Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert am 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die HeinrichHeine-Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11 § 12 Geltungsbereich Zugangs- und Studienvoraussetzungen Studienbeginn Studiendauer und Studienvolumen Gegenstand und Ziele des Studiums Aufbau und Inhalte des Studiums Lehrveranstaltungsarten Berufsfeldpraktikum Anforderungen des Studiums Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Studienberatung Inkrafttreten Anhang: Studienplan -2§1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage Ordnung für die Prüfung in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-HeineUniversität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Inhalt und Aufbau des Studiums der Soziologie als Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor (B. A.). §2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung für das Studium ist die allgemeine oder die einschlägig fachgebundene Hochschulreife. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf. §3 Studienbeginn Das Studium der Soziologie kann nur einmal jährlich, und zwar zum Wintersemester, aufgenommen werden. §4 Studiendauer und Studienvolumen Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt drei Studienjahre (6 Semester). Das Studium des Ergänzungsfachs Soziologie hat ein Volumen von 30 Semesterwochenstunden (SWS). §5 Gegenstand und Ziele des Studiums Das Studium der Soziologie als Bachelor-Ergänzungsfach vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse im Fach Soziologie. Die Studierenden sollen die selbständige Aneignung und kritische Beurteilung soziologischer Theorien und Methoden lernen und zu eigenverantwortlicher Arbeit auf theoretischem und praktischem Gebiet befähigt werden. Auch die Förderung der Urteils-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Teamfähigkeit der Studierenden ist ein Ziel des Studiengangs. -3§6 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Die Studieninhalte des Fachs Soziologie sind in Module (Basis-, Methoden- und Themenmodule) geordnet, die unterschiedliche Veranstaltungen (z. B. Vorlesung Grundkurs, Kernkurs, Hauptkurs) umfassen. (2) Einführungsvorlesungen und Grundkurse sollen im ersten, Kernkurse, weitere Vorlesungen und Hauptkurse im zweiten und dritten Studienjahr belegt werden. Kernkurse, weitere Vorlesungen und Hauptkurse sind drei Themenmodulen zugeordnet: Individuum & Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme & Strukturen (Makrosoziologie), Bereiche & Prozesse (Spezielle Soziologien). Die drei Themenmodule können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. (3) Von den 30 SWS des Studiums entfallen 12 SWS auf Pflichtveranstaltungen, die übrigen auf Wahlpflichtveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind die Einführungsvorlesungen und Grundkurse des Basis- und Methodenmoduls (zusammen 12 SWS). Diese Pflichtveranstaltungen sollen im ersten Studienjahr besucht werden. (4) Das zweite und dritte Studienjahr dient dem vertieften und exemplarischen Studium der Themenmodule Individuum & Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme & Strukturen (Makrosoziologie), Bereiche & Prozesse (Spezielle Soziologien). §7 Lehrveranstaltungsarten (1) Vorlesungen behandeln ein Thema in einer zusammenhängenden Darstellung des oder der Lehrenden und bieten die Grundlage für eine eigenständige Vertiefung der Kenntnisse. (2) Grundkurse sind Veranstaltungen des ersten Studienjahrs. Sie dienen dem Erwerb und der Vertiefung soziologischen Wissens. (3) Kernkurse sind Veranstaltungen des zweiten und dritten Studienjahrs. Sie dienen der Einführung in einzelne Themenmodule. In ihnen erlernen die Studierenden die selbstständige Bearbeitung eines Gegenstands. (4) Hauptkurse sind Veranstaltungen des zweiten und dritten Studienjahrs. In ihnen findet eine intensive Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen und eine Vermittlung aktueller Forschungsergebnisse statt. Die Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung eines Themas wird vertieft. §8 Berufsfeldpraktikum Ein Berufsfeldpraktikum ist im Ergänzungsfach Soziologie nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. -4- §9 Anforderungen des Studiums (1) Im Studium müssen sich die Studierenden an Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen regelmäßig und aktiv beteiligen. Dies wird durch einen Beteiligungsnachweis bescheinigt. Beteiligungsnachweise bescheinigen die regelmäßige und aktive Beteiligung an einer Lehrveranstaltung aufgrund des regelmäßigen Besuchs der Lehrveranstaltung und einer dokumentierten Einzelaktivität (beispielsweise Protokoll, Kurzreferat, Beteiligung an einem Gruppenreferat, schriftlicher Test). Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. (2) Für die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen müssen Beteiligungsnachweise erworben werden: Basis- und Methodenmodul 2 Vorlesungen („Grundlagen der Soziologie“ und „Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland“ jeweils à 2 SWS) 2 Grundkurse („Einführung in die soziologische Theorie I“ und „Einführung in die soziologische Theorie II“ jeweils à 2 SWS) 2 Vorlesungen („Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften I“ und „Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften II“ à 2 SWS jeweils à 2 SWS) 2. und 3. Studienjahr: Modul Individuum & Gesellschaft (Mikrosoziologie) 2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS 1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS Modul Systeme & Strukturen (Makrosoziologie) 2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS 1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS Modul Bereiche & Prozesse (Spezielle Soziologien) 2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS 1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS (3) Die Modulabschlussprüfungen (AP) der Bachelorprüfung bestehen aus Abschlussprüfungen zum Basismodul, zum Methodenmodul und zu den Themenmodulen. Sie beziehen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgegebenen Kompetenzzieles des Moduls unter exemplarischer Bezugnahme auf eine oder mehrere Lehrveranstaltungen des Moduls. -5(4) Zu den folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen müssen Abschlussprüfungen abgelegt werden: 1. Studienjahr: Basismodul (1 AP): in der Vorlesung „Sozialstruktur Bundesrepublik Deutschland“ der Methodenmodul (1 AP): in der Vorlesung „Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften II“ 2. und 3. Studienjahr: Themenmodule (3 AP): in je einem Kurs der Module Individuum & Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme & Strukturen (Makrosoziologie) und Bereiche & Prozesse (Spezielle Soziologien). Eine Prüfung davon in einem Kernkurs, zwei davon in einem Hauptkurs. (5) Eine Abschlussprüfung entweder im Basis- oder im Methodenmodul ist Voraussetzung für die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen in den Themenmodulen. Die Modulabschlussprüfungen werden in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, durch Studienarbeit oder Hausarbeit mit individuell zurechenbarer Prüfungsleistung abgelegt. Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit, mindestens eine Modulabschlussprüfung muss in der Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden. § 10 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 9 der Bachelorprüfungsordnung. § 11 Studienberatung (1) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Soziologie erfolgt durch die Lehrenden im Fach Soziologie online und persönlich in ihren Sprechstunden und dient der Unterstützung in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studiengangs. Sie wird in folgenden Fällen empfohlen: bei Studienbeginn, bei der Planung und Organisation des Studiums, bei Schwierigkeiten im -6Studium, vor Wahlentscheidungen im Studiengang, vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, bei Nichtbestehen einer Prüfung, vor Abbruch des Studiums. (2) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs. 1 HG). § 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierende, die ein Bachelorstudium zum Wintersemester 20xx/xx oder später aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom xx.xx.20xx. Düsseldorf, den xx.xx.20xx Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Exemplarischer Studienverlaufsplan Ergänzungsfach Soziologie 1. Studienjahr 1. Semester 2. Semester 2. Studienjahr 3. Semester 4. Semester Basis Soziologie (12 CP) Vorlesung I 2 SWS Vorlesung II 2 SWS Grundkurs I 2 SWS Grundkurs II 2 SWS Modulabschlussprüfung Individuum & Gesellschaft (11 CP) 3. Studienjahr 5. Semester 6. Semester 2 Kernkurse/Vorl. 4 SWS mit 1 exempl. Prüfung 1 Hauptkurs 2 SWS Systeme & Strukturen (11 CP) Methoden der Sozialwissenschaften (9 CP) Vorlesung I Vorlesung II Modulabschlussprüfung 2 Kernkurse/Vorl. 4 SWS 1 Hauptkurs 2 SWS mit 1 exempl. Prüfung Bereiche & Prozesse (11 CP) 2 Kernkurse/Vorlesungen 2 SWS 1 Hauptkurs 2 SWS mit 1 exempl. Prüfung 315 h 315 h 165-330 h* 165-330 h* 165-330 h* 165-330 h* *Alle Themenmodule können alternativ in jeweils einem Semester absolviert werden, um ein Zeitfenster für einen Auslandsaufenthalt, ein Praktikum oder die Bachelorarbeit zu schaffen. Zudem können die Studierenden auf diese Weise die Arbeitsbelastung individuell verteilen. -8Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der lediglich Empfehlungscharakter besitzt. Die Veranstaltungen, insbesondere die der Themenmodule, können – je nach persönlicher Studien- und Lebensplanung – auch in einer anderen Abfolge und Gewichtung absolviert werden.