Technische Hilfsmittel - Heilpädagogische Hilfe Osnabrück

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Hilfsmittel
Hörgeräte
Cochlear-Implantat
Lichtsysteme
Vibrationssysteme
Hilfsmittel
Hörgeräte
Ein Hörgerät dient dazu, Hörverluste bei Schwer
hörigen auszugleichen. Hörgeräte sind Hilfsmittel
zur Alltagsbewältigung und zur sozialen Eingliederung
Hörgeschädigter.
Die gängigsten Versorgungsformen für die häufigsten
Arten von Schwerhörigkeit sind aktuell die Hinterdem-Ohr-und die Im-Ohr-Geräte. Letztere umfassen
noch weitere Formen mit unterschiedlichem Grad
der baulichen Minimalisierung. Für bestimmte Fälle
von Schwerhörigkeit gibt es spezielle Formen, die
etwa auf Knochenleitung basieren sowie implantierbare und teilimplantierbare Hörsysteme.
Weil Hörgeräte in vielen Fällen als auffällig und
stigmatisierend empfunden werden, ist die Hemmschwelle zur Nutzung relativ hoch. Hersteller
versuchen, speziell unter diesem Aspekt und durch
Nutzung moderner elektronischer Bauelemente
die Produkte zu verkleinern und der Ästhetik etwa
von Bluetooth-In-Ear-Headsets anzunähern.
Hilfsmittel
Cochlear-Implantat
Ein Cochlear-Implantat ist ein elektronisches medizintechnisches Gerät, das die Funktion des beschädigten
Innenohrs übernimmt. Im Unterschied zu Hörgeräten,
die die Lautstärke von Geräuschen erhöhen, übernehmen Cochlear-Implantate die Funktion der
beschädigten Teile des Innenohrs (der Cochlea), damit
sich Audiosignale an das Gehirn übertragen lassen.
Cochlear-Implantate können Personen mit folgenden
Hörverlust helfen:
- hochgradiger Hörverlust bis völlige Taubheit auf
beiden Ohren
- Konventionelle Hörgeräte ergeben nur eine geringe
oder überhaupt keine Verbesserung
- Bei Satztests beträgt das auditive Sprachverstehen
auf dem Ohr, das ein Implantat erhalten soll, maximal
50 %
- mit Hörgeräten beträgt das auditive Sprachverstehen
auf dem Ohr, das kein Implantat erhalten soll, oder
auf beiden Ohren maximal 60 %
Mehr zu dem Thema unter:
www.cochlear.com/wps/wcm/connect/de/startseite
Technische Hilfsmittel
Ein Problem gehörloser Personen ist, dass akustische
Signalgeber die verbreitetste Methode sind, die Aufmerksamkeit eines Menschen zu erlangen. So klingeln
Telefone, Türklingeln, Wecker, Babyphone, der Piepser,
der einen warnt, wenn man das Licht beim Auto eingeschaltet läßt, all diese Signale können von Gehörlosen
ohne spezielle Hilfsmittel nicht wahrgenommen werden.
Technische Hilfsmittel zur Wahrnehmung dieser
aktustischen Signale sind z.B. Lichtsysteme und
Vibrationssysteme.
Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker als Hilfsmittel an. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen in der Produktgruppe
16 („Kommunikationshilfen“) aufgeführt.
Licht- und Vibrationsanlagen müssen beantragt werden.
Dazu braucht man eine Hilfsmittelverordnung vom Arzt,
der bestätigt, dass man darauf angewiesen ist und einen
Kostenvoranschlag. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich
je nach Produkt, Bedarf und Krankenkasse. Für Lichtoder Vibrationsanlagen, die nicht zuhause, sondern am
Arbeitsplatz benötigt werden, sind die Krankenkassen
nicht zuständig. In dem Fall muss man sich an den
Betriebsrat oder Behindertenbeauftragten der Firma, an
das Integrationsamt, oder an die Reha-Servicestellen der
Agenturen für Arbeit wenden.
Technische Hilfsmittel
Lichtsysteme
Lichtsysteme sind eine unentbehrliche Hilfe, um
akustische Reize optisch wahrzunehmen. Unterschiedliche Lichtsignale zeigen verschiedene
Ereignisse an, wie das Klingeln an der Tür, den
Telefonanruf oder Fax, das Weinen Ihres Babys. Mit
Hilfe eines Lichtsystems kann man sehen, was man
nicht hört!
Im Wesentlichen unterscheidet man bei den Licht systemen zwei Gerätetypen: dem Sender und dem
Empfänger, die einfach in vorhandene Steckdosen
gesteckt werden. Die „drahtlose“ Technik macht es
möglich.
Technische Hilfsmittel
Vibrationssysteme
Vibrationssysteme wenden sich an alle, die sich im
Haus, im Garten oder am Arbeitsplatz frei bewegen
und trotzdem jederzeit über die wichtigsten
akustischen Ereignisse in ihrem Umfeld informiert
sein wollen. Jedes akustische Ereignis in der
Wohnung wird von dem nur scheckkartengroßen
Funkempfänger durch eine eigene, gut unterscheidbare Vibrationsfolge signalisiert.
Vibrationssysteme funktionieren sowohl mit als auch
ohne ein Lichtsystem. Der Funkumsetzer wird einfach
in eine freie Steckdose gesteckt, und schon besteht
eine Funkverbindung zwischen allen LichtsystemSendern und dem Empfänger. Der Funksensor wird
über mitgelieferte Kabel direkt mit Türklingel und
Telefonsteckdose verbunden.
Mehr Informationen zu dem Thema unter:
Hörgeschädigten Technik B&K GmbH
HUMANTECHNIK GmbH
Mobily ProCom GmbH
Reha-Com-Tech
Aurich
Emden
Leer
Papenburg
Oldenburg
Nienburg
Osnabrück
Hannover
Hildesheim
Sitz des Vereins
ist Osnabrück.
Beratungsstellen
sind an den Standorten
Osnabrück, Emden,
Hannover und Oldenburg.
Mobile Beratungsstellen befinden sich in
Aurich, Hildesheim, Leer, Nienburg und Papenburg.
Die Beratungsstellen sind zu festen Zeiten geöffnet.
www.os-hho.de
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch Termine zu
anderen Zeiten. Nehmen Sie mit uns per E-Mail,
FAX oder Telefon Kontakt auf.
Ansprechpartner
Sieglinde Henke | Bereichsleiterin
Knollstraße 96 | 49088 Osnabrück
Tel.
05 41 / 18 00 9 - 73
Fax
05 41 / 18 00 9 - 74
E-Mail [email protected]
Internetwww.os-hho.de/hfhm
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH
Industriestraße 17 | 49082 Osnabrück
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