Fries-Erläuterungen zur Planaufstellung MA

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Stadt Kerpen, Stadtteil Manheim – neu
Aufstellung
Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu"
Erläuterungen zur Planaufstellung
1.
Seite: 1
Planinhalt
Das städtebauliche Konzept wird aus den vorgenannten landesplanerischen Vorgaben
des Braunkohlenplanentwurfs " Umsiedlung Manheim " entwickelt. Dies betrifft u.a. das
Nutzungsspektrum und die Flächenvorgaben.
Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielsetzung der Planung für den
Umsiedlungsstandort Manheim sind der Erhalt und die Förderung des bestehenden
gesellschaftlichen Lebens und bewährter sozialer Strukturen.
Im Zusammenhang mit der Umsiedlung werden theoretische Siedlungsmodelle
abgelehnt. Der Entwurf des Umsiedlungsstandortes erfolgt in Anlehnung an die
Ortsstrukturen des bestehenden Ortes unter Beachtung der besonderen
Standortgegebenheiten am Umsiedlungsstandort.
Das verkehrliche Rückgrat des Umsiedlungsstandortes bilden die Straßenanschlüsse an
die K 17 (Humboldtstraße) und K 55 (Dürener Straße) bzw. deren Verlegung am
östlichen Ortseingang von Blatzheim (Bergerhausen) sowie eine mögliche Anbindung
der K 55 an die nordwestlich gelegene K 39 (B 477n).
2.
Erschließungsstruktur und Anbindungen an das regionale Netz
Die zentrale „Dorfstraße“ in Manheim – neu verbindet die beiden Ortseingänge und wird
den Hauptverkehr aufnehmen. Mehrere Straßenringe verbinden und erschließen die
nördlich und östlich gelegenen Siedlungsgebiete mit der dörflichen Hauptstraße.
Die Erschließung der südlichen Quartiere erfolgt über Schleifen- und Einhangstraße.
Am südöstlichen Ortsrand erfolgt verkehrsgünstig gelegen die Ausweisung von Flächen
für Sport und Freizeit.
Die Anbindung des neuen Ortes an das überörtlichen Fuß- und Radwegenetz erfolgt
durch die Verbindung der örtlichen Fuß- und Radwege an die südlich gelegene
ehemalige Bahntrasse Kerpen-Blatzheim. Planungen sehen vor diese Trasse im Zuge
der Umsiedlung des Ortes Manheim als überörtlichen Fuß- und Radweg zwischen der
Ortslage Kerpen und Blatzheim auszubauen.
Im Hinblick auf eine verkehrssichere und angemessene Anbindung des
Umsiedlungsstandortes wird eine kreuzungsfreie Überführung der K 17
(Humboldtstraße) für Schüler, Fußgänger und Radfahrer geplant. Hierbei ist
vorgesehen, die K 17 (Humboldtstraße) abzusenken um eine ebene Querung per
Brücke für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen.
3.
Städtebauliches Konzept
Der neue Ort gliedert sich entsprechend dem Altstandort in vielfältige Quartiere und
Nachbarschaften. Um den Mittelpunkt des Ortes mit Platz, Kirche und Bürgerhaus
entstehen sechs Teilbereiche mit unterschiedlichen Charakteren:
•
Im Nordosten ein
Nebengebäuden.
•
Im Westen ein dörflich geprägtes Quartier mit Einzelhäusern sowie Standorten
für landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und nicht störendes Gewerbe.
•
Im Südwesten südlich der K 17 (Humboldtstraße) ein gewerblich genutztes
Quartier für wohnunverträgliches Gewerbe.
dörflich
geprägtes
Quartier
mit
Einzelhäusern
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und
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Aufstellung
Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu"
Erläuterungen zur Planaufstellung
Seite: 2
•
•
Im Süden ein dörflich geprägtes Quartier mit Einzelhäusern.
•
Im Südwesten ein „Siedlungsquartier" mit unterschiedlichen Straßenräumen und
hierauf beruhenden Nachbarschaften.
•
Im Nordwesten eine „Siedlung“ mit Einzelhäusern und Nachbarschaften, die sich
um Quartiersplätze organisieren.
Die Bausteine des Städtebaus werden eingesetzt, um Vielfalt und eigenständigen
Charakter der Quartiere einerseits zu erzeugen, die Einheitlichkeit des
Erscheinungsbildes der Neusiedlung sowie die Erscheinung und Wahrnehmung als Ort
nach außen aber zu wahren.
Ortseingänge, Straßen- und Platzräume sowie Ausstattung, Begrünung und
Bepflanzung spielen hier eine entscheidende Rolle. So sollen Grünanlagen und
Straßenräume mit multifunktionalen Ausstattungselementen und einer dörflich
anmutenden Bepflanzung entwickelt werden, die als Alleinstellungsmerkmal dienen und
an die Grünwirkung des Altstandortes erinnert. Hierzu zählt auch ein Durchgehender
Grünzug mitten durch den Umsiedlungsstandort von Süden nach Nordosten. Die
Ortseingänge sind entweder mit für die Allgemeinheit wichtigen Nutzungen besetzt
und/oder zeichnen sich durch besondere städtebauliche Gestaltung aus.
Neben der Schaffung eines kleinmaßstäblichen Ortgefüges transportiert der Entwurf
verschiedene weitere Elemente der Altstandorte in den Umsiedlungsbereich.
Wegekreuze, Biotop und weitere Elemente finden am Umsiedlungsstandort neue
miteinender verbundene Standorte innerhalb der hierfür dimensionierten öffentlichen
Verkehrs- und Grünflächen und bilden eine Wegefolge die sich für kirchliche
Veranstaltungen(z. B. Prozession) eignet.
Ebenso wird den kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ein
Standort im Ortsmittelpunkt als Fläche für den Gemeinbedarf zugewiesen.
Die Grünanlage des bestehenden Ortes mit dem Biotop entsteht als verbindendes
Element im zentralen Bereich des Ortes wieder. Angebunden an die südlichen und
nördlichen Landschaftsräume wird hierdurch ein direkte Verknüpfung zwischen Ort und
Landschaft sichergestellt.
Der Friedhof ist als Teil der öffentlichen Grünanlagen am nord-östlichen Ortsrand
vorgesehen.
4. Restriktionen
Der Standort wird im Norden und Westen durch eine 300 Meter breite Abstandsfläche
parallel zum FFH-Gebiet Dickbusch begrenzt.
Auf Grundlage einer FFH-Verträglichkeitsstudie und eines artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages sind hier Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Im Südosten wird das Siedlungsgebiet Teil der mit Verkehrslärm geprägten Trasse der
Humboldtstraße.
Der Südrand sowie Südwestrand des neuen Siedlungskörpers verlaufen mit einem
Abstand von ca. 200 Metern zur Dürener Straße (K55) bzw. einer HochspannungsÜberlandleitung.
Westlich an den Dickbusch angebunden sind Grünflächen als Ausgleichsflächen für die
Verlegung der BAB 4 vorgesehen.
Der Standort selbst wird, diagonal von Südwesten nach Nordosten verlaufend, durch
eine Gasleitung gequert
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5. FFH – Verträglichkeit
Das Plangebiet zum Bebauungsplan wird derzeit ackerbaulich genutzt. Nördlich und
westlich befindet sich in einem Abstand von 300 Metern das Waldgebiet des „Dickbusch“.
Dieses Waldgebiet ist in großen Teilen als FFH - Gebiet festgesetzt.
Für
den
Umsiedlungsstandort
wurde
im
Zuge
der
Erarbeitung
Braunkohlenplanentwurfs
"Umsiedlung
Manheim"
eine
FFH
Verträglichkeitsuntersuchung durch das " Kölner Büro für Faunistik " erarbeitet.
des
–
Für die Ebene des Braunkohlenplanes wurden die möglichen Auswirkungen der
Ansiedlung des Umsiedlungsortes in der Nähe des FFH – Gebietes entsprechend dieser
Planungsstufe (also in einem gröberen Maßstab) untersucht.
Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie dürfen Eingriffe nicht zu einer "erheblichen Beeinträchtigung" der Erhaltungsziele in den Gebieten führen. Aus diesem Grunde wurde
darauf geachtet, dass zwischen dem Standort und dem benachbarten FFH-Gebiet ein
Mindestabstand von 300 m eingehalten wird. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
kann von einer erheblichen Beeinträchtigung in der Regel nicht ausgegangen werden,
wenn mit baulichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der BauO NRW ein Mindestabstand
von 300 m zu FFH- oder Vogelschutzgebieten eingehalten wird. Dieses Mindestabstandsmaß kann im Regelfall als gesicherte Erkenntnis der Fachbehörden zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen in der Nähe von FFH-Gebieten angesehen werden.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben " unter Berücksichtigung
des zugrunde gelegten Abstandes von 300 m zum FFH-Gebiet sicher zu keinen
erheblichen Beeinträchtigungen der für das FFH-Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele
oder des Schutzzwecks führt. Das Vorhaben steht entweder von vornherein nicht im Konflikt mit diesen Zielsetzungen oder es werden geeignete Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorgesehen, um erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen zu können."
In der abschließenden Prüfung der FFH-Verträglichkeit auf der Ebene der nachfolgenden
Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) sind diese zu berücksichtigen,
im Einzelnen festzulegen und zu konkretisieren, um die FFH-Verträglichkeit zu
gewährleisten.
5. Eingriff in Natur und Landschaft / Ökologie
Der im Rahmen der Planungen für den Neuort Manheim entstehende Eingriff in Natur
und Landschaft wird innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
ausgeglichen. Die Planung sieht vor, durch die Anlage verschiedener öffentlicher
Grünanlagen den Ausgleich dauerhaft zu sichern. Ein den Neuort in nord-südlicher
Richtung durchquerender Grünzug gliedert den Ort und soll in einem offenen System die
Oberflächenwässer aufnehmen und in die örtlich vorhandenen Vorfluter einleiten. Der
Ortsrand wird durch eine Eingrünung mit der umliegenden Landschaft und den hier
vorhandenen Grünelementen vernetzt. Begrünte Straßen- und Platzräume sowie im Ort
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verteilt organisierte öffentliche Anlagen wie Sportplatz, Spielplätze und Friedhof
vervollständigen das angestrebte Ziel eines „Grünen Ortes“.
6. vorläufige Flächenbilanz
Wohnbauflächen / Mischflächen:
26,0 Ha
Dorfgebiet:
2,8 Ha
Gewerbliche Bauflächen:
5,0 Ha
Gemeinbedarf:
1,8 Ha
Sportplatz:
2,7 Ha
Friedhof:
1,5 Ha
Grün – und Ausgleichsflächen:
10,8 Ha
Interne Verkehrsflächen:
8,2 Ha
Anbindung an die überörtlichen Straßen: 2,4 Ha
Fläche Sündenwäldchen ca.
5 Ha
Gesamtfläche:
66,2 Ha
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