Die römische Republik Systematische Einordnung Näherungsweise lässt sich von einer Gewaltenverschränkung sprechen, in der weder Exekutive und Judikative noch der zivile vom militärischen Amtsbereich getrennt waren. Auf Grund der zahlreichen Staatsämter, in denen sich viele grundverschiedene Elemente antiken Staatsdenkens wiederfinden, fiel bereits Zeitgenossen die theoretische Einordnung der römischen Republik schwer: Der antike Historiograph Polybios charakterisierte das republikanische Rom erstmals als so genannte Mischverfassung(Hist. VI): Verfassungsorgan: staatstheoretische Einordnung: Konsulat monarchisches Element Senat aristokratisches Element Römisches Volk demokratisches Element Verfassung Eine geschriebene Verfassung im formellen Sinn existierte in vormoderner Zeit noch nicht. Die Regeln der Republik bildeten sich auch erst im Laufe der Jahrhunderte heraus, wobei sich mit der Zeit für das Regierungssystem der römischen Republik fünf Prinzipien von besonderer Bedeutung herauskristallisierten, die schließlich auch festgelegt wurden: Annuitätsprinzip - Alle Ämter (die so genannten Magistrate) durften nur für ein Jahr ausgeübt werden. Iterationsverbot - Eine direkt anschließende zweite Amtszeit war ausgeschlossen. Kollegialitätsprinzip - Alle Ämter – mit Ausnahme der Diktatur – wurden von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt, die sich über das Interzessionsrecht gegenseitig kontrollierten: Jeder Inhaber eines Amtes besaß das Recht, Ent- scheidungen seines Kollegen zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. cursus honorum - Wer ein Amt ausüben wollte, musste zuvor das nächstniedrigere Amt innegehabt haben. Bienniat - Zwischen zwei Ämtern musste ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen. Ämter In der klassischen Zeit der Republik war das höchste Amt das Konsulat. Um das Konsulat zu bekleiden, musste ein Kandidat zuvor den gesamten cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge umfasste dieser folgende Ämter: Quästur (quaestor): Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs (Amtsgewalt: potestas) Ädilität (aedilis): Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen (Amtsgewalt: potestas) Prätur (praetor): Rechtsprechung, Vertretung der Konsuln (Amtsgewalt: imperium minus) Konsulat (consul): verantwortlich für die Sitzungsleitung von Senat und Komitien (Volksversammlungen), die Rechtsprechung, das Finanzwesen sowie die Heeresführung; sie besaßen unbeschränkte Amtsgewalt, das so genannte imperium maius. In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen dictator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d. h. ihm unterstanden alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten. Wahlrecht Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen: den Comitia Centuriata, den Comitia Populi Tributa und dem Concilium Plebis. Quelle: Wikipedia, stark gekürzt 04.12.12 ● matthias nesemann