Große Kreisstadt Leimen NATURFACHLICHER BEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN “ SPORT- UND KULTURZENTRUM GAUANGELLOCH “ Teil der Begründung zum Bebauungsplan Bauherr: Stadt Leimen Rathaus 69181 Leimen Bearbeitung: Planungsbüro Borst Lise-Meitner-Weg 11 69181 Leimen Sachbearbeitung: Martina Lersch-Schwennen Dipl.-Ing. Landespflege (FH) Januar 2011 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 1.1 Vorbemerkung 1.2 Anlass der Planung 2. 3. 4. 5. Räumliche Vorgaben 2.1 Beschreibung des Planungsgebietes 2.2 Übergeordnete Planungen 2.3 Naturraum 2.4 Geologie und Böden 2.5 Wasserhaushalt 2.5.1 Oberflächengewässer 2.5.2 Grundwasser 2.6 Klima 2.7 Bioökologische Bedeutung des Gebietes 2.7.1 Vegetation 2.7.2 Tierwelt 2.7.3 Schutzgebiete, geschützte und schutzwürdige Biotope 2.8 Landschaftsbild und Erholungsnutzung Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf Natur und Landschaft 3.1 Schutzgut Boden 3.2 Schutzgut Oberflächengewässer 3.3 Schutzgut Grundwasser 3.4 Schutzgut Klima 3.5 Schutzgut Arten und Biotope 3.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 3.7 Zusammenfassende Einschätzung der Auswirkungen und Beeinträchtigungen (Konfliktpotenzial) Landespflegerische Zielvorstellungen 4.1 Landespflegerisches Entwicklungskonzept ohne Berücksichtigung des Vorhabens 4.2 Allgemeine Anforderungen aus Sicht der Landespflege Maßnahmen 5.1 Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs 5.2 Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes 4 4 4 8 9 10 11 11 12 14 15 15 16 17 18 18 18 19 19 20 21 21 22 23 6. Zusammenfassende Bewertung 24 7. Quellenverzeichnis 26 Seite 2 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 2a: Abbildung 3: Abbildung 4 : Abbildung 5 : Abbildung 6 : Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Topographische Karte mit Relief und blau markiertem Planungsgebiet Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab Betrachtungsraum des naturfachlichen Beitrags Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab Vorhandener Bouleplatz Vorhandener Spielplatz Zugang zum Bouleplatz Karte der Naturräume mit blau markiertem Planungsgebiet Karte der Bodentypen mit grün markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Karte des Gewässernetzes mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Hydrogeologische Karte mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Karte der Wasserschutzgebiete mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Abbildung 12 : Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme im Übergang zum Sportplatz Abbildung 13: Hecke im Westen der geplanten Baumaßnahme entlang der Schloßbergstraße Abbildung 14: Karte der Schutzgebiete mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Abbildung 15: Karte der Biotope nach NatSchG und LWaldG mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser Auswirkungen auf das Schutzgut Klima Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Einschätzung des Konfliktpotenzials Verzeichnis der Planskizzen Bestandsskizze Betrachtungsraum Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Betrachtungsraum M 1:500 M 1:500 Seite 3 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 1. EINLEITUNG 1.1 VORBEMERKUNG Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wurde in § 13a Abs. 1 BauGB 1 die Möglichkeit für ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das nach § 13a Abs. 2 BauGB auf die Regelungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB verweist. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. 1.2 ANLASS DER PLANUNG Planungsanlass ist der geplante Neubau eines Sport- und Kulturzentrums im Süden von Gauangelloch (Flurstücknummer 4161) an der Schloßbergstraße. Der westlich an eine Böschung angrenzende geplante Baukörper besitzt eine Nord-Süd-Ausrichtung der Längsachse, bei einer Grundfläche von ca. 44,5 x 25 m und einer maximale Höhe von ca. 11,5 m. Das im Plan dargestellte Baufenster weist noch Reserveflächen für ggf. erforderliche Änderungen auf und ist mit einer Grundfläche von 50,7 x 26,7/28,0 m ausgewiesen. 2. RÄUMLICHE VORGABEN 2.1 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES Gauangelloch als Teilort der Großen Kreisstadt Leimen ist eine Siedlung mit dörflichem Charakter im Rhein-Neckar-Kreis, südlich von Heidelberg. Das Planungsgebiet befindet sich in Ortsrandlage, im Süden von Gauangelloch (s. Abb. 1). Das Gelände wird eingerahmt von der Kraichgaustraße im Norden und der Schloßbergstraße im Westen. Es fällt von Westen nach Osten hin ab. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 6.860 m². Im nachfolgenden Beitrag wird nur der südliche Bereich des Planungsraumes betrachtet, da nur hier Veränderungen erfolgen. Die zu betrachtende Fläche weist einen Größenumfang von ca. 2.300 m² auf (s. Abb. 2a). Diese beinhaltet den Standort der künftigen Halle sowie Außenbereiche. Die Halle verfügt nach den derzeitigen Planungen über eine Nettogrundfläche von ca. 1.000 m², das Baufenster über ca. 1.300 m². Im restlichen Plangebiet, das sich aus einer Vereinsgaststätte, Stellplätzen, Zuwegungen und Abstandsgrün zusammensetzt, sind keine Abänderungen vorgesehen. Dieser Bereich ohne Veränderungen umfaßt ca. 4.600 m². Im Südosten grenzt ein bereits bestehender Sportplatz an und im Süden ein Tennisplatz (s. Abb. 2). Im Westen der geplanten Baumaßnahme befindet sich eine Grundschule und im Norden ein Parkplatz für Besucher des Sportgeländes und der Vereinsgaststätte. Die Wohnbebauung schließt direkt im Nordwesten und Norden an, wohingegen im Süden, im Anschluss an den Tennis- und Fußballplatz, die Flächen einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen (s. Abb. 3). 1 Baugesetzbuch Seite 4 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Abbildung 1: Topographische Karte mit Relief und blau markiertem Planungsgebiet 3 Abbildung 2: Umgrenzung des Plangebietes, ohne Maßstab (Quelle: Google Earth) 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 5 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Abbildung 2a: Betrachtungsraum des naturfachlichen Beitrags (blau schraffiert) Seite 6 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Abbildung 3: Umgrenzung des Betrachtungsraumes, ohne Maßstab 3 An der Stelle, an der die Sporthalle gebaut werden soll, befindet sich derzeit noch ein Bouleplatz mit wassergebundener Decke (s. Abb. 4), ein Zugang zum Platz (s. Abb.6), ein abgebrochener Kiosk sowie ein Spielplatz (s. Abb. 5). Die befestigten Flächen des Bouleplatzes, der Zuwegung und dem Standort des ehemaligen Kiosks nehmen rund 1000 m² ein. Darüber hinaus sind auf dem Gelände Abbruchmaterialien und Sperrmüll und Ablagerungen vorhanden (s. Abb. 6). Abbildung 4 : Vorhandener Bouleplatz 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 7 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Abbildung 5 : Vorhandener Spielplatz Abbildung 6 : Zugang zum Bouleplatz 2.2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Der Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim wurde 2006 rechtskräftig. Darin ist für das Planungsgebiet eine Grünfläche vorgesehen, mit der Nutzungsart Sport- und Freizeitfläche. 4 Ferner ist für die Fläche laut Flächennutzungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Nutzungsart Kultur geplant. 4 Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim sieht im Planungsgebiet ebenfalls eine öffentliche Grünfläche vor. Im Bereich der Grünfläche sollen die überbauten und befestigten Flächen auf ein Minimum begrenzt werden. Für die im Süden an das Planungsgebiet angrenzenden Ackerflächen werden Streuobstbestände und gebietstypische Kleinstrukturen vorgesehen mit dem übergeordneten Ziel eines Biotopverbundes. Die angrenzenden Flächen im Südwesten liegen im Bereich des Wasserschutzgebietes (Zone III B, s. Abb. 11). Für die im Südosten angrenzenden Talwiesen legt der Landschaftsplan eine extensive Nutzung sowie deren Erhaltung und Entwicklung fest. 4 Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Seite 8 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 2.3 NATURRAUM Gauangelloch liegt am Südhang des Königstuhlmassives, dem Hausberg Heidelbergs, an dem auch das Schloss liegt, im Naturpark Neckartal-Odenwald. Die Gemarkung liegt größtenteils im „Kraichgau“, der nördliche Gemarkungsteil zählt aufgrund des charakteristischen Buntsandsteins noch zum „Sandstein-Odenwald“ (s. Abb.7). Der zwischen 175 und 312 Meter über NN liegende Naturraum wird durch drei von Norden nach Süden ziehende Täler gegliedert, eines der Täler ist das des Oberlaufes des Gauangelbaches, westlich davon liegen die Täler des Ochsenbaches und des Daisbaches, letzteres bildet auch die westliche Naturraumgrenze. Abbildung 7: Karte der Naturräume 3 mit blau markiertem Planungsgebiet Der rund 1.600 qkm große Kraichgau zählt zur übergeordneten naturräumlichen Einheit der Gäulandschaften (Gäuplatten des Neckar- und Tauberlands). Der Kraichgau verkörpert den Typus der Gäulandschaften exemplarisch. Seine topografischen Grenzen zu den Nachbarräumen sind gut erkennbar. Im Westen trennt den Kraichgau eine Geländestufe vom Oberrheinischen Tiefland, im Osten bilden Neckar und Enz die Grenze, im Norden der Vordere Odenwald, nach Süden hin der Nordschwarzwald. Im Bereich der Lößüberdeckungen herrschen ackerbaufähige, fruchtbare Böden vor. Der Kraichgau zählt zu den Kornkammern Süddeutschlands. 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 9 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 2.4 GEOLOGIE UND BÖDEN Der Untergrund des Kraichgaus besteht aus Gesteinen des Oberen und Unteren Muschelkalks, Lettenkeupers und Gipskeupers und wird meist von Löß und Lößlehm bedeckt. 5 Unter der Geländeoberfläche herrscht überwiegend Löß vor, aber auch angewitterter Löß/Lößlehm. Nach der Übersichtskarte der Bodentypen Baden-Württembergs handelt es sich um Braunerden mit sandig-schluffigem Lehm und schluffig-tonigem Lehm, z.T. auf lehmigem Ton (s. Abb. 8). Im Betrachtungsraum weisen die heckenbestandenen Böschungsflächen Lößauflagen auf, während die übrigen Flächen anthropogen überformt sind: Bouleplatz mit wassergebundener Decke, Treppenanlagen, Fundamentplatte des abgebrochenen Gebäudes (Kiosk), Spielplatz mit Sand und wassergebundener Decke. Abbildung 8: Karte der Bodentypen 3 mit grün markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 3 5 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Lößlandschaft Kraichgau Seite 10 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 2.5 WASSERHAUSHALT 2.5.1 OBERFLÄCHENGEWÄSSER Im Planungsgebiet direkt befinden sich keine Fließgewässer. In 250 m Entfernung in östlicher Richtung fließt der Gauangelbach, in den der Gießgraben und der Riegelsbach münden (s. Abb. 9). Gauangelbach Ochsenbach Daisbach Abbildung 9: Gießgraben Riegelsbach Karte des Gewässernetzes 3 mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 2.5.2 GRUNDWASSER Nach der Hydrogeologischen Übersichtskarte von Baden-Württemberg liegt das Planungsgebiet im Bereich des Unteren Muschelkalks (s. Abb. 10). Oberer Buntsandstein Unterer Muschelkalk Oberer Muschelkalk Abbildung 10: Hydrogeologische Karte 3 mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 11 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Nach der Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete Baden Württemberg befindet sich das Planungsgebiet in der Wasserschutzgebietszone III B (s. Abb. 11). Zone III und III A Zone I und II Zone III B Abbildung 11: Karte der Wasserschutzgebiete 3 mit rot markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 2.6 KLIMA Klimatisch betrachtet ist der Kraichgau sehr im Vorteil. Das Klima ist kontinental geprägt mit mäßigen Niederschlägen. Die mittleren Jahrestemperaturen erreichen durchschnittlich rund 9 Grad Celsius. Am Westrand des Kraichgaus beträgt der Jahresniederschlag ca. 650 mm, nach Osten und Süden werden Werte von über 700 mm erreicht. Im Jahresgang der Niederschläge zeigt sich ein Sommermaximum, aber auch ein geringfügig niedrigeres Wintermaximum. Dies beweist deutlich den Übergang vom ozeanischen zum kontinentaleren Klimabereich. Die Niederschläge im Juli betragen 60–70 mm. 6 Die Zahl der Frosttage liegt im langjährigen Mittel bei 80 Tagen. Daraus ergibt sich für den Naturraum eine ausgesprochen lange Vegetationsperiode. 6 Die beiden im Westen und Osten der geplanten Baumaßnahme verlaufenden Hecken (s. Abb. 12 und 13) verfügen über ein besonderes Kleinklima. Es gibt einen schmalen besonnten Südrand, ein waldartiges Innenklima sowie einen feuchten Nordrand. 7 Die Gehölze der Hecken tragen ferner zu einer Verbesserung der Luftqualität bei. Sie produzieren Sauerstoff, sorgen für Schattierung und verhindern das Aufheizen von versiegelten Flächen. Darüber hinaus sorgen sie für Wasserspeicherung und kontrollierte Verdunstung. Auf diese Weise steigt nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden der Menschen. Die Gehölze verringern außerdem die Windgeschwindigkeit, filtern Stäube und Feinstäube sowie gasförmige Schadstoffe aus der Luft. 8 3 6 7 8 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Naturraum Kraichgau Klima Kaule, 1986 Stiftung Die Grüne Stadt Seite 12 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Abbildung 12 : Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme im Übergang zum Sportplatz Abbildung 13: Hecke im Westen der geplanten Baumaßnahme entlang der Schloßbergstraße Seite 13 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 2.7 BIOÖKOLOGISCHE BEDEUTUNG DES GEBIETS 2.7.1 VEGETATION Im Planungsgebiet liegen zwei mehrstufig aufgebaute, zum Teil relativ lichte Hecken mit weitgehend jungem Bestand (10-15 Jahre alt) vor. Die eine befindet sich im Osten (s. Abb. 12) des geplanten Hallenneubaus und stellt den Übergang zum Sportplatz dar, während die andere im Westen entlang der Schloßbergstraße verläuft (s. Abb. 13). Sie erstrecken sich beide in Nord-Süd-Richtung. Die Hecke im Westen weist eine Breite von 4-10 m, im Mittel 7 m, und eine Länge von ca. 55 Metern auf. Sie nimmt eine Fläche von rund 400 m² ein. Ihr vorgelagert zur Schloßbergstraße hin ist ein rund 4-5 Meter breiter Rasenstreifen (s. Abb. 10). Der Rasenstreifen wird Richtung Norden von Stellplätzen abgelöst (s. Abb. 13). Die Hecke setzt sich aus folgenden Arten zusammen: Bäume: - Juglans regia (Walnuss) - Salix spec. (Weide) - Populus spec. (Pappel) - Prunus spec. (Zierkirsche) Sträucher: - Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) - Cornus alba (Weißer Hartriegel) - Ligustrum vulgare (Liguster) Unterwuchs: - Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche) - Rubus fruticosus (Brombeere) - Solidago-Hybriden (Goldrute) - Quercus spec. (Eiche) Im Bereich des vorgelagerten Rasenstreifens zur Schloßbergstraße hin stehen folgende 3 Bäume: - Acer campestre (Feldahorn) - Acer platanoides (Spitzahorn) - Tilia spec. (Linde) Die Hecke im Osten der geplanten Baumaßnahme weist eine durchschnittliche Breite von 7 Metern auf und eine Länge von rund 40 Metern. Die Artenzusammensetzung entspricht der bereits beschriebenen Hecke im Westen. Beide Hecken besitzen wechselnde Anteile nicht standortheimischer Gehölze. Die Eingrünung des Spielplatzes im Norden des Betrachtungsraumes (s. Abb. 5) mit den Maßen von ca. 10 x 10 Metern, der im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls weichen muss, weist folgende Artenzusammensetzung auf: Bäume: - Pinus spec. (Kiefer) - Prunus spec. (Zierkirsche) - Salix spec. (Weide) Sträucher: - Cornus alba, Weißer Hartriegel - Cornus sanguinea, Roter Hartriegel Seite 14 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 2.7.2 TIERWELT Flächendeckende Untersuchungen der Tierwelt im Plangebiet liegen nicht vor. Generell bieten Hecken jedoch Lebensraum für viele Tierarten und haben eine hohe biologische Diversität. Hecken bilden ein Strukturangebot für Arten mit großem Aktionsradius, die in der offenen Landschaft nicht leben können: Nistplatz, Singwarte, Ansitzwarte für Vögel (u.a. Elster) und Schlafplatz für Säugetiere (Hase, Wiesel). 7 Tageszeitlich bedingt sind Hecken Teillebensraum für nachtaktive Arten (Käfer, Kleinsäuger), die von dort aus nachts das Nahrungsangebot der Umgebung nutzen. Darüber hinaus sind sie Nahrungsbiotop für Schmetterlinge (blühende Sträucher), und für Vögel, die Früchte verzehren (Beerensträucher). 7 Bei der örtlichen Begehung am 14.10.2010 vormittags ergaben sich keine Hinweise auf faunistische Besonderheiten, lediglich typische Vertreter der Vogelwelt im besiedelten Bereich, Ubiquisten wie Amsel, Kohlmeise und Elster wurden beobachtet. Es sind nach jetziger Kenntnis in den vorhandenen Hecken keine besonders schutzbedürftigen Arten bekannt. 2.7.3 SCHUTZGEBIETE, GESCHÜTZTE UND SCHUTZWÜRDIGE BIOTOPE Im Planungsgebiet sind bis auf das Wasserschutzgebiet (Zone III B) keine Schutzgebiete. Im Süden, Westen und Osten grenzt das Landschaftschutzgebiet „Bergstraße – Süd“ an. Naturschutzgebiet „Mauermer und Bammentaler Elsenztal“ Landschaftsschutzgebiet Bergstraße -Süd Abbildung 14: Karte der Schutzgebiete 3 mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 7 3 Kaule, 1986 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 15 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Es sind keine geschützten Biotope nach § 32 LNatSchG BW im Betrachtungsraum kartiert. Diese liegen außerhalb des Planungsraumes (s. Abb. 15). Feldgehölz und Hecke östlich Gauangelloch Biotop Hecken und Feldgehölze östlich Ochsenbach Gewässerbegleitender Auwaldstreifen Gauangelbach Feldhecke südlich Gauangelloch Abbildung 15: Karte der Biotope nach NatSchG und LWaldG 3 mit blau markierter Umgrenzung des Planungsgebietes 2.8 LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNGSNUTZUNG Das Planungsgebiet und seine nähere Umgebung werden bestimmt von Sportflächen, Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die vorhandene Hecke im Westen des Planungsgebietes, die aufgrund des Sporthallenneubaus weichen muss, übt eine abschirmende Wirkung aus. Sie grenzt das bestehende Sportgelände von der Wohnbebauung ab und trägt dazu bei, dass der öffentliche Grünbereich mit bestehendem Bolzplatz als in sich geschlossen betrachtet werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schloßbergstraße entlang der im Westen des Planungsgebietes verlaufenden Hecke der Erholungsnutzung dient. Mehrere Bänke säumen den öffentlichen Grünbereich (s. Abb. 13), die Art der Aufstellung bzw. Anordnung läßt aber Zweifel aufkommen, ob diese Verweilmöglichkeiten auch genutzt werden. Die Schloßbergstraße führt direkt in die Feldflur, die ausgedehnte Spaziergänge ermöglicht. Der Bouleplatz ist zur Zeit verlegt und wird nicht genutzt. Ferner tangiert eine 110-kv-Freileitung das Planungsgebiet im südwestlichen Bereich und bewirkt hier eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Übergangsbereich zur freien Landschaft. 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Seite 16 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 3. AUSWIRKUNGEN LANDSCHAFT DES GEPLANTEN VORHABENS AUF NATUR UND Im Folgenden werden die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Die Einstufung der Auswirkungen und Beeinträchtigung (Konfkliktpotential) erfolgt innerhalb einer fünfstufigen Skala (sehr hoch-hoch-mittel-gering-sehr gering).10 3.1 SCHUTZGUT BODEN Der geplante Hallenneubau sieht nach den derzeitigen Planungen eine Nettogrundfläche von ca. 1000 m² vor, das Baufenster weist eine Fläche von rund 1300 m² aus. Ein Großteil des Baufensters ist im Bereich der bereits mit wassergebundener Decke befestigten Flächen geplant, der Überschneidungsbereich beträgt ca. 900 m², so dass rund 400 m² Fläche in bisher nicht versiegelten Flächen (v. a. Böschungsbereiche) liegen werden. Tabelle 1: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Bauvorhaben Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch Auswirkungen auf das Schutzgut Boden • ca. 900 m² Fläche Inanspruchnahme eines schon stark anthropogen überformten Bodens durch Versiegelung • für eine zusätzliche Fläche von ca. 400 m² mit Lößböden (Böschungsbereiche) Verlust der natürlichen Bodenfunktionsfähigkeit durch Versiegelung von Flächen • Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge und Bodenverdichtung, insbesondere während der Bautätigkeit sowie irreversible Veränderungen des Bodenaufbaus • Überschüttung und Abgrabung von Böschungsflächen mit Lößauflage im Bereich zwischen Hallenneubau und Schloßbergstraße, ca. 100 m². Im Bereich des Bouleplatzes sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden auf Grund der vorhandenen anthropogenen Überformung (wassergebundene Decke auf einer Schottertragschicht) als gering einzuschätzen, in den betroffenen Böschungsbereichen bei Überschüttungen als gering bis mittel, da die Bodenfunktionen erhalten bleiben bzw. wieder hergestellt werden können, bei Überbauung als hoch, da die Bodenfunktionen (Lebensbereich für Pflanzen und Tiere, Puffer für Schadstoffeinträge u.a.) vollständig verloren gehen. Unter Abschätzung der jeweils betroffenen Flächenanteile werden in der Gesamtbetrachtung der Auswirkungen und Beeinträchtigungen als gering bis mittel eingestuft. 10 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Bewertung von Eingriffen Seite 17 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 3.2 SCHUTZGUT OBERFLÄCHENGEWÄSSER Die Baumaßnahme wird sich auf die Oberflächengewässer nicht auswirken, da der nächstgelegene Bachlauf, der Gauangelbach, in ausreichender Entfernung (250 Meter östliche Richtung, s. Abb. 9) liegt. 3.3 SCHUTZGUT GRUNDWASSER Durch das geplante Baufenster können rund 1.300 m² Fläche vollständig versiegelt werden, der Oberflächenabfluss dadurch erhöht, die Grundwasserneubildungsrate reduziert. Allerdings bestehen im Bereich des Bouleplatzes und der übrigen befestigten Flächen bereits Vorbelastungen, da bei den hier vorhandenen wassergebundenen Wegedecken bereits von einer um rund 50 % verringerten Versickerungsleistung auszugehen ist. Im Bereich der Böschungen ist auf Grund des gefällebedingt erhöhten Oberflächenabflusses von einer generell geringeren Versickerungsleistung und damit Grundwasserneubildungsrate gegenüber ebenen Flächen auszugehen. Generell kommt hinzu, dass die hier anzutreffenden Lößböden mit hohem Feinkornanteil eine geringe Wasserdurchlässigkeit (kf-Wert ca. 10-7) aufweisen. Zusätzlich kann es im Übergangsbereich zu tiefer liegenden, noch undurchlässigeren Lehmschichten (s. Pkt. 2.4) zur Bildung von Schichtwasser kommen. Tabelle 2: Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser Bauvorhaben Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser • Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch die Versiegelung von 1.300 m² Unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Grundwasser im Bereich der vorhandenen befestigten Flächen mit der dort bereits jetzt gegebenen deutlich verringerten Versickerungsleistung als gering bis mittel einzustufen. In den durch die geplante Bebauung in Anspruch genommenen Böschungsbereichen und den dort bereits gegebenen erhöhten Oberflächenabfluss auf Grund des Gefälles werden die Auswirkungen und Beeinträchtigungen als mittel eingestuft, da die hier vorhandenen tiefgründigen Böden ein gutes Wasserspeicher- und Puffervermögen besitzen, auf Grund ihrer geringen Durchlässigkeit, bedingt durch einen hohen Feinkornanteil, aber auch eine geringere Grundwasserneubildungsrate haben. 3.4 SCHUTZGUT KLIMA Durch den Bau des Sport- und Kulturzentrums wird der Versiegelungsgrad erhöht, es steht weniger Grünfläche zur Verdunstung zur Verfügung. Gleichzeitig speichert das Gebäude bei Sonnentagen viel Wärme, die nachts wieder an die Umgebung abgegeben wird. Es ist somit mit einem geringen Temperaturanstieg im jährlichen Mittel im Bereich der Sporthalle zu rechnen. Darüber hinaus kann von einer leichten Verschlechterung der Luftqualität ausgegangen werden, weil die wegfallenden Gehölze der Hecke im westlichen Bereich der Baumaßnahme keine Schadstoffe aus der Luft mehr herausfiltern können. Eventuell auftretende Kaltluft, die bisher ungehindert durch die Hecken hangabwärts Richtung Sportplatz fließen konnte, wird durch die Querbebauung der Sporthalle eingeschränkt, der Luftaustausch von warmen und kalten Luftmassen wird erschwert. Zu berücksichtigen sind in der Bewertung aber auch bestehende Vorbelastungen durch die rund 1.000 m² vegetationslosen wassergebundenen Flächen mit Feinkorn an der Oberfläche, die schon jetzt zur Erwärmung des Gebiets und insbesondere auch zur Staubbildung beitragen. Seite 18 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Tabelle 3: Auswirkungen auf das Schutzgut Klima Bauvorhaben Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch Auswirkungen auf das Schutzgut Klima • geringe Verschlechterung der Luftqualität • Emission von Luftschadstoffen während der Bauphase • Verlust von klimaaktiven Flächen mittlerer Leistungsfähigkeit im Bereich der Hecke • Verlust von klimaaktiven Flächen geringer Leistungsfähigkeit im Bereich der wassergebundenen Wegedecke Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten mit einem hohen Anteil befestigter Flächen sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima als gering einzustufen. 3.5 SCHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden die Hecke entlang der Schloßbergstraße sowie die Gehölze im Bereich des Spielplatzes entfernt werden müssen, da zum einen das Baufenster in den Böschungsbereich eingreift bzw. der Spielplatz überbaut wird, zum anderen der verbleibende Böschungsbereich zwischen Gebäude und Schloßbergstraße verfüllt werden wird, das heißt, dass das jetzige Oberflächenniveau überschüttet wird. Somit gehen für Flora und Fauna Lebensräume verloren. Der Standort der an den Sportplatz angrenzenden Hecke im östlichen Bereich des Betrachtungsraums wird weitestgehend erhalten werden können, es ist aber davon auszugehen, dass Teile der Hecke für die Dauer der Bauzeit im Bereich des Arbeitsraumes entfernt werden müssen, um dann nach der Maßnahme am gleichen Standort wieder gepflanzt werden zu können. Tabelle 4: Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope Bauvorhaben Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope • Verlust von Heckenflächen und Gehölzen mittlerer Leistungsfähigkeit als Lebensraum für Flora und Fauna, ca. 350 m² im Bereich der Böschung entlang der Schlossbergstraße, sowie ca. 100 m² im Bereich der Hecke im Osten sowie im Bereich des bestehenden Spielplatzes • zusätzlich Verlust von rund 150 m2 Heckenflächen im Arbeitsraum für das geplante Gebäude (temporär begrenzte Inanspruchnahme von Flächen • geringe Auswirkungen im Bereich des Bouleplatzes Unter Wertung der Artenzusammensetzung der vorhandenen Hecken mit einem hohen Anteil an schnellwüchsigen Pionierarten (Pappeln, Weiden, Roter Hartriegel, Brombeere), „Gartenflüchtlingen“ wie Zierkirschen und Immergrüne Heckenkirsche sowie Neophyten wie Goldrute sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope als gering bis mittel einzustufen. Auch die Altersstruktur des Bestandes mit relativ jungen Gehölzen trägt zu dieser Einschätzung bei, da diese Hecken in kurzer Zeit wieder aufgebaut werden können. Seite 19 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 3.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG Der geplante Neubau überbaut zu einem großen Teil Flächen des vorhandenen Bouleplatzes mit zahlreichen Ablagerungen sowie die Flächen eines offensichtlich nicht mehr genutzten Spielplatzes, den Ruinen eines Gebäudes (Kiosk) sowie einer Stützwand mit braunen Böschungssteinen (s. a. Bilder 4-6), alles Flächen, die im jetzigen Zustand wenig einladend wirken. Insbesondere mit den Böschungsbereichen werden aber auch Heckenflächen in Anspruch genommen, die hier eine abschirmende Wirkung für die Bebauung an der Schloßbergstraße (Schule, Wohnbebauung) gegenüber den östlich an den Betrachtungsraum anschließenden Sportflächen ausüben und den zur Zeit nicht sehr attraktiven Bereich um den Bouleplatz großzügig eingrünen. Hinsichtlich der Erholungsnutzung spielt der Betrachtungsraum bei engerer Betrachtung keine große Rolle, die Sitzmöglichkeiten entlang der Schloßbergstraße scheinen wenig frequentiert zu werden. Zusätzlich scheint der Bouleplatz zumindest zur Zeit gleichfalls nicht mehr genutzt zu werden. Tabelle 5: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bauvorhaben Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung • Errichtung eines Baukörpers im Übergangsbereich zur freien Landschaft • Verlust der Hecke im Bereich der Schloßbergstraße mit eingrünender und abschirmender Funktion • Beeinträchtigung der Erholungsfunktion während der Bauphase Hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung können die Auswirkungen und Beeinträchtigungen folgendermaßen eingeordnet werden: bezüglich des Landschaftsbildes läßt sich feststellen, dass im Übergangsbereich zur freien Landschaft ein großer Baukörper entsteht, der nach Westen hin in die vorhandene Böschung eingebunden ist, so dass von dieser Seite nur ein Geschoss wahrnehmbar ist. In Größe, Kubatur und durch die tiefergelegene Lage ordnet sich die geplante Halle dem auf der anderen Seite der Schloßbergstraße liegenden Schulbau unter und bleibt aus westlicher Richtung betrachtet eher unauffällig. Trotzdem geht mit dem Verlust der Hecke auf der Westseite des Betrachtungsraum ein Landschaftselement verloren, dass hier kleinräumig prägend wirkt. Die abschirmende Wirkung gegenüber den Sportflächen kann von dem Baukörper der Halle übernommen werden. Bei dieser Betrachtung können die Auswirkungen und Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild als gering bis mittel eingestuft werden. In Bezug auf die Erholungsnutzung sind die Auswirkungen und Beeinträchtigungen gering, da eine Erholungsnutzung im Gebiet zur Zeit nicht stattfindet. 3.7 ZUSAMMENFASSENDE EINSCHÄTZUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN (KONFLIKTPOTENZIAL) AUSWIRKUNGEN UND Die Einstufung des Konfliktpotenzials innerhalb der fünfstufigen Skala (sehr hoch-hoch-mittelgering-sehr gering) sieht wie folgt aus: Tabelle 6: Einschätzung des Konfliktpotenzials Bewertung des Eingriffs Schutzgut Boden Schutzgut Schutzgut Grundwasser Klima gering-mittel mittel gering Schutzgut Arten und Biotope gering-mittel Schutzgut Landschaftsbild und Erholung gering-mittel / gering Seite 20 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 4 LANDESPFLEGERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN 4.1 LANDESPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DES VORHABENS Die landespflegerischen Zielvorstellungen ohne Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzungsänderung ergeben sich aus der Bestandsanalyse und -bewertung der einzelnen Landschaftspotentiale. Aus Sicht der verschiedenen Naturgüter ergeben sich für das Untersuchungsgebiet zum nachhaltigen Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft die nachfolgend genannten Zielvorstellungen und Maßnahmen: • Ausbildung eines Ortsrandabschlusses, Einbindung des Hallenneubaus in die Landschaft • Entwicklung von Feldgehölzen im Übergang zur freien Landschaft und am Siedlungsrand als Lebensraum für Tiere und Pflanzen 4.2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AUS SICHT DER LANDESPFLEGE Boden Leitbild für den Bodenschutz ist die Funktionstüchtigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten naturraumspezifischen biotischen und abiotischen Vielfalt. Dazu werden biologisch funktionsfähige, unbelastete Böden angestrebt. Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen: • Minimierung der Neuversiegelung zum Schutze des Bodens • Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Böden. • Schonender Umgang mit Oberboden (Abschieben, Zwischenlagerung, Wiederverwendung). Wasser Leitbild für den Wasserhaushalt ist die Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten naturraumspezifischen Vielfalt und Ausprägung. Dazu werden funktionsfähige Wasserkreisläufe sowie die Sicherung und die Wiederherstellung von natürlichen Grund- und Oberflächengewässersystemen angestrebt. Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen: • Begrenzung des Oberflächenabflusses aus dem Plangebiet durch möglichst geringe Versiegelungsgrade • Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeintrag und Absenkung Gelände- und Stadtklima Leitbild für das Schutzgut Klima/Luft ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer naturraumspezifischen Vielfalt und Ausprägung. Dazu werden klimatische Entlastungswirkungen und unbelastete Luft angestrebt. Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen: • Intensive Eingrünung des Plangebietes und damit Schaffung von klimatischen Ausgleichsflächen und Staubfilter- und Sauerstoff-Produktionsflächen Arten- und Biotopschutz Leitbild für den Arten- und Biotopschutz ist der Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung Seite 21 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ von Biotopsystemen, die das Überdauern der planungsraumspezifischen Vielfalt an Lebensräumen und ihren Lebensgemeinschaften gewährleisten, die wesentlichen Zeugnisse der erd- und naturgeschichtlichen sowie der kulturlandschaftlichen Entwicklung repräsentieren, und für Forschung und Wissenschaft bedeutsame Objekte aufweisen. Auf das Plangebiet bezogen ergeben sich dadurch folgende Teilziele und Maßnahmen: • Verwendung standortgerechter einheimischer Pflanzenarten für Neupflanzungen (Artenliste s. Anhang) • Intensive Eingrünung des Plangebietes und damit Schaffung von Lebensraum für die Fauna im Plangebiet 5 MAßNAHMEN 5.1 MAßNAHMEN ZUR MINDERUNG DES EINGRIFFS Schutzgut Boden: • Bei der Baumaßnahme sind die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden (§2 LBodSchAG) zu berücksichtigen Schutzgut Grundwasser: • Sammeln von Dachflächenwasser in einem Staubecken oder Staukanal zur Verzögerung des Abflusses in den Gauangelbach • Verwendung von wasserdurchlässigen Wegebelägen im Außenbereich (z. B. Dränpflaster oder Pflaster mit versickerungsfähigen Fugen) oder Versickerung in angrenzenden Grünflächen durch entsprechende Auslegung der Wegegefälle. Schutzgut Arten und Biotope: • Erhaltungsbindung für die bestehende Hecke im östlichen Bereich des Betrachtungsraum für die Bereiche außerhalb des Baufeldes • Erhaltungsbindung für die bestehenden Einzelbäume im Grassaum entlang der Schloßbergstraße, zusätzlich Ergänzung durch 3 weitere Hochstämme • Verwendung von Natriumdampfhochdruckleuchten (SE/ST-Lampe) mit niedrigem Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich, um das Anlocken von Insekten zu vermindern. Abstrahlrichtung nach unten bei möglichst geringer Lichtpunkthöhe. • Es wird empfohlen, ungegliederte Wandflächen größer 30 m² mit einer Fassadenbegrünung zu versehen. Dabei sollten nur schlingende und rankende Arten mit Kletterhilfen verwandt werden, keine Haftwurzelkletterer und Selbstklimmer. Für sonnige Bereiche bieten sich folgende Arten an: Aristolochia macrophylla, Großblättrige Pfeifenwinde Campsis radicans, Amerikanische Klettertrompete Clematis-Hybriden, Waldrebe Clematis montana ´Rubens´, Bergwaldrebe Clematis tangutica, Goldwaldrebe Wisteria chinensis, Glyzinie Für absonnige Bereiche bieten sich folgende Arten an: Aristolochia macrophylla, Großblättrige Pfeifenwinde Lonicera caprifolium, Echtes Geißblatt Seite 22 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Lonicera heckrottii, Feuer-Geißblatt Lonicera henryi, Immergrünes Geißblatt Lonicera periclymenum, Waldgeißblatt Schutzgut Landschaftsbild und Erholung: • Erhaltungsbindung für die bestehende Hecke im östlichen Bereich des Betrachtungsraum für die Bereiche außerhalb des Baufeldes 5.2 AUSGLEICHSMAßNAHMEN INNERHALB DES PLANGEBIETES • Wiederherstellung von Hecken- und Gehölzflächen nach Beendigung der Baumaßnahme in den Böschungsbereich östlich und westlich des Baukörpers auf allen nicht durch Zuwegungen in Anspruch genommenen Flächen, Begründung eines neuen Heckenriegels südlich des Hallenneubaus, Flächenverhältnis zwischen entfernten Hecken und Neupflanzungen mindestens 1 : 1 Für die genannten Pflanzmaßnahmen sind Arten der potentiellen natürlichen Vegetation vorzusehen. Die potentielle natürliche Vegetation wird von einem reichen HainsimsenBuchenwald mit Maiglöckchen, Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwald, SeggenBuchenwald sowie einem Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald gebildet. Folgende Baum- und Straucharten sind kennzeichnend für diese Vegetationseinheiten: Fagus sylvatica, Rotbuche Quercus petraea, Traubeneiche Carpinus betulus, Hainbuche Prunus avium, Vogelkirsche Acer campestre, Feldahorn Quercus robur, Stieleiche Fraxinus excelsior, Gemeine Esche Prunus spinosa, Schlehe Corylus avellana, Haselnuss Cornus sanguinea, Blutroter Hartriegel Crataegus laevigata, Zweigriffliger Weißdorn Viburnum lantana, Wolliger Schneeball Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen Rosa arvensis, Feldrose Rosa canina, Hundsrose Im Schutzstreifen der 110-kv-Leitung ist bei Bäumen und Sträuchern ein Mindestabstand von 5 m zu den Leiterseilen einzuhalten. Dies gilt es bei der Pflanzenauswahl zu berücksichtigen. • Begrünung der Dachflächen, Sicherstellung der dauerhaften Erhaltung Seite 23 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG Schutzgut Boden: Für das Schutzgut Boden stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Ca. 900 m² bereits vorbelastete teilversiegelte Flächen mit wassergebundener Decke werden überbaut, weitere ca. 400 m² bisher mit Hecken bestandene Fläche liegen innerhalb des Baufensters und werden zumindest teilweise überbaut (Grundfläche Hallenneubau gem. den Entwurfsplänen ca. 1.000 m2) und verlieren ihre natürlichen Bodenfunktionen. Südlich der geplanten Halle wird eine Fläche von rund 100 m² mit wassergebundener Wegedecke in eine Pflanzfläche umgewidmet. Ein zusätzlicher Ausgleich soll durch die Begrünung der Dachflächen erreicht werden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen und der vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich kann der Eingriff innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Schutzgut Oberflächenwasser: Hier entstehen im Gebiet keine Beeinträchtigungen und somit kein Ausgleichsbedarf. Schutzgut Grundwasser: Für das Schutzgut Grundwasser stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit mittleren Beeinträchtigungen dar. Ca. 900 m² bereits vorbelastete teilversiegelte Flächen mit wassergebundener Decke und dadurch bereits um ca. die Hälfte reduzierter Versickerungsleistung werden überbaut, weitere ca. 400 m² Fläche mit offenem Boden liegen innerhalb des Baufensters und werden zumindest teilweise überbaut (Grundfläche Hallenneubau gem. den Entwurfsplänen ca. 1.000 m2) und damit versiegelt. Ein Teilbereich von rund 100 m² Fläche mit wassergebundener Wegedecke südlich der geplanten Halle wird dafür entsiegelt. Ein zusätzlicher Ausgleich soll durch die Begrünung der Dachflächen erreicht werden, durch deren Begrünung wird der Abfluss von Niederschlagswasser verzögert und die Verdunstungsrate erhöht. Eine prinzipiell wünschenswerte Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet wird durch die vorhandenen, wenig durchlässigen Böden sowie die Topographie des Geländes erschwert. Hinzu kommt, dass Versickerungsflächen grundsätzlich in Rasen- oder Wiesenmulden erfolgen sollte, dies aber widerspricht den Zielen für andere Schutzgüter wie Landschaftsbild und Arten und Biotope, für welche die Wiederanlage von Hecken erforderlich ist (s. u.). Es besteht als Ausgleichsmaßnahme gefordert, Dachflächenwasser in Staukanälen oder Staubecken zu sammeln und damit verzögert in den Regenwasserkanal bei dem innerhalb des Bebauungsplangebiets gelegenen Vereinsheim einzuleiten (Schreiben v. Planungsbüro Scharwatt 21.12.2010, betreffend die Genehmigung zur Einleitung des Regenwassersabflusses). Dieser mündet in den Gauangelbach und führt dadurch das Niederschlagswasser in einen natürlichen Gewässerablauf zurück. In der Gesamtschau kann der Eingriff bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen im wesentlichen ausgeglichen werden. Schutzgut Klima: Für das Schutzgut Klima stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen Beeinträchtigungen dar. Diese können durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes sowie durch Fassadenbegrünungen ausgeglichen werden. Berücksichtigung bei dieser Einschätzung findet auch der Umstand, dass hier im Betrachtungsraum bereits erhebliche Vorbelastungen durch ca. 1000 m² teilversiegelte Flächen mit wassergebundener Decke bestehen. Seite 24 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ Schutzgut Arten und Biotope: Für das Schutzgut Arten und Biotope stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Diese können durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes im Verhältnis von 1 : 1 zwischen entfernten und neugepflanzten Gehölzflächen sowie durch Fassadenbegrünungen vollständig ausgeglichen werden. Berücksichtigt wird hierbei auch, dass die zu entfernenden Heckenfläche relativ jung sind, einen hohen Anteil an schnellwüchsigen Pioniergehölzen aufweisen, und daher in einem kurzen Zeitraum von 5 – 10 Jahren wieder hergestellt werden können. Weitere Lebensräume insbesondere auch für Insekten können durch die Begrünung der Dächer geschaffen werden. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung: Für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung stellt die geplante Baumaßnahme in der Gesamtbetrachtung einen Eingriff mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen dar. Diese können durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Begründung von bzw. Wiederherstellung von Hecken- und Strauchpflanzungen südlich, westlich und östlich des Gebäudes sowie durch Fassadenbegrünungen vollständig ausgeglichen werden. Durch diese Maßnahmen kann eine gute Einbindung des Baukörpers in einen durchgrünten Ortsrand erreicht werden, Hecken und Baukörper seinerseits schirmen die Schule und die nördlich anschließende Wohnbebaung von den östlich des Betrachtungsraums liegenden Sportflächen ab. Auch das landschaftsbildprägende Heckenelement entlang der Schloßbergstraße kann wiederhergestellt werden. Zusätzlich zur Kompensation des Eingriffs trägt eine Begrünung der Dächer bei, durch welche eine landschaftliche Einbindung des Baukörpers weiter verbessert wird. Fazit In der Zusammenfassung der Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die verschiedenen Schutzgüter in Verbindung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der im Betrachtungsraum gegebenen starken Vorbelastungen kann in der Gesamtbilanz der Eingriff durch den Hallenneubau innerhalb des Betrachtungsraums als Teilbereich des Bebauungsplangebiets ausgeglichen werden. Seite 25 Naturfachlicher Beitrag zum Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Gauangelloch“ 7 QUELLENVERZEICHNIS 1 Baugesetzbuch, 42. Auflage 2010 Baugesetzbuch BauNVO, PlanzV, ImmoWertV u. WertR, Raumordnungsgesetz 2 Wikipedia.Gauangelloch http://de.wikipedia.org/wiki/Gauangelloch letzter Aufruf: 21.10.2010 3 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW,früher LfU ) http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brsweb/home.cweb?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN letzter Aufruf: 21.10.2010 4 Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim http://www.nv-hd-ma.de/ letzter Aufruf: 21.10.2010 5 Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Lößlandschaft Kraichgau http://themenpark-umwelt.badenwuerttemberg.de/servlet/is/14380/?path=4422;6350;&partId=0&part=11048&slide ID= letzter Aufruf: 21.10.2010 6 Themenpark-Umwelt Baden-Württemberg, Naturraum Kraichgau Klima http://themenpark-umwelt.badenwuerttemberg.de/servlet/is/14380/?path=4422;6350;&part=11045&partId=0 letzter Aufruf: 21.10.2010 7 Kaule, Giselher (1986): „Arten- und Biotopschutz“, Stuttgart, S.139 8 Stiftung Die Grüne Stadt (März 2010): „Bäume und Pflanzen lassen Städte atmen“, S.9 9 Bundesnaturschutzgesetz, 11. Auflage 2010, S:15 Naturschutzrecht Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, EGArtenschutzverordnung, Bundesartenschutzverordnung 10 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz: „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“, Oktober 2005 Seite 26 Whs 6 8 Whs Whs 0 St 10 Stellplätze best. Umriss geplante Halle Spielbereich Kiosk abgebrochen Treppe Böschungssteine Ruderalfläche Tennis Übungswand Tennis wassergebundene Wegedecke Gehölzfläche Baum g Grassaum itu n ss ch 1 9 u t zs ,0 tre ife n Whs Schule 11 kV -L e En BW ng i tu Le G ar Sportg Sport g Sportplatz Bestandsskizze Betrachtungsraum M 1:500 12 14 Whs 6 8 Whs Whs Whs Schule 10 12 14 k g St Halle mit Dachg und Fassadenbegrünun G ar Sportg Sport g Sportplatz Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Betrachtungsraum M 1:500 Hecke während der Bauzeit erhalten Tennis Übungswand Tennis Neuanlage von Hecke Hecke während der Bauzeit erhalten itu n Hecke wird nach gänzt der Baumaßnahme er geplante Halle Stellplätze best. Baumreihe durch t 3 Hochstämme ergänz 0 Hecke wird nach gänzt der Baumaßnahme er 11 VLe En BW ss ch 19 ut z str ,0 eif en ng i tu Le