Das KfW-Effizienzhaus Das KfW-Effizienzhaus entspricht nicht nur den Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV), sondern kann diese in Einzelfällen übertreffen. Das Effizienzhaus erfüllt bestimmte energetische Richtlinien und wird durch die KfW-Bank finanziell gefördert. Aus energetischen und finanziellen Gesichtspunkten lohnt sich bei Neubauten und bei der Sanierung von Altbauten daher die Auseinandersetzung mit dem KfWEffizienzhaus. Werden die vorgeschriebenen Standards eingehalten und von einem unabhängigen Energieberater bestätigt, dann steht einer Förderung nichts im Wege. KfW-Effizienzhaus Einleitung Energiewende | © America365/ Shutterstock.com Was ist das KfW-Effizienzhaus? Das KfW-Effizienzhaus erfüllt festgelegte Energiestandards. Gemessen wird der Energiestandard an zwei Kennzahlen. Dem Primärenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und den Transmissionswärmeverlusten der Hüllfläche des Gebäudes. Beide Werte beziehen sich dabei auf Vorgaben, die in der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) für Neubauten oder sanierte Altbauten festgeschrieben sind. Beide Kennzahlen dürfen dabei eine maximal vorgeschriebene Größe nicht überschreiten. Die Effizienzhaus-Standards in einer anschaulichen Übersicht | © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Transmissionswärmeverlust Der Transmissionswärmeverlust sagt etwas über die energetische Qualität der Gebäudehülle aus. Je niedriger dieser Wert, desto weniger Wärme geht über die Fassade, das Dach oder die Fenster an die Umwelt verloren. Er wird gemessen in kWh/m²K und wird U-Wert der Gebäudehülle genannt. Zu der Gebäudehülle gehören das Dach, die Fassade, die Fenster und Türen sowie die Sohle des Gebäudes. Die verschiedenen Effizienzhäuser (z.B. Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 55) müssen stets einen bestimmten Wert unterhalb dieser Referenzwerte einhalten. Der Primärenergiebedarf Der Primärenergiebedarf setzt sich aus dem Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor zusammen. Der Endenergiebedarf wird mittels Berechnungsprogrammen von Energieberatern oder Architekten ermittelt. Diese geben Ihr Eigenheim mit den aktuell vorliegenden energetischen Gegebenheiten (U-Werte, Heizungssystem, usw.) in das Berechnungsprogramm ein. Das Berechnungsprogramm als solches basiert auf Normen, die in der Energieeinsparverordnung verankert sind. energie held hat anhand einer solchen Norm aus der EnEV ein überschlägiges Berechnungsprogramm entwickelt, den energie check, mit dem Sie gern Ihr Haus einmal berechnen können. Der ermittelte Primärenergiebedarf sagt nichts über die energetische Qualität bzw. die Heizkosten des Gebäudes aus, sondern bezieht sich viel mehr auf die CO2-Emissionen des Energieträgers und die Verluste bei der Erzeugung der Endenergie. Wird die Endenergie bspw. mit Hilfe einer Pelletheizung erzeugt, so kann man den Wert mit dem Faktor 0,2 multiplizieren. Der so errechnete Primärenergiebedarf ist dann natürlich wesentlich niedriger. Dies lässt sich dann auf die günstige CO2-arme Erzeugung mit einer Pelletheizung zurückführen. Ein Effizienzhaus 40 bspw. darf lediglich 40 Prozent dieses Referenz-Primärenergiebedarfs benötigen. Ein Effizienzhaus 70 nur 70 Prozent und so weiter. Beispiel: Pellets haben einen Primärenergiefaktor von 0,2 (nahezu CO2 neutral), Gas hingegen einen Faktor von 1,1 und Strom einen von 2,6. Diese Werte ergeben sich, da bei der Umwandlung und Übertragung vom Kraftwerk bis zum Kunden viel Energie verloren geht. Somit ist der Primärenergieverbrauch einer Pelletheizung nicht einmal ein Fünftel so hoch, wie der einer Gasheizung, obwohl beide Anlagen die gleiche Menge an Wärme produzieren können. Der geforderte KfW Wert kann mit einer Pelletheizung wesentlich schneller erreicht werden als mit einer leistungsgleichen Gasheizung. Sanierung nach Wunsch - kostenlose Angebote Wählen Sie aus verschiedenen Sanierungsmaßnehmen Kostenlose & unverbindliche Anfrage stellen Angebote erhalten & vergleichen Angebote erhalten Warum ein KfW-Effizienzhaus? Die Strompreise und Heizkosten steigen immer weiter an. Je nach KfW-Effizienzhaus gibt es für Sie die Möglichkeit, durch verschiedene energetische Einsparmaßnahmen, Heizenergie bzw. Strom und damit Kosten direkt einzusparen. Zusätzlich müssen Sie gewisse energetische Standards einhalten, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen bzw. vermieten wollen. Da die Energieeinsparverordnung immer wieder überarbeitet wird und in diesem Zuge die Anforderungen an den Wärmeschutz oft noch weiter steigen, würden Sie mit einem KfW-Effizienzhaus der Kategorie 70 oder besser schon jetzt künftige Standards einhalten. Weitere allgemeine Informationen zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie auf der Homepage der KfW-Bankengruppe. KfW-Effizienzhaus –Typen Die KfW-Effizienzhaus-Standards übersteigen die Mindest-Vorgaben der EnEV in verschiedenen Stufen. Dabei beziehen sich diese Stufen auf ein Referenzgebäude, das mit Hilfe eines Rechnungstools von Energieberatern nach den Mindest-Vorgaben der EnEV berechnet wird. Das heißt, dass ihr Haus mit einem virtuellen Gebäude, dass nach gesetzlichen Mindestanforderungen berechnet wurde, verglichen wird. Die Referenzzahl 100 drückt den Normalzustand, also den Standard des virtuell berechneten Gebäudes aus. Das heißt, wenn Sie ein KfWEffizienzhaus 100 haben, dann verbrauchen Sie genauso viel Energie wie das virtuelle Gebäude. Ein KfW-Effizienzhaus 70 beispielsweise unterschreitet die Vorgaben und damit den Standard um 30 Prozent beim Primärenergiebedarf und 15 Prozent beim Transmissionswärmeverlust. Das KfW-Effizienzhaus 70 benötigt also nur 70 Prozent eines Standard-EnEV-Hauses. Neubauten müssen stets mindestens die Anforderung an ein KfW-Effizienzhaus 70 erfüllen. Bei Bestandsgebäuden gelten nach gleicher Berechnungslogik etwas andere Vorgaben. Hier dürfen zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards die Werte des Gebäudes nach der Sanierung auch über den Werten des Referenzhauses liegen, beispielsweise bei 115 Prozent. Eine Förderung erhalten Sie für solch sanierte Altbauten dennoch. Die unten stehende Tabelle fasst die Vorgaben noch einmal übersichtlich zusammen. Maßnahme KfW-Effizienzhaus Standard Primärenergie-Verbrauch in % zum Referenzgebäude (EnEV 2014) TransmissionsWärmeverlust in % zum Referenzgebäude (EnEV 2014) Altbau Sanierung Denkmal 160 % Keine festen Anforderungen Effizienzhaus 115 115 % 130 % Effizienzhaus 100 100 % 115 % Effizienzhaus 85 85 % 100 % Effizienzhaus 70 70 % 85 % Effizienzhaus 55 55 % 70 % Effizienzhaus 40 40 % 55 % Altbau oder Neubau nur Neubau Kosten und Förderung von einem KfW-Effizienzhaus Es sind keine allgemeinen Aussagen über die Kosten eines KfW-Effizienzhauses möglich. Diese variieren, je nachdem welche Maßnahmen anfallen und in welchem Zustand Ihr Bestandsgebäude ist. Bei Neubauten liegen die Mehrkosten meist jedoch nur bei wenigen Prozent, da die Hülle bereits optimal geplant werden kann. KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschüsse Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen oder durch eine Sanierung Ihren Altbau auf diesen Standard bringen möchten, dann können Sie in diesem Rahmen von der KfW zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen. Das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 werden hierbei besonders gefördert, da bei Erreichen dieser Standards ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Somit kann der Effektivzins sogar negativ werden, d.h. dass Sie insgesamt weniger an die Bank zurückzahlen, als Sie an Kredit aufgenommen haben. Wie hoch diese Tilgungszuschüsse ausfallen, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Energiestandard Tilgungszuschuss (Altbau) Tilgungszuschuss (Neubau) KfW-Effizienzhaus 40 -------------------------------------------------- 10 % - max. 5.000 € KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % - max. 27.500 € 5 % - max. 2.500 € KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % - max. 22.500 € -------------------------------------------------- KfW-Effizienzhaus 85 17,5 % - max. 17.500€ -------------------------------------------------- KfW-Effizienzhaus 100 15 % - max. 15.000 € -------------------------------------------------- KfW-Effizienzhaus 115 12,5 % - max. 12.500 € -------------------------------------------------- Denkmal 7,5 % - max. 3.750 € -------------------------------------------------- Vor Baubeginn / Umsetzung einer Sanierung ist es also durchaus sinnvoll zu prüfen, ob man nicht etwas mehr in die energetische Qualität des Gebäudes investiert, da nicht nur die Heizkosten sinken, sondern auch die Finanzierungskosten gesenkt werden können. Des Weiteren ist das Gebäude auch für kommende Wärmeschutzanforderungen gerüstet. KfW-Zuschuss 430 Eine Förderung erhalten Sie von der KfW auch ohne Kredit. Der Zuschuss 430 wird bei energetischen Sanierung ausgezahlt und richtet sich nach dem zu erreichenden Effizienzhaus-Standard. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, muss der Antrag gemeinsam mit einem Energieberater vor der Umsetzung eingereicht werden. Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Typ Höhe des KfW-Zuschusses 430 KfW-Effizienzhaus 55 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 € für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 70 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 85 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 € für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 € für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 115 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus Denkmal 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede Wohneinheit Einzelmaßnahmen (Dämmung, Heizung, etc.) 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 € für jede Wohneinheit Unser energieheld-Service für Sie Wir beraten Sie, wenn es um die Themen der energetischen Gebäudesanierung geht. Wenn Sie Interesse an Sanierungsmaßnahmen, Energieberatern und weiteren unserer Angebote haben, einfach hier eine Anfrage zu Ihrer Sanierung oder direkt zu einem Energieberater stellen. Sie können sich hier über unser Angebot informieren oder Sie fragen uns telefonisch oder per Email ([email protected]). Geschrieben von: Weitere Artikel zum Thema Gesamtsanierung: Stephan Günther Haus kaufen (Beratung) Förderung Altbausanierung Modernisierungsumlage Checkliste Sanierung Kostenloser Kreditvergleich Energieberatung Handwerker finden Energieausweis energie held GmbH Schwarzer Bär 2 30449 Hannover Telefon: 0511 270 203 59 Telefax: +49 (0) 511 - 270 282 30 eMail: [email protected] energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und Pascal Ludynia