Cursus honorum

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Der Cursus Honorum – die römische Ämterlaufbahn
Cursus Honorum – Bezeichnung für die traditionelle Abfolge der Magistraturen, Ämterlaufbahn, die
die Politiker der Römischen Republik (Res publica) durchlaufen mussten und die prinzipiell noch in
der römischen Kaiserzeit fortbestand.
Ab etwa 200 v. Chr. bildete sich eine feste Abfolge der Magistrate heraus, die seit 180 v. Chr. auch
gesetzlich geregelt war. Magistrat bezeichnete ein Ehrenamt (lat. honor), in welches Politiker durch
das Volk gewählt werden konnten.
Der cursus honorum bestand aus einer geregelten Folge von Magistraten mit zunehmender Bedeutung, deren erfolgreiche Ausübung zugleich Voraussetzung für das jeweils nächst höhere Amt war.
Zum Erreichen einflussreicher politischer Positionen und insbesondere für den Zugang zum Senat
war der cursus honorum für römische Politiker deshalb obligatorisch.
Magistrate waren Ehrenämter, das bedeutet, ihre Inhaber wurden nicht vergütet. Deshalb konnten
sich in der politischen Praxis nur Abkömmlinge begüterter Familien leisten, eine politische Laufbahn
einzuschlagen. Üblich war, die Wähler durch Geldzuwendungen und kostspielige Attraktionen für
sich zu gewinnen; in der Regel investierten die Amtsinhaber große Summen ihres Privatvermögens
zugunsten der Allgemeinheit, um in das nächst höhere Amt gewählt zu werden. Deshalb kamen die
meisten Bewerber für Ämter aus adligen Familien (nobilitas); nichtadelige Bewerber um ein Amt
wurden als homo novus (eigentlich neuer Mensch = Emporkömmling) bezeichnet.
Bewerber um ein Amt (candidatus) mussten nach ihrer Zulassung während der Werbung um Wählerstimmen (ambitio) der Auffälligkeit halber die toga candida tragen. Dem Namen dieser glänzendweißen (candidas) Variante der Toga verdankt der Ausdruck »Kandidat« seine heutige Bedeutung. Seit
den Reformen Sullas1 (um 80 v. Chr.) fanden Wahlen normalerweise im Monat Quinctilis (seit 44 v.
Chr. Iulius) statt.
Allen Magistraten war gemeinsam, dass …
• sie nur für ein Jahr gewählt wurden (Annuität [annus – das Jahr]),
• ihre Ämter mehrfach besetzt wurden (Kollegialität, mit Interzessionsrecht [intercedere - dazwischentreten, Einspruch erheben]),
• die unmittelbare Wiederwahl in das selbe Amt nicht möglich war (Iterationsverbot [iterum wiederum]),
• die Ämter in einer bestimmten Reihenfolge ausgeübt werden mussten (cursus - Lauf, Fahrt)
und …
• zwischen zwei Ämtern ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen musste.
In der späten römischen Republik kam es immer häufiger zu Abweichungen von diesen Regeln. Für
einige Ämter galten bestimmte Altersuntergrenzen.
Staatsämter, die außerhalb des cursus honorum standen, für die aber dennoch die Bekleidung eines
der höchsten Ämter des cursus als Voraussetzung galt, waren:
Der Censor: Zu den Aufgaben der beiden Amtsträger gehörte die Durchführung von Volkszählungen
und Vermögensschätzungen (census) und die Aufsicht über die Sitten der römischen Bürger (regimen
morum). Für die Censur waren nur ehemalige Konsuln wählbar.
Der Diktator (lat.: dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt,
das auf Notzeiten (üblicherweise Kriegszeiten) beschränkt war. Es handelte sich um ein außerordentliches Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das übliche Prinzip der Kollegialität nicht
galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war allen anderen Magistratsbeamten übergeordnet
und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden.
Selten gelang es Römern wie Cicero, alle Ämter suo anno (= in seinem Jahr), also unmittelbar nach
Erreichen der unteren Altersgrenze zu bekleiden.
Der Cursus Honorum
Man trennte die Magistrate in niedere Magistrate (= Quästur, Tribunat), deren Machtbefugnis als
potestas bezeichnet wurde und in höhere Magistrate, deren Macht imperium genannt wurde. Höhere Beamte durften mit Volk und Senat in Verhandlungen treten,
gegen niedere Beamte vorgehen und Verhaftungen vornehmen.
Ihnen stand eine je nach Amt festgelegte Zahl bewaffneter Liktoren
(= mit Fascis und Liktorenbeil [siehe Abb.] bewaffnete Leibwächter)
zu. Während der Amtsperiode genossen sie Immunität (= rechtliche
Unantastbarkeit), erst danach konnten sie für ihre Handlungen zur
Verantwortung gezogen werden. Nach Bekleidung eines der höheren Ämter, seit der späten Republik auch des Tribunats, der Aedilitaet und Quaestur, wurde ein Magistrat in den Senat aufgenommen.
»Fasces« im Wappen des
Schweizer Kantons St. Gallen
Nach Ablauf der Amtsperiode konnte das imperium von Consuln
und Praetoren verlängert werden (sog. Promagistrate). Seit den
Reformen des Sulla 1 erfolgte diese Verlängerung (prorogatio) regulär, damit Proconsuln und Propraetoren die Verwaltung einer Provinz übernehmen konnten.
Konsul
(höchstes Regierungsamt)
Prätor
(Aufsicht über die
Gerichtskollegien)
Zensor
(Vermögenssschätzung,
kontrolliert Zugang zum
Senat)
Ädil
(Stadt- u. Tempelverwaltung)
Quästor
(Eintreiben von
Steuern u. Pachten)
Der »Cursus Honorum« · die römische
Ämterlaufbahn
1
Lucius Cornelius Sulla Felix (134 – 78 v. Chr.), Feldherr u. Diktator in der Spätphase der Republik.
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