Teil der Begründung zum Bebauungsplan

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Große Kreisstadt Leimen
NATURFACHLICHER BEITRAG
ZUM BEBAUUNGSPLAN
“ SPORT- UND KULTURZENTRUM GAUANGELLOCH “
Teil der Begründung zum Bebauungsplan
Bauherr:
Stadt Leimen
Rathaus
69181 Leimen
Bearbeitung:
Planungsbüro Borst
Lise-Meitner-Weg 11
69181 Leimen
Sachbearbeitung: Martina Lersch-Schwennen Dipl.-Ing. Landespflege (FH)
Januar 2011
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
1.1 Vorbemerkung
1.2 Anlass der Planung
2.
3.
4.
5.
Räumliche Vorgaben
2.1 Beschreibung des Planungsgebietes
2.2 Übergeordnete Planungen
2.3 Naturraum
2.4 Geologie und Böden
2.5 Wasserhaushalt
2.5.1 Oberflächengewässer
2.5.2 Grundwasser
2.6 Klima
2.7 Bioökologische Bedeutung des Gebietes
2.7.1 Vegetation
2.7.2 Tierwelt
2.7.3 Schutzgebiete, geschützte und schutzwürdige Biotope
2.8 Landschaftsbild und Erholungsnutzung
Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf Natur und Landschaft
3.1 Schutzgut Boden
3.2 Schutzgut Oberflächengewässer
3.3 Schutzgut Grundwasser
3.4 Schutzgut Klima
3.5 Schutzgut Arten und Biotope
3.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
3.7 Zusammenfassende Einschätzung der Auswirkungen und
Beeinträchtigungen (Konfliktpotenzial)
Landespflegerische Zielvorstellungen
4.1 Landespflegerisches Entwicklungskonzept ohne
Berücksichtigung des Vorhabens
4.2 Allgemeine Anforderungen aus Sicht der Landespflege
Maßnahmen
5.1 Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs
5.2 Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
4
4
4
8
9
10
11
11
12
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15
15
16
17
18
18
18
19
19
20
21
21
22
23
6.
Zusammenfassende Bewertung
24
7.
Quellenverzeichnis
26
Seite 2
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 2a:
Abbildung 3:
Abbildung 4 :
Abbildung 5 :
Abbildung 6 :
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Topographische Karte mit Relief und blau markiertem Planungsgebiet
Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab
Betrachtungsraum des naturfachlichen Beitrags
Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab
Vorhandener Bouleplatz
Vorhandener Spielplatz
Zugang zum Bouleplatz
Karte der Naturräume mit blau markiertem Planungsgebiet
Karte der Bodentypen mit grün markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
Karte des Gewässernetzes mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
Hydrogeologische Karte mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
Karte der Wasserschutzgebiete mit rot markierter Umgrenzung des
Planungsgebietes
Abbildung 12 : Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme im Übergang zum Sportplatz
Abbildung 13: Hecke im Westen der geplanten Baumaßnahme entlang der Schloßbergstraße
Abbildung 14: Karte der Schutzgebiete mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
Abbildung 15: Karte der Biotope nach NatSchG und LWaldG mit blau markierter Umgrenzung
des Planungsgebietes
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Einschätzung des Konfliktpotenzials
Verzeichnis der Planskizzen
Bestandsskizze Betrachtungsraum
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Betrachtungsraum
M 1:500
M 1:500
Seite 3
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
1.
EINLEITUNG
1.1
VORBEMERKUNG
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wurde in § 13a Abs. 1 BauGB 1 die Möglichkeit für
ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das nach § 13a Abs. 2 BauGB auf die Regelungen des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB verweist. Im vereinfachten
Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach
§ 2a BauGB abgesehen.
1.2
ANLASS DER PLANUNG
Planungsanlass ist der geplante Neubau eines Sport- und Kulturzentrums im Süden von
Gauangelloch (Flurstücknummer 4161) an der Schloßbergstraße. Der westlich an eine
Böschung angrenzende geplante Baukörper besitzt eine Nord-Süd-Ausrichtung der
Längsachse, bei einer Grundfläche von ca. 44,5 x 25 m und einer maximale Höhe von ca. 11,5
m. Das im Plan dargestellte Baufenster weist noch Reserveflächen für ggf. erforderliche
Änderungen auf und ist mit einer Grundfläche von 50,7 x 26,7/28,0 m ausgewiesen.
2.
RÄUMLICHE VORGABEN
2.1
BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES
Gauangelloch als Teilort der Großen Kreisstadt Leimen ist eine Siedlung mit dörflichem
Charakter im Rhein-Neckar-Kreis, südlich von Heidelberg. Das Planungsgebiet befindet sich in
Ortsrandlage, im Süden von Gauangelloch (s. Abb. 1). Das Gelände wird eingerahmt von der
Kraichgaustraße im Norden und der Schloßbergstraße im Westen. Es fällt von Westen nach
Osten hin ab.
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 6.860 m². Im nachfolgenden Beitrag wird nur der
südliche Bereich des Planungsraumes betrachtet, da nur hier Veränderungen erfolgen. Die zu
betrachtende Fläche weist einen Größenumfang von ca. 2.300 m² auf (s. Abb. 2a). Diese
beinhaltet den Standort der künftigen Halle sowie Außenbereiche. Die Halle verfügt nach den
derzeitigen Planungen über eine Nettogrundfläche von ca. 1.000 m², das Baufenster über ca.
1.300 m².
Im restlichen Plangebiet, das sich aus einer Vereinsgaststätte, Stellplätzen, Zuwegungen und
Abstandsgrün zusammensetzt, sind keine Abänderungen vorgesehen. Dieser Bereich ohne
Veränderungen umfaßt ca. 4.600 m².
Im Südosten grenzt ein bereits bestehender Sportplatz an und im Süden ein Tennisplatz
(s. Abb. 2). Im Westen der geplanten Baumaßnahme befindet sich eine Grundschule und im
Norden ein Parkplatz für Besucher des Sportgeländes und der Vereinsgaststätte. Die
Wohnbebauung schließt direkt im Nordwesten und Norden an, wohingegen im Süden, im
Anschluss an den Tennis- und Fußballplatz, die Flächen einer landwirtschaftlichen Nutzung
unterliegen (s. Abb. 3).
1
Baugesetzbuch
Seite 4
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Abbildung 1:
Topographische Karte mit Relief und blau markiertem Planungsgebiet 3
Abbildung 2: Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab (Quelle: Google Earth)
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
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Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Abbildung 2a: Betrachtungsraum des naturfachlichen Beitrags (blau schraffiert)
Seite 6
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Abbildung 3: Umgrenzung des Betrachtungsraumes, ohne Maßstab 3
An der Stelle, an der die Sporthalle gebaut werden soll, befindet sich derzeit noch ein
Bouleplatz mit wassergebundener Decke (s. Abb. 4), ein Zugang zum Platz (s. Abb.6), ein
abgebrochener Kiosk sowie ein Spielplatz (s. Abb. 5). Die befestigten Flächen des
Bouleplatzes, der Zuwegung und dem Standort des ehemaligen Kiosks nehmen rund 1000 m²
ein.
Darüber hinaus sind auf dem Gelände Abbruchmaterialien und Sperrmüll und Ablagerungen
vorhanden (s. Abb. 6).
Abbildung 4 : Vorhandener Bouleplatz
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Seite 7
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Abbildung 5 : Vorhandener Spielplatz
Abbildung 6 : Zugang zum Bouleplatz
2.2
ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
Der Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim
wurde 2006 rechtskräftig. Darin ist für das Planungsgebiet eine Grünfläche vorgesehen, mit der
Nutzungsart Sport- und Freizeitfläche. 4 Ferner ist für die Fläche laut Flächennutzungsplan eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Nutzungsart Kultur geplant. 4
Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim sieht im
Planungsgebiet ebenfalls eine öffentliche Grünfläche vor. Im Bereich der Grünfläche sollen die
überbauten und befestigten Flächen auf ein Minimum begrenzt werden. Für die im Süden an
das Planungsgebiet angrenzenden Ackerflächen werden Streuobstbestände und
gebietstypische Kleinstrukturen vorgesehen mit dem übergeordneten Ziel eines
Biotopverbundes. Die angrenzenden Flächen im Südwesten liegen im Bereich des
Wasserschutzgebietes (Zone III B, s. Abb. 11). Für die im Südosten angrenzenden Talwiesen
legt der Landschaftsplan eine extensive Nutzung sowie deren Erhaltung und Entwicklung fest.
4
Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
Seite 8
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
2.3
NATURRAUM
Gauangelloch liegt am Südhang des Königstuhlmassives, dem Hausberg Heidelbergs, an dem
auch das Schloss liegt, im Naturpark Neckartal-Odenwald. Die Gemarkung liegt größtenteils im
„Kraichgau“, der nördliche Gemarkungsteil zählt aufgrund des charakteristischen
Buntsandsteins noch zum „Sandstein-Odenwald“ (s. Abb.7). Der zwischen 175 und 312 Meter
über NN liegende Naturraum wird durch drei von Norden nach Süden ziehende Täler gegliedert,
eines der Täler ist das des Oberlaufes des Gauangelbaches, westlich davon liegen die Täler
des Ochsenbaches und des Daisbaches, letzteres bildet auch die westliche Naturraumgrenze.
Abbildung 7: Karte der Naturräume
3
mit blau markiertem Planungsgebiet
Der rund 1.600 qkm große Kraichgau zählt zur übergeordneten naturräumlichen Einheit der
Gäulandschaften (Gäuplatten des Neckar- und Tauberlands). Der Kraichgau verkörpert den
Typus der Gäulandschaften exemplarisch. Seine topografischen Grenzen zu den
Nachbarräumen sind gut erkennbar. Im Westen trennt den Kraichgau eine Geländestufe vom
Oberrheinischen Tiefland, im Osten bilden Neckar und Enz die Grenze, im Norden der Vordere
Odenwald, nach Süden hin der Nordschwarzwald. Im Bereich der Lößüberdeckungen
herrschen ackerbaufähige, fruchtbare Böden vor. Der Kraichgau zählt zu den Kornkammern
Süddeutschlands.
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Seite 9
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
2.4 GEOLOGIE UND BÖDEN
Der Untergrund des Kraichgaus besteht aus Gesteinen des Oberen und Unteren Muschelkalks,
Lettenkeupers und Gipskeupers und wird meist von Löß und Lößlehm bedeckt. 5
Unter der Geländeoberfläche herrscht überwiegend Löß vor, aber auch angewitterter
Löß/Lößlehm.
Nach der Übersichtskarte der Bodentypen Baden-Württembergs handelt es sich um
Braunerden mit sandig-schluffigem Lehm und schluffig-tonigem Lehm, z.T. auf lehmigem Ton
(s. Abb. 8).
Im Betrachtungsraum weisen die heckenbestandenen Böschungsflächen Lößauflagen auf,
während die übrigen Flächen anthropogen überformt sind: Bouleplatz mit wassergebundener
Decke, Treppenanlagen, Fundamentplatte des abgebrochenen Gebäudes (Kiosk), Spielplatz
mit Sand und wassergebundener Decke.
Abbildung 8: Karte der Bodentypen 3 mit grün markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
3
5
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Lößlandschaft Kraichgau
Seite 10
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
2.5
WASSERHAUSHALT
2.5.1 OBERFLÄCHENGEWÄSSER
Im Planungsgebiet direkt befinden sich keine Fließgewässer. In 250 m Entfernung in östlicher
Richtung fließt der Gauangelbach, in den der Gießgraben und der Riegelsbach münden
(s. Abb. 9).
Gauangelbach
Ochsenbach
Daisbach
Abbildung 9:
Gießgraben
Riegelsbach
Karte des Gewässernetzes 3 mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
2.5.2 GRUNDWASSER
Nach der Hydrogeologischen Übersichtskarte von Baden-Württemberg liegt das Planungsgebiet
im Bereich des Unteren Muschelkalks (s. Abb. 10).
Oberer
Buntsandstein
Unterer
Muschelkalk
Oberer
Muschelkalk
Abbildung 10: Hydrogeologische Karte 3 mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Seite 11
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Nach der Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete Baden Württemberg befindet sich das
Planungsgebiet in der Wasserschutzgebietszone III B (s. Abb. 11).
Zone III
und III A
Zone I und II
Zone III B
Abbildung 11: Karte der Wasserschutzgebiete 3 mit rot markierter Umgrenzung des
Planungsgebietes
2.6
KLIMA
Klimatisch betrachtet ist der Kraichgau sehr im Vorteil. Das Klima ist kontinental geprägt mit
mäßigen Niederschlägen. Die mittleren Jahrestemperaturen erreichen durchschnittlich rund
9 Grad Celsius. Am Westrand des Kraichgaus beträgt der Jahresniederschlag ca. 650 mm,
nach Osten und Süden werden Werte von über 700 mm erreicht. Im Jahresgang der
Niederschläge zeigt sich ein Sommermaximum, aber auch ein geringfügig niedrigeres
Wintermaximum. Dies beweist deutlich den Übergang vom ozeanischen zum kontinentaleren
Klimabereich. Die Niederschläge im Juli betragen 60–70 mm. 6
Die Zahl der Frosttage liegt im langjährigen Mittel bei 80 Tagen. Daraus ergibt sich für den
Naturraum eine ausgesprochen lange Vegetationsperiode. 6
Die beiden im Westen und Osten der geplanten Baumaßnahme verlaufenden Hecken
(s. Abb. 12 und 13) verfügen über ein besonderes Kleinklima. Es gibt einen schmalen
besonnten Südrand, ein waldartiges Innenklima sowie einen feuchten Nordrand. 7
Die Gehölze der Hecken tragen ferner zu einer Verbesserung der Luftqualität bei. Sie
produzieren Sauerstoff, sorgen für Schattierung und verhindern das Aufheizen von versiegelten
Flächen. Darüber hinaus sorgen sie für Wasserspeicherung und kontrollierte Verdunstung. Auf
diese Weise steigt nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden der
Menschen. Die Gehölze verringern außerdem die Windgeschwindigkeit, filtern Stäube und
Feinstäube sowie gasförmige Schadstoffe aus der Luft. 8
3
6
7
8
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Naturraum Kraichgau Klima
Kaule, 1986
Stiftung Die Grüne Stadt
Seite 12
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Abbildung 12 : Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme im Übergang zum Sportplatz
Abbildung 13: Hecke im Westen der geplanten Baumaßnahme entlang der Schloßbergstraße
Seite 13
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
2.7
BIOÖKOLOGISCHE BEDEUTUNG DES GEBIETS
2.7.1 VEGETATION
Im Planungsgebiet liegen zwei mehrstufig aufgebaute, zum Teil relativ lichte Hecken mit
weitgehend jungem Bestand (10-15 Jahre alt) vor. Die eine befindet sich im Osten (s. Abb. 12)
des geplanten Hallenneubaus und stellt den Übergang zum Sportplatz dar, während die andere
im Westen entlang der Schloßbergstraße verläuft (s. Abb. 13). Sie erstrecken sich beide in
Nord-Süd-Richtung.
Die Hecke im Westen weist eine Breite von 4-10 m, im Mittel 7 m, und eine Länge von ca. 55
Metern auf. Sie nimmt eine Fläche von rund 400 m² ein. Ihr vorgelagert zur Schloßbergstraße
hin ist ein rund 4-5 Meter breiter Rasenstreifen (s. Abb. 10). Der Rasenstreifen wird Richtung
Norden von Stellplätzen abgelöst (s. Abb. 13).
Die Hecke setzt sich aus folgenden Arten zusammen:
Bäume:
- Juglans regia (Walnuss)
- Salix spec. (Weide)
- Populus spec. (Pappel)
- Prunus spec. (Zierkirsche)
Sträucher:
- Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)
- Cornus alba (Weißer Hartriegel)
- Ligustrum vulgare (Liguster)
Unterwuchs:
- Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche)
- Rubus fruticosus (Brombeere)
- Solidago-Hybriden (Goldrute)
- Quercus spec. (Eiche)
Im Bereich des vorgelagerten Rasenstreifens zur Schloßbergstraße hin stehen folgende 3
Bäume:
- Acer campestre (Feldahorn)
- Acer platanoides (Spitzahorn)
- Tilia spec. (Linde)
Die Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme weist eine durchschnittliche Breite von
7 Metern auf und eine Länge von rund 40 Metern. Die Artenzusammensetzung entspricht der
bereits beschriebenen Hecke im Westen. Beide Hecken besitzen wechselnde Anteile nicht
standortheimischer Gehölze.
Die Eingrünung des Spielplatzes im Norden des Betrachtungsraumes (s. Abb. 5) mit den
Maßen von ca. 10 x 10 Metern, der im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls weichen muss, weist
folgende Artenzusammensetzung auf:
Bäume:
- Pinus spec. (Kiefer)
- Prunus spec. (Zierkirsche)
- Salix spec. (Weide)
Sträucher:
- Cornus alba, Weißer Hartriegel
- Cornus sanguinea, Roter Hartriegel
Seite 14
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
2.7.2 TIERWELT
Flächendeckende Untersuchungen der Tierwelt im Plangebiet liegen nicht vor.
Generell bieten Hecken jedoch Lebensraum für viele Tierarten und haben eine hohe biologische
Diversität. Hecken bilden ein Strukturangebot für Arten mit großem Aktionsradius, die in der
offenen Landschaft nicht leben können: Nistplatz, Singwarte, Ansitzwarte für Vögel (u.a. Elster)
und Schlafplatz für Säugetiere (Hase, Wiesel). 7
Tageszeitlich bedingt sind Hecken Teillebensraum für nachtaktive Arten (Käfer, Kleinsäuger),
die von dort aus nachts das Nahrungsangebot der Umgebung nutzen. Darüber hinaus sind sie
Nahrungsbiotop für Schmetterlinge (blühende Sträucher), und für Vögel, die Früchte verzehren
(Beerensträucher). 7
Bei der örtlichen Begehung am 14.10.2010 vormittags ergaben sich keine Hinweise auf
faunistische Besonderheiten, lediglich typische Vertreter der Vogelwelt im besiedelten Bereich,
Ubiquisten wie Amsel, Kohlmeise und Elster wurden beobachtet. Es sind nach jetziger Kenntnis
in den vorhandenen Hecken keine besonders schutzbedürftigen Arten bekannt.
2.7.3 SCHUTZGEBIETE, GESCHÜTZTE UND SCHUTZWÜRDIGE BIOTOPE
Im Planungsgebiet sind bis auf das Wasserschutzgebiet (Zone III B) keine Schutzgebiete. Im
Süden, Westen und Osten grenzt das Landschaftschutzgebiet „Bergstraße – Süd“ an.
Naturschutzgebiet „Mauermer
und Bammentaler
Elsenztal“
Landschaftsschutzgebiet
Bergstraße -Süd
Abbildung 14: Karte der Schutzgebiete 3 mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes
7
3
Kaule, 1986
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Seite 15
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Es sind keine geschützten Biotope nach § 32 LNatSchG BW im Betrachtungsraum kartiert.
Diese liegen außerhalb des Planungsraumes (s. Abb. 15).
Feldgehölz und Hecke
östlich Gauangelloch
Biotop Hecken
und Feldgehölze
östlich
Ochsenbach
Gewässerbegleitender
Auwaldstreifen
Gauangelbach
Feldhecke
südlich
Gauangelloch
Abbildung 15: Karte der Biotope nach NatSchG und LWaldG 3 mit blau markierter Umgrenzung
des Planungsgebietes
2.8
LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSNUTZUNG
Das Planungsgebiet und seine nähere Umgebung werden bestimmt von Sportflächen,
Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Die vorhandene Hecke im Westen des Planungsgebietes, die aufgrund des Sporthallenneubaus
weichen muss, übt eine abschirmende Wirkung aus. Sie grenzt das bestehende Sportgelände
von der Wohnbebauung ab und trägt dazu bei, dass der öffentliche Grünbereich mit
bestehendem Bolzplatz als in sich geschlossen betrachtet werden kann. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Schloßbergstraße entlang der im Westen des Planungsgebietes
verlaufenden Hecke der Erholungsnutzung dient. Mehrere Bänke säumen den öffentlichen
Grünbereich (s. Abb. 13), die Art der Aufstellung bzw. Anordnung läßt aber Zweifel aufkommen,
ob diese Verweilmöglichkeiten auch genutzt werden. Die Schloßbergstraße führt direkt in die
Feldflur, die ausgedehnte Spaziergänge ermöglicht. Der Bouleplatz ist zur Zeit verlegt und wird
nicht genutzt.
Ferner tangiert eine 110-kv-Freileitung das Planungsgebiet im südwestlichen Bereich und
bewirkt hier eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Übergangsbereich zur freien
Landschaft.
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Seite 16
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
3.
AUSWIRKUNGEN
LANDSCHAFT
DES
GEPLANTEN
VORHABENS
AUF
NATUR
UND
Im Folgenden werden die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die einzelnen Schutzgüter
dargestellt. Die Einstufung der Auswirkungen und Beeinträchtigung (Konfkliktpotential) erfolgt
innerhalb einer fünfstufigen Skala (sehr hoch-hoch-mittel-gering-sehr gering).10
3.1
SCHUTZGUT BODEN
Der geplante Hallenneubau sieht nach den derzeitigen Planungen eine Nettogrundfläche von
ca. 1000 m² vor, das Baufenster weist eine Fläche von rund 1300 m² aus. Ein Großteil des
Baufensters ist im Bereich der bereits mit wassergebundener Decke befestigten Flächen
geplant, der Überschneidungsbereich beträgt ca. 900 m², so dass rund 400 m² Fläche in bisher
nicht versiegelten Flächen (v. a. Böschungsbereiche) liegen werden.
Tabelle 1: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Bauvorhaben
Sport- und Kulturzentrum
Gauangelloch
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
• ca. 900 m² Fläche Inanspruchnahme eines schon
stark anthropogen überformten Bodens durch
Versiegelung
• für eine zusätzliche Fläche von ca. 400 m² mit
Lößböden (Böschungsbereiche) Verlust der
natürlichen Bodenfunktionsfähigkeit durch
Versiegelung von Flächen
• Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge und
Bodenverdichtung, insbesondere während der
Bautätigkeit sowie irreversible Veränderungen des
Bodenaufbaus
• Überschüttung und Abgrabung von
Böschungsflächen mit Lößauflage im Bereich
zwischen Hallenneubau und Schloßbergstraße, ca.
100 m².
Im Bereich des Bouleplatzes sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
Boden auf Grund der vorhandenen anthropogenen Überformung (wassergebundene Decke auf
einer Schottertragschicht) als gering einzuschätzen, in den betroffenen Böschungsbereichen bei
Überschüttungen als gering bis mittel, da die Bodenfunktionen erhalten bleiben bzw. wieder
hergestellt werden können, bei Überbauung als hoch, da die Bodenfunktionen (Lebensbereich
für Pflanzen und Tiere, Puffer für Schadstoffeinträge u.a.) vollständig verloren gehen. Unter
Abschätzung der jeweils betroffenen Flächenanteile werden in der Gesamtbetrachtung der
Auswirkungen und Beeinträchtigungen als gering bis mittel eingestuft.
10
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Bewertung von Eingriffen
Seite 17
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
3.2
SCHUTZGUT OBERFLÄCHENGEWÄSSER
Die Baumaßnahme wird sich auf die Oberflächengewässer nicht auswirken, da der
nächstgelegene Bachlauf, der Gauangelbach, in ausreichender Entfernung (250 Meter östliche
Richtung, s. Abb. 9) liegt.
3.3
SCHUTZGUT GRUNDWASSER
Durch das geplante Baufenster können rund 1.300 m² Fläche vollständig versiegelt werden, der
Oberflächenabfluss dadurch erhöht, die Grundwasserneubildungsrate reduziert. Allerdings
bestehen im Bereich des Bouleplatzes und der übrigen befestigten Flächen bereits
Vorbelastungen, da bei den hier vorhandenen wassergebundenen Wegedecken bereits von
einer um rund 50 % verringerten Versickerungsleistung auszugehen ist. Im Bereich der
Böschungen ist auf Grund des gefällebedingt erhöhten Oberflächenabflusses von einer generell
geringeren Versickerungsleistung und damit Grundwasserneubildungsrate gegenüber ebenen
Flächen auszugehen. Generell kommt hinzu, dass die hier anzutreffenden Lößböden mit hohem
Feinkornanteil eine geringe Wasserdurchlässigkeit (kf-Wert ca. 10-7) aufweisen. Zusätzlich kann
es im Übergangsbereich zu tiefer liegenden, noch undurchlässigeren Lehmschichten (s. Pkt.
2.4) zur Bildung von Schichtwasser kommen.
Tabelle 2: Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
Bauvorhaben
Sport- und Kulturzentrum
Gauangelloch
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
• Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate
durch die Versiegelung von 1.300 m²
Unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen sind die Auswirkungen und
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Grundwasser im Bereich der vorhandenen befestigten
Flächen mit der dort bereits jetzt gegebenen deutlich verringerten Versickerungsleistung als
gering bis mittel einzustufen. In den durch die geplante Bebauung in Anspruch genommenen
Böschungsbereichen und den dort bereits gegebenen erhöhten Oberflächenabfluss auf Grund
des Gefälles werden die Auswirkungen und Beeinträchtigungen als mittel eingestuft, da die hier
vorhandenen tiefgründigen Böden ein gutes Wasserspeicher- und Puffervermögen besitzen, auf
Grund ihrer geringen Durchlässigkeit, bedingt durch einen hohen Feinkornanteil, aber auch eine
geringere Grundwasserneubildungsrate haben.
3.4
SCHUTZGUT KLIMA
Durch den Bau des Sport- und Kulturzentrums wird der Versiegelungsgrad erhöht, es steht
weniger Grünfläche zur Verdunstung zur Verfügung. Gleichzeitig speichert das Gebäude bei
Sonnentagen viel Wärme, die nachts wieder an die Umgebung abgegeben wird. Es ist somit mit
einem geringen Temperaturanstieg im jährlichen Mittel im Bereich der Sporthalle zu rechnen.
Darüber hinaus kann von einer leichten Verschlechterung der Luftqualität ausgegangen werden,
weil die wegfallenden Gehölze der Hecke im westlichen Bereich der Baumaßnahme keine
Schadstoffe aus der Luft mehr herausfiltern können. Eventuell auftretende Kaltluft, die bisher
ungehindert durch die Hecken hangabwärts Richtung Sportplatz fließen konnte, wird durch die
Querbebauung der Sporthalle eingeschränkt, der Luftaustausch von warmen und kalten
Luftmassen wird erschwert. Zu berücksichtigen sind in der Bewertung aber auch bestehende
Vorbelastungen durch die rund 1.000 m² vegetationslosen wassergebundenen Flächen mit
Feinkorn an der Oberfläche, die schon jetzt zur Erwärmung des Gebiets und insbesondere auch
zur Staubbildung beitragen.
Seite 18
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Tabelle 3: Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
Bauvorhaben
Sport- und Kulturzentrum
Gauangelloch
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
• geringe Verschlechterung der Luftqualität
• Emission von Luftschadstoffen während der
Bauphase
• Verlust von klimaaktiven Flächen mittlerer
Leistungsfähigkeit im Bereich der Hecke
• Verlust von klimaaktiven Flächen geringer
Leistungsfähigkeit im Bereich der
wassergebundenen Wegedecke
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten mit einem hohen Anteil befestigter
Flächen sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima als gering
einzustufen.
3.5
SCHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden die Hecke entlang der Schloßbergstraße sowie
die Gehölze im Bereich des Spielplatzes entfernt werden müssen, da zum einen das Baufenster
in den Böschungsbereich eingreift bzw. der Spielplatz überbaut wird, zum anderen der
verbleibende Böschungsbereich zwischen Gebäude und Schloßbergstraße verfüllt werden wird,
das heißt, dass das jetzige Oberflächenniveau überschüttet wird. Somit gehen für Flora und
Fauna Lebensräume verloren. Der Standort der an den Sportplatz angrenzenden Hecke im
östlichen Bereich des Betrachtungsraums wird weitestgehend erhalten werden können, es ist
aber davon auszugehen, dass Teile der Hecke für die Dauer der Bauzeit im Bereich des
Arbeitsraumes entfernt werden müssen, um dann nach der Maßnahme am gleichen Standort
wieder gepflanzt werden zu können.
Tabelle 4: Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope
Bauvorhaben
Sport- und Kulturzentrum
Gauangelloch
Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope
• Verlust von Heckenflächen und Gehölzen mittlerer
Leistungsfähigkeit als Lebensraum für Flora und
Fauna, ca. 350 m² im Bereich der Böschung
entlang der Schlossbergstraße, sowie ca. 100 m²
im Bereich der Hecke im Osten sowie im Bereich
des bestehenden Spielplatzes
• zusätzlich Verlust von rund 150 m2 Heckenflächen
im Arbeitsraum für das geplante Gebäude
(temporär begrenzte Inanspruchnahme von
Flächen
• geringe Auswirkungen im Bereich des Bouleplatzes
Unter Wertung der Artenzusammensetzung der vorhandenen Hecken mit einem hohen Anteil
an schnellwüchsigen Pionierarten (Pappeln, Weiden, Roter Hartriegel, Brombeere),
„Gartenflüchtlingen“ wie Zierkirschen und Immergrüne Heckenkirsche sowie Neophyten wie
Goldrute sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope
als gering bis mittel einzustufen. Auch die Altersstruktur des Bestandes mit relativ jungen
Gehölzen trägt zu dieser Einschätzung bei, da diese Hecken in kurzer Zeit wieder aufgebaut
werden können.
Seite 19
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
3.6
SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG
Der geplante Neubau überbaut zu einem großen Teil Flächen des vorhandenen Bouleplatzes
mit zahlreichen Ablagerungen sowie die Flächen eines offensichtlich nicht mehr genutzten
Spielplatzes, den Ruinen eines Gebäudes (Kiosk) sowie einer Stützwand mit braunen
Böschungssteinen (s. a. Bilder 4-6), alles Flächen, die im jetzigen Zustand wenig einladend
wirken. Insbesondere mit den Böschungsbereichen werden aber auch Heckenflächen in
Anspruch genommen, die hier eine abschirmende Wirkung für die Bebauung an der
Schloßbergstraße (Schule, Wohnbebauung) gegenüber den östlich an den Betrachtungsraum
anschließenden Sportflächen ausüben und den zur Zeit nicht sehr attraktiven Bereich um den
Bouleplatz großzügig eingrünen.
Hinsichtlich der Erholungsnutzung spielt der Betrachtungsraum bei engerer Betrachtung keine
große Rolle, die Sitzmöglichkeiten entlang der Schloßbergstraße scheinen wenig frequentiert zu
werden. Zusätzlich scheint der Bouleplatz zumindest zur Zeit gleichfalls nicht mehr genutzt zu
werden.
Tabelle 5: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Bauvorhaben
Sport- und Kulturzentrum
Gauangelloch
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild
und Erholung
• Errichtung eines Baukörpers im Übergangsbereich
zur freien Landschaft
• Verlust der Hecke im Bereich der Schloßbergstraße
mit eingrünender und abschirmender Funktion
• Beeinträchtigung der Erholungsfunktion während der
Bauphase
Hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung können die Auswirkungen und
Beeinträchtigungen folgendermaßen eingeordnet werden: bezüglich des Landschaftsbildes läßt
sich feststellen, dass im Übergangsbereich zur freien Landschaft ein großer Baukörper entsteht,
der nach Westen hin in die vorhandene Böschung eingebunden ist, so dass von dieser Seite
nur ein Geschoss wahrnehmbar ist. In Größe, Kubatur und durch die tiefergelegene Lage
ordnet sich die geplante Halle dem auf der anderen Seite der Schloßbergstraße liegenden
Schulbau unter und bleibt aus westlicher Richtung betrachtet eher unauffällig. Trotzdem geht
mit dem Verlust der Hecke auf der Westseite des Betrachtungsraum ein Landschaftselement
verloren, dass hier kleinräumig prägend wirkt. Die abschirmende Wirkung gegenüber den
Sportflächen kann von dem Baukörper der Halle übernommen werden. Bei dieser Betrachtung
können die Auswirkungen und Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild als gering bis mittel
eingestuft werden.
In Bezug auf die Erholungsnutzung sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen gering, da
eine Erholungsnutzung im Gebiet zur Zeit nicht stattfindet.
3.7
ZUSAMMENFASSENDE EINSCHÄTZUNG DER
BEEINTRÄCHTIGUNGEN (KONFLIKTPOTENZIAL)
AUSWIRKUNGEN
UND
Die Einstufung des Konfliktpotenzials innerhalb der fünfstufigen Skala (sehr hoch-hoch-mittelgering-sehr gering) sieht wie folgt aus:
Tabelle 6: Einschätzung des Konfliktpotenzials
Bewertung des
Eingriffs
Schutzgut
Boden
Schutzgut
Schutzgut
Grundwasser Klima
gering-mittel
mittel
gering
Schutzgut
Arten und
Biotope
gering-mittel
Schutzgut
Landschaftsbild
und Erholung
gering-mittel /
gering
Seite 20
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
4
LANDESPFLEGERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN
4.1
LANDESPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT OHNE
BERÜCKSICHTIGUNG DES VORHABENS
Die landespflegerischen Zielvorstellungen ohne Berücksichtigung der beabsichtigten
Nutzungsänderung ergeben sich aus der Bestandsanalyse und -bewertung der einzelnen
Landschaftspotentiale. Aus Sicht der verschiedenen Naturgüter ergeben sich für das
Untersuchungsgebiet zum nachhaltigen Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
die nachfolgend genannten Zielvorstellungen und Maßnahmen:
• Ausbildung eines Ortsrandabschlusses, Einbindung des Hallenneubaus in die Landschaft
• Entwicklung von Feldgehölzen im Übergang zur freien Landschaft und am Siedlungsrand als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
4.2
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AUS SICHT DER LANDESPFLEGE
Boden
Leitbild für den Bodenschutz ist die Funktionstüchtigkeit der natürlichen Abläufe und
Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten naturraumspezifischen biotischen und
abiotischen Vielfalt. Dazu werden biologisch funktionsfähige, unbelastete Böden angestrebt.
Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen:
• Minimierung der Neuversiegelung zum Schutze des Bodens
• Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Böden.
• Schonender Umgang mit Oberboden (Abschieben, Zwischenlagerung, Wiederverwendung).
Wasser
Leitbild für den Wasserhaushalt ist die Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und
Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten naturraumspezifischen Vielfalt und Ausprägung.
Dazu werden funktionsfähige Wasserkreisläufe sowie die Sicherung und die Wiederherstellung
von natürlichen Grund- und Oberflächengewässersystemen angestrebt.
Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen:
• Begrenzung des Oberflächenabflusses aus dem Plangebiet durch möglichst geringe
Versiegelungsgrade
• Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeintrag und Absenkung
Gelände- und Stadtklima
Leitbild für das Schutzgut Klima/Luft ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe
und Wirkungszusammenhänge in ihrer naturraumspezifischen Vielfalt und Ausprägung. Dazu
werden klimatische Entlastungswirkungen und unbelastete Luft angestrebt.
Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen:
• Intensive Eingrünung des Plangebietes und damit Schaffung von klimatischen
Ausgleichsflächen und Staubfilter- und Sauerstoff-Produktionsflächen
Arten- und Biotopschutz
Leitbild für den Arten- und Biotopschutz ist der Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung
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Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
von Biotopsystemen, die das Überdauern der planungsraumspezifischen Vielfalt an
Lebensräumen und ihren Lebensgemeinschaften gewährleisten, die wesentlichen Zeugnisse
der erd- und naturgeschichtlichen sowie der kulturlandschaftlichen Entwicklung repräsentieren,
und für Forschung und Wissenschaft bedeutsame Objekte aufweisen.
Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen:
• Verwendung standortgerechter einheimischer Pflanzenarten für Neupflanzungen (Artenliste
s. Anhang)
• Intensive Eingrünung des Plangebietes und damit Schaffung von Lebensraum für die Fauna
im Plangebiet
5
MAßNAHMEN
5.1
MAßNAHMEN ZUR MINDERUNG DES EINGRIFFS
Schutzgut Boden:
•
Bei der Baumaßnahme sind die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs
mit Boden (§2 LBodSchAG) zu berücksichtigen
Schutzgut Grundwasser:
•
Sammeln von Dachflächenwasser in einem Staubecken oder Staukanal zur
Verzögerung des Abflusses in den Gauangelbach
•
Verwendung von wasserdurchlässigen Wegebelägen im Außenbereich (z. B.
Dränpflaster oder Pflaster mit versickerungsfähigen Fugen) oder Versickerung in
angrenzenden Grünflächen durch entsprechende Auslegung der Wegegefälle.
Schutzgut Arten und Biotope:
•
Erhaltungsbindung für die bestehende Hecke im östlichen Bereich des
Betrachtungsraum für die Bereiche außerhalb des Baufeldes
•
Erhaltungsbindung für die bestehenden Einzelbäume im Grassaum entlang der
Schloßbergstraße, zusätzlich Ergänzung durch 3 weitere Hochstämme
•
Verwendung von Natriumdampfhochdruckleuchten (SE/ST-Lampe) mit niedrigem
Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich, um das Anlocken von Insekten zu vermindern.
Abstrahlrichtung nach unten bei möglichst geringer Lichtpunkthöhe.
•
Es wird empfohlen, ungegliederte Wandflächen größer 30 m² mit einer
Fassadenbegrünung zu versehen. Dabei sollten nur schlingende und rankende Arten mit
Kletterhilfen verwandt werden, keine Haftwurzelkletterer und Selbstklimmer. Für sonnige
Bereiche bieten sich folgende Arten an:
Aristolochia macrophylla, Großblättrige Pfeifenwinde
Campsis radicans, Amerikanische Klettertrompete
Clematis-Hybriden, Waldrebe
Clematis montana ´Rubens´, Bergwaldrebe
Clematis tangutica, Goldwaldrebe
Wisteria chinensis, Glyzinie
Für absonnige Bereiche bieten sich folgende Arten an:
Aristolochia macrophylla, Großblättrige Pfeifenwinde
Lonicera caprifolium, Echtes Geißblatt
Seite 22
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Lonicera heckrottii, Feuer-Geißblatt
Lonicera henryi, Immergrünes Geißblatt
Lonicera periclymenum, Waldgeißblatt
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
•
Erhaltungsbindung für die bestehende Hecke im östlichen Bereich des
Betrachtungsraum für die Bereiche außerhalb des Baufeldes
5.2
AUSGLEICHSMAßNAHMEN INNERHALB DES PLANGEBIETES
•
Wiederherstellung von Hecken- und Gehölzflächen nach Beendigung der
Baumaßnahme in den Böschungsbereich östlich und westlich des Baukörpers auf allen
nicht durch Zuwegungen in Anspruch genommenen Flächen, Begründung eines neuen
Heckenriegels südlich des Hallenneubaus, Flächenverhältnis zwischen entfernten
Hecken und Neupflanzungen mindestens 1 : 1
Für die genannten Pflanzmaßnahmen sind Arten der potentiellen natürlichen Vegetation
vorzusehen. Die potentielle natürliche Vegetation wird von einem reichen HainsimsenBuchenwald mit Maiglöckchen, Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwald, SeggenBuchenwald sowie einem Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald gebildet.
Folgende Baum- und Straucharten sind kennzeichnend für diese Vegetationseinheiten:
Fagus sylvatica, Rotbuche
Quercus petraea, Traubeneiche
Carpinus betulus, Hainbuche
Prunus avium, Vogelkirsche
Acer campestre, Feldahorn
Quercus robur, Stieleiche
Fraxinus excelsior, Gemeine Esche
Prunus spinosa, Schlehe
Corylus avellana, Haselnuss
Cornus sanguinea, Blutroter Hartriegel
Crataegus laevigata, Zweigriffliger Weißdorn
Viburnum lantana, Wolliger Schneeball
Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen
Rosa arvensis, Feldrose
Rosa canina, Hundsrose
Im Schutzstreifen der 110-kv-Leitung ist bei Bäumen und Sträuchern ein Mindestabstand von
5 m zu den Leiterseilen einzuhalten. Dies gilt es bei der Pflanzenauswahl zu berücksichtigen.
•
Begrünung der Dachflächen, Sicherstellung der dauerhaften Erhaltung
Seite 23
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
6.
ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG
Schutzgut Boden:
Für das Schutzgut Boden stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen
Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Ca. 900 m² bereits vorbelastete
teilversiegelte Flächen mit wassergebundener Decke werden überbaut, weitere ca. 400 m²
bisher mit Hecken bestandene Fläche liegen innerhalb des Baufensters und werden zumindest
teilweise überbaut (Grundfläche Hallenneubau gem. den Entwurfsplänen ca. 1.000 m2) und
verlieren ihre natürlichen Bodenfunktionen. Südlich der geplanten Halle wird eine Fläche von
rund 100 m² mit wassergebundener Wegedecke in eine Pflanzfläche umgewidmet. Ein
zusätzlicher Ausgleich soll durch die Begrünung der Dachflächen erreicht werden. Unter
Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen und der vorgesehenen Maßnahmen zum
Ausgleich kann der Eingriff innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden.
Schutzgut Oberflächenwasser:
Hier entstehen im Gebiet keine Beeinträchtigungen und somit kein Ausgleichsbedarf.
Schutzgut Grundwasser:
Für das Schutzgut Grundwasser stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung
einen Eingriff mit mittleren Beeinträchtigungen dar. Ca. 900 m² bereits vorbelastete
teilversiegelte Flächen mit wassergebundener Decke und dadurch bereits um ca. die Hälfte
reduzierter Versickerungsleistung werden überbaut, weitere ca. 400 m² Fläche mit offenem
Boden liegen innerhalb des Baufensters und werden zumindest teilweise überbaut (Grundfläche
Hallenneubau gem. den Entwurfsplänen ca. 1.000 m2) und damit versiegelt. Ein Teilbereich von
rund 100 m² Fläche mit wassergebundener Wegedecke südlich der geplanten Halle wird dafür
entsiegelt. Ein zusätzlicher Ausgleich soll durch die Begrünung der Dachflächen erreicht
werden, durch deren Begrünung wird der Abfluss von Niederschlagswasser verzögert und die
Verdunstungsrate erhöht.
Eine prinzipiell wünschenswerte Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet wird
durch die vorhandenen, wenig durchlässigen Böden sowie die Topographie des Geländes
erschwert. Hinzu kommt, dass Versickerungsflächen grundsätzlich in Rasen- oder
Wiesenmulden erfolgen sollte, dies aber widerspricht den Zielen für andere Schutzgüter wie
Landschaftsbild und Arten und Biotope, für welche die Wiederanlage von Hecken erforderlich ist
(s. u.). Es besteht als Ausgleichsmaßnahme gefordert, Dachflächenwasser in Staukanälen oder
Staubecken zu sammeln und damit verzögert in den Regenwasserkanal bei dem innerhalb des
Bebauungsplangebiets gelegenen Vereinsheim einzuleiten (Schreiben v. Planungsbüro
Scharwatt 21.12.2010, betreffend die Genehmigung zur Einleitung des
Regenwassersabflusses). Dieser mündet in den Gauangelbach und führt dadurch das
Niederschlagswasser in einen natürlichen Gewässerablauf zurück.
In der Gesamtschau kann der Eingriff bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen und unter
Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen im wesentlichen ausgeglichen werden.
Schutzgut Klima:
Für das Schutzgut Klima stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen
Eingriff mit geringen Beeinträchtigungen dar. Diese können durch die vorgesehenen
Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes sowie durch Fassadenbegrünungen
ausgeglichen werden. Berücksichtigung bei dieser Einschätzung findet auch der Umstand, dass
hier im Betrachtungsraum bereits erhebliche Vorbelastungen durch ca. 1000 m² teilversiegelte
Flächen mit wassergebundener Decke bestehen.
Seite 24
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
Schutzgut Arten und Biotope:
Für das Schutzgut Arten und Biotope stellt die geplante Baumaßnahme in der
Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Diese
können durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von
Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes im Verhältnis von
1 : 1 zwischen entfernten und neugepflanzten Gehölzflächen sowie durch Fassadenbegrünungen vollständig ausgeglichen werden. Berücksichtigt wird hierbei auch, dass die zu
entfernenden Heckenfläche relativ jung sind, einen hohen Anteil an schnellwüchsigen
Pioniergehölzen aufweisen, und daher in einem kurzen Zeitraum von 5 – 10 Jahren wieder
hergestellt werden können.
Weitere Lebensräume insbesondere auch für Insekten können durch die Begrünung der Dächer
geschaffen werden.
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
Für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung stellt die geplante Baumaßnahme in der
Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Diese
können durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von
Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes sowie durch
Fassadenbegrünungen vollständig ausgeglichen werden. Durch diese Maßnahmen kann eine
gute Einbindung des Baukörpers in einen durchgrünten Ortsrand erreicht werden, Hecken und
Baukörper seinerseits schirmen die Schule und die nördlich anschließende Wohnbebaung von
den östlich des Betrachtungsraums liegenden Sportflächen ab. Auch das landschaftsbildprägende Heckenelement entlang der Schloßbergstraße kann wiederhergestellt werden.
Zusätzlich zur Kompensation des Eingriffs trägt eine Begrünung der Dächer bei, durch welche
eine landschaftliche Einbindung des Baukörpers weiter verbessert wird.
Fazit
In der Zusammenfassung der Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die verschiedenen
Schutzgüter in Verbindung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung
der im Betrachtungsraum gegebenen starken Vorbelastungen kann in der Gesamtbilanz der
Eingriff durch den Hallenneubau innerhalb des Betrachtungsraums als Teilbereich des
Bebauungsplangebiets ausgeglichen werden.
Seite 25
Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“
7
QUELLENVERZEICHNIS
1
Baugesetzbuch, 42. Auflage 2010
Baugesetzbuch
BauNVO, PlanzV, ImmoWertV u. WertR, Raumordnungsgesetz
2
Wikipedia.Gauangelloch
http://de.wikipedia.org/wiki/Gauangelloch
letzter Aufruf: 21.10.2010
3
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW,früher LfU )
http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brsweb/home.cweb?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN
letzter Aufruf: 21.10.2010
4
Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
http://www.nv-hd-ma.de/
letzter Aufruf: 21.10.2010
5
Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Lößlandschaft Kraichgau
http://themenpark-umwelt.badenwuerttemberg.de/servlet/is/14380/?path=4422;6350;&partId=0&part=11048&slide
ID=
letzter Aufruf: 21.10.2010
6
Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Naturraum Kraichgau Klima
http://themenpark-umwelt.badenwuerttemberg.de/servlet/is/14380/?path=4422;6350;&part=11045&partId=0
letzter Aufruf: 21.10.2010
7
Kaule, Giselher (1986): „Arten- und Biotopschutz“, Stuttgart, S.139
8
Stiftung Die Grüne Stadt (März 2010): „Bäume und Pflanzen lassen Städte
atmen“, S.9
9
Bundesnaturschutzgesetz, 11. Auflage 2010, S:15 Naturschutzrecht
Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, EGArtenschutzverordnung, Bundesartenschutzverordnung
10
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz:
„Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der
Bauleitplanung“, Oktober 2005
Seite 26
Whs
6
8
Whs
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0
St
10
Stellplätze best.
Umriss geplante Halle
Spielbereich
Kiosk
abgebrochen
Treppe
Böschungssteine
Ruderalfläche
Tennis
Übungswand
Tennis
wassergebundene
Wegedecke
Gehölzfläche
Baum
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Grassaum
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Schule
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Betrachtungsraum
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Halle mit Dachg
und Fassadenbegrünun
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Sportplatz
Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen
Betrachtungsraum
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Hecke während
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Tennis
Übungswand
Tennis
Neuanlage von Hecke
Hecke während
der Bauzeit erhalten
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Hecke wird nach
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