Die römische Republik - lateinseite matthias nesemann

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Die römische Republik
Systematische Einordnung
Näherungsweise lässt sich von einer Gewaltenverschränkung sprechen, in der weder Exekutive und Judikative noch der zivile vom militärischen Amtsbereich getrennt waren.
Auf Grund der zahlreichen Staatsämter, in denen sich viele grundverschiedene Elemente antiken Staatsdenkens wiederfinden, fiel bereits
Zeitgenossen die theoretische Einordnung der
römischen Republik schwer: Der antike Historiograph Polybios charakterisierte das republikanische Rom erstmals als so genannte Mischverfassung(Hist. VI):
Verfassungsorgan:
staatstheoretische
Einordnung:
Konsulat
monarchisches
Element
Senat
aristokratisches
Element
Römisches Volk
demokratisches
Element
Verfassung
Eine geschriebene Verfassung im formellen Sinn
existierte in vormoderner Zeit noch nicht. Die
Regeln der Republik bildeten sich auch erst im
Laufe der Jahrhunderte heraus, wobei sich mit
der Zeit für das Regierungssystem der römischen Republik fünf Prinzipien von besonderer
Bedeutung herauskristallisierten, die schließlich
auch festgelegt wurden:
Annuitätsprinzip - Alle Ämter (die so genannten Magistrate) durften nur für ein Jahr ausgeübt
werden.
Iterationsverbot - Eine direkt anschließende
zweite Amtszeit war ausgeschlossen.
Kollegialitätsprinzip - Alle Ämter – mit Ausnahme der Diktatur – wurden von mindestens zwei
Personen gleichzeitig besetzt, die sich über das
Interzessionsrecht gegenseitig kontrollierten: Jeder Inhaber eines Amtes besaß das Recht, Ent-
scheidungen seines Kollegen zu verhindern
bzw. rückgängig zu machen.
cursus honorum - Wer ein Amt ausüben wollte, musste zuvor das nächstniedrigere Amt innegehabt haben.
Bienniat - Zwischen zwei Ämtern musste ein
ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen.
Ämter
In der klassischen Zeit der Republik war das
höchste Amt das Konsulat. Um das Konsulat zu
bekleiden, musste ein Kandidat zuvor den gesamten cursus honorum durchlaufen haben.
In aufsteigender Folge umfasste dieser folgende
Ämter:
Quästur (quaestor): Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
(Amtsgewalt: potestas)
Ädilität (aedilis): Polizeigewalt, Marktaufsicht,
Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von
Spielen (Amtsgewalt: potestas)
Prätur (praetor): Rechtsprechung, Vertretung
der Konsuln (Amtsgewalt: imperium minus)
Konsulat (consul): verantwortlich für die Sitzungsleitung von Senat und Komitien (Volksversammlungen), die Rechtsprechung, das Finanzwesen sowie die Heeresführung; sie besaßen
unbeschränkte Amtsgewalt, das so genannte
imperium maius.
In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat
die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen
dictator zu ernennen. Dieser hatte das
summum imperium, d. h. ihm unterstanden
alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine
vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten.
Wahlrecht
Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt
drei verschiedenen Volksversammlungen: den
Comitia Centuriata, den Comitia Populi Tributa und dem Concilium Plebis.
Quelle: Wikipedia, stark gekürzt
04.12.12 ● matthias nesemann
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