Stellungnahme zur Infusionsdauer von Propofol Propofol ist ein intravenöses Narkotikum, das einerseits zur Einleitung und Durchführung einer Narkose, andererseits zur Sedierung von langzeitbeatmeten Patienten eingesetzt wird. Es handelt sich um eine den Wirkstoff Propofol enthaltende Öl-in-Wasser-Emulsion. Aufgrund des Kontaminationsrisikos und der Förderung des Keimwachstums von Fettemulsionen hat das Robert-Koch-Institut in der Richtlinie für Krankenhaushygiene „Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen“ als Evidenz-Kategorie-I-B-Empfehlung festgelegt, dass „Reine Lipidlösungen innerhalb von 12 Stunden infundiert werden sollen.“ Die bislang intern festgelegte Infusionsdauer von Propofol (Disoprivan® 2%) über Perfusoren im Rahmen der intensivmedizinischen Versorgung belief sich auf 24 h. Hintergrund für diese Regelung war die Annahme, dass durch den Zusatz von EDTA ein reduziertes Infektionsrisiko vorliegt. Es liegen aber keine publizierten valide Daten vor, dass zum Einen das Risiko einer Infusionsassoziierten Infektion tatsächlich reduziert wird und dass zum Anderen die empfohlene Infusionsdauer von 12 Stunden aufgrund des EDTA-Zusatzes tatsächlich verlängert werden kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Fachinformation der Fa. AstraZeneca für Disoprivan® 2% unter „Art der Anwendung“ und „Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels“ aufgeführt wird: „Die Infusion von unverdünntem Disoprivan® 2% aus einem Infusionssystem darf 12 Stunden nicht überschreiten. Angebrochene Durchstechflaschen sind nach einmaliger Anwendung von Disoprivan® 2% zu vernichten.“ Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen der Arzneimittelkommission des Klinikums: Die Infusionsdauer von Propofol mit oder ohne Zusatz von EDTA darf 12 Stunden nicht überschreiten. Die Mehrfachentnahme von Propofol aus einem Grossgebinde (z.B. Durchstechflasche mit 50 ml) ist nicht zulässig. Autor: Prof. Dr. H. K. Geiss im Auftrag der Arzneimittelkommission des Klinikums Erstellungsdatum: 7.9.2006