Haus- und Hofordnung der 113. Grundschule „Canaletto“ Georg-Nerlich-Straße 1, 01307 Dresden, Tel : 0351/ 4594127 Fax: 0351/ 5637656 Email: [email protected] Öffentlicher Aushang Die Belehrung erfolgt mit Schuljahresbeginn. Die Schule als öffentliche Einrichtung kann nur erfolgreich arbeiten, wenn Verständnis, Toleranz und Rücksichtnahme auf Gegenseitigkeit beruhen. Alle unserer Schule angehörigen Schüler müssen die gültige Haus- und Hofordnung einhalten. Sie regelt das Verhalten, selbstverständliche Inhalte und Verfahren des Unterrichts, aber auch Belange des privaten Bereiches, z.B. Kleidung, das Rauchen, den Genuss alkoholischer Getränke und vieles mehr. Soweit Verbote nicht bereits verankert sind, sollte der Schulleiter, das Gremium an der Schule, in dem Eltern, Lehrer und Schüler Sitz und Stimme haben, dafür gewinnen, diese auszusprechen. Der Schulleiter kann aber auch im Einzelfall von seiner Organisationsgewalt Gebrauch machen, da er für einen geordneten Schulbetrieb und die Sicherheit im Bereich der Schulanlage verantwortlich ist. Er übt das Hausrecht aus! Zur Durchsetzung benötigt er aber die volle Unterstützung der anderen Nutzer. Die Haus- und Hofordnung ist eine „Benutzerordnung“ und beinhaltet keine Regularien, die sich an die Pädagogen und Angestellten der Schule richten. Unterrichtszeiten Das Betreten des Schulgeländes und-Gebäudes ist Schülern nur im Rahmen schulischer Veranstaltungen und der Hortzeit gestattet. Sie können die Unterrichtsräume nach Einlass, d.h. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Sollte eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer sein, so meldet der Schülersprecher dies sofort einer Lehrkraft bzw. im Sekretariat. Alle Schüler sind pünktlich in der Schule und in ihrem Unterrichtsraum. Verspätet ankommende Schüler betreten ohne Störung des laufenden Unterrichts das entsprechende Klassenzimmer. Es gelten folgende Unterrichtszeiten: Der Einlass der Schüler beginnt 07.15 Uhr. 07.30-09.15 Uhr 1.Unterrichtsblock (Frühstück im Block) 09.15-09.35 Uhr Spiel-und Bewegungspause 09.40-11.15 Uhr 2. Unterrichtsblock 11.15-11.35 Uhr Kneippanwendungen 11.40-13.15 Uhr 3. Unterrichtsblock Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo-Fr 7.30-11.30 Uhr Sprechzeiten der Schulleitung: nach Vereinbarung 1 Ist während des Blockunterrichts ein Lehrerwechsel erforderlich, so halten sich die Schüler in den Klassenräumen auf und bereiten sich auf den nächstfolgenden Unterricht vor. Während der Hofpausen befinden sich alle Schüler außerhalb des Schulhauses auf dem Hof. Nach Abklingen der Hofpausen finden sich die Schüler in ihren Klassenzimmern ein und beschäftigen sich angemessen. Die Treppen sind freizuhalten. Das Schulhaus darf während der Schulzeit nicht eigenmächtig verlassen werden. Befahren des Grundstückes Das Befahren des Grundstückes ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Rettungs-, Versorgungs- und Anlieferfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Behinderte. Weitere Regelungen legt die Schulleitung fest. Der Parkplatz an der Turnhalle ist kein öffentlicher Platz. Das Parken ist dem Personal vorbehalten. Die Feuerwehrzufahrt an der Canalettostraße ist ständig freizuhalten. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rauchen ist im Schulgebäude und im gesamten Schulgelände nicht gestattet. Alkoholische Getränke und der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet. Gleiches gilt für den Besitz und den Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen. Alle Schüler tragen mit zur Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Schulgelände bei, indem sie die Außen- und Sportanlagen pfleglich und funktionsgerecht behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Schulpersonal anzuzeigen. Besonders in den Toiletten ist auf eine sachgerechte Nutzung zu achten. Weder Papier noch Wasser darf verschwendet werden. Toiletten werden nicht absichtlich verstopft. Das Klettern über die Toilettenwände bzw. darunter Durchkriechen ist zu unterlassen. Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht zu entsorgen. Die Schüler hinterlassen beim Verlassen des Zimmers ihren Platz in einem sauberen Zustand. Die Stühle sind grundsätzlich (außer mittwochs) nach der letzten Schulstunde auf die Schülertische zu stellen. Schüler, die wiederholt und in besonderem Maße gegen die allgemeinen Sauberkeits- und Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden. Das Öffnen von Fenstern ist nur in Anwesenheit oder mit Genehmigung des Lehrers gestattet. Die Thermostate der Heizungen sind ausschließlich von den Lehrern bzw. von den Schülersprechern zu betätigen. Die Schule beteiligt sich am Energiesparprogramm der Drewag und handelt in diesem Sinne. In lockeren Abständen kontrollieren die Schülersprecher die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und veröffentlichen die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Ordnung und Sicherheit. Das Anschließen eigener elektrotechnischer bzw. elektronischer Geräte jeder Art ist innerhalb der Schule nicht erlaubt. Der Trinkbrunnen ist pfleglich zu benutzen. Wasser ist lediglich mit einem Becher oder einer Flasche zu entnehmen. Die Eltern verabschieden ihre Kinder an der Eingangstür. In den Zimmern besteht Hausschuhpflicht. Zum Tausch werden die Garderoben im Erdgeschoss und im Keller genutzt. 2 Handys werden während der Unterrichtszeiten nicht benutzt. Sie sind vollständig auszuschalten. Wird dies missachtet, wird nach einmaliger Ermahnung das Handy eingezogen und ist dann von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen. Unerlaubte Handlungen Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der Einrichtung und allen Inventars. Bei Sachbeschädigungen am Gebäude, der Ausstattung und der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt. Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung kann beantragt werden. Versicherungsschutz für Schüler Alle Schüler benutzen für ihre Bekleidung und Schulsachen die dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten und Garderoben. Wertsachen von Schülern, wie Schmuck, Bargeld, Schlüssel, Fahrtausweise, Versicherungskarten, Spiele, Fahrräder usw. sind durch den Schulträger nicht versichert. Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Verwahrpflicht des Schulträgers für das persönliche Eigentum des Schülers. Schäden am Schülereigentum sind noch vor dem Verlassen des Schulgrundstückes einem in der Schule Beschäftigten anzuzeigen. Fundsachen werden dem Hausmeister überreicht. Diese werden zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben. Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Schülers im Schulbetrieb geltend gemacht werden können, kann sich der Schüler/ die Familie selbst versichern. Jeder Schüler ist auf dem sichersten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfall gesetzlich unfallversichert. Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer bzw. im Sekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind unmittelbar der Schule anzuzeigen. Verhalten im Havariefall Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler entsprechend dem Havarieplan geordnet auf den Bolzplatz neben der Turnhalle. Den Weisungen des Schulleiters, seines Vertreters und nicht zuletzt des Rettungspersonals ist unbedingt sofortige Folge zu leisten. Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen Die Fachraumordnungen sowie die Hallenordnung (entsprechende Aushänge in den Räumen) sind einzuhalten. Fachräume, die Sporthalle sowie der Schulgarten dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden. Alle Schüler und Lehrer tragen durch überlegtes Handeln zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen bei. 3 Rechtsgrundlagen Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 01. August 2004 und der Grundschulordnung vom 03. August 2004 geregelt. Sachlich geübte Kritik, Anregungen und Wünsche können von den Lehrkräften an die Schüler genauso gerichtet werden wie von den Schülern an die Lehrkräfte und Angestellten. Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Klassenlehrers bzw. der Schulleitung. Diese und andere Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus können im Sekretariat eingelesen werden. Besucher und andere Nutzer der Einrichtung Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer unserer Bildungseinrichtung gilt die Hausund Hofordnung sinngemäß. Besucher melden sich im Schulsekretariat, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude ist nicht gestattet. Die Schlüsselausgabe an das Personal sowie an temporäre Mitarbeiter, wie Praktikanten und Studenten, erfolgt ausschließlich über die Schulleitung. Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger (Schulverwaltungsamt Dresden) und /oder der Dienstaufsichtsbehörde fest. Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art. Wahrnehmung des Hausrechts Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt dies der Hausmeister bzw. dessen Stellvertreter. Schüler beachten, dass den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals unbedingt Folge zu leisten ist. Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Die Haus- und Hofordnung wurde am 19.07.2006 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 02.09.2006 in Kraft. Änderungen sind auf Beschluss der Schulkonferenz vom 21.08.2015 eingeflossen. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen, die Brandschutzordnung für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden vom 28.Juli 2004 und die Hallenordnung. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Fällen kann der Schulleiter sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen. Schulleiter Lehrervertreter 4 Elternvertreter