Bekanntgabe des Zuschlags nach der Anwendung einer Ausnahmeklausel KAPITEL VON SIMAP.CH ANHANG STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE FREIBURG GENF JURA NEUENBURG WALLIS WAADT J6 BEMERKUNGEN 0.1 Ihre Dossierreferenz Die Referenz Ihres Dossiers ist eine interne Information die nützlich sein kann, für das Verwalten Ihrer Publikationen, und die nicht veröffentlicht wird. 0.2 Auftragsart Haken Sie das Feld an, entsprechend der Auftragsart. Für Mischverfahren, d.h. Verfahren die verschiedene Auftragsarten beinhalten, ist der Betrag der bedeutendsten Auftragsart massgebend für die Bestimmung der offiziellen Auftragsart und für die Schwellenwerte. 0.3 Verfahrensart Konditionen gemäss GPA, Art. XIX 5c): in der Auswahlliste auswählen. 0.4 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Haken Sie das Feld an, je nachdem ob das Verfahren, gemäss den Schwellenwerten, dem GATT/WTO-Abkommen unterstellt ist oder nicht. 0.5 Gewünschtes Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt und Simap Wenn Sie auf "Publikation in einem weiteren Amtsblatt" clicken, haben Sie die Möglichkeit Ihre Ausschreibung in einem zweiten kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen (nicht in allen Kantonen gültig). 1 Auftraggeber 1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers Bedarfsstelle/Vergabestelle Beschaffungsstelle/Organisator Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist die Stelle oder Behörde die befugt ist, einen Auftrag zu vergeben. Es handelt sich nicht unbedingt um die Stelle oder Behörde die den Auftrag empfängt. Beschaffungsstelle/Organisator ist die Abteilung oder das auswärtige Büro, welche(s) für die Organisation des Verfahrens verantwortlich ist. Es ist nicht unbedingt die Stelle die den Auftrag vergibt oder den Auftrag empfängt. 1.2 Art des Auftraggebers Wird automatisch vom Meldestellenprofil übernommen. 2 Beschaffungsobjekt 2.1 Projekttitel der Beschaffung Fügen Sie nur den Projekttitel ein, und nicht die Beschreibung des Auftrags. 2.2 Dienstleistungskategorie 2.3 Gemeinschaftsvokabular 3 Zuschlagsentscheid 3.1 Vergabekriterien 3.2 Berücksichtigter Anbieter Der Preis des berücksichtigten Angebots muss angegeben werden, falls die Ausschreibung dem WTO-Abkommen unterstellt ist (Art. 32, al. 1, let.f), des Reglements über das öffentliche Beschaffungswesen 122.91.11). Gemäss Art. 52 RMP, let.e), muss die Zuschlagsbekanntmachung den Zuschlagsbetrag oder den Betrag des höchsten und des tiefsten Angebots die im Verfahren berücksichtigt wurden, angeben. Gemäss Art. 58, al. 3, let. F, OAMP (RSJU 174.11), muss die KAB Bekanntmachung für internationale Aufträge auch den Preis des berücksichtigten Angebots angeben. Der Preis des berücksichtigten Angebots muss angegeben werden falls die Ausschreibung dem WTO-Abkommen unterstellt ist (Art. 32, al. 4, LCMP). Gemäss Art. 34, al. 3 Omp, muss der Preis des berücksichtigten Angebots angegeben werden. Gemäss Art. 39 RLMP-VD, muss der Preis des berücksichtigten Angebots angegeben werden. 3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. Der Auftrag wurde dem Angebot zugesprochen, dass am meisten Punkte bei der Multikriterienanalyse erhalten hat. CROMP - Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge 1/2 In einigen Kantonen sind Angaben über den Preis obligatorisch. Es ist empfohlen, diesen anzugeben. Version vom 30. mai 2012 Bekanntgabe des Zuschlags nach der Anwendung einer Ausnahmeklausel KAPITEL VON SIMAP.CH ANHANG STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE STANDARDTEXTE FREIBURG GENF JURA NEUENBURG WALLIS WAADT J6 BEMERKUNGEN 4 Andere Informationen 4.1 Ausschreibung Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 4.2 Datum des Zuschlags 4.3 Anzahl eingegangene Angebote 4.4 Sonstige Angaben 4.5 Rechtsmittelbelehrung Der Auftraggeber kann hier Informationen erfassen, die ihm erforderlich erscheinen, und die in keinem anderen Punkt aufgenommen werden konnten. Dieser Entscheid kann innerhalb von 10 Tagen ab vorliegender Meldung beim Kantonsgericht, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Route André Piller 21, Postfach,1762 Givisiez angefochten werden. oder beim : • Oberamt des Saanebezirks OSA, Reichengasse 51, Postfach 96, 1702 Freiburg. • Oberamt des Sensebezirks OSEN, Kirchweg 1, Postfach 12. 1712 Tafers. • Oberamt des Greyerzbezirks OGR, Château, Postfach 192, 1630 Bulle. • Oberamt des Seebezirks OSEE, Schlossgasse 1, Postfach, 3280 Murten. • Oberamt des Glanebezirks OGL, Au Château, Postfach 96, 1680 Romont. • Oberamt des Broyebezirks OBR, Ch. du Donjon 1, Postfach 821, 1470 Estavayer-le-Lac. • Oberamt des Vivisbachbezirks OVI, Ch. du Château 11, Postfach 128, 1618 Châtel-St-Denis. CROMP - Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen ab Publikation bei der Chambre administrative de la Cour de Justice genevoise, rue du Mont-Blanc 18, case postale 1956, 1211 Genève 1, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss in zwei Exemplaren abgegeben werden, sich auf die vorliegende Ausschreibung beziehen und unterzeichnet sein. Gemäss Art. 62 der Verordnung kann die Ausschreibung innert 10 Tagen, ab Folgetag der Veröffentlichung, angefochten werden. Die Beschwerde ist an die Verwaltungskammer des Kantonsgerichts zu richten. 2/2 Folgende Ausschreibung kann innert 10 Tagen ab Veröffentlichung bei der 'Cour de droit public du Tribunal cantonal, rue du Pommier 1, 2001 Neuchâtel', angefochten werden. Die Ausschreibung ist innerhalb von 10 Tagen ab Veröffentlichung mit Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht anfechtbar. Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen ab Veröffentlichung bei der 'Cour de droit administratif et public du Tribunal cantonal, Av. EugèneRambert 15, 1014 Lausanne', Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss unterzeichnet sein und muss die Schlussfolgerungen und Begründung der Beschwerde enthalten. Eine Kopie des angefochtenes Bescheids liegt der Beschwerde bei. Version vom 30. mai 2012