
die klar abgegrenzt im Landschaftsraum liegt.
Die Gebäudestruktur wird durch
landwirtschaftliche Gebäudeformen dominiert.
Der zweite kleinere Siedlungsansatz im
Norden, ebenfalls kompakt strukturiert und
besteht aus Einfamilienwohnhäusern.
Ziele:
Arlsdorf Blickrichtung Norden
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
Siedlungsansatz nördl. von Arlsdorf
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 115 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Im Nordwesten wird aufgrund der 110 kV Leitung eine absolute
Siedlungsgrenze festgelegt. Nach Nordosten hin sollte die heutige Siedlungsgrenze
aufgrund des Naturraumes nicht übersprungen werden (absolute Siedlungsgrenze).
Im Südosten stehen einer weiteren Siedlungsentwicklung ebenfalls naturräumliche
Einschränkungen entgegen. Im Süden wird die Grenze insofern festgelegt, als dass
die beiden Punktwidmungen mit eingeschlossen sind, eine weitere Entwicklung nach
Süden ist hier aber nicht vorgesehen (absolute Siedlungsgrenze). Der westliche
Siedlungsrand soll aufgrund des Landschaftsbildes in seinem heutigen Bestand
stabilisiert werden (keine weitere Entwicklung – Festlegung einer absoluten
Siedlungsgrenze). Der nördlich gelegene Siedlungsansatz weist im Südosten und
Nordwesten zwei kleinere Erweiterungspotentiale auf. Hier könnte die Struktur
geringfügig ergänzt werden (eine bis zwei weitere Häuserreihen). Nach Norden bzw.
Nordosten besteht aufgrund des Naturraumes keine Erweiterungsmöglichkeit. Die
Siedlungsentwicklung wird nach Süden und Westen hin ebenfalls absolut begrenzt
(Naturraum).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über den Ortschaftsweg, der von der L70 Klein St. Veit Straße
nach Nußberg führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 116 |
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4.13. Siedlungsleitbild Faning
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Faning besteht aus zwei Siedlungsbereichen: Ein Bereich liegt direkt an der
L70, der zweite Bereich etwas nördlich der
L70 auf einer Anhöhe. Jener Bereich an der
L70 ist durch eine reine Wohnnutzung
gekennzeichnet. Der zweite, ursprüngliche
Siedlungsbereich rund um die Filialkirche
besteht aus landwirtschaftlichen Gebäuden
und aus Einfamilienwohnhäusern.
Filialkirche hl. Agnes u. hl. Simon u. Judas Thaddäus
Funktionale Zuordnung
Landwirtschaftliche Funktion,
Eignungsstandort Wohnfunktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
- Erhaltung der öffentlichen Funktion
(Kirche).
Faning, Blickrichtung Osten
- In den Siedlungsteilen und im
Erweiterungsbereich besteht die
funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die zwei Siedlungsbereiche sind räumlich
voneinander getrennt. Die beiden Ansätze
sind verhältnismäßig kompakt gegliedert.
Ortsbereich von Faning
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
Faning Blickrichtung Westen
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 117 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Der Siedlungsansatz an der L70 wird in seinem Bestand absolut
begrenzt (Naturraum, Landschaftsbild). Eine weitere Entwicklung nach außen ist nicht
vorgesehen. Der Siedlungsteil um die Kirche wird im Süden, Westen und Norden
mittels einer absoluten Siedlungsgrenze begrenzt (insbesondere nach Süden und
Westen hin aufgrund des Landschaftsbildes, nach Norden hin aufgrund des
Naturraumes und der Geomorphologie). Im Osten besteht für die Flächen südlich des
Weges nach Arlsdorf ein Entwicklungspotential, welches vom Bestand ausgehend in
Richtung Osten verwertet werden kann. Im Südosten wird die Entwicklung wieder
absolut begrenzt.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt durch die L70 Klein St. Veit Straße und dem Ortschaftsweg nach
Nussberg.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 118 |
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4.14. Siedlungsleitbild Windischbach
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
In der Ortschaft Windischbach ist eine
dörfliche Mischfunktion vorzufinden. Es
existieren landwirtschaftliche Wohn- und
Wirtschaftsgebäude, welche im Siedlungsverband überwiegen, Einfamilienwohnhäuser
und ein Gasthof. Zentrale Nutzungen sind in
der Ortschaft nicht vorzufinden.
Windischbach, Blickrichtung Westen
Funktionale Zuordnung
Landwirtschaftliche Funktion,
Eignungsstandort Wohnfunktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- Erhaltung des Gasthauses.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Windischbach liegt klar begrenzt mit
kompakter Siedlungsstruktur im
Landschaftsraum. Die Erschließung erfolgt
über die L70.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
Ortsbereich von Windischbach, L70
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 119 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Es werden folgende äußere Siedlungsgrenzen festgelegt: Im Norden erfolgt eine
absolute Begrenzung aufgrund der 110 kV Leitung der Kelag. Im Osten wäre eine
organische und vom Bestand ausgehende Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur
grundsätzlich nicht durch naturräumliche oder technische Gegebenheiten
auszuschließen (Festlegung einer relativen Siedlungsgrenze). Nach Süden hin wird
eine absolute Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes gezogen. Im Westen erfolgt
die Abgrenzung mittels einer absoluten Siedlungsgrenze, die im Norden keinen
Erweiterungsspielraum einräumt, südlich der Straße nach Tigring hingegen eine
geringfügige Arrondierung zulässt.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt durch die L70 Klein St. Veit Straße.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 120 |
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4.15. Siedlungsleitbild Wielen
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Der Siedlungsbereich Wielen besteht aus
mehreren Wohnhäusern, der Feuerwehr und
umliegenden landwirtschaftlichen Hofstellen.
Funktionale Zuordnung
Bedingter Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Wielen, Blickrichtung Südwesten
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Wielen besteht aus einigen verstreut liegenden Wohngebäuden, die insgesamt als
Siedlungsbereich wahrgenommen werden können.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Im Süden besteht aufgrund der Waldflächen keine weitere
Entwicklungsmöglichkeit. Eine weitere Entwicklung in Richtung Osten wird aufgrund
des Landschaftsbildes ebenfalls absolut beschränkt. Im Nordosten liegt eine
Arrondierungsfläche vor, wobei eine ausreichend große Abstandsfläche zur Hofstelle
vlg. Saliter hin gewahrt werden muss. Eine weitere Arrondierung kann nach
Nordwesten erfolgen. Der Siedlungsansatz sollte sich nicht nach Norden in die freien
landwirtschaftlich genutzten Flächen hinein entwickeln (Landschaftsbild), wobei eine
Häuserreihe nördlich der Straße realisiert werden kann.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 121 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt mittels des Ortschaftsweges, welcher von Tigring nach
Windischbach führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 122 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.16. Siedlungsleitbild Rosenau
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Rosenau besteht aus zwei Entwicklungsansätzen: Im östlicheren Bereich besteht eine
ländliche Mischfunktion aus Wohnen und
Landwirtschaft. Im westlichen Teilbereich ist
eine ausschließliche Wohnfunktion
vorzufinden.
Funktionale Zuordnung
Bedingter Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Westl. Siedlungsansatz von Rosenau,
Blickrichtung Nordwesten
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im
Erweiterungsbereich besteht die
funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Östl. Siedlungsansatz von Rosenau,
Blickrichtung Südosten
Bestand:
Die beiden Siedlungsansätze liegen
voneinander getrennt im Raum. Es handelt
sich um kompakt strukturierte kleinere
Siedlungsgebiete.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im
unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den
Randbereichen.
Östl. Siedlungsansatz von Rosenau,
Blickrichtung Nordwesten
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 123 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Für beide Ansätze besteht eine begrenzte Entwicklungsmöglichkeit. Der westliche Ansatz kann geringfügig nach Osten und auch nach
Westen hin ergänzt werden (eine Parzelle im Westen bzw. eine weitere Parzellenreihe
östlich des Weges). Im Norden und Süden (südlich des Ortschaftsweges) besteht
aufgrund des Landschaftsbildes eine absolute Siedlungsgrenze. Für den östlichen
Bereich liegt eine vergleichbare Struktur vor. Hier kann nördlich der Straße eine
Arrondierung nach Nordosten hin erfolgen (vom Bestand ausgehend). Im Norden und
Süden wie auch im Osten sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen (absolute
Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes und des Landschaftsbildes).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über den Ortschaftsweg Tigring - Seigbichl.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 124 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.17. Siedlungsleitbild Dellach
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Dellach besteht aus zwei Entwicklungsansätzen: Ein Bereich liegt direkt an der Straße
Seigbichl - Tigring. Dieser Bereich ist gemischt genutzt (Landwirtschaft/Wohnen) wobei
die landwirtschaftliche Funktion überwiegt. Westlich davon liegt der Campingplatz
Dellach woran im Nordwesten wiederum ein Wohngebiet anschließt. Südlich des
Campingplatzes bestehen ein Tennisplatz und die Filialkirche Dellach.
Funktionale Zuordnung
Tourismusfunktion (Vorrangstandorte für Sport- und Freizeitnutzung),
Bedingter Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Dellach ist ein kleinerer Siedlungsansatz, welcher aus Einfamilienhäusern und
landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden besteht. Der Campingplatz liegt
räumlich getrennt im Westen, woran im Nordwesten ein Bereich mit Wohnnutzung
anschließt.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 125 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Siedlungsgrenzen: Der Bereich des Campingplatzes und das nördlich anschließende
Wohngebiet werden absolut umgrenzt. Eine weitere Entwicklung ist aufgrund des
Naturraumes - es handelt sich um Waldflächen bzw. reichlich strukturierte
Kulturlandflächen, tlw. Gewässerflächen - nicht möglich. Der Siedlungsbereich an der
Straße wird nach Norden, Westen, Süden und Nordosten aufgrund des Naturraumes
und des Landschaftsbildes absolut begrenzt, wobei im Südwesten ein geringfügige
Erweiterungsfläche (ca. 2 Bauparzellen) mit eingeschlossen werden. Im Osten besteht
eine Weiterentwicklungsmöglichkeit südlich der Straße in Richtung des
Siedlungskörpers von Seigbichl.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der B95 ausgehend über die Ortschaft Seigbichl. Über
Dellach und Rosenau besteht auch eine direkte Verbindung nach Tigring.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 126 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.18. Siedlungsleitbild Ziegelsdorf
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Ziegelsdorf ist durch eine ländliche
Mischfunktion gekennzeichnet: Neben
landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bestehen reine Wohngebäude.
Funktionale Zuordnung
Bedingter Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Südlicher Siedlungsrand von Ziegelsdorf
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Der Siedlungskörper der Ortschaft
Ziegelsdorf liegt kompakt und geschlossen
im Landschaftsraum. Es ist ein organisch
gewachsenes Siedlungssystem vorzufinden.
Die Gebäudestruktur ist von Wohngebäuden
(Einfamilienhäuser) und landwirtschaftlichen
Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
gekennzeichnet. Nach Süden hin besteht ein
harmonischer Übergang in die freie
Landschaft (Eingrünung des Siedlungsrandes
mittels Streuobstwiesen und Feldgehölzen).
Südwestlicher Siedlungsrand von Ziegelsdorf
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 127 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Siedlungsgrenzen: Ziegelsdorf liegt auf einer kleinen Anhöhe nördlich von Seigbichl.
Aufgrund der Hanglage und des umgebenden Naturraumes wird nach Süden hin eine
absolute Siedlungsgrenze festgelegt. Eine weitere Entwicklung nach Süden wird auch
aufgrund des Landschaftsbildes negativ beurteilt. Dies gilt ebenso für eine mögliche
Entwicklung in westliche und östliche Richtung. Für den westlichen Siedlungsbereich
ist eine Entwicklung nach Norden aufgrund der steilen Hanglagen und des
Naturraumes nicht geplant. Eine mögliche Erweiterungsfläche liegt in Form der
ebenen landwirtschaftlich genutzten Fläche im Nordosten vor. Hier ist eine geordnete
Siedlungsentwicklung vom Bestand ausgehend in Richtung Osten grundsätzlich nicht
auszuschließen (relative Siedlungsgrenze).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der B95 ausgehend über die Ortschaft Seigbichl. Über
Dellach und Rosenau besteht auch eine direkte Verbindung nach Tigring.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 128 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.19. Siedlungsleitbild Obergöriach
Funktionale Schwerpunktsetzung
Westlicher Ortsbereich von Obergöriach
Situation:
Der westliche Siedlungsbereich von
Obergöriach ist durch Wohnnutzung (tlw.
Freizeitwohnsitze) geprägt. Im östlichen
Bereich liegt eine ländliche Mischnutzung
vor (Landwirtschaft/Wohnen). Es sind
keine zentralen Nutzungen vorzufinden.
Funktionale Zuordnung
Bedingter Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Östlicher Ortsbereich von Obergöriach
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der Wohnfunktion (westlicher Teilbereich) und in der dörflichen
Mischfunktion (östlicher Teilbereich).
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Siedlungsstruktur besteht aus zwei Siedlungsansätzen, die heute beinahe
zusammengewachsen sind. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten (Geomorphologie, Vegetation) hat sich eine wenig kompakte Struktur entwickelt.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 129 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Die äußeren Siedlungsgrenzen richten sich hier vorrangig nach dem Naturraum und
sind aufgrund der Waldflächen und der Geländebeschaffenheit eng gezogen. Im
Norden bestehen keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten (über den Weg hinaus
und auch über die Hofstelle im östlichen Bereich), die bestehende Struktur bildet
jedoch eine größere innerörtliche Potentialfläche, die vom Bestand ausgehend
verwertet werden kann (mit Ausnahme der in der Biotopkartierung ausgewiesenen
Moorfläche im Nordwesten). Hier ist auf eine landschaftlich und geomorphologisch
angepasste Verdichtung des Siedlungsraumes zu achten. Im Westen ist aufgrund des
Naturraumes eine weitere Entwicklung über die bestehende Struktur hinausgehend
nicht vorgesehen. Die südliche Grenze wird durch den Widmungsbestand gebildet
(Bauland Kurgebiet bzw. Dorfgebiet). Ein Überschreiten dieser Linie wird im ÖEK
ausgeschlossen (absolute Siedlungsgrenze). Im Osten wird die Siedlungsgrenze
ebenfalls mit der Widmungsgrenze gezogen und damit ein größerflächiges Potential
mit eingeschlossen. Für den kleineren Siedlungsansatz im Südosten ist keine weitere
Entwicklung vorgesehen.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über einen Ortschaftsweg welcher von der L73 im Bereich
Stallhofen ausgeht und über Bärndorf nach Obergöriach führt. Im letzten Teilstück ist
dieser Weg nicht mehr asphaltiert.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 130 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.20. Siedlungsleitbild Unterlinden
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Unterlinden ist gemischt
strukturiert: Es bestehen landwirtschaftliche
Nutzungen und die Wohnnutzung. In der
Siedlungsstruktur liegt ein touristischer
Betrieb vor (Urlaub am Bauernhof).
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Ortsbereich von Unterlinden
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Siedlungsstruktur gliedert sich entlang des Erschließungsweges in West-OstRichtung und besteht aus landwirtschaftlichen Gebäuden und Einfamilienhäusern.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Als Erweiterungspotentiale bestehen
Flächen im Westen und Norden:
- Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw.
Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
Potentialfläche im Westen
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 131 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Potentialflächen für eine weitere Siedlungsentwicklung liegen im
westlichen Randbereich vor. Hier ist eine weitere Entwicklung nach Westen hin
möglich, die vom Bestand ausgehend zu entwickeln ist. Weitere mögliche
Potentialflächen liegen im Norden vor. Hier wird eine weitere Siedlungsentwicklung
naturräumlich nicht zwingend begrenzt. Im östlichen Bereich von Unterlinden ist
aufgrund des Naturraumes keine weitere Entwicklung geplant (Norden, Osten und
Süden). Die südliche Siedlungsgrenze soll nicht weiter übersprungen werden (starke
Hangneigung, Naturraum, problematischer Kanalanschluss).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über einen Ortschaftsweg welcher von der L73 im Bereich
Stallhofen ausgeht und über Bärndorf nach Unterlinden führt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 132 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.21. Siedlungsleitbild Gradenegg
Gradenegg, Blickrichtung Südosten
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Neben der dörflichen Mischfunktion wird
Gradenegg durch die Golfplatzflächen im
Südwesten geprägt. Hier liegt auch die
Golfakademie. Nördlich der B95 liegt ein
Gärtnereibetrieb vor.
Funktionale Zuordnung
Touristische Funktion (Vorrangstandorte
für Sport- und Freizeitnutzung), Standort für
gewerbliche Nutzungen, Eignungsstandort
Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion.
Golfplatzflächen
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der Golfplatzflächen.
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
- Ansiedlung von gewerblichen Betrieben im Bereich Dobra (Gewerbestandort).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 133 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Gradenegg, nördlichen Bereich der Golfplatzflächen (Quelle: Video-Film-Fritz)
Bestand:
Gradenegg besteht als „ausgefranster“ Siedlungskörper, der zusätzlich durch die B95
zerschnitten wird. Der Siedlungskörper westlich der B95 ist grundsätzlich in sich
geschlossen und abgerundet. Die Siedlungsteile nördlich bzw. östlich der B95 gliedern
sich in mehrere Ansätze, die entlang des Erschließungsweges angeordnet sind. Hier
bestehen landwirtschaftliche Gebäude und Einfamilienwohnhäuser.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Standortfestlegung für gewerbliche Nutzungen im Bereich Dobra: In diesem Bereich
besteht eine rechtskräftige Widmung, die im Bedarfsfall geordnet weiterentwickelt
werden könnte.
- Siedlungsgrenzen: Jener Siedlungsteil, der westlich der B95 liegt, wird beinahe
gänzlich von Golfplatzflächen eingeschlossen (Norden, Westen, Süden). Im Osten
besteht mit der B95 eine absolute Begrenzung der Siedlung. Eine Entwicklung in die
Golfplatzflächen wird mittels der Festlegung von absoluten Siedlungsgrenzen
ausgeschlossen. Kleinere Arrondierungsbereiche liegen im Süden vor, die maximal bis
zur Widmungsgrenze des Golfplatzes reichen können. Die relative Grenze im Bereich
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 134 |
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des Gebäudes der Golfakademie (Osten) ist ausschließlich für eine mögliche
Erweiterung von Nutzungen in Zusammenhang mit dem Golfplatz vorgesehen. Die
nördlichen Siedlungsteile werden grundsätzlich aufgrund des Naturraumes
(Waldflächen, Flurgehölze, Landschaftsbild) in ihrem Bestand begrenzt. Kleinere
Erweiterungsflächen liegen in Form des eingeschlossenen Potentials im nördlichen
Bereich vor und im östlichen Bereich in Form einer Weiterführung der Häuserreihe
südlich des Weges. Für den nördlich liegenden Standort für gewerbliche Nutzungen
gelten die allgemeinen Ziele hinsichtlich der Siedlungsentwicklung (vgl. Kapitel
allgemeine Ziele und Maßnahmen): stufenweise Entwicklung vom Baubestand
ausgehend nach außen, Erstellung von Teilbebauungsplänen, Einsatz von
privatwirtschaftlichen Maßnahmen, Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie der
Geomorphologie, Eingrünung der neuen Siedlungsränder, Sicherstellung einer
geordnete Verkehrserschließung.
- Im Bereich des Gewerbestandortes Dobra werden die Siedlungsgrenzen wie folgt
festgelegt: Im Süden begrenzt die Turracher Straße die Potentialfläche, im Osten wird
die Fläche durch die Hochspannungsfreileitung absolut begrenzt. Die nördliche Grenze
bildet die Line vom nordöstlichen Eckpunkt der bestehenden Widmung zum Mast der
Hochspannungsleitung. Ein Überschreiten dieser Grenze ist aufgrund des
Landschaftsbildes nicht möglich. Im Westen bildet die bestehende Waldfläche eine
absolute Grenze. Nach Nordwesten hin wäre eine langfristige Entwicklung
grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Eine solche Entwicklung ist erst bei einer
vollständigen Verwertung der Potentialflächen möglich. Die Leitungstrasse der
Hochspannungsfreileitung der ÖBB ist von einer Bebauung auszusparen.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der B95 aus in die nördlichen Siedlungsteile und den
südlichen Teilbereich. Aufgrund der unorganischen zersplitterten Siedlungsentwicklung
bestehen lange Weglängen für die nördlichen Siedlungsbereiche (Ver- und Entsorgung,
Wegenetz).
Ziele:
- Die Anbindung des Gewerbestandortes erfolgt direkt von der B95, wobei bei einer
fortschreitenden Bauentwicklung in diesem Bereich die Kreuzungssituation
verkehrstechnisch zu überprüfen und gegebenenfalls baulich zu adaptieren ist (z.B.
Errichtung eines Linksabbiegerstreifens).
- Für den weiteren Siedlungsteil von Gradenegg bestehen keine spezifischen
Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine Ziele und Maßnahmen“).
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4.22. Siedlungsleitbild Ratzenegg
Ratzenegg, Blickrichtung Westen (Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Ratzenegg schließt im Osten an den
Gemeindehauptort Moosburg an und
erstreckt sich beidseitig entlang der B95 in
Richtung Osten. Es liegen zwei
monostrukturierte Wohnsiedlungsgebiete
vor (Bereiche im Westen und Osten). Im
zentralen Bereich sind gewerbliche
Nutzungen (Tischlerei, Straßenmeisterei,
Gemeindebauhof), Wohnnutzung und ein
Gasthof vorzufinden. Südlich der B95
Schloss Ratzenegg
besteht ebenfalls eine Mischnutzung
(Wohnen, Landwirtschaft, Schloss Ratzenegg). In den Siedlungsbereichen liegen
mehrere Privatzimmervermieter.
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Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion, gewerbliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion, für den westlichsten Teilbereich in der
Wohnfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Ratzenegg gliedert sich entlang der B95 und
zerfällt dabei in mehrere Siedlungsbereiche.
Die einzelnen Teilbereiche, insbesondere der
westlichste Bereich sind grundsätzlich
kompakt strukturiert, nur südlich der B95
liegt eine zersplitterte Struktur vor. Die
Siedlungsbereiche bestehen überwiegend
aus Einfamilienwohnhäuser, in den oben
genannten Bereichen liegen gewerblich
genutzte Gebäude vor und im südlichen Teil
sind auch landwirtschaftliche Gebäude
vorzufinden. Das Gebäude des Schlosses
stellt insbesondere in nördliche und östliche
Richtung eine bauliche Dominante dar.
Ortsbereich von Ratzenegg an der B95
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Die äußeren Siedlungsgrenzen werden wie folgt festgelegt:
Für den westlichen Siedlungsbereich nördlich der B95: Eine weitere Entwicklung nach
Westen und Norden ist aufgrund des Naturraumes nicht möglich (Waldflächen,
Hanglage, Moorflächen). Im Süden ist ein Überspringen der B95 nicht vorgesehen.
Hier besteht ein gewerbliches Entwicklungspotential, welches vom Bestand im
Westen ausgehend (Altstoffsammelzentrum, Feuerwehr) entwickelt werden kann
(vgl. Siedlungsleitbild Moosburg). Auch im Bereich der gewerblichen Nutzungen
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(Tischlerei Sereinig, Straßenmeisterei) ist aufgrund des Naturraumes eine weitere
Entwicklung in Richtung Norden nicht geplant (Ausnahme: geringfügige Arrondierung
z.B. für den Gewerbebetrieb). Im Osten wird die Siedlungsgrenze mit dem Bestand
abgegrenzt, da hier ebenfalls Waldflächen vorliegen.
Der zweite nördlich der B95 liegende Siedlungsansatz erhält auch keine
Entwicklungsmöglichkeit: Im Westen, Norden und tlw. im Osten umschließen
Waldflächen den Ansatz und eine Entwicklung in die Waldbereiche hinein wird mittels
der Festlegung von absoluten Siedlungsgrenzen ausgeschlossen. Auch eine weitere
Entwicklung nach Osten (Bereich des freien landwirtschaftlich genutzten Feldes) ist
aufgrund des Landschaftsbildes nicht vorgesehen. Im Süden bildet die B95 eine
technische Siedlungsgrenze. Innerhalb der bereits gewidmeten Fläche besteht im
Südosten noch ein Entwicklungspotential.
Der südliche Siedlungsteil ist wesentlich weniger kompakt organisiert und wird von
steileren Hanglagen untergliedert. Eine Entwicklung nach Osten hin ist nicht
vorgesehen (absolute Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes). Im Süden wird
die Siedlungsgrenze so festgelegt, dass sie die bestehende Bebauung mit einschließt
und somit Potentiale ermöglicht. Bei der Bebauung und Erschließung ist auf die
Steillagen und die Höhenentwicklung der Gebäude Bedacht zu nehmen und die
steileren Hangbereiche sollen möglichst nicht bebaut werden. Nach Westen hin ist
ein Überspringen des Weges mittels einer Gebäudereihe fachlich nicht zu
beschränken (relative Siedlungsgrenze). Innerhalb des Siedlungsbereiches liegt im
zentralen Bereich eine größere Potentialfläche. Hier sind im Falle einer Wohnnutzung
entsprechende Immissionsschutzmaßnahmen hin zur B95 zu treffen
(Abstandsflächen, Wall, etc.). Ebenso ist auf eine geordnete Erschließung zu achten.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der B95 aus in die nördlichen Siedlungsteile und den
südlichen Teilbereich. Die jeweilige innerörtliche Erschließung ist grundsätzlich
sichergestellt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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4.23. Siedlungsleitbild Ameisbichl
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Ameisbichl, Blickrichtung Süden
Für den Siedlungsbereich Ameisbichl liegt eine ländliche Mischfunktion vor
(Landwirtschaft/Wohnen). An der Turracher Straße besteht das Gebäude der Feuerwehr
Seigbichl und ein Gasthaus. Innerhalb der Siedlungsstruktur liegt ein Kinder- und
Jugendgästehaus vor.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion,
Vorrangstandort für gewerbliche Nutzungen.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im
Erweiterungsbereich besteht die
funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
- Im Osten wird entlang der B95 ein
Potentialbereich für Gewerbe definiert.
Gewerbliche Potentialfläche
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Die Siedlungsstruktur hat sich aus zwei Siedlungsansätzen, welche noch heute aus
landwirtschaftlichen Hofstellen bestehen, heraus entwickelt. Hier liegen ein westlicher
und östlicher Ansatz vor, die mittlerweile zusammengewachsen sind. Zu diesen
landwirtschaftlichen Gebäuden sind im Laufe der Zeit Wohngebäude (Einfamilienhäuser)
entstanden.
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Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Geordnete Weiterentwicklung des Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend
(„Siedlungsentwicklung von innen nach außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Als eine maßgebliche Gewerbepotentialfläche der Marktgemeinde wird die freie Fläche
südlich der B95 östlich des bestehenden Siedlungsbereiches definiert.
- Als äußere Siedlungsgrenzen werden festgelegt: Der südliche Siedlungsrand wird
durch die anschließenden Waldbereiche definiert und die weitere Entwicklung über die
derzeit festgelegten Widmungsgrenzen hinaus ist im ÖEK nicht vorgesehen (absolute
Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes). Im Westen ist eine weitere Entwicklung
aufgrund des Naturraumes nicht beabsichtigt. Die nördliche Siedlungsgrenze wird
aufgrund der Lärmimmissionen durch den Verkehr auf der B95 definiert. Hier ist eine
entsprechende Abstandsfläche zur Straße hin vorgesehen und eine Entwicklung
maximal in einer weiteren Häuserreihe möglich, wobei das Wohnhaus im mittleren
Bereich bereits Teil dieser Häuserreihe ist. Im Osten wird die bestehende
Siedlungsstruktur absolut begrenzt. Der kleine Siedlungsansatz nördlich der Straße
kann nicht weiter in Richtung Westen entwickelt werden (Lärmimmissionen durch die
B95). Eine geringfügige Entwicklung nach Norden ist jedoch bei Bedarf vorgesehen.
Entlang der B95 (südlich der Straße, vom Feuerwehrgebäude ausgehend in Richtung
Osten) wird ein Entwicklungspotential für die gewerbliche Nutzung im ÖEK verankert.
Die Bebauung soll vom Bestand ausgehend (landwirtschaftlicher Betrieb) in Richtung
Osten entwickelt werden. Ein entsprechender Immissionsschutz gegenüber dem
Siedlungskörper von Ameisbichl ist entsprechend zu planen: Abstandsflächen,
Ausrichtung der Gebäude und der Emissionsquellen, Lärmschutzmaßnahmen, etc.).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der B95 ausgehend über innerörtliche Erschließungswege.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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4.24. Siedlungsleitbild Goritschitzen
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Die Ortschaft Goritschitzen ist durch eine
ländliche Mischnutzung gekennzeichnet
(landwirtschaftliche Funktion, Wohnfunktion).
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Goritschitzen, Blickrichtung Nordosten
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale Zielsetzung
in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegt ein kleinerer Siedlungsansatz, bestehend aus einer landwirtschaftlichen Hofstelle
und mehreren Wohngebäuden vor.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Zielsetzung für die Entwicklungsbereiche: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Im Süden liegt eine stark geneigte Böschung vor, die als
Streuobstwiese genutzt wird. Hier wird aus Gründen des Naturraumes und der
Geomorphologie eine absolute Siedlungsgrenze festgelegt. Eine weitere Entwicklung
nach Süden ist nicht möglich. Nach Osten wird die Siedlungsentwicklung mit dem
heute vorliegenden Gebäudebestand begrenzt. Im Norden wird zum ansteigenden
Waldbereich eine absolute Siedlungsgrenze festgelegt, die ein geringes
Erweiterungspotential einschließt. Im Bereich der Wohnhäuser am Weg nach Simislau
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wäre eine weitere Häuserreihe grundsätzlich möglich (relative Siedlungsgrenze). Nach
Westen hin ist ebenfalls ein geringes Erweiterungspotential vorhanden, die relative
Siedlungsgrenze kann bei Bedarf langfristig auch geringfügig übersprungen werden.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über die Goritschitzen Straße.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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4.25. Siedlungsleitbild Vögelitz
Siedlungsleitbild Vögelitz
Vögelitz, Bildmitte im Wald: Wirtitsch (Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Zur Ortschaft Vögelitz werden der
landwirtschaftlich geprägte Siedlungsansatz
am Hügel und der Siedlungsansatz nördlich
der L74 Tuderschitzer Straße gezählt. Im
Bereich des Siedlungsteiles am Hügel liegt
eine ländliche Mischnutzung vor, hier sind
Wohngebäude zwischen die Hofstellenbereiche entstanden. Im nördlichen
Siedlungsteil liegt eine reine Wohnfunktion
vor.
Tuderschitz, im Bildhintergrund Vögelitz
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion (nördliche
Teilbereich).
Landwirtschaftliche Funktion, Bedingter
Eignungsstandort Wohnfunktion im südlichen
Teilbereich
Vögelitz, L74, Blickrichtung Südosten
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 143 |
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Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
- Im südlichen Siedlungsteil besteht die funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
- Im nördlichen Siedlungsteil und dessen Erweiterungsbereiche besteht die funktionale
Zielsetzung in der Wohnfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegen zwei voneinander getrennte Siedlungsansätze vor, die insgesamt eine
unorganische und disperse Entwicklung darstellen und dadurch die Harmonie im
Landschaftsbild deutlich beeinträchtigen.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Ein Entwicklungsbereich liegt im Südosten des nördlichen Siedlungsteiles vor (nördlich
der L74).
- Zielsetzung für diesen Entwicklungsbereich: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Erstellung von Bebauungskonzepten bzw. Bebauungsplänen zur Sicherstellung einer
geordneten und planvollen Entwicklung.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Für den südlichen landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereich
werden keine über den Bestand hinausgehenden Erweiterungsflächen im neuen ÖEK
geplant. Die exponierte Lage am lang gestreckten Hügel lässt eine weitere geordnete
Siedlungsentwicklung nicht zu (absolute Siedlungsgrenze aufgrund des
Landschaftsbildes und der Geomorphologie). Auch im nördlichen Siedlungsteil sind
keine maßgeblichen Erweiterungsbereiche vorgesehen: Im Süden wird ein
Überspringen der L74 mittels der Festlegung einer absoluten Siedlungsgrenze
verhindert. Eine weitere Entwicklung nach Nordwesten ist nicht vorgesehen. Der
Freiraum zwischen den Siedlungskörpern von Vögelitz und Moosburg sollte aus
Gründen des Landschaftsbildes und zur Aufrechterhaltung der räumlichen Trennung
zwischen den Ortschaften erhalten bleiben. Im Nordwesten wird eine absolute
Siedlungsgrenze aufgrund der Waldflächen festgelegt. Im Norden wäre eine
Erweiterung in Form eines weiteren Wohngebäudes möglich. Nach Nordosten wird das
Siedlungsgebiet wieder durch Waldflächen begrenzt. Eine Entwicklung ist hier nicht
vorgesehen (absolute Siedlungsgrenze). Im Osten wäre eine geordnete
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 144 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Weiterentwicklung der Struktur vertretbar, insbesondere die freie Fläche im Südosten
könnte aufgefüllt werden, wobei auf eine entsprechende Abstandsfläche zur L74 zu
achten Ist (Immissionsschutzstreifen). Die Entwicklung muss vom Bestand ausgehend
durchgeführt werden und bedarf jedenfalls einer geordneten Erschließung. Nach
Osten hin wird zur Aufrechterhaltung der Siedlungslücke zwischen Tuderschitz und
Vögelitz eine absolute Siedlungsgrenze festgelegt.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt einerseits direkt über die L74 Tuderschitzer Straße und
andererseits durch zwei Erschließungswege (für den südlichen Siedlungsbereich, ein
Erschließungsweg zur Hofstelle vlg. Thomas).
Ziele:
- Erstellung von Teilbebauungsplänen oder Teilbebauungskonzepten für die
Erweiterungspotentiale in Hinblick auf eine effiziente, organische und erweiterbare
Erschließung.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 145 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsleitbild Wirtitsch
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Der Siedlungsbereich Wiritsch ist überwiegend durch die Wohnfunktion gekennzeichnet.
Im östlichen Teilbereich besteht eine Hofstelle.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale Zielsetzung
in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegt ein kleinerer Siedlungsansatz, bestehend aus einer landwirtschaftlichen Hofstelle
und mehreren Wohngebäuden vor.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Siedlungsgrenze: Eine maßgebliche über den Bestand hinausgehende
Siedlungsentwicklung ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht vorgesehen.
Im Norden, Osten und Westen wird die Siedlungsentwicklung mit dem heutigen
Gebäude- bzw. Widmungsbestand begrenzt (Festlegung einer absoluten
Siedlungsgrenze). Im Süden bestehen geringfügige Erweiterungsbereiche (jeweils
maximal eine Gebäudereihe), ansonst ist die Entwicklung auch hier begrenzt
(absolute Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt jeweils für den westlichen und östlichen Bereich über zwei
separate Zufahrtswege.
Ziele:
- Verbindung der beiden Wege zur Schaffung eines organischen Wegesystems.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 146 |
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4.26. Siedlungsleitbild Kreggab
Prosintschach, Kreggab, (Quelle: Video-Film-Fritz)
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Kreggab besteht aus zwei Siedlungsansätzen: Im östlichen Siedlungsansatz
liegt eine ausschließliche landwirtschaftliche
Funktion vor (Ausnahme: Feuerwehrhaus)
und im westlichen Teil eine ausschließliche
Wohnfunktion.
Kreggab, Blickrichtung Osten
Funktionale Zuordnung
Landwirtschaftliche Funktion, Bedingter
Eignungsstandort Wohnfunktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im
Erweiterungsbereich besteht die
funktionale Zielsetzung in der dörflichen
Mischfunktion.
Siedlungsansatz an der Gemeindegrenze
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 147 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegen zwei klar begrenzte und geschlossene Siedlungsansätze vor. Im östlichen
Ansatz sind landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude vorzufinden, im
westlichen Ansatz ausschließlich Einfamilienwohnhäuser.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Siedlungsgrenzen: Für den östlichen landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereich
werden keine über den Bestand hinausgehenden Erweiterungsflächen im neuen ÖEK
geplant. Eine weitere Siedlungsentwicklung (ausgenommen für Gebäude und
Anlagen, die für die Landwirtschaft erforderlich sind) ist aufgrund des Naturraumes
und des Landschaftsbildes somit nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon ist eine
geringfügige Arrondierungsfläche im Nordosten: Festlegung einer relative
Siedlungsgrenze, die bei vollständiger Bebauung der bestehenden gewidmeten Fläche
geringfügig übersprungen werden kann. Auch für den westlichen Teilbereich sind
keine maßgeblichen Erweiterungsbereiche geplant. Ausgenommen hiervon sind
geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten in Form jeweils eines Baugrundstückes im
Osten und Westen des Siedlungsansatzes im direkten Anschluss an das bestehende
Siedlungsgebiet unmittelbar nördlich des Weges (im Westen bereits im
Gemeindegebiet von Pörtschach). Im Norden und Süden wird die Siedlung absolut
begrenzt: Waldflächen, Geomorphologie und Landschaftsbild – gilt insbesondere für
eine mögliche Entwicklung über den Weg nach Süden.
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über einen Ortschaftsweg, welcher von Süden kommend
(Anbindung an die B95 im Bereich Hohenfeld) bis nach Moosburg im Norden führt. Die
innerörtliche Erschließung ist sichergestellt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 148 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.27. Siedlungsleitbild Prosintschach
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Im Weiler Prosintschach liegt eine ländliche
Mischnutzung vor: Neben landwirtschaftlichen Hofstellen bestehen mehrere Wohngebäude.
Funktionale Zuordnung
Landwirtschaftliche Funktion, Bedingter
Eignungsstandort Wohnfunktion.
Nördwestl. Siedlungsrand von Prosintschach
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale Zielsetzung
in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegt ein kleinerer, klar begrenzter und geschlossener Siedlungsansatz vor, welcher
aus landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und mehreren Wohngebäuden
besteht.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur).
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
- Zielsetzung für die Entwicklungsbereiche: Geordnete Weiterentwicklung des
Siedlungskörpers vom Bestand ausgehend („Siedlungsentwicklung von innen nach
außen“).
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
- Im Osten wird die Siedlungsgrenze mit dem Ortschaftsweg festgelegt. Eine weitere
Entwicklung nach Osten ist nicht vorgesehen. Im Süden soll die bestehende
Siedlungsgrenze im Wesentlichen nicht weiter übersprungen werden. In zentralen
Bereich wäre eine geringfügige Erweiterung (in der Tiefe einer durchschnittlichen
Grundparzelle für ein Einfamilienhaus) möglich. Im Südwesten wird die
Siedlungsgrenze so festgelegt, dass eine weitere Entwicklung in Form von ca. 3
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 149 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Bauplätzen möglich ist. Darüber hinaus sollte keine weitere Entwicklung stattfinden
(Naturraum – absolute Siedlungsgrenze). Eine weitere Entwicklung nach Westen hin
ist nicht vorgesehen. Im Norden wäre eine organische Siedlungsabrundung möglich
bzw. wird eine solche aufgrund des Naturraumes nicht eingeschränkt. Die
Entwicklung sollte langfristig die vorgegebene Höhe der östlich liegenden Hofstelle
nicht nach Norden überspringen. Im Bereich dieser Hofstelle wird die Siedlungsgrenze
absolut festgelegt. Eine weitere Entwicklung nach Norden sollte hier aufgrund des
Landschaftsbildes nicht stattfinden (ausgenommen erforderliche Einrichtungen für die
Land- und Forstwirtschaft).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über einen Ortschaftsweg, welcher von Süden kommend
(Anbindung an die B95 im Bereich Hohenfeld) über Kreggab nach Moosburg im Norden
führt. Die innerörtliche Erschließung ist sichergestellt.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 150 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
4.28. Siedlungsleitbild Hohenfeld und Kolle
Siedlungsleitbild Hohenfeld
Hohenfeld, Blickrichtung Osten
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Hohenfeld ist durch eine ländliche Mischnutzung gekennzeichnet (landwirtschaftliche
Funktion, Wohnfunktion). Im östlichen Bereich liegt ein Reitstall vor.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion, landwirtschaftliche Funktion.
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und in den Erweiterungsbereichen besteht die funktionale
Zielsetzung in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Der Bereich ist kompakt und in sich
geschlossen strukturiert. Es sind sowohl
Wohngebäude wie auch landwirtschaftliche
Gebäude vorzufinden.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung
der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der
Siedlungsstruktur).
Gutshaus in Hohenfeld
- Siedlungsabrundung und Arrondierung im unmittelbaren Anschluss an das
bestehende Siedlungssystem in den Randbereichen.
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 151 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Gliederung möglichst abgerundeter und organischer Siedlungskörper und Gestaltung
des Überganges in die freie Landschaft (z.B. Eingrünung der neuen Ortsränder,
Anlage von Gärten und Grünflächen, z.B. auch Streuobstwiesen).
Nordwestlicher Siedlungsrand von Hohenfeld
- Die Siedlungsgrenze im Süden wird mit der L74 definiert. Ein Überspringen der Straße
ist nicht geplant. Im Nordosten und Norden wird die Siedlungsgrenze mit dem
bestehenden Gebäudebestand definiert. Eine weitere Entwicklung nach Norden und
Nordwesten ist nicht vorgesehen (Böschung, Streuobstwiese). Die Siedlungsgrenze
wird absolut festgelegt. Eine weitere Entwicklung ist hier mit Ausnahme der Landund Forstwirtschaft nicht vorgesehen. Im Osten und Nordosten wird die
Siedlungsgrenze absolut festgelegt, umfasst jedoch kleinere Arrondierungsflächen im
unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bebauung (die auch für land- und
forstwirtschaftliche Entwicklungen vorgesehen sind).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Anbindung erfolgt von der L74 Tuderschitzer Straße aus.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
| Raumplanungsbüro Kaufmann | Seite 152 |
| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
Siedlungsleitbild Kolle
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Im Weiler Kolle liegt eine ländliche
Mischnutzung vor: Neben einer
landwirtschaftlichen Hofstelle bestehen
mehrere Wohngebäude.
Funktionale Zuordnung
Eignungsstandort Wohnfunktion,
landwirtschaftliche Funktion.
Kolle, Blickrichtung Südosten
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung/keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Funktion.
- In den Siedlungsteilen und im Erweiterungsbereich besteht die funktionale Zielsetzung
in der dörflichen Mischfunktion.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es liegt ein kleinerer Siedlungsansatz, bestehend aus einer landwirtschaftlichen Hofstelle
und mehreren Wohngebäuden vor.
Ziele:
- Innerörtliche Verdichtung. Mobilisierung der Baulandreserven (bereits erschlossene
Potentialflächen innerhalb der Siedlungsstruktur) sowie im unmittelbaren Anschluss
an das bestehende Siedlungssystem (Siedlungsabrundung und Arrondierung).
- Siedlungsgrenzen: Eine maßgebliche über den Bestand hinausgehende
Siedlungsentwicklung ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sowie der
rechtlichen Einschränkungen (Quellschutzgebiet) nicht vorgesehen. Im Süden ist
aufgrund des Naturraumes keine weitere Siedlungsentwicklung vorgesehen. Im Osten
und Norden wird die Siedlungsgrenze ebenfalls absolut festgelegt und schließt die
nördliche unbebaute Punktwidmung westlich des Weges mit ein. Nach Osten hin
besteht aufgrund des Quellschutzgebietes keine weitere Entwicklungsmöglichkeit.
Nach Westen bildet eine mögliche zukünftige Häuserzeile über der Straße den
Abschluss der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich (ca. 4 -6 Bauplätze
einschließlich der beiden bestehenden Punktwidmungen).
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Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt von der L74 Tuderschitzer Straße aus.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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4.29. Siedlungsleitbild Pirk
Funktionale Schwerpunktsetzung
Situation:
Es liegt eine ländliche Mischnutzung vor.
Mit dem Gasthof Pirkerhof und dem
Tennisplatz bestehen zwei touristische
Einrichtungen.
Funktionale Zuordnung
Keine weitere Entwicklungsmöglichkeit.
Pirk, Blickrichtung Südwesten
Funktionale Haupt- und Teilzielsetzungen:
- Erhaltung des Gastronomiebetriebes.
Siedlungsstruktur – Siedlungsentwicklung
Bestand:
Es handelt sich um den nördlichsten Bereich der Ortschaft Pirk, die zum Großteil in der
Gemeinde Krumpendorf am Wörther See zu liegen kommt. Der Siedlungsansatz besteht
aus zwei Wohngebäuden, einem Gasthof und dem Tennisplatz.
Ziele:
- Keine weitere Siedlungsentwicklung über den Bestand hinausgehend (Festlegung
einer absoluten Siedlungsgrenze aufgrund des Naturraumes).
Verkehrsorganisation und Gestaltungsvorschläge
Bestand:
Die Erschließung erfolgt über Krumpendorfer Gemeindegebiet.
Ziele:
- Es bestehen keine spezifischen Zielsetzungen (vgl. daher auch Kap. 2. „Allgemeine
Ziele und Maßnahmen“).
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Plandarstellung Örtliches Entwicklungskonzept
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5. Anhang
5.1. Quellenverzeichnis
- Alpenkonvention, BGBl. Nr. 477/1995.
- Egger, G. et al, Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Kärntens. In: Kärntner
Naturschutzberichte, Bd. 11, 2006.
- Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur, LGBl. Nr. 25/1993, idF LGBL. Nr.
6/2004.
- Erhebung von Verdachtsflächen und Altlasten in Kärnten, Amt der Kärntner
Landesregierung Abt. 15 – Umweltschutz (Hrsg.), 1989.
- Flächenwidmungsplan 2000 der Marktgemeinde Moosburg.
- Freiraumkonzept Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 20 –
Landesplanung, 2006.
- Gefahrenzonenplan Moosburger Bach – Wölfnitzbach, 2008, Amt der Kärntner
Landesregierung, Abteilung 18 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung
Schutzwasserwirtschaft.
- Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. 194/1994, idF BGBl. I Nr. 161/2006.
- Grundwasser in Kärnten. Beschreibung der Grundwasserkörper. Hydrochemische
Auswertung, Kärntner Institut für Seenforschung, 2003.
- Handbuch zu SUP für die örtliche Raumplanung, Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 20 – Landesplanung.
- Hoisl, R. et al, 2000, Naturbezogne Erholung und Landschaftsbild. Handbuch. KTBLSchrift, Nr. 389.
- ICKS, A. und M. RICHTER, 1999, Innovative kommunale Wirtschaftsförderung. Wege
– Beispiele – Möglichkeiten, - Wiesbaden. (= Schriften zur Mittelstandsforschung, Nr.
81).
- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997 idF BGBl. I Nr. 70/2007.
- Kärnten Atlas, http://www.kagis.ktn.gv.at, Amt der Kärntner Landesregierung,
KAGIS.
- Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idF LGBl.
Nr. 88/2005.
- Kärntner Landesverfassung K-LVG, LGBl. Nr. 85/1996 idF LGBl. Nr. 33/2007
- Kärntner Naturschutzgesetz - K-NSG 2002, LGBl. Nr. 79/2002, idF LGBl. Nr.
103/2005.
- Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990, LGBl. Nr. 32/1990.
- Kärntner Raumordnungsgesetz – K-ROG, LGBl. Nr. 76/1969, idF LGBl. Nr. 136/2001.
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| Örtliches Entwicklungskonzept Moosburg | Siedlungsleitbild |
- Kärntner Tourismus 2005, Amt der Kärntner Landesregierung, Landesstelle für
Statistik.
- Kärntner Umweltplanungsgesetz – K-UPG, LGBL. Nr. 52/2004 idF LGBl. NR. 24/2007.
- Kataster der Gemeinde, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), Wien.
- Landschaftsräumliche Gliederung (LRG), Amt der Kärntner Landesregierung, KAGIS.
- MAIER, G., und F. TÖDTLING, 2001, Regional- und Stadtökonomik 1. Standorttheorie
und Raumstruktur, 3. Auflage. – Wien.
- MAIER, G., und F. TÖDTLING, 2002, Regional- und Stadtökonomik 2.
Regionalentwicklung und Regionalpolitik, 2. Auflage. – Wien.
- Mineralrohstoffgesetz (MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, idF BGBl. I Nr. 113/2006.
- ÖAL-Richtlinie 36, ÖAL, 2001b.
- ÖK50, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), Wien.
- ÖNORM S 5021 - Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche
Raumplanung.
- ÖROK, Elfter Raumordnungsbericht, Wien, 2005.
- ÖROK, Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001.
- ÖROK, ÖROK-Prognosen 2001 – 2031, Teil 1: Bevölkerung und Arbeitskräfte nach
Regionen und Bezirken Österreichs.
- ÖROK, ÖROK-Prognosen 2001 – 2031, Teil 2: Haushalte und Wohnungsbedarf nach
Regionen und Bezirken Österreichs, Wien, 2005.
- Orthofoto 2003, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung KAGIS.
- Richtlinie 2001/42/EG der Europäischen Union ABl Nr. L 197 vom 21. Juli 2001.
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat –
Richtlinie).
- SEGER, M., Geographische Gliederung Kärntens und naturräumliche Einführung. In:
Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Kärntens, Naturwissenschaftlicher
Verein Kärntens, 1992.
- Statistik Austria, Ein Blick in die Gemeinde, http://www.statsitik.at.
- Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse – Hauptergebnisse I und II Kärnten 1991,
2001.
- Statistik Austria, Agrarstrukturerhebung 1999, Kärnten.
- Statistik Austria, Händische Straßenverkehrszählung, 2000.
- Umweltbundesamt, 2004, Wassergüte in Österreich. Jahresbericht 2004.
- Umgebungslärmrichtlinie, UL-RL, 2002.
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- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-Gesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993
idF BGBl. I Nr. 149/2006.
- Verordnung des Bundesministeriums Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum UVP-G 2000, BGBl. II Nr.
262/2006 idF BGBl. II Nr. 340/2006.
- Verordnung des Bundesministeriums Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über die Ausweisung von Altlasten und deren Einstufung in
Prioritätenklassen (Altlastenatlas-VO), BGBl. II Nr. 232/2004 idF BGBl. II Nr.
341/2004.
- Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979.
- Waldentwicklungsplan der Gemeinde, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung
10F.
- Wassergüteerhebung, Kärntner Institut für Seenforschung
5.2. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte Lage im Raum ...........................................................10
Abbildung 2: Moosburger Hügellandschaft im Bereich Witsch –
Blickrichtung Südwesten....................................................................16
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung seit 1869 im Vergleich ..................................22
Abbildung 4: Land- und Forst- wirtschaftliche Betriebe 1999 .....................................27
Abbildung 5: Flächennutzung in der Marktgemeindee Moosburg. ...............................39
5.3 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung 1869 bis 2001 .................................................22
Tabelle 2: Wanderungs- und Geburtenbilanz von 1981 bis 2001 ................................23
Tabelle 3: Einwohner nach Ortschaften...................................................................23
Tabelle 4: Haushaltsstruktur in Gemeinde, Bezirk und Land 1991 und 2001................24
Tabelle 5: Ausbildungsstruktur 2001 ......................................................................25
Tabelle 6: Erwerbstätige nach Arbeitsgemeinde und ÖNACE-Abschnitte 2001..............26
Tabelle 7: Nächtigungen im Jahr 2000/01...............................................................28
Tabelle 8: Auslastung der gewerblichen Tourismusbetriebe.......................................29
Tabelle 9: Auspendlerstatistik für die Marktgemeinde Moosburg ................................30
Tabelle 10: Wirtschaftliche Strukturdaten 2001 im Vergleich.....................................31
Tabelle 11: Baulandflächen nach Widmungskategorien in ha .....................................40
Tabelle 12: Erteilte Baubewilligungen in der Marktgemeinde Moosburg zwischen 1996
und 2006............................................................................................................41
Tabelle 13: Baulandbedarf nach Widmungskategorien in ha ......................................42
Tabelle 14: Baulandüberhang nach Widmungskategorien in ha..................................42
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