Stellungnahme zur Infusionsdauer von Propofol

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Stellungnahme zur Infusionsdauer von Propofol
Propofol ist ein intravenöses Narkotikum, das einerseits zur Einleitung und
Durchführung einer Narkose, andererseits zur Sedierung von
langzeitbeatmeten Patienten eingesetzt wird. Es handelt sich um eine den
Wirkstoff Propofol enthaltende Öl-in-Wasser-Emulsion.
Aufgrund des Kontaminationsrisikos und der Förderung des Keimwachstums
von Fettemulsionen hat das Robert-Koch-Institut in der Richtlinie für
Krankenhaushygiene „Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen“ als
Evidenz-Kategorie-I-B-Empfehlung festgelegt, dass „Reine Lipidlösungen
innerhalb von 12 Stunden infundiert werden sollen.“
Die bislang intern festgelegte Infusionsdauer von Propofol (Disoprivan® 2%)
über Perfusoren im Rahmen der intensivmedizinischen Versorgung belief sich
auf 24 h. Hintergrund für diese Regelung war die Annahme, dass durch den
Zusatz von EDTA ein reduziertes Infektionsrisiko vorliegt. Es liegen aber keine
publizierten valide Daten vor, dass zum Einen das Risiko einer Infusionsassoziierten Infektion tatsächlich reduziert wird und dass zum Anderen die
empfohlene Infusionsdauer von 12 Stunden aufgrund des EDTA-Zusatzes
tatsächlich verlängert werden kann.
Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Fachinformation der Fa. AstraZeneca
für Disoprivan® 2% unter „Art der Anwendung“ und „Hinweise und Angaben
zur Haltbarkeit des Arzneimittels“ aufgeführt wird:
„Die Infusion von unverdünntem Disoprivan® 2% aus einem Infusionssystem
darf
12 Stunden nicht überschreiten.
Angebrochene Durchstechflaschen sind nach einmaliger Anwendung von
Disoprivan® 2% zu vernichten.“
Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen der Arzneimittelkommission des
Klinikums:
Die Infusionsdauer von Propofol mit oder ohne Zusatz von EDTA
darf
12 Stunden nicht überschreiten.
Die Mehrfachentnahme von Propofol aus einem Grossgebinde
(z.B. Durchstechflasche mit 50 ml) ist nicht zulässig.
Autor: Prof. Dr. H. K. Geiss im Auftrag der Arzneimittelkommission des Klinikums
Erstellungsdatum: 7.9.2006
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