Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruchsgrundlage: § 33 SGB V Anspruchsberechtigte: Kranke und behinderte Personen Voraussetzung: Ärztliche Verordnung. Die Hilfsmittelverordnung des Arztes sollte immer die Diagnose, die zur Verordnung führte, beinhalten. Maßnahmen: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Nicht z. Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Maßgeblich ist das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Häufig eingesetzte Hilfsmittel in der Wohnungsanpassung: • diverse Stützgriffe, -klappbügel • Badehilfen (Badewannenlift, Duschbrett, Duschdrehsitz) • WC-Erhöhung, Nachtstuhl • Gehhilfen Höhe der Leistung: Festbetrag oder vertraglich vereinbarter Preis; eine Aufzahlung bei teureren Hilfsmitteln ist möglich. Pauschale oder Miete auch möglich. Zuzahlung des/r Versicherten 10%, mind. 5 € bzw. max. 10 €, begrenzt auf die Kosten des Mittels; incl. Zubehör, Auslieferung, Erprobung. Antrag an: Hilfsmittelverordnung entweder an die zuständige Krankenkasse, oder an ein Sanitätshaus bzw. Reha-Händler (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Vereins „Stadtteilarbeit e.V.“ Milbertshofen) Create PDF with GO2PDF for free, if you wish to remove this line, click here to buy Virtual PDF Printer