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Werbung
Guten Tag, hier ist die Firma
“Flinke Klammer”! Sie brauchen
doch bestimmt Büromaterial, ich
kann Ihnen ein gutes Angebot
machen.

Unternehmer
Das ist heute schon der
dritte Anruf! Darf das
sein?

gewerblicher Kunde
Urteil: Zum eigentlichen geschäftlichen Tätigkeitsbereich eines
Einzelhandelsverbandes gehört nicht die Nutzung von Büromaterial. Die
telefonische Werbung ist grundsätzlich jedenfalls dann als unlauter anzusehen,
wenn sich die Anrufe nur auf bloße Hilfsmittel beziehen, die der eigentlichen
Tätigkeit untergeordnet sind und ihr lediglich dienen.
Die Beschaffung von Betriebsmitteln ist eine nachgeordnete Tätigkeit, die erst die
Grundlage für die Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit ermöglicht.
(LG Hamburg, 27.09.1989, AZ: 15 P 400/89)
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