Hilfsmittel Hörgeräte Cochlear-Implantat Lichtsysteme Vibrationssysteme Hilfsmittel Hörgeräte Ein Hörgerät dient dazu, Hörverluste bei Schwer hörigen auszugleichen. Hörgeräte sind Hilfsmittel zur Alltagsbewältigung und zur sozialen Eingliederung Hörgeschädigter. Die gängigsten Versorgungsformen für die häufigsten Arten von Schwerhörigkeit sind aktuell die Hinterdem-Ohr-und die Im-Ohr-Geräte. Letztere umfassen noch weitere Formen mit unterschiedlichem Grad der baulichen Minimalisierung. Für bestimmte Fälle von Schwerhörigkeit gibt es spezielle Formen, die etwa auf Knochenleitung basieren sowie implantierbare und teilimplantierbare Hörsysteme. Weil Hörgeräte in vielen Fällen als auffällig und stigmatisierend empfunden werden, ist die Hemmschwelle zur Nutzung relativ hoch. Hersteller versuchen, speziell unter diesem Aspekt und durch Nutzung moderner elektronischer Bauelemente die Produkte zu verkleinern und der Ästhetik etwa von Bluetooth-In-Ear-Headsets anzunähern. Hilfsmittel Cochlear-Implantat Ein Cochlear-Implantat ist ein elektronisches medizintechnisches Gerät, das die Funktion des beschädigten Innenohrs übernimmt. Im Unterschied zu Hörgeräten, die die Lautstärke von Geräuschen erhöhen, übernehmen Cochlear-Implantate die Funktion der beschädigten Teile des Innenohrs (der Cochlea), damit sich Audiosignale an das Gehirn übertragen lassen. Cochlear-Implantate können Personen mit folgenden Hörverlust helfen: - hochgradiger Hörverlust bis völlige Taubheit auf beiden Ohren - Konventionelle Hörgeräte ergeben nur eine geringe oder überhaupt keine Verbesserung - Bei Satztests beträgt das auditive Sprachverstehen auf dem Ohr, das ein Implantat erhalten soll, maximal 50 % - mit Hörgeräten beträgt das auditive Sprachverstehen auf dem Ohr, das kein Implantat erhalten soll, oder auf beiden Ohren maximal 60 % Mehr zu dem Thema unter: www.cochlear.com/wps/wcm/connect/de/startseite Technische Hilfsmittel Ein Problem gehörloser Personen ist, dass akustische Signalgeber die verbreitetste Methode sind, die Aufmerksamkeit eines Menschen zu erlangen. So klingeln Telefone, Türklingeln, Wecker, Babyphone, der Piepser, der einen warnt, wenn man das Licht beim Auto eingeschaltet läßt, all diese Signale können von Gehörlosen ohne spezielle Hilfsmittel nicht wahrgenommen werden. Technische Hilfsmittel zur Wahrnehmung dieser aktustischen Signale sind z.B. Lichtsysteme und Vibrationssysteme. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker als Hilfsmittel an. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen in der Produktgruppe 16 („Kommunikationshilfen“) aufgeführt. Licht- und Vibrationsanlagen müssen beantragt werden. Dazu braucht man eine Hilfsmittelverordnung vom Arzt, der bestätigt, dass man darauf angewiesen ist und einen Kostenvoranschlag. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich je nach Produkt, Bedarf und Krankenkasse. Für Lichtoder Vibrationsanlagen, die nicht zuhause, sondern am Arbeitsplatz benötigt werden, sind die Krankenkassen nicht zuständig. In dem Fall muss man sich an den Betriebsrat oder Behindertenbeauftragten der Firma, an das Integrationsamt, oder an die Reha-Servicestellen der Agenturen für Arbeit wenden. Technische Hilfsmittel Lichtsysteme Lichtsysteme sind eine unentbehrliche Hilfe, um akustische Reize optisch wahrzunehmen. Unterschiedliche Lichtsignale zeigen verschiedene Ereignisse an, wie das Klingeln an der Tür, den Telefonanruf oder Fax, das Weinen Ihres Babys. Mit Hilfe eines Lichtsystems kann man sehen, was man nicht hört! Im Wesentlichen unterscheidet man bei den Licht systemen zwei Gerätetypen: dem Sender und dem Empfänger, die einfach in vorhandene Steckdosen gesteckt werden. Die „drahtlose“ Technik macht es möglich. Technische Hilfsmittel Vibrationssysteme Vibrationssysteme wenden sich an alle, die sich im Haus, im Garten oder am Arbeitsplatz frei bewegen und trotzdem jederzeit über die wichtigsten akustischen Ereignisse in ihrem Umfeld informiert sein wollen. Jedes akustische Ereignis in der Wohnung wird von dem nur scheckkartengroßen Funkempfänger durch eine eigene, gut unterscheidbare Vibrationsfolge signalisiert. Vibrationssysteme funktionieren sowohl mit als auch ohne ein Lichtsystem. Der Funkumsetzer wird einfach in eine freie Steckdose gesteckt, und schon besteht eine Funkverbindung zwischen allen LichtsystemSendern und dem Empfänger. Der Funksensor wird über mitgelieferte Kabel direkt mit Türklingel und Telefonsteckdose verbunden. Mehr Informationen zu dem Thema unter: Hörgeschädigten Technik B&K GmbH HUMANTECHNIK GmbH Mobily ProCom GmbH Reha-Com-Tech Aurich Emden Leer Papenburg Oldenburg Nienburg Osnabrück Hannover Hildesheim Sitz des Vereins ist Osnabrück. Beratungsstellen sind an den Standorten Osnabrück, Emden, Hannover und Oldenburg. Mobile Beratungsstellen befinden sich in Aurich, Hildesheim, Leer, Nienburg und Papenburg. Die Beratungsstellen sind zu festen Zeiten geöffnet. www.os-hho.de Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch Termine zu anderen Zeiten. Nehmen Sie mit uns per E-Mail, FAX oder Telefon Kontakt auf. Ansprechpartner Sieglinde Henke | Bereichsleiterin Knollstraße 96 | 49088 Osnabrück Tel. 05 41 / 18 00 9 - 73 Fax 05 41 / 18 00 9 - 74 E-Mail [email protected] Internetwww.os-hho.de/hfhm Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH Industriestraße 17 | 49082 Osnabrück