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7.2.2017
195.
Vogelgrippe: Keine Aufhebung des Aufstallungsgebots
für Geflügel in Dortmund
Mit dem Erlass vom 2. Februar 2017 gibt das Umweltministerium
Düsseldorf den Veterinärbehörden die Möglichkeit einer
risikoorientierten Aufhebung des Aufstallungsgebotes für gehaltenes
Geflügel.
Eine Lockerung der Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Dortmund ist
derzeit nicht möglich, obwohl die Geflügeldichte unter 300 Stück
Geflügel pro Quadratkilometer liegt. Denn auf dem Gebiet der Stadt
Dortmund befinden sich mit Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Restriktionsgebiete, die wegen der Wildvogel-Geflügelpest ausgehend
von den Uferrandzonen des Hengstey- und Harkortsees zu bilden
waren.
Am 3. Januar 2017 war bei einer in der Nähe des Koepchenwerks am
Hengsteysee verendet aufgefundenen Wildente hochpathogenes
aviäres Influenzavirus H5N8 nachgewiesen worden. Jüngst wurde bei
einer dort am 1. Februar 2017 aufgefundenen Wildente
Vogelinfluenzavirus nachgewiesen, eine Feindifferenzierung steht noch
aus. Es wird aber damit gerechnet, dass es sich wiederum um die
hochpathogene Variante H5N8 handelt.
Die Vogelgrippe hat eine gleichbleibend sehr starke
Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Nach neuesten Auswertungen
des Friedrich Löffler-Instituts wird jedoch ein deutlich geringeres Risiko
bei geflügelhaltenden Betrieben gesehen, die in Gegenden mit einer
Geflügeldichte von unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer
liegen.
Es kann jedoch jederzeit wieder zum Fund verendeten wilden
Wassergeflügels mit anschließendem H5N8 – hochpathogen –
Nachweis kommen.
In einem solchen Fall liefen die vorgeschriebenen Fristen, in denen die
Schutzmaßregeln gelten, wiederum neu an. Für die Stadt Hagen, den
Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Dortmund kann auch wegen eines
neuerlichen Fundes einer verendeten Ente am Koepchenwerk in
Herdecke mit nachgewiesenem aviären Influenzavirus eine Aufhebung
der Aufstallungspflicht nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Aufstallung des Geflügels mit gleichzeitiger Betriebshygiene ist die
wirksamste Maßnahme, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel
zu verhindern. Daher wird noch einmal auf die Einhaltung der
„Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere)
und Geflügelhobbyhaltungen“ gemäß Verordnung des Bundes vom
18.11.2016 hingewiesen.
Die Verordnung ist im Internetauftritt des Ordnungsamtes der Stadt
Dortmund unter folgendem Link zu finden:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/or
dnungsamt/veterinaerwesen/vogelgrippe/index.html
Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24
Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich
unverzüglich zu melden.
Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse.
Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, 32/2
Veterinärwesen, Telefon 0231/ 50-23970.
Kontakt: Heike Thelen
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