Studienordnung für den Studiengang Soziologie als

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Studienordnung
für den Studiengang
Soziologie
als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen
Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
vom xx.xx.20xx
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW.
S. 190), zuletzt geändert am 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die HeinrichHeine-Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
Geltungsbereich
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Studienbeginn
Studiendauer und Studienvolumen
Gegenstand und Ziele des Studiums
Aufbau und Inhalte des Studiums
Lehrveranstaltungsarten
Berufsfeldpraktikum
Anforderungen des Studiums
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienberatung
Inkrafttreten
Anhang: Studienplan
-2§1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage Ordnung für die Prüfung in Studiengängen
mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-HeineUniversität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Inhalt und Aufbau des Studiums der Soziologie als
Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor (B. A.).
§2
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für das Studium ist die allgemeine oder die einschlägig
fachgebundene Hochschulreife. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf.
§3
Studienbeginn
Das Studium der Soziologie kann nur einmal jährlich, und zwar zum Wintersemester,
aufgenommen werden.
§4
Studiendauer und Studienvolumen
Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt drei Studienjahre (6
Semester). Das Studium des Ergänzungsfachs Soziologie hat ein Volumen von 30
Semesterwochenstunden (SWS).
§5
Gegenstand und Ziele des Studiums
Das Studium der Soziologie als Bachelor-Ergänzungsfach vermittelt Grundlagen und
wesentliche Forschungsergebnisse im Fach Soziologie. Die Studierenden sollen die
selbständige Aneignung und kritische Beurteilung soziologischer Theorien und Methoden
lernen und zu eigenverantwortlicher Arbeit auf theoretischem und praktischem Gebiet
befähigt werden. Auch die Förderung der Urteils-, Ausdrucks-, Kommunikations- und
Teamfähigkeit der Studierenden ist ein Ziel des Studiengangs.
-3§6
Aufbau und Inhalte des Studiums
(1) Die Studieninhalte des Fachs Soziologie sind in Module (Basis-, Methoden- und
Themenmodule) geordnet, die unterschiedliche Veranstaltungen (z. B. Vorlesung
Grundkurs, Kernkurs, Hauptkurs) umfassen.
(2) Einführungsvorlesungen und Grundkurse sollen im ersten, Kernkurse, weitere
Vorlesungen und Hauptkurse im zweiten und dritten Studienjahr belegt werden. Kernkurse,
weitere Vorlesungen und Hauptkurse sind drei Themenmodulen zugeordnet: Individuum &
Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme & Strukturen (Makrosoziologie), Bereiche &
Prozesse (Spezielle Soziologien). Die drei Themenmodule können in beliebiger Reihenfolge
studiert werden.
(3) Von den 30 SWS des Studiums entfallen 12 SWS auf Pflichtveranstaltungen, die
übrigen auf Wahlpflichtveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind die Einführungsvorlesungen und Grundkurse des Basis- und Methodenmoduls (zusammen 12 SWS). Diese
Pflichtveranstaltungen sollen im ersten Studienjahr besucht werden.
(4) Das zweite und dritte Studienjahr dient dem vertieften und exemplarischen Studium der
Themenmodule Individuum & Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme & Strukturen
(Makrosoziologie), Bereiche & Prozesse (Spezielle Soziologien).
§7
Lehrveranstaltungsarten
(1) Vorlesungen behandeln ein Thema in einer zusammenhängenden Darstellung des oder
der Lehrenden und bieten die Grundlage für eine eigenständige Vertiefung der Kenntnisse.
(2) Grundkurse sind Veranstaltungen des ersten Studienjahrs. Sie dienen dem Erwerb und
der Vertiefung soziologischen Wissens.
(3) Kernkurse sind Veranstaltungen des zweiten und dritten Studienjahrs. Sie dienen der
Einführung in einzelne Themenmodule. In ihnen erlernen die Studierenden die
selbstständige Bearbeitung eines Gegenstands.
(4) Hauptkurse sind Veranstaltungen des zweiten und dritten Studienjahrs. In ihnen findet
eine intensive Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen und eine Vermittlung
aktueller Forschungsergebnisse statt. Die Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung eines
Themas wird vertieft.
§8
Berufsfeldpraktikum
Ein Berufsfeldpraktikum ist im Ergänzungsfach Soziologie nicht vorgeschrieben, wird aber
empfohlen.
-4-
§9
Anforderungen des Studiums
(1) Im Studium müssen sich die Studierenden an Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen
regelmäßig und aktiv beteiligen. Dies wird durch einen Beteiligungsnachweis bescheinigt.
Beteiligungsnachweise bescheinigen die regelmäßige und aktive Beteiligung an einer Lehrveranstaltung aufgrund des regelmäßigen Besuchs der Lehrveranstaltung und einer
dokumentierten Einzelaktivität (beispielsweise Protokoll, Kurzreferat, Beteiligung an einem
Gruppenreferat, schriftlicher Test). Beteiligungsnachweise werden nicht benotet.
(2) Für die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen müssen Beteiligungsnachweise erworben werden:
Basis- und Methodenmodul
2 Vorlesungen („Grundlagen der Soziologie“
und „Sozialstruktur der Bundesrepublik
Deutschland“ jeweils à 2 SWS)
2 Grundkurse („Einführung in die soziologische
Theorie I“ und „Einführung in die soziologische
Theorie II“ jeweils à 2 SWS)
2 Vorlesungen („Einführung in die Methoden
der Sozialwissenschaften I“ und „Einführung in
die Methoden der Sozialwissenschaften II“ à 2
SWS jeweils à 2 SWS)
2. und 3. Studienjahr:
Modul Individuum & Gesellschaft
(Mikrosoziologie)
2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS
1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS
Modul Systeme & Strukturen
(Makrosoziologie)
2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS
1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS
Modul Bereiche & Prozesse
(Spezielle Soziologien)
2 Kernkurse oder Vorlesungen jeweils à 2 SWS
1 Hauptkurs jeweils à 2 SWS
(3) Die Modulabschlussprüfungen (AP) der Bachelorprüfung bestehen aus Abschlussprüfungen zum Basismodul, zum Methodenmodul und zu den Themenmodulen. Sie beziehen sich
auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgegebenen Kompetenzzieles des Moduls
unter exemplarischer Bezugnahme auf eine oder mehrere Lehrveranstaltungen des Moduls.
-5(4) Zu den folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen müssen Abschlussprüfungen
abgelegt werden:
1. Studienjahr:
Basismodul (1 AP):
in
der
Vorlesung
„Sozialstruktur
Bundesrepublik Deutschland“
der
Methodenmodul (1 AP):
in der Vorlesung „Einführung in die Methoden
der Sozialwissenschaften II“
2. und 3. Studienjahr:
Themenmodule (3 AP):
in je einem Kurs der Module Individuum &
Gesellschaft (Mikrosoziologie), Systeme &
Strukturen (Makrosoziologie) und Bereiche &
Prozesse (Spezielle Soziologien). Eine Prüfung
davon in einem Kernkurs, zwei davon in einem
Hauptkurs.
(5) Eine Abschlussprüfung entweder im Basis- oder im Methodenmodul ist Voraussetzung
für die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen in den Themenmodulen. Die Modulabschlussprüfungen werden in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, durch
Studienarbeit oder Hausarbeit mit individuell zurechenbarer Prüfungsleistung abgelegt.
Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer
Hausarbeit oder Studienarbeit, mindestens eine Modulabschlussprüfung muss in der Form
einer mündlichen Prüfung abgelegt werden.
§ 10
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 9 der Bachelorprüfungsordnung.
§ 11
Studienberatung
(1) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Soziologie erfolgt durch die
Lehrenden im Fach Soziologie online und persönlich in ihren Sprechstunden und dient der
Unterstützung in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der
Schwerpunkte des Studiengangs. Sie wird in folgenden Fällen empfohlen: bei
Studienbeginn, bei der Planung und Organisation des Studiums, bei Schwierigkeiten im
-6Studium, vor Wahlentscheidungen im Studiengang, vor und nach längerer Unterbrechung
des Studiums, bei Nichtbestehen einer Prüfung, vor Abbruch des Studiums.
(2) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung
sowie auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau
und Studienanforderungen. Sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten
auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs. 1 HG).
§ 12
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle
Studierende, die ein Bachelorstudium zum Wintersemester 20xx/xx oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom
xx.xx.20xx.
Düsseldorf, den xx.xx.20xx
Der Rektor
der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
Exemplarischer Studienverlaufsplan Ergänzungsfach Soziologie
1. Studienjahr
1. Semester
2. Semester
2. Studienjahr
3. Semester
4. Semester
Basis Soziologie (12 CP)
Vorlesung I 2 SWS
Vorlesung
II 2 SWS
Grundkurs I 2 SWS
Grundkurs
II 2 SWS
Modulabschlussprüfung
Individuum & Gesellschaft
(11 CP)
3. Studienjahr
5. Semester
6. Semester
2 Kernkurse/Vorl. 4 SWS
mit 1 exempl. Prüfung
1 Hauptkurs 2 SWS
Systeme & Strukturen
(11 CP)
Methoden der Sozialwissenschaften (9
CP)
Vorlesung I
Vorlesung
II
Modulabschlussprüfung
2 Kernkurse/Vorl. 4 SWS
1 Hauptkurs 2 SWS
mit 1 exempl. Prüfung
Bereiche & Prozesse
(11 CP)
2 Kernkurse/Vorlesungen 2 SWS
1 Hauptkurs 2 SWS
mit 1 exempl. Prüfung
315 h
315 h
165-330 h*
165-330 h*
165-330 h*
165-330 h*
*Alle Themenmodule können alternativ in jeweils einem Semester absolviert werden, um ein Zeitfenster für einen
Auslandsaufenthalt, ein Praktikum oder die Bachelorarbeit zu schaffen. Zudem können die Studierenden auf diese Weise die
Arbeitsbelastung individuell verteilen.
-8Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der lediglich
Empfehlungscharakter besitzt. Die Veranstaltungen, insbesondere die der Themenmodule, können – je nach
persönlicher Studien- und Lebensplanung – auch in einer anderen Abfolge und Gewichtung absolviert werden.
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