7.2.2017 195. Vogelgrippe: Keine Aufhebung des Aufstallungsgebots für Geflügel in Dortmund Mit dem Erlass vom 2. Februar 2017 gibt das Umweltministerium Düsseldorf den Veterinärbehörden die Möglichkeit einer risikoorientierten Aufhebung des Aufstallungsgebotes für gehaltenes Geflügel. Eine Lockerung der Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Dortmund ist derzeit nicht möglich, obwohl die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer liegt. Denn auf dem Gebiet der Stadt Dortmund befinden sich mit Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Restriktionsgebiete, die wegen der Wildvogel-Geflügelpest ausgehend von den Uferrandzonen des Hengstey- und Harkortsees zu bilden waren. Am 3. Januar 2017 war bei einer in der Nähe des Koepchenwerks am Hengsteysee verendet aufgefundenen Wildente hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N8 nachgewiesen worden. Jüngst wurde bei einer dort am 1. Februar 2017 aufgefundenen Wildente Vogelinfluenzavirus nachgewiesen, eine Feindifferenzierung steht noch aus. Es wird aber damit gerechnet, dass es sich wiederum um die hochpathogene Variante H5N8 handelt. Die Vogelgrippe hat eine gleichbleibend sehr starke Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Nach neuesten Auswertungen des Friedrich Löffler-Instituts wird jedoch ein deutlich geringeres Risiko bei geflügelhaltenden Betrieben gesehen, die in Gegenden mit einer Geflügeldichte von unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer liegen. Es kann jedoch jederzeit wieder zum Fund verendeten wilden Wassergeflügels mit anschließendem H5N8 – hochpathogen – Nachweis kommen. In einem solchen Fall liefen die vorgeschriebenen Fristen, in denen die Schutzmaßregeln gelten, wiederum neu an. Für die Stadt Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Dortmund kann auch wegen eines neuerlichen Fundes einer verendeten Ente am Koepchenwerk in Herdecke mit nachgewiesenem aviären Influenzavirus eine Aufhebung der Aufstallungspflicht nicht in Aussicht gestellt werden. Die Aufstallung des Geflügels mit gleichzeitiger Betriebshygiene ist die wirksamste Maßnahme, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel zu verhindern. Daher wird noch einmal auf die Einhaltung der „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“ gemäß Verordnung des Bundes vom 18.11.2016 hingewiesen. Die Verordnung ist im Internetauftritt des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund unter folgendem Link zu finden: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/or dnungsamt/veterinaerwesen/vogelgrippe/index.html Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich unverzüglich zu melden. Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, 32/2 Veterinärwesen, Telefon 0231/ 50-23970. Kontakt: Heike Thelen