Berufsbeschreibung

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ZoologIn
Berufsbeschreibung
ZoologInnen erforschen und studieren Tiere, angefangen von Bakterien, Mikroorganismen und Einzellern bis zu hin den
großen Säugetieren. Sie befassen sich mit dem Körperbau, den Lebensformen und Verhaltensweisen von Tieren, erkunden
ihre Entwicklungsgeschichte und teilen die Tiere in eine umfassende Systematik ein. Sie erforschen die Tiere in der freien
Natur ebenso wie im Labor, halten ihre Erkenntnisse schriftlich fest und veröffentlichen sie in Fachzeitschriften.
ZoologInnen sind in zoologischen Gärten, Tierparks, in naturhistorischen Museen oder an Universitäten beschäftigt. Sie
arbeiten mit BerufskollegInnen und ForscherInnen verschiedener Disziplinen und mit AssistentInnen und Hilfskräften
zusammen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Die Zoologie ist ein Teilgebiet der Biologie und heißt soviel wie "die Lehre von den Tieren". ZoologInnen betreiben
Feldforschung (Forschung in der Natur) oder halten Tiere zu Forschungszwecken im Labor. Sie dokumentieren ihre
Untersuchungen, halten Vorträge und publizieren neue Erkenntnisse in Fachjournalen. In naturhistorischen Museen sind sie
für die Sammlung, Präparation und fachgerechte Ausstellung von seltenen oder ausgestorbenen Tierarten zuständig. Sie
untersuchen die äußere Gestalt von Tieren (Morphologie) und teilen die Tiere in ein System von Klassen und
Ordnungsbegriffen (Ober- und Unterbegriffe) ein. So werden z. B. die Oberklassen Säugetiere, Reptilien, Fische, Insekten in
weitere Klassen und Subkategorien eingeteilt, (z. B. Insekt - Schmetterling - Zitronenfalter - Zitronenfalter/Westsahara),
sodass jedes Tier in dieses Ordnungssystem (Topologie) eingeordnet werden kann.
ZoologInnen befassen sich weiters mit der Funktionsweise von tierischen Körpern und betreiben Verhaltensforschung, d. h.
in Feldbeobachtungen oder Experimenten erforschen sie die Verhaltensweisen der Tiere und erkunden die
Wechselbeziehungen zwischen artverwandten Tieren oder zwischen tierischen Organismen und ihrer Umwelt. Im Fachzweig
"Evolutionslehre" gehen ZoologInnen Fragen der Abstammung und der Artentwicklung nach.
ZoologInnen sind in leitenden Funktionen (z. B. DirektorInnen) in zoologischen Gärten, Tierparks oder Aquarien tätig. Sie
sind für die artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere verantwortlich, sie überwachen den Gesundheitszustand der Tiere
und wirken bei der Konzeption und Planung von tiergärtnerischen Anlagen mit. Als Vorgesetzte teilen sie MitarbeiterInnen
und Aufgaben ein, erteilen Anweisungen und sind mit Aufgaben der Verwaltung und Betriebsführung befasst.
Arbeitsmittel
ZoologInnen arbeiten mit wissenschaftlichen Instrumenten und Laborgeräten, mit Handbüchern, Lexika, Fachliteratur,
Listen, Protokollen, Journalen, Forschungstagebüchern, Computern und Büroausstattung (Fax, Drucker, Scanner, Telefone).
Bei Feldforschungen setzen sie Zelte und Campingausrüstung ein, Geländewägen, Kameras, Fotoapparate, Ferngläser, GPS
(satellitengesteuerte Navigationssysteme), Karten usw.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
ZoologInnen arbeiten in den Räumlichkeiten und Labors von zoologischen Gärten, Tierparks, naturhistorischen Museen oder
von zoologischen Universitätsinstituten sowie bei Feldforschungen im Freien, in Tierparks, Naturreservaten, mitunter auch
in sehr abgelegenen Gebieten. Sie arbeiten im Team mit AssistentInnen und Hilfskräften und stehen in Kontakt mit anderen
WissenschafterInnen, z. B. aus den Bereichen der Biologie, Mikrobiologie, Gentechnik oder Medizin (siehe z. B.:
Biologe/Biologin, Mikrobiologe/Mikrobiologin, ChemikerIn, Biotechnologe/Biotechnologin).
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Forschungsprojekte planen und durchführen
Feldbeobachtungen oder Laboruntersuchungen planen und durchführen; Messungen, Untersuchungen, Analysen erstellen,
Ergebnisse protokollieren
Untersuchungen an Tieren, Mikroorganismen oder Zellkulturen durchführen, Gewebeproben entnehmen
Forschungsberichte auswerten und veröffentlichen, Fachberichte erstellen, wissenschaftliche Fragen und Probleme
erörtern
an Fachkongressen und Tagungen teilnehmen, Vorträge halten
Dokumente, Forschungsarchive, Sammlungen führen
Lehrveranstaltungen vorbereiten und abhalten, Studierende betreuen
AssistentInnen und MitarbeiterInnen einteilen, koordinieren und anweisen
Ordner, Mappen, Listen, Protokolle, Forschungstagebücher führen, Fachliteratur lesen
Unternehmen und Institutionen
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Universitäten (Lehre und Forschung), Bundesanstalten
naturkundliche Museen, naturhistorische Museen
zoologische Gärten, Tierparks, Aquarien, Naturreservate
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Fremdsprachenkenntnisse
gute Beobachtungsgabe
interdisziplinäres Denken
komplexes Denken
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
mit Tieren umgehen können
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Begeisterungsfähigkeit
Flexibilität
Geduld
Naturliebe
Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Anthropologe/Anthropologin
Biologe/Biologin
Ethnologe/Ethnologin (VölkerkundlerIn)
GenetikerIn
Mikrobiologe/Mikrobiologin
Tierarzt/Tierärztin
TierpflegerIn (Lehrberuf)
VerhaltensforscherIn
Selbstständigkeit
Berufliche Selbstständigkeit ist beispielsweise im journalistischen Bereich (z. B. Wissenschaftsjournalismus), in der
Erwachsenenbildung sowie als WissenschaftlerIn im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen
die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn,
SchriftstellerIn, JournalistIn, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
Im gewerblichen Bereich ist die Möglichkeit einer selbstständige Berufsausübung beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
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Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
Rechtskraftgewerbes möglich:
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Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003 (Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008).
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe
sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die
Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
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Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Biotech Europe - Webserver für Life SciencesInternet: http://www.biotech-europe.de
Naturhistorisches Museum WienInternet: http://www.nhm-wien.ac.at/
Tiergarten SalzburgInternet: http://www.salzburg-zoo.at
Tiergarten SchönbrunnInternet: http://www.zoovienna.at/
Young Science - Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und SchuleInternet: http://www.youngscience.at
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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