Das KfW-Effizienzhaus

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Das KfW-Effizienzhaus
Das KfW-Effizienzhaus entspricht nicht nur den Standards der
Energieeinsparverordnung (EnEV), sondern kann diese in Einzelfällen
übertreffen.
Das Effizienzhaus erfüllt bestimmte energetische Richtlinien und wird
durch die KfW-Bank finanziell gefördert. Aus energetischen und
finanziellen Gesichtspunkten lohnt sich bei Neubauten und bei der
Sanierung von Altbauten daher die Auseinandersetzung mit dem KfWEffizienzhaus. Werden die vorgeschriebenen Standards eingehalten
und von einem unabhängigen Energieberater bestätigt, dann steht
einer Förderung nichts im Wege.
KfW-Effizienzhaus Einleitung Energiewende | © America365/ Shutterstock.com
Was ist das KfW-Effizienzhaus?
Das KfW-Effizienzhaus erfüllt festgelegte Energiestandards. Gemessen wird der Energiestandard an zwei Kennzahlen. Dem
Primärenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und den Transmissionswärmeverlusten der Hüllfläche des Gebäudes. Beide Werte
beziehen sich dabei auf Vorgaben, die in der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) für Neubauten oder sanierte Altbauten festgeschrieben
sind. Beide Kennzahlen dürfen dabei eine maximal vorgeschriebene Größe nicht überschreiten.
Die Effizienzhaus-Standards in einer anschaulichen Übersicht | © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust sagt etwas über die energetische Qualität der Gebäudehülle aus. Je niedriger dieser Wert, desto weniger
Wärme geht über die Fassade, das Dach oder die Fenster an die Umwelt verloren. Er wird gemessen in kWh/m²K und wird U-Wert der
Gebäudehülle genannt. Zu der Gebäudehülle gehören das Dach, die Fassade, die Fenster und Türen sowie die Sohle des Gebäudes. Die
verschiedenen Effizienzhäuser (z.B. Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 55) müssen stets einen bestimmten Wert unterhalb dieser
Referenzwerte einhalten.
Der Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf setzt sich aus dem Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor zusammen. Der Endenergiebedarf
wird mittels Berechnungsprogrammen von Energieberatern oder Architekten ermittelt. Diese geben Ihr Eigenheim mit den aktuell
vorliegenden
energetischen
Gegebenheiten
(U-Werte,
Heizungssystem,
usw.)
in
das
Berechnungsprogramm
ein.
Das
Berechnungsprogramm als solches basiert auf Normen, die in der Energieeinsparverordnung verankert sind.
energie held hat anhand einer solchen Norm aus der EnEV ein überschlägiges Berechnungsprogramm entwickelt, den energie check, mit
dem Sie gern Ihr Haus einmal berechnen können.
Der ermittelte Primärenergiebedarf sagt nichts über die energetische Qualität bzw. die Heizkosten des Gebäudes aus, sondern bezieht sich
viel mehr auf die CO2-Emissionen des Energieträgers und die Verluste bei der Erzeugung der Endenergie. Wird die Endenergie bspw. mit
Hilfe einer Pelletheizung erzeugt, so kann man den Wert mit dem Faktor 0,2 multiplizieren. Der so errechnete Primärenergiebedarf ist dann
natürlich wesentlich niedriger. Dies lässt sich dann auf die günstige CO2-arme Erzeugung mit einer Pelletheizung zurückführen. Ein
Effizienzhaus 40 bspw. darf lediglich 40 Prozent dieses Referenz-Primärenergiebedarfs benötigen. Ein Effizienzhaus 70 nur 70 Prozent und so
weiter.
Beispiel:
Pellets haben einen Primärenergiefaktor von 0,2 (nahezu CO2 neutral), Gas hingegen einen Faktor von 1,1 und Strom einen von 2,6. Diese
Werte ergeben sich, da bei der Umwandlung und Übertragung vom Kraftwerk bis zum Kunden viel Energie verloren geht. Somit ist der
Primärenergieverbrauch einer Pelletheizung nicht einmal ein Fünftel so hoch, wie der einer Gasheizung, obwohl beide Anlagen die gleiche
Menge an Wärme produzieren können. Der geforderte KfW Wert kann mit einer Pelletheizung wesentlich schneller erreicht werden als mit
einer leistungsgleichen Gasheizung.
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Warum ein KfW-Effizienzhaus?
Die Strompreise und Heizkosten steigen immer weiter an. Je nach KfW-Effizienzhaus gibt es für Sie die Möglichkeit, durch verschiedene
energetische Einsparmaßnahmen, Heizenergie bzw. Strom und damit Kosten direkt einzusparen.
Zusätzlich müssen Sie gewisse energetische Standards einhalten, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen bzw. vermieten wollen. Da die
Energieeinsparverordnung immer wieder überarbeitet wird und in diesem Zuge die Anforderungen an den Wärmeschutz oft noch weiter
steigen, würden Sie mit einem KfW-Effizienzhaus der Kategorie 70 oder besser schon jetzt künftige Standards einhalten.
Weitere allgemeine Informationen zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie auf der Homepage der KfW-Bankengruppe.
KfW-Effizienzhaus –Typen
Die KfW-Effizienzhaus-Standards übersteigen die Mindest-Vorgaben der EnEV in verschiedenen Stufen. Dabei beziehen sich diese Stufen auf
ein Referenzgebäude, das mit Hilfe eines Rechnungstools von Energieberatern nach den Mindest-Vorgaben der EnEV berechnet wird. Das
heißt, dass ihr Haus mit einem virtuellen Gebäude, dass nach gesetzlichen Mindestanforderungen berechnet wurde, verglichen wird.
Die Referenzzahl 100 drückt den Normalzustand, also den Standard des virtuell berechneten Gebäudes aus. Das heißt, wenn Sie ein KfWEffizienzhaus 100 haben, dann verbrauchen Sie genauso viel Energie wie das virtuelle Gebäude.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 beispielsweise unterschreitet die Vorgaben und damit den Standard um 30 Prozent beim Primärenergiebedarf und
15 Prozent beim Transmissionswärmeverlust. Das KfW-Effizienzhaus 70 benötigt also nur 70 Prozent eines Standard-EnEV-Hauses.
Neubauten müssen stets mindestens die Anforderung an ein KfW-Effizienzhaus 70 erfüllen. Bei Bestandsgebäuden gelten nach gleicher
Berechnungslogik etwas andere Vorgaben. Hier dürfen zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards die Werte des Gebäudes nach der
Sanierung auch über den Werten des Referenzhauses liegen, beispielsweise bei 115 Prozent. Eine Förderung erhalten Sie für solch sanierte
Altbauten dennoch. Die unten stehende Tabelle fasst die Vorgaben noch einmal übersichtlich zusammen.
Maßnahme
KfW-Effizienzhaus
Standard
Primärenergie-Verbrauch
in % zum
Referenzgebäude
(EnEV 2014)
TransmissionsWärmeverlust in % zum
Referenzgebäude
(EnEV 2014)
Altbau Sanierung
Denkmal
160 %
Keine festen Anforderungen
Effizienzhaus 115
115 %
130 %
Effizienzhaus 100
100 %
115 %
Effizienzhaus 85
85 %
100 %
Effizienzhaus 70
70 %
85 %
Effizienzhaus 55
55 %
70 %
Effizienzhaus 40
40 %
55 %
Altbau oder Neubau
nur Neubau
Kosten und Förderung von einem KfW-Effizienzhaus
Es sind keine allgemeinen Aussagen über die Kosten eines KfW-Effizienzhauses möglich. Diese variieren, je nachdem welche Maßnahmen
anfallen und in welchem Zustand Ihr Bestandsgebäude ist. Bei Neubauten liegen die Mehrkosten meist jedoch nur bei wenigen Prozent, da
die Hülle bereits optimal geplant werden kann.
KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschüsse
Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen oder durch eine Sanierung Ihren Altbau auf diesen Standard bringen möchten, dann können Sie in
diesem Rahmen von der KfW zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen. Das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 werden hierbei besonders
gefördert, da bei Erreichen dieser Standards ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Somit kann der Effektivzins sogar negativ werden, d.h. dass
Sie insgesamt weniger an die Bank zurückzahlen, als Sie an Kredit aufgenommen haben. Wie hoch diese Tilgungszuschüsse ausfallen,
können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.
Energiestandard
Tilgungszuschuss (Altbau)
Tilgungszuschuss (Neubau)
KfW-Effizienzhaus 40
--------------------------------------------------
10 % - max. 5.000 €
KfW-Effizienzhaus 55
27,5 % - max. 27.500 €
5 % - max. 2.500 €
KfW-Effizienzhaus 70
22,5 % - max. 22.500 €
--------------------------------------------------
KfW-Effizienzhaus 85
17,5 % - max. 17.500€
--------------------------------------------------
KfW-Effizienzhaus 100
15 % - max. 15.000 €
--------------------------------------------------
KfW-Effizienzhaus 115
12,5 % - max. 12.500 €
--------------------------------------------------
Denkmal
7,5 % - max. 3.750 €
--------------------------------------------------
Vor Baubeginn / Umsetzung einer Sanierung ist es also durchaus sinnvoll zu prüfen, ob man nicht etwas mehr in die energetische Qualität
des Gebäudes investiert, da nicht nur die Heizkosten sinken, sondern auch die Finanzierungskosten gesenkt werden können. Des Weiteren
ist das Gebäude auch für kommende Wärmeschutzanforderungen gerüstet.
KfW-Zuschuss 430
Eine Förderung erhalten Sie von der KfW auch ohne Kredit. Der Zuschuss 430 wird bei energetischen Sanierung ausgezahlt und richtet sich
nach dem zu erreichenden Effizienzhaus-Standard. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, muss der Antrag gemeinsam
mit einem Energieberater vor der Umsetzung eingereicht werden.
Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Typ
Höhe des KfW-Zuschusses 430
KfW-Effizienzhaus 55
25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 € für jede
Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70
20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede
Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85
15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 € für jede
Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100
12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 € für jede
Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115
10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede
Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmal
10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede
Wohneinheit
Einzelmaßnahmen (Dämmung, Heizung, etc.)
10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 € für jede
Wohneinheit
Unser energieheld-Service für Sie
Wir beraten Sie, wenn es um die Themen der energetischen Gebäudesanierung geht. Wenn Sie Interesse
an Sanierungsmaßnahmen, Energieberatern und weiteren unserer Angebote haben, einfach hier eine Anfrage
zu Ihrer Sanierung oder direkt zu einem Energieberater stellen. Sie können sich hier über unser Angebot
informieren oder Sie fragen uns telefonisch oder per Email ([email protected]).
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energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und
Pascal Ludynia
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