Biogasanlagen - Bürgschaftsbank Hessen

Werbung
- Merkblatt Biogasanlagen
Verbürgung von Finanzierungen
Stand 15.01.2013
Finanzierungsvolumen:
I. d. R. bis zu 2,5 Mio. Euro,
- davon 90% für Grundstück, Baukosten und Technik der
Anlage einschließlich Bauzeitzinsen
- und 10% für Betriebsmittel (Anlaufkosten, Rohstoffvorrat)
Finanzierungsaufteilung:
Grundsätzlich 20 % Eigenmittel der Gesellschafter
80 % Bankdarlehen mit Laufzeit bis zu 12 Jahren
Verbürgung:
50 % bzw. 55% vom Darlehensbetrag, max. 1 Mio. Euro
Besicherung:
- Mithaftung der Gesellschafter von zusammen 25 % des
Darlehensbetrages
- Erstrangige Grundschuld auf mit der Anlage zu bebauender
Teilfläche, dingliches Wegerecht erforderlich
- Abtretung der Einspeisevergütungen (Stromliefervertrag,
Gasliefervertrag, Wärmelieferungsverträge)
- Abtretung (Risiko-)Lebensversicherung für den „technischen
Leiter“ über 25% -50% des Darlehensbetrages
Versicherungen:
- Anlagenversicherung – Schutz bereits vor TÜV-Abnahme,
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Anforderungen an den/die Betreiber:
o Landwirt/e, die grundsätzlich mindestens 75 % der für die Rohstofflieferung (NAWARO)
und Verbringung der Gärreste benötigten Flächen selber bewirtschaften (Eigentum /
Zupacht).
Ausnahme: Verfügen die Landwirte nicht über so große von ihnen selber bewirtschaftete
Flächen, muss der erforderliche Fremdbezug der Rohstoffe durch langfristige
Lieferverträge hinsichtlich Menge und Preis (gedeckelter Preis) ebenso und die
Verbringung der Gärrückstände nachhaltig gesichert sein.






Die Landwirtschaft wurde auch bisher schon nachhaltig erfolgreich betrieben
Der Betreiber muss für seinen „Teilbetrieb Biogasanlage“ eine kaufmännische
Rechtsform annehmen (z. B. oHG, KG, GmbH, eG).
Ausreichendes, qualifiziertes Personal vorhanden
Ausreichender Fuhrpark
Fachliche Ausbildung/Fortbildung zum Betreiben der Biogasanlage
Zumindest in der Anfangszeit regelmäßige biologische Laborüberwachung zur
Optimierung der Produktion oder die Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis
für die beiden ersten Betriebsjahre.
Keine Förderung durch die Bürgschaftsbank Hessen von:
- Kapitalanlegern
- Privatpersonen
- Stromversorgungsunternehmen
- Kommunen
Anforderungen bezüglich Wärmelieferung:
Das neue EEG 2012 sieht bei Neuanlagen auch eine verpflichtende Mindestwärmenutzung
von 60 % (davon 35 % extern) vor. Entsprechende Wärmelieferungs(vor-)verträge sind
vorzulegen.
Anforderungen an die Anlage und den Bestell-Vertrag:
o Nur bewährte Anlagen renommierter Hersteller mit entsprechenden Referenzobjekten
(keine Pilotanlagen, keine Prototypen)
o Festlegung der Inhaltsstoffe gemäß EEG, bzw. nach EEG-2012 § 27 (normale BGA) und
§ 27b (Gülle BGA)
o Weitestgehender Ausschluss von Baukosten- und Terminüberschreitungen. Dieses wird
i.d.R. erreicht durch


Festpreisvertrag mit GU
Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Herstellers/GU über zwei Jahre
Abschluss eines Wartungs- und Servicevertrages mit dem GU
Im Vorhinein festgelegter Termin für die dauerhafte Inbetriebnahme bei
Einhaltung der versprochenen Leistungen mit Pönale-Regelung (Empfehlung:
1% für den ersten Monat und 3 % für jeden weiteren Monat der verspäteten
Inbetriebnahme)
oder durch
Beauftragung eines renommierten Fachplaners mit entsprechenden, nachprüfbaren
Referenzen. Der Auftrag umfasst die vollständige Projektdurchführung von der
Planung, über Angebotseinholung, Budgetüberwachung*, Bauüberwachung bis zur
Inbetriebnahme der Anlage.
*Budgetüberwachung: Nachzuweisen ist, dass der Fachplaner ausweislich des
vorzulegenden Auftrages verpflichtet ist, die Einhaltung der veranschlagten
Erstellungskosten und -zeit für die Anlage zu gewährleisten und dafür einen
berufsüblichen, ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz hat.
Anmerkung: In Nordhessen hat sich für die Errichtung von Biogasanlagen das sog.
„Maschinenring-Bauherrenmodell“ etabliert. Damit allein kann jedoch nicht
sichergestellt werden, dass die veranschlagte Bauzeit und die prospektierten
Gesamterrichtungskosten der Anlage später auch tatsächlich eingehalten werden. In
diesen Fällen ist daher zusätzlich ein renommierter Fachplaner, wie zuvor
beschrieben, hinzuzuziehen.
o
Positive fachliche Stellungnahme der hessenENERGIE* als unabhängige fachlichen
Gutachterstelle im Auftrag der Bürgschaftsbank Hessen. Die Gutachtenkosten werden
vom HMUELV getragen.
*Die hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH,
Wiesbaden, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ovag Energie AG,
Friedberg. Diese wiederum agiert unter dem Dach der Oberhessische
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft MBH (OVAG), Friedberg, einem
Dienstleister des Landes Hessen, OVAG-Gruppe.
o
Der erweiterte Cash-flow soll auch unter der Annahme künftiger Preissteigerungen
mindestens 120 % der benötigten Kapitaldienste betragen
o
Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen
Erforderliche Unterlagen für die Prüfung einer Bürgschaft:










Bürgschaftsantrag (über die Hausbank)
Selbstauskunft des Kreditnehmers / Gesellschafter
Lebenslauf Kreditnehmer / Gesellschafter; Informationen über die fachliche Eignung
Jahresabschlüsse der landwirtschaftlichen Betriebe der letzten zwei Jahre, aktueller
Geldrückbericht
Steuerliche Unterlagen der Landwirte (Einkommensteuererklärung und -bescheid)
Festpreisangebot zur Anlagenerstellung inkl. technischem Konzept (Anlagenart,
technische Ausstattung, Hersteller wesentlicher Komponenten, Planungsannahmen der
technischen Leistungsparameter, Betreuung und Wartung der Anlage) und Darstellung
der erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse
Investitions- und Finanzierungsplan, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung auf jährlicher
Basis über die gesamte Kreditlaufzeit unter Berücksichtigung einer angemessenen
Rücklagenbildung für Reparaturaufwendungen
Konzept zur Rohstoffbeschaffung und Entsorgung der Reststoffe. Darstellung der Art des
aktuellen Standes im Genehmigungsverfahren
Zusätzlich bei bestehenden Biomasse-Gesellschaften: Handelsregisterauszug,
Gesellschaftsvertrag,
Eröffnungsbilanz,
Jahresabschlüsse
der
letzten
zwei
Geschäftsjahre, aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste
Positive fachliche Stellungnahme der hessenENERGIE als unabhängige fachlichen
Gutachterstelle (wird von Bürgschaftsbank Hessen beauftragt)
Herunterladen