Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Handelsrecht WS 2007/2008 Wiss. Mitarbeiter Andreas Kimmelmann Wiss. Mitarbeiter Benedikt Inhester Veranstaltung III Die Adam & Berta OHG (Gesellschafter A und B) betreibt einen Spirituosen-Großhandel. Sie beschäftigt mehrere Mitarbeiter, unter anderem den Paul (P). Nachdem A und B beschlossen haben, im Frühjahr 2006 für einige Wochen gemeinsam Urlaub zu machen, beauftragt A, wie mit B abgesprochen, den P, sich während ihrer Abwesenheit um alle Angelegenheiten der OHG zu kümmern. A erteilt ihm hierfür Prokura, eine Anmeldung zum Handelsregister unterbleibt jedoch. Nach ihrer Rückkehr leiten A und B die Geschäfte wieder alleine, A widerruft die Prokura des P deshalb sogleich. Dennoch vereinbart P am 10. Juli 2006 namens der A & B OHG mit Gerd Gruber (G), der in Augsburg ein Restaurant betreibt, die Lieferung von 100 Kisten französischem Cognac zum Preis von 12.000 Euro. Als A und B hiervon erfahren, lehnen sie Lieferung ab. Nunmehr kommen B Bedenken, ob der Widerruf der Prokura nicht hätte zum Handelsregister angemeldet werden müssen. B veranlasst daher sogleich die Anmeldung des Widerrufs beim Registergericht. Der Widerruf wird schließlich am 20. Juli 2006 eingetragen und bekanntgemacht. Während A und B wegen ihrer längeren Abwesenheit viel Zeit mit der Aufarbeitung der Buchführung verbringen, verkauft P in der Folgezeit mehrfach größere Posten Spirituosen an diverse Abnehmer. B, die eigentlich für den Verkauf zuständig ist, erfährt hiervon nichts, obwohl die Kaufverträge mit der Unterschrift des P regelmäßig über ihren Schreibtisch gehen. Am 30. August 2006 verkauft P 15 Kisten spanischen Sherry an Hans Holler (H), der das Auftreten des P in der Vergangenheit kennt, zum Preis von 600 Euro. Als A hiervon noch vor Auslieferung erfährt, ist er entsetzt, da er einen Abnehmer an der Hand hat, der für die gleiche Menge 900 Euro bezahlen würde. Aufgrund der zunehmenden Arbeitsbelastung beschließen A und B, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, der sich um den Vertrieb kümmern soll. Sie können hierfür Claudio (C) gewinnen und nehmen diesen mit Vertrag vom 15. September 2006 als neuen Gesellschafter in die OHG auf. Der Eintritt des C als neuer Gesellschafter wird von A auch beim Registergericht angemeldet. Aufgrund eines Versehens des Registergerichts wird jedoch P als neuer Gesellschafter eingetragen, die entsprechende Bekanntmachung erfolgt am 25. September 2006. P erfährt hiervon aus der örtlichen Zeitung, unternimmt in der Folgezeit jedoch nichts. Am 30. Oktober 2006 beschädigt C, als er gerade mit seinem Fahrrad einen Geschäftskunden aufsuchen will, aufgrund einer Unachtsamkeit den PKW der Karoline Kleiber (K), an dem ein Schaden von 2.000 Euro entsteht. Bearbeitervermerk: Seite 1 von 1 Welche Ansprüche stehen G, H und K jeweils zu? Fallangabe – Veranstaltung III