HALBJAHRESBERICHT Bundesland: 1. Halbjahr: LEBENDE TIERE

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ANLAGE 11.2
HALBJAHRESBERICHT
Bundesland:
1. Halbjahr:
VERDACHTSPROBEN
LEBENDE TIERE (Probenahmen bei Verdacht im Zuge von
Routinekontrollen und im Rahmen von Nachuntersuchungen bei
Sperre gemäß § 58 Abs. 1 LMSVG)
Tierkategorie
Anzahl der
untersuchten
Tiere1
Anzahl der
positiven
Tiere2
1
oder Anzahl von untersuchten Futtermitteln (FM)
2
oder Anzahl von positiven Futtermitteln (FM)
Ergebnisse Verdacht 1. Halbjahr
Angabe des
pharmakologisch
wirksamen Stoffes
Menge
(µg/kg oder mg/kg)
BKB-Nummer
(RST-V) und
Prüfbericht-Nr.
Anmerkungen
ANLAGE 11.2
HALBJAHRESBERICHT
Bundesland:
1. Halbjahr:
VERDACHTSPROBEN
GESCHLACHTETE TIERE in Verbindung mit
mikrobiologischer Fleischuntersuchung
Tierkategorie
Anzahl der
untersuchten
Tiere
Ergebnisse Verdacht 1. Halbjahr
Anzahl der
positiven
Tiere
Angabe des
pharmakologisch
wirksamen Stoffes
Menge
(µg/kg oder mg/kg)
BKB-Nummer
(RST-V) und
Prüfbericht-Nr.
Anmerkungen
ANLAGE 11.2
HALBJAHRESBERICHT
Bundesland:
1. Halbjahr:
VERDACHTSPROBEN
GESCHLACHTETE TIERE
ohne mikrobiologische Fleischuntersuchung
Tierkategorie
Anzahl der
untersuchten
Tiere
Ergebnisse Verdacht 1. Halbjahr
Anzahl der
positiven
Tiere
Angabe des
pharmakologisch
wirksamen Stoffes
Menge
(µg/kg oder mg/kg)
BKB-Nummer
(RST-V) und
Prüfbericht-Nr.
Anmerkungen
ANLAGE 11.2
ERLÄUTERUNGEN
VERDACHTSPROBEN LEBENDE TIERE
Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben bei lebenden Tieren, die im Zuge von Routinekontrollen im Tierhaltungsbetrieb, bei Kontrollen im Rahmen der
Schlachttieruntersuchung am Schlachthof (§ 4 Abs. 1 Fleischuntersuchungsverordnung 2006, BGBl. II Nr. 109/2006) und im Rahmen von Nachuntersuchungen bei Sperre
des Tierhaltungsbetriebes gemäß § 58 Abs. 1 LMSVG gezogen werden.
GESCHLACHTETE TIERE in Verbindung mit mikrobiologischer Fleischuntersuchung
Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben, die bei geschlachteten Tieren gezogen werden und in Verbindung mit einer mikrobiologischen Fleischuntersuchung
(§ 55 Abs. 1 Z 2 LMSVG, Konsequenz einer Meldung im Sinne des § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006 oder bei Kontrollen nach dem LMSVG)
untersucht werden.
Diese Proben umfassen die biologischen Hemmstoffteste von Muskelproben, die im Rahmen der mikrobiologischen Fleischuntersuchung durchgeführt werden.
Für den Hemmstofftest ist das Ergebnis der Muskelprobe entscheidend (siehe § 11 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006). Es sind jedoch auch die Ergebnisse der
untersuchten Nierenproben (Ergebnis der Bestätigungsuntersuchungen) zu melden.
GESCHLACHTETE TIERE ohne mikrobiologischer Fleischuntersuchung
Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben, die bei geschlachteten Tieren gezogen werden und ausschließlich auf Rückstände untersucht werden
(§ 55 Abs. 1 Z 2 LMSVG oder als Konsequenz einer Meldung im Sinne des § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006 oder bei Kontrollen nach dem
LMSVG).
ANGABE DES PHARMAKOLOGISCH WIRKSAMEN STOFFES (ANALYT)
In den Fällen, wo bei einem positiven Befund eine Bestätigungsanalyse durchgeführt wurde, ist das Ergebnis der Bestätigungsuntersuchungen unter Angabe des Analyten
und der Konzentration in µg/kg bzw. mg/kg anzugeben.
Ergebnisse Verdacht 1. Halbjahr
MELDUNG DER RÜCKSTANDSERGEBNISSE gemäß § 8 der
Rückstandskontrollverordnung 2006 BGBl II Nr. 110/2006
Legende zu den Tabellen:
Tierkategorien
MK
JR
KU
AR
Kalb (< 8 Mo)
Mast-/Jundrind (< 2 Jahre)
Kuh (mindestens 1 Abkalbung)
Anderes Rind (> 2 Jahre)
SW
ZS
Mastschwein (< 2 Jahre)
Zuchtschwein (> 2 Jahre)
LA
AS
Lamm (< 1 Jahr)
Schaf (> 1 Jahr)
JZ
AZ
Kitz (< 1 Jahr)
Ziege (> 1 Jahr)
JP
PF
Fohlen (< 2 Jahre)
Pferd (> 2 Jahre)
LH
MH
TH
Legehuhn
Masthuhn
Pute
KA
Kaninchen
FI
Fisch (Spezies ist anzugeben)
WS
WW
Farmwild - Wildschwein
Farmwild - Reh- und Rotwild (Spezies ist anzugeben)
WT/WS
WT/WW
HA
Wildschwein aus freier Wildbahn
Reh-, Rot-, Gams-, Muffel-, Dam-, Sika- und Steinwild aus freier Wildbahn
(Spezies ist anzugeben)
Hase
FM
Futtermittel
N
P
Anzahl der untersuchten Proben
Anzahl der positiven Proben
KurzInfo
Seite 5
Version 2014
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