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Fachkraft Barrierefreies
Bauen und Wohnen
Ältere Menschen möchten solange wie möglich ein
selbstständiges Leben führen und im vertrauten
Wohnumfeld bleiben. Der Bedarf an altersgerechten,
barrierefreien Wohnungen steigt stetig und die
Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen für
ältere Menschen nimmt zu. Werden Sie aktiv und
machen Sie sich fit für diesen zukunftsorientierten
Markt. Stehen Sie Ihren Kunden als Experte zur Verfügung, wenn Schwellen beseitigt, Haltegriffe angebracht, die Beleuchtung verbessert oder eine Dusche
bodengleich angepasst werden muss.
Ein 2-tägiger Gewerke übergreifender Lehrgang bildet die Grundlage zur „Fachkraft Barrierefreies Bauen und Wohnen“ und vermittelt Wissen zu diesen
Themen: Altersbedingte Veränderungen, Praxisbeispiele aus der Wohnungsanpassung, Hilfsmittel, Finanzierung, Barrierefreies Bauen, DIN-Vorschriften,
Gesetze, Marketing 50+ Während des Seminars
gehen Sie in einem Alterssimulationsanzug auf eine
Zeitreise und erleben die typischen Einschränkungen
älterer Menschen hautnah.
Kursinhalte
Die Weiterbildung schließt mit der Zertifizierung
durch die Hessische Fachstelle für Wohnberatung
(HfW) und der Handwerkskammer Frankfurt-RheinMain ab. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die
bundesweite Datenbank des ZDH „Markenzeichen
Generationenfreundlicher Betrieb Service + Komfort“.
Das Netzwerk „Barrierefrei leben“ mit qualifizierten
Handwerkern trifft sich in regelmäßigen Abständen
zum Informations- und Erfahrungsaustausch.
1-tägige Fachseminare bieten weitere Themen zu
„Altersgerecht Bauen und Renovieren“. Wie können
die Anforderungen aus der DIN 18040 auch im Gebäudebestand lösungsorientiert umgesetzt werden?
Wie erkennen Sie die Chancen einer älter werdenden
Gesellschaft? Wie erschließen Sie sich den Markt
gewinnbringend für Ihren Betrieb.
Kennen Sie die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für eine individuelle Wohnungsanpassung?
Bieten Sie Ihrer Kundschaft umfassende Beratung?
Nähere Informationen:
www.rhein-main-campus.de/kursangebot/bau
Die Teilnehmerzahl an den Lehrgängen ist begrenzt.
Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen erhalten Fortbildungspunkte gemäß § 3 der
Fortbildungsordnung.
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