Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Institutionen ist ein zwingender Bestandteil eines funktionierenden Kindesschutzes. Sobald Eltern oder Kindern weiterführende Unterstützung benötigen, werden sie von uns an spezialisierte Fachstellen überwiesen. Bei Familien, die Risiken einer möglichen Kindeswohlgefährdung aufweisen, übernimmt die Mütter- und Väterberatung als Fachorganisation für Kindesschutzfragen im «Freiwilligen Kindesschutz» die Fall­ führung – insofern diese nicht bereits beim Sozialdienst ist. Sind mehrere Fachstellen involviert, ist die Klärung der Rollen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und des Austausches von wichtiger Bedeutung. Beispiele von Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen: – Steht eine Behandlung/Therapie von Ernährungsstörungen an, wird die Familie an die Sprechstunde für Essstörungen am Inselspital überwiesen. Das Thema der «Ernährungs-Psychologie» wird während der Therapie in unserer Beratung nicht bearbeitet. Behandelt wird im Thema der Ernährung bspw. der Ernährungsaufbau, da dieses Wissen wiederum der spezialisierten Fachstelle fehlt. – In den Räumen der Mütter- und Väterberatung Kanton Bern führen Kinderpsychologen/innen der Kantonalen Erziehungsberatung (EB) Sprechstunden zu Themen durch, die ein psychologischtherapeutisches Wissen voraussetzen. Die Themen umfassen u.a. emotionale Schwierigkeiten und Verhaltensauffällig­keiten, Regulationsstörungen, Trauma-Verarbeitung oder wiederkehrende Erziehungsthemen, die trotz Unterstützung durch die Mütter- und Väterberatung von den Eltern nicht angegangen werden können. Die Eltern werden direkt von der Mütter- und Väterberatung überwiesen. Bis zum Abschluss der Bera­tung durch die EB sind die Überweisungsthemen kein Thema in unserer Beratung. Der fallbezogene Austausch wird von beiden Seiten initiiert und es finden regelmässig Austauschsitzungen statt. – Mütter oder Väter, die psychische Auffälligkeiten mit entsprechender Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung aufweisen, werden, soweit nicht bereits eine andere therapeutische Fachperson involviert ist, an spezialisierte ambulante Stellen triagiert (Bsp. Ambulante Psychiatrische Dienste). Das gleiche gilt für Eltern mit Suchtproblemen. Eine Zusammenarbeitsvereinbarung besteht im Suchtbereich mit der Institution KODA. – Weitere Vereinbarungen mit spezialisierten Akteuren sind erstrebenswert. Zusammenarbeitsverträge erleichtern Eltern wie Fachpersonen die Triage. Mütter- und Väterberatung Kanton Bern Centre de Puériculture Canton de Berne Geschäftsleitung | Direction Berner GenerationenHaus Bahnhofplatz 2 3011 Bern T 031 370 00 20 E-Mail [email protected] www.mvb-be.ch