Entwurf der Haus- und Hofordnung der 113

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Haus- und Hofordnung der
113. Grundschule „Canaletto“
Georg-Nerlich-Straße 1, 01307 Dresden,
Tel : 0351/ 4594127
Fax: 0351/ 5637656
Email: [email protected]
Öffentlicher Aushang
Die Belehrung erfolgt mit Schuljahresbeginn.
Die Schule als öffentliche Einrichtung kann nur erfolgreich arbeiten, wenn Verständnis,
Toleranz und Rücksichtnahme auf Gegenseitigkeit beruhen.
Alle unserer Schule angehörigen Schüler müssen die gültige Haus- und Hofordnung
einhalten. Sie regelt das Verhalten, selbstverständliche Inhalte und Verfahren des
Unterrichts, aber auch Belange des privaten Bereiches, z.B. Kleidung, das Rauchen, den
Genuss alkoholischer Getränke und vieles mehr.
Soweit Verbote nicht bereits verankert sind, sollte der Schulleiter, das Gremium an der
Schule, in dem Eltern, Lehrer und Schüler Sitz und Stimme haben, dafür gewinnen, diese
auszusprechen. Der Schulleiter kann aber auch im Einzelfall von seiner
Organisationsgewalt Gebrauch machen, da er für einen geordneten Schulbetrieb und die
Sicherheit im Bereich der Schulanlage verantwortlich ist.
Er übt das Hausrecht aus!
Zur Durchsetzung benötigt er aber die volle Unterstützung der anderen Nutzer.
Die Haus- und Hofordnung ist eine „Benutzerordnung“ und beinhaltet keine Regularien,
die sich an die Pädagogen und Angestellten der Schule richten.
Unterrichtszeiten
Das Betreten des Schulgeländes und-Gebäudes ist Schülern nur im Rahmen schulischer
Veranstaltungen und der Hortzeit gestattet.
Sie können die Unterrichtsräume nach Einlass, d.h. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
betreten.
Sollte eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer sein, so meldet
der Schülersprecher dies sofort einer Lehrkraft bzw. im Sekretariat.
Alle Schüler sind pünktlich in der Schule und in ihrem Unterrichtsraum. Verspätet
ankommende Schüler betreten ohne Störung des laufenden Unterrichts das
entsprechende Klassenzimmer.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
Der Einlass der Schüler beginnt 07.15 Uhr.
07.30-09.15 Uhr
1.Unterrichtsblock (Frühstück im Block)
09.15-09.35 Uhr
Spiel-und Bewegungspause
09.40-11.15 Uhr
2. Unterrichtsblock
11.15-11.35 Uhr
Kneippanwendungen
11.40-13.15 Uhr
3. Unterrichtsblock
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo-Fr 7.30-11.30 Uhr
Sprechzeiten der Schulleitung:
nach Vereinbarung
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Ist während des Blockunterrichts ein Lehrerwechsel erforderlich, so halten sich die
Schüler in den Klassenräumen auf und bereiten sich auf den nächstfolgenden Unterricht
vor.
Während der Hofpausen befinden sich alle Schüler außerhalb des Schulhauses auf dem
Hof. Nach Abklingen der Hofpausen finden sich die Schüler in ihren Klassenzimmern ein
und beschäftigen sich angemessen. Die Treppen sind freizuhalten.
Das Schulhaus darf während der Schulzeit nicht eigenmächtig verlassen werden.
Befahren des Grundstückes
Das Befahren des Grundstückes ist nicht gestattet.
Ausnahmen gelten für Rettungs-, Versorgungs- und Anlieferfahrzeuge sowie Fahrzeuge
für Behinderte. Weitere Regelungen legt die Schulleitung fest.
Der Parkplatz an der Turnhalle ist kein öffentlicher Platz. Das Parken ist dem Personal
vorbehalten. Die Feuerwehrzufahrt an der Canalettostraße ist ständig freizuhalten.
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung
Rauchen ist im Schulgebäude und im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Alkoholische Getränke und der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln
sind nicht erlaubt und werden geahndet.
Gleiches gilt für den Besitz und den Umgang mit gefährlichen und verbotenen
Gegenständen sowie Waffen.
Alle Schüler tragen mit zur Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Schulgelände bei,
indem sie die Außen- und Sportanlagen pfleglich und funktionsgerecht behandeln.
Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Schulpersonal anzuzeigen.
Besonders in den Toiletten ist auf eine sachgerechte Nutzung zu achten. Weder Papier
noch Wasser darf verschwendet werden. Toiletten werden nicht absichtlich verstopft. Das
Klettern über die Toilettenwände bzw. darunter Durchkriechen ist zu unterlassen.
Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht zu entsorgen.
Die Schüler hinterlassen beim Verlassen des Zimmers ihren Platz in einem sauberen
Zustand. Die Stühle sind grundsätzlich (außer mittwochs) nach der letzten Schulstunde
auf die Schülertische zu stellen.
Schüler, die wiederholt und in besonderem Maße gegen die allgemeinen Sauberkeits- und
Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen
werden.
Das Öffnen von Fenstern ist nur in Anwesenheit oder mit Genehmigung des Lehrers
gestattet.
Die Thermostate der Heizungen sind ausschließlich von den Lehrern bzw. von den
Schülersprechern zu betätigen.
Die Schule beteiligt sich am Energiesparprogramm der Drewag und handelt in diesem
Sinne. In lockeren Abständen kontrollieren die Schülersprecher die Einhaltung der
entsprechenden Vorgaben und veröffentlichen die Ergebnisse der Kontrollen zur
Einhaltung der Ordnung und Sicherheit.
Das Anschließen eigener elektrotechnischer bzw. elektronischer Geräte jeder Art ist
innerhalb der Schule nicht erlaubt.
Der Trinkbrunnen ist pfleglich zu benutzen. Wasser ist lediglich mit einem Becher oder
einer Flasche zu entnehmen.
Die Eltern verabschieden ihre Kinder an der Eingangstür.
In den Zimmern besteht Hausschuhpflicht. Zum Tausch werden die Garderoben im
Erdgeschoss und im Keller genutzt.
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Handys werden während der Unterrichtszeiten nicht benutzt. Sie sind vollständig
auszuschalten. Wird dies missachtet, wird nach einmaliger Ermahnung das Handy
eingezogen und ist dann von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung
abzuholen.
Unerlaubte Handlungen
Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der
Einrichtung und allen Inventars. Bei Sachbeschädigungen am Gebäude, der Ausstattung
und der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt.
Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und
die strafrechtliche Verfolgung kann beantragt werden.
Versicherungsschutz für Schüler
Alle Schüler benutzen für ihre Bekleidung und Schulsachen die dafür vorgesehenen
Ablagemöglichkeiten und Garderoben.
Wertsachen von Schülern, wie Schmuck, Bargeld, Schlüssel, Fahrtausweise,
Versicherungskarten, Spiele, Fahrräder usw. sind durch den Schulträger nicht versichert.
Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Verwahrpflicht des Schulträgers für das
persönliche Eigentum des Schülers. Schäden am Schülereigentum sind noch vor dem
Verlassen des Schulgrundstückes einem in der Schule Beschäftigten anzuzeigen.
Fundsachen werden dem Hausmeister überreicht. Diese werden zur Abholung
bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder
vergeben.
Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler. Gegen
Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Schülers im Schulbetrieb geltend
gemacht werden können, kann sich der Schüler/ die Familie selbst versichern.
Jeder Schüler ist auf dem sichersten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen
von schulischen Veranstaltungen bei Unfall gesetzlich unfallversichert.
Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer
bzw. im Sekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten
sind unmittelbar der Schule anzuzeigen.
Verhalten im Havariefall
Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler entsprechend dem Havarieplan
geordnet auf den Bolzplatz neben der Turnhalle.
Den Weisungen des Schulleiters, seines Vertreters und nicht zuletzt des
Rettungspersonals ist unbedingt sofortige Folge zu leisten.
Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen
Die Fachraumordnungen sowie die Hallenordnung (entsprechende Aushänge in den
Räumen) sind einzuhalten. Fachräume, die Sporthalle sowie der Schulgarten dürfen nur
in Begleitung des Fachlehrers betreten werden.
Alle Schüler und Lehrer tragen durch überlegtes Handeln zur Vermeidung von
Gefährdungen und Störungen bei.
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Rechtsgrundlagen
Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat
Sachsen vom 01. August 2004 und der Grundschulordnung vom
03. August 2004 geregelt.
Sachlich geübte Kritik, Anregungen und Wünsche können von den Lehrkräften an die
Schüler genauso gerichtet werden wie von den Schülern an die Lehrkräfte und
Angestellten.
Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Klassenlehrers bzw. der Schulleitung.
Diese und andere Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
können im Sekretariat eingelesen werden.
Besucher und andere Nutzer der Einrichtung
Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer unserer Bildungseinrichtung gilt die Hausund Hofordnung sinngemäß.
Besucher melden sich im Schulsekretariat, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude ist
nicht gestattet.
Die Schlüsselausgabe an das Personal sowie an temporäre Mitarbeiter, wie Praktikanten
und Studenten, erfolgt ausschließlich über die Schulleitung.
Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in
Abstimmung mit dem Schulträger (Schulverwaltungsamt Dresden) und /oder der
Dienstaufsichtsbehörde fest.
Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial,
Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art.
Wahrnehmung des Hausrechts
Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt
dies der Hausmeister bzw. dessen Stellvertreter.
Schüler beachten, dass den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals
unbedingt Folge zu leisten ist.
Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Die Haus- und Hofordnung wurde am 19.07.2006 in der Schulkonferenz beschlossen und
tritt am 02.09.2006 in Kraft. Änderungen sind auf Beschluss der Schulkonferenz vom
21.08.2015 eingeflossen.
Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen, die Brandschutzordnung für die
Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden vom 28.Juli 2004 und die Hallenordnung.
Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In
begründeten Fällen kann der Schulleiter sofort eine Ergänzung oder Aussetzung
anweisen.
Schulleiter
Lehrervertreter
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Elternvertreter
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