BannwaldVO südwestl. Teil 325.952 Rechtsverordnung des Landratsamtes Roth zur Bannwalderklärung des südwestlichen Teils des Lorenzer Reichswaldes Vom 15. Februar 1985 (Amtsblatt S. 43) Aufgrund Art. 11, Art. 37 Abs. 1 Ziffer 1 und Art. 38 BayWaldG i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 1982 (GVBl. S. 824) i. V. mit Art. 17 und 18 Bayerischen Landesplanungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. Januar 1982 (GVBl. S. 2), geändert durch Gesetz vom 3. August 1982, erläßt das Landratsamt Roth im Benehmen mit den Forstämtern Nürnberg, Feucht und Allersberg folgende Rechtsverordnung: §1 Der Waldbereich des Lorenzer Reichswaldes - südwestlicher Teil -, der aufgrund seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung im großen Verdichtungsraum der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muß und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und die Luftreinigung zukommt, wird zum Bannwald erklärt. §2 (1) Vom Geltungsbereich der Verordnung ist der südwestliche Teil des Lorenzer Reichswaldes im Bereich der Stadt Nürnberg und des Landkreises Roth betroffen. (2) Der Geltungsbereich der Verordnung wird wie folgt festgelegt: 1. Grenzverlauf auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Nürnberg Östlich des Ortsteiles Kornburg beginnt der Bannwald an der Feld-Wald-Grenze am Schnittpunkt der Stadtgrenze der Stadt Nürnberg und der Landkreisgrenze des Landkreises Roth unmittelbar südlich der Kleingärten. Die vorhandenen Kleingärten werden dabei im Süden, Osten und Norden umfahren. Die Bannwaldgrenze stößt dabei auf die BAB A 6 und verläuft weiter in nordöstlicher Richtung. Unter Ausklammerung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche überquert die Bannwaldgrenze die BAB A 6 unmittelbar südwestlich des ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanals. Die Bannwaldgrenze setzt sich als Feld-Wald-Grenze dann in Richtung Südwesten fort, um in Höhe des Ortsteiles Kornburg nach Norden abzuschwenken. Als Feld-WaldGrenze stößt die Bannwaldgrenze dann östlich des Ortsteiles Worzeldorf auf den ehemaligen LudwigDonau-Main-Kanal, überquert diesen und umfährt den bebauten Ortsteil Worzeldorf in nordwestlicher ________________________ 29. Nachtrag Januar 1999 Richtung, bis sie wieder auf den alten LudwigDonau-Main-Kanal stößt. Den ehemaligen LudwigDonau-Main-Kanal überquerend verläuft dann die Bannwaldgrenze entlang des Kanals Richtung Süden und knickt dann als Wald-Feld-Grenze unter Aussparung des Sportplatzes nach Westen ab. In Höhe der Siedlung Herpersdorf schwenkt dann die Bannwaldgrenze nach Norden um und trifft als Feld-Wald-Grenze auf den Weiler Königshof. Die unmittelbar nördlich anschließende Kleingartenkolonie Königshof bleibt als Bannwaldfläche ausgenommen. Die Bannwaldgrenze selbst umfährt den Weiler Königshof und setzt sich in Richtung Süden als Feld-Wald-Grenze westlich der Ortsteile Pillenreuth und Weiherhaus fort, bis sie an den neuen Main-Donau-Kanal stößt. Unter Ausklammerung der Trasse des Main-Donau-Kanals und des Gaulnhofener Grabens setzt sich die Bannwaldgrenze auf der Ostseite des Main-Donau-Kanals als Feld-WaldGrenze bis in Höhe des Ortsteiles Gaulnhofen fort. Von hier knickt die Feld-Wald-Grenze nach Westen ab und überquert den Main-Donau-Kanal in Höhe des Ortsteiles Reichelsdorfer Keller. Entlang der vorhandenen Bebauung verläuft die Bannwaldgrenze dann in Richtung Norden bis zum Eichenwaldgraben, knickt dann wieder nach Osten ab, um nördlich des Eichenwaldgrabens verlaufend wieder auf den neuen Main-Donau-Kanal zu stoßen. Die Bannwaldgrenze setzt sich dann auf der Ostseite des Main-Donau-Kanals nach Norden bis in Höhe der Hafenverwaltung des Staatshafens Nürnberg fort, verläßt hier den Main-Donau-Kanal in nordöstlicher Richtung und stößt unter Aussparung des Sportplatzes SV Flügelrad wieder auf den ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanal. Nach Süden abknickend verläuft dann die Bannwaldgrenze auf der Westseite des ehemaligen Ludwig-Donau-MainKanals bis in Höhe der von West nach Ost verlaufenden Starkstromleitung unmittelbar südlich der Kettelersiedlung. Hier erneut den ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanal überquerend, setzt sich die Bannwaldgrenze auf der Trasse der Starkstromleitung nach Osten fort, knickt am Ende der Bebauung nach Nordosten ab, umfährt dabei eine Sportanlage und die Fläche der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Auf der Ostseite der Kornburger Straße verlaufend knickt die Bannwaldgrenze an der Einmündung dieser Straße in die Trierer Straße wieder nach Südosten ab, spart die Tankstelle an der Münchener Straße aus und setzt sich in Richtung Süden entlang der Bundesstraße 8 fort. Nördlich der Anschlußstelle Nürnberg-Zollhaus der A 73 (SüdWest-Tangente) überquert die Bannwaldgrenze die 1 BannwaldVO südwestl. Teil 325.952 achtales auf die Bebauung des Marktes Wendelstein. Unter Ausklammerung einer Waldfläche nördlich des alten Bahnhofes von Wendelstein umfährt die Bannwaldgrenze im Norden und Westen die Bebauung des Marktes Wendelstein, um erneut in Höhe der Staatsstraße 2239 auf das Schwarzachtal zu stoßen. Bundesstraße 8 in Richtung Nordosten und stößt auf die Liegnitzer Straße in Höhe des Ortsteiles Langwasser. Der Ortsteil Langwasser wird entlang der Liegnitzer Straße im Süden, Südosten und Nordosten umfahren. Die Liegnitzer und die Gleiwitzer Straße bilden dabei die Bannwaldgrenze. Als Feld-Wald-Grenze verläßt dann die Bannwaldgrenze die Gleiwitzer Straße in Richtung Nordosten und stößt dabei auf die Bundesbahnlinie Nürnberg-Regensburg. Unter Ausklammerung des bebauten Ortsteiles Altenfurt schwenkt die Bannwaldgrenze wieder Richtung Süden ab und verläuft dann bis zum Kreuzungspunkt der Liegnitzer und Gleiwitzer Straße. Der Wasserturm an der Oelser Straße bleibt dabei als Bannwaldfläche ausgenommen. Vom Kreuzungspunkt Gleiwitzer/Liegnitzer Straße orientiert sich dann die Bannwaldgrenze in südöstlicher Richtung an der vorhandenen Waldgrenze, um nördlich der Anschlußstelle Nürnberg-Langwasser der Bundesautobahn A 6 auf die Stadtgrenze der Stadt Nürnberg und der Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land zu stoßen, folgt hier in Richtung Süden die BAB A 6 überquerend der Stadt- und Landkreisgrenze bis zur Landkreisgrenze des Landkreises Roth. 2. Grenzverlauf auf dem Hoheitsgebiet des Landkreises Roth Vom Schnittpunkt der Stadtgrenze der Stadt Nürnberg, der Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land und der Landkreisgrenze des Landkreises Roth verläuft die Bannwaldgrenze in südöstlicher Richtung bis in Höhe eines von Ost nach West verlaufenden Waldweges. Hier knickt die Bannwaldgrenze nach Westen ab, umfährt den Wasserbehälter Hoher Bühl, um in Richtung Süden verlaufend auf die Landkreisgrenze des Landkreises Roth und des Landkreises Nürnberger Land zu treffen. Den militärischen Sicherheitsbereich des Flugplatzes Feucht im Westen und Süden umfahrend verläuft die Bannwaldgrenze auf der Landkreisgrenze des Landkreises Roth und des Landkreises Nürnberger Land bis zur BAB München-Berlin. In südwestlicher Richtung orientiert sich die Bannwaldgrenze dann an der Feld-Wald-Grenze des Schwarzachtales bis zu der von Sorg kommenden Gemeindeverbindungsstraße. Von hier aus schwenkt die Bannwaldgrenze nach Norden um, überquert erneut die Staatsstraße 2239 und stößt als Feld-Wald-Grenze nördlich des Ortsteiles Kleinschwarzenlohe und westlich des Ortsteiles Kornburg an die Stadtgrenze Nürnberg und die Landkreisgrenze des Landkreises Roth als Endpunkt. 3. Die Feinabgrenzung ist aus der Karte 1:25 000 des Landesvermessungsamtes München (Anlage 1) und der Karten-Nr. 63, 64, 65, 66, 72, 73, 74, 75, 76, 82, 83 und 84 des Stadtvermessungsamtes der Stadt Nürnberg (Anlage 2-13), welche Bestandteil der Verordnung sind, ersichtlich. §3 Diese Verordnung tritt nach der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 6. März 1985 und des Landkreises Roth vom 8. März 1985 am 9. März 1985 in Kraft. Nach Süden abknickend folgt die Bannwaldgrenze weiterhin der Landkreisgrenze des Landkreises Roth und Landkreises Nürnberger Land bis in Höhe des Jägersees. Hier verläßt die Bannwaldgrenze die Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land und des Landkreises Roth in südwestlicher Richtung, um auf die BAB A 73 zu stoßen. Unter Einbeziehung einer kleinen Waldfläche südlich der BAB A 73 setzt sich die Bannwaldgrenze in Richtung Westen entlang der BAB A 73 und der Staatsstraße 3239 fort. Den Ortsteil Röthenbach St. Wolfgang umfahrend knickt die Bannwaldgrenze in Höhe des Kreuzungsbereiches der Staatsstraßen 2239 und 2225 nach Süden ab, um auf den ehemaligen Ludwig-DonauMain-Kanal zu stoßen. Unter Einbeziehung einer Waldfläche südlich des ehemaligen Ludwig-DonauMain-Kanals stößt in Richtung Südwesten verlaufend die Bannwaldgrenze im Bereich des Schwarz- 2 ______________________ 29. Nachtrag Januar 1999