Anhang J6

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Bekanntgabe des Zuschlags nach der Anwendung einer Ausnahmeklausel
KAPITEL VON SIMAP.CH
ANHANG
STANDARDTEXTE
STANDARDTEXTE
STANDARDTEXTE
STANDARDTEXTE
STANDARDTEXTE
STANDARDTEXTE
FREIBURG
GENF
JURA
NEUENBURG
WALLIS
WAADT
J6
BEMERKUNGEN
0.1 Ihre Dossierreferenz
Die Referenz Ihres Dossiers ist eine interne
Information die nützlich sein kann, für das
Verwalten Ihrer Publikationen, und die nicht
veröffentlicht wird.
0.2 Auftragsart
Haken Sie das Feld an, entsprechend der
Auftragsart. Für Mischverfahren, d.h. Verfahren
die verschiedene Auftragsarten beinhalten, ist
der Betrag der bedeutendsten Auftragsart
massgebend für die Bestimmung der offiziellen
Auftragsart und für die Schwellenwerte.
0.3 Verfahrensart
Konditionen gemäss GPA, Art. XIX 5c): in der
Auswahlliste auswählen.
0.4 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Haken Sie das Feld an, je nachdem ob das
Verfahren, gemäss den Schwellenwerten, dem
GATT/WTO-Abkommen unterstellt ist oder
nicht.
0.5 Gewünschtes Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
und Simap
Wenn Sie auf "Publikation in einem weiteren
Amtsblatt" clicken, haben Sie die Möglichkeit
Ihre Ausschreibung in einem zweiten
kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen (nicht
in allen Kantonen gültig).
1 Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle
Beschaffungsstelle/Organisator
Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist die Stelle
oder Behörde die befugt ist, einen Auftrag zu
vergeben. Es handelt sich nicht unbedingt um
die Stelle oder Behörde die den Auftrag
empfängt.
Beschaffungsstelle/Organisator ist die
Abteilung oder das auswärtige Büro, welche(s)
für die Organisation des Verfahrens
verantwortlich ist. Es ist nicht unbedingt die
Stelle die den Auftrag vergibt oder den Auftrag
empfängt.
1.2 Art des Auftraggebers
Wird automatisch vom Meldestellenprofil
übernommen.
2 Beschaffungsobjekt
2.1 Projekttitel der Beschaffung
Fügen Sie nur den Projekttitel ein, und nicht
die Beschreibung des Auftrags.
2.2 Dienstleistungskategorie
2.3 Gemeinschaftsvokabular
3 Zuschlagsentscheid
3.1 Vergabekriterien
3.2 Berücksichtigter Anbieter
Der Preis des berücksichtigten
Angebots muss angegeben
werden, falls die Ausschreibung
dem WTO-Abkommen unterstellt
ist (Art. 32, al. 1, let.f), des
Reglements über das öffentliche
Beschaffungswesen 122.91.11).
Gemäss Art. 52 RMP, let.e), muss
die Zuschlagsbekanntmachung
den Zuschlagsbetrag oder den
Betrag des höchsten und des
tiefsten Angebots die im Verfahren
berücksichtigt wurden, angeben.
Gemäss Art. 58, al. 3, let. F,
OAMP (RSJU 174.11), muss die
KAB Bekanntmachung für
internationale Aufträge auch den
Preis des berücksichtigten
Angebots angeben.
Der Preis des berücksichtigten
Angebots muss angegeben
werden falls die Ausschreibung
dem WTO-Abkommen unterstellt
ist (Art. 32, al. 4, LCMP).
Gemäss Art. 34, al. 3 Omp, muss
der Preis des berücksichtigten
Angebots angegeben werden.
Gemäss Art. 39 RLMP-VD, muss
der Preis des berücksichtigten
Angebots angegeben werden.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
Der Auftrag wurde dem Angebot
zugesprochen, dass am meisten
Punkte bei der
Multikriterienanalyse erhalten hat.
CROMP - Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge
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In einigen Kantonen sind Angaben über den
Preis obligatorisch. Es ist empfohlen, diesen
anzugeben.
Version vom 30. mai 2012
Bekanntgabe des Zuschlags nach der Anwendung einer Ausnahmeklausel
KAPITEL VON SIMAP.CH
ANHANG
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FREIBURG
GENF
JURA
NEUENBURG
WALLIS
WAADT
J6
BEMERKUNGEN
4 Andere Informationen
4.1 Ausschreibung
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
4.2 Datum des Zuschlags
4.3 Anzahl eingegangene Angebote
4.4 Sonstige Angaben
4.5 Rechtsmittelbelehrung
Der Auftraggeber kann hier Informationen
erfassen, die ihm erforderlich erscheinen, und
die in keinem anderen Punkt aufgenommen
werden konnten.
Dieser Entscheid kann innerhalb
von 10 Tagen ab vorliegender
Meldung beim Kantonsgericht,
Verwaltungsrechtliche Abteilung,
Route André Piller 21,
Postfach,1762 Givisiez
angefochten werden.
oder beim :
• Oberamt des Saanebezirks OSA,
Reichengasse 51, Postfach 96,
1702 Freiburg.
• Oberamt des Sensebezirks
OSEN, Kirchweg 1, Postfach 12.
1712 Tafers.
• Oberamt des Greyerzbezirks
OGR, Château, Postfach 192,
1630 Bulle.
• Oberamt des Seebezirks OSEE,
Schlossgasse 1, Postfach, 3280
Murten.
• Oberamt des Glanebezirks OGL,
Au Château, Postfach 96, 1680
Romont.
• Oberamt des Broyebezirks OBR,
Ch. du Donjon 1, Postfach 821,
1470 Estavayer-le-Lac.
• Oberamt des Vivisbachbezirks
OVI, Ch. du Château 11, Postfach
128, 1618 Châtel-St-Denis.
CROMP - Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Gegen diese Ausschreibung kann
innert 10 Tagen ab Publikation bei
der Chambre administrative de la
Cour de Justice genevoise, rue du
Mont-Blanc 18, case postale 1956,
1211 Genève 1, Beschwerde
eingereicht werden. Die
Beschwerde muss in zwei
Exemplaren abgegeben werden,
sich auf die vorliegende
Ausschreibung beziehen und
unterzeichnet sein.
Gemäss Art. 62 der Verordnung
kann die Ausschreibung innert 10
Tagen, ab Folgetag der
Veröffentlichung, angefochten
werden. Die Beschwerde ist an die
Verwaltungskammer des
Kantonsgerichts zu richten.
2/2
Folgende Ausschreibung kann
innert 10 Tagen ab
Veröffentlichung bei der 'Cour de
droit public du Tribunal cantonal,
rue du Pommier 1, 2001
Neuchâtel', angefochten werden.
Die Ausschreibung ist innerhalb
von 10 Tagen ab Veröffentlichung
mit Beschwerde an das kantonale
Verwaltungsgericht anfechtbar.
Gegen diese Ausschreibung kann
innert 10 Tagen ab
Veröffentlichung bei der 'Cour de
droit administratif et public du
Tribunal cantonal, Av. EugèneRambert 15, 1014 Lausanne',
Beschwerde eingereicht werden.
Die Beschwerde muss
unterzeichnet sein und muss die
Schlussfolgerungen und
Begründung der Beschwerde
enthalten. Eine Kopie des
angefochtenes Bescheids liegt der
Beschwerde bei.
Version vom 30. mai 2012
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