Stadt Kerpen, Stadtteil Manheim – neu Aufstellung Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu" Erläuterungen zur Planaufstellung 1. Seite: 1 Planinhalt Das städtebauliche Konzept wird aus den vorgenannten landesplanerischen Vorgaben des Braunkohlenplanentwurfs " Umsiedlung Manheim " entwickelt. Dies betrifft u.a. das Nutzungsspektrum und die Flächenvorgaben. Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielsetzung der Planung für den Umsiedlungsstandort Manheim sind der Erhalt und die Förderung des bestehenden gesellschaftlichen Lebens und bewährter sozialer Strukturen. Im Zusammenhang mit der Umsiedlung werden theoretische Siedlungsmodelle abgelehnt. Der Entwurf des Umsiedlungsstandortes erfolgt in Anlehnung an die Ortsstrukturen des bestehenden Ortes unter Beachtung der besonderen Standortgegebenheiten am Umsiedlungsstandort. Das verkehrliche Rückgrat des Umsiedlungsstandortes bilden die Straßenanschlüsse an die K 17 (Humboldtstraße) und K 55 (Dürener Straße) bzw. deren Verlegung am östlichen Ortseingang von Blatzheim (Bergerhausen) sowie eine mögliche Anbindung der K 55 an die nordwestlich gelegene K 39 (B 477n). 2. Erschließungsstruktur und Anbindungen an das regionale Netz Die zentrale „Dorfstraße“ in Manheim – neu verbindet die beiden Ortseingänge und wird den Hauptverkehr aufnehmen. Mehrere Straßenringe verbinden und erschließen die nördlich und östlich gelegenen Siedlungsgebiete mit der dörflichen Hauptstraße. Die Erschließung der südlichen Quartiere erfolgt über Schleifen- und Einhangstraße. Am südöstlichen Ortsrand erfolgt verkehrsgünstig gelegen die Ausweisung von Flächen für Sport und Freizeit. Die Anbindung des neuen Ortes an das überörtlichen Fuß- und Radwegenetz erfolgt durch die Verbindung der örtlichen Fuß- und Radwege an die südlich gelegene ehemalige Bahntrasse Kerpen-Blatzheim. Planungen sehen vor diese Trasse im Zuge der Umsiedlung des Ortes Manheim als überörtlichen Fuß- und Radweg zwischen der Ortslage Kerpen und Blatzheim auszubauen. Im Hinblick auf eine verkehrssichere und angemessene Anbindung des Umsiedlungsstandortes wird eine kreuzungsfreie Überführung der K 17 (Humboldtstraße) für Schüler, Fußgänger und Radfahrer geplant. Hierbei ist vorgesehen, die K 17 (Humboldtstraße) abzusenken um eine ebene Querung per Brücke für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen. 3. Städtebauliches Konzept Der neue Ort gliedert sich entsprechend dem Altstandort in vielfältige Quartiere und Nachbarschaften. Um den Mittelpunkt des Ortes mit Platz, Kirche und Bürgerhaus entstehen sechs Teilbereiche mit unterschiedlichen Charakteren: • Im Nordosten ein Nebengebäuden. • Im Westen ein dörflich geprägtes Quartier mit Einzelhäusern sowie Standorten für landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und nicht störendes Gewerbe. • Im Südwesten südlich der K 17 (Humboldtstraße) ein gewerblich genutztes Quartier für wohnunverträgliches Gewerbe. dörflich geprägtes Quartier mit Einzelhäusern V:\16_1\(4) Umsiedlung Manheim\Bebauungsplan MA 337 Manheim neu\Bebauungsplanverfahren\1. Aufstellung\Erläuterungen zur Planaufstellung MA 337SDNetFassung.doc und Stadt Kerpen, Stadtteil Manheim – neu Aufstellung Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu" Erläuterungen zur Planaufstellung Seite: 2 • • Im Süden ein dörflich geprägtes Quartier mit Einzelhäusern. • Im Südwesten ein „Siedlungsquartier" mit unterschiedlichen Straßenräumen und hierauf beruhenden Nachbarschaften. • Im Nordwesten eine „Siedlung“ mit Einzelhäusern und Nachbarschaften, die sich um Quartiersplätze organisieren. Die Bausteine des Städtebaus werden eingesetzt, um Vielfalt und eigenständigen Charakter der Quartiere einerseits zu erzeugen, die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes der Neusiedlung sowie die Erscheinung und Wahrnehmung als Ort nach außen aber zu wahren. Ortseingänge, Straßen- und Platzräume sowie Ausstattung, Begrünung und Bepflanzung spielen hier eine entscheidende Rolle. So sollen Grünanlagen und Straßenräume mit multifunktionalen Ausstattungselementen und einer dörflich anmutenden Bepflanzung entwickelt werden, die als Alleinstellungsmerkmal dienen und an die Grünwirkung des Altstandortes erinnert. Hierzu zählt auch ein Durchgehender Grünzug mitten durch den Umsiedlungsstandort von Süden nach Nordosten. Die Ortseingänge sind entweder mit für die Allgemeinheit wichtigen Nutzungen besetzt und/oder zeichnen sich durch besondere städtebauliche Gestaltung aus. Neben der Schaffung eines kleinmaßstäblichen Ortgefüges transportiert der Entwurf verschiedene weitere Elemente der Altstandorte in den Umsiedlungsbereich. Wegekreuze, Biotop und weitere Elemente finden am Umsiedlungsstandort neue miteinender verbundene Standorte innerhalb der hierfür dimensionierten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und bilden eine Wegefolge die sich für kirchliche Veranstaltungen(z. B. Prozession) eignet. Ebenso wird den kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ein Standort im Ortsmittelpunkt als Fläche für den Gemeinbedarf zugewiesen. Die Grünanlage des bestehenden Ortes mit dem Biotop entsteht als verbindendes Element im zentralen Bereich des Ortes wieder. Angebunden an die südlichen und nördlichen Landschaftsräume wird hierdurch ein direkte Verknüpfung zwischen Ort und Landschaft sichergestellt. Der Friedhof ist als Teil der öffentlichen Grünanlagen am nord-östlichen Ortsrand vorgesehen. 4. Restriktionen Der Standort wird im Norden und Westen durch eine 300 Meter breite Abstandsfläche parallel zum FFH-Gebiet Dickbusch begrenzt. Auf Grundlage einer FFH-Verträglichkeitsstudie und eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sind hier Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Im Südosten wird das Siedlungsgebiet Teil der mit Verkehrslärm geprägten Trasse der Humboldtstraße. Der Südrand sowie Südwestrand des neuen Siedlungskörpers verlaufen mit einem Abstand von ca. 200 Metern zur Dürener Straße (K55) bzw. einer HochspannungsÜberlandleitung. Westlich an den Dickbusch angebunden sind Grünflächen als Ausgleichsflächen für die Verlegung der BAB 4 vorgesehen. Der Standort selbst wird, diagonal von Südwesten nach Nordosten verlaufend, durch eine Gasleitung gequert V:\16_1\(4) Umsiedlung Manheim\Bebauungsplan MA 337 Manheim neu\Bebauungsplanverfahren\1. Aufstellung\Erläuterungen zur Planaufstellung MA 337SDNetFassung.doc Stadt Kerpen, Stadtteil Manheim – neu Aufstellung Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu" Erläuterungen zur Planaufstellung Seite: 3 5. FFH – Verträglichkeit Das Plangebiet zum Bebauungsplan wird derzeit ackerbaulich genutzt. Nördlich und westlich befindet sich in einem Abstand von 300 Metern das Waldgebiet des „Dickbusch“. Dieses Waldgebiet ist in großen Teilen als FFH - Gebiet festgesetzt. Für den Umsiedlungsstandort wurde im Zuge der Erarbeitung Braunkohlenplanentwurfs "Umsiedlung Manheim" eine FFH Verträglichkeitsuntersuchung durch das " Kölner Büro für Faunistik " erarbeitet. des – Für die Ebene des Braunkohlenplanes wurden die möglichen Auswirkungen der Ansiedlung des Umsiedlungsortes in der Nähe des FFH – Gebietes entsprechend dieser Planungsstufe (also in einem gröberen Maßstab) untersucht. Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie dürfen Eingriffe nicht zu einer "erheblichen Beeinträchtigung" der Erhaltungsziele in den Gebieten führen. Aus diesem Grunde wurde darauf geachtet, dass zwischen dem Standort und dem benachbarten FFH-Gebiet ein Mindestabstand von 300 m eingehalten wird. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie kann von einer erheblichen Beeinträchtigung in der Regel nicht ausgegangen werden, wenn mit baulichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der BauO NRW ein Mindestabstand von 300 m zu FFH- oder Vogelschutzgebieten eingehalten wird. Dieses Mindestabstandsmaß kann im Regelfall als gesicherte Erkenntnis der Fachbehörden zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen in der Nähe von FFH-Gebieten angesehen werden. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben " unter Berücksichtigung des zugrunde gelegten Abstandes von 300 m zum FFH-Gebiet sicher zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der für das FFH-Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks führt. Das Vorhaben steht entweder von vornherein nicht im Konflikt mit diesen Zielsetzungen oder es werden geeignete Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorgesehen, um erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen zu können." In der abschließenden Prüfung der FFH-Verträglichkeit auf der Ebene der nachfolgenden Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) sind diese zu berücksichtigen, im Einzelnen festzulegen und zu konkretisieren, um die FFH-Verträglichkeit zu gewährleisten. 5. Eingriff in Natur und Landschaft / Ökologie Der im Rahmen der Planungen für den Neuort Manheim entstehende Eingriff in Natur und Landschaft wird innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ausgeglichen. Die Planung sieht vor, durch die Anlage verschiedener öffentlicher Grünanlagen den Ausgleich dauerhaft zu sichern. Ein den Neuort in nord-südlicher Richtung durchquerender Grünzug gliedert den Ort und soll in einem offenen System die Oberflächenwässer aufnehmen und in die örtlich vorhandenen Vorfluter einleiten. Der Ortsrand wird durch eine Eingrünung mit der umliegenden Landschaft und den hier vorhandenen Grünelementen vernetzt. Begrünte Straßen- und Platzräume sowie im Ort V:\16_1\(4) Umsiedlung Manheim\Bebauungsplan MA 337 Manheim neu\Bebauungsplanverfahren\1. Aufstellung\Erläuterungen zur Planaufstellung MA 337SDNetFassung.doc Stadt Kerpen, Stadtteil Manheim – neu Aufstellung Bebauungsplan MA 337 " Umsiedlungsort Manheim - neu" Erläuterungen zur Planaufstellung Seite: 4 verteilt organisierte öffentliche Anlagen wie Sportplatz, Spielplätze und Friedhof vervollständigen das angestrebte Ziel eines „Grünen Ortes“. 6. vorläufige Flächenbilanz Wohnbauflächen / Mischflächen: 26,0 Ha Dorfgebiet: 2,8 Ha Gewerbliche Bauflächen: 5,0 Ha Gemeinbedarf: 1,8 Ha Sportplatz: 2,7 Ha Friedhof: 1,5 Ha Grün – und Ausgleichsflächen: 10,8 Ha Interne Verkehrsflächen: 8,2 Ha Anbindung an die überörtlichen Straßen: 2,4 Ha Fläche Sündenwäldchen ca. 5 Ha Gesamtfläche: 66,2 Ha V:\16_1\(4) Umsiedlung Manheim\Bebauungsplan MA 337 Manheim neu\Bebauungsplanverfahren\1. Aufstellung\Erläuterungen zur Planaufstellung MA 337SDNetFassung.doc