Fachkraft Barrierefreies Bauen und Wohnen Ältere Menschen möchten solange wie möglich ein selbstständiges Leben führen und im vertrauten Wohnumfeld bleiben. Der Bedarf an altersgerechten, barrierefreien Wohnungen steigt stetig und die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen für ältere Menschen nimmt zu. Werden Sie aktiv und machen Sie sich fit für diesen zukunftsorientierten Markt. Stehen Sie Ihren Kunden als Experte zur Verfügung, wenn Schwellen beseitigt, Haltegriffe angebracht, die Beleuchtung verbessert oder eine Dusche bodengleich angepasst werden muss. Ein 2-tägiger Gewerke übergreifender Lehrgang bildet die Grundlage zur „Fachkraft Barrierefreies Bauen und Wohnen“ und vermittelt Wissen zu diesen Themen: Altersbedingte Veränderungen, Praxisbeispiele aus der Wohnungsanpassung, Hilfsmittel, Finanzierung, Barrierefreies Bauen, DIN-Vorschriften, Gesetze, Marketing 50+ Während des Seminars gehen Sie in einem Alterssimulationsanzug auf eine Zeitreise und erleben die typischen Einschränkungen älterer Menschen hautnah. Kursinhalte Die Weiterbildung schließt mit der Zertifizierung durch die Hessische Fachstelle für Wohnberatung (HfW) und der Handwerkskammer Frankfurt-RheinMain ab. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die bundesweite Datenbank des ZDH „Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Service + Komfort“. Das Netzwerk „Barrierefrei leben“ mit qualifizierten Handwerkern trifft sich in regelmäßigen Abständen zum Informations- und Erfahrungsaustausch. 1-tägige Fachseminare bieten weitere Themen zu „Altersgerecht Bauen und Renovieren“. Wie können die Anforderungen aus der DIN 18040 auch im Gebäudebestand lösungsorientiert umgesetzt werden? Wie erkennen Sie die Chancen einer älter werdenden Gesellschaft? Wie erschließen Sie sich den Markt gewinnbringend für Ihren Betrieb. Kennen Sie die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für eine individuelle Wohnungsanpassung? Bieten Sie Ihrer Kundschaft umfassende Beratung? Nähere Informationen: www.rhein-main-campus.de/kursangebot/bau Die Teilnehmerzahl an den Lehrgängen ist begrenzt. Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen erhalten Fortbildungspunkte gemäß § 3 der Fortbildungsordnung.