AL B E R T– L U D W I G S– U N I V E R S I T Ä T F R E I B U R G INSTITUT FÜR RECHTSGESCHICHTE UND GESCHICHTLICHE RECHTSVERGLEICHUNG Prof. Dr. W. Kaiser D-79085 Freiburg i.Br. Platz der Alten Synagoge Telefon: 0761/203-2221 Email: [email protected] www.jura.uni-freiburg.de/rgesch Im Wintersemester 05/06 biete ich eine Vorlesung über folgendes Thema an: Römische Rechtsgeschichte Beginn: 24. 10. 2005 Zeit und Ort. Mo, 12.00-13.00; Mi, 16.00-18.00, jeweils Hs. 3044 Eignung: ab 3. Semester Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind somit vom römischen Rechtsdenken geprägt. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Auch in der Antike hatte das römische Recht eine Lebensdauer, die ohnegleichen ist. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seine Blüte im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zur berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. in den Jahren 533-534 (Corpus iuris civilis), die das römische Recht der Nachwelt vermittelte. Bereits im Jahre 212 n. Chr. hatte Kaiser Caracalla das römische Bürgerrecht an alle freien Bewohner des römischen Reiches verliehen. Damit lebte nicht mehr ein jeder nach seinem „eigenen“ Recht (etwa dem seiner Vaterstadt), sondern für alle war das römische „Reichsrecht“ maßgeblich. Die Vorlesung versucht anhand ausgewählter Quellen (mit deutscher Übersetzung) eine Annäherung an die Eigenheiten des römischen Rechts und die Faktoren, die es hervorbrachten und weiterentwickelten. Die Eigenarten des römischen Rechts lassen sich aber nur dann wirklich verstehen, wenn man es als Teil der antiken Rechtskultur sieht und anderen Rechtsordnungen, insbesondere griechischen, gegenüberstellt. Die Vorlesung vermittelt daher zudem Grundzüge des Rechts von Athen, das für das 4. Jhd. v. Chr. durch zahlreiche erhaltene Gerichtsreden (z. B. des Demosthenes) gut bezeugt ist. Des weiteren kommt das – in der Antike eminent wichtige – Verhältnis des römischen Rechts zu den einheimischen Rechten in der Provinz („Reichsrecht und Volksrecht“) ausführlich zur Sprache. Literatur: D. LIEBS, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; W. KUNKEL–M. SCHERMAIER, Römische Rechtsgeschichte, 13. Aufl., 2001; W. W ALDSTEIN –J. M. R AINER, Römische Rechtsgeschichte, 10. Aufl. 2005 Am Ende des Semesters wird eine Abschlußklausur angeboten. In der Veranstaltung kann ein Grundlagenschein erworben werden; sie ist zugleich Teil des Schwerpunktbereiches Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung (§ 4 I Nr. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für die Universitätsprüfung).