Institut für Soziologie SoSe2008 Diplomstudiengang Soziologie 6. Semester mit Volkswirtschaftslehre als Wahlpflichtfach Zeit 7.309.00 9.2010.50 11.1012.40 13.0014.30 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag SOZ-SM03 S: Wirtschaftliche Entwicklung (Neumann) FAL 232 SOZ-SM03 PS/S: Empirische Studien zur Erklärung von Kriminalität (Mehlkop) FAL 232 SOZ-SM03 PS/S: Anomietheorie (Mehlkop) FAL 232 SOZ-SM02 HS: Projektmanagement (Häder) FAL 232 SOZ-SM02 V: Soziologie der Zweierbeziehung (Lenz) HSZ 0004 SOZ-SM01 HS: Distinktion und Respektabilität (Hofmann) HSZ 103 (14-tägig) Freitag SOZ-SM02 S: Entgrenzung von Arbeit und Leben (Scholz) w.n.b. SOZ-SM02 S: Männlichkeit als soziales Problem (Scholz) FAL 232 SOZ-SM01 V: Sozialtheorie - Der Andere und der Dritte (Fischer) HSZ 401 SOZ-SM01 V: Soziologie und Geschichte (Cremers) GER 037 SOZ-SM01 S: Wissenschaftssoziologie (Fischer/Delitz) HSZ 103 14.5016.20 SOZ-SM03 S: Institutionen in Ökonomie und Soziologie (Neumann) FAL 232 SOZ-SM01 HS: Soziologie des Kunstmarktes (Rehberg) HSZ 103 SOZ-SM03 HS: Wissenschaftsdynamik (Halfmann) WILL/ C104 SOZ-SM03 V: Vergleichende Revolutionsforschung (Zimmermann) GER 038 SOZ-SM01 S: Massenkultur (Schrage) FAL 232 SOZ-SM01 S: Soziologie und Symboltheorie (Heim) FAL 235 16.4018.10 18.3020.00 SOZ-SM02 S: Multioptionale Geschlechterbilder? (Scholz) FAL 232 SOZ-SM03 S: Technikfolgenabschätzung (Halfmann) FAL 232 SOZ-SM03 V: Neuere Entwicklungen in der Konfliktsoziologie (Zimmermann) GER 037 Schwarz sind die Pflichtveranstaltungen. Von den farbig geschriebenen Lehrveranstaltungen sind so viele Veranstaltungen auszuwählen, wie der Studienablaufplan für das entsprechende Modul und Semester vorsieht. Hinzu kommen noch die Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtfach VWL Die Regelungen, welche Veranstaltungen im gesamten Studium besucht werden sollen, sind angefügt. Volkswirtschaftslehre als Wahlpflichtfach im Diplomstudiengang Soziologie Vorbemerkung Da im Falle des Wahlpflichtfaches VWL noch keine neue Vereinbarung vorliegt, gilt weiter die alte Regelung. Das Vordiplom entfällt, da das Studium erst im Hauptstudium beginnt. Dieser Passage ist auch bereits aus dem nachfolgenden Text gestrichen. Studiert werden müssen beide Teile, die sich nach der alten Regelung über das Grundstudium und Hauptstudium erstreckten. Die Formulierung Grund- und Hauptstudium wurde im nachfolgenden Text beibehalten. Obwohl alle Veranstaltungen und Leistungen, die im Ablaufplan im Grundstudium vorgesehen waren, nunmehr erst im Hauptstudium anfallen. Im Falle der VWL existiert noch keine feste Zuordnung der Veranstaltungen zu den Semestern. Die Neukoordination der Lehrveranstaltungen mit den Lehrangeboten der Soziologie müssen die Studierenden selbst übernehmen. Vereinbarung Aufgrund der Studienreform der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist eine Änderung der Vereinbarung vom 11.01.1995 für das Studium der Volkswirtschaftslehre (VWL) als 1. Wahlpflichtfach erforderlich. Diese Vereinbarung (15.02.2001) bildet die Grundlage für das ordnungsgemäße Studium der VWL im Wahlpflichtfach. Folgende Inhalte wurden festgelegt: Im Fach VWL als 1. Wahlpflichtfach sind im Grundstudium folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 2 SWS Grundlagen der VWL im Rahmen des Basiswahlpflichtfaches - Studierende, die VWL als Wahlpflichtfach wählen, müssen hier einen Leistungsnachweis erwerben 4 SWS Mathematik I (Es wird dringend empfohlen, freiwillig auch Mathematik II zu besuchen. Die Veranstaltung kann im Rahmen des Studium Generale abgerechnet werden.) 2 SWS Mikroökonomie I (3 Leistungspunkte) 3 SWS Mikroökonomie II (4,5 Leistungspunkte) 1 SWS Mathematische Analyseinstrumente (1,5 Leistungspunkte) Im Hauptstudium sind die folgenden Lehrveranstaltungen zu besuchen: 2 SWS Makroökonomie I (3 Leistungspunkte) 2 SWS Makroökonomie II (3 Leistungspunkte) 8 SWS Wahl eines Fachkerns der VWL (insges. 12 Leistungspunkte) Die beiden Leistungsnachweise werden durch die Klausuren zu Makroökonomie I und II erworben. Die Diplomprüfung erfolgt studienbegleitend zu dem gewählten Fachkern VWL. Die wählbaren Fachkerne können den Studiendokumenten des Studienganges Volkswirtschaftslehre, einem Aushang der Studiendekane und dem jährlich erscheinenden Studienführer entnommen werden. Der Fachkern kann in einer oder in mehreren Klausuren geprüft werden. Vor der Teilnahme an der (ersten) Prüfung im Fachkern ist es erforderlich, sich unter Vorlage der beiden Leistungsnachweise im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zur Diplomprüfung im Wahlpflichtfach anzumelden. Sonstiges: Die Studienfachberatung im Nebenfach erfolgt durch die Studienfachberater/innen für Volkswirtschaftslehre an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die Beratung für den Studiengang Soziologie durch die Studienberater/innen des Instituts für Soziologie. Prüfungstermine werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Termine werden vom Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftswissenschaften auch an die Prüfungsämter anderer Fakultäten zur Information weitergeleitet. Verbindlich sind die Aushänge an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Prüfungsergebnisse werden vom Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftwissenschaften in Listenform für alle Prüfungsteilnehmer per Aushang und im Internet bekannt gegeben. Die Prüfungsnoten der Studierenden im Diplomstudiengang Soziologie in der Klausur VWL II (dortige Fachnote des Vordiploms im 1. Wahlpflichtfach) und die Fachnote im Fachkern VWL werden dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ebenfalls mitgeteilt. Für die Leistungsnachweise Grundlagen der VWL, Makroökonomie I und II können Scheine ausgestellt werden. Die an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vergebenen Leistungspunkte stellen die Gewichtungen dar, mit denen Noten von Teilprüfungen in die Note der Prüfung VWL II bzw. die Fachnote im Fachkern VWL eingehen. Für den Studiengang Soziologie haben sie derzeit weiter keine Bedeutung.