VortragstextHistorikertag

Werbung
Armin Nolzen (Warburg)
Organisierte „Volksgemeinschaft“.
„Volksdeutsche“ Sammlungsbewegungen
als Vorfeldorganisationen der NSDAP, 1933/34-1941/42
Vortrag in der Sektion „Lebensraum und Volksgemeinschaft“
beim 50. Deutschen Historikertag in Göttingen
Mittwoch, den 24. September 2014
15.15 Uhr – 18.00 Uhr
1. NSDAP und „Auslandsdeutsche“ nach dem 30. Januar 1933
Das Wort „Volksgemeinschaft“, das um 1800 im deutschen Sprachgebrauch aufgetaucht und bis
zum Ersten Weltkrieg nur sporadisch benutzt worden war, avancierte nach dem 30. Januar 1933
schnell zu einer zentralen Selbstbeschreibungsformel des NS-Regimes.1 Es diente seither, wie die
neuere Forschung nachgewiesen hat, als Blaupause für die nationalsozialistische Neuordnung der
Gesellschaft und als Motor jener Inklusions- und Exklusionsprozesse, die im Zweiten Weltkrieg
dann zum Genozid an den europäischen Juden führten. Wenn führende Protagonisten, aber auch
die Helfershelfer und Mitläufer des NS-Regimes, von „Volksgemeinschaft“ redeten, so bezogen
sie immer auch eine Gruppe ein, die in der historiografischen Debatte bislang nicht ausreichend
gewürdigt worden ist. Gemeint sind die so genannten Auslandsdeutschen, also jene mehr als 25
Millionen Menschen deutscher Herkunft, die am 30. Januar 1933 außerhalb der Reichsgrenzen
lebten.2 Es war der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß, der, selbst ein „Auslandsdeutscher“,
sich um diese Gruppe besonders bemühte. In einem Grußwort anlässlich einer Fachtagung der
deutschen Außenhandelskammern am 28. Juni 1934 in Berlin äußerte er (ich zitiere): „Das neue
Deutschland braucht und erwartet die Mitarbeit, die seelische und materielle Opferbereitschaft
aller seiner Volksgenossen im Ausland. Ihre positive Mitarbeit soll eingegliedert werden in die
große deutsche Volksgemeinschaft“ (Zitatende).3 Heß war nicht irgendwer, sondern leitete seit
dem 21. April 1933 die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Und er brachte
zum Ausdruck, dass für die NSDAP selbstverständlich alle „Auslandsdeutschen“, sofern sie dem
NS-Regime positiv gegenüberstanden, zur präsumtiven „Volksgemeinschaft“ dazugehörten.
Die hohe Bedeutung, die die „Auslandsdeutschen“ spätestens seit 1933 für die NSDAP besaßen,
lässt sich auch institutionell nachweisen. Bekanntlich differenzierte sich die NSDAP gleich nach
den letzten Reichstagswahlen vom 5. März 1933 zu einem riesenhaften Apparat aus, der für sich
in Anspruch nahm, alle „Volksgenossen“ zu erfassen und die „Volksgemeinschaft“ nachgerade
zu repräsentieren. Ihr Netzwerk von Organisationen bestand aus insgesamt vier Teilen: der Partei,
den Gliederungen und den angeschlossenen sowie betreuten Verbänden.4 Der NSDAP gehörten
zu Beginn des Zweiten Weltkriegs zwei Drittel aller Bewohner des „Großdeutschen Reiches“ an.5
Mitglieder durften zunächst nur „Reichsbürger“ laut des Gesetzes vom 15. September 1935 sein,
nicht jedoch Inhaber von anderen Staatsangehörigkeiten. Dennoch bemühten sich die Partei, ihre
Gliederungen sowie ihre angeschlossenen und betreuten Verbände um die „Auslandsdeutschen“,
und zwar auf eine fünffache Art und Weise. Erstens besaß die NSDAP seit der Mitte der 1920er
Jahre eigene Dependancen in Österreich, im Saargebiet und in der Freien Stadt Danzig, mit denen
2
sie um eine parlamentarische Mehrheitsbildung kämpfte, um die „Wiedereingliederung“ dieser
Gebiete in das Deutsche Reich vorzubereiten.6 Zweitens ging die NSDAP seit 1933/34 dazu über,
ihren Einfluss auf die vielen Vereine, Organisationen und Verbände auszudehnen, die sich seit
dem Kaiserreich mit der „Pflege des Auslandsdeutschtums“ befasst hatten.7 Drittens verfügte sie
mit der Auslandsorganisation (AO) über einen Apparat, der mehr als 600 Ortsgruppen in fast 100
Ländern umfasste und die dortigen „Reichsdeutschen“ für den Nationalsozialismus zu gewinnen
versuchte.8 Viertens standen die NSDAP-Gauleitungen an den Grenzen des Deutschen Reiches in
Kontakt zu den „Auslandsdeutschen“ in den jeweiligen Nachbarländern und beeinflussten deren
Alltagsleben.9 Und fünftens unterhielten fast alle Gliederungen, angeschlossenen und betreuten
Verbände der NSDAP so genannte Auslandsämter, in deren Rahmen sie Austauschprogramme
mit befreundeten Staaten inaugurierten sowie Treffen mit „Auslandsdeutschen“ organisierten.10
Neben den staatlichen Institutionen, an deren Spitze das Auswärtige Amt und das Diplomatische
Corps standen, sowie den halbstaatlichen Vereinen, Organisationen und Verbänden etablierte
sich die NSDAP bis spätestens 1935/36 als dritter maßgeblicher Träger der NS-Außenpolitik.
Seit den einschlägigen Studien von Hans-Adolf Jacobsen Ende der 1960er Jahre hat es sich in der
NS-Forschung eingebürgert, diese Aktivitäten der NSDAP als Versuch einer „Gleichschaltung“
der „Auslandsdeutschen“ von oben beziehungsweise außen zu bezeichnen.11 Diese Interpretation
ist jedoch unzureichend. Sie verkennt zum einen die Bedeutung der staatlichen Institutionen, die
in finanzieller Hinsicht für die Politik gegenüber den „Auslandsdeutschen“ entscheidend waren.12
Zum anderen verkennt sie die Eigendynamik, die von den „auslandsdeutschen“ Aktivitäten selbst
ausging und die sich nach dem 30. Januar 1933 sogleich Bahn brach. Viele „Auslandsdeutsche“,
etwa im tschechoslowakischen Grenzstreifen, in Nordschleswig oder im polnischen Korridor,
schienen sich in Irredentismus überbieten zu wollen. Ein Beispiel für diese Selbstmobilisierung
bildete das Saargebiet, das seit 1920 unter dem Mandat des Völkerbundes stand und wo für den
Januar 1935 eine „Volksabstimmung“ über die zukünftige Zugehörigkeit anberaumt war.13 Seit
dem Frühjahr 1933 gingen von dort Bestrebungen aus, eine überparteiliche Sammlungsbewegung
ins Leben zu rufen, die für die „Wiedereingliederung“ ins Deutsche Reich eintrat. Zu Beginn des
Jahres 1934 lösten sich alle bürgerlichen Parteien selbst auf. An deren Stelle konstituierte sich die
Deutsche Front, eine Sammlungsbewegung, deren Strukturen und Praktiken exakt denjenigen der
NSDAP im Reich entsprachen und die vom Gau Pfalz aus gesteuert wurde.14 Innerhalb weniger
Monate steigerte sie ihre Mitgliederzahl auf eine halbe Million Personen, und damit auf achtzig
Prozent der Abstimmungsberechtigten. Unter der Parole der „Saarvolksgemeinschaft“ trommelte
sie für den „Anschluss“ ans Deutsche Reich.15 Am 13. Januar 1935 stimmten mehr als 90 Prozent
3
der stimmberechtigten Saarländer für diese Eingliederung. Wenig später wurde Josef Bürckel, der
pfälzische Gauleiter, zum Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes ernannt. Er
sorgte dafür, das „Reichsrecht“ im Saargebiet zu implementieren und dieses ans Deutsche Reich
anzupassen.16 Die Deutsche Front ließ er auflösen und in den Apparat des NSDAP-Gaues Pfalz
überführen.17 Im Abstimmungskampf „bewährte“ Mitglieder wurden in die Partei aufgenommen,
die übrigen sammelten sich in den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden. Am Ende des
Zweiten Weltkrieges war die Organisationsdichte der saarländischen Bevölkerung in der Partei
außerordentlich hoch. Aus jedem dritten saarländischen Haushalt kam ein „Parteigenosse“.18
2. „Volksdeutsche“ Vorfeldorganisationen der NSDAP in den besetzten Gebieten
Mitte der 1930er Jahre kam es im Sprachgebrauch der traditionellen Träger der NS-Außenpolitik
und der Institutionen der NSDAP zu einer signifikanten semantischen Verschiebung. Der Begriff
„Auslandsdeutsche“ verschwand, und mehr und mehr war jetzt von „Volksdeutschen“ die Rede,
ohne dass diese Bezeichnung unumstritten geblieben wäre.19 Das Wort „Volksdeutsche“, das mit
einer systematischen Verwendung des Wortes „Volkstumspolitik“ einherging, war das Korrelat
jenes Strebens nach einer „Volksgemeinschaft“, das sich mit dem Übergang des NS-Regimes zur
militärischen Expansionspolitik 1938/39 radikalisierte. In diesem Zusammenhang expandierte die
NSDAP sukzessive in fast alle besetzten Gebiete, mit Ausnahme von Vichy-Frankreich, Belgien,
Dänemark, Serbien, Griechenland, Italien, Ungarn und der Slowakei, wo Landesgruppen der AO
bestehen blieben.20 Die Inkorporierung der in den besetzten Gebieten lebenden „Volksdeutschen“
in die NSDAP vollzog sich auf dreierlei Art und Weise. Das erste Modell, das dem Vorgehen bei
der Eingliederung des Saargebietes entsprach, entwickelte sich in denjenigen besetzten Gebieten,
in denen den „Volksdeutschen“ unmittelbar nach Beendigung der Militärverwaltung die deutsche
Staatsangehörigkeit verliehen wurde.21 Dazu gehörten die sieben österreichischen „Reichsgaue“,
der „Reichsgau“ Sudetenland, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, das Memelland und
Eupen, Malmedy und Moresnet. Dort wurden die bestehenden „volksdeutschen“ Organisationen
aufgelöst und ihre ehemaligen Mitglieder, wenn sie als „würdig“ befunden wurden, entweder in
die Partei oder in deren Gliederungen, angeschlossene und betreute Verbände aufgenommen.22
Ein zweites Modell entwickelte sich in den neugebildeten „Reichsgauen“ Danzig-Westpreußen
und Wartheland und im annektierten Ostoberschlesien. Dort konnten die „Volksdeutschen“ noch
nicht in die NSDAP aufgenommen werden, weil ihre Staatsangehörigkeit über das langwierige
Volklistenverfahren geklärt wurde (Gerhard Wolf wird darüber gleich berichten).23 Das dritte
4
Modell kristallisierte sich im Generalgouvernement, in Luxemburg, in Lothringen, im Elsass, in
der Untersteiermark und in Kärnten-Krain heraus. Es bestand in der Gründung „volksdeutscher“
Vorfeldorganisationen der NSDAP. Ich werde Ihnen im Folgenden drei Beispiele für dieses dritte
Modell vorstellen.
Das Generalgouvernement, in dem auf 142.000 Quadratkilometer 17 Millionen Menschen lebten,
darunter etwa 120.000 „Volksdeutsche“, war das erste der besetzten Gebiete, in dem es zu einer
solchen Neugründung kam.24 Die Initiative dazu ging nicht von der Besatzungsmacht, sondern
von „Volksdeutschen“ in Krakau aus, die in den ersten Wochen nach dem Einmarsch eine Art
Sammlungsbewegung ins Leben riefen. Nachdem durch eine „Verordnung über die Einführung
einer Kennkarte für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement“ vom 26. Januar 1940
binnen weniger Monate 80.000 „Volksdeutsche“ erfasst worden waren25, rief Generalgouverneur
Hans Frank zum 20. April 1940 die Volksdeutsche Gemeinschaft ins Leben. Dieser Organisation,
die dem Amt für Bevölkerungswesen und Fürsorge in der Regierung des Generalgouvernements
unterstand, obliege (ich zitiere) „der Zusammenschluß, die politische und soziale Betreuung der
deutschen Volkszugehörigen im Generalgouvernement auf der Grundlage der nationalsozialistischen Weltanschauung“ (Ende des Zitats).26 Die noch bestehenden „volksdeutschen“ Verbände
wurden aufgelöst, und ihr Vermögen ging auf die Volksdeutsche Gemeinschaft über. Parallel zur
Volksdeutschen Gemeinschaft wurde der Arbeitsbereich der NSDAP im Generalgouvernement
aus der Taufe gehoben, der alle dort tätigen „Parteigenossen“ zusammenfassen sollte und die
„reichsdeutschen“ Verwaltungsmitarbeiter zu „betreuen“ hatte.27 Im Oktober 1940 wurde die
Volksdeutsche Gemeinschaft dem Arbeitsbereich der NSDAP als betreuter Verband unterstellt.
Im April 1941 stimmte Frank einem Vorschlag zu, führende Protagonisten der Volksdeutschen
Gemeinschaft trotz ihrer noch ungeklärten Staatsangehörigkeit in die NSDAP aufzunehmen. Sie
war damit faktisch zu einer Vorfeldorganisation der NSDAP geworden. Die Anerkennung als
„Volksdeutscher“ beziehungsweise die Mitgliedschaft in der Volksdeutschen Gemeinschaft
gingen zudem, wie Stephan Lehnstaedt gezeigt hat, mit der Gewährung vielfältiger sozialer
Vergünstigungen einher.28 Mit dem Status eines „Volksdeutschen“ waren also Prozesse von
Inklusion und Exklusion verknüpft.
Mein zweites Beispiel für „volksdeutsche“ Vorfeldorganisationen der NSDAP ist Lothringen, das
nach dem „Frankreichfeldzug“ vom Juni 1940 durch einen „Führererlass“ faktisch annektiert und
unter die Leitung eines Chefs der Zivilverwaltung (CdZ) gestellt wurde.29 Dieses Amt übernahm
erneut Bürckel, mittlerweile Gauleiter der Saarpfalz. Damit kam der NSDAP bei der Annexion
5
Lothringens, wo auf 6.230 Quadratkilometern 700.000 Menschen lebten, eine exponierte Rolle
zu.30 Wie im Generalgouvernement, waren in Lothringen sowohl Staatsangehörigkeits- als auch
Parteiaufnahmeverfahren in der Schwebe geblieben. Bürckel vertrat die Auffassung, dass (Zitat)
„eine Aufnahme der lothringischen Volksgenossen in die NSDAP bis auf weiteres nicht in Frage
komme, da sich diese Volksgenossen zuvor als Deutsche und Nationalsozialisten zu bewähren
hätten und erst nach dieser Bewährung um Aufnahme in die Partei nachsuchen dürften“ (Ende
des Zitats).31 Um das zu ermöglichen, schuf Bürckel die Deutsche Volksgemeinschaft (DVG) als
Sammlungsbewegung für alle Lothringer, die sich in den Dienst des Deutschen Reiches stellen
wollten. Die DVG, die exakt der Deutschen Front des Saargebietes nachempfunden war, zählte
im September 1940 bereits 217.300 Mitglieder. Diese konnten zwar noch nicht „Parteigenossen“
werden; in die Gliederungen und angeschlossenen Verbände, deren Apparate sich in Lothringen
bereits etabliert hatten, durften sie jedoch eintreten. Die Aufnahme der Lothringer in die Partei
erfolgte, nachdem ihnen per Verordnung am 23. August 1942 die deutsche Staatsangehörigkeit
verliehen worden war. Sie wurde von der Gauleitung Saarpfalz vorgenommen. In seiner Funktion
als Gauleiter „berief“ Bürckel die als geeignet erscheinenden Personen aus der DVG in die Partei.
Die lothringischen Parteimitglieder wurden demzufolge kooptiert. Grundlage des Verfahrens war
die „Bewährung“, die auf der Basis ihres individuellen Verhaltens in der DVG festgestellt wurde.
Ein ähnliches Vorgehen entwickelte sich auch in Luxemburg und im Elsass, die beide ebenfalls
einem CdZ unterstanden, der zugleich den Nachbargau der NSDAP leitete.32
Mein drittes Beispiel für „volksdeutsche“ Vorfeldorganisationen der NSDAP bildet die nach dem
Jugoslawienfeldzug am 14. April 1941 annektierte Untersteiermark. Dort lebten mehr als 500.000
Einwohner, von denen 420.000 Slowenisch sprachen und 80.000 als „Volksdeutsche“ galten. Der
Hauptverantwortliche für die Eingliederung der Untersteiermark in den „Reichsgau“ Steiermark
war Gauleiter Sigfried Uiberreither.33 „Machen Sie mir dieses Land wieder deutsch!“, so lautete
jener Auftrag, den er von Hitler erhielt. Dazu gründete Uiberreither den Steirischen Heimatbund,
in dem alle Untersteirer zusammengefasst werden sollten, sofern sie sich zu „Führer und Reich“
bekannten.34 Zwischen dem 17. und 25. Mai 1941 lancierten Uiberreither und seine Mitarbeiter
eine großangelegte Propagandaaktion, bei der sie für den Eintritt in den Steirischen Heimatbund
warben. Ende des Monats gab es in dieser Organisation bereits 140 Ortsgruppen mit insgesamt
323.807 eingeschriebenen Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zum Steirischen Heimatbund war eine
vorläufige und wurde, bei „Bewährung“, erst nach drei Jahren endgültig. Dessen ausdrückliches
Ziel war, die slowenischen Bevölkerungsteile, sofern sie sich als „aufbauwillig“ erwiesen, durch
Sprachkurse und kulturelle Aktivitäten für das NS-Regime zu gewinnen, „einzudeutschen“ und
6
mittelfristig auf die Aufnahme in die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände
vorzubereiten. Die Mitgliedschaft im Steirischen Heimatbund entwickelte sich darüber hinaus zur
Vorbedingung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, der Anfang Oktober 1941 geregelt
wurde. Im Unterschied zu Kärnten-Krain, wo der Kärntner Volksbund als Vorfeldorganisation zu
Jahresbeginn 1942 in die NSDAP überführt wurde35, geschah in der Untersteiermark allerdings
nichts dergleichen. Hier blieb der Steirische Heimatbund bis zuletzt bestehen.
3. Zusammenfassung
Abschließend fasse ich die vielfältigen Beziehungen zusammen, die sich seit 1938/39 zwischen
der NSDAP und den „Volksdeutschen“ in den besetzten Gebieten entwickelten. Die Partei, ihre
Gliederungen und angeschlossenen Verbände waren neben innerer Verwaltung, Wehrmacht, SS
und Polizeiapparat sowie Wirtschaft schnell zu zentralen Institutionen der NS-Okkupationspolitik
geworden (den SS-Archipel wird gleich Alexa Stiller in das Zentrum ihres Vortrags stellen).
Die NSDAP beanspruchte, die „Volksdeutschen“ zu „betreuen“ und deren Organisationen an ihre
Apparate anzupassen, wenn nicht ganz aufzulösen. Dafür war die Vorannahme handlungsleitend,
dass die „Volksdeutschen“ zur „Volksgemeinschaft“ dazugehörten. Die Art und Weise, wie die
NSDAP die „Volksdeutschen“ integrierte, hing mit deren Staatsangehörigkeit zusammen. Deren
Festlegung wiederum war in der Hand der inneren Verwaltung, also des Reichsministeriums des
Innern oder der zivilen Okkupationsbehörden. Je nach Stand des Staatsangehörigkeitsverfahrens
entwickelte die NSDAP drei Modelle der Integration „Volksdeutscher“: die sofortige Übernahme
in die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände, eine abgestufte Aufnahme, die
der Einteilung der Gruppen der „Deutschen Volksliste“ folgte, und die Bildung „volksdeutscher“
Vorfeldorganisationen der NSDAP. Bei diesen drei Integrationsmodellen ergab sich eine zentrale
Gemeinsamkeit: die Eignung jedes „Volksdeutschen“ wurde individuell geprüft; es bedurfte also
dessen aktiver Mitwirkung und Bereitschaft, sich für das NS-Regime einzusetzen. Mit dem Status
eines „Volksdeutschen“ und der Aufnahme in die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen
Verbände waren viele soziale und materielle Vorteile verbunden, so dass die „Volksdeutschen“
Nutznießer der NS-Politik waren. Über ihre eigenen Apparate und die Vorfeldorganisationen für
„Volksdeutsche“ wirkte die NSDAP zudem an der „Germanisierung“ der besetzten Gebiete mit.
Die NS-Forschung täte also gut daran, die okkupationspolitischen Funktionen der NSDAP stärker
zu berücksichtigen, als dies bislang der Fall gewesen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
7
Endnoten
1
Frank Bajohr/Michael Wildt (Hg.), Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des
Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2009; Manfred Gailus/Armin Nolzen (Hg.), Zerstrittene
»Volksgemeinschaft«. Glaube, Konfession und Religion im Nationalsozialismus, Göttingen 2011; Detlef
Schmiechen-Ackermann (Hg.), ›Volksgemeinschaft‹: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder
soziale Realität im ›Dritten Reich‹?, Paderborn/München/Wien/Zürich 2012; Jochen Oltmer (Hg.),
Nationalsozialistisches Migrationsregime und ›Volksgemeinschaft‹, Paderborn/München/Wien/Zürich
2012; Dietmar von Reeken/Malte Thießen (Hg.), ›Volksgemeinschaft‹ als soziale Praxis. Neue
Forschungen zur NS-Gesellschaft vor Ort, Paderborn/München/Wien/Zürich 2013, sowie Bernhard
Gotto/Martina Steber (eds.), Visions of Community in Nazi Germany: Social Engineering and Private
Lives, Oxford 2014. Zusammenfassend Janosch Steuwer, Was meint und nützt das Sprechen von der
„Volksgemeinschaft“? Neuere Literatur zur Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus, in: Archiv
für Sozialgeschichte 53 (2013), S. 487-534.
2
Zum Begriff „Auslandsdeutsche“, der schon seit 1919/20 umstritten war, siehe Rudolf Jaworski, Der
auslandsdeutsche Gedanke in der Weimarer Republik, in: Annali dell’ Instituto Storico Italo-Germanico in
Trento 4 (1978), S. 369-386. Zu den „Auslandsdeutschen“ den quantitativen Überblick bei Hans-Adolf
Jacobsen, Nationalsozialistische Außenpolitik 1933-1938, Berlin/Frankfurt am Main 1968, S. 161. Etwa
zwölf Millionen „Auslandsdeutsche“ lebten außerhalb Europas.
3
Rudolf Heß, Reden, München 1938, S. 33-38, hier: S. 34 (Zitat). Zu Heß die wichtige Biografie von
Kurt Pätzold/Manfred Weißbecker, Rudolf Heß. Der Mann an Hitlers Seite, Leipzig 1999.
4
Die wichtigsten Gesamtdarstellungen zur Geschichte der NSDAP sind Dietrich Orlow, The History of
the Nazi Party, 2 Bde., Pittsburgh 1969-1973; Michael H. Kater, The Nazi Party. A Social Profile of
Members and Leaders, 1919-1945, Cambridge 1983; Kurt Pätzold/Manfred Weißbecker, Geschichte der
NSDAP 1920 bis 1945, 3. Aufl., Köln 2009, sowie Wolfgang Benz (Hg.), Wie wurde man Parteigenosse?
Die NSDAP und ihre Mitglieder, Frankfurt am Main 2009.
5
Dazu ausführlich Armin Nolzen, Die NSDAP, der Krieg und die deutsche Gesellschaft, in: Das
Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd. 9: Die deutsche Kriegsgesellschaft 1939 bis 1945, Teilbd.
1: Politisierung, Vernichtung, Überleben. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hg. v.
Jörg Echternkamp, München 2004, S. 99-193, hier: S. 103.
6
Herbert S. Levine, Hitler’s Free City. A History of the Nazi Party in Danzig 1925-1939, Chicago 1973;
Gerhard Paul, Die NSDAP des Saargebietes 1920-1935. Der verspätete Aufstieg der NSDAP in der
katholisch-proletarischen Provinz, Saarbrücken 1987, sowie Bruce F. Pauley, Der Weg in den
Nationalsozialismus. Ursprünge und Entwicklung in Österreich, rev. u. erg. Ausgabe, Wien 1988.
7
Zu den Trägern der traditionellen „Volkstumsarbeit“ seit der Weimarer Republik die Synthese der
Literatur bei Tammo Luther, Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933-1938. Die Auslandsdeutschen
im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten, Stuttgart 2004, S. 25-57.
8
Die besten Studien zur AO sind Donald M. McKale, The Swastika Outside Germany, Kent 1977;
Jürgen Müller, Nationalsozialismus in Lateinamerika. Die Auslandsorganisation der NSDAP in
Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko 1931-1945, Stuttgart 1997, sowie Luís Edmundo De Souza
Moraes, Konflikt und Anerkennung: Die Ortsgruppen der NSDAP in Blumenau und in Rio de Janeiro,
Berlin 2005. Wichtig, wenngleich in der interpretatorischen Tendenz nicht unproblematisch Frank-Rutger
Hausmann, Ernst-Wilhelm Bohle. Gauleiter im Dienst von Partei und Staat, Berlin 2009.
9
Dazu bislang am besten die Beiträge in: Zwischen Hoffnung, Anpassung und Bedrängnis.
Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzraum in der NS-Zeit, hg. v. Robert Bohn, Uwe Danker u. Jørgen
Kühl, Bielefeld 2001; Christian Rohrer, Nationalsozialistische Macht in Ostpreußen, München 2006, S.
497-513, sowie Thomas Müller, Der Gau Köln-Aachen und die Grenzlandpolitik im Nordwesten des
Deutschen Reiches, in: Die NS-Gaue. Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“, hg. v.
Jürgen John, Horst Möller u. Thomas Schaarschmidt, München 2007, S. 318-333.
10
Michael Buddrus, Totale Erziehung für den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische
Jugendpolitik, 2 Teile, München 2003, S. 742-851; Jill Stephenson, The Nazi Organisation of Women,
London 1981, S. 190-199, sowie Wolfhard Buchholz, Die nationalsozialistische Gemeinschaft „Kraft
durch Freude“. Freizeitgestaltung und Arbeiterschaft im Dritten Reich, Phil. Diss. München 1976.
11
So der Tenor bei Jacobsen, Außenpolitik (wie Anm. 2), S. 16-318.
8
12
Darauf haben vor allen Dingen die institutionell-wissenschaftsgeschichtlich ausgerichteten Studien von
Michael Fahlbusch, Wissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Politik. Die »Volksdeutschen
Forschungsgemeinschaften« von 1931-1945, Baden-Baden 1999, sowie von Frank-Rutger Hausmann, Die
Geisteswissenschaften im „Dritten Reich“, Frankfurt am Main 2011, immer wieder hingewiesen.
13
Zur politischen Kultur im Saargebiet seit 1919/20 siehe Maria Zenner, Parteien und Politik im
Saargebiet unter dem Völkerbundsregime, 1920-1936, Saarbrücken 1966; Ludwig Linsmayer, Politische
Kultur im Saargebiet 1920-1932. Symbolische Politik, verhinderte Demokratisierung, nationalisiertes
Kulturleben in einer abgetrennten Region, St. Ingbert 1992, sowie Frank G. Becker, „Deutsch die Saar,
immerdar!“ Die Saarpropaganda des Bundes der Saarvereine 1919-1935, Saarbrücken 2007.
14
Dazu grundlegend Gerhard Paul, »Deutsche Mutter - heim zu dir!«. Warum es mißlang, Hitler an der
Saar zu schlagen. Der Saarkampf 1933 bis 1935, Köln 1984, S. 62-232.
15
Patrik von Zur Mühlen, „Schlagt Hitler an der Saar!“. Abstimmungskampf, Emigration und
Widerstand im Saargebiet 1933-1935, Bonn 1979; Der Kampf um die Zukunft des Saargebietes
1934/1935. Das Einheitsfrontabkommen der KPD und SPD im Saargebiet vom 2. Juli 1934 zum
gemeinsamen Kampf gegen den Hitlerfaschismus. Kolloquium der Sektion Geschichte der HumboldtUniversität zu Berlin 21. Juni 1984, Ost-Berlin 1984, sowie Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul, Das
zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler, Bonn 1989.
16
Dieter Muskalla, NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel: Gleichschaltung - Neuordnung Verwaltung, Saarbrücken 1995, S. 187-293. Eine biografische Skizze zu Bürckel bei Gerhard Paul, Josef
Bürckel - Der rote Gauleiter, in: Die Braune Elite II. 21 weitere biographische Skizzen, hg. v. Ronald
Smelser, Enrico Syring u. Rainer Zitelmann, Darmstadt 1993, S. 51-65.
17
Zum Folgenden Muskalla, NS-Politik (wie Anm. 16), S. 360-378. Zur Struktur der pfälzischen NSDAP
siehe Hans-Joachim Heinz, NSDAP und Verwaltung in der Pfalz. Allgemeine innere Verwaltung und
kommunale Selbstverwaltung im Spannungsfeld nationalsozialistischer Herrschaft 1933-1939. Ein Beitrag
zur zeitgeschichtlichen Landeskunde, Mainz 1994, S. 23-105.
18
Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul, Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich,
Bonn 1991, S. 91. In dieser Monografie auch die bisher beste Darstellung der Saar-NSDAP nach 1935.
19
Eine kritische begriffsgeschichtliche Analyse existiert bis heute nicht; sie ist aber dringend vonnöten,
um die Bedeutung des Konzepts „Volksgemeinschaft“ jenseits der Grenzen des „Altreichs“ ermessen zu
können; vgl. dazu Armin Nolzen, Nationalsozialismus und ›Volksgemeinschaft‹. Plädoyer für eine
operative Semantik, in: von Reeken/Thießen, ›Volksgemeinschaft‹ (wie Anm. 1), S. 51-63.
20
Dies schloss nicht aus, dass, wie in Nordschleswig, weiterhin starke „volksdeutsche“ Organisationen
bestehen blieben, die für einen „Anschluss“ an das Deutsche Reich eintraten; siehe Torben Mayer, Die
deutsche Minderheit in Nordschleswig und die Aufarbeitung der eigenen nationalsozialistischen
Vergangenheit, in: Demokratische Geschichte 20 (2010), S. 240-284, hier: S. 248-252.
21
Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in einem Kompendium, das ein Ministerialrat im
Reichsministerium des Innern zusammengestellt hat (Matthias Lichter, Das Staatsangehörigkeitsrecht im
Großdeutschen Reich. Zusammenstellung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und
Durchführungsanweisungen mit Erläuterungen, Berlin 1943), sowie in der juristischen Dissertation von
Hans-Joachim Seeler, Die Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen, Berlin/Frankfurt am Main 1960. Eine
geschichtswissenschaftliche Synthese des NS-Staatsangehörigkeitsrechts existiert bislang nicht; am besten
ist noch Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit
vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2001.
22
Radomir Luza, Österreich und die großdeutsche Idee in der NS-Zeit, Wien/Köln/Graz 1977, S. 70-88;
Volker Zimmermann, Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im
Reichsgau Sudetenland (1938-1945), Essen 1999, S. 119-184; René Küpper, Karl Hermann Frank (18981946). Politische Biographie eines sudetendeutschen Nationalsozialisten, München 2010, S. 129-221;
Rohrer, Macht (wie Anm. 9), S. 513-532, sowie Martin Schärer, Deutsche Annexionspolitik im Westen.
Die Wiedereingliederung Eupen-Malmedys im Zweiten Weltkrieg. 2., verb., um eine Einleitung und ein
Register verm. Aufl., Bern/Frankfurt am Main/Las Vegas 1978, S. 143-158 u. 168-174. In den belgischen
Gebieten um Eupen, Malmedy und Moresnet war die Heimattreue Front als Partei der „Volksdeutschen“
nach dem deutschen Einmarsch im Mai 1940 aufgelöst und in den NSDAP-Gau Köln-Aachen überführt
worden, obwohl deren Bewohner zu diesem Zeitpunkt noch die belgische Staatsangehörigkeit besaßen.
9
23
Gerhard Wolf, Ideologie und Herrschaftsrationalität. Nationalsozialistische Germanisierungspolitik in
Polen, Hamburg 2012, S. 367-465, allerdings ohne Berücksichtigung des Parteiaufnahmeverfahrens.
24
Dazu die Überblickswerke von Gerhard Eisenblätter, Grundlinien der Politik des Reichs gegenüber
dem Generalgouvernement 1939-1945, Phil. Diss. Frankfurt am Main 1969; Jan Tomasz Gross, Polish
Society under German Occupation: The Generalgouvernement 1939-1944, Princeton 1979, sowie Czesław
Madajczyk, Die Okkupationspolitik Nazideutschlands in Polen 1939-1945, Berlin 1987.
25
Verordnungsblatt für das Generalgouvernement, hg. v. der Regierung des Generalgouvernements,
Krakau, Jg. 1 (1940), S. 36. Die Forschung über die „Volksdeutschen“ im Generalgouvernement ist auf
die Gegend um Lublin fokussiert, weil die dort Ansässigen eine wichtige Rolle in Heinrich Himmlers
Siedlungsplanungen spielten; siehe Isabel Heinemann, „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und
Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Göttingen 2003, S. 376-402;
Elisabeth Harvey, »Der Osten braucht dich!« Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik,
Hamburg 2009, S. 319-397, sowie Andreas Strippel, Die NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung
Europas. Rassenpolitische Selektion der Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des
SD 1939-1945, Paderborn/München/Wien/Zürich 2011, S. 191 ff. u. 212-219. Generell Bruno Wasser,
Himmlers Raumplanung im Osten. Der Generalplan Ost in Polen 1940-1944, Basel 1994.
26
Verordnungsblatt für das Generalgouvernement (wie Anm. 25), Jg. 1 (1940), S. 145. Das Folgende
nach Quellen aus: Bundesarchiv (BA) Koblenz, R 57neu/155, 165 u. 178; Das Diensttagebuch des
deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939-1945, hg. v. Werner Präg u. Wolfgang Jacobmeyer,
Stuttgart 1975, sowie Georg Hansen (Hg.), Schulpolitik als Volkstumspolitik. Quellen zur Schulpolitik der
Besatzer in Polen 1939-1945, Münster/New York 1994. Die beiden besten Aufsätze zu den
„Volksdeutschen“ im Generalgouvernement sind Martin Broszat, Erfassung und Rechtsstellung von
Volksdeutschen im Generalgouvernement, in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, 2 Bde., München
1958-1966, hier: Bd. II, S. 243-261, sowie Stephan Lehnstaedt, Volksdeutsche in Tschenstochau.
Nationalsozialistische Germanisierungspolitik für Täter, Profiteure und Zuschauer des Holocaust, in:
Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 57 (2008), S. 425-452.
27
Armin Nolzen, Die Arbeitsbereiche der NSDAP im Generalgouvernement, in den Niederlanden und in
der besetzten Sowjetunion, in: Robert Bohn (Hg.), Die deutsche Herrschaft in den „germanischen“
Ländern 1940-1945, Stuttgart 1997, S. 247-275, hier: S. 253-261.
28
Stephan Lehnstaedt, Okkupation im Osten. Besatzeralltag in Warschau und Minsk 1939-1944,
München 2010, S. 65-77, hier: S. 67-70.
29
Abgedruckt in: Martin Moll, „Führer-Erlasse“ 1939-1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im
Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter
Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung, Stuttgart
1997, S. 131 f. (= Dok. 44). Zum deutschen Revisionismus in Bezug auf Lothringen ist grundlegend
Wolfgang Freund, Volk, Reich und Westgrenze. Deutschtumswissenschaften und Politik in der Pfalz, im
Saarland und im annektierten Lothringen, 1925-1945, Saarbrücken 2006.
30
Zum administrativen Apparat des CdZ Lothringen Muskalla, NS-Politik (wie Anm. 16), S. 324-335.
31
Zum Folgenden sind grundlegend die Vorgänge in: BA Koblenz, R 57alt/886; BA Berlin, NS 45/183,
184, 186 u. 190, sowie Dieter Wolfanger, Die nationalsozialistische Politik in Lothringen 1940-1945, Phil.
Diss. Saarbrücken 1977, S. 80-96, hier: S. 80 (Zitat).
32
Lothar Kettenacker, Nationalsozialistische Volkstumspolitik im Elsaß, Stuttgart 1973, S. 207-216,
sowie Paul Dostert, Luxemburg zwischen Selbstbehauptung und nationaler Selbstaufgabe. Die deutsche
Besatzungspolitik und die Volksdeutsche Bewegung 1940-1945, Phil. Diss. Freiburg 1984, S. 217-245.
33
Abgedruckt in: Moll, „Führer-Erlasse“ (wie Anm. 29), S. 165 f. (= Dok. 77).
34
Zum Folgenden die Vorgänge in: BA Koblenz, R 57alt/893; ebd., R 57neu/178; Steiermärkisches
Landesarchiv Graz, Zeitgeschichtliche Sammlung 1-4, sowie die Editionen von Tone Ferenc (Hg.),
Quellen zur nationalsozialistischen Entnationalisierungspolitik in Slowenien 1941-1945, Maribor 1980,
sowie von Stefan Karner (Hg.), Die Stabsbesprechungen der NS-Zivilverwaltung in der Untersteiermark
1941-1944, Graz 1996. Grundlegend Stefan Karner, Die Steiermark im Dritten, Reich 1938-1945. Aspekte
ihrer politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Entwicklung, 3. Aufl., Graz 1994, S. 123-166.
35
Kursorisch August Walzl, „Als erster Gau ...“. Entwicklungen und Strukturen des Nationalsozialismus
in Kärnten, Klagenfurt 1992, S. 242-253.
10
Herunterladen