Guten Tag, hier ist die Firma “Flinke Klammer”! Sie brauchen doch bestimmt Büromaterial, ich kann Ihnen ein gutes Angebot machen. Unternehmer Das ist heute schon der dritte Anruf! Darf das sein? gewerblicher Kunde Urteil: Zum eigentlichen geschäftlichen Tätigkeitsbereich eines Einzelhandelsverbandes gehört nicht die Nutzung von Büromaterial. Die telefonische Werbung ist grundsätzlich jedenfalls dann als unlauter anzusehen, wenn sich die Anrufe nur auf bloße Hilfsmittel beziehen, die der eigentlichen Tätigkeit untergeordnet sind und ihr lediglich dienen. Die Beschaffung von Betriebsmitteln ist eine nachgeordnete Tätigkeit, die erst die Grundlage für die Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit ermöglicht. (LG Hamburg, 27.09.1989, AZ: 15 P 400/89)