Institut für Soziologie

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Institut für Soziologie
SoSe2008
Diplomstudiengang Soziologie
6. Semester
mit Volkswirtschaftslehre als Wahlpflichtfach
Zeit
7.309.00
9.2010.50
11.1012.40
13.0014.30
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
SOZ-SM03
S: Wirtschaftliche
Entwicklung
(Neumann)
FAL 232
SOZ-SM03
PS/S: Empirische
Studien zur
Erklärung von
Kriminalität
(Mehlkop)
FAL 232
SOZ-SM03
PS/S: Anomietheorie
(Mehlkop)
FAL 232
SOZ-SM02
HS:
Projektmanagement
(Häder)
FAL 232
SOZ-SM02
V: Soziologie der
Zweierbeziehung
(Lenz)
HSZ 0004
SOZ-SM01
HS: Distinktion und
Respektabilität
(Hofmann)
HSZ 103
(14-tägig)
Freitag
SOZ-SM02
S: Entgrenzung von
Arbeit und Leben
(Scholz)
w.n.b.
SOZ-SM02
S: Männlichkeit als
soziales Problem
(Scholz)
FAL 232
SOZ-SM01
V: Sozialtheorie - Der
Andere und der Dritte
(Fischer)
HSZ 401
SOZ-SM01
V: Soziologie und
Geschichte
(Cremers)
GER 037
SOZ-SM01
S: Wissenschaftssoziologie
(Fischer/Delitz)
HSZ 103
14.5016.20
SOZ-SM03
S: Institutionen in
Ökonomie und
Soziologie
(Neumann)
FAL 232
SOZ-SM01
HS: Soziologie des
Kunstmarktes
(Rehberg)
HSZ 103
SOZ-SM03
HS: Wissenschaftsdynamik
(Halfmann)
WILL/ C104
SOZ-SM03
V: Vergleichende
Revolutionsforschung
(Zimmermann)
GER 038
SOZ-SM01
S: Massenkultur
(Schrage)
FAL 232
SOZ-SM01
S: Soziologie und
Symboltheorie
(Heim)
FAL 235
16.4018.10
18.3020.00
SOZ-SM02
S: Multioptionale
Geschlechterbilder?
(Scholz)
FAL 232
SOZ-SM03
S: Technikfolgenabschätzung
(Halfmann)
FAL 232
SOZ-SM03
V: Neuere
Entwicklungen in
der Konfliktsoziologie
(Zimmermann)
GER 037
Schwarz sind die Pflichtveranstaltungen. Von den farbig geschriebenen Lehrveranstaltungen
sind so viele Veranstaltungen auszuwählen, wie der Studienablaufplan für das entsprechende
Modul und Semester vorsieht.
Hinzu kommen noch die Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtfach VWL Die
Regelungen, welche Veranstaltungen im gesamten Studium besucht werden sollen, sind
angefügt.
Volkswirtschaftslehre als Wahlpflichtfach im Diplomstudiengang Soziologie
Vorbemerkung
Da im Falle des Wahlpflichtfaches VWL noch keine neue Vereinbarung vorliegt, gilt weiter
die alte Regelung. Das Vordiplom entfällt, da das Studium erst im Hauptstudium beginnt.
Dieser Passage ist auch bereits aus dem nachfolgenden Text gestrichen. Studiert werden
müssen beide Teile, die sich nach der alten Regelung über das Grundstudium und
Hauptstudium erstreckten. Die Formulierung Grund- und Hauptstudium wurde im
nachfolgenden Text beibehalten. Obwohl alle Veranstaltungen und Leistungen, die im
Ablaufplan im Grundstudium vorgesehen waren, nunmehr erst im Hauptstudium anfallen.
Im Falle der VWL existiert noch keine feste Zuordnung der Veranstaltungen zu den
Semestern. Die Neukoordination der Lehrveranstaltungen mit den Lehrangeboten der
Soziologie müssen die Studierenden selbst übernehmen.
Vereinbarung
Aufgrund der Studienreform der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist eine Änderung der
Vereinbarung vom 11.01.1995 für das Studium der Volkswirtschaftslehre (VWL) als 1.
Wahlpflichtfach erforderlich. Diese Vereinbarung (15.02.2001) bildet die Grundlage für das
ordnungsgemäße Studium der VWL im Wahlpflichtfach. Folgende Inhalte wurden festgelegt:
Im Fach VWL als 1. Wahlpflichtfach sind im Grundstudium folgende Lehrveranstaltungen
zu besuchen:





2 SWS Grundlagen der VWL im Rahmen des Basiswahlpflichtfaches - Studierende,
die VWL als Wahlpflichtfach wählen, müssen hier einen Leistungsnachweis erwerben
4 SWS Mathematik I (Es wird dringend empfohlen, freiwillig auch Mathematik II zu
besuchen. Die Veranstaltung kann im Rahmen des Studium Generale abgerechnet
werden.)
2 SWS Mikroökonomie I (3 Leistungspunkte)
3 SWS Mikroökonomie II (4,5 Leistungspunkte)
1 SWS Mathematische Analyseinstrumente (1,5 Leistungspunkte)
Im Hauptstudium sind die folgenden Lehrveranstaltungen zu besuchen:



2 SWS Makroökonomie I (3 Leistungspunkte)
2 SWS Makroökonomie II (3 Leistungspunkte)
8 SWS Wahl eines Fachkerns der VWL (insges. 12 Leistungspunkte)
Die beiden Leistungsnachweise werden durch die Klausuren zu Makroökonomie I und II
erworben.
Die Diplomprüfung erfolgt studienbegleitend zu dem gewählten Fachkern VWL. Die
wählbaren Fachkerne können den Studiendokumenten des Studienganges
Volkswirtschaftslehre, einem Aushang der Studiendekane und dem jährlich erscheinenden
Studienführer entnommen werden. Der Fachkern kann in einer oder in mehreren Klausuren
geprüft werden. Vor der Teilnahme an der (ersten) Prüfung im Fachkern ist es erforderlich,
sich unter Vorlage der beiden Leistungsnachweise im Prüfungsamt der Philosophischen
Fakultät zur Diplomprüfung im Wahlpflichtfach anzumelden.
Sonstiges: Die Studienfachberatung im Nebenfach erfolgt durch die Studienfachberater/innen
für Volkswirtschaftslehre an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die Beratung für den
Studiengang Soziologie durch die Studienberater/innen des Instituts für Soziologie.
Prüfungstermine werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Termine werden vom
Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftswissenschaften auch an die Prüfungsämter anderer
Fakultäten zur Information weitergeleitet. Verbindlich sind die Aushänge an der Fakultät
Wirtschaftswissenschaften.
Prüfungsergebnisse werden vom Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftwissenschaften in
Listenform für alle Prüfungsteilnehmer per Aushang und im Internet bekannt gegeben. Die
Prüfungsnoten der Studierenden im Diplomstudiengang Soziologie in der Klausur VWL II
(dortige Fachnote des Vordiploms im 1. Wahlpflichtfach) und die Fachnote im Fachkern
VWL werden dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ebenfalls mitgeteilt. Für die
Leistungsnachweise Grundlagen der VWL, Makroökonomie I und II können Scheine
ausgestellt werden.
Die an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vergebenen Leistungspunkte stellen die
Gewichtungen dar, mit denen Noten von Teilprüfungen in die Note der Prüfung VWL II bzw.
die Fachnote im Fachkern VWL eingehen. Für den Studiengang Soziologie haben sie derzeit
weiter keine Bedeutung.
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