ANLAGE 11.5 ENDBERICHT Bundesland: Jahr: VERDACHTSPROBEN LEBENDE TIERE (Probenahmen bei Verdacht im Zuge von Routinekontrollen und im Rahmen von Nachuntersuchungen bei Sperre gemäß § 58 Abs. 1 LMSVG) Tierkategorie Anzahl der untersuchten Tiere1 Anzahl der positiven Tiere2 1 oder Anzahl von untersuchten Futtermitteln (FM) 2 oder Anzahl von positiven Futtermitteln (FM) Ergebnisse Verdacht Jahr 20.. Angabe des pharmakologisch wirksamen Stoffes Menge (µg/kg oder mg/kg) BKB-Nummer (RST-V) und Prüfbericht-Nr. Anmerkungen ANLAGE 11.5 ENDBERICHT Bundesland: Jahr: VERDACHTSPROBEN GESCHLACHTETE TIERE in Verbindung mit mikrobiologischer Fleischuntersuchung Tierkategorie Anzahl der untersuchten Tiere Ergebnisse Verdacht Jahr 20.. Anzahl der positiven Tiere Angabe des pharmakologisch wirksamen Stoffes Menge (µg/kg oder mg/kg) BKB-Nummer (RST-V) und Prüfbericht-Nr. Anmerkungen ANLAGE 11.5 ENDBERICHT Bundesland: Jahr: VERDACHTSPROBEN GESCHLACHTETE TIERE ohne mikrobiologische Fleischuntersuchung Tierkategorie Anzahl der untersuchten Tiere Ergebnisse Verdacht Jahr 20.. Anzahl der positiven Tiere Angabe des pharmakologisch wirksamen Stoffes Menge (µg/kg oder mg/kg) BKB-Nummer (RST-V) und Prüfbericht-Nr. Anmerkungen ANLAGE 11.5 ERLÄUTERUNGEN VERDACHTSPROBEN LEBENDE TIERE Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben bei lebenden Tieren, die im Zuge von Routinekontrollen im Tierhaltungsbetrieb, bei Kontrollen im Rahmen der Schlachttieruntersuchung am Schlachthof (§ 4 Abs. 1 Fleischuntersuchungsverordnung 2006, BGBl. II Nr. 109/2006) und im Rahmen von Nachuntersuchungen bei Sperre des Tierhaltungsbetriebes gemäß § 58 Abs. 1 LMSVG gezogen werden. GESCHLACHTETE TIERE in Verbindung mit mikrobiologischer Fleischuntersuchung Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben, die bei geschlachteten Tieren gezogen werden und in Verbindung mit einer mikrobiologischen Fleischuntersuchung (§ 55 Abs. 1 Z 2 LMSVG, Konsequenz einer Meldung im Sinne des § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006 oder bei Kontrollen nach dem LMSVG) untersucht werden. Diese Proben umfassen die biologischen Hemmstoffteste von Muskelproben, die im Rahmen der mikrobiologischen Fleischuntersuchung durchgeführt werden. Für den Hemmstofftest ist das Ergebnis der Muskelprobe entscheidend (siehe § 11 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006). Es sind jedoch auch die Ergebnisse der untersuchten Nierenproben (Ergebnis der Bestätigungsuntersuchungen) zu melden. GESCHLACHTETE TIERE ohne mikrobiologischer Fleischuntersuchung Diese Tabelle bezieht sich auf Verdachtsproben, die bei geschlachteten Tieren gezogen werden und ausschließlich auf Rückstände untersucht werden (§ 55 Abs. 1 Z 2 LMSVG oder als Konsequenz einer Meldung im Sinne des § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 3 Fleischuntersuchungsverordnung 2006 oder bei Kontrollen nach dem LMSVG). ANGABE DES PHARMAKOLOGISCH WIRKSAMEN STOFFES (ANALYT) In den Fällen, wo bei einem positiven Befund eine Bestätigungsanalyse durchgeführt wurde, ist das Ergebnis der Bestätigungsuntersuchungen unter Angabe des Analyten und der Konzentration in µg/kg bzw. mg/kg anzugeben. Ergebnisse Verdacht Jahr 20.. MELDUNG DER RÜCKSTANDSERGEBNISSE gemäß § 8 der Rückstandskontrollverordnung 2006 BGBl II Nr. 110/2006 Legende zu den Tabellen: Tierkategorien MK JR KU AR Kalb (< 8 Mo) Mast-/Jundrind (< 2 Jahre) Kuh (mindestens 1 Abkalbung) Anderes Rind (> 2 Jahre) SW ZS Mastschwein (< 2 Jahre) Zuchtschwein (> 2 Jahre) LA AS Lamm (< 1 Jahr) Schaf (> 1 Jahr) JZ AZ Kitz (< 1 Jahr) Ziege (> 1 Jahr) JP PF Fohlen (< 2 Jahre) Pferd (> 2 Jahre) LH MH TH Legehuhn Masthuhn Pute KA Kaninchen FI Fisch (Spezies ist anzugeben) WS WW Farmwild - Wildschwein Farmwild - Reh- und Rotwild (Spezies ist anzugeben) WT/WS WT/WW HA Wildschwein aus freier Wildbahn Reh-, Rot-, Gams-, Muffel-, Dam-, Sika- und Steinwild aus freier Wildbahn (Spezies ist anzugeben) Hase FM Futtermittel N P Anzahl der untersuchten Proben Anzahl der positiven Proben KurzInfo Seite 5 Version 2014