Anfechtung Gewolltes ≠ normative Auslegung Verstandenes Rechtsgeschäft § 142 I Anfechtung Anfechtungsgründe Täuschung Anfechtung § 123 I Alt. 1 Drohung § 123 I Alt. 2 § 119 I Alt. 1 § 119 I Alt. 2 § 119 II § 120 Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Eigenschaftsirrtum falsche Übermittlung Schadensersatzanspruch des Anfechtungsgegners aus § 122 I Positives und negatives Interesse in § 122 I positives Interesse = Erfüllungsinteresse Wie würde der Anfechtungsgegner stehen, wenn nicht angefochten worden wäre? negatives Interesse = Vertrauensinteresse Wie würde der Anfechtungsgegner stehen, wenn er der Vertrag nicht geschlossen hätte? § 122 I P > N § 122 I P < N Gutachten zu Fall 1 – Variante 1 A. Anspruch des V gegen B auf Zahlung von 600 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II I. Anspruch entstanden 1. 2. 3. normative Auslegung Zustandekommen eines Kaufvertrages natürliche Auslegung Modell 001 a. Antrag des BKauf von zum Preis von 600 Euro b. Annahme des V Unwirksamkeit wegen c. Einigung § 143: Vertragslösung wegen Anfechtung gem. § 142 I? Willensmangels gegenüber d. Zwischenergebnis richtigem Anfechtungsgegner Wirksamkeit des Kaufvertrages Erklärungsirrtum Anfechtungsrecht? a. Anfechtungserklärung gem. § 119 I Alt. 2 § 121 I: unverzüglich b. Wirksamkeit der Anfechtung § 121 II: zehn Jahre aa. Anfechtungsgrund bb. Anfechtungsfrist subjektive und c. Zwischenergebnis objektive Kausalität? Zwischenergebnis II. Ergebnis Gutachten zu Fall 1 – Variante 1 Hat V die Anfechtbarkeit B. Anspruch des V gegen B auf Herausgabe des Computers gekannt oder hätte er sie negatives Interesse kennen müssen? aus § 122 I begrenzt durch I. Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung positives Interesse II. Vertrauen des V auf den Inhalt der Erklärung III. Inhalt des Anspruchs IV. Ergebnis Kausalität C. Anspruch des V gegen B auf Herausgabe des Computers aus § 985 Eigentumsvorbehalt: Wirkung I. historischer Aufbau der Übereignung noch nicht eingetreten (§ 158 I) Eigentum des V 1. Ursprüngliches Eigentum des V Recht zum Besitz aus 2. Übereignung an B dem Kaufvertrag? II. Besitz des B III. Kein Recht des B zum Besitz IV. Ergebnis Gutachten zu Fall 1 – Variante 1 D. Anspruch des V gegenBesitz B aufanHerausgabe des Computers dem aus § 812 I 1 Alt. 1 Computer I. II. III. IV. Etwas erlangt Durch Leistung des V Ohne rechtlichen Grund Ergebnis Leistung = bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens Anspruch des B gegen V auf Übergabe des Computers? E. Anspruch des V gegen B auf Ersatz der Versandkosten aus § 122 I negatives Interesse I. II. III. IV. begrenzt durch Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung positives Interesse Vertrauen des V auf den Inhalt der Erklärung Inhalt des Anspruchs Ergebnis Gutachten zu Fall 1 – Variante 2 Anspruch des V gegen B auf Zahlung von 600 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II I. Anspruch entstanden 1. 2. 3. Zustandekommen eines Kaufvertrages a. Antrag des B b. Annahme des V Unwirksamkeit wegen c. Einigung Anfechtung gem. § 142 I? d. Zwischenergebnis Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungsrecht? a. Anfechtungserklärung b. Wirksamkeit der Anfechtung aa. Anfechtungsgrund bb. Bestätigung des Kaufvertrages c. Zwischenergebnis § 144 I (Kenntnis des B Zwischenergebnis II. Ergebnis von Anfechtungsrecht?) Gutachten zu Fall 2 A. Anspruch der E gegen K auf Zahlung von 900 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II normative I. Anspruch entstanden 1. 2. Auslegung: blaues Kleid von B Unwirksamkeit wegen Anfechtung gem. § 142 I? Zustandekommen eines Kaufvertrages Wirksamkeit des Kaufvertrages Inhaltsirrtum Anfechtungsrecht? a. Anfechtungserklärung gem. § 119 I Alt. 1 § 121 I: unverzüglich b. Wirksamkeit der Anfechtung § 121 II: zehn Jahre aa. Anfechtungsgrund bb. Anfechtungsfrist II. Ergebnis subjektive und objektive Kausalität? B. Anspruch der E gegen K auf Ersatz der ihr entstandenen Kosten aus § 122 I I. II. III. IV. Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung Vertrauen des E auf den Inhalt der Erklärung Inhalt des Anspruchs Ergebnis Gutachten zu Fall 3 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 49 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II I. Unwirksamkeit wegen Anfechtung konkludent durchgem. § 142 I? Zustandekommen eines Kaufvertrages Zurückschicken Anspruch entstanden 1. 2. Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungsrecht? a. Anfechtungserklärung Material der Stiefel nicht Eigenschaften sind alle b. Wirksamkeit der Anfechtung Inhaltwertbildenden des Vertrages Faktoren, die aa. Anfechtungsgrund Vorrang, anhaften wenn der Sache dauerhaft (1) Inhaltsirrtum fehlende Eigenschaft § 121 I: unverzüglich einen Sachmangel (2) Eigenschaftsirrtum § 121 II: zehn Jahre i.S.d. § 434 darstellt (3) Kausalität Verkehrswesentlich ist eine bb. Anfechtungsfrist Eigenschaft, wenn sie nach cc. Vorrang der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte der Verkehrsanschauung für II. Ergebnis das konkrete Rechtsgeschäft als erheblich angesehen wird B. Anspruch des V gegen K auf Ersatz der Versandkosten aus § 122 I