- Merkblatt Biogasanlagen Verbürgung von Finanzierungen Stand 15.01.2013 Finanzierungsvolumen: I. d. R. bis zu 2,5 Mio. Euro, - davon 90% für Grundstück, Baukosten und Technik der Anlage einschließlich Bauzeitzinsen - und 10% für Betriebsmittel (Anlaufkosten, Rohstoffvorrat) Finanzierungsaufteilung: Grundsätzlich 20 % Eigenmittel der Gesellschafter 80 % Bankdarlehen mit Laufzeit bis zu 12 Jahren Verbürgung: 50 % bzw. 55% vom Darlehensbetrag, max. 1 Mio. Euro Besicherung: - Mithaftung der Gesellschafter von zusammen 25 % des Darlehensbetrages - Erstrangige Grundschuld auf mit der Anlage zu bebauender Teilfläche, dingliches Wegerecht erforderlich - Abtretung der Einspeisevergütungen (Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Wärmelieferungsverträge) - Abtretung (Risiko-)Lebensversicherung für den „technischen Leiter“ über 25% -50% des Darlehensbetrages Versicherungen: - Anlagenversicherung – Schutz bereits vor TÜV-Abnahme, - Betriebsunterbrechungsversicherung Anforderungen an den/die Betreiber: o Landwirt/e, die grundsätzlich mindestens 75 % der für die Rohstofflieferung (NAWARO) und Verbringung der Gärreste benötigten Flächen selber bewirtschaften (Eigentum / Zupacht). Ausnahme: Verfügen die Landwirte nicht über so große von ihnen selber bewirtschaftete Flächen, muss der erforderliche Fremdbezug der Rohstoffe durch langfristige Lieferverträge hinsichtlich Menge und Preis (gedeckelter Preis) ebenso und die Verbringung der Gärrückstände nachhaltig gesichert sein. Die Landwirtschaft wurde auch bisher schon nachhaltig erfolgreich betrieben Der Betreiber muss für seinen „Teilbetrieb Biogasanlage“ eine kaufmännische Rechtsform annehmen (z. B. oHG, KG, GmbH, eG). Ausreichendes, qualifiziertes Personal vorhanden Ausreichender Fuhrpark Fachliche Ausbildung/Fortbildung zum Betreiben der Biogasanlage Zumindest in der Anfangszeit regelmäßige biologische Laborüberwachung zur Optimierung der Produktion oder die Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis für die beiden ersten Betriebsjahre. Keine Förderung durch die Bürgschaftsbank Hessen von: - Kapitalanlegern - Privatpersonen - Stromversorgungsunternehmen - Kommunen Anforderungen bezüglich Wärmelieferung: Das neue EEG 2012 sieht bei Neuanlagen auch eine verpflichtende Mindestwärmenutzung von 60 % (davon 35 % extern) vor. Entsprechende Wärmelieferungs(vor-)verträge sind vorzulegen. Anforderungen an die Anlage und den Bestell-Vertrag: o Nur bewährte Anlagen renommierter Hersteller mit entsprechenden Referenzobjekten (keine Pilotanlagen, keine Prototypen) o Festlegung der Inhaltsstoffe gemäß EEG, bzw. nach EEG-2012 § 27 (normale BGA) und § 27b (Gülle BGA) o Weitestgehender Ausschluss von Baukosten- und Terminüberschreitungen. Dieses wird i.d.R. erreicht durch Festpreisvertrag mit GU Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Herstellers/GU über zwei Jahre Abschluss eines Wartungs- und Servicevertrages mit dem GU Im Vorhinein festgelegter Termin für die dauerhafte Inbetriebnahme bei Einhaltung der versprochenen Leistungen mit Pönale-Regelung (Empfehlung: 1% für den ersten Monat und 3 % für jeden weiteren Monat der verspäteten Inbetriebnahme) oder durch Beauftragung eines renommierten Fachplaners mit entsprechenden, nachprüfbaren Referenzen. Der Auftrag umfasst die vollständige Projektdurchführung von der Planung, über Angebotseinholung, Budgetüberwachung*, Bauüberwachung bis zur Inbetriebnahme der Anlage. *Budgetüberwachung: Nachzuweisen ist, dass der Fachplaner ausweislich des vorzulegenden Auftrages verpflichtet ist, die Einhaltung der veranschlagten Erstellungskosten und -zeit für die Anlage zu gewährleisten und dafür einen berufsüblichen, ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz hat. Anmerkung: In Nordhessen hat sich für die Errichtung von Biogasanlagen das sog. „Maschinenring-Bauherrenmodell“ etabliert. Damit allein kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass die veranschlagte Bauzeit und die prospektierten Gesamterrichtungskosten der Anlage später auch tatsächlich eingehalten werden. In diesen Fällen ist daher zusätzlich ein renommierter Fachplaner, wie zuvor beschrieben, hinzuzuziehen. o Positive fachliche Stellungnahme der hessenENERGIE* als unabhängige fachlichen Gutachterstelle im Auftrag der Bürgschaftsbank Hessen. Die Gutachtenkosten werden vom HMUELV getragen. *Die hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH, Wiesbaden, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ovag Energie AG, Friedberg. Diese wiederum agiert unter dem Dach der Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft MBH (OVAG), Friedberg, einem Dienstleister des Landes Hessen, OVAG-Gruppe. o Der erweiterte Cash-flow soll auch unter der Annahme künftiger Preissteigerungen mindestens 120 % der benötigten Kapitaldienste betragen o Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen Erforderliche Unterlagen für die Prüfung einer Bürgschaft: Bürgschaftsantrag (über die Hausbank) Selbstauskunft des Kreditnehmers / Gesellschafter Lebenslauf Kreditnehmer / Gesellschafter; Informationen über die fachliche Eignung Jahresabschlüsse der landwirtschaftlichen Betriebe der letzten zwei Jahre, aktueller Geldrückbericht Steuerliche Unterlagen der Landwirte (Einkommensteuererklärung und -bescheid) Festpreisangebot zur Anlagenerstellung inkl. technischem Konzept (Anlagenart, technische Ausstattung, Hersteller wesentlicher Komponenten, Planungsannahmen der technischen Leistungsparameter, Betreuung und Wartung der Anlage) und Darstellung der erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse Investitions- und Finanzierungsplan, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung auf jährlicher Basis über die gesamte Kreditlaufzeit unter Berücksichtigung einer angemessenen Rücklagenbildung für Reparaturaufwendungen Konzept zur Rohstoffbeschaffung und Entsorgung der Reststoffe. Darstellung der Art des aktuellen Standes im Genehmigungsverfahren Zusätzlich bei bestehenden Biomasse-Gesellschaften: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre, aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste Positive fachliche Stellungnahme der hessenENERGIE als unabhängige fachlichen Gutachterstelle (wird von Bürgschaftsbank Hessen beauftragt)