GbR-Vertrag Zwischen [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], (nachfolgend „Gesellschafter 1“), [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], (nachfolgend „Gesellschafter 2“), [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen: § 1 Gesellschaftszweck Zweck der Gesellschaft ist [Zweck, z.B. Zusammenschluss zu einer Lottogemeinschaft] sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. § 2 Dauer Die Gesellschaft beginnt am [Datum]. Sie kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum Ablauf des [Datum] gekündigt werden. § 3 Name, Sitz (1) Der Name der Gesellschaft lautet: [Firma, z.B. Meyer-Frank GbR]. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in [Ort, z.B. München]. § 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5 Geschäftsführung und Vertretung Zur Geschäftsführung und Vertretung sind die Gesellschafter gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet, soweit die Gesellschafter nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen. § 6 Beschlüsse Die Gesellschafter entscheiden über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschluss. Die Beschlüsse bedürfen der Zustimmung beider Gesellschafter. Darlehensvertrag – [Darlehensgeber] und [Darlehensnehmer] Seite 1 von 3 Paraphierung ……. § 7 Gewinn und Verlust An dem Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt. § 8 Verfügung und Belastung von Gesellschaftsanteilen Gesellschaftsanteile dürfen nur nach vorheriger Zustimmung aller Gesellschafter übertragen und/ oder belastet werden. § 9 Einlagen (1) Jeder Gesellschafter leistet eine Einlage in Höhe von [Zahl, z.B. 10000] €. (2) Alle Gesellschafter sind weiterhin verpflichtet, der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. (3) Nebentätigkeiten erwerbswirtschaftlicher Art sind [nicht/nur] mit Zustimmung des anderen Gesellschafters zulässig. Unzulässig ist ebenso die direkte oder indirekte Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen. § 10 Tätigkeitsvergütungen, Entnahmen (1) Jeder Gesellschafter erhält für seine Tätigkeit in der Gesellschaft eine feste monatliche Vergütung von [Höhe der Vergütung, z.B. 1500] €. Die Vergütung steht den Gesellschaftern unabhängig vom Vorhandensein eines Gewinns zu. (2) Die Vergütung ist jeweils monatlich im voraus zu zahlen, erstmals 1 Monat nach Geschäftsbeginn. (3) Die Tätigkeitsvergütung wird der Geschäftslage der Gesellschaft und der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Entnahmen während des Geschäftsjahres über die Tätigkeitsvergütung hinaus sind zulässig, um Steuerschulden oder Steuervorauszahlungen zu begleichen. (4) Die Gesellschafter können von dieser Regelung Abweichendes, insbesondere die Bildung von Rücklagen, für jedes Geschäftsjahr durch einen einheitlichen Beschluss bestimmen. (5) Die Überschusszahlung erfolgt vierteljährlich. § 11 Urlaub, Krankheit Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Im Falle der Krankheit eines Gesellschafters wird die Tätigkeitsvergütung weiter bezahlt. Darlehensvertrag – [Darlehensgeber] und [Darlehensnehmer] Seite 2 von 3 Paraphierung ……. § 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke. §13 Schriftform Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/ oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. ________________________________ (Ort, Datum) ________________________________ (Ort, Datum) ________________________________ [Name] (Gesellschafter 1) ________________________________ [Name] (Gesellschafter 2) Darlehensvertrag – [Darlehensgeber] und [Darlehensnehmer] Seite 3 von 3 Paraphierung …….